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BVH Info-Reihe 9 Hautschutz und Hautpflege Bundesverband Handschutz e.V. 9

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BVH Info-Reihe 9Hautschutz und Hautpflege

BundesverbandHandschutz e.V.

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BVH Info-Reihe 9

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Seite Abschnitt Inhalt

3 1. Hautschutz und Hautpflege

3 2. Gesetzliche Grundlagen

3 2.1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtemittelgesetzbuch (LFGB), EG-Kosmetik-Richtlinie

und Kosmetikverordnung

4 2.2 TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt

4 2.2.1 Informationsermittlung

4 2.2.2 Gefährdungsbeurteilung

4 2.2.3 Schutzmaßnahmen

4 2.2.4 Dokumentation

4 3. Die Haut

5 4. Wie wird die Haut geschädigt?

6 5. Wo liegen die Gefahrenherde?

6 6. Die Prinzipien des Hautschutzes

6 6.1 Schutz vor Arbeitsstoffen

7 6.2 Erleichterung der Hautreinigung

7 6.3 Hautschutzmittel mit adstringierenden Eigenschaften

7 6.4 Hautschutzmittel zum Schutz vor UV-Strahlung

7 6.5 Prüfung der Wirksamkeit von Hautschutzmitteln für den beruflichen Einsatz

8 6.5.1 Schutz gegen Arbeitsstoffe

8 6.5.2 Schutz gegen Hautquellung

8 6.5.3 Erleichterung der Hautreinigung

8 6.5.4 Schutz vor UV-Strahlung

9 7. Grenzen des Hautschutzes

9 8. Die Prinzipien der Hautpflege

9 9. Abgrenzung Hautschutz- von Hautpflegemitteln

10 10. Konservierung und Parfümierung

10 11. Die Systematik des Hautschutzes

10 11.1 Gefährdungsermittlung

10 11.2 Beratung

11 11.3 Hautschutzplan

11 Literatur

Inhaltsverzeichnis

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BVH Info-Reihe 9

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1. Hautschutz und Hautpflege

Elemente zur Prophylaxe berufsbedingterHauterkrankungenDr. Dirk Mehlan,

Dr. Wolfgang Röcher, Leiter BVH/IKW-Arbeitsgruppe

„Beruflicher Hautschutz“

Hautschutz und Hautpflege – Warum?Hauterkrankungen stehen seit Jahren unverändert an der Spitze der

gemeldeten Berufserkrankungen (Tabelle1). Hauterkrankungen haben

oftmals langwierigen Arbeitsausfall zur Folge, häufig verbunden mit

anschließendem Arbeitsplatzwechsel bzw. Umschulung oder gänzlichem

Verlust des Arbeitsplatzes. Dadurch entstehen Kosten, die von der Soli-

dargemeinschaft der Versicherten bzw. über die Beiträge zu den

Berufsgenossenschaften von den Betrieben aufzubringen sind. Nicht

zuletzt sind das körperliche Leid der Betroffenen und – gerade bei

Hauterkrankungen – auch die psychischen und sozialen Belastungen zu

betrachten. Gründe genug, den Hautschutz vor der Arbeit und die

Hautpflege nach der Arbeit konsequent in den beruflichen Alltag zu

integrieren.

Was leistet systematischer Hautschutz?Systematischer Hautschutz, d.h. ein abgestimmtes Konzept bestehend aus

• präventivem Hautschutz

• verschmutzungsorientierter und schonender Hautreinigung und

• regenerierender Hautpflege

senkt die Zahl der Hauterkrankungen in den Betrieben und begründet

deshalb die Bemühungen aller Beteiligten, dieses Konzept nicht nur in

den großen Unternehmen weiter zu verbessern, sondern auch in kleinen

Betriebsstätten umfassend einzuführen. Systematischer Hautschutz für

alle Beschäftigten kostet wesentlich weniger als die Summe der direkt

und indirekt aus Hauterkrankungen folgenden Maßnahmen.

Systematischer Hautschutz sollte als soziale Errungenschaft gewürdigt

und zum Schutz der eigenen Gesundheit konsequent genutzt werden.

Bezeichnung 2005 2006 2007 2008

Chem. Einwirkungen 2295 2299 2603 2853

11 Metalle und Metalloide 269 254 334 321

12 Erstickungsgase 111 125 122 119

13 Lösemittel, Pestizide u. sonstige 1915 1920 2147 2413

Physikal. Einwirkungen 18858 18189 19675 19425

21 Mechanische Einwirkungen 9646 9244 9831 9516

22 Druckluft 4 10 8 13

23 Lärm 8648 8411 9247 9367

24 Strahlen 560 524 589 529

Infektionserreger, Parasiten,

Tropenkrankh. 2170 2100 3469 2495

Atemwege, Lungen,

Rippenfell, Bauchfell 13209 13629 14815 14821

41 Anorganische Stäube 9817 10329 11075 11229

42 Organische Stäube 128 138 170 170

43 Obstruktive Atemwegserkrankungen 3264 3162 3570 3422

Hautkrankheiten 15229 15543 18186 18670

Sonstige Ursachen 4 0 1 4

Sonstige Anzeigen/ §9Abs.2 SGB VII 1811 2195 2401 2468

Gesamt 53576 53955 61150 60736

Tabelle 1: Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit nach Kranken-

gruppen für 2005 bis 2008 (Quelle: DGUV Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung, Berlin)

2. Gesetzliche Grundlagen2.1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtemittelgesetzbuch

(LFGB), EG-Kosmetik-Richtlinie und Kosmetikverordnung

Hautmittel für den beruflichen Hautschutz unterliegen den gesetzlichen

Regelungen des LFGB und der EG-Kosmetik RL, die mit der der

KosmetikVO in deutsches Recht umgesetzt wurde. Definitionsgemäss

sind danach „Kosmetische Mittel ... Zubereitungen, die ... äußerlich am

Körper des Menschen ... zur Reinigung, zum Schutz, …, zur Erhaltung

eines guten Zustandes angewendet …werden,…“ Weiterhin ist es für

kosmetische Mittel bzw. Hautmittel verboten, „...bei bestimmungs-

gemäßem ... Gebrauch ... die Gesundheit zu schädigen ...“.

Die KosmetikVO stellt durch umfassende Anforderungen sicher, dass

• Hautmittel die Gesundheit des Anwenders nicht gefährden

• die für Hautschutzmittel ausgelobten Schutzeigenschaften

nachgewiesen werden müssen.

Damit entsprechen Hautschutzmittel den grundsätzlichen Anforderungen

an persönliche Schutzausrüstung PSA, für die ebenfalls sicherzustellen ist,

dass von ihrer Benutzung keine Gefahr für den Benutzer ausgehen darf

und dass damit Gefahren abgewehrt werden können.

Hautschutzmittel sind als PSA nach der PSA-Benutzer-Richtlinie der EU

(89/656/EWG vom 30.11.89) anerkannt.

Der erfolgreiche Einsatz von Hautmitteln im beruflichen Hautschutz spie-

gelt sich wider in vielen Richtlinien, berufsgenossenschaftlichen Regeln

und Vorschriften sowie im staatlichen Recht durch div.TRGS.

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2.2 TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt“

Das Thema Hautschutz wird umfassend in der neuen TRGS 401 „Gefähr-

dung durch Hautkontakt“ behandelt. Diese TRGS beschreibt die in §7 der

Gefahrstoffverordnung geforderte Informationsermittlung und Gefähr-

dungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Hautkontakt mit chemischen Ar-

beitsstoffen sowie die zu treffenden Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten

mit Hautkontakt mit Gefahrstoffen.

Die TRGS stellt Grundanforderungen. Eine Konkretisierung für Branchen,

Arbeitsverfahren bzw. Gewerke sollte durch spezielle TRGS sowie durch

Branchenregelungen erfolgen (TRGS 440, 2(16)).

Derzeitige Brachenregelungen (nicht nut im Sinne der TRGS 401) sind z.B.:

• TRGS 530 „Friseurhandwerk“

• BGI 658 „Hautschutz in Metallbetrieben“

• BGR 143 „Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen“

• Modul Hand- & Hautschutz BD Druck und Papier

• Säurebau (SFI Fachausschuss Säureschutzbau Industrie)

Weitere Branchenregelungen finden sich auch in 17 oder den

Homepages der Berufsgenossenschaft)

Die für die Haut relevanten Vorschriften aus der TRGS 540

„Sensibilisierende Stoffe“ wurden in die TRGS 401 integriert.

Die Gestaltung der Arbeitsstätte, der Arbeitsorganisation und der Schutz-

maßnahmen sind nach Maßgabe der TRGS 500 „Schutzmaßnahmen:

Mindeststandards“ durchzuführen. Die Umsetzung dieser Mindeststan-

dards ist vor der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sicherzustellen.

2.2.1 Informationsermittlung

Im Rahmen der vom Arbeitgeber verpflichtend durchzuführenden und zu

dokumentierenden Gefährdungsermittlung (TRGS 440 „Ermitteln und

Beurteilen der Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz:

Ermitteln von Gefahrstoffen und Methoden zur Ersatzstoffprüfung“)

muss festgestellt werden:

• ob und gegebenenfalls welche gesundheitsgefährdenden

Eigenschaften durch chemische Arbeitsstoffe vorliegen

• bei welchen Tätigkeiten es zu Hautkontakt kommt, welche

Anwendungsbedingungen herrschen, wie das Ausmaß des

Hautkontaktes ist (wo, wie lange, wie häufig, wie intensiv)

• Ergänzend sind dabei heranzuziehen: Sicherheitsdatenblätter,

technische Merkblätter, Kennzeichnung, die TRGS 900 „Grenzwerte

in der Luft am Arbeitsplatz: Luftgrenzwerte“, 905 „Verzeichnis krebs-

erzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender

Stoffe“ TRGS 906 „Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder

Verfahren nach §3 Abs.2 Nr.3 der Gefahrstoffverordnung“, TRGS 907

„Verzeichnis sensibilisierender Stoffe“ und die MAK-und BAT-Werte-

Liste der DFG.

2.2.2 Gefährdungsbeurteilung

Mit der Gefährdungsbeurteilung werden die ermittelten Gefahren für die

Beschäftigten eingeteilt in

• Keine Gefährdung.

• Geringe Gefährdung

• Mittlere Gefährdung

• Hohe Gefährdung

Hautschutzmittel dienen der Vorbeugung berufsbedingter Hauterkrankun-

gen durch wiederholten Kontakt mit schwach irritierenden Arbeitsstoffen,

werden also in der Regel nur bei geringer Gefährdung eingesetzt. Wird

eine hohe Gefährdung festgestellt, z.B. bei stark ätzenden oder hautresorp-

tiven Stoffen mit organschädigenden Eigenschaften, so werden Hautschutz-

mittel dafür weder empfohlen noch dürfen sie dafür eingesetzt werden.

2.2.3 Schutzmaßnahmen

Auch bei Hautkontakt ist die Rangfolge der Schutzmaßnahmen zu be-

achten: Ersatz gefährlicher Stoffe, technische und organisatorische Schutz-

sowie hygienische Maßnahmen stehen vor persönlichen Schutzmaßnahmen.

Persönliche Schutzmaßnahmen umfassen in der TRGS 401 in der Regel

Hautmittel und Schutzhandschuhe. Sie sind grundsätzlich erforderlich,

wenn nach Anwendung der technischen und organisatorischen Schutz-

maßnahmen noch eine Gefährdung besteht. Das Ergebnis der Gefähr-

dungsbeurteilung mündet in einen Hautschutz- oder Schutzhandschuh-

Plan oder auch einen kombinierten Schutzhandschuh-Hautschutz-Plan.

Die benötigten Hautmittel hat der Arbeitgeber in ausreichender Menge zu

Verfügung zu stellen, die Arbeitnehmer haben die Pflicht, diese anzuwenden.

Die getroffenen Schutzmaßnahmen müssen auf ihren Erfolg überprüft

werden, gegebenenfalls sind die Beschäftigten wiederholt zu unterweisen.

2.2.4 Dokumentation

Es besteht für den Arbeitgeber eine Dokumentationspflicht bezüglich

• Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung,

• Suche nach Ersatzstoffen

• getroffene Schutzmaßnahmen

• Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit aller getroffenen

Maßnahmen

• Unterweisung der Beschäftigten.

3. Die HautDie Haut ist unser größtes Organ und leistet wesentliche Aufgaben für

den Gesamtorganismus.

Sie ist die Grenzfläche des Körpers zur Umwelt. Daraus leiten sich ihre

wichtigsten Schutzfunktionen gegen chemische, physikalische, mechani-

sche und mikrobiologische Einflüsse ab.

Die Haut besitzt dazu noch wichtige physiologische Funktionen, wie z.B.

• Temperaturregulierung

• Regulierung des Wasserhaushaltes

• Immunaktivitäten

• Schutz vor UV-Strahlen

• Vitamin D-Synthese

Regelungen für Hautmittel

PSA HautmittelHerstellung

Einsatz

PSA-Herstellerrichtlinie

PSA-BenutzerrichtlinieBG-VorschriftenBG-RegelnTRGS

EG-Kosmetik RichtlinieKosmetik-VerordnungLebensmittel-, Bedarfs-gegenstände- und Futter-mittel-Gesetzbuch (LFGB)

PSA-BenutzerrichtlinieBG-VorschriftenBG-RegelnTRGS

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Sie ist darüber hinaus Sitz von Sinneszellen zur Wahrnehmung von

• Druck,

• Temperatur,

• Schmerz.

Die äußere Schicht der Haut, die Oberhaut oder Epidermis, unterliegt

einem ständigen Erneuerungsprozess. Neu gebildete Hautzellen wachsen

nach außen, altern, verhornen und bilden die so genannte Hornschicht,

deren äußere Zellen ständig abgeschuppt werden. Die Hornschicht mit

ihren Lipiden bildet die wesentliche Barriere (Hornschichtbarriere) gegen

das Eindringen von Arbeitsstoffen. Gleichzeitig ist sie auch eine wichtige

Sperre gegen die Wasserabgabe des darunter liegenden Körpergewebes

an die Umwelt. Dadurch trägt sie wesentlich zur Erhaltung der Funk-

tionsfähigkeit von Zellen und Geweben bei. Weiter bietet die Hornschicht

einen wirksamen Schutz gegen mechanische Einwirkungen. Der Raum

zwischen den Hornzellen ist von einem Gemisch unterschiedlicher Fette

(Lipide) umgeben (Bild 1, linke Seite: Intakte Barrierefunktion der

Epidermis). Eine Schicht aus Fetten sowie Fettsäuren, Aminosäuren, orga-

nischer und anorganischer Salze und vor allem auch Wasser bildet den

äußeren Oberflächenfilm auf der Haut – die sogenannte Hydrolipid-

schicht, auch Säureschutzmantel genannt. Sie weist einen pH-Wert um

5,5 auf, wodurch das Wachstum von Mikroorganismen behindert wird.

Auch die Komponenten der Hydrolipidschicht werden ständig nachgebil-

det.

Die Haut ist also ein äußerst lebendiges und wichtiges Organ und die

Aufrechterhaltung ihrer umfassenden Funktionen macht es zwingend

notwendig, durch geeignete Maßnahmen ihrer Schädigung und

Erkrankung vorzubeugen.

Abb. 1: Intakte (linke Bildhälfte) und geschädigte Barrierefunktion (rechte Bildhälfte) der Epidermis (4)

4. Wie wird die Haut geschädigt?Stoffe, welche die Bausteine der Hornschichtbarriere lösen, führen zu

einem Verlust der natürlichen Barrierewirkung der Haut (Bild 1, rechte

Seite: Geschädigte Barrierefunktion der Epidermis). Diese Stoffe sind

hauptsächlich Wasser und fettlösende Substanzen wie Tenside und orga-

nische Lösungsmittel. Wasser bewirkt zusätzlich eine Quellung der Horn-

schicht und damit auch den Verlust der mechanischen Festigkeit und

Barrierefunktion. Die so geschädigte Hornschicht führt zu einer verstärk-

ten Abgabe von Wasser (transepidermaler Wasserverlust) – die Haut

trocknet aus, wird spröde und rissig und kann eindringenden Arbeits-

stoffen kaum Widerstand entgegensetzen.

Mechanische Schädigung der Haut, z.B. Verschleiß durch Abrieb, setzt

ebenfalls die Barrierewirkung herab. Dieser Effekt tritt auch bei häufiger

Benutzung von Bürsten oder Reinigungsmitteln auf, welche ungeeignete

scharfkantige Reibemittel natürlichen oder synthetischen Ursprungs ent-

halten. Deshalb ist die Forderung nach nach dem Verschmutzungsgrad

angepassten, schonenden Hautreinigung wohl begründet.

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6. Die Prinzipien des HautschutzesHautschutzmittel werden vor der Arbeit auf die saubere Haut aufgetra-

gen, um die Haut vor den Belastungen während der Arbeit zu schützen.

Hautschutzmittel können nach ihren Einsatzgebieten in die vier folgen-

den Kategorien eingeteilt werden: Schutz vor Arbeitsstoffen, Schutz vor

UV-Strahlung, Erleichterung der Hautreinigung und Hautschutz unter

dem Handschuh. Je nach Anwendungsbereich werden in den Produkten

unterschiedliche Prinzipien genutzt und kombiniert, um die Haut vor

äußeren Einwirkungen zu schützen.

6.1 Schutz vor Arbeitsstoffen

Der Schutz vor Arbeitsstoffen wird zum einen durch die lipophilen bzw.

hydrophilen Charakter eines Hautschutzmittels bewirkt, zu anderen wird

durch spezielle Inhaltsstoffe eine Schutzwirkung aufgebaut. Die Wirkung

eines Hautschutzmittels beruht auf dem Zusammenspiel physikalischer

(z.B. Diffusionsverzögerung) und physiologischer Effekte (z.B. Stärkung

der hauteigenen Barrriere) der einzelnen Inhaltsstoffe in der Gesamt-

formulierung.

Die Einteilung der Arbeitsstoffe nach ihrem Lösungsverhalten führt zu

zwei charakteristischen Stoffgruppen (Bild 4):

• Hydrophile (lipophobe) Stoffe mit polarem Charakter

(Beispiel: Wasser) und

• hydrophobe (lipophile) Stoffe mit unpolarem Charakter

(Beispiel: Öl).

5. Wo liegen die Gefahrenherde?Eine Betrachtung der Berufsgruppen mit den häufigsten Hauterkrankun-

gen (Tabelle 2) zeigt deutlich, woher die Gefahren drohen.

Tabelle 2: Die wichtigsten Berufsgruppen nach Häufigkeit der gemelde-

ten Hauterkrankungen (2005)

Rangfolge Berufsgruppe

1 Friseure

2 Metallarbeiter

3 Heil- und Pflegeberufe

4 Nahrungsmittelhandwerk

5 Bauberufe

Es wird ersichtlich, dass Berufe mit Arbeiten im feuchten Milieu (Nass-

arbeit bzw. Tragen luftundurchlässiger Schutzhandschuhe) über-

proportional vertreten sind, z.B.

• Haarwäsche, Dauerwelle, Haarfärbung und Tragen von Handschuhen

im Friseurhandwerk

• Kontakt mit wassermischbaren Kühlschmierstoffen in der

Metallverarbeitung

• Händewaschen, Desinfektion und Handschuhtragen bei Heil-

und Pflegeberufen sowie im Lebensmittelbereich

Offensichtlich ist Wasser bzw. sind wässerige Systeme bei einem großen

Teil der Hauterkrankungen beteiligt.

Ständiger und lang andauernder Kontakt mit scheinbar harmlosen

Arbeitsstoffen, die bei einmaligem Kontakt keine Schäden verursachen,

kann die Haut nachhaltig schädigen. Man spricht in diesem Fall von

einem so genannten Abnutzungsekzem oder chronisch-subtoxischem

Kontaktekzem, welches den größten Teil der berufsbedingten

Hauterkrankungen ausmacht (Bild 2). Die natürliche Barrierewirkung der

Haut geht verloren, dies stellt auch ein Einfallstor für Stoffe dar, die

Allergien hervorrufen können. Ein Abnnutzungsekzem ist deshalb häufig

die Ursache für ein allergisches Kontaktekzem (Bild 3). Trockene und raue

Haut sind erste Anzeichen für ein beginnendes Abnutzungsekzem.

Ein vollständiges Abheilen der chronischen Formen von berufsbedingten

Hauterkrankungen ist selten möglich, deshalb muss durch geeignete

Maßnahmen der Ausbildung von Hauterkrankungen vorgebeugt werden,

bevor es zu sichtbaren Schäden kommt.

Abb. 2: Abnutzungsekzem

Abb. 3: Chronisches, allergisches Kontaktekzem

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Weil das Löslichkeitsverhalten von Stoffen dem Prinzip „Ähnliches wird

von Ähnlichem gelöst“ folgt, wird bei hydrophilen Schadstoffen deshalb

ein Hautschutzmittel eingesetzt, das möglichst entgegengesetzte Eigen-

schaften aufweist, also lipophil (stark fettend) ist. Umgekehrt wählt man

bei lipophilen Schadstoffen ein möglichst hydrophiles (wasserlösliches)

Hautschutzmittel mit geringem Fettanteil. Pigmente oder spezielle filmbil-

dende Substanzen können die Diffusion eines Arbeitsstoffes in die Haut

verzögern und vermindern dadurch den schädigenden Effekt einer

Substanz auf der Haut. Der Aufbau einer mit einem Schutzhandschuh

vergleichbaren Barriere ist durch Hautschutzmittel nicht möglich, der

Einsatz geeigneter Schutzhandschuhe ist beim Umgang mit hautresorpti-

ven toxischen Stoffen notwendig.

Für häufig wechselnde Beanspruchungen werden auch Hautschutzmittel

mit einem so genannten dualistischen Wirkprinzip angeboten, d.h. sie bie-

ten sowohl gegen hydrophile als auch lipophile Schadstoffe Schutz. Bisher

gilt jedoch als allgemein anerkannt, dass diese Hautschutzmittel lediglich

einem Kompromiss darstellen und die Spezialmittel im Einzelfall vorzuzie-

hen sind. Hersteller bieten solche Produkte an, weil bei häufig wechselnder

Beanspruchung die jeweilige Anwendung der speziellen Hautschutzmittel

nicht praktikabel ist.

6.2 Erleichterung der Hautreinigung

Durch geeignete Hautschutzmittel ist es möglich, die Hautreinigung zu

erleichtern, indem das Anheften von stark haftenden Verschmutzungen

(öliger Schmutz, Lacke, Klebstoffe, Kunstharze) an die Haut verhindert

oder durch spezielle Inhaltsstoffe das Hautschutzmittel selber eine

Reinigungswirkung ausgeübt wird.

Durch die Verwendung von Hautschutzmitteln kann die Hautreinigung

wesentlich schneller und hautschonender durchgeführt werden, was sich

positiv auf den Hautzustand auswirkt. Daran wird deutlich, dass ein Haut-

schutzsytem bestehend aus aufeinander abgestimmten Produkten zur

Gesunderhaltung der Haut von wesentlicher Bedeutung ist.

6.3 Hautschutzmittel mit adstringierenden Eigenschaften

Durch spezielle adstringierende Wirkstoffe können die obersten

Zellen der Hornschicht verfestigt werden, wodurch die mechanische

Festigkeit und eine Erhöhung der Barrierewirkung erreicht wird. Gerbstoff-

haltige Hautschutzmittel sind deshalb z.B. bei erhöhter Beanspruchung der

Haut durch mechanische Einwirkung, als dualistisches Schutzprinzip bei

wechselnder Hautbelastung durch wässerige und ölige Stoffe geeignet.

Da mit der Bindung der Gerbstoffe an das Keratin auch die

Quellfähigkeit (Hydratation) der Hornhaut herabgesetzt wird, lässt sich

mit Hautschutzmittel dieser Art auch der Aufweichung (Mazeration) der

Haut, z.B. durch häufigen Kontakt mit wässrigen Arbeitsstoffen oder

beim Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzshandschuhen, wirksam vor-

beugen. Die Schweißbildung unter Schutzhandschuhen lässt sich zusätz-

lich mit Antihidrotika, z.B. Aluminiumsalzen, reduzieren. Hautschutzmittel

können somit dazu beitragen, die Trageakzeptanz von Schutzhand-

schuhen zu erhöhen.

6.4 Hautschutzmittel zum Schutz vor UV-Strahlung

Die physiologische Wirkung der UV-Strahlung auf die Haut ist vielfältig

und abhängig von der Wellenlänge der einwirkenden Strahlung. Neben

erwünschten Effekten gibt es zahlreiche negative Einflüsse die es unbe-

dingt notwendig machen, sich vor UV-Strahlung in geeigneter Weise zu

schützen. Im mittleren UVB- Bereich zeigt die Haut eine spontane, sicht-

bare Reaktion – den Sonnenbrand. Andere Reaktionen, wie Bindegewebs-

schäden (Faltenbildung), Zerstören von Hautzellen, Entstehen von Licht-

dermatosen, Bildung von Krebs usw. sind nicht gleich spürbar, bilden

aber eine große Gefahr.

Hautschutzmittel sollten daher wirksam vor UV A- und UV B-Strahlung

schützen. Nach einer neuen Europäischen Richtlinie sollte der UV-A

Schutzfaktor mindestens 1/3 des UV-B Schutzfaktors betragen (UV-

A/UV-B-Balance).

Die UVC- Strahlung ist die energiereichste Strahlung und ist hochgradig

gefährlich für die menschliche Haut. UV C-Strahlung muss insbesondere

bei künstlichen Strahlungsquellen, wie z.B. dem Elektrolichtbogen beim

Schweißen oder Quecksilber- Hochdrucklampen beim Härten von Kunst-

stoffen,Trocknen von Farben oder sterilen Arbeitsplätzen beachtet werden.

Die Schutzwirkung der Produkte vor UV-A, UV-B und UV-C Strahlung

beruht auf dem Vorhandensein von organischen UV-Filtersubstanzen,

welche die UV-Strahlung absorbieren und in Form von weniger energie-

reicher und damit unschädlicher Strahlung wieder abgeben. Ein weiteres

Schutzprinzip ist die Streuung und Reflexion der UV-Strahlung durch

Mikropigmente (z.B. Titandioxid, Zinkoxid).

6.5 Prüfung der Wirksamkeit von Hautschutzmitteln für den beruflichen

Einsatz

Der Nachweis der ausgelobten Eigenschaften von Hautschutzmitteln muss

aufgrund der Vorgaben der Kosmetikverordnung vom Hersteller durch

geeignete Methoden nachgewiesen werden. Hautschutzmittel zählen zur

persönlichen Schutzausrüstung (PSA), im Gegensatz zu Testverfahren mit

denen die Schutzwirkung von PSA, z.B. Handschuhen, nachgewiesen

wird und für die DIN- bzw. EN-Normen definiert sind, gibt es für Haut-

schutzmittel keine einheitliche Methode zum Wirksamkeitsnachweis.

Die Gründe dafür liegen nicht in einer grundsätzlichen Unmöglichkeit des

Nachweises der Schutzeigenschaften, sondern ist in der Tatsache begrün-

det, dass es sich bei der Ausbildung der Schutzwirkung um die Kombina-

tion physiologischer und physikalischer Effekte handelt, die einer rein tech-

Abb. 4: Einteilung der Schadstoffe nach ihrem Löslichkeitsverhalten

hydrophilwasserlöslich

polar

Beispiel: Wasser, Alkohol

lipophilfettlöslichunpolar

Beispiel: Fett, Öl

Übergangs-zustände

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nisch-physikalischen Prüfung nicht zugänglich sind. Zwar gibt es auf physi-

kalischen Effekten der Hautschutzmittel begründete Testverfahren (in vitro-

Verfahren), die aber nicht das gesamte Schutzspektrum von Hautschutz-

mitteln erfassen. Weiter werden Hautschutzmittel zur Abwehr und Stärkung

der Haut beim Umgang mit schwachen Irritantien eingesetzt, die erst bei

Langzeiteinfluss zu Hautschäden wie Hauttrockenheit, spröder rissiger Haut

mit gestörter Barrierewirkung und erhöhtem Allergierisiko führen. Diese

Langzeiteinflüsse, die Vielzahl der am Arbeitsplatz repräsentierten Arbeits-

stoffe und die starken interindividuellen Unterschiede der Hautreaktion auf

äußere Einflüsse erschweren die Etablierung einfacher und standardisierter

Methoden zum Wirksamkeitsnachweis von Hautschutzmitteln.

Deshalb bedienen sich Hersteller von Hautmitteln eines Repertoires an

Methoden, die wissenschaftlich untermauert sind und woraus je nach

Fragestellung bzw. Auslobung eines Produktes eine geeignete Methode

ausgewählt wird. In Bezug auf den Einsatzbereich und der damit verbun-

denen Frage nach dem Nachweis der Wirksamkeit kann man folgende

Kategorien von Hautschutzmitteln unterscheiden:

6.5.1 Schutz gegen Arbeitsstoffe

Die Haut ist am Arbeitsplatz einer Vielzahl von Arbeitsstoffen unterschied-

licher Art ausgesetzt. Hautschutzmittel können nur dort eingesetzt werden,

wo die Haut mäßig irritierenden Stoffen ausgesetzt ist und die Verhinde-

rung von Abnutzungserkrankungen (Chronisch-subtoxische Kontaktek-

zeme) im Vordergrund steht. Da die Testung der Schutzwirkung von Haut-

schutzmitteln gegen die gesamte Bandbreite an Arbeitsstoffen nicht mög-

lich ist, werden generelle Wirksamkeitsuntersuchungen zur Auslobung

der Schutzeigenschaften exemplarisch an Modellsubstanzen durchgeführt

und nur bei speziellen Fragestellungen authentische Arbeitsstoffe getestet.

Die Eignung von Modellirritantien als hat sich in zahlreichen Studien und

Anwendungsbeobachtungen bestätigt, aktuelle Forschungsansätze

beschäftigen sich damit, das Repertoire an Modellsubstanzen zu erwei-

tern um die Untersuchungen noch besser an die tatsächlichen Einsatz-

bedingungen anzupassen.

Die Durchführung von Wirksamkeitsuntersuchungen an Tieren ist auf-

grund der kosmetischen Gesetzgebung nicht erlaubt, Tierversuche wer-

den von Herstellern von Hautmitteln nicht durchgeführt.

Bei der Auswahl eines Testsystems gibt es unterschiedliche Ansätze.

Wirksamkeitsuntersuchungen können anhand von so genannten in vitro-

Untersuchungen an künstlichen Membranen ohne Beteiligung lebender

Zellen oder in vivo, das heißt an freiwilligen Probanden durchgeführt

werden, wobei auch zahlreiche ex vivo-Verfahren etabliert sind, welche

isolierte Haut menschlichen oder tierischen Ursprungs als Versuchsobjekt

nutzten.

6.5.2 Schutz gegen Hautquellung

Beim Tragen von feuchtigkeitsdichten bzw. luftabschließenden Hand-

schuhen kommt zu einem Wärme- bzw. Feuchtigkeitsstau, wobei die

Hornschicht durch Feuchtigkeitsaufnahme aufquillt (Hautquellung bzw.

Mazeration). Hautschutzmittel für den Einsatz unter dem Handschuh sol-

len die Hautquellung reduzieren. Zum Nachweis dieses Effektes sind

Verfahren beschrieben worden, die vor allem die Dicke und Struktur der

Hornschicht bestimmt wird. Dabei wird die Hautoberfläche mittels eines

Mediums abgetastet (Ultraschall, Licht/Laser, mechanisch) und aus den

Daten ein Bild generiert, welches die Hautoberfläche wiedergibt. Im

beruflichen Bereich werden Ultraschallverfahren, die optische Kohärenz-

tomographie und die Profilometrie zum Wirksamkeitsnachweis einge-

setzt. Weiter konnte durch Untersuchungen zur Wasseraufnahmefähig-

keit der Haut (Sorption/Desorption-Test) die Wirksamkeit gerbstoffhalti-

ger Formulierungen gezeigt werden.

6.5.3 Erleichterung der Hautreinigung

Spezielle Hautschutzmittel können die Hautreinigung erleichtern. Durch

die Etablierung standardisierter Waschverfahren und Verschmutzungen

(Öl, Fett, Ruß, Lack) kann die Wirksamkeit unter reproduzierbaren Be-

dingungen untersucht werden. Diese Versuche lehnen sich an etablierte

Methoden zur Testung von Hautreinigern an.

6.5.4 Schutz vor UV-Strahlung

Die Methoden der Wirksamkeit vor UV-Strahlung von Hautschutzmitteln

für den beruflichen Bereich lehnen sich an allgemein etablierte Verfahren

an. Hierbei sind auf internationaler Ebene unterschiedliche Verfahren eta-

bliert und zu Wirksamkeitsnachweisen herangezogen Worden, aktuelle

Projekte befassen sich mit der internationalen Vereinheitlichung der

Testverfahren wie auch der Berücksichtigung eines ausreichenden UV-A

Schutzes bei der Auslobung des Lichtschutzfaktors.

Weitere Informationen zum Thema Wirksamkeitsnachweise von Haut-

schutzmitteln finden sich in der Gemeinsame Leitlinie „Beruflicher Haut-

schutz“ der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie

(ABD) in der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG), des

Bundesverbands Handschutz e.V. (BVH) und des Industrieverbands Kör-

perpflege- und Waschmittel e.V. (IKW).

In vitro-Verfahren

• Objektträgertest nach Suskind

• Kammerpenetrationstest (OECD-Guideline 428 „Skin Absorption:

In vitro Method“)

• Mehrschichtenmembranmodell

• Membrandiffusionstest nach Voss.

Ex vivo-Verfahren

• BUS-Modell (Bovine Udder System)

• 3D-Hautmodell (OECD-Guideline in preparation)

In vivo-Verfahren

• Repetitive Irritations Test, (RIT),

• Repetitive Okklusive Irritations Test (ROIT)

• Tandem Repeated Irritation Test (TRIT)

• Anwendungsstudien (Interventionsstudien)

Biophysikalische Verfahren zur Beurteilung des Hautzustandes

• Visual Score

• TEWL (Transepidermaler Wasserverlust)

• Sebumetrie (Bestimmung des Hautfettes)

• Corneometrie (Bestimmung der Hautfeuchtigkeit)

• Chromametrie (Bestimmung der Hautrötung)

Übersicht Testverfahren für Hautschutzmittel

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7. Grenzen des HautschutzesHautschutzmittel sollen die Haut vor allem vor subtoxisch-irritativen

Belastungen schützen. Beim Umgang mit Gefahrstoffen, die nach der

Gefährdungsermittlung z.B. stark ätzend oder hautresorptiv sind oder

auch eine systemische Schadwirkung entfalten oder eine erwiesene

krebserzeugende, erbgut-, fortpflanzungs- und fruchtschädigende

Wirkung haben, müssen geeignete Schutzhandschuhe getragen werden.

8. Die Prinzipien der HautpflegeDas Ziel der Hautpflege ist der Erhalt und die Wiederherstellung der

Barrierefunktion der Hornschicht.

Aus den Eigenschaften der natürlichen Barriereschichten lassen sich die

wesentlichen, erfüllbaren Forderungen an Hautpflegemittel ableiten:

• Erhalt der Hautelastizität

• Rückführung von Fett und Feuchtigkeit

• Vermeidung der Austrocknung

• Vermeidung der Hautalterung

Die ersten drei Forderungen sind eng miteinander verknüpft. Wesentlich

für die Hautelastizität ist der Feuchtigkeitsgehalt der Haut. Dieser wird

reguliert durch den Gehalt an wasserbindenden Substanzen, den soge-

nannten Natural Moisturizing Factors NMS und durch eine okklusiv wir-

kende, d.h. eine die Verdunstung hemmende Fettschicht.

Die Hautalterung hängt eng zusammen mit der in tiefere Hautschichten

eindringenden langwelligen UVA-Strahlung. Absorbierende Substanzen

helfen bei der Vermeidung vorzeitiger Hautalterung.

Hautpflegemittel werden stets auf die gereinigte Haut aufgetragen, sie

sollen sich leicht verteilen lassen und sie sollen gut einziehen, anderen-

falls wird die Akzeptanz gemindert und die Pflege vernachlässigt.

Geeignete Produkte werden als Cremes und/oder Lotions sowohl vom

O/W- als auch vom W/O-Typ angeboten.

Zur Berücksichtigung des Hautzustands stehen bei trockener (sebostati-

scher) und fettiger (seborrhoischer) Haut unterschiedliche Produkte zur

Verfügung. Für die trockene Haut sind in der Regel fettreichere Produkte

sowie Produkte mit einem höheren Anteil natürlicher Feuchthaltefaktoren

(NMS) zu empfehlen. Bei fettiger Haut sollten fettarme Produkte einge-

setzt werden.

Als Wirkstoffe mit allgemein hautschützende/pflegende Eigenschaften,

aber auch spezielle Wirkung werden z.B. Bisabolol, Allantoin, verschiede-

ne Vitamine oder Provitamine, Panthenol etc. eingesetzt.

Die Regeneration der hauteigenen Lipide und des Hydrolipidfilms ist eine

Frage des hautphysiologischen Geschehens und somit nicht Gegenstand

der beruflichen Hautpflege. Diese kann die Regeneration jedoch unter-

stützen, indem sie einer erneuten Schädigung vorbeugt. Hautpflegemittel

sollten deshalb nicht nur nach hautbelastenden Arbeiten und der werk-

täglichen Schlussreinigung, sondern auch außerhalb des beruflichen

Alltags und regelmäßig nach dem Händewaschen angewendet werden.

Die regelmäßige, konsequente Hautpflege gehört ebenso zu einer wirk-

samen Vorbeugung beruflicher Hauterkrankungen wie die konsequente

Anwendung von Schutzmittel vor hautbelastenden Tätigkeiten.

9. Abgrenzung Hautschutz- von Hautpflegemitteln Hautschutzmittel und Hautpflegemittel unterscheiden sich im Formulie-

rungsziel und Rezepturaufbau deutlich voneinander. Hautschutzmittel

sind auf eine optimale Schutzwirkung hin entwickelt und getestet. Sie

enthalten deshalb schutzrelevante Inhaltsstoffe in einer speziellen

Rezepturgrundlage.

Hautschutzmittel zum Einsatz gegen ölige, wasserunlösliche Arbeitsstoffe

sind häufig fettfrei formuliert. Nach dem Grundsatz der Chemie „Gleiches

löst sich in Gleichem“ lösen diese Hautschutzmittel nicht die Substanzen,

gegen die das Mittel schützen soll. Weiter muss berücksichtigt werden,

dass Hautschutzmittel keine bekannten penetrationsfördernden Inhalts-

stoffe (z.B. Harnstoff) enthalten. Durch spezielle Formulierungen wird der

Gefahr einer vermehrten Penetration von Arbeitsstoffen in die Haut

durch Hautschutzmittel entgegen gewirkt. Auch muss bei Hautschutz-

mitteln, die vor der Arbeit angewendet werden sichergestellt werden,

dass diese die Eigenschaften der bearbeiteten Produkte und damit den

Arbeitsablauf möglichst wenig stören.

Gutes Einziehverhalten, Erhalt der Griffigkeit der Hände, Verträglichkeit

mit Arbeitsvorgängen (z.B. Lackieren oder Umgang mit oberflächensensi-

blem Material) sind Kriterien, die ein Hautschutzmittel aufweisen muss.

Alle vorgenannten Anforderungen sind bei Hautschutzmitteln im Gegen-

satz zu Hautpflegemitten das Ziel der Produktentwicklung und dokumen-

tieren damit die Unterschiedlichkeit dieser beiden Produktgruppen.

Hautpflegemittel sollen die während der Arbeit ausgewaschenen Fette,

Feuchtigkeit und feuchtigkeitsbindende Substanzen wieder der Haut

zurückführen. Hautpflegemittel werden bei Arbeitspausen und nach der

Arbeit aufgetragen, deshalb werden zur Hautpflege reichhaltigere Formu-

lierungen mit höherem Gehalt an Lipiden und Pflegestoffen eingesetzt.

Durch experimentelle Daten ist belegt, dass Hautschutzformulierungen

Wirkungen aufweisen, die durch Hautpflegemittel nicht erzielt werden

können. Die spezifische Auswahl geeigneter Produkte zum Hautschutz

und zur Hautpflege ist unverzichtbarer Bestandteil eines integrierten

Hautschutzprogrammes und ist wissenschaftlich untermauert.

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11. Die Systematik des Hautschutzes11.1 Informationsermittlung – Gefährdungsbeurteilung

Bemühungen zur Verbesserung des Hautschutzes beginnen bei der Ana-

lyse des Arbeitsplatzes und Umfelds. Aus dieser Analyse können dann

geeignete Maßnahmen abgeleitet werden, wobei technische und organi-

satorische Maßnahmen sowie der Austausch gefährlicher Arbeitsstoffe

gegen weniger gefährliche oder ungefährliche Vorrang haben vor per-

söhnlichen Schutzmaßnehmen.

Die Beratung durch Sachkundige, Berufsgenossenschaften, Aufsichtsbe-

hörden sowie die Orientierung an den gesetzlichen Grundlagen, z.B. EG-

Richtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, Verordnungen, Technischen

Regeln etc. geben die erforderliche Unterstützung beim Umsetzen der

Maßnahmen.

Hautschutzmittel sollten grundsätzlich immer dann eingesetzt werden, wenn

• bei Arbeiten im feuchten Milieu wegen der vermehrten Aufnahme von

Schadstoffen durch die gequollene Hornschicht gerechnet werden muss,

• mit entfettenden Substanzen gearbeitet wird (z.B. Seife, Tensiden,

Lösemitteln),

• die Abwaschbarkeit industrieller Schad- und Schmutzstoffe erleichtert

wird und dadurch unsachgemäßer Hautreinigung als einer der stärk-

sten Provokationsfaktoren berufsbedingter Hauterkrankungen vorge-

beugt wird,

• einer spezifischen Hautbelastung durch abgestimmte Hautschutz-

mittel begegnet werden kann,

• UV-Strahlung zu Hautschäden führen kann,

• der Einsatz von Handschuhen nicht möglich ist (Fingerfertigkeit,

Feinfühligkeit) oder nicht erlaubt ist (rotierende Maschinen)

Auch bei der Auswahl der richtigen Hautschutzmittel ist eine Prüfung der

Arbeitsbedingungen vor Ort erforderlich, weil nur in Kenntnis der Stoffe,

mit denen der Arbeitnehmer in Kontakt kommt, das geeignete Produkt

ausgewählt werden kann.

11.2 Beratung

Darstellungen, in denen Hausschutzmittel matrixartig Arbeitsstoffen und

auch Gefahrstoffen zugeordnet werden, sollten stets nur als grobe Orien-

tierung dienen, in jedem Fall sollte die Beratung betreuender Arbeitsmedi-

Abb. 5: Bereichsspezifischer Hautschutzplan

Hautschutzplan

Firma: Vorbild Hautschutz vor der Arbeit Hautreinigung Hautpflege nach der Arbeit

Werkstattbereich A Hautschutzcreme A Hautreiniger 1 Hautpflegecreme xProduktname Produktname Produktname

Werkstattbereich B Hautschutzcreme B Hautreiniger 2 Hautpflegecreme yProduktname Produktname Produktname

Werkstattbereich C Hautschutzcreme C Hautreiniger 3 Hautpflegecreme zProduktname Produktname Produktname

10. Konservierung und ParfümierungBei dem gewerblichen Einsatz von Hautschutz- und Hautpflegemitteln

kann in den meisten Fällen auf eine Konservierung nicht verzichtet wer-

den. Die Gefährdung der Gesundheit durch mikrobiellen Verderb der

Produkte ist bedeutend höher einzuschätzen als die Risiken einer verant-

wortungsbewussten Konservierung. Die Gefahr des mikrobiellen Verderbs

besteht insbesondere bei Einsatz der Produkte unter den unterschiedlich-

sten Betriebsbedingungen und unkontrollierten Verbrauchszeiträumen.

Die BVH-Mitglieder bekennen sich geschlossen zur Notwendigkeit der

Konservierung.

Die Frage der Parfümierung hängt eng zusammen mit der Akzeptanz der

Produkte. Es hat sich gezeigt, dass leicht parfümierte Produkte eindeutig

gegenüber unparfümierten bevorzugt werden. Die mangelhafte Akzep-

tanz wegen eines als unangenehm empfundenen Eigengeruchs nicht par-

fümierter Produkte führt dazu, dass Hautschutz- und Hautpflegemitteln

nicht konsequent angewendet werden. Die hieraus resultierende Haut-

gefährung ist ebenfalls ungleich größer einzuschätzen als die Gefahr

einer eventuellen Sensibilisierung durch Duftstoffe. Für 26 einzelne

Duftstoffe sind heute Grenzkonzentrationen festgelegt, oberhalb derer

eine Sensibilisierungsgefahr besteht. Werden die Grenzkonzentrationen

im Hautmittel erreicht, müssen die betreffenden Duftstoffe in der Liste

der Inhaltsstoffe genannt werden. Die Hersteller haben aber auch die

Möglichkeit, allergenfreie Parfümöle einzusetzen. Auch kann bei gezielter

Auswahl der Parfümöle die Verflüchtigung aller Komponenten in kurzer

Zeit erreicht werden, so dass der Übergang von Gerüchen auf zu be- und

verarbeitenden Produkte in der Praxis kein Problem darstellen sollte.

Unabhängig davon bieten viele Hersteller auch unparfümierte Produkte

an, insbesondere für die Lebensmitteherstellung/-verarbeitung, bei der

ein Übergang von Duftstoffen auf die Produkte befürchtet wird.

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Literatur

1 EU-Kosmetikrichtlinie (76/768/EWG)

2 Kosmetikverordnung

3 Lebensmittelbedarfsgegenstände-Gesetz

4 TRGS 102 „Technische Richtkonzentrationen (TRK) für gefährliche

Stoffe“

5 TRGS 400 „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen durch

Gefahrstoffe am Arbeitsplatz; Anforderungen“

6 TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt“:

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/

TRGS-401.html__nnn=true

7 TRGS 440 „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen durch

Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Ermitteln von Gefahrstoffen und

Methoden zur Ersatzstoffprüfung“

8 TRGS 500 „Schutzmaßnahmen: Mindeststandards“

9 TRGS 530 „Friseurhandwerk“

10 TRGS 540 „Sensibilisierende Stoffe“

11 TRGS 555 „Betriebsanweisungen und Unterweisung nach § 20

Gefahrstoffverordnung“

12 TRGS 900 „Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz: Luftgrenzwerte“

13 TRGS 903 „Biologische Arbeitsplatztoleranzwerte – BAT-Werte – “

14 TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder

fortpflanzungsgefährdender Stoffe“

15 TRGS 907 „Verzeichnis sensibilisierender Stoffe“

16 Leitlinie „Beruflicher Hautschutz“:

http://www.ikw.org/pdf/broschueren/Leitlinie_ABD-BVH-

IKW_070406.pdf

17 Gefahrstoffe 2006, Universum-Verlag, S. 104-113

Gefährdungsbeurteilung - Branchenregelungen

18 BGI 658 „Hautschutz in Metallbetrieben“

19 BGR 143 „Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen“

20 Modul Hand- & Hautschutz BD Druck und Papier

21 Säurebau (SFI Fachausschuss Säureschutzbau Industrie)

Abb. 6: Beispiel für eine Spenderstation zur dosierten, hygienischen Entnahme von Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemitteln

ziner, geschulter Sicherheitsingenieure, des Fachpersonals kompetenter

Hersteller oder anderer Sachkundiger in Anspruch genommen werden.

Die Notwendigkeit kompetenter Beratung wird deutlich z.B. beim Um-

gang mit Gefahrstoffen für die keine Grenzwerte genannt werden. Bei

diesen Stoffen bleibt die Entscheidung darüber, ob gelegentliche oder

geringfügige Berührung eines Stoffes mit der Haut als ein unmittelbarer

Kontakt im Sinne der Gefahrstoff-Verordnung zu gelten hat, der medizi-

nischen Beurteilung des Sachverhaltes überlassen. Hier müssen Dauer,

Intensität und Häufigkeit des Kontaktes sowie die Beschaffenheit/der

Zustand der Haut mitbewertet werden.

11.3 Hautschutzplan

Der systematisch durchgeführte Hautschutz aus den drei Komponenten

• vorbeugender Hautschutz

• schonende und verschmutzungsorientierte Hautreinigung

• sowie regenerierende Hautpflege

findet im Anschluss an die Gefährdungsbeurteilung seinen Ausdruck in

dem betriebs- oder bereichsspezifischen Hautschutzplan (Bild 5). Die

Einführung eines betrieblichen Hautschutzplans erfolgt unter Einbe-

ziehung/Information der Belegschaft und in Zusammenarbeit zwischen

den Verantwortlichen des Betriebes, dem Fachpersonal leistungsfähiger

Hersteller und Arbeitsmedizinern nach betrieblicher Erprobung der

Hautschutzmittel und breiter Akzeptanz bei den Beschäftigten. Dem

Hautschutzplan kann jederzeit jeder Beschäftigte das für seinen Arbeits-

bereich richtige Produkt entnehmen. Stationen mit Dosiereinrichtungen

für alle Produkte erleichtern die Anwendung (Bild 6).

Die eingeführten Maßnahmen müssen wiederholt auf ihre Effizienz über-

prüft werden, gegebenenfalls sind Schulungen/Unterweisungen zu wie-

derholen. Die konsequente Umsetzung und Kontrolle aller festgelegten

Maßnahmen bietet die beste Gewähr für eine wirksame Prophylaxe

berufsbedingter Hauterkrankungen.

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BVH Info-Reihe

1 Wir über uns2 Der Gesetzgeber fordert... 3 Europäische Standards für Chemikalienschutzhandschuhe 4 Chemikalienschutzhandschuhe5 Durch die Gefährdungsermittlung zum optimalen Handschutz6 Hitze, Schweißen, Feuer 7 Schnittschutz 8 Leder, ein vielseitiges Produkt 9 Hautschutz und Hautpflege

10 Hautreinigung11 Hygienische Händedesinfektion12 UV-Schutz13 Einmalhandschuhe

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Skagerrakstraße 72D-46149 OberhausenTel. 02 08 / 62 50 182Fax 02 08 / 62 50 181E-Mail: [email protected]: www.bvh.de

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