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Kapitel 2 Erkundungen C2 © SCHUBERT-Verlag Leipzig www.schubert-verlag.de 27 Arbeitsblatt 1 Frauen im Mittelalter Formen Sie die Sätze um, indem Sie die auf der rechten Seite angegebenen Wörter unverändert in den Text einarbeiten. Wenn wir uns den Frauen als Angeklagten oder Beklagten vor Gericht zuwenden, so ist zunächst hervorzuheben, dass sie trotz ihrer beschränkten gesetzlichen Rechte ebenso wie Männer gerichtlich belangt wurden, und zwar unabhängig von ihrem Familienstand. Welche waren die häufigsten Fälle? Um das herauszufinden, sind wir auf Ge- richtsprotokolle angewiesen. In ihnen gibt es eine Vielzahl von Frauen, die in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten angeklagt wurden wegen unterlassener Schul- denrückzahlungen, Vertragsbruchs oder auch der Herstellung und des Verkaufs von Bier unter Umgehung der Vorschriften. Daneben wurden Spinnerinnen genannt, die eine gute Rohseide ihres Kunden verpfändet oder verkauft und stattdessen minderwertiges Material benutzt hatten. Städtische Frauen wurden nicht selten wegen einer auffälligen Kleidung, die städtischen Verordnungen widersprach, gerichtlich belangt. Auch Prozesse we- gen Diebstahl, Ketzerei, Hexerei, Brandstiftung, Kindstötung und Mord waren keineswegs Raritäten. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Zahl der wegen Mordes angeklagten Frauen im Mittelalter erheblich geringer war als die der Männer. Das ist bis heute so geblieben. Erhielten Frauen bei identischem Tatbestand dieselben Strafen wie Männer? Normalerweise ist diese Frage zu bejahen und zwar bei Ketzerei oder Hexerei, bei der z. B. männliche oder weib- liche Beschuldigte auf dem Scheiterhaufen endeten. Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass die Zahl der der Hexerei beschuldigten Frauen weitaus größer war als die der Män- ner, nicht nur im 16. und 17. Jahrhundert, sondern auch im Mittelalter. Unterschied- lich wurde folgendes Vergehen bestraft: Männer, die sich in Gleichgeschlechtliche verliebten, endeten stets auf dem Scheiter- haufen, während wir von keiner Frau wis- sen, die wegen lesbischer Beziehungen angeklagt wurde. Im Prinzip ist festzustellen, dass Männer und Frauen bei identischen Verbrechen vor Gericht gleich behandelt wurden, außer vielleicht noch bei Ehebruch. Da stimmten die Gerichte häufiger einer Scheidung zu, wenn Ehebruch von weiblicher Seite vorlag. muss obwohl verheiratet/ledig kamen vor entdecken weil Kauf angeboten von minderer Qualität nicht entsprach Gericht, gestellt gehörten, Alltag bestraft in der Regel verbrannten nicht, außer Acht Unterschied Bestrafung Gegensatz weil lässt sich Behandlung Ehe geschieden Foto: tutto62/pixelio.de

c2 Arbeitsblatt Kap2-01

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  • Kapitel 2Erkundungen C2

    SCHUBERT-Verlag Leipzig www.schubert-verlag.de 27

    Arbeitsblatt 1

    Frauen im Mittelalter

    Formen Sie die Stze um, indem Sie die auf der rechten Seite angegebenen Wrter unverndert in den Text einarbeiten.

    Wenn wir uns den Frauen als Angeklagten oder Beklagten vor Gericht zuwenden, so ist zunchst hervorzuheben, dass sie trotz ihrer beschrnkten gesetzlichen Rechte ebenso wie Mnner gerichtlich belangt wurden, und zwar unabhngig von ihrem Familienstand.Welche waren die hufigsten Flle? Um das herauszufinden, sind wir auf Gerichtsprotokolle angewiesen. In ihnen gibt es eine Vielzahl von Frauen, die in brgerlichen Rechtsstreitigkeiten angeklagt wurden wegen unterlassener Schuldenrckzahlungen, Vertragsbruchs oder auch der Herstellung und des Verkaufs von Bier unter Umgehung der Vorschriften. Daneben wurden Spinnerinnen genannt, die eine gute Rohseide ihres Kunden verpfndet oder verkauft und stattdessen minderwertiges Material benutzt hatten. Stdtische Frauen wurden nicht selten wegen einer aufflligen Kleidung, die stdtischen Verordnungen widersprach, gerichtlich belangt. Auch Prozesse wegen Diebstahl, Ketzerei, Hexerei, Brandstiftung, Kindsttung und Mord waren keineswegs Raritten. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Zahl der wegen Mordes angeklagten Frauen im Mittelalter erheblich geringer war als die der Mnner. Das ist bis heute so geblieben.

    Erhielten Frauen bei identischem Tatbestand dieselben Strafen wie Mnner? Normalerweise ist diese Frage zu bejahen und zwar bei Ketzerei oder Hexerei, bei der z.B. mnnliche oder weibliche Beschuldigte auf dem Scheiterhaufen endeten. Dabei muss allerdings bercksichtigt werden, dass die Zahl der der Hexerei beschuldigten Frauen weitaus grer war als die der Mnner, nicht nur im 16. und 17. Jahrhundert, sondern auch im Mittelalter. Unterschiedlich wurde folgendes Vergehen bestraft: Mnner, die sich in Gleichgeschlechtliche verliebten, endeten stets auf dem Scheiterhaufen, whrend wir von keiner Frau wissen, die wegen lesbischer Beziehungen angeklagt wurde. Im Prinzip ist festzustellen, dass Mnner und Frauen bei identischen Verbrechen vor Gericht gleich behandelt wurden, auer vielleicht noch bei Ehebruch. Da stimmten die Gerichte hufiger einer Scheidung zu, wenn Ehebruch von weiblicher Seite vorlag.

    mussobwohlverheiratet/ledigkamen vorentdecken weil

    Kauf angebotenvon minderer Qualitt

    nicht entsprachGericht, gestelltgehrten, Alltag

    bestraftin der Regel

    verbranntennicht, auer Acht

    UnterschiedBestrafung

    Gegensatzweil

    lsst sich

    Behandlung

    Ehe geschieden

    Foto: tutto62/pixelio

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