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Bundesbahnstruktur gesetz 2003 oder vom ÖBB - Bediensteten zum privaten Dienstnehmer

Bundesbahnstrukturgesetz 2003 oder vom ÖBB - Bediensteten zum privaten Dienstnehmer

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Bundesbahnstrukturgesetz 2003 oder vom ÖBB - Bediensteten zum privaten Dienstnehmer. Dienstgeber vor dem BBStrG:. Dienstgeber ist die Gesellschaft Österreichische Bundesbahnen Eigentümer: Republik Österreich Kapital: € 1.517.014.002,70. Dienstgeber nach dem BBStrG. ?. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Bundesbahnstrukturgesetz 2003 oder vom ÖBB - Bediensteten zum  privaten Dienstnehmer

Bundesbahnstrukturgesetz 2003oder

vom ÖBB - Bediensteten zum

privaten Dienstnehmer

Page 2: Bundesbahnstrukturgesetz 2003 oder vom ÖBB - Bediensteten zum  privaten Dienstnehmer

Dienstgeber vor dem BBStrG:

• Dienstgeber ist die Gesellschaft

Österreichische Bundesbahnen

• Eigentümer: Republik Österreich

• Kapital: € 1.517.014.002,70

Page 3: Bundesbahnstrukturgesetz 2003 oder vom ÖBB - Bediensteten zum  privaten Dienstnehmer

Dienstgeber nach dem BBStrG

?

Page 4: Bundesbahnstrukturgesetz 2003 oder vom ÖBB - Bediensteten zum  privaten Dienstnehmer

Inhalt Bundesbahnstrukturgesetz• Ziel und Zweck des Gesetzes werden nicht

angegeben. Ziel ist aber offenbar die Umstrukturierung um der Umstrukturierung Willen.

• Dies erfolgt durch die Zerschlagung der Österreichischen Bundesbahnen in neun im wesentlichen völlig unterkapitalisierte Gesellschaften

Page 5: Bundesbahnstrukturgesetz 2003 oder vom ÖBB - Bediensteten zum  privaten Dienstnehmer

Österreichische Bundesbahnen€ 1.517.000.000

Wird herabgesetzt auf € 500.000.000

Gründung ex legeÖBB Holding AG

€ 1.900.000.000Übernimmt 100%Anteile der ÖBB

Keine Gründungsprüfung !76 ÖBB-Bedienstete

Spaltung zur AufnahmeÖBB Personenverkehrs AG

€ 70.000Prüfung ist vorgesehen4.635 ÖBB-Bedienstete

UmwandlungÖBB Infrastruktur Bau AG

€ 70.000Prüfung ist ausgeschlossen

2.727 ÖBB-Bedienstete

Gründung ex legeÖBB Immobilien

Management GmbH€ 35.000

Prüfung ist ausgeschlossen306 ÖBB-Bedienstete

Spaltung zur AufnahmeRail Cargo Austria AG

€ 70.000Prüfung ist vorgesehen3.362 ÖBB-Bedienstete

Spaltung zur AufnahmeÖBB DienstleistungsgmbH

€ 35.000Prüfung ist vorgesehen991 ÖBB-Bedienstete

Spaltung zur AufnahmeÖBB

InfrastrukturbetriebsgmbH€ 35.000

Prüfung ist vorgesehen19.304 ÖBB-Bedienstete

Spaltung zur AufnahmeÖBB Traktion GmbH

€ 35.000Prüfung ist vorgesehen7.027 ÖBB-Bedienstete

Spaltung zurAufnahmeÖBBTechn.Services GmbH

€ 35.000Prüfung ist vorgesehen5.021 ÖBB-Bedienstete

Page 6: Bundesbahnstrukturgesetz 2003 oder vom ÖBB - Bediensteten zum  privaten Dienstnehmer

Was bedeutet das ?????

• Rechnerisch ist das nicht verständlich, weil

Aus 1,5 Mrd werden

• 1,9 Mrd (Holding) +

• 0,5 Mrd (ÖBB „alt“) +

• 0,5 Mrd (ca.) Anlagevermögen

• 2.9 Mrd.

• gemacht, ohne dass dies überprüft werden darf, weil der Gesetzgeber das nicht will !!!!

Page 7: Bundesbahnstrukturgesetz 2003 oder vom ÖBB - Bediensteten zum  privaten Dienstnehmer

Das BBStrG 2003 gibt keine Antworten auf folgende Fragen

1.Wie können die Teilbetriebe überleben, wenn

• es für sie keinen Markt gibt?

• es für sie keine Gewinnmöglichkeiten gibt, weil etwa der Personenverkehr weltweit defizitär ist?

• entgegen dem weltwirtschaflichen Trend der alleinigen Überlebensfähigkeit der „Großen“ die österreichischen ÖBB zerschlagen werden?

Page 8: Bundesbahnstrukturgesetz 2003 oder vom ÖBB - Bediensteten zum  privaten Dienstnehmer

2. Ist ein derart unbestimmtes Gesetz überhaupt verfassungsgemäß?

3. Kann sich der Bund als Dienstgeber seiner vertraglichen Pflichten gegenüber seinen Dienstnehmern dadurch entledigen, dass er als Gesetzgeber sittenwidrige Umgehungen von Gesetzen an welche sich alle anderen Wirtschaftsbetriebe halten müssen, gesetzlich anordnet, indem er Umgründungen vornimmt, deren wirtschaftliche Durchführbarkeit nicht geprüft werden darf?

4. Darf der Bund Vertragsbruch begehen?5. Verstößt der Bund gegen EU-Recht, wenn er dadurch

gegen das Schlechterstellungsgebot des § 3 AVRAG verstößt?

Page 9: Bundesbahnstrukturgesetz 2003 oder vom ÖBB - Bediensteten zum  privaten Dienstnehmer

5. Wer entlohnt die 46.000 ÖBB Bediensteten, wenn die jährlichen Personalkosten etwa € 2.000.000.000 Mrd. ausmachen, und die neuen Gesellschaften bei denen etwa 98% beschäftigt sein werden aber nur zusammen € 420.000 an Kapital haben?

6. Sind die neuen Gesellschaften mehrwert-steuerpflichtig? Müssen die Einnahmen dann um 20% erhöht werden? Wird die Bahn dann um diesen Prozentsatz teurer?

7. Wer haftet für ein allenfalls sitten-, verfassungs- und EU-widriges Gesetz?

Page 10: Bundesbahnstrukturgesetz 2003 oder vom ÖBB - Bediensteten zum  privaten Dienstnehmer

8. Ist es „MODERN, EFFIZIENZSTEIGERND TRANSPARENT und DISKRIMINIERUNGSFREI“,

- was immer das auch heißen möge - wenn • nun acht Gesellschaften wechselseitig für jeden Zug der

den Bahnhof verlässt und sonstige Leistungen Rechnungen schreiben

• mit den Kosten des BBStrG etwa eine zweijährige Vorrückung nach dem vereinbarten Dienstrecht finanzierbar gewesen wäre

• 20-30 neue Spitzenposten mit entsprechenden Gehältern geschaffen werden müssen

• nunmehr 2 Generaldirektorenverdienste von je etwa € 500.000 jährlich geschaffen wurden?

Page 11: Bundesbahnstrukturgesetz 2003 oder vom ÖBB - Bediensteten zum  privaten Dienstnehmer

• Ist es wirklich sparsam und effizient, modern etc. wenn keiner weiß – wer sein Dienstgeber ist?– wo er eigentlich arbeitet?– was Inhalt seines Dienstvertrages ist?– ob eine schlechtere Betriebsvereinbarung bzw.

ein Kollektivvertrag seine günstigere individuelle Vereinbarung außer Kraft setzen?

– ob er Weisungen die gegen seinen Vertrag verstoßen befolgen muss?

– wenn also insgesamt völlige Rechtsunsicherheit und Chaos herrscht?

Page 12: Bundesbahnstrukturgesetz 2003 oder vom ÖBB - Bediensteten zum  privaten Dienstnehmer

Was tun, wenn die eigentlichen Vertreter von Dienstnehmerinteressen, politische

Parteien, Gewerkschaften und Arbeiterkammern etc. nicht helfen wollen, obwohl das alles unter dem

Siegel der Verschwiegenheit als „Unrecht“ bezeichnet wird ???

Page 13: Bundesbahnstrukturgesetz 2003 oder vom ÖBB - Bediensteten zum  privaten Dienstnehmer

• Staunen und Wundern

• Ärgern und Zweifeln

• Erkennen, dass die Versprechungen der Großen nicht so viel wert sind als man dachte

• Sich zusammentun

• Sich nicht unterkriegen lassen

• Erkundigungen einholen

• Froh sein, dass es anderen auch so geht

• Seine Rechte verteidigen

• Den Rechtsweg beschreiten und klagen

• ………………………………….

Page 14: Bundesbahnstrukturgesetz 2003 oder vom ÖBB - Bediensteten zum  privaten Dienstnehmer

Klagsinhalt:• Beklagte ist:

Österreichische Bundesbahnen

Es möge festgestellt werden• Die Österreichische Bundesbahnen ist mein

Dienstgeber

• Es gilt mein Vertrag

• Die Betriebsvereinbarung vom 30.4.2004 ist unwirksam

Page 15: Bundesbahnstrukturgesetz 2003 oder vom ÖBB - Bediensteten zum  privaten Dienstnehmer

Warum Klage:• Beseitigung der Rechtsunsicherheit• Beseitigung der Schlechterstellung die sich

ergibt durch drohende und tlw.- umgesetzte– Aushöhlung des individuellen Vertrages durch

die mangelnde Liquidität der Gesellschaften– Abschluss von verschlechternden

Betriebsvereinbarungen und Kollektivverträgen sowie Mobbing

– Mangelnde Vorrückungsmöglichkeiten in den verschiedenen Betrieben mangels gleicher Kollektivvertragszugehörigkeit

• Sensibilisierung der Öffentlichkeit

Page 16: Bundesbahnstrukturgesetz 2003 oder vom ÖBB - Bediensteten zum  privaten Dienstnehmer

Wer kann klagen?Jeder Dienstnehmer der ÖBB, der

• Vor 1.1.1993 beschäftigt und dann definitiv gestellt worden ist,

• auf die Einhaltung seines Vertrages besteht.

• eine RS-Vers. hat oder es sich leisten kann/will, oder Verfahrenshilfe bewilligt erhält

Page 17: Bundesbahnstrukturgesetz 2003 oder vom ÖBB - Bediensteten zum  privaten Dienstnehmer

Verlauf des Gerichtsverfahrens:• Klagseinbringung samt Urkundenvorlage• Unterbrechung bis Musterprozess entschieden wird• Vorabentscheidungsverfahren EuGH wegen Verstoß

gegen Richtlinie = § 3 AVRAG• Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes• Urteil 1.Instanz• Berufung bzw. Berufungsbeantwortung

+ Anregung der Anfechtung des Gesetzes wegen Verfassungswidrigkeit

• Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes• Entscheidung des Oberlandesgerichtes• Revision bzw. Revisionsbeantwortung• Entscheidung des Obersten Gerichtshofes

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Dauer:

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Was tun bis zum Ende des Verfahrens ?

• Nichts unterschreiben !• Immer darauf hinweisen, dass der ursprüngliche

Vertrag Gültigkeit hat• auf das gerichtliche Verfahren hinweisen• Nötigenfalls Weisungen mit dem schriftlichen

Hinweis befolgen, dass man Repressalien befürchtet, und nur unter Protest diese erfüllt, ohne irgendetwas anzuerkennen, bzw. nur die Zustellung bestätigen etc.