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Braun Gendergerechte Sprache

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Braun Gendergerechte Sprache

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  • Herausgeber:Ministerium fr Justiz, Frauen, Jugend und Familiedes Landes Schleswig-Holstein24105 Kiel

    Realisation: b+c computergraphik, Kiel

    Druck: Pirwitz Druck, Kiel

    Dezember 2000

    ISSN 0935-4646

    Diese Broschre wurde ausRecyclingpapier hergestellt.

    Diese Druckschrift wird im Rahmen der ffentlich-keitsarbeit der schleswig-holsteinischen Landes-regierung herausgegeben.Sie darf weder von Parteiennoch von Personen, die Wahl-werbung oder Wahlhilfebetreiben, im Wahlkampf zum Zwecke der Wahlwer-bung verwendet werden.Auch ohne zeitlichen Bezugzu einer bevorstehendenWahl darf diese Druckschrift nicht in einer Weise verwen-det werden, die als Partei-nahme der Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden knnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrich-tung ihrer eigenen Mitgliederzu verwenden.

    Die Landesregierung im Internet:http://www.schleswig-holstein.de/landsh

    Das Ministerium im Internet:http://www.mjf.schleswig-holstein.de

    Die Autorin

    Dr. Friederike Braun lehrt alsPrivatdozentin im Seminar frAllgemeine Sprachwissenschaftan der Christian-Albrechts-Uni-versitt zu Kiel. Sie war lngereZeit am Zentrum fr interdiszi-plinre Frauenforschung be-schftigt, wo ihr Forschungs-schwerpunkt im Bereich der linguistischen Geschlechterfor-schung lag. Sie untersuchte insbesondere Fragen der femi-nistischen Sprachkritik sowiedie Geschlechtssemantik vonPersonenbezeichnungen in ge-nuslosen Sprachen.

  • Inhalt

    Was soll diese Broschre .............................................. 2

    Vorwort ........................................................................... 3

    Was ist geschlechtergerechte Sprache? ...................... 5

    Warum geschlechtergerecht formulieren? .................. 6

    Wie lsst sich geschlechtergerechte Formulierung umsetzen? .............................................. 9

    Sie haben viele verschiedene Mglichkeiten ............ 11

    Beispieltexte aus der Praxis ........................................ 16

    Grundstze fr die Rechtssprache ............................. 26

    Literatur zum Thema ................................................... 28

  • Mnner werden immer richtig eingeordnet, Frauenfast nie, denn in unserer Sprache gilt die Regel:

    99 Sngerinnen und 1 Snger sind zusammen 100 Snger.

    Futsch sind die 99 Frauen, nicht mehr auffindbar, ver-schwunden in der Mnnerschublade. Die Metapher be-wirkt, da in unseren Kpfen nur Manns-Bilder auftau-chen, wenn von Arbeitern, Dichtern, Studenten,Rentnern oder rzten die Rede ist, auch wenn jeneRentner oder rzte in Wirklichkeit berwiegendrztinnen oder Rentnerinnen waren.*

    * Zitat: Luise Pusch. Alle Menschen werden Schwestern. Frankfurt, M.: Suhrkamp. 1990. S. 85f.

    2

    Was soll diese Broschre?

  • 3seit ber zwanzig Jahren wird in Deutschland bernicht-sexistische Sprache diskutiert, seit zehn Jahrengilt in Schleswig-Holstein die Bekanntmachung des In-nenministers zur sprachlichen Gleichstellung in derRechts- und Verwaltungssprache, und vor neun Jahrenist die erste Ausgabe dieser Broschre erschienen.Seitdem hat sich viel verndert: ffentliche Texte wiezum Beispiel Gesetze, Formulare, Informationsbltteroder Rundschreiben sind nicht mehr ausschlielichmaskulin formuliert. Immer hufiger begegnen wir For-men wie Brgerinnen und Brger, Schler und Schle-rinnen oder gar WhlerInnen. Doch immer wieder fin-den wir auch Texte, in denen geschlechtergerechte For-mulierung nur halb durchgehalten ist. In Zeitungen,Rundfunk und Fernsehen werden Stellenangebote trotzanderslautender gesetzlicher Regelungen hufig nochin maskuliner Form vorgestellt. Und schlielich be-kommen wir auch Texte prsentiert, in denen ge-schlechtergerechte Formulierung so ungeschickt um-gesetzt wurde, dass sie eher abschreckt als anspricht.

    Hufig wird die Meinung vertreten, dass geschlechter-gerechte Formulierung umstndlich und hsslich istoder Texte erheblich verlngert. Das stimmt auch -wenn sie ungeschickt angewendet wird. Geschlechter-gerechte Formulierung erfordert Sprachgefhl, Kreati-vitt und die Bereitschaft, Formulierungsgewohnheitenzu verndern. Sprachliche Gleichstellung - ebenso wieGleichstellung im allgemeinen - gibt es nicht umsonst.Neben einem vernderten sprachlichen Verhalten ver-langt sie auch die Bereitschaft, sich mit ablehnendenReaktionen auseinander zu setzen oder der Meinungentgegenzutreten, dieser Sprachgebrauch sei falsch.

    Dabei ist zu bedenken: Was heute noch komischklingt, kann morgen schon die Norm sein. Was zurNorm wird, bestimmen die Mitglieder der Sprachge-meinschaft durch ihr Verhalten entscheidend mit. Diese

    Liebe Leserin, lieber Leser,

  • 4Broschre soll daher nicht nur zeigen, wie geschlechter-gerechtes Formulieren aussehen kann und welchesprachlichen Strategien dabei hilfreich sind, sondernauch zu einem greren Sprachbewusstsein und einerkreativen Auseinandersetzung mit dem Problem er-muntern. Nebenbei sei bemerkt, dass ein bewussterSprachgebrauch nicht nur in Bezug auf die Geschlech-terfrage wnschenswert ist. Generell sollten Ausdrckeund Phrasen vermieden werden, die Menschen abwer-ten und oder von den Betroffenen als strend empfun-den werden; dies knnen auch Ausdrcke sein wie biszur Vergasung, Zigeuner oder Penner.

    Die Broschre enthlt einen theoretischen und einenpraktischen Teil. Im theoretischen Teil wird erklrt, wasgeschlechtergerechte Formulierung ist und warum sientig ist. Dabei werden einige sprachliche Strategienvorgestellt, die das geschlechtergerechte Formulierenerleichtern knnen.

    Der praktische Teil enthlt verschiedene Textbeispiele,berwiegend aus dem Bereich Verwaltung: sowohlTexte in traditioneller maskuliner Formulierung alsauch solche, in denen geschlechtergerechte Formulie-rung ungeschickt umgesetzt wurde. Diesen schlech-ten Beispielen ist jeweils ein geschlechtergerechterFormulierungsvorschlag an die Seite gestellt. Weil dieSchwierigkeiten geschlechtergerechter Formulierungerst im Textzusammenhang auftreten und mglicheLsungen von den Gegebenheiten des jeweiligen Tex-tes abhngen, haben wir uns bewusst dafr entschie-den, Texte oder Textpassagen zu verwenden. Ein Wr-terbuch mit zu vermeidenden Ausdrcken und ge-schlechtergerechten Entsprechungen knnte den Erfor-dernissen des Einzelfalls nicht gerecht werden, dennjedes Formular, jedes Gesetz und jedes Informations-blatt braucht eine mageschneiderte Lsung. Wie sol-che Lsungen aussehen knnen und wie kreativ Spra-che dabei eingesetzt werden kann, soll diese Broschrezeigen.

  • 5Was ist geschlechtergerechte Sprache?

    Geschlechtergerecht formulieren bedeutet, Frauen inder Sprache sichtbar und hrbar zu machen. In allenTexten, in denen Frauen gemeint sind oder sein knn-ten, sollte dies auch explizit ausgedrckt werden, an-statt Frauen mitzumeinen, hinzuzudenken oder ineine Funote zu verbannen.

    Geschlechtergerechte Formulierung bedeutet, an wich-tigen Textstellen (zum Beispiel bei der ersten Nennungeiner Personengruppe, in einer wichtigen Zusammen-fassung, in Definitionen) ausdrcklich auf die Mglich-keit weiblicher Bezugspersonen hinzuweisen und aufdie traditionelle rein maskuline Bezeichnung von Per-sonen zu verzichten. Wenn einzelne Frauen und Mn-ner in einem Text genannt werden, so sind sie symme-trisch, das heit mit gleich strukturierten oder gleich-wertigen Formen, zu bezeichnen.

    Die Frau in Klammern

  • 6Warum geschlechtergerecht Formulieren?

    Der Brgermeister ist Dienstvorgesetzter der Beam-ten, Angestellten und Arbeiter der Gemeinde. Er kannBeamte und Angestellte der Gemeinde mit der Wahr-nehmung bestimmter Angelegenheiten beauftragen.(Frhere Fassung der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein)

    Wie haben Sie sich beim Lesen des obigen Textes denBrgermeister vorgestellt:

    So.... oder so?

    Wenn Ihre Vorstellung dem linken Bild entspricht, be-finden Sie sich in guter Gesellschaft. Den meistenSprachbenutzerinnen und -benutzern geht es so, wennin einem Text Personen maskulin bezeichnet werden.Sprachstudien zum Englischen haben immer wiedergezeigt, dass eine Maskulinform (zum Beispiel student... he) in Hrenden oder Lesenden die Vorstellung einermnnlichen Person frdert. Dementsprechend haltenFrauen solche Texte fr weniger relevant und erinnernsich schlechter an sie. Zum Deutschen liegen zwar we-

  • 7niger Untersuchungen vor als zum Englischen, aberdie bisher durchgefhrten Studien weisen hnlicheTendenzen nach: Auch deutsche Sprecherinnen undSprecher beziehen Frauen strker ein, wenn ein Textgeschlechtergerecht formuliert ist. Wird zum Beispielnach Politikerinnen und Politkern oder Sportlerinnenund Sportlern gefragt, so nennen die Befragten mehrFrauen als auf die Frage nach Politikern oder nachSportlern. Wie ausgeprgt solche Wirkungen sind,kann von zustzlichen Faktoren (wie zum Beispiel demGeschlecht der Lesenden) beeinflusst werden. Dochimmer bieten geschlechtergerechte Formen deutlichgrere Chancen, in Lesenden die Vorstellung einerFrau oder mehrerer Frauen wachzurufen.

    Eigentlich wissen Lesende, dass zum Beispiel ein Textwie der obige ber den Brgermeister auch fr Frauengelten soll. Dieses theoretische Wissen reicht abernicht, um beim Lesen die Vorstellung von einer Frauals Brgermeisterin ebenso zu aktivieren wie die Vor-stellung eines Mannes. Es reicht ebenso wenig, umFrauen zur Identifizierung mit solchen Funktionen zumotivieren. Da maskuline Formulierungen nicht ein-deutig sind, liegen Frauen auch nicht immer richtig,wenn sie sich mitgemeint fhlen: Im Laufe derRechtsgeschichte wurde Frauen verschiedentlich dasWahlrecht mit dem Hinweis vorenthalten, dass im Ge-setz nicht von ihnen die Rede sei und das Wahlrechtdeshalb auch nicht fr sie gelten knne. Mit derselbenBegrndung wurde Frauen der Zugang zu bestimmtenQualifikationen verweigert. Andererseits trifft es nichtzu, dass in Gesetzen schon immer die Maskulinformzur Bezeichnung von Personen blich war und sichhieran nur Feministinnen stren, die das Genus (dasgrammatische Geschlecht) von Bezeichnungen mitdem Geschlecht von Personen verwechseln. Wie dieRichterin Marianne Grabrucker dokumentiert, gab esbereits im Mittelalter Gesetzestexte, die beide Ge-schlechter explizit nannten und damit der TatsacheRechnung trugen, dass im Deutschen (und in anderenSprachen) Genus und Geschlecht bei der Bezeichnungvon Personen meistens bereinstimmen.

  • 8Geschlechtergerechte Formulierung macht eindeutig,welcher Text oder welche Aussage fr Frauen gilt. Da-bei wird Leserinnen die Mglichkeit gegeben, sich mitverschiedenen Rollen zu identifizieren, auch mit sol-chen, in denen noch wenige Frauen zu finden sind. Vorallem aber entspricht geschlechtergerechte Formulie-rung dem demokratischen Gedanken, Frauen undMnner gleich zu behandeln und eine vernderte Sichtdes Geschlechterverhltnisses auch sprachlich sichtbarzu machen. Eine Meinungsumfrage, die von der Ge-sellschaft fr Deutsche Sprache im Jahr 1995 durchge-fhrt wurde, besttigt: Heute sind nur 10% der Befrag-ten der Meinung, dass ein maskulin formulierter Textbeide Geschlechter angemessen bercksichtigt, 80%bevorzugen eine geschlechtergerechte Form.

    Hausmeister/in gesucht

    Hausmeisterin oder Hausmeister gesucht

  • Geschlechtergerechte Formulierung bedeutet, Spracheso zu verwenden, dass Frauen und Mnner gleich bzw.symmetrisch behandelt werden. Dadurch entfallenasymmetrische Formulierungen wie BundeskanzlerSchrder und Frau Merkel, asymmetrische Aufzhlun-gen wie Weber, Schmidt, Fr. Freitag, Fr. Richter. Dassaus Grnden der Symmetrie (unabhngig vom Fami-lienstand) von Frau Klein und Herrn Klein, aber nichtvon Frulein Klein gesprochen wird, sollte lngstselbstverstndlich sein. Auch wre es wnschenswert,das verallgemeinernde Wort man, das eine Gleichset-zung von Mensch und Mann andeutet, durch andereFormulierungen zu ersetzen, so etwa man kann vermu-ten durch wir knnen vermuten, ich kann vermutenoder es lsst sich vermuten.

    Das grte Problem im Zusammenhang sprachlicherGleichstellung sind jedoch generische Formen, dasheit Formen, die fr beide Geschlechter oder fr Perso-nen unbekannten Geschlechts gelten sollen. Fr derengeschlechtergerechte Gestaltung kommen grundstzlichzwei Strategien in Frage: Feminisierung und Neutralisie-rung. Feminisierung wird durch Formen geleistet, die das Ge-meint-Sein von Frauen explizit machen, zum BeispielKundinnen und Kunden, LeserInnen, die oder der Vorsit-zende. Neutralisierung besteht dagegen in einer Unsichtbarma-chung von Geschlecht, etwa durch Formen mit neutra-lem Genus oder durch nicht-differenzierende Pluralfor-men, zum Beispiel das Ratsmitglied, die Lesenden.Neuere Forschung zur Interpretation neutralisierter For-men zeigt allerdings, dass solche Formen nicht immervor mnnlichen Assoziationen schtzen oder weiblicheAssoziationen merklich erhhen.

    Wie lsst sich geschlechtergerechteFormulierung umsetzen?

    9

  • 10

    In der Praxis findet meist eine Mischung beider Prinzi-pien statt, da einerseits Feminisierung in einem Textmit gehuften Personenbezeichnungen nicht problem-los durchgehalten werden kann und andererseits nichtfr jede Personenbezeichnung neutralisierte Variantenbereitstehen.

    Wnschenswert ist in jedem Falle, dass die Mglichkeitweiblicher Bezge wiederholt durch feminine Formenausgedrckt wird, da diese am ehesten an Frauen den-ken lassen. Dabei sollten voll ausgeschriebene femi-nin-maskuline Bezeichnungspaare (Zuschauerinnenund Zuschauer) verwendet werden, weil Klammer-oder Schrgstrichversionen Weiblichkeit als zweitran-giges Anhngsel erscheinen lassen, das schnell aucheinmal weggelassen werden kann. Hier wie beimgroen I ergeben sich zudem Komplikationen in dergrammatischen Konstruktion:

    E ein/e aus dem Dienst ausgeschiedene/r Beamt/er/inE das Amt des/der stellvertretenden

    Brgermeister(s)/inE ein/e neu/e MitarbeiterIn einE neueR

    MitarbeiterIn.

    Wenn die volle Beidnennung in einem Text nichtdurchgngig mglich ist das drfte die Regel sein ,knnen Neutralformen als Entlastungsstrategien einge-setzt werden.

    Natrlich hngt es auch von der Textsorte ab, welcheForm zu verwenden ist. So kann es bei Platzknappheit(in Stellenanzeigen oder Formularen) notwendig sein,auf Schrgstrichformen zurckzugreifen. Auch kann dasgroe I berall dort eingesetzt werden, wo nicht ver-waltungsinterne Vorschriften entgegenstehen und wodie Assoziation mit der Szene seiner BenutzerInnennicht als strend empfunden wird. Dann sollten aller-dings zur Vermeidung der oben gezeigten Komplikatio-nen konsequent feminine Formen verwendet werden:

    E eine neue MitarbeiterIn.

  • 11

    Die Hauptschwierigkeit beim geschlechtergerechtenFormulieren liegt vor allem darin, einen geschlechter-gerechten und trotzdem lesbaren Text zu verfassen. Ofterscheint es aussichtslos, einen Sachverhalt verstnd-lich auszudrcken, wenn die Stze von Antragstellerin-nen und Antragstellern, Mitarbeiterinnen und Mitarbei-tern wimmeln. Die folgenden Strategien sollen helfen,Texte geschlechtergerecht und dennoch geniebar zugestalten.

    1. Plural

    In vielen Fllen werden Texte einfacher, wenn die be-treffenden Personen im Plural bezeichnet werden. Dasverhindert zwar nicht Paarungen wie Schlerinnen undSchler, erlaubt aber die unkomplizierte Fortfhrungmit sie, ihre Eltern und so weiter statt sie oder er, ihrebzw. seine Eltern.

    Enthlt ein Abschnitt schon eine Hufung von Bezeich-nungspaaren wie Lehrerinnen und Lehrer, Stellvertrete-rinnen und Stellvertreter, Patientinnen und Patienten,knnen substantivierte Adjektive oder Partizipien im Plu-ral besonders hilfreich eingesetzt werden: Die Lehren-den, die Stellvertretenden, die Kranken knnen hier alsAusweichform dienen. Solche Personenbezeichnungensind in der deutschen Amtssprache ohnehin recht zahl-reich, erinnert sei zum Beispiel an die Abgeordneten, dieAngestellten, die Auszubildenden, die Erziehungsbe-rechtigten. Aber Vorsicht: eine stndige Neutralisierungist nicht das geeignete Mittel, die Teilnahme von Frauenan allen gesellschaftlichen Rollen zu signalisieren!

    Sie haben viele verschiedene Mglichkeiten

  • 12

    2. Personen und Krfte

    Frauen und Mnner sind nicht nur Menschen (derMensch ... er), sondern auch Personen (die Person ...sie). So lassen sich einige Bezeichnungen mit Hilfe desWortes Person umschreiben und ersparen dann dieBeidnennung:

    die Lehrerin oder der LehrerE die Lehrperson

    Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss diegenannten Unterlagen termingerecht einreichen.

    E Die Person, die den Antrag stellt, muss die genann-ten Unterlagen termingerecht einreichen.

    hnlich lassen sich auch Bildungen mit -kraft einsetzen:

    die Lehrerin oder der LehrerE die Lehrkraft

    Die Reparatur muss von einer geprften Fachfrauoder einem geprften Fachmann ausgefhrt werden.

    E Die Reparatur muss von einer geprften Fachkraftausgefhrt werden.

    Lehrer Lehrerin Lehrkraft

  • 13

    3. Kollektiv- und Insitutionsbezeichnungen

    die Prsidentin bzw. der PrsidentE das Prsidium

    die Beamtinnen und BeamtenE die Beamtenschaft

    die Dezernentin oder der DezernentE das Dezernat

    Solche Ausweichformen knnen mit feminin-maskuli-nen Bezeichnungspaaren wechseln, sofern sie als Er-leichterung notwendig sind, sollten aber nicht hufigverwendet werden. Auch ist darauf zu achten, ob sieinhaltlich zutreffen.

    4. Anrede statt Personenbezeichnung

    In Vorschriften, Richtlinien und hnlichen Texten, diean einen bestimmten Personenkreis gerichtet sind,kann dieser Personenkreis in einer direkten Anrede ge-nannt und im folgenden zum Beispiel mit Sie angere-det werden. Dadurch entfallen komplizierte Wiederho-lungen der Personenbezeichnung.

    Die Benutzerin bzw. der Benutzer der Bibliothek darfdie Bcher nur in den Rumen der Bibliothek einse-hen. Sie oder er sollte mitgebrachte Taschen sowieJacken in den Garderobenschrnken im Vorraumder Bibliothek ablegen.

    E Liebe Bibliotheksbenutzerinnen und -benutzer,Sie drfen die Bcher nur in den Rumen der Biblio-thek einsehen. Mitgebrachte Taschen sowie Jackenlegen Sie bitte in den Garderobenschrnken im Vor-raum der Bibliothek ab.

    5. Abkrzungen

    In Formularen stt geschlechtergerechte Formulie-rung auf besondere Schwierigkeiten, weil der Raumbegrenzt ist und Formulartexte oft schon sprachlich

  • 14

    kompliziert gehalten sind. Eine Formulierung wie diefolgende drfte daher kaum empfehlenswert sein:

    Geburtsdatum des Ehemannes der Antragstellerin bzw.der Ehefrau des Antragstellers

    Es ist zu prfen, ob eine Abkrzung sinnvoll eingesetztwerden kann, etwa AS fr Antragstellerin oder Antrag-steller. Das obige Beispiel liee sich dann folgender-maen vereinfachen:

    E Geburtsdatum des Ehemannes/der Ehefrau von AS

    Statt einer Abkrzung liee sich auch eine Nummereinfhren (Antragstellerin oder Antragsteller = 1):

    E Geburtsdatum des Ehemannes/der Ehefrau von 1

    Aber auch hier ist Zurckhaltung geboten, denn Abkr-zungen oder Nummerierungen drfen Formulartextenicht noch unverstndlicher oder anonymer machenals sie es schon sind. Auch dienen sie nicht gerade da-zu, Frauen sichtbar zu machen. Sie knnen daher nurals Notlsung gelten.

    6. Satzvernderungen und Umstellungen

    Das vermutlich wichtigste Hilfsmittel beim geschlech-tergerechten Formulieren und Umformulieren ist dieLslsung von einem vorgegebenen Satzbau. Einentraditionell formulierten Text zu nehmen und alle Per-sonenbezeichnungen schematisch in feminin-maskuli-ne Bezeichnungspaare umzusetzen, fhrt in aller Regelzu unlesbaren Satzmonstren, die Gegnerinnen undGegner geschlechtergerechter Formulierung in ihrenVorbehalten besttigen. Sinnbewahrende Umstellun-gen knnen Problemflle wesentlich entschrfen. Be-trachten Sie folgenden traditionell formulierten Satz:

    Der Prsident und sein Stellvertreter werden auf zweiJahre gewhlt.

  • 15

    Schematisch umgeformt, wird daraus:

    Die Prsidentin oder der Prsident und ihre Stellvertre-terin bzw. ihr Stellvertreter oder seine Stellvertreterinbzw. sein Stellvertreter werden auf zwei Jahre gewhlt.

    Diese Lsung ist ziemlich ungeniebar. Mit einerkleinen Vernderung im Satzbau geht es dagegen we-sentlich besser:

    E Die Prsidentin oder der Prsident wird auf zweiJahre gewhlt. Das gleiche gilt fr die Stellvertrete-rin oder den Stellvertreter.

    Bei Formularen ist zu berlegen, ob eine neue Anord-nung Entlastung schafft. Angenommen, in einem For-mular finden sich folgende Fragen:

    Name des Antragstellers: Geburtsort des Antragstellers:Geburtsdatum des Antragstellers:Name des Ehepartners:Geburtsdatum des Ehepartners:

    Wenn die maskulinen Bezeichnungen durch Beidnen-nung ersetzt werden, kann der Text zu lang werden:

    E Name der Antragstellerin/des Antragstellers:Name der Ehepartnerin/des Ehepartners:

    Gnstiger ist eine andere Gestaltung, zum Beispiel:

    E Antragstellerin/ Ehemann/Antragsteller Ehefrau

    Name:Geburtsort:Geburtsdatum:

  • 16

    Auf den nchsten Seiten sind einige Beispieltexte ausden Bereichen Behrden, Politik und Verwaltung abge-druckt, die authentisch oder an authentische Texte an-gelehnt sind. In diesen Texten wurde geschlechterge-rechte Formulierung ungeschickt oder gar nicht ange-wendet. Um zu illustrieren, wie sich die vorgeschla-genen sprachlichen Strategien einsetzen lassen, ist derOriginalfassung jeweils ein Vorschlag fr eine ge-schlechtergerechte Fassung gegenbergestellt.

    Beispieltexte aus der Praxis

  • 17

    Die Fahrradstrae

    Attraktive Radverkehrsverbindungen in Nebenstraenknnen als Fahrradstraen eingerichtet werden:

    Die ganze Fahrbahn einer Fahrradstrae ist praktischein Radweg

    Kraftfahrzeuge sind nur ausnahmsweise zugelassen:Der motorisierte Verkehr soll sich auf Anwohner undAnlieger beschrnken.

    Radfahren soll die Hauptverkehrsart sein. Autofahrer mssen ein miges Tempo einhalten.

    Sie haben sich also an der Geschwindigkeit vonFahrrdern zu orientieren (hchstens 25-30 km/h).

    Radfahrer drfen auf der Fahrbahn auch nebeneinan-der fahren.

    Die Fahrradstrae

    Attraktive Radverkehrsverbindungen in Nebenstraenknnen als Fahrradstraen eingerichtet werden: Die ganze Fahrbahn einer Fahrradstrae ist praktisch

    ein Radweg. Kraftfahrzeuge sind nur ausnahmsweise zugelassen:

    Der motorisierte Verkehr soll sich auf Personen be-schrnken, die in dieser Straen wohnen oder Grun-deigentum haben.

    Radfahren soll die Hauptverkehrsart sein. Autofahrerinnen und Autofahrer mssen ein mi-

    ges Tempo einhalten. Sie haben sich also an derGeschwindigkeit von Fahrrdern zu orientieren(hchstens 25-30 km/h).

    Radfahrerinnen und Radfahrer drfen auf der Fahr-bahn auch nebeneinander fahren.

    Beispiel 1: Faltblatt

    E Formulierungs-vorschlag

    E In maskuliner Formulierung

    Aus: Faltblatt

    Fahrradstraen und

    neue Veloroute 2,

    Landeshauptstadt

    Kiel, Tiefbauamt.

    Stand Mai 2000.

  • 18

    Beispiel 2: Ausweiskarte

    E In maskuliner Formulierung Ausweis zur Nutzung der Sportanlagen einer Universitt

    Lichtbild

    (Eigenhndige Unterschrift des Inhabers)

    Name, Vorname des Inhabers:

    Nutzermarke

    Nutzermarke

    Nutzermarke

    Nutzermarke

    Nutzermarke

    Anschrift:

    E Formulierungsvorschlag

    Lichtbild

    (Eigenhndige Unterschrift)

    Name, Vorname:

    Wertmarke

    Wertmarke

    Wertmarke

    Wertmarke

    Wertmarke

    Anschrift:

  • 19

    Beispiel 3: Rechtstext

    3 Anmeldung(1) Die Benutzer melden sich persnlich unter Vorlage des glti-gen Personalausweises oder Reisepasses mit Anmeldebestti-gung an. Benutzer bis zum vollendeten 18. Lebensjahr haben dieschriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter nachzuwei-sen.

    (2) Die Benutzer, bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollen-deten 18. Lebensjahr zustzlich die gesetzlichen Vertreter, erken-nen die Bestimmungen ber die Benutzung der Bcherei bei derAnmeldung durch eigene Unterschrift an.

    (3) Nach der Anmeldung erhalten die Benutzer einen Benutzer-ausweis. Der Benutzerausweis ist nicht bertragbar und bleibtEigentum der Stadt. Sein Verlust, nderungen des Namens undder Anschrift sind der Bcherei unverzglich mitzuteilen. BeiVerlust des Benutzerausweises wird ein Ersatzausweis ausge-stellt.

    3 Anmeldung(1) Die Benutzerinnen und Benutzer melden sich persnlich un-ter Vorlage des gltigen Personalausweises oder Reisepasses mitAnmeldebesttigung an. Wer das 18. Lebensjahr noch nicht voll-endet hat, hat die schriftliche Zustimmung einer gesetzlichenVertreterin oder eines gesetzlichen Vertreters nachzuweisen.

    (2) Die Benutzerinnen und Benutzer erkennen die Bestimmun-gen ber die Benutzung der Bcherei bei Anmeldung durch eige-ne Unterschrift an. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum voll-endeten 18. Lebensjahr gilt dies auch fr gesetzliche Vertreterin-nen oder Vertreter.

    (3) Nach der Anmeldung erhalten die Benutzerinnen und Benut-zer einen Benutzungsausweis. Der Benutzungsausweis ist nichtbertragbar und bleibt Eigentum der Stadt. Sein Verlust, nde-rungen des Namens und der Anschrift sind der Bcherei unver-zglich mitzuteilen. Bei Verlust des Benutzungsausweises wirdein Ersatzausweis ausgestellt.

    E Formulierungs-vorschlag

    E In maskuliner Formulierung

    Satzung der

    Stadtbcherei einer

    Gemeinde in

    Schleswig-Holstein

  • 20

    Beispiel 4: Rechtstext

    E In ungeschickterFormulierung

    Landesbeamtenge-

    setz in der Fassung

    vom 3. Mrz 2000

    54(1) Die Beamtin oder der Beamte auf Lebenszeit oder auf Zeit istin den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er infolge eineskrperlichen Gebrechens oder wegen Schwche ihrer oder seinerkrperlichen oder geistigen Krfte zur Erfllung ihrer oder sei-ner Dienstpflichten dauernd unfhig (dienstunfhig) ist. Alsdienstunfhig kann die Beamtin oder der Beamte auch dann an-gesehen werden, wenn sie oder er infolge Erkrankung innerhalbeines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinenDienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass sie oder er in-nerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfhig wird. Be-stehen Zweifel ber die Dienstunfhigkeit der Beamtin oder desBeamten, ist sie oder er verpflichtet, sich nach Weisung derBehrde rztlich untersuchen und, falls eine Amtsrztin oder einAmtsarzt dies fr erforderlich hlt, auch beobachten zu lassen.Der Behrde sind auf Anforderung die fr die Feststellung derDienstunfhigkeit erforderlichen Untersuchungsergebnisse durchdie rztin oder den Arzt mitzuteilen.

    55(1) Stimmt die Beamtin oder der Beamte schriftlich ihrer oderseiner Versetzung in den Ruhestand nach 54 Abs. 1 zu, wirdihre oder seine Dienstunfhigkeit dadurch festgestellt, dass ihreoder seine unmittelbare Dienstvorgesetzte oder ihr oder sein un-mittelbarer Dienstvorgesetzter aufgrund eines amtsrztlichenGutachtens ber den Gesundheitszustand erklrt, sie oder er hal-te sie oder ihn nach pflichtgemem Ermessen fr dauernd un-fhig, ihre oder seine Amtspflichten zu erfllen.

  • 21

    54(1) Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit oder auf Zeit sind inden Ruhestand zu versetzen, wenn sie aufgrund eines krperli-chen Gebrechens oder wegen Schwche ihrer krperlichen odergeistigen Krfte zur Erfllung ihrer Dienstpflichten dauernd un-fhig (dienstunfhig) sind. Als dienstunfhig knnen Beamtin-nen und Beamte auch dann angesehen werden, wenn sie infolgeErkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehrals drei Monate keinen Dienst getan haben und keine Aussichtbesteht, dass sie innerhalb weiterer sechs Monate wieder volldienstfhig werden. Bestehen Zweifel ber die Dienstunfhigkeitvon Beamtinnen oder Beamten, sind sie verpflichtet, sich nachWeisung der Behrde rztlich untersuchen und, falls eineAmtsrztin oder ein Amtsarzt dies fr erforderlich hlt, auch be-obachten zu lassen. Die rztin oder der Arzt teilt der Behrdeauf Anforderung die fr die Feststellung der Dienstunfhigkeiterforderlichen Untersuchungsergebnisse mit.

    55(1) Stimmt eine Beamtin oder ein Beamter schriftlich der Verset-zung in den Ruhestand nach 54 Abs. 1 zu, wird die Dien-stunfhigkeit dadurch festgestellt, dass die oder der unmittelbareDienstvorgesetzte aufgrund eines amtsrztlichen Gutachtensber den Gesundheitszustand erklrt, sie oder er halte die betref-fende Person nach pflichtgemem Ermessen fr dauernd un-fhig, ihre Amtspflichten zu erfllen.

    E Formulierungs-vorschlag

  • 22

    1 Erstes Zusammentreten,Wahl der Prsidentin oder des Prsidenten

    (2) Den Vorsitz bernimmt die Altersprsidentin oder der Alter-sprsident. Dies ist diejenige Person aus dem Kreis der anwesen-den Abgeordneten, die dem Landtag die lngste Zeit angehrthat und bereit ist, dieses Amt zu bernehmen. Weisen mehrereAbgeordnete eine gleichlange Zugehrigkeit zum Parlament auf,fllt die Prsidentschaft auf die Abgeordnete oder den Abgeord-neten mit dem hchsten Lebensalter.

    3 Wahl(2) Scheidet die Prsidentin oder der Prsident vor Ablauf derWahlperiode aus, so hat die Altersprsidentin oder der Alterspr-sident unverzglich die Neuwahl zu veranlassen. Gleiches giltbei vorzeitigem Ausscheiden der ersten oder zweiten Vizeprsi-dentin bzw. des ersten oder zweiten Vizeprsidenten. 1 Abs. 4und 3 Abs. 1 finden entsprechende Anwendung.

    Beispiel 5: Rechtstext

    E Formulierungs-vorschlag

    E In ungeschickterFormulierung

    Geschftsordnung

    des Schleswig-

    Holsteinischen

    Landtages in der

    Fassung vom

    28.3.2000

    1 Erstes Zusammentreten,Wahl der Prsidentin oder des Prsidenten

    (2) Den Vorsitz bernimmt die Altersprsidentin oder der Alter-sprsident. Altersprsidentin oder Altersprsident ist die- oderderjenige anwesende Abgeordnete, der oder die dem Landtag dielngste Zeit angehrt hat und der oder die bereit ist, dieses Amtzu bernehmen. Weisen mehrere Abgeordnete eine gleichlangeZugehrigkeit zum Parlament auf, fllt die Prsidentschaft aufden oder die Abgeordnete mit dem hchsten Lebensalter.

    3 Wahl(2) Scheiden die Prsidentin oder der Prsident, die erste Vize-prsidentin oder der erste Vizeprsident und die zweite Vizepr-sidentin oder der zweite Vizeprsident vor Ablauf der Wahlperi-ode aus, so hat die Altersprsidentin oder der Altersprsident un-verzglich die Neuwahl zu veranlassen; 1 Abs. 4 und 3 Abs.1 finden entsprechende Anwendung.

  • 23

    Beispiel 6: Formular

    E In maskuliner FormulierungAufnahmeantrag einer Krankenkasse

    Ja, ich mchte Mitglied der Krankenkasse werden.

    Name: Vorname:

    Geschlecht mnnlich weiblichAnschrift:

    Bisherige Krankenversicherung:zuletzt versichert bei:

    als Arbeitnehmer als Familienangehriger als freiwilliges Mitglied als Student

    Ich bin: Auszubildender Arbeitnehmer Student

    Ich bin: Freiwilliges Mitglied Ich bin selbstndig Ich bin Beschftigter ber der Jahresentgeltgrenze Ich bin Schler

    Ja, ich mchte Mitglied der Krankenkasse werden.

    Name: Vorname:

    Geschlecht mnnlich weiblichAnschrift:

    Bisherige Krankenversicherung:zuletzt versichert bei:

    als Arbeitnehmer/in als Familienangehrige/r als freiwilliges Mitglied als Student/in

    Ich bin: Auszubildende/r Arbeitnehmer/in Student/in

    Ich bin: Freiwilliges Mitglied Ich bin selbstndig Ich bin Beschftigte/r ber der Jahresentgeltgrenze Ich bin Schler/in

    E Formulierungsvorschlag

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    Beispiel 7: Formular

    E In maskuliner FormulierungFormular zur Prfung der Sozialversicherungspflicht bei Werkvertrgen an einer Universitt

    Erklrung zur Prfung der Versicherungsfreiheit bzw. der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung bei Werkvertrgen

    Name, Vorname Versicherungsnummer des Rentenversicherungstrgers

    Anschrift Krankenkasse

    Zu meinem Werkvertrag erklre ich folgendes:

    1. Die Prfung bei der gesetzlichen Krankenkasse hat folgenden Status ergeben: Selbstndiger Scheinselbstndiger Arbeitnehmerhnlicher Selbstndiger

    2. Weiter mit ScheinselbstndigerNeben der angegebenen Vertragsleistung be ich weitere Beschftigungen oder Ttigkeiten aus: nein ja

    Ich bin Beamter nein ja

    Ich bin sonst nicht berufsttig, sondern Rentner Student (bitte Studienbescheinigung beifgen) Versorgungsempfnger Arbeitsloser

  • 25

    E Formulierungsvorschlag

    Erklrung zur Prfung der Versicherungsfreiheit bzw. der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung bei Werkvertrgen

    Name, Vorname Versicherungsnummer des Rentenversicherungstrgers

    Anschrift Krankenkasse

    Zu meinem Werkvertrag erklre ich folgendes:

    1. Die Prfung bei der gesetzlichen Krankenkasse hat folgenden Status ergeben: Selbstndig scheinselbstndig arbeitnehmerhnlich selbstndig

    2. Weiter mit scheinselbstndigNeben der angegebenen Vertragsleistung be ich weitere Beschftigungen oder Ttigkeiten aus: nein ja

    Ich bin Beamtin/Beamter nein ja

    Ich bin sonst nicht berufsttig, sondern Rentner/in Student/in (bitte Studienbescheinigung beifgen) Versorgungsempfnger/in arbeitslos

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    Grundstze fr die Gleichbehandlungvon Frauen und Mnnern in der Rechtssprache

    Bekanntmachung des schleswig-holsteinischen Innenministers vom 9.Mai 1990 IV 220 b 121.4.5 An alle Landesbehrden; an die Organe und Behrdender der Aufsicht des Landes unterstehenden Trgerder ffentlichen Verwaltung

    Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 3. April1990 die nachstehenden Grundstze beschlossen, diefr alle Landesbehrden bindend sind.Ich empfehle den der Aufsicht des Landes unterstehen-den Trgern der ffentlichen Verwaltung, bei der Abfas-sung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften in sinn-gemer Anwendung dieser Grundstze zu verfahren.Im Text von Rechts- und Verwaltungsvorschriften istdie Benutzung mnnlicher Bezeichnungen auch frFrauen grundstzlich zu vermeiden und eine ge-schlechterbezeichnende Rechtssprache zu verwenden.Im einzelnen gilt folgendes:

    1. Beziehen sich Regelungen gleichermaen auf Frau-en und Mnner und ist eine geschlechterneutraleBezeichnung nicht angebracht, sind weibliche undmnnliche Bezeichnungen in voll ausgeschriebenerForm zu verwenden; die weibliche Form ist grund-stzlich voranzustellen. Die Bezeichnungen sind, jenach Sinngehalt, durch ein und oder ein oder,ggf. auch durch und/oder zu verbinden.Ist inhaltlich auch eine Personenbezeichnung imPlural mglich, so soll diese verwendet werden,wenn sie geschlechtsneutral ist.Diese Grundstze gelten insbesondere fr die perso-nalisierte Bezeichnung von Behrden, Funktionenund Institutionen.

    2. Bezeichnung von MinistermternEntsprechend der Regelung nach Nummer 1 sind in

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    Gesetzen die Ministermter in weiblicher und mnn-licher Sprachform zu bezeichnen. In Verordnungenund Verwaltungsvorschriften gengt dagegen dieeinfache Bezeichnung, deren Sprachform sich nachdem Geschlecht der gegenwrtigen Amtsinhaberinoder des gegenwrtigen Amtsinhabers richtet.

    3. Zusammengesetzte Begriffe, in denen die mnnlicheSprachform vorherrscht, werden bis zu ihrer Erset-zung in der bisherigen Fassung verwendet.

    4. Anpassung bestehender Rechts- und Verwaltungs-vorschriften

    nderungsvorschriften sind nach den vorstehendenGrundstzen zu erstellen.

    Bestehende Rechts- und Verwaltungsvorschriften sindbei geeigneter Gelegenheit an die vorstehendenGrundstze anzupassen.

    a) Gesetze:Sofern die Anpassung nicht konstruktiv durch einenGesetzesbeschlu des Landtages erfolgt, ist sie beieiner auch sonst notwendigen und flligen Neube-kanntmachung eines Gesetzes aufgrund einer spezi-ellen durch den Landtag erteilten gesetzlichen Er-mchtigung vorzunehmen.

    b) Landesverordnungen:Entspechendes gilt fr Regierungsverordnungen,bei denen die sprachliche Anpassung ebenfalls beieiner Neubekanntmachung der Verordnung auf-grund einer speziellen Ermchtigung durch die Lan-desregierung erfolgen kann. Bei Ministerverordnun-gen mu die Sprachform anllich eines sonst not-wendigen konstruktiven Neuerlasses der Verord-nung erfolgen.

    c) Verwaltungsvorschriften:Bei Verwaltungsvorschriften sind die vorstehendenRegelungen entsprechend anzuwenden.

    Amtsbl. Schl.-H. 1990 S. 324

  • 28

    Braun, Friederike. (1996). Das groe I und seine Schwestern eine kritische Bewertung. in: Der Deutschunterricht (1). S. 54-62.

    Braun, Friederike/Anja Gottburgsen/SabineSczesny/Dagmar Stahlberg. (1998). Knnen Geophysiker Frauen sein? Generische Personenbezeichnungen im Deutschen. in: Zeitschrift fr germanistische Linguistik 26. S. 265-283.

    Braun, Friederike/Ursula Pasero (Hg.). (1997).Kommunikation von Geschlecht Communication of gender. Pfaffenweiler: Centaurus.

    Frank-Cyrus, Karin M./Margot Dietrich. (1997). Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Mn-nern in Gesetzestexten. Eine Meinungsumfrage derGesellschaft fr deutsche Sprache. in: Der Sprachdienst 41 (2). S. 55-68.

    Grabrucker, Marianne. (1993). Vater Staat hat keine Muttersprache. Frankfurt, M.: Fischer.

    Hamilton, Mykol C./Barbara Hunter/Shannon Stuart-Smith. (1992) Jury instructions worded in the masculine generic: Cana woman claim self-defense when he is threatened?in: New directions in feminist psychology: Practice, theory and research. Hg. Joan C. Chrisler/Doris Howard. New York: Springer. S.169-178.

    Literatur zum Thema

  • 29

    Hellinger, Marlis. (1990). Kontrastive Feministische Linguistik. Mechanismensprachlicher Diskriminierung im Englischen und Deutschen. Ismaning: Hueber.

    Henley, Nancy M. (1989). Molehill or mountain? What we know and dont knowabout sex bias in language. in: Gender and thought.Psychological perspectives. Hg. Mary Crawford/Margaret Gentry. New York u.a.: Springer. S. 59-78.

    Irmen, Lisa/Astrid Khncke. (1996). Zur Psychologie des generischen Maskulinums. in: Sprache und Kognition 15. S. 152-166.

    Mller, Sigrid/ Claudia Fuchs. (1993). Handbuch zur nichtsexistischen Sprachverwendung in ffentlichen Texten. Frankfurt, M.: Fischer.

    Pusch, Luise F. (1984). Das Deutsche als Mnnersprache. Frankfurt, M.: Suhrkamp.

    Pusch, Luise F. (1990). Alle Menschen werden Schwestern. Frankfurt, M.: Suhrkamp.

    Schoenthal, Gisela. (1989). Personenbezeichnungen im Deutschen als Gegenstandfeministischer Sprachkritik. in: Zeitschrift fr Germanistische Linguistik 17. S. 296-314.

    Trmel-Pltz, Senta. (1982). Frauensprache: Sprache der Vernderung. Frankfurt, M.: Fischer.

  • www.frauen.schleswig-holstein.de