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Christine Markert – Dez. 69 – Sachgebiet Dorfentwicklung www.brd.nrw.de Förderung der Umnutzung

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Christine Markert – Dez. 69 – Sachgebiet Dorfentwicklung

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Förderung der Umnutzung

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Förderung der Umnutzung

Fördermöglichkeiten in der Region

Förderbausteine ohne ILEK mit ILEK

(„Lippe-Issel“ und „Niederrheinaue“)

Erhalt ländlicher Bausubstanz

keine Förderung 20%

Umnutzung (flächendeckend mit gleichem Fördersatz)

zu Mietwohnungen

10%

max. 50.000 €

zu sonstigenZwecken

15 - 25% (je nach Einkommen)

max. 100.000 €

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Förderung der Umnutzung

Umnutzung - Was wird gefördert?

Umnutzung bestehender land- oder forstwirtschaftlicher Bausubstanz

für Wohn-, Handels-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, kulturelle, öffentliche oder gemeinschaftliche Zwecke

zur Sicherung eines Zusatzeinkommens neben der Landwirtschaft.

Der Kreativität und Ihrem Einfallsreichtum sind dabei keine Grenzen gesetzt. Die Ideen reichen

vom Hofladen, dem Gesellschaftsraum,

dem Architektenbüro, über die Schreinerwerkstatt

und Heuhotel bis zur Wellnessfarm!

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Förderung der Umnutzung

Förderung ist nur in Orten bis 10.000 Einwohner möglich Das umzunutzende Gebäude muss erhaltenswert sein. Das bauliche Ergebnis der Umnutzung muss ortsbildverträglich sein. Bei der Umnutzung zu Wohnzwecken darf die Wohnung nicht durch den Antragsteller selbst genutzt werden. Mit der Fertigstellung der Umnutzung darf nicht unmittelbar die Aufgabe der landwirtschaftlichen Tätigkeit verbunden sein. Soll auch die Diversifizierung gefördert werden, müssen beide Anträge gleichzeitig gestellt werden!

aktive Landwirte (auch im Nebenerwerb) mit einem Einkommen im Durchschnitt der letzten drei Jahre von nicht mehr als 90.000,- Euro

Voraussetzung ist die Alterskassenpflicht !

Wer wird gefördert ?

Was sonst noch wichtig ist

=>künftig 120.000,- € bei Ehepaaren

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Förderung der Umnutzung

Beispiel - ein Stall für Feriengäste

Die Eheleute Musterhoff bewirtschaften einen 15 ha großen Ackerbaubetrieb im Nebenerwerb.

Nach Aufgabe der Viehhaltung steht ein Stallgebäude leer.

Frage: Abriss oder Umnutzung ? Hof ist in landschaftlich und touristisch reizvoller Lage

Lösung: Umnutzung zu Ferienwohnungen

Baukosten Gesamt: ca. 306.000,- €

netto: 257.325,- €

Ø Einkommen der Eheleute von 71.200,- €

mögliche Förderung: 15 % = 38.599,- €

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Förderung der Umnutzung

Finanzierung des Eigenanteils über Barmittel Bausparvertrag und Darlehen.

Wirtschaftlichkeit durchschnittliche Belegung von 180 Tagen im Jahr nach Abzug sämtlicher Kosten ist ein Überschuss

von etwa 3.700,- Euro pro Jahr zu erwarten.

Von der Antragstellung über die Förderzusage bis zurerfolgreichen Fertigstellung des Projektes sind nurzwölf Monate vergangen.

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Förderung der Umnutzung

Bestätigung der Alterskasse Einkommenssteuerbescheide der letzten drei Jahre Wirtschaftlichkeitsberechnung/ Nachweis über Finanzierbarkeit Baugenehmigung bzw. positiver Vorbescheid Bestätigung der Gemeinde, dass das Vorhaben keinen Planungen (z.B. Gestaltungssatzung) widerspricht detaillierte Kostenberechnung (Angebote) Pläne (Bestand, Planung, Ansichten, Schnitte) ggfls. Zustimmung des Eigentümers/ Nachweis über ein Nutzungsrecht von mind. 12 Jahren Fotos des Objekts

Der Antrag muss enthalten

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Förderung der Umnutzung

Auskunft und Antragstellung bei:Bezirksregierung Düsseldorf

Dezernat 69 -Ländliche Entwicklung/ Bodenordnung

Croonsallee 36-4041061 Mönchengladbach

Ihre Ansprechpartner: Jürgen Steins 02161/ 8195 - 511

[email protected] Christine Markert 02161/ 8195 - 516

[email protected]

Bitte nehmen Sie vor AntragstellungKontakt mit uns auf!

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Förderung der Umnutzung

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !