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Foto: Fotolia Dachsanierung / Energieeinsparung DACH & FASSADE Ausgabe 2-2015 Dachhandwerker leisten einen entscheidenden Beitrag zum Erscheinungsbild unserer Städte und Dörfer. Braas unter- stützt Sie dabei mit kompletten Dachsystemen für jede Anforderung und jeden Geschmack. www.braas.de Part of BRAAS MONIER BUILDING GROUP www.facebook.com/BraasDeutschland Die Landschaft hier hat einen ganz eigenen Charakter, manchmal romanti sch verspielt, mal rau und schroff. Hi erher pa ssen kei ne 08/15-Dächer. Hier woll en wi r Dächer mit Dachpfannen, die in ihrem Gesamtbild mit unserer Landschaft harmoni si eren. Gedeck t in alter T radition, aber mit modernen, kompletten Dachsystemen. >> Markus Schmi d t, Dach d ec ker- un d Spen g lermeis ter in Forchheim

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Foto: Fotolia

Dachsanierung / EnergieeinsparungDACH&FASSADE

Ausgabe 2-2015

Dachhandwerker leisten einen entscheidenden Beitrag zum Erscheinungsbild unserer Städte und Dörfer. Braas unter-

stützt Sie dabei mit kompletten Dachsystemen für jede Anforderung und jeden Geschmack. www.braas.de

Part of BRAAS MONIER BUILDING GROUP

www.facebook.com/BraasDeutschland

Die Landschaft hier hat einen ganz eigenen Charakter,manchmal romantisch verspielt, mal rau und schroff. Hierher passen keine 08/15-Dächer. Hier wollen wir Dächer mit Dachpfannen, die in ihrem Gesamtbild mitunserer Landschaft harmonisieren. Gedeckt in alter Tradition, aber mit modernen, kompletten Dachsystemen.

>> Markus Schmidt, Dachdecker- und Spenglermeister in Forchheim

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DACH&FASSADE 2-2015

Text Text

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DACH&FASSADE 2-2015

Das erwartet Sie rund um das ThemaDachsanierung / Energieeinsparung

Erbschaftsteuer .................................................................................................................................................................. 4-5

VELUX Lüftungsplaner ....................................................................................................................................................... 6-7

Experten beziehen Stellung zum baulichen Wärmeschutz ................................................................................................ 8-9

Bundesregierung hebt staatliche Zuschüsse für Heizen mit erneuerbaren Energien kräftig an ............................................ 9

Weniger Geld für besser gedämmte Dächer .................................................................................................................. 10-11

Aktuelle Änderungen der Technischen Fachregeln des deutschen Dachdeckerhandwerks ............................................... 13

DELTA®-MAXX POLAR - Die zukunftssichere Aufdachdämmung .................................................................................. 14-15

Thermische Solaranlagen für Haushalte und Gewerbe ....................................................................................................... 19

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Nach dem Urteil des Bundesverfassungs-gerichts gehen künftig nicht mehr alle Dachdeckerbetriebe steuerfrei etwa auf Sohn oder Tochter über. Wer die Vorteile noch nutzen will, muss sich beeilen. In vielen Dachdeckerbetrieben steht jetzt oder in nächster Zeit die Nachfolge auf die nächste Generation an. So wie bei mit-telständischen Firmen insgesamt. Rund 135.000 suchen nach Schätzungen des Ins-tituts für Mittelstandsforschung in Bonn bis 2018 einen Nachfolger. Analysen zufolge übertragen 54 Prozent die Firma innerhalb der Familie, also etwa an den Sohn oder die Tochter. Bei Erbe oder Schenkung kom-men die Nachfolger in den Genuss massi-ver Steuervorteile. Diese hat das Bundes- verfassungsgericht gleich in mehreren Punkten als grundgesetzwidrig eingestuft (1 BvL 21/12), wie DDH 4/2015 berichtete.

Bis spätestens Ende Juni 2016 haben Bun-destag und Bundesrat nach dem Urteil Zeit, die gerügten Mängel zu beheben. Doch die Bundesregierung handelt deutlich schneller. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat bereits Ende Februar erste Eckpunkte ange-kündigt, was er vor allem ändern will. Kleine Betriebe sollen danach weiterhin steuerfrei auf Nachfolger übergehen können, ohne dass sie den Erhalt der Arbeitsplätze nachweisen müs-sen. Die genaue Größe stand bei Redaktions-schluss noch nicht fest. In den nächsten Mo-naten könnte sich der Bundestag mit der von Karlsruhe geforderten Reform befassen und

das Gesetz mit der ersten Lesung beschlie-ßen. „Dort wo die familiäre Nachfolge ansteht, sollten Unternehmer also möglichst bald han-deln“, rät Dr. Thomas Wachter, Notar in Mün-chen. „Sie sollten sich jetzt mit ihrem Steuerbe-rater zusammensetzen und alles besprechen“, bestätigt Bernhard Leibfried, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Kanzlei KKLB in Fell-bach bei Stuttgart.

85 Prozent sofort steuerfrei Beim beliebtesten Steuersparmodell für Nach-folger im jetzigen Gesetz sind von vornherein 85 Prozent des Betriebsvermögens steuerfrei, wenn folgende vier Bedingungen erfüllt sind: 1. Betriebsvermögen nachweisen. Das über-

tragene Vermögen muss mindestens zur Hälfte betrieblich genutzt sein. Zum Be-triebsvermögen gehören vor allem das Firmengebäude, Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge. Zum Verwaltungsvermögen zählen etwa: An andere vermietete Immo-bilien, Anteile an einer externen GmbH mit 25 Prozent oder weniger, Wertpapie-re und Forderungen, Verbindlichkeiten, Bankguthaben, Festgelder, Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Maßgeblich sind die Beträge am Bewertungsstichtag.

2. Firma fortführen. Der Nachfolger muss den Betrieb mindestens fünf Jahre lang fortfüh-ren. Er darf weder die Firma insgesamt, noch Teilbereiche in dieser Zeit verkaufen. Eine Ausnahme gilt etwa dann, wenn der Betrieb zwar Teile verkauft, gleichzeitig aber wieder investiert. Hält sich der Nachfolger irgend-

wann im Fünfjahreszeitraum nicht an diese Regel, versteuert das Finanzamt die Über-gabe rückwirkend ohne diese Steuervorteile.

3. Nicht zu viel entnehmen. Die großen Steu-ervorteile sind ebenfalls verloren, wenn der Nachfolger außer seinen Einlagen und dem Gewinn innerhalb des Fünfjahreszeitraums mehr als 150.000 Euro entnimmt, oder sich bei einer GmbH ausschütten lässt. Verluste der Firma bleiben dabei unberücksichtigt.

4. Arbeitsplätze erhalten. Schließlich muss der Nachfolger mit 85 Prozent Steuerrabatt Arbeitsplätze in der übertragenen Firma erhalten. Konkret bemisst dies das Gesetz zurzeit daran, ob die Summe aller Löhne am Ende des Fünfjahreszeitraums mindestens 400 Prozent der Lohnsumme am Anfang beträgt. Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern sind von der Lohnsummenregel befreit. Künftig könnte dies nur noch für Firmen von bis zu fünf oder acht Mitarbeitern gelten, er-warten Experten. Finanzminister Schäuble will die Grenze bis jetzt nicht an der Zahl der Arbeitsplätze, sondern an der Lohnsumme bei der Übergabe ziehen, ohne dass deren Höhe bisher feststeht.

Firma bewerten Bevor das Finanzamt die Steuer berechnet, muss erst einmal feststehen, wie viel die Firma eigentlich wert ist. Hierfür gibt es mehrere Mo-delle. Handwerksbetriebe können von einem Betriebsberater ihrer Kammer vorab das Be-triebsvermögen im AWH-Verfahren berechnen

ErbschaftsteuerFirma steuerfrei übergeben

Harald Klein

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lassen. Für die steuerliche Berechnung ist das vereinfachte Ertragswertverfahren, alternativ ein teures Gutachten des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers maßgeblich.

Das Ertragswertverfahren gilt für Einzelunter-nehmen, Personengesellschaften (wie etwa KG, OHG, GbR), nicht börsennotierte Anteile an Kapitalgesellschaften (GmbH, AG). Vereinfacht ausgedrückt ergibt sich aus dem Jahresgewinn abzüglich (fiktiven) Unternehmerlohns und ei-nem Kapitalisierungsfaktor das Betriebsvermö-gen. Anfang jedes Jahres nennt das Bundes-finanzministerium die Berechnungsgrundlage hierfür. Für 2015 gilt abgerundet der Faktor 18.

Beispiel: Der Betrieb hat einen Jahresgewinn von 100.000 Euro ausgewiesen. Sein Be-triebsvermögen beträgt 100.000 mal 18 und damit 1,8 Millionen Euro. „Das sind im Moment astronomische Werte“, weiß Notar Thomas Wachter. Doch viele Familiennachfolger kom-men dank des hohen Bewertungsabschlags

und den persönlichen Freibeträgen gleichwohl zur steuerfreien Schenkung. Alternativ kön-nen sie auch die Variante mit von vornherein 100 Prozent Bewertungsabschlag und damit voller Steuerbefreiung wählen, die jedoch strenger ist: Sieben Jahre das Unternehmen fortführen und in diesem Zeitraum mindes-tens 700 Prozent der Lohnsumme erhalten.

Für die Nachfolgeregelung im Detail sollten Betriebe mehrere Wochen bis Monate einpla-nen, je nachdem welche Besonderheiten in Fir-ma und Familie zu berücksichtigen sind. „Mit dem fertigen Konzept gehen Unternehmer und Nachfolger zum Notar der rechtlich berät und die Schenkung beurkundet“, so Steuerberater Bernhard Leibfried. Durch eine Widerrufsklau-sel im Vertrag beugt der Senior für den Fall vor, dass er die bisherige günstige Regelung nicht mehr nutzen kann, weil der Bundestag die neuen Regeln schon beschlossen hat. Dann können Senior und Junior in aller Ruhe eine andere steueroptimale Übergabe wählen.

Steuer klein rechnenSchenkungsteuer bei Sohn oder Tochter nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren (An-gaben in Euro):

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Jahresgewinn

x Kapitalisierungsfaktor 18 =

85% steuerfrei

zu versteuern

- max. 150.000 weiterer Abzugsbetrag

zu versteuern

- persönlicher Freibetrag

zu versteuern

100.000

1.800.000

1.530.000

270.000

90.000

180.000

400.000

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Nachfolgersuche im Mittelstand

54% in der Familie17% unter Mitarbeitern29% extern

Quelle: IfM Bonn 2014

In der Familie Unter Mitarbeitern Extern

54%29%

17%

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DACH&FASSADE 2-2015

VELUX Lüftungsplaner Lüftungskonzept ganz einfach in fünf Schritten erstellen

VELUX Lüftungsplaner, Foto: Velux Deutschland GmbH

Mit dem Velux Lüftungsplaner in fünf Schritten zum Lüftungskonzept nach DIN 1946-6. Grafik: Velux Deutschland GmbH

Neben der luftdichten Ausführung der Gebäudehülle verlangt die EnEV seit 2009 auch die Sicherstellung eines Mindestluftwechsels, um den Feuchteschutz zu gewährleisten. In Paragraph 6, Absatz 2 der EnEV heißt es: „Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sicherge-stellt ist.“ Die DIN 1946-6 konkretisiert die Anforderung an den Mindestluft-wechsel so, dass ein nutzerunabhängiges Lüften bei jedem Neubau und jeder Modernisierungsmaßnahme, bei der mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht oder mehr als 1/3 der Dachfläche saniert wird, si-chergestellt sein muss. Die Verantwortung dafür liegt beim Planer, also dem Architekten, ausführenden Unternehmer oder Handwerker.

Was bedeutet das für den ausführenden Handwerker oder Architek-ten?

Zunächst gilt es zu prüfen, ob der nutzerunabhängige Mindestluftwech-sel automatisch über die natürliche Infiltration durch die Gebäudehülle erfolgt oder er diesen mit lüftungstechnischen Maßnahmen sicherstellen muss. Auch wenn keine Maßnahmen erfolgen müssen, gilt es, die Prüfung schriftlich zu dokumentieren und dem Kunden auszuhändigen. Allein dies

stellt bereits ein Lüftungskonzept dar, das die Erfüllung der DIN 1946-6 gewährleistet. Sollten Maßnahmen zur Sicherstellung des nutzerunab-hängigen Mindestluftwechsels erforderlich sein, muss für den Feuchte-schutz gewährleistet werden, dass etwa alle sechs Stunden die Raumluft einmal komplett ausgetauscht wird, ohne dass Mieter oder Eigentümer selbst eingreifen. Handwerker oder Architekt müssen in diesem Fall dar-legen, wie sie mit lüftungstechnischen Maßnahmen diesen Luftwechsel garantieren. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, können sie für später auftretende Feuchteschäden in die Haftung genommen werden.

In fünf Schritten zum Lüftungskonzept

Der Lüftungsplaner von Velux erleichtert sowohl die Prüfung als auch die gegebenenfalls erforderliche Planung deutlich. Das unter www.velux.de/lueftungsplaner bereitgestellte Online-Tool benötigt nur wenige Angaben, um in fünf Schritten ein Lüftungskonzept nach den Anforderungen der DIN 1946-6 zu erstellen. Im ersten Schritt wird über die Eingabe der Post-leitzahl ermittelt, ob sich das Gebäude in einer windstarken oder -armen Region befindet. Dies erfolgt durch einen Abgleich mit den Daten des Deutschen Wetterdienstes. Schritt zwei fragt die Fassadenausrichtung

Hamburg/München, Januar 2015. Handwerker oder Archi-tekten sind bei jedem Neubau und vielen Modernisierun-

gen verpflichtet, ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 zu erstellen. Um ihnen die Erstellung eines solchen

Konzeptes deutlich zu erleichtern, hat Velux in Zu-sammenarbeit mit dem Institut für Fenstertechnik (ift) Rosenheim ein Online-Tool entwickelt, das ab sofort auf www.velux.de/lueftungsplaner zur kos-tenlosen Nutzung zur Verfügung steht.

Nur wenige Eingaben zu Größe, Lage und Beschaf-fenheit des Gebäudes sind erforderlich, damit der Lüf-

tungsplaner zeigt, ob lüftungstechnische Maßnahmen erfor-derlich sind. Sollte dies der Fall sein, gibt das Online-Tool an, wie hoch der Luftvolumenstrom pro Raum sein muss und wie dieser durch den Einbau von dezentralen Lüftungs-elementen wie Velux Balanced Ventilation mit freier Querlüf-tung automatisch sichergestellt werden kann. Darüber hin-

aus steht das erstellte Lüftungskonzept als PDF zum Download bereit, so dass Handwerker oder Ar-chitekt es ausdrucken und mit der Übergabe an den Bauherrn ihre Dokumentationspflicht erfüllen können.

Keine Software nötig: Den

VELUX Lüftungsplaner kön-

nen Sie über das Internet mit

jedem PC oder Tablet nutzen.

velux.de/lueftungsplaner

Projektdatenabfrage Fassadenausrichtung Wärmeschutzangaben Geschossangaben Raumangaben Lüftungskonzept nach DIN 1946-6

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DACH&FASSADE 2-2015

Mit dem Lüftungsplaner bietet Velux ein Online-Tool zur

schnellen Erstellung eines Lüftungskonzepts nach DIN 1946-6

Weitere Informationen: im Internet unter www.velux.de oder bei Ihrem Dach & Fassade Spezialisten der EUROBAUSTOFF.

Velux Balanced Ventilation ist ein selbstregulierendes natürliches Lüftungselement, dass die bewährte Technik der traditionellen Lüftungsklappe bei Velux Dachfenstern optimiert. Bei geringerer – für den Luftaustausch verantwortlicher – Windlast strömt dadurch mehr Luft durch das Fenster als bei der Standard-Lüftungsklappe. So ist auch in windarmen Regionen und bei jeder Witterung ein ausreichender Luftwechsel garantiert. Bei starker Windlast hingegen drosselt Balanced Ventilation mittels einer mechanisch gelagerten, selbstregulierenden Membran den Luftvolumenstrom und ge-währleistet damit eine gute Energieeffizienz, da es so unnötige Wärmeverluste und Zugerscheinungen vermeidet. Die Montage von Balanced Ventilation erfolgt einfach durch den Austausch des Standard-Markisenkastens des Dachfensters. Fotos: Velux Deutschland GmbH

mit Fenstern ab, um sicherzustellen, dass freie Querlüftung möglich ist. Denn diese kann nur dann erfolgen, wenn eine Nutzungseinheit mindes-tens zwei Fassadenseiten mit Fenstern hat. So kann die Luft von der einen Fassadenseite zur anderen mit Hilfe natürlicher Kräfte wie Wind und Temperaturdifferenzen strömen. Danach werden die Angaben zum Wärmeschutz auf Basis der Kategorie der Wohn- oder Nutzungseinheit ermittelt: Ist es ein Neubau oder werden bei einer Modernisierung nach Abschluss der Baumaßnahme zumindest die Anforderungen der Wärme-schutzverordnung von 1995 erreicht? Im folgenden Schritt müssen noch Angaben zu den Geschossen der Wohneinheit gemacht werden.

Dabei wird zwischen eingeschossig und mehrgeschossig verbunden un-terschieden. Mit den abschließenden Angaben zu Wohnfläche und Anzahl der Räume sowie deren Zuordnung zu den drei Nutzungs-Kategorien Feuchtraum wie Küche oder Bad, Wohnraum wie etwa Wohn-, Schlaf- oder Kinderzimmer und Nebenraum ist die Dateneingabe vollständig.

Ergebnis zur Dokumentation als PDF

Auf Basis der Eingaben prüft der Velux Lüftungsplaner, ob lüftungstech-nische Maßnahmen realisiert werden müssen. Sollte dies der Fall sein, ermittelt er, welcher Luftvolumenstrom pro Raumart mindestens gewähr-leistet sein muss, um die von der DIN 1946-6 geforderte Lüftungsstufe Feuchteschutz zu erreichen. Handwerker und Architekt erhalten zudem einen Hinweis, welche Größen der mit dem Lüftungszubehör Velux Ba-lanced Ventilation ausgestatteten Velux Dachfenster sich bei freier Quer-lüftung zum Erreichen des Mindestluftwechsels eignen.

In der Regel reicht ein Lüftungselement pro Raum. Für Zimmer oder gan-ze Wohneinheiten ohne Dachfenster können auch Fassadenfenster mit Außenluftdurchlässen verwendet werden. Es muss lediglich abgeglichen werden, ob diese mindestens den im erstellten Lüftungskonzept ange-gebenen Luftvolumenstrom pro Raumart erreichen. Abgerundet wird die Empfehlung durch einen Hinweis auf die für die freie Querlüftung erfor-derliche Mindestgröße der Überströmöffnung zwischen den einzelnen Räumen. In der Regel reicht für den Feuchteschutz der untere Türspalt aus und es sind keine weiteren Überstromöffnungen nötig. Darüber hi-naus weist der Lüftungsplaner die Ergebnisse auch für eine zweite Lüf-tungsstufe aus: die sogenannte „reduzierte Lüftung“.

Diese liegt höher als der rechtlich verpflichtende nutzerunabhängige Mindestluftwechsel zum Feuchteschutz und damit zum Schutz der Ge-bäudesubstanz. Sie gewährleistet vielmehr bereits einen hygienischen Mindeststandard etwa zur Reduzierung der Schadstoffbelastung für ein gesundes Raumklima für die Bewohner. Wie die reduzierte Lüftung durch den Einsatz von Velux Balanced Ventilation einfach umzusetzen ist, weist der Lüftungsplaner ebenfalls aus. Das komplette Lüftungskonzept steht als PDF zum Download bereit. Um sich rechtlich abzusichern, sollte der Handwerker oder Architekt das Dokument ausdrucken und dem Bauherrn aushändigen.

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Minister Untersteller: „Experten belegen, dass Vorurteile gegen den Einsatz von Dämmstoffen unberechtigt sind.“

Wärmedämm-Maßnahmen führen zu Schimmel, sind brandgefährlich, verunstalten Wohnhäuser – und rechnen sich darüber hinaus auch finan- ziell nicht. Zu diesen und anderen Auffassun-gen rund um den baulichen Wärmeschutz haben jetzt fünf Institutionen aus Deutsch-land und Österreich in einem Positionspapier Stellung bezogen. Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg, das Fraunhofer-Institut für Bauphysik (IBP), das Karlsruher Institut für Technologie (KIT), das Energieinstitut Vorarlberg (EIV) und das Pla-nungsbüro ebök wollen mit dem Papier einen Beitrag zur Versachlichung der Debatte leisten.

Die Experten kommen in ihrer Analyse zu dem Schluss, dass der Wärmeschutz der Gebäu-dehülle bei richtiger Planung und Ausführung nicht nur unbedenklich ist, sondern erhebliche Vorteile bietet. Zu den Vorteilen zählten vorran-gig eine schadensfreie Konstruktion der Ge-bäudehülle und gesundes Wohnen. In zweiter Linie stünden die behaglichkeitssichernden, energieeinsparenden und ökonomisch moti-vierten Aspekte.

„Die Informationen der unabhängigen Bau-experten werden dazu beitragen, Vorurteile gegen den Einsatz von Dämmstoffen abzu-bauen“, sagt Baden-Württembergs Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller. „Die Wärmedämmung ist ein lohnender Baustein der Gebäudesanierung, wird aber als solcher immer wieder verkannt.“ Hausbesitzer könnten sich bei qualifizierten Gebäudeenergieberatern aus ihrer Region über sinnvolle Dämmmaß-nahmen an Dach, Außenwänden und Keller-decke informieren, so der Minister. Eine Liste der Berater steht unter www.zukunftaltbau.de bereit.

Derzeit diskutieren viele Bürger, Verbände und Medien intensiv die Wärmedämmung, beson-ders die von Altbauten. Die Wahrnehmung ist nicht immer positiv. „Grundsätzliche Kritik an Dämmmaßnahmen stellt bauphysikalische Fakten oft verzerrt dar und reißt sie aus dem Zusammenhang einer komplexen Planungs- und Bauaufgabe“, bemängelt Dr. Volker Kienz-len, Leiter der KEA und Initiator der Analyse. „Das liegt an Vorurteilen, Fehlinterpretationen und anderen Missverständnissen.“

Dämmung zu Unrecht in der Kritik: Fünf von 13 Argumenten

Ein traditioneller Einwand gegen die Wärme-dämmung lautet: Wände müssen atmen kön-nen, um die Bewohner mit Frischluft zu ver-sorgen und um Schadstoffe und Feuchtigkeit abzuführen. Das Bild der atmenden Wand im Sinne eines Luftaustausches zwischen Innen- und Außenraum und eine Verschlechterung durch Dämmung entbehrt aber jeder funktio-nalen Grundlage, betonen die Verfasser. Ei-nen Luftaustausch durch Außenwände gibt es nicht, ob gedämmt oder ungedämmt – außer sie sind baufällig.

Auch die Schimmelgefahr sinkt durch Däm-mung: Schimmel kann immer dann auftreten, wenn sich warme Raumluft an Wandoberflä-chen abkühlt und dadurch die relative Feuch-te der Luft dort stark zunimmt; im Extremfall kommt es sogar zur Kondensatbildung. Ein zusätzlicher, von außen angebrachter Wär-meschutz führt hingegen immer zu einer An-hebung der Oberflächentemperatur der Wand und senkt so das Schimmelrisiko. Eine konse-quente Vermeidung von Wärmebrücken, etwa an den Fenstern oder der Balkonplatte, mini-miert das Risiko weiter. Die Bewohner sollten zudem nach einem Fenstertausch intensiver lüften. Die Brandgefahr erhöhe sich ebenfalls nicht, so die Autoren.

Die meisten Dämmstoffe werden so herge-stellt, dass sie als „schwer entflammbar“ einge-stuft werden. Brennende Dämmungen sind in Deutschland deshalb äußerst selten. Von den 200.000 Brandfällen pro Jahr sind die, bei de-nen die Fassadendämmung eine Rolle spielt, an einer Hand abzuzählen – ein Teil der Häu-ser befand sich zudem noch in der Bauphase. Viel häufiger brennen Inneneinrichtungen aus Holz und Kunststoffen.

Besonders emotional wird es, wenn es um die Außengestaltung geht. Wärmedämmung verunstalte die schönen, alten Gebäude, heißt es vielerorts. Wärmedämmung bedeutet aber keineswegs das Ende der Baukultur, erklären Kienzlen und Kollegen. Zwar gibt es ausrei-chend gestalterisch fragwürdige Beispiele für gedämmte Gebäude, aber auch viele gelun-gene. Und nicht jedes ungedämmte Haus ist optisch eine Perle. Die Frage der Gestaltung ist also nicht vorrangig eine Frage der Wärme-dämmung, sondern der kreativen Architektur beim Umgang mit Materialien. Für denkmalge-

Foto: Fotolia

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DACH&FASSADE 2-2015

Experten beziehen Stellung zum baulichen WärmeschutzFünf renommierte Institutionen legen Positionspapier vor

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Antragstellung ab 1. April 2015 beim BAFA möglich

Die Bundesregierung verbessert die Anreize für Investitionen im Wärmemarkt: Das seit Jah-ren etablierte „Marktanreizprogramm“ (MAP) – ein mit bis knapp 400 Mio. Euro ausgestat-tetes Anreizpaket für die Energiewende auf dem Wärmemarkt – wurde neu geschnürt und wartet nun mit erheblich attraktiveren Förder-bedingungen auf.

Private und gewerbliche Hausbesitzer, die auf moderne Heizungen mit erneuerbaren Energien umstellen wollen, können sich auf deutlich höhere Investitionszuschüsse für So-lar-, Biomasse- und Wärmepumpenanlagen freuen. Zudem werden nun begleitende Inves-titionen in das Heizungssystem gefördert. Ein

weiterer Schwerpunkt des neuen MAP ist die konsequente Öffnung des Programms für den gewerblichen Bereich: Mit Investitionszuschüs-sen von bis zu 50 % sollen alle Unternehmen sowohl bei Neubauprojekten als auch bei Sa-nierungsmaßnahmen für die Wärmewende begeistert werden. Ganz neu im Programm: Der Bund gibt nun auch Zuschüsse für die nachträgliche Optimierung bereits geförderter Öko-Heizungen.

In dem für die Zuschussbewilligung zustän-digen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr-kontrolle (BAFA) richtet man sich nun auf ein deutlich höheres Antragsvolumen ein. „Mit der am 1. April 2015 in Kraft tretenden neuen Richtlinie trägt Bundeswirtschaftsminister Gab-riel der Bedeutung des Wärmemarktes für das Gelingen der Energiewende Rechnung. Das

dringend benötigte Aufbruchssignal ist nun ge-geben“, freut sich der Präsident des BAFA, Dr. Arnold Wallraff.

Zum Hintergrund: Der in der politischen Dis-kussion oft vergessene Wärmemarkt spielt für die Energiewende eine gleichermaßen ent-scheidende Rolle wie der Strommarkt. Heizung und Warmwasser machen 40 Prozent des Energieverbrauchs aus und produzieren ein Drittel der CO

2-Emissionen. Deshalb lautet die

Devise im BAFA: „Die Energiewende beginnt im Heizungskeller“. Besonders hervorzuheben ist, dass nun auch Großunternehmen antrags-berechtigt sind. Damit dringt das MAP in eine ganz neue Dimension vor. Im BAFA spricht man deshalb vom „MAP 3.0“.

Nach Dr. Wallraffs Überzeugung unterstreicht die neue Richtlinie die Bedeutung des MAP für die Energiewende. Das MAP versorge den regenerativen Heizungsmarkt mit den notwen-digen finanziellen Impulsen und schaffe ein po-sitives Investitions- und Innovationsklima.

„Nach dem wiederholten Scheitern der Bemü-hungen um eine steuerliche Abschreibung von energetischen Sanierungsmaßnahmen erweist sich das runderneuerte MAP als zentrales und verlässliches Instrument der Bundesregierung für die Energiewende im Wärmemarkt“, so der Präsident des BAFA.

Details zu der neuen Richtlinie werden auf der Internetseite des BAFA veröffentlicht. Ab dem 1. April werden dort auch die neuen Antrags-formulare verfügbar sein.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr-kontrolle

Foto: Fotolia

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DACH&FASSADE 2-2015

Bundesregierung hebt staatliche Zuschüsse für Heizen mit erneuerbaren Energien kräftig an

schützte Fassaden oder solche mit Sichtmau-erwerk oder aus Natursteinen besteht zudem die Möglichkeit, eine Innendämmung einzu-bauen. Dass Wärmeschutz teuer sei und sich nicht rechne, ist ebenfalls nicht haltbar. Viele Investitionen können wirtschaftlich sein, be-sonders wenn die energetische Sanierung an den normalen Renovierungszyklus gekoppelt

wird – steht das Gerüst für die Putzerneuerung schon, sind die Dämmmaßnahmen günstiger und bringen über die Lebensdauer mehr Ein-sparungen als sie gekostet haben. Auch sollte die Berechnungsmethode der Sanierungskos-ten stimmen, so der Tenor im Positionspapier. Für Wirtschaftlichkeitsaussagen dürften nur die Mehrkosten für die Energieeinsparung zugrun-

de gelegt werden, nicht die Sowieso-Kosten der baulich notwendigen Sanierung, etwa der neuen Dachziegel, so die Verfasser. Pauscha-le Aussagen zur Wirtschaftlichkeit seien jedoch mit Vorsicht zu genießen, denn jedes Haus sei individuell.Quelle: KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg

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DACH&FASSADE 2-2015

Weniger Geld für besser gedämmte Dächer

Die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) gibt bei der Sanie-rung eines Steildachs einen U-Wert von ≤ 0,24 W/(m²k) vor. Das ist der energetische Mindeststandard. Zukunftsorientiert ist das leider nicht. Darum wird dieser Standard auch nicht staatlich gefördert.

Fördergelder erhält ein Hausbesitzer nur dann, wenn er sich bei der Sanierung seines Dachs für einen energetisch höherwertige-ren Standard entscheidet, zum Beispiel für den U-Wert von 0,14 W/(m²k). Dieser entspricht den Vorgaben der zuschussfähigen Anfor-derungen der KfW.

Lässt ein Hausbesitzer sein Dach nach diesen Vorgaben sanieren, erhält er von der KfW ein zinsgünstiges Darlehen oder einen einma-ligen Zuschuss.

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rüststellung, dem Abriss der alten Bedachung, über Verlegung der neuen Wärmedämmung, Dachlattung bis hin zur Verlegung der neuen Bedachung, der Dachrinnen, Fallrohre, Maler-arbeiten usw.Beim ersten raschen Vergleich der Gesamtkosten erscheint das nach dem EnEV-Mindeststandard gedämmte, allerdings nicht zuschussfähige Dach günstiger.

Bei der Sanierungsvariante mit dem zuschuss-fähigen KfW-Standard (U-Wert ≤ 0,14) können dagegen die staatlichen Zuschüsse der KfW (10% der Sanierungskosten, maximal 5000 €) angerechnet werden. Die Ersparnis beträgt in diesem Fall ca. 2.000 € ! Das zuschussfähige KfW-Dach ist also nicht nur in der Anschaffung günstiger, sondern spart durch die besserer Dämmleistung noch zusätzlich Heizkosten ein. Auch der Wohnkomfort im Winter, wie im Som-mer erhöht sich dadurch wesentlich.

Die Vergleichskalkulation zeigt: Es lohnt sich durchaus für Ihre Bauherren, die staatlichen Fördergelder/Zuschüsse zu nutzen. Wir un-terstützen Sie gerne bei der Antragstellung. Entsprechende Unterlagen zum „BauderPIR Zuschussdach“ und Sanierungsvorschläge zur Erfüllung der zuschussfähigen KfW-Vorgaben finden Sie unter www.zuschussdach.de.

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Weitere Informationen: im Internet unter www.bauder.de oder bei Ihrem Dach & Fassade Spezialisten der EUROBAUSTOFF.

Dabei muss mehr Dämmung in der Gesamt-betrachtung nicht unbedingt mehr kosten, wie es viele Hausbesitzer meinen. Die folgende Vergleichskalkulation zeigt es deutlich. Vergli-chen wird ein ca. 150 m² großen Daches, ein-mal saniert nach dem EnEV-Mindeststandard

(U ≤ 0,24) und einmal nach dem zuschussfä-higen KfW-Standard mit einem U-Wert ≤ 0,14.

In der Kalkulation ist nicht nur die Dämmmaß-nahme berücksichtigt, sondern alle für die Sanierung erforderlichen Arbeiten, von der Ge-

*Bei allen Kosten handelt es sich um ca.-Angaben.

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Aktuelle Änderungen der Technischen Fachregeln des deutschen Dachdeckerhandwerks

Offiziell verbindlich für alle DacharbeitenDas aktuelle Regelwerk darf in keinem Betrieb fehlen!Die DVD enthält alle Fachregeln, Merkblätter, Hinweise und Produktdatenblätter sowie alle Entwurfsfassungen (Gelbdrucke). Außerdem fi nden Sie hier auch Excel-Berechnungshilfen zu Schneelast, Windsog, Entwässe-rung und Wärmeschutz.

Deutsches Dachdeckerhandwerk – Regelwerk / DVDDVD ▪ Best.-Nr. 01394 ▪ € 189,– Vorzugspreis für ZVDH-Mitgliedsbetriebe € 129,–

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Der Zentralverband des deutschen Dachdeckerhandwerks (kurz ZVDH) vertritt die vielfältigen Interessen des Dachdeckerhand-werks sowohl wirtschaftlich als auch kulturell und fachlich. Unter anderem stellt der eingetragene Verein die Fachregeln, Richtlinien und Arbeitshinweise welche für den täglichen Einsatz rund um das „Dachdeckerhandwerk“ unerlässlich sind auf. Aktuell sind nach- stehende Änderungen des Regelwerkes umgesetzt worden bzw. in der Umsetzungsphase.

1. Gelbdruck Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk 1/2015

2. Hinweise Holz und Holzwerkstoffe 1/20153. Merkblatt Wärmeschutz bei Dach und Wand 4/20154. Gelbdrucke der beiden Fachregeln für Dachdeckungen mit Schiefer:

Ausgabedatum November 2014 mit einer Einspruchsfrist bis zum 31.03.2015.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer nächsten Ausgabe.

Quelle: Zentralverband des deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH)

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Die Aufdachdämmung mit DELTA®-MAXX POLAR hat den entscheidenden Vorteil, dass über die gesamte Dachfläche eine geschlossene Schicht aus Dämmelementen verlegt wird. Diese schützt sowohl den Wohnraum als auch die Dachkonstruktion optimal. Da keine Sparren die Wärmeschicht unterbrechen, gibt es weniger energetische Schwachstellen – sogenannte Wärmebrücken. Die Folge ist eine deutlich positivere Energiebilanz.

Die DELTA®-MAXX POLAR Hochleistungsdämmplatten aus Polyurethan-Hartschaum (PUR/PIR) besitzen ein hervorragendes Wärmedämmvermögen und eignen sich ideal für jeden Einsatzzweck am Steildach, ob Neubau oder Sanierung. Schon mit geringen Dämmstoffdicken bieten sie sehr gute Wärmedämmwerte. Zudem verfügen sie über eine speziell aufkaschierte Deckschicht mit robuster, rutschhemmender und damit sehr handwerkerfreundlichen Oberfläche. Dies ermöglicht eine zeit- und kostensparende Verlegung.

Ein weiterer Vorteil: Der Polyurethan-Hartschaum ist langlebig, besitzt sehr hohe mechanische Fes-tigkeiten, ist hoch belastbar und kann daher auch die Lasten aus Deckung, Schneelast und Windlast aufnehmen. Darüber hinaus stellen die DELTA®-MAXX POLAR Dämmplatten mit ihren integrierten Selbstkleberändern schon bei der Verlegung einen dauerhaften Schutz sicher. Unterschiedliche Ausführungen – mit Mineralvlies- oder Aluminium-Deckschicht, aber immer mit der typischen, hoch qualitativen DELTA®-MAXX-Oberfläche – sorgen für optimale U-Werte, unabhängig von Sparren- höhe und Sparrenabstand.

DELTA®-MAXX POLARDie zukunftssichere Aufdachdämmung

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Die energieeffiziente Lösung für die Dachsanierung

Nur ein winddichtes und professionell gedämmtes Dach garantiert dauerhaften Wär-meschutz: Die neue, diffusionsoffene Unterdeckbahn DELTA®-MAXX X sorgt in Ver-bindung mit der Sanierungsdampfbremse DELTA®-NOVAFLEXX für eine optimale Dachsanierung von außen und senkt die Energiekosten. DELTA®-MAXX X setzt neue Maßstäbe, was die Durchsturzsicherheit, die Belastbarkeit, die Reißkraft des Materials sowie die Kaltklebekraft der Überlappungs-Verklebung anbelangt.

Durch die extrem starke Reißkraft von 500 N/5 cm in Längs- und Querrichtung verbunden mit der sehr hohen mechani-schen Belastbarkeit und der sehr guten Dehnfähigkeit des Materials, ist die Bahn absolut durchtrittsicher. Für den Dachhandwerker bedeutet das: ein Höchstmaß an Sicher-heit bei der Verarbeitung – auch bei Dächern mit großen Lattweiten. Stark ist auch die Kaltklebekraft der Überlap-pungs-Verklebung: Die neue patentierte Technologie er-möglicht eine zuverlässige Verklebung auch bei widrigen Witterungsverhältnissen und Minustemperaturen bis -10° C.

DELTA®-NOVAFLEXX ist die Sanierungsdampfbremse mit flexiblem Sd-Wert und verstärktem Vlies: Ideal, wenn das Dach bereits ausgebaut ist und der Innenausbau erhalten werden soll. Die Bahn vermindert das Entweichen warmer Raumluft von innen nach außen und das Einströmen kal-ter Außenluft in den Innenraum. Der Sd-Wert ändert sich je nach dem Feuchtegehalt der Luft. Im Extremfall kann sich der ursprüngliche Wert von 5 m ganzflächig oder auch punk-tuell auf 0,2 m reduzieren. Verändert sich der Feuchtigkeits-grad, so verändert sich auch die Materialdichte.

Mit zunehmender Luftfeuchte wird DELTA®-NOVAFLEXX durchlässiger und der Dampfdiffusionswiderstand sinkt. Die Bahn gewährleistet durch die vollflächige Abdeckung des Sparrens und das Auslegen der Sparrenfelder mit luft-dichter Verklebung der Überlappungen eine durchgän-gige Luftdichtheitsschicht. Zusammen mit der winddichten Un-terdeckbahn DELTA®-MAXX X sorgt sie für ein dauerhaft zuverlässiges Energiespar-Dach.

Weitere Informationen: im Internet unter www.doerken.de oder bei Ihrem Dach & Fassade Spezialisten der EUROBAUSTOFF.

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ERLUS DachkeramikAls mittelständisches Unternehmen setzen wir aufunsere jahrzehntelange keramische Kompetenz undfertigen hoch wertige Dachkeramik an den Stand -orten Neufahrn in Niederbayern und Teistungen in Thüringen. In Teistungen wird auch unser Groß -flächenziegel Ergolds bacher E58 PLUS® gefertigt,der sich durch seine hohe Widerstandsfähig keitauszeichnet: als einziger Tondach ziegel in Eu ropaerreicht er die Hagel widerstands klasse 5. Der wirt-schaftliche Dachziegel ist mit einem Verschiebe -bereich bis zu 30 mm sehr verlegefreundlich und eignet sich besonders gut für großflä chige Objekte.

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„Mir ist wichtig, dass ich effektiv arbeiten kann. Mit Wienerberger erreiche ich in kurzer Zeit überzeugende Ergebnisse.“

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Dach & Fassade aktuell wird herausgegeben von der EUROBAUSTOFF Handelsgesellschaft mbH & Co. KG– Produktmanagement Dach & Fassade – Auf dem Hohenstein 2, 61231 Bad Nauheim

Verantwortlich Volkmar Debus, Tel. +49 60 32-8 05-167, Fax - 8167 Kevin Curcio, Tel. +49 60 32-805- 328, Fax - 8328 Gestaltung Abt. Marketing/Werbung, Anna OcenasovaErscheinungsweise 2 – 4 mal jährlich, Auflage ca. 10.000 St.

Die Inhalte beruhen auf Angaben der Industrie, der Herausgeber kann dafür keine Haftung übernehmen.IM

PRES

SUM

In eigener Sache„Dach & Fassade aktuell“ ist eine kosten lo se Kun-denzeitschrift der Fach gruppe Dach & Fassade der EUROBAUSTOFF.

In dieser Fachgruppe haben sich EUROBAU-STOFF-Gesell schafter zusammen ge schlos sen, die im Be reich Dach & Fassade beson ders en- ga giert und kom pe tent sind. Ihnen als Profi soll

„Dach & Fassade aktuell“ durch fachspezifische Infor mation einen konkreten Nutzen bieten.

Wir möchten Ihnen auf diesem Wege Pro dukt -innovationen und neue Ver ar bei tungs tech ni ken vorstellen und Sie in knapper Form über alles Wissens werte rund um Dach & Fassade infor-mieren.

Nutzen Sie die Energie der Sonne und pro-fitieren Sie von der neuen attraktiven För-derung! Eine hervorragende Geldanlage für die nächsten Jahre! Egal ob im Privathaushalt oder im Gewerbebe-trieb - senken Sie Ihre Heizkosten und schonen Sie die Umwelt! Unsere Energieversorgung soll sicher, günstig und umweltfreundlich sein. Mit der Solarwärme entscheiden sich Hausbe-sitzer für eine zukunftsfähige Energiequelle, die nicht nur Ressourcen schont, sondern auch den Geldbeutel. Gute Gründe, die für eine ther-mische Solaranlage sprechen:

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