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BUCERIUS LAW SCHOOL MAGAZIN 2011

Bucerius Law schoo L Magazin 2011 - uni-hamburg.de€¦ · Rechtsanwalt (m/w) Referendar (m/w) Praktikant (m/w) in den Fachbereichen M&A Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht,

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Bucerius Law schooL Magazin 2011

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Liebe ALumni, Liebe Studierende,Liebe Freunde der buceriuS LAw SchooL,

dauerhafter Erfolg gelingt meistens nur im Team. Das gilt auch für die Bucerius Law School im zweiten Jahrzehnt ihres Bestehens. Als wir dieses Magazin gemacht haben, fiel uns auf, dass das Motiv des Zweifachen, des Doppelten, viele Ge-schichten des zurückliegenden akademischen Jahres durch-zieht. Da gibt es nicht nur die „Paare“, die wir gleich zum Einstieg vorstellen, sondern auch die solidarische Beziehung zwischen Empfängern und Rückzahlern des Umgekehrten Generationenvertrags. Oder das Schülercoaching-Projekt „Starthilfe“, bei dem sich je ein Student der Bucerius Law School mit einem Hamburger Schüler zusammensetzt, um beim Bewältigen von Schule, Hausaufgaben oder dem sons-tigen Leben zu helfen. Der Berliner Alltag unserer Absol-ventin Emily Büning lässt sich als Doppelleben bezeichnen, da gibt es die ersten Seitenwechsel in noch jungen juris tischen Karrieren, und in der Coffee Lounge führen Anna Lena Rauda, Studentin des ersten Jahrgangs, und Gründungspräsident Hein Kötz einen spannenden Dialog. Wie immer gehört zu diesem Jahresrückblick auch der Geschäftsberichts teil (natür-lich nach den Regeln der doppelten Buchführung erstellt). Eindeutig sind wir allerdings mit unserer Platzierung beim CHE-Ranking. Wir freuen uns, dass wir hier den ersten Platz für uns allein beanspruchen können. Viel Freude beim Lesen wünschen Ihnen

Ihre

Prof. Dr. Dres. h.c. Karsten Schmidt Präsident

Dr. Hariolf Wenzler Geschäftsführer

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Bucerius Law schooL Magazin 3

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Hinterlassen Sie Eindrücke bei uns als

Rechtsanwalt (m/w)Referendar (m/w)Praktikant (m/w)

in den Fachbereichen M&A Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht,Steuerrecht, Kartellrecht, Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz/IP, TMT,Immobilienwirtschaftsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Prozessführung undSchiedsgerichtsverfahren sowie Insolvenzrecht.

Wir suchen Persönlichkeiten, die zu uns passen.Wenn Sie sich dazu zählen, freuen wir uns über Ihre Bewerbungsunterlagen!

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Bucerius Law schooL Magazin 5

Menschen 7 — Doppelt hält besser

Bilderbuch-Paare18 — „Dann ist Die ZünDung angegangen“

Law-School-StudentenhelfenHamburgerSchülernalsCoachesimProjekt„Starthilfe“

32 — Die un-Diplomatin

OutlawEmilyBüningmachtPolitik40 — masters of the universe

MLB-GrüßeausSüdkoreaundArgentinien58 — unD, wie war ich?

EvaFrankenbergerprüftStudienbewerber

TheMen12 — ab in Die KliniK

WasStudentenbeimLernenhilft24 — Keine frage Des gelDes

WarumStudiengebührenfürdieBuceriusLawSchooleinewichtigeRollespielen–nichtaberfürihreBewerber

36 — stolperfallen für Das gute

WiedasdeutscheRechtsozialeUnternehmerinSchwierigkeitenbringt

42 — seitenwechsel

Weshalbesnichtschlimmist,inderKarriereUmwegezumachen

54 — in Der coffee lounge mit ...

AnnaLenaRaudaundHeinKötz

caMpusleben17 — schön, schöner, schönfelDer

DasGesetzinneuemGewand22 — whiteboarD

NotizenausdemHochschuljahr30 — fürs album – unD Den lebenslauf

FotosvomAuslandstrimester47 — compliance checK

HältdieCafeteria,wassieverspricht? bucerius clips

11 — NeueAngeboteundTermine35 — MeldungenundNews-Ticker45 — PersonalienundGästebuch

FakTen49 — Die hochschule im überblicK

50 — geschäftsbericht

52 — freunDe unD förDerer

57 — impressum

Inhalt

grünDungspräsiDent Hein Kötz und Absol­ventin Anna Lena Rauda verraten im Gespräch mit re.vision, was sie von faulen Promotionen halten und wodurch die Juristenaus­bildung besser werden könnte

Die stuDentin zahlt noch keine Gebühren, für den Absolventen ist es jetzt so weit: Der Umgekehrte Generationenvertrag garantiert, dass jeder sich ein Studium an der Law School leisten kann

weil präDiKatsexamen

nicht vom Himmel fallen, gibt es an der Bucerius Law School das Zentrum für Ju­ristisches Lernen. Dort wird nicht nur an den Methoden der Studenten gefeilt – auch die Lehrer sollen lernen —12

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—24

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buceriuslawschoolMagazin

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Optimale Strukturen für die Entwicklung des eigenenGeschäftsfeldes – bei Heuking Kühn Lüer Wojtek ist das realeUnternehmenspraxis. Wir sind eine der zwanzig größten, aufWirtschaftsberatung spezialisierten Sozietäten in Deutsch-land. Über 230 Rechtsanwälte, Steuerberater und Notarevertreten die Interessen nationaler und internationaler Man-danten. Unsere Fachkompetenz schließt alle Facetten desWirtschaftsrechts ein, die wir branchenübergreifend und mithoher Spezialisierung im Markt einsetzen.

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Hamburg · Dr. Thomas Wambach, LL.M.T +49 (0)40 35 52 80-29 · [email protected]

Köln · Dr. Wilhelm Moll, LL.M.T +49 (0)221 20 52-312 · [email protected]

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BUCERIUS LAW SCHOOL MAGAZIN 7

GOOD FRIENDS, GOOD TIMES

Stella Erem (links) und Anna-Maria Kanduth haben 2011 das Masterprogramm absolviert. Kanduth stand der Uganderin im fremden Hamburg als Buddy zur Seite

DOPPELT HÄLT BESSER

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PAARE AUF DEM CAMPUS

BUCERIUS LAW SCHOOL MAGAZIN 7

GOOD FRIENDS, GOOD TIMES

Stella Erem (links) und Anna-Maria Kanduth haben 2011 das Masterprogramm absolviert. Kanduth stand der Uganderin im fremden Hamburg als Buddy zur Seite

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PAARE AUF DEM CAMPUS

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DOPPELT HÄLT BESSER

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8 RE.VISION 2011 BUCERIUS LAW SCHOOL MAGAZIN 9

DR. DUO

Irmela Sennekamp arbeitete schon als studentische Hilfskra� bei Professor Christian Bumke. Seit einem halben Jahr ist er ihr Dok-torvater. � ema der Promotion: Kartellrecht

ZWEI FÜR ALLE FESTE

Miriam Jobst (links) und Franziska Bothe vom Bucerius Conference & Event Manage-ment sind bis spät für Gäste im Einsatz, die die Hochschulräume für Veranstaltungen buchen

STUDIERT, VERLIEBT, VERHEIRATET

Karsten und Hannah Grillitsch (geb. Füt-terer) sind nicht das erste und sicher auch nicht das letzte Alumni-Paar, das die Liebe an der Bucerius Law School gefunden hat

GEMEINSAM STRAMPELN

Jens Gerlach (links) und Hans-Joachim Berner treffen sich als Lerntandem fast täg-lich in der Bibliothek, um den Prüfungs-stoff fürs Staatsexamen durchzuarbeiten

TREUE SEELEN

Gerd und Ebelin – getau� nach dem Sti� er und seiner Gattin – verbrach-ten ihre Brutzeit stets auf dem Campus. Diesen Sommer wurden sie vermisst …

8 RE.VISION 2011 BUCERIUS LAW SCHOOL MAGAZIN 9

DR. DUO

Irmela Sennekamp arbeitete schon als studentische Hilfskra� bei Professor Christian Bumke. Seit einem halben Jahr ist er ihr Dok-torvater. � ema der Promotion: Kartellrecht

ZWEI FÜR ALLE FESTE

Miriam Jobst (links) und Franziska Bothe vom Bucerius Conference & Event Manage-ment sind bis spät für Gäste im Einsatz, die die Hochschulräume für Veranstaltungen buchen

STUDIERT, VERLIEBT, VERHEIRATET

Karsten und Hannah Grillitsch (geb. Füt-terer) sind nicht das erste und sicher auch nicht das letzte Alumni-Paar, das die Liebe an der Bucerius Law School gefunden hat

GEMEINSAM STRAMPELN

Jens Gerlach (links) und Hans-Joachim Berner treffen sich als Lerntandem fast täg-lich in der Bibliothek, um den Prüfungs-stoff fürs Staatsexamen durchzuarbeiten

TREUE SEELEN

Gerd und Ebelin – getau� nach dem Sti� er und seiner Gattin – verbrach-ten ihre Brutzeit stets auf dem Campus. Diesen Sommer wurden sie vermisst …

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10 RE.VISION 2011

DOPPELSPITZE

Die Studenten Anna Härle und Gero � ole wurden im Februar zur General sekre tärin und zum Schatzmeister der Studentenver-tretung an der Bucerius Law School gewählt

UNZERTRENNLICH

Rente verschoben: Rudolf „Rudi“ Wende will weiter den roten Rasenmäher fahren. Er war schon Hausmeister an der Jungiusstraße, als dort noch das Botanische Institut untergebracht war

10 RE.VISION 2011

DOPPELSPITZE

Die Studenten Anna Härle und Gero � ole wurden im Februar zur Generalzur Generalzur sekre Generalsekre General tärin und zum Schatzmeister der Studentenver-tretung an der Bucerius Law School gewähltgewähltgewähl

UNZERTRENNLICH

Rente verschoben: Rudolf „Rudi“ Wende will weiter den roten Rasenmäher fahren. Er war schon Hausmeister an der Jungiusstraße, als dort noch das Botanische Institut untergebracht war

BUCERIUS LAW SCHOOL MAGAZIN 11

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CAREER OFFICE

Studium professionaleUnter dem Titel „Studium professionale“ bün-delt das Career Offi ce seit dem Frühjahrstrimes-ter alle berufsvorbereitenden Angebote, von der praktischen Ausbildung bis zu Veranstal-tungen mit Juristen und Unternehmern. Hierzu zählen auch neue Formate wie die „Rechts-nische“, die einen Blick auf juristische Einsatz-gebiete jenseits klassischer Berufsfelder wirft. q www.law-school.de/careeroffice.html

TERMINE 2012

10. MÄRZ ............................... Bachelor-Verleihung (LL.B.)

31. MÄRZ ...............................Bewerbungsschluss Bucerius /WHU Master of Law and Business – Joachim Herz Program

15. APRIL ...............................Bewerbungsschluss für das International Exchange Program

30. APRIL ...............................Bewerbungsschluss für das Bucerius Summer Program

15. MAI ...................................Bewerbungsschluss für das Jurastudium (LL.B.

/ Staatsprüfung)

22. JULI – 17. AUGUST ...........Bucerius Summer Program

MITTE AUGUST ..................Beginn Bucerius

/ WHU

Master of Law and Business – Joachim Herz Program (Jg. 2012)

28. AUGUST ..........................Graduation Ceremony Bucerius /WHU Master of Law and Business – Joachim Herz Program (Jg. 2011)

ANFANG SEPTEMBER ........Beginn Jurastudium (LL.B.

/ Staatsprüfung)

5. SEPTEMBER – 21. DEZEMBER ......................International Exchange Program

21. – 23. SEPTEMBER ............International Alumni Reunion in Hamburg

1. OKTOBER .........................Beginn Herbsttrimester

5. OKTOBER .........................Akademische Feier, Erscheinungstermin re.vision 2012

NEUES AUF DEM CAMPUS

Mehrwert für Juristen: Mit dem neuen Label „Jura Plus“ verweist die Bucerius Law School nachdrücklicher auf ihr breites Zusatzangebot – vom Studium generale und professionale über das Fremdsprachen-programm bis hin zu Wirtscha  sstudien.

BUCERIUS LAW SCHOOL PRESS

Verlag gegründet Bucerius Law School Press ermöglicht Profes-soren und Mitarbeitern flexible und günstige Publikationen. Die bislang im Carl Heymanns Verlag erschienene „Schriftenreihe der Buce-rius Law School“ für hervorragende Disserta-tionen wird unter der Eigenmarke fortgeführt.q verlag.law-school.de

WEITERBILDUNG

Führen lernen Mit dem „Bucerius Leadership Program“, das bereits zum vierten Mal stattfand, bietet die Bucerius Education GmbH eine besondere Wei-terbildung für Senior Associates und neue Part-ner in Anwaltskanzleien an. Ziel ist es, eigene Führungskompetenzen und geschäftliche Ent-wicklungsstrategien zu optimieren. q www.bucerius-executive-education.de

JURA UND WIRTSCHAFT

Starke BeziehungLaw-School-Studenten haben nun die Möglich-keit, ein Zusatzzertifi kat der WHU – Otto Beis-heim School of Management zu erwerben. Im Gegenzug übernimmt die Bucerius Law School die Verantwortung für den wirtschaftsrecht-lichen Vertiefungsschwerpunkt an der WHU.

CFO CIRCLE

Betri� : Finanzwirtscha 

STUDIUM GENERALE

Zerti� zierte Denker Wer im Studium generale erfolgreich vier philo -so phische Kurse belegt hat, erhält künftig das Zertifikat „Philosophicum“. Die neue Schwer-punktreihe wird von Kai-Michael Hingst und Sven Murmann geleitet.

Der CFO Circle ist eine neue Plattform für aktuelle finanzwirtschaftliche Themen, halb-jährlich organisiert von der Wirtschafts-prüfungsgesellschaft Ernst & Young und der Bucerius Law School. Als erster Gastredner zog Finanzstaatssekretär Jörg Asmussen (links) politische Lehren aus der Finanzkrise.

BUCERIUS CLIPS

011_Tempus_Bucerius Law School 11 25.08.11 16:37

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Hinter der tÜr mit der Nummer 1.24, im ersten Stock des Hauptgebäudes, befindet sich die Notfallstation der Bucerius Law School: In der „Klausurenklinik“ bekom-men die Studenten praktische Hilfestellung beim Lernen. Kilian aus dem Jahrgang 2009 drückte vor anderthalb Jahren zum ersten Mal die Klinik-Klinke herunter. „Ich war im dritten Trimester und hatte zwei der ersten drei juristischen Klausuren versiebt“, erzählt er. „Insofern sagte ich mir: Entweder machst du alles, was sich anbietet, oder du suchst dir ein anderes Studium.“ Drei Trimester und ein paar Kliniktermine später studiert Kilian weiterhin an der Law School. „Meine Noten sind noch nicht hundert-prozentig, aber mittlerweile sind auch mal sieben, acht

nehmen müsse niemandem peinlich sein: „Zum einen wären unsere schwächeren Studenten an staatlichen Uni-versitäten immer noch im Mittelfeld. Und zum anderen gibt es einfach Spätentwickler, die ein wenig Starthilfe brauchen.“ Dabei geht das Angebot weit über das einer allgemeinen Studienberatung hinaus. Die Klinik-Mitarbeiter schauen sich ganz gezielt die Defizite in einzelnen Fächern an und helfen bei der Schwachstellenanalyse. Zum Dank kom-men begeisterte E-Mails: „Mein grundlegendes Problem war, dass ich regelmäßig nur 50 Prozent einer Klausur in der gegebenen Zeit bearbeitete“, schreibt da ein Student. Dann habe Volker Steffahn ihm geholfen, ein Konzept für die Nachschreibeklausur im Verfassungsrecht auszuarbei-ten. „Aus 3 wurden plötzlich 13 Punkte, ein Sprung, von dem ich nicht zu träumen gewagt hätte!“

200 Patienten jährlich lassen ihre Klausuren analysieren

Die Klausurenklinik rettet vielleicht keine Leben, aber Lebensläufe. In all den Jahren, berichtet Steffahn, habe es nur in zwei Fällen ernsthafte Gespräche über Studien-alternativen gegeben. „Am Anfang des Studiums kommen eher die Schwächeren, in der Examensphase die schon Bes-seren, die sich weiter optimieren wollen“, hat er festgestellt. Hatte die Klausurenklinik anfangs zehn „Patienten“ im Jahr, sind es inzwischen rund 200. Richtig eingeschlagen, meint Steffahn, seien die vor wenigen Jahren eingeführten Tandemkurse. Drei Viertel eines Jahrgangs finden sich in-zwischen in studentischen Zweierteams zusammen, um unter Anleitung gegenseitig ihre Übungsklausuren zu korrigieren. Das Einnehmen der Prüferperspektive hilft dabei, sich bewusster zu werden, worauf es für die Bewer-tung einer Klausur ankommt. Anfangs noch sporadisch, werden die Tandems jetzt monatlich angeboten, immer im Anschluss an eine Examensübungsklausur.Die Klausurenklinik ist eine hundertprozentige Bucerius-Law-School-Eigenkreation: „Eine solche Einrichtung war in der Juristerei bis dahin überhaupt nicht üblich“, sagt Volker Steffahn. „Auch nicht bei den Repetitorien.“ In der deutlich strafferen Organisation des Studiums im Ver-gleich zu staatlichen Hochschulen zeigt sich der hohe An-spruch der Bucerius Law School. Gleichzeitig wollten die Gründerväter den jungen Menschen nichts Unmögliches abverlangen. Folgerichtig waren von Anfang an Hilfs-angebote geplant für ein effektiveres Studieren – ohne Hinterherhecheln, ohne Panikattacken. Vor allem sollte das System der Jurarepetitorien durchbrochen werden.

Die Bucerius Law School prüft ihr didaktisches Angebot ständig auf Herz und Nieren – ein Lehrstück

Um kommerzielle Repetitorien, die sonst von 90 Prozent der Jurastudenten besucht werden, überflüssig zu machen, wurde das Examensvorbereitungsprogramm (EVP) eingerichtet. Die EVP-Vorlesungen sind jeweils auf einen Jahrgang, also rund 100 Studenten, zugeschnitten. Fast alle nehmen das Angebot wahr. Jeder Block ist einer der Fachsäulen Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht gewidmet und dauert vier Wochen: erst drei Wochen Unterricht, die vierte dann frei zur Nacharbeit. In jeder Unterrichtswoche wird eine Übungsklausur geschrieben. Das EVP ist für die Studenten eine Vollzeitbeschäftigung und auch für die Dozenten durchaus anstrengend. Pro-fessor Florian Faust, der sich mit Professorin Anne Röthel als Akademischer Leiter des Zentrums für Juristisches Lernen besonders im EVP engagiert, sagt: „Ich gebe inner-halb von drei Wochen an den Vormittagen 260 Seiten aus, plus 140 Seiten Fälle und Lösungen.“ Material, das im fol-genden Jahr nicht 1:1 übernommen werden kann: „Neue Fälle und Gerichtsentscheide müssen eingearbeitet, die Fußnoten aktualisiert werden.“

„Unsere Stärke ist der Dialog mit den Studenten“

Der Anspruch ist, stets vorn zu stehen, auch im bundes-weiten Vergleich. Denn längst haben sich andere Universi-täten die entsprechenden Einrichtungen der Bucerius Law School zum Vorbild genommen. Doch mit einem tut sich vor allem die staatliche Konkurrenz mit ihren großen Fa-kultäten und traditionellen Hierarchien schwer: „Unsere Stärke ist der Dialog mit den Studenten – nicht nur in den

Punkte drin.“ Den Verbesserungsbedarf bei Lernmethode und Klausurschreibtaktik habe er erkannt, mit Geduld und weiterer harter Arbeit werde sich der Aufwärtstrend fortsetzen, ist er sich sicher. Seine Wechselgedanken hät-ten sich auf ein Minimum reduziert.Ein halbes Dutzend Mitarbeiter kümmert sich in der Klausurenklinik, einer Einrichtung des Zentrums für Juristisches Lernen, um die Anliegen der Studenten. Volker Steffahn ist der Studienleiter: „Die meisten kommen nur ein- oder zweimal, es geht um punktuelle Beratung, nicht um Nachhilfe“, berichtet er, „die können und wollen wir nicht leisten. Wir verstehen uns als Hilfe zur Selbsthilfe.“ Die Dienste der Klinik in Anspruch zu

Der Weg zum optimalen lernerfolg

Ab in die KliniK

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BucERiusLawschooLMagazin 15

Lehrveranstaltungen, sondern auch bei der Weiterent-wicklung unseres Lehrprogramms“, betont Faust. „Wir informieren sie möglichst frühzeitig über unsere Planun-gen und bekommen ein entsprechendes Feedback.“Wobei Studenten nicht unbedingt auf eine Aufforderung warten, um ihre Kritik zu äußern. Dafür ist Mathäus Mogendorf, Jahrgang 2005, das beste Beispiel. Vor ein paar Jahren drängte er mit Kommilitonen auf eine Reform des EVP. So etwas kann anderswo schnell zu beleidigten Mienen und verhärteten Fronten führen. An der Bucerius Law School dagegen setzten sich Hochschul-leitung, Studenten und Professoren an einen Tisch: „Der Dialog war sehr konstruktiv“, erzählt Mogendorf, der heute wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Law School ist. „Wir hatten ein Papier entwickelt und sind damit an die Hochschulleitung und die Professoren herangetreten. Resultat: Das EVP wurde stärker durchstrukturiert.“ Ihr oberstes Anliegen war, dass die Korrekturfrist der Probe-klausuren von vier auf eine Woche verkürzt werden sollte. Eine sportliche Herausforderung für die Korrektoren – die aber tatsächlich umgesetzt wurde. Mogendorf findet es „erstaunlich, wie viel man aus Studentenperspektive ändern konnte“.Eine Folge der damaligen Aktion ist die AG zur Verbes-serung der Lehre, die daraufhin institutionalisiert wurde. Studentische Ideen werden seitdem nicht nur in der Stu-dentenvertretung geäußert und gehört – was die Umset-zung beschleunigt. Die AG tagt alle vier bis sechs Wochen

Zentrum für Juristisches LernenDas Angebot des ZJL umfasst Lerngruppen-coaching und Methoden training für Studierende sowie Schulungen für Korrektoren und neuerdings auch Fortbildungen für Kleingruppen leiter; außer-dem wird rechtsdidaktische Forschung betrieben und das Curriculum laufend weiterentwickelt. Er-möglicht wird dies auch durch die finanzielle Unter-stützung der Kanzlei Baker & McKenzie. Im Mai hat Anja Faust die Geschäftsführung des ZJL über-nommen, die akademische Leitung liegt bei den Professoren Anne Röthel und Florian Faust. q www.law-school.de/zjl.html

ExamensvorbereitungsprogrammDas EVP ersetzt kommerzielle Repetitorien: Die Examens kandidaten sind drei Tage lang fünf Stunden im Plenum und bearbeiten anschließend in Kleingruppen zwei Fälle. Danach werden die Lösungen unter Anleitung eines wissenschaft-lichen Mitarbeiters besprochen. Am Ende der Woche folgt eine fünfstündige Übungsklausur samt Besprechung und 45 Minuten aktuelle Recht-sprechung.q [email protected]

AG zur Verbesserung der LehreVertreter aller Studienjahrgänge, Alumni, Pro-fessoren und mindestens ein Mitglied des Zen-trums für Juristisches Lernen setzen sich alle vier bis sechs Wochen zusammen, um studentische Vorschläge zu prüfen, aber auch um gesetzliche Neuerungen ins Curriculum aufzunehmen. Dabei sind sie dem Konsens verpflichtet. q [email protected]

KlausurenklinikWie kann ich meine Noten verbessern? Wie kann ich konzentrierter arbeiten? Wie erreiche ich eine größere Argumen tationstiefe? Die Mitarbeiter der Klausurenklinik geben Tipps zu den besten Lern-methoden und suchen nach individuellen Verbes-serungsmöglichkeiten. q [email protected]

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und setzt sich zusammen aus Vertretern aller Studien-jahrgänge, Alumni, einigen Professoren und mindestens einem Mitglied des Zentrums für Juristisches Lernen (ZJL). Dabei geht es nicht nur um Initiativen der Studen-ten, sondern auch um Veränderungen, die aufgrund neuer gesetzlicher Grundlagen notwendig werden. Diskutiert wird so lange, bis Einigkeit erzielt wird. Die Vorschläge gehen gleich weiter in die nächste Klausurtagung, dann gegebenenfalls in den akademischen Senat der Hoch-schule. Von der Idee bis zur Entscheidung dauert es so mit-unter nicht einmal ein Trimester.Ob AG zur Verbesserung der Lehre, Klausurenklinik oder Examensvorbereitungsprogramm: Im Zentrum für Juris-tisches Lernen laufen die Fäden zusammen. Konzipiert und aufgebaut von dem mittlerweile emeritierten Profes-sor Erich Samson, bietet das ZJL auch Fortbildungen für Mitarbeiter an. Das Lehrprogramm wird laufend weiter optimiert. So wurde etwa aus der starken Überlastung der Studenten im ersten Trimester die Idee geboren, so-zusagen als Halbzeit eine einwöchige Pause einzurichten. Dafür wurde der Studienbeginn um eine Woche vorver-legt. Eine altruistische Idee der Ersttrimester in diesem Jahr, denn sie selbst werden von dieser kleinen, aber wichtigen Studienreform nicht mehr profitieren – wohl aber künftige Studentengenerationen. „Das beweist die hohe Identifikation mit der Hochschule“, sagt Mathäus Mogendorf.

Auch Alumni beteiligen sich an der Verbesserung der Lehre

Die zeigt sich auch daran, dass selbst Ehemalige an der AG zur Verbesserung der Lehre teilnehmen. Beispiels-weise Elisabeth Kreuzer. „Ich finde es spannend zu sehen, wie die Law School sich weiterentwickelt“, sagt sie. „An diesen Stellen ist es unsere Verantwortung als Alumni, einzuhaken und Input zu geben. Wir haben einen anderen Überblick als die Studentenvertretung und können rück-blickend vieles entspannter sehen als die aktuellen Stu-denten.“ Dieser Blickwinkel sei enorm wichtig, damit die Law School die Juristenausbildung weiterhin innovativ gestaltet und voranbringt.Zum Ansporn gibt es seit drei Jahren einen ganz speziel len Preis für Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter, die sich in der Lehre besonders hervorgetan haben. Der Alumnipreis für hervorragende Lehre ist ein besonderes Dankeschön – denn normalerweise wird in der Wis-senschaft nur die Forschungsreputation preisgekrönt. Einmal im Jahr konstituiert sich ein Gremium aus drei

Mitgliedern des Alumnivereins und drei Mitgliedern der Studentenvertretung. Dabei wird darauf geachtet, dass die Mitglieder keine nähere Verbindung zu den Lehrstühlen haben, also wissenschaftliche Mitarbeiter oder Dokto-randen nicht für ihren Chef oder Doktorvater stimmen können. Alle Studenten werden aufgerufen, Vorschläge einzureichen. Preisträger in diesem Jahr war Dozent Cars-ten Jungmann, wobei die Jury besonders würdigte, dass er „jeden einzelnen Studenten ernst nimmt“ und „für Kritik sehr offen“ sei. Denn selbstverständlich ist es nicht, dass Dozenten die Studenten als „Lernexperten“ akzeptieren.

Die Einführungswoche hat sich zum Propädeutikum entwickelt

Weit mehr als anderswo herrscht an der Law School jedoch die Einsicht vor, die Mathäus Mogendorf so formu-liert: „Für manches gibt es gute didaktische Gründe, aber nicht für alles.“ Auch wenn es für die Lehrenden manch-mal unbequem sein mag, wird deshalb an der jungen Hochschule jeder Stein immer wieder in die Hand genom-men und hinterfragt, ob er an der richtigen Stelle liegt. „Nicht zuletzt durch dieses stete Streben nach Verbes-serung ist es uns gelungen, aus der anfänglichen Einfüh-rungswoche ein handfestes Propädeutikum zu machen“, so ZJL-Studienleiter Volker Steffahn. „Die Einführung in die juristische Methodik umfasste ursprünglich viermal zwei Stunden, jetzt sind es knapp 20 Stunden in den ersten zwei Wochen, in denen man grundlegende Fertigkeiten lernt: Gesetze lesen, juristische Sachverhalte analysieren, Subsumtionstechnik und Auslegungsmethodik.“Bei aller Mühe profitieren davon am Ende auch die Pro-fessoren. Denn ein Jurastudium an der Bucerius Law School bedeutet nicht, alles den Zwängen des Staats-examens unterzuordnen und Rechtswissenschaft als kalte Materie in Repetitorien herunterzureißen, sondern Raum zu schaffen für anspruchsvolle Gedankengänge.

BUCERIUS LAW SCHOOL MAGAZIN 17

SCHÖN, SCHÖNER, SCHÖNFELDER

GALERIE KREATIVER LERNFLUCHT

Mehr als 4 000 Seiten dick, fast 2,5 Kilo schwer: Die berühmteste Sammlung deutscher Gesetze wird seit mehr als 60 Jahren vom C. H. Beck Verlag heraus-gegeben – und im Pappkarton geliefert. So grau muss Jura nicht sein …

Luisa Jeske, Jahrgang 2008, wollte „etwas Kleidsames, das der Materie ihre Schwere nimmt“. In einem kleinen Laden in Berlin entdeckte sie das Rosenmuster auf hellem Grund.

LEICHT BEKLEIDET

Lukas Mezger, Jahrgang 2006, hat die Briefmarken-sammlung seines Urgroß-vaters geerbt – mit alten Marken aus mehr als 150 Ländern. Seinen „Ziegelstein“ hat er nur mit den Doppelten beklebt.

MARKENWARE

Christina Krandick, Jahr-gang 2009, erhielt das selbst genähte Täschchen von zwei Freunden zum Geburtstag, in ihrer Lieblingsfarbe: Grün. Der kleine goldene Anker ver-rät ihre Neigung zum Seerecht.

FREUNDSCHAFTSBAND

Svenja Pitz, Jahrgang 2000, zeigt hier mal eine andere Seite: Sie hätte auch gern Gra� kdesign studiert. Edding-Ornamente zieren den Papp-schuber, der inzwischen schon das zweite Staatsexamen überstanden hat.

MUSTERSCHUTZ

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Daniel Mattig, Jahrgang 2008, hält sich beim Lernen an die Bürosprüche und Motivations bilder von Barney Stinson, seiner Lieblings-� gur aus der amerikanischen Fernsehserie „How I Met Your Mother“.

DREHBUCH

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Mehr als nachhilfe: Das Projekt „starthilfe“

Die Arbeiterwohlfahrt vermittelt Hamburger Schülern ehrenamtliche Coaches. Die Hälfte der Freiwilligen kommt von der Bucerius Law School

Dieses Gefühl: helfen zu können, und sei es nur bei den Hausaufgaben. Frühsommerabend auf dem Campus, sie sitzen sich gegenüber auf den Klappstühlen vor der Coffee Lounge. Jede Woche treffen sie sich hier, Jan Wimmer, 28 Jahre alt, Referendar in einer Hamburger Medienrechts-kanzlei, und Mehmet Ali Genç aus St. Pauli, 14 Jahre alt, der an der Stadtteilschule Königstraße gerade mitten in den mündlichen Prüfungen zum Hauptschulabschluss steckt.

sind die Coaches, dass es eine Warteliste gibt. Zurzeit sind 162 von ihnen im Einsatz, Berufstätige, Ruheständler und vor allem: Studenten. Seit auf der Aktivoli-Freiwil-ligenbörse mit Eva Frankenberger die erste Law-School- Studentin zur „Starthilfe“ stieß, ist das Schülercoaching an der Bucerius Law School zur Erfolgsgeschichte ge-worden. Seit 2009 gibt es eine eigene Hochschulgruppe zum Projekt; im Februar 2011 wurde der Hundertste Law-School-Coach geworben.

Ihr bekommt ein Goldstück. Mareile Denzer sagt das Eltern und Schülern, genau so: „Es ist ein Goldstück, was wir euch geben, und wenn ihr das haben wollt, müsst ihr euch anstrengen.“ Die pensionierte Berufsschullehrerin mag das Wort „Ehrenamt“ nicht. Ihr Projekt, darauf legt die Leiterin und Miterfinderin der „Starthilfe“ Wert, sei mehr. Denzer nennt es ein Kompetenzprogramm: „Wir sind nicht nur nette Menschen. Wir können was.“

Wer einen Law-School-Coach haben will, von dem verlangen die Organisatoren ein bisschen mehr Einsatz. Andere Coaches gehen in die Schulen oder besuchen die Schüler zu Hause; Treffen mit Law-School-Coaches finden haupt-sächlich auf dem Campus statt, damit die Studenten das Ehrenamt neben dem arbeitsintensiven Studium stemmen können. Dafür, sagt Denzer, die das Projekt gemeinsam mit der Schulbehörde auf den Weg gebracht hat, bekommen die Schüler durch die Studenten eine große Chance geboten. Im Alter sind Studenten und Schüler oft nur fünf, sechs Jahre auseinander. Trotzdem liegen meist Welten zwischen ihnen, sagt Denzer. Elternhäuser, Schulerfahrungen, Lernstruktu-ren: „Wer da eine Brücke schlagen kann, der ist ein Künstler.“ Allen Coaches wird ein Einführungskurs angeboten; vor den Coaching-Start setzen die Organisatoren eine Hospi-tation in der Schulklasse und einen Elternbesuch, der beiden Seiten zeigen soll, woran sie sind: den Coaches, wie ihre Schüler leben, den Familien, wem sie ihr Kind anvertrauen.

Natalie Böhme, 18, hat es von der Realschule aufs Gymnasium geschafft

Jan Wimmer, 28, ist Mehmets Coach und hilft ihm zunächst beim Haupt-schulabschluss

Mehmet Ali Genç, 14, träumt davon, später eine Banklehre zu machen

Mareile Denzer, 70, ehemalige Lehrerin, hat das Projekt „Starthilfe“ initiiert

Marlen Thaten, 24, war Natalies Coach und koordiniert heute die „Starthelfer“ der Law School

Seit Februar 2010 sind sie ein Team – Jan der Coach, Mehmet Ali sein Schüler. Zusammengebracht hat sie die Hamburger Arbeiterwohlfahrt (AWO). Seit fünf Jahren vermittelt das AWO-Projekt „Starthilfe – Schülercoaching“ Schülern einen ehrenamtlichen Coach, der ein bisschen von allem ist: Men-tor, Nachhilfelehrer, Berufsberater, Vertrauensperson. Der bei den Hausaufgaben hilft, beim Lernen oder bei Bewerbun-gen. Motivation wolle er vermitteln, sagt Jan Wimmer, mehr als alles andere. Mehmet Ali will im nächsten Sommer den Realschulabschluss schaffen und danach weiter zur Schule gehen. Das Abitur machen. Und dann eine Ausbildung zum Bankkaufmann. „Aber jetzt“, sagt sein Coach, „jetzt machen wir erst mal den Hauptschulabschluss.“ An 16 Schulen im gesamten Stadtgebiet ist „Starthilfe“ mittlerweile aktiv, von der Förderschule bis zum Gymna-sium. Jeder Schüler ab Klasse 7 kann sich bewerben, mit einem Fragebogen: Was möchtest du erreichen, was willst du dafür tun? Wie soll dir dein Coach helfen? So begehrt

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Hunck-Prinz-Preis: Anerkennung für engagierte Law-School-StudentenFür ihre Arbeit im Projekt „Starthilfe – Schülercoaching“ hat Marlen Thaten zusammen mit Julian Udich den „Hunck-Prinz-Preis für herausragendes soziales Enga gement“ erhalten. Mit ihm werden pro Jahrgang drei Bachelorabsolventen ausge-zeichnet, die ihre Zeit trotz des anspruchsvollen Studiums an der Bucerius Law School auch einer ehrenamtlichen Aufgabe gewidmet haben. Die Stifter Rolf Hunck und Günter Prinz haben den Preis mit insgesamt 10 000 Euro dotiert (bis zu 5 000 Euro für den 1. Platz). Die bislang gewürdigten Aktivitäten reichen vom regelmäßigen Einsatz für den Katastrophenschutz bis zur Gründung eines Vereins, der Flaschen mit Trinkwasserfiltern nach Äthiopien bringt. Rein hochschulinterne Aktivitäten gelten im Regelfall nicht als auszeichnungswürdig. Vorschläge nimmt die Abteilung Resource Development entgegen.q [email protected]

Ich hätte auch Suppe verteilen können. Aber mich bereichert das hier auf Dauer mehr. Zwei Trimester hatte Marlen Thaten an der Law School hinter sich gebracht, als sie fest-stellte, dass sie in ihrer knappen Freizeit einen Ausgleich brauchte. Damals, 2007, gehörte sie zu den ersten Law-School-Coaches. Sie kam an eine Schule in Wandsbek-Gartenstadt, Brennpunktmilieu, wo es Schüler gab mit schlimmen Familienproblemen, mit Alkoholiker-Eltern, Eltern, die ihre Kinder schlagen. Aber so völlig fremd, sagt Thaten, war ihr das soziale Umfeld dort nicht: „Ich stamme aus einer eher ungemütlichen Ecke Berlins – dort war es auch nicht gerade verschnöselt.“ Zwei Schüler empfahl man ihr aus der Realschulklasse, „die kriegten beide so’n bisschen den Mund nicht auf “. Einen Jungen, ein Mädchen, Burak und Natalie. Beide wurden ihr mit Viererschnitt im Zeugnis vermittelt. Beide besuchen heute das Aufbaugymnasium. „Wir haben viel gesprochen“, sagt Marlen über die An-fänge ihrer Coaching-Zeit, „darüber, was sie mit sich, mit ihrem Leben machen wollen.“ Festgestellt haben sie, dass man für praktisch all ihre Ziele, Pläne, Träume das Abitur brauchte. Die Klassenlehrerin sagte: „Die beiden gehen nie auf das Gymnasium, da malen sie sich was aus.“ Das hingewor-fene Urteil ließ Marlen lange nicht los: „Man denkt dann schon intensiv nach und fragt sich: Habe ich einen Fehler gemacht? Habe ich ihnen Flausen in den Kopf gesetzt? Habe ich die Ansprüche, die ich an mich selbst habe, auf die Kinder übertragen? Da stellt man fest, das ist doch ernster, was du hier machst.“Wenn das Coaching funktionieren soll, manchmal auch allen Umständen zum Trotz, braucht es unbedingte Offenheit, glaubt Mareile Denzer. Die Fähigkeit, Unter-schiede auszuhalten, und die Hartnäckigkeit, dranzu-bleiben. Nachzuhaken, wenn ein Schüler zu den wöchent-lichen Terminen nicht erscheint, zu Hause nicht mehr ans Telefon geht. Nicht wenige Coaches treffen auf verhal - tensauffällige Kinder, schwierige Verhältnisse, problema-tische Klassen. Falls es gar nicht klappen will in einem Team, greift Denzer ein, versucht zu vermitteln, fordert zumindest einen klaren Abschied. Doch das ist in fünf Jahren die Ausnahme ge-blieben, sagt Denzer, die meisten Coaching-Beziehungen halten weit länger als das verpflichtende halbe Jahr. Marlen und Natalie haben bis heute Kontakt. Bei Facebook an-gefreundet haben sie sich aber erst, nachdem das Coaching im vergangenen Sommer zu Ende ging. Alles andere, fand Marlen, hätte ihr Coaching-Verhältnis untergraben.

Die Law-School-Absolventin promoviert inzwischen und arbeitet als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht. An der Bucerius Law School koordiniert sie weiter die Hochschulgruppe zum Projekt. Natalie Böhme ist jetzt 18 Jahre alt und geht in die zwölfte Klasse des Emil-Krause-Gymnasiums. Nicht einmal ihre Mutter habe daran geglaubt, dass sie das schaffen könne, sagt Natalie: „Sie hat mir das nicht zugetraut: nach den Sternen greifen.“ Stattdessen: einen mittelmäßigen Realschulabschluss, vielleicht. Marlen, gibt Natalie zu, habe sie ein bisschen getriezt. Lange sei sie in der Schule nur so mitgeschwommen, aber mit dem Coaching habe sie einen Willen entwickelt. Ehrgeiz. „Da ist die Zündung angegangen. Ich hatte keine Lust, in den Einzelhandel zu gehen. Damit wollte ich mich nicht zufriedengeben.“ Heute kreisen ihre Berufs-wünsche um ein Sprachenstudium, vielleicht auf Lehr-amt, vielleicht aber auch für einen Job im Verlagswesen. „Natalie hat ein breites Spektrum an Fähigkeiten, die sie gut beherrscht“, findet Marlen. Dreieinhalb Jahre Coaching: die Tücken der Differenzial-rechnung; Notfalleinsätze vor Klassenarbeiten; Trösten, wenn alles zusammenbrach und Natalie enttäuscht wegen einer schlechten Zensur vor ihr saß, von allgemeinen Zweifeln überfallen; bestmöglich Mathe zu erklären, auf eigener verschütteter Wissensgrundlage, und dabei nicht so zu tun, als sei man unfehlbar. Und dann der Moment, als Natalie und Burak ihre Realschulzeugnisse bekamen. Die Eltern waren so unglaublich glücklich, sagt Marlen: So dankbar ist mir in meinem Leben noch kein Mensch gewesen.

Für das nächste Projekt hat „Starthilfe“ schon bei der Bucerius Law School angefragt: ein Sonderprogramm mit täglicher Betreuung für 70 Intensivtäter, 69 Jungen und ein Mädchen, die, obwohl schulpflichtig, zurzeit nicht den Unterricht besuchen. Übernehmen könnten das Intensiv-Coaching Doktoranden, die sich für eine Laufbahn als Staatsanwalt oder Jugendrichter interessieren. Die Suche nach Schulen, die die Jugendlichen aufnehmen können, läuft. Noch in diesem Jahr soll es losgehen.

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BLS|WHITE-BOARD

BUCERIUS LAW SCHOOL MAGAZIN 23 22 RE.VISION 2011

... und verwandelten das Sportevent am letzten Abend in eine See-mannsparty – bei der ersten Players Night auf dem Schiff „Cap San Diego“.

WHITEBOARDMERK-WÜRDIGES AUS DEM AKADEMISCHEN JAHR

Bei der National Model United Nations

Conference im April dis-kutierten mehr als 5 000

Teilnehmer aus aller Welt im Stil der Vereinten Nationen. Die Delegation der Bucerius

Law School vertrat dies-mal Singapur und kehrte

mit einer „Honorable Mention“ aus New

York zurück.

Bei der Champions Trophy bekamen es die Law-School-Fußballer mit dem leibhaftigen ESBären zu tun. Als sich der Torwart der European School of Business (ESB) verletzt hatte, stürzte das kopfl ose Maskottchen aufs Spielfeld, brachte dabei aber mehr sich selbst als den Gegner ins Schwitzen.

Dank einer Sachspende der Deut-schen Post ging für Arbeitsrechts-professor Matthias Jacobs ein Traum in Erfüllung: Sein Lehrstuhl verfügt nun über ein ökologisches Dienstfahrzeug für Betriebsausfl üge – Biosprit inklusive.

Champions Trophy: Mehr als 300 Studenten aus ganz Deutschland reisten im Mai zum Wettkampf-wochenende an ...

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KUCKUCKSEI BEIM KICKERCUP

Überraschenderweise setzte sich das Team des Sponsors LLSW beim 6. Kickercup sogar gegen die drei fachen Turniersieger der Bucerius Law School durch. Doch die Kanzlei trickste nicht nur mit dem Ball – sie hatte inkog-nito einen Profi verpfl ichtet: Der als „neuer Mitarbeiter“ vorgestellte Björn Brose ent -puppte sich als Kickerwelt -meis ter. Fairerweise verzichtete er auf den Einzug ins Halbfi nale; am Ende gewann das Duo Niclas Stemplewski und Benn Berger.

34 SCHLÄGE / MINUTE

Der Bucerius-Achter auf der berühmten Themse-Strecke: Beim Head of the River Race in London glitt die „Ebelin Bucerius“ auf Platz 160 ins Ziel – eine Verbesserung um 44 Plätze gegenüber dem Vorjahr.

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DEBATTENSIEG IN HONGKONG

Rechtslage recherchieren, am Schriftsatz feilen, dann ab in die mündliche Verhandlung: Beim 8. Willem C. Vis (East) International Commercial Arbitration Moot in Hongkong redete und argumentierte sich das Team der Bucerius Law School bis ins Viertelfi nale.

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ESBären zu tun. Als sich der Torwart der European School of Business (ESB) verletzt hatte, stürzte das

Dank einer Sachspende der Deut-schen Post ging für Arbeitsrechts-professor Matthias Jacobs ein Traum in Erfüllung: Sein Lehrstuhl verfügt nun über einDienstfahrzeug – Biosprit inklusive.

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Mehr als 50 „schwer verletzte“ Studenten blockierten das „Wartezimmer“ der Klausuren-klinik, um Anna-Miria Fuerst zu demonstrieren, wie sehr ihre Hilfe gebraucht wird. Die Studienleite-rin für Öffentliches Recht startete trotzdem ihre neue Karriere als Verwaltungs richterin in Stade – wenn auch mit noch größerem Abschiedsschmerz.

ab in die mündliche Verhandlung: Beim 8. Willem C. Vis (East) International Commercial Arbitration Moot in Hongkong redete und argumentierte sich das Team der Bucerius Law School bis ins Viertelfi nale.

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Keine Frage des geldes

Die Bucerius Law schooL setzt Bewusst auf stuDiengeBühren – unD auf kLuge iDeen, sie zu finanzieren

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Jetzt lösen die ersten Absolventen das Versprechen ein: Sie zahlen

nachträglich ihre Studiengebühren

Selten bekam eine RefoRm so wenig Zeit, ihre Wirkung zu entfalten: Gerade mal vier Jahre hat sich das Bezahl­studium an den staatlichen Universitäten in Deutschland gehalten. Nach Hessen, dem Saarland und Nordrhein­Westfalen ist nun auch Hamburg dabei, die Studien ge­büh ren wieder abzuschaffen. Die Bucerius Law School hat ihre Gebühren dagegen gerade selbstbewusst erhöht, um 400 Euro pro Trimester. „Studieren in Deutschland ist ein Discountmarkt“, sagt Hariolf Wenzler, Geschäftsführer der Hochschule, „wir sind der Premiumanbieter.“ Studiengebühren waren für die Gründer der Bucerius Law School nicht bloß eine Frage der Finanzierung, sondern eine bewusste bildungspolitische Entscheidung. Eine Entscheidung für Freiheit vom Staat, für Exzellenz nach dem Vorbild amerikanischer Privatuniversitäten. Studen­ten sollten Bildung nicht geschenkt bekommen, dafür aber Qualität einfordern können.„Ich habe mich von Anfang an als Teil des Projektes Buce ­rius Law School gefühlt“, sagt Anna Härle, 23, die als Ge­neralsekretärin die Studenten der Bucerius Law School vertritt. Als sie sich an der Privathochschule bewarb, reagierten ihre Freundinnen mit Unverständnis: Warum 44 400 Euro bezahlen, wenn es das Juraexamen an der Uni nebenan fast gratis gibt? Doch Härle, gerade zurück­gekehrt von einem Jahr Entwicklungsdienst in Peru, war gespannt auf besonders engagierte Kommilitonen. „Die Gebühren motivieren mich“, sagt sie heute. Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung und ehe­ maliger Wissenschaftssenator in Hamburg, erklärt: „Studien gebühren sorgen für ein anderes Bewusstsein der Studenten für den Wert der Bildung. Ein Studium lohnt sich zudem nicht nur ideell, sondern in Euro und Cent.“ Als Wissenschaftssenator hat Dräger an den staatlichen Hamburger Universitäten die Studiengebühren einge­führt, rund 500 Euro pro Semester. „Wir haben gesehen: Schon ein moderater Beitrag der Studierenden verbessert spürbar die Ausstattung der Hochschulen“, sagt er. Hartnäckig hält sich dennoch die Vorstellung, dass Stu­dien gebühren vor allem die soziale Ungleichheit verstär­ken. Einen Beweis dafür gibt es bislang nicht. So kommt der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft in einer Studie (nachdem die Gebühren eingeführt wurden) zu dem Schluss, dass sich „keine allgemein negative Auswir­kung von Studiengebühren auf die soziale Selektion der Studierenden ableiten“ lässt. Über Bildungswege, meint Jörg Dräger, werde in Deutsch­land schon viel früher entschieden: „Die Kleinkinder­betreuung ist teuer, das Studium verschenken wir. Das ist

für faire Bildungschancen genau falsch herum.“ Law­School­Geschäftsführer Wenzler verweist ebenfalls auf diesen Zusammenhang, wenn er sagt: „Entscheidend für die Chance, an der Bucerius Law School angenommen zu werden, ist nicht die finanzielle Ausstattung des Eltern­hauses, sondern die intellektuelle.“ Wer an der privaten Hochschule Jura studieren will, muss durch ein schrift­liches und ein mündliches Aufnahmeverfahren. Für die jährlich rund hundert Studienplätze gibt es das Zehn fache an Interessenten. Die Hochschule sucht sich ihre Studen­ten nach Leistung aus; die Gebühren dürfen dabei kein Hindernis sein.

„Ich hätte gern eine höhere BAföG-Quote“

Ob sich talentierte Abiturienten schon im Voraus wegen der Studienkosten von einer Bewerbung abhalten lassen, kann die Bucerius Law School nicht sagen. Doch sie weiß um diese Gefahr: „Wir wollen auch an die Leute heran, die bisher an unseren Ständen vorbeilaufen, weil sie denken, Privathochschule können sie sich nicht leisten“, sagt Hariolf Wenzler. „Ich hätte zum Beispiel gern eine höhere BAföG­Quote.“ Der Anteil liegt zurzeit bei zwölf Prozent der Studenten.In jeder Broschüre für Studieninteressierte, bei den Schnuppertagen an der Law School oder auf Abiturienten­ messen sind die verschiedenen Finanzierungsmöglich­keiten ein wichtiger Punkt. BAföG­Empfänger können zum Beispiel das sogenannte Bucerius­Stipendium in Anspruch nehmen. Ihnen wird die Hälfte der Studien­gebühren erlassen, also zahlen sie 1 850 Euro statt 3 700 Euro pro Trimester. Für Studenten mit Migrationshinter­grund gibt es außerdem ein Vollstipendium der Vodafone Stiftung, die nicht nur die Studiengebühren übernimmt, sondern auch Lebenshaltungskosten plus Büchergeld be­zahlt. Daneben gibt es mit der Hamburger Sparkasse und der Deutschen Bank ausgehandelte Sonderkonditionen für Bildungskredite. Das wichtigste Finanzierungsmodell der Bucerius Law School aber ist der Umgekehrte Genera­tionenvertrag (UGV). Als Trägerin der Hochschule bietet ihn die ZEIT­Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius bedürfti­gen Studenten an.Teilnehmer des Umgekehrten Generationenvertrags können zunächst kostenlos studieren und überweisen erst später, sobald sie mehr als 24 000 Euro brutto im Jahr verdienen, acht Prozent ihres Einkommens an die Hoch­schule. Dies ermöglicht es wiederum neuen Studenten, ihr Studium vorzufinanzieren.

Der Umgekehrte Generationenvertrag enthält ein Versprechen: Gezahlt wird nur, wenn sich das Studium lohnt

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Eine Generation steht für die andere ein: wie bei der Ren­tenversicherung, nur dass an der Law School die Alten für die Jungen zahlen – eben „umgekehrt“. Der amerikanische Ökonom Milton Friedman gilt als Urheber dieser Idee: Anstatt das Studium auf der Grund­lage vorhandenen Vermögens zu finanzieren, wird das Darlehen allein mit Humankapital abgesichert – in der Erwartung, dass dessen Wert auf dem Arbeitsmarkt bei zunehmender Bildung steigt. Man könnte auch sagen, die Hochschule schließt eine Wette mit den Studienanfän­gern ab: „Wetten, dass du nach dem Studium bei uns einen erstklassigen Job finden wirst?“ Der Wetteinsatz sind die Studiengebühren.Im Jahr 2001, als Gabor Gottlieb die Zusage für ein Stu­dium an der Bucerius Law School bekam, war deren Wett­angebot nicht mehr als ein ziemlich ambitioniertes Ver­sprechen. Die frisch gegründete Hochschule hatte noch keinen Ruf, außer den, der ihr in den Medien vorauseilte.

Dass das Konzept einer auf Exzellenz ausgerichteten, pri­vaten Law School auch in Deutschland funktionieren könnte, galt es erst noch zu beweisen. Und um sagen zu können, wie ihre Absolventen von der eher konservati­ven Juristenwelt aufgenommen werden würden, musste es überhaupt erst mal welche geben. Der Studienanfän­ger Gottlieb hat vertraut, aber alles andere als leichten Herzens: „Das war der größte Vertrag, den ich bis dahin in meinem Leben abgeschlossen hatte.“Zehn Jahre später ist die Bucerius Law School im CHE­Hochschulranking die führende juristische Fakultät in Deutschland. Sie hat die höchste Quote an (überdurch­schnittlich begabten) Stipendiaten der Studienstiftung des deutschen Volkes, und 75 Prozent ihrer Absolven­ten beenden ihr Studium mit Prädikatsexamen. Gabor Gottlieb hat 2006 sein Jurastudium abgeschlossen. Der 31­Jährige ist heute Geschäftsführer des Institute of Law and Economics an der Universität Hamburg; bald

wird er Büroleiter eines Abgeordneten der Hamburger Bürgerschaft. Sein Gehalt übersteigt zum ersten Mal die Zahlungsschwelle. Nun ist es an ihm, seine Wett­schuld einzulösen. Acht Prozent des künftigen Einkom­mens: Damals war das für den Abiturienten nur eine abstrakte Zahl. Heute ist es reales Geld, das von seinem Konto abgebucht wird. Dennoch ist Gottlieb überzeugt vom Generationenvertrag: „Es ist das Modell, das den Studieren den trotz Gebühren die größte Freiheit lässt.“

Viele haben Angst vor dem Risiko starrer Kreditraten

Weil die ZEIT­Stiftung den UGV nur bedürftigen Studenten anbietet, hat heute jeder Student der Bucerius Law School außerdem die Möglichkeit, einen Vertrag beim privaten Anbieter brain capital abzuschließen. Das Unternehmen ist eine Ausgründung der WHU – Otto Beisheim School of Management, ursprünglich mit dem

Ziel, nur den dortigen Studenten einen UGV anzubieten. Inzwischen machen auch bis zu 15 Law­School­Studenten pro Jahrgang von diesem Angebot Gebrauch. Entschei­dender Unterschied: Statt acht sind später zehn Prozent des künftigen Einkommens mindestens zehn Jahre lang abzuführen. Denn anders als die ZEIT­Stiftung ist brain capital kein gemeinnütziges Unternehmen. Ab 2016, wenn die ersten Rückzahlungen beginnen, winken den Anlegern sechs Prozent Rendite. Viele Studenten ziehen diesen Deal einem klassischen Bildungskredit vor, auch wenn er in der Gesamtsumme möglicherweise teurer ist. „Dass die Zahlungen vom tatsächlichen späteren Einkommen abhängen, ist für die Studenten der große emotionale Vorteil des Generatio­nen vertrags“, sagt Marco Vietor, Geschäftsführer von brain capital. Der Betriebswirt hat an der WHU zum Thema Studienfinanzierung promoviert, und seine Unter­suchung zeigt, dass gerade Abiturienten aus sozial weniger

Der Absolvent Jan eRik SpangenbeRg, 32,

hat vor zehn Jahren einen Umgekehrten Generationenvertrag abgeschlossen und ar-beitet inzwischen als Rechtsanwalt.

Seit zwei Jahren zahlen Sie nachträg­lich acht Prozent Ihres Jahreseinkom­mens für Studiengebühren. Mussten Sie beim ersten Blick auf Ihren Konto­auszug schlucken?

Das ist kein unerheblicher Betrag. Aber ich hatte ein tolles Studium, für das ich zunächst keine Studiengebühren zahlen musste. Jetzt verdiene ich auch dank der guten Ausbildung genug, um die Ge­bühren zurückzuzahlen.

Hatten Sie sich auch über die anderen Finanzierungsmodelle informiert?

Ja, aber den Umgekehrten Generationen­vertrag fand ich schnell so attraktiv, dass die anderen Möglichkeiten ausschieden. Überzeugt hat mich, dass er prozentual an das Einkommen anknüpft. Damit ist die Belastung für alle vergleichbar, und niemand muss sich in seiner Berufswahl

eingeschränkt fühlen: Wer später weniger verdient, zahlt auch weniger.

Mit dem Generationenvertrag wurde Ihnen zunächst eine große Last ab­genommen. Hat Sie das unter Druck gesetzt, im Gegenzug besonders gute Leistungen zu bringen?

Die Frage habe ich mir so nicht gestellt: Für mich war von Anfang an klar, dass ich die Studiengebühren im Wesentlichen selbst finanzieren müsste. Der Generatio­nenvertrag hat mir die Chance gegeben, das zu tun. Und gute Leistungen möchte man an der Law School ohnehin bringen.

Voraussichtlich werden Sie eine deut­lich höhere Summe zurückzahlen, als durch reguläre Gebühren zusam­mengekommen wäre.

Wenn das am Ende tatsächlich so sein sollte, dann hätte ich damit überhaupt kein Problem. Das Geld kommt der Hoch­schule zugute und damit einem sinnvollen Zweck. Für mich ist es ein schönes Gefühl, der Bucerius Law School auf diesem Wege etwas zurückzugeben.

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Die Studentin lauRa Schmidt, 21, nutzt seit 2009 den Umgekehrten Generationenvertrag an der Bucerius Law School und muss noch keine Studiengebühren zahlen.

Wann stand für Sie fest, dass Sie an der Bucerius Law School studieren wollen?

Jura hatte ich zunächst kategorisch aus­geschlossen! Mein Vater ist Jurist, des­halb hatte ich von der Juristenschwemme gehört. Aber dann bekam ich ein paar Infoblätter in die Hand, in denen stand, was man als Jurastudent mitbringen sollte. Gern mit Argumenten arbeiten? Bücher lieben? Das klang alles sehr nach mir. Ich ging dann zum Schnuppertag an die Law School. Danach wusste ich: Das ist es.

Haben Sie zu diesem Zeitpunkt schon über die Finanzierung nachgedacht?

Ja. Meine Eltern sind zwar beide berufs­tätig, mein Vater ist beim DGB, meine Mutter arbeitet als Kunsthistorikerin bei einer Stiftung. Aber das Studium hätten sie mir trotzdem nicht voll zahlen können. Auf dem Schnuppertag habe ich die ver­

schiedenen Finanzierungsmodelle kennen­gelernt und später für mich durchgerech­net. Den Studienkredit schloss ich schnell aus: Zu wissen, dass nach dem Abschluss Schulden auf mich warten – das hätte mich das ganze Studium über belastet.

An einer staatlichen Uni hätten Sie ein Jurastudium auch günstiger haben können.

Dort habe ich mich auch beworben, aber die Bucerius Law School war meine erste Wahl. Ich empfinde den Generationen­vertrag als unglaublichen Vertrauensvor­schuss mir gegenüber. Das bindet mich auch emotional sehr an die Law School. Ich engagiere mich hier in mehreren Hochschulgruppen – da spielt der Vertrag sicher eine Rolle.

Beunruhigt Sie der Gedanke an das Geld, das Sie zurückzahlen müssen?

Nein, das ist für mich kein Thema. Ich würde nach dem Studium gern in einer Kanzlei arbeiten. Die Chancen, dass ich tatsächlich zurückzahlen kann, stehen also hoffentlich gut.

„Es ist ein schönes Gefühl, etwas zurückzugeben“

„Ich empfinde den Vertrag als Vertrauensvorschuss“

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Page 15: Bucerius Law schoo L Magazin 2011 - uni-hamburg.de€¦ · Rechtsanwalt (m/w) Referendar (m/w) Praktikant (m/w) in den Fachbereichen M&A Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht,

der Law School nicht genauso für soziale Gerechtigkeit kämpfen.“ Zum Beispiel als es um den Zinssatz der Bil­dungskredite ging. Oder um einzelne Klauseln im Umge­kehrten Generationenvertrag. Auf Studenteninitiative werden jetzt auch Elternzeit und möglicher Studienab­bruch bei den Rückzahlungsbedingungen berücksichtigt. Und um schon die allerersten Hürden für sozial schwache Bewerber einzuebnen, bietet der Alumniverein neuer­dings die Erstattung von Fahrt­ und Übernachtungs­kosten für das zweitägige Aufnahmeverfahren in Ham­burg an.

Er könnte auch Aussteiger werden oder Umweltaktivist

Gabor Gottlieb war als Studentenvertreter dabei, als in langen Nachtsitzungen um die Formulierungen im Generationenvertrag gerungen wurde. Ebenso wichtig wie die fi nanzielle sei die ideelle Komponente des Vertrags, sagt er: „Die Erwartung an die Absolventen ist nicht, dass jeder ein Top­Verdiener wird. Aber es gibt die Erwartung, dass jeder etwas für sich aus seinem Studium macht.“ So gehört auch die volle Freiheit bei der Berufswahl zum Konzept: Wenn Daniel Ludwig in etwa zwei Jahren sein Studium beendet, zwingt der Vertrag ihn nicht dazu, einen Job anzunehmen, dessen Verdienst über der Zahlungs schwelle liegt. „Ich fühle mich vollkommen frei“, sagt der Student. Sollte er sich für ein Leben als Aus­steiger in Goa oder als schlecht bezahlter Umweltaktivist entscheiden, bekäme er sein Studium geschenkt. Das fi nanzielle Risiko übernimmt die Bucerius Law School gerne: „Ich wünsche mir sogar, dass bald ein Law­School­Absolvent Chefj ustiziar bei einer Nichtregierungsorga­nisation wird“, sagt Hochschulgeschäft sführer Wenzler. Und dann folgt noch ein bemerkenswerter Satz für einen Ökonomen, der für das Budget einer Privat hochschule verantwortlich ist: „Als Stift ungshochschule ist es uns wichtiger, gesellschaft lich relevant zu sein, als Einnahmen zu erzielen.“

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privilegierten Haushalten eine größere Angst vor dem Risiko eines Kredits haben. Vor allem wollen sie ihre Zu­kunft nicht mit starren Ratenzahlungen belasten. Dies war auch für den Law­School­Studenten Daniel Ludwig der ausschlaggebende Grund, sich für den Gene­rationenvertrag zu entscheiden. Sein Beispiel zeigt, dass die Studienfi nanzierung nicht nur für arme Familien eine Herausforderung ist. Seine Mutter ist Lehrerin, der Vater angestellter Jurist. Ludwig kann das Bucerius­Law­School­Stipendium zur Gebührenhalbierung nicht in Anspruch nehmen, was einen Bildungskredit viel günsti­ger erscheinen ließe. Denn Ludwig ist nicht BAföG­ berechtigt. Bildungsexperten sprechen in diesen Fällen von einem „Mittelstandsloch“. Vor allem diese Lücke schließt der Umgekehrte Generationenvertrag. Sollte der Student Ludwig später zu den Bestverdienern gehören, muss er unter Umständen das Doppelte der eigentlichen Studiengebühren an die Hochschule zahlen, 90 000 Euro wurden als Obergrenze festgelegt. Doch den 21­Jährigen schreckt das nicht: „Für das, was ich be­komme, sind die acht Prozent später ein fairer Deal.“ Ge­rechtigkeit heißt eben nicht Gleichheit: Auf diese Weise wird der Law­School­Haushalt auch um eine solidarische Finanzierung durch erfolgreiche Absolventen erweitert.

Die Kraft der Idee wird sich in den kommenden Jahren entfalten

Noch speist sich erst ein kleiner Teil des Hochschulhaus­halts aus Überschüssen des Generationenvertrags. Stu­diengebühren insgesamt machen ein Viertel der Finan­zierung aus. „Das ist eine Grundentscheidung unseres Modells“, sagt Geschäft sführer Wenzler. Das Engagement der ZEIT­Stift ung, von Donatoren und Sponsoren wird auch in Zukunft unentbehrlich für den Haushalt sein. Doch der Anteil der UGV­Einzahler wird zwangsläufi g steigen, erst in den kommenden Jahren wird sich die Kraft der Idee voll entfalten. Ein Viertel der Studienanfänger nimmt inzwischen an einem der beiden Modelle des Generationenvertrags teil. Zählt man hierzu noch die Stipendiaten und Kredit­nehmer, kommt man zu dem Ergebnis, dass weniger als die Hälft e der Law­School­Studenten ihre Gebühren direkt durch die Eltern überweisen lassen. „Nur weil wir bereit sind, viel zu zahlen, heißt das eben nicht, dass wir viel haben“, sagt Anna Härle, die sich als Generalsekre tä­rin aller Studenten oft gegenüber Kommilitonen staat­licher Universitäten für die Studiengebühren rechtfer­tigen muss. „Und es heißt auch nicht, dass wir hier an

„Sozial schwächere Bewerber dürfen keinerlei fi nanzielle Bedenken haben“Vollstipendien sind für die nächste Studentengeneration an der Bucerius Law School unerlässlich. Der Blick in die USA zeigt, dass Studiengebühren auf Dauer mit einer Stipendienvergabe Hand in Hand gehen müssen. Nur so kann eine Hochschule im Kampf um die Besten bestehen. Denn für viele Studienanfänger ist die Angst vor den hohen Kos ten des Studiums ein maßgeblicher Grund, sich gar nicht erst an unserer Hochschule zu bewerben.Keine Frage: Die bereits bestehenden Finanzierungsmo­delle der Bucerius Law School – von günstigen Bildungskre­diten über den Umgekehrten Generationenvertrag bis zum Bucerius­Teilstipendium für BAföG­Empfänger – sind zur Abmilderung wirtschaft licher Härten hilfreich. Gleich­wohl ist ihnen gemein, dass die Gebühren in aller Regel mit Zins und Zinseszins zurückgezahlt werden müssen. Sie können somit sozial schwächeren Bewerbern die Bedenken um die fi nanziellen Lasten ihrer Ausbildung nicht vollstän­dig nehmen. Aus den USA können wir da gegen lernen, dass sorgenfreies Studieren erst dort beginnt, wo sogenannte need­based grants anfangen. Auch die Bucerius Law School braucht solche Stipendien für bedürft ige Studenten – von fair austarierten Stufen des Gebühren erlasses, die sich (un­abhängig von der BAföG­Berechtigung) nach dem tatsäch­lichen Vermögen richten, bis zum Vollstipendium, das einen die Studiengebühren komplett vergessen lässt. Nur so wird sichergestellt, dass sich nicht nur die Kinder der Ober­schicht für das teure Jurastudium bewerben.Die Finanzierung eines solchen Stipendiensystems liegt nicht jenseits des Möglichen und würde auch ganz dem Leitbild der ZEIT­Stift ung entsprechen. Untätig zu bleiben hieße dagegen, das so überzeugende Studienkonzept der Bucerius Law School solchen Interessenten vorzuenthalten, die sich trotz hervorragender Eignung vor langjähriger Ver­schuldung fürchten und den Schritt in eine ungewisse Zu­kunft in jungem Alter nicht zusätzlich belasten wollen.

„Der Kampf um Talente ist kein Grund, das Studium zu verschenken“Ein Vollstipendium für das Studium an der Bucerius Law School ist weder notwendig noch im Sinne des Erfi nders. Zwar lässt sich treffl ich argumentieren, dass Elitehoch­schulen in den USA und Großbritannien seit jeher mit Vollstipendien um die besten Talente buhlen, doch befi n­det sich die Bucerius Law School glücklicherweise in einer anderen, wesentlich komfortableren Situation: Sie ist als Einrichtung in Deutschland einzigartig und hat sich inner­halb kürzester Zeit einen exzellenten Ruf in Forschung und Lehre erarbeitet. Kurzum, den war for talent entschei­det sie auch ohne Vollstipendium im Zweifel für sich. Auch Studenten aus dem Ausland braucht die Bucerius Law School nicht zu locken – das Studium bereitet gezielt auf die Tätigkeit als Jurist in Deutschland vor und hat einem hochbegabten Inder oder Chinesen eher wenig zu bieten. Bleibt die Frage, ob ein Vollstipendium als Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und zur Förderung der Diversität sinnvoll und notwendig ist. Doch daran zweifele ich sehr: Die Bucerius Law School ermöglicht mit dem Umge­kehrten Generationenvertrag bereits jedem Bewerber unabhängig von seiner Vermögenssituation ein Studium und ist damit während der eigentlichen Studienzeit sogar güns tiger als ein Studium an einer öff entlichen Hochschule (keine Semesterbeiträge oder Verwaltungsgebühren). Für BAföG­Empfänger werden die Studiengebühren um die Hälft e reduziert, und das einkommensabhängige Rückzah­lungsmodell entspricht dem Solidarprinzip. Angesichts der hervorragenden Jobaussichten der Absolventen bietet der Generationenvertrag damit eine faire und sozial verträgli­che Studienfi nanzierung. Nach welchen Kriterien sollte ein Bewerber das Studium quasi geschenkt bekommen?Vollstipendien wären lediglich ein Anreiz für jene Bewer­ber, die alle Vorteile der Law School ohne jeglichen eigenen Beitrag nutzen wollten. Das kann nicht im Sinne von Gerd Bucerius sein.

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BraUCHT die laW sCHOOl VOllsTiPendien – Oder niCHT?

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floRian SpÄth, 26, hat 2010 sein Jurastudium beendet und schreibt gerade seine Doktorarbeit

daniel gRimm, 28, studierte bis 2008 an der Bucerius Law School und macht zurzeit einen MBA in Mailand

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Wer hat das beste Foto vom Auslandstrimester mitgebracht? Der Jahrgang 2008 hat auf Facebook abstimmen lassen. re.vision zeigt eine Auswahl, die rund um den Globus führt, darunter die drei Gewinner

Arvid MorAwe: Urban Theatre of Dreams, 1. Platz„Ich war an der Fordham Law School in New York, und das Foto zeigt eines meiner Lieblingsviertel – den Meatpacking District, in dem es früher vor allem Fleischfabriken gab. Damals führte eine Hochbahn-trasse vom Hafen dorthin, die seit einigen Jahren zum High Line Park umgestaltet wird – ein sehr entspannter Ort mit faszinierender Architektur! An einer Stelle gibt es dieses Panoramafenster. Ich hatte Glück, dass es dort dieses tolle Licht gab und gerade das kleine Mäd-chen ganz verträumt auf die Straße sah.“

CArolin CAstorf: Asakusa Temple, 3. Platz„Dieser Schnappschuss ist mir erst im Nachhinein auf-gefallen: Die identischen Mützen, diese Lebensfreude – das ist typisch japanisch! Ich bin 2007 zum ersten Mal nach Japan gereist und habe schon vorher angefangen, die Sprache zu lernen. Für den Alltag reicht es inzwischen, aber akademische Unterhal-tungen an unserer Partner-Uni, der Waseda Law School in Tokio, sind noch eine Heraus-forderung.“

Benedikt strAuBinger:

Schwerpunktstudium „Das sind mein Kommilitone Benn Berger und ich in der Surfschule Waikiki Beach auf Hawaii. Dort haben wir gemeinsam Urlaub vom Studieren gemacht, Benn war eigentlich in New York und ich an der Uni-versity of California. Beide standen wir zum ersten Mal auf dem Surfboard – wir waren selbst überrascht, wie gut das klappte. Tja, eben alles eine Frage der Konzentration auf den Schwerpunkt!“

HuBertus reinBACH: Der Mann im Tee„Ich habe von Bangalore aus, wo ich an der Natio nal Law School war, viele Kurztrips durch Indien gemacht. Das Foto entstand in den Tee-plantagen von Ooty auf 2 250 Meter Höhe. Als ich mit einem Kommilitonen eine knappe Stunde durch Regen gewandert war und sich die Nebel-schwaden langsam hoben, sah ich diesen älteren Mann, der ohne Hast zwischen den Teebüschen ent langging. Das Foto scheint sehr harmonisch, doch wir haben auch gesehen, wie hart, vor allem für die Frauen, die Arbeit in den Plantagen ist.“

gero tHole: Clovelly Cliff, 2. Platz„Nein, das ist nicht auf dem Campus der Univer-sity of New South Wales – sondern ein Geheimtipp. Studenten haben das Sofa vor einiger Zeit in eine Höhle bei den Klippen des Burrows Park in Sydney gestellt. Ich habe von einigen Backpackern davon erfahren und mich zusammen mit drei anderen Aus-tauschstudenten auf die Suche gemacht. Anderthalb Stunden sind wir in den Klippen herumgekraxelt, bevor wir es schließlich gefunden haben.“

JoHAnnes liefke: Chinas unaufhörliches Wachstum„Mit einigen Kommilitonen von der Singapore Management University habe ich Rucksack-touren durch die Region unternommen. Wir waren in Indonesien, Malaysia, Kambodscha und in Hongkong. Das Foto zeigt das Pa-norama der Stadt vom Victoria Peak aus. Von dort hat man diesen fantastischen Blick über die ganze Metropolregion. Man steht in der Natur und blickt auf die Megacity; die Wolkenkratzer nehmen einfach kein Ende.“

Abenteuer AuslAndsstudium

30 RE.vision2011 BucERiusLawschooLMagazin 31

q www.facebook.com/buceriuslawschool

Fürs Album –und den lebenslAuF

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EIN WENIG ZITTERT IHRE STIMME, als Emily May Büning ins Mikro-fon spricht. Doch dann kommt sie in Schwung und redet – in makel losem Englisch – über die Sorgen und Bedürfnisse junger Menschen in Deutschland. Die anfängliche Nervosität ist ver-ständlich: Es ist die UN-Generalversammlung in New York, vor der sie spricht. Und Büning eine von zwei deutschen Jugend-delegierten, ausgewählt in einem langen Verfahren.Das war im Oktober 2009: Der Besuch bei der UN, die Rede vor der Versammlung, der Händedruck von Ban Ki-moon – Emily Büning schwärmt immer noch davon. Das Studium an der Bucerius Law School lag da gerade hinter ihr. Lange hatte sie ge-schwankt, ob sie überhaupt Jura studieren sollte, und mit Politik-wissenscha� geliebäugelt – „eine klassische Juristin, also Anwäl-tin oder Richterin, wollte ich nämlich noch nie werden“. Aber Jura erschien ihr dann doch als das „handfestere“ Studium – und die Law School als der Ort, an dem man es fokussiert absolvieren kann. „Die internationale Ausrichtung mit Auslandstrimester und Sprachkursen hat den Ausschlag gegeben“, sagt sie. Als Schwerpunkt wählte sie Völker- und Europarecht.Woher dieses Faible für das Internationale kommt? „Das liegt in der Familie“, sagt Büning und erzählt von ihrem Urgroßvater, der bereits um 1900 China, Indien und Afrika bereist hat. Und von ihrer Tante, die ein Aussteigerleben an exotischen Orten führt und der sie gemeinsam mit ihrer Mutter schon als Kind gerne hinterhergereist ist – nach Panama, Costa Rica, Guade-loupe. Außerdem liebt die 26-Jährige Sprachen: Englisch, Fran-zösisch, Spanisch und Arabisch spricht sie bereits. Den ersten kleinen Kulturschock ihres Lebens bekam Büning ausgerechnet, als sie 2004 ihr Studium begann. „Auf meinem Gymnasium waren fast alle Mitschüler und auch Teile des Leh-rerkollegiums ganz selbstverständlich links“, erzählt Büning. „In der Law School wurde mir schlagartig klar, dass es sehr viele junge Menschen mit ganz anderen politischen Überzeugungen gibt, die ebenfalls sehr engagiert sind.“ Geschadet habe ihr diese Erkenntnis nicht – im Gegenteil: „Dass ich mal kontra gekriegt habe, hat mir geholfen, meine eigene Position genauer zu de-¤ nieren, beispielsweise als es um das ¥ ema ‚eine Schule für alle‘ ging oder die gleichgeschlechtliche Ehe. So gesehen hat mich erst die Bucerius Law School so richtig zur Grünen gemacht.“ Als Außenseiterin habe sie sich an der Law School nie gefühlt. „Erstens, weil die Studentenscha� in jeder Hinsicht sehr durch-mischt ist – und zweitens, weil Politik schließlich nur ein Teil des Lebens ist.“ Allerdings einer, der für Emily Büning im Verlauf ihres Stu-diums immer wichtiger wird. An der Law School diskutiert sie gerne kontrovers, ihre politische Heimat ¤ ndet sie bei den Grünen. Als sie im Sommer 2005 ihr Praktikum in einer Berliner Großkanzlei absolviert, eilt sie jeden Tag vom Büro

DIE UN-DIPLOMATIN

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OUTLAW: EMILY MAY BÜNING

Kurz nach dem Juraexamen wurde Emily Büning zur Bundessprecherin der Grünen Jugend gewählt. Der Beginn einerKarriere als Berufspolitikerin?

direkt zum Wahlkampfstand. „Sieben Wochen Bundestags-wahlkampf – das war toll!“ Ihr Engagement und ihre Begeiste-runsgfähigkeit zahlen sich rasch aus. Ende 2005 wird Büning in den Landesvorstand der Hamburger Grünen Jugend gewählt.Parallel dazu macht sie ihre ersten Erfahrungen in internationa-ler Politik. Mit der MUNS, der „Model United Nations Society“ an der Law School, nimmt sie 2005 und 2006 an den „Model UNs“ in Edinburgh und Peking teil, bei denen junge Erwach-sene aus aller Welt eine UN-Versammlung simulieren und Abge-sandte eines Staates mimen. „Und zwar nicht des eigenen – das eröª net einem ganz neue Perspektiven“, erzählt Büning begeis-tert von ihrem Au� rag, Mosambik zu vertreten. Doch Büning muss in dieser Zeit auch erkennen, dass ihrem politischen Enga-gement Grenzen gesetzt sind. „Als ich das zweite Mal durch die Strafrechtsprüfung gerasselt bin, habe ich gemerkt, dass ich nicht zu viel Priorität auf Politik legen darf.“ Eine Doktorarbeit – die-sen Gedanken hat sie damals gleich ad acta gelegt. Kurz nach dem ersten Staatsexamen wird Büning zur Bundes-sprecherin der Grünen Jugend gewählt und zieht von Hamburg nach Berlin. Ihr Büro hat sie in der Bundesgeschä� sstelle der Grünen, dort, wo Claudia Roth und Cem Özdemir ein und aus gehen. Auch hier hat sie bisweilen damit zu kämpfen, Jura und Politik unter einen Hut zu bringen – schließlich sind da noch das Referendariat beim Oberlandesgericht Potsdam und die Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen.Wie ihr typischer Arbeitstag aussieht? „So wie heute“, lacht Emily Büning: „halb sechs aufgestanden, um sechs an den Com-puter gesetzt, bis kurz vor acht E-Mails und eine Pressemitteilung geschrieben, um acht zum Referendariat nach Potsdam, von 9 bis 14 Uhr Klausur schreiben, danach gleich Zukun� sforum der Grünen zu Europa, jetzt Interview mit re.vision, dann Tele-fonkonferenz mit dem Bundesvorstand der Grünen Jugend und um 19.30 Uhr noch ein Treª en der Bundestagsfraktion.“ Dass bei so vielen Terminen und Gremiensitzungen die inhaltliche Arbeit leicht auf der Strecke bleibt, gehört zu den Erkenntnissen, die sie in der Politik bisher gesammelt hat. Auch deshalb ist es für Büning keine ausgemachte Sache, dass sie tatsächlich Berufs-politikerin werden will. „Das ist eines von mehreren Gedanken-spielen. Aber wenn ich mich beru ̄ich in der Politik engagieren sollte, dann wohl nicht national.“Seit Dezember 2010 entscheidet sie als Sprecherin des „Deut-schen Nationalkomitees für Internationale Jugendarbeit“ mit da-rüber, wer kün� ig als Jugenddelegierte zur UN reisen darf. Na-türlich habe sie sich schon gefragt, ob das diplomatische Parkett nicht nur im Planspiel, sondern ganz im Ernst eine Option für sie wäre. „Aber ich ordne mich so ungern unter – und als Diploma-tin müsste ich ja immer Regierungs positionen vertreten.“ Und dabei lächelt sie. Ganz diplomatisch.

Doppelleben: Law-School-Absolventin Emily Büning macht in Berlin ihr Referendariat – und Politik

32 RE.VISION 2011 BUCERIUS LAW SCHOOL MAGAZIN 33

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Bucerius education

Auf Erfolgskurs

Wie die Resonanz auf das neue Bucerius Center on the Legal Pro-fession (CLP) zeigt, ist die Law School mit Seminaren zu Manage-ment- und Führungswissen für Kanzleien und Rechtsabteilungen am Puls der Zeit. Für die Etablie-rung des Programms war Birte Gall (Foto) verantwortlich, bis-lang Leiterin des Bereichs Exe-cutive Education. Im Juli hat sie die Nachfolge von Nina Smidt als Geschäftsführerin der Buce-rius Edu cation GmbH angetreten. Smidt übernimmt für die ZEIT-Stif-tung neue Aufgaben in den USA.q www.bucerius-clp.de

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HocHscHulranking

Spitzenposition ausgebaut Auch beim neuen CHE-Hochschulranking be-hauptet die Bucerius Law School ihren ersten Platz vor allen anderen juristischen Fakultäten in Deutschland. In vier von fünf Kategorien war die Wertung „herausragend“: Betreuung, Repe-titorien, Studiensituation und Forschungsgelder. q ranking.zeit.de

nachrichten vom campus

Freunde und Förderer i

Der Kreis wird weiter Mit der Boston Consulting Group als Partner, der Wirtschaftsprüfungsge-sellschaft Ernst & Young als Donator und British American Tobacco Ger-many als Förderer hat die Bucerius Law School weitere Unternehmen als Unter-stützer gewonnen. Die Sozietät Shear-man & Sterling hat ihr Engagement ver-stärkt und gehört nun zu den Donatoren.

+++ JuBiläum: ZEIT-Stiftung feiert 40-Jähriges auf dem Campus +++ rekord: 30 Aussteller bei vierter Absolventenmesse +++ teilnaHme:

Erster Internationaler Umweltrechtstag in Hamburg +++ BewerBung: Schriftliches Auswahlverfahren erstmals in sieben Städten durchgeführt

+++ verlängerung: Bucerius Law School bleibt Mieterin des Goßlerhauses +++ nacHwucHs: Karsten Gaede wird erster Juniorprofessor

der Bucerius Law School +++ angeBot: Merchandising-Sortiment jetzt auch in der Buchhandlung Boysen + Mauke +++ tournee: Gesprächsreihe

Bucerius Round Table in Frankfurt, Düsseldorf, München, Stuttgart und Berlin fortgesetzt +++ Partner: Bucerius Education gibt Associate-Kurse

an der Taylor Wessing Academy +++ new York: American Friends of Bucerius laden zu „lunch discussions“ über Kanzleimanagement-Themen +++

Freunde und Förderer iii

Soft Skills stärkenMit der Siemens AG als Partner er-richtet die Law School ein Zentrum für Schlüsselqualifikationen und Persön-lichkeitsbildung (ZSP). Das Angebot in diesem Bereich wird damit ausgebaut und unter anderem um ein Mentoring-programm für die Studenten erweitert.

Freunde und Förderer ii

Herz für IP & Media Law Die Kanzlei DLA Piper fördert als Partner den neuen Bereich Intellectual Property, IT and Media Law. Geleitet wird der Aufbau durch Dana Beldiman, Professo-rin der Bucerius Law School und der Uni-versity of California (Hastings).

alumniverein

Erhöhtes EngagementMit dem Gesprächskreis „Arbeitsrecht“ ver-stärkt der Bucerius Alumni e. V. die Betreuung der Absolventen in Fachgruppen. Außerdem engagiert sich der Verein erstmals finanziell an der Bucerius Law School, indem er das von Stu denten initiierte Bewerberförderungspro-gramm übernimmt. Dank Spenden der Alumni können bedürftigen Bewerbern künftig die Kos-ten des Aufnahmeverfahrens erstattet werden.

Der Vorstand des Alumnivereins (von links): Roman Strecker, Lena Färber, Johannes Völcker

218Seiten umfasst der neue

Forschungsbericht 2007 bis 2010

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DisputeResolution

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Sie haben eS doch eigentlich gut gemeint: einmal in der Woche Arbeitslosen eine sinnvolle Beschäftigung bieten, kleine Aufträge an Menschen vergeben, die nicht nur rum-sitzen wollen. Gartenarbeiten, Schönheitsreparaturen, einfache handwerkliche Tätigkeiten, mal beim Umzug helfen. Die Einnahmen, so die Idee, gehen an den gemein-nützigen Arbeitslosenselbsthilfe-Verein, der sie satzungs-gemäß verwendet. Plus sieben Prozent Umsatzsteuer, die pünktlich an die Steuerkasse abgeführt werden. Die Vor-standsmitglieder des Vereins fühlen sich auf der sicheren, der guten Seite. Und dann das: Das Finanzamt will den Zweckbetrieb „Dienstleistungen aller Art“ im Rahmen der Gemeinnützigkeit nicht mehr anerkennen, verlangt 19 statt 7 Prozent Umsatzsteuer, auch rückwirkend für die vergangenen Jahre – und schließlich sollen die Vorstands-mitglieder persönlich wegen grober Fahrlässigkeit für die Steuerschuld haften. Es geht um rund 80 000 Euro. „Ich wurde gefragt, ob ich helfen könne. Aber da war das Kind schon in den Brunnen gefallen.“ Birgit Weitemeyer schüttelt den Kopf. Für die Professorin für Steuerrecht an der Bucerius Law School und Direktorin des Instituts für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisatio-nen war da nichts zu machen, nicht auf die Schnelle, nicht so nebenher und ohne Mandat.

Die Welt der Gemeinnützigkeit wandelt sich

Der Fall der Arbeitslosenselbsthilfe – Weitemeyer sieht darin ein gutes Beispiel für das, was sie das „Nicht-Wis-sens-Problem im Non-Profit-Bereich“ nennt. Ein Prob-lem, das man leider oft selbst bei Anwälten und Steuer-beratern feststellen müsse, so die Steuerjuristin. „Deshalb verstehen wir neben der Forschung die Arbeit am Institut auch als Fort- und Weiterbildungsangebot für die Prak-tiker. Wir wollen insgesamt das Niveau heben.“ Und das Recht der gemeinnützigen Organisationen in Deutsch-land und Europa weiterentwickeln. Denn diese schlagen sich – siehe Arbeitslosenselbsthilfe-Verein – gelegent-lich mit Normen herum, die nicht so ganz auf die neuen Anforderungen in der Welt der Gemeinnützigkeit passen. Eine Welt, die sich gerade sehr wandelt. Weg von den

großen Wohlfahrtsverbänden, hin zu Einzelinitiativen und -personen, die gesellschaftliche Probleme nicht auf Spendenbasis, sondern mit Unternehmergeist anpacken. Mit ihrem neuesten Forschungsprojekt betreten Birgit Weitemeyer und ihre Mitarbeiter deshalb auch eine juris-tische terra incognita: „Rechtsprobleme von Social En-trepreneurship“. Die entwickeln sich nämlich parallel und werden gerade erst entdeckt. „Im Normalfall gehen wir Ju-risten im Nachhinein an solche Sachen heran: Es gibt ein Rechtsproblem, dann kommen die Anwälte, dann kommt die Gerichtsbarkeit, dann gibt es ein Urteil – und dann erst stürzen wir Wissenschaftler uns darauf.“ Bei Social Entrepreneurship funktioniert dieser Ansatz nicht. „Es gibt gar nicht so viele Urteile“, erklärt Pro-fessorin Weitemeyer. Was ja auch gut sei, vieles passiere außergerichtlich, durch verbindliche Auskünfte des Finanzamts im Einzelfall. „Trotzdem sind wir aufgefor-dert, gute Mecha nismen bereitzustellen, auch proaktiv.“

Was ist das eigentlich – ein Social Entrepreneur?

Denn neue Fragen gibt es genug: Brauchen die Social En-trepreneurs vielleicht ganz neue Rechtsformen? Warum ist der Gesetzgeber mit millionenschweren Sportvereinen oft gnädiger als mit einem armen Arbeitslosenselbsthilfe-Verein? Vor allem aber: Was ist das eigentlich – ein Social Entrepreneur? Was unterscheidet ihn von traditionellen gemeinnützigen Organisationen?Für das Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen bedeutet das erst mal eines: Grundlagen schaffen und das Feld erkunden. Klar ist: Social Entrepreneurs sind Menschen, die gesellschaftliche Probleme erkennen und durch neue unternehmerische Lösungen angehen. Sie verzichten auf Profitmaximierung, nicht aber auf ökonomische Effizienz. Innovativ und wirtschaftsorientiert zu sein ist ihr Hauptmerkmal.In einem ersten Schritt haben Birgit Weitemeyer und ihre Kollegen deshalb untersucht, was Social Entrepreneurs auszeichnet, ihnen aber auch möglicherweise rechtliche Probleme bereiten könnte. Wenn engagierte Menschen auf dem Land einen Dorfgemeinschaftsladen gründen, um die Grundversorgung auch für den nicht so mobilen Teil der Bevölkerung zu sichern und um wieder einen Treffpunkt zu haben. Wenn „Sozialhelden“ im Internet eine Landkarte zur Verfügung stellen, auf der Gehbehin-derte ablesen und vermerken können, wie barrierefrei die Welt wirklich für sie ist. Oder wenn eine Entwicklungs-hilfeorganisation in eigenen Läden Secondhand-Artikel

Wo verstecken sich rechtsprobleme für soziale Unternehmen?

Mit einem Forschungsprojekt zu Social Entrepreneurship betritt das Institut für Stiftungsrecht juristisches Neuland

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verkauft, um mit den Erlösen Hilfsprojekte zu finanzieren. Sie alle zeichnet vor allem der geringe Kapitaleinsatz aus – denn die Social Entrepreneurs setzen ihre Hebel woanders an. Um Veränderungen zu erreichen, bauen sie auf Ideen-reichtum, Engagement und – besonders hilfreich – das In-ternet. Auch der Selbsthilfe-Gedanke der Genossenschaf-ten erlebt bei den Sozialunternehmern eine Renaissance. Für Weitemeyer lassen sich fünf Schwerpunkte im Social Entrepreneurship identifizieren: Informations-beschaffung und -verbreitung (wie zum Beispiel bei den Sozialhelden); Selbsthilfe-Initiativen (wie die Dorfläden); Anbieter, die mit ihren Erlösen gemeinnützige Projekte fördern (Beispiel: die Oxfam-Läden); Initiativen, die für Transparenz in Sachen Gemeinnützigkeit sorgen (wie die Internetseite betterplace.org); und Organisationen, die sich der Betreuung von anderen Social Entrepreneurs verschrieben haben (wie Ashoka, die größte internationale Organisation mit diesem Ziel).

Irgendwann stellt sich die Haftungsfrage

„Bisher ist das vor allem ein Forschungsthema für Sozio-logen und Politologen“, sagt Birgit Weitemeyer. Doch seit einem Jahr hat die Bucerius-Law-School-Juristin zusam-men mit einer Mitarbeiterin Beobachterstatus in einem großen interdisziplinären Forscherverbund der Stiftung Mercator, „Innovatives Soziales Handeln – Social Entre-preneurship“. Und auch der wissenschaftliche Nachwuchs soll für das neue Forschungsgebiet gewonnen werden – Doktoranden zu genau diesem Thema werden am Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organi-sationen gesucht: „Die nächste gute Frau oder der nächste gute Mann darf sich da ransetzen.“Juristische Herausforderungen gibt es genügend, zivil- wie steuerrechtliche. So sind Social Entrepreneurs oft engagierte Einzelpersonen, die sich einer Sache verschrei-ben. Das macht sie flexibel, aber irgendwann taucht die Haftungsfrage auf. Und damit die Frage nach der geeig-neten Organisationsstruktur, der Rechtsform.Was sollen zum Beispiel die Dorfladen-Aktivisten machen, um ihre Haftung zu begrenzen? Einen Verein gründen? Dann brauchen sie mindestens sieben Mitglieder – und haben noch dazu ein Problem: Der deutsche Ideal-verein darf nur ideelle Ziele verfolgen, keine wirtschaft-lichen. Aber der Verkauf von Lebensmitteln ist eben

eher eine wirtschaftliche Haupttätigkeit und wohl kein – nach Vereinsrecht noch erlaubter – „wirtschaftlicher Neben zweck“. Eine Lösung für den Dorfladen wäre es, ein so genannter rechtsfähiger Wirtschaftsverein zu werden. „Aber das geht bisher nur in Ausnahmefällen“, erklärt Weitemeyer. „Und über die entscheiden die Bundesländer sehr unterschiedlich.“ Andere Rechtsformen wie die GmbH mit ihrem Kapitalbedarf oder die Genossenschaft mit ihren Verbandsprüfgebühren sind oft für die im Low- oder Non-Profit-Bereich tätigen Sozialunternehmer keine Alternative.Auch das Steuerrecht birgt für den Social Entrepreneur so manche Fallstricke und Ungereimtheiten. Bei der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft zum Beispiel, der „Mini-GmbH“, einer wegen des geringen Kapitalbedarfs attraktiven Rechtsform für Social Entrepreneurs, verlangt das GmbH-Gesetz, dass jährlich mindestens 25 Prozent des Jahresüberschusses in die Rücklagen der Unternehmung eingestellt werden. Jetzt gibt es aber die Mini-GmbH (genauso wie die normale GmbH) auch in der Variante „gemeinnützig“. Doch bei Gemeinnützigkeit verbietet das Steuerrecht, dass mehr als zehn Prozent Rücklagen gemacht werden. Eine paradoxe Rechtssituation für den Social Entrepreneur. Was tun? „Das ist bisher nur vorläufig gelöst“, sagt Weitemeyer. Auf Verwaltungsebene: „Das Bayerische Landesamt für Steuer hat das jetzt erst mal per Verfügung geregelt – erst müssen die Rücklagen nach Gesellschaftsrecht gebildet werden, dann erst gilt die Regelung des Steuerrechts.“

Steuerprivilegien behindern Investitionen

Überhaupt „Gemeinnützigkeit“ – wo fängt Gemeinnüt-zigkeit an, wo hört sie auf? Ist die Selbstlosigkeit, wie sie das Steuerrecht definiert, eine gute Richtschnur, um zu bewerten, was dem Allgemeinwohl dient? Manchmal können Social Entrepreneurs ihren gemeinnützigen Zielen besser dienen, wenn sie auf die steuerliche Ge-meinnützigkeit verzichten. Denn aus der kommt man in Deutschland nicht mehr so einfach heraus, ohne die Vor-teile auch rückwirkend zu verlieren. „Wenn man später dann Gewinne in das Unternehmen investieren will, ist das gar nicht so einfach“, erklärt Birgit Weitemeyer. Im schlimms ten Fall drohe die Rückforderung der gewährten Steuerprivilegien für bis zu zehn Jahre. Deshalb zahlen

einige Social Entrepreneurs lieber ganz normal Steuern und lassen erst den versteuerten Gewinn einem gemein-nützigen Zweck zukommen – eine Konstruktion, die zum Beispiel die Oxfam-Läden oder das Hamburger Blinden-projekt „Dialog im Dunkeln“ übernommen haben.Oder braucht es neben Verein, Genossenschaft, gemein-nütziger GmbH, UG und AG vielleicht ganz neue Kons-truktionen für die deutschen Social Entrepreneurs? Eine Low Profit Limited Liability Company wie in den USA zum Beispiel oder eine Community Interest Company wie in Großbritannien?

Gut gemeint reicht gerade bei Juristen nicht aus

Es gäbe also einiges zu tun für Juristen. Doch für das Ins-titut für Stiftungsrecht ist Social Entrepreneurship bislang nur ein kleiner Teil der eigenen Arbeit. Lehre und andere Forschungsarbeiten – zum Beispiel zu Europarecht und Umsatzsteuer – fordern ihren Tribut. Außerdem beschäf-tigt Birgit Weitemeyer und ihre Mitarbeiter der Abschluss eines wichtigen Großprojekts: ein rechtsvergleichendes Forschungsprojekt mit Kollegen anderer Universitäten zu der Frage, ob und wie sich die Landesstiftungsgesetze an das im Jahr 2002 reformierte Bundesstiftungsrecht angepasst haben, das noch von Weitemeyers Vorgänger W. Rainer Walz initiiert wurde. Im September kommen-den Jahres sollen die Ergebnisse dazu im Rahmen eines Symposiums vorgestellt werden. Das Interesse wird, wie auch bei den jährlichen „Hambur-ger Tagen des Stiftungs- und Non-Profit-Rechts“ an der Bucerius Law School, vermutlich groß sein. Denn mit dem Stiftungsboom in Deutschland – Ende 2010 waren es 18 162 rechtsfähige Stiftungen – hat sich auch der Bedarf an juristischem Sachverstand vergrößert. Doch gerade wenn es um gemeinnützige Projekte geht, treffe dieser Be-darf, so Birgit Weitemeyer, nicht immer auf Juristen, die damit etwas anfangen könnten. „Das Non-Profit-Recht ist so komplex geworden, dass eine Rechtsberatung ohne Spezialisierung kaum möglich ist.“ Gut gemeint reiche in der Juristerei eben nicht aus. Das musste auch der Arbeitslosenselbsthilfe-Verein erfah-ren: Der hatte seine „Dienstleistungen aller Art“ auf Anraten eines Steuerberaters als Zweckbetrieb deklariert. Ein Fehler. Der Verein musste inzwischen Insolvenz an-melden – und beschäftigt jetzt vor allem: Juristen.

Zehn Jahre Non-Profit-Recht: Ein Institut feiert GeburtstagDas Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen wurde am 28. September 2001 gegründet, zu-nächst unter der kommissarischen Leitung von Peter Rawert. Von April 2002 an leitete W. Rainer Walz das Institut, das maßgeblich von der Deutschen Bank gefördert wird. Nach dem Unfalltod von Professor Walz im Sommer 2006 über-nahmen Dieter Reuter und Andreas Richter die kommis-sarische Leitung. Seit April 2007 steht Birgit Weitemeyer an der Spitze des Instituts, zu dessen Schwerpunkten For-schungsaufgaben im Bereich des Rechts der gemeinnützigen Organisationen gehören, aber auch interdisziplinäre Projekte zum philanthro pischen Handeln. Mit dem „Non Profit Law Yearbook“ wird seit 2002 eine eigene Schriftenreihe heraus-gegeben, ergänzt durch Jahresberichte über die Entwicklung des Non-Profit-Rechts in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur. Vierteljährlich erscheint die Zeitschrift „npoR“, ein wichti ges Publikationsmedium zum Non-Profit-Recht. Jedes Jahr im November werden außerdem die „Hamburger Tage des Stiftungs- und Non-Profit-Rechts“ für Juristen, Steuerfachleute und Non-Profit-Praktiker durchgeführt. Die Stiftungs tage haben sich zu einer wichtigen Jahrestagung des Dritten Sektors entwickelt – mit mehr als 230 Teilneh-mern im ver gan genen Jahr. Auf der Tagung wird regelmäßig auch der W. Rainer Walz-Preis für herausragende Forschungs-leistungen im Non-Profit-Recht verliehen.

q www.law-school.de/institut_stiftungsrecht.html

Birgit Weitemeyer, Direktorin des Instituts für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen

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40 RE.VISION 2011 BUCERIUS LAW SCHOOL MAGAZIN 41

EINWOHNER

41 770 000

WÄHRUNG

1 Argentinischer Peso (ARS) = 0,171 Euro

BIP PRO KOPF

11 100 Euro

INTERNET-

NUTZER

13 694 000

ANWALTS-

HONORAR

70 bis 220 Euro (Billable Hour je nach Größe der Kanzlei)

STRAFMASS

FÜR MORD

mindestens 25 Jahre

TRUNKENHEIT

AM STEUER

> 0,5 Promille: Geldstrafe 90 Euro, 6 Monate Führer-scheinentzug

COFFEE TO GO

2,80 Euro (bei Starbucks)

HEMD-

REINIGUNG

1,70 Euro

PORSCHE

79 200 Euro (Boxster S)

EINWOHNER

48 755 000

WÄHRUNG

1 Südkoreanischer Won (KRW) = 0,0007 Euro

BIP PRO KOPF

22 650 Euro

INTERNET-

NUTZER

39 400 000

ANWALTS-

HONORAR

4 500 Euro im Monat (mit Berufserfahrung)

STRAFMASS

FÜR MORD

mindestens 5 Jahre

TRUNKENHEIT

AM STEUER

> 0,5 Promille: mind. 700 Euro Geld-strafe; bei starker Trunkenheit bis zu 1 Jahr Gefängnis

COFFEE TO GO

3 Euro (bei Starbucks)

HEMD-

REINIGUNG

1,30 Euro

PORSCHE

61 900 Euro (Boxster S)

Das „BUCERIUS/WHU MASTER OF LAW AND

BUSINESS – JOACHIM HERZ PROGRAM“ (MLB) ist ein gemeinsames Weiterbildungsangebot der Bucerius Law School und der WHU – Otto Beisheim School of Management. Es wendet sich an Hochschulabsolventen aus aller Welt. Das englischsprachige Programm dauert ein Jahr, inklusive Praktikum und Masterarbeit. Je 20 Fellows werden von der Joachim Herz Stiftung unterstützt. q www.bucerius.whu.edu

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MASTERS OF THE UNIVERSE

Jong Woo, warum haben Sie sich das MLB-Programm in Hamburg ausgesucht?

Einige ältere Kollegen hatten mir empfohlen, zum Stu-dium nach Deutschland zu gehen, im Internet habe ich dann die Bucerius Law School gefunden. Mich fas-ziniert Europa. Vor zehn Jahren habe ich schon eine Interrailtour gemacht. Mir war von Anfang an wichtig, nicht nur einen guten Abschluss zu machen, sondern so viel wie möglich zu erleben – zusammen mit meiner Frau, die mich begleitet hat.

Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?Ganz verschiedene: In unserem Hamburger Jahr sind wir viermal umgezogen, haben in einem Studentenwohn-heim, einer WG und in zwei eigenen Wohnungen gelebt. Außer dem habe ich mir gleich einen roten Passat gekau� . So konnten wir trotz des zeit intensiven MLB-Studiums unterwegs sein, wenn es mein Stundenplan erlaubt hat. Wir sind nach Frankreich, Italien, in die Schweiz und nach Prag gefahren. Mein Praktikum habe ich in Oslo gemacht, auf dem Weg haben wir uns natürlich auch Dänemark und Schweden angeschaut.

Klingt nach einem strammen Programm …Ja, es war auch kompliziert zu organisieren, die Umzüge haben viel Zeit gekostet, aber nur so haben wir ganz unter-schiedliche Stadtteile und Menschen kennengelernt. Und in der Arena von Verona haben wir „Tosca“ gesehen – so was vergisst man nicht!

Wie hat Ihnen das Studium weitergeholfen?Ich bin Jurist, arbeite aber für ein großes, global agierendes Unternehmen im Bereich Business Development. Sowohl das Wirtscha� swissen als auch die interkulturelle Er-fahrung kann ich gut nutzen. Allerdings merken wir noch immer die Folgen der Finanzkrise, es gibt weniger Geld für internationale Projekte. Persönlich passt mir das ganz gut: Ich bin vor einem Jahr Vater geworden, verbringe jede freie Minute mit meiner kleinen Tochter. Ich war sogar drei Monate ganz zu Hause. Die Möglichkeit, Elternzeit zu nehmen, gibt es in Südkorea schon seit zehn Jahren. Aber bislang haben nur 400 Männer die Chance genutzt. Ich bin also ein echter Pionier!

Vergleichswerte Deutschland

EINWOHNER 81 472 000 BIP PRO KOPF 26 960 EuroINTERNETNUTZER

65 125 000ANWALTSHONORAR

200 bis 500 Euro (Billable Hour in Großkanzleien)STRAFMASS FÜR MORD lebenslänglicher FreiheitsentzugTRUNKENHEIT AM

STEUER > 0,5 Promille: 1 Monat Fahrverbot, Bußgeld von 250 EuroCOFFEE TO GO 3,80 Euro (bei Starbucks in Hamburg)HEMDREINIGUNG 1,30 Euro PORSCHE 55 978 Euro (Boxster S)

JONG WOO PARK, 36, arbeitet in Seoul für die Holding STX Corporation im Be-reich Business Development. Zuletzt hat der Jurist eine in Südkorea unübliche Berufsentscheidung getroffen: Er hat drei Monate Elternzeit genommen.

Pia Maria, packt Sie noch manchmal das Fernweh? Auf jeden Fall! Ich war als Schülerin in den USA, habe dann schon vor dem MLB-Programm ein Auslandstri-mester an der Bucerius Law School gemacht und in dieser Zeit unglaublich viele interessante Menschen getro� en. Ich habe Freunde in Osteuropa, in Georgien, Moldawien und der Ukraine, die ich sonst nie kennengelernt hätte. Kürzlich war ich auf Dienstreise in Washington D. C. und habe mich dort mit einem Kommilitonen getro� en. Das ist schon toll!

Um so ein großes Netzwerk muss man sich kümmern …Heute hil� mir Facebook, mit allen in Kontakt zu bleiben. Aber in Hamburg habe ich auch versucht, verschiedene Aktivitäten zu organisieren: Mit zwei Freunden bin ich zum Beispiel zum U2-Konzert nach Berlin gefahren, mit anderen zum Sightseeing nach Heidelberg. Gemein-sam mit zwei Kommilitonen habe ich in einem riesigen Studentenwohnheim am Berliner Tor gewohnt – auch ein guter Ort, um ganz unterschiedliche Menschen zu tre� en.

Jetzt bleiben Sie aber erst mal in Argentinien?Mein Freund wohnt und arbeitet hier, und ich möchte auch mit ihm zusammenleben. Deshalb bin ich froh, dass ich ausgerechnet in Buenos Aires den perfekten Job für mich gefunden habe. Für eine internationale Organi-sation zu arbeiten war immer mein Traum. Mir ist es wich-tig, meine Arbeitskra� nicht nur für ein privates Unter-nehmen einzusetzen, sondern auch gesellscha� lich etwas zu bewegen, mein Land weiterzuentwickeln. Es ist aber normalerweise äußerst selten, dass einheimische Anwälte diese Chance bekommen.

Weshalb?Die wenigsten einheimischen Anwälte haben die interna-tionale Erfahrung und die fundierten Wirtscha� skennt-nisse, die die Weltbank von ihren Juristen erwartet. Durch mein MLB-Studium konnte ich die Kriterien genau er-füllen. Gemeinsam mit meinem Chef kümmere ich mich um alle rechtlichen Fragen rund um Projekte und Kredite der Weltbank. Und in meiner Freizeit lerne ich gerade intensiv Portugiesisch. Demnächst möchte ich nämlich Brasilien entdecken.

PIA MARIA CRAVERO, 28, hat vor einem Jahr bei der Weltbank in Buenos Aires ihren Traumjob gefunden. Dort kann sich die Argentinierin täglich mit Kollegen aus aller Welt austauschen – und Jura mit Wirtschaft verbinden.

NACHGEFRAGT BEI ABSOLVENTEN DES MLB-PROGRAMMS

Das Wahrzeichen ihrer Heimatstadt: der Obelisk von Buenos Aires

Sein liebstes Bild von der Stadt: der Seoul Tower bei wechselnder Beleuchtung

Auch das eine Ausnahme: Jong Woo Park in Elternzeit

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Seinen Arbeitsweg macht der Jurist mit dem Fahrrad – in Seoul eine Seltenheit

Pia Maria Cravero nimmt jeden Tag die „subte“ zur Weltbank

Die Banco Mundial hat ihren Sitz im Torre Bouchard. Von ihrem Büro kann die Juristin den Atlantik sehen

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42 RE.VISION 2011 BUCERIUS LAW SCHOOL MAGAZIN 43

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Schwerpunkt, der Kirch-Heim schon lange interessierte: 2006 hatte er zum � ema „Sanktionen gegen Unterneh-men“ promoviert. Trotzdem entwickelte er ein latentes Unbehagen. „Meine Rolle als Interessenvertreter ge� el mir immer weniger“, erinnert sich Kirch-Heim. „Ich wollte lieber auf der richtigen Seite stehen – objektiv der Sache dienen, nicht einem Mandanten.“ Er wechselte in den Staatsdienst – und fühlt sich seitdem viel eigenständiger und aktiver: Er stößt Verfahren an, be-antragt Durchsuchungsbeschlüsse und stimmt sich mit den Ermittlern ab. „Als Verteidiger kann man dagegen meist ja nur reagieren – auf die Argumente der Gegenseite oder Schreiben des Gerichts“, so Kirch-Heim. Heute fühlt er sich unabhängig, geht den Fällen freier auf den Grund. Allerdings in deutlich kürzerer Zeit. Im Schnitt bear-beitet er 750 Fälle pro Jahr – in der Kanzlei waren es 15, bei deutlich höherem Gehalt. Warum fällt sein Resümee ein Jahr nach dem Wechsel dennoch so positiv aus? „Ich arbeite viel mehr im Einklang mit meinen Idealen.“Tatsächlich helfe der Arbeitsalltag vielen Juraabsolven-ten, eigene Werte zu hinterfragen, beobachtet Annette Bärwinkel, Leiterin des Career O� ce der Bucerius Law

Schwerpunkt, der Kirch-Heim schon lange interessierte: Schwerpunkt, der Kirch-Heim schon lange interessierte: 2006 hatte er zum � ema „Sanktionen gegen Unterneh-

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Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Richter: Claudio Kirch-Heim machte das beste Examen des Gründungsjahrgangs

Wer Jura studiert, hat später die � eie Wahl. Aber was ist, wenn sich die Erwartungen an den ersten Job nicht erfüllen? re.vision sprach mit Absolventen, die den Wechsel gewagt haben

School. Sie berät Studierende bei der Karriereplanung – und hält auch Kontakt zu den Absolventen. Deren Start in die juristische Laufbahn ähnelt meist dem von Claudio Kirch-Heim: Knapp zwei Drittel aller Absolventen der Bucerius Law School gehen nach dem ersten Staatsexamen in eine Kanzlei, jeder zweite Absolvent in eine Großkanz-lei. Ein guter Einstieg, schließlich ö¢ nen die international renommierten Adressen alle Türen für den späteren Be-rufsweg. Üblicherweise scha¢ en es gerade mal zehn Pro-zent aller deutschen Jurastudenten auf diesen Königsweg. Damit ist die weitere Karriere jedoch noch nicht vorge-zeichnet. Denn zum einen wird in der Großkanzlei nicht jeder zum Partner ernannt. Und zum anderen � ndet auch nicht jeder dort die Erfüllung seines beru¥ ichen Traums. Bärwinkel weiß: „Für viele sind die großen Kanzleien ein Sprungbrett.“ Sie bieten vor allem eins: Erfahrungen auf hohem juris ti-schen Niveau – bei ebenso hohen Anforderungen an Aus-dauer, Teamfähigkeit und Stressresistenz. Die Frage, welche Spezialisierung und welcher Arbeitsstil zu einem passt, spielt zwar auch schon in der Ausbildung eine Rolle, wird aber erst im Berufsalltag zentral, erklärt Bärwinkel. Die Expertin rät Berufsanfängern, die Zweifel bekommen, sich auch über Alternativen zu informieren: Gibt es vielleicht eine kleinere Kanzlei, die besser zum eigenen Pro� l passt? Oder soll es ein ganz anderer Weg sein – in den Staatsdienst, die Politik oder die Wirtscha§ ? In den ersten Jahren der Karriere seien derartige Wechsel unproblematisch für den Lebenslauf, so Bärwinkels Er-fahrung. Viele Kanzleien kennen das Wechselspiel und helfen sogar bei der Suche nach neuen Stellen oder emp-fehlen ihre Anwälte direkt weiter.In ihrer Absolventendatei führt Bärwinkel derzeit erst zehn Seitenwechsler – die Bucerius Law School ist noch jung. Für die kommenden Jahre rechnet die Karriere-beraterin aber mit tendenziell steigenden Zahlen. Denn in aller Regel wechseln Absolventen erst nach zwei bis fünf Jahren.

So lange wollte Janine Seidel-Henrich nicht warten. Sie spürte schnell, dass ihre erste Berufsstation nach dem Exa-men, eine Kanzlei in Köln, einfach nicht passte. Ihr fehlte vor allem der Kontakt „nach draußen“: Sie versank hinter Aktenbergen und Gesetzesbüchern, denn inhaltlich war die Arbeit sehr anspruchsvoll. Doch zu den entscheiden-den Terminen ging ihr Vorgesetzter, der Partner. Das seien dann enttäuschende Momente, sagt Seidel-Henrich.

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ich war es letztlich nicht das Richtige.“

„Großkanzleien haben ein Wahnsinnsprestige“, sagt die

30-Jährige heute. „Aber für mich war es letztlich nicht das Richtige.“ Seidel-Henrich folgte ihrem Bauchgefühl und bewarb sich beim Zollkriminal-amt in Köln – als erste Law-School- Absolventin schlug sie die Beamten-laufbahn ein. Sie trägt jetzt viel mehr Verantwortung als früher: Als Haushaltsbeau§ ragte ist sie für Millionen-beträge zuständig; jede Zahlung des Amts, die 2 500 Euro übersteigt, geht über ihren Tisch. Gleichzeitig leitet sie den Bereich Bau und Liegenscha§ en und ist so die Vor-

Von der Großkanzlei zur Zollfahndung: Janine Seidel-Henrich schlug als erste Absolventin die Beamten-laufbahn ein

KANZLEI, STAATSDIENST ODER WIRTSCHAFT?

SEITENWECHSEL

WENIGER GELD für mehr Arbeit? Klingt nach einem schlechten Deal. Doch Claudio Kirch-Heim bereut ihn an keinem seiner langen Arbeitstage. Vor einem Jahr hat er die Seiten gewechselt: Wenn der 31-Jährige heute einen Gerichtssaal in Hamburg betritt, dann nicht mehr als Ver-teidiger, sondern als Staatsanwalt. In wenigen Wochen wechselt er erneut – und wird dann als Richter im Saal Platz nehmen. Eine Entwicklung, über die sich Kirch-Heim manchmal selbst wundert: „Früher konnte ich mir nie vorstellen, bei einer Behörde zu arbeiten.“ Sein Sinneswandel kam schleichend: Als Jahrgangsbester startete er 2009 bei einer Strafrechtskanzlei – und war dort glücklich. Die renommierte Münchner Sozietät hatte das Büro in Hamburg gerade erst erö¢ net, deshalb konnte Kirch-Heim vieles mit aufbauen. Die Kollegen waren nett, die Arbeit reizte ihn auch inhaltlich sehr, denn die Kanzlei war auf Wirtscha§ sstrafrecht spezialisiert – ein

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44 RE.VISION 2011

gesetzte von 65 Mitarbeitern – die meisten sind älter als sie. Und der nächste Karriereschritt zeichnet sich bereits ab: Im kommenden Jahr wird sie einen neuen Bereich übernehmen, dann ist sie unter anderem für die Ermitt-lung in der Zollfahndung zuständig. Sie sei glücklich mit ihrer Entscheidung, die Kanzlei zu verlassen, sagt Seidel-Henrich heute. Nur einmal musste sie schlucken: beim Blick auf ihre erste Gehaltsabrechnung vom Amt. Auch sie musste � nanziell deutlich zurückstecken. „Auf den Schock war ich eigentlich vorbereitet“, sagt Seidel-Hen-rich, „trotzdem habe ich kurz nachgedacht: War es das

wert? Heute weiß ich: Ja!“Eine solche innere Überzeugung sei wichtig, erklärt Bärwinkel. „Jeder Wechsel sollte aus eigenem Antrieb und mit gut überlegter Begründung

erfolgen“, so die Expertin vom Career O� ce, „und nicht erst, wenn man

spürt, man ist in die falsche Richtung gefahren.“ Das System der juristischen Berufe sei relativ o¢ en für Wechsel- kandidaten, der Sprung zwischen Groß- und kleinerer Kanzlei sei üblich und auch der Weg in den Staatsdienst lange möglich. Gerade den Absolven-ten der Bucerius Law School stünden hier aufgrund des Renommees ihrer Ausbildung viele Türen o¢ en – auch in der freien Wirtscha§ .Dort landete Law-School-Absolvent Karl Pfa¢ nach seinem Jurastudium – und das noch nicht einmal als Un-ternehmensjurist. Drei Jahre lang arbeitete er bei einem internationalen Lu§ fahrtkonzern, zuerst als Trainee, dann als Projektmanager. „Da habe ich mein Wissen zu Kartell-, Gesellscha§ s- und Vertragsrecht immer wieder nutzen können“, sagt der 32-jährige Absolvent des ersten Jahrgangs. „Ich habe nie bereut, Jura studiert zu haben – ich habe aber auch nie bereut, den Schritt aus der Juristerei hinaus gemacht zu haben.“ Pfa¢ fühlte sich früh eingeengt durch das Dreigestirn der klassischen Juristenberufe: Anwalt – Staatsanwalt – Rich-ter. Er promovierte zwar nach dem ersten Staatsexamen, entschied sich aber bewusst gegen das zweite. „Ich wollte meine Zeit anders nutzen.“ Er interessierte sich für die freie Wirtscha§ , für die Unternehmenswelt, in der Mit-arbeiter mit ganz unterschiedlichem Bildungshintergrund zusammenarbeiten. Schnell wurde ihm klar, dass er seine juristischen Kenntnisse um Wirtscha§ swissen erweitern musste. „Ich habe mir Inseln erarbeitet, die dann mehr und mehr zu Festland wurden.“

O� ce, „und nicht erst, wenn man in die falsche Richtung gefahren.“

Das System der juristischen Berufe sei relativ o¢ en für Wechsel- kandidaten, der Sprung zwischen Groß- und kleinerer Kanzlei sei üblich und auch der Weg in den Staatsdienst lange möglich. Gerade den Absolven-ten der Bucerius Law School stünden hier aufgrund des Renommees ihrer Ausbildung viele Türen o¢ en – auch in der freien Wirtscha§ .Dort landete Law-School-Absolvent Karl Pfa¢ nach

„Ich w

ollte schneller und mehr lernen. Die Unternehmensberatung bietet mir da jetzt die Überholspu

r.“

Schließlich war er bereit zum nächsten Schritt: Im vergangenen Jahr ist auch er gewechselt, zu einer Unternehmens-beratung in Frankfurt. „Ich wollte schneller und mehr lernen, da bieten Unternehmens-beratungen einfach eine sehr steile Lern-kurve“, so Pfa¢ . Bei seinem ersten Arbeit-geber hatte das Senioritätsprinzip gegolten, junge Leute mussten sehr kämpfen, um früh in Verantwortung zu kommen. „Die Unternehmens-beratung bietet mir da jetzt die Überholspur.“ Intensive Arbeitstage habe er, und dabei klingt er glücklich, nicht angestrengt. Auch wenn Pfa¢ derzeit nicht an eine Rück-kehr denkt: Selbst der Weg hinaus in die freie Wirtscha§ ist für Juristen nicht unumkehrbar. Das betont Annette Bärwinkel. Ein Absolvent der Bucerius Law School habe zum Beispiel mehrere Jahre sehr erfolgreich in einer Bank gearbeitet – und sei dann in eine Kanzlei gewechselt, die auf Finanzrecht spezialisiert ist. Wer zu seinen Sprüngen im Lebenslauf steht und sie gut begründet, kann als Jurist mehrere Berufe testen, so Bärwinkel. Nur so könnten die Absolventen doch sicher wissen, was sie wollen. „Und was noch wichtiger ist: heraus� nden, was sie nicht wollen.“

Aus dem Luftfahrtkonzern in die Unternehmensberatung: Karl Pfaff wollte nie klassischer Jurist werden

Bucerius Law schooL Magazin 45

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Namhaftes ruNd um deN Campus

Fischer-Preis

Unternehmergeist ausgezeichnetMit „KilBil“, einer Geschäftsidee für ein Selbstbauregal ohne Schrauben, hat Nikolaus Thomale den ersten Fischer & Cie Entre-preneur Preis für unternehmerisch denkende Studenten und Alumni gewonnen. Der Preis, eine handgefertigte Bucerius-Law-School-Uhr, wurde von Alumnus und Firmen gründer Max Fischer gestiftet.

Beeindruckte beim Town Hall Meeting: John Lewis (Mitte), Kongressabgeordneter und amerikanischer Bürger-rechtler der ersten Stunde

Hielt die Transatlantic Lecture: Karen Kornbluh, US-Botschafterin bei der OECD, über Herausforderun-gen des 21. Jahrhunderts

Gastredner beim Studium gene rale: Altbundeskanzler Gerhard Schröder (rechts) stellte sich kritischen Fragen

Bucerius clips

„WirtschaFt, straFe, recht“So heißt die Festschrift zum 70. Geburtstag von Erich Samson (im Bild vorn). Die Festrede für den emeritierten Professor für Wirt-schaftsstrafrecht hielt der Journa-list Hans Leyendecker.

68. Juristentag

Gutachter angefordert Der Deutsche Juristentag gilt als Anstoß geber für poli-tische Reformen. Erstmals sind im vergangenen Herbst zwei Professoren der Buce-rius Law School als Gutachter bestellt worden: Professorin Anne Röthel referierte zum Erbrecht, Professor Axel Jörn Kämmerer zur Zukunft der freien Berufe.

Privatrecht

Sachverstand gefragt Der Deutsche Rat für Interna-tionales Privatrecht versteht sich als Beratungsorgan für das Bundesjustizministerium. Als neu berufenes Mitglied arbeitet Law-School-Profes-sor Karsten Thorn in den Kommissionen für Inter na-tionales Familien- und Erb-recht sowie Inter na tio na les Schuldrecht mit.

Blick ins gästeBuch

Neu im Kuratorium der ZEIT-Stiftung: Der frühere Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) stellte sein Buch „Unterm Strich“ vor

Zukunft der Volks parteien: CDU-General sekretär Hermann Gröhe sprach vor der RCDS-Hochschulgruppe

Jurist als Politiker: Der FDP-Landesvorsitzende von Schleswig-Holstein, Wolfgang Kubicki, versteht das Fach Jura als Argumentationsschule

Studenten formten seine Initialen auf dem Campus und verur-teilten ihn in einem fingierten Gerichtsprozess zum Bleiben – mit Erfolg: Professor Matthias Jacobs wechselt nicht an die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, sondern bleibt am Lehr-stuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits recht und Zivilprozess-recht an der Buce ri us Law School. Damit hat die Hochschule den zehnten Ruf in Folge abgewehrt.

BleiBeaktion JacoBs

Abwerbung abgewehrt

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ORGANISATIONSFORM:

Betrieb des Studierendenwerks Hamburg TÄTIGKEITSGEBIET: Verpflegen TEAM: Silke Behr, Helmut Ehlers, Francesco Omobono u. a.GESCHÄFTSFÜHRER: Jürgen AllemeyerMOTTO: „Wir verpflegen kluge Köpfe“ HARDWARE: 80 Sitzplätze im Innenbereich, 120 Espressotassen, 160 Cappuccinotassen sowie weitere Verpflegungs technik BESONDERHEIT:

Fotoausstellungen, Promi-Gespräche, Netzwerktreffen, Freibier-Veranstaltungen, Übertragung von Champions-League-Spielen

COMPLIANCE CHECKim test: Die Cafeteria „Coffee Lounge“

Versprechen kann man viel – wir messen Einrichtungen und Unternehmensbereiche der Law School an ihren eigenen Ansprüchen

EIGENER ANSPRUCH (laut Internetauftritt Studierendenwerk): „Unser Speisen- und Getränkeangebot ist auf das gesundheitliche Wohlbefinden unserer Gäste ausgerichtet.“

TESTFRAGE 1: Ein Student sitzt seit zwei Stunden in der prallen Mittagssonne auf der Terrasse der Coffee Lounge und starrt apathisch in seinen Schönfelder, vor sich ein Glas Pfef-ferminztee. Wie verhalten Sie sich als Chef der Coffee Lounge?

FRANCESCO OMOBONO: „Ich gehe sofort zu diesem Gast und tausche den Tee gegen einen doppelten Espresso aus. Das hilft, das ist ein Erfahrungswert. Schließlich bin ich Italiener.“

EIGENER ANSPRUCH: „Wir erfüllen die Anforderungen und Wün-sche unserer Gäste durch Vielfalt, Preiswürdigkeit, Flexibilität und Servicefreundlichkeit im Rahmen der wirtschaftlichen Ziele.“

TESTFRAGE 2: Ein Gast möchte seinen Latte macchiato bar bezahlen, weil er aus Datenschutzerwägungen die Benutzung von EC- oder Geldkarten ablehnt. Wie reagieren Sie? [Bitte Zutreffendes ankreuzen]

OMOBONO: „ Ich erkläre ihm, dass Barzahlung unhygienisch ist, und

verweise auf die hohe Verantwortung des Studierenden-werks.“

„ Ich würde mir etwas einfallen lassen, was ich aber aus daten schutzrechtlichen Gründen nicht näher erläutern kann.“

„ Ich empfehle ihm juristischen Beistand. Vielleicht ist einer der Studenten bereit, ihm den Kaffee per Karte zu be zahlen.“

„ Ich verdrehe die Augen. So einer rechnet unsere Preise sicher auch noch in D-Mark um.“

EIGENER ANSPRUCH: „Neben Qualität und Sicherheit unserer Speisen haben Fragen der Ökologie und des Tier- und Arten-schutzes bei allen Einkaufsentscheidungen und Produktions-prozessen einen hohen Stellenwert.“

TESTFRAGE 3: Eine Campus-Ente hat sich in die Coffee Lounge verirrt. Was tun Sie?

OMOBONO: „Ich versuche – so gut es geht –, das Tier wieder hinauszugeleiten. In den Topf kommt jedenfalls keine!“

Bucerius Law schooL Magazin 47

Gastgeber in der Coffee Lounge: Francesco Omobono

Besuchen Sie uns auf: www.tempuscorporate.zeitverlag.de

Maßgeschneiderte Publikationenmit hohem journalistischem Anspruch

Ihre Hochschule oder Stiftung, Ihr Unternehmen oder Verband möchte komplexeThemen in einer ansprechenden Publikation aufbereiten? Wir im ZEIT Verlag habendarin Erfahrung. Gern stellen wir Ihnen diese Kenntnisse zur Verfügung: UnserTochterunternehmen TEMPUS CORPORATE erstellt Magazine und Jahresberichte,CSR-Publikationen und Broschüren. Gedruckt und online – und immer in hoherjournalistischer Qualität.

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BUCERIUS LAW SCHOOL MAGAZIN 49

BUCERIUS LAW SCHOOL

DIE HOCHSCHULE IM ÜBERBLICK

ORGANISATION

Die Bucerius Law School wird getragen von der Bucerius Law School gemeinnützige GmbH , deren alleinige Gesellschafterin die ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius ist. Die Bucerius Law School gGmbH hat im Jahr 2005 die Bucerius Education GmbH gegründet, die Executive Education und Conference & Event Management anbietet. Trägerin des Masterprogramms ist die Bucerius Master of Law and Business gemeinnützige GmbH .

Hochschulleitung:Präsident (akademische Leitung)

• Professor Dr. Dres. h.c. Karsten Schmidt Vizepräsident

• Professor Dr. Michael Fehling, LL.M. (akademisches Jahr 2009/10)

• Professor Dr. Florian Faust, LL.M. (akademisches Jahr 2010/11)

Geschäftsführung• Dr. Hariolf Wenzler• Benedikt Landgrebe (Stv.)

Aufsichtsrat:Der Aufsichtsrat bestellt und berät den Geschäftsführer und überwacht die finanzielle Entwicklung der Gesellschaft und der Hochschule.

• Professor Dr. Michael Göring, Vorsitzender• Dr. Henneke Lütgerath• Dr. Henning Voscherau

Kuratorium:Das Kuratorium wählt den Präsidenten und berät und begleitet die Hochschule bei deren Gestaltung und Weiterentwicklung.

• Dr. Henning Voscherau, Vorsitzender• Professor Dr. Michael Göring• Dr. Tessen von Heydebreck• Professor Dr. Michael Hoffmann-Becking• Rolf Hunck• Dr. Martin Kefferpütz• Professor Dr. Dr. h.c. mult. Hein Kötz• Dr. h.c. Volker Röhricht• Roman Strecker, LL.B.• Wolfgang Sturm• Dr. Christoph von Bülow• Dipl.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Jürgen Weber

54Mitarbeiter im

Hochschulmanagement, inkl. Hengeler Mueller Bibliothek

STUDIENGÄNGE / PROGRAMME

STUDIERENDE / ABSOLVENTEN

FAKULTÄT / FORSCHUNG

+ Jura mit den Abschlüssen

Bachelor of Laws (LL.B.) und Erste Prüfung

+ Bucerius/WHU Master of Law and Business – Joachim Herz Program

+ International Exchange

Program (für Studierende der 93 Partnerhochschulen

weltweit)

+ Bucerius Summer

Program (für internationale

Jurastudierende)+

Executive EducationCenter on the Legal

Profession

576 Jurastudierende

277Promotionsstudierende

53 Masterstudierende aus

30 Ländern

38Teilnehmer aus

20Ländern am Bucerius

Summer Program87

Teilnehmer von

52Partnerhochschulen aus

22Ländern am International

Exchange Program

106 LL.B.-Absolventen

89Absolventen der Ersten Prüfung

rund 75% Prädikatsexamina

15Lehrstühle

1Juniorprofessor1

Honorarprofessor4

Affiliate Professors2

Emeriti

64Wissenschaftliche Mitarbeiter

und Assistenten

29abgeschlossene

Promotionen (2010)

+Institut für Stiftungsrecht

und das Recht der Non-Profit-Organisationen

+Institut für

Unternehmens- und Kapitalmarktrecht

BUCERIUS LAW SCHOOL MAGAZIN 49

BUCERIUS BUCERIUS BUCERIUS BUCERIUS LAW SCHOOLLAW SCHOOLLAW SCHOOLLAW SCHOOL

DIE HOCHSCHULE IM ÜBERBLICK DIE HOCHSCHULE IM ÜBERBLICK DIE HOCHSCHULE IM ÜBERBLICK DIE HOCHSCHULE IM ÜBERBLICK

ORGANISATION

Die Bucerius Law School wird getragen von der Bucerius Law School gemeinnützige GmbH , deren alleinige Gesellschafterin die ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius ist. Die Bucerius Law School gGmbH hat im Jahr 2005 die Bucerius Education GmbH gegründet, die Executive Education und Conference & Event Management anbietet. Trägerin des Masterprogramms ist die Bucerius Master of Law and Business gemeinnützige GmbH .

Hochschulleitung:Präsident (akademische Leitung)

• Professor Dr. Dres. h.c. Karsten Schmidt Vizepräsident

• Professor Dr. Michael Fehling, LL.M. (akademisches Jahr 2009/10)

• Professor Dr. Florian Faust, LL.M. (akademisches Jahr 2010/11)

Geschäftsführung• Dr. Hariolf Wenzler• Benedikt Landgrebe (Stv.)

Aufsichtsrat:Der Aufsichtsrat bestellt und berät den Geschäftsführer und überwacht die finanzielle Entwicklung der Gesellschaft und der Hochschule.

• Professor Dr. Michael Göring, Vorsitzender• Dr. Henneke Lütgerath• Dr. Henning Voscherau

Kuratorium:Das Kuratorium wählt den Präsidenten und berät und begleitet die Hochschule bei deren Gestaltung und Weiterentwicklung.

• Dr. Henning Voscherau, Vorsitzender• Professor Dr. Michael Göring• Dr. Tessen von Heydebreck• Professor Dr. Michael Hoffmann-Becking• Rolf Hunck• Dr. Martin Kefferpütz• Professor Dr. Dr. h.c. mult. Hein Kötz• Dr. h.c. Volker Röhricht• Roman Strecker, LL.B.• Wolfgang Sturm• Dr. Christoph von Bülow• Dipl.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Jürgen Weber

54Mitarbeiter im

Hochschulmanagement, inkl. Hengeler Mueller Bibliothek

STUDIENGÄNGE / PROGRAMME

STUDIERENDE / ABSOLVENTEN

FAKULTÄT / FORSCHUNG

+Jura mit den Abschlüssen

Bachelor of Laws (LL.B.) und Erste Prüfung

+Bucerius/WHU Master of Law and Business – Joachim Herz Program

+International Exchange

Program (für Studierende der 93 Partnerhochschulen

weltweit)

+Bucerius Summer

Program (für internationale

Jurastudierende)+

Executive EducationCenter on the Legal

Profession

576Jurastudierende

277Promotionsstudierende

53Masterstudierende aus

30Ländern

38Teilnehmer aus

20Ländern am Bucerius

Summer Program87

Teilnehmer von

52Partnerhochschulen aus

22Ländern am International

Exchange Program

106LL.B.-Absolventen

89Absolventen der Ersten Prüfung

rund 75%Prädikatsexamina

15Lehrstühle

1Juniorprofessor1

Honorarprofessor4

Affiliate Professors2

Emeriti

64Wissenschaftliche Mitarbeiter

und Assistenten

29abgeschlossene

Promotionen (2010)

+Institut für Stiftungsrecht

und das Recht der Non-Profit-Organisationen

+Institut für

Unternehmens- und Kapitalmarktrecht

Von Anfang an.Ihre erste Stelle nach dem Studium soll der Anfang einergroßen Karriere sein. Was Sie jetzt brauchen, ist eineXXL-Palette an Aufgaben und Aufstiegsmöglichkeiten. Undein Unternehmen, das weltweit zu den renommiertestenHäusern zählt – in Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,genauso wie in Transaktionsberatung und Advisory Services.*Wenn das so ist:

What’s next for your future?www.de.ey.com/karriere

Mehr Möglichkeiten.

* Der Name Ernst & Young bezieht sich auf alle deutschen Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht.

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50 RE.VISION 2011 BUCERIUS LAW SCHOOL MAGAZIN 51

FACTS & FIGURESGESCHÄFTSBERICHT DER BUCERIUS LAW SCHOOL GEMEINNÜTZIGE GMBH FÜR 2010

2010 EUR Vorjahr EUR

1. Rohergebnis 15.374.735,95 15.235.617,78

davon Zuwendungen ZEIT-Stiftung 8.630.000,00

davon Studiengebühren 3.512.726,80

davon Spenden / Sponsoring 1.596.214,33

davon sonstige Einnahmen 1.353.529,27

2. Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter 6.781.608,76 6.540.079,32 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung - davon für Altersversorgung: EUR 451.931,37 (Vorjahr: TEUR 252)

1.565.976,53 8.347.585,29 1.317.174,42

3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 480.456,46 421.559,60

4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.976.973,76 5.823.791,91

5. Erträge aus Beteiligungen 0,00 70.000,00

6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 222.491,77 18.942,87

7. Abschreibungen auf Finanzanlagen 71.555,00 182.684,48

8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 319,00 32.451,00

9. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 720.338,21 1.006.819,92

10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 68.391,93 70.930,15

11. Sonstige Steuern 20.880,83 308,00

12. JAHRESÜBERSCHUSS 631.065,45 935.581,77

BILANZ JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 2010

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

AKTIVA Stand 31.12.2010 EUR Vorjahr EUR

A. ANLAGEVERMÖGEN

I. Immaterielle Vermögensgegenstände 298.489,00 291.441,00

II. Sachanlagen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.458.725,99 1.616.818,57

III. Finanzanlagen 5.701.560,00 7.458.774,99 5.108.502,50

B. UMLAUFVERMÖGEN

I. Waren 41.473,16 23.255,97

II. Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 131.811,95 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 177.231,50 3. Sonstige Vermögensgegenstände 247.329,41 556.372,86 1.181.076,05

III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.106.069,99 1.106.069,99 1.308.443,35

C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 85.961,92 69.537,72

D. AKTIVER UNTERSCHIEDSBETRAG AUS VERMÖGENSVERRECHNUNG 45.998,00 0,00

9.294.650,92 9.599.075,16

PASSIVA Stand 31.12.2010 EUR Vorjahr EUR

A. EIGENKAPITAL

I. Stammkapital 1.500.000,00 1.500.000,00

II. Andere Gewinnrücklagen 155.608,00 0,00

III. Gewinnvortrag 5.480.667,01 4.545.085,24

IV. Jahresüberschuss 631.065,45 7.767.340,46 935.581,77

B. RÜCKSTELLUNGEN 1. Rückstellungen für Pensionen 0,00 2. Steuerrückstellungen 57.243,69 3. Sonstige Rückstellungen 254.340,75 311.584,44 1.320.815,48

C. VERBINDLICHKEITEN

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 287.039,44

2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 779.179,00

3. Sonstige Verbindlichkeiten 146.160,98 1.212.379,42 1.296.827,67

D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 3.346,60 765,00

9.294.650,92 9.599.075,16

AUSGABEN EINNAHMEN

42%Sachaufwand

54% Personalaufwand

11%Spenden / Sponsoring

23%Studiengebühren

9%Sonstige Einnahmen

57% ZEIT-StiftungDe

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Jah

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4%Abschreibungen

50 RE.VISION 2011 BUCERIUS LAW SCHOOL MAGAZIN 51

FACTS & FIGURESGESCHÄFTSBERICHT DER BUCERIUS LAW SCHOOL GEMEINNÜTZIGE GMBH FÜR 2010

2010 EUR Vorjahr EUR

1. Rohergebnis 15.374.735,95 15.235.617,78

davon Zuwendungen ZEIT-Stiftung 8.630.000,00

davon Studiengebühren 3.512.726,80

davon Spenden / Sponsoring 1.596.214,33

davon sonstige Einnahmen 1.353.529,27

2. Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter 6.781.608,76 6.540.079,32b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für

Altersversorgung - davon für Altersversorgung: EUR 451.931,37 (Vorjahr: TEUR 252)

1.565.976,531.565.976,53 8.347.585,29 1.317.174,42

3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 480.456,46 421.559,60

4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.976.973,76 5.823.791,91

5. Erträge aus Beteiligungen 0,00 70.000,00

6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 222.491,77 18.942,87

7. Abschreibungen auf Finanzanlagen 71.555,00 182.684,48

8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 319,00319,00 32.451,0032.451,00

9. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 720.338,21 1.006.819,92

10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 68.391,93 70.930,15

11. Sonstige Steuern 20.880,8320.880,83 308,00308,00

12. JAHRESÜBERSCHUSS 631.065,45 935.581,77

BILANZ JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 2010

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

AKTIVA Stand 31.12.2010 EUR Vorjahr EUR

A. ANLAGEVERMÖGEN

I. Immaterielle Vermögensgegenstände 298.489,00 291.441,00

II. Sachanlagen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.458.725,99 1.616.818,57

III. Finanzanlagen 5.701.560,005.701.560,00 7.458.774,99 5.108.502,50

B. UMLAUFVERMÖGEN

I. Waren 41.473,16 23.255,97

II. Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 131.811,95

2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 177.231,503. Sonstige Vermögensgegenstände 247.329,41247.329,41 556.372,86 1.181.076,05

III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.106.069,99 1.106.069,99 1.308.443,35

C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 85.961,92 69.537,72

D. AKTIVER UNTERSCHIEDSBETRAG AUS VERMÖGENSVERRECHNUNG 45.998,0045.998,00 0,000,00

9.294.650,92 9.599.075,16

PASSIVA Stand 31.12.2010 EUR Vorjahr EUR

A. EIGENKAPITAL

I. Stammkapital 1.500.000,00 1.500.000,00

II. Andere Gewinnrücklagen 155.608,00 0,00

III. Gewinnvortrag 5.480.667,01 4.545.085,24

IV. Jahresüberschuss 631.065,45631.065,45 7.767.340,46 935.581,77

B. RÜCKSTELLUNGEN 1. Rückstellungen für Pensionen 0,00 2. Steuerrückstellungen 57.243,69 3. Sonstige Rückstellungen 254.340,75254.340,75 311.584,44 1.320.815,48

C. VERBINDLICHKEITEN

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 287.039,44

2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 779.179,00

3. Sonstige Verbindlichkeiten 146.160,98146.160,98 1.212.379,42 1.296.827,67

D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 3.346,603.346,60 765,00765,00

9.294.650,92 9.599.075,16

AUSGABEN EINNAHMEN

42%Sachaufwand

54%Personalaufwand

11%Spenden / Sponsoring Spenden / Sponsoring

23%Studiengebühren

9%Sonstige Einnahmen

57%ZEIT-StiftungDe

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4%4%AbschreibungenAbschreibungenAbschreibungen

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2010/2011

52 RE.VISION 2011

PARTNER

• Deutsche Bank AG• Commerzbank-Sti� ung

• Cli� ord Chance• DLA Piper • Fresh� elds Bruckhaus Deringer LLP• Hengeler Mueller • Joachim Herz Sti� ung• Linklaters • Siemens AG•   e Boston Consulting Group GmbH • UBS Deutschland AG  

DONATOREN

• Allen & Overy LLP • Audi AG• Baker & McKenzie • CMS Hasche Sigle • Ernst & Young GmbH• Gleiss Lutz • Hogan Lovells International LLP• Shearman & Sterling LLP • Taylor Wessing • Notar Dr. Michael Ehlke (†)  

FÖRDERER

• Al� ied Krupp von Bohlen und Halbach-Sti� ung• Beiten Burkhardt• Berenberg Bank • British American Tobacco Germany• Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP • Deloitte & Touche GmbH • Deutsche Lu� hansa AG • ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG • Funk Gruppe GmbH • Generali Versicherung AG • Graf von Westphalen • Gustav und Catharina Schürfeld-Sti� ung• Hamburger Sparkasse AG• Harmsen Utescher • Heuking Kühn Lüer Wojtek • Hunck, Rolf und Sigrid• Huth Dietrich Hahn• Latham & Watkins LLP • Max Kade Foundation• Noerr LLP • Prinz, Günter und Carlotta • Ruge Krömer Rechtsanwälte• Schomerus & Partner•   omas J.C. und Angelika Matzen Sti� ung• White & Case LLP

GRÜNDERIN UND EINZIGE GESELLSCHAFTERIN• ZEIT-Sti� ung Ebelin und Gerd Bucerius

UNSERE GRÖSSTEN

UNTERSTÜTZER2010/2011

52 RE.VISION 2011

PARTNER• Deutsche Bank AG• Commerzbank-Sti� ung

• Cli� ord Chance• DLA Piper • Fresh� elds Bruckhaus Deringer LLP• Hengeler Mueller • Joachim Herz Sti� ung• Linklaters • Siemens AG•   e Boston Consulting Group GmbH • UBS Deutschland AG  

DONATOREN• Allen & Overy LLP • Audi AG• Baker & McKenzie • CMS Hasche Sigle • Ernst & Young GmbH• Gleiss Lutz • Hogan Lovells International LLP• Shearman & Sterling LLP • Taylor Wessing • Notar Dr. Michael Ehlke (†)  

FÖRDERER• Al� ied Krupp von Bohlen und Halbach-Sti� ung• Al� ied Krupp von Bohlen und Halbach-Sti� ung• Beiten Burkhardt• Berenberg Bank • British American Tobacco Germany• British American Tobacco Germany• Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP • Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP • Deloitte & Touche GmbH • Deutsche Lu� hansa AG • ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG • ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG • Funk Gruppe GmbH • Generali Versicherung AG • Graf von Westphalen • Gustav und Catharina Schürfeld-Sti� ung• Gustav und Catharina Schürfeld-Sti� ung• Hamburger Sparkasse AG• Harmsen Utescher • Heuking Kühn Lüer Wojtek • Hunck, Rolf und Sigrid• Huth Dietrich Hahn• Latham & Watkins LLP • Max Kade Foundation• Noerr LLP • Prinz, Günter und Carlotta • Ruge Krömer Rechtsanwälte• Schomerus & Partner•   omas J.C. und Angelika Matzen Sti� ung•   omas J.C. und Angelika Matzen Sti� ung• White & Case LLP

GRÜNDERIN UND EINZIGE GESELLSCHAFTERIN• ZEIT-Sti� ung Ebelin und Gerd Bucerius

UNSERE GRÖSSTEN UNSERE GRÖSSTEN UNSERE GRÖSSTEN UNSERE GRÖSSTEN UNTERSTÜTZERUNTERSTÜTZERUNTERSTÜTZER

Anspruch.Treiben wir auf die Spitze. Sie auch?

Mit Ihrer Ausbildung haben Sie Ihren Anspruch deutlich ge-

macht. Jetzt kommt es darauf an, Ihr vorhandenes Wissen

zu perfektionieren. Mit unseren internen Aus- und Weiter-

bildungsprogrammen bieten wir Ihnen dafür die Möglichkeit.

Als eine der weltweit führenden Anwaltssozietäten sind wir

immer auf der Suche nach engagierten und hochqualifizier-

ten Nachwuchskräften (m/w) für unsere Büros in Düsseldorf,

Frankfurt am Main und München. Ausgezeichnete Examina

und exzellentes Englisch setzen wir dabei voraus. Im

Rahmen unserer ReferendarAcademy bieten wir Ihnen als

Referendar Intensivkurse zur Vorbereitung auf das Asses-

sorexamen, einen Überblick über unsere Rechtsbereiche

und eine Einführung in relevante Business Skills. Für die ste-

tige Weiterbildung unserer Anwälte sorgt die Clifford Chance

Academy. Erfahrene Referenten informieren über aktuelle

juristische Entwicklungen und vermitteln Fähigkeiten und

Kenntnisse, die für eine Beraterpersönlichkeit entscheidend

sind. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns da-

rauf, Sie kennenzulernen. Ihre Ansprechpartner: Dr. Chris-

toph Witte (Düsseldorf), 0211 4355-5268, christoph.witte@

cliffordchance.com / Wolf Kahles (Frankfurt), 069 7199-4442,

[email protected] / Dr. Stefanie Tetz (München),

089 21632-8454, [email protected].

Career starts with C

Informationen zu uns und der Clifford Chance Academy finden Sie unter:www.cliffordchance.com/karriere – oder den QR-Code scannen.

Rechtsanwälte, Referendare,Wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w)

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54 RE.vision2011 BucERiusLawschooLMagazin 55

Herr Kötz, haben Sie denn selbst einmal an eine Karriere als Anwalt gedacht?

KÖTZ: Ich war Referendar in einer Hamburger Kanzlei und habe nach dem Examen ernsthaft erwogen, als junger Anwalt in diese Kanzlei einzutreten. Aber am Ende hat wohl meine Faulheit den Ausschlag gegeben. Denn mir war klar: Als Anwalt würde ich oft zehn Stunden am Tag, manchmal an den Wochenenden arbeiten müssen. Ich war aber immer froh und zufrieden, wenn ich mit einem Buch allein sein konnte – am liebsten mit einem, das ich selbst verfasste. Und so habe ich die wissenschaftliche Laufbahn eingeschlagen.

Und Sie, Frau Rauda, wollten Sie jemals Wissenschaft-lerin werden?

RAUDA: Ich finde es auch toll, ein Problem bis auf den Grund zu verfolgen, so lange, bis man es für sich selbst aus­geforscht hat. Deshalb habe ich promoviert, und die Pro­motionszeit war sehr schön! Aber sie hat mir auch gezeigt, dass ich auf Dauer nicht im stillen Kämmerlein sitzen möchte. Mir macht es mehr Spaß, nach draußen zu gehen, das Recht auf den praktischen Fall zu übertragen.

Promovierte Juristen sind dieses Jahr leider unrühm-lich aufgefallen. Wie denken Sie über die Plagiatsfälle?

KÖTZ: Ich habe mich schon gefragt, wie viele meiner ei­genen Doktoranden mich wohl auf diese Weise übers Ohr gehauen haben mögen! Aber ich glaube, dass das Risiko bei mir gering war. Die meisten meiner Dissertationen waren rechtsvergleichende Arbeiten – das verlangt viel ei­gene Exegese und Umgang mit fremdsprachlichen Texten, es muss jungfräulicher Boden bearbeitet werden. Da kann man nicht so leicht abschreiben wie bei weicheren, diffu­seren Themen, und es lohnt sich auch nicht für jemanden, der das entgeltlich als Erfüllungsgehilfe schreibt.RAUDA: Ich konnte das alles zunächst kaum glauben: dass da jemand die Einleitung seiner Arbeit wortwörtlich aus einem Zeitungsartikel entnimmt! Aber es werden eben in jedem Bereich Regeln übertreten, letztlich kann man da nur an das Ethos des Einzelnen appellieren.

Von Exminister zu Guttenberg bis zum Europa- politiker Chatzimarkakis – in diesem Jahr gab es fünf prominente Plagiatsfälle, dreimal waren die Täter Juristen. Das ist doch erklärungsbedürftig …

RAUDA: Ich glaube nicht, dass das ein spezifisch juris­tisches Problem ist. Es waren ja überwiegend Politiker be­troffen, und sehr viele Politiker sind eben Juristen. Wahr­scheinlich lässt sich die Häufung so erklären.

Promotionen, Plagiate, Prüfungsstress

In der Coffee Lounge mIt AnnA LenA rAudA und HeIn Kötz

PRof. Hein KÖTZ, 75, hat als Präsident bis zum Jahr 2004 die Bucerius Law School mit aufge-baut. Zuvor war er Direktor des Max-Planck-Instituts für aus-ländisches und internationales Privatrecht sowie Professor an der Universität Hamburg.

DR. AnnA LenA RAUDA (geb. Lange), 30, war Studentenvertreterin des Gründungsjahrgangs 2000. Sie ist Verwaltungsrichterin in Hamburg. Außerdem arbeitet sie im Gemein-samen Prüfungsamt von Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein für die Große Juristische Staatsprüfung.

Gründungspräsident Hein Kötz und Absolventin Anna Lena Rauda über den Karrierefaktor Faulheit, Sinn und Unsinn des Staatsexamens und die Frage, warum ausgerechnet Juristen in ihren Doktorarbeiten fälschten

re.vision: Herr Kötz, Frau Rauda, Sie kennen die Bucerius Law School vom ersten Tag an – welche Veränderungen sehen Sie heute?

KÖTZ: Wenn ich über den Flur gehe, bin ich erstaunt, in was für einem winzigen Büro ich am Anfang als Präsident der Law School gesessen habe. Es war nicht immer so herrlich wie heute. RAUDA: Alles hat sich baulich verändert, hier ist ein richti­ges Campusleben entstanden. Aber ich erinnere mich gern an früher: Damals kannte noch jeder jeden beim Namen, und wir haben gemeinsam viel erlebt und durchlitten.

Heute arbeiten Sie als Richterin. Was fasziniert Sie an diesem Beruf?

RAUDA: Ich genieße es, dass ich als Richterin tatsächlich Fälle löse. Ich arbeite mit Menschen, höre mir Schicksale an, schlichte Konflikte. Wenn es mir gelingt, als neutrale Instanz bei zwei streitenden Parteien so viel Verständnis für die Punkte der Gegenseite zu erzeugen, dass eine Ei­nigung möglich wird: Das ist unheimlich befriedigend.KÖTZ: Hat es Sie denn nicht auch gereizt, kämpferisch, ad­vokatorisch für eine Partei tätig zu sein? Sich für jemanden zu engagieren, dem man zu seinem Recht verhelfen will – das ist doch die Berufskunst des Anwalts –, war dieses kämpferische Engagement für Sie nicht interessant?RAUDA: Das hat auf jeden Fall eine Faszination, und in der Kammerberatung geht es ja oft ganz ähnlich zu. Dann kämpft einer für die eine Position, der andere für die Ge­genseite. Aber am Ende wird gemeinsam abgewogen. Am Anwaltsberuf gefällt mir nicht, dass man eine Sache auch verfechten muss, wenn man nicht von ihr überzeugt ist.

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BucERiusLawschooLMagazin 57

iMPReSSUM

HeRAUSGeBeR

Bucerius Law School – Hochschule für RechtswissenschaftVeRAnTWoRTLiCH fÜR Den inHALT

Benedikt LandgrebeStellvertretender Geschäftsführer Bucerius Law School (V.i.S.d.P.)KooRDinATion Klaus Weber HochschulkommunikationBucerius Law School

ReDAKTionSLeiTUnG Alexandra WerdesGRAfiK Kai Kullen foToGRAfie Odile Hain KoRReKToRAT Volker Hummel AnZeiGen Ingrid Herzig, Monika Reichel VeRLAG

TEMPUS CORPORATE GmbH, Bucerius-straße, Eingang Speersort 1, 20095 HamburgGeSCHÄfTSfÜHRUnG

Ulrike Teschke, Manuel J. HartungLeiTUnG CoRPoRATe PUBLiSHinG

Sirkka JendisPRoJeKTLeiTUnG Andrea Rützel

HeRSTeLLUnG Wolfgang Wagener (verantw.), Pascal StruckmannRePRo RTK mediagroupDRUCK mediadruckwerk Gruppe GmbH Rondenbarg 6, 22525 HamburgAUSGABe Nr. 3, Oktober 2011AUfLAGe 5 000eRSCHeinUnGSWeiSe JährlichKonTAKT Bucerius Law Schoolre.vision – Bucerius Law School MagazinJungiusstraße 6, 20355 [email protected], Tel. 040 30706-0

56 RE.vision2011

KÖTZ: Jeder Jurist kennt diese Anzeigen, in denen Hilfe bei Dissertationen angeboten wird. Und gerade wer ein politi­sches Leben vor Augen hat, hat wenig Zeit. Dass die Leute, die da aufgefl ogen sind, dachten, dass der Doktortitel für sie notwendig ist, um diese Karriere zu befördern, ist zwar kummervoll – aber leider auch nicht völlig abwegig.

Warum?KÖTZ: Die Jurisprudenz gehört sicher zu den Fächern, in denen der größte gesellschaft liche Mehrwert durch einen Doktortitel einzustreichen ist. In anderen Fächern kann man auch ohne Promotion zu höchsten Ehren aufsteigen. Aber im juristischen Geschäft sind etliche der Meinung, ein Doktortitel gehöre dazu. Bei vielen sind es deshalb keine wissenschaft lichen Motive, die sie dazu bringen, ein Jahr zu opfern – die große Masse der Doktorarbeiten dient eigentlich der Verschönerung der Visitenkarte. Das könnte schon ein Grund sein, warum das bei Juristen vielleicht häufi ger vorkommt.

Technisch leichter geworden ist der Betrug allemal.RAUDA: Durch copy und paste? Natürlich sind heute viel mehr Bücher online verfügbar als früher. Aber die Frage nach dem Betrug bleibt eine Einstellungssache – egal, wie viele Tasten man letztlich dafür drücken muss. Wenn ich sie drücke, ist das ja eine Willenshandlung.

Das Internet war auch der Ort, wo die Plagiate geprüft wurden. Eine ganze Community hat die Arbeiten syste-matisch zerpfl ückt. Finden Sie das gut?

KÖTZ: Na selbstverständlich! Solche Recherchen führen ja häufi g nur dann zum Erfolg, wenn sie am Computer von vielen gleichzeitig gemacht werden. Deswegen reicht es auch nicht, wenn sich die Fakultäten irgendeine Soft ware einkaufen, um Vorsorge zu treff en.

Was könnten die Hochschulen denn noch tun?RAUDA: Was wir damals gemacht haben, waren Doktoran­denseminare, für die wir gemeinsam mit dem Professor ein Wochenende weggefahren sind. Da musste jeder seine Th esen vorstellen, dann wurde die Arbeit mit den anderen durchdiskutiert. Und dadurch, dass man die Arbeit vertei­digen muss, kann der Professor zumindest etwas sicherer sein, dass der Text auch von einem selber stammt. KÖTZ: Vielleicht sollten die Doktorväter im Umgang mit den Doktoranden noch sorgfältiger sein. Sie müssen sich ein eigenes Urteil darüber verschaff en können, ob die wirklich leisten können, was sie da schrift lich von sich geben. Sehr gut wäre es, andere Fakultätskollegen schon im Vorfeld zu beteiligen, wie es in England und in den USA üblich ist. Aber die Verfahren dort können nur deshalb so gut geord­net und zeitaufwendig sein, weil die Zahl der Promotionen

gering ist. Ich sehe nicht, wie das in Deutschland gelingen soll, wenn man die astronomische Zahl der juristischen Doktorarbei­ten nicht drastisch reduziert.

Stattdessen dient die Menge der Promotionen oft als Leistungs index: Finanziell gefördert werden diejenigen Lehrstühle, an denen die meisten Studenten promovieren.

KÖTZ: Leistungsbewertung ist grundsätzlich richtig. Aber so setzt man einen starken Anreiz für Billig­ und Schnellpro­motionen. Weil man die qualitative Bewertung der Leistung eines Professors schwierig fi ndet, neigt man dazu, sie an Zahlen festzumachen – und das nutzen einige Professoren aus, um möglichst viele Leute durch das Verfahren zu bringen.

Manche Kritiker geben auch dem Studium eine Mitschuld: Junge Juristen seien überwiegend mit Rechtsdogmatik und dem Lösen von Fällen beschäft igt, sie hätten kaum Zugang zu anderen Formen rechtswissenschaft licher Arbeit – und wür-den somit auch kein wissenschaft liches Ethos verinnerlichen.

KÖTZ: Das würde ich unterstreichen. Die Beherrschung des Stoff es ist notwendig, aber nicht ausreichend, um einen guten Juristen zu machen. Und um dieses notwendige Plus zu erfül­len – gerade, wenn man es mit so intelligenten Leuten zu tun hat wie an der Bucerius Law School –, muss Platz sein für alles, was dem juristischen Stoff seinen Sinn gibt, was ihn zu einer Verpfl ichtung macht. Was den Menschen befriedigt, der mit der Sache umgeht. Die Rechtsdogmatik allein kann das nicht vermitteln. Beides ist wichtig.RAUDA: Aber das wissenschaft liche Ethos geht einem doch nicht verloren, weil man an der Universität oft praxisbezogene Fälle löst und dabei ohne Zitate arbeitet. Und nur weil man in seinen Klausuren notwendigerweise keine Fußnoten setzen kann, heißt das doch nicht, dass man das nachher auch in der Dissertation nicht macht.

Gibt es überhaupt Spielräume für Veränderungen im juristischen Curriculum?

KÖTZ: In Deutschland ist die Juristenausbildung seit den 1870er­Jahren eine staatlich geordnete Veranstaltung. Leider haben wir Gesetze, die das Th ema für 70 Prozent der Lehr­veranstaltungen fi xieren und damit die Grundlage für eine immens aufwendige Staatsprüfung bilden, deren Vorbereitung beinahe ein ganzes Studienjahr verschlingt. So etwas gibt es meines Wissens in keinem anderen Land der Welt.

Herr Kötz hat das Staatsexamen ja einmal als „Fluch der Juristenausbildung“ bezeichnet. Würden auch Sie diese Prüfung gerne abschaff en, Frau Rauda?

RAUDA: Nein. Es ist zwar schade, dass viele Studenten vom ersten Tag an vor dem Staatsexamen zittern. Aber die Prü­fung schaff durch ihre Distanz von der Universität und die Anonymisierung der Prüfl inge weitestmöglich gleiche Bedingungen für alle. Man kann sich eben nicht einen beliebten Professor als Prüfer aussuchen wie in den Sozial­ und Geisteswissenschaft en, in denen die Note 2 oft schon ein schlechtes Examensergebnis ist.KÖTZ: Natürlich ist das Prüfungsverfahren im Staats­examen über jeden Zweifel erhaben. Aber Universitäts­prüfungen sind deswegen doch nicht willkürlich! Die Erfahrung der Bucerius Law School zumindest zeigt, dass unsere Bachelornoten nicht gar so verschieden sind von denjenigen, die im Staatsexamen herauskommen. Das Argument der gerechteren Prüfung kann nicht die vielen Nachteile aufwiegen, die dadurch entstehen, dass man alle Studenten auf diese Gewaltprüfung trimmen muss.RAUDA: Aber für die Bucerius Law School ist das Staats­examen doch wertvoll: Weil unsere Studenten es genau wie alle anderen absolvieren müssen, kann niemals der Eindruck entstehen, dass man sich hier mit den Studien­gebühren auch ein gutes Examen kauft .KÖTZ: Für die ersten Jahre der Law School war das Staats­examen tatsächlich spielentscheidend – nur so konnten wir nachweisen, dass unsere Leute bessere Examen ma­chen als anderswo. Inzwischen würde man uns diese ex­zellenten Ergebnisse auch in reinen Hochschulprüfungen abnehmen. Grundsätzlich muss man sich auch fragen, ob jeder das Staatsexamen braucht. Aber die meisten Jurapro­fessoren betrachten es immer noch als Erbsünde, wenn die juristische Ausbildung Rücksicht nimmt auf diejenigen, die Jura studieren, ohne Volljuristen werden zu wollen.

Frau Rauda, hätten Sie sich damals getraut, die Law School schon nach dem Bachelor zu verlassen?

RAUDA: Ich hätte dann ja nur die Möglichkeit gehabt, in der Wirtschaft unterzukommen, und das kam für mich nicht infrage. Natürlich wäre es gerade für Frauen von Vorteil, schneller mit der Ausbildung fertig zu werden, wenn sie Kinder bekommen möchten. Aber dass sich die Ausbildung so lange hinzieht, liegt nicht am ersten Staats­examen. Da kommt das Referendariat, vielleicht eine Pro­motion oder ein Masterabschluss, im Richterberuf noch eine dreijährige Probezeit – da ist man über 30, bis man wirklich im Beruf angekommen ist. Andererseits ist eine gewisse Reife in der Juristerei vielleicht vonnöten.

KÖTZ: Die Ausbildungsdauer spielt für mich bei dem Th ema auch keine so große Rolle. Der Vorteil läge einfach darin, dass mit der Abschaff ung der Staatsprüfung das ge­samte Examensvorbereitungsprogramm wegfi ele.

Was würden Sie mit dem gewonnenen Jahr anfangen?KÖTZ: Da würde ich die Fantasie der Professoren befragen: Sie hätten die Freiheit, sich neue Veranstaltungen aus­zudenken – und mit ihnen sehr viel stärker in den Wett­bewerb mit anderen Hochschulen zu treten.

Frau Rauda, aus Ihrer heutigen Perspektive: Gibt es Studieninhalte, die an der Bucerius Law School zu kurz gekommen sind?

RAUDA: In der Juristerei gibt es so viele Spezialgebiete, dass man sich nicht mit allen in der Tiefe beschäft igen konnte. Aber mir fällt nichts Bestimmtes ein, das gefehlt hätte. Im Gegenteil: Ich habe den Eindruck, dass ich hier eine sehr fundierte und breite juristische Allgemeinbildung bekom­men habe, mit der ich jetzt vernünft ig arbeiten kann.

Haben Sie gar nichts vermisst? RAUDA: Höchstens das Fächerübergreifende. Wir hatten zwar das Studium generale, waren dabei aber doch immer unter uns Juristen. Auch in der Mensa. Aber vielleicht ist das eine idealistische Vorstellung, dass man an der Univer­sität auch andere Fachrichtungen kennengelernt hätte.

Sie haben die Law School viel gelobt – was muss passie-ren, damit Sie sie auch in Zukunft noch so positiv sehen?

KÖTZ: Neu geschaff ene Institutionen haben am Anfang immer einen missionarischen Charakter: Sie stehen unter Außendruck, sie müssen sich beweisen, sie müssen wirk­lich gut sein. Diesen missionary spirit darf die Law School jetzt nicht verlieren.RAUDA: Im Vordergrund müssen die Professoren und ihre Mitarbeiter stehen, die Lehrtätigkeit und, ganz wichtig, die Ausstattung der Bibliothek. Das Marketing oder die Auswahl in der Cafeteria sind Beiwerk.

Und welche Fehler sollten Studienanfänger vermeiden?RAUDA: Starrt nicht nur auf das Staatsexamen, sondern genießt euer Studium! Und traut euch, auch einmal ein bisschen nach links und rechts zu gucken.KÖTZ: Sie müssen schnell erkennen, ob ihnen die Sache Spaß macht. Das ist die entscheidende Frage! Interessiert mich jeder Konfl ikt, den man mir schildert – einfach weil hier der eine mit dem anderen streitet? Wenn man Spaß hat, kommt die Leistung eigentlich immer fast von selbst.

„Plagiate sind kein spezifi sch juristisches Problem“

„Zu viele Doktor-arbeiten verschönern nur die Visitenkarte“

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Sofort war mir alleS wieder präSent: die Anspan­nung, die Fragen der Prüfer, das ganze Prozedere der Auf­nahmeprüfung. Sie dauert einen ganzen Tag, mehr als 200 Bewerber werden eingeladen, gut der Hälfte wird dann ein Studienplatz angeboten. Im Sommer 2010 war es gerade acht Jahre her, dass ich selbst als Bewerberin an die Law School gekommen war, und nun sollte ich als Prüferin auf der anderen Seite sitzen. Natürlich fühlte ich mich sehr geehrt. Ich schreibe neben meiner Tätigkeit als Rechts­anwältin an meiner Dissertation und fühlte mich daher selbst noch ein wenig als Studentin. Und plötzlich gehörte ich zum Kreis der ungefähr 50 Prüfer, zu denen angesehene Anwälte, Professoren und Richter zählen, um mitzuent­scheiden, wer an der Bucerius Law School studieren darf. Ganz neu war die Situation für mich allerdings nicht. Nach meinem ersten Staatsexamen war ich bereits einmal als Juniorprüferin am Auswahlverfahren beteiligt, aber dabei hat man weniger Verantwortung. Man nimmt als Beisitzer an der Gruppenarbeit teil, beobachtet nur und füllt am Ende einen Bewertungsbogen aus. Als Voll­prüferin hingegen hat man Stress. Neben zwei Gruppen­runden habe ich mit vier Leuten jeweils zwei Einzel­gespräche von einer halben Stunde geführt. Das eine ist eher harmlos und dreht sich vorrangig um den Lebenslauf, das zweite ist strenger und kann zum Beispiel eine Fall­studie beinhalten. Ich wusste bei meiner eigenen Auf­nahmeprüfung vorher selbst nicht genau, was da auf mich zukommen würde. Alles war aufregend, anstrengend und spannend zugleich. Weil meine Gefühle von damals wieder so präsent waren, konnte ich mir gut vorstellen, wie es den Prüflingen geht. Bei einigen habe ich gemerkt, dass sie unter Druck standen, weil sie selbst das Beste für sich wollen, vielleicht auch durch die Eltern.Als Prüferin musste ich gleichzeitig den Vorgaben der Hochschule für den jeweiligen Prüfungsabschnitt folgen, den Fragebogen zur Persönlichkeit ausfüllen und mich

und, wie war ich?Eva FrankEnbErgEr übEr ihrE PrEmiErE als PrüFErin

doch ganz auf die Kandidaten einlassen. Einer hat sich so selbstbewusst vor mich hingefläzt und seine Sprüche runtergerattert, dass ich dachte, den musst du ein bisschen schärfer aufs Korn nehmen. Natürlich taucht da auch die Frage auf: Ist mir so jemand noch sympathisch? So einen Eindruck kann man bei der Bewertung der Sozialkom­petenzen ein bisschen einfließen lassen. Aber wenn es um die intellektuellen Fähigkeiten geht, muss man wieder versuchen, so etwas auszuklammern, und sich eher darauf stützen, was inhaltlich rübergebracht wurde. Helfen kann einem dabei keiner. Man muss sich auf sein Gefühl und seinen Menschenverstand verlassen. Ich habe immer geschaut, ob der Kandidat zur Law School passt. Es ist ja schon ein sehr anstrengendes Studium, und der Druck, der durch das Hochschulleben entsteht, ist nicht zu unterschätzen. Ein Mädchen saß so verschüchtert vor mir, dass ich dachte: „Du gehst hier unter.“ Das habe ich dann entsprechend in meiner Bewertung berücksichtigt. Die Law School ist toll, aber es gibt auch andere gute Hochschulen, an denen man erfolgreich Jura studieren kann. Ich hatte deshalb auch nie das Gefühl, jemandem die Zukunft zu verbauen, wenn ich ihn nicht empfehle. Und am Ende des Tages sah ich in den Rankings der Aus­wertungskonferenz, dass ich mit meiner Einschätzung immer in etwa mit den anderen Prüfern übereinstimmte. Das war für mich eine Bestätigung. Pr

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Rechtsanwältin Eva Frankenberger, Jahrgang 2002, führte für die Bucerius Law School Bewerbergespräche

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