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COVID-19 Situation 3. APRIL 2020 WEBINAR POLEN RUSSLAND TÜRKEI

COVID-19 Situation POLEN RUSSLAND - Service - …...• Webinar zur rechtlichen Situation: nach Ostern mit einem Vertrauensanwalt –Details folgen POLEN 19 20 2 COVID-19 SITUATION

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COVID-19 Situation

3. APRIL 2020

WEBINAR

POLEN

RUSSLAND

TÜRKEI

ALLGEMEINE HINWEISE

• Technische Schwierigkeiten? Schreiben Sie unserem Techniksupport im Chat!

• Fragen? Jederzeit im Chatfenster eingeben, Antwort am Ende des Vortrags

• Eine Sequenz nochmal sehen? Spannende Passage verpasst? Kein Problem: Es gibt eine

Aufzeichnung. Schauen Sie doch mal auf youtube.com/user/aussenwirtschaft vorbei!

• Präsentationen werden ein paar Tage nach dem Webinar zugeschickt

Einführung

2

AGENDA

POLEN (13:05 – 13:20 Uhr)Konstantin Bekos, Wirtschaftsdelegierter in Warschau

[email protected]

RUSSLAND (13:20 – 13:35 Uhr)Rudolf Lukavsky, Wirtschaftsdelegierter in Moskau

[email protected]

TÜRKEI (13:35 – 13:50 Uhr)Georg Karabaczek, Wirtschaftsdelegierter in Istanbul

[email protected]

Fragen & Antworten (13:50 – 14:10 Uhr)zu allen Ländern

3

4

1

COVID-19 SITUATION IN POLEN

Konstantin Bekos

AußenwirtschaftsCenterWarschau

WEBINAR

AKTUELLE LAGE öffentliches Leben I

POLEN

5

Zahlen • 2.946 Tests

positiv

• +64.000 Tests

gesamt

• 57 Personen

verstorben

• +184.000 in

häuslicher

Quarantäne

https://www.gov.pl/web/koronawirus/wykaz-zarazen-koronawirusem-sars-cov-2

AKTUELLE LAGE – öffentliches Leben II

POLEN

6

geschlossen seit

13.03.2020

• alle Bildungseinrichtungen, Museen, Sporteinrichtungen, Bars, etc.

• Geschäfte die nicht der Grundversorgung dienen

• Restaurants sind für Gäste geschlossen, Abholung und Lieferung ist möglich

• nationale Zugverbindungen sind stark reduziert

Ausgangssperre

bis 11.04.2020

Ausnahmen

• Weg von und zur Arbeit (Aufruf zu Teleworking-Möglichkeiten)

• Besorgungen zur Grundversorgung sowie Arztbesuche, Pflege Angehöriger

• Unterstützung im Kampf gegen Covid-19

• Gassi gehen mit Hunden (Parks, Strände, Boulevards sind geschlossen)

• Strafen: 5.000-30.000 PLN (Freiheitsstrafe bei gravierenden Verstößen)

AKTUELLE LAGE – Wirtschaft

• Polen 2019: 8. wichtigster Exportpartner für Österreich!

• Wirtschaftswachstum für das Gesamtjahr 2020: 1,5 % (WIIW)

• Wechselkurs EUR:PLN = 1:4,57 (https://www.bloomberg.com/quote/EURPLN:CUR – 03.04.2020)

• 69 % der polnischen Unternehmen planen Reduktion der Arbeitnehmer (poln. IV - 800 Unternehmen)

• 70 % der Befragten: Unterstützung der Regierung in Form von Zuzahlungen zu Gehältern wäre große Hilfe

• Für 2020 wird eine Arbeitslosenzahl von 5,5-6 % erwartet (12.20219: 5,2 %)

• viele Ukrainische Arbeiter haben Polen verlassen – fehlen v.a. in Landwirtschaft und im Bau

• Toyota und Fiat (u.a.) haben die Produktion vorübergehend eingestellt

• Bauindustrie darf offiziell noch arbeiten, allerdings nicht ausreichend Arbeiter und Material

POLEN

7

KERNTHEMEN FÜR UNSERE UNTERNEHMEN

POLEN

8

Transit von Arbeitnehmern

zwischen Polen und Österreich

Gütertransfer

zwischen den Ländern

Unterstützungsmaßnahmen

der polnischen Regierung

TRANSIT – Privatpersonen/Privatreisen

POLEN

9

Flug/Zug

• KFZ Ausreise ist prinzipiell möglich, aber • kein Transit durch Tschechien und Slowakei möglich

• einmaliger Transit durch Deutschland zur Rückkehr zum Lebensmittelpunkt ist möglich

(mit Meldebestätigung)

Ein-/Ausreise • polnische Staatsbürger dürfen Ein- und Ausreisen

• Grenzen sind für nicht-polnische Staatsbürger gesperrt• Ausnahmen: Familien von polnischen Staatsbürgern, Ausländer mit

Aufenthaltsgenehmigung/Aufenthaltstitel/Arbeitsgenehmigung

• Ausnahme: Ausländer die ein Transportmittel zur Güterbeförderung fahren

• 14-tägige Quarantäne bei Einreise nach Polen – inkl. gesamter Haushalt • streng überwacht – hohe Strafen bei Verstößen

• Ausnahme: LKW-Lenker

Privat-PKW

• internationaler Flugverkehr: eingestellt

• internationaler Zugverkehr nach Österreich: eingestellt (kein Transit durch CZ)

TRANSIT– Arbeitspendler mit PKW

POLEN

10

• D will „keine Berufstätigkeit verhindern“ – keine gesetzliche Regelung – Praxis

• Transit sollte möglich sein mit folgenden Unterlagen (keine Garantie)• Passierschein (vom ö Arbeitgeber auszustellen, unverbindliche Vorlage online)

• Pendlerbescheinigung (vom ö Arbeitgeber auszustellen, Vorlage online)

• Arbeitsvertrag / Arbeitsbestätigung

• Meldezettel in Österreich

Einreise Polen • polnische Staatsbürger dürfen Ein- und Ausreisen

• 14-tägige Quarantäne bei Einreise nach Polen – inkl. gesamter Haushalt

Transit

Deutschland

Transit CZ/SK • Transit in beiden Ländern derzeit nicht möglich.

Einreise

Österreich

• Bestimmungen wie von Ö publiziert

• Pendler-Verkehr ohne Quarantäne (Achtung: Tirol, NÖ, Burgenland)

GÜTERVERKEHR I

POLEN

11

LKW-Lenker • an den Grenzen wird die Temperatur geprüft

• müssen bei Einreise nach Polen NICHT in Quarantäne

• Verlängerung der Lenkzeiten (gültig vom 18.03.-16.04.)• täglich 11 h, wöchentlich 60 h, zwei-wöchig 96 h, nach 5,5 h Pause von mind. 45 Min.

• Wartezeit an der Grenzen wird abgezogen

• polnische Fahrer können die Wochenendpausen in Polen verbringen – ohne in Quarantäne zu

müssen (Arbeitsbestätigung und Arbeitsvertrag)

Güterverkehr • international ist der Güterverkehr weiterhin möglich

Arzneimittel/

medizinischer

Schutz

• Wer Schutzbrillen, Masken, Handschuhe aus Latex, Desinfektionsmittel, etc.

exportieren möchte, muss mind. 24 h zuvor einen Ausfuhrantrag an den Woiwoden

stellen.

• Dieser leitet den Antrag an das Gesundheitsministerium weiter zur Genehmigung.

• Derzeit werden wenige Genehmigungen erteilt.

GÜTERVERKEHR II

POLEN

12

Grenzübergänge • viele Grenzübergänge offen - Liste zum Download auf https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-in-polen.html

• Schengen Grenze: https://www.strazgraniczna.pl/pl/aktualnosci/8306%2cSytuacja-na-granicy.html

• Nicht-Schengen-Grenzen: https://granica.gov.pl/index_wait.php?v=en

Häfen • Danzig: Hafen ist voll funktionsfähig – bisher keine Reduktion der Umschlagzahlen

• Gdynja: Personen aus Schweden die mit der Fähre an Land gehen werden auf

Fieber geprüft.

• Stettin-Schwinemünde: voll funktionsfähig; keine persönliche

Dokumentenabgabe

• internationale Crew darf derzeit nicht vom Schiff – ansonsten Quarantäne

ARBEITSRECHTLICHE THEMEN

POLEN

13

Mitarbeiter in

Quarantäne

• berechtigt zur Zahlung von Krankengeld

• nicht verpflichtet Arbeit zu leisten

• Dauer: 14 Tage

• keine schriftliche Bestätigung wird ausgegeben

• Verstöße gegen die Quarantäne-Auflagen werden bestraft (EUR 6.500)

MA ist erkrankt -

Corona• berechtigt zur Zahlung von Krankengeld

• nicht verpflichtet Arbeit zu leisten

Home Office • soll soweit wie möglich eingeführt werden

• mündliche Anweisung zur Arbeit im Home Office ist ausreichend

• schriftliche Vereinbarung ist empfehlenswert

Anpassung

Arbeitsvertrag

• mit Zustimmung der Mitarbeiter/Gewerkschaft kann der Arbeitsvertrag angepasst

werden (Arbeitszeit, Gehalt/Lohn)

MAßNAHMEN PAKET DER REGIERUNG

POLEN

14

Ziele des

Rettungspakets

• Verbesserung der Liquidität der Unternehmen

• Aufschub bestimmter Verpflichtungen

• Sicherung von Arbeitsplätzen und Einkommen der Beschäftigten

• Lösungen, die die Durchführung der Aufgaben ermöglichen und verbessern sollen

5 Eckpfeiler

PLN 212 Mrd.

(~ EUR 47 Mrd.)

• Arbeitnehmersicherheit bis zu EUR 6,7 Mrd.

• Finanzierungshilfen für Unternehmen EUR 16,5 Mrd.

• Gesundheitsschutz EUR 1,7 Mrd.

• Stärkung des Finanzsystems EUR 15,6 Mrd.

• Programm für öffentliche Investitionen EUR 6,7 Mrd.

• Ab 1.04.2020 - rückwirkend Gültigkeit

FOKUS: KO-FINANZIERUNG VON ARBEITSPLÄTZEN

• bei Rückgang des wirtschaftlichen Umsatzes – Zuzahlungen:

• ab 30 % Rückgang: max. 50 % der Gehälter – ABER max. 50 % des Mindestlohns

• ab 50 % Rückgang: max. 70 % der Gehälter – ABER max. 70 % des Mindestlohns

• ab 80 % Rückgang: max. 90 % der Gehälter – ABER max. 90 % des Mindestlohns

• Voraussetzungen

• Kleinst-, Klein- und Mittlere Unternehmen, mind. 1 Jahr operativ

• Vergleichszeitraum für Umsatzrückgang: 60 Tage vor Antragsabgabe (ab 01.01.2020) zum gleichen Vorjahreszeitraum

• keine offenen Verpflichtungen an Sozialleistungen/Steuern vor Q3 2019, keine Konkurserklärung

• keine Kündigung der gemeldeten MA während der Unterstützungsperiode + gleicher Zeitraum im Anschluss (z.B. 3 Monate Unterstützung + 3 Monate im Anschluss)

• auf 3 Monate ab der Unterzeichnung des Vertrages begrenzt.

• Antragseinreichung: schriftlich an das Arbeitsamt der Wojewodschaft

POLEN

15

FOKUS: KO-FINANZIERUNG VON ARBEITSPLÄTZEN

• bei wirtschaftlichem Stillstand

• = Zeitraum, in dem ein Mitarbeiter aus Gründen, die nicht mit seiner Bereitschaft zusammenhängen, keine

Arbeit leistet

• Reduktion auf den Mindestlohn (PLN 2.600 brutto / PLN 1.920,62 netto)

• + staatliche Subvention in Höhe der Hälfte des Mindestlohns beantragbar

• Unterstützung der geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge

• auf 3 Monate ab der Unterzeichnung des Vertrages begrenzt.

• Antragseinreichung: schriftlich an das Arbeitsamt der Wojewodschaft

POLEN

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SICHERUNG VON ARBEITSPLÄTZEN/EINKOMMEN

• Flexibilisierung der Arbeitszeiten

• Arbeitgeber die von den Auswirkungen von Covid-19 betroffen sind, können die Ruhezeit während den

Arbeitstagen von derzeit 11 Stunden auf 8 Stunden reduzieren (mit einer Garantie eines Ausgleichs innerhalb

von 8 Wochen).

• Die wöchentliche Ruhezeit kann von 35 auf 32 Stunden reduziert werden.

• Bei Abstimmung mit den Gewerkschaften oder ansonsten mit den Vertretern der Arbeitnehmer, kann der

Arbeitgeber die täglichen Arbeitszeiten auf 12 Stunden erhöhen, und die Referenzperiode auf ein Maximum von

12 Monaten.

• Möglichkeit, die Betreuungsbeihilfe durch die Regierung zu verlängern

• Aufenthaltsgenehmigungen von Bürgern aus Drittstaaten werden automatisch verlängert

POLEN

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BEISPIEL – MITTLERES UNTERNEHMEN (z.B. Kaffeeröster)

• Ausdehnung de De-minimis Garantie für KMUs

• Möglichkeit für mittlere und große Unternehmen eine Kapitalerhöhung oder Finanzierung durch

Anleihen des PFR Investment Fonds zu erhalten (gesamt EUR 1,3 Mrd.)

• Exportversicherung von KUKE

• Ko-Finanzierung des Staates von 40 % der Gehälter für Angestellte bei einem Rückgang des Umsatzes

• Verschiebung von Zahlungen von Versorgungskosten

• Konsumentenschutz im Sinne von überhöhten Preissteigerungen oder weiteren unfairen Praktiken

• Ausdehnung der Arbeitserlaubnis für Drittstaaten-Angehörige

• Möglichkeit die ZUS Zahlungen zu verschieben oder in Raten zu bezahlen (ohne Zinsen)

• Verschiebung der Deadline für die PIT Zahlungen von März und April auf Mai

POLEN

18

AUSBLICK / BERATUNG

• Verlängerung der Maßnahmen nach Ostern wahrscheinlich

• Güterverkehr wird weiterhin aufrecht bleiben

• konstante Updates auf https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-in-polen.html

• Wir sind gerne auch über Video-Call für Sie zur Beratung erreichbar.

Senden Sie eine Email zur Terminvereinbarung an: [email protected]

• Umfrage bei den Niederlassungen in Polen wird durchgeführt – Ergebnisse werden publiziert

• Webinar zur rechtlichen Situation: nach Ostern mit einem Vertrauensanwalt – Details folgen

POLEN

19

20

2

COVID-19 SITUATION IN RUSSLAND

Rudolf Lukavsky

AußenwirtschaftsCenterMoskau

WEBINAR

AKTUELLE LAGE IN RUSSLAND

RUSSLAND

21

Nichteinigung über

Ölpreisförderbeschränkungen

zwischen Russland und OPEC

Erste Anzeichen

von Corona-

bedingter

geringerer

Ölnachfrage

Saudi-Arabien

bietet Rohöl ab 25

USD/Barrel an

• Rubelabwertung um ca. 25%

• Ölpreise wie zuletzt 2000

• Wohlstandsfond über 132 Mrd. USD

wird angezapft

• 2020 Rezession erwartet (-2% BIP)

• Importe werden teurer

• Investitionen und Konsum gehen

zurück

21

Ausgewählte Nachrichtemeldungen:

POLITIK ERGREIFT MAßNAHMEN | PRIVATWIRTSCHAFT UNTERSTÜTZT

RUSSLAND

22

• “PM Mishustin

instructed federal

government bodies

until 20 March to

set up

departmental

coronavirus

operative

response

headquarters.”

• “Putin also

expressed the hope

that the

development of a

Russian drug which

prevents and treats

coronavirus could

be completed

soon”

• “Producers of cosmetic

products and clothing re-orient

their production: Some Russian

producers of clothing and

cosmetic products re-orient

their production towards

medical masks and antiseptic

gels. Such plans were

announced by the companies

Bosco, Mixit and Faberlic”

19 March 202019 March 2020 24 March 2020

FÖDERALE UND REGIONALE VORSCHRIFTEN UND SELBSTISOLATION | QUARANTÄNE

RUSSLAND

23

• Wenig föderale und viele regionale Bestimmungen; Moskau Vorreiter, andere Regionen ziehen nach

• 79 von 85 russische Regionen führen nach Moskau Selbstisolations-Regime ein. Wohnung darf nur

noch für folgende Tätigkeiten verlassen werden:

• Entsorgung von Hausmüll

• Spazieren gehen mit Haustieren (innerhalb von 100 Metern vom Wohnort)

• Einkäufe im (nächstgelegenen) Lebensmittelgeschäft oder Apotheke

• Aufsuchen von dringender medizinischer Hilfe sowie bei anderen Gefährdungen für die

Gesundheit

• Arbeitsbesuche (für jene, die zur Arbeit gehen müssen)

• Moskau und Region Moskau verpflichten Bürger über 65 Jahre und Bürger mit schweren

chronischen Krankheiten zu strenger Selbstisolation

• Föderaler Beschluss: Verpflichtende Heimquarantäne nach Einreise nach Russland (14 Tage) und

empfindliche Verschärfung der Strafen bei Verstößen

EIN- UND AUSREISEBESCHRÄNKUNGEN

Einreise nach Russland

• Schließung von Landesgrenzen zu China Anfang Feb. 2020 und Aussetzung von Visa

• Einreiseverbot für sämtliche Ausländer nach Russland von 18. März bis 1. Mai mit Ausnahme für Transitreisende, Fahrzeugführer im int. Verkehr, Crews von Flugzeugen, Schiffen und Zügen sowie dauerhaft in Russland ansässige Personen und Familienmitglieder russischer Bürger

• Verpflichtende 2-wöchige Selbstisolation nach Einreise nach Russland

• Reisewarnstufe 6 für Russland gem. BMeiA

Ausreise nach Österreich

• Regulärer internationaler Flugverkehr mit Russland ab 27. März eingestellt

• Visavergabe durch Österreichisches Konsulat in Moskau eingestellt; Schengen-Visa ausgesetzt(mit Ausnahme von Aufenthaltsgenehmigungen und RWR-Karte)

RUSSLAND

24

BETRIEBSEINSCHRÄNKUNGEN | SUSPENDIERUNGEN

• Sport- und Kultur- bzw. Unterhaltungsevents verboten und Veranstaltungsbeschränkung auf 50

Personen in Moskau, Region Moskau und St. Petersburg

• Schließung von Fitness-Center, Kinos, Theater, etc.

• „Arbeitsfreie Wochen“ in Russland von 30.03.2020 – 30.04.2020 mit Schließung von

• Restaurants, Bars, Cafés mit Ausnahme von Take-Away-Services, Lebensmittel-Lieferservices und

Betriebskantine

• Einzelhandelsgeschäften mit Ausnahme von Apotheken, Lebensmittelgeschäften sowie

Geschäften mit lebenswichtigen Gütern; Fernhandel, einschließlich Lieferung, ist möglich

• Schönheits- und Kosmetiksalon, Spa-Zentren und anderen Dienstleistungs-Einrichtungen

• Staatliche Stellen und kritische Unternehmen (Transport, Energie, Wasser, etc.) ausgenommen

• Kein Arbeitsverbot! Home-Office-Arbeit sowie Arbeit in wichtigen Sektoren möglich

(Ausnahmegenehmigungen nötig)

• Fernunterricht für Universitäten und Schulen vom 23. März bis mindestens 12. April

RUSSLAND

25

ARBEITSKRÄFTE | AUFENTHALTSFRAGEN

RUSSLAND

26

Temperatur-

messungen

Home-Office

Heim-

quarantäne

QR-Code für Weg

zur Arbeit

Verlängerung bestehender Visa &

Arbeitsgenehmigungen möglich; aber

Neuvergabe ausgesetzt

„Arbeitsfreie Woche“

Arbeit möglichArbeitskraft

verpflichtend

empfohlen/möglich

„Kurzarbeit“

KURZARBEIT | KOSTENREDUKTIONSMÖGLICHKEITEN

• Grundsätzliche Empfehlung vom Staat an Arbeitgeber die Arbeitnehmer nicht zu kündigen,

aber bislang noch kein Kündigungsverbot

• Keine „Kurzarbeit“ wie in Österreich keine Zuschüsse vom Staat

• Vorübergehende Stilllegung des Unternehmens oder von Teilbereichen (Режим простоя)

• keine Arbeit, aber 2/3 des Gehaltes ausgezahlt

• Anwendung auf Corona-Virus-Situation muss im Einzelfall von Rechtsexperten geprüft werden

Weitere Kostenreduktionsmöglichkeiten:

• Zusatz zu Arbeitsvertrag hinsichtlich Reduktion der Arbeitszeit - aliquote Reduktion des Lohns

• Stellenabbau durch Stellenkürzung - bei mehreren Stellen mit Betriebsrat abzustimmen

RUSSLAND

27

GÜTERTRANSPORTE | GRENZÜBERTRITTE UND HANDELSBESCHRÄNKUNGEN

• Frachtverkehr weiterhin möglich

• Verzögerung im Straßentransport | aber Grenzen zum Baltikum, Belarus, Ukraine offen

• Importzollbefreiung für ausgewählte Produkte im medizinischen Bereich zur Eindämmung

von COVID-19 bei Einfuhr in Eurasische Wirtschaftsunion bis einschl. 30.09.2020

• Für Befreiung Bestätigung des Verwendungszwecks von zuständiger Behörden im jeweiligen

EAWU-Mitgliedsstaat Ministerium für Wirtschaft und Handel und Gesundheitsministerium

• Grüner Korridor für Lebensmittel, Medizinprodukte und lebenswichtige Waren ab Mitte März

• Temporäres Exportverbot für medizinische Güter (u.a. Schutzkleidung, Masken) ab 2. März

• Geplante Einfuhrbegünstigungen für ausgewählte Lebensmittel, Lebensmittelembargo

weiter in Kraft

RUSSLAND

28

FORCE MAJEUR

• Höhere Gewalt im Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation definiert

• Erlass des Bürgermeisters der Stadt Moskau Nr. 20-UM vom 14.03.2020 mit Verweis auf

Coronavirus-Infektion als Ereignis höherer Gewalt

• Nachweis nötig, dass bei Abschluss der Vertrags kein Hinweis auf die Möglichkeit des

Ereignisses höherer Gewalt vorlag

• Force-Majeur-Bestätigung grundsätzlich dort ausgestellt, wo Leistung aufgrund höherer

Gewalt nicht erbracht werden konnte kostenlos durch Handels- und Industriekammer RF

• Folgen abhängig von vertraglicher Vereinbarung (Standardklausel vs. individuelle Klausel);

Standardklausel im Vertrag Leistung wird bis zu 3 Monaten verschoben, danach entweder

erneut verschoben oder Vertrag aufgehoben

RUSSLAND

29

WIRTSCHAFTLICHE MAßNAHMEN | STEUER-ERLEICHTERUNGEN

• Keine Insolvenzanträge gegen Firmen durch Kreditgeber für 6 Monaten (insbes. Tourismusbranche); 6-monatiges Moratorium für das Eintreiben von Schulden und Strafen

• Klein- und mittelständische Unternehmen | Firmen mit ausländischer Kapitalmehrheit qualifizieren sich nicht

• Aufschub bei Bedienung von Bankkrediten bis zu 6 Monate

• Zahlungsaufschub für alle Steuern ausgenommen Mehrwertsteuer für 6 Monate

• Zahlungsaufschub (Moratorium) für Mietzahlungen bei staatlichen oder kommunalen Eigentum

• Sozialabgabensenkung von 30 % auf 15 % (Anm: Sozialabgaben werden vollständig von Arbeitgeber bezahlt)

• ACHTUNG: Vergünstigungen sind nicht zugänglich, falls russischen Unternehmen:

• mehrheitlich im ausländischen Eigentum oder

• Muttergesellschaft nicht als KMU klassifiziert

• JEDOCH: rechtliche Möglichkeit über Konvention von Korfu (1994) die Gleichstellung mit russischen Firmen einzufordern

• Zahlungsaufschub für Sozialabgaben für 6 Monaten für Kleinstunternehmen

• Zusätzliche in Moskau angekündigte Maßnahmen:

• Zahlungsaufschub von Vermögens- und Bodensteuer für Tourismus- und Kulturbranche

• Zahlungsaufschub von Handelsabgabe bis 31.12.2020

RUSSLAND

30

GERICHTSVERHANDLUNGEN UND BEHÖRDLICHE PRÜFUNGEN AUSGESETZT

• Gerichtsverhandlungen und öffentliche Anhörungen bis auf weiteres ausgesetzt (ausgen.

bestimmte strafrechtliche Sachen)

• Behördliche Prüfungen zur Einhaltung der Vorschriften für Registrierkassen bis 1. Mai

ausgesetzt, ausgenommen Fälle die bereits begonnen haben

• Behördliche Prüfungen zur Einhaltung der Währungskontrollgesetzgebung bis 1. Mai

ausgesetzt; ausgenommen Fälle die bereits begonnen haben

• Laufende Verfahren nur mehr über Telekommunikation, Internet, persönliches Konto des

Steuerzahlers, Post

RUSSLAND

31

FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNGSMAßNAHMEN FÜR FIRMEN

• Staatliche Banken sollen Unternehmen begünstigte Kredite zur Zahlung von Löhnen

gewähren werden. Darlehen für einen Zeitraum bis 6 Monate zu Nullzinssätzen

• Zentralbank soll 500 Mrd. RUB ausgeben für Finanzierung von KMUs | 150 Mrd. RUB für die

Finanzierung von KMU-Darlehen, um Löhne zu zahlen

• Regierung stellt 11,8 Mrd. RUB bereit zur Deckung der Löhne des medizinischen

Personals

• Staatliche Sberbank bietet Einzelunternehmern Kredite zu Nullzinssatz an

RUSSLAND

32

FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR DIE BEVÖLKERUNG

• Unterstützung für ältere und chronisch kranke Menschen, die sich in den „Homemodus“ begeben haben (kommunale Vorschreibungen verschoben, 4.000 RUB Bonuszahlung)

• Familien mit Anspruch auf Mütterkapital bekommen ab April eine zusätzliche Einmalzahlung von 5.000 RUB pro Kind

• Krankengeld bis Ende 2020 auf Grundlage des Betrags von min. einem Mindestlohn pro Monat (12.130 Rubel) berechnet

• Das Arbeitslosengeld wird bis auf den Mindestlohn (12.130 Rubel – 140 Euro) erhöht. Zurzeit überschreitet das Arbeitslosengeld 8.000 RUB pro Monat nicht

• „Arbeitsfreie“ Periode: vom 30. März bis 30. April 2020 werden arbeitsfreie Tage sein, wobei die. Löhne weiterbezahlt werden müssen.

• Wenn das Einkommen einer Person um 30 % oder mehr wegen der Krise fällt, dann kann mit einem „Zahlungsurlaub“ bei der Tilgung von Verbraucherkrediten und Immobilienhypotheken gerechnet werden. Die Betroffenen haben das Recht, die Bedienung ihrer Schulden vorübergehend einzustellen und die Schulden zu verlängern, ohne Strafen zu zahlen.

RUSSLAND

33

ZUSAMMENGEFASST: WAS KÖNNEN WIR FÜR SIE TUN ?

RUSSLAND

34

Tagesaktuelle Informationen über bestehende Beschränkungen und

Bestimmungen

Klärung von arbeitsrechtlichen Fragen in Absprache mit lokalen Anwälten

Unterstützung von österreichischen Niederlassungen beim Erhalt von

Genehmigungen für den Einsatz von Arbeitskräften

Unterstützung bei rechtlichen Problemen mit russischen Geschäftspartnern

Suche nach alternativen Geschäftspartnern und Geschäftsmodellen

WEITERE INFORMATIONSQUELLEN

RUSSLAND

35

Wirtschaftskammer Österreich

www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-info-russland.html

Offizielle Informationsseite der russischen Regierung: https://стопкоронавирус.рф/

Russisches Gesundheitsministerium in russischer Sprache

https://covid19.rosminzdrav.ru/

Russischer Verbraucherschutzbehörde in russischer Sprache: https://rospotrebnadzor.ru/

Association of European Business in Russland: https://aebrus.ru/

Allgemeine Informationsseite Coronavirus in russischer Sprache: https://koronovirus.ru/

36

3

COVID-19 SITUATION IN DER TÜRKEI

Georg Karabaczek

AußenwirtschaftsCenterIstanbul

WEBINAR

DIE VERBREITUNG DES CORONAVIRUS

Per 2.4.2020

356 Tote

18.135 Fälle

125.556 Tests

37

TÜRKEI

WIRTSCHAFTSLAGE – AKTUELL

38

• Wirtschaftswachstum für 2020 vor der Krise mit 3,5% angegeben

(WIIW): Und jetzt?

• Coronavirus erwischt Wirtschaft zu einem sehr schlechten Zeitpunkt.

• Wirtschaft durch vier Krisenjahre (Terror, Putschversuch, Wahlen,

Syrienflüchtlinge, Krieg) geschwächt, kommt gerade aus einer

Rezession

• Verschuldung der Haushalte und Unternehmen, Arbeitslosigkeit (13%)

und Inflation (12%) sehr hoch, Budgetdefizit wächst – wenig

Finanzreserven, die Türkei ist abhängig von Ausl. Direktinvestitionen

• Wechselkurs EUR:TL = 1:6,5 im Februar; 1:7,2 am 1.4.

• Tourismus bricht völlig ein

• Automobilindustrie stellt die Produktion ein

• Bauindustrie darf noch arbeiten, Finanzierungen fehlen

TÜRKEI

EIN- UND AUSREISE / GRENZÜBERGÄNGE:

• Seit 28.3. sind alle internationalen Flugverbindungen in und aus der Türkei

eingestellt

• Ausnahme: Repatriierung türk. Staatsbürger, Reisen aus medizinischen

Gründen, Regierungsmitglieder und Frachtverkehr

39

Ausreise

Einreise

- Ausländer dürfen mit den staatseigenen Flugzeugen abgeholt werden

- Grenzübergänge zum IR, AZ, Griechenland und Bulgarien sind für den

Personenverkehr geschlossen; partielle Schließung von Übergängen nach GE

türkische Staatsbürger -> müssen nach Einreise in staatl. Quarantäne

TÜRKEI

RUSSLAND

EINSCHRÄNKUNGEN DER INLANDSREISEN

40

Öffentliche

Verkehrsverbindungen

– Bus, Bahn Flug

Individualverkehr

• Seit 28.03.2020 -> generelles Fernverkehrsverbot

• Ausnahme: Genehmigung des Gouverneurs in dringenden Fällen

• Bus-, Bahnverkehr und Seeverkehr kaum mehr möglich

• Flüge nur in die 14 größten Städte möglich -> Alle nur von

Istanbul Airport mit Turkish – auch diese nur mit Genehmigung

• In Bussen und Bahn sind die vorgeschriebenen Mindestabstände

einzuhalten

• Reisen mit eigenem Auto weiterhin möglich – allerdings

Gesundheitskontrollen an Stadtgrenzen

TÜRKEI

EINSCHRÄNKUNGEN DES ÖFFENTLICHEN LEBENS

41

• Geschlossen sind:

Universitäten, Schulen, alle Betriebe „in nicht alltagsnotwendigen

Branchen“ und Orte an denen sich größere Menschenmengen ansammeln

können

• Freitagsgebet in den Moscheen verboten

• Es wird empfohlen die nächsten drei Wochen nicht außer Haus zu gehen -

> allgemeines Ausgehverbot NUR für Personen ab 65.

• Veranstaltungen mit größeren Menschenmengen sind untersagt

• insgesamt 28 Dörfer unter Quarantäne

Getroffene

Maßnahmen

TÜRKEI

FRACHTVERKEHR

42

• Frachtverkehr geht generell weiter, nur mit dem Iran eingestellt

• Frachtverkehr mit Griechenland und Bulgarien Richtung Europa möglich

• Fahrer aus 60 Ländern dürfen nicht einreisen (inkl. Ö). Die anderer Nationalität

schon – ausser sie waren in den letzten 14 Tagen in einem dieser Länder

• türk. Fahrer, die sich in den betroffenen Ländern aufgehalten haben, müssen in

14 tägige Quarantäne

• LÖSUNG: Fahrerwechsel an der Grenze im Niemandsland

TÜRKEI

EXPORT / IMPORT

Grundsätzlich keine Änderungen – allerdings:

Ausfuhr bewilligungspflichtig für:

43

türk.

Gesundheitsministerium

türk.

Handelsministerium

• Schutzmasken (u.a. Medizinische und

chirurgische Masken)

• medizinische Handschuhe

• Arbeitsschutzbekleidungen

• Schutzbrillen

• Ethylalkohol

• Kölnisch-Wasser

• Desinfektionsmittel

• Wasserstoffperoxid

TÜRKEI

WIRTSCHAFTSPAKET

44

Wirtschaftspaket im Ausmaß von 100. Mrd. TRY (rund EUR 14 Mrd.)

• Stundung der Mehrwertsteuer und Arbeitnehmerversicherungsbeiträge für 6 und der

Quellensteuer für 3 Monate

• Aufschub der Zahlung von Kreditschulden und die Kreditzinsen für Unternehmen, die

in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

• Lagerhaltungs-Finanzierungsmöglichkeit für Exporteure

• Der Garantiefonds wurden von 25 Milliarden auf 50 Milliarden aufgestockt um KMU’s

zu unterstützen

• Banken werden aufgefordert Kreditkarten- und Konsumentenkredit-Zinsen zu

senken, um so Familien mit geringem Einkommen den Zugang zu Kapital zu

ermöglichen

• Aufruf zu Home Office- bzw. flexiblen Arbeitszeitmodellen

TÜRKEI

LEISTUNGEN IM SOZIAL UND GESUNDHEITSBEREICH

45

• Zwei Milliarden TRY (EUR 285 Mio.) zusätzliche Sozialleistungen für bedürftige

Familien

• Die Mindestpensionen werden auf TL 1500 (EUR 210) erhöht

Im Gesundheitsbereich• 32.000 zusätzliche Kräfte wurden eingestellt und Prämien werden ausgezahlt

• Förderung von Produktion von Beatmungsgeräten, Schutzmasken und ähnliche Sanitär- und

Hygieneartikel

• 350.000 Schnelltest-Kits werden aus China importiert, 50.000 sind bereits in Betrieb.

• Firmen, die Sanitätsbedarf horten werden bestraft

TÜRKEI

ARBEITSRECHTLICHE ASPEKTE I

46

Home Office-

Vereinbarung

Nutzung der

Urlaubstage

Covid-19 : Der AG darf einseitig auf Home-Office umstellen ->

Fürsorgepflicht des AG

- Darf der AG den AN veranlassen seine gesetzlichen Urlaubstage zu

nutzen?

JA. (Während Covid-19)

- Darf der AG seine AN veranlassen unbezahlten Urlaub zu nehmen?

NEIN. -> AN hat Recht auf fristlose Kündigung + Abfindung etc.

-> AG könnte mit „rechtmäßigem Grund“ entlassen

(Klärung vor Gericht notwendig)

TÜRKEI

ARBEITSRECHTLICHE ASPEKTE II

• Kürzung der Löhne für eine Woche um die Hälfte

• Falls Maßnahmen länger als 1 Woche andauern: AG ist berechtigt den AN zu entlassen. Keine Kündigungsfrist, aber mit Abfindung.

• Kündigung mit rechtmäßigem Grund aufgrund schwieriger Lage durch Covid-19-> Ultima Ratio

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Regelungen bei Schließungen ohne Eigeninitiative:

Schließung durch Eigeninitiative:

Arbeitshemmnisse

Gibt es seitens des Staates Arbeitshemmnisse?

JA. Alle Theater, Kinos, andere Veranstaltungsorte, Konzertsäle,

Hochzeitsäle, Event-Center und Restaurants (lediglich der Zustelldienst

ist erlaubt), Cafés, Clubs, Internetcafés, Spielzentren, Spielplätze,

Jahrmärkte, Vergnügungsparks, Schwimmhallen, Saunas, Fitnesscenter,

Schönheitssalons, Spas vorübergehend geschlossen!

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ARBEITSRECHTLICHE ASPEKTE III

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Kurzarbeit

Sektoren: Einzelhandel, Einkaufscenter, Metallverarbeitung, Automotive,

Logistik, Kino-Theater, Unterkünfte, Lebensmittel-Getränke, Textil-

Konfektion und Eventorganisation, Gesundheitswesen, Möbelherstellung,

Bergbau und Steinbrüche, Baufirmen, Küchenhersteller, Autovermietung,

Druckereidienste

Antrag kann online gestellt werden und Prozedur ist vereinfacht

Zwei Varianten vorhanden: -> Kürzung der Arbeitszeiten um mind. 1/3 oder

-> Aussetzung des Betriebes für mind. vier Wochen

• Höchstens für drei Monate möglich

• Keine Mindestzahl für Angestellte

• Bei Kürzung wird der durchschnittliche Bruttoverdienst pro Tag als Basis genommen und

60% davon wird seitens des Staates dem AN gezahlt.

• Bei Aussetzung des Betriebes wird ein Entgelt zwischen 1.752,40 TRY und 4.380,99 TRY

ausgezahlt. Max. 150% des Mindestlohns

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VERTRAGSRECHTLICHE ASPEKTE

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Force Majeure

Unerfüllbarkeit

Anwendung bei Unternehmen, die ihre Betriebe schließen mussten:

JA. -> Aufschub der Zahlungspflicht

Anwendung bei Unternehmen, die ihre Betriebe aus Eigeninitiative

schließen:

Nur mit Klausel möglich. Ausnahme: Sektoren, denen der Staat Aufschübe

gewährt.

Neugestaltung des Vertrages od. Rücktritt wegen faktischer

Unerfüllbarkeit möglich!

Notiz: Regierung hat verordnet, dass den Mietern während dieses Zeitraums nicht gekündigt

werden darf.

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FRAGEN UND ANTWORTEN

Gerne können Sie Ihre Frage über das Chatfenster

stellen. Der Moderator liest die Frage aus dem Chat vor

die Vortragenden werden darauf antworten.

Wir bitten um Verständnis, dass nur eine Auswahl an

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Fragen werden wir per Email beantworten.

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