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Bundessozialamt Landesstelle Steiermark Abteilung berufliche Rehabilitation ST 4 Babenbergerstr. 35, 8020 Graz 05 99 88 ....

Bundessozialamt Landesstelle Steiermark Abteilung berufliche Rehabilitation ST 4

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Bundessozialamt Landesstelle Steiermark Abteilung berufliche Rehabilitation ST 4 Babenbergerstr. 35, 8020 Graz  05 99 88. Förderbarer Personenkreis. „Begünstigte Behinderte“ (§ 2 Abs. 1 Behinderteneinstellungsgesetz) Anerkennung mit Bescheid Kündigungsschutz - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Bundessozialamt  Landesstelle Steiermark Abteilung berufliche Rehabilitation  ST 4

Bundessozialamt

Landesstelle Steiermark

Abteilung berufliche Rehabilitation

ST 4

Babenbergerstr. 35, 8020 Graz

05 99 88 ....

Page 2: Bundessozialamt  Landesstelle Steiermark Abteilung berufliche Rehabilitation  ST 4

Förderbarer Personenkreis

„Begünstigte Behinderte“(§ 2 Abs. 1 Behinderteneinstellungsgesetz)

Anerkennung mit Bescheid Kündigungsschutz Uneingeschränkte Förderbarkeit Nachweis: Bescheid vom Bundessozialamt

Page 3: Bundessozialamt  Landesstelle Steiermark Abteilung berufliche Rehabilitation  ST 4

Förderbarer Personenkreis

„Begünstigbare“ behinderte Menschen

Kein Bescheid Kein Kündigungsschutz Eingeschränkte Förderbarkeit (keine Entgeltbeihilfe) GdB mind. 30% Nachweis: Behindertenpass, ärztliche Einschätzung im

BSB, SVG zur erhöhten Familienbeihilfe etc.

Page 4: Bundessozialamt  Landesstelle Steiermark Abteilung berufliche Rehabilitation  ST 4

Zuschüsse Lohn-/ Ausbildungskosten

Fördermöglichkeiten für DienstgeberInnen bei

Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen:

Entgeltbeihilfe (nur für begünstigte Behinderte) Integrationsbeihilfe Integrationsbeihilfe für Lehrlinge Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe Arbeitsplatzadaptierung / Zuschüsse zu Schulungs- und

Ausbildungskosten / Übernahme Dolmetschkosten etc.

Page 5: Bundessozialamt  Landesstelle Steiermark Abteilung berufliche Rehabilitation  ST 4

Zuschüsse Lohn-/ Ausbildungskosten

NEU:

Höchstzuschuss 700 € (ausgen. IBH Lehrlinge >19Lj.) Förderhöhe IBH gestaffelt nach Dauer Arbeitslosigkeit

und Grad der Behinderung Förderdauer IBH 1 Jahr (ausgen. Jugendliche) Nur 1 Tag Arbeitslosigkeit ausreichend (IBH) Keine Anrechnung von Lohnnebenkosten

Page 6: Bundessozialamt  Landesstelle Steiermark Abteilung berufliche Rehabilitation  ST 4

Entgeltbeihilfe

Entgeltbeihilfe

Nur für begünstigte Behinderte Behinderungsbedingte Minderleistung muss vorliegen Primär Förderungsmaßnahme, wenn Behinderung

während eines DV auftritt (Erkrankung/Unfall) Keine Förderung für Gebietskörperschaften (ausgen.

Gemeinden und Sozialhilfeverbände)

Page 7: Bundessozialamt  Landesstelle Steiermark Abteilung berufliche Rehabilitation  ST 4

Entgeltbeihilfe

Zuschussdauer: Grundsätzlich max. 3 Jahre, bei hoher

Leistungsminderung aber auch bedeutend länger

Zuschusshöhe: Bis zu 50% der monatlichen Bruttolohnkosten

max. € 700 (neu!)

Page 8: Bundessozialamt  Landesstelle Steiermark Abteilung berufliche Rehabilitation  ST 4

Integrationsbeihilfe (neu!)

Integrationsbeihilfe allgemein

Bis 100% der Bruttolohnkosten, max. € 700 (neu!) Förderdauer: 1 Jahr (neu!) Ausnahme: Jugendliche z.B.

für die Zeit der Nachreifung 2.Jahr möglich (max. € 500)

1 Tag Beschäftigungslosigkeit ausreichend Teilnahme an AMS oder BSB-Projekten gilt als AL-

Zeitraum

Page 9: Bundessozialamt  Landesstelle Steiermark Abteilung berufliche Rehabilitation  ST 4

Integrationsbeihilfe (neu!)

Integrationsbeihilfe Jugendliche(ohne Lehrausbildung!)(Förderrahmen bis € 700)

Bis 100% der Bruttolohnkosten, max. € 700 Förderdauer: 1 Jahr Ausnahme: z.B. für die Zeit der

Nachreifung 2.Jahr möglich (max. € 500) 1 Tag Beschäftigungslosigkeit ausreichend (keine

Relevanz beim Erstzugang zum Arbeitsmarkt) Teilnahme an AMS oder BSB-Projekten gilt als AL-

Zeitraum

Page 10: Bundessozialamt  Landesstelle Steiermark Abteilung berufliche Rehabilitation  ST 4

Integrationsbeihilfe (neu!)

Integrationsbeihilfe bei Lehrausbildung(Förderrahmen bis € 755)

Für die Gesamtdauer der Lehrzeit Max. Förderhöhe € 400 bzw. in Höhe der

Lehrlingsentschädigung Bei Lehrbeginn nach dem 19. Lj: bis € 755 möglich Keine Beschäftigungslosigkeit notwendig Für alle Arten von Lehrverhältnissen (primär aber AMS-

Zuständigkeit )

Page 11: Bundessozialamt  Landesstelle Steiermark Abteilung berufliche Rehabilitation  ST 4

Integrationsbeihilfe (neu!)

Integrationsbeihilfe

bei Grad der Behinderung 30 oder 40%:

(Förderrahmen: €300 - €400)

Arbeitslosigkeit bis 3 Monate: max. € 300 Arbeitslosigkeit über 3 Monate: max. € 400 Befristung (mindestens 6 Monate): max. € 300

Page 12: Bundessozialamt  Landesstelle Steiermark Abteilung berufliche Rehabilitation  ST 4

Integrationsbeihilfe (neu!)

Integrationsbeihilfebei Grad der Behinderung 50% und mehr:(Förderrahmen € 500 – € 700 )

Arbeitslosigkeit bis 3 Monate: max. € 500 Arbeitslosigkeit über 3 Monate: max. € 600 Arbeitslosigkeit > 6 Monate und/oder schwere

Behinderung: max. € 700 Befristung (mindestens 6 Monate): max. € 500

Page 13: Bundessozialamt  Landesstelle Steiermark Abteilung berufliche Rehabilitation  ST 4

Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe

Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe

(Förderrahmen – € 700 )

Bei vom Dienstgeber glaubhaft gemachten Gefährdung des Arbeitsplatzes

Nur bei unbefristeten Dienstverhältnissen Zuschussdauer: max. 3 Jahre Zuschusshöhe: bis 50% der Lohnbruttokosten, max. € 700

Page 14: Bundessozialamt  Landesstelle Steiermark Abteilung berufliche Rehabilitation  ST 4

Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe

Auch bei APSB nach integrativer Berufsausbildung ist die Arbeitsplatzgefährdung vom Dienstgeber zu begründen!

Dauer nach IBA 1 Jahr im Regelfall Förderhöhe nach Integrationsbeihilfe darf diese nicht

übersteigen

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Sonstige Förderungen

Arbeitsplatzadaptierung / Zuschüsse zu Schulungs- und Ausbildungskosten / Dolmetschkosten etc.

Keine Veränderung der Förderrichtlinien

Investive Maßnahmen

Höchstförderung voraussichtlich € 25 000 Ev. Einschränkung des anspruchberechtigten

Personenkreises

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Infos

Infos unter:

www.bundessozialamt.gv.at

www.joballianz.at

Kein Rechtsanspruch auf Fördermaßnahmen !