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CC - Tierschutz – in Schaf- und Ziegenhaltenden Betrieben Version 2010/11

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CC - Tierschutz – in Schaf- und Ziegenhaltenden

Betrieben

Version 2010/11

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Wieso Checkliste und Selbstevaluierung

Ab 1. 1. 07 ist Tierschutz auch CC relevant – Grundlage für den Erhalt von Förderungen

Wer das Bundestierschutzgesetzt einhält = CC-okay

Wird auch vom Amtstierarzt überprüft

Kontrollstichprobe : mind. 1% der Antragsteller

Auswahl der Betriebe erfolgt mittels Risikoanalyse auf Basis INVEKOS – Stichprobe (Flächen/Tiere)

Bei Verstoß: Kürzung des Gesamtbetrages bei Direkt- und ÖPUL – Zahlungen

Ausmaß der Kürzung : je nach schwere 0 - 5%

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Wieso Checkliste und Selbstevaluierung

Checkliste: ist die Grundlage für die amtliche Überprüfung d.h. die Kontrollorgane nehmen diese Liste bei der Kontrolle

Selbstevaluierung: heißt soviel wie „eigene Bewertung“Selbstevaluierung ist empfohlene Grundlage für Eigenkontrolle Tierschutz bei AMA-Produktionsbestimmungen (AMA-Gütesiegel-Richtlinie)

Jeder Schaf- und Ziegenhalter soll die Checkliste für sein Tierkategorie selbst durchgehen

Fragestellung nach dem JA / NEIN – Prinzip beantwortenJA : Forderung des Tierschutzgesetztes erfüllt

NEIN: Forderung des Tierschutzgesetztes nicht erfüllt

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Art der Beanstandungen bei CC-Kontrollen 2009

AufzeichnungenTiermeldungen

Schaf- bzw. Ziegenkennzeichnung

Fehler im Bestandsverzeichnis

NitratDüngerlagerung

Feldmieten

GrundwasserIndirekte Eintragungen

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Anwendungshinweise Checkliste I

11.04.23 /Folie 7

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Handhabung der Checkliste

Durchgehen der Kontrollpunkte im „trockenen“

Feststellung der Maße im Stall

Dazu Handbuch CC – Tierschutz Schafe/Ziegen verwenden

Übertragen und berechnen der Platzverhältnisse/Tier

Kritische Punkte überdenken ev. Rückfragen

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Inhalte

Bodenbeschaffenheit

Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt

Luft, Licht, Lärm

Tränke und Fütterung

Betreuung

Eingriffe

Ganzjährige (überwiegende) Haltung im Freien (überwiegende gilt für Ziegen)

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A Bodenbeschaffenheit

Schafe werden nicht auf Vollspalten- oder Volllochböden gehalten ausreichende große, planbefestigte Liegefläche muss vorhanden sein (A 2)

Mindestliegeflächen in teilperforierten Buchten für Schafe bzw. Ziegen :

Tierkategorie Mindestliegeflächen

Mutterschaf ohne Lamm 0,65 m²/ Mutterschaf – 0,55 m²/Mutterziege

Mutterschafmit 1 Lamm 0,95 m²/ Mutterschaf mit Lamm – 0,90 m²/ Mutterziege mit Kitz

Mutterschaf mit mehr als 1 Lamm 1,20 m²/Mutterschaf mit Lämmern – 1,10 m²/ Mutterziege mit Kitzen

Lämmer/ Kitze bis 6 Monate 0,4 m²/Tier

Jungschafe/-Ziegen über 6 bis 12 Mon. 0,5 m²/Tier

Widder/ Böcke 1,20 m²/Tier

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A Bodenbeschaffenheit

Max.2 cm Spaltenbreite für Schafe – max. 1,5 cm für Ziegen, Auftrittsbreite mind. 4 cm (Lochböden d 1,8-2 cm)

planbefestigte, Liegeflächen ausreichend eingestreut oder weisen weiche und wärmegedämmte Beläge auf

BIO:

der Liegebereich muss mindestens 1/3 der Mindeststallfläche betragen; Haltung auf perforierten Böden ist nicht erlaubt

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Optimal eingestreute Liegefläche

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Haltung auf Vollspaltenboden ist verboten!

www.caprimilk.com

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B Bewegungsmöglichkeit & Sozialkontakt I

Schafe werden nicht in Anbindehaltung gehaltenVorrübergehend erlaubt zum Zweck von Pflegemaßnahmen, Tierschauen und sonstigen Veranstaltungen

(Schafe < 11 Mon.) Lämmer und Jungschafe werden in Gruppen gehalten

Ausnahme: bei Erkrankungen und nach tierärztlicher Anordnung

Einzelbuchten für über 12 Mon. alte Schafe ermöglichen Sichtkontakt mit anderen Tieren

Schafe in Einzelhaltung erhalten an mind. 90 d im Jahr Weidegang oder Auslauf

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Vorübergehende Anbindehaltung ist nur für Messen, Tierschauen

und für Behandlungsmaßnahmen erlaubt

Ausreichend Licht, Luft und Bewegung fördert die Gesundheit und das

Wohlbefinden der Tiere

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B Bewegungsmöglichkeit & Sozialkontakt II

Jedem Tier steht mind. die in nachstehender Tabelle angeführte Bodenfläche im Stall zur Verfügung - SCHAFE:

Tierkategorie Gruppenbucht Einzelbucht

Mutterschaf ohne Lamm 0,80 m²/ Mutterschaf (BIO 1,50m²)

1,20 m²/ Mutterschaf (BIO 2,0 m²)

Mutterschaf mit 1 Lamm 1,20 m²/ Mutterschaf mit Lamm

2, 00 m²/ Mutterschaf mit Lamm (BIO 2,0 m²)

Mutterschaf mit mehr als 1 Lamm

1,50 m²/ Mutterschaf mit Lämmern

2,30 m²/Mutterschaf mit Lämmern (BIO mit 2 Lämmern 2,3 m², mit 3 Lämmern 2,55 m²)

Lämmer bis 6 Mon. 0,50 m²/Tier

Jungschafe (6-12 Mon.) 0,60 m²/Tier

Widder 1,50 m²/Tier 3,00 m²/Tier

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Buchtengestaltung

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B Bewegungsmöglichkeit & Sozialkontakt III

Jedem Tier steht mind. die in nachstehender Tabelle angeführte Bodenfläche im Stall zur Verfügung - ZIEGEN:

Tierkategorie Gruppenbucht Einzelbucht

Mutterziege ohne Kitz 0,70 m²/ Mutterziege (BIO 1,50m²)

1,10 m²/ Mutterziege (BIO 2,0 m²)

Mutterziege mit 1 Kitz 1,10 m²/ Mutterziege mit Kitz 1,80 m²/ Mutterziege mit Kitz (BIO 1,85 m²)

Mutterziege mit mehr als 1 Kitz 1,40 m²/ Mutterziege mit Kitzen

2,10 m²/Mutterziege mit Kitzen (BIO mit 2 Kitzen 2,2 m², mit 3 Kitzen 2,55 m²)

Kitze bis 6 Mon. 0,50 m²/Tier

Jungziege (6-12 Mon.) 0,60 m²/Tier

Bock 1,50 m²/Tier 3,00 m²/Tier

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Besonders Jungtiere erkunden gerne

Strukturierung in Funktionsbereiche wirkt sich positiv auf das Tierverhalten aus

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C Luft, Licht, Lärm

Es sind funktionstüchtige Lüftungssysteme vorhanden

Bei hauptsächlich mechanischer Lüftung sind funktionierende Alarmsysteme und geeignete funktionstüchtige Ersatzsysteme vorhanden

Es wird für einen ausreichenden und dauernden Luftwechsel gesorgt

Schädliche Zugluft im Tierbereich wird vermieden

Fensterfläche betragen mind. 3% der Stallbodenfläche – oder die Tiere haben stets Zugang ins Freie

Der Tierbereich weist über mind. 8 Stunden pro Tag mind. 40 Lux auf

Lärmpegel wird so gering wie möglich gehalten und dauernder oder plötzlicher Lärm wird vermieden

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D Tränke und Fütterung

Tränkeeinrichtungen sind so zu gestalten, dass eine artgemäße Wasseraufnahme möglich ist

Tiere haben Zugang zu einer ausreichenden Menge an Wasser

Das Tränkwasser ist nicht verunreinigt

Tier : Fressplatz -Verhältnis von 1:1 (bei rationierter Fütterung oder zeitlich begrenzter Futtervorlage) bzw. 2,5:1 (bei ad libitum Fütterung bei ganztägiger Futtervorlage) wird nicht überschritten

Fressplatzbreite in Gruppenhaltungssystemen für Schafe und Ziegen entspricht mindestens folgenden Werten:

Futter und Fütterungseinrichtungen entsprechen den Bedürfnissen der Tiere

Futter und Fütterungseinrichtungen sind nicht verunreinigt

Tierkategorie Fressplatzbreite

Mutterschaf/-Ziege auch mit Lämmern 40 cm pro Tier

Lämmer, Jungschafe bis 6 Mon. 20 cm pro Tier

Jungschafe, -ziegen (6-12 Mon.) 30 cm pro Tier

Widder/ Böcke 50 cm pro Tier

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Tränke - und Fütterungsplätze

Bei ad. libitum Fütterung kann Tier : Fressplatz-Verhältnis erhöht werden; Für eine gute leistung ist jedoch ein Fressplatz pro Tier unbedingt zu empfehlen!

Ständiger Zugang zu frischem Wasser ist

notwendig!

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Fütterung – so nicht!

27.06.2008/Folie 23

Mangelnde Futterhygiene

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E Betreuung

Die Tiere werden von fachkundigen Personen betreut, gepflegt und kontrolliert

Für die Betreuung sind genügend Betreuungspersonen vorhanden

Die Tiere werden mindestens 1 x jährlich geschoren (Schafe, rassebedingt)

Zustand der Klauen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf eine Klauenpflege durchgeführt

Kranke oder verletzte Tiere werden unverzüglich angemessen untergebracht, versorgt (und wenn erforderlich) einer tierärztlichen Behandlung zugeführt

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Betreuungsaufgaben

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Problembereich Tiergesundheit

MODERHINKE

schlechte Umweltbedingungen (und mangelnde Pflegemaßnahmen) sind häufig Ursache für beginnende Bestandsprobleme

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Problembereich Tiergesundheit

LIPPENGRIND

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Problembereich Tiergesundheit

EKTO- und ENDOPARASITEN

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E Betreuung

Alle Tiere mindestens 1 x am Tag kontrolliert

Es werden Aufzeichnungen über alle medizinischen Behandlungen und die Anzahl toter Tiere geführt

Das für die Unterkünfte und Haltungsvorrichtungen verwendete Material ist für die Tiere ungefährlich und lässt sich angemessen reinigen

Haltungsumwelt ist so ausgeführt, dass die Tiere keine Verletzungen erleiden können.

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F Eingriffe

Gummiringe, Ätzstifte und Ätzsalben werden nicht für Eingriffe am Tier verwendet

Es werden keine anderen als die folgenden zulässigen Eingriffe durchgeführt

Das Kupieren des Schwanzes wird rechtskonform durchgeführt

Die Kastration männlicher Schafe wird ausschließlich durch einen Tierarzt oder einen gewerblichen Viehschneider nach wirksamer Betäubung durchgeführt

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Eingriffe am Tier - Kupieren

• fallen unter nationales Recht• in der EU findet sich eine große Bandbreite beim „Schwanz kupieren“• Charolais Widder aus Frankreich (siehe bild) versus totales Kupierverbot in den Niederlanden• Ö geht einen Mittelweg

rechtskonform, d.h:• höchstens 1/3 ein kürzen• die Lämmer sind < 3 Tage alt, ohne Betäubung• > 3 d Betäubung und Tierarzt erforderlich• (BIO: nur mittels Schmerzausschaltung und NUR bei weiblichen Zuchttieren erlaubt)

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Eingriffe am Tier - Enthornen

Das Enthornen von weiblichen Zuchtkitzen ist bis zu einem Alter von maximal 4 Wochen, unter tierärztlicher Aufsicht, mit wirksamer Betäubung noch bis 31.12.2010 erlaubt.

Behornte Ziegen können anderen Ziegen

lebensgefährlicheVerletzungen zufügen

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Eingriffe am Tier – Kastration

nur durch Tierarzt oder gewerblicher Viehschneider

Nur nach wirksamer Betäubung

Blutig und unblutig erlaubt

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Unerlaubte Eingriffe am Tier

Enthornen von Schafen und adulten Ziegen

Entfernen von Afterzitzen bei Schafen und Ziegen

Verwendung von Gummiringen!!!

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G Ganzjährige Haltung im Freien

Für jedes Tier steht eine überdachte, trockene und eingestreute Liegefläche mit Windschutz zur Verfügung

Alle Tiere können ungestört und gleichzeitig auf der Liegefläche liegen

Es wird zusätzlich Futter angeboten, wenn der Futterbedarf nicht ausreichend durch die Weide gedeckt werden kann

Auch bei tiefen Temperaturen ist sichergestellt, dass Menge und Energiegehalt des vorhandenen Futters ausreichen, um den Energiebedarf der Tiere zu decken

Der Boden im Bereich der ständig benützten Fütterungs- und Tränkebereiche ist befestigt

Kranke und verletzte Tiere werden gesondert und geschützt untergebracht

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Danke für Ihre Aufmerksamkeit

Für die Diskussion stehen wir gerne zur Verfügung