34
Corporate Identity Manual Stand 09.02.2015

Corporate Identity Manual - kronplatz.com€¦ · Sie werden zur Komposition der Marke und dürfen ausschließlich als gan-ze Einheit dargestellt werden. Vergrößerungen oder Verkleinerungen

  • Upload
    others

  • View
    2

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Corporate IdentityManualStand 09.02.2015

2 | Corporate Identity Manual | Kronplatz

Kronplatz | Corporate Identity Manual | 3

Vision & Mission 4–5

Verwendung 6–7

Hauptmarke 8–9

Komponenten im Detail 10–11

Farben der Marke Kronplatz 12–13

Schwarz-Weiß Anwendung 14–15

Anwendung Mitglieder 16–17

Mitglieder-Logos 18–21

Mitglieder-Logos Negativdarstellung 22–25

Weitere Mitglieder-Logos 26–27

Positionierung als Partner & Sponsor 28–29

Benützungsreglement 30–33

Kontakt 34

Inhaltsverzeichnis

4 | Corporate Identity Manual | Kronplatz

Als touristische Destination hat es sich die Ferienregion Kronplatz im Pustertal in Südtirol in den italienischen UNESCO-Dolomiten zur Aufgabe gemacht, ihr einheitliches einprägsames Erscheinungsbild noch stärker und besser zu präsentieren. Ziel ist es, dass durch die Verwendung eines einheitlichen Erscheinungsbildes vonseiten aller Mitglieder und Partner die Ferienre- gion besser profiliert und nach außen stärker auftritt.

VISION: “Wir machen Kronplatz (im Pustertal in Südtirol in den ita-lienischen UNESCO-Dolomiten) zu einem bekannteren Lebensraum und einer begehrenswerteren Feriendestination der Alpen. Wir machen Kronplatz definitiv zu einer national und international renommierten Marke.”

MISSION: DIE FERIENREGION ZUM „AKTIVSEIN, ERLEBEN UND AUFLEBEN”

WINTER: „Der Skiberg Kronplatz in den UNESCO-Dolomiten mit den Ski-gebieten Speikboden und Klausberg und die umliegenden Orte bilden die ideale Bühne für einen aktiven Ferienurlaub, zahlreiche Sportveran-staltungen und Events.

Einzigartige Skierlebnisse für sportliche Skifahrer und im allgemeinen für Groß und Klein kombinieren sich mit einem großen Langlaufangebot und zahlreichen anderen Winteraktivitäten wie Biathlon, Skitouren, Winter-schneeschuhwandern, Rodeln, Eislaufen, Winterwandern, Snow Tubing usw.

Vision & Mission

Kronplatz | Corporate Identity Manual | 5

SOMMER: Der Sommer bringt Frische ins grüne und weite Pustertal, in das sich die Ferienregion mit den UNESCO-Dolomiten, Bergen und Glet-schern des südlichen Alpenhauptkamms mit über 80 Dreitausendern und 3 Südtiroler Naturparks einbettet.Für den Aktivurlauber bieten sich unzählige Wandermöglichkeiten mit Radfahrerlebnissen und auch außergewöhnliche Aktivsportar-ten. Für den Genussurlauber bieten Spaziergänge und Erlebnisse in der Natur Erholung und fördern die Gesundheit, gemeinsam mit reinem Flanieren und Shopping in den Orten. Zahlreiche Besichti-gungsmöglichkeiten von Schlössern und Museen, das Miterleben von lokalen Veranstaltungen, Events und der Alltagskultur, wie auch eine Gastronomie, bekannt für lokale Spezialitäten versehen mit Me-diterranem südländischen Flair, runden das vielfältige Programm ab.

IM ALLGEMEINEN: sind der Sport, kombiniert mit aktiver und passiver Erholung und Genuss in einem qualitativ hochwertigen Lebensraum mit einer guten öffentlichen mobilen Vernetzung, aber auch die Werte des Brauchtums und der lokalen Tradition mit ländlicher Kultur in dieser drei-sprachigen Region (deutsch, ladinisch, italienisch) die Felder, auf denen unser Anspruch an sehr guten Leistungen sichtbar und erlebbar wird.

6 | Corporate Identity Manual | Kronplatz

VerwendungDie Marke Kronplatz ist eine geschützte Wort-Bild-Marke. Das Corporate Identity der Marke besteht aus der eigens entwickelten Bild-Schrift-Marke „Kronplatz-Plan de Corones“ im rotblauen Rechteck mit Kronplatzhahn und den definierten Farben (Basiselemente der Marke).

Die Marke ermöglicht ein einheitliches Erscheinungsbild der Dienstleistun-gen und Produkte der Ferienregion Kronplatz. Initiativen im Bereich Kom-munikation nach innen und nach außen, Marketing und Vertrieb werden gebündelt, die Schlagkraft auf den Märkten wird erhöht.

Kronplatz | Corporate Identity Manual | 7

Die Hauptmarke der Ferienregion Kronplatz wird vom Tourismusverband zur Vermarktung der gesamten Region verwendet. (Destinations-Ebene)

Die Mitglieder der Ferienregion Kronplatz können die Hauptmarke oder die Hauptmarke mit der jeweiligen Mitglieder-Bezeichnung verwenden.(Mitglieder-Ebene)

Dritte dürfen die Hauptmarke nur nach Absprache mit dem Tourismusver-band Kronplatz, und nur für marketingbezogene Zwecke zur Vermarktung der Ferienregion Kronplatz verwenden.Kontakt: [email protected]

8 | Corporate Identity Manual | Kronplatz

Das blaue Rechteck und der rote Balken mit Schriftzug Kronplatz - Plan de Corones inkl. Negativ-Abbildung des Kronplatzhahnes bildet die Marke für die Ferienregion Kronplatz und für das Skigebiet Kronplatz.

Die Marke wird auf Destinations-Ebene und vonseiten des Skigebiets Kronplatz ohne weiteren Textzusatz verwendet und auf Mitglieder-Ebene mit dem Textzusatz des jeweiligen Ortes oder der jeweiligen Firma rechts neben der Schrift-Bildmarke eingesetzt. Dies sind Logozusätze und bilden eine Variante zur Marke.

Die Hauptmarke wird ausschließlich positiv verwendet, es gibt keine Nega-tiv(weiß)form. Sie darf nur proportional verkleinert und vergrößert werden und muss immer im angegebenen Verhältnis “Symbol - Rechteck“ stehen.

Schutzzone: Diese definiert den Leerraum um die Marke, in der weder Text noch andere grafische Elemente platziert werden dürfen. Als Schutzzone gilt mindestens eine Höhe des Kronplatzhahnes.

Die Mindestgrößenabbildung der Marke Kronplatz ist im Printbereich auf 20 mm, und im Webbereich auf 55 Pixel Breite definiert, was in beiden Bereichen den exakt gleichen Raum bedeutet.

Hauptmarke

Kronplatz | Corporate Identity Manual | 9

min. 20 mm

10 | Corporate Identity Manual | Kronplatz

Die Hauptmarke besteht aus 4 Grundelementen:- Rechteck Blau- Balken Rot- Schriftzug Kronplatz - Plan de Corones- Negativabbildung Kronplatzhahn

Sie werden zur Komposition der Marke und dürfen ausschließlich als gan-ze Einheit dargestellt werden. Vergrößerungen oder Verkleinerungen sind nur in Proportion zur Ausgangsbasis erlaubt. Abänderungen der Darstel-lungsverhältnisse sind strengstens untersagt und stellen einen Bruch zu den nachstehenden Nutzungsbedingungen dar.

Für die Marke Kronplatz wird der Schriftcharakter

„Futura Extrabold Condensed Italic“in Majuskeln verwendet.

Dieser Schriftzug Kronplatz groß im oberen Bereich und der Schriftzug Plan de Corones klein darunter haben immer das selbe Größenverhält-nis, und dürfen nicht verändert werden. Die Marke Kronplatz besteht nur aus einer Anwendung, die für alle Sprachgruppen und für alle Thematiken gleich angewendet wird.

Der Schriftzug wird ausschließlich in der Marke Kronplatz verwendet. Weder auf Mitglieder-Ebene in der Mitglieder-Bezeichnung, noch bei den Überschriften im Print- oder Webbereich wird dieser Charakter zweitver-wendet. Hierfür werden weitere Typografien abgebildet, die im Corporate Design Manual erklärt werden.

Komponenten im Detail

Kronplatz | Corporate Identity Manual | 11

+

+

=

12 | Corporate Identity Manual | Kronplatz

Farben der Marke Kronplatz

Die Marke Kronplatz besitzt zwei klar definierte Farbwerte mit folgender Symbolik:

- Rot für Sportlichkeit, Aktion und Rhythmus- Blau für Frische, Gesundheit und Qualität

Diese beiden Farben - auf der anliegenden Seite in den einzelnen Farbwer-ten angegeben - dürfen nicht abgewandelt, gerastert oder in ihrer Trans-parenz verändert werden. Der Schriftzug „Kronplatz - Plan de Corones“ sowie der Kronplatzhahn mit ® werden ohne Ausnahme in Negativ (weiß) gehalten.

Für die Marke Kronplatz ist keine Negativanwendung vorgesehen.

Kronplatz | Corporate Identity Manual | 13

M 100 Y 100 | Pantone 485 C

C 100 M 70 | Pantone 2728 C

Farbwerte | Colori:

14 | Corporate Identity Manual | Kronplatz

Schwarz-Weiß Anwendung

Zusätzlich zur Farbanwendung kann die Marke auch in einer Grauvarian-te für einfarbige Drucke verwendet werden. Die Größenverhältnisse und jeweiligen Abstände bleiben dieselben der Farbanwendung. Die Marke darf in Grau / Schwarz wie folgt angewendet werden.

Kronplatz | Corporate Identity Manual | 15

K 100 | Pantone Black C

K 65 | Pantone Cool Gray 10 C

Farbwerte | Colori:

16 | Corporate Identity Manual | Kronplatz

Anwendung Mitglieder

Um der Zusammengehörigkeit Ausdruck zu geben, wird die Orts- bzw. Firmenbezeichnung der Mitglieder rechts außerhalb der Marke angegeben (Horizontalvariante). Die zweite Darstellung des Textzusatzes (Orts- bzw. Firmenbe-zeichnung) erfolgt unterhalb der Marke Kronplatz, wenn es die Notwendigkeit erfordert (Vertikalvariante). Für die textliche Orts/Firmendarstellung wird der Schriftcharakter

„Function Pro Condensed Bold“ in Groß-Kleinschreibung (Anfangsbuchstabe Majuskel, restliche in Minuskel) verwendet. Alle Zusatzschriftzüge sind immer in BLAU gehalten (Farbwerte rechts abgebildet).

Die Spationierung der Schrift beträgt 0.

Das Größenverhältnis der Orts- bzw. Firmenbezeichnung (Zusatz) darf nicht verändert werden. Im Generellen wird die deutsche Bezeichnung als Primärdarstellung (Bruneck oben) und die itali-enische darunter (Brunico unten) verwendet. Sonderausnahmen bilden z.B. San Viglio Dolomites und San Martin Dolomites. Im Gesamten mit der Hauptmarke kann die Größe proportional nach oben und unten skaliert werden, wobei die Mindestgröße von 12 mm Höhe der Hauptmarke eingehalten werden muss.

Der Abstand zwischen Hauptmarke und Zusatz steht im Verhältnis 1/8 der Darstellung der Hauptmarke. Zudem darf der Textzusatz nicht die Gesamthöhe der Hauptmarke überschreiten, ausgenom-men Unterlängen (gyjqp - z.B. Campo Tures).Nach oben darf die Höhe des Textzusatzes der Orts/Firmenbe-zeichnung die Hauptmarke Kronplatz nie überschreiten, Oberlän-gen sind beschnitten.

Die Logovariante darf nur proportional verkleinert und vergrößert werden, und muss im angegebenen Verhältnis “Marke - Schrift-zug“ stehen.

Schutzzone: Diese definiert den Leerraum um die Marke inkl. der Bezeichnung der Mitglieder, in der weder Text noch andere gra-fische Elemente platziert werden dürfen. Als Schutzzone gilt min-destens eine Höhe des Kronplatzhahnes.

Die Mindestgrößen-Abbildung der Marke Kronplatz ist im Printbe-reich auf 12 mm und im Webbereich auf 34 Pixel Höhe definiert, was in beiden Bereichen den exakt gleichen Raum bedeutet.

Kronplatz | Corporate Identity Manual | 17

M 100 Y 100 | Pantone 485 C

C 100 M 70 | Pantone 2728 C

Farbwerte | Colori:

min. 12 mm

18 | Corporate Identity Manual | Kronplatz

Mitglieder-Logos horizontal

Kronplatz | Corporate Identity Manual | 19

20 | Corporate Identity Manual | Kronplatz

Mitglieder-Logos vertikal

Kronplatz | Corporate Identity Manual | 21

22 | Corporate Identity Manual | Kronplatz

Mitglieder-Logos horizontal

NEGATIV VARIANTE

Kronplatz | Corporate Identity Manual | 23

24 | Corporate Identity Manual | Kronplatz

Mitglieder-Logos vertikal

NEGATIV VARIANTE

Kronplatz | Corporate Identity Manual | 25

26 | Corporate Identity Manual | Kronplatz

Weitere Mitglieder-Logos

Bei Mitglieder-Darstellungen, die in der ersten Überschrift eine Unterlänge aufweisen, beginnt die Darstellung der zweiten Sprache grundsätzlich nach dieser Unterlänge anfangend mit dem nächsten Buchstaben des Haupttextes.

Kronplatz | Corporate Identity Manual | 27

28 | Corporate Identity Manual | Kronplatz

Positionierung derMarke als Partner/Sponsor

Die Marke Kronplatz wird als Partner oder Sponsor immer an der rechten Seite aller anderen Partner/Sponsoren dargestellt. Hier sollte die Verwen-dung der Hauptmarke bevorzugt werden.

Alle Mitglieder der Ferienregion Kronplatz (inkl. der Mitglieder der Touris- musvereine) können die Hauptmarke Kronplatz oder die Marke + Zusatz, sprich Mitglieder- oder Firmenbezeichnung als Partner/Sponsor wählen. Auch diese wird immer an der rechten Seite aller anderen Partner/Spon-soren dargestellt. Bei der Mitglieder-Darstellung kann zwischen Horizon-tal- und Vertikalvariante der Logos je nach Anordnungsbedarf gewählt werden.

Die Mindestgröße von Hauptmarke Kronplatz = 20 mm BreiteDie Mindestgröße von Marke + Zusatz = 12 mm Höhe

Die Marke muss immer auf einem Hintergrund liegen, deren Farbe sich von den Markenfarben (Rot, Blau) stark und kontrastreich unterscheidet. Es soll dabei die Farbe Weiß als Hintergrund bevorzugt verwendet werden.

Die Negativvariante der Hauptmarke Kronplatz oder die Marke + Zusatz, ist als Partner/Sponsor nicht erlaubt.

Kronplatz | Corporate Identity Manual | 29

Darstellung der Marke Kronplatz als Partner/Sponsor

Darstellung der Marke Kronplatz mit Zusatz eines Mitgliedes in Horizontalausrichtung

als Partner/Sponsor

Darstellung der Marke Kronplatz mit Zusatz eines Mitgliedes in Vertikalausrichtung

als Partner/Sponsor

30 | Corporate Identity Manual | Kronplatz

Reglement zur Vergabe und Nutzung der Marke „Kronplatz“

Bestimmungen und Richtlinien

Kronplatz | Corporate Identity Manual | 31

NUTZUNGDie Nutzung der Marke steht unter den Bedingungen des vorliegenden Reglements nicht nur allen Mitgliedern und Partnern der Ferienregion Kronplatz zur Verfügung, son-dern steht auch Dritten, also Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen offen, die Dienstleistungen erbringen oder Waren herstellen, welche mit der Ferienregion Kron-platz in Verbindung stehen. Für die Verwendung benötigt es eine schriftliche Befugnis. Kontakt: [email protected]

Der Markennutzer muss in der Lage sein, das Image der Ferienregion Kronplatz sowie die Identität und die Positio- nierung der Marke zu festigen bzw. zu stärken. Er muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

a) die Kompatibilität des Markennutzers, seiner Tätigkeit oder seines Produktes muss mit der Identität und Positionie-rung der Marke und Assoziierbarkeit seiner Tätigkeit bzw. seines Produktes mit der Ferienregion Kronplatz im Sinne von typisch, bezeichnend und eigentümlich für die Region gegeben sein.

b) die Marke darf nur dann verwendet werden, wenn die Dienstleistungen des Markennutzers zur Gänze in der Ferienregion Kronplatz erbracht werden.

c) die verwendeten Materialien oder Rohstoffe müssen zur Gänze in der Ferienregion Kronplatz hergestellt werden.

d) die Tätigkeit darf weder rechtswidrig noch sittenwid-rig oder diskriminierend sein; sie muss überparteilich und konfessionell neutral sein. Von der Markennutzung ausge-schlossen sind in jedem Fall Dienstleistungen und Waren im Bereich der Schwer- & Waffenindustrie.

e) die Dienstleistungen und Waren müssen qualitativ hoch-wertig sein, jene zu Tiefpreisen sind ausgeschlossen. Der Markennutzer muss in seinem Bereich eine erfolgreiche Tätigkeit nachweisen können oder aussichtsreiche Initiati-ven verfolgen. Die Marke darf nicht benutzt werden, wenn überdurchschnittlich viele und auf Qualitätsmängel beru-hende Beschwerden gegen ein Unternehmen oder einen registrierten bzw. potentiellen Markennutzer vorliegen. In begründeten Fällen kann eine Sondererlaubnis zur Nut-zung der Marke erteilt werden. Ebenso kann in begrün-deten oder in nicht im Reglement vorgesehenen Fällen die Verwendung der Marke verweigert werden.

EINHALTUNG DER ANWENDUNGS-RICHTLINIENDie Markennutzer dürfen die Marke nur unter strikter Ein-haltung der Anwendungsrichtlinien verwenden, die in den digitalen Vorlagen sowie auf der Webseite der Ferienregi-on Kronplatz unter www.kronplatz.com/marke angeführt sind.

Träger, Eigentümer und Inhaber der Marke ist der Touris-musverband Kronplatz. Das Recht zur Nutzung der Marke erteilt dieser an die eigenen Mitglieder und Partner, bzw. vordergründig an Unternehmen oder Organisationen mit Sitz im Pustertal, mit dem Ziel, den gegenseitigen positiven Imagetransfer zu fördern. Der Markennutzer profitiert vom Image und der Marktkraft der Marke Kronplatz und stärkt diese im Gegenzug mit dem Image seines Unternehmens.

ANTRAG AUF NUTZUNG DERMARKEDie Vergabe der Berechtigung zur Nutzung der Marke erfolgt auf Antrag; selbiger kann online auf der Website der Ferienregion Kronplatz unter der Adresse www.kronplatz.com/marke gestellt werden. Alternativ kann der Antrag auf Nutzung der Marke auch schriftlich per Post oder per E-Mail erfolgen. Im Antrag müssen die wesentlichen persönlichen Daten des Antragstellers ent-halten sein. Ferner muss der Antragsteller darin erklären, dass er die Vorgaben des gegenständlichen Reglements und die Anwendungsrichtlinien in Bezug auf Corpora-te Identity und Design einhalten und die Marke weder rechtswidrig noch missbräuchlich benutzen wird.

NUTZUNG DER MARKEDie Marke ist als Download auf der Webseite der Fe-rienregion Kronplatz unter www.kronplatz.com/marke verfügbar. Das automatisierte Verfahren ist Unternehmen vorbehalten, die im Handelsregister der Handelskammer Bozen eingetragen sind. Unternehmen, die nicht im Han-delsregister eingetragen sind, wird die Erlaubnis zur Nut-zung der Marke erst dann erteilt, wenn ihr Antrag nach eingehender Überprüfung für positiv befunden wurde.

>>

32 | Corporate Identity Manual | Kronplatz

RECHTE UND PFLICHTEN DESMARKENNUTZERS

Mit der Nutzung der Marke erwirbt der Markennutzer das Recht, die Marke zu den Bedingungen und innerhalb der Grenzen zu verwenden, die im vorliegenden Reglement angeführt sind. Der Markennutzer muss sich insbesondere an folgende Pflichten halten:

a) Er ist zur strikten Einhaltung der in diesem Reglement und in den Anwendungsrichtlinien beschriebenen Vor-schriften verpflichtet.

b) er unterliegt den Kontrollen und muss dem beauftragtenPersonal zu diesem Zweck freien Zugang gewähren; wäh-rend der Kontrollen leistet er jegliche Unterstützung und liefert sämtliche Informationen, die für die ordnungsgemä-ße Durchführung notwendig sind.

c) er muss dafür sorgen, dass sämtliche Bedingungen, die an die Erteilung der Nutzung der Marke gekoppelt sind, unverändert bleiben.

d) er darf die Marke ausschließlich für die Zwecke ver-wenden, für welche das Recht der Nutzung erteilt wurde.

e) er muss die Marke als Ganzes ohne Veränderungen jeglicher Art verwenden, das heißt, dass die Form und Maße sowie die Farben und Proportionen der Marke ein-gehalten werden müssen, um den Wiedererkennungswert der Marke zu gewährleisten.

f) er darf keine Dinge tun oder unterlassen, die der Marke oder ihrem Ansehen in irgendeiner Form schaden könnten.

g) er darf die Marke nicht verwenden, wenn die Nut-zung widerrufen oder ausgesetzt wurde oder auf Mitglie-der-Ebene ein Rücktritt erfolgt ist.

h) er darf sich nicht an anderen Einrichtungen beteiligen, die Zielsetzungen oder Tätigkeiten verfolgen, welche mit der Marke unvereinbar sind.

i) er darf keine analogen Marken oder Marken, die mit der Marke Kronplatz verwechselt werden könnten, anmel-den oder registrieren lassen.

j) er muss sich aktiv an den gemeinsamen Tätigkeiten be-teiligen, die auf die Förderung und Aufwertung der Marke abzielen.

BENUTZUNGSMÖGLICHKEITENUND KOOPERATIONSFORMEN

Die Marke kann in einer oder mehreren der nachstehend angeführten Varianten benutzt werden:

a) Promotionszwecke: Verwendung in werblichen Kom-munikationsmaßnahmen (insbesondere Printmedien, Fern-sehen, Prospekt, Katalog, Flyer, Faltblatt, Gadget, Poster, Plakat, Werbeanzeige, Internetseite, Banner, Brief- bzw. Geschäftspapier, Visitenkarten, Türschild, usw.).

b) Produktbezug: die Marke wird auf einem Produkt ange-bracht oder für Merchandising mit der Marke verwendet.

c) Sponsoring der Ferienregion Kronplatz, seiner Mitglie-der und Partner.

d) Eigenmarken, Handelsmarken bzw. Unternehmensbe- zeichnungen dürfen weder die Marke noch Elemente da-von verwenden bzw. enthalten; von diesem Verbot ausge-nommen sind Marken von Organisationen, Körperschaften oder Gesellschaften, die für die Vermarktung der Ferien-region Kronplatz einen institutionellen Auftrag haben bzw. unter der Verwendung der Bezeichnung „Ferienregion Kronplatz“ auch außerhalb Tätigkeiten institutionellen Charakters abwickeln.

Kronplatz | Corporate Identity Manual | 33

KONTROLLEN UND SANKTIONEN

KONTROLLENDie zuständige Abteilung in der Ferienregion Kronplatz (Bereich Produktmanagement = PM) wacht über die Ein-haltung des gegenständlichen Reglements und der An-wendungsrichtlinien und führt bei den Nutzern der Marke Kontrollen durch.

Alle einzelnen Anwender müssen die Einhaltung aller Be-stimmungen und Richtlinien durch eine schriftliche Erklä-rung, die im Tourismusverband Kronplatz archiviert ist, gewährleisten.

SANKTIONENSollten die genannten Bestimmungen teilweise oder gänz-lich missachtet werden, erfolgt eine schriftliche Mahnung mit der Aufforderung der Richtigstellung und Befolgung der Bestimmungen innerhalb 60 Tagen ab Versanddatum des Schreibens. Wird dieser Mahnung nicht nachgekom-men, entscheidet der Verwaltungsrat der Ferienregion Kronplatz über Konsequenzen.

34 | Corporate Identity Manual | Kronplatz

Tourismusverband Kronplatz Gen.Michael-Pacher-Str. 11/AI-39031 Bruneck (BZ)

T +39 0474 553 [email protected]

Kontakt