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PH NÖ Version 1.0 – 16. September 2011 – Waka/Windl Seite 1 von 16 Curriculum Lehrgang Lernberater/in – Mathematik Fordern und Fördern im Mathematikunterricht der Volksschule Version 1.0 Datum der Bestätigung durch Studienkommission 16. Oktober 2011 Die Studienkommission der PH NÖ bestätigt die gesetzeskonforme Gestaltung des Curriculums gemäß §42 Abs 2 (außer lit. 4) und Abs 3 HG 05 und den Bestimmungen der HCV 06 sowie den entsprechenden Empfehlungen des BMUKK Rundschreiben 20/2007 vom 21. September 2007, Punkt 2.3.2 Lehrgänge mit Zertifizierung zwischen 6 und 29 ECTS-Credits.

Curriculum Lehrgang Lernberater/in Mathematik Fordern und ... · Schwerpunkte im Lehrgang „Lernberater/in - Mathematik“ sind daher neben dem hochschulspezifischen Konzept der

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PH NÖ

Version 1.0 – 16. September 2011 – Waka/Windl Seite 1 von 16

Curriculum

Lehrgang Lernberater/in – Mathematik

Fordern und Fördern im Mathematikunterricht der Volksschule

Version 1.0

Datum der Bestätigung durch Studienkommission

16. Oktober 2011

Die Studienkommission der PH NÖ bestätigt die gesetzeskonforme Gestaltung des Curriculums gemäß §42 Abs 2 (außer lit. 4) und Abs 3 HG 05 und den Bestimmungen der HCV 06 sowie den entsprechenden Empfehlungen des BMUKK Rundschreiben 20/2007 vom 21. September 2007, Punkt 2.3.2 Lehrgänge mit Zertifizierung zwischen 6 und 29 ECTS-Credits.

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Inhaltsverzeichnis

1. QUALIFIKATIONSPROFIL .................................................................................................................................. 3 1.1 Bildungs- und Ausbildungsziele des Lehrgangs ................................................................................................ 3 1.2 Lernergebnisse (Kompetenzen) ....................................................................................................................... 3 1.3 Lehr- und Lernkonzept (-strategie) .................................................................................................................. 3 1.4 Beurteilungskonzept ......................................................................................................................................... 4 1.5 Verhältnis betreute/unbetreute Studienanteile ................................................................................................. 4 2. CURRICULUM ................................................................................................................................................... 4 2.1 Allgemeines ...................................................................................................................................................... 4 2.1.1 Zuordnung ........................................................................................................................................................ 4 2.1.2 Angaben zum Bedarf ........................................................................................................................................ 4 2.2 Zulassungsvoraussetzungen, Zielgruppe und Reihungskriterien ......................................................................... 5 2.3 Ansprechperson ............................................................................................................................................... 5 2.4 Modulraster ..................................................................................................................................................... 6 2.5 Modulübersicht: Ausmaß und Art der einzelnen Lehrveranstaltungen................................................................ 6 2.6 Modulbeschreibung .......................................................................................................................................... 8 2.6.1 Modul 1: Grundlagen ........................................................................................................................................ 8 2.6.2 Modul 2: Diagnose und Förderplan ................................................................................................................... 9 2.6.3 Modul 3: Vertiefende Förderdidaktik .............................................................................................................. 11 2.6.4 Modul 4: Reflexion und Portfolioarbeit ........................................................................................................... 12

3. PRÜFUNGSORDNUNG ................................................................................................................................... 14 3.1 Geltungsbereich ........................................................................................................................................... 14 3.2 Feststellung des Studienerfolges ..................................................................................................................... 14 3.3 Prüfungsverfahren ........................................................................................................................................ 15 4. KOSTENKALKULATION ................................................................................................................................... 16

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1. QUALIFIKATIONSPROFIL 1.1 Bildungs- und Ausbildungsziele des Lehrgangs Die Studierenden sollen befähigt werden, die Lehrgangsinhalte für die jeweilige Zielgruppe im Berufsfeld umzusetzen. Der Lehrgang zielt darauf ab

die Studierenden mit Kompetenzen zur Erkennung von „Rechenschwäche“ auszustatten.

die Studierenden zu gezielter Förderung von rechenschwachen Kindern zu befähigen.

die Studierenden auf das Erlangen von Kompetenzen in der Analyse mathematischer Lernprozesse vorzubereiten.

die Kompetenz der Studierenden auf Basis der kontinuierlichen Weiterbildung zu entwickeln.

Absolventen/Absolventinnen hervorzubringen, die fähig sind, mathematische Lernschwierigkeiten bei Grundschülern und Grundschülerinnen in ihren vielfältigen Ausprägungsformen möglichst frühzeitig zu erkennen und in einer umfassenden Lernstandsanalyse möglichst detailliert zu beschreiben.

1.2 Lernergebnisse (Kompetenzen) Zur Erreichung der Ziele des Lehrgangs „Lernberater/in - Mathematik“ ist es notwendig, dass basierend auf den persönlichen, pädagogischen und fachlichen Kompetenzen der Studierenden die Bereitschaft zur Weiterbildung gegeben ist. Diese Ausbil-dung soll die Absolventen und Absolventinnen befähigen, Rechenschwäche bei Kindern in ihren Grundzügen zu erkennen und in der Folge konkret diagnostizieren zu können. Auch wird die auf dem letzten Stand der aktuellen Forschung basierende Planung, Durchführung und Reflexion der mathematikspezifischen Förderung der Kinder mit „Rechenschwäche“ durch den/die Lernberater/in - Mathematik erwartet. Lernberater/innen - Mathematik sollen sich als Experten und Expertinnen auf ihre persönlichen Kompetenzen besinnen, ihr handlungsgeleitetes Wissen reflektieren und erweitern sowie den ihnen anvertrauten Kindern, Lehrern und Lehrerinnen ihr reflexives Vorgehen erfahrbar machen. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist es daher notwendig, dass die Absolventen und Absolventinnen des Lehrgangs als Multiplikatoren und Multiplikatorinnen tätig werden. Schwerpunkte im Lehrgang „Lernberater/in - Mathematik“ sind daher neben dem hochschulspezifischen Konzept der Ausbildung insbesondere die Steigerung der Professionalität und der Selbstkompetenz des Lernberaters/der Lernberaterin - Mathematik sowie erwachsenenpädagogische Aspekte der Kommunikation und Beratung.

1.3 Lehr- und Lernkonzept (-strategie)

Die fünf Domänen der Lehrer/innenpersönlichkeit sind Grundlage der Arbeit als Lernberater/in – Mathematik:

Reflexions- und Diskursfähigkeit – das Teilen von Wissen und Können

Professionsbewusstsein – sich als Experte und Expertin wahrnehmen

Personal Mastery – die Kraft individueller Könnerschaft

Kollegialität – die Produktivität von Kooperation

Differenzfähigkeit – der Umgang mit großen und kleinen Unterschieden Konsequenzen der Umsetzung dieses Konzepts:

Erfahrung und Vermittlung stehen in direktem Kontext

Studierende erhalten keine „fertigen“, didaktischen Rezepte – sie gelangen durch Reflexion zu eigenen Handlungen und intensiver Kommunikation mit den Beteiligten

Auseinandersetzung mit dem eigenem Handeln und den aktuellen, wissenschaftlichen Theorien zur Entwicklung einer umfassenden Förderdidaktik

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1.4 Beurteilungskonzept

Leistungsnachweise über die Inhalte von Modulen dienen dem Nachweis der erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen sowie der Fähigkeit des Prüfungswerbers und der Prüfungswerberin zur selbstständigen und kritischen Auseinandersetzung mit den Fragestellungen und Themen des Lehrgangs. Die unreflektierte Reproduktion stofflicher Inhalte ist für eine positive Beurteilung eines Moduls nicht ausreichend. Den Abschluss des Lehrgangs bilden eine Portfolioarbeit und eine Defensio, die die Studierenden eigenständig und nach wissenschaftlichen Grundsätzen zu erstellen haben. Das Thema und die Kriterien für die Bearbeitung der Inhalte sind spätestens bis zu dem von dem/der Modulverantwortlichen festgesetzten und kundgemachten Termin zwischen den Studierenden und einem/einer im Lehrgang eingesetzten Hochschullehrer/in zu vereinbaren, wobei die Studierenden Themenvorschläge erstatten. Die Präsentation der Portfolioarbeit umfasst die exemplarische Darlegung der Erkenntnisse des/der Studierenden im Kontext des Lehrgangs „Lernberater/in – Mathematik“. Die Präsentation vor den Prüfern und Prüferinnen soll nach Möglichkeit auch im Kreise der Studierenden stattfinden, um die Möglichkeit zu Rückfragen und Feedbacks zu geben.

1.5 Verhältnis betreute/unbetreute Studienanteile

Die Selbststudienanteile dieses Lehrgangs überschreiten 50% des Gesamtworkloads (vgl. BMUKK-20.030/00001-I/12/2008). Begründung: Betreuung und Förderung von Schülern und Schülerinnen im Unterricht sind in die Workload inkludiert.

2. Curriculum 2.1 Allgemeines Die Ausbildung zum Lernberater/in - Mathematik an der PH NÖ umfasst 15 ECTS und ist als aufbauendes Modulsystem über einen Zeitraum von 4 Semestern konzipiert. Die Zielsetzung ist, der/die Lernberater/in - Mathematik soll innerhalb komplexer Lern- und Unterrichtssituationen „Rechenschwäche“ bei Kindern erkennen und in der Folge mathematikspezifische Förderung einleiten und durchführen können. Dieser Ausbildungslehrgang zum/zur Lernberater/in - Mathematik erhebt nicht den Anspruch auf Abgeschlossenheit, sondern soll die Grundlagen und Einblicke in die Fördermöglichkeiten auf dem Gebiet der „Rechenschwäche“ vermitteln. Der Erwerb grundlegender Kenntnisse der aktuellen Fachdidaktik der Grundschulmathematik sowie der Kompetenz in der mathematischen Lernprozessanalyse und umfassenden Wissens um Erscheinungsformen und Möglichkeiten der Überwindung typischer Störungsbilder sind weitere Schwerpunkte der Ausbildung.

2.1.1 Zuordnung Der Lehrgang ist dem öffentlich-rechtlichen Bereich zugeordnet.

2.1.2 Angaben zum Bedarf Aufgrund der Vorgaben durch den LSR f. NÖ – siehe „Richtlinien für den Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Rechenschwäche in der Allgemeinbildenden Pflichtschule“ (Erlass II-306/413-2009) sind zur Beratung und Betreuung der mit rechenschwachen Kindern konfrontierten Lehrerinnen und Lehrern in Volksschulen Lernberater/innen - Mathematik an unterschiedlichen Schulstandorten notwendig. Um den Bedarf an Lernberatern und Lernberaterinnen auf dem Gebiet der „Rechenschwäche“ abdecken zu können, ist eine beträchtliche Anzahl an Lernberatern/innen - Mathematik notwendig, die nur durch Multiplikatorentätigkeit der bereits Ausgebildeten erreicht werden kann.

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2.2 Zulassungsvoraussetzungen, Zielgruppe und Reihungskriterien Zugelassen sind Lehrer/innen mit gültigem Lehramtszeugnis für Volksschulen und in Ausnahmefällen auch Sonderschullehrer/innen. Gibt es mehr Anmeldungen als Plätze, erfolgt die Nennung der Teilnehmer/innen durch die vorgesetzte Dienstbehörde. Dem/Der Lehrgangsleiter/in kann formal kein Mitspracherecht zukommen, wenn die Dienstbehörde die Entscheidung trifft. Im Falle der Landeslehrer/innen ist dies der/die zuständige Bezirksschulinspektor/in.

2.3 Ansprechperson: Lehrgangsleiter: Mag. Christian WAKA E-Mail: [email protected] Telefon: 02742 323 16 10 mobil: 0676 42 42 790

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2.4 Modulraster: 15 ECTS

"Lernberater/in - Mathematik – Fordern und Fördern im Mathematikunterricht der Volksschule "

1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester

LGM11 LGM12 LGM13 LGM14

Grundlagen Diagnose und Förderplan Vertiefende Förderdidaktik Reflexion und Portfolioarbeit

3,5 ECTS 2,0 SWSt 4,5 ECTS 2,75 SWSt 1,5 ECTS 1,0 SWSt 5,5 ECTS 1,5 SWSt

1,5 HW 2 FW 0 SP 0 ES 0 HW 2,75 FW

1,5 SP 0,25 ES 0,25 HW

0,25 FW

1 SP 0 ES 0 HW 0,75 FW

1,25 SP 3,5 ES

2.5 Modulübersicht: Ausmaß und Art der einzelnen Lehrveranstaltungen

LGM11 WP

Studienfachbereiche ECTS-Credits

Art LV Semester-

wochenstunden zu 45 Minuten

Echtstunden zu 60 Minuten

ECTS

-Cre

dit

s

Modulthema Grundlagen H

W

FW

SP

ES

VO

/SE/

UE/

Prä

sen

zstu

die

n-

ante

ile

Bet

reu

te

Stu

die

na

nte

ile g

em

äß

§ 3

7 H

G

Bet

reu

te

Stu

die

na

nte

ile g

esa

mt

(Prä

sen

z +

§ 3

7 H

G)

un

bet

reu

tes

Selb

stst

ud

ium

Stand der interdisziplinären Forschung – Teil 1 0,50 SE 0,25 0 3 9,5 0,50

Stand der interdisziplinären Forschung – Teil 2 0,50 SE 0,25 0 3 9,5 0,50

Lernen – im Allgemeinen 0,50 SE 0,25 0 3 9,5 0,50

Vom Zählen zum Zahlbegriff – Teil 1 0,50 SE 0,25 0 3 9,5 0,50

Vom Zählen zum Zahlbegriff – Teil 2 0,75 SE 0,50 0 6 12,75 0,75

Förderdiagnose und Förderplanerstellung 0,75 SE 0,50 0 6 12,75 0,75

Summe LGM11 1,5 2 0 0 2 0 24 63,5 3,5

Lehrgangssumme ECTS 15 ECTS

Lehrgangssumme SWSt 7,25 SWSt

Legende: LGÜ lehrgangsübergreifendes Modul Numerische Angaben in ECTS:

ECTS European Credits WP Wahlpflichtmodul HW Humanwissenschaften

SWSt Semesterwochenstunde WM Wahlmodul FW Fachwissenschaften und Fachdidaktiken

(1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten) SP Schulpraktische Studien

ES Ergänzende Studien

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Version 1.0 – 16. September 2011 – Waka/Windl Seite 7 von 16

LGM12 WP

Studienfachbereiche ECTS-Credits

Art LV Semester-

wochenstunden zu 45 Minuten

Echtstunden zu 60 Minuten

ECTS

-Cre

dit

s

Modulthema Diagnose und Förderplan H

W

FW

SP

ES

VO

/SE/

UE/

Prä

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n-

ante

ile

Bet

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Stu

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em

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§ 3

7 H

G

Bet

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nte

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mt

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sen

z +

§ 3

7 H

G)

un

bet

reu

tes

Selb

stst

ud

ium

Stellenwert und Größenverständnis – Teil 1 0,25 SE 0,25 0 3 3,25 0,25

Stellenwert und Größenverständnis – Teil 2 0,50 SE 0,50 0 6 9,5 0,50

Schulrechtliche und schulorganisatorische Aspekte 0,25 SE 0,25 0 3 3,25 0,25

Operationsverständnis – Teil 1 0,50 SE 0,25 0 3 9,5 0,50

Operationsverständnis – Teil 2 0,50 SE 0,25 0 3 9,5 0,50

Sachrechnen 0,50 SE 0,25 0 3 9,5 0,50

Schriftliches und halbschriftliches Rechnen (3. u. 4. Klasse) 0,50 SE 0,25 0 3 9,5 0,50

Gruppensupervision 0,50 UE 0,25 0 3 9,5 0,50

Praxisreflexion in Arbeitsgruppen 0,50 UE 0,25 0 3 9,5 0,50

Reflexion der theoretischen Hintergründe 0,50 UE 0,25 0 3 9,5 0,50

Summe LGM12 0 2,75 1,5 0,25 2,75 0 33 79,5 4,5

LGM13 WP

Studienfachbereiche ECTS-Credits

Art LV Semester-

wochenstunden zu 45 Minuten

Echtstunden zu 60 Minuten

ECTS

-Cre

dit

s

Modulthema Vertiefende Förderdidaktik H

W

FW

SP

ES

VO

/SE/

UE/

Prä

sen

zstu

die

n-

ante

ile

Bet

reu

te

Stu

die

na

nte

ile g

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§ 3

7 H

G

Bet

reu

te

Stu

die

na

nte

ile g

esa

mt

(Prä

sen

z +

§ 3

7 H

G)

un

bet

reu

tes

Selb

stst

ud

ium

Vertiefende Auseinandersetzung – Förderdidaktik 0,25 SE 0,25 0 3 3,25 0,25

Aktuelle Forschung zur Thematik 0,25 SE 0,25 0 3 3,25 0,25

Gruppensupervision 0,50 UE 0,25 0 3 9,5 0,50

Praxisreflexion in Arbeitsgruppen 0,50 UE 0,25 0 3 9,5 0,50

Summe LGM13 0,25 0,25 1 0 1 0 12 25,5 1,5

LGM14 WP

Studienfachbereiche ECTS-Credits

Art LV Semester-

wochenstunden zu 45 Minuten

Echtstunden zu 60 Minuten

ECTS

-Cre

dit

s

Modulthema Reflexion und Portfolioarbeit H

W

FW

SP

ES

VO

/SE/

UE/

Prä

sen

zstu

die

n-

ante

ile

Bet

reu

te

Stu

die

na

nte

ile g

em

äß

§ 3

7 H

G

Bet

reu

te

Stu

die

na

nte

ile g

esa

mt

(Prä

sen

z +

§ 3

7 H

G)

un

bet

reu

tes

Selb

stst

ud

ium

Vertiefende Auseinandersetzung – Sachrechnen 0,25 SE 0,25 0 3 3,25 0,25

Geometrie 0,50 SE 0,25 0 3 9,5 0,50

Gruppensupervision 0,75 UE 0,50 0 6 12,75 0,75

Praxisreflexion in Arbeitsgruppen 0,50 UE 0,25 0 3 9,5 0,50

Portfolioarbeit und Präsentation 3,50 SE 0,25 0,50 9 78,5 3,50

Summe LGM14 0 0,75 1,25 3,50 1,5 0,50 24 113,5 5,5

Lehrgangssummen: 1,75 5,75 3,75 3,75 7,25 0,5 93 282 15

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2.6 Modulbeschreibungen 2.6.1 Modul 1: Grundlagen

Modulthema Kurzzeichen

Grundlagen LGM11

Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul

x Basismodul Aufbaumodul

x

Lehrgang Studienjahr

LGM1 1

studienfachbereichsspezifisch

studienfachbereichsübergreifend x

Semester ECTS-Credits

1. 3,5

Dauer und Häufigkeit des Angebots nach Maßgabe

Voraussetzungen für die Teilnahme Erfüllen der Zulassungskriterien

Modulverantwortlicher Mag. Christian Waka

Bildungsziele

Die Studierenden

diskutieren das Aufgabenfeld des/der Lernberaters/in - Mathematik.

befassen sich mit der interdisziplinären Grundlagenforschung zu „Rechenschwäche“, „Rechenstörung“ bzw. „Dyskalkulie“.

setzen sich mit den Erkenntnissen der aktuellen neuropsychologischen Forschung zum mathematischen Denken auseinander.

beschäftigen sich mit der aktuellen entwicklungspsychologischen und fachdidaktischen Forschung zur Entwicklung von Zahlbegriff und Stellenwertverständnis.

reflektieren die aktuelle interdisziplinäre Forschung zur Bedeutung basaler Teilleistungen beim Aufbau elementarer mathematischer Kompetenzen.

Bildungsinhalte

Begriffe „Rechenschwäche“ – „Rechenstörung“ – „Dyskalkulie“

Definition(en) und Erklärungsmodelle seitens der neueren (Neuro-)Psychologie

Die Rolle der basalen Teilleistungen: Forschungsstand und Konsequenzen für Prävention und Förderung

Störungsspezifisches Grundlagenwissen unter Einbeziehung der aktuellen Forschung zur Entwicklung von Zählfertigkeit und Zahlbegriff

Grundlagenwissen über aktuelle Forschung zur Entwicklung von Stellenwertverständnis/Größenvorstellungen

Mathematisches und fachdidaktisches Grundlagenwissen: Zahlaspekte, Teile-Ganzes-Konzept von Zahlen, nicht-zählende Rechenstrategien, Stellenwertsysteme, die Rolle der Anschauung und Veranschaulichung beim mathematischen Lernen.

Pädagogisches Grundlagenwissen unter Einbeziehung aktueller Theorien zum (mathematischen) Lernen (konstruktivistische Lerntheorien, aktiv entdeckendes Lernen)

Erkennen und Klassifizieren von Rechenstörungen – Fehleranalyse/Förderdiagnostik: Zahlverständnis/ Zahlenraum 10

Zertifizierbare Kompetenzen

Studierende

kennen inhaltliche Anforderungen des Aufgabengebietes des Lernberaters/der Lernberaterin - Mathematik und können diese durch eigene Überlegungen ergänzen.

sind in der Lage die Tätigkeit des Lernberaters/der Lernberaterin - Mathematik und die damit verbundenen Fähigkeiten und Fertigkeiten mit dem eigenen Handeln in Relation zu setzen.

können mögliche Defizite im Bereich mathematik-relevanter Kompetenzen von Schulanfängern und Schulanfängerinnen frühzeitiges erfassen.

verfügen über grundlegendes Wissen im Bereich „Rechenschwäche“.

kennen die Grundlagen für die Gestaltung des Volksschul-Mathematikunterrichts gemäß den Erkenntnissen der aktuellen fachdidaktischen Forschung

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Verbindung zu anderen Modulen bzw. Studienfachbereichen

Keine Verbindung

Literatur

Aktuelle Literatur nach Maßgabe des/der Vortragenden

Lehr- und Lernformen

Input, Partner-, Gruppen- und Einzelarbeit

Leistungsnachweise

Schriftlich und mündlich Beurteilung: Mit Erfolg teilgenommen / Ohne Erfolg teilgenommen

Sprache Deutsch

LGM1 WP

Studienfachbereiche ECTS-Credits

Art LV Semester-

wochenstunden zu 45 Minuten

Echtstunden zu 60 Minuten

ECTS

-Cre

dit

s

Modulthema Grundlagen H

W

FW

SP

ES

VO

/SE/

UE/

Prä

sen

zstu

die

n-

ante

ile

Bet

reu

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Stu

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na

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§ 3

7 H

G

Bet

reu

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Stu

die

na

nte

ile g

esa

mt

(Prä

sen

z +

§ 3

7 H

G)

un

bet

reu

tes

Selb

stst

ud

ium

Stand der interdisziplinären Forschung – Teil 1 0,50 SE 0,25 0 3 9,5 0,50

Stand der interdisziplinären Forschung – Teil 2 0,50 SE 0,25 0 3 9,5 0,50

Lernen – im Allgemeinen 0,50 SE 0,25 0 3 9,5 0,50

Vom Zählen zum Zahlbegriff – Teil 1 0,50 SE 0,25 0 3 9,5 0,50

Vom Zählen zum Zahlbegriff – Teil 2 0,75 SE 0,50 0 6 12,75 0,75

Förderdiagnose und Förderplanerstellung 0,75 SE 0,50 0 6 12,75 0,75

Summe LGM1 1,5 2 0 0 2 0 24 63,5 3,5

2.6.2 Modul 2: Diagnose und Förderplan

Modulthema Kurzzeichen

Diagnose und Förderplan LGM12

Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul

x Basismodul Aufbaumodul

x

Lehrgang Studienjahr

LGM1 1

studienfachbereichsspezifisch

studienfachbereichsübergreifend x

Semester ECTS-Credits

2. 4,5

Dauer und Häufigkeit des Angebots nach Maßgabe

Voraussetzungen für die Teilnahme Abschluss Modul 1 „Grundlagen“

Modulverantwortlicher Mag. Christian Waka

Bildungsziele

Die Studierenden

erlangen Kompetenzen im Erstellen von Förderdiagnosen für rechenschwache Kinder.

erlernen das Erstellen von Förderplänen zu den entsprechenden Förderdiagnosen für Kinder mit besonderen Schwierigkeiten im Erlernen der Grundschulmathematik.

reflektieren das eigene Rollenverständnis im Zuge ihrer Arbeit als Lernberater/in - Mathematik.

erwerben weiterer Grundlagen für die Gestaltung des Volksschul-Mathematikunterrichts gemäß den Erkenntnissen der aktuellen fachdidaktischen Forschung.

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Bildungsinhalte

Rechtliche und organisatorische Anforderungen des Bildungsauftrags des Lernberaters/der Lernberaterin - Mathematik kennen

Kenntnis der (schul)rechtlichen und (schul)organisatorischen Aspekte bei der Förderung rechenschwacher Kinder

Erweitertes Wissen über Fördermöglichkeiten bei Defiziten im Bereich von Stellenwertverständnis/Größenvor-stellungen

Psychologisches Grundlagenwissen (Teufelskreis „Lernstörungen“, Überwinden von Misserfolgsorientierung, Motivation etc.)

Erkennen und Klassifizieren von Rechenstörungen – Fehleranalyse/Förderdiagnostik: im multiplikativen Bereich bei der Erarbeitung und Automatisierung des kleinen Einmaleins sowie im schriftlichen und halbschriftlichen Rechnen bzw. im Kopf- und Sachrechnen

Erstellen von Förderdiagnosen für die im Rahmen des Lehrgangs betreuten Kinder

Psychologische Aspekte, die bei der Förderung rechenschwacher Kinder zu beachten sind

Allgemeines zur Erstellung eines Förderplans für rechenschwache Kinder

Pädagogische Testverfahren, Screenings, Handreichungen zur Förderdiagnostik

Anwendung von Mediation und Supervision

Techniken für ein konstruktives Feedback – Reflexion

Zertifizierbare Kompetenzen

Studierende

erwerben die Fähigkeit zur förderdiagnostischen Abklärung und analysieren den Lernstand bei Kindern mit „Rechenschwäche“ .

sind in der Lage, einen Förderplan zur gezielten Förderung rechenschwacher Kinder zu erstellen.

üben die Selbstreflexion und setzen konstruktive Kritik um.

hinterfragen kritisch das eigene Wissen auf Basis der persönlichen Praxiserfahrungen und geben konstruktives Feedback.

Verbindung zu anderen Modulen bzw. Studienfachbereichen

Verbindung zu Modul 1 „Grundlagen“

Literatur

Aktuelle Literatur nach Maßgabe des/der Vortragenden

Lehr- und Lernformen Input, Partner-, Gruppen- und Einzelarbeit

Leistungsnachweise

Schriftlich und mündlich Beurteilung: Mit Erfolg teilgenommen / Ohne Erfolg teilgenommen

Sprache Deutsch

LGM12 WP

Studienfachbereiche ECTS-Credits

Art LV Semester-

wochenstunden zu 45 Minuten

Echtstunden zu 60 Minuten

ECTS

-Cre

dit

s

Modulthema Diagnose und Förderplan H

W

FW

SP

ES

VO

/SE/

UE/

Prä

sen

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die

n-

ante

ile

Bet

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die

na

nte

ile g

em

äß

§ 3

7 H

G

Bet

reu

te

Stu

die

na

nte

ile g

esa

mt

(Prä

sen

z +

§ 3

7 H

G)

un

bet

reu

tes

Selb

stst

ud

ium

Stellenwert und Größenverständnis – Teil 1 0,25 SE 0,25 0 3 3,25 0,25

Stellenwert und Größenverständnis – Teil 2 0,50 SE 0,50 0 6 9,5 0,50

Schulrechtliche und schulorganisatorische Aspekte 0,25 SE 0,25 0 3 3,25 0,25

Operationsverständnis – Teil 1 0,50 SE 0,25 0 3 9,5 0,50

Operationsverständnis – Teil 2 0,50 SE 0,25 0 3 9,5 0,50

Sachrechnen 0,50 SE 0,25 0 3 9,5 0,50

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PH NÖ

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Schriftliches und halbschriftliches Rechnen (3. u. 4. Klasse) 0,50 SE 0,25 0 3 9,5 0,50

Gruppensupervision 0,50 UE 0,25 0 3 9,5 0,50

Praxisreflexion in Arbeitsgruppen 0,50 UE 0,25 0 3 9,5 0,50

Reflexion der theoretischen Hintergründe 0,50 UE 0,25 0 3 9,5 0,50

Summe LGM12 0 2,75 1,5 0,25 2,75 0 33 79,5 4,5

2.6.3 Modul 3: Vertiefende Förderdidaktik

Modulthema Kurzzeichen

Vertiefende Förderdidaktik LGM13

Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul

x Basismodul Aufbaumodul

x

Lehrgang Studienjahr

LGM1 2

studienfachbereichsspezifisch

studienfachbereichsübergreifend x

Semester ECTS-Credits

3. 1,5

Dauer und Häufigkeit des Angebots nach Maßgabe Voraussetzungen für die Teilnahme Abschluss Modul 2 „Diagnose und Förderplan“

Modulverantwortliche/r Mag. Christian Waka

Bildungsziele

Die Studierenden

setzen sich intensiv mit Förderdidaktik auseinander.

reflektieren ihre Arbeit kriterienorientiert und geben konstruktives Feedback.

erlangen vertiefte Kenntnisse zum Stand der aktuellen Forschung im Bereich Rechenschwäche - Rechenstörung - Dyskalkulie.

erwerben weiteres Grundlagenwissen für die Gestaltung des Volksschul-Mathematikunterrichts gemäß den Erkenntnissen der aktuellen fachdidaktischen Forschung.

Bildungsinhalte

Aktuelle Forschung zu den neurobiologischen Grundlagen mathematischen Denkens (von Aster, Dehaene, McCloskey, u.a.)

Mathematikspezifische Förderung rechenschwacher Kinder

Mathematisches und fachdidaktisches Grundlagenwissen in folgenden Bereichen: Stellenwertverständnis/Größenvorstellung, Operationsverständnis, Automatisation der additiven und multiplikativen Grundaufgaben, Kopfrechnen, halbschriftliches und schriftliches Rechnen im Bereich der vier Grundrechnungsarten

Entwicklung und Weiterentwicklung von Förderkonzepten für rechenschwache Kinder durch Kooperation der Studierenden im Rahmen von Arbeitsgruppen

Darstellung der Ziele und Maßnahmen der Individualisierung und Differenzierung für rechenschwache Kinder im Klassenunterricht

Zertifizierbare Kompetenzen

Studierende

erlangen erweiterte Kompetenzen in der gezielten Förderung rechenschwacher Kinder auf Grundlage der aktuellen interdisziplinären Forschung.

erwerben die Kompetenz zur Gestaltung des Volksschul-Mathematikunterrichts gemäß den Erkenntnissen der aktuellen fachdidaktischen Forschung.

beziehen die geforderten Kompetenzen transparent in die Formulierungen der Förderpläne für rechenschwache Kinder ein.

reflektieren ihre Arbeit mit rechenschwachen Kindern.

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wirken bei der Entscheidung in Absprache mit Schulpsychologie und Klassenlehrer/in mit, ob bei einem Kind „Rechenschwäche“ im Sinne der Richtlinien des NÖ Landesschulrates vorliegt.

Verbindung zu anderen Modulen bzw. Studienfachbereichen

Verbindung zu Modul 1 „Grundlagen“ und Modul 2 „Diagnose und Förderplan“

Literatur

Aktuelle Literatur nach Maßgabe des/der Vortragenden

Lehr- und Lernformen

Input, Partner-, Gruppen- und Einzelarbeit

Leistungsnachweise

Schriftlich und mündlich Beurteilung: Mit Erfolg teilgenommen / Ohne Erfolg teilgenommen

Sprache Deutsch

LGM13 WP

Studienfachbereiche ECTS-Credits

Art LV Semester-

wochenstunden zu 45 Minuten

Echtstunden zu 60 Minuten

ECTS

-Cre

dit

s

Modulthema Vertiefende Förderdidaktik H

W

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ante

ile

Bet

reu

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äß

§ 3

7 H

G

Bet

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die

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esa

mt

(Prä

sen

z +

§ 3

7 H

G)

un

bet

reu

tes

Selb

stst

ud

ium

Vertiefende Auseinandersetzung – Förderdidaktik 0,25 SE 0,25 0 3 3,25 0,25

Aktuelle Forschung zur Thematik 0,25 SE 0,25 0 3 3,25 0,25

Gruppensupervision 0,50 UE 0,25 0 3 9,5 0,50

Praxisreflexion in Arbeitsgruppen 0,50 UE 0,25 0 3 9,5 0,50

Summe LGM13 0,25 0,25 1 0 1 0 12 25,5 1,5

2.6.4 Modul 4: Reflexion und Portfolioarbeit

Modulthema Kurzzeichen

Reflexion und Portfolioarbeit LGM14

Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul

x Basismodul Aufbaumodul

x

Lehrgang Studienjahr

LGM1 2

studienfachbereichsspezifisch

studienfachbereichsübergreifend x

Semester ECTS-Credits

4. 5,5

Dauer und Häufigkeit des Angebots nach Maßgabe

Voraussetzungen für die Teilnahme Abschluss Modul 3 „Vertiefende Förderdidaktik“

Modulverantwortliche/r Mag. Christian Waka

Bildungsziele Die Studierenden

erwerben Grundlagen für die gezielte Beratung von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

erlernen die gezielte Beratung der Klassenlehrer/innen für den förderlichen Umgang mit rechenschwachen Kin-dern.

reflektieren den Unterricht kriterienorientiert und geben konstruktives Feedback.

führen in Arbeitsgruppen Besprechungen ihrer geplanten Fördermaßnahmen durch.

stellen im Selbststudium ein Portfolio zu einem selbst gewählten Thema zusammen und präsentieren dieses.

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Bildungsinhalte

Evaluation und Weiterentwicklung von Förderkonzepten durch Kooperation der Studierenden im Rahmen der Arbeitsgruppen

Mathematisches und fachdidaktisches Grundlagenwissen im Bereich Geometrie

Vertieftes mathematisches und fachdidaktisches Grundlagenwissen im Bereich Größen und Sachrechnen

Schulische und außerschulische Kooperationsmöglichkeiten

Evaluation und Weiterentwicklung von Förderkonzepten durch Kooperation der Studierenden im Rahmen der Arbeitsgruppen

Fallbesprechungen im Rahmen der Gruppensupervision

Entwickeln von forschenden Fragestellungen als Basis für das Entwickeln eines eigenen Förderprogramms

Zertifizierbare Kompetenzen Studierende

verfügen über grundlegendes Wissen zur gezielten Beratung von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten im förderlichen Umgang mit rechenschwachen Kindern.

beraten die Klassenlehrer/innen im förderlichen Umgang mit rechenschwachen Kindern.

analysieren ihre eigene Unterrichts- und Beratungstätigkeit und dokumentieren diese.

erstellen ein Portfolio

präsentieren das selbstverfasste Portfolio im Plenum und erläutern dieses ( Defensio)

Verbindung zu anderen Modulen bzw. Studienfachbereichen

Verbindung zu Modul 1 „Grundlagen“, Modul 2 „Diagnose und Förderplan“ und Modul 3 „Vertiefende Förderdidaktik“

Literatur

Aktuelle Literatur nach Maßgabe des/der Vortragenden

Lehr- und Lernformen

Input, Partner-, Gruppen- und Einzelarbeit

Leistungsnachweise

Schriftlich und mündlich Beurteilung: Mit Erfolg teilgenommen / Ohne Erfolg teilgenommen

Sprache Deutsch

LGM14 WP

Studienfachbereiche ECTS-Credits

Art LV Semester-

wochenstunden zu 45 Minuten

Echtstunden zu 60 Minuten

ECTS

-Cre

dit

s

Modulthema Reflexion und Portfolioarbeit H

W

FW

SP

ES

VO

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Prä

sen

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ante

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Bet

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äß

§ 3

7 H

G

Bet

reu

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Stu

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ile g

esa

mt

(Prä

sen

z +

§ 3

7 H

G)

un

bet

reu

tes

Selb

stst

ud

ium

Vertiefende Auseinandersetzung – Sachrechnen 0,25 SE 0,25 0 3 3,25 0,25

Geometrie 0,50 SE 0,25 0 3 9,5 0,50

Gruppensupervision 0,75 UE 0,50 0 6 12,75 0,75

Praxisreflexion in Arbeitsgruppen 0,50 UE 0,25 0 3 9,5 0,50

Portfolioarbeit und Präsentation 3,50 SE 0,25 0,50 9 78,5 3,50

Summe LGM14 0 0,75 1,25 3,50 1,5 0,50 24 113,5 5,5

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3. Prüfungsordnung 3.1 Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für den Lehrgang Lernberater/in - Mathematik an der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich. Die Regelungen orientieren sich am Hochschulgesetz 2005, §§ 43-46 und der HCV 2006.

3.2 Feststellung des Studienerfolgs Allgemeine Bestimmungen Der Studienerfolg ist durch Leistungsnachweise gemäß §§ 2-4 festzustellen. Prüfungen dienen dem Leistungsnachweis. Dies geschieht in schriftlicher, mündlicher oder praktischer Form. Folgende Arten der Leistungsfeststellung sind zulässig: – Mündliche Übungen im Sinne des § 6 LBVO (also Referate, Präsentationen u.ä .) – Studienaufträge (Selbststudium, Protokolle, Interview-Transkripts, Formen der Unterrichtsvor- und -nachbereitung,

Beobachtungsaufträge, diverse andere Datenerhebungen usw.) – positive Mitarbeit in allen Lehrveranstaltungen Als Leistungsnachweis für den gesamten Lehrgang „Lernberater/in - Mathematik“ ist die Erstellung einer Abschlussarbeit in Form eines Portfolios und eine Defensio vorgesehen. Die positive Beurteilung von Prüfungen lautet "Mit Erfolg teilgenommen", die negative Beurteilung "Ohne Erfolg teilgenommen". Der Lehrgang „Lernberater/in - Mathematik“ ist dann positiv abgeschlossen, wenn alle im Curriculum vorgeschriebenen Module und die Portfolioarbeit positiv beurteilt sind. Bei negativer Beurteilung einer Prüfung stehen insgesamt drei Wiederholungen zu, wobei die letzte Wiederholung jedenfalls als kommissionelle Prüfung abzulegen ist. Bei allen Lehrveranstaltungen besteht eine Anwesenheitspflicht von mindestens 75% der Präsenzsemesterwochenstunden. Die Lehrveranstaltungswiederholung aufgrund mangelnder Anwesenheit ist nicht auf die Gesamtzahl der Prüfungswiederholungen anzurechnen. Die Beurteilung einer Lehrveranstaltung, die aufgrund mangelnder Anwesenheit wiederholt werden muss, ist unzulässig. Die Lehrveranstaltungsleiter/innen haben zu Beginn jedes Semesters die Studierenden schriftlich und verbindlich über die Ziele, die Inhalte und die Methoden des jeweiligen Moduls bzw. der jeweiligen Lehrveranstaltung sowie über die Inhalte, Me-thoden, Beurteilungskriterien und die Beurteilungsmaßstäbe der Modul- bzw. Lehrveranstaltungsprüfungen zu informieren. In Ausnahmefällen sind Änderungen in Rücksprache mit dem Rektorat und der Studierendenvertretung möglich. Die Beurteilung des Erfolgs (die Note) in einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung wird in der Regel durch mehrere oder laufende mündliche und/oder schriftliche Leistungsfeststellungen bzw. Beiträge während des Semesters ermittelt, über die der/die Lehrende Aufzeichnungen zu führen hat. Prüfungen zum erfolgreichen Abschluss eines Moduls Die Überprüfung der Lehrinhalte eines Moduls bzw. die Leistungsnachweise über die Inhalte der Module erfolgt studienbegleitend zeitnah zu den Studienveranstaltungen bzw. Modulen, in denen diese Inhalte erarbeitet wurden. Der erfolgreiche Abschluss eines Moduls setzt die positive Beurteilung jedes Modulteils bzw. jeder Lehrveranstaltung voraus. Dies kann durch mündliche oder schriftliche Prüfungen oder andere Leistungsnachweise über einzelne Lehrveranstaltungen eines Moduls erfolgen.

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Leistungsnachweise über die Inhalte von Modulen dienen dem Nachweis der erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen sowie der Fähigkeit der Prüfungswerberin oder des Prüfungswerbers zur selbständigen und kritischen Auseinandersetzung mit berufsfeldbezogenen Themen und Fragestellungen. Dabei ist auf den Inhalt und den Umfang des Stoffes der Lehrveranstaltungen des Moduls Bedacht zu nehmen. Die unreflektierte Reproduktion stofflicher Inhalte ist für eine positive Beurteilung einer Lehrveranstaltung nicht ausreichend.

Portfolioarbeit und Defensio Den Abschluss des Lehrgangs bilden eine Portfolioarbeit und eine Defensio, die die Studierenden eigenständig und nach wissenschaftlichen Grundsätzen zu erstellen haben. Das Thema und die Kriterien für die Bearbeitung der Inhalte sind spätestens bis zu dem von dem/der Modulverantwortlichen festgesetzten und kundgemachten Termin zwischen den Studierenden und einem/einer im Lehrgang eingesetzten Hochschullehrer/in zu vereinbaren, wobei die Studierenden Themenvorschläge erstatten. Das Portfolio ist mit Hilfe eines geeigneten Textverarbeitungssystems/Präsentationsprogramms oder einer anderen digitalen Publikationsform zu erstellen. Die Präsentation der Portfolioarbeit umfasst die exemplarische Darlegung der Erkenntnisse des/der Studierenden im Konnex des Lehrgangs „Lernberater/in – Mathematik“. Die Präsentation vor den Prüfern/innen soll nach Möglichkeit auch im Kreise der Studierenden stattfinden, um die Möglichkeit zu Rückfragen und Feedbacks zu geben.

3.3 Prüfungsverfahren Prüfungstermine Prüfungstermine sind so festzusetzen, dass den Studierenden die Einhaltung der in den Curricula festgelegten Studiendauer ermöglicht wird. Prüfungstermine sind zeitgerecht festzusetzen und in geeigneter Weise bekannt zu geben. Anmeldung Studierende sind zur Ablegung von Prüfungen berechtigt, wenn sie die im jeweiligen Curriculum festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Durchführung der Prüfungen

Für Studierende mit Behinderungen sind gemäß § 63 Abs.1 Z 7 Hochschulgesetz 2005 sowie § 4 Abs. 5 Hochschul-Curriculaverordnung unter Bedachtnahme auf die Form der Behinderung beantragte abweichende Prüfungsmethoden zu gewähren, wobei der Nachweis der zu erbringenden Teilkompetenzen gewährleistet sein muss.

Bei mündlichen Prüfungen ist den Studierenden nach einer angemessenen Vorbereitungszeit Gelegenheit zu geben, die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen.

Die Dauer der mündlichen Prüfungen darf eine Dauer von 20 Minuten nicht unter- und 30 Minuten nicht überschreiten. Die Dauer einer schriftlichen Prüfung beträgt 60 Minuten.

Die Beratung und Abstimmung über das Ergebnis einer Prüfung vor einer Prüfungskommission hat in nichtöffentlicher Sitzung der Prüfungskommission nach einer Aussprache zwischen den Mitgliedern zu erfolgen. Die Beschlüsse der Kommission werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Die oder der Vorsitzende übt das Stimmrecht wie die übrigen Mitglieder der Prüfungskommission aus, hat aber zuletzt abzustimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. Jedes Mitglied hat bei der Abstimmung über das Ergebnis den Gesamteindruck der Prüfung zu berücksichtigen. Stimmenthaltung ist nicht zulässig.

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Das Ergebnis einer mündlichen Prüfung ist unmittelbar nach der Prüfung der oder dem Studierenden bekannt zu geben. Wurde die Prüfung negativ beurteilt, sind die Gründe dafür der/dem Studierenden zu erläutern.

Das Ergebnis von schriftlichen Prüfungen ist spätestens vier Wochen nach der Durchführung der Prüfung der/dem Studierenden bekannt zu geben.

Die für die Ausstellung von Zeugnissen erforderlichen Daten des Prüfungsprotokolls sind von der/dem Vorsitzenden der Prüfungskommission unverzüglich dem Prüfungsreferat zu übermitteln. Dieses hat mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung für die Ausstellung von Zeugnissen und für die Evidenz der Prüfungen zu sorgen.

Wiederholung von Prüfungen Bei negativer Beurteilung einer Prüfung stehen insgesamt drei Wiederholungen zu, wobei die letzte Wiederholung als kommissionelle Prüfung abzulegen ist. Für die Zusammensetzung der Prüfungskommission und das Abstimmungsprozedere ist § 5, Abs. 5 anzuwenden. Negativ beurteilte Prüfungen können frühestens nach drei Wochen wiederholt werden. Eine Prüfung ist jedenfalls negativ zu beurteilen, wenn Studierende nach Beginn der Prüfung von der Prüfung zurücktreten oder wenn ihre Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht erlaubter Hilfsmittel beeinflusst wurde. Rechtschutz Der Rechtsschutz bei Prüfungen und die Nichtigerklärung von Beurteilungen ist in den §§ 44 und 45 Hochschulgesetz 2005 abschließend geregelt.

Zertifizierung Die Absolventinnen und Absolventen des Lehrgangs „Lernberater/in – Mathematik“ erhalten ein Abschlusszeugnis der PH NÖ.

4. Kostenkalkulation Zu jedem Studienangebot ist gemäß § 42 Abs. 7 Hochschulgesetz 2005 die Darlegung der personellen und finanziellen Ressourcen vorzulegen (eine auf einer Normstudierendengruppe basierende abstrakte Kostenberechnung für die einmalige Durchführung des konkreten Studienangebotes, die zumindest die Lehrendenkosten, die Prüfungsgebühren und bei öffentlichen Pädagogischen Hochschulen einen allfällig erforderlichen zusätzlichen Sachaufwand zu umfassen hat). Voraussetzung für die Führung eines Studienangebotes ist, dass der Ressourcenbedarf aus den vorhandenen und genehmigten Kontingenten der PH/PPH bedeckt wird. Aus der Führung der Angebote kann daher weder ein Mehrbedarf an Werteinheiten noch an Lehrbeauftragtenhonoraren geltend gemacht werden.