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Planverfassser: Flur: Flurstück: 7 1099/332 Gemarkung: Bergneustadt STADT BERGNEUSTADT Bebauungsplan Nr. 58 - Am Räschen 0,4 Baugrenze 3063 3720 1747 1746 1745 3036 3035 S W E I O 3429 Planzeichenerklärung: I 0,4 O E S W = = = = = = = = = Zahl der Vollgeschosse als Höchstzahl GRZ, zulässige Grundflächenzahl Offene Bauweise Baugrenze geplante Verkehrsführung nur Einzelhäuser zulässig Satteldächer/Walmdächer Flächen + Maßnahmen z. Anpflanzen v. Bäumen und Sträuchern gem. § 9 Abs.1 Nr.25 BauGB Allgemeines Wohngebiet WA WA Am Räschen Weg geplante Zuwegung (Privatweg) Geplante Verkehrsführung Erneute Offenlegung Der Rat hat sich am ____________ mit den Anregungen und/oder Bedenken der 1. öffentlichen Auslegung befasst und beschlossen eine 2. öffenliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 BauGB durchzuführen. Die erneute öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom ____________ bis einschl. _____________ Die erneute öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt am ____________ ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Bergneustadt, ____________________ ..................................... ............................................ Bürgermeister Ratsmitglied Erneute Offenlegung Der Rat hat sich am ____________ mit den Anregungen und/oder Bedenken der 2. öffentlichen Auslegung befasst und beschlossen eine 3. öffenliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 BauGB durchzuführen. Die erneute öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom ____________ bis einschl. _____________ Die erneute öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt am ____________ ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Bergneustadt, ____________________ ..................................... ............................................ Bürgermeister Ratsmitglied Satzungsbeschluss Dieser Bebauungsplan __________ ist gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 4 und 28 der Gemeindeverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) am ____________ vom Rat der Stadt als Satzung beschlossen worden. Bergneustadt, ____________________ ..................................... ............................................ Bürgermeister Ratsmitglied Inkrafttreten/Bekanntmachung des Bebauungplanes Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes und/oder die Genehmigung der Bezirksregierung, Ort und Zeit der Einsichtnahmemöglichkeit wurden gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am ___________ öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Bergneustadt, ________________ ..................................... ............................................ Bürgermeister Ratsmitglied Vermerke Genehmigung Gemäß § 11 Abs. 1 und 2 BauGB in der Fassung vom 8. Dez. 1986 (BGBI:I S. 2253) ist dieser Bebaungspaln mit der Verfügung vom ____________ mit Aktenzeichen ______________ genehmigt worden. Köln, ____________________ ................................................................ Der Regierungspräsident, im Auftrag Anhörung Die öffentliche Darlegung und Anhörung gemäß § 3(1) BauGB in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBI.I S.2414) hat vom ___________ bis einschl. ___________statt gefunden. Der Rat / der PBUA hat gemäß dem Beschluss vom ____________ von der Anwendung der Öffentlichen Darlegung und Anhörung auf der Grundlage des § 3 (1) BauGB in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBI.I S.2414) abgesehen. Die Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB wurde am ____________ öffentlich bekannt gemacht. Bergneustadt, ____________________ ..................................... .......................................... Bürgermeister Ratsmitglied Offenlegung Dieser Plan ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB aufgrund des Ratsbeschlusses vom _____________ , nach erfolgter Abwägung der Anregungen und / oder Bedenken, die im Verfahren gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragen wurden, in der Zeit vom___________ bis einschl. ____________ öffentlich ausgelegt worden. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt am ____________ ortsüblich bekannt gemacht. Bergneustadt, _________________________ ..................................... ............................................ Bürgermeister Ratsmitglied Rechtsgrundlagen und Anlagen Dieser Bebauungsplan beinhaltet die Vorschriften gemäß: - Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI.I S.2214) - Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Jan. 1990 (BGBI.I S.127) - Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung 1990 ( PlanV 90)) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBI.1991 I S. 58) - Bauordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (BauO NRW) in der Fassung vom 1. März 2000 - Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000, zuletzt geändert am 16.03.2010 (GV.NRW. S. 185) - Diesem Bebauungsplan ist eine Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt. Planunterlage - Diese Planunterlage ist eine Abzeichnung des Auszuges aus dem Liegenschaftskataster, M.=1:1000 Flurkarte Standardauszug - vom 15.04.2010 Oberbergischer Kreis -Geoinformation und Liegenschaftskataster- Bergneustadt, ____________________ Katasteramt Ö.b.Verm.-Ing. Geometrische Festlegung - Es wird bescheinigt, dass die Festlegung der städtebaulichen Planung geometrisch eindeutig ist. Bergneustadt, ___________________ Katasteramt Ö.b.Verm.-Ing. Aufstellungsbeschluß Gemäß §1 Abs.3, § 2 Abs. 1 und Abs. 4 des BauGB beschloss der PBUA / Rat der Stadt Bergneustadt am ______________ die Aufstellung des Bebauungsplanes. Der Beschluss des Rates der Stadt Bergneustadt zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes vom _________ wurde am __________ ortsüblich (Amtsblatt der Stadt Bergneustadt) bekannt gemacht. Bergneustadt, ____________________ ..................................... ............................................ Bürgermeister Ratsmitglied Planverfasser Bergneustadt, 06.02.2013 Architektur- und Ingenieurbüro IRLE + LEHNEN Olper str. 71 - 51702 Bergneustadt ___________________________________ 26.Juli 2016 Architekturbüro IRLE - Ingenieurbüro LEHNEN Olper Str. 71 - 51702 Bergneustadt - Tel.: 02261/41496 - e.mail: [email protected] ÜBERSICHTSPLAN Auszug aus der Deutschen Grundkarte (ohne Maßstab) Am Räschen 3428 3427 345 1099 332 2008 303 304 1 304 2 305 2701 2704 2700 2900 2699 2953 2853 2698 2854 3064 43 41 40 22 22 A 20 A 20 1558 3425 1169 301 Hackenberger Weg 22 A 22

BP. Nr. 58 AM RÄSCHEN 26-07-2016 - stadt-bergneustadt.de · Olper Str. 71 - 51702 Bergneustadt - Tel.: 02261/41496 - e.mail: [email protected] ÜBERSICHTSPLAN Auszug aus der Deutschen

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Page 1: BP. Nr. 58 AM RÄSCHEN 26-07-2016 - stadt-bergneustadt.de · Olper Str. 71 - 51702 Bergneustadt - Tel.: 02261/41496 - e.mail: info@irle-lehnen.de ÜBERSICHTSPLAN Auszug aus der Deutschen

Planverfassser:

Flur: Flurstück:

7 1099/332

Gemarkung:

Bergneustadt

STADT BERGNEUSTADTBebauungsplan Nr. 58 - Am Räschen

0,4

Baug

renz

e

30633720

17471746

1745

3036

3035

SW E

IO

3429

Planzeichenerklärung:

I0,4O

E

SW

=

=

==

=

=

=

=

=

Zahl der Vollgeschosse als HöchstzahlGRZ, zulässige Grundflächenzahl

Offene Bauweise

Baugrenze

geplante Verkehrsführung

nur Einzelhäuser zulässig

Satteldächer/Walmdächer

Flächen + Maßnahmen z. Anpflanzen v. Bäumenund Sträuchern gem. § 9 Abs.1 Nr.25 BauGB

Allgemeines Wohngebiet

WA

WA

Am Räschen

Weg

geplante Zuwegung (Privatw

eg)Geplante Verkehrsführung

Erneute Offenlegung

Der Rat hat sich am ____________ mit den Anregungenund/oder Bedenken der 1. öffentlichen Auslegung befasstund beschlossen eine 2. öffenliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Die erneute öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeitvom ____________ bis einschl. _____________

Die erneute öffentliche Auslegung wurde im Amtsblattam ____________ ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Bergneustadt, ____________________

..................................... ............................................Bürgermeister Ratsmitglied

Erneute Offenlegung

Der Rat hat sich am ____________ mit den Anregungenund/oder Bedenken der 2. öffentlichen Auslegung befasstund beschlossen eine 3. öffenliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Die erneute öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeitvom ____________ bis einschl. _____________

Die erneute öffentliche Auslegung wurde im Amtsblattam ____________ ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Bergneustadt, ____________________

..................................... ............................................Bürgermeister Ratsmitglied

Satzungsbeschluss

Dieser Bebauungsplan __________ ist gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 4 und 28 der Gemeindeverordnungfür das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) am ____________vom Rat der Stadt als Satzung beschlossen worden.

Bergneustadt, ____________________

..................................... ............................................Bürgermeister Ratsmitglied

Inkrafttreten/Bekanntmachung des Bebauungplanes

Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanesund/oder die Genehmigung der Bezirksregierung,Ort und Zeit der Einsichtnahmemöglichkeitwurden gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am ___________öffentlich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplanin Kraft.

Bergneustadt, ________________

..................................... ............................................Bürgermeister Ratsmitglied

Vermerke

Genehmigung

Gemäß § 11 Abs. 1 und 2 BauGB in der Fassung vom 8. Dez. 1986 (BGBI:I S. 2253) ist dieser Bebaungspaln mit der Verfügung

vom ____________ mit Aktenzeichen ______________

genehmigt worden.

Köln, ____________________

................................................................ Der Regierungspräsident, im Auftrag

Anhörung

Die öffentliche Darlegung und Anhörung gemäß § 3(1) BauGB in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBI.I S.2414) hat vom ___________ bis einschl. ___________statt gefunden.

Der Rat / der PBUA hat gemäß dem Beschluss vom ____________von der Anwendung der Öffentlichen Darlegung und Anhörung auf der Grundlage des § 3 (1) BauGB in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBI.I S.2414) abgesehen.

Die Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB wurdeam ____________ öffentlich bekannt gemacht.

Bergneustadt, ____________________

..................................... ..........................................Bürgermeister Ratsmitglied

Offenlegung

Dieser Plan ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB aufgrund desRatsbeschlusses vom _____________ ,nach erfolgter Abwägung der Anregungen und / oder Bedenken, die im Verfahren gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragen wurden,in der Zeit vom___________ bis einschl. ____________öffentlich ausgelegt worden.

Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblattam ____________ ortsüblich bekannt gemacht.

Bergneustadt, _________________________

..................................... ............................................Bürgermeister Ratsmitglied

Rechtsgrundlagen und Anlagen

Dieser Bebauungsplan beinhaltet die Vorschriften gemäß:

- Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI.I S.2214)- Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Jan. 1990 (BGBI.I S.127)- Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung 1990 ( PlanV 90)) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBI.1991 I S. 58)- Bauordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (BauO NRW) in der Fassung vom 1. März 2000- Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000, zuletzt geändert am 16.03.2010 (GV.NRW. S. 185)- Diesem Bebauungsplan ist eine Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt.

Planunterlage

- Diese Planunterlage ist eine Abzeichnung des Auszuges aus dem Liegenschaftskataster, M.=1:1000 Flurkarte Standardauszug - vom 15.04.2010 Oberbergischer Kreis -Geoinformation und Liegenschaftskataster-

Bergneustadt, ____________________

Katasteramt Ö.b.Verm.-Ing.

Geometrische Festlegung

- Es wird bescheinigt, dass die Festlegung der städtebaulichen Planung geometrisch eindeutig ist.

Bergneustadt, ___________________

Katasteramt Ö.b.Verm.-Ing.

Aufstellungsbeschluß

Gemäß §1 Abs.3, § 2 Abs. 1 und Abs. 4 des BauGB beschloss der PBUA / Rat der Stadt Bergneustadt am ______________ die Aufstellung des Bebauungsplanes.

Der Beschluss des Rates der Stadt Bergneustadt zur Aufstellungdieses Bebauungsplanes vom _________ wurde am __________ortsüblich (Amtsblatt der Stadt Bergneustadt) bekannt gemacht.

Bergneustadt, ____________________

..................................... ............................................Bürgermeister Ratsmitglied

Planverfasser

Bergneustadt, 06.02.2013

Architektur- und Ingenieurbüro IRLE + LEHNENOlper str. 71 - 51702 Bergneustadt

___________________________________

26.Juli 2016Architekturbüro IRLE - Ingenieurbüro LEHNENOlper Str. 71 - 51702 Bergneustadt - Tel.: 02261/41496 - e.mail: [email protected]

ÜBERSICHTSPLANAuszug aus der Deutschen Grundkarte (ohne Maßstab)

Am Räschen

3428

3427

345

1099 332

2008

303 304 1 304

2 305

270127042700

2900

2699

2953

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3064

43

41

40

22

22 A 20 A

20

1558

3425

1169 301

Hackenberger Weg

22 A 22