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Darstellung des Sanierungs- ablaufs am Beispiel der 7. Etage Brandschutz- und Schadstoffsanierung im Gebäude R12 - Sanierungsabschnitt R12 R07, September 2010

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Darstellung des Sanierungs-ablaufs am Beispiel der 7. Etage

Brandschutz- und Schadstoffsanierung im Gebäude R12 - Sanierungsabschnitt R12 R07, September 2010

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Einrichten der Schutzmaßnahmen - Personenschleuse

• Vor Öffnung der schadstoffkontaminierten Bereiche (Zwischendecke, Stützenum-mantelungen) wird der Baustellenabschnitt gesperrt. Dazu wird ein sogenannter Schwarzbereich (faserdicht abgesperrter Arbeitsbereich entsprechend der Asbestrichtlinie NRW und der TRGS 519, der nur mit Schutzkleidung und Atemschutz durch Schleusen zu betreten und verlassen ist) aufgebaut.

• Der Schwarzbereich wird von den Fachleuten der Tauw GmbH auf seine ordnungsgemäße Ausführung hin überprüft und abgenommen.

• Für die Handwerker und Techniker ebenso wie für das Material werden Schleusen aufgebaut. Über die Personenschleuse wird der Sanierungsbereich von den Handwerkern mit der entsprechenden Schutzausrüstung betreten und verlassen.

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Einrichten der Schutzmaßnahmen - Materialschleuse

• Über die Materialschleuse wird das zuvor faserdicht verpackte schadstoffhaltige bzw. schadstoffkontaminierte Baumaterial (Stützenummantelungen, Abhangdecke mit Dämmung) ausgeschleust und fachgerecht entsorgt.

• Während des gesamten Zeitraums des Entfernens der Schadstoffe ebenso wie der schadstoffkontaminierten Materialien (Dämmung auf den Abhang-Deckenplatten) bleibt der Schwarzbereich mit Personal- und Materialschleuse bestehen, bis gemäß VDI 3492 eine visuelle Abnahme und die ersten Freimessungen (2b-Messungen) mit dem Messergebnis einer Asbestfaserkonzentration in der Raumluft von unter 500 Fasern pro Kubikmeter erfolgt sind.

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Abschottung im Deckenhohlraum - Schwarzbereich

• Der Schwarzbereich wird mit Folienwänden zur weiteren Etagenfläche hin abgetrennt. Auch im Deckenhohlraum wird die Folie faserdicht schließend bis zur Decke hoch geführt, so dass die räumliche Trennung des Schadstoffsanierungsbereichs zur übrigen Geschossfläche vollständig erfolgt ist.

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Unterdruckhaltung der Raumluft

• Im Schwarzbereich wird in allen Räumen ein permanenter Unterdruck in der Raumluft zur gezielten Führung des Luftstroms hergestellt, so dass die Raumluft des Schwarzbereichs nicht in die angrenzenden Räume der Etage eindringen kann.

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Arbeitsgerät für die Sanierung

• Für die Geräte zur Erzeugung des Luftunterdrucks in der Raumluft ebenso wie für anderes Arbeitsgerät im Schwarzbereich wird eine ausreichende Arbeitsfläche benötigt, deshalb werden Tische, Rollcontainer und ähnliches Mobiliar für die Sanierungszeit jeweils im Raum zusammengeschoben oder bei Bedarf auch in einem der Räume vorübergehend gemeinsam abgestellt.

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• Vor der Sanierung der schadstoffkontaminierten Bereiche (Zwischendecke, Stützenummantelungen) werden die Flächen im Raum frei geräumt, dann wird das gesamte Mobiliar mit Folien abgedeckt und staubdicht verklebt. Bilder, Magnettafeln etc. werden vor Beginn der Arbeiten von den Wänden abgenommen und aus dem Bereich entfernt oder ebenfalls mit Folien vor Verstaubung geschützt.

Vollständiges Verkleiden und Abkleben der Flächen im Schwarzbereich vor Beginn der Schadstoffsanierung

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Vollständiges Verkleiden und Abkleben der Flächen im Schwarzbereich vor Beginn der Schadstoffsanierung

• Auch die Teppichböden in den Räumen des Schwarzbereichs werden mit Hilfe von Abklebungen geschützt, so dass sich beim Entfernen der schadstoffhaltigen Materialien im Zwischendeckenbereich und an den Stützenverkleidungen auch dort kein Staub absetzen kann.

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Vollständiges Verkleiden und Abkleben der Flächen im Schwarzbereich vor Beginn der Schadstoffsanierung

• Neben den Möbeln werden alle Fensterflächen ebenso wie die Kabelkanäle sorgfältig abgeklebt.

• Auf der Stütze im Bild ist der Asbest-Warnaufkleber zu sehen. Dieser entfällt mit dem Entfernen der alten asbesthaltigen Verkleidung.

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Sanierung der schadstoffhaltigen Materialien durch Entfernen gemäß Asbestrichtlinie NRW

• Entfernen der Deckenplatten ebenso wie der Dämmauflage (KMF-haltigeMineralfaserwolle).

• Demontage der Deckenleuchten.• Entfernen der asbesthaltigen

Stützenummantelungen.

Alle Arbeiten im Schwarzbereich erfolgen immer unter Einsatz der entsprechenden Schutzkleidung!

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Ergebnis nach vollständiger Entfernung der Schadstoffe

• Die Stützen im Schwarzbereich der Sanierung wurden von der asbesthaltigen Ummantelung befreit.

• Alle Deckenleuchten wurden abgebaut.• Die Deckenplatten wurden gemeinsam mit

der darauf befindlichen Dämmung entfernt, das Bandraster der Abhangdecke wurde wird sorgfältig nass gereinigt und bleibt erhalten.

• Alle schadstoffhaltigen und mit Schadstoff kontaminierten Materialien wurden fachgerecht entsorgt.

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Abnahme des Schwarzbereichs vor der Aufhebung der Schutzmaßnahmen

• Nachdem alle Stützenummantelungen und Abhangdeckenplatten mit Dämmung im Schwarzbereich vollständig entfernt wurden, werden nun alle Oberflächen im Schwarzbereich gründlich nass gereinigt.

• Nach erfolgter Reinigung wird der Schwarzbereich von den Ingenieuren der Firma Tauw GmbH begangen und „visuell abgenommen“. Das bedeutet, dass von den Fachleuten sorgfältig nachgeschaut wird, ob alle Schadstoffe vollständig entfernt wurden und eine gründliche Reinigung der Oberflächen erfolgt ist.

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Freimessung des Schwarzbereichs vor der Aufhebung der Schutzmaßnahmen

• Da die Deckenplatten der Abhangdecke in den Räumen vor der Aufhebung des Schwarzbereichs nicht wieder neu eingebaut werden und die Trennwände der Räume unter dem somit offenen Raster der Abhangdecke enden, kann ein Luftaustausch zwischen den einzelnen Räumen stattfinden.

• Es werden mehrere Räume in verschiedenen Abschnitten der Flure als Stichproben für die sogenannten 2b-Messungen festgelegt. Durch die fehlenden Abhangdeckenplatten können hier größere Bereiche mit einem Messpunkt erfasst werden, wobei auf eine umfangreiche Ventilation geachtet wird. Der erforderliche Stichprobenumfang wird gemäß VDI 3492 festgelegt.

Skizze zur Luftzirkulation in den Büros im Gebäude R12 bei demontierter Abhangdecke (2b-Messung)

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Freimessung des Schwarzbereichs vor der Aufhebung der Schutzmaßnahmen

• Die Messungen werden zur Überprüfung des Erfolgs der Schadstoffentfernung und Reinigung über eine Dauer von jeweils 8 Stunden durchgeführt.

• Nach VDI 3492 müssen die so gemessenen Werte unterhalb einer Asbestfaserkonzentration in der Raumluft von 500 Fasern pro Kubikmeter liegen.

• Sie können der Tabelle „Ergebnisse Freigabemessungen“ auf der Hochschulseite zur Schadstoffsanierung R12 die entsprechenden 2b-Messergebnisse der 7. Etage R12 entnehmen.

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Fertigstellung der Sanierung nach Aufhebung des Schwarzbereichs

• Nach erfolgreicher visueller Kontrolle und 2b-Raumluftmessung wird der Schwarzbereich aufgehoben, damit die weiteren Sanierungsarbeiten in der Etage ausgeführt werden können.

• Die Personen- und Materialschleuse wird abgebaut, der Bereich kann nun von den dort tätigen Fachleuten wieder ohne besondere Schutzausrüstung betreten werden.

• Die Schutzabklebungen des Inventars der Räume und aller Bodenflächen werden entfernt.

• Das Rauchansaugsystem (RAS) zur Brandfrüherkennung in der Etage wird im Zwischendeckenbereich eingebaut.

• Die neuen Deckenplatten für die Abhangdecke werden eingebaut, eine neue Dämmung wird auf der Abhangdecke aufgebracht.

Rohrleitungssystem des neuen RAS (Rauchansaugsystem) im Zwischendecken-bereich und Detektionseinheit

Einbau der neuen Deckenplatten in das Bandraster der Abhangdecke

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Fertigstellung der Sanierung nach Aufhebung des Schwarzbereichs

• Neue Deckenleuchten werden montiert, veraltete Leuchten werden gegen neue getauscht.

• Die Stützen werden zur Wiederherstellung des Brandschutzes mit asbestfreien Brandschutzplatten verkleidet.

• In den Fluren wird bei Bedarf neuer Bodenbelag gelegt.

• Durch Abklebungen oder sonstige Arbeiten während der Sanierung entstandene Beschädigungen an den Wänden werden entfernt.

• Alle Räume werden gründlich gereinigt.• Alle Arbeitsgeräte werden weggeräumt, die

Möbel wieder an ihren ursprünglichen Platz gestellt.

• Vor Ihrem Rückzug aus den Ausweichflächen in Ihre sanierten Büros werden entsprechend VDI 3492 weitere Raumluftmessungen (2c-Messungen) durchgeführt.

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Abschließende Messungen vor Ihrem Rückzug in die 7. Etage R12

• Die Erfolgskontrollmessungen zur Beurteilung der Sanierung (2c-Messungen nach VDI 3492 stellt fest, ob die Faserzahlkonzentration unter den Richtwerten von unter 500 Fasern pro Kubikmeter in der Raumluft liegt. Die Einhaltung dieses Richtwerts ist vorgeschrieben für die Luftbelastung nach erfolgter Sanierung.

• Wie bei der 2b-Messung kann auch bei der 2c-Messung entsprechend der VDI 3492 eine stichprobenhafte Messung der sanierten Räume stattfinden.

• Alle 2c-Messergebnisse zur 7. Etage R12 finden Sie ebenfalls in der Tabelle „Ergebnisse Freigabemessungen“ auf der Hochschulseite zur Schadstoffsanierung R12 abgebildet.

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Besonderheiten bei der Brandschutz- und Schadstoffsanierung der 7. Etage im Gebäude R12

• Die Etage R12 R07 gilt als Probelauf der erweiterten Sanierungsmaßnahme im R12-Gebäude. Hier wurden an den Kernen der Etage die weiteren Schadstoffvorkommen (Spritzasbest) entdeckt, die sich nach gründlicher Recherche dann auch in den Etagen R12 R06, R05, R04, R02 und R12 R01 fanden.

• Anlässlich der Schadstoff-Funde wurden in allen betroffenen Etagen in R12 flächendeckend Raumluftmessungen im Bestand vorgenommen, um die bisherige Belastung der dort arbeitenden Hochschulangehörigen abschätzen zu können.

• Da die Etage R12 R07 zum Zeitpunkt der Schadstoff-Funde bereits vollständig freigezogen und ein Teil der Etage bereits Baustelle mit Schwarzbereich war, konnten hier die „Raumluftmessungen im Bestand“ nicht bzw. nur stichprobenhaft erfolgen.

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• Aus der vergleichbaren Fundstellensituation der anderen betroffenen Etagen in R12 lassen sich jedoch Rückschlüsse zur Raumluftbelastung in der 7. Etage ziehen – sämtliche Ergebnisse der Messungen lagen weit unter den heranzuziehenden Richt- bzw. Grenzwerten.

• Durch die sanierungsbegleitenden 2b- und 2c-Messungen kann nach VDI 3492 festgestellt werden, dass für die Schadstoffbelastung der Raumluft in der 7. Etage die Faserzahlkonzentration unterhalb der Richtwerte einer Asbestfaserkonzentration von 500 Fasern pro Kubikmeter Raumluft liegt.

• Zur genauen Feststellung der Luftqualität in Ihren Büros werden zusätzlich zu den bisherigen Messpunkten in der 7. Etage alle dortigen Räume mittels Raumluftmessung erfasst, so dass abschließend gemäß dem Infoblatt des Kanzlers die betroffenen Etagen R12 R07-R04 und R12 R02-R01 flächendeckend gemessen wurden.

Besonderheiten bei der Brandschutz- und Schadstoffsanierung der 7. Etage im Gebäude R12

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• Die vollständigen Raumluftmessergebnisse aller Büros der 7. Etage im Gebäude R12 können Sie ab Montag, den 20.09.2010 unter dem Link „Ergebnisse Freigabemessungen“ auf der Hochschulseite zur Schadstoff-sanierung R12 R abrufen.

• Bei weiteren Fragen zur Schadstoffsituation im Gebäude R12 R wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner, die Sie u. a. auch auf der Hochschulseite zur Schadstoffsanierung R12 aufgeführt finden.

Besonderheiten bei der Brandschutz- und Schadstoffsanierung der 7. Etage im Gebäude R12

Ihre AnsprechpartnerZentrale Telefonhotline Tauw GmbHTel.: (02841) 14900------------------------------Zentrale E-Mail-Adresseschadstoffe.r12@uni-due.de------------------------------Dezernat GebäudemanagementUte NieskensTel.: (0201)183-2620------------------------------Stabsstelle Arbeitssicherheit & UmweltschutzHeike WenzelTel.: (0201)183-4488------------------------------Fachkraft für ArbeitssicherheitManfred SchiwyTel.: (0201)183-3166

Die 7. Etage im Gebäude R12 wurde aufgrund der dortigen Schadstoff-Fundstellen zum Probelauf der erweiterten Sanierung für die übrigen Etagen. Wir bedanken uns herzlich für Ihr Verständnis dafür, dass hierbei noch nicht alle Arbeitsabläufe optimal aufeinander abgestimmt werden konnten. Die letzten Nacharbeiten werden in den nächsten Tagen abgeschlossen, so dass Ihnen die Räumlichkeiten dann wieder uneingeschränkt zur Verfügung stehen.