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Tipps und Tricks für einen gesunden Arbeitsplatz CORPORATE ACTIVITY

CORPORATE ACTIVITY - Service - WKO.at · Redaktion: Mag. Anna Katharina Huber, Alexandra Koncar Grafik: Marion Gaa, lucid.at Cover und Symbolfotos: shutterstock.com, istockphoto.com

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Tipps und Tricks für einen gesunden Arbeitsplatz

CORPORATE ACTIVITY

Medieninhaber und Herausgeber:

Wirtschaftskammer Österreich und Wirtschaftskammer WienAbteilung für Sozialpolitik und GesundheitWiedner Hauptstraße 63 A-1045 Wien

Österreichischer Betriebssport VerbandWiedner Hauptstraße 63A-1045 Wien

Redaktion: Mag. Anna Katharina Huber, Alexandra Koncar Grafik: Marion Gaa, lucid.atCover und Symbolfotos: shutterstock.com, istockphoto.comDruck: AV Astoria Druckzentrum

August 2015

Impressum(Offenlegungnach§25Mediengesetz):

Hinweis: Um eine leichtere Lesbarkeit des Textes zu gewährleisten, wurde in der vorliegenden Broschüre auf die explizit geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet.

Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck - auch auszugsweise - nur mit Quellenangabe und vorheriger Rücksprache. Trotz sorgfältiger Prüfung des Inhalts sind Fehler nicht auszuschließen. Die Rich-tigkeit des Inhalts ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung des Verlags, des Herausgebers oder der Autoren ist ausgeschlossen.

INHALT

2 .... VORWORT:

WIRBRINGENMEHRBEWEGUNGINIHRUNTERNEHMEN

4 .... BEWEGUNG UND GESUNDER SPORT:

WERTVOLLEBAUSTEINEFÜRERFOLGUNDGESUNDHEIT

7 .... WASISTBETRIEBLICHE GESUNDHEITSFÖRDERUNG?

9 .... RECHTLICHE FRAGENBEIDERUMSETZUNG

VONBETRIEBLICHERGESUNDHEITSFÖRDERUNG

18 .... FÖRDERUNGENUNDUNTERSTÜTZUNG

20 .... ANSPRECHPARTNER

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WIR BRINGEN MEHR BEWEGUNG IN IHR UNTERNEHMEN!

Regelmäßige Bewegung, gesunde Ernährung und Gelegenheit zur Entspannung sind wichtig zur Stärkung und Erhaltung der Gesundheit jedes einzelnen Mitarbeiters.

Gesundheit liegt zu allererst in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen - sie hataberauchgroßenEinflussaufBetriebe.Denn gesunde Mitarbeiter sind zufriedener, motivierter, produktiver und tragen maßgeblich zum Unternehmenserfolg bei.

NachdemwirvielZeitinderArbeitverbringen,istderArbeitsplatzeineidealeUmge-bung,umMenschenzumehrSportundBewegungzumotivierenundihreGesund-heitskompetenzzustärken.UnternehmenundFührungskräftebildendabeidasFun-damentundkönnendenArbeitnehmerndieMöglichkeitbieten,sportlicheAktivitätenindenArbeitsalltagzuintegrieren.

DiesegemeinsameBroschürerichtetsichanUnternehmerundFührungskräfte,diedaraninteressiertsindmehrSportundBewegungsowieandereGesundheitsmaß-nahmen indenArbeitsalltagzu integrieren.AufdennächstenSeitenerfahrenSieWissenswertes zumThemabetrieblicheGesundheitsförderungundüberdieposi-tivenEffektevonSport:Was ist betriebliche Gesundheitsförderung? Was sollte bei der Umsetzung beachtet werden und wie profitiert ein Unternehmen von dieser Investition? DieMöglichkeitensichzubewegenpassensichandiejeweiligeVoraus-setzungenan:ObaufdemWegzumArbeitsplatz,währendderPausenodergemein-samalsFirmenteamnachDienstschluss.ObwährendderArbeitszeitodernachderArbeitszeit-dasmussjedesUnternehmenindividuellentscheiden.

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Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und der Österreichische BetriebssportVerband (ÖBSV) unterstützen Sie als Unternehmer gerne dabei die wichtige RolledesVermittlerszuübernehmen,umIdeenundGelegenheitenzuschaffen,damitderArbeitsplatzzueinemgesundenundzunehmendaktiverenLebeneinlädt.

MARTIN GLEITSMANN LeiterderAbteilungfürSozialpolitikundGesundheitinderWirtschaftskammerÖsterreich

Betriebliche Gesundheitsförderung zahlt sich aus – es ist eine 3-fache WIN-Situation für Mitarbeiter, Betriebe und die Gesell-schaft.DennnurgesundeundzufriedeneMitarbeiterkönnenihrvollesPotentialausschöpfenundsindmotiviertundleistungsfähig.

GenaudasistausschlaggebendfürdenErfolgeinesUnternehmens.Oftsindesbe-reitsdiekleinenVeränderungen,welchedieArbeitsbedingungen,dasArbeitsklimaunddamitdasWohlbefindenunddieLebensqualität jedesMitarbeiterspositivbe-einflussen.

DieWKÖunterstütztUnternehmendabeiIdeenderGesundheitsförderungindenFir-menalltag umzusetzen. Mit diesem Leitfaden sowie auf unserer Plattform proFIT-NESS(www.profitnessaustria.at)bekommenSieeinengutenÜberblicküberrelevan-teThemenbeiderEinführungvonGesundheitsmaßnahmeninIhremUnternehmen-damitSiegleichmorgenloslegenkönnen.

KARLHEINZ KOPF PräsidentÖsterreichischerBetriebssportVerband

DasZielunseresSportverbandesistes,dasBedürfnisnachSportundBewegungaufderbetrieblichenEbene zustillen.AlsKom-petenzzentrumzeigenwirdenUnternehmen-egalobgroßoderklein-wiesievonSportundgemeinsamenAktivitätenprofitieren

undwiesieBewegungverstärktindenArbeitsalltagintegrierenkönnen.UnserZielistes,dassUnternehmenvondenBenefits,diederSport jedemEinzelnenbringt,profitieren:Verbesserung des Betriebsklimas, Steigerung der eigenen Leistungs-fähigkeit und natürlich die Erhaltung der eigenen Gesundheit.*

Betriebssport hat sich zudem weiterentwickelt. Heute geht es darum, durch dasManagementInstrumentCorporateActivitydasArbeitsumfeldzunützen,ummehrgesundenSportundBewegungindenAlltagderMenschenzubringen.Es ist einfa-cher, als es klingen mag.

* Vgl.MarketInstitut(2014)„Betriebssportneu“,AuftragsstudiedesÖBSV

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VORWORT

1. BEWEGUNG UND GESUNDER SPORT - WERTVOLLE BAUSTEINE FÜR ERFOLG UND GESUNDHEIT.

Der Österreichische Betriebssport Verband bewegt Ihr Unternehmen.

Fabriksturnen und Werkssport waren gestern - heute vereint Corporate Activity Betriebssport mit Wirtschaft und Gesundheit. LeistungsfähigkeitfürdasUnterneh-men bedeutet auch Fitness im persönlichen, körperlichen und mentalen Bereich.UmaufDauererfolgreichzusein,solltenUnternehmensleitungsowieMitarbeiterkörperlichfitsein.Corporate ActivityistmehralsRückenschuleundLauftreffs-esist eine neue Un-ternehmenskultur.Firmenerkennen,dasssichdasBewusstseinfürdieGesundheitunddasWohlbefindenihresTeamsnichtnurinternpositivauswirkt,sondernauchdasImagedesUnternehmensnachaußenprägt.Die Achtsamkeit auf die Gesund-heit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter trägt zur positiven Markenbildung des Unternehmens bei.

Mehr Bewegung und Sport in den Arbeitsalltag bringen.

UnserArbeitsalltaghatsichverändert.DiekörperlicheArbeitnimmtab,dieKopfar-beitunddamitdasStehenundSitzennehmenzu.Dasbedeutet,dassvieleMenschenan einem typischen Arbeitstag zwischen fünf und sechs Stunden am Schreibtischsitzendverbringen.Besseristes,wennMenschenjedeGelegenheitnützen,umkör-perlichaktivzusein.Denn:Jede Bewegung ist besser als keine Bewegung.

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Sie können auch Bewegungen mittlerer und Bewegungen höherer Intensität kombinieren

Mittlere Intensität bedeutet, dass dieAtmung etwas beschleunigt ist, während der Bewegung aber noch gesprochen werden kann. Dauer: 150 min = 2½ hFür Einsteiger empfohlen.

Höhere Intensität bedeutet, dass man tief(er) atmen muss und nur nochkurze Wortwechsel möglich sind.Dauer: 75 min = 1¼ h

Bei muskelkräftigender Bewegung sollen die großen Muskelgruppen des Körpers gestärkt werden, indem das eigene Kör- pergewicht oder Hilfsmittel (z.B. Thera-bänder) als Widerstand eingesetzt werden.

Als Faustregel gilt, dass 20 Minuten Bewegung mit mittlerer Intensität gleich viel zählen wie 10 Minuten Bewegung mit höherer Intensität.

Bewegungsempfehlungenfür Erwachsene

Sie können auch Bewegungen mittlerer und Bewegungen höherer Intensität kombinieren

Mittlere Intensität bedeutet, dass dieAtmung etwas beschleunigt ist, während der Bewegung aber noch gesprochen werden kann. Dauer: 150 min = 2½ hFür Einsteiger empfohlen.

Höhere Intensität bedeutet, dass man tief(er) atmen muss und nur nochkurze Wortwechsel möglich sind.Dauer: 75 min = 1¼ h

Bei muskelkräftigender Bewegung sollen die großen Muskelgruppen des Körpers gestärkt werden, indem das eigene Kör- pergewicht oder Hilfsmittel (z.B. Thera-bänder) als Widerstand eingesetzt werden.

Als Faustregel gilt, dass 20 Minuten Bewegung mit mittlerer Intensität gleich viel zählen wie 10 Minuten Bewegung mit höherer Intensität.

Bewegungsempfehlungenfür Erwachsene

Sie können auch Bewegungen mittlerer und Bewegungen höherer Intensität kombinieren

Mittlere Intensität bedeutet, dass dieAtmung etwas beschleunigt ist, während der Bewegung aber noch gesprochen werden kann. Dauer: 150 min = 2½ hFür Einsteiger empfohlen.

Höhere Intensität bedeutet, dass man tief(er) atmen muss und nur nochkurze Wortwechsel möglich sind.Dauer: 75 min = 1¼ h

Bei muskelkräftigender Bewegung sollen die großen Muskelgruppen des Körpers gestärkt werden, indem das eigene Kör- pergewicht oder Hilfsmittel (z.B. Thera-bänder) als Widerstand eingesetzt werden.

Als Faustregel gilt, dass 20 Minuten Bewegung mit mittlerer Intensität gleich viel zählen wie 10 Minuten Bewegung mit höherer Intensität.

Bewegungsempfehlungenfür Erwachsene

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Der Arbeitsplatz ist eine Lebenswelt, die Menschen zu mehr Sport und Bewegung motivieren und dadurch zur Erhaltung der Gesundheit des Einzelnen beitragen kann. Unternehmen und Führungskräfte spielen eine wichtige Rolle,wennesda-rumgehtIdeenundGelegenheitenzuschaffen,damitderArbeitsplatzdenzuneh-mendbewegungsarmenLifestyleherausfordert.

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DERÖSTERREICHISCHEBETRIEBSSPORTVERBANDBEWEGTUNTERNEHMEN

MehrBewegungindenTageinzubauenisteinfacheralsesklingt.Trainingundre-gelmäßigerSportsindidealundsehrwirkungsvoll.DazugibtesdieoffizielleBewe-gungsempfehlungfürErwachsene(sieheGrafikSeite5).

Besser als Inaktivität ist es, jede Gelegenheit zu nützen, um körperlich aktiv zu sein. MehrBewegungundCorporateActivityindenArbeitsalltagzuintegrierengeht nicht von heute auf morgen.UmnachhaltigprofitierenzukönnenundgeeigneteAn-gebotezurVerfügungzustellen,brauchteszunächsteineZielanalyse der Initiative.BisdahinsolltemansichjedeChancefürmehrBewegungimAlltagbewusstma-chenundsolangenützen,bissieGewohnheitwerden.Gesunde Mitarbeiter,diesichamArbeitsplatzwohlfühlenistTeil der Unternehmenskultur.EsisteinBekenntnisderUnternehmensführungsichfürdasWohlbefindenunddieGesundheitdesTeamsverantwortlichzufühlen.

Gemeinsame sportliche Aktivitäten fördern nicht nur die Gesundheit. Sport undBewegung imArbeitsalltagtragenzumallgemeinenWohlbefindenbei,verbessernden Teamgeist und fördern die Kommunikation innerhalb eines Unternehmens.CorporateActivityund istmehralsgemeinsamesTurnenodersportlicheFirmen-team-Events. Es ist ein Bekenntnis der Unternehmensführung sich für das Wohl-befinden des Teams verantwortlich zu fühlen.

Wenig Bewegung - große Wirkung. Tipps.

JedeVeränderungderPositionbedeutetArbeitfürdenKörper.VomSitzenzumAuf-stehenoderGehenbiszumHinsetzen.WenigBewegung-abergroßeWirkung.Un-sereTippsaufdenFolgeseitenzeigenwieeinfachesgehenkann.

Sport und Bewegung wirken.

Sport und Bewegung sind nicht nur Prävention für eine Vielzahl von Zivilisations-krankheiten-SportwirktaufGeistundPsyche.Unterschiedliche,wissenschaftlicheDisziplinenzeigen:Sportliche Mitarbeiter sind kreativer, produktiver und erfolgrei-cher. Sie können Krisen besser meistern und fühlen sich wohler.ObprivatoderamArbeitsplatz.WerseinenKörperregelmäßigtrainiertoderzumindestbewegt,tutihmingrößeremMaßegut,alsaufdenerstenBlickangenommen.

Beginnen Sie mit kleinen Schritten, wieeinerRundeumdenHäuserblockstattdesEspressosnachdemMittagessenoderorga-nisierenSiemitKollegeneinenKegelabend.

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DERÖSTERREICHISCHEBETRIEBSSPORTVERBANDBEWEGTUNTERNEHMEN

2. WAS IST BETRIEBLICHE GESUNDHEITSFÖRDERUNG (BGF)?

BGF umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Verbesserung und Erhaltung von Gesundheit und Wohlbefinden.

Gesunde, zufriedene, motivierte und produktive Mitarbeiter sind das Erfolgsrezepteines jedenUnternehmens,wennesdarumgeht, aktuelleundkünftigeHerausfor-derungenzubewältigen.BGF,bzw.betrieblichesGesundheitsmanagement,imganz-heitlichenSinnealsUnternehmensstrategiehatgenaudaszumZiel.Somitentstehteine3-facheWin-Situation-nämlichfürdieArbeitnehmer,dieBetriebeunddieGe-sellschaft.

Höhenverstellbarer Schreibtisch:LangesSitzendurchVeränderungderKörperposi-tionabwechseln.NeueMöbelunterstützendabei.ArbeitseinheitenimStehenstattimSitzendurchführen.

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Ökonomischer Nutzen:

• KrankenständebelastendieBetriebeenorm-diegeschätztenKostenbelaufensichaufbiszu8,6Mrd.Euro.NachhaltigeGesundheitsförderungbewirkteineSenkungderKrankenständeumbiszu25%.

• ZahlreicheStudienbeweisendenReturnOnInvestment(ROIvonBGF:biszu1:26)–JederEuro,derindieGesundheitsförderunginvestiertwirdkommtmehrfachzurück.

• OhneBGF-ProjekteverliertÖsterreichsWirtschaftjährlichzwischen300Mio.und1Mrd.Euro.

Weitere Vorteile:

• VerbesserungderArbeitszufriedenheitundArbeitsmoralderMitarbeiter• VerbessertesBetriebsklima• VerminderungderKrankenstände• VerringerungderFluktuationsrate• SteigendeProduktivitätundEffizienzsteigerung• VerbessertesUnternehmensimage

Meet and Walk:StatteinerSitzungeinenSpaziergangorganisieren.Idealfür2erGespräche.DurchdasGehenkommendieGedankeninFluss,beikritischenGesprä-chenkühlendieEmotionenab.

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Im Team geht es einfacher:Kollegendazuanimierengemeinsametwaszutun.Kegelturniere,Lauftreffs,WandertageodereingroßesZiel,wiedieTeilnahmeaneinemSportwettkampf-gemeinsammachtesmehrSpaß!

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WASISTBETRIEBLICHEGESUNDHEITSFÖRDERUNG(BGF)?

3. RECHTLICHE FRAGEN BEI DER UMSETZUNG VON BETRIEBLICHER GESUNDHEITSFÖRDERUNG (BGF)

BetrieblicheGesundheitsförderungisteinejungeundkomplexejuristischeDisziplin,dieerstlangsamanrechtlicherKonturgewinntundinderBetriebspraxisArbeitge-bervorHerausforderungenstellt.

Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Überblick über arbeits- und sozialversicherungs-rechtlicheAspektebeiderUmsetzungvonBGF-Maßnahmen.

Druckerstation statt Tisch-Printer: DieminimalsteBewegungseinheitimBüro.JedesMalzumDruckergehen,holtSievomSchreibtischweg.

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3.1. BETRIEBLICHE GESUND-HEITSFÖRDERUNG UND ARBEITSZEIT?

> Betriebliche Gesundheitsförderung während der Normalarbeitszeit

StellteinArbeitgeberseinenDienstnehmerngesundheitsförderndeMaßnahmen(Yogastunden, Raucherentwöhnung, Massagen etc.) während der vereinbartenNormalarbeitszeitzurVerfügungundnimmteinDienstnehmeraneinersolchenteil,sohandeltessichhierbeiumArbeitszeitundesbestehtausdiesemGrundeinAnspruch auf Entgeltfortzahlung.

BEGRÜNDUNG:EsbestehtdanneinAnspruchaufEntgeltfortzahlung,wennderDienstnehmerdurchanderewichtige,seinePersonbetreffendeGründeohneseinVerschuldenwährendeinerverhältnismäßigkurzenZeitanderLeistungseinerDiensteverhindertist.

Beispielsweise fallendarunterphysikalischeBehandlungenundheilendeMas-sagenund indiesemSinnewohlalle Maßnahmen, welche dem Ausgleich der arbeitsbedingten Beanspruchung dienen,gleichobdiesevomArbeitgeberan-gebotenwerdenodernicht.

WenndaherschonbeiprivatenHeilbehandlungeneinAnspruchaufEntgeltfort-zahlungbestehenkann,soistdavonauszugehen,dassdieserauchdannbesteht,wennsolcheLeistungendirektvomArbeitgeberwährendderArbeitszeitange-botenwerden.EinAusschluss der Entgeltfortzahlung für Maßnahmen während der Normalarbeitszeit ist deshalb nicht möglich.

BGF-Maßnahmen während der Arbeitszeit > Entgeltfortzahlung BGF-Maßnahmen außerhalb der Arbeitszeit > Keine Entgeltfortzahlung

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AUSNAHME: Bei privaten Heilbehandlungen ist abweichend darauf zu achten,dassdiesemöglichstaußerhalbderArbeitszeitstattfinden.Fürdiesebestehtda-herinderRegelkeineEntgeltfortzahlungspflicht.BietetderArbeitgeberjedochBGF-MaßnahmennurwährendderArbeitszeitan,soisteineVerfügungüberdiezeitlicheLagerungnichtmöglich.

EinBetriebbeauftragtdenSportvereinX,jedenDienstagvon10Uhrbis11UhrindenBetriebsräumlichkeiteneineYogastundefürsämtli-cheMitarbeiterzuveranstalten.DieNormalarbeitszeitisttäglichvon8Uhrbis16:30Uhrfestgelegt.AlleMitarbeiter,dieanderYogastun-deteilnehmen,erhaltenihrEntgeltfürdenentsprechendenZeitraumfortbezahlt.

> Betriebliche Gesundheitsförderung im Rahmen von Gleitzeit

Gleiches gilt für betriebliche Gesundheitsmaßnahmen bei Gleitzeit. Für aner-kannte, nicht bzw. nicht zumutbar verschiebbare Ereignisse gebührt nicht nurdieFortzahlungderausgefallenenKernarbeitszeit,sonderndieFortzahlungdergesamteninnerhalbderfiktivenNormalarbeitszeitnotwendigausgefallenenZeit.EineEinschränkung lediglich auf die Kernarbeitszeit ist unzulässig.

DerBetriebbeauftragtdasMassagestudioDjedenMittwochwährendderGeschäftszeitenvon8Uhrbis16:30UhrfürdieMitarbeiterMas-sagenanzubieten,umHaltungsbeschwerdenvorzubeugen.DieKer-narbeitszeitimUnternehmenistvon10Uhrbis15Uhr.DiefiktiveNor-malarbeitszeitdecktsichmitdenGeschäftszeitenvon8Uhrbis16:30Uhr.NimmtdahereinMitarbeitereinesolcheMassagevon15:30Uhrbis16:00inAnspruch,erhälterdasEntgeltfürdenentsprechendenZeitraumfortbezahlt.

Bewegungspause: EinfacheÜbungenambestenalsPosternebendemComputerpositionierenundimmerwiedereinmal2-3Minutenaktivsein.

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RECHTLICHEFRAGENBEIDERUMSETZUNGVONBGF

> Betriebliche Gesundheitsförderung außerhalb der Normalarbeitszeit

ImGegensatzzuGesundheitsmaßnahmeninnerhalbdervereinbartenNormalar-beitszeitsindsolcheMaßnahmenaußerhalbderArbeitszeitnichtalsArbeitszeitzuwerten.Daherbestehtauchkein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

BEGRÜNDUNG:PrimäreVoraussetzungdafüristjedoch,dassessichhierbeiumfreiwillige Maßnahmenhandelt.IndiesemSinnekannderArbeitnehmerweiter-hinüberseineFreizeitselbstständigverfügen.Erentscheidetdaherselber,oberaneinersolchenVeranstaltungteilnimmtodernicht.NimmtderDienstnehmerdaherfreiwilligdasAngebotdesDienstgebersinAnspruch,handeltessichhier-beinicht um Arbeitszeit.

EinBetriebbeauftragtdenFitnessclubCjedenSonntagvon19Uhrbis20UhrindessenClubräumlichkeiteneinePilates-Stundeausschließ-lich für Mitarbeiter anzubieten. Es steht jedem Mitarbeiter offen andieserStunde teilzunehmen,ohneVerpflichtung.DaderMitarbeiterweiterhinfreiüberseineFreizeitverfügenkannundauchkeinAuftragzurTeilnahmebesteht,handeltessichnichtumArbeitszeit.Esbe-stehtkeinAnspruchaufFortzahlungdesEntgelts.

Trinken gegen Rückenbeschwerden:WennSielangesitzen,versuchenSiebewusstmehrWasserzutrinken.Sieunter-stützensoIhreBandscheiben.

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Stiege statt Rolltreppe.JeöfterSieesmachen,destomehrwirdeszurGewohnheit.Steigerungsform:Stiegenhaus statt Aufzug.

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RECHTLICHEFRAGENBEIDERUMSETZUNGVONBGF

3.2. BESCHÄFTIGUNGSFORM* DER TRAINER?

WerdenfürMaßnahmenzurbetrieblichenGesundheitsförderungTrainereingesetzt,soistaufdierichtigeBeschäftigungsformzuachten.

> Arbeitsvertrag

DerArbeitsvertragisteinDauerschuldverhältnisundalssolchesaufeineunbe-stimmteoderbestimmteZeitausgerichtet.Eristvorallemdurchdiepersönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber gekennzeichnet.BesondereMerkmale sind Weisungsgebundenheit, Bindung an Arbeitszeiten und Einord-nungineinebetrieblicheAblauforganisation.

DerTraineristdanneinechterDienstnehmer,wenn• dasUnternehmendemTrainervorgibt,zuwelcherZeiterdie

Kursstundenabzuhaltenhat,• derTrainerdieKursstundenindenBetriebsräumlichkeiten

desUnternehmenserbringtund• erkeineeigenenBetriebsmitteleinsetzt.

* NähereInformationenzuBeschäftigungsformenunter:https://www.wko.at/Content.Node/Service/Arbeits-recht-und-Sozialrecht/Arbeitsrecht/Beschaeftigungsformen/ArbeitsvertragfreierDienstvertragWerkver-trag-DieWahlderricht.pdf

Folgende Elemente des Rechtsverhältnisses sprechen für > einen Arbeitsvertrag: Weisungsgebundenheit; Bindung an Arbeitszeit, Arbeitsort und Organisation (persönliche Abhängigkeit) > einen freien Dienstvertrag: Keine Bindung an Arbeitszeit, Arbeitsort und Organisation, Vertretungsmöglichkeit (ohne persönliche Abhängigkeit) > einen Werkvertrag: Herstellung eines Werks auf eigenes wirtschaftliches Risiko (persönliche Unabhängigkeit)

RECHTLICHEFRAGENBEIDERUMSETZUNGVONBGF

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SelbstwennderTrainerübereinenentsprechendenGewerbescheinverfügt,än-dertdiesnichtsanderTatsache,dasserdieTätigkeitinpersönlicherAbhängig-keiterbringtundsomiteinechterDienstnehmerist.EinefallweiseBeschäftigungistaufgrundderRegelmäßigkeitderKursstundenauszuschließen.

> Freier Dienstvertag

EinfreierDienstvertragliegtvor,wennsichjemandgegenEntgeltverpflichtet,füreinenanderen(Auftraggeber)seineArbeitskraftzurVerfügungzustellen,ohnesichinpersönlicheAbhängigkeitzubegeben.Diesepersönliche Unabhängigkeit besteht vorallemdarin,dasskeineBindunganArbeitszeitundArbeitsortundkeineKontrolledurchdenAuftraggebergegebenist.MöglichistauchdieVerein-barung,dasssichderfreieDienstnehmervertretenlassenkann.

EinfreiesDienstverhältnisscheidet aus folgenden Gründen aus:• DerBetriebgibtdemFitnesstrainervor,zuwelchenZeitenerimBetrieb

seineFitnessstundenabhaltensoll.• ZumeiststelltderBetriebdieBetriebsmittelfürdieAbhaltungder

gesundheitsförderndenMaßnahmeunddiedafürerforderlichenUtensilienzurVerfügung.Dasbedeutet,derFitnesstrainerverfügtnichtübereigeneBetriebsmittel.

• SelbstwenndemTrainereingenerellesVertretungsrechteingeräumtwird,wirdinderJudikaturdaraufabgestellt,obesauchtatsächlichgelebtwordenwärebzw.obmanimEinzelfallzumindesternsthaftdamitrechnenhättekönnen.

> Werkvertrag

EinWerkvertragliegtvor,wennsicheinePerson-derAuftragnehmer-gegenEntgeltverpflichtet,füreineanderePerson-denAuftraggeber-einbestimmtesWerkherzustellen.DerAuftragnehmerarbeitetdabeiaufeigenes wirtschaftli-ches Risiko,inderRegelnacheigenemPlan,meistensmiteigenenBetriebsmit-teln.ImGegensatzzuArbeitsverhältnissenundzumfreienDienstvertragmusseralsoeinenkonkreten,„greifbaren“Erfolgerbringen.DasVorliegeneinesWerk-vertrageskannnurdannangenommenwerden,wennderBetriebbeispielsweisemiteinemFitnesscentereinenVertragabschließtunddieseseinenTrainerzurAbhaltungderKursstundenzurVerfügungstellt.IndiesemFallwirdderWerk-vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Fitnesscenter abgeschlossen;derindenBetriebgeschickteTraineristArbeitnehmerdesFitnesscenters.

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RECHTLICHEFRAGENBEIDERUMSETZUNGVONBGF

3.3. BETRIEBLICHE GESUNDHEITSFÖRDERUNG UND UNFALL- VERSICHERUNGSSCHUTZ?

UnterArbeitsunfallverstehtmaneinenUnfall, der sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der Beschäftigung des Mitarbeitersbzw.mitderselbständigenErwerbstätigkeitdesUnternehmersereignet hat.

Ob nun Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung dem Unfallversiche-rungsschutz unterliegen, ist in Anlehnung an folgende Kriterien der ständigenRechtsprechungfürGemeinschaftsveranstaltungenzuprüfen.

> Die Aktivität muss von der Autorität des Arbeitgebers getragen werden

DieGemeinschaftsveranstaltung/AktivitätmussvomUnternehmenselbstveran-staltet,zumindestaberbeiderPlanungundDurchführungvonseinerAutoritätgetragenwerden.Hierfürsindwichtige Anhaltspunkte:dieAnwesenheitdesBe-triebsinhabersodereinesOrgans,diegänzlicheoderteilweiseÜbernahmederKosten, die Durchführung der Veranstaltung während der Arbeitszeit oder dieGewährungarbeitsfreierZeit.

Prüfung des Unfallversicherungsschutzes nach folgenden Kriterien: > Wird die Aktivität von der Autorität des Arbeitgebers getragen? > Steht die Aktivität allen Betriebsangehörigen offen? > Dient die Aktivität der Betriebsverbundenheit? > Findet die Aktivität während oder außerhalb der Arbeitszeit statt? > Hat die Aktivität Wettkampfcharakter?

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RECHTLICHEFRAGENBEIDERUMSETZUNGVONBGF

> Die Aktivität muss allen Betriebsangehörigen offen stehen

SoferndieMaßnahmederbetrieblichenGesundheitsförderunggrundsätzlichal-len Arbeitnehmern offen steht, ist sie vom Unfallversicherungsschutz gedeckt.EntscheidendistaucheinegewisseMindestbeteiligungambetrieblichenSport-angebot.

> Die Aktivität muss der Betriebsverbundenheit dienen

UnterVersicherungsschutzstehenbeieinerbetrieblichenGemeinschaftsveran-staltungalleVerrichtungen,diemitdemZweckderVeranstaltungvereinbarsind(z.B.auchgemeinsamesSkifahren).DieVeranstaltungmuss jedoch insgesamt geeignet sein, zur Förderung des Gemeinschaftsgedankens im Unternehmen beizutragen,indemsiedieGesamtheitderBelegschaftundnichtnureinenbe-grenztenKreisderBeschäftigtenanspricht.

Sofern die Maßnahme zur betrieblichen Gesundheitsförderung auch betrieb-lichen Zwecken dient, wie etwa dem Vorbeugen von WirbelsäulenkrankheitendurchgezielteWirbelsäulen-Trainings,soisteindabeierfolgterSportunfallwohlalsArbeitsunfallzuqualifizieren.

> Aktivitäten während und außerhalb der Arbeitszeit

MaßnahmenzurbetrieblichenGesundheitsförderung,diewährend der Arbeits-zeit stattfinden und im betrieblichen Interesse des Unternehmens liegen,un-terliegendemUnfallversicherungsschutzgemäߧ175ASVG*.

SolltensportlicheBetätigungenimZugederbetrieblichenGesundheitsförderungaußerhalb der Arbeitszeit stattfinden, werden diese wohl eher als Freizeit ge-wertet,soferndieTeilnahmedaranvomUnternehmennichtausdrücklichvorge-schriebenwird.

* AllgemeinesSozialversicherungsgesetz

Seien Sie achtsam beim Heben und Tragen von schweren Gegenständen. WirinformierenSiegernewieSieschwereGegenständerichtigheben.

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RECHTLICHEFRAGENBEIDERUMSETZUNGVONBGF

> Abgrenzung zum Wettkampf

Sportliche Betätigung mit Wettkampfcharakter fällt nicht unter den Unfallver-sicherungsschutz. Die Grenze ist dort zu ziehen, wo die sportliche BetätigungWettkampfcharakterannimmtoderSpitzenleistungenangestrebtwerden.Sport-arten mit Wettkampfcharakter fallen nicht unter den Unfallversicherungs-schutz, selbst dann nicht, wenn die Aktivität vom Unternehmer finanziert undorganisiertwird.

AusgenommensindArbeitsverträge,diedieDurchführungderbetrieblichenAr-beitmitderVerpflichtungzurSportausübungkoppeln,wiediesbeiHalbprofishäufigvorkommt.

WennnichtalleobengenanntenKriterienvorliegen,mussdiesnochkeinenVersi-cherungsausschlussbedeuten. InsolchenFällenkommtesdaraufan, inwelcherIntensitätdieGemeinschaftsveranstaltung/AktivitätbetrieblichenZweckendientundinwelchemUmfangaußerbetrieblicheprivateInteressenbeteiligtsind.Letztlich bedarf es jedoch immer einer Einzelfallprüfung! WirempfehlenIhnenda-her,denUnfallversicherungsschutzIhrerMitarbeiterabzuklären.Die Ansprechper-sonen in den Wirtschaftskammern* beraten Sie gerne!

* SieheSeite21

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RECHTLICHEFRAGENBEIDERUMSETZUNGVONBGF

4. FÖRDERUNGEN UND UNTERSTÜTZUNG

DieFörderlandschaftinÖsterreichistweitundvielfältig.EsgibtzahlreicheAngebotemitunterschiedlichenFördergebernfürunterschiedlicheZwecke.DiesesKapitelgibteinenkleinenÜberblicküberdiegrößtenösterreichweitenFörderstellenunddasFör-derangebotfürBetriebebeiderUmsetzungvonbetrieblicherGesundheitsförderung.

EinenumfassendenundauchbundesländerspezifischenÜberblickderFördermög-lichkeitenfindenSieaufderproFITNESS-Homepage(www.profitnessaustria.at)un-ter„ServiceundFörderungen“.

Wichtig ist, dass der Förderantrag immer vor Projektbeginn bei der jeweiligen Förderstelle eingereicht wird.

Fonds Gesundes Österreich (FGÖ)

DerFGÖunterstütztBetriebedurchAnstoßfinanzierunginderEinführungderBGFmittelseinesPilotprojekts.DerFondsfördertdabeipraxisorientierteProjektederGe-sundheitsförderungundPräventionabeinemGesamtvolumenvonmehrals10.000Euro.EswerdeninderRegel1/3 bis max. 2/3 der ProjektkostenvomFGÖgetragen.EsgibtaucheineeigeneFörderschienefürKleinbetriebe,beiderauchkleineProjek-tebiszueinerFördersumme von 10.000 Eurobeantragtwerdenkönnen.

SEITE18

NähereInformationenzuProjektförderungenfindenSieaufderFGÖHomepageun-terwww.fgoe.orgundimLeitfadenfürAntragstellerundFördernehmerunterhttp://www.fgoe.org/projektfoerderung/Leitfaden

Gebietskrankenkassen

DieösterreichischenGebietskrankenkassenbietenUnternehmenUnterstützungbeiderbetrieblichenGesundheitsförderungan.DasAngebotreichtdabeivonHilfestel-lungbeiFörderansuchensowieUnterstützungbeiderEin- und Durchführung von BGF-ProjektenimBetriebbishinzuKrankenstandsAuswertungenundUnterstüt-zungbeiMitarbeiter-BefragungenundGesundheitsberichten.FürgenaueInformati-onenwendenSiesichbitteandiejeweiligeGebietskrankenkasse.

Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA)

FürSelbständigebietetdieSVAzahlreiche Angebote für Gesundheit und Vorsorge.Die Gesundheitsprogramme reichen von „Selbständig Gesund – Halber Selbstbe-halt“,überdasDiabetikerprogrammbiszuAktiv-CampsundFortbildungenimBe-reichErnährung,RauchfreiundEntspannung.WeitereInformationenfindenSieaufderSVA-HomepageunterderRubrikGesundheitundVorsorge:http://esv-sva.sozvers.at

Österreichischer Betriebssport Verband - Partner für mehr Sport und Bewegung in Unternehmen.

DerÖBSVverstehtsichalsPlattform für AnbietervonSportundBewegungspeziellfürFirmen.SeienesVereine, Institutionen,gewerblicheAnbieterwieFitness-Stu-dios,PersonalCoaches,TrainersowieAnbietervonSportstätten.

Weitere Informationen unter:

proFITNESS: www.profitnessaustria.atÖsterreichischerBetriebssportVerband: www.betriebssport.at und www.firmensport-online.atÖsterreichischesNetzwerkBGF: www.netzwerk-bgf.atFondsGesundesÖsterreich: www.fgoe.org

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FÖRDERUNGENUNDUNTERSTÜTZUNG

5. ANSPRECHPARTNER

BETRIEBSSPORT VERBAND Ansprechpartner für Betriebssport und Corporate Activity

Österreichischer Betriebssport VerbandAlexandraKoncar,GSBetriebssportWirtschaftskammerÖsterreichWiednerHauptstraße63,1045WienT+43(0)1512812242Eoffice@betriebssport.atwww.betriebssport.atwww.firmensport-online.atSalzburger Betriebssport Verband(Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg)ReinhardSitzler,GFBetriebssportWirtschaftskammerSalzburgFaberstraße18,5027SalzburgT+436628888-354F+436628888-960354Ersitzler@wks.atWhttp://wko.at/sbg

Steirischer Betriebssport Verband(Burgenland, Steiermark, Kärnten)Mag.ArneÖhlknechtGaußgasse3,A-8010GrazT+4367682141655oehlknecht@motio-oesterreich.atwww.motio-oesterreich.atWiener Betriebssport VerbandKommRDkfm.ErnstAichinger,PräsidentEvelynScheidl,SekretariatEschenbachgasse11,A-1010WienT+43(1)587363324F+43(1)[email protected]

Niederösterreichischer BetriebssportVerbandFerstlergasse8/1,A-3100St.Pö[email protected]

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Wirtschaftskammer ÖsterreichAbt. Sozialpolitik und GesundheitMag. Anna Katharina HuberMag. Ulrike KleinT 05 90 900-4535E [email protected] I [email protected]

Wirtschaftskammer BurgenlandAbt. Arbeits- und SozialpolitikMag. Josef StiglitzT 02682 695-4710E [email protected]

Wirtschaftskammer KärntenServicezentrumMag. Jutta SteinkellnerT 05 90 904-705E [email protected]

Wirtschaftskammer NiederösterreichAbt. SozialpolitikMag. Martin EggerT 02742 851-17301E [email protected]

Wirtschaftskammer OberösterreichAbt. Sozial- und RechtspolitikLeonhard Zauner, MLST 05 90 909-3411E [email protected]

Wirtschaftskammer SalzburgAbt. Sozial- und ArbeitsrechtDr. Lorenz Huber, MBLT 0662 88 88-316E [email protected]

Wirtschaftskammer SteiermarkRechtsserviceDr. Ingrid KusterT 0316 601-601E [email protected]

Wirtschaftskammer TirolAbt. Arbeits- und SozialrechtMag. Bernhard AchatzDr. Maria-Luise EccherT 05 90 905-1111E [email protected]

Wirtschaftskammer VorarlbergSozialpolitische AbteilungChristl Marte-SandholzerT 05522 305-323E [email protected]

Wirtschaftskammer WienSozialpolitische AbteilungMag. Alexander NogaT 01 514 50-1010E [email protected]

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