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Checkliste für Ihren Notruf Aufzug: Datum:
Standort:
Alle Punkte dieser Checkliste müssen erfüllt sein, damit Ihre bestehende Lösung den Vorgaben der neuen
Betriebssicherheitsverordnung ab Juni 2015 entspricht.
Mein Notrufsystem … Meine Notrufannahmestelle … Mein Aufzugswärter …
… erlaubt die Kommunikation zwischen
Kabine und Notrufannahmestelle in beiden
Richtungen.
… ist rund um die Uhr 365 Tage im Jahr
besetzt.
… ist im Notfallplan bzw. im Haupthalt der
Anlage als Kontakt mit Name und Telefon
für jeden erkennbar.
… bestätigt das Drücken des Notruftasters
in der Kabine optisch und akustisch.
… erkennt automatisch, aus welchem der
angebundenen Aufzüge der Notruf eingeht.
… hat eine Vertretung, wenn er nicht
verfügbar sein sollte (Urlaub, Krankheit etc.)
... kann eine eventuell unterbrochene
Verbindung zur Notrufannahmestelle
wiederherstellen.
… protokolliert und dokumentiert
minutengenau alle eingehenden Notrufe
sowie daraufhin durchgeführte
Befreiungsaktionen.
… hat schnellen und eigenständigen
Zugang zum Gebäude und Maschinenraum.
… beinhaltet einen Notruftaster auf und
unter der Kabine mit Sprechmöglichkeit.
… ist psychologisch geschult und hält
eingeschlossene Personen jederzeit auf
dem Laufenden.
… kann innerhalb einer halben Stunde mit
der Befreiung an der Anlage beginnen.
… hat eine Gegensprechstelle im
Maschinenraum.
… hat bei einem Computerausfall eine
Backup-Lösung.
… informiert die Notrufannahme bei
Eintreffen vor Ort und nach Abschluss der
Befreiung.
… hat eine eigene Notstromversorgung.
… ist auch bei Stromausfall, Feuer o.ä. noch
erreichbar und handlungsfähig.
… ist auf jeden meiner Aufzugstypen
geschult und fühlt sich in der
Befreiungstechnik sicher.
… ist an eine ständig besetzte
Notrufannahme-stelle angebunden
(24h/7Tage).
… kann auch selbständig eine Verbindung
in die Kabine herstellen.
… hat jederzeit Zugriff auf die
aufzugsspezifische Notbefreiungsanleitung.
… führt alle 3 Tage einen Selbsttest durch
(verbindet sich mit der
Notrufannahmestelle).
… prüft und protokolliert die eingehenden
Selbsttestanrufe der Notrufsysteme alle 3
Tage und leitet eine Überprüfung ein, wenn
ein Selbsttestanruf ausbleibt.
… informiert nach der Befreiung Schindler,
um die Anlage so schnell wie möglich
wieder in Betrieb nehmen zu können.
… hat eine Missbrauchserkennung (Notruf
wird erst nach langem Drücken und
geschlossener Tür aufgebaut).
… hat je Aufzug einen hinterlegten
Maßnahmenplan, wer im Fall eines
Personeneinschlusses zu kontaktieren ist.
© Schindler Aufzüge & Fahrtreppen GmbH, Stand Juni 2015 Schindler unterstützt Sie gern bei der Erfüllung aller Normen: Besuchen Sie uns auf www.schindler-notruf.de