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Das Förderbuch Thüringen 2011 Teil 2 (Seiten 475 bis 732) 474

Das Förderbuch Thüringen 2001

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Förderprogramme in Thüringen Teil 2

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Page 1: Das Förderbuch Thüringen 2001

Das Förderbuch Thüringen 2011Teil 2 (Seiten 475 bis 732)

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Was wird gefördert?

Gefördert werden:1. Aufwendungen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

- für gewerbliche Unternehmen,- für wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen

2. Investitionen zur Einführung neuester Technologien- für gewerbliche Unternehmen,- für wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen

3. Aufwendungen zum Technologietransfer- für gewerbliche Unternehmen,- für wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen.

4. Kaltmietfreistellungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Technologie- undGründerzentren (TGZ).

Wer wird gefördert?

Zu 1./2.: kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte imFreistaat Thüringen sowie wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen für wirtschaftliche bzw.nicht wirtschaftliche Tätigkeiten in Thüringen, zu 3.: kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte imFreistaat Thüringen sowie wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen für nicht wirtschaftlicheTätigkeiten in Thüringen,zu 4.: Träger oder Betreibergesellschaften von Technologie- und Gründerzentren.Im Ausnahmefall können neben KMU auch größere Unternehmen gefördert werden.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn die Forschungs-, Entwicklungs- und Investitionsvorhaben der Profilierung einer

zukunftsorientierten Wirtschaftsstruktur in Thüringen und der Verbesserung der Leistungs-und Wettbewerbsfähigkeit der Thüringer Unternehmen dienen,

- wenn der Zuschuss mindestens 5.000 EUR beträgt,- wenn das Vorhaben nicht vor Zugang des schriftlichen Zuwendungsbescheides begonnen

wird (im Ausnahmefall ist ein vorzeitiger Vorhabensbeginn möglich, muss aber gesondertbeantragt werden),

- wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist (mittels Vorlage einer Durchfinanzierungsbe-stätigung nachzuweisen),

- wenn die Technologie- und Gründerzentren junge technologieorientierte KMU in ihrerGründungsphase sowie im Rahmen ihrer innovativen Tätigkeit unterstützen,

- wenn das Vorhaben in Thüringen durchgeführt wird.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehördeentscheidet auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haus-haltsmittel.

PROGRAMM „Thüringen-GreenTech“ - Einzelbetriebliche Technologieförderung

Landesprogramme T-L01

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Hinweis: Aus förderrechtlichen Gründen können ab dem 01.01.2010 vorläufig und bis aufWiderruf keine Ausnahmegenehmigungen zur Förderung größerer Unternehmen gem. Ziffer3.4 der Richtlinie zur einzelbetrieblichen Technologieförderung erteilt werden.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 33/2010

Wie viel wird gefördert?

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgabendes Vorhabens als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung gewährt (Bagatellgren-ze 5.000 EUR). Der Umfang und die Höhe der Zuschüsse sind abhängig von der jeweiligenFördermaßnahme.

1. Aufwendungen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben:a) von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnahen Forschungseinrich-

tungen im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeit- für kleine Unternehmen: bei industrieller Forschung bis zu 70%, bei experimenteller

Entwicklung bis zu 45%, davon GreenTech-Zuschlag jeweils 5 Prozentpunkte,- für mittlere Unternehmen: bei industrieller Forschung bis zu 60%, bei experimenteller

Entwicklung bis zu 35%, davon GreenTech-Zuschlag jeweils 5 Prozentpunkte,- für große Unternehmen in Ausnahmefällen (nach Punkt 3.4. der Richtlinie) bei industri-

eller Forschung bis zu 50%, bei experimenteller Entwicklung bis zu 25% der anerkann-ten zuwendungsfähigen Ausgaben davon GreenTech-Zuschlag jeweils 5 Prozentpunkte,höchstens jedoch 2.000.000 EUR je Vorhaben.

b) von wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen im Rahmen nichtwirtschaftlicher Tätigkeit- bis zu 70%, höchstens 700.000 EUR je Forschungseinrichtung,- bis zu 90%, höchstens 500.000 EUR je Forschungseinrichtung (im Ausnahmefall),

der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben.Eine gleichzeitige Förderung mehrerer Vorhaben an einer Forschungseinrichtung istgrundsätzlich ausgeschlossen.

2. Investitionen zur Einführung neuester Technologiena) von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnahen Forschungseinrich-

tungen im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeit- kleine Unternehmen bis zu 50%, davon GreenTech-Zuschlag jeweils 5 Prozentpunkte,- mittlere Unternehmen bis zu 40%, davon GreenTech-Zuschlag jeweils 5 Prozentpunkte,- große Unternehmen bis zu 30% (im Ausnahmefall) davon GreenTech-Zuschlag jeweils 5

Prozentpunkte,der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 2.000.000 EUR je Vorha-ben,

b)von wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen im Rahmen nichtwirtschaftlicher Tätigkeitbis zu 70% der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 1.000.000EUR je Vorhaben.

PROGRAMM „Thüringen-GreenTech“ - Einzelbetriebliche Technologieförderung

LandesprogrammeT-L01

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Page 4: Das Förderbuch Thüringen 2001

3. Aufwendungen zum Technologietransfera) Aufträge von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Auf-

tragsforschung bis zu 35% der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstensjedoch 1.000.000 EUR je Vorhaben.

Die im Zusammenhang mit dem Auftragsforschungsvorhaben stehenden Ausgaben für denErwerb von Patenten werden mit 35%, max. jedoch 100.000 EUR je Patent gefördert.

b) für Technologietransferveranstaltungen von wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen imRahmen nichtwirtschaftlicher Tätigkeit bis zu 50% der anerkannten zuwendungsfähigenAusgaben, höchstens jedoch 50.000 EUR pro Kalenderjahr.

4. Kaltmietfreistellung für KMU in Technologie- und Gründerzentren (TGZ)- 100% der Kaltmietfreistellung für junge technologieorientierte KMU, max. 10.000 EUR

je KMU und Kalenderjahr,- die Fördersumme aller Vereinbarungen des Technologie- und Gründerzentrums mit tech-

nologieorientierten KMU beträgt jedoch max. 200.000 EUR pro Jahr.

Wo und wie wird beantragt?

Die Antragsunterlagen sind über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank unterhttps://portal.aufbaubank.de einzureichen.

Thüringer AufbaubankPF 90024499105 ErfurtGorkistraße 999084 ErfurtTel.: 0361 - 74470Internet: http://www.aufbaubank.de

PROGRAMM „Thüringen-GreenTech“ - Einzelbetriebliche Technologieförderung

Landesprogramme T-L01

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Page 5: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

1. Förderung von Verbundprojekten (VF)Gefördert werden:- Ausgaben/Kosten für Material und Bedarfsmittel,- Personalausgaben/Personaleinzelkosten,- Ausgaben/Kosten (Abschreibungen) für Instrumente und Ausrüstungen,- Ausgaben/Kosten für Auftragsforschung, Lizenzen, Beratung und Dienstleistungen,- Dienstreisen (nur bei Förderung auf Ausgabenbasis),- Ausgaben/Kosten von KMU zur Erlangung und Validierung von Patenten und anderen

gewerblichen Schutzrechten,- zusätzliche Gemeinkosten (nur bei Förderung auf Kostenbasis), die unmittelbar durch das

Vorhaben entstehen, in Form eines prozentualen Aufschlags von max. 120% auf die Perso-naleinzelkosten.

2. Förderung von Koordinierungsstellen von Netzwerken und ClusternGefördert werden:- Personal- und Verwaltungsausgaben/Kosten,- Investitionsausgaben/Kosten für Geräte/Ausrüstungen.

Wer wird gefördert?

1. Förderung von Verbundprojekten (VP)Gefördert werden Verbundprojekte der FuE-Stufen industrielle Forschung und experimentel-le Entwicklung mit technologieorientiertem Inhalt, die der Entwicklung von innovativen Pro-dukten, Verfahren oder technischen Dienstleistungen dienen.

Folgende Projektformen sind möglich:- Projekte zwischen mind. 2 Unternehmen, wobei ein Unternehmen ein KMU sein muss,- Projekte zwischen mind. einem Unternehmen und mind. einer Forschungseinrichtung.In Ausnahmefällen sind Großunternehmen sowie in Verbindung mit diesen Forschungsein-richtungen antragsberechtigt. Für das Verbundvorhaben ist einer der Partner als Koordinatorzu bestimmen.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn das Vorhaben zur Stärkung der Innovationsfähigkeit und damit zur Steigerung der

wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Unternehmen sowie zur Schaffung/Sicherunghochwertiger Arbeitsplätze beiträgt,

- wenn das Vorhaben zur Profilierung einer zukunftsorientierten Wirtschafts- und For-schungsstruktur beiträgt,

- wenn das Vorhaben in Thüringen durchgeführt wird,- wenn das Vorhaben nicht vor Bewilligung begonnen wurde,- wenn die Gesamtfinanzierung des jeweiligen Teilvorhabens gesichert ist,- wenn die wirtschaftliche Verwertung der FuE-Ergebnisse in Thüringen erfolgt.

PROGRAMM „Thüringen-GreenTech“ - Richtlinie zur Förderung von innovativen,technologieorientierten Verbundprojekten, Netzwerken und Clustern

(Verbundförderung)

LandesprogrammeT-L02

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Page 6: Das Förderbuch Thüringen 2001

Bei Förderung auf Kostenbasis muss zusätzlich das Vorhandensein eines geordneten Rech-nungswesens, d. h. eine Kosten- und Leistungsrechnung (gem. LSP) sowie die ermittelteGemeinkostenquote des Unternehmens durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt werden.

2. Förderung der Koordinierungsstellen von Netzwerken und Clustern (NC)Netzwerke bzw. Cluster sind organisatorische Zusammenschlüsse von Unternehmen, For-schungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Verbänden, Kapitalgebern, Beratern und ande-ren Akteuren, die in einem bestimmten Technologiebereich und einer bestimmten Regiontätig sind.

Die Koordinierungsstellen (i. d. R. eingetragene Vereine) der Netzwerke und Cluster sollenzwischen den o. g. Akteuren (Mitgliedern) den Aufbau , die Erweiterung und Belebung desKontaktnetzes (Netzwerke/Cluster) anregen sowie Wissen, Kenntnisse und Informationenaustauschen bzw. verbreiten.

Diese Koordinierungsstellen von Netzwerken und Clustern werden im Rahmen dieser Richt-linie i. d. R. über einen Zeitraum von 5 Jahren gefördert.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn die Koordinierungsstellen von Netzwerken und Clustern die für die jeweiligen

Gebiete der Zukunftstechnologien wichtigen Akteure in Thüringen zusammenführen undweiteren Partnern einen diskriminierungsfreien Zugang zum Netzwerk bzw. Clustergewähren,

- wenn die Koordinierungsstellen von Netzwerken und Clustern ihren Sitz in Thüringenhaben,

- wenn das Vorhaben nicht vor Bewilligung begonnen wird,- wenn die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist (mittels Vorlage einer Durchfi-

nanzierungsbestätigung nachzuweisen).

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 33/2010

Wie viel wird gefördert?

1. Förderung von Verbundprojekten (VF)Es kann eine Förderung von bis zu 400.000 EUR pro Jahr und Antragsteller gewährt werden.Bei besonderem Landesinteresse ist in Ausnahmefällen eine Förderung bis zu 7,5 Mio. EURje Projektpartner und Projekt möglich.

PROGRAMM „Thüringen-GreenTech“ - Richtlinie zur Förderung von innovativen,technologieorientierten Verbundprojekten, Netzwerken und Clustern

(Verbundförderung)

Landesprogramme T-L02

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Page 7: Das Förderbuch Thüringen 2001

Es gelten folgende Obergrenzen für die Beihilfeintensitäten:bei industrieller Forschung (iF):- kleine Unternehmen: bis zu 80%, davon Verbundbonus: 10 Prozentpunkte und GreenTech-

Zuschlag: 10 Prozentpunkte,- mittlere Unternehmen: bis zu 75%, davon Verbundbonus: 15 Prozentpunkte und Green-

Tech-Zuschlag: 10 Prozentpunkte,- große Unternehmen: bis zu 65%, davon Verbundbonus: 15 Prozentpunkte und GreenTech-

Zuschlag: 10 Prozentpunkte,

bei experimenteller Entwicklung (eE):- kleine Unternehmen: bis zu 60%, davon Verbundbonus: 15 Prozentpunkte und GreenTech-

Zuschlag: 5 Prozentpunkte,- mittlere Unternehmen: bis zu 50%, davon Verbundbonus: 15 Prozentpunkte und Green-

Tech-Zuschlag: 5 Prozentpunkte,- große Unternehmen: bis zu 40%, davon Verbundbonus: 15 Prozentpunkte und GreenTech-

Zuschlag: 5 Prozentpunkte.- Forschungseinrichtungen können für die Bearbeitung von Inhalten der industriellen For-

schung und/oder experimentellen Entwicklung mit einer Intensität von bis zu 100% geför-dert werden.

2. Förderung der Koordinierungsstellen von Netzwerken und Clustern (NC)Den Koordinierungsstellen von Netzwerken und Clustern kann für:- die Werbung um neue Mitglieder/Unternehmen zur Mitwirkung und deren Vernetzung

sowie- die Organisation von Bildungsmaßnahmen, Workshops und Konferenzen zur Wissensver-

mittlungeine nicht rückzahlbare Zuwendung gewährt werden.

Für Personal- und Verwaltungsausgaben/Kosten von Geräten/Ausrüstungen kann die Zuwen-dung- bei degressiver Staffelung im ersten Jahr bis zu 100% betragen, muss allerdings linear bis

zum Ende des fünften Jahres auf Null zurückgehen oder- bei nicht degressiver Staffelung bis zu 50% betragen.

Für Investitionsausgaben/Kosten von Geräten/Ausrüstungen kann die Zuwendung bis zu- 50% für kleine Unternehmen,- 40% für mittlere Unternehmen oder- 30% für große Unternehmengem. aktuell gültiger KMU-Definition gewährt werden.

Es können je Netzwerk bzw. Cluster im Normalfall bis zu 200.000 EUR pro Jahr gewährtwerden. Die Bewilligungsbehörde kann Ausnahmen bis zur Höhe von 400.000 EUR zulas-sen.

PROGRAMM „Thüringen-GreenTech“ - Richtlinie zur Förderung von innovativen,technologieorientierten Verbundprojekten, Netzwerken und Clustern

(Verbundförderung)

LandesprogrammeT-L02

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Page 8: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wo und wie wird beantragt?

Die Antragsunterlagen sind über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank unterhttps://portal.aufbaubank.de einzureichen.

1. Verbundprojekte:Das Antragsverfahren ist zweistufig:In der ersten Stufe sind qualifizierte Vorhabenskurzbeschreibungen formgebunden einzurei-chen, in der zweiten Stufe ergeht bei positiver Bewertung die Aufforderung zur Einreichungder kompletten Antragsunterlagen.

2. Koordinierungsstellen von Netzwerken und Clustern:Das Antragsverfahren ist einstufig.

Thüringer AufbaubankPF 90024499105 ErfurtGorkistraße 0999084 ErfurtTel.: 0361 - 74470Internet: http://www.aufbaubank.de

PROGRAMM „Thüringen-GreenTech“ - Richtlinie zur Förderung von innovativen,technologieorientierten Verbundprojekten, Netzwerken und Clustern

(Verbundförderung)

Landesprogramme T-L02

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Page 9: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Ziel ist es, Unternehmen bzw. Forschungseinrichtungen im Freistaat Thüringen dabei zuunterstützen, in Zeiten des demografischen Wandels und der damit verbundenen Notwendig-keit des lebenslangen Lernens für die Beschäftigten einerseits sowie des überregionalenWettbewerbs um qualifizierte Arbeitnehmer andererseits das notwendige Personal für For-schung und Entwicklung (FuE) zu gewinnen und auf dem notwendigen Ausbildungsstand zuhalten.

Gefördert werden können:1. Ausgaben für Thüringen-Stipendien:Gefördert werden Ausgaben für die Vergabe von Firmenstipendien an Doktoranden oder Stu-denten der Mathematik, Informatik bzw. einer natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fach-richtung einer Hochschule. 2. Personalausgaben für neueinzustellende Innovationsassistenten:Gefördert werden Personalausgaben für die unbefristete Einstellung von FuE-Personal miteiner abgeschlossenen Universitäts-, Fachhochschul- oder staatlich anerkannten Berufsaka-demieausbildung.3. Ausgaben für Thüringen-Stipendium Plus (Kombination von Thüringen-Stipendium undInnovationsassistent):Gefördert werden Ausgaben für die Vergabe von Firmenstipendien an Doktoranden oder Stu-denten der Mathematik, Informatik bzw. einer natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fach-richtung einer Hochschule und die anschließend anfallenden Personalausgaben für die unbe-fristete Einstellung des Absolventen als FuE-Personal.4. Ausgaben für die Ausleihe von hochqualifiziertem FuE-Personal: Gefördert werden Personalausgaben für die zeitweilige Ausleihe von hochqualifiziertemFuE-Personal aus einer Forschungseinrichtung oder einem Großunternehmen an ein kleinesund mittleres Unternehmen (KMU). 5. Ausgaben für die Entsendung von FuE-Personal:Gefördert werden Personalausgaben für die zeitweilige Entsendung von FuE-Personal voneinem KMU an eine Forschungseinrichtung zur Bearbeitung eines FuE-Themas.6. Ausgaben für die Anschubfinanzierung von Kooperations- und Netzwerkbeziehungen:Gefördert werden Personal- und Sachausgaben für die geschaffene Stelle eines Koordinatorszur Initiierung von FuE-Kooperationen bzw. FuE-Netzwerken zwischen Forschungseinrich-tungen und technologieorientierten Unternehmen.7. Ausgaben für Forschergruppen:Gefördert werden Personalausgaben und Sachausgaben (einschließlich Reisekosten und Ver-gabe von Aufträgen) für die Mitarbeiter der Forschergruppe bis zum Abschluss der jeweili-gen Forschungsaufgabe.

Grundlage für die Förderung nach den Punkten 1., 2., 3. sind die jeweils geltenden Vorschrif-ten über „De-minimis“-Beihilfen. Nach den Punkten 4., 5., 6. und 7. erfolgt die Förderungauf der Grundlage des geltenden Gemeinschaftsrahmens der Europäischen Kommission fürstaatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation.

PROGRAMM „Thüringen-GreenTech“ - Richtlinie zur Förderung von Personal inForschung und Entwicklung

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Page 10: Das Förderbuch Thüringen 2001

Vorrangig geförderte Technologiefelder:- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik,- Informations-, Kommunikations- und Medientechnik (einschl. Software),- Neue Materialien und Werkstoffe,- Optik und Optoelektronik,- Produktionstechnik (einschl. Verfahrenstechnik),- Mikro- und Nanotechniken (einschl. Systemtechnik),- Biotechnologie,- Medizintechnik,- Umwelttechnik, Energietechnologien (einschl. regenerative Energietechnik).

Transnationalen oder interregionalen Projekten wird eine besondere Bedeutung beigemessen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigte:- Nach den Punkten 1-3 werden KMU der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte

im Freistaat Thüringen sowie kleine und mittlere Forschungseinrichtungen mit Sitz inThüringen gefördert. Die Forschungseinrichtungen müssen das Personal in einem ihrerwirtschaftlich tätigen Bereiche einsetzen. In Ausnahmefällen werden große Unternehmenbzw. Forschungseinrichtungen gefördert; dies gilt nicht für die Ausleihe von hochqualifi-ziertem FuE-Personal nach Punkt 4.

- Antragsberechtigt nach Punkt 4 sind ausschl. KMU der gewerblichen Wirtschaft und nachPunkt 5 KMU der gewerblichen Wirtschaft und Großunternehmen mit einer Betriebsstätteim Freistaat Thüringen.

- Bei Vorhaben gem. Punkt 6 sind Forschungseinrichtungen mit Sitz in Thüringen antrags-berechtigt, sofern der Koordinator in einem nichtwirtschaftlichen tätigen Bereich einge-setzt wird.

- Zuwendungsberechtigt gemäß Punkt 7 sind Forschungseinrichtungen mit Sitz in Thürin-gen. Bei wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen müssen die Zuwendungsempfängergemeinnützig im Sinne von § 52 der Abgabenordnung sein.

Großunternehmen müssen den Anreizeffekt der Förderung bei der Antragstellung nachwei-sen.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn das Vorhaben der Gewinnung von zukünftigem oder der Weiterbildung von vorhan-

denem FuE-Personal bzw. der Anschubfinanzierung von FuE-Netzwerken dient,- wenn der Antragsteller seine Betriebsstätte bzw. seinen Sitz in Thüringen hat,- wenn das Vorhaben nicht vor Zugang des schriftlichen Zuwendungsbescheides begonnen

wird (vorzeitiger Vorhabensbeginn im Ausnahmefall möglich, ist aber gesondert zu bean-tragen und zu begründen, bei schriftlicher Zustimmung der Thüringer Aufbaubank darf aufeigenes Risiko schon vor der Entscheidung über die mögliche Förderung begonnen wer-den),

PROGRAMM „Thüringen-GreenTech“ - Richtlinie zur Förderung von Personal inForschung und Entwicklung

Landesprogramme T-L03

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Page 11: Das Förderbuch Thüringen 2001

- wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist (mittels Vorlage einer Durchfinanzierungsbe-stätigung nachzuweisen),

- wenn der Zuschuss mind. 5.000 EUR beträgt,- wenn keine Fördermöglichkeiten durch den Bund bestehen.

Quelle: Innovationsassistent und „Thüringen-Stipendium Plus"" können über dasOnline-Portal der TAB gestellt werden."

Wie viel wird gefördert?

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgabendes Vorhabens als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung gewährt.1. Ausgaben für Thüringen-Stipendien:für die Vergabe von Firmenstipendien bis zu 80% bei KMU/Forschungseinrichtungen sowie60% bei großen Unternehmen/Forschungseinrichtungen der anerkannten zuwendungsfähigenAusgaben, jedoch max. 1.200 EUR/Monat bei Doktoranden, 800 EUR/Monat bei Studenteneines Diplom-/Bachelor- oder sich unmittelbar daran anschließenden Masterstudiums und1.600 EUR/Monat bei Studenten in einem Weiterbildungsmasterstudium. Die Förderdauersollte 24 Monate nicht überschreiten, in Ausnahmefällen ist eine Förderung über max. 36Monate möglich.

2. Personalausgaben für neueinzustellende Innovationsassistenten:für die unbefristete Einstellung des Innovationsassistenten bis zu 50% bei KMU/Forschungs-einrichtungen sowie 35% bei großen Unternehmen/Forschungseinrichtungen der anerkanntenzuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch max. 24.000 EUR im ersten Beschäftigungsjahr und12.000 EUR im zweiten Beschäftigungsjahr. Die Förderdauer beträgt 2 Jahre. Der Innovati-onsassistent muss im Anschluss an die Förderung mind. 36 Monate in einer ThüringerBetriebsstätte des geförderten Unternehmens beschäftigt sein.Die erhöhte Zuwendung kann bei FuE-Tätigkeiten des Innovationsassistenten gewährt wer-den, die den Themenfeldern im GreenTech-Bereich zugeordnet werden können.

3. Ausgaben für Thüringen-Stipendium Plus:In der ersten Förderphase wird die Vergabe eines Stipendiums nach den Bedingungen für dasThüringen-Stipendium gefördert. Unmittelbar nach Abschluss des Studiums wird für max.2 Jahre die Einstellung des Absolventen als Innovationsassistent gefördert. Für diese zweitePhase gelten die Bedingungen für die Einstellungen eines Innovationsassistenten. DieGesamtförderdauer beträgt max. 3 Jahre.

4. Ausgaben für die Ausleihe von hochqualifiziertem FuE-Personal:für die Ausleihe von FuE-Personal bis zu 50% der anerkannten zuwendungsfähigen Ausga-ben für einen Zeitraum von max. 3 Jahren je Unternehmen und ausgeliehener Person.

PROGRAMM „Thüringen-GreenTech“ - Richtlinie zur Förderung von Personal inForschung und Entwicklung

LandesprogrammeT-L03

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Page 12: Das Förderbuch Thüringen 2001

5. Ausgaben für die Entsendung von FuE-Personal:- Grundlagenforschung: bis zu 100% der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben für

kleine, mittlere und große Unternehmen,- industrielle Forschung: bis zu 70% der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben für

kleine, 60% für mittlere und 50% für große Unternehmen,- experimentelle Entwicklung: 45% der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben für klei-

ne, 35% für mittlere und 25% für große Unternehmen.

Die vorgenannten Fördersätze enthalten einen Zuschlag von 5% für Vorhaben, die Green-Tech-Feldern zugeordnet werden können.Die Förderdauer beträgt 3 Jahre.

6. Ausgaben für die Anschubfinanzierung von Kooperations- und Netzwerkbeziehungen:für die Koordinierung der Kooperations- und Netzwerkbeziehungen werden bis zu 100% deranerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Förderdauer beträgt ein Jahr.

7. Ausgaben für Forschergruppen:Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 100% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.Die Förderdauer beträgt 3 Jahre.

Wo und wie wird beantragt?

Das Antragsverfahren ist einstufig. Die Antragsunterlagen sind auf vorgeschriebenen Formu-laren an die Thüringer Aufbaubank als Bewilligungsbehörde zu richten:

Thüringer AufbaubankPF 90024499105 ErfurtGorkistraße 999084 ErfurtTel.: 0361 - 74470Internet: http://www.aufbaubank.de

Anträge zur Förderung von FuE-Personal in den Fördergegenständen „Thüringen-Stipendi-um"

PROGRAMM „Thüringen-GreenTech“ - Richtlinie zur Förderung von Personal inForschung und Entwicklung

Landesprogramme T-L03

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Page 13: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Der Aufbau und die Erprobung von Kommunikationsnetzen, Transfer- oder Patentverwer-tungsstellen, Maßnahmen zur Förderung von Ausgründungen aus wissenschaftlichen For-schungseinrichtungen sowie Infrastruktureinrichtungen einschl. der Kosten für deren Betrei-bung als Voraussetzung zur Bildung von innovationsträchtigen und interdisziplinären For-schungsschwerpunkten und Forschungsverbünden.Forschungsschwerpunkte sind:- Organische Chemie, Pharmazeutik, Naturstoffchemie,- Biowissenschaften (Zellbiologie, Populationsbiologie), - Molekulare Biologie, Humanmedizin, Gesundheitswesen,- Umweltforschung und -technik (Entsorgung, Recycling), - Werkstoffwissenschaften, anorganische Chemie,- Produktions- und Fertigungstechnik, Automatisierung, innerbetriebliche Logistik,- Nachrichtentechnik, IuK-Systeme, - Software, Simulation, angewandte Mathematik und Informatik, - Mikroelektronik, Halbleiterphysik, - Optoelektronik, Photonik, Optik,- Mikro- und Nanotechniken, - Molekularelektronik, Bioelektronik.

Wer wird gefördert?

Die im Anhang aufgeführten wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen, darüber hinausauf Grundlage eines Erlasses fast alle staatlichen Hochschulen in Thüringen und weitere,ausdrücklich benannte Forschungseinrichtungen.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn die Maßnahme einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des Innovationspotenzials

in Thüringen leistet,- wenn die Maßnahme geeignet ist, insbesondere Thüringer Unternehmen den Zugang zu

wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen und die unmittelbare Zusammenarbeit mitdiesen zu erleichtern oder die nationale und internationale Konkurrenzfähigkeit in einemForschungs- und Technologiefeld zu erreichen, zu bewahren oder auszubauen,

- wenn die Transferstelle einen Eignungsnachweis für einen qualifizierten und effizientenTransfer in einem bestimmten Technologiefeld in die Wirtschaft erbringen bzw. die Patent-verwertungsstelle eine fachliche Betreuung der Patentverwertung für Thüringen leistenkann,

- wenn die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichergestellt ist,- wenn mit der Durchführung des Projektes vor der Bewilligung der Mittel noch nicht

begonnen wurde.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 09/2006

Förderung der Infrastruktur in Forschung und Entwicklung

LandesprogrammeT-L04

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Page 14: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung durch Gewäh-rung einer Zuwendung in Form eines Zuschusses.Anerkannt werden Investitionsausgaben/-kosten für vorhabensspezifische Ausrüstungen undBaumaßnahmen einschl. der erforderlichen Planungskosten. Im Fall der Förderung vonTransfer- bzw. Patentverwertungsstellen sowie der Betreibung von FuE-Infrastruktureinrich-tungen können darüber hinaus auch Personal- und Sachausgaben als zuwendungsfähig aner-kannt werden.Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100% der anerkannten Gesamtausgaben. Bei Transfer- bzw. Patentverwertungsstellen beträgt der Höchstbetrag pro Verwertungsstellejährlich 75.000 EUR. Die Förderung wird für max. 3 Jahre bewilligt. Die Bagatellgrenzeliegt bei 5.000 EUR.Die Förderung wird i. d. R. auf Ausgabenbasis gewährt. Eine Förderung auf Kostenbasiskann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gewährt werden.

Wo und wie wird beantragt?

Auf formgebundenen Antragsformularen beim:

Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und KulturPF 90046399107 ErfurtWerner-Seelenbinder-Straße 799096 ErfurtTel.: 0361 - 37900Internet: http://www.thueringen.de/de/tmbwk

Vor Antragstellung ist eine Vorhabensbeschreibung einzureichen.

Förderung der Infrastruktur in Forschung und Entwicklung

Landesprogramme T-L04

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Page 15: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Die Bildung von fachlichen und regionalen Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkten.Unterstützt werden:a) wissenschaftliche FuE-Vorhaben im Rahmen von Forschungsschwerpunkten an wissen-

schaftlichen Forschungseinrichtungen sowie zur Untersuchung von Folgen, Verträglichkeitund Akzeptanz anwendungsnaher Forschung und technologischer Entwicklungen mit un-mittelbarer regionaler Relevanz (Technologiefelder siehe Richtlinie),

b)die Bildung und Weiterentwicklung von Forschungsverbünden zwischen wissenschaftli-chen Forschungseinrichtungen, wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen und ThüringerUnternehmen,

c) die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen durch wissenschaftliche Veranstaltungenund Publikationen sowie durch Präsentationen auf Industrie- und Fachmessen,

d)die (Ko-)Finanzierung von wissenschaftlichen FuE-Vorhaben, die durch anerkannte Dritt-mittelgeber positiv begutachtet wurden und/oder gefördert werden.

Die Forschungsschwerpunkte sind im Programm T-L04 dargestellt.

Wer wird gefördert?

Die im Anhang aufgeführten wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen als durchführendeStelle für die Durchführung eines Forschungsvorhabens oder als Vertreter eines förmlichenForschungsverbundes von wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen, wirtschaftsnahenForschungseinrichtungen und Thüringer Unternehmen sowie gemeinnützige An-Institutegem. § 94 ThürHG, darüber hinaus auf Grundlage eines Erlasses fast alle staatlichen Hoch-schulen in Thüringen und weitere, ausdrücklich benannte Forschungseinrichtungen.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn der Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung des Vorhabens erbracht wird,- wenn die wissenschaftlichen Forschungsvorhaben den allgemein anerkannten Maßstäben

wissenschaftlicher Exzellenz genügen und Ergebnisse erwarten lassen, die über den inter-national bekannten Erkenntnisstand hinausgehen,

- wenn mit der Durchführung des Projektes vor der Bewilligung der Mittel noch nichtbegonnen wurde.

Die weiteren Voraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 09/2006

Förderung der Durchführung und Veröffentlichung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

LandesprogrammeT-L05

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Page 16: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung durchGewährung einer Zuwendung in Form eines Zuschusses. Die Förderung wird in der Regelauf Ausgabenbasis gewährt. Eine Förderung auf Kostenbasis kann bei Vorliegen der entspre-chenden Voraussetzungen gewährt werden.Als zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten können Personalausgaben/-kosten, Sachausgaben/-kosten sowie Fremdleistungen (über Kooperationsvertrag mit Zustimmung des ThüringerMinisteriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur) sowie Investitionsausgaben/-kosten fürvorhabensspezifische Ausrüstungen anerkannt werden.Die Zuwendungen betragen bis zu 100% der anerkannten zuwendungsfähigenAusgaben/Kosten. Die Bagatellgrenze beträgt 2.000 EUR.

Wo und wie wird beantragt?

Auf formgebundenen Antragsformularen (vor Antragstellung ist eine Projektskizze einzurei-chen) beim:

Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und KulturPF 90046399107 ErfurtWerner-Seelenbinder-Straße 799096 ErfurtTel.: 0361 - 37900Internet: http://www.thueringen.de/de/tmbwk

Förderung der Durchführung und Veröffentlichung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Landesprogramme T-L05

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Page 17: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vergibt jährlich denThüringer Forschungspreis in den Bereichen „Grundlagenforschung“ und „Angewandte For-schung“ sowie für wissenschaftliche Leistungen mit herausragender wirtschaftlicher Rele-vanz einen „Transferpreis“.

Wer wird gefördert?

Einzelpersönlichkeiten oder Forschergruppen an Hochschulen und außeruniversitären For-schungseinrichtungen des Landes bzw. Forschungsarbeiten im Verbund mit weiteren Part-nern aus Thüringen.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn die Vorschläge von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen (gem.

Anhang der Richtlinie zur Ausschreibung), wissenschaftlichen Organisationen sowie denMitgliedern des Auswahlausschusses dem Thüringer Kultusministerium unterbreitet wer-den,

- wenn die Vorschläge eine ausführlich begründende Beschreibung der Forschungsleistungsowie eine Würdigung der bisherigen Leistungen der vorgeschlagenen Preisempfängerenthalten.

Die Vergabe erfolgt nach Maßgabe der einschlägigen Förderrichtlinie.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 18/2010

Wie viel wird gefördert?

Der Forschungspreis ist mit insgesamt 50.000 EUR, dabei in den Bereichen Grundlagenfor-schung und Angewandte Forschung mit jeweils 17.500 EUR sowie im Bereich Transfer mit15.000 EUR, dotiert. Er kann in jedem Bereich jeweils ungeteilt oder an mehrere Preisträgergeteilt vergeben werden. Auf Vorschlag des Auswahlausschusses kann im Ausnahmefall vonder Dotierung der Bereiche abgewichen werden. Die Gesamtdotierung des Preises von insge-samt 50.000 EUR bleibt davon unberührt.

Wo und wie wird beantragt?

Formlose Antragstellung gem. Ausschreibung und Richtlinie beim:Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und KulturPF 90046399107 ErfurtWerner-Seelenbinder-Straße 799096 ErfurtTel.: 0361 - 37900Internet: http://www.thueringen.de/de/tmbwk

Vergabe des Thüringer Forschungspreises

LandesprogrammeT-L06

490

Page 18: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Ziele sind der Ausbau und die Stärkung bestehender exzellenter Forschungsstrukturen, derErfolg im Wettbewerb um die talentiertesten Köpfe, die Stärkung der Innovations- und Clu-sterfähigkeit sowie die Förderung exzellenter Lehre.Gefördert werden exzellente Forschungsprojekte, die einen wesentlichen Beitrag zur Stär-kung folgender Schwerpunktfelder leisten:1. Kultureller und sozialer Wandel2. Medien und Kommunikation3. Gesundheitsforschung und Medizintechnik4. Mikrobiologie und Biotechnologie5. Optische Technologien, Photonik6. Mikro- und Nanotechnologien, Mikroelektronik7. Informations- und Kommunikationstechnologien8. Werkstoffe und Produktionstechnologien9. Umwelt- und Energietechnik, InfrastrukturDarüber hinaus sollen herausragende Forschungsvorhaben von Fachbereichen und Wissen-schaftlern unterstützt werden, die ihre Leistungsfähigkeit durch Publikationen, Preise und dieerfolgreiche Einwerbung begutachteter Drittmittel nachgewiesen haben.Zudem können Projekte an Hochschulen gefördert werden, die der Umsetzung der Lehrstra-tegie dienen.Es können mehrjährige Vorhaben gefördert werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind die staatlichen Thüringer Hochschulen, die in der Anlage der Aus-schreibung aufgeführten wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen sowie wirtschaftsnaheForschungseinrichtungen gem. der Richtlinie zur einzelbetrieblichen Technologieförderung(siehe T-L01).

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann,wenn die begleitende Programmkommission für die eingereichten Vorhabensbeschreibungenauf der Grundlage externer, unabhängiger Gutachtervoten eine Förderempfehlung ausspricht.Die Einzelheiten sind der Ausschreibung zu entnehmen.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Das bewilligende Ministerium entscheidet imRahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 24/2008

Landesprogramm „ProExzellenz“

Landesprogramme T-L07

491

Page 19: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Wege der Projektförderung grundsätzlich als Anteilfinanzierungdurch Gewährung einer Zuwendung in Form eines Zuschusses bzw. einer Zuweisung aufAusgabenbasis. Die Zuwendungen/Zuweisungen betragen bis zu 100% der anerkannten för-derfähigen Ausgaben/Kosten. Anerkannt werden Personalmittel, Sachmittel, Investitionen fürGeräte sowie im Ausnahmefall Baumaßnahmen, Gemeinkosten, die unmittelbar durch dasVorhaben entstehen.

Wo und wie wird beantragt?

Informationen erteilt:

Geschäftsstelle ZukunftsinitiativeThüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und KulturWerner-Seelenbinder-Straße 7PF 90046399107 Erfurt

Landesprogramm „ProExzellenz“

LandesprogrammeT-L07

492

Page 20: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Gefördert werden:- Personalausgaben für die unbefristete Einstellung von Technologiescouts mit einer abge-

schlossenen Universitäts-, Fachhochschul- oder staatlich anerkannten Berufsakademieaus-bildung auf naturwissenschaftlichem, ingeniertechnischem, betriebswirtschaftlichem, wirt-schaftlichem oder wirtschaftswissenschaftlichem Gebiet.

- Personalausgaben, wenn der Technologiescout überwiegend folgende Aufgaben ausführt:- Technologieorientierte Marktanalysen und Marktuntersuchungen,- Prüfung der produkt- und technologiespezifischen Haftungsrisiken,- Entwicklung einer produktbezogenen Vertriebs- und Marketingkonzeption,- Technische Dokumentation der innovativen Produkte,- Entwurf von technologieorientierten Marketinginstrumenten,- Analyse der Umfeldbedingungen in dem potenziellen Absatzgebiet,- Vorbereitung und Durchführung von Messen,- Vorbereitung von Normierungen und/oder Zertifizierungen der innovativen Produkte,- Produktanpassung und Weiterentwicklung der Technologien entsprechend der Absatz-

märkte,- Übersetzungstätigkeiten,- Preiskalkulation.

Grundlage der Förderung sind die jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Frei-staat Thüringen sowie kleine und mittler Forschungseinrichtungen mit Sitz in Thüringen.Forschungseinrichtungen müssen den Technologiescout in einem ihrer wirtschaftlich tätigenBereiche einsetzen.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn das Vorhaben der Einführung und Etablierung von technischen Innovationen auf

neuen Absatzmärkten dient,- wenn der Antragsteller seine Betriebsstätte bzw. seinen Sitz in Thüringen hat,- wenn das Vorhaben nicht vor Zugang des schriftlichen Zuwendungsbescheides begonnen

wird. Ein vorzeitiger Vorhabensbeginn ist im Ausnahmefall möglich, aber gesondert zubeantragen und zu begründen. Sofern auf diesen Antrag die schriftliche Zustimmung derThüringer Aufbaubank erteilt wird, darf auf eigenes Risiko schon vor der Entscheidungüber die mögliche Förderung begonnen werden.

- wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist (mittels Vorlage einer Durchfinanzierungsbe-stätigung nachzuweisen),

- wenn der Zuschuss mindestens 5.000 EUR beträgt,- wenn keine Fördermöglichkeiten durch den Bund bestehen.

Technologiescout

Landesprogramme T-L08

493

Page 21: Das Förderbuch Thüringen 2001

Hinweis: Die Richtlinie ist bis 31.12.2013 befristet.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 39/2010

Wie viel wird gefördert?

Für die unbefristete Einstellung des Technologiescouts wird eine Zuwendung von bis zu - 50 % bei kleinen und mittleren Unternehmen/Forschungseinrichtungen sowie- 35 % bei großen Unternehmen/Forschungseinrichtungender anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal- 24.000 EUR im ersten Beschäftigungsjahr und- 12.000 EUR im zweiten Beschäftigungsjahr gewährt.

Die Förderdauer beträgt 2 Jahre.

Wo und wie wird beantragt?

Anträge auf Gewährung der Zuwendung sind auf vorgeschriebenen Formularen zu richten andie:

Thüringer AufbaubankPF 90024499105 ErfurtGorkistraße 999084 ErfurtTel.: 0361 - 74470Internet: http://www.aufbaubank.de

Technologiescout

LandesprogrammeT-L08

494

Page 22: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Grundsätzlich werden die Errichtung und Etablierung technologie- und gewinnorientierterUnternehmen in Thüringen unterstützt. Alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit derUmsetzung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten entstehen, werden mitfinanziert.Neben den Personal- und Materialkosten sind dies insbesondere forschungsspezifische Gerä-te, aber auch Fremdleistungen und Recherchekosten.

Wer wird gefördert?

Finanziert werden gewerbliche und Industrieunternehmen verschiedener Branchen, die auf-grund ihrer innovativen Produkte und Dienstleistungen, ihres exklusiven Marktzugangs oder-anteils hohe Wachstumsraten und Gewinne versprechen.

Fördervoraussetzungen:

Finanziert werden kann:- wenn die zu entwickelnden Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zur Verbesserung

der Wirtschafts- und Technologielandschaft im Freistaat Thüringen beitragen,- wenn die Unternehmen/Einrichtungen über die erforderliche wissenschaftliche, technolo-

gische und kaufmännische Kompetenz verfügen,- wenn ein aussagefähiges Unternehmenskonzept (Businessplan) vorgelegt wird, das neben

der bisherigen Unternehmensentwicklung die Alleinstellungsmerkmale und den Kunden-nutzen der vom Unternehmen angebotenen Produkte oder Dienste herausstellt.

Quelle: Informationsmaterial der Thüringer Aufbaubank

Wie viel wird gefördert?

Finanzierung von Stillen Beteiligungen je nach Kapitalbedarf in Höhe von 50.000 EUR biszu einem Betrag von 500.000 EUR. Die Mittel haben grundsätzlich ergänzenden Charakter.

Die Laufzeit ist fest für 10 Jahre.

Wo und wie wird beantragt?

Auf formgebundenen Antragsformularen bei der:

bm-t beteiligungsmanagement thüringen gmbhGorkistraße 999084 ErfurtTel.: 0361 - 7447601Fax: 0361 - 7447635E-Mail: [email protected]: http://www.bm-t.com

Thüringer Innovationsfonds (TI-Fonds)

Landesprogramme T-L09

495

Page 23: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Errichtung (insbesondere Projektierung, Anschaffung, Installation) von Photovoltaikanlagenzur Stromerzeugung auf Dächern und Fassaden von Gebäuden und auf baulichen Anlagen,die sich im Eigentum juristischer Personen befinden, mit Ausnahme der eingetragenen Verei-ne, Genossenschaften und Betreibergesellschaften die das Errichten und Betreiben von Bür-gersolaranlagen zum Zweck haben.

Gefördert werden können:- Anschaffungskosten für PV-Anlage,- Installationskosten,- Hausanschlusskosten und- Planleistungen bis 10% der zuwendungsfähigen Herstellungskosten.

Nicht gefördert werden:- Anlagen die Eigenbauanlagen und/oder Prototypen sind,- Kosten für vorausgegangene Forschung und Entwicklung,- Kosten für Grunderwerb,- Umsatzsteuer bei vorsteuerabzugsberechtigten Zuwendungsempfängern,- Gewerbesteuer,- Finanzierungskosten und Versicherungen,- Miet- und Leasingkosten,- Ersatzbeschaffung,- gebrauchte Wirtschaftsgüter und - Gebühren.

Wer wird gefördert?

Thüringer Gebietskörperschaften und deren Eigenbetriebe mit Ausnahme des Landes, kom-munale Zweckverbände, Unternehmen, an den mehrheitlich Kommunen beteiligt sind undgleichzeitig zum Kreis der kleinen und mittleren Unternehmen gehören, gemeinnützige Or-ganisationen, eingetragene Vereine, Genossenschaften und Betreibergesellschaften mit Sitzin Thüringen und Kirchen im Sinne von § 1 Thüringer Kirchensteuergesetz.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn das Vorhaben in Thüringen durchgeführt wird,- wenn der Zuwendungsempfänger am Standort der PV-Anlage eine Informations- und

Anzeigetafel errichtet,- wenn die Anlagenleistung mindestens 10 kWp beträgt,- wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 31/2010

PROGRAMM „Thüringen-GreenTech“ - 1000-Dächer-Photovoltaik-Programm

LandesprogrammeT-L10

496

Page 24: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wie viel wird gefördert?

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Kostendes Vorhabens als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung gewährt.

Es kann ein Zuschuss bis zu 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.

In folgenden Fällen kann der Fördersatz bis zu 40% der förderfähigen Ausgaben betragen:- PV-Anlagen auf Gebäuden mit besonderen Gestaltungsforderungen,- Projekte mit innovativen Charakter oder hoher Öffentlichkeitswirksamkeit.

Der maximal mögliche Zuschuss je Förderfall beträgt 100.000 EUR.

Wo und wie wird beantragt?

Auf formgebundenen Antragsformularen bei der:

Thüringer AufbaubankPF 90024499105 ErfurtGorkistraße 999084 ErfurtTel.: 0361 - 74470Internet: http://www.aufbaubank.de

PROGRAMM „Thüringen-GreenTech“ - 1000-Dächer-Photovoltaik-Programm

Landesprogramme T-L10

497

Page 25: Das Förderbuch Thüringen 2001

Notizen

498

Page 26: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Innovationen in der deutschen Agrar- und Er-nährungswirtschaft.Das Programm unterstützt: - Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben, die das Ziel haben, innovative

technische und nicht-technische Produkte marktfähig zu machen,- Vorhaben zur Steigerung der Innovationsfähigkeit einschl. Wissenstransfer und- Untersuchungen zu den gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Inno-

vationen sowie Identifizierung von künftigen Innovationsfeldern.

Zu den Förderbereichen gehören innovative Vorhaben im Bereich der Pflanzenzüchtung, ins-besondere Resistenzzüchtung, und der Tiergesundheit (Zoonosen bei Tieren) sowie zur Er-höhung der Energieeffizienz in der Land- und Ernährungswirtschaft und im Gartenbau.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die eine Niederlassung in derBundesrepublik Deutschland haben. Das Förderprogramm ist zunächst auf kleine und mittle-re Unternehmen (KMU) ausgerichtet.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn ein erhebliches Bundesinteresse an der Durchführung des Vorhabens besteht,- wenn der Antragsteller über die notwendige Qualifikation und eine ausreichende personel-

le und materielle Kapazität zur Durchführung der Arbeiten verfügt,- wenn eine begründete Aussicht auf Verwertung, wirtschaftlichen Erfolg und gesamtwirt-

schaftlichen Nutzen sowie die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen besteht,- wenn die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist und mit dem Vorhaben vor

Antragstellung noch nicht begonnen wurde,- wenn das Vorhaben überwiegend in Deutschland durchgeführt und die Ergebnisse in der

Bundesrepublik verwertbar sind.Das Vorhaben darf nicht mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden.

Die Förderung erfolgt im Rahmen gesonderter Bekanntmachungen zu einzelnen Schwer-punkten im Bundesanzeiger. Informationen können im Internet unter http://www.ble.de abge-rufen werden.

Quelle: Informationen des BMELV

Programm zur Innovationsförderung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft

Bundesprogramme T-B01

499

Page 27: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe der Förde-rung beträgt i. d. R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen projektspezifischen Ausgaben bzw.Kosten.Investitionen von KMU können gefördert werden, soweit sie mit geförderten Forschungs-und Entwicklungsvorhaben dieses Programms zusammenhängen.

Wo und wie wird beantragt?

Die Förderwürdigkeit eines Vorhabens wird im wettbewerblichen Verfahren auf der Grundla-ge von Projektskizzen beurteilt. Die Projektskizzen werden auf elektronischem Wege erstellt.Vor Einreichung einer Projektskizze ist mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)Projektträger InnovationsförderungDeichmanns Aue 2953179 BonnTel.: 0228 - 68450Fax: 0228 - 68453444E-Mail: [email protected]: http://www.ble.de

Programm zur Innovationsförderung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft

BundesprogrammeT-B01

500

Page 28: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Die Investition von Beteiligungskapital in junge Technologieunternehmen, deren Kern einForschungs- und Entwicklungsvorhaben ist.Mit Hilfe einer „Seedfinanzierung“ sollen diese Start-Ups das Forschungs- und Entwick-lungsvorhaben bis zur Bereitstellung eines Prototypen bzw. eines „proof of concepts“ oderzur Markteinführung führen. Durch Coachingmaßnahmen wird die notwenige Betreuung undUnterstützung des Managements vermittelt. Ziel der Förderung ist die Schließung der Lückein der Finanzierung neugegründeter Technologieunternehmen und die Schaffung neuerArbeitsplätze.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer und kleine Unternehmen im Sinne der KMU-Defini-tion der Europäischen Kommission mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland. Die Aufnah-me der Geschäftstätigkeit darf max. 1 Jahr zurück liegen.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn das Unternehmen wachstumsorientiert ist und sich mehrheitlich im Besitz des Mana-

gements befindet und die Produkte, Verfahren und wissenschaftlich-technischen Dienstlei-stungen einen hohen Innovationsgrad, deutliche Wettbewerbsvorteile und nachhaltigeMarktchancen erwarten lassen,

- wenn das technologische Know-how im Unternehmen selbst gebunden ist, Schutzrechteund geistiges Eigentum dem Unternehmen uneingeschränkt und exklusiv zur Verfügungstehen bzw. ins Unternehmen eingebracht werden,

- wenn die Finanzierung über einen Zeitraum von 18 Monaten gesichert ist.

Quelle: Informationen des BMWi

Wie viel wird gefördert?

Beteiligungskonditionen:- der High-Tech Gründerfonds beteiligt sich mit bis zu 500.000 EUR in einer Kombination

aus offener Beteiligung und Darlehen,- Eigenmittel der Gründer bezogen auf die Beteiligung des High-Tech Gründerfonds betra-

gen 20% (10% in den neuen Bundesländern einschl. Berlin), die Hälfte davon kann überSeedinvestoren dargestellt werden.

Der Fonds erwirbt damit 15% Gesellschaftsanteile (nominal, ohne Unternehmensbewertung)und gewährt ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen. Die Zinsen (10% p.a.) für das ausge-reichte Darlehen werden für die Dauer von bis zu 4 Jahren gestundet. Die Laufzeit desDarlehensvertrages beträgt 7 Jahre.

High-Tech Gründerfonds

Bundesprogramme T-B02

501

Page 29: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wo und wie wird beantragt?

Das Verfahren ist mehrstufig. In einem ersten Schritt ist mit Hilfe eines akkreditiertenCoachs eine Konzeptskizze einzureichen bei der:

High-Tech Gründerfonds Management GmbHLudwig-Erhard-Allee 253175 BonnTel.: 0228 - 96568500Fax: 0228 - 96568550E-Mail: [email protected]: http://www.high-tech-gruenderfonds.de

Weiterführende Informationen, Merkblätter und Formblätter können im Internet unterhttp://www.high-tech-gruenderfonds.de abgerufen werden.

High-Tech Gründerfonds

BundesprogrammeT-B02

502

Page 30: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Förderfähig sind innovative Forschungsvorhaben und Umsetzungskonzepte in folgendenThemenfeldern:- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Berufsorientierung von Mädchen und jungen

Frauen auf zukunftsträchtige Berufe, z. B. im MINT-Bereich,- Vorhaben zur Unterstützung von Berufs- und Karriereverläufen von Frauen, auch außer-

halb des klassischen Beschäftigungsmodells, z. B. durch die Vernetzung der beteiligtenOrganisationen,

- Entwicklung von innovativen Konzepten zur Aktivierung der Potenziale von Mädchen undFrauen außerhalb des klassischen Beschäftigungsmodells,

- Vorhaben zur Untersuchung und Verbesserung von Organisationskulturen und -struktureninsbesondere in der Wissenschaft,

- Forschungsvorhaben zur Berücksichtigung und Erarbeitung von Genderaspekten in aktuel-len Forschungsfeldern, z. B. im wirtschaftswissenschaftlichen oder MINT-Bereich.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere auch kleine und mittlere Unter-

nehmen (KMU),- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,- andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Deutschland

sowie- Public-Private-Partnerships (in geeigneter Rechtsform auch als Verbundpartner).

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:wenn die beabsichtigten Vorhaben o. g. Themenfelder aufgreifen und nicht in die Kompetenzder Länder fallen.

Antragsteller sollten sich im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-For-schungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das Projekt spezifische europäi-sche Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderungmöglich ist.Soweit verschiedene Partner/innen einen Verbund bilden, haben diese ihre Zusammenarbeitin einer Kooperationsvereinbarung zu regeln.

Quelle: Bundesanzeiger Nr. 92 vom 26.06.2009

Forschungsvorhaben zum Themenschwerpunkt „Frauen an die Spitze“

Bundesprogramme T-B03

503

Page 31: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Wege der Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbarenZuschusses.Die Höhe der Förderung beträgt:- für Unternehmen der gewerbliche Wirtschaft bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten

(angemessene Eigenbeteiligung von mind. 50% wird vorausgesetzt),- für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwen-

dungsfähigen Ausgaben.Die „De-minimis“-Regelung ist zu beachten.

Wo und wie wird beantragt?

Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen bei:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.Projektträger im DLR Geschäftsbereich „Chancengleichheit/Genderforschung“Heinrich-Konen-Straße 153227 BonnTel.: 0228 - 3821611Fax: 0228 - 3821323E-Mail: [email protected]: http://www.dlr.de

Das Verfahren ist zweistufig:Projektskizzen können in elektronischer Form über das Internet-Portal erfasst oder in schrift-licher Form (Original und 4 Kopien) beim Projektträger vorgelegt werden. Bei positiverBewertung und nach Aufforderung sind in der zweiten Verfahrensstufe förmliche Förderan-träge einzureichen.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungenkönnen unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm abgerufenwerden.

Forschungsvorhaben zum Themenschwerpunkt „Frauen an die Spitze“

BundesprogrammeT-B03

504

Page 32: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Die Sicherung der FuE-Ergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte (Patente und Gebrauchs-muster) und deren Nutzung durch die folgenden Teilpakete:1. Recherche zum Stand der Technik, 2. Kosten-Nutzen-Analyse,3. Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung für Deutschland4. Vorbereitung für die Verwertung einer Erfindung,5. Patent oder Gebrauchsmusteranmeldung im Ausland.

Wer wird gefördert?

Unternehmen und Unternehmensgründer der gewerblichen Wirtschaft, der freien naturwis-senschaftlich-technischen Berufe und der Landwirtschaft

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn sich Geschäftssitz und Produktionsstätte in Deutschland befinden,- wenn das Antrag stellende Unternehmen bis zu 250 Beschäftigte hat und entweder ein Jah-

resumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens43 Mio. EUR erreicht; die KMU dürfen zu höchstens 25% im Besitz von Unternehmenstehen, die diese KMU-Definition nicht erfüllen,

- wenn mind. die Teilpakete 1 bis 3 durchgeführt werden,- wenn die Zuwendungsempfänger Forschung und Entwicklung (FuE) selbst betreiben oder

betreiben lassen,- wenn das Unternehmen in den letzten 5 Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster ange-

meldet hat.

Quelle: Bundesanzeiger Nr. 50 vom 31.03.2010

Wie viel wird gefördert?

Die Zuwendungen erfolgen im Wege der Projektförderung als einmaliger, nicht rückzahlba-rer Zuschuss zu den Kosten für die Inanspruchnahme externer Leistungen. Pro Unternehmenbeträgt er max. 8.000 EUR von insgesamt 16.000 EUR zuwendungsfähiger Kosten. Die zu-schussfähigen Leistungen sind zu einzelnen Teilpaketen zusammengefasst und betragen 50%der nachgewiesenen externen Kosten innerhalb der Obergrenzen.Die maximale Förderung für die einzelnen Teilpakete setzt sich wie folgt zusammen:TP1 800 EURTP2 800 EURTP3 2100 EURTP4 1600 EURTP5 2700 EUR

SIGNO-KMU-Patentaktion

Bundesprogramme T-B04

505

Page 33: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wo und wie wird beantragt?

Auf formgebundenen Antragsformularen mit div. Anlagen lt. Richtlinie bei einem der SIG-NO-Partner, siehe Liste der „SIGNO-Partner“ oder Homepage: http://www.signo-deutsch-land.de

für Thüringen: Technische Universität IlmenauPATON - Landespatentzentrum ThüringenFrau Dipl.-Jur. Sabine MildeFrau Dipl.-Ing. (FH) Irma EisfeldLangewiesener Straße 3798693 IlmenauTel.: 03677 - 694503Fax: 03677 - 694538E-Mail: [email protected]: http://www.paton.tu-ilmenau.de

TGF SchmalkaldenTechnologie- und Gründer- FördergesellschaftFrau Dipl.-Ing. Roswitha LinckeAllendestraße 6898574 SchmalkaldenTel.: 03683 - 798103E-Mail: [email protected]: http://www.tgf-schmalkalden.de

SIGNO-KMU-Patentaktion

BundesprogrammeT-B04

506

Page 34: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Durch das Projekt „InnovationMarket” (ein allgemein zugänglicher Informationsdienst imInternet) als zielführendes Instrument soll die Verwertung und Nutzung hochwertiger Erfin-dungen verbessert werden. Der Service bietet einerseits Patenthaltern und jungen technolo-gieorientierten Unternehmen eine Plattform für die Kontaktaufnahme zu Investoren, denensie ihre Ergebnisse anbieten und die sie verwerten sollen, oder vermittelt Unternehmen, diegezielt Lösungen konkreter technischer Probleme oder Produktideen zur Erweiterung ihrerProduktionspalette suchen. Andererseits werden Investoren animiert, nach vielversprechen-den Beteiligungsmöglichkeiten zu suchen.

Begriffe: - Summary: elektronisches Inserat im InnovationMarket, enthält die zentralen Eckdaten

eines Innovationsangebotes oder einer Innovationsnachfrage,- Dossiers: ausführliche Darstellung eines Innovationsangebotes und dessen Chance am

Markt.

Wer wird gefördert?

Junge Technologieunternehmen, Unternehmen, Hochschul-/Forschungseinrichtungen, Erfin-der, Patenthalter.Die Fördermaßnahme wird von den SIGNO-Partnern (siehe Anhang) zusammen mit demInstitut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) - SIGNO-Projektmanagement - durchgeführt.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen der SIGNO-Partner eine Förderempfeh-

lung an das IW gibt und diese im Teilnahmeantrag dokumentiert (das IW entscheidet aufGrund pflichtgemäßen Ermessens nach der Reihenfolge der eingegangenen Anträge),

- wenn Summaries und Dossiers unter Anwendung der InnovationMarket-Regeln erstelltund gegen Rechnung des SIGNO-Partners bezahlt worden sind. Die Auszahlungsunterla-gen müssen innerhalb von 3 Monaten nach Bezahlung der Rechnungen vollständig beimInstitut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) eingereicht worden sein, ansonsten erlischt dieZusage.

Ein Anspruch auf Teilhabe an der Förderung besteht nicht.

Quelle: Bundesanzeiger Nr. 106 vom 09.06.2004

SIGNO-InnovationMarket / Verwertungsaktion

Bundesprogramme T-B05

507

Page 35: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt während der Aufbauphase durch anteilige Zuschüsse:- Summary: Zuschuss zu den Internetseiten in Höhe von 30% der Rechnungssumme, max.

800 EUR, an den Inserenten,- Dossier: für einen anteiligen Zuschuss an den Nachfrager in Höhe von einem Drittel der

Rechnungssumme, höchstens jedoch 5.200 EUR.

Wo und wie wird beantragt?

Formlose Antragstellung bei einem der SIGNO-Partner.

Informationen unter der Internetadresse: http://www.innovationmarket.de

und beim:

Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln)SIGNO-ProjektmanagementPF 51066950942 KölnTel.: 0221 - 4981832Fax: 0221 - 4981857E-Mail: [email protected]: http://www.iwkoeln.deund http://www.signo-deutschland.de

SIGNO-InnovationMarket / Verwertungsaktion

BundesprogrammeT-B05

508

Page 36: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

SIGNO Hochschulen fördert die effiziente Zusammenarbeit zwischen Hochschulen undUnternehmen im Bereich des Transfers von Forschungsergebnissen aus der Wissenschaft indie Unternehmen. Hochschulen und andere öffentlich finanzierte Forschungseinrichtungenkönnen hiermit neueste wissenschaftlich-technische Erkenntnisse auf kurzem Weg an dieUnternehmen weitergeben und durch frühen und schnellen Informationsaustausch gemein-sam erfolgreiche Innovationen für den Markt entwickeln.

Diese Ziele werden mit den Initiativen Verwertungsförderung und Strategieförderung umge-setzt.

Verwertungsförderung:beabsichtigt, die schutzrechtliche Sicherung und die wirtschaftliche Verwertung von For-schungsergebnissen der mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschung zu unterstützen unddie bisher entstandenen, tragfähigen Strukturen weiter zu entwickeln.

Strategieförderung:hierbei soll die jeweilige Leitung der Hochschule bzw. der außeruniversitären, öffentlich fi-nanzierten Forschungseinrichtung eine eigene, innovative und tragfähige Strategie zur Zu-sammenarbeit mit der Wirtschaft und zur Verwertung von Forschungsergebnissen und geisti-gem Eigentum erarbeiten und implementieren (dabei vermehrt Maßnahmen zur Initiierunglangfristiger Partnerschaften mit Unternehmen).

Bei der Umsetzung von Verwertungskonzepten sollen geeignete, bevorzugt externe Dienst-leister (Patent- und Verwertungsagenturen) gewählt werden. Darüber hinaus sollen Verwer-tungsnetzwerke gestärkt werden.

Wer wird gefördert?

Zielgruppen:Verwertungsoffensive: Hochschulen und solche außeruniversitären, öffentlich finanziertenForschungseinrichtungen, die ihre Verwertungsaktivitäten weiter optimieren und ausbauenwollen und dafür externe Dienstleistungen über Patent- und Verwertungsagenturen (PVAs) inAnspruch nehmen wollen,Strategieförderung: Zielgruppe der Maßnahme sind Hochschulen und solche außeruniver-sitären, öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen, die ihre Verwertungsaktivitätenweiter optimieren und ausbauen wollen.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:wenn die Gesamtfinanzierung des Projektes gesichert ist.

Quelle: Informationsmaterial des BMWi und des Instituts der deutschen Wirtschaft

SIGNO-Verwertungsförderung / Strategieförderung

Bundesprogramme T-B06

509

Page 37: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wie viel wird gefördert?

Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse. Der Förder-zeitraum beträgt 3 Jahre.Verwertungsförderung:Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben nach Maß-gabe der ausgewiesenen Personentage und anderer qualifizierter Eigenleistungen, Obergren-ze 100.000 EUR pro Hochschulverbund und weitere Zahlung von 50 EUR pro patentrele-vanter Mitarbeiterin bzw. patentrelevantem Mitarbeiter der beteiligten Hochschulen bzw.Forschungseinrichtung. Die Förderquote beträgt 50%.Strategieförderung:Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, das sindPersonalausgaben, sächliche Verwaltungsausgaben wie Rechnerkosten, Literatur, Dienstrei-sen (Investitionen von mehr als 410 EUR im Einzelfall) mit einer Obergrenze bis zu750.000 EUR. Die Förderquote beträgt 90%.

Wo und wie wird beantragt?

Anforderung der Unterlagen beim Projektträger:

Forschungszentrum Jülich GmbHProjektträger Jülich (PTJ)Außenstelle Berlin, UVBZimmerstraße 26-27 10179 BerlinTel.: 030 - 20199435Fax: 030 - 20199470

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungenkönnen auch unter der Internetadresse http://kp.dlr.de/profi/easy/formular_bmwi.html abge-rufen werden.

SIGNO-Verwertungsförderung / Strategieförderung

BundesprogrammeT-B06

510

Page 38: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Im Rahmen der SIGNO-Erfinderfachauskunft können Erfinder eine kostenlose, bis zu vier-stündige Erstauskunft bei den Partnern des bundesweiten SIGNO-Netzwerkes in Anspruchnehmen. Diese Partner sind kompetente Dienstleistungsunternehmen im Bereich des Innova-tions- und Technologietransfers. Im Mittelpunkt der Erstauskunft stehen spezifische Fra-gestellungen und die individuelle Situation des Erfinders.Darüber hinaus unterstützen SIGNO-Erfinderclubs die Arbeit von technikinteressierten Ju-gendlichen, aber auch freie Erfinder bei der Entwicklung kreativer Ideen im Team.

Wer wird gefördert?

Personen, die erfinderisch tätig sind.

Die Erfinder erhalten strategische Hinweise zur Vorgehensweise und es werden erste wirt-schaftliche Bedingungen und Möglichkeiten für ein neues Projekt geklärt. Außerdem werdenInformationen über weitere Kontaktstellen und ggf. Fördermöglichkeiten vermittelt.Eine konkrete Rechtsberatung ist von der Förderung ausgeschlossen.

Quelle: Informationsmaterial des BMWi und des Instituts der deutschen Wirtschaft

Wie viel wird gefördert?

Erfinderfachauskunft: kostenlose, bis zu vierstündige Erstauskunft durch Innovationsexper-ten des SIGNO-Netzwerks,Erfinderclubs: max. 1.500 EUR jährlich für die inhaltliche Arbeit jedes bewilligten Clubs,wobei das Budget frei verfügbar bzw. zweckgebunden jeweils in Abhängigkeit von der Ziel-gruppe gewährt wird. Das frei verfügbare Budget steht für die technische und räumlicheAusstattung, Informationsbeschaffung, Werbematerialien, Teilnahme an Messen und Schu-lungen zur Verfügung, das zweckgebundene Budget ausschl. für die Teilnahme an der Erfin-dermesse IENA, die Ausrichtung von und die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungensowie die Durchführung eigener Veranstaltungen durch die Erfinderclubs.

Wo und wie wird beantragt?

Der Erfinder richtet sich direkt an einen der regionalen SIGNO-Partner (s. Anhang). Die För-dermaßnahme wird koordiniert vom:

Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW)SIGNO-ProjektmanagementGustav-Heinemann-Ufer 84–8850968 KölnTel.: 0221 - 4981832Fax: 0221 - 4981857E-Mail: [email protected]: http://www.signo-deutschland.de

SIGNO-Erfinderfachauskunft / Erfinderclubs

Bundesprogramme T-B07

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Page 39: Das Förderbuch Thüringen 2001

für Thüringen:

Erfinderfachauskunft und Erfinderclubs:TGF SchmalkaldenTechnologie- und Gründer-FörderungsgesellschaftAllendestraße 6898574 SchmalkaldenTel.: 03683 - 798103Fax: 03683 - 798100E-Mail: [email protected]: http://www.tgf-schmalkalden.de

SIGNO-Erfinderfachauskunft / Erfinderclubs

BundesprogrammeT-B07

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Page 40: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Das „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ soll die Innovationskraft und Wett-bewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) einschl. des Handwerks und derunternehmerisch tätigen freien Berufe nachhaltig unterstützen und damit einen Beitrag zumWachstum der Unternehmen und zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen leisten.

Gefördert werden:1. Kooperations- und EinzelprojekteForschungs- und Entwicklungsaktivitäten für innovative Produkte, Verfahren oder technischeDienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen mit folgen-den Projektformen:a) FuE-Kooperationsprojekte zwischen mind. 2 Unternehmen (KU),b)FuE-Kooperationsprojekte zwischen mind. einem Unternehmen und mind. einer For-

schungseinrichtung (KF), einschl. FuE-Verbundprojekte (VP), die in disziplinübergreifen-der Zusammenarbeit unterschiedliche Technologien integrieren und von mind. 4 KMU undmind. 2 Forschungseinrichtungen durchgeführt werden sollen,

c) FuE-Projekte von Unternehmen, die mit der Vergabe eines FuE-Auftrags an einen For-schungspartner verbunden sind (KA), sofern der FuE-Auftrag mind. 30% und höchstens70% der Personenmonate des Gesamtprojekts aufweist (Laufzeit max. 3 Jahre),

d)Einzelprojekte (EP) als einzelbetriebliche FuE-Projekte von Unternehmen.Die Laufzeit der Projekte soll 3 Jahre nicht überschreiten.

2. NetzwerkprojekteEntwicklung innovativer Netzwerke mit mind. 6 Unternehmen (NW) ohne Einschränkungauf bestimmte Technologien und Branchen, Gegenstand sind Netzwerkmanagement- undOrganisationsdienstleistungen zur Erarbeitung der Konzeption und der Etablierung des Netz-werks in Phase 1 und für die anschließende organisierte Umsetzung in Phase 2 (Rahmenka-talog entsprechender Aufgaben und Leistungen siehe Anlage 2 der Richtlinie).Die Förderung eines Netzwerks ist i. d. R. auf 3 Jahre begrenzt. Dabei soll die Phase 1 nichtmehr als 12 Monate betragen. Die nachfolgende Phase 2 kann nur nach positiver Beurteilungder Phase 1 bewilligt werden.

3. Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen für KMUZusätzliche, die Kooperationsprojekte ergänzende, innovationsunterstützende Dienst- undBeratungsleistungen (DL) für KMU, die im engen sachlichen und terminlichen Zusammen-hang mit dem FuE-Projekt stehen und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten an qualifizierteexterne Anbieter vergeben werden sollen. Ziel ist es, die für KMU aufwendige und schwieri-ge Umsetzung der erzielten FuE-Ergebnisse auf dem Markt zu unterstützen.Nach dem EU-Gemeinschaftsrahmen sind förderfähig: Betriebsführungsberatung, technischeUnterstützung, Technologietransferdienste, Ausbildung, Schutz des geistigen Eigentums undHandel mit entsprechenden Rechten und Lizenzvereinbarungen, Beratung bei der Nutzungvon Normen, Kosten für Büroflächen, Datenbanken, Fachbüchereien, Marktforschung, Nut-zung von Laboratorien, Gütezeichen, Tests und Zertifizierungen.

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Bundesprogramme T-B08

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Page 41: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind für:1. Kooperationsprojekte nach a) bis c):- kleine und mittlere Unternehmen aller Rechtsformen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland

wenn: - sie zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen,- im Jahr vor der Antragstellung der Jahresumsatz höchstens 50 Mio. EUR oder die Jah-

resbilanz höchstens 43 Mio. EUR betragen hat.- eigenständige Unternehmen aller Rechtsformen i. S. der KMU-Definition der EU-Kom-

mission mit Geschäftsbetrieb in Deutschland, - für Kooperationsprojekte mit KMU (Projektform KF) auch Forschungseinrichtungen in

Deutschland, wenn sie Kooperationspartner eines Antrag stellenden KMU sind und dessenTeilprojekt gefördert wird.

Als Forschungseinrichtungen gelten:- öffentliche Forschungseinrichtungen, die nicht ganz oder zum Teil vom Bund unterhalten

werden,- private nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen (z. B. gemeinnützige externe

Industrieforschungseinrichtungen), sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind.nach d) Unternehmen aller Rechtsformen in Deutschland.

2. Netzwerkprojekte:die von den beteiligten Unternehmen mit dem Netzwerkmanagement beauftragten Einrich-tungen (externe Netzwerkmanagement-Einrichtungen oder eine am Netzwerk beteiligte For-schungseinrichtung). Diese müssen- über die notwendige technologische Kompetenz verfügen,- Erfahrungen im Projektmanagement und Marketing besitzen,- in ihren Geschäftsfeldern eng mit Unternehmen und Forschungseinrichtungen zusammen

arbeiten,- Erfahrungen in Moderation und Coaching von Innovationsprozessen aufweisen und- keine eigenen wirtschaftlichen Interessen an den Ergebnissen des Netzwerks haben und

keine Beteiligungen an den Netzwerkunternehmen besitzen (neutraler Intermediär).Die am Netzwerk beteiligten Unternehmen müssen einen finanziellen Eigenanteil leisten.Die Förderung der Netzwerkmanagement- und Organisationsleistung stellt für die begünstig-ten Unternehmen in Deutschland eine Beihilfe nach den Vorschriften der EU dar, die imRahmen des „De-minimis“-Verfahrens abgewickelt wird.

3. innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen:die KMU, deren Kooperations- oder Einzelprojekt bewilligt wurde.

In die Kooperations- und Netzwerkprojekte einbezogen werden können auch Partner ausdem Ausland; diese erhalten jedoch keine „De-minimis“-Förderung nach dieser Richtlinie.

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen und Forschungseinrichtungen, über deren Vermö-gen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, sowie aus dem Bereich derLand- und Forstwirtschaft, der Fischerei oder dem Verkehrswesen.

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

BundesprogrammeT-B08

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Page 42: Das Förderbuch Thüringen 2001

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn Unternehmen und Einrichtungen für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Projekte

über das notwendige technologische und betriebswirtschaftliche Potenzial verfügen, d. h.,a) über ausreichend qualifiziertes wissenschaftlich-technisches Personal oderb)dass entsprechende Neueinstellungen vorgesehen sind oderc) das Personal durch vertraglich geregelte zeitweilige Personalaufnahmen aus Forschungs-

einrichtungen verstärkt wird, um anspruchsvolle und risikoreiche Projekte durchführenzu können,

- wenn Unternehmen ihre Gründung abgeschlossen haben und in der Lage sind, den für dasProjekt erforderlichen finanziellen Eigenanteil aufzubringen,

- wenn die nach Abzug des Personals für das FuE-Projekt verbleibende Personalkapazität,einschl. der Geschäftsführung, den weiteren Geschäftsgang im Unternehmen oder in derEinrichtung sicherstellen kann,

- wenn Unternehmen und Einrichtungen über ein geordnetes Rechnungswesen verfügen.

Nicht förderfähig sind Unternehmen und Einrichtungen,- die bei vorausgegangenen Zuwendungen, insbesondere aus den ausgelaufenen Program-

men PRO INNO II, InnoNet, INNO-WATT und NEMO, in den zurückliegenden 3 Jahrenkeinen ordnungsgemäßen Verwendungsnachweis erbracht haben oder ihrer Verwertungs-pflicht nicht nachgekommen sind,

- bei denen bisherige öffentliche Förderungen nicht zu positiven, das Wachstum der Unter-nehmen unterstützenden wirtschaftlichen Effekten geführt haben.

An Projekten mitarbeitende Personen können gefördert werden, wenn für diese eine sachge-rechte Qualifikation und Beschäftigung belegt und anerkannt werden kann. Eine Förderungist ausgeschlossen, wenn die Tätigkeit dieser Personen i. R. anderer Förderprogramme desBundes, der Länder oder der Europäischen Kommission unterstützt wird und diese Förde-rung in den Bewilligungszeitraum fällt und arbeitszeitmäßig eine Doppelförderung darstellenwürde, diese durch ABM, Lohnkostenzuschüsse oder vergleichbare arbeitsmarktpolitischeMaßnahmen finanziert werden oder in Forschungseinrichtungen grundfinanziertes Personal(ohne Ersatzpersonal) eingesetzt werden soll.

Die speziellen Voraussetzungen für die einzelnen Gegenstände der Förderung sind der Richt-linie zu entnehmen.

Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. DasBMWi entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens. Die Gewährung der Zuwen-dung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.

Quelle: Bundesanzeiger Nr. 187 vom 09. Dezember 2010

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Bundesprogramme T-B08

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Page 43: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wie viel wird gefördert?

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einerAnteilfinanzierung gewährt.Fördersätze:1. Kooperations- und Einzelprojekte: zwischen 25% und 50% der förderfähigen Kosten jeProjekt, Unternehmensgröße und Standort. Förderfähige Kosten: die Kosten für das Teilpro-jekt (Vorhaben) eines KMU und für ein Einzelprojekt bis zu 350.000 EUR. In der Kooperati-onsform VP ergibt sich die Obergrenze für die insgesamt zuwendungsfähigen Kosten aus derAnzahl der Kooperationspartner multipliziert mit 350.000 EUR; die max. Förderobergrenzedes Gesamtprojekts liegt bei 2 Mio. EUR.Die Förderung der Forschungseinrichtungen beträgt max. 350.000 EUR.

2. Netzwerkprojekte: Netzwerkmanagement- und Organisationsleistungen können insgesamtmit bis zu 350.000 EUR gefördert werden, wobei auf die Phase 1 nicht mehr als 150.000EUR entfallen dürfen.

3. Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen für KMU: Leistungen nachPkt. 3 sind für geförderte KMU bis zu 50.000 EUR pro ZIM-geförderten FuE-Projektzuwendungsfähig.

Förderfähige Kosten für 1. und 2. sind Personaleinzelkosten, Kosten für projektbezogeneAufträge an Dritte sowie übrige Kosten und für 3. die projektbezogenen Kosten der Unter-nehmen gem. EU-Definition für Leistungen Dritter.

Wo und wie wird beantragt?

Auf amtlichem Vordruck oder elektronisch mit den entsprechenden Unterlagen bis zum31.12.2013 laufend beim jeweiligen Projektträger:

1. FuE-Kooperations- und Einzelprojekte gem. a) bis d): AiF Projekt GmbHGeschäftsstelle BerlinTschaikowskistraße 4913156 KölnTel.: 030 - 48163451Fax: 030 - 48163402Internet: http://www.aif.de

Einzelprojekte gem. e):EuroNorm GmbHStralauer Platz 3410243 BerlinTel.: 030 - 9700300Fax: 030 - 9700344Internet: http://www.euronorm.de

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

BundesprogrammeT-B08

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Page 44: Das Förderbuch Thüringen 2001

2. Netzwerkprojekte:VDI/VDE Innovation + Technik GmbHSteinplatz 110623 BerlinTel.: 030 - 310080Fax: 030 - 310078102Internet: http://www.vdivde-it.de

3. innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen:an den für Kooperations- oder Einzelprojekte zuständigen Projektträger.Diese Förderung kann mit Beginn der Förderung eines Kooperations- oder Einzelprojekts bismax. 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums für das FuE-Projekt in Abhängigkeitvon ihrer sachlichen und terminlichen Notwendigkeit einzeln oder zusammengefasst bean-tragt werden.

Nähere Informationen zum Programm sowie Antragsvordrucke sind im Internet unter:http://www.zim-bmwi.de und beim jeweiligen Projektträger verfügbar.

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Bundesprogramme T-B08

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Page 45: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Wissenschaftlich-technische Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die ohne thematischeEinschränkung auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen unternehmensübergreifendausgerichtet sind, neue Erkenntnisse vor allem im Bereich der Erschließung und Nutzungmoderner Technologien erwarten lassen und insbesondere kleinen und mittleren Unterneh-men (KMU) wirtschaftliche Vorteile bringen können. Die FuE-Vorhaben sollen- zu Ergebnissen führen, die Grundlage für die Entwicklung neuer oder deutlich verbesser-

ter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sind, oder- zu Normen, Standards und dergleichen führen.Fördervarianten des Programms: ZUTECH: Mit der Variante „Zukunftstechnologien für kleine und mittlere Unternehmen“(ZUTECH) werden Projekte gefördert, die Systemlösungen in disziplinübergreifenderZusammenarbeit erarbeiten.CLUSTER: Mit dieser Variante werden mehrere thematisch eng zusammenhängende FuE-Vorhaben unterstützt, die ein CLUSTER-Gesamtprojekt bilden und von der Grundlagenfor-schung bis zur Umsetzung in Produkte, Verfahren und Dienstleistungen reichen können.CORNET: Im Rahmen einer europäischen Initiative zu „Collective Research“ werden trans-nationale FuE-Projekte (CORNET-Gesamtprojekte) durchgeführt, die von Einrichtungen ausmehr als zwei europäischen Staaten oder Regionen gemeinsam bearbeitet werden und beidenen die gesamten Ergebnisse allen Unternehmen zu jeweils gleichen Bedingungen zurVerfügung stehen.

Wer wird gefördert?

Rechtlich selbständige gemeinnützige Forschungsvereinigungen, die ordentliche Mitgliederder Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke" e. V.(AiF) sind, als Interessenvertreter von KMU der betreffenden Branche, denen die For-schungsergebnisse zur Verfügung stehen. Vom Antragsteller können Aufträge an kompetenteForschungsinstitute vergeben werden.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn die FuE-Vorhaben dem Zuwendungszweck entsprechen sowie den Qualitätsstan-

dards genügen,- wenn bei der Fördervariante ZUTECH die FuE-Vorhaben von mehreren Forschungsverei-

nigungen der AiF gemeinsam getragen und durch mind. zwei Forschungsstellen mit unter-schiedlichen Tätigkeitsprofilen bearbeitet werden,

- wenn die Bestimmungen im Sinne des Transparenzrichtlinie-Gesetzes (Anlage 1 derRichtlinie) erfüllt sind.

Für die FuE-Vorhaben muss ein Projektbegleitender Ausschuss gebildet werden, der eineBeratungs- und Steuerungsfunktion einnimmt und zur Anwendbarkeit der Ergebnisse insbe-sondere für KMU beiträgt.Nicht förderfähige FuE-Vorhaben sind der Richtlinie zu entnehmen.

Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung und -entwicklung

BundesprogrammeT-B10

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Page 46: Das Förderbuch Thüringen 2001

Zur Auswahl der Projekte wird ein vorwettbewerbliches Verfahren durchgeführt.Der Bewilligungszeitraum eines geförderten Vorhabens soll nicht mehr als 3 Jahre betragen.Die Ergebnisse sind innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraumes ingeeigneter Weise zu veröffentlichen.

Quelle: Bundesanzeiger Nr. 176 vom 19.11.2008

Wie viel wird gefördert?

Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung als Projektförderung in Form einer modi-fizierten Anteilfinanzierung, in begründeten Ausnahmefällen als Vollfinanzierung der zuwen-dungsfähigen Ausgaben.Anerkannte Ausgaben: für Personal bis zu den vom BMWi festgesetzten Höchstbeträgen, fürGeräte in voller Höhe (sofern der Anschaffungswert im Einzelfall den Betrag von2.500 EUR übersteigt und den Gesamtbetrag von 50.000 EUR nicht übersteigt), für Leistun-gen Dritter in voller Höhe und sonstige Ausgaben in Höhe einer Pauschale. Zuwendungenfür CORNET-Vorhaben siehe Richtlinie.Darüber hinausgehende Aufwendungen (vorhabensbezogene Aufwendungen) sind durch dieWirtschaft selbst zu tragen.

Wo und wie wird beantragt?

Auf formgebundenen Antragsformularen (mit einer Kurzbeschreibung des Vorhabens) beider:

Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen„Otto von Guericke" e. V. (AiF)Bayenthalgürtel 2350968 KölnTel.: 0221 - 376800Fax: 0221 - 3768027Internet: http://www.aif.de

Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung und -entwicklung

Bundesprogramme T-B10

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Page 47: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Ziel ist es, durch Unterstützung von Forschung und Entwicklung der gemeinnützigen exter-nen Industrieforschungseinrichtungen die Innovationskraft der ostdeutschen Wirtschaft nach-haltig zu stärken. Im Einzelnen sollen- die Voraussetzungen für die dauerhafte Durchführung industrieller Forschung und experi-

menteller Entwicklung verbessert, - die technologische Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig gestärkt, - Erzeugnis- und Verfahrensentwicklungen mit dem Ziel ihrer zügigen Umsetzung in markt-

fähige Produkte und Verfahren verwirklicht, - qualifizierte Arbeitsplätze neu geschaffen oder vorhandene gefestigt und - fortwirkende Wettbewerbsnachteile insbesondere aufgrund der deutschen Teilung ausgegli-

chen werden.

Förderfähig sind:Vorhaben der Vorlaufforschung:Ausgaben für die Durchführung von Vorhaben, soweit sie sich mit Ergebnissen und Erkennt-nissen der Grundlagenforschung im Hinblick auf industrielle oder kommerzielle Anwen-dungsbereiche auseinandersetzen und breite Applikationsmöglichkeiten für die mittelständi-sche Wirtschaft erwarten lassen.

Marktorientierte FuE-Vorhaben:Ausgaben für die Durchführung marktorientierter FuE-Vorhaben von der Detailkonzeptionbis zur Fertigungsreife mit dem Ziel, neue oder weiterentwickelte Erzeugnisse, Verfahrenoder Dienstleistungen zu gewinnen. Gefördert werden auch Aktivitäten zum Transfer vonanwendungsreifen Forschungsergebnissen.

Nicht förderfähig sind FuE-Vorhaben, die von anderen öffentlichen Stellen des Bundes, derLänder oder der Europäischen Gemeinschaft gefördert werden, die ganz oder teilweise, ent-geltlich oder unentgeltlich im Auftrag Dritter durchgeführt werden, die Studiencharakterhaben oder deren Ziel die Erarbeitung von Informationssystemen oder die Entwicklung vonUmwelt- oder Qualitäts-Management-Systemen ist.Weitere Förderungsausschlüsse sind der Richtlinie zu entnehmen.

Modellvorhaben - Investitionszuschuss technische Infrastruktur:Unterstützt werden gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtungen in Ostdeutsch-land bei der Modernisierung ihrer technischen Infrastruktur im Bereich Forschung und Ent-wicklung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige gemeinnützige externe Industrieforschungsein-richtungen, die weder Teil einer Hochschule sind noch einer Wissenschaftsgemeinschaft miteiner entsprechenden institutionellen Förderung angehören.Bei Investitionsmaßnahmen sind gemeinnützige Forschungseinrichtungen im Sinne derRichtlinie INNO-KOM-Ost antragsberechtigt.

FuE-Förderung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen in Ostdeutschland (INNO-KOM-Ost)

BundesprogrammeT-B11

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Page 48: Das Förderbuch Thüringen 2001

Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei oderdes Verkehrswesens sowie Einrichtungen, die überwiegend als Beschäftigungs- oder Qualifi-zierungsgesellschaften tätig sind.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn höchstens 250 Mitarbeiter beschäftigt werden, der Jahresumsatz höchstens

50 Mio. EUR beträgt oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR erreicht wird,- wenn sich der Sitz des Geschäfts- und Forschungsbetriebs in Ostdeutschland befindet und

die Vorhaben in Ostdeutschland durchgeführt werden,- wenn die notwendige technische Infrastruktur sowie ausreichendes qualifiziertes wissen-

schaftlich-technisches Personal vorhanden sind,- wenn die Forschungseinrichtung eine allgemein anerkannte wissenschaftliche Kompetenz

besitzt,- wenn das Transparenzrichtlinien-Gesetz Anwendung findet.

Quelle: Bundesanzeiger Nr. 164 vom 29.10.2008

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Gesamtausgaben des Vorhabensals Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Höhe des Zuschusses:- für Vorhaben der Vorlaufforschung: max. 90% der förderfähigen Ausgaben, max.

500.000 EUR,- für marktorientierte FuE-Vorhaben: max. 70% der förderfähigen Ausgaben, max.

375.000 EUR.

Der Investitionszuschuss ist auf 500.000 EUR je Einrichtung begrenzt. Die Ausgaben sollenje Antrag 50.000 EUR nicht unterschreiten. Die Förderquote beträgt 90% der Ausgaben. Dienationalen Vergabebestimmungen sind anzuwenden, wenn die Zuwendung mehr als100.000 EUR beträgt. Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zurProjektförderung (ANBest-P).

Unabhängig voneinander können beim Antragsteller für Vorhaben der Vorlaufforschung max.10% und für marktorientierte FuE-Vorhaben max. 50% des eigenen, fest angestellten FuE-Personals gefördert werden.

Förderfähige Einzelpositionen sind Personalausgaben, allgemeine Ausgaben, Ausgaben fürMaterial und Kleingeräte, Ausgaben für Einzelgeräte, Ausgaben für weitere Zwecke (projekt-bezogene Forschungsaufträge an Dritte, Ausgaben für Patente, Zulassungen und Prüfungen).

FuE-Förderung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen in Ostdeutschland (INNO-KOM-Ost)

Bundesprogramme T-B11

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Page 49: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wo und wie wird beantragt?

Unter Verwendung der vorgegebenen Vordrucke schriftlich beim Projektträger:

EuroNorm GmbHStralauer Platz 3410243 BerlinTel.: 030 - 9700300Fax: 030 - 9700344Internet: http://www.euronorm.de

Anträge können jederzeit eingereicht werden. Bei der Festlegung des Projektbeginns ist einedurchschnittlich 3-monatige Bearbeitungsdauer zu berücksichtigen.

Sachkundige Beratung bei Investitionsmaßnahmen bieten die in allen Bundesländern einge-richteten Auftragsberatungsstellen. Informationen und Anschriftenverzeichnis unterwww.abst.de.

FuE-Förderung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen in Ostdeutschland (INNO-KOM-Ost)

BundesprogrammeT-B11

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Page 50: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Mit Darlehen an Unternehmen soll die Innovationsdynamik in der deutschen Wirtschaft ge-fördert werden. Für kleine Unternehmen (KU) besteht ein Fenster mit einem zusätzlich ver-günstigten Zinssatz.

Programmteil I: Förderung in der FuE-PhaseDie Darlehen dienen der langfristigen Finanzierung marktnaher Forschung und der Entwick-lung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen unterEinsatz neuer Technologien.Mitfinanziert werden:- zurechenbare Personaleinzelkosten, Gemein-, Reise-, Material- und Rechnerkosten,- Einzelkosten für FuE-Aufträge sowie für Beratungs- und ähnliche Dienste,- Investitionskosten, die für das FuE-Vorhaben anfallen,- Kosten der Weiterentwicklung und Verbesserung aufgrund von Erfahrungen in der kom-

merziellen Nutzung,- Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Rahmen von FuE-Vorhaben,

Programmteil II: Förderung in der MarkteinführungsphaseDie Darlehen dienen der Mitfinanzierung der Innovationskosten in der Markteinführungs-phase.Insbesondere werden Vorhaben in den Technologiefeldern Informations- und Kommunikati-onstechnologie,Materialtechnologien, Biotechnologie/Gentechnologie einschl. der Ein-führung neuer Produktionstechniken sowie neuer Umwelt- und Energietechniken unterstützt.Mitfinanziert werden:- Kosten für Unternehmensberatung, Ausbildung, Marktforschung und -information, soweit

die Maßnahmen darauf abzielen, einmalige Informationsbedürfnisse sicherzustellen, diebei der Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen entstehen,

- Investitionen im Zusammenhang mit der Einführung neuer Produkte und Produktionsver-fahren (z. B. Produktionsaufbau).

Wer wird gefördert?

Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die bereits seit mehr als 2 Jahren am Marktetabliert sind.

Im Programmteil I:private gewerbliche Unternehmen und freiberuflich Tätige, die ein innovatives Vorhaben inDeutschland durchführen oder sich an einem solchen durch einen eigenen Beitrag wesentlichbeteiligen, eine Antragstellung im KU-Fenster erfordert die Einhaltung der Größenkriterienfür kleine Unternehmen),im Programmteil II:mittelständische gewerbliche Unternehmen und freiberuflich Tätige, die innovative Produkte,Verfahren oder Dienstleistungen in Deutschland einführen oder sich an der Markteinführungwesentlich beteiligen.

ERP-Innovationsprogramm

Bundesprogramme T-B12

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Page 51: Das Förderbuch Thüringen 2001

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn im Programmteil I der Jahresumsatz des Unternehmens (einschl. verbundener Unter-

nehmen) i. d. R. 125 Mio. EUR nicht überschreitet; das Vorhaben muss für das geförderteUnternehmen neuartig sein,

- wenn im Programmteil II Unternehmen oder freiberuflich Tätige die KMU-Kriterien derEU-Kommission erfüllen (im KU-Fenster ist zudem die Einhaltung der Größenkriterienfür kleine Unternehmen erforderlich).

Eine Förderung in Programmteil II kann unabhängig von einer Förderung in Teil I erfolgen.Die weiteren Voraussetzungen sind den Programmbestimmungen zu entnehmen.

Die FuE-Phase endet mit dem Abschluss der für die kommerzielle Nutzung notwendigenEntwicklungsarbeiten. Die Markteinführungsphase endet spätestens 3 Jahre nach Beginn der kommerziellen Nut-zung.

Sanierungen und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaftfür staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierig-keiten werden nicht gefördert.

Hinweis: Die Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln (ERP-Vergabebe-dingungen) und die beihilferechtlichen Vorgaben der EU (KfW-Merkblatt, Bestellnummer6000000065) sind zu beachten.

Quelle: Informationsmaterial der KfW Mittelstandsbank

Wie viel wird gefördert?

Umfang der Förderung im Programmteil I:- Finanzierungsanteil bis zu 100% der förderfähigen Kosten,- Kreditbetrag: i. d. R. bis zu 5 Mio. EUR je Vorhaben,

Umfang der Förderung im Programmteil II:alte Länder:- Finanzierungsanteil bis zu 50% der förderfähigen Kosten,- Kreditbetrag: max. 1 Mio. EUR pro Vorhaben,neue Länder und Berlin:- Finanzierungsanteil bis zu 80% der förderfähigen Kosten,- Kreditbetrag: max. 2,5 Mio. EUR pro Vorhaben.

ERP-Innovationsprogramm

BundesprogrammeT-B12

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Page 52: Das Förderbuch Thüringen 2001

Förderbedingungen für beide Programmteile:Die Förderung wird als integriertes Finanzierungspaket gewährt, das aus einem klassischenDarlehen (Fremdkapitaltranche) und einem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) besteht,der Anteil der Nachrangtranche ist vom Gruppenumsatz abhängig (bis 50 Mio. 60%, über 50Mio. 50%):- max. Kreditlaufzeit: 10 Jahre für beide Tranchen,- Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit, Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des

Kapitalmarktes und der Bonität des Endkreditnehmers. Dabei gelten im KU-Fensterbesonders günstige Konditionen. Die jeweils geltenden Nominal- und Effektivzinssätzesind der Konditionenübersicht für Investitionskreditprogramme zu entnehmen, die unterder Fax-Nr. 069 - 74314214 oder im Internet unter http://www.kfw-mittelstandsbank.deabgerufen werden kann.

- Sicherheiten: bei Fremdkapitaltranche bankübliche, für Nachrangtranche vom Unterneh-men keine,

- Kumulation: Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist zulässig, jedoch nichtmit dem haftungsfreigestellten KfW-Unternehmerkredit. Eine Absicherung der Fremdkapi-taltranche mit Bürgschaften der Bürgschaftsbanken ist ausgeschlossen.

Wo und wie wird beantragt?

Die Kreditgewährung erfolgt ausschl. über frei wählbare Kreditinstitute, Antragstellung mitdem Formular KfW 141660 und zusätzlichen Unterlagen vor Beginn der Investition.Als Programmnummern sind anzugeben:im Programmteil I: für die Fremdkapitaltranche 180 (für KU 190) und für die Nachrangtran-che 181 (für KU 191),im Programmteil II: für die Fremdkapitaltranche 182 (für KU 192) und für die Nachrang-tranche 183 (für KU 193).Bei reiner Fremdkapitalfinanzierung ist im Programmteil I die 184 (für KU 194), im Pro-grammteil II die 185 (für KU 195) anzugeben.

Informationen erteilt:KfW MittelstandsbankPalmengartenstraße 5-960325 Frankfurt am MainTel.: 069 - 74310Fax: 069 - 74312944Infocenter der KfW Mittelstandsbank: Tel.: 01801 - 241124Internet: http://www.kfw-mittelstandsbank.de

ERP-Innovationsprogramm

Bundesprogramme T-B12

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Page 53: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Bildung von lernenden Netzwerken und deren fachliche Unterstützungdurch Moderation, Erfahrungsaustausch, Schulung und Öffentlichkeitsarbeit zur rentablenSteigerung der Materialeffizienz bei Produkten oder Produktnutzung. Unter Netzwerken wirddabei die vereinbarte und organisierte Zusammenarbeit von mehreren vorrangig kleinen undmittleren Unternehmen (KMU) verstanden. Die Förderung erfolgt in bis zu drei Phasen:Phase I - Etablierung des Netzwerks und Erarbeitung der Netzwerkkonzeption,Phase II - Projektmanagement für die Umsetzung der Netzwerkkonzeption und für die Zu-kunftssicherung des Netzwerks,Phase III - Stabilisierung des Netzwerks und Übergang in eine nachhaltige Zusammenarbeit.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Rechtsformen mit Geschäftsbetrieb in Deutsch-land. Netzwerkpartner können Unternehmen sowie Intermediäre (z. B. Kammern, Verbände,max. 2 pro Netzwerk) sein. Die überwiegende Zahl der Netzwerkpartner muss dem produ-zierenden Gewerbe angehören.

Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wordenist, werden nicht gefördert.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn die Materialeffizienz eindeutig im Fokus der zukünftigen Netzwerkarbeit steht, - wenn das Netzwerk mind. 4 Netzwerkpartner umfasst; mind. 75% der Netzwerkpartner

müssen die Kriterien für KMU gem. der Definition der EU erfüllen,- wenn der als Koordinator fungierende Netzwerkpartner technologische Kompetenz auf

mehreren Technologiefeldern besitzt, Erfahrungen im Projektmanagement, im Marketing,in der Moderation und im Coaching nachweist, eng mit anderen Unternehmen zusammen-arbeitet und einen Sitz im regionalen Schwerpunkt des Netzwerks hat,

- wenn jedes Unternehmen als Netzwerkpartner den erforderlichen finanziellen Eigenanteilaufbringt,

- wenn die Gesamtfinanzierung des Projektes gesichert ist.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das Netzwerk mit gleicher oder ähnlicher Zielset-zung bereits im Rahmen anderer Förderungen des Bundes, der Länder oder der EuropäischenKommission unterstützt wird. Weitere Förderungsausschlüsse sind der Richtlinie zu entneh-men.

Quelle: Bundesanzeiger Nr. 195 vom 23.12.2008

Förderung von Netzwerken zur rentablen Verbesserung der Materialeffizienz primärin kleinen und mittleren Unternehmen (NeMat)

BundesprogrammeT-B13

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Page 54: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses (Projektförderung) inForm einer Anteilfinanzierung.Die Höhe beträgt für Phase I bis zu 75%, für Phase II bis zu 50% der zuwendungsfähigenAusgaben bis zu einer Gesamthöhe von 300.000 EUR. In Phase III beträgt der Zuschuss biszu 35%, max. 75.000 EUR.Die Förderung erfolgt zunächst zeitlich befristet in Phase I und Phase II für max. 24 Monate.Die Phase I darf die Dauer von 3 Monaten nicht überschreiten. Nach Abschluss der Phase IIkann zur Stabilisierung der Netzwerke eine weitere Förderung in Phase III für max. 12 Mo-nate beantragt werden.

Hinweis: Die Richtlinie ist für Neuanträge am 31.12.2010 außer Kraft getreten. Bereits lau-fende Vorhaben werden nach dieser Richtlinie weiter gefördert.

Wo und wie wird beantragt?

Auf amtlichem Vordruck vor Beginn der zu fördernden Maßnahme laufend bei:

Deutsche Materialeffizienzagentur (demea)VDI/VDE Innovation + Technik GmbHSteinplatz 110623 BerlinTel.: 030 - 310078220Fax: 030 - 310078102E-Mail: [email protected]: http://www.materialeffizienz.de

Die Anträge sind zusätzlich in elektronischer Form einzureichen. Weitere Informationen undVordrucke können im Internet unter http://www.materialeffizienz.de abgerufen werden.

Förderung von Netzwerken zur rentablen Verbesserung der Materialeffizienz primärin kleinen und mittleren Unternehmen (NeMat)

Bundesprogramme T-B13

527

Page 55: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Mit dem Fachprogramm „Innovationsfähigkeit in einer modernen Arbeitswelt“ werden Vor-haben gefördert, die die Innovationsfähigkeit durch die Verknüpfung von Arbeitsgestaltungund Personalentwicklung stärken.Es soll dazu beitragen, dass- die Menschen ihr Können, ihre Kreativität und ihre Motivation in die Arbeitswelt einbrin-

gen und ihre Kompetenzen dort auch weiter entwickeln,- Unternehmen die Voraussetzungen für erfolgreiche Kompetenzentwicklungen schaffen

und damit zur Quelle neuer Ideen, erfolgreicher Produkte und neuer Beschäftigung wer-den,

- Netzwerke und Zusammenarbeit gestaltet werden, die Marktchancen und Beschäftigungs-möglichkeiten eröffnen.

Förderbereiche/Handlungsfelder sind:- die zunehmende Verbindung der Unternehmen zu ihrer Kundschaft,- die internen Bedingungen der Unternehmen, die hinreichende Flexibilität sicherstellen,

damit Unternehmen veränderungsfähig sind,- die Rolle des Menschen im Innovationsprozess,- die Verbindungen zwischen Unternehmen (und anderen Organisationen) in Netzwerken,- die bestehenden Wechselwirkungen zwischen innovativer Personal- und Organisationsent-

wicklung und den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.

Wer wird gefördert?

Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:wenn in den Handlungsfeldern folgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden:- die Akteursebenen „Individuen“, „Organisationen“, „Netzwerke“ sowie „gesellschaftliche

Teilsysteme“ und die Interdependenzen zwischen den Ebenen,- die Wechselwirkungen zwischen den vier Aspekten des Innovationsprozesses in der

Arbeitswelt „Organisation“, „Qualifikation“, „Technik“ und „Gesundheit“,- die Möglichkeiten und Instrumente, die zum Abbau von geschlechts- und altersbedingten

Benachteiligungen beitragen und den gesellschaftlichen Anspruch der Chancengleichheitdurchsetzen helfen.

Die Fördermodalitäten werden in Form von Bekanntmachungen veröffentlicht.

Quelle: Informationsmaterial des BMBF/BMWi

Innovationsfähigkeit in einer modernen Arbeitswelt (Fachprogramm)

BundesprogrammeT-B14

528

Page 56: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.Bei der Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemesseneEigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers i. d. R. von 50% vorausgesetzt. Die tatsächli-che Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der entstandenen Kosten.Die Höhe des Zuschusses bei Vorhaben von Hochschulen oder außeruniversitären For-schungseinrichtungen richtet sich nach der Höhe der entstehenden Ausgaben.

Wo und wie wird beantragt?

Informationen erteilt das:

Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)Projektträger im DLR Arbeitsgestaltung und DienstleistungenHeinrich-Konen-Straße 153227 BonnTel.: 0228 - 3821121Fax: 0228 - 3821248Internet: http://www.dlr.de/PT/AD

Innovationsfähigkeit in einer modernen Arbeitswelt (Fachprogramm)

Bundesprogramme T-B14

529

Page 57: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die kurz- und mittelfristig zueinem ausgewogenen Energiemix (einschl. Stein- und Braunkohle), zur Steigerung der Ener-gieproduktivität und des Anteils der erneuerbaren Energieträger am Primärenergieverbrauchbeitragen. Langfristig sollen die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auch durch dieSicherung und Erweiterung der technologischen Optionen die Reaktionsfähigkeit und Flexi-bilität der Energieversorgungssysteme verbessern.Ziel ist es, durch Innovation und technischen Fortschritt den Übergang zu einer nachhaltigenEnergieversorgung weiter voran zu treiben.

Die Schwerpunkte liegen auf den Bereichen Energieeffizienz und Erneuerbare Energien.Die Förderung ist auf folgende Felder gerichtet:- Moderne Kraftwerkstechnologien auf Basis von Kohle und Gas (einschl. CO2-Abtrennung

und CO2-Speicherung),- Photovoltaik und Windenergie im Offshore-Bereich,- Brennstoffzellen, Wasserstoff und Energiespeicher,- Technologien und Verfahren für energieoptimiertes Bauen sowie- Technologien zur energetischen Nutzung der Biomasse. Daneben umfasst das Programm die Bereiche energiesparender Technologien in der Indu-strie, im Gewerbe, im Handel und bei Dienstleistungen, die gesamte Palette der anderen er-neuerbaren Energien (Wasser, Sonne, Geothermie u. a.), die nukleare Sicherheits- und Endla-gerforschung sowie die Fusionsforschung.

Unterstützt werden Vorhaben, die dazu beitragen:- die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme zu stärken,- den Stand der Technik fortzuentwickeln;- an denen hinsichtlich der Themenstellung und der Ziele ein erhebliches Bundesinteresse

besteht- und die mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sind.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungsein-richtungen.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn die Antragsteller ihren Sitz in Deutschland haben,- wenn die Antragsteller über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende

fachliche und wirtschaftliche Kapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen.

Quelle: Informationsmaterial des BMBF/BMWi

Innovation und neue Energietechnologien (5. Energieforschungsprogramm)

BundesprogrammeT-B15

530

Page 58: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Bei der Förderung von Unterneh-men der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung des Zuwendungs-empfängers von i. d. R. mind. 50% vorausgesetzt. Die tatsächliche Höhe der Förderung rich-tet sich nach der Höhe der entstandenen Kosten. Die Höhe des Zuschusses bei Vorhaben vonHochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen richtet sich nach der Höheder entstehenden Ausgaben.

Wo und wie wird beantragt?

Informationen zu den einzelnen Themen erteilen die Projektträger:

Energieoptimiertes Bauen, Energieeffizienz in der Industrie, im Gewerbe, im Handel und beiDienstleistungen sowie Informationsverbreitung:Projektträger Jülich (PTJ) / Geschäftsbereich ERG1Forschungszentrum Jülich52425 JülichTel.: 02461 - 614622Fax: 02461 - 616999E-Mail: [email protected]: http://www.ptj.de

Kraftwerkstechnik auf Basis Kohle und Gas; Brennstoffzellen; Speichertechnologien undWasserstoff:Projektträger Jülich (PtJ) / Geschäftsbereich ERG2Forschungszentrum Jülich52425 JülichTel.: 02461 - 614622Fax: 02461 - 616999E-Mail: [email protected] IInternet: http://www.ptj.de

Systemanalyse; Grundlagenforschung erneuerbare Energien und rationelle Energieanwen-dung:Projektträger Jülich (PtJ) / Geschäftsbereich GINForschungszentrum Jülich52425 JülichTel.: 02461 - 614624Fax: 02461 - 612880E-Mail: [email protected]: http://www.ptj.de

Innovation und neue Energietechnologien (5. Energieforschungsprogramm)

Bundesprogramme T-B15

531

Page 59: Das Förderbuch Thüringen 2001

Erneuerbare Energien (ohne Bioenergie und Hochtemperatur-Solarthermie):Projektträger Jülich (PtJ) / Geschäftsbereich EENForschungszentrum Jülich52425 JülichTel.: 02461 - 614622Fax: 02461 - 616999E-Mail: [email protected]: http://www.ptj.de

Nukleare Sicherheitsforschung:Projektträger ReaktorsicherheitsforschungGesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH (GRS)Schwertnergasse 150667 KölnTel.: 0221 - 20680Fax: 0221 - 2068856E-Mail: [email protected]: http://www.grs.de

Nukleare Endlagerforschung:Projektträger des BMBF und BMWi für Wassertechnologien und Entsorgung (PTKA-WTE)Karlsruher Institut für TechnologieHermann-von-Helmholtz-Platz 176344 Eggstein-LeopoldshofenTel.: 0721 - 60824851Fax: 0721 - 608924851Internet http://www.fzk.de/ptka/wte

Hochtemperatur-Solarthermie:VDI/VDE Innovation + Technik GmbHSteinplatz 110623 BerlinTel.: 030 - 310078244Fax: 030 - 310078156E-Mail: [email protected]: http://www.solar-thermie.org

Bioenergie:Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.Hofplatz 118276 GülzowTel.: 03843 - 69300Fax: 03843 - 6930102E-Mail: [email protected]: http://www.fnr.de

Innovation und neue Energietechnologien (5. Energieforschungsprogramm)

BundesprogrammeT-B15

532

Page 60: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Es werden Forschungen unterstützt, die sich gleichermaßen darauf richten, Gesundheit zufördern und Krankheiten zu bekämpfen.Förderbereiche:- effektivere Krankheitsbekämpfung,- Forschung zum Gesundheitswesen,- Gesundheitsforschung in Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft,- Stärkung der Forschungslandschaft durch Optimierung und Innovationen des Wissen-

schaftssystems.

Unterstützt werden Vorhaben, die dazu beitragen:- die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme zu stärken,- den Stand der Technik fortzuentwickeln;- an denen hinsichtlich der Themenstellung und der Ziele ein erhebliches Bundesinteresse

besteht- und die mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sind.

Wer wird gefördert?

Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:wenn die Antragsteller über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichendeKapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen.

Zur Umsetzung des Programms werden Bekanntmachungen zu einzelnen Schwerpunktenveröffentlicht.

Quelle: Informationsmaterial des BMBF/BMWi

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.Bei der Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemesseneEigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers von i. d. R. mind. 50% vorausgesetzt. Dietatsächliche Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der entstandenen Kosten.Die Höhe des Zuschusses bei Vorhaben von Hochschulen oder außeruniversitären For-schungseinrichtungen richtet sich nach der Höhe der entstehenden Ausgaben.

Gesundheitsforschung: Forschung für den Menschen (Fachprogramm)

Bundesprogramme T-B16

533

Page 61: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wo und wie wird beantragt?

Informationen erteilt das:

Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)Projektträgerschaft GesundheitsforschungSüdstraße 12553175 BonnTel.: 0228 - 38210Fax: 0228 - 3821257Internet: http://www.dlr.deund http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de

Gesundheitsforschung: Forschung für den Menschen (Fachprogramm)

BundesprogrammeT-B16

534

Page 62: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Es werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu modernen Verkehrstechnologien vonder Grundlagenforschung bis zu Demonstrationsprojekten gefördert, die dazu beitragen sol-len, die nachhaltige Entwicklung des Siedlungs- und Verkehrssystems so zu gestalten, dasseine effiziente, sichere sowie sozial- und umweltverträgliche Mobilität von Menschen undGütern gewährleistet wird.Die Förderung konzentriert sich auf die thematischen Handlungsfelder:- Intelligente Logistik (Effizienzerhöhung und Umweltschonung bei Bahn, Lkw und Schiff,

Abbau von Engpässen in den Umschlagknoten, Transportoptimierung durch Kooperationund Vernetzung, bezahlbare sicherheitstechnische Anforderungen in der Logistik),

- Mobilität für Menschen im 21. Jahrhundert (Entwicklung zukunftsfähiger Mobilitätsange-bote, sicheres Reisen, Klima- und Lärmschutz),

- Intelligente Infrastruktur (Staufreiheit mit intelligenten Verkehrssystemen, effizienter undleistungsfähiger Schienenverkehr, Wege bauen und erhalten).

- Synergien zur Luft- und Raumfahrt – Verkehrsforschung im DLR

Es werden Vorhaben unterstützt, die dazu beitragen:- die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme zu stärken, - den Stand der Technik fortzuentwickeln;- an denen hinsichtlich der Themenstellung und der Ziele ein erhebliches Bundesinteresse

besteht,- und die mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sind.

Wer wird gefördert?

Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn das Vorhaben in Deutschland durchgeführt und verwertet wird,- wenn die Antragsteller über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende

Kapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen.

Einzelheiten zu weiteren Schwerpunkten des 3. Verkehrsforschungsprogramms und denjeweiligen Fördermodalitäten werden in ressortspezifischen Förderrichtlinien bzw. Förderbe-kanntmachungen veröffentlicht.

Quelle: Informationsmaterial des BMBF/BMWi

Mobilität und Verkehrstechnologien (3. Verkehrsforschungsprogramm)

Bundesprogramme T-B17

535

Page 63: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.Bei der Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemesseneEigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers von mind. 50% vorausgesetzt. Die tatsächli-che Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der entstandenen Kosten.Die Höhe des Zuschusses bei Vorhaben von Hochschulen oder außeruniversitären For-schungseinrichtungen richtet sich nach der Höhe der entstehenden Ausgaben.

Wo und wie wird beantragt?

Informationen erteilt:

TÜV Rheinland Consulting GmbHZentralbereich ForschungsmanagementProjektträger Mobilität und VerkehrstechnologienAm Grauen Stein 3351105 KölnTel.: 0221 - 8064141Fax: 0221 - 8063496E-Mail: [email protected]: http://www.tuvpt.de

Mobilität und Verkehrstechnologien (3. Verkehrsforschungsprogramm)

BundesprogrammeT-B17

536

Page 64: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Das Rahmenprogramm WING fördert das Zusammenwirken von klassischer Materialfor-schung, chemischer Technologie und Nanotechnologie sowie die Vernetzung von Wissen-schaft und Wirtschaft und deren Orientierung am industriellen und gesellschaftlichen Bedarf.

Die drei strategischen Leitziele sind:- Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen, - Berücksichtigung des gesellschaftlichen Bedarfs, - Nutzung von Forschung und Technologie für nachhaltige Entwicklungen.

Förderbereiche und Handlungsfelder:- Nanotechnologische Werkstoffkonzepte – kleine Dimensionen, große Effekte, - Computational Materials Science – rechnergestützt zu neuen Konzepten, - Bionische Werkstoffe – natürliche Bauprinzipien in der Technik, - Werkstoffe, Chemie und Lebenswissenschaften – der Mensch im Zentrum, - Stoffe und Reaktionen – auf chemischem Weg zu neuen Werkstoffen, - Schichten und Grenzflächen – Schutz, Funktion und Aktion, - Mobilität, Energie und Information, Leichtbau – leichte Werkstoffe und Strukturen, - Ressourceneffiziente Werkstoffe – der Faktor-4-Ansatz, - Intelligente Werkstoffe – regeln ohne Regler, - Elektromagnetische Funktionswerkstoffe – Motor der Informationsgesellschaft.Durch aktuelle wissenschaftlich-technische, industriepolitische oder gesellschaftliche Ent-wicklungen können sich im Laufe des Programms weitere Handlungsfelder oder Themenergeben.

Im Rahmen der Initiative KMU-innovativ (T-B22) werden die Technologiefelder Nanotech-nologie – Nanochance und Ressourcen- und Energieeffizienz gefördert. Kriterien sindExzellenz, Innovationsgrad und die Bedeutung des Beitrags zur Lösung aktueller gesell-schaftlich relevanter Fragestellungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigte:- Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,- für KMU-innovativ: Unternehmen gem. der KMU-Definition der Europäischen Kommis-

sion.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn die Antragsteller über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende

Kapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen,- wenn die Partner eines Verbundprojekts ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen

Kooperationsvereinbarung regeln.

Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft - WING (Fachprogramm)

Bundesprogramme T-B18

537

Page 65: Das Förderbuch Thüringen 2001

Kernelement der Förderung ist die bewährte industrielle Verbundforschung zwischen Unter-nehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungsinstitutionen, d. h. das arbeitsteiligeZusammenwirken mehrerer FuE-Partner zur Erreichung eines gemeinsamen Entwicklungs-zieles. Die Federführung der Verbundvorhaben soll in der Regel durch einen Industriepartnerwahrgenommen werden.

Quelle: Informationsmaterial des Projektträgers Jülich (PtJ), Stand: 03/2011

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt:- für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten,- für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwen-

dungsfähigen Ausgaben.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kom-mision für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser lässt für kleine und mittlereUnternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU-Kommission eine differenzierte Bonus-regelung zu, die zu einer höheren Förderquote führen kann.Die Höhe des Zuschusses bei Vorhaben von Hochschulen oder außeruniversitären For-schungseinrichtungen richtet sich nach der Höhe der entstehenden Ausgaben.

Wo und wie wird beantragt?

Vor der Projektdefinition empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit dem Projektträger:Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundesbeim Projektträger JülichForschungszentrum Jülich GmbHZimmerstraße 26-710969 BerlinTel.: 0800 - 2623008Fax: 030 - 20199470E-Mail: fö[email protected]: http://www.foerderinfo.bund,de

Informationen erteilt:Projektträger Jülich (PTJ)Forschungszentrum Jülich GmbHGeschäftsbereich NMT52425 JülichTel.: 02461 - 616121Fax: 02461 - 616999E-Mail: [email protected]: http://www.ptj.de/werkstoffinnovationen

Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft - WING (Fachprogramm)

BundesprogrammeT-B18

538

Page 66: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Im Rahmen der Innovationsoffensive für die Neuen Länder „Unternehmen Region“ werdendurch Bündnisse aus Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen regionalorganisierte nachhaltige Prozesse angestoßen, die Ideen für technisch-technologische Innova-tionen generieren und umsetzen. Die Förderung erfolgt in zwei Modulen.

Kernmodul WACHSTUMSKERNE: fördert Initiativen, die bereits über herausragende Tech-nologien oder Verfahren mit bestimmten Alleinstellungsmerkmalen der Region verfügen(Technologie- oder Problemlösungsplattform) wie:- Vorhaben der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und vorwettbewerblichen

Entwicklung,- spezifische und allgemeine Aus- und Weiterbildungsvorhaben sowie- die Innovationsberatung von KMU und Unternehmensgründern.

Modul WK POTENZIAL: soll den beschleunigten Transfer von aktuellen Forschungsergeb-nissen mit hohem Innovationspotenzial in die Unternehmen und den Aufbau von regionalenTechnologieplattformen ermöglichen. Gefördert werden Verbundprojekte, - in denen die mitwirkenden KMU später wesentliche Glieder einer für die neuen Produkte

oder Dienstleistungen erforderlichen neuen regionalen Wertschöpfungskette sind oder- in denen die Forschungsergebnisse der Hochschule oder Forschungseinrichtung die Basis

einer neuen gemeinsamen Entwicklungs- oder Technologieplattform der mitwirkendenUnternehmen für neue Produkte und Dienstleistungen darstellen.

Wer wird gefördert?

Kernmodul WACHSTUMSKERNE: Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichenWirtschaft, Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungs- und Bildungseinrichtungender Region, die Maßnahmen und Projekte durchführen. In Ausnahmefällen können auch Exi-stenzgründer antragsberechtigt sein.

Modul WK POTENZIAL: Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungensowie kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Sitz innerhalb einer gemeinsamen Regionhaben (räumliche Entfernung kleiner gleich 50 km).

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann,wenn die Ideenskizze (für beide Module) folgende Aussagen enthält:- eine klare thematische Fokussierung der Initiative,- ein kritisches Potenzial an Kompetenzen,- ein erkennbares Marktpotenzial,- ein kompetentes Innovationsmanagement sowie- eine gesicherte Finanzierung der Eigenanteile.Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Koope-rationsvereinbarung zu regeln.

Innovative regionale Wachstumskerne

Bundesprogramme T-B20

539

Page 67: Das Förderbuch Thüringen 2001

Kooperationsbeziehungen zu Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen inden Alten Ländern sind möglich, das Projekt ist aber in den Neuen Ländern durchzuführen.Antragsteller sollten sich im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-For-schungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifi-sche europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzendeEU-Förderung möglich ist.

Quelle: Bundesanzeiger Nr. 101 vom 02.06.2007

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse.Die Höhe der Förderung beträgt für FuE-Projekte- für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i. d. R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen

Kosten,- für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwen-

dungsfähigen Ausgaben undim Kernmodul WACHSTUMSKERNE für- Projekte zur Qualifizierung von Mitarbeitern in speziellen Innovationsfeldern eines Unter-

nehmens (spezifische Ausbildungsmaßnahmen) bis zu 25% (Großunternehmen) bzw. 35%(KMU) der zuwendungsfähigen Kosten,

- Projekte zur Qualifizierung von Mitarbeitern in den Innovationsbereichen der gesamtenRegion (allgemeine Ausbildung) bis zu 50% (Großunternehmen) bzw. 70% (KMU) derzuwendungsfähigen Kosten,

- Aus- und Weiterbildungsprojekte für Empfänger außerhalb der gewerblichen Wirtschaftbis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben und

- die Innovationsberatung von KMU und Unternehmensgründern durch externe Berater biszu 50%, max. 25.000 EUR pro Unternehmen.

Förderdauer: im Kernmodul WACHSTUMSKERNE max. 3 und im Modul WK POTENZI-AL 2 Jahre.Kumulation: Eine Kombination mit Fördermitteln anderer Bundesprogramme innerhalb ein-zelner Vorhaben ist nicht möglich.

Wo und wie wird beantragt?

Das Förderverfahren ist im Kernmodul WACHSTUMSKERNE mehrstufig, im Modul WKPOTENZIAL einstufig. Für beide Module ist eine Ideenskizze (max. 10 Seiten) einzureichenbeim:Projektträger Jülich (PtJ)Außenstelle Berlin Fördermanagement Unternehmen RegionZimmerstraße 26-2710969 BerlinTel.: 030 - 20199482 Fax: 030 - 20199400E-Mail: [email protected]: http://www.unternehmen-region.de

Innovative regionale Wachstumskerne

BundesprogrammeT-B20

540

Page 68: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Es werden Vorhaben gefördert, die zur Kommerzialisierung der Biotechnologie und zur Stär-kung der Vorlaufforschung für öffentliche Aufgaben wie Gesundheits-, Ernährungs-, Um-welt- und z. T. Energievorsorge beitragen.Förderbereiche: Basisinnovationen, Plattformtechnologien, nachhaltige Bioproduktion, mo-derne Verfahren zur Lebensmittelerzeugung, Strukturmaßnahmen, staatliche Vorsorgefor-schung.Die einzelnen Fördermaßnahmen sind der Richtlinie zu entnehmen.

Es werden Vorhaben unterstützt, die dazu beitragen:- die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme zu stärken,- den Stand der Technik fortzuentwickeln;- an denen hinsichtlich der Themenstellung und der Ziele ein erhebliches Bundesinteresse

besteht- und die mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sind.

Im Rahmen der Initiative KMU-innovativ (T-B22) wird das Technologiefeld Biotechnologie– BioChance gefördert (Einzel- und Verbundvorhaben). Priorität haben dabei Vorhaben, diefür die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sind.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigte:- Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,- für KMU-innovativ: Unternehmen gem. der KMU-Definition der Europäischen Kommis-

sion.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn die Antragsteller über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende

Kapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen,- wenn die Partner eines Verbundprojekts ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen

Kooperationsvereinbarung regeln.

Quelle: Informationsmaterial des BMBF/BMWi

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.Bei der Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemesseneEigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers von i. d. R. mind. 50% vorausgesetzt. Dietatsächliche Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der entstandenen Kosten.Die Höhe des Zuschusses bei Vorhaben von Hochschulen oder außeruniversitären For-schungseinrichtungen richtet sich nach der Höhe der entstehenden Ausgaben.

Biotechnologie (Fachprogramm)

Bundesprogramme T-B21

541

Page 69: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wo und wie wird beantragt?

Informationen für das Fachprogramm erteilt der:

Projektträger Jülich (PTJ)Forschungszentrum Jülich GmbH52425 Jülich Tel.: 02461 - 613855Fax: 02461 - 612690Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj/

oder dieAußenstelle BerlinZimmerstraße 26-27 10179 BerlinTel.: 030 - 20199435Fax: 030 - 20199470

und insbesondere für Erstantragsteller der Fördermaßnahme KMU-innovativ: Biotechnologie– BioChance der:

Lotsendienst KMU-innovativbei der Förderberatung des BMBFProjektträger Jülich (PTJ)Zimmerstraße 26-2710969 BerlinTel.: 0800 - 2623009 (kostenfrei)Fax: 030 - 20199470Internet: http://www.kmu-innovativ.de

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe können jederzeit Projektskizzen ein-gereicht werden beim:

Projektträger Jülich (PTJ)Forschungszentrum Jülich GmbHGeschäftsbereich Biologie52425 JülichTel.: 02461 - 612480Fax: 02461 - 612730

Für die Erfassung von Projektskizzen steht das Online-Werkzeug Skizzen-Tool - BioChancezur Verfügung.

Biotechnologie (Fachprogramm)

BundesprogrammeT-B21

542

Page 70: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Die Initiative KMU-innovativ fördert die Spitzenforschung im Mittelstand in wichtigen Zu-kunftsbereichen. Die Maßnahmen unterstützen risikoreiche industrielle Forschungs- und vor-wettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) underleichtern insbesondere Erstantragstellern den Zugang zu FuE-Fachprogrammen.

KMU-innovativ fördert zunächst Forschungsvorhaben in folgenden Technologiefeldern:- Biotechnologie - BioChance (im Programm Biotechnologie, T-B21)- Nanotechnologie - Nanochance (im Programm WING, T-B18)- Informations- und Kommunikationstechnologie (im Programm IKT, T-B26)- Produktionsforschung (im Programm T-B23)- Ressourcen- und Energieeffizienz (in den Programmen T-B18, T-B23 und T-B35)- Optische Technologien (im Programm T-B33)- Forschung für die zivile Sicherheit (im Programm T-B47)

Eine schrittweise Ausweitung auf weitere Technologiefelder ist vorgesehen. Die Förderungerfolgt jeweils themenoffen. Die Einzelheiten sind in der jeweiligen Förderbekanntmachunggeregelt (siehe Fachprogramme).

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigte:- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gem. der KMU-

Definition der Europäischen Kommission, - im Rahmen von Projekten der Verbundforschung auch Hochschulen, außeruniversitäre

Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen.Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden,kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichenAufwand bewilligt werden.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn die Einzel- und Verbundvorhaben ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko

besitzen, anwendungsnah, technologieübergreifend und für die Positionierung des Unter-nehmens am Markt von Bedeutung sind,

- wenn für Verbundprojekte eine Projektskizze in Abstimmung mit dem vorgesehenen Ver-bundkoordinator vorgelegt wird,

- wenn die Partner eines Verbundprojekts ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichenKooperationsvereinbarung regeln.

Antragsteller sollten sich im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-For-schungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifi-sche europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzendeEU-Förderung möglich ist.

KMU-innovativ - Spitzenforschung und Forschungsförderung im Mittelstand

Bundesprogramme T-B22

543

Page 71: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wichtiger als die exakte Einordnung in ein spezifisches Themengebiet sind Exzellenz undInnovationsgrad des geförderten Projektes sowie hohe Verwertungschancen.

Quelle: Informationsmaterial des BMBF/BMWi

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für einen Zeitraum voni. d. R. bis zu 2 Jahren.Die Höhe der Förderung beträgt:- für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i. d. R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen

Kosten,- für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwen-

dungsfähigen Ausgaben.

Wo und wie wird beantragt?

Informationen insbesondere für Erstantragsteller erteilt der:

Lotsendienst KMU-innovativ bei der Förderberatung des BMBFProjektträger Jülich (PTJ)Zimmerstraße 26-2710969 BerlinTel.: 0800 - 2623009 (kostenfrei)Fax: 030 - 20199470E-Mail: [email protected]

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe können Projektskizzen jederzeit ein-gereicht werden beim:

Projektträger Jülich (PTJ)Geschäftsbereich UmweltForschungszentrum Jülich GmbHAußenstelle BerlinZimmerstraße 26-2710969 BerlinTel.: 030 - 20199566Fax: 030 - 20199430Internet: http://www.ideen-zuenden.de

Für die Erfassung von Projektskizzen steht das Online-Werkzeug Skizzen-Tool - Ressour-cen- und Energieeffizienz zur Verfügung (unterhttp://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html).

KMU-innovativ - Spitzenforschung und Forschungsförderung im Mittelstand

BundesprogrammeT-B22

544

Page 72: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Im Rahmenkonzept „Forschung für die Produktion von morgen“ werden kooperative vor-wettbewerbliche Forschungsprojekte zur Stärkung der Produktion in Deutschland unterstützt.Es ist ein offenes Konzept; die Anforderungen und der Forschungsbedarf der Industrie beein-flussen Inhalte und Laufzeit der Maßnahmen.Die anzugehenden Forschungsthemen lassen sich vier Handlungsfeldern zuordnen:- Marktorientierung und strategische Produktplanung,- Technologien und Produktionsausrüstungen,- Neue Formen der Zusammenarbeit produzierender Unternehmen,- Der Mensch und das wandlungsfähige Unternehmen.

Im Rahmen der Initiative KMU-innovativ (T-B22) werden die Technologiefelder Produkti-onsforschung und Ressourcen- und Energieeffizienz gefördert.Themenübergreifende Vorhaben sind auf die Anwendungsfelder bzw. Branchen Grund-stoffindustrie, Maschinen- und Anlagenbau, Fahrzeugbau, Elektro- und Informationstechnik,Medizin-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Optik, Dienstleistung und andere Bereicheder gewerblichen Wirtschaft ausgerichtet.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigte:- Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Freiberufler,- für KMU-innovativ: Unternehmen gem. der Definition der Europäischen Kommission.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn die Antragsteller über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende

Kapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen,- wenn die Partner eines Verbundprojekts ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen

Kooperationsvereinbarung regeln.

Innerhalb der beschriebenen Förderbereiche werden zu unterstützende Vorhaben nach denKriterien Zukunftsorientierung, volkswirtschaftliche Relevanz, Systemansatz, Breitenwirk-samkeit und Berücksichtigung von Aus- und Weiterbildungsaspekten ausgewählt.

Konkrete Themen im Rahmen der Handlungsfelder werden jeweils als Bekanntmachung neuausgeschrieben. Aktuelle Informationen sind im Internet unter http://www.produktionsfor-schung.de zu finden.

Quelle: Informationsmaterial des BMBF/BMWi

Forschung für die Produktion von morgen (Fachprogramm)

Bundesprogramme T-B23

545

Page 73: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.Bei der Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemesseneEigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers von mind. 50% vorausgesetzt. Für KMU kannder Fördersatz um 10% erhöht werden (NBL-Bonus). Die tatsächliche Höhe der Förderungrichtet sich nach der Höhe der entstandenen Kosten.Die Höhe des Zuschusses bei Vorhaben von Hochschulen oder außeruniversitären For-schungseinrichtungen richtet sich nach der Höhe der entstehenden Ausgaben.

Wo und wie wird beantragt?

Nähere Informationen und Antragstellung beim:

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)Projektträger KarlsruheProduktion und Fertigungstechnologien (PTKA-PFT)Hermann-von-Helmholtz-Platz 176344 Eggenstein-LeopoldshafenTel.: 07247 - 825281Fax: 07247 - 825456Internet: http://www.produktionsforschung.de

oderAußenstelle DresdenHallwachsstraße 301069 DresdenTel.: 0351 - 46331435Fax: 0351 - 46331444

insbesondere für Erstantragsteller KMU-innovativ: Produktionsforschung beim:

Lotsendienst KMU-innovativbei der Förderberatung des BMBFProjektträger Jülich (PTJ)Zimmerstraße 26-2710969 BerlinTel.: 0800 - 2623009 (kostenfrei)Fax: 030 - 20199470Internet: http://www.kmu-innovativ.de

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe können Projektskizzen jederzeit beimo. g. Projektträger PTKA-PFT eingereicht werden. Für die Erfassung von Projektskizzensteht das Online-Werkzeug Skizzen-Tool - Produktionsforschung zur Verfügung.

Forschung für die Produktion von morgen (Fachprogramm)

BundesprogrammeT-B23

546

Page 74: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die auf den anwendungsorientierten Einsatz und dieGenerierung von nanotechnologischen Innovationen abzielen, wie neue Nanowerkzeuge undStrukturierungsmethoden, nanobiotechnologische und nanomedizinische Verfahren, nano-funktionale Schichtsysteme und Strukturen.

Vor allem für Unternehmen, die den Einstieg in die Nanotechnologie planen, stehen Kompe-tenzzentren zu Fragen der Aus- und Weiterbildung, der Normung und Standardisierung, derKoordinierung von Forschungsarbeiten im Netzwerk, der Öffentlichkeitsarbeit und derSchaffung eines wirtschaftlich attraktiven Umfeldes für die Nanotechnologie zur Verfügung.Ziel ist es, die Anwendungspotenziale der Nanotechnologie für die am Standort Deutschlandwichtigen Industriebranchen zu erschließen, um durch Leitinnovationen entlang der Wert-schöpfungsketten mit großem volkswirtschaftlichem Potenzial eine besondere Hebelwirkungfür Wachstum und Beschäftigung zu erzielen.

Förderbereiche:- Erzeugung und Einsatz lateraler Nanostrukturen, - Anwendung von Nanostrukturen in der Optoelektronik,- Ultradünne funktionale Schichten,- Funktionalität durch Chemie, Herstellung und Anwendung von Nanomaterialien und

molekularen Architekturen,- Ultrapräzise Oberflächenbearbeitung,- Vermessung und Analyse von Strukturen bis in nanoskalige Dimensionen.

Wer wird gefördert?

Anträge können von Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrich-tungen gestellt werden.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn das Vorhaben durch ein hohes wissenschaftlich-technisches und ggf. wirtschaftliches

Risiko gekennzeichnet ist und einen branchenübergreifenden und interdisziplinären Ansatzverfolgt,

- wenn die wissenschaftlich-technische Qualität des Konzeptes sowie die Qualifikation derPartner gewährleistet ist,

- wenn es sich um neuartige Projekte handelt, die eine breitenwirksame und deutliche Ver-besserung der bekannten Verfahrensgrundlagen eröffnen und den Anwendungsbereich ent-scheidend erweitern.

Nähere Informationen werden im Rahmen der einzelnen Förderschwerpunkte/Ausschreibun-gen erteilt.

Quelle: Informationsmaterial des BMBF/BMWi

Nanotechnologie (Fachprogramm)

Bundesprogramme T-B25

547

Page 75: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.Die Höhe der Förderung beträgt:- für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten,- für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwen-

dungsfähigen Ausgaben.Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Unternehmen imBeitrittsgebiet erhalten zusätzlich einen Bonus von 10%.Die Höhe des Zuschusses bei Vorhaben von Hochschulen oder außeruniversitären For-schungseinrichtungen richtet sich nach der Höhe der entstehenden Ausgaben.

Wo und wie wird beantragt?

Informationen erteilt das:

VDI-Technologiezentrum GmbHProjektträger Nanotechnologien VDI-Platz 140468 Düsseldorf Tel.: 0211 - 6214401Fax: 0211 - 6214484E-Mail: [email protected]: http://www.vdi.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungenkönnen unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/index.htm abgerufen oderunmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung förmlicher Förderanträge wird die Nutzung des elektronischen Antragssy-stems „easy“ dringend empfohlen.

Nanotechnologie (Fachprogramm)

BundesprogrammeT-B25

548

Page 76: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Vorrangiges Ziel des Programms ist es, die technologische Spitzenstellung Deutschlands imBereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zu festigen und auszubau-en. Darüber hinaus soll die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungs-, Produktions- undArbeitsplatzstandortes Deutschland sowohl branchenbezogen als auch branchenübergreifenddurch IKT gesichert und erhöht werden. Die Fördermaßnahme ist als lernendes Programmkonzipiert, das sich flexibel auf aktuelle Entwicklungen ausrichtet.

Die Forschungsförderung wird auf in Deutschland starke Anwendungsfelder/Branchen aus-gerichtet, in denen Innovationen in hohem Maße IKT-getrieben sind. Neben der IKT-Wirt-schaft selbst sind dies die Anwendungsfelder/Branchen:- Automobil und Mobilität,- Maschinenbau und Automatisierung,- Gesundheit und Medizintechnik,- Logistik und Dienstleistungen,- Energie und Umwelt.

Strategische Instrumente sind dabei- Leitinnovationen,- Technologieverbünde und- Diensteplattformen.

Wesentliche Grundlage für Innovationen in diesen Feldern sind anwendungsorientierte For-schungs- und Entwicklungsergebnisse im Bereich der Basistechnologien der IKT:- Elektroniksysteme, Elektromobilität und Entwurfsautomatisierung,- Softwaresysteme und Wissensverarbeitung,- Kommunikationstechnik und Netze (Funk- und Festnetze),- Mikrosystemtechnik (Sensorik, Aktorik, Miniaturisierung).Als vorrangige Qualitätsziele gelten Wirtschaftlichkeit, Sicherheit und Zuverlässigkeit, Nut-zerfreundlichkeit und Ressourceneffizienz. Ausgerichtet wird die Förderung entlang der stra-tegischen Forschungs- und Entwicklungslinien IKT in komplexen Systemen (EmbeddedSystems), neue Geschäftsprozesse und Produktionsverfahren sowie Internet der Dinge undDienste.

Im Rahmen der Initiative KMU-innovativ (T-B22) werden die o. g. Basistechnologien geför-dert.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigte:- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwer-

tung in Deutschland, Hochschulen, Großforschungseinrichtungen und andere FuE-Institu-tionen,

- für KMU-innovativ: Unternehmen gem. der KMU-Definition der Europäischen Kommis-sion.

IKT 2020 – Forschung für Innovationen (Fachprogramm)

Bundesprogramme T-B26

549

Page 77: Das Förderbuch Thüringen 2001

Hinweis: Aktuelle Bekanntmachungen zu einzelnen Förderschwerpunkten werden im Bundes-anzeiger veröffentlicht und über die Internetseiten der Förderinstitutionen verbreitet.

Quelle: Informationen des BMBF

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Wo und wie wird beantragt?

Zweistufiges Förderverfahren. Nähere Informationen erteilen der Projektträger:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)Projektträger im DLRInformationstechnikLinder Höhe51170 KölnTel.: 02203 - 6012862Fax: 02203 - 6012842E-Mail: [email protected]: http://www.pt-it.pt-dlr.de und http://www.ikt2020.de

sowie der

Lotsendienst KMU-innovativbei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des BundesForschungszentrum Jülich GmbHProjektträger Jülich (PtJ)Zimmerstraße 26/2710969 BerlinTel.: 0800 - 2623009Fax: 030 - 20199470E-Mail: [email protected]: http://www.foerderinfo.bund.de

Bei positiv bewerteten Projektskizzen für KMU-innovativ förmliche Antragstellung beim:

Projektträger im DLRSoftwaresysteme und Wissenstechnologien (PT-SW)Rutherfordstraße 212489 BerlinTel.: 030 - 67055783Fax: 030 - 67055742E-Mail: [email protected]: http://www.ideen-zuenden.de

IKT 2020 – Forschung für Innovationen (Fachprogramm)

BundesprogrammeT-B26

550

Page 78: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Eurostars ist ein themenoffenes Förderprogramm für kleine und mittelständische Unterneh-men (KMU), die im Rahmen der europäischen Forschungsinitiative EUREKA mit Partnernin anderen Mitgliedsländern gemeinsam Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen.Ziel dieser grenzüberschreitenden Kooperationen ist es, die Innovationskompetenz und Wett-bewerbsfähigkeit der KMU zu erhöhen. Gefördert werden zivile Forschungsprojekte zur Ent-wicklung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Wer wird gefördert?

Teilnahmeberechtigt sind rechtlich selbstständige forschungstreibende KMU der gewerbli-chen Wirtschaft (gem. KMU-Definition der EU) mit Sitz in Deutschland sowie Forschungs-einrichtungen, Hochschulen und andere Unternehmen, sofern sie mit mind. einem dieserKMU in einem Eurostars-Projekt kooperieren.

Teilnehmerstaaten sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (mit Ausnahme vonMalta) sowie Island, Israel, Norwegen, die Schweiz und die Türkei.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn die Antragsteller sowohl die Voraussetzungen des Eurostars-Programms als auch die

Voraussetzungen für die nationale Förderung erfüllen,- wenn sich an einem Projekt Partner aus mind. 2 an Eurostars teilnehmenden Ländern

beteiligen, Hauptbeteiligter muss dabei ein forschungsaktives KMU aus einem der Teil-nehmerstaaten sein,

- wenn die teilnehmenden KMU mind. 10% des Umsatzes oder der Beschäftigten dem FuE-Bereich zurechnen können,

- wenn mind. 50% der FuE-Gesamtkosten des Vorhabens von KMU aufgebracht werden,- wenn die Beteiligung der Projektpartner ausgewogen ist, d. h. kein Teilnehmer bzw. Teil-

nehmerstaat darf mehr als 75% der Gesamtkosten tragen,- wenn das Forschungsvorhaben marktorientiert ist und eine Laufzeit von 3 Jahren nicht

überschreitet,- wenn das Produkt oder Verfahren innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Vorhabens

Marktreife erlangt.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Quelle: Bundesanzeiger Nr. 176 vom 19.11.2008

Eurostars

Bundesprogramme T-B27

551

Page 79: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wie viel wird gefördert?

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüssegewährt werden.Die Höhe der Förderung beträgt:- für KMU bis zu 50%,- für sonstige Unternehmen bis zu 25%,- für Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen bis zu 100%der förderfähigen Kosten bzw. Ausgaben. Die Gesamtförderung für die deutschen Teilneh-mer in einem Eurostars-Projekt ist auf max. 1 Mio. EUR begrenzt.

Wo und wie wird beantragt?

Zweistufiges Antragsverfahren:1. Vorlage und Auswahl von Eurostars-Projektanträgen (Internationaler Teil)2. Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidung über die Förderung (Nationaler Teil)

Die Anträge sind in Englisch und über das Internet unter http://www.eurostars-eureka.eubeim EUREKA-Sekretariat Brüssel einzureichen. Anträge können jederzeit gestellt werden,Begutachtungsrunden finden halbjährlich statt.

Beauftragter Projektträger:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)Heinrich-Konen-Straße 153227 BonnTel.: 0228 - 3821351Fax: 0228 - 3821353E-Mail: [email protected]: http://www.dlr.de/EUREKA

Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit der Nationalen Kontaktstelle in Verbindung zutreten.

Ansprechpartner ist das:

EUREKA/COST-Bürodes Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)Heinrich-Konen-Straße 153227 BonnTel.: 0228 - 3821352Fax: 0228 - 3821353E-Mail: [email protected]

Eurostars

BundesprogrammeT-B27

552

Page 80: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Forschungsgegenstand ist das „System Erde“, d. h. die ablaufenden physikalischen, chemi-schen und biologischen Prozesse sowie deren Wechselwirkung zwischen den TeilsystemenGeosphäre, Kryosphäre und Hydrosphäre sowie Atmosphäre und Biosphäre, sowie dieAbschätzung des anthropogenen Einflusses auf natürliche Gleichgewichte und Kreisläufe.Förderbereiche:- Geologische Kohlendioxid-Speicherung,- Globale Klimaänderungen - Ursachen und Auswirkungen,- Informationssysteme im Erdmanagement: Von Geodaten zu Geodiensten,- Das Erdinnere als treibende Kraft geologischer Prozesse,- Sedimentbecken: Die größte Ressource der Menschheit,- Erfassung des Systems Erde aus dem Weltraum,- Kontinentränder: Brennpunkt im Nutzungs- und Gefährdungspotenzial der Erde,- Erkundung, Nutzung und Schutz des unterirdischen Raumes und Nutzung des Untergrun-

des zur CO2-Speicherung,- Frühwarnsysteme im Erdmanagement,- Tomografie der Erdkruste - Von der Durchschallung zum Echtzeitmonitoring,- Stoffkreisläufe: Bindeglied zwischen Geosphäre und Biosphäre,- Das gekoppelte System Erde - Leben,- Mineraloberflächen: Von atomaren Prozessen zur Geotechnik.

Es werden Vorhaben unterstützt, die dazu beitragen:- die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme zu stärken,- den Stand der Technik fortzuentwickeln;- an denen hinsichtlich der Themenstellung und der Ziele ein erhebliches Bundesinteresse

besteht- und die mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sind.

Wer wird gefördert?

Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:wenn die Antragsteller über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichendeKapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen.

Quelle: Informationsmaterial des BMBF/BMWi, Stand: 03/2011

Geowissenschaften - Sonderprogramm „Geotechnologien“ (Fachprogramm)

Bundesprogramme T-B28

553

Page 81: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss.Bei der Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemesseneEigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers von i. d. R. mind. 50% vorausgesetzt. Dietatsächliche Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der entstandenen Kosten.Die Höhe des Zuschusses bei Vorhaben von Hochschulen oder außeruniversitären For-schungseinrichtungen richtet sich nach der Höhe der entstehenden Ausgaben.

Wo und wie wird beantragt?

Die Antragstellung erfolgt im Rahmen entsprechender Ausschreibungen zu den o. g. The-menschwerpunkten. Informationen erteilen:

Projektträger Jülich (PTJ)Außenstelle Rostock-WarnemündeSeestraße 1518119 Rostock-WarnemündeTel.: 0381 - 5197299Fax: 0381 - 51509Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj/

Koordinationsbüro GeotechnologienWissenschaftspark „Albert Einstein“Telegrafenberg A6Tel.: 0331 - 2881071Fax: 0331 - 2881077Internet: http://www.geotechnologien.de

Geowissenschaften - Sonderprogramm „Geotechnologien“ (Fachprogramm)

BundesprogrammeT-B28

554

Page 82: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte im vorwettbewerblichen Bereich,die die Entwicklung und pilothafte Erprobung neuartiger Anwendungen auf dem Gebiet derInformations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zum Gegenstand haben und einhohes Anwendungs- und Transferpotenzial im Hinblick auf mittelständische Unternehmenaufweisen.Die Auswahl der Projekte erfolgt im Rahmen von themenspezifischen Ideenwettbewerben.Schwerpunkte:- Internet der Dienste: Durch das THESEUS Programm soll die Dienste- und Wissensinfra-

struktur für das Internet der Zukunft geschaffen werden.- Internet der Dinge/Autonome Systeme: Mit AUTONOMIK sollen autonome und simulati-

onsbasierte Systeme für den Mittelstand entwickelt und erprobt werden. Im SchwerpunktNext Generation Media werden intelligente Objekte in ausgewählten Anwendungsberei-chen vernetzt.

- Internet der Energie: Durch E-Energy wird modellhaft ein IKT-basiertes Energiesystemzur Optimierung der Stromversorgung errichtet. Im Schwerpunkt IKT für Elektromobilitätsind Elektromobile als Speicher- und Regelelemente, innovative E-Mobilitätsdienstleistun-gen, IKT-basierte Lade- und Steuerungsinfrastrukturen Ziele,

- Mobiles Internet: Im Schwerpunkt SimoBIT werden sichere Anwendungen der mobilenInformationstechnik in Mittelstand und Verwaltung entwickelt.

- Im Schwerpunkt IT2Green sollen Systemansätze entwickelt und erprobt werden, die esermöglichen, typische IKT-Anwendungen so zu strukturieren, dass dadurch die Energieef-fizenz der IKT steigt,

In begrenztem Umfang können auch strategische Einzelprojekte gefördert werden. Die För-derbereiche sind der Richtlinie zu entnehmen. Die Einzelprojekte sollen neue und herausra-gende Technologien und Lösungen mit langfristigen und strategischen Wirkungen im IKT-Sektor vorantreiben und sind für den Wirtschaftsstandort Deutschland von besondererBedeutung.

Unterstützt werden Vorhaben, die dazu beitragen:- die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme zu stärken,- den Stand der Technik fortzuentwickeln und Marktpotenziale erschließen,- an denen hinsichtlich der Themenstellung und der Ziele ein erhebliches Bundesinteresse

besteht- und die mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sind.

Darüber hinaus werden mit dem „Gründerwettbewerb - IKT Innovativ“ gezielt Existenzgrün-dungen unterstützt. Nähere Informationen dazu im Internet unter: http://www.gruenderwett-bewerb.de.

Wer wird gefördert?

Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Entwicklung konvergenter IKT (Fachprogramm)

Bundesprogramme T-B29

555

Page 83: Das Förderbuch Thüringen 2001

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:wenn die Antragsteller über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichendeKapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen.

Quelle: Informationsmaterial des BMBF/BMWi, Stand 03/2011

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 50% derzuwendungsfähigen Kosten für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, für Hochschulenund außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Höhe von bis zu 100 % der zuwendungs-fähigen Ausgaben. Beim Gründerwettbewerb wird eine Prämie ausgelobt.

Wo und wie wird beantragt?

Informationen erteilt:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)Projektträger Konvergente IKT/Multimedia51147 KölnLinder HöheTel.: 02203 - 6013672Fax: 02203 - 6013017E-Mail: [email protected]: http://www.pt-multimedia.de

Entwicklung konvergenter IKT (Fachprogramm)

BundesprogrammeT-B29

556

Page 84: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die unter Nutzung von Web 2.0 Technologien- den Markt der beruflichen Weiterbildung stimulieren und somit neue Möglichkeiten des

lebenslangen Lernens erschließen,- neue kreativere Formen von Arbeits-, Qualifizierungs- und Kommunikationsprozessen

durch den Einsatz innovativer, netzgestützter Technologien fördern, u. a. auch zurErhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und der Minderung der digitalen Spaltung (digitaldivide),

- ein Klima für Innovationen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung durch die Erfor-schung und Weiterentwicklung internetgestützter Lernformen erzeugen.

Schwerpunkte sind Vorhaben, die sich auf innovative Anwendungen mit Pilotwirkung kon-zentrieren, die Technologien zur besseren Unterstützung von Lehr-, Lern- und Qualifizie-rungsprozessen weiterentwickeln, die berufliche und soziale Gemeinschaften (Communities)mit Potenzial für die berufliche Bildung untersuchen und die sich mit der Verbindung vonTechnik und Didaktik und sozialen Prozessen im Rahmen der beruflichen Bildung beschäfti-gen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind für die Aus- und Weiterbildung zuständige Sozialpartner, Bildungsträ-ger, Forschungsinstitute/Universitäten und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, auchVerbünde, Netzwerke und Konsortien.Nicht förderfähig sind einzelne Bildungsträger und Firmen.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn die Antragsteller bereits einschlägige Erfahrungen mit eLearning-Lösungen vorwei-

sen und ihre Kompetenzen detailliert darlegen,- wenn vor Antragstellung geprüft wurde, ob für das nationale Vorhaben eine ausschließli-

che oder ergänzende Förderung im Rahmen des EU-Forschungsrahmenprogramms mög-lich ist und das Ergebnis dieser Prüfung im Förderantrag kurz dargestellt wird.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeberentscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haus-haltsmittel.

Quelle: Bundesanzeiger Nr. 111 vom 28.07.2010

Weiterentwicklung und Einsatz von Web 2.0 Technologien in derberuflichen Qualifizierung

Bundesprogramme T-B30

557

Page 85: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wie viel wird gefördert?

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüssegewährt werden.Anteilfinanzierung bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50% der zuwen-dungsfähigen Kosten (eine angemessene Eigenbeteiligung von mind. 50% wird vorausge-setzt), bei Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbarenInstitutionen beträgt die Förderung individuell bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausga-ben.

Wo und wie wird beantragt?

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind Projektskizzen einzureichenbeim:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)Projektträger im DLRNeue Medien in der BildungKennwort: Web 2.0Heinrich-Konen-Straße 153227 BonnTel.: 02241 - 143310Fax: 02241 - 143320Internet: http://dlr.de/pt

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungenkönnen unter der Internetadresse der BMBF-Seite Förderung in der Forschung abgerufenoder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.Zur Erstellung förmlicher Förderanträge wird die Nutzung des elektronischen Antragssy-stems „easy“ dringend empfohlen.

Weiterentwicklung und Einsatz von Web 2.0 Technologien in derberuflichen Qualifizierung

BundesprogrammeT-B30

558

Page 86: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Die Maßnahme soll die wirtschaftliche Verwertbarkeit von Forschungsergebnissen aus Hoch-schulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen in den Neuen Ländern erhöhen. Damitsollen Ergebnisse mit hohem Innovations- und Wachstumspotenzial möglichst frühzeitig fürInnovationen und eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung der überwiegend kleinenund mittleren Unternehmen in den Regionen Ostdeutschlands nutzbar gemacht werden.Das Programm ist Teil der BMBF-Innovationsinitiative Neue Länder „Unternehmen Regi-on“.

Die Förderung ist in zwei Phasen gegliedert:

Phase I - Potenzial-ScreeningIn dieser Phase entwickelt das Konzeptteam 6 Monate lang für ein bestimmtes Fachgebietoder Technologiefeld ein Innovations-Portfolio mit verwertungsrelevanten Forschungsansät-zen. Anschließend evaluiert eine Experten-Jury diese Ergebnisse. Bei einer positiven Bewer-tung folgt die zweite Phase der Förderung.

Phase II - Umsetzung (InnoLab)Die ausgewählten Forschungsansätze werden in dieser Phase mit Ausrichtung auf spezifischeMarkt- und Kundenanforderungen innerhalb eines interdisziplinären Innovationslabors(InnoLab) weiterentwickelt. Forscherteams und eine Projektunterstützung entwickeln daringemeinsam konkrete Verwertungskonzepte, die anschließend umgesetzt werden. Die Umset-zungsphase dauert bis zu 2 Jahre.

Die Förderung ist nicht auf bestimmte Technologien, Branchen oder Wirtschaftszweigebeschränkt.Verbundvorhaben werden nicht gefördert.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind öffentlich grundfinanzierte Hochschulen und Hochschulkliniken, Ein-richtungen der Max-Planck-, der Hermann von Helmholtz- und Leibniz-Gemeinschaft.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann,- wenn sich der Sitz der Forschungseinrichtung in den Neuen Ländern und Berlin befindet,- wenn sich Antragsteller im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-For-

schungsrahmenprogramm vertraut gemacht und geprüft haben, ob das beabsichtigte Pro-jekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oderergänzende EU-Förderung möglich ist.

Hinweis: Das Förderverfahren ist zweistufig. Aktuelle Bekanntmachungen zu den Förder-richtlinien werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

ForMaT - Forschung für den Markt im Team

Bundesprogramme T-B31

559

Page 87: Das Förderbuch Thüringen 2001

Quelle: Bundesanzeiger Nr. 20 vom 06.02.2009

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für einen Zeitraum von6 Monaten in Phase I und von bis zu 2 Jahren in Phase II.Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100% der zuwendungsfähigen zusätzlichen Ausgabenbzw. Kosten.

Wo und wie wird beantragt?

Projektskizzen sind einzureichen beim:

Projektträger Jülich (PTJ)Forschungszentrum Jülich GmbHAußenstelle BerlinZimmerstraße 26-2710969 BerlinTel.: 030 - 20199404Fax: 030 - 20199412E-Mail: [email protected]: http://www.unternehmen-region.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungenkönnen unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/index.htm abgerufen oderunmittelbar beim Projektträger angefordert werden.Zur Erstellung förmlicher Förderanträge wird die Nutzung des elektronischen Antragssy-stems „easy“ dringend empfohlen.

ForMaT - Forschung für den Markt im Team

BundesprogrammeT-B31

560

Page 88: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Durchführung von Innovationsforen zu ausgewählten branchen- und tech-nologiebezogenen Innovationsfeldern. Damit werden regionale Innovationsinitiativen und -netzwerke in den Neuen Bundesländern unterstützt, die am Beginn oder am Anfang einerneuen Phase ihres Entwicklungsprozesses stehen. Ziel ist es, das Potenzial und die Wettbe-werbsstellung dieser Initiativen und Netzwerke zu erkennen, das thematische Profil zu schär-fen und Kooperationen auf- und auszubauen. Die Durchführung eines Innovationsforumssoll eine „Initialzündung“ für die Entstehung bzw. Weiterentwicklung eines regionalen Inno-vationsverbundes bewirken. Unterstützt wird auch die Öffentlichkeitsarbeit der Innovations-foren.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen (Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften), einge-tragene Vereine und Genossenschaften sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts mitSitz in den Neuen Bundesländern.Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden,kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichenAufwand bewilligt werden.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn die Ausrichter der Innovationsforen über Organisationskompetenz, gute Kenntnisse

im ausgewählten Innovationsfeld, Erfahrungen im Innovations- und Projektmanagementsowie über regionale und überregionale Kontakte zu Unternehmen, wissenschaftlichenEinrichtungen und anderen Kooperationspartnern verfügen,

- wenn die teilnehmenden Netzwerke über ein erkennbares Innovationspotenzial verfügen,- wenn eine klare inhaltliche Fokussierung auf ein Innovationsfeld entwickelt wird, in dem

mit Hilfe der Netzwerkbildung ein qualitativer „Sprung“ angestrebt wird,- wenn das Vorhaben die Bundesförderung zwingend erfordert.Antragsteller müssen sich im Umfeld des national beabsichtigten Projekts mit dem EU-For-schungsrahmenprogramm vertraut machen und vor einer Antragstellung prüfen, ob das beab-sichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschl.oder ergänzende EU-Förderung möglich ist.

Quelle: Bundesanzeiger Nr. 131 vom 03.09.2009

Förderung von Innovationsforen in den Neuen Bundesländern

Bundesprogramme T-B32

561

Page 89: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im Wege der Projekt-förderung.Vorhaben zur Durchführung eines Innovationsforums können mit 100% der zuwendungsfähi-gen Ausgaben und nicht mehr als 85.000 EUR (Höchstbetrag) gefördert werden. Im Fallevon Initiativen bzw. Netzwerken, die bereits eine Förderung im Rahmen der BMBF-Initiati-ve „Unternehmen Region“ oder anderer Bundesprogramme erhalten haben, gilt eine Förde-rung von 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einem Höchstbetrag von bis zu40.000 EUR. Ausgabenarten: Personal für die Konzeption, Durchführung und Auswertungder Innovationsforen, Reisen, Geschäftsbedarf und Kommunikation, Veranstaltungen, pro-jektbegleitende Öffentlichkeitsarbeit.Die Laufzeit der Förderung einer Initiative beträgt 6 Monate ab Bewilligung.Kumulierung: Eine Kumulation mit Fördermitteln anderer BMBF-Programme zur Komple-mentärfinanzierung einzelner Vorhaben ist nicht gestattet, die Kombination mit anderenöffentlichen Mitteln ist für den Einzelfall zu prüfen.

Wo und wie wird beantragt?

Interessierte Netzwerke können sich vor der Erstellung von Projektskizzen und dem Einrei-chen von Anträgen beraten lassen beim:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)Projektträger im DLRRegionale Innovationsinitiativen – Neue Länder (Reg-In)Carnotstraße 710587 BerlinTel.: 030 - 67055481Fax: 030 - 67055499E-Mail: [email protected]: http://www.pt-dlr.de

Antragsvordrucke und weitere Materialien können über das elektronische Antragssystem„easy“ abgerufen werden:http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm.Weitere Informationen im Internet unter: http://www.unternehmen-region.de.

Förderung von Innovationsforen in den Neuen Bundesländern

BundesprogrammeT-B32

562

Page 90: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Vorhaben, die geeignet sind, zukunftsweisende wissenschaftlich-technische Grundlagen deroptischen Technologien zu erschließen.Förderbereiche:- Optische Systeme der nächsten Generation mit den Feldern innovative Strahlquellen,

neuartige Optikkonzepte und Nano-Optik,- Gesundheitsforschung und Lebenswissenschaften mit den Feldern Biophotonik, Präventi-

on und sanfte Therapie,- Produktion mit den Feldern Moleküldesign, Mikromaterialbearbeitung und Arbeiten mit

Licht im Nano-Kosmos,- Analytische Verfahren zum Schutz der Umwelt,- die Schaffung günstiger Start- und Rahmenbedingungen mit den Feldern Vernetzung der

Ressourcen, Unterstützung der Aus- und Weiterbildung, Maßnahmen für kleine und mittle-re Unternehmen (KMU), Europäische Integration und Zusammenarbeit sowie Arbeiten zurentwicklungsbegleitenden Normung und Standardisierung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigte:- Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn die Antragsteller über die notwendige fachliche Qualifikation und ausreichende

Kapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen,- die Technologieförderung im Rahmen der Verbundforschung erfolgt,- es sich um grundlegende Forschungsarbeiten handelt, die sich durch ein hohes wissen-

schaftlich-technisches Risiko auszeichnen,- die Forschungsarbeiten auf konkrete Anwendungen und Zukunftsmärkte ausgerichtet wer-

den.

Hinweis: Nähere Informationen werden im Rahmen einzelner Bekanntmachungen veröffent-licht.

Quelle: Informationsmaterial des BMBF/BMWi

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt:- für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten,- für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwen-

dungsfähigen Ausgaben.

Optische Technologien (Fachprogramm)

Bundesprogramme T-B33

563

Page 91: Das Förderbuch Thüringen 2001

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kom-mission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser lässt für kleine und mittlereUnternhemen gemäß KMU-Definition der EU eine differenzierte Bonusregelung zu, die zueiner höheren Förderquote führen kann.

Die Höhe des Zuschusses bei Vorhaben von Hochschulen oder außeruniversitären For-schungseinrichtungen richtet sich nach der Höhe der entstehenden Ausgaben.

Wo und wie wird beantragt?

Ansprechpartner ist die:

VDI Technologiezentrum GmbHOptische TechnologienVDI-Platz 140468 Düsseldorf Tel.: 0211 - 6214401Fax: 0211 - 6214484E-Mail: [email protected]: http://www.optischetechnologien.de

Optische Technologien (Fachprogramm)

BundesprogrammeT-B33

564

Page 92: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der nachwachsendenRohstoffe.Förderfähige Projekte: - Stoffliche Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen (Stärke, Zucker, Biogene Öle und

Fette, Fasern, Lignocellulose/Holz, Proteine, Besondere Inhaltsstoffe), - Energetische Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen (feste, flüssige und gasförmige

Energieträger), - Verbraucherinformation/Öffentlichkeitsarbeit.

Wer wird gefördert?

Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn das Vorhaben einen innovativen Charakter aufweist,- wenn an der Durchführung ein Bundesinteresse besteht,- wenn vom Antragsteller eine ausreichend genaue Beschreibung und Begründung des Pro-

jekts vorgelegt wird,- wenn das zu fördernde Projekt einen potenziellen Beitrag zur Markteinführung von Pro-

dukten und Verfahren unter Nutzung in Deutschland angebauter nachwachsender Rohstof-fe leistet,

- wenn die Antragsteller über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichendeKapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen und

- wenn die Voraussetzungen für die einzelnen Fördermaßnahmen entsprechend der jeweili-gen Förderschwerpunkte erfüllt sind.

Quelle: Informationsmaterial des BMELV/BMWi

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Bei Unternehmen der ge-werblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung des Zuwendungsempfängersvon i. d. R. von mind. 50% vorausgesetzt. Die tatsächliche Höhe der Förderung richtet sichnach der Höhe der entstandenen Kosten.

Die Höhe des Zuschusses bei Vorhaben von Hochschulen oder außeruniversitären For-schungseinrichtungen richtet sich nach der Höhe der entstehenden Ausgaben.

Die Kumulation mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich.

Nachwachsende Rohstoffe

Bundesprogramme T-B34

565

Page 93: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wo und wie wird beantragt?

Vor der Antragstellung sind Projektskizzen einzureichen beim Projektträger:

Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)Hofplatz 118276 GülzowTel.: 03843 - 69300Fax: 03843 - 6930102E-Mail: [email protected]: http://www.fnr.de

Nachwachsende Rohstoffe

BundesprogrammeT-B34

566

Page 94: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Unterstützt werden Vorhaben, die zur Stärkung der Nachhaltigkeit in Industrie und Wirt-schaft, zur Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger Nutzungskonzepte für Regionen, zurnachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen und zur Veränderung gesellschaftlichen Han-delns in Richtung Nachhaltigkeit beitragen.Das Fachprogramm hat zum Ziel, in ausgewählten Bereichen einen im internationalen Maß-stab hohen Leistungsstand von Forschung und Entwicklung zu gewährleisten. Die Förderung konzentriert sich auf folgende Schwerpunkte:- Globale Verantwortung - Internationale Vernetzung: Ausbau internationaler Forschungsko-

operationen insbesondere mit Schwellenländern, hier insbesondere die BRICS-Staaten(Brasilien, Russland, Indien, China, Südafrika) und wichtigen Partnerländern der DrittenWelt.

- Erdsystem und Geotechnologien: Stärkung der Grundlagenforschung durch den Aus- undAufbau neuer Infrastrukturen und Großgeräte sowie die Unterstützung der anwendungsori-entierten Forschung.

- Klima und Energie: Fokussierung auf die Themenfelder Prozesse und Wechselwirkungendes Klimasystems sowie Anpassung an die unvermeidlichen Folgen des Klimawandels.

- Nachhaltiges Wirtschaften und Ressourcen: Thematisch konzentriert sich die Forschungs-förderung auf die vier Schwerpunkte Ressource Natur, nachhaltiges Wasserressourcemana-gement, effiziente und nachhaltige Wertschöpfungsketten sowie biogene Rohstoffe.

- Gesellschaftliche Entwicklungen: Handlungsmöglichkeiten mit den Akteuren gestalten -Governance für nachhaltiges Handeln.

Diese Aktionsfelder werden durch Querschnittsthemen ergänzt. Ziel ist es, die nationalenKlimaschutzziele zu erreichen, Konzepte für die Anpassung an den Klimawandel zu ent-wickeln und einen Beitrag zu leisten, den gesellschaftlichen Wandel im Sinne einer nachhal-tigen Entwicklung zu verstehen und zu gestalten.

Unterstützt werden Vorhaben, die dazu beitragen:- die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme zu stärken,- den Stand der Technik fortzuentwickeln;- an denen hinsichtlich der Themenstellung und der Ziele ein erhebliches Bundesinteresse

besteht- und die mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sind.

Die Umsetzung der Programmschwerpunkte erfolgt durch Veröffentlichung spezifischer För-derbekanntmachungen.

Wer wird gefördert?

Anträge können von Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrich-tungen gestellt werden.

Forschung für die Nachhaltigkeit (FONA) (Fachprogramm)

Bundesprogramme T-B35

567

Page 95: Das Förderbuch Thüringen 2001

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann,wenn die Antragsteller über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichendeKapazität zur Durchführung des Vorhabens verfügen.

Quelle: Informationen des BMBF

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss.

Bei der Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemesseneEigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers von in der Regel mind. 50% vorausgesetzt.Die tatsächliche Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der entstandenen Kosten.

Die Höhe des Zuschusses bei Vorhaben von Hochschulen oder außeruniversitären For-schungseinrichtungen richtet sich nach der Höhe der entstehenden Ausgaben.

Wo und wie wird beantragt?

Vor Antragstellung sollte mit dem zuständigen Projektträger Kontakt aufgenommen werden.Nähere Informationen erteilen folgende Projektträger:

Projektträger Jülich (PTJ) Forschungszentrum Jülich GmbHAußenstelle BerlinZimmerstraße 26-2710179 BerlinTel.: 030 - 20199437Fax: 030 - 20199470Internet: http://www.ptj.de/umwelt-nachhaltigkeit

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)Projektträger im DLRUmweltforschungHeinrich-Konen-Straße 153227 BonnTel.: 0228 - 3821511Fax: 0228 - 3821540Internet: http://pt-uf.pt-dlr.de

Informations- und Kommunikationsplattform „Forschung für Nachhaltigkeit“ im Internet:http://www.fona.de

Forschung für die Nachhaltigkeit (FONA) (Fachprogramm)

BundesprogrammeT-B35

568

Page 96: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Anspruchsvolle innovative Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtun-gen.Gegenstand der Förderung sind die Ausreifung einer Geschäftsidee zu einem Businessplan,die Entwicklung marktfähiger Produkte und Dienstleistungen sowie die gezielte Vorberei-tung einer Gründung. Gefördert werden dabei technologieorientierte Vorhaben im produzie-renden Gewerbe sowie innovative wissensbasierte Dienstleistungen mit hohem Kundennut-zen und deutlichem Alleinstellungsmerkmal.Gründungen in traditionell freien Berufsfeldern sind ausgeschlossen (insbesondere Ärzte,Designer, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Apotheker, Bau- und Planungsingenieu-re, Künstler, Unternehmensberater usw.).Die Maßnahme ist Teil des Programms EXIST, das mit Mitteln des Europäischen Sozial-fonds (ESF) kofinanziert wird und zur Verbesserung des Gründungsklimas an Hochschulenund Forschungseinrichtungen beiträgt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland. Gefördertwerden- Wissenschaftler/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten außeruniversitären For-

schungseinrichtungen und Hochschulen,- Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (bis zu 5 Jahre

nach Abschluss bzw. Ausscheiden),- Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. die Hälfte ihres Studiums absol-

viert haben,- Gründerteams bis max. 3 Personen (Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden zusam-

mensetzen, werden nur in Ausnahmefällen gefördert).

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn die Antragsteller in ein nachhaltig gesichertes Gründungsnetzwerk eingebunden

sind, das durch ein breites Leistungsangebot, aktive Partner aus dem regionalen Umfeld,eine zentrale Anlaufstelle für Gründer sowie Erfahrungen in der Unterstützung von Exi-stenzgründungen aus der Wissenschaft gekennzeichnet ist,

- wenn die projektbegleitende Gründungsbetreuung durch das Gründungsnetzwerk odereinen Gründungsberater (Coach) gewährleistet ist (das betreuende Gründungsnetzwerkmuss mit den Gründern während der Förderung mind. zwei Präsentationen zum erreichtenStand der Businessplanerstellung durchführen und korrigierend einwirken),

- wenn die Antrag stellende Einrichtung dem Gründer einen Mentor sowie die kostenfreieNutzung der Infrastruktur zur Verfügung stellt und die Fördermittel verwaltet.

Eine zeitgleiche Kombination mit anderen Stipendien, Beschäftigungsverhältnissen, entgelt-lichen Nebentätigkeiten im Umfang von mehr als fünf Stunden pro Woche oder Förderpro-grammen zur Finanzierung des Lebensunterhalts des Gründers ist nicht zulässig.

EXIST-Gründerstipendium

Bundesprogramme T-B36

569

Page 97: Das Förderbuch Thüringen 2001

Die Gründung und Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Verlauf der Förderung ist möglich,darf jedoch bei Projektbeginn noch nicht erfolgt sein.

Quelle: Bundesanzeiger Nr. 88 vom 11.05.2007

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im Wege der Projekt-förderung.Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100% der zuwendungsfähigen projektbezogenenAusgaben. Gefördert werden Personalausgaben in Form von personengebundenen Stipendienfür max. 3 Personen in Höhe von monatlich- 800 EUR für Studierende,- 2.000 EUR für Absolventen mit Hochschulabschluss und- 2.500 EUR für promovierte Gründer.Sachausgaben können in Höhe von bis zu 10.000 EUR für Einzelgründungen bzw.17.000 EUR für Teamgründungen anerkannt werden. Für gründungsbezogenes Coaching undGründungsberatung können zusätzlich 5.000 EUR gewährt werden.Der Förderzeitraum beträgt jeweils bis zu einem Jahr.

Wo und wie wird beantragt?

Anträge können jederzeit vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung derAntragsformulare in schriftlicher und elektronischer Form gestellt werden beim:

Projektträger Jülich (PtJ)Forschungszentrum Jülich GmbHAußenstelle BerlinZimmerstraße 26-2710969 BerlinTel.: 030 - 20199461Fax: 030 - 20199470E-Mail: [email protected]: http://www.ptj.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungenkönnen unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular_bmwi.html abge-rufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.Zur Erstellung förmlicher Förderanträge wird die Nutzung des elektronischen Antragssy-stems „easy“ dringend empfohlen.

EXIST-Gründerstipendium

BundesprogrammeT-B36

570

Page 98: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Gefördert werden technologisch besonders anspruchsvolle und aufwändige Gründungsvorha-ben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen. EXIST-Forschungstransfer ergänzt dasbreitenwirksame EXIST-Gründerstipendium (T-B36) um eine spezielle exzellenzorientierteMaßnahme.

Die Förderung erfolgt in zwei Phasen:Vorgründungsphase (Förderphase I): Projektförderung der EntwicklungsarbeitenEs werden Forscherteams gefördert, die Entwicklungsarbeiten durchführen, die darauf basie-rende Geschäftsidee zu einem Businessplan ausarbeiten und die geplante Unternehmens-gründung gezielt vorbereiten.Gründungsphase (Förderphase II): UnternehmensförderungEs werden weitere Entwicklungsarbeiten bis zur Marktreife, Maßnahmen zur Aufnahme derGeschäftstätigkeit im neu gegründeten Technologieunternehmen sowie die Schaffung derVoraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung gefördert.

Durch den Forschungstransfer soll die Zahl der wissensbasierten Gründungen in Bereichender Hoch- und Spitzentechnologie wie der Energie-, Umwelt-, Bio- und optischen Technolo-gie, der Material-, Mikrosystem- und Medizintechnik sowie Teilen der Informations- undKommunikationstechnologien gesteigert werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigte:Vorgründungsphase (Förderphase I): Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrich-tungen mit Sitz in Deutschland,Gründungsphase (Förderphase II): ausschl. kleine technologieorientierte Unternehmen dergewerblichen Wirtschaft gem. KMU-Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalge-sellschaft mit Unternehmenssitz in Deutschland (das Unternehmen muss im Verlauf oder alsErgebnis der Förderphase I gegründet worden sein).

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:

In der Förderphase I:- wenn alle Mitglieder des Forscherteams über einen akademischen Abschluss verfügen, die

Gruppe Technologieexpertise und unternehmerisches Potenzial, der Projektleiter Erfah-rung im Projektmanagement nachweist,

- wenn das Vorhaben auf eine technisch besonders anspruchsvolle innovative Produkt- oderVerfahrensidee gerichtet ist, deren Realisierung reine Entwicklungsarbeiten von mind. einbis eineinhalb Jahren erfordert,

EXIST-Forschungstransfer

Bundesprogramme T-B37

571

Page 99: Das Förderbuch Thüringen 2001

- wenn der Nachweis der technischen/technologischen Machbarkeit noch nicht erbrachtworden ist,

- wenn der Antragsteller in ein gründungsunterstützendes nachhaltiges Netzwerk eingebun-den ist, das Gründerbetreuung und Coaching des Forscherteams gewährleisten kann sowiein der Unterstützung von Existenzgründungen aus der Wissenschaft erfahren ist.

In der Förderphase II:- wenn die prinzipielle technische Machbarkeit der Innovation („proof of concept“) gezeigt

worden ist und zur Erstellung eines Prototyps bzw. zur Vermarktung eines technologischenVerfahrens noch weitere Entwicklungsarbeiten erforderlich sind,

- wenn eine nachvollziehbare Unternehmenskonzeption (Businessplan) vorliegt,- wenn das Unternehmen als Kapitalgesellschaft mit Unternehmenssitz in Deutschland spä-

testens zu Beginn der Förderphase II gegründet wurde. Eine Einlage von Stammkapitalvon mindestens 25.000 EUR in das Unternehmen muss erbracht worden sein.

- wenn die in den Förderphasen eingebundene Hochschule bzw. Forschungseinrichtung demForscherteam entsprechende Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung stellt und das Forscher-team in allen Belangen unterstützt.

Die weiteren Voraussetzungen für beide Phasen sind der Richtlinie zu entnehmen.Vorhaben, die durch andere Programme des Bundes, der Länder oder der EuropäischenKommission zur Projektförderung von Entwicklungsarbeiten in der Vorgründungs- oderGründungsphase gefördert werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Dies gilt nichtfür Kredit- oder Beteiligungsprogramme in der Gründungsphase.

Hinweis Förderanträge für Förderphase I können bis 31.12.2011 gestellt werden.

Quelle: Bundesanzeiger Nr. 190 vom 15. Dezember 2010

Wie viel wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierunggewährt. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe derFörderung beträgt:- in der Förderphase I für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis

zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben, der Förderzeitraum beträgt bis zu 18 Monateund kann bei ungeplanten Verzögerungen der Entwicklungsarbeiten unter Beibehaltungdes Fördervolumens um bis zu 6 Monate verlängert werden,

- in der Förderphase II für das gewerbliche Unternehmen bis zu 150.000 EUR, die Förder-phase II soll grundsätzlich einen Zeitraum von 18 Monaten nicht überschreiten.

Das Gründungsunternehmen muss zur Finanzierung der Förderphase II eigene Mittel inForm von Eigenkapital der Gründer sowie ggf. Beteiligungskapital im Verhältnis von 1:3 zurHöhe des Gründungszuschusses nachweisen.

EXIST-Forschungstransfer

BundesprogrammeT-B37

572

Page 100: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wo und wie wird beantragt?

Das Förderverfahren ist zweistufig. Für die Förderphase I ist die Einreichung von Projekt-skizzen zum 30. Juni und 31. Dezember eines Kalenderjahres möglich beim Projektträger:

Forschungszentrum Jülich GmbHProjektträger Jülich (PTJ)Außenstelle BerlinZimmerstraße 26–2710969 BerlinTel.: 030 - 20199421Fax: 030 - 20199470E-Mail: [email protected]: http://www.fz-juelich.de/ptj

3 Monate vor Ablauf von Förderphase I kann, sofern die Gründung weiterverfolgt wird, derAntrag auf Förderphase II vorgelegt werden.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen könnenunter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular_bmwi.html abgerufenwerden. Zur Erstellung förmlicher Förderanträge wird die Nutzung des elektronischenAntragssystems „easy“ dringend empfohlen.

Weiterführende Informationen im Internet unter http://www.exist.de.

EXIST-Forschungstransfer

Bundesprogramme T-B37

573

Page 101: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Gefördert werden im Rahmen des Programms „Forschung an Fachhochschulen“ interdiszi-plinäre und hochschulübergreifende Verbünde in den Themenbereichen Ingenieur-, Natur-und Wirtschaftswissenschaften, bei denen Fachhochschulen mit Partnern aus Wirtschaft undWissenschaft kooperieren. Von besonderem Interesse sind Kooperationen mit kleinen undmittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft.Programmziele:1. Verbesserung, Intensivierung und Beschleunigung des anwendungsnahen Wissens- und

Technologietransfers zwischen Fachhochschulen und Unternehmen,2. forschungsnahe Qualifizierung von Studierenden und Personal in Form von Bachelor- und

Masterarbeiten sowie durch forschungsbezogene Beschäftigungsverhältnisse und koopera-tive Promotionen,

3. Stärkung der Verbundfähigkeit der Fachhochschulen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigte:Fachhochschulen (mit Ausnahme verwaltungsinterner Fachhochschulen), die Lehre und For-schung im Bereich der Ingenieur-, der Natur- oder der Wirtschaftswissenschaften anbietenbzw. betreiben.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn die Projekte durch eine sehr große Anwendungsnähe, ein hohes wirtschaftliches

Potenzial und eine über den Stand der Technik hinausgehende wissenschaftlich-technischeHerausforderung gekennzeichnet sind,

- wenn das FuE-Vorhaben ausschl. anwendungsorientiert ist und sich mit Themen aus denIngenieur-, Natur- oder Wirtschaftswissenschaften befasst (vorzugsweise Themen derHigh-Tech Strategie 2020 der Bundesregierung),

- wenn die beantragende Fachhochschule mit mind. einem Unternehmen der gewerblichenWirtschaft (vorzugsweise einem KMU) und mind. einem weiteren Partner projektbezogenkooperiert,

- wenn das Vorhaben unter Federführung der Fachhochschule steht,- wenn die Interessensbekundung (Letter of Intent) hinsichtlich Inhalt und Ziel der Koopera-

tion aussagekräftig und nachvollziehbar ist und der Nutzen für das Unternehmen und dieIntensität des Wissens-/Technologietransfers klar erkennbar sind,

- wenn das Vorhaben thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar ist und noch nicht damitbegonnen wurde.

Antragsteller müssen sich im Umfeld des national beabsichtigten Projekts mit dem EU-For-schungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob eine ausschl. oder ergänzende EU-Förderung möglich ist.

Quelle: Informationsmaterial des BMBF/BMWi

Forschung an Fachhochschulen mit Unternehmen (FHprofUnt)

BundesprogrammeT-B38

574

Page 102: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe beträgt biszu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Pro Vorhaben beträgt die Förderung i. d. R.max. 260.000 EUR und wird für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten gewährt.

Wo und wie wird beantragt?

Förderrunden werden jährlich im Juli ausgeschrieben. Ankündigungsskizzen sind bis AnfangNovember, vollständige Anträge bis Ende November einzureichen beim Projektträger:

Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen„Otto von Guericke“ e.V. (AiF)Projektträger Forschung an Fachhochschulen (PT-FH)Bayenthalgürtel 2350968 KölnTel.: 0221 - 376800Fax: 0221 - 3768027E-Mail: [email protected]: http://www.aif.de/fh

Vordrucke für förmliche Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter sowie die Zuwendungsbe-stimmungen können im Internet unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm abge-rufen werden.

Forschung an Fachhochschulen mit Unternehmen (FHprofUnt)

Bundesprogramme T-B38

575

Page 103: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowieMaßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer im ökologischen Landbau, um bestehen-de Wissens- und Erfahrungslücken in diesem Bereich zu schließen und damit die Wettbe-werbsfähigkeit des Ökolandbaus von der Erzeugung bis zum Absatz zu stärken.

Wer wird gefördert?

Natürliche und juristische Personen mit Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschlandsowie Bundes- und Landesforschungsanstalten. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)gilt die Definition der Europäischen Kommission.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn der Zuwendungsempfänger die zur Durchführung notwendige Infrastruktur sowie

einschlägige Erfahrungen vorweisen kann,- wenn ein Wissenstransfer der Forschungsergebnisse in die Praxis gewährleistet ist, ein

Technologietransfer sollte zumindest aufgezeigt werden,- wenn die Vorhaben zumindest überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland durchge-

führt werden und die Ergebnisse in Deutschland verwertbar sind,- wenn die Vorhaben vor Bewilligung noch nicht begonnen wurden, ein Abschluss von Lie-

fer- und Leistungsverträgen grundsätzlich noch nicht erfolgt ist (Ausnahmen sind jedochmöglich).

Die weiteren Voraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen.

Hinweis: Die Richtlinie ist befristet bis 31.12.2013.

Quelle: Bundesanzeiger Nr. 147 vom 29.09.2010

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Zuwendungsfähig sind folgende durch das Vorhaben verursachte Ausgaben bzw. Kosten für:- Voruntersuchungen, Planung, Personal (projektspezifische Mehrausgaben bzw. -kosten),- Anschaffung und Herstellung von Wirtschaftsgütern (außer Immobilien), die für die geför-

derte Forschungstätigkeit benötigt werden,- Beratung und gleichartige Dienstleistungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den

geförderten FuE-Vorhaben stehen,- sonstige projektspezifische Betriebsausgaben bzw. -kosten,- Maßnahmen zum Austausch und zur Bündelung von Informationen, Wissen und Erfahrun-

gen, die im engen Zusammenhang zu den geförderten FuE-Vorhaben stehen,- wissenschaftliche Betreuung.

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- undWissenstransfer im ökologischen Landbau

BundesprogrammeT-B39

576

Page 104: Das Förderbuch Thüringen 2001

Ausgaben bzw. Kosten für allgemeine Einrichtungen (dazu gehören alle Geräte, Ausstat-tungs- und Ausrüstungsgegenstände, die zur Normalausstattung zählen sowie deren Wartung,Büroeinrichtungen, Handwerkszeug o. ä.) sind nicht zuwendungsfähig.

Die Höhe der Zuwendung bestimmt sich unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Eige-ninteresses des Zuwendungsempfängers einzelfallbezogen und kann sich auf bis zu 100%der zuwendungsfähigen Kosten belaufen.

Eine Zuwendung für ein Vorhaben nach dieser Richtlinie schließt die Inanspruchnahmeanderer öffentlicher Zuwendungen (ausgenommen aus Haushaltsmitteln des Bundes) nichtaus.

Wo und wie wird beantragt?

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind unter Verwendung der Antragsformulare ein-zureichen beim Projektträger:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)- Referat 514 -Deichmanns Aue 2953179 BonnTel.: 0228 - 68453930Fax: 0228 - 68452907 Internet: http://www.ble.de

Weitere Informationen zum Programm im Internet unter: http://www.bundesprogramm-oekolandbau.de

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- undWissenstransfer im ökologischen Landbau

Bundesprogramme T-B39

577

Page 105: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Auf der Grundlage des „Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramms der Bundesregie-rung“ (IEKP) werden wissenschaftliche Vorhaben zur Weiterentwicklung des nationalenTeils der Klimaschutzinitiative gefördert, vor allem Vorhaben, die bereits gestartete Program-me, Projekte und weitere strategische Einzelprojekte begleiten sowie neue Förderprogrammeentwickeln.Gegenstand der Förderung sind Untersuchungen u. a. zu folgenden Schwerpunkten:- technische und wirtschaftliche Minderungspotenziale, insbesondere in Kommunen (ein-

schl. Stadtwerken und Wohnungsbauunternehmen), in Industrie, Gewerbe, Handel undDienstleistungen sowie in privaten Haushalten,

- Hemmnisse zur Erschließung dieser Minderungspotenziale und Maßnahmen zum Abbaudieser Hemmnisse,

- effiziente Fördermaßnahmen zur Erschließung der größten Minderungspotenziale bei denverschiedenen Zielgruppen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbändeund vergleichbare Einrichtungen mit Sitz und Schwerpunktaktivitäten in Deutschland.Eine Beteiligung der von der Bundesregierung grundfinanzierten Einrichtungen Fraunhofer-Gesellschaft (FhG), Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF), Max-Planck-Gesellschaft (MPG) und anderen am Ideenwettbewerb ist ausdrücklich erwünscht.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn die Antragsteller über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende

Kapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen und schriftlich versichern, dass sienur nichtwirtschaftliche Tätigkeiten (im Sinne des EU-Beihilferechts) ausüben,

- wenn im Falle von Verbundprojekten und Kooperationen das Ziel des Gesamtprojektes,die Ziele der Einzelbeiträge sowie deren Zusammenwirken dargestellt und die Zusammen-arbeit der Partner in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt werden,

- wenn die Bezüge zu anderen Förderbereichen oder früheren Fördermaßnahmen des Bun-des, der Länder oder der EU und deren Bedeutung für den geplanten Forschungsansatzangegeben und bisherige und geplante entsprechende Aktivitäten dokumentiert werden.

Quelle: Bundesanzeiger Nr. 186 vom 05.12.2008

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Bemessungsgrundlagesind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bzw. bei FhG und HGF die zuwen-dungsfähigen projektbezogenen Kosten. Eine angemessene Eigenbeteiligung an der Gesamt-finanzierung der Vorhaben ist erforderlich. Nähere Informationen erteilt der Ansprechpartner.

Weiterentwicklung des nationalen Teils der Klimaschutzinitiative

BundesprogrammeT-B40

578

Page 106: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wo und wie wird beantragt?

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst sind Projektskizzen einzureichen beim:

Projektträger Jülich (PTJ)Außenstelle BerlinZimmerstraße 26–2710969 BerlinTel.: 030 - 20199577Fax: 030 - 20199470E-Mail: [email protected]: http://www.fz-juelich.de/ptj

Die Projektskizzen werden jeweils zum 31. Januar und 31. Juli eines Jahres bewertet.Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungenkönnen unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular_bmu.html abgeru-fen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.Zur Erstellung förmlicher Förderanträge wird die Nutzung des elektronischen Antragssy-stems „easy“ dringend empfohlen.

Weiterentwicklung des nationalen Teils der Klimaschutzinitiative

Bundesprogramme T-B40

579

Page 107: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Die Fördermaßnahme unterstützt zukunftsweisende Lösungen in Wissenschaft und Wirt-schaft, die den Rohstoff- und Energieeinsatz optimieren und gleichzeitig zur Emissionsmin-derung von Treibhausgasen führen.Die Ansätze können aus folgenden Bereichen stammen:- Änderung bzw. Erweiterung der Rohstoffbasis durch die Verwertung von CO2 zu

Basischemikalien,- Stoffliche Verwertung von CO2 in Produkten,- Reduzierung der Treibhausgasemissionen aus der Produktion durch Anwendung funktio-

naler Flüssigkeiten als Hilfsmittel für Synthesen, Aufbereitungs- und Fertigungsverfahren,- Erhöhung der Energieeffizienz in der Produktion durch verbesserte Verfahrens- und Appa-

rate-/Anlagentechnik,- Innovationen der chemischen Industrie als Grundlage für Entwicklungen in anderen Indu-

striezweigen zur CO2-Abtrennung und -Aktivierung.

Schwerpunkte der Förderung:1. Umsetzungsorientierte Verbundprojekte von Industrie und Wissenschaft, die einen sub-

stanziellen Beitrag zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz erwarten lassen.2. Förderung von Nachwuchsgruppen zu den ausgeschriebenen Themenschwerpunkten als

Angebot an Post-Doktoranden mit mind. 2 bis max. 5 Jahren Post-Doc-Erfahrungen. DieAltersgrenze beträgt 35 Jahre (Ausnahmen siehe Richtlinie), der Förderzeitraum 3 bis 5Jahre.

3. Wissenschaftliche Koordinierungsvorhaben zur Begleitung der Fördermaßnahme (u. a.Durchführung von Arbeitstreffen, Diskussionsforen und Statusseminaren, Erarbeitung vonInformationsmaterialien, Kontaktpflege zu Schnittstellen vergleichbarer europäischer For-schungsaktivitäten).

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind in Deutschland produzierende Unternehmen der gewerblichen Wirt-schaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Beteiligung vonkleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht. Regelungen für vonBund und Ländern grundfinanzierte Forschungseinrichtungen sowie für ausländische Antrag-steller sind der Richtlinie zu entnehmen.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn bei umsetzungsorientierten Verbundprojekten mehrere unabhängige Partner aus

Wirtschaft und Wissenschaft mit eigenständigen Beiträgen zur Lösung von gemeinsamen(Forschungs-)Aufgaben zusammenwirken,

- wenn eine maßgebliche Wirtschaftsbeteiligung (möglichst mehrere Industrieunternehmenund möglichst unter Beteiligung von KMU) erfolgt,

- wenn mind. ein Zulieferer oder Anwender (je nach Ausrichtung des Projektes) einbezogenwird.

Technologie für Nachhaltigkeit und Klimaschutz - Chemische Prozesse und stoffliche Nutzung von CO2

BundesprogrammeT-B41

580

Page 108: Das Förderbuch Thüringen 2001

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Quelle: Bundesanzeiger Nr. 87 vom 18.06.2009

Wie viel wird gefördert?

Die Zuwendungen können im Wege der Projektfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüs-se gewährt werden. Bemessungsgrundlage sind:- für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institu-

tionen die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, individuell bis zu 100%,- für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50% der entstehenden zuwendungs-

fähigen Kosten.Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kom-mission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen, der für KMU eine differenzierteBonusregelung mit ggf. höherer Förderquote zulässt.

Wo und wie wird beantragt?

Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen bei:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.Projektträger im DLR Geschäftsbereich „Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit“Heinrich-Konen-Straße 153227 BonnTel.: 0228 - 3821550/-575Fax: 0228 - 3821540 E-Mail: [email protected]/[email protected]: http://pt-uf.pt-dlr.de

Das Verfahren ist zweistufig: Zunächst Vorlage und Auswahl von Projektskizzen (Terminesiehe Website), in der zweiten Verfahrensstufe Vorlage förmlicher Förderanträge positivbewerteter Förderanträge und Entscheidungsverfahren.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungenkönnen unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufenoder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung förmlicher Förderan-träge wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen.

Technologie für Nachhaltigkeit und Klimaschutz - Chemische Prozesse und stoffliche Nutzung von CO2

Bundesprogramme T-B41

581

Page 109: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Energieeffizienz-technologien entlang der gesamten Kette von der Energieumwandlung über den Energie-transport bis hin zur Verwendung von Energie beim Endverbraucher. Im Einzelnen umfassen die Fördermaßnahmen folgende Bereiche:- Kraftwerkstechnologien,- Kraft-Wärme-Kopplung, Fernwärme,- Brennstoffzelle, Wasserstoff,- Effiziente Stromnutzung, Speicher,- Energieoptimiertes Bauen,- Energieeffizienz in der Industrie, im Gewerbe, im Handel und bei Dienstleistungen sowie- Systemanalyse und Informationsverbreitung: Querschnittsaktivitäten.Durch die Konzentration auf angewandte Forschung und Entwicklung sowie Demonstra-tionsprojekte sollen vor allem kurz- bis mittelfristige Erfolge erreicht werden. Weiterhin sindImpulse zur Verstärkung von Wachstum und Beschäftigung sowie zur Verbesserung vonExportchancen für hocheffiziente Technologien mit nachhaltig wirksamen Beiträgen zumSchutz der Erdatmosphäre auch außerhalb der Bundesrepublik zu erwarten.

Details zu den Förderschwerpunkten im Internet unter:http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Energie/Energieforschung/foerderschwerpunkte.html

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine undmittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden,kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichenAufwand bewilligt werden.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn das Vorhaben thematisch einem der Förderschwerpunkte zugeordnet werden kann,

die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) festgelegt sowie im5. Energieforschungsprogramm im Kapitel 2.1.1 „Rationelle Energieumwandlung“beschrieben sind,

- wenn die Antragsteller für die Durchführung der Forschungsaufgaben personell und mate-riell gerüstet sind sowie die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichendeKapazität zur Durchführung des Vorhabens besitzen,

- wenn das Vorhaben in Deutschland durchgeführt und verwertet wird (Erstellung eines Ver-wertungsplans),

- wenn sich die Antragsteller im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut gemacht und geprüft haben, ob das beabsichtigteProjekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschl. EU-Förde-rung möglich ist.

Technologieprogramm Klimaschutz und Energieeffizienz

BundesprogrammeT-B42

582

Page 110: Das Förderbuch Thüringen 2001

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Koope-rationsvereinbarung zu regeln.

Quelle: Bundesanzeiger Nr. 49 vom 31.03.2009

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe der Förde-rung beträgt:- für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten,- für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwen-

dungsfähigen Ausgaben.Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kom-mission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser lässt für kleine und mittlereUnternehmen gem. KMU-Definition der EU eine differenzierte Bonusregelung zu, die zueiner höheren Förderquote führen kann.

Wo und wie wird beantragt?

Anträge sind vor Maßnahmebeginn unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen beim:

Projektträger Jülich (PTJ)Forschungszentrum Jülich GmbH52425 JülichTel.: 02461 - 614624, -3363Fax: 02461 - 612880, -3131Internet: http://www.ptj.de

Es wird empfohlen, vor dem Einreichen eines formellen Antrages zunächst Projektskizzenzur Beurteilung der Förderaussichten beim Projektträger einzureichen. Vordrucke für Förder-anträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Inter-netadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular_bmwi.html abgerufen oder unmittelbarbeim Projektträger angefordert werden.Zur Erstellung förmlicher Förderanträge wird die Nutzung des elektronischen Antragssy-stems „easy“ dringend empfohlen.

Technologieprogramm Klimaschutz und Energieeffizienz

Bundesprogramme T-B42

583

Page 111: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Gefördert werden Untersuchungen und Pilot- und Demonstrationsprojekte zu folgendenSchwerpunkten:- Verbesserung und Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen und Technologien zur effi-

zienten Erschließung und Nutzung der biogenen Reststoffe u. a. durch „Best Practices“ fürdie unterschiedlichen Stoffströme,

- Systemstudien und internationale Kooperationsvorhaben zur Entwicklung von „Best Prac-tices“ zur Bereitstellung von nachhaltiger Biomasse und Bioenergieträgern,

- Entwicklung und Demonstration von Biomasse-Vergasungstechnologien und für effizienteBereitstellung von Strom und Wärme in Form der Kraft-Wärme-Kopplung,

- Entwicklung und Demonstration einer europäischen Biomethanstrategie (Bereitstellungund Import von Biomethan aus Mittel-/Osteuropa über Erdgaspipelines),

- Weiterentwicklung einer nachhaltigen Bioenergiestrategie durch Abbau der gegenwärtigenProblemfelder im Biokraftstoffbereich und bei der Strom- und Wärmeerzeugung,

- Optimierung regionaler Biomassenutzung im Hinblick auf Regionale Wertschöpfung, Ver-sorgungssicherheit, Biodiversität und Klimaschutz im Kontext der „100%-Erneuerbare-Energien-Regionen in Deutschland“,

- Entwicklung und Begleitung einer tragfähigen Biomassestrategie.

Das Programm ist Teil der Nationalen Klimaschutzinitiative. Umsetzung:1. Phase: Bereitstellung einer belastbaren Datenbasis sowie konkreter Optimierungsansätze.2. Phase: Förderung viel versprechender Pilot- und Demonstrationsvorhaben.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz oder Niederlassung und mit überwie-

gender Ergebnisverwertung in Deutschland),- Einrichtungen der Kommunen und Länder einschl. kommunaler Unternehmen,- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen und vergleichbare Einrichtun-

gen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen (z. B. Verbände, Vereine undStiftungen),

die für die Durchführung der Forschungsaufgaben bzw. der Pilot- und Demonstrationsaufga-ben geeignet sind. Die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist aus-drücklich erwünscht.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn die Antragsteller die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende

Kapazität zur Durchführung der Vorhaben besitzen,- wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden ist,- wenn im Falle von Verbundprojekten und Kooperationen Ziel des Gesamtprojekts, Ziele

der Einzelbeiträge und das Zusammenwirken dargestellt und ein Kooperationsvertragabgeschlossen wird.

Forschung und Entwicklung zur klimaeffizienten Optimierung derenergetischen Biomassenutzung

BundesprogrammeT-B43

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Page 112: Das Förderbuch Thüringen 2001

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Quelle: Bundesanzeiger Nr. 91 vom 25.06.2009

Wie viel wird gefördert?

Die Zuwendungen können im Wege der Projektfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüs-se gewährt werden. Anrechenbare projektbezogene Kosten: Personal-, Sach- und Reisemittelsowie Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind.Bemessungsgrundlage für Zuwendungen:- an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50% der entstehenden zuwendungs-

fähigen Kosten, eine angemessene Eigenbeteiligung ist Voraussetzung,- an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institu-

tionen die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, individuell bis zu 100%.

Wo und wie wird beantragt?

Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen beim:

Forschungszentrum Jülich GmbHProjektträger Jülich (PTJ) Geschäftsbereich Umwelt (UMW)Außenstelle Berlin Zimmerstraße 26–27 10969 Berlin Tel.: 030 - 20199517 Fax: 030 - 20199430 E-Mail: [email protected]: http://www.fz-juelich.de/ptj/klimaschutzinitiative-biomasse

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungenkönnen unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/index.htm abgerufen oderunmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung förmlicher Förderanträgewird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen.

Forschung und Entwicklung zur klimaeffizienten Optimierung derenergetischen Biomassenutzung

Bundesprogramme T-B43

585

Page 113: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Um Innovationen und technologische Entwicklungen im Energiesektor voranzutreiben, dieWettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken, moderne Energietechnologien schneller aufden Markt zu bringen und damit Beiträge zum Klimaschutz, zur Versorgungssicherheit undzur Ressourcenschonung zu leisten, werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Be-reich erneuerbare Energien zu folgenden Themen gefördert: - Photovoltaik: Entwicklung im Bereich der Silizium Wafertechnik sowie Umsetzung von

innovativen Konzepten und Prozessen im Bereich der Dünnschichttechnologien,- Windkraft: Steigerung des Stromertrages aus Windenergie, Senkung der Stromentste-

hungskosten, Erhöhung der Verfügbarkeit von Windenergieanlagen (WEA) vor allem aufSee und Gewährleistung eines umwelt- und naturverträglichen Ausbaus,

- Niedertemperatur-Solarthermie: Entwicklung der Komponenten und der Systemtechniksowie von Technologien für neue Anwendungsgebiete, Ausbau der Kollektor- und Spei-chertechnik,

- Geothermie: Optimierung der Exploration und Erbohrung der Reservoire sowie der dauer-haften Reservoirnutzung, effektive Energiewandlung der geförderten Energie zu nutzbarerWärme und Strom,

- Solarthermische Kraftwerke: Entwicklung im Bereich der Rinnenkraftwerke und Fresnel-spiegelanlagen, der Solarthermischen Turmkraftwerke und der Speichertechnologien,Bereitstellung von Mess- und Qualifizierungsmethoden von Reflektorsystemen undSystemkomponenten und Anpassung konventioneller Kraftwerkskomponenten an dieBetriebsweise solarthermischer Kraftwerke,

- Optimierung des Stromversorgungssystems: Entwicklung und Umsetzung von technischenLösungen zur Schaffung von innovativen Energiesystemen der Zukunft mit einem hohenAnteil erneuerbarer Energien.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigte:Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs-einrichtungen mit Sitz und Schwerpunktaktivitäten in Deutschland sowie Gebietskörper-schaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.Unter bestimmten Voraussetzungen kann Forschungseinrichtungen, die gemeinsam vonBund und Ländern grundfinanziert werden, eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Auf-wand bewilligt werden.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn die Vorhaben den Stand der Technik fortentwickeln und mit einem hohen techni-

schen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sind,- wenn die Antragsteller für die Durchführung der Forschungsaufgaben personell und mate-

riell gerüstet sind sowie die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichendeKapazität zur Durchführung des Vorhabens besitzen,

Forschung und Entwicklung im Bereich erneuerbare Energien

BundesprogrammeT-B44

586

Page 114: Das Förderbuch Thüringen 2001

Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperati-onsvereinbarung zu regeln.

Bei der Antragstellung sind Bezüge zu anderen Förderbereichen oder früheren Fördermaß-nahmen des Bundes, der Länder oder der EU und deren Bedeutung für den geplanten For-schungsansatz anzugeben. Antragsteller sollten sich im Umfeld des national beabsichtigtenProjektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob dasbeabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschl.oder ergänzende EU-Förderung möglich ist.

Quelle: Bundesanzeiger Nr. 186 vom 05.12.2008

Wie viel wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. DieHöhe der Förderung beträgt:- für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i. d. R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen

Kosten,- für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwen-

dungsfähigen Ausgaben.

Wo und wie wird beantragt?

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind Projektskizzen bis spätestens31. Dezember 2010 einzureichen beim Projektträger:

Projektträger Jülich (PTJ)Geschäftsbereich EENForschungszentrum Jülich52425 JülichTel.: 02461 - 613172Fax: 02461 - 616999E-Mail: [email protected]: http://www.fz-juelich.de/ptj

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungenkönnen unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular_bmu.html abgeru-fen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.Zur Erstellung förmlicher Förderanträge wird die Nutzung des elektronischen Antragssy-stems „easy“ dringend empfohlen.

Forschung und Entwicklung im Bereich erneuerbare Energien

Bundesprogramme T-B44

587

Page 115: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Unterstützt werden Vorhaben, die neueste Erkenntnisse der Forschung in Normen und Stan-dards überführen. Gefördert werden Projekte, die z. B. folgende Inhalte und Zielstellungenverfolgen:- Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten für den Ergebnistransfer mittels Normung und

Standardisierung,- Durchführung von Veranstaltungen,- Durchführung gezielter Maßnahmen zur Entwicklungs- bzw. forschungsbegleitenden Nor-

mung und Standardisierung,- Berücksichtigung von Normung und Standardisierung im Hinblick auf Technologiekon-

vergenz,- Vorbereitung der Initiierung neuer Normungs- und Standardisierungsvorhaben auf nationa-

ler (DIN/DKE), europäischer (CEN/CENELEC) oder internationaler (ISO/IEC) Ebene,- Vorbereitung der Einbringung, Vorstellung und Vertretung von Forschungsergebnissen in

bereits existierenden sowie neu zu gründenden Normungs- und Standardisierungsgremienunter Berücksichtigung der deutschen Interessen.

Ziel ist es, Normungs- und Standardisierungsaspekte frühzeitig im Forschungsprozess zuberücksichtigen und so den sukzessiven Transfer von Forschungsergebnissen in die Unter-nehmen zu gewährleisten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigte:Unternehmen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland, insbesondere kleine und mittlere Unter-nehmen (KMU), Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahrenbeantragt oder eröffnet worden ist.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:wenn es sich um ein anspruchsvolles Vorhaben mit Umsetzungsbedarf handelt.

Geringfügige oder Kleinstvorhaben werden nicht gefördert. Von der Förderung ausgeschlos-sen sind auch Maßnahmen, die bereits Teil einer zuwendungsrechtlichen Verwertungspflichtbzw. -auflage aus einem vorangegangenen FuE-Projekt sind.

Quelle: Bundesanzeiger Nr. 42 vom 17.03.2010

Transfer von FuE-Ergebnissen durch Normung und Standardisierung

BundesprogrammeT-B45

588

Page 116: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wie viel wird gefördert?

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einerAnteilfinanzierung gewährt.Die Höhe des Zuschusses beträgt:- für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i. d. R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen

Kosten,- für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 70% der zuwen-

dungsfähigen Ausgaben.Der Gesamtbetrag ist auf max. 150.000 EUR beschränkt. Die Projektlaufzeit beträgt zwi-schen 6 und 24 Monaten.Die Förderung wird als „De-minimis“-Beihilfe gewährt.

Wo und wie wird beantragt?

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind laufend Projektskizzen einzurei-chen beim Projektträger:

Deutsches Institut für Normung e. V. (DIN)Burggrafenstraße 610787 BerlinTel.: 030 - 26012691Fax: 030 - 260142691E-Mail: [email protected]: http://www.ebn.din.de

Eine Auswahl erfolgt jeweils zum 28. Februar eines jeden Jahres.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungenkönnen unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/index.htm abgerufen oderunmittelbar beim Projektträger angefordert werden.Zur Erstellung förmlicher Förderanträge wird die Nutzung des elektronischen Antragssy-stems „easy“ dringend empfohlen.

Transfer von FuE-Ergebnissen durch Normung und Standardisierung

Bundesprogramme T-B45

589

Page 117: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Die Förderlinie Profil NT gewährt Fachhochschulen, die sich mit einem Forschungsbeitragerfolgreich an einem Verbundprojekt der BMBF-Fachprogramme beteiligt haben, eine zu-sätzliche Fördermöglichkeit zur Finanzierung von Forschungspersonal. Ziel ist es, die Fach-hochschulen stärker in die Verbundprojekte der themenorientierten Fachprogramme Biotech-nologie, Produktionsforschung, Sicherheitsforschung, Innovationsforschung, Mikrosysteme,Optische Technologien, Nanotechnologien, Werkstoffinnovationen einzubeziehen und darauseinen weitergehenden Mehrwert und Nachhaltigkeit zu sichern.Gefördert werden Maßnahmen wie:- Ausweitung der nachgewiesenen Forschungskompetenzen der Fachhochschule auf weitere

Anwendungsfelder (zusammen mit Unternehmen der Region, anderen Hochschulen undForschungseinrichtungen),

- Vertiefung dieser Forschungskompetenzen mit dem Ziel der Erschließung neuer Kenntnis-se (z. B. auch im Rahmen forschungsorientierter Masterabschlüsse und kooperativer Pro-motionen oder zur Anmeldung eines Patents).

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigte:Fachhochschulen (mit Ausnahme verwaltungsinterner Fachhochschulen), die Forschung undLehre auf den Gebieten Ingenieur-, Natur- und Wirtschaftswissenschaften anbieten.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:wenn eine Fachhochschule im Rahmen der themenbezogene Förderbekanntmachung alsPartner in einem Verbundprojekt beteiligt und im Begutachtungswettbewerb erfolgreichgewesen ist.Die weiteren Voraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen.

Die zusätzlichen Mittel können für eine „Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe - Neue Tech-nologien“ zum jeweiligen Projektthema beantragt werden. Die Förderbekanntmachung musseine entsprechende „FH-Klausel" enthalten.

Quelle: Bundesanzeiger Nr. 13 vom 26.01.2010

Wie viel wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschussgewährt. Die Höhe der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben beträgt individuellbis zu 100%. Förderhöhe pro Projekt und Fachhochschule max. 260.000 EUR, Laufzeit max.36 Monate.

Förderung des Forschungsprofils der Fachhochschulen in den Fachprogrammen „Profil – Neue Technologien (Profil-NT)“

BundesprogrammeT-B46

590

Page 118: Das Förderbuch Thüringen 2001

Zuwendungsfähig sind:- Personalmittel (wissenschaftliches Personal, Hilfskräfte) sowie Sachmittel (Geräte, Mess-

technik u. ä.) mit Ausnahme der Grundausstattung der Hochschule,- Mittel für die Vertretung von Fachhochschulprofessorinnen und -professoren bei deren

Freistellung durch die Hochschule(auch Maßnahmen, bei denen Professorinnen und Pro-fessoren vorübergehend in Forschungseinrichtungen außerhalb der Hochschulen tätigsind), Leistungen der Projektleitungen z. B. in Form von Honoraren werden nicht vergütet,

- Mittel zur Vorbereitung und Durchführung des Wissens- und Personaltransfers.Der Anteil der Sachmittel und Investitionen an den Gesamtausgaben soll grundsätzlich 30%nicht überschreiten.

Wo und wie wird beantragt?

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen beim Projektträger:

Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen„Otto von Guericke" e. V. (AiF)Projektträger „Forschung an Fachhochschulen“ (PT-FH)Bayenthalgürtel 2350968 KölnAnsprechpartner:Herr Grünberg (AiF, PT-FH)Tel.: 0221 - 3768028Fax: 0221 - 3768027E-Mail: [email protected]: http://www.aif.de

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungenkönnen unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm abgerufenoder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung förmlicher Förderan-träge wird das elektronische Antragssystem „easy“ dringend empfohlen.

Förderung des Forschungsprofils der Fachhochschulen in den Fachprogrammen „Profil – Neue Technologien (Profil-NT)“

Bundesprogramme T-B46

591

Page 119: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Gefördert werden risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwick-lungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aus dem Bereich der Sicher-heitsforschung, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind und zur Verbesse-rung des Schutzes der Bevölkerung und der kritischen Infrastrukturen beitragen. Aspekte derForschung können z. B. sein:- neuartige und verbesserte Sicherheitstechnologien,- Analysen, Handlungskonzepte und Geschäftsmodelle, z. B. zum Aufbau von Sicherheits-

oder Risikomanagementsystemen,- neue Ansätze zur Entwicklung, Integration und Optimierung von Sicherheitsdienstleistun-

gen,- neue Modelle zur Schulung und Qualifizierung von Sicherheitsdienstleistern.Ziel von KMU-innovativ ist es, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmenim Bereich Spitzenforschung zu stärken und die Forschungsförderung im Rahmen des Fach-programms Sicherheitsforschung insbesondere für Erstantragsteller attraktiver zu gestalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft gem. der Definition der EU sowieim Rahmen von Projekten der Verbundforschung auch Endnutzer, Hochschulen, außeruniver-sitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen.Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden,kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichenAufwand bewilligt werden.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn die industriellen Forschungs- und vorwettbewerblichen Entwicklungsvorhaben

durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind,- wenn der Nutzen des Vorhabens in erster Linie den beteiligten KMU (Hersteller/Anwen-

der) zugute kommt.Die Partner eines Verbundprojektes haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsverein-barung zu regeln.

Antragsteller sollten sich im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-For-schungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das Vorhaben spezifische europäi-sche Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderungmöglich ist.Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Koope-rationsvereinbarung zu regeln.

Quelle: Bundesanzeiger Nr. 13 vom 26.01.2010

KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit

BundesprogrammeT-B47

592

Page 120: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von i. d. R. bis zu 2,max. 3 Jahren.Die Höhe der Förderung beträgt:- für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i. d. R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen

Kosten,- für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwen-

dungsfähigen Ausgaben.Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kom-mission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser lässt für KMU eine differen-zierte Bonusregelung zu, die zu einer höheren Förderquote führen kann.

Wo und wie wird beantragt?

Interessierten Unternehmen, insbesondere Erstantragstellern, wird empfohlen, sich für eineErstberatung mit der BMBF-Förderberatung in Verbindung zu setzen:

Lotsendienst KMU-innovativbei der Förderberatung des BMBFForschungszentrum Jülich GmbHProjektträger Jülich (PTJ)Zimmerstraße 26–2710969 BerlinTel.: 0800 - 2623009 (kostenfrei)Fax: 030 - 20199470E-Mail: [email protected]: http://www.kmu-innovativ.de

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe können jederzeit Projektskizzen ein-gereicht werden beim:

VDI Technologiezentrum GmbHProjektträger SicherheitsforschungVDI-Platz 140468 DüsseldorfTel.: 0211 - 6214525Fax: 0211 - 6214484E-Mail: [email protected]: http://www.kmu-innovativ.de

Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober. Fürdas Einreichen der Skizzen steht ein Online-Werkzeug zur Verfügung.In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskiz-zen vom Projektträger aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen (Entschei-dung über eine Förderung innerhalb von 2 Monaten).

KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit

Bundesprogramme T-B47

593

Page 121: Das Förderbuch Thüringen 2001

Notizen

594

Page 122: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Gewährt werden Darlehen für allgemeine Umweltschutz- und Energieeffizienzmaßnahmenin Deutschland.Im Programmteil A für allgemeine Umweltschutzmaßnahmen:- zur Verminderung oder Vermeidung von Luftverschmutzungen einschl. Geruchsemissio-

nen, Lärm und Erschütterungen, z. B. die Anschaffung von biogas- oder erdgasbetriebenenFahrzeugen sowie die Errichtung von Betankungsanlagen für diese Kraftstoffe, die An-schaffung emissions- und lärmarmer leichter Nutzfahrzeuge (Fahrzeuge kleiner odergleich 3,5 Tonnen der Klasse N1 und Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen bis 12 Tonnen der KlasseN2), die mind. den Abgasstandard Euro 5 erfüllen (gem. Verordnung (EG) 715/2007 vom20.06.2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionenvon leichten PKW und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zuReparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge),

- zur Abfallvermeidung, -behandlung und -verwertung,- zur Verbesserung der Abwasserreinigung,- zur Abwasserverminderung und -vermeidung,- zum Boden- und Grundwasserschutz,- zur Altlasten- bzw. Flächensanierung (thermisch, chemisch-physikalisch, mikrobiolo-

gisch), sofern die Sanierung Voraussetzung für weitere betriebliche Investitionen ist,- zur effizienten Energieerzeugung,- zur effizienten Energieverwendung (für große Unternehmen gem. A, KMU gem. B).

Ferner wird die Errichtung und der Ausbau von Verkaufsräumen und -gebäuden in Einzel-handel - Umweltfreundlicher Einzelhandel mitfinanziert.In Verbindung mit einer förderwürdigen betrieblichen Umweltschutzinvestition können auchAufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung gefördert werden.Nicht förderfähig ist der Erwerb von Grundstücken und Anlagen zur Nutzung erneuerbarerEnergien. Diese können im KfW-Programm Erneuerbare Energien (U-D05) gefördert wer-den.

Im Programmteil B für Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen des „Sonderfonds Energie-effizienz in KMU":1) Investitionsmaßnahmen von KMU beispielsweise in den Bereichen:

- Haus- und Energietechnik inklusive Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warm-wasser,

- Gebäudehülle,- Maschinenpark inkl. Querschnittstechnologien wie elektrische Antriebe, Druckluft und

Vakuum, Pumpen,- Prozesskälte, Prozesswärme, Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung,- Mess-, Regel- und Steuerungstechnik,- Informations- und Kommunikationstechnik.

Ersatzinvestitionen müssen zu einer Energieeinsparung von mind. 20% gemessen am Durch-schnittsverbrauch der letzten 3 Jahre führen. Bei Neuinvestitionen ist eine Energieeinsparungvon mind. 15% gegenüber dem Branchendurchschnitt zu erreichen. Die Einsparung durch

ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm

Darlehen / Bürgschaften U-D02

595

Page 123: Das Förderbuch Thüringen 2001

die Investitionsmaßnahme ist bei Antragstellung durch einen in der KfW Beraterbörse fürEnergieeffizienzberatung zugelassenen Berater bzw. Sachverständigen zu ermitteln.

2) Gefördert wird auch die Sanierung eines Gebäudes, wenn der Jahres-PrimärenergiebedarfQP mind. den Vorgaben der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) für einen Neubauentspricht und der spezifische Transmissionswärmeverlust den errechneten Wert des Refe-renzgebäudes um nicht mehr als 20% überschreitet (bezogen auf das EnEV Neubau-Niveau).Der komplette Neubau kann gefördert werden, wenn der Jahres-Primärenergiebedarf nachder EnEV 2009 um mind. 20% unterschritten wird (EnEV minus 20%) und der spezifischeTransmissionswärmeverlust mind. den Vorgaben der EnEV 2009 für das Referenzgebäudeentspricht. Es wird empfohlen, vor der Durchführung einer Energieeffizienzmaßnahme eine Energieeffi-zienzberatung in Anspruch zu nehmen.

Ferner können in Verbindung mit einer förderungswürdigen betrieblichen Energieeinsparin-vestition Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung gefördert werden.Nicht gefördert werden der Erwerb von Grundstücken, Maßnahmen zur Senkung des Treib-stoffverbrauchs im Logistik-, Verkehrs- und Fahrzeugbereich, Erneuerbare Energien-Anlagenund KWK-Anlagen, die ausschl. oder überwiegend zur Netzeinspeisung dienen sowie dieSanierung und Errichtung von Wohngebäuden sowie Heizungsanlagen.

Als weitere Komponente des „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“ werden Energieeffizi-enzberatungen gefördert. Gewährt werden Zuschüsse für qualifizierte und unabhängige Ener-gieeffizienzberatungen in KMU der gewerblichen Wirtschaft (siehe E-B07).

Wer wird gefördert?

Im Programmteil A:- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe,

Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privat-besitz befinden,

- Freiberuflich Tätige, z. B. Ärzte, Steuerberater,- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen

für einen Dritten erbringen,- Kooperations- und Betreibermodelle zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben (Public Private

Partnership-Modelle) - nur für allgemeine Umweltschutzmaßnahmen gem. ProgrammteilA.

Im Programmteil B können ausschl. KMU Anträge stellen.

Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Gemein-schaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen inSchwierigkeiten bzw. der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung sind ausgeschlossen.Förderungsausschlüsse aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben sowie die besonderen Bedin-gungen und Konditionen für die Finanzierung im Rahmen dieser Förderschwerpunkte sindden entsprechenden Merkblättern zu entnehmen.

ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm

Darlehen / BürgschaftenU-D02

596

Page 124: Das Förderbuch Thüringen 2001

Quelle: Informationsmaterial der KfW Mittelstandsbank

Wie viel wird gefördert?

Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten,Kreditbetrag: - allgemeine Umweltschutzmaßnahmen nach A: i. d. R. 2 Mio. EUR pro Vorhaben. Diese

Obergrenze kann bei besonders umweltpolitischer Förderungswürdigkeit überschrittenwerden.

- Energieeffizienzmaßnahmen in KMU nach B: max. 10 Mio. EUR pro Vorhaben.Kreditlaufzeit: max. 5 Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr oder bis zu 10Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren. Für Investitionsvorhaben, deren techni-sche und ökonomische Lebensdauer mehr als 10 Jahre beträgt, kann eine Laufzeit von bis zu20 Jahren bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden.Konditionen: Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes.Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit ist der Zinssatz fest für die gesamte Kreditlauf-zeit. Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für 10 Jahre festge-schrieben. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist werden neue Konditionen vereinbart.Die jeweils geltenden Maximalzinssätze sind der Konditionenübersicht für Investitionskre-ditprogramme zu entnehmen, die unter der Fax-Nr. 069 - 74314214 oder im Internet unterwww.kfw.de abgerufen werden kann.Kumulierung: Die Mitfinanzierung der in diesem Programm geförderten Investitionen ausanderen KfW- oder ERP-Programmen mit Ausnahme von Darlehen aus dem Unternehmerka-pital ERP-Kapital für Gründung (siehe KH-E16) ist nicht möglich. Die Kombination einesKredites mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich imRahmen der jeweils relevanten EU-Beihilfegrenzen möglich, sofern die Summe aus Kredi-ten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Eine paralleleBeantragung von ERP- oder KfW-Krediten für andere Investitionsmaßnahmen ist möglich.

Wo und wie wird beantragt?

Die KfW-Kreditgewährung erfolgt ausschl. über Kreditinstitute (frei wählbar). Antragstel-lung mit dem Formular (KfW 141660) vor Beginn der Investition. Als Programmnummernsind anzugeben:- bei allgemeinen Umweltschutzmaßnahmen nach A die 237 und bei Krediten an kleine

Unternehmen (KU) die 247,- bei Energieeffizienzmaßnahmen nach B die 238 und bei Krediten an KU die 248.

Informationen erteilt:KfW MittelstandsbankPalmengartenstraße 5-960325 Frankfurt am MainTel.: 069 - 74310Fax: 069 - 74312944Infocenter: 01801 - 241124Internet: http://www.kfw-mittelstandsbank.de

ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm

Darlehen / Bürgschaften U-D02

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Page 125: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge ab 12 t zulässigemGesamtgewicht, die ausschl. für den Güterkraftverkehr bestimmt sind. Damit wird ein Anreizzur Einhaltung der EU-Abgasgrenzwerte (EURO-Norm) gegeben, die zum Zeitpunkt dererstmaligen verkehrsrechtlichen Zulassung des jeweiligen Fahrzeugs noch nicht gesetzlichvorgeschrieben sind.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind künftige Eigentümer oder Halter schwerer Nutzfahrzeuge, sofern sieGüterkraftverkehr durchführen.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn der Antragsteller als Halter in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist,- wenn das Nutzfahrzeug bei der ersten verkehrsrechtlichen Zulassung einen höheren als

den aktuell geltenden Emissionsstandard erfüllt (EEV oder Euro VI, bisher gilt Euro V),- wenn die erste verkehrsrechtliche Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt,- wenn das Nutzfahrzeug mind. 2 Jahre ununterbrochen in der Bundesrepublik zugelassen

bleibt,- wenn der Antrag vor Beginn des Vorhabens (d. h. vor Abschluss eines Kauf- oder Leasing-

vertrages) gestellt wird.Die weiteren Bestimmungen sind der Richtlinie zu entnehmen.

Hinweis: Ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für EEV-Fahrzeuge kann längstensbis zum 31. Dezember 2011 gestellt werden.

Quelle: Bundesanzeiger Nr. 60 vom15.04.2011

Wie viel wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung in Formeines nicht rückzahlbaren Investitionszuschusses. Die max. zu gewährende Förderhöhe darfbei Großunternehmen 35%, bei mittleren Unternehmen 45% und bei Kleinunternehmen 55%der beihilfefähigen Kosten nicht übersteigen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sindUnternehmen entsprechend Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 800/2008.Förderfähige Investitionsmehrkosten:- von EEV gegenüber Euro V: pauschal 3.000 EUR pro Fahrzeug,- von Euro VI gegenüber Euro V: pauschal 4.000 EUR pro Fahrzeug.Zuschusshöhe bei EEV-Fahrzeugen:- 1.050 EUR für Großunternehmen,- 1.350 EUR für mittlere Unternehmen,- 1.650 EUR für kleine Unternehmen.

Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge - Zuschussvariante

Darlehen / BürgschaftenU-D03

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Page 126: Das Förderbuch Thüringen 2001

Zuschusshöhe bei Euro VI-Fahrzeugen:- 1.400 EUR für Großunternehmen,- 1.800 EUR für mittlere Unternehmen,- 2.200 EUR für kleine Unternehmen.Der Zuwendungshöchstbetrag darf pro Unternehmen und Vorhaben 7,5 Mio. EUR nichtüberschreiten.

Die Kombination mit dem ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm (U-D02) sowie miteinem Kredit aus anderen Förderprogrammen von Bund und Ländern zur Finanzierung desmit dem Investitionszuschuss geförderten Vorhabens ist ausgeschlossen.

Wo und wie wird beantragt?

Auf formgebundenen Antragsformularen mit div. Anlagen (als Programmnummer ist 426anzugeben) bei der:

KfW MittelstandsbankPalmengartenstraße 5-960325 Frankfurt am MainTel.: 069 - 74310Fax: 069 - 74312944Infocenter der KfW Mittelstandsbank: Tel.: 01801 - 241124Internet: http://www.kfw-mittelstandsbank.de

Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge - Zuschussvariante

Darlehen / Bürgschaften U-D03

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Page 127: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Das Programm dient der langfristigen Finanzierung von Investitionen zur Nutzung Erneuer-barer Energien in Deutschland.

Programmteil A „Standard":Nutzung Erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom bzw. Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) - Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen, die die Anforderungen des Gesetzes zur

Neuregelung des Rechts Erneuerbarer Energien im Strombereich (EEG) vom 25.10.2008(BGBI. I, S. 2074) erfüllen,

- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von KWK-Anlagen und Anlagen zur Wärmeerzeu-gung, die die Anforderungen des Programmteils „Premium" nicht erfüllen.

Der Programmteil „Standard" steht auch zur Finanzierung von Maßnahmen außerhalbDeutschlands zur Verfügung:- im grenznahen Bereich, sofern diese Vorhaben zur Verbesserung der Umweltsituation in

Deutschland beitragen,- im gesamten Ausland, sofern es sich um Investitionen deutscher Unternehmen handelt.Bei Vorhaben mit Investitionsort außerhalb der EU haben die Bank oder der Endkreditneh-mer im Kreditantrag die Kompatibilität des Vorhabens mit den in der EU geltenden umwelt-bezogenen Bestimmungen und Standards zu bestätigen.Nicht gefördert werden gebrauchte Anlagen.

Programmteil B „Premium": Finanzierung von besonders förderwürdigen größeren Anlagen1. SolarkollektoranlagenErrichtung und Erweiterung von kundenspezifisch gefertigten großen Solarkollektoranlagenmit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche (Innovationsförderung) zur:a) Warmwasserbereitung, Raumheizung oder zur kombinierten Warmwasserbereitung und

Raumheizung von Wohngebäuden mit 3 und mehr Wohneinheiten oder Nichtwohngebäu-den mit mind. 500 m² Nutzfläche (diese Mindestgröße gilt nicht bei Gebäuden wie Ge-meinschaftseinrichtungen zur sanitären Versorgung),

b)Bereitstellung von Prozesswärme oderc) solaren Kälteerzeugung,d)überwiegende Bereitstellung von Wärme für ein Wärmenetz.

2. Biomasse-Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzungoder3. streng wärmegeführte KWK-Biomasse-AnlagenErrichtung und Erweiterung automatisch beschickter Anlagen zur Verfeuerung fester Bio-masse (z. B. Holzpellets, Scheitholz, oder Holzhackschnitzel) mit einer installierten Nenn-wärmeleistung von mehr als 100 kW, bei Anlagen nach Nr. 3 bis max. 2 MW).

4. Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werdenErrichtung und die Erweiterung eines Wärmenetzes (inkl. der Errichtung der Hausübergabe-stationen), das zu mind. 50% mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder zu mind. 20% aussolarer Strahlungsenergie gespeist wird, sofern ansonsten fast ausschl. Wärme aus hocheffi-

KfW-Programm Erneuerbare Energien

Darlehen / BürgschaftenU-D05

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Page 128: Das Förderbuch Thüringen 2001

zienten KWK-Anlagen, aus Wärmepumpen oder aus industrieller oder gewerblicher Abwär-me eingesetzt wird.Auch der biogene Anteil von Siedlungsabfällen gilt als erneuerbare Energie im Sinne dieserRegelung (Wärmenutzung aus der Abfallverbrennung).

5. Große WärmespeicherErrichtung und/oder die Erweiterung von Wärmespeichern mit mehr als 20 m³, die aus er-neuerbaren Energien gespeist werden und die im Antrag auf Tilgungszuschuss aufgeführtenQualitätskriterien einhalten (Innovationsförderung). Wärmespeicher für Ein- und Zweifamili-enhäuser sind nicht förderfähig.

6. Biogasaufbereitungsanlagen:Errichtung und die Erweiterung von Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqua-lität, sofern die im Antrag auf Tilgungszuschuss aufgeführten Qualitätskriterien nachgewie-sen werden (Innovationsförderung).

7. Grosse effizente Wärmepumpen:Errichtung von effizienten Wärmepumpen mit Ausnahme von Luft/Wasser-Wärmepumpenmit einer installierten Nennwärmeleistung von mehr als 100 kW für die kombinierte Warm-wasserbereitung und Bereitstellung des Heizwärmebedarfs von Gebäuden, für die Bereitstel-lung des Heizbedarfs von Nichtwohngebäuden und für die Bereitstellung von Prozesswärmeoder von Wärme für Wärmenetze.

8. Anlagen zur Erschließung und Nutzung der Tiefengeothermie (mehr als 400 Meter Bohr-tiefe)a) Errichtung von Anlagen zur ausschl. thermischen Nutzung der Tiefengeothermie (Förder-

baustein „Anlagenförderung"),b)Förder- und Injektionsbohrungen für Anlagen zur ausschl. thermischen Nutzung der Tie-

fengeothermie (Förderbaustein „Bohrkostenförderung"),c) tatsächlich eingetretene Mehraufwendungen gegenüber der Planung für Bohrungen mit

besonderen technischen Bohrrisiken (für alle Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie),deren geplante Bohrkosten von der KfW als förderwürdig anerkannt wurden (Förderbau-stein „Mehraufwendungen").

Für alle Verwendungszwecke des Programmteils „Premium" gilt:Die Anlagen sind mind. 7 Jahre zweckentsprechend zu betreiben. Innerhalb dieses Zeitrau-mes darf eine geförderte Anlage nicht stillgelegt werden. Auch bei einer Veräußerung mussdie Anlage mind. 7 Jahre betrieben werden.Nicht gefördert werden Eigenbauanlagen, Prototypen (als Prototyp gelten grundsätzlichAnlagen, die in weniger als 4 Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind)oder gebrauchte Anlagen.

KfW-Programm Erneuerbare Energien

Darlehen / Bürgschaften U-D05

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Page 129: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wer wird gefördert?

Programmteil A „Standard“:- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in

Privatbesitz befinden,- Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Organisationen beteiligt sind,- Freiberuflich Tätige,- Natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller, die wirtschaftlich tätig sind (den

erzeugten Strom/die erzeugte Wärme einspeisen).Programmteil B „Premium“:- Natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller, die die erzeugte Wärme und/oder

den erzeugten Strom ausschl. für den Eigenbedarf nutzen,- Freiberuflich Tätige,- Kleine und mittlere Unternehmen, welche die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfül-

len,- Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und die die KMU-Schwel-

lenwerte für Umsatz und Beschäftigte unterschreiten,- Großunternehmen nur bei besonders förderwürdigen Maßnahmen in den Förderzwecken

Solarthermie, Tiefengeothermie, Wärmespeicher und Wärmenetze,- Kommunen, Kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige kommunale

Betriebe und kommunale Zweckverbände, sofern sie das Vorhaben unter Hinweis auf dieFörderung öffentlichkeitswirksam vorstellen.

Fördervoraussetzungen:

Die besonderen Bedingungen und Konditionen für die Finanzierung im Rahmen der jeweili-gen Förderschwerpunkte sind den entsprechenden Merkblättern und Formularen der KfWFörderbank zu entnehmen.Zu beachten ist, dass die verschiedenen Beihilferegelungen KfW und Antragsteller zur Ein-haltung spezifischer Vorgaben verpflichten. Detaillierte Informationen zu den beihilferechtli-chen Vorgaben für den Antragsteller enthält das „Allgemeine Merkblatt zu Beihilfen" (For-mular-Nr. 140611).

Hinweis:Im Programmteil „Premium“ werden im Rahmen der Förderung von Maßnahmen zur Nut-zung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm), siehe E-E10, beson-ders förderwürdige größere Anlagen durch Investitionszuschüsse des Bundesamtes für Wirt-schaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finanziert.

Quelle: Informationsmaterial der KfW Mittelstandsbank

Wie viel wird gefördert?

Finanzierungsanteil für beide Programmteile: bis zu 100% der förderfähigen Netto-Investiti-onskosten (ohne MwSt.), bei Tiefengeothermie max. 80%,

KfW-Programm Erneuerbare Energien

Darlehen / BürgschaftenU-D05

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Page 130: Das Förderbuch Thüringen 2001

Kreditbetrag für beide Programmteile: in der Regel max. 10 Mio. EUR pro Vorhaben.

Tilgungszuschüsse für in diesem Programm förderfähige Maßnahmen:(1.) für förderfähige große Solarkollektoranlagen: 30% der förderfähigen Nettoinvestitions-

kosten,(2.) für förderfähige Biomasse-Anlagen zur thermischen Nutzung: 20 EUR je kW installier-

ter Nennwärmeleistung (Grundförderung), höchstens jedoch 50.000 EUR je Einzelanla-ge.

Darüber hinaus können folgende Boni gewährt werden:a) Bonus für niedrige Staubemissionen:

20 EUR je kW Nennwärmeleistung, sofern die staubförmigen Emissionen max. 5mg/m³ (Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas von 13% im Normzustand (273 K, 1013hPa)) betragen.

b) Bonus für die Errichtung eines Pufferspeichers:Die Grundförderung erhöht sich um 10 EUR je kW Nennwärmeleistung, sofern für denKessel ein Pufferspeicher mit einem Mindestspeichervolumen von 30l/kW Nennwärme-leistung installiert wird.

Die Förderung nach (2.) und die Boni nach a) und b) sind kumulierbar, max. Tilgungszu-schuss 100.000 EUR je Anlage.

(3.) für förderfähige KWK-Biomasse-Anlagen: 40 EUR je kW installierter Nennwärmelei-stung, sofern der elektrische Wirkungsgrad größer als 10% und der Gesamtwirkungs-grad größer als 70% ist,

(4.) für förderfähige Wärmenetze (ohne Anspruch auf Zuschlagszahlung gem. § 7a desGesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung):

a) 60 EUR je neu errichtetem Meter Trassenlänge im Rahmen einer erstmaligenErschließung,

b) 80 EUR je neu errichtetem oder verstärktem (erweitertem) Meter Trassenlänge in bereitserschlossenen Wohn- oder Gewerbegebieten,höchstens jedoch eine Mio. EUR (Förderhöchstbetrag); Erhöhung auf 1,5 Mio. EUR,sofern ausschl. Wärme aus rein thermischen Tiefengeothermieanlagen in das Wärmenetzeingespeist wird,

(5.) für förderfähige große oberirdische Wärmespeicher mit mehr als 20 m³: 250 EUR je m³Speichervolumen, max. 30% der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten, max. Til-gungszuschuss je Wärmespeicher 300.000 EUR,

(6.) für förderfähige Biogasaufbereitungsanlagen bis zu einer Anlagengröße von 350 m³/h(aufbereitetes Biorohgas): bis zu 30% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten,

(7.) für förderfähige effiziente Wärmepumpen: 80 EUR je kW Wärmeleistung im Auslegungspunkt, mindestens jedoch 10.000 EURund höchstens 50.000 EUR je Einzelanlage.

KfW-Programm Erneuerbare Energien

Darlehen / Bürgschaften U-D05

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Page 131: Das Förderbuch Thüringen 2001

(8.) für förderfähige Anlagen zur Erschließung und Nutzung der hydrothermalen und petro-thermalen Tiefengeothermie (ab 400 Meter Bohrtiefe) können bei ausschließl. thermi-scher Nutzung folgende Tilgungszuschüsse beantragt werden:

a) „Anlagenförderung"200 EUR je kW errichteter bzw. erweiterter Nennwärmeleistung, höchstens jedoch 2Mio. EUR je Einzelanlage,

b) „Bohrkostenförderung"- für die Bohrtiefe ab 400 Meter bis 1.000 Meter unter Geländeoberkante 375 EUR je

Meter vertikale Tiefe (nicht Bohrstrecke),- für die Bohrtiefe zwischen 1.000 Meter bis 2.500 Meter unter Geländeoberkante 500

EUR je Meter vertikale Tiefe,- ab 2.500 Meter Bohrtiefe unter Geländeoberkante bis Endtiefe 750 EUR je Meter ver-

tikale Tiefe, höchstens jedoch 2,5 Mio. EUR je Bohrung. Erkundungsbohrungen wer-den nicht gefördert.

Für Anlagen zur Erschließung und Nutzung der Tiefengeothermie zur thermischen Nutzung,zur Stromerzeugung oder zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung kann der folgendeTilgungszuschuss beantragt werden:c) „Mehraufwendungen"

Die Förderung beträgt max. 50% des nachgewiesenen (und von der KfW im Rahmeneines bestimmten Bewertungsverfahrens akzeptierten) Mehraufwands pro Bohrung(Nettokosten), höchstens jedoch 50% der ursprünglichen Planungskosten und max.1,25 Mio. EUR pro Bohrung.

Für „Standard" und „Premium" gelten:Kumulierung: Die Mitfinanzierung der in diesem Programm geförderten Anlagen aus ande-ren KfW-Programmen oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Ausgeschlossen ist auch dieKombination eines Kredites aus dem Programmteil „Standard" mit einem Kredit aus demProgrammteil „Premium" für dieselbe Investitionsmaßnahme. Die Kombination mit anderenFördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist möglich, sofern die Summe aus Kredi-ten, Zulagen oder Zuschüssen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Eine paralleleBeantragung von ERP- oder KfW-Krediten für andere Investitionsmaßnahmen ist möglich.Konditionen:Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Bei Kreditenmit bis zu 10 Jahren Laufzeit ist der Zinssatz fest für die gesamte Kreditlaufzeit. Bei Kredi-ten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für 10 Jahre festgeschrieben. NachAblauf der Zinsbindungsfrist werden neue Konditionen vereinbart.Die jeweils geltenden Maximalzinssätze sind der Konditionenübersicht für Investitionskre-ditprogramme zu entnehmen, die unter der Fax-Nr. 069 - 74314214 oder im Internet unterwww.kfw.de abgerufen werden kann.Das Darlehen wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zu-sage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt. Der Zinssatz wirdunter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) undder Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt. ImProgrammteil „Premium" kann für den Verwendungszweck Tiefengeothermie ein zweckge-bundenes Rahmendarlehen mit Tilgungszuschuss für die infrage kommenden Förderbaustei-ne beantragt werden.

KfW-Programm Erneuerbare Energien

Darlehen / BürgschaftenU-D05

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Page 132: Das Förderbuch Thüringen 2001

Im Programmteil „Premium" gelten für natürliche Personen und gemeinnützige Antragstellersowie für Darlehen an Kommunen, kommunale Eigenbetriebe und kommunale Zweckver-bände in der Direktvariante Einheitszinssätze.Laufzeit: bis zu 5 Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr oder bis zu 10 Jahrebei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren. Für Investitionsvorhaben, deren technische undwirtschaftliche Lebensdauer mehr als 10 Jahre beträgt, kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jah-ren bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden.Auszahlung: 100%,Bereitstellungsprovision: 0,25 % pro Monat,Sicherheiten: für private/privatrechtliche Kreditnehmer bankübliche, für öffentlich-rechtlicheKreditnehmer gelten die üblichen formalen Voraussetzungen.

Wo und wie wird beantragt?

a) Private/privatrechtliche KreditnehmerDie KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschl. über Kreditin-stitute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite vollständig die Haftung übernehmen.Der Antrag ist daher vor Beginn des Vorhabens bei einem Kreditinstitut zu stellen; dessenWahl steht dem Endkreditnehmer frei. Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor.b) öffentlich-rechtliche KreditnehmerDie Antragstellung erfolgt direkt bei der KfW mit dem Antragsformular (Formular-Nr.600 000 0166).Als Programmnummer ist- bei Antragstellung im Programmteil „Standard" die 270,- bei Antragstellung im Programmteil „Premium" die 271 bzw. bei Krediten an kleine

Unternehmen (KU) die 281,- bei Antragstellung im Programmteil „Premium" für Maßnahmen zur Nutzung der Tiefen-

geothermie die 272 bzw. bei Krediten an KU die 282 anzugeben.

Informationen erteilt:KfW MittelstandsbankPalmengartenstraße 5-960325 Frankfurt am MainTel.: 069 - 74310Fax: 069 - 74312944Infocenter der KfW Mittelstandsbank: Tel.: 01801 - 241124Internet: http://www.kfw-mittelstandsbank.de

KfW-Programm Erneuerbare Energien

Darlehen / Bürgschaften U-D05

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Page 133: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Gefördert werden dem Stand der Technik entsprechende Kleinkläranlagen zur Abwasserrei-nigung. Dazu zählen:a) Ersatzneubau oder Nachrüstung auf Grundstücken, die nach dem Abwasserbeseitigungs-

konzept nicht an eine kommunale Abwasseranlage (Kanal) angeschlossen werden,b)Ersatzneubau oder Nachrüstung auf Grundstücken, die an einen Kanal angeschlossen sind

und bei denen der Aufgabenträger eine Vorreinigung für häusliches Abwasser nach demStand der Technik durch Satzung verlangt,

c) Neubau von Kleinkläranlagen im Rahmen der öffentlichen Abwasserbeseitigung,d)Förderung von Kleinkläranlagen nach a) bis c), die ab dem 15. August 2007 bis zum

Inkrafttreten der Richtlinie errichtet wurden.Darüber hinaus werden Zuwendungen für Beratungs- und Organisationsleistungen gewährt,die der Träger der öffentlichen Abwasserbeseitigung gegenüber den privaten und sonstigenBauherren erbringt.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger:- nach a) und b) natürliche Personen als Eigentümer und Erbbauberechtigte eines zu Wohn-

zwecken genutzten Grundstücks (private Bauherren); Eigentümer und Erbbauberechtigtevon zu gewerblichen Zwecken genutzten Grundstücken (sonstige Bauherren), soweit nurdas Abwasser vom eigenen Grundstück behandelt werden soll und das Abwasser so be-schaffen ist, dass eine Behandlung in einer Kleinkläranlage zulässig ist,

- nach c) z. B. als Gruppenlösungen und für Beratungs- und Organisationsleistungen kom-munale Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn sich das zu entwässernde Grundstück in einem Gebiet befindet, das nach dem

Abwasserbeseitigungskonzept gem. § 58a ThürWG durch den kommunalen Aufgabenträ-ger nicht innerhalb von 15 Jahren an eine öffentliche Abwasserbehandlungsanlage ange-schlossen werden soll, die keine Kleinkläranlage ist,

- wenn das Abwasserbeseitigungskonzept die Wirtschaftlichkeit der gewählten abwasser-technischen Variante aufzeigt und mit der zuständigen unteren Wasserbehörde abgestimmtist,

- wenn für die Kleinkläranlagen ein entsprechender Wartungsvertrag mit einem zertifizier-ten Fachbetrieb abgeschlossen wurde.

Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn ein Zuwendungsbescheid erteilt wor-den ist. Die Bewilligung kann in begründeten Fällen auch rückwirkend für den Zeitraumvom 15.08.2007 - 31.03.2010 erteilt werden, wenn alle sonstigen Zuwendungsvoraussetzun-gen nach den Ziffern 4.1 bis 4.6 der Richtlinie zutreffen.Die einzelnen Bestimmungen sind der Richtlinie zu entnehmen.

Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen

Entsorgung / Minderung von BelastungenU-E01

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Page 134: Das Förderbuch Thüringen 2001

Der kommunale Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung gibt jährlich in seinem Zuständig-keitsgebiet öffentlich bekannt, dass er Anträge auf Fördermittel für Kleinkläranlagen privaterund sonstiger Bauherren entgegennimmt.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 51/2010

Wie viel wird gefördert?

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Projektförderung alsFestbetragsfinanzierung gewährt. Für die Ausbaugröße ist die Zahl der Einwohnerwerte(EW) entsprechend der wasserrechtlichen Erlaubnis gem. § 7a Wasserhaushaltsgesetz(WHG) maßgeblich. Höhe der Förderung:a) für den Ersatzneubau einer Anlage mit biologischer Reinigungsstufe Grundförderung für

bis zu 4 EW 1.500 EUR zuzügl. 150 EUR je weiterem EW,b)für die Nachrüstung einer Anlage mit biologischer Reinigungsstufe Grundförderung für

bis zu 4 EW 750 EUR zuzügl. 75 EUR je weiterem EW,c) bei weitergehenden Reinigungsanforderungen zusätzliche Zuwendung für bis zu 4 EW

von 300 EUR zuzügl. 50 EUR je EW.Für Beratungs- und Orientierungsleistungen beträgt die Zuwendung an den kommunalenAufgabenträger je Anlage 7,5% des gewährten Betrages gem. a) bis c).

Wo und wie wird beantragt?

Die Antragstellung erfolgt mit den entsprechenden Unterlagen gem. Punkt 7.1.2 der Richtli-nie beim kommunalen Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung (Gemeinden, Stadt, Abwas-serverband).Die Antragsformulare erhält man dort, aber auch unter:www.aufbaubank.de unter Förderprogramme/Förderprogramme A-Z/Förderung von Klein-kläranlagen (KKA) im Freistaat Thüringen des TMLFU.

Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen

Entsorgung / Minderung von Belastungen U-E01

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Page 135: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Förderfähig ist die Durchführung von Vorhaben, die durch Rückgewinnung von brachliegen-den Flächen Renaturierungspotenziale und neue Möglichkeiten für Nachnutzung eröffnenund dadurch zur Aufwertung von Altstandorten in ländlichen Gemeinden führen.

Folgende Maßnahmen können gefördert werden:- Erstellung von fachlichen Konzepten einschließlich maßnahmebezogener technischer

Untersuchungen zur Nachnutzung von unter 2.2 der Richtlinie genannten Flächen im Rah-men von Fachplanungen mit Ausnahme der Bauleitplanung,

- Abriss bachgefallener ehemals gewerblich, landwirtschaftlich oder anderweitig vorgenutz-ter Gebäude und Anlagen sowie die Beräumung und Entsorgung von dabei anfallendenAbrissmaterialien,

- Wiederherstellung und Gestaltung der Flächen für Folgenutzungen,- Grunderwerb, soweit dieser für die Durchführung der Maßnahme unabdingbar und nicht

alleiniger Zweck der Zuwendung ist.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger können sein:- Kommunale Gebietskörperschaften oder deren Zusammenschlüsse,- natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten

Rechts.

Fördervoraussetzungen:

Die Förderung zielt auf Dauerhaftigkeit der Vorhaben, d. h. das Vorhaben darf innerhalb von5 Jahren nach Abschluss keine förderschädliche Nachnutzung erfahren.Die Bestimmungen der VO (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15.12.2006 über dieAnwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen sind bei derGewährung der Zuwendungen an Unternehmen zu beachten.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 08/2009

Wie viel wird gefördert?

Bei der Förderung handelt es sich um Projektförderung. Sie erfolgt als Anteilfinanzierung inForm bedingt rückzahlbarer Zuschüsse.Es können Zuschüsse von bis zu 60% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Vorha-bens gewährt werden. Nicht gefördert werden Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgabenunter 7.500 EUR.

Wo und wie wird beantragt?

Bewilligungsbehörden sind die Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung.

Förderung der Revitalisierung von Brachflächen

Entsorgung / Minderung von BelastungenU-E02

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Page 136: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen. För-derfähig sind Vorhaben in großtechnischem Maßstab in den Bereichen:- Abwasserreinigung/Wasserbau,- Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung sowie Sanierung von Altablagerungen,- Bodenschutz,- Luftreinhaltung (einschl. Maßnahmen zur Reduzierung von Gerüchen),- Minderung von Lärm und Erschütterungen,- Klimaschutz: Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien,- umweltfreundliche Energieversorgung und -verteilung.Gefördert werden bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen in Deutschland einschl.Kosten der Inbetriebnahme sowie ggf. mit den Investitionen in Zusammenhang stehendeGutachten und Messungen.Aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben sind Unternehmen in bestimmten Branchen nicht för-derfähig (siehe dazu „Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen“ der KfW Förderbank).

Wer wird gefördert?

a) In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige natürlicheund juristische Personen des privaten Rechts und Unternehmen mit mehrheitlich kommu-nalem Gesellschafterhintergrund; kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevor-zugt gefördert,

b)Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe sowiekommunale Zweckverbände, die auf Basis des Zweckverbandsgesetzes bzw. den entspre-chenden Landesgesetzen zur kommunalen Zusammenarbeit der jeweiligen Bundesländergegründet wurden,

c) Sonstige Zweckverbände oder Körperschaften des öffentlichen Rechts.Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn die geplante Technik/Technologie großtechnisch bislang noch nicht angewendet

wird bzw. bekannte Techniken erstmals in einer neuen verfahrenstechnischen Kombinationzum Einsatz kommen sollen (Innovationscharakter),

- wenn weitere, gleiche oder ähnliche Anlagen bei anderen Anwendern vorhanden oder zuerwarten sind, auf die die neuartigen Techniken/Technologien mit dem Ergebnis vergleich-barer umweltentlastender Auswirkungen übertragen werden können (Demonstrationscha-rakter),

- wenn mit dem Vorhaben i. d. R. vor der Förderzusage des BMU nicht begonnen wurde.Die weitere Voraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen.Die fachliche Prüfung des Investitionsprojektes wird durch das Umweltbundesamt (BMU),ggf. unter Einschaltung eines externen Experten, durchgeführt. Die Entscheidung über dieFörderung erfolgt durch das BMU.

BMU-Umweltinnovationsprogramm (UIP) - Kredite und Zuschüsse für Vorhaben mitDemonstrationscharakter im Umweltbereich

Entsorgung / Minderung von Belastungen U-E04

609

Page 137: Das Förderbuch Thüringen 2001

Quelle: Informationsmaterial der KfW Mittelstandsbank

Wie viel wird gefördert?

KfW-Darlehen mit Zinszuschuss des BMU:Finanzierungsanteil: bis zu 70% der förderfähigen Kosten ohne Höchstbetrag,Laufzeit: bis zu 30 Jahre bei höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren, Auszahlung: 100%,Festzins: für die ersten 10 Jahre, danach gelten Kapitalmarktkonditionen. Das BMU verbil-ligt diesen Zinssatz i. d. R. um 5 Prozentpunkte über 5 Jahre der Gesamtlaufzeit.Die aktuellen Zinsen sind der Konditionenübersicht für Investitionskreditprogramme zu ent-nehmen, die unter der Fax-Nr.: 069 - 74314214 oder im Internet unter http://www.kfw.deabgerufen werden kann.Sicherheiten: für Antragsteller gem. 1. bankübliche, gem. 2. keine.Ein Investitionszuschuss, mit dem bis zu 30% der förderfähigen Kosten finanziert werdenkönnen, kann nur in Ausnahmefällen beantragt werden. Der Antragsteller muss nachvollzieh-bar begründen, warum eine Zinsverbilligung in diesem Einzelfall nicht ausreicht. Kumulierung: Ergänzungsfinanzierungen für Antragsteller gem. a) grundsätzlich aus demERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm oder aus dem KfW-Programm ErneuerbareEnergien bzw. für Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrundoder Antragsteller nach c) aus dem Programm Kommunal Investieren; gem. b) aus demKfW-Investitionskredit Kommunen bzw. bei sonstigen Körperschaften des öffentlichenRechts aus dem Programm Kommunal Investieren.

Wo und wie wird beantragt?

gem. a) auf formgebundenen Antragsformularen mit div. Anlagen (als Programmnummer ist230 anzugeben) über ein vom Antragsteller frei wählbares Kreditinstitut (Hausbank) zurWeiterleitung an die:

KfW MittelstandsbankPalmengartenstraße 5-960325 Frankfurt am MainTel.: 069 - 74310Fax: 069 - 74312944Infocenter: Tel.: 01801 - 241124Internet: http://www.kfw-mittelstandsbank.de

Die KfW und das Umweltbundesamt (UBA) prüfen, ob das Vorhaben generell förderfähigist. Bei positivem Ergebnis werden die Interessenten zur offiziellen Antragstellung aufgefor-dert. Die fachliche Begleitung leistet das UBA (weitere Informationen im Internet unterhttp://www.umweltbundesamt.de).

gem. b) und c) auf formgebundenen Antragsformularen mit div. Anlagen direkt bei der KfW.

BMU-Umweltinnovationsprogramm (UIP) - Kredite und Zuschüsse für Vorhaben mitDemonstrationscharakter im Umweltbereich

Entsorgung / Minderung von BelastungenU-E04

610

Page 138: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Gefördert werden fahrzeug- und personenbezogene Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Effi-zienzsteigerung:a) der Erwerb von Ausrüstungsgegenständen, Einrichtungen und sonstige Maßnahmen im

Bereich Umwelt und Sicherheit;b)Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung.

Ziel dieser „De-minimis“-Beihilfe ist es, die negativen Wirkungen des Straßengüterver-kehrsmit schweren Nutzfahrzeugen auf die Umwelt zu reduzieren sowie die Sicherheit imStraßengüterverkehr mit solchen Fahrzeugen dauerhaft zu erhöhen.

Beispiele zu fahrzeugbezogenen bzw. personenbezogenen Maßnahmen sind der Anlage derRichtlinie zu entnehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 des Güterkraft-verkehrsgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von in der BundesrepublikDeutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugensind.Als schwere Nutzfahrzeuge gelten Kraftfahrzeuge, die ausschl. für den Güterkraftverkehrbestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mind. 12 t beträgt.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn die in der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 („De-minimis“-Verordnung) genannten

Voraussetzungen gegeben sind,- wenn mit den Maßnahmen noch nicht begonnen worden ist.

Ein Anspruch des Antragstellers auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde ent-scheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushalts-mittel.

Quelle: Bundesanzeiger Nr. 84 vom 10.06.2010

Wie viel wird gefördert?

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Teilfinanzierung in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses gewährt. Förderhöchstbeträge:- je fahrzeugbezogene Maßnahme bis zu 3.600 EUR, z. B. Erwerb von Fahrerassistenz-

oder Partikelminderungssystemen,- je personenbezogene Maßnahme bis zu 1.400 EUR, z. B. Kosten der Sicherheitsausstat-

tung/Berufskleidung für Fahrzeug- und Ladepersonal sowie für Disponenten,- je Maßnahme zur Effizienzsteigerung bis zu 2.500 EUR, z. B. Erwerb von Telematiksyste-

men.

Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mitschweren Nutzfahrzeugen (Förderprogramm „De-minimis“)

Entsorgung / Minderung von Belastungen U-E06

611

Page 139: Das Förderbuch Thüringen 2001

Der Förderhöchstbetrag je Unternehmen ist auf max. 33.000 EUR jährlich begrenzt. Er er-gibt sich aus dem Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug in Höhe von bis zu 2.000 EUR mul-tipliziert mit der Anzahl schwerer Nutzfahrzeuge, die zum 31. Oktober des der Antragstel-lung vorausgehenden Jahres auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen zugelassen sind.

Wo und wie wird beantragt?

Auf amtlichem Vordruck frühestens ab dem 1. November des Vorjahres und spätestens biszum 31. März des Jahres, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll.Bewilligungsbehörde ist das:

Bundesamt für Güterverkehr (BAG)Postfach 19018050498 KölnTel.: 0221 - 57760Fax: 0221 - 57761777E-Mail: [email protected]: http://www.bag.bund.de

Vordrucke für Antragstellung, Mittelabruf und Verwendungsnachweis können bei der Bewil-ligungsbehörde bezogen oder unter der o. g. Internetadresse abgerufen werden.

Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mitschweren Nutzfahrzeugen (Förderprogramm „De-minimis“)

Entsorgung / Minderung von BelastungenU-E06

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Page 140: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Kofinanzierung von Vorhaben in drei thematischen Bereichen:a) LIFE+ „Natur und biologische Vielfalt“,b) LIFE+ „Umweltpolitik und Verwaltungspraxis“,c) LIFE+ „Information und Kommunikation“.

Wer wird gefördert?

Empfänger können öffentliche und/oder private Stellen, Akteure und Einrichtungen aus den27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein.

Sollten zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, könnten sich auch bestimmte EFTA-Länder,Kandidatenländer für den EU-Beitritt sowie Länder des westlichen Balkans, die am Stabili-sierungs- und Assoziierungsprozess teilnehmen, beteiligen.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn die Projekte im Interesse der Gemeinschaft sind, indem sie einen wesentlichen Bei-

trag zur Erreichung des allgemeinen Ziels von LIFE+ leisten,- wenn die Projekte technisch und finanziell kohärent, durchführbar und von gesicherter

Wirtschaftlichkeit sind,- wenn die Projekte einen europäischen Mehrwert gewährleisten und die Finanzierung wie-

derkehrender Tätigkeiten vermeiden, indem sie eines der folgenden Kriterien erfüllen:- vorbildliche Praxis oder Demonstrationsprojekte zur Durchführung der Richtlinie

79/409/EWG*) oder der Richtlinie 92/43/EWG**),- innovative oder Demonstrationsprojekte mit Bezug zu den Umweltzielen der Gemein-

schaft, wozu u. a. die Herausbildung oder Verbreitung von als vorbildliche Praxis gelten-den Techniken, Know-how oder Technologien gehören,

- Sensibilisierungskampagnen und spezielle Ausbildungsmaßnahmen für die am Wald-brandschutz beteiligten Personen,

- Projekte zur Entwicklung und Umsetzung von Gemeinschaftszielen für die breit ange-legte, harmonisierte, umfassende und langfristige Überwachung von Wäldern und ökolo-gischen Wechselwirkungen.

Quelle: Verordnung (EG) Nr. 614/2007 des Europäischen Parlamentes und des Ratesvom 23.05.2007 über das Finanzierungsinstrument für Umwelt (LIFE+), veröffentlichtim Amtsblatt der EG Nr. L 149 vom 09.06.2007, S. 1.*) ABI. L 102 vom 25.04.1979, S. 1., zuletzt geändert durch RL 2006/105/EG**) ABI. L 206 vom 22.07.1992, S. 7., zuletzt geändert durch RL 2006/105/EG

LIFE - Finanzierungsinstrument für die Umwelt

Komplexe Förderung U-K01

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Page 141: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wie viel wird gefördert?

Grundsätzlich 50% der in Betracht kommenden Kosten; bei LIFE+ „Natur und biologischeVielfalt" in Ausnahmefällen 75%.

Wo und wie wird beantragt?

Die Europäische Kommission veröffentlicht jährlich eine fristgebundene Aufforderung zurEinreichung von Anträgen mit dem Link für Antragsformulare. http://ec.europa.eu/environ-ment/life/funding/lifeplus.htm

Die Anträge sind rechtzeitig einzureichen beim:

Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und NaturschutzPostfach 90036599106 Erfurt

Ansprechpartner für LIFE+ „Natur und biologische Vielfalt":Referat 28, Herr Stephan Pfützenreuter, Tel.: 0361 - 3799344

Ansprechpartnerin für LIFE+ „Umweltpolitik und Verwaltungspraxis" und LIFE+ „Informa-tion und Kommunikation":Referat 22 Herr S. Schlehahn, Tel.: 0361 - 3799864

LIFE - Finanzierungsinstrument für die Umwelt

Komplexe FörderungU-K01

614

Page 142: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Vorhaben zum Schutz der Umwelt mit folgenden Förderbereichen:1. Umwelttechnik: umwelt- und gesundheitsfreundliche Verfahren und Produkte, Klima-

schutz und Energie, Architektur und Bauwesen,2. Umweltforschung und Naturschutz: angewandte Umweltforschung, umweltgerechte Land-

nutzung, Naturschutz, 3. Umweltkommunikation und Kulturgüterschutz: Umweltinformationsvermittlung, Umwelt-

bildung, Umwelt und Kulturgüter.

Aktuelle Förderschwerpunkte und Informationen sind den Jahresberichten sowie den spezifi-schen Ausschreibungen in den jeweiligen Fachorganen zu entnehmen oder über das Internetabzurufen.

Wer wird gefördert?

Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (KMU werden vor-rangig gefördert).

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn der Bewilligungsempfänger über die für die Projektdurchführung erforderlichen Vor-

aussetzungen und Fähigkeiten verfügt,- wenn sich die Vorhaben klar vom gegenwärtigen Stand der Forschung und Technik ab-

grenzen und eine Weiterentwicklung darstellen (Innovation),- wenn das Vorhaben für eine breite Anwendung geeignet ist und sich unter marktwirt-

schaftlichen Konditionen zeitnah umsetzen lässt (Modellcharakter),- wenn das Vorhaben neue, ergänzende Umweltentlastungspotenziale erschließt (Umwelt-

entlastung),- wenn das Vorhaben der Bewahrung und Wiederherstellung des nationalen Naturerbes

dient.

Quelle: Informationsmaterial der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

Wie viel wird gefördert?

Der zweckgebundene, nicht rückzahlbare Zuschuss kann als Projektförderung in Form einerAnteil-, Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung gewährt werden, je nach Projekt undAntragsteller in unterschiedlicher Höhe. Für die Höhe der Förderungen von Unternehmen finden die jeweils geltenden beihilferechtli-chen Regelungen der EG-Kommission Anwendung.Der Antragsteller hat grundsätzlich einen Eigenanteil zu erbringen.In begründeten Ausnahmefällen kann die Förderung zweckgebunden als Darlehen oderBürgschaft erfolgen.

Förderbereiche der Deutschen Bundesstiftung Umwelt: Umwelttechnik, Umweltforschung und Naturschutz, Umweltkommunikation

Komplexe Förderung U-K02

615

Page 143: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wo und wie wird beantragt?

Zur ersten Einschätzung eines Vorhabens empfiehlt sich zunächst die Einreichung einerknappen, aussagefähigen Projektskizze.Formlose Antragstellung mit div. Angaben lt. Verfahrensbestimmungen an die Geschäftsstel-le:

Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)An der Bornau 249090 OsnabrückTel.: 0541 - 96330Fax: 0541 - 9633190Internet: http://www.dbu.de

Förderbereiche der Deutschen Bundesstiftung Umwelt: Umwelttechnik, Umweltforschung und Naturschutz, Umweltkommunikation

Komplexe FörderungU-K02

616

Page 144: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Es werden Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Natur- und Kulturer-bes gefördert,im Einzelnen folgende Maßnahmen:- die Erstellung von Plänen und Studien im Zusammenhang mit dem Management in Natura

2000-Gebieten und anderen Gebieten mit besonderer Naturausstattung,- Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen,

Durchführung von Biotopverbund- und Artenschutzprojekten,- Investitionen zur Stärkung der Vielfalt und Eigenart der Landschaft, Investitionen zur In-

Wert-Setzung von Produkten der Landschaftspflege,- Investitionen zur Entwicklung von Schutzgebieten hinsichtlich Besucherlenkung und -

information, Schaffung von Besuchereinrichtungen und Naturerlebnisangeboten,- Aktionen zur Sensibilisierung für Naturschutzbelange: Beratungs- , Planungs- und Koordi-

nierungsleistungen im Zusammenhang mit der Flächennutzung, Aus- und Fortbildungs-maßnahmen von Naturführern in Großschutzgebieten, Durchführung von Informationsver-anstaltungen, Ausstellungen, Erstellung von Informationsmaterialien.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen des öffentlichen und pri-vaten Rechts sein.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn die Maßnahmen im Zusammenhang mit Natura 2000 bzw. im Zusammenhang mit

den Nationalen Naturlandschaften (Nationalpark, Biosphärenreservat, Naturpark), Natur-schutzgebieten oder anderen Gebieten mit besonderer Naturausstattung in Thüringen ste-hen,

- wenn es sich um Maßnahmen innerhalb des ländlichen Raums in Thüringen handelt (diekreisfreien Städte Erfurt, Jena und Gera sind von der Förderung ausgeschlossen),

- wenn die Maßnahmen überwiegend den Zielen des Naturschutzes und der Landschafts-pflege dienen,

- wenn zu ihrer Durchführung nicht andere öffentlich-rechtliche Verpflichtungen für denProjektträger bestehen,

- wenn die Antragstellung jeweils vor Beginn der Maßnahme erfolgt.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehördeentscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen.

Hinweis: Die Richtlinie ist befristet bis zum 31.12.2015.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 23/2008

Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL)

Komplexe Förderung U-K03

617

Page 145: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wie viel wird gefördert?

Es kann ein zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierungbis 70%, bei einem besonders hohen öffentlichen Interesse bis zu 100%, der zuwendungs-fähigen Ausgaben gewährt werden, ab einer Höhe der jährlichen Zuwendung von5.000 EUR.

Wo und wie wird beantragt?

Projektskizzen und Projektanträge können eingereicht werden bei der oberen Naturschutz-behörde im:

Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar

Formulare und Hinweise sind unter folgender Internet-Adresse einsehbar:http://www.thueringen.de/de/tmlfun/themen/naturschutz/vertragsnaturschutz

Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL)

Komplexe FörderungU-K03

618

Page 146: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Gefördert werden Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und inno-vativen nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in der Land-, Forst-, Fischerei- undErnährungswirtschaft. Dabei sollen Defizite und Probleme bei der Erhaltung und nachhalti-gen Nutzung genetischer Ressourcen abgebaut und innovative Konzepte mit Vorbildcharak-ter entwickelt werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigte:Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz und Produktionsstätte inder Bundesrepublik Deutschland sowie Bundes- und Landeseinrichtungen.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn die Antragsteller Erfahrungen im Bereich der Erhaltung und innovativen nachhalti-

gen Nutzung der biologischen Vielfalt mitbringen,- wenn das Vorhaben einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung

genetischer Ressourcen liefert und der Wissenstransfer der Ergebnisse in die Praxisgewährleistet ist.

Quelle: Bundesanzeiger Nr. 39 vom 25.02.2005

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Zuwendung wird im Einzel-fall festgesetzt.

Wo und wie wird beantragt?

Anträge sind zu richten an die:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)Referat 514 – Projektträger Agrarforschung und -entwicklungDeichmanns Aue 2953179 BonnTel.: 0228 - 9968450Fax: 0228 - 996845-34 44E-Mail: [email protected]: http://www.ble.de

Vor Antragstellung soll eine Ideenskizze (max. 5 Seiten) eingereicht werden, um die Förder-würdigkeit und die Erfolgsaussichten prüfen zu lassen.

Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt

Komplexe Förderung U-K04

619

Page 147: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

- Neubau und Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen,- Rückbau von Deichen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes, insbesondere zur Wie-

dergewinnung von Überschwemmungsgebieten,- Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung, um den ökologischen und chemischen

Zustand der oberirdischen Gewässer zu verbessern, z. B. durch1. Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen,2. Verbesserung der Durchgängigkeit,3. Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landwirtschaft:

- Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen im Zusammenhang mit den o. g. Maßnah-men.

Wer wird gefördert?

Gemeinden, Zweckverbände sowie Wasser- und Bodenverbände, die nach § 68 Abs. 1 Nr. 2und Abs. 2 und § 75 Abs. 2 ThürWG Träger der Aufgaben sind.Sofern Zweckverbände oder Wasser- und Bodenverbände bestehen, werden die Zuwendun-gen nur an die Verbände und nicht an einzelne Verbandsmitglieder gewährt.

Die Fördervoraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen.Die Anmeldung zur Förderung erfolgt bis zum 30.04 für die Umsetzung des Folgejahres beider Thüringer Aufbaubank.

Hinweis: Die Richtlinie ist bis 31.12.2015 befristet.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 26/2010

Wie viel wird gefördert?

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss i. R. einer Projektförderung alsAnteilfinanzierung gewährt. Die Zuwendungshöhe errechnet sich auf der Grundlage der alszuwendungsfähig anerkannten Ausgaben für den Zuwendungszweck im Rahmen der zur Ver-fügung sehenden Haushaltsmittel.

Zuwendungen in Höhe von bis zu 70% können gewährt werden. Anträge, deren voraussicht-liche zuwendungsfähige Kosten unter 7.500 EUR liegen, werden nicht im Förderprogrammberücksichtigt.

Wasserwirtschaftliche Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung

ProjektförderungU-P01

620

Page 148: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wo und wie wird beantragt?

Mit formgebundenen Antragsformularen entsprechend der Maßgaben der Förderrichtlinie beider:

Thüringer AufbaubankPF 90024499105 ErfurtGorkistraße 999084 ErfurtTel.: 0361 - 74470Internet: http://www.aufbaubank.de

Wasserwirtschaftliche Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung

Projektförderung U-P01

621

Page 149: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

1. Pflege von Flächen zur Sicherung und Entwicklung verschiedener Lebensraumtypen mitihren Lebensgemeinschaften per Zuwendungsvertrag (Mager- und Trockenstandorte,Feucht- und Nassstandorte, Grünland in Wiesenbrütergebieten, Bergwiesen, Streuobstwie-sen, Teiche und naturnahe Kleingewässer u. a.),

2. Sicherung von Amphibienwanderungen an Straßen per Zuwendungsvertrag,3. Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege per Zuwen-

dungsbescheid (z. B. Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung und Sicherung von Lebens-räumen der wildlebenden Tier- und Pflanzenwelt, Maßnahmen zur Neuanlage und Verbes-serung landschaftstypischer Biotope, Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung derBestände gefährdeter Tier- und Pflanzenarten).

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger können natürliche sowie juristische Personen des öffentlichen unddes privaten Rechts sein.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:wenn durch das Vorhaben ein positiver Effekt zum Artenschutz, Biotopschutz oder zur Bio-topgestaltung erwartet wird.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 51/2009

Wie viel wird gefördert?

Zu 1.: für die Pflege von Flächen zur Sicherung und Entwicklung bestimmter Lebensraum-typen: 100 bis 500 EUR pro Hektar, für Erstpflegemaßnahmen bis zu 1.250 EUR proHektar,

zu 2.: für die Sicherung von Amphibienwanderungen an Straßen: für den Auf- und Abbaudes Zauns 20 EUR je 100 Meter Zaun; für die Betreuung 55 EUR je 100 Meter Zaun,

zu 3.: für die Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflegewerden 70 bis 90%, in begründeten Einzelfällen bis 100% der zuwendungsfähigen Aus-gaben gefördert.

Wo und wie wird beantragt?

Die vom Antragsteller unterschriebenen Vertragsangebote oder schriftlichen Förderanträgewerden auf vorgegebenen Formularen jährlich zum 1. Februar bei den jeweiligen unterenNaturschutzbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte eingereicht.

Informationen im Internet unterhttp://www.thueringen.de/de/tmlfun/themen/naturschutz/vertragsnaturschutz

Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen (NALAP)

ProjektförderungU-P02

622

Page 150: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Errichtung bzw. Sanierung (nicht i. S. bloßer Unterhaltung, Wartung oder Reparatur) vonAnlagen der öffentlichen Abwasserentsorgung. Die Vorhaben werden nach wasserwirtschaft-lichen Prioritäten, insbesondere hinsichtlich der Umsetzung der Europäischen Wasserrah-menrichtlinie, gefördert.

Wer wird gefördert?

Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere Gemeinden, Gemeindeverbände,Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände sowie sonstige juristische Personen des öffent-lichen Rechts, die Träger der Aufgaben der Abwasserentsorgung sind.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn das Vorhaben Bestandteil des jährlichen Förderprogramms des Thüringer Ministeri-

ums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz und Bestandteil eines nach denVorgaben des TMLFUN aufgestellten und bestätigten Abwasserbeseitigungskonzeptes ist,

- wenn die Antragsunterlagen entsprechend der geltenden Richtlinie für die Förderung was-serwirtschaftlicher Vorhaben bis zum 31.12. des Vorjahres vollständig vorliegen und diezuständige Rechtsaufsichtsbehörde die gesicherte Finanzierung des Vorhabens bescheinigthat.

Die weiteren Voraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen.

Die Anmeldung zur Aufnahme in das Förderprogramm hat bis spätestens 15. Juni des Vor-jahres bei der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie zu erfolgen.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 39/2008

Wie viel wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als Anteilfinanzierung im Rahmen der Projektförderung als nichtrückzahlbare Zuschüsse auf der Grundlage der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. DerFördersatz beträgt bis zu 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bagatellgrenze50.000 EUR.

Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen - Abwasseranlagen für die öffentliche Entsorgung

Projektförderung U-P05

623

Page 151: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wo und wie wird beantragt?

Die Anträge sind mit div. Unterlagen lt. Richtlinie 2-fach vorzulegen bei der:

Thüringer AufbaubankPF 90024499105 ErfurtGorkistraße 999084 ErfurtTel.: 0361 - 74470Internet: http://www.aufbaubank.de

Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen - Abwasseranlagen für die öffentliche Entsorgung

ProjektförderungU-P05

624

Page 152: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Errichtung von Wasseraufbereitungsanlagen bei der regionalen Trinkwasserversorgung imFall von regelmäßigen Grenzwertüberschreitungen der Trinkwasserversorgung bzw. vonEmpfehlungen der WHO oder die Verbindung zwischen Versorgungsgebieten, wenn nur soqualitätsgerechtes Trinkwasser zur Verfügung gestellt werden kann.

Wer wird gefördert?

Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere Gemeinden, Gemeindeverbände,Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände sowie sonstige juristische Personen des öffent-lichen Rechts, die Träger der Aufgaben der Wasserversorgung sind.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn das Vorhaben Bestandteil des jährlich zu erstellenden Förderprogramms des Thürin-

ger Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz ist,- wenn die Antragsunterlagen entsprechend der geltenden Richtlinie für die Förderung was-

serwirtschaftlicher Vorhaben bis zum 31.12. des Vorjahres vollständig vorliegen und diezuständige Rechtsaufsichtsbehörde die gesicherte Finanzierung des Vorhabens bescheinigthat.

Die weiteren Voraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen.

Die Anmeldung zur Aufnahme in das Förderprogramm hat bis spätestens 15. Juni des Vor-jahres bei der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie zu erfolgen.

Hinweis: Aufgrund fehlender Mittelbereitstellung erfolgt derzeit keine Förderung.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 39/2008

Wie viel wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als Anteilfinanzierung im Rahmen der Projektförderung als nichtrückzahlbare Zuschüsse auf der Grundlage der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. DerFördersatz beträgt 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben.Bagatellgrenze: 50.000 EUR.

Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen - Wasserversorgungsanlagen für dieöffentliche Wasserversorgung

Projektförderung U-P06

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Page 153: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wo und wie wird beantragt?

Die Anträge sind mit div. Unterlagen lt. Richtlinie 2-fach vorzulegen bei der:

Thüringer AufbaubankPF 90024499105 ErfurtGorkistraße 999084 ErfurtTel.: 0361 - 74470Internet: http://www.aufbaubank.de

Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen - Wasserversorgungsanlagen für dieöffentliche Wasserversorgung

ProjektförderungU-P06

626

Page 154: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Maßnahmen für eine Nachhaltige Entwicklung im Sinne der Agenda 21 im Freistaat Thürin-gen, insbesondere in den Bereichen Nachhaltiges Wirtschaften, Bildung für Nachhaltige Ent-wicklung, Lokale Agenda 21, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sowie Ener-gieeffizienz und Ressourcenschonung.

Fördergegenstände können sein:1. Beratungsprojekte zur erstmaligen Einführung von Managementsystemen oder Manage-

mentansätzen im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens,2. Projekte i. S. einer nachhaltigen Entwicklung, insbesondere in den Schwerpunkten Ener-

gieeffizienz und Ressourcenschonung, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel,inter- und intrakommunale Partizipation, nachhaltiger Lebensstil, nachhaltiger Konsum,Entwicklungszusammenarbeit/Eine Welt,

3. vom Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt anerkannteNachhaltigkeitszentren.

Wer wird gefördert?

Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, Vereine und Verbände, kleine undmittlere Unternehmen (KMU), Wirtschaftsverbände und -kammern, Branchenzusammen-schlüsse sowie Forschungseinrichtungen.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn die Förderung grundsätzlich auf Maßnahmen beschränkt ist, die im Freistaat Thürin-

gen durch Träger mit Niederlassung in Thüringen realisiert werden,- wenn sich der Zuwendungsempfänger bereit erklärt, in einem öffentlichen zugänglichen

Verzeichnis der Begünstigten genannt zu werden,- wenn dem Freistaat Thüringen ein Nutzungsrecht an den Ergebnissen aus den mit Zuwen-

dungen geförderten Projekten eingeräumt wird.Zuwendungen an Unternehmen sind nur bei Erfüllung der Kriterien der Verordnung (EG) Nr.1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Art. 87 und88 EG-Vertrag „De-minimis"-Beihilfen in der jeweils gültigen Fassung zulässig.Weitere Fördervoraussetzungen ergeben sich aus der Förderrichtlinie.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 47/2007

Richtlinie zur Förderung der Nachhaltigen Entwicklung in Thüringen

Projektförderung U-P07

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Page 155: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wie viel wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als Projektförderung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse alsAnteilfinanzierung gewährt.Die Förderquote kann nach 1. und 2. je nach Projekt bis zu 50%, 60% oder 70% der zuwen-dungsfähigen Ausgaben betragen, Einzelheiten sind der Richtlinie zu entnehmen. Die Zu-wendungen für die Nachhaltigkeitszentren betragen bis zu 100% der zuwendungsfähigenAusgaben.Zuwendungsfähige Ausgaben nach 1. sind Honorare für externe Beratungsleistungen, Ausga-ben für Validierung, Registrierung und Zertifizierung sowie in begrenztem Umfang Ausga-ben für die Ergebnispräsentation.Zuwendungsfähige Ausgaben für Projekte nach 2. und 3. sind Personalausgaben (einschl.Honorare) in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)unter Berücksichtigung des Besserstellungsverbotes, Sachausgaben einschl. Reisekostengem. ThürRKG in der jeweils gültigen Fassung sowie einzeln nachzuweisende sächlicheVerwaltungsausgaben.

Wo und wie wird beantragt?

Anträge auf Förderung sind schriftlich und formgebunden beim:

Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und NaturschutzReferat 57Postfach 90036599106 Erfurt

oder einer vom ihm benannten Stelle vorzulegen. Die Antragsformulare können bei der vor-genannten Stelle oder aus dem Internet unter http://www.agenda21.thueringen.de bezogenwerden.

Richtlinie zur Förderung der Nachhaltigen Entwicklung in Thüringen

ProjektförderungU-P07

628

Page 156: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Die Durchführung von Koordinierungs- und Beratungsleistungen sowie der Öffentlichkeits-arbeit von Landschaftspflegeverbänden, sofern diese auf die Umsetzung und Optimierungvon Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gerichtet sind.

Wer wird gefördert?

Landschaftspflegeverbände (gemeinnützige eingetragene Vereine) mit Sitz in Thüringen.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:wenn die Vorhaben zur nachhaltigen Landnutzung und Landschaftspflege der Entwicklungund Erhaltung einer vielfältigen und artenreichen Kulturlandschaft dienen.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 01/2009

Wie viel wird gefördert?

Die Zuwendungen werden in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen im Wege der Anteil-finanzierung gewährt:- bis max. 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben,- Bagatellgrenze 250 EUR,- Förderung als Vielfaches eines festgelegten Stundensatzes; Personal- und Sachausgaben

max. 27,50 EUR pro Stunde,- Fördermittel jährlich bis zu 50.000 EUR pro Verband.

Wo und wie wird beantragt?

Auf formgebundenen Antragsformularen bei der:

oberen Naturschutzbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

Informationen im Internet unterhttp://www.thueringen.de/de/tmlfun/themen/naturschutz/vertragsnaturschutz

Förderung von Koordinierungs- und Beratungsleistungen und der Öffentlichkeitsarbeitder Landschaftspflegeverbände

Projektförderung U-P08

629

Page 157: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt Projekte im Sinne der UN-Dekade „Bildung für Nachhaltige Ent-wicklung“, insbesondere Umweltbildungsprojekte, die Inhalte der Nachhaltigen Entwicklungsowie des Umwelt- und Naturschutzes handlungsorientiert und beispielhaft vermitteln. För-derfähig sind vorrangig Projekte in der außerunterrichtlichen Bildung, die1. ein ganzheitliches Umweltbewusstsein im Sinne einer Nachhaltigen Entwicklung, mög-

lichst in Kooperation zwischen dem Antragsteller und geeigneten Dritten, fördern,2. haupt- oder ehrenamtlich in der Umweltbildungsarbeit tätige Kräfte qualifizierenoder3. zur Qualitätssicherung der Arbeit in Umweltbildungseinrichtungen und den Bildung für

Nachhaltige Entwicklung praktizierenden gemeinnützigen Vereinen und Verbänden beitra-gen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigte:Zuwendungsempfänger können gemeinnützige Organisationen, kleine und mittlere Unter-nehmen, Gebietskörperschaften sowie deren Zusammenschlüsse sein.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:wenn die Maßnahmen und Projekte grundsätzlich innerhalb des Freistaates Thüringen durchTräger mit Sitz oder Außenstelle in Thüringen realisiert werden.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehör-de entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushalts-mittel über vorliegende Projektanträge.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 22/2009

Wie viel wird gefördert?

Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüs-se gewährt. Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung. Der Fördersatz beträgt i. d. R.50%, in begründeten Ausnahmefällen bis max. 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben. DieDifferenz ist durch Eigenmittel oder unbare Eigenleistungen (Eigenarbeit) abzudecken.Bagatellgrenze 1.000 EUR. Förderfähig sind:- unmittelbar dem Projekt dienende Sachausgaben für Arbeitsmittel, Arbeitsmaterial und

Verwaltungsaufwand,- projekt- und personenbezogene Ausgaben (z. B. Honorare, Reisekosten, Entgelte, Tage-

und Übernachtungsgelder gem. Thüringer Reisekostengesetz).

Förderung der Bildung für Nachhaltige Entwicklung in Thüringen

ProjektförderungU-P09

630

Page 158: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wo und wie wird beantragt?

Schriftlicher Antrag mit den in der Anlage 1 der Richtlinie geforderten Unterlagen undAngaben beim:

Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und NaturschutzReferat 57Ansprechpartner: Frau ArnoldTel.: 0361 - 3799175Fax: 0361 - 3799950PF 90036599106 ErfurtTel.: 0361 - 37900Fax: 0361 - 3799950

Die Richtlinie mit den dazugehörigen Antragsunterlagen kann abgerufen werden unter:http://www.agenda21.thueringen.de

Weitere Informationen sind bei der Koordinationsstelle UN-Dekade Thüringen im Internetunter http://www.dekade-thueringen.de zu erhalten.

Förderung der Bildung für Nachhaltige Entwicklung in Thüringen

Projektförderung U-P09

631

Page 159: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Die Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die Erhaltungder natürlichen Lebensgrundlagen für Pflanzen, Tiere und Menschen.

Wer wird gefördert?

In Thüringen anerkannte Naturschutzvereine mit Sitz in Thüringen.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:wenn die Vorhaben vorwiegend der Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und derLandschaftspflege dienen.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 01/2009

Wie viel wird gefördert?

Die Zuwendungen erfolgen im Rahmen einer Projektförderung in Form von nicht rückzahl-baren Zuschüssen als Festbetragsfinanzierung bis max. 90% der zuwendungsfähigen Ausga-ben; alle persönlichen und sächlichen Verwaltungsausgaben sowie Investitionskosten.

Wo und wie wird beantragt?

Auf formgebundenen Antragsformularen bis zum 31.01. des laufenden Haushaltsjahresbeim:

Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Naturschutz und UmweltAbteilung 2PF 10215399021 ErfurtTel.: 0361 - 3799360

Förderung der in Thüringen anerkannten Naturschutzvereine

ProjektförderungU-P10

632

Page 160: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Beförderung von Auszubildenden auf ermäßigten Zeitfahrausweisen des Ausbildungsver-kehrs.

Wer wird gefördert?

Linienverkehrsunternehmen, die Auszubildende auf ermäßigten Zeitfahrausweisen des Aus-bildungsverkehrs im Linienverkehr nach §§ 42, 43 Nr. 2 PBefG befördern.

Fördervoraussetzungen:

Antragstellung (jährliche Abrechnung) bis zum 31.05. des Jahres für das vorausgegangeneKalenderjahr.

Quelle: § 45a PBefG i. V. m. VO über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistun-gen im Straßenpersonenverkehr vom 02.08.1977 (BGBl I S. 1460), zuletzt geändertdurch Artikel 1 der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungenim Straßenpersonenverkehr u. a. vom 08. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864)

Wie viel wird gefördert?

Als Ausgleich werden 50% des Unterschiedsbetrages zwischen dem Ertrag dieses Ausbil-dungsverkehrs und den durchschnittlichen Kosten, multipliziert mit den geleisteten Perso-nenkilometern für diese Personenbeförderungsleistungen, erstattet. Der Ausgleich wird fürdas Jahr 2004 um 4%, für das Jahr 2005 um 8% und vom Jahr 2006 an jeweils um 12% ver-ringert.

Wo und wie wird beantragt?

Antragstellung nach bundeseinheitlichem Muster (gem. § 7 Abs. 1 VO über den Ausgleichgemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr [PBef Ausgl V]) beim:

Thüringer LandesverwaltungsamtAbteilung 5 Wirtschaft und Gesundheit, Referat 520Weimarplatz 499423 WeimarTel.: 0361 - 37900

Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen gem. § 45a PBefG (Ausbildungsverkehr)

Ausgleichsleistungen des Landes V-A01

633

Page 161: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Gewährung von Zuwendungen für die Bereitstellung bedarfsgerechter ÖPNV-Angebote inden Betriebszweigen Straßenbahn-, Stadtbus- und Regionalbusverkehr.Nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind in den Betriebszweigen Straßenbahn-,Stadtbus- und Regionalbusverkehr genehmigte Linienverkehre förderfähig. Dabei sind Stadt-busverkehre Linien, die innerhalb eines Stadtgebietes bzw. bis in die angrenzenden Gemein-den betrieben werden.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger sind die Aufgabenträger für den StPNV nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3ThürÖPNVG, welche Belastungen aus der Erfüllung gemeinwirtschaftliche Verpflichtungennach Art. 3 Abs. 1 und Abs. 2 EG-VO 1370/2007 zu tragen haben.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn Verkehrsunternehmen nach PBefG genehmigte Linienverkehre durchführen,- wenn vom Aufgabenträger ein bedarfsgemäß fortgeschriebener Nahverkehrsplan vorliegt.Weitere Voraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen.

Der Antrag muss für das Folgejahr bis 30.09. des Kalenderjahres beim Thüringer Landesver-waltungsamt gestellt werden.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 28/2010

Wie viel wird gefördert?

Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Bewilligung erfolgtgetrennt für die Betriebszweige Straßenbahnverkehr sowie Stadtbus- und Regionalbusver-kehr.Die Auszahlung erfolgt jährlich als Abschlagszahlung in zwei Raten: II. Quartal und IV.Quartal jeweils 50%. Voraussetzung für die Auszahlung der zweiten Rate ist die Vorlageeines Verwendungsnachweises durch den Aufgabenträger.

Wo und wie wird beantragt?

Auf formgebundenen Antragsformularen mit div. Anlagen beim:

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)Abt. 5 Wirtschaft und Gesundheit, Referat 520Weimarplatz 499423 WeimarTel.: 0361 - 37900

Förderung einer bedarfsgerechten Verkehrsbedienung im Straßenpersonennahverkehr(StPNV-Finanzierungsrichtlinie)

Ausgleichsleistungen des LandesV-A02

634

Page 162: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Vorrangig gefördert werden Investitionen, die der Verbesserung der öffentlich zugänglichenInfrastruktur dienen. Die Förderung einzelbetrieblicher Investitionen ist unter Beachtung derEG-VO 1370/2007 sowie der in dieser Richtlinie genannten Voraussetzungen zulässig.Förderfähig sind insbesondere:- Neubau, Ausbau und Instandsetzung von Straßenbahntrassen und Schieneninfrastruktur

des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)- Bau und Ausbau von Zugangsstellen zum ÖPNV, von Verknüpfungspunkten und Buswen-

deschleifen,- Bau und Ausbau von Park&Ride (P&R) und Bike&Ride (B&R) an Zugangsstellen des

ÖPNV,- Telematikmaßnahmen im ÖPNV, wie Errichtung von Leit-, Beschleunigungs-, Sicherungs-

, Vertriebs-, Fahrgastservice- und Fahrgastinformationssystemen,- investive Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrgastsicherheit im ÖPNV- Beschaffung und Ersatzbeschaffung von technischen Anlagen und Ausrüstungen für Be-

triebshöfe des ÖPNV sowie für den unmittelbaren Betriebsablauf unbedingt notwendigeInstandsetzungsmaßnahmen,

- Beschaffung von neuen Straßenbahnfahrzeugen,- Beschaffung von neuen Linienomnibussen,- Modernisierung vorhandener Straßenbahnfahrzeuge durch Ersatz veralteter oder verschlis-

sener technischer Bauteilgruppen oder Aggregate,- Kostenanteile für Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz für nicht

bundeseigene Schienenwege, die der Baulastträger des Schienenweges zu tragen verpflich-tet ist,

- in besonderen begründeten Ausnahmefällen und unter den Voraussetzungen der Richtlinieder Neubau von Betriebshöfen der ÖPNV.

Wer wird gefördert?

Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen des ÖPNV, kommunale Gebietskörperschaftensowie deren jeweilige Zusammenschlüsse.

Das geplante Investitionsvorhaben ist frühzeitig zur Aufnahme in den Investitionsplan deszuständigen Aufgabenträgers anzumelden. Die Förderanmeldung muss spätestens zum 30.09.des dem Vorhabensbeginn vorhergehenden Jahres bei der Bewilligungsbehörde, dem Frei-staat Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) erfolgen.Anmeldungen für Vorhaben des SPNV, für Verknüpfungspunkte mit dem SPNV und P&R-sowie B&R-Anlagen an Zugangsstellen des SPNV sind spätestens am 15.09. über die Nah-verkehrsservicegesellschaft Thüringen mbH (NSV) dem TLBV vorzulegen.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 07/2011

Förderung von Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen(ÖPNV-Investitionsrichtlinie)

Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs V-Ö01

635

Page 163: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wie viel wird gefördert?

Zuwendungen werden i. R. der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Förderung für die Beschaffung von Linienomnibus-sen erfolgt als Festbetragsfinanzierung.Die Höhe der Zuwendung kann für Infrastrukturmaßnahmen und für investive Maßnahmender Fahrgastsicherheit bis zu 75%, für technische Anlagen und Ausrüstungen sowie Moder-nisierung und Umrüstung von Straßenbahnfahrzeugen bis zu 50%, für die Beschaffung vonStraßenbahnfahrzeugen bis zu 70% und der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Kom-munale Vorhaben können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 80% gefördert werden.Für die Omnibusförderung kann die Zuwendung von 10.000 EUR für einen Kleinbus bis zu110.000 EUR für einen Gelenkbus betragen.Die jeweiligen Fördersätze sind der Richtlinie zu entnehmen.

Wo und wie wird beantragt?

Auf formgebundenen Antragsformularen mit div. Anlagen lt. Richtlinie beim:

Freistaat ThüringenLandesamt für Bau und Verkehr (TLBV)Hallesche Str. 1599085 ErfurtTel.: 0361 - 37900

Für SPNV-Vorhaben, P&R- sowie B&R-Anlagen über die:

Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen mbH (NVS)Schmidtstedter Straße 3499084 ErfurtTel.: 0361 - 349810

Förderung von Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen(ÖPNV-Investitionsrichtlinie)

Förderung des öffentlichen PersonennahverkehrsV-Ö01

636

Page 164: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Maßnahmen, die eine Kooperation mit dem Ziel umsetzt, durch engere Zusammenarbeit,Koordinierung von Verkehrsplanungen, Netzen, Fahrplänen, Tarifen sowie durch gemeinsa-mes Marketing eine Verbesserung und weitere Attraktivitätssteigerung des Verkehrsangebo-tes sowie mehr Wirtschaftlichkeit im ÖPNV zu erreichen. Förderfähig sind z. B. die Erstel-lung und Herausgabe gemeinsamer Fahrplaninformationsmedien, gemeinsame Marketing-vorhaben im ÖPNV, aufgabenträgerübergreifenden Nahverkehrsplanungen. Gefördert wer-den können auch Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einführung flexibler Bedienfor-men im ÖPNV.

Wer wird gefördert?

Kooperationen von Verkehrsunternehmen oder Aufgabenträgern für den ÖPNV, Tarif- undVerkehrsgemeinschaften sowie Tarif- und Verkehrsverbünde.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann nach Antragstellung und Prüfung der Förderfähigkeit.

Zweistufiges Antragsverfahren:- Anmeldung des Fördervorhabens zur Aufnahme in das Förderprogramm,- Antrag zum Fördervorhaben nach Aufnahme des Vorhabens in das Förderprogramm.Das geplante Vorhaben ist spätestens zum 30.10. des Vorjahres für das Folgejahr anzumel-den. Der Förderantrag soll spätestens bis zum 31.01. des der Anmeldung folgenden Jahresgestellt werden.

Die weiteren Voraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen.

Hinweis: Die Richtlinie ist bis 31.12.2013 befristet.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 03/2011

Wie viel wird gefördert?

Zuwendung i. R. der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahl-baren Zuschusses. Bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei förderfähigen Maßnah-men; bei Fortführung und Weiterentwicklung dieser erstmalig geförderten Maßnahmen biszu 50%. Aufgabenübergreifende Nahverkehrsplanungen werden mit bis zu 40% der zuwen-dungsfähigen Ausgaben gefördert.

Förderung der Kooperation im ÖPNV in Thüringen (ÖPNV-Kooperationsrichtlinie)

Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs V-Ö02

637

Page 165: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wo und wie wird beantragt?

Auf formgebundenen Antragsformularen mit div. Anlagen lt. Richtlinie beim:

Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und VerkehrReferat 42PF 90036299106 ErfurtTel.: 0361 - 37900

Förderung der Kooperation im ÖPNV in Thüringen (ÖPNV-Kooperationsrichtlinie)

Förderung des öffentlichen PersonennahverkehrsV-Ö02

638

Page 166: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Die Förderung dient der Schaffung und Sicherung von Infrastruktur an Flughäfen und Ver-kehrslandeplätzen in Thüringen für den Geschäftsreiseverkehr und für Zubringerdienste zuFlughäfen zur luftverkehrsmäßigen Anbindung flughafenferner Landesteile sowie allgemeinder Erhöhung der Sicherheit.

Gefördert werden können bestimmte Aufwendungen (siehe Richtlinie), die bei der Schaffungder notwendigen Infrastruktur für den o. g. Luftverkehr an Flugplatzanlagen entstehen kön-nen.

Baumaßnahmen können nur insoweit gefördert werden, als sie nach Art und Umfang für denauf dem Flugplatz vorhandenen und zu erwartenden Flugbetrieb erforderlich sind.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigte:- für die Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung der Sicherheit sämtliche Halter von

Flugplätzen,- für den Ausbau von Flughäfen und Verkehrslandeplätzen die Halter dieser Einrichtungen,- Halter von Verkehrslandeplätzen mit regionaler Bedeutung (Leipzig-Altenburg, Eisenach-

Kindel, Obermehler-Schlotheim) sind zudem antragsberechtigt nach Punkt 2.3.4 der Richt-linie (elektronische Anflughilfen).

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn die Maßnahme den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung entspricht

und die Erfordernisse des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Städtebaus sowieder Schutz vor Fluglärm angemessen Berücksichtigung finden,

- wenn die Vorhaben bau- und verkehrstechnisch einwandfrei unter Beachtung des Grund-satzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sind,

- wenn mit der Ausführung der Maßnahme erst mit Bewilligung der Fördermittel begonnenwird.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 06/2010

Wie viel wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Der Zuschussbeträgt i. d. R. bis zu 60 v. H., in Ausnahmefällen bis zu 70 v. H. der nachgewiesenen Aus-gaben, die bei der Durchführung der Vorhaben entstehen. Werden die Maßnahmen zusätzlichvon dritter Seite gefördert, so darf die Gesamtförderung 90 v. H. der nachgewiesenen Ausga-ben nicht übersteigen. Bagatellgrenze 1.000 EUR.

Förderung des Ausbaus von Thüringer Flugplätzen sowie von Maßnahmen zurErhöhung der Sicherheit

Förderung außerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs V-P03

639

Page 167: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wo und wie wird beantragt?

Formlose Antragstellung beim:

Thüringer LandesverwaltungsamtReferat Straßen- und LuftverkehrWeimarplatz 499423 Weimar

Förderung des Ausbaus von Thüringer Flugplätzen sowie von Maßnahmen zurErhöhung der Sicherheit

Förderung außerhalb des öffentlichen PersonennahverkehrsV-P03

640

Page 168: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Die Förderung dient der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Kommunen. Förder-fähig sind:- der Neubau, die Erweiterung sowie der Um- und Ausbau von kommunalen Straßen und

Ingenieurbauwerken gem. Anlage 1 der Richtlinie, dazu gehören verkehrswichtige inner-örtliche Straßen mit Ausnahme von Anlieger- und Erschließungsstraßen, verkehrswichtigeZubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz und Ortsverbindungsstraßen,

- Straßen im Zusammenhang mit der Stilllegung von Eisenbahnstrecken,- dynamische Verkehrsleitsysteme gem. Anlage 1,- Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundeswasserstraßen-

gesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Thüringer Straßengesetz, soweit die kreis-angehörigen Gemeinden, die kreisfreien Städte sowie die Landkreise des Freistaats Thü-ringen als Baulastträger der kreuzenden Straße Kostenanteile zu tragen haben,

- verkehrswichtige selbständig geführte Radverkehrsanlagen, die überwiegend dem Alltags-verkehr dienen und im Flächennutzungsplan bzw. einem gleichwertigen Plan der Kommu-ne ausgewiesen sind,

- besondere Fahrspuren für Busse,- die bauliche Erhaltung von kommunalen Straßen und Ingenieurbauwerken gem. Anlage 1

der Richtlinie, - Herstellung von Parkeinrichtungen, mit Ausnahme von Parkhäusern, Tiefgaragen und Um-

steigeparkplätzen, wenn sie Ortsdurchfahrten entlasten und Pendlerparkplätze in der Nähevon Autobahnanschlussstellen, soweit sie dem Benutzer kostenfrei zu Verfügung gestelltwerden,

- bauliche Erhaltung sowie Um- und Ausbau von Verbindungsstraßen zu Kleinsiedlungsge-bieten mit begrenztem Ausbaustandard gem. den Begriffs- und Ausführungsbestimmungennach Anlage 1 der Richtlinie,

- begleitende Maßnahmen des Straßenbaus im Zusammenhang mit dem Bau oder Ausbauvon Verkehrswegen der Straßenbahnen, ohne Beschränkung auf bestimmte Straßengattun-gen,

- Erweiterung und Erhaltung von Ingenieurbauwerken im Zuge von Anliegerstraßen.Nicht förderfähige Maßnahmen sind der Richtlinie zu entnehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind die kreisangehörigen Gemeinden, die kreisfreien Städte sowie dieLandkreise des Freistaats Thüringen.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn das Vorhaben nach Art und Umfang für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse

dringend erforderlich ist, mit den naturschutzrechtlichen Bestimmungen vereinbart werdenkann und die Ziele der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigt werden,

- wenn das Vorhaben in einem Generalverkehrsplan oder einem für die Beurteilung der För-derfähigkeit gleichwertigen Plan vorgesehen ist,

Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (RL-KSB)

Förderung außerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs V-P04

641

Page 169: Das Förderbuch Thüringen 2001

- wenn das Vorhaben bau- und verkehrstechnisch einwandfrei unter Beachtung des Grund-satzes der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit geplant ist (Vorhaben mit hoher verkehr-licher und finanzieller Bedeutung sowie hohem bau- und verkehrstechnischem Schwierig-keitsgrad sind zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt der Planung mit der Bewilligungs-behörde hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Lösung abzustimmen),

- wenn das Vorhaben die genehmigungs- und baurechtlichen sowie bautechnischen Voraus-setzungen hat, um es unmittelbar nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnen undzügig durchführen zu können,

- wenn die Finanzierung des Vorhabens oder eines Bauabschnittes des Vorhabens mit eige-ner Verkehrsbedeutung sichergestellt ist,

- wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens mind. 25.000 EUR betragen (beiGeh-, Radwegen und gemeinsamen Geh-Radwegen 7.500 EUR),

- wenn mit der Durchführung des Vorhabens noch nicht begonnen wurde; als Vorhabensbe-ginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs-oder Leistungsvertrages zu werten (bei Baumaßnahmen gelten Planung, Bodenuntersu-chung und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens),

- wenn die Belange von Menschen mit Behinderungen, alter Menschen und anderer Perso-nen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen berücksichtigt werden,

- wenn für das Vorhaben nicht bereits Zuwendungen nach § 5 a des FStrG oder § 17 desEKrG gewährt werden,

- wenn das Vorhaben mit Fördervorhaben anderer Zuwendungsgeber im Gebiet abgestimmtist (z. B. Städtebau, ÖPNV, Dorferneuerung, Wasser, Abwasser).

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 22/2010

Wie viel wird gefördert?

Der Freistaat Thüringen gewährt die Zuwendung im Wege der Anteilfinanzierung zur Pro-jektförderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben im Rahmender zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Zuwendung ist auf volle 100 EUR zu run-den. Die Höhe der Zuwendung beträgt max. 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Grund-lage für die Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben sind die Abgrenzungsvorschriftengem. der Richtlinie.

Wo und wie wird beantragt?

Die Bearbeitung erfolgt in zwei Etappen:a) Anmeldung des Fördervorhabens für die Erstellung eines Förderprogramms,b) Antrag zum Fördervorhaben nach Einstellung des Vorhabens in das Förderprogramm.Antragstellung auf entsprechenden Vordrucken beim jeweils zuständigen Straßenbauamt(Anschriften siehe Adressenverzeichnis)

Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (RL-KSB)

Förderung außerhalb des öffentlichen PersonennahverkehrsV-P04

642

Page 170: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Gebäude einschl. Wohnumfeld, die in Sanierungsgebieten liegen (in Einzelfällen auch städte-bauliche Einzelvorhaben außerhalb von Sanierungsgebieten).Förderfähige Maßnahmen sind:Gebäudesanierung (Instandsetzung, Modernisierung, auch abschnittsweise).

Wer wird gefördert?

Städte und Gemeinden, Eigentümer über Städte und Gemeinden.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn das Sanierungsgebiet in das Programm aufgenommen wird (bzw. in Ausnahmefällen

auch Einzelvorhaben außerhalb von Sanierungsgebieten),- wenn eine Modernisierungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Bauherrn abge-

schlossen wird.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.Eigentümer sollten sich bei der Verwaltung der Stadt oder der Gemeinde erkundigen.Jährliche Programm-Antragstellung durch die Gemeinden bis zum 01.11. für das Folgejahr.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 27/2008

Wie viel wird gefördert?

Zunächst erfolgt Vorauszahlung. Nach Abschluss der Maßnahme wird endgültig festgelegt,welcher Teil der Kosten rentierlich (Darlehen) und welcher unrentierlich (Zuschuss) ist, i. d.R. Förderung als Zuschuss.Eigenleistung des Eigentümers mind. 15%, Mitleistungsanteil der Gemeinde laut Haushalts-lage.Die Höhe der Förderung deckt höchstens den Teil der Kosten, der anderweitig nicht aufzu-bringen ist (Wirtschaftlichkeitsrechnung). Landesverwaltungsamt und Gemeinden legengemeinsam den Förderbetrag fest. Die Mittel werden von der Gemeinde ratenweise nachBaufortschritt ausgezahlt. Mitleistung der Gemeinde 33 1/3%.

Wo und wie wird beantragt?

Auf amtlichen Formularen über die Städte und Gemeinden beim:Thüringer LandesverwaltungsamtAbteilung 3 - BauwesenReferat 310 - StädtebauförderungFriedensstraße 42 99423 WeimarTel.: 0361 - 37737264

Thüringer Landesprogramm für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (TL-S)

Städtebauliche Maßnahmen W-St01

643

Page 171: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Gebäude, einschl. Wohnumfeld, die in Sanierungsgebieten liegen.Förderfähige Maßnahmen sind:Gebäudesanierung (Instandsetzung, Modernisierung, auch abschnittsweise).

Wer wird gefördert?

Städte und Gemeinden, Eigentümer über Städte und Gemeinden.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn das Sanierungsgebiet als Gesamtmaßnahme in das Förderprogramm aufgenommen

ist,- wenn eine Modernisierungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Bauherrn abge-

schlossen wird.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.Eigentümer sollten sich bei der Verwaltung der Stadt oder Gemeinde erkundigen.Jährliche Programm-Antragstellung durch die Gemeinden bis zum 01.11. für das Folgejahr.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 27/2008

Wie viel wird gefördert?

Zunächst erfolgt Vorauszahlung. Nach Abschluss der Maßnahme wird endgültig festgelegt,welcher Teil der Kosten rentierlich (Darlehen) und welcher unrentierlich (Zuschuss) ist, i. d.R. Förderung als Zuschuss.Die Höhe der Förderung deckt höchstens den Teil der Kosten, der anderweitig nicht aufzu-bringen ist (Wirtschaftlichkeitsrechnung). Landesverwaltungsamt und Gemeinden legengemeinsam den Förderbetrag fest. Die Mittel werden von der Gemeinde ratenweise nachBaufortschritt ausgezahlt.Mitleistung der Gemeinde 33 1/3%.

Wo und wie wird beantragt?

Auf amtlichen Formularen über die Städte und Gemeinden beim:

Thüringer LandesverwaltungsamtAbteilung 3 - BauwesenReferat 310 - StädtebauförderungFriedensstraße 42 99423 WeimarTel.: 0361 - 37737264

Bund-Länder-Programm für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen(BL-SE)

Städtebauliche MaßnahmenW-St02

644

Page 172: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Gebäude, die in Erhaltungssatzungsgebieten liegen.Förderfähige Maßnahmen sind: Gebäudesanierung (Instandsetzung, Modernisierung, auchabschnittsweise).Die Mittel können insbesondere eingesetzt werden für:- die Sicherung erhaltenswerter Gebäude, historischer Ensembles oder sonstiger baulicher

Anlgagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung,- die Modernisierung und Instandsetzung oder den Aus- und Umbau dieser Gebäude oder

Ensembles,- die Erhaltung und Umgestaltung von Straßen- und Platzräumen von geschichtlicher, künst-

lerischer oder städtebaulicher Bedeutung,- die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung des

historischen Stadtbildes und Stadtgrundrisses,- die Vorbereitung der Gesamtmaßnahme sowie die Erarbeitung und Fortschreibung von

Planungen und Konzepten, die Leistungen von Sanierungsträgern und anderen bestätigtenBeauftragten zur Beratung von Eigentümern/Investoren über die Einhaltung von Regelun-gen der Denkmalpflege oder aus örtlichen Satzungen; das Quartiersmanagement und Auf-wendungen für den Wissenstransfer.

Wer wird gefördert?

Ausgewählte Denkmalstädte, Eigentümer über Städte und Gemeinden.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn das Erhaltungssatzungsgebiet als Gesamtmaßnahme in das Förderprogramm aufge-

nommen wurde, - wenn eine Modernisierungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Bauherrn abge-

schlossen wird.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.Eigentümer sollten sich bei der Verwaltung der Stadt oder Gemeinde erkundigen.Jährliche Programm-Antragstellung durch die Gemeinden bis zum 01.11. für das Folgejahr.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 27/2008

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.Die Höhe der Förderung deckt höchstens den Teil der Kosten, der anderweitig nicht aufzu-bringen ist (Wirtschaftlichkeitsrechnung). Landesverwaltungsamt und Gemeinde legen denBetrag gemeinsam fest. Die Mittel werden von der Gemeinde ratenweise nach Baufortschrittausgezahlt.Mitleistung der Gemeinde 20%.

Bund-Länder-Programm für städtebaulichen Denkmalschutz (BL-SD)

Städtebauliche Maßnahmen W-St03

645

Page 173: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wo und wie wird beantragt?

Auf amtlichen Formularen über die Städte und Gemeinden beim:

Thüringer LandesverwaltungsamtAbteilung 3 - BauwesenReferat 310 - StädtebauförderungFriedensstraße 42 99423 WeimarTel.: 0361 - 37737264

Bund-Länder-Programm für städtebaulichen Denkmalschutz (BL-SD)

Städtebauliche MaßnahmenW-St03

646

Page 174: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Schwerpunkte der Förderung bilden:

- städtebaulich begründete Rückbaumaßnahmen von dauerhaft leerstehenden Gebäuden, ins-besondere ehemalige Wohn- und Dienstleistungsgebäude,

- städtebauliche Investitionen, die insbesondere der bedarfsgerechten baulichen Anpassungund Sanierung von Gebäuden öffentlicher, sozialer, kultureller Infrastruktureinrichtungendienen.

- städtebauliche Investitionen für Einzelvorhaben, die nachweislich für die langfristige ge-meindliche Entwicklung notwendig bzw. von besonderer Bedeutung sind.

Wer wird gefördert?

kleinere Städte und Gemeinden im ländlichen Raum.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn Rückbaumaßnahmen berücksichtigt werden, die unmittelbar zur Vorbereitung einer

Nachnutzung vorgenommen werden,- wenn Maßnahmen berücksichtigt werden, die die Daseinsvorsorge durch die Zentralen

Orte unterer Stufe sicherstellen und- wenn Einzelvorhaben berücksichtigt werden, die auf einem innovativen und/oder nachhal-

tigen Konzept basieren und deren Realisierung von überörtlicher Bedeutung ist.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 06/2011

Wie viel wird gefördert?

Der Fördersatz des Programms beträgt 2/3 der förderfähigen Kosten. Die Höhe des gemeind-lichen Mitleistungsanteils beträgt 1/3 der förderfähigen Kosten. Für Maßnahmen des Rück-bau kann auf den Mitleistungsanteil verzichtet werden.

Wo und wie wird beantragt?

Auf amtlichen Formularen über die Städte und Gemeinden beim:

Thüringer Landesverwaltungsamt WeimarReferat 310.2 - StädtebauförderungFriedensstraße 4299423 WeimarTel.: 0361 - 37737264

Zuwendungen an Gemeinden zur Anpassung an die besonders schwierigen Prozesse des demografischen Wandels im ländlichen Raum

Städtebauliche Maßnahmen W-St04

647

Page 175: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Städtebauliche Planungsleistungen in den Gemeinden bei überdurchschnittlichen Planungs-anforderungen und -leistungen, insbesondere:- integrierte Stadtentwicklungskonzepte,- Entwicklung von Parkierungskonzepten, flächenhafter Verkehrsberuhigung und öffentli-

chem Nahverkehr,- Verbesserung von Stadtquartieren mit sozialen und wirtschaftlichen Problemen,- Entwicklung neuer Wohngebiete,- Wiedernutzung oder Renaturierung von Brachflächen,- Entwicklung und Sicherung von Gewerbestandorten,- Hilfe bei städtebaulichen Problemen im ländlichen Raum,- Rahmenentwicklungspläne.

Wer wird gefördert?

Städte und Gemeinden sowie von diesen gebildete Zweckverbände, Verwaltungsgemein-schaften, Landkreise,Wohnungsunternehmen.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:wenn die beauftragten Planer, Gutachter oder Berater über die notwendige Sachkunde undeinschlägige Erfahrungen verfügen.

Anträge sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 01.03. des jeweiligen Haushaltsjahreseinzureichen.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 27/2008

Wie viel wird gefördert?

Zuwendungen für Projektförderung, Anteilfinanzierung als Zuschuss in Höhe von bis zu50% der förderfähigen Kosten.

Wo und wie wird beantragt?

Antrag mit div. Anlageformularen beim:

Thüringer LandesverwaltungsamtAbteilung 3 - BauwesenReferat 310 - StädtebauförderungFriedensstraße 4299423 WeimarTel.: 0361 - 37737264

Thüringer Landesprogramm für Städtebauliche Planungsleistungen

Städtebauliche MaßnahmenW-St05

648

Page 176: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung vonStadt- und Ortsteilzentren als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Woh-nen, Arbeiten und Leben.Förderfähige Maßnahmen sind:- Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze),- Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden (einschl. der

energetischen Erneuerung),- Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehen-

den, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen einschl. städtebaulichvertretbarer Zwischennutzung,

- Citymanagement und die Beteiligung von Nutzungsberechtigten und von deren Beauftrag-ten im Sinne von § 138 BauGB sowie von Immobilien- und Standortgemeinschaften,

- Teilfinanzierung von Verfügungsfonds im Sinne von Art. 12 der VerwaltungsvereinbarungStädtebauförderung 2008,

- Leistungen Beauftragter.

Wer wird gefördert?

Städte und Gemeinden, Eigentümer über Städte und Gemeinden.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn die Maßnahmen in das Programm auf der Grundlage integrierter Stadtentwicklungs-

konzepte aufgenommen sind,- wenn eine räumliche Abgrenzung des Fördergebietes nach § 142 BauGB, nach § 165

BauGB oder nach § 172 BauGB erfolgt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.Jährliche Programm-Antragstellung durch die Gemeinden bis zum 01.11. für das Folgejahr.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 27/2008

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.Die Höhe der Förderung deckt höchstens den Teil der Kosten, der anderweitig nicht aufzu-bringen ist (Wirtschaftlichkeitsberechnung). Landesverwaltungsamt und Gemeinden legengemeinsam den Förderbetrag fest.Die Mittel werden von der Gemeinde ratenweise nach Baufortschritt ausgezahlt.Mitleistung der Gemeinde beträgt 1/3.

Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (BL-FI)

Städtebauliche Maßnahmen W-St06

649

Page 177: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wo und wie wird beantragt?

Auf amtlichen Formularen über die Städte und Gemeinden beim:

Thüringer LandesverwaltungsamtAbteilung 3 - BauwesenReferat 310 - StädtebauförderungFriedensstraße 4299423 WeimarTel.: 0361 - 37737264

Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (BL-FI)

Städtebauliche MaßnahmenW-St06

650

Page 178: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Gebiete, die wegen ihrer Sozialstruktur, des Arbeitsplatzangebotes und des Ausbildungsni-veaus der Bewohner, der Qualität des baulichen Bestandes, der Ausstattung mit sozialer undkultureller Infrastruktur sowie des Zustandes des städtebaulichen Umfelds erhebliche Defizi-te aufweisen.Förderfähige Maßnahmen sind:Investive Städtebaufördermaßnahmen in Verbindung mit:- Maßnahmen zur Stabilisierung von Sozialstrukturen und Gemeinwesenarbeit,- Angebote für besondere Bevölkerungsgruppen (z. B. ältere Bewohner, Jugendliche, Kin-

der, Ausländer),- Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung,- Maßnahmen zur städtebaulichen und baulichen Erneuerung der Siedlung und Wohnum-

feldverbesserung sowie zur Verbesserung der Sicherheit im Quartier,- wohnungswirtschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung des Zusammenlebens der Bewoh-

ner wie z. B. Concierge-Modelle,- Öffentlichkeitsarbeit, Förderung der Kulturarbeit im Quartier.

Wer wird gefördert?

Städte und Gemeinden, Eigentümer bzw. Träger von Gemeinbedarfseinrichtungen, städtischeWohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften über Städte und Gemeinden.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn die Maßnahmen in das Programm aufgenommen wurden,- wenn es sich um investive Vorhaben innerhalb eines Stadtteils mit besonderem Entwick-

lungsbedarf als Teil einer im Programm „Soziale Stadt“ bestätigten Gesamtmaßnahmehandelt,

- wenn eine städtische Rahmenplanung i. S. einer ganzheitlichen Vorgehensweise mit Aus-sagen zur sozialen und ökologischen Aufwertung durch die Gemeinden vorliegt, Hand-lungskonzept, d. h. Planungs- und Umsetzungskonzept sowie Kosten- und Finanzierungsü-bersicht (die Finanzierungsübersicht soll auch Beiträge aller Ressorts außerhalb der Städ-tebauförderung erkennen lassen).

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.Jährliche Programm-Antragstellung durch die Gemeinden bis zum 01.11. für das Folgejahr.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 27/2008

Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt“ (BL-SS)

Städtebauliche Maßnahmen W-St07

651

Page 179: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wie viel wird gefördert?

Zunächst erfolgt Vorauszahlung. Nach Abschluss der Maßnahme wird endgültig festgelegt,welcher Teil der Kosten rentierlich (Darlehen) und welcher unrentierlich (Zuschuss) ist. Inder Regel Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung deckt höchstens den Teil der Kosten, der anderweitig nicht aufzu-bringen ist. Der Betrag wird vom Landesverwaltungsamt und den Gemeinden gemeinsamfestgelegt. Die Mittel werden von der Gemeinde ratenweise z. B. nach Baufortschritt ausge-zahlt.Mitleistung der Gemeinde beträgt 1/3.

Wo und wie wird beantragt?

Auf amtlichen Formularen über die Städte und Gemeinden beim:

Thüringer LandesverwaltungsamtAbteilung 3 - BauwesenReferat 310 - StädtebauförderungFriedensstraße 4299423 WeimarTel.: 0361 - 37737264

Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt“ (BL-SS)

Städtebauliche MaßnahmenW-St07

652

Page 180: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Vom Leerstand betroffene Stadt- und Wohnquartiere sowie Altstädte.Förderfähige Maßnahmen sind:- Aufwertung von Stadtquartieren, dazu gehören die Erarbeitung und Fortschreibung eines

Stadtentwicklungsplanes (soweit die Gemeinde nicht im Rahmen des Bundeswettbewerbes„Stadtumbau Ost” Mittel dafür erhält), die Anpassung der städtischen Infrastruktur, dieWiedernutzung freigelegter Flächen und die Verbesserung des Wohnumfeldes, die Aufwer-tung des vorhandenen Gebäudebestandes, sonstige Bau- und Ordnungsmaßnahmen, die fürden Stadtumbau erforderlich sind und Leistungen von Beauftragten,

- Rückbau leerstehender und dauerhaft nicht mehr benötigter Wohngebäude oder Wohnge-bäudeteile,

- Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen an Wohnungen, die vor dem01.01.1949 oder zwischen dem 01.01.1948 und dem 31.12.1959 gebaut wurden und sichin einem Fördergebiet befinden, die der Eigentümer anschließend selbst nutzt.

Wer wird gefördert?

Städte und Gemeinden, städtische Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften überStädte und Gemeinden.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:wenn die Maßnahmen in das Programm auf der Grundlage integrierter Stadtentwicklungs-konzepte aufgenommen wurden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.Jährliche Antragstellung durch die Gemeinden bis zum 01.11. für das Folgejahr.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 27/2008

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe der Förderung deckt höchstens den Teil derKosten, der anderweitig nicht aufzubringen ist (Wirtschaftlichkeitsberechnung). Landesver-waltungsamt und Gemeinden legen gemeinsam den Betrag fest. Die Mittel werden von derGemeinde ratenweise nach Baufortschritt ausgezahlt. Mitleistung der Gemeinde beträgt 1/3 im Programmteil Aufwertung.

Bund-Länder-Programm „Stadtumbau Ost - für lebenswerte Städte und attraktives Wohnen” (BL-SU)

Städtebauliche Maßnahmen W-St08

653

Page 181: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wo und wie wird beantragt?

Auf amtlichen Formularen über die Städte und Gemeinden beim:

Thüringer LandesverwaltungsamtAbteilung 3 - BauwesenReferat 310 - StädtebauförderungFriedensstraße 4299423 WeimarTel.: 0361 - 37737264

Bund-Länder-Programm „Stadtumbau Ost - für lebenswerte Städte und attraktives Wohnen” (BL-SU)

Städtebauliche MaßnahmenW-St08

654

Page 182: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Impulsgebende städtebauliche Vorhaben für langfristige Wachstumseffekte in ThüringerStädten mit über 10.000 Einwohnern. Unterstützung bei der Beseitigung der negativen Fol-gen des demographischen Wandels durch Schaffung bedarfsgerechter Infrastrukturen mitdem Ziel der funktionalen Stärkung und Aufwertung von perspektivisch wichtigen Stadtge-bieten.

Wer wird gefördert?

Städte und Gemeinden im Rahmen der Thüringer Städtebauförderrichtlinien.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn die Gemeinde in ein Städtebauförderprogramm (vorrangig B-L-Programm Stadtum-

bau) aufgenommen wurde,- wenn ein Operationelles Programm (OP) zur Umsetzung der EFRE-Vorhaben vorliegt,

welches abgeleitet ist aus einem aktuellen und schlüssigen integrierten Stadtentwicklungs-konzept; im Mittelpunkt steht die möglichst enge Verknüpfung von physischer Stadter-neuerung mit Maßnahmen zur Entwicklung der lokalen Wirtschaft.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Förderung unterliegt den Bestimmungendes EFRE. Die Beantragung der aus dem OP abgeleiteten Einzelvorhaben erfolgt im Rahmender jährlichen Antragstellung durch die Gemeinden bis zum 01.11. für das Folgejahr.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 27/2008

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.Die Höhe der Förderung deckt höchstens den Teil der Kosten, der anderweitig nicht aufzu-bringen ist (Wirtschaftlichkeitsberechnung). EFRE-Anteil bis zu 75%. Der verbleibende Anteil kann durch Städtebauförderung finanziertwerden. Die Mittel werden nach Vorlage bezahlter Rechnungen ausgezahlt.

Wo und wie wird beantragt?

Auf amtlichen Formularen über die Städte und Gemeinden beim:Thüringer LandesverwaltungsamtAbteilung 3 - BauwesenReferat 310 - StädtebauförderungFriedensstraße 4299423 WeimarTel.: 0361 - 37737264

Förderung nachhaltiger Stadtentwicklung im Rahmen des Fonds für regionale Entwicklung - EFRE (Strukturfondsperiode 2007-2013)

Städtebauliche Maßnahmen W-St09

655

Page 183: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Impulsgebende städtebauliche Vorhaben für langfristige Wachstumseffekte in Thüringer Ge-meinden bis zu 10.000 Einwohnern. Unterstützung bei der Beseitigung der negativen Folgendes demographischen Wandels durch Schaffung bedarfsgerechter Infrastrukturen mit demZiel der funktionalen Stärkung und Aufwertung von perspektivisch wichtigen Siedlungsge-bieten. Hierzu zählen z. B. Aufwertungs-, Sicherungsmaßnahmen an städtebaulich bedeutsamen Ge-bäuden, bedarfsorientierte Infrastrukturanpassungen, die Verbesserung weicher Standortfak-toren für die wirtschaftliche Entwicklung, der Abbau von Nutzungskonflikten und Funkti-onsschwächen, die Revitalisierung von Brachflächen in Siedlungsbereichen sowie die Schaf-fung von angemessenen Wohnumfeldern.

Wer wird gefördert?

Städte und Gemeinden im Rahmen der Thüringer Städtebauförderrichtlinien und der ELER-Verordnung.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn eine integrierte Entwicklungsstrategie der Antrag stellenden Gemeinde und der

schlüssigen Ableitung des Vorhabens aus dieser Strategie vorliegt,- wenn die Gemeinde in ein Städtebauförderprogramm aufgenommen wurde.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.Die Beantragung der aus der Gesamtstrategie abgeleiteten Einzelvorhaben erfolgt im Rah-men der jährlichen Antragstellung der Städtebauförderung durch die Gemeinden bis zum01.11. für das Folgejahr.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 27/2008

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.Die Höhe der Förderung deckt höchstens den Teil der Kosten, der anderweitig nicht aufzu-bringen ist (Wirtschaftlichkeitsberechnung). ELER-Anteil bis zu 75%. Der verbleibende Teil kann mittels Städtebauförderung finanziertwerden. Die Mittel werden nach Vorlage bezahlter Rechnungen ausgezahlt.

Entwicklung in kleinst- und kleinstädtisch geprägten ländlichen Gemeinden bis 10.000 Einwohnern im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Ent-

wicklung des ländlichen Raumes - ELER (Fondsperiode 2007-2013)

Städtebauliche MaßnahmenW-St10

656

Page 184: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wo und wie wird beantragt?

Auf amtlichen Formularen über die Städte und Gemeinden beim:

Thüringer LandesverwaltungsamtAbteilung 3 - BauwesenReferat 310 - StädtebauförderungFriedensstraße 4299423 WeimarTel.: 0361 - 37737264

Entwicklung in kleinst- und kleinstädtisch geprägten ländlichen Gemeinden bis 10.000 Einwohnern im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Ent-

wicklung des ländlichen Raumes - ELER (Fondsperiode 2007-2013)

Städtebauliche Maßnahmen W-St10

657

Page 185: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Modernisierungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen für Wohngebäude, insbesondere- bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert erhöhen,- heizenergiesparende Maßnahmen,- Maßnahmen der modernisierungsbedingten Instandsetzung.

Wer wird gefördert?

Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümer undsonstige Verfügungsberechtigte der zu fördernden Mietwohnungen.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:wenn die Maßnahme technisch zweckmäßig und wirtschaftlich vertretbar und das Gebäudeerhaltungswürdig ist.Alle weiteren Voraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen.

Fristen: Beginn der Baumaßnahme nicht vor Bewilligung der Fördermittel.Auf die Gewährung von Wohnungsbaufördermitteln besteht kein Rechtsanspruch.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 12/2011

Wie viel wird gefördert?

Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung.Höhe des Baudarlehens: entsprechend dem baulichen Zustand der Wohnung bis max.600 EUR je Quadratmeter Wohnfläche; bei Wohnungen, die vor dem 01.01.1949 bezugsfer-tig waren und deren Modernisierung und Instandsetzung mit einem höheren Kostenaufwandverbunden ist, bis zu 800 EUR.Maßnahmen werden dann nicht gefördert, wenn sich ein Darlehensbetrag von weniger als4.000 EUR errechnet.Der Anteil der Eigenleistungen des Bauherrn muss mind. 15% der Gesamtkosten betragen.

Zinsen des Baudarlehens:vom Tage der Auszahlung an bis 31.12.2021 mit jährlich 1%, nach Ablauf der Zinsbindungs-frist wird im Schuldbekenntnis eine Erhöhung der Verzinsung auf max. 6% vorbehalten, diesich an der wirtschaftlichen Lage des Bewilligungsempfängers, der Wirtschaftlichkeit desFörderobjektes und an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung orientiert,

Tilgung:- bis 30.09.2011 tilgungsfrei,- ab 01.10.2012 Zuschlag von jährlich 3,5%,

Förderung für Vermieter zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum für das Programmjahr 2011 (ThürModR-Mietwohnungen)

Wohnungsbauliche MaßnahmenW-W01

658

Page 186: Das Förderbuch Thüringen 2001

Verwaltungskosten:einmalig 1,5%, bis zur Hälfte der planmäßigen Laufzeit jährlich 0,5% und in der 2. Hälfte0,25%

Kumulierung:Eine Förderung nach dieser Richtlinie ist möglich, wenn zur Ergänzung der FinanzierungMittel der Städtebauförderung, Dorferneuerung sowie des Denkmalschutzes in Anspruchgenommen werden. Eine Kumulierung mit KfW-Darlehen ist ebenfalls möglich.

Die Fördermaßnahme wird durch den Zuwendungsgeber einer Zielerreichungskontrolle(Controlling) gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 23 ThürLHO unterzogen.

Wo und wie wird beantragt?

Auf formgebundenen Antragsformularen (3-fach) mit div. Anlagen an das:

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)Referat WohnungswesenWeimarplatz 499423 WeimarTel.: 0361 - 37737277

Förderung für Vermieter zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum für das Programmjahr 2011 (ThürModR-Mietwohnungen)

Wohnungsbauliche Maßnahmen W-W01

659

Page 187: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Die Schaffung von Mietwohnungen durch- Neubau,- Umbau (Ausbau) oder Erweiterung bestehender Gebäude.Nicht gefördert wird Wohnraum:- der zum dauernden Wohnen ungeeignet ist, wie Behelfs- und Primitivbauten, Wohnlauben,

Wochenendhäuser und Baracken,- der wegen seiner Lage, Größe, Planung oder Ausführung keinen ausreichenden Wohnwert

besitzt,- der in seiner Bauausführung und Ausstattung erheblich über die Wohnbedürfnisse der brei-

ten Schichten des Volkes hinausgeht,- der Bau von Garagen und Carports und- wenn vor der Bewilligung der Zuwendungen mit dem Bauvorhaben begonnen wurde.

Die einzelnen Bestimmungen sind der Richtlinie zu entnehmen.

Wer wird gefördert?

Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümeroder sonstige Verfügungsberechtigte von Baugrundstücken.

Fördervoraussetzungen:

Das Grundstück, auf dem sich das zu fördernde Vorhaben befindet, muss:- in einem Sanierungsgebiet (§ 142 BauGB), einem Erhaltungsgebiet (§ 172 BauGB) oder

in einem Kerngebiet (§ 7 BauNVO) liegenoder - sich um ein Recyclinggrundstück handeln, welches aus Abrissmaßnahmen des Wohnungs-

markt-Stabilisierungsprogramms oder des Stadtumbauprogramms entstanden und für denNeubau von Mietwohnungen vorgesehen ist

oder- um ein Grundstück, welches aus städtebaulichen oder wohnungswirtschaftlichen Gründen

für den Mietwohnungsbau geeignet ist.

Gefördert wird nur Wohnraum für Wohnungssuchende, deren Gesamteinkommen die Ein-kommensgrenzen des § 9 WoFG um nicht mehr als 20% übersteigt, insbesondere für:

- Menschen mit Behinderungen,- ältere Menschen,- kinderreiche Familien,- alleinstehende Elternteile mit Kindernsowie der Wohnungsbau im unmittelbaren Zusammenhang mit Maßnahmen der Stadtsanie-rung, die von besonderer Bedeutung sind.

Fristen: Beginn der Baumaßnahme nicht vor Bewilligung der Fördermittel.Mietregelung und Belegungsbindung sind zu beachten.

Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus in besonderen Gebietskulissen zurInnenstadtstabilisierung im Freistaat Thüringen für das Programmjahr 2011

(Innenstadtstabilisierungsprogramm - ISSP)

Wohnungsbauliche MaßnahmenW-W02

660

Page 188: Das Förderbuch Thüringen 2001

Auf die Gewährung von Wohnungsbaufördermitteln besteht kein Rechtsanspruch.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 09/2011

Wie viel wird gefördert?

Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung.Höhe des Baudarlehens:- bei Neubaumaßnahmen je nach dem örtlichen Kostenniveau und dem Einzelfall je Qua-

dratmeter förderbarer Wohnfläche bis zu 600 EUR,- bei barrierefreier Ausstattung kann das Darlehen um einen Betrag in Höhe von bis zu

100 EUR je Quadratmeter Wohnfläche (max. 700 EUR) und bei behindertengerechterZusatzausstattung um einen Betrag in Höhe von bis zu 200 EUR je Quadratmeter Wohn-fläche erhöht werden (Höchstbetrag 800 EUR).

Zinsen:Das Baudarlehen ist für die Dauer der ordnungsgemäßen Belegung der Wohnungen zum zu-lässigen Mietpreis nach Nummer 7 laut Richtlinie bis zum 31.10.2026 zinsfrei. Vom01.11.2026 bis zum Ende der Laufzeit ist es dann mit jährlich 3% zu verzinsen.Tilgung:- bis 31.10.2011 tilgungsfrei,- ab 01.11.2012 Zuschlag von jährlich 2%.Verwaltungskosten:einmalig 1,5%, bis zur Hälfte der planmäßigen Laufzeit jährlich 0,5% und in der 2. Hälfte0,25%.Kumulierung: Eine Förderung nach dieser Richtlinie ist möglich, wenn zur Ergänzung derFinanzierung Mittel der Städtebauförderung, Dorferneuerung sowie des Denkmalschutzes inAnspruch genommen werden. Eine Kumulierung mit KfW-Darlehen ist ebenfalls möglich.

Die Fördermaßnahme wird durch den Zuwendungsgeber einer Zielerreichungskontrolle(Controlling) gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 23 ThürLHO unterzogen.

Wo und wie wird beantragt?

Auf formgebundenen Antragsformularen (3-fach) mit div. Anlagen an das:

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)Referat WohnungswesenWeimarplatz 499423 WeimarTel.: 0361 - 37737277

Der Bewilligungsbescheid wird vom TLVwA an die Thüringer Aufbaubank weitergeleitet.

Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus in besonderen Gebietskulissen zurInnenstadtstabilisierung im Freistaat Thüringen für das Programmjahr 2011

(Innenstadtstabilisierungsprogramm - ISSP)

Wohnungsbauliche Maßnahmen W-W02

661

Page 189: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Schaffung und Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum durch Gewährung eines zins-günstigen Baudarlehens für:a) Erwerb eines/r leer stehenden oder bereits durch den Erwerber bewohnten Eigenheims

bzw. Wohnung aus dem Bestand,b)Um- und Ausbau sowie Erweiterung bestehenden selbst genutzten Wohneigentums,c) Neubau oder Ersterwerb von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen in Form von Bau-

lückenschließung und auf innerörtlichen Recycling- und Brachflächen.Darüber hinaus für:a) die Schaffung einer zweiten, abgeschlossenen und der Hauptwohnung untergeordneten

Wohnung für die Nutzung durch Haushaltsangehörige,b)die Anpassung von selbst genutztem Wohneigentum an die Anforderungen der DIN 18025

(Teil 1 und 2) in der jeweils geltenden Fassung.

Wohnraum soll nur in Gebäuden gefördert werden, die ausschl. Wohnzwecken dienen.Nicht gefördert wird Wohnraum, der zum dauernden Wohnen ungeeignet ist, wie Behelfs-und Primitivbauten, Wohnlauben, Wochenendhäuser und Baracken. Weitere Förderungsaus-schlüsse siehe Richtlinie.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:- Familien und andere Haushalte mit mind. einem Kind i. S. des EStG,- Haushalte ab 2 Familienmitgliedern, von denen mind. ein Mitglied mit einem Grad von 50

schwerbehindert ist.Einkommensgrenzen:Die Summe der positiven Einkünfte der letzten 2 Kalenderjahre vor Antragstellung nach § 2Abs. 2 EStG des Antragstellers und seiner zum Haushalt zählenden Angehörigen darf folgen-de Grenzen nicht überschreiten:- für den Zuwendungsempfänger 60.000 EUR,- für den Ehepartner bzw. Partner einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft

40.000 EUR,- für jede weitere zum Haushalt gehörende Person jeweils 25.000 EUR.

Fördervoraussetzungen:

Das Grundstück, auf dem sich das zu fördernde Vorhaben befindet, muss:a) in einem Sanierungsgebiet (§ 142 BauGB), einem Erhaltungsgebiet (§ 172 BauGB) oder

in einem Kerngebiet (§ 7 BauNVO) liegenoderb) in den Programmgemeinden des Stadtumbauprogramms-Ost (Anlage 1)oderc) es muss sich um ein Grundstück handeln, welches aus begründeten städtebaulichen oder

wohnungswirtschaftlichen Gründen für die Schaffung und den Erwerb von selbst genutz-tem Wohneigentum geeignet ist.

Schaffung von Wohneigentum in der Stadt für das Programmjahr 2011 (Wohneigentumsprogramm - WEP)

Wohnungsbauliche MaßnahmenW-W03

662

Page 190: Das Förderbuch Thüringen 2001

Weitere Voraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen.Auf die Gewährung von Wohnungsbaufördermitteln besteht kein Rechtsanspruch.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 09/2011

Wie viel wird gefördert?

Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Die Mittel werden nach sozialerDringlichkeit vergeben.Höhe des Baudarlehens:- Grundförderung in Höhe von 30.000 EUR,- Kinderzuschlag für jedes zum Haushalt rechnende Kind in Höhe von 10.000 EUR,- Sonderdarlehen in Höhe von 10.000 EUR für die Schaffung einer zweiten, abgeschlosse-

nen und der Hauptwohnung untergeordneten Wohnung für die Nutzung durch Haushalts-angehörige bzw. 20.000 EUR für die Schaffung von behindertengerechtem und barriere-freiem Wohnraum (jedoch max. 50 v. H. der Gesamtkosten) sowie für solartechnischeAnlagen in Höhe von 5.000 EUR, jedoch max. in Höhe von 50 v. H. der nachgewiesenenGesamtkosten zur Errichtung dieser Anlagen.

Zinsen: Das Baudarlehen ist vom Tage der Auszahlung an bis zum 31.12.2021 mit jährlich2 v. H. zu verzinsen. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist wird im Darlehensvertrag eine Er-höhung der Verzinsung auf max. 5 v. H. vorbehalten, die sich an der wirtschaftlichen Lagedes Bewilligungsempfängers und an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung orientiert.Die Summe des Baudarlehens darf bei der Deckung der Gesamtkosten einen Anteil von70 v. H. nicht übersteigen. Insoweit sind zur Finanzierung des Bauvorhabens Mittel von30 v. H. aus Eigenleistungen und Fremdleistungen vorzusehen.Kumulierung: Zur Mitfinanzierung des Bauvorhabens können kommunale Fördermittel ein-gesetzt werden. Ausgeschlossen ist eine Kumulierung mit dem KfW-Wohneigentumspro-gramm (siehe W-W08), wenn zusammen mit der Förderung nach dieser Richtlinie ein Darle-hen des Thüringer Familienbaudarlehens (siehe W-W06) ausgereicht wird.

Die Fördermaßnahme wird durch den Zuwendungsgeber einer Zielerreichungskontrolle(Controlling) gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 23 ThürLHO unterzogen.

Wo und wie wird beantragt?

Auf formgebundenen Antragsformularen (2-fach) mit div. Anlagen an das:

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)Referat WohnungsbauförderungWeimarplatz 499423 WeimarTel.: 0361 - 37737279

Der Bewilligungsbescheid wird vom TLVwA an die Thüringer Aufbaubank weitergeleitet.

Schaffung von Wohneigentum in der Stadt für das Programmjahr 2011 (Wohneigentumsprogramm - WEP)

Wohnungsbauliche Maßnahmen W-W03

663

Page 191: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Gefördert werden Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus. Diese Häuser müssen bestimmteStandards einhalten. Messgröße ist die seit dem 1. Oktober 2009 gültige Energieeinsparver-ordnung (EnEV 2009).

Förderstufen für KfW-Effizienzhausstandards nach EnEV 2009:

KfW-Effizienzhaus KfW-115Jahresprimärenergiebedarf (QP): 115% Transmissionswärmeverlust (HT): 130%

KfW-Effizienzhaus KfW-100Jahresprimärenergiebedarf (QP): 100% Transmissionswärmeverlust (HT): 115%

KfW-Effizienzhaus KfW-85Jahresprimärenergiebedarf (QP): 85%Transmissionswärmeverlust (HT): 100%

KfW-Effizienzhaus KfW-70Jahresprimärenergiebedarf (QP): 70%Transmissionswärmeverlust (HT): 85%

KfW-Effizienzhaus KfW-55Jahresprimärenergiebedarf (QP): 55%Transmissionswärmeverlust (HT): 70%

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigte:Eigentümer von Eigenheimen und selbst genutzten Eigentumswohnungen. Dies gilt auch,wenn darin Eltern, Großeltern, Kinder oder Enkel des Antragstellers wohnen.

Gefördert werden Haushalte, deren Einkommen die Grenzen des § 9 WoFG um nicht mehrals 60% überschreiten.Das entspricht in etwa einem jährlichen Haushaltsbruttoeinkommen (Richtwert):

1-Personen-Haushalt EUR 28.4002-Personen-Haushalt EUR 42.1003-Personen-Haushalt EUR 51.5004-Personen-Haushalt EUR 60.9005-Personen-Haushalt EUR 70.200

jede weitere Person 9.370 EUR, zusätzlich je Kind 1.140 EUR.

Thüringer Modernisierungsdarlehen - Öko-Plus-Effizienzhausförderung

Wohnungsbauliche MaßnahmenW-W04

664

Page 192: Das Förderbuch Thüringen 2001

Die Angaben entsprechen einem Musterhaushalt. Daher kann je nach persönlichen Verhält-nissen auch bei einem höheren Haushaltsbruttoeinkommen die Grenze eingehalten werden.Informationen dazu erteilt die Thüringer Aufbaubank.

Die Prüfung der Einkommensgrenzen erfolgt durch das zuständige Landratsamt/kreisfreieStadt, in dessen/deren Gebiet sich die Immobilie befindet.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:wenn die Bauanzeige oder der Bauantrag für das jetzt zu sanierende Gebäude vor dem01.01.1995 gestellt worden ist.

Quelle: Informationsmaterial der Thüringer Aufbaubank

Wie viel wird gefördert?

Finanziert werden können bis zu 80% der Kosten. Die Darlehenshöhe pro Wohneinheit be-trägt max. 75.000 EUR.Das Darlehen ist mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 12,5% kombiniert. Das heißt, dassje nach Energieeffizienz bis zu 12,5% des Darlehensbetrags erlassen werden. Bei höherenGesamtkosten kann eine attraktive Gesamtfinanzierung zusammen gestellt werden.Konditionen:- fester Zinssatz für 5 oder 10 Jahre,- Tilgung 1,7% oder 3% ab dem 2. Jahr,- kostenfreie Sondertilgungsmöglichkeiten innerhalb der ersten Zinsbindungsphase,Tilgungszuschuss:KfW-Effizienzhaus KfW-115: 2,5%,KfW-Effizienzhaus KfW-100: 5,0%,KfW-Effizienzhaus KfW-85: 7,5%,KfW-Effizienzhaus KfW-70: 10,0%,KfW-Effizienzhaus KfW-55: 12,5%.Das Darlehen wird nachrangig besichert.

Wo und wie wird beantragt?

Der Antrag ist vor Baubeginn beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt, in der das Hausoder die Wohnung liegt, zu stellen.

Thüringer Modernisierungsdarlehen - Öko-Plus-Effizienzhausförderung

Wohnungsbauliche Maßnahmen W-W04

665

Page 193: Das Förderbuch Thüringen 2001

Informationen erteilt:

Thüringer AufbaubankPF 90024499105 ErfurtGorkistraße 999084 ErfurtTelefon-Hotline zum Förderprogramm:0361 - 7447123Telefon-Hotline für technische Fragen/Energieberatung:0361 - 7447343E-Mail: [email protected]: http://www.aufbaubank.de

Thüringer Modernisierungsdarlehen - Öko-Plus-Effizienzhausförderung

Wohnungsbauliche MaßnahmenW-W04

666

Page 194: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Teil I: Schaffung und Erwerb von EigenwohnraumWohnungssuchenden soll durch Darlehen die Schaffung oder der Erwerb eines eigengenutz-ten Eigenheims oder einer eigengenutzten Eigentumswohnung ermöglicht werden. Teilweisefinanziert werden kann:- der Erwerb eines vorhandenen Eigenheims (Bestandserwerb) und der Ausbau oder die

Erweiterung eines vorhandenen Eigenheims mit Baukosten von mind. 25.000 EUR,- der Neubau und Ersterwerb eines Eigenheims in den Programmgemeinden des Stadtum-

bauprogramms-Ost, einschl. des erstmaligen Erwerbs von Wohnraum innerhalb von 2 Jah-ren nach Fertigstellung lt. Punkt 3.1.2 der Richtlinie.

Teil II: Modernisierung und Instandsetzung von EigenwohnraumDas Darlehen dient der teilweisen Finanzierung:- Modernisierung und Instandsetzung (z. B. Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallation, Wasser-

versorgung, Fußböden, bauliche Maßnahmen nach Teilrückbau),- Erweiterung durch Aufstockung oder Anbau/Ausbau (z. B. Balkonen/Loggien),- Barrierereduzierung (z. B. Nachrüstung von Aufzügen),- Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstosses (z. B.

Wärmeschutzmaßnahmen zur Dämmung von Wänden, Dachflächen, der Einbau von neu-en Fenstern und Türen),

- Erneuerung von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich derunmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen,

- der Ersterwerb eines neu sanierten Eigenheims.

Wer wird gefördert?

Alle Haushalte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen des § 9 WoFG um nichtmehr als 60% übersteigt.

Jährliches Haushaltsbruttoeinkommen (Richtwert):1-Personen-Haushalt 28.400 EUR, 2-Personen-Haushalt 42.100 EUR, 3-Personen-Haushalt 51.500 EUR,4-Personen-Haushalt 60.900 EUR, 5-Personen-Haushalt 70.200 EUR,jede weitere Person 9.370 EUR,zusätzlich je Kind 1.140 EUR.

Antragsberechtigte:Teil I:Bei Bestandserwerb sowie Ausbau/Erweiterung: keine Einschränkungen hinsichtlich der imHaushalt lebenden Personen.

Schaffung und Erwerb von Eigenwohnraum (Thüringer Familienbaudarlehen) sowieModernisierung und Instandsetzung von Eigenwohnraum

(Thüringer Modernisierungsdarlehen) für die Kalenderjahre 2011 - 2013

Wohnungsbauliche Maßnahmen W-W06

667

Page 195: Das Förderbuch Thüringen 2001

Bei Neubau und Ersterwerb eines Eigenheimes/einer Eigentumswohnung in den Programm-gemeinden des Stadtumbauprogramms-Ost:- junge Ehepaare (nicht länger als 5 Jahre verheiratet und keiner hat das 40. Lebensjahr

vollendet),- Haushalte mit einem Kind,- Haushalte ab 2 Haushaltsmitgliedern, von denen mind. einer mit einem Grad von 50

schwerbehindert ist.

Teil II: Eigentümer von Eigenheimen, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzendes § 9 WoFG um nicht mehr als 60% übersteigt.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:Teil I:- wenn das Bauvorhaben eine geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinde gewährleistet

und den Zielsetzungen des Städtebaus bzw. des Stadtumbaus entspricht,- wenn das Eigenheim angemessen groß ist,- wenn eine angemessene Eigenleistung erbracht wird, die mind. 20% der Gesamtkosten

beträgt (bis zu einem Wert von max. 20.000 EUR in Form von Selbsthilfe möglich).

Teil II:- wenn es sich um Bauvorhaben handelt, die in den Programmgemeinden des Stadtumbau-

programms-Ost liegen,- wenn das Gebäude erhaltungswürdig ist,- wenn das Eigenheim angemessen groß ist und auf Dauer ein familiengerechtes Wohnen

ermöglicht,- wenn eine angemessene Eigenleistung erbracht wird, die mind. 20% der Gesamtkosten

beträgt (Wert der Selbsthilfe wird nicht als Eigenleistung anerkannt).Die weiteren Voraussetzungen für beide Teile sind den Programmbestimmungen zu entneh-men.

Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 09/2011

Wie viel wird gefördert?

Teil I: Schaffung und Erwerb von EigenwohnraumDarlehensbetrag: 40% der veranschlagten Kosten sind vorrangig abzusichern,Darlehen wird in Höhe einer auf Dauer tragbaren Belastung gewährt, darf jedoch denHöchstbetrag von 100.000 EUR sowie 30% der Gesamtkosten nicht überschreiten (Bagatell-grenze 10.000 EUR), Zinsen: fester Zinssatz für 5 - 15 Jahre (wahlweise), kann bei der örtlich für die Wohnungs-bauförderung zuständigen Stelle (Landratsamt, kreisfreie Stadt) und bei der Thüringer Auf-baubank erfragt werden,Tilgung:1,7% oder 3% jährlich zuzüglich ersparter Zinsen ab zweitem Jahr der Darlehenslaufzeit,

Schaffung und Erwerb von Eigenwohnraum (Thüringer Familienbaudarlehen) sowieModernisierung und Instandsetzung von Eigenwohnraum

(Thüringer Modernisierungsdarlehen) für die Kalenderjahre 2011 - 2013

Wohnungsbauliche MaßnahmenW-W06

668

Page 196: Das Förderbuch Thüringen 2001

Kumulierung: Darlehen kann nicht zusammen mit einem Darlehen aus dem KfW-Wohnei-gentumsprogramm (siehe W-W08) in Anspruch genommen werden.Mindesteigenleistung von 20%.

Teil II: Modernisierung und Instandsetzung von EigenwohnraumDarlehensbetrag: bis zu 80% der förderfähigen Kosten, der Darlehenshöchstbetrag wird auf75.000 EUR begrenzt (Bagatellgrenze 10.000 EUR),Zinsen: fester Zinssatz für 5 bzw. 10 Jahre, kann bei der örtlich für die Wohnungsbauförde-rung zuständigen Stelle (Landratsamt, kreisfreie Stadt) und bei der Thüringer Aufbaubankerfragt werden,Tilgung: wahlweise 1,7% oder 3% jährlich zuzüglich ersparter Zinsen ab zweitem Jahr derDarlehenslaufzeit.Kumulierung: Darlehen kann mit Mitteln der Städtebauförderung, der Dorferneuerung unddes Denkmalschutzes kumuliert werden.Alternativ zum erststelligen Hausbankdarlehen kann ein vorrangiges Modernisierungsdarle-hen gewählt werden: fester Zinssatz wahlweise für 5 bzw. 10 Jahre, Tilgung wahlweise 1,7%oder 3% ab zweitem Jahr, möglich nur in Kombination mit dem Thüringer Modernisierungs-darlehen.

Wo und wie wird beantragt?

Vor Baubeginn oder Vertragsabschluss auf formgebundenen Antragsformularen bei der ört-lich für die Wohnungsbauförderung zuständigen Stelle (Landratsamt, kreisfreie Stadt) zurWeiterleitung an die Thüringer Aufbaubank

Schaffung und Erwerb von Eigenwohnraum (Thüringer Familienbaudarlehen) sowieModernisierung und Instandsetzung von Eigenwohnraum

(Thüringer Modernisierungsdarlehen) für die Kalenderjahre 2011 - 2013

Wohnungsbauliche Maßnahmen W-W06

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Page 197: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Die langfristige Finanzierung des Baus oder Erwerbs von selbstgenutzten Eigenheimen undEigentumswohnungen in Deutschland durch zinsgünstige Darlehen für die auf den nachstel-ligen Beleihungsraum entfallenden Kosten. Berücksichtigt werden Kosten:- beim Bau: Kosten des Baugrundstücks, Baukosten einschl. Baunebenkosten, Kosten der

Außenanlagen,- beim Erwerb: Kaufpreis einschl. Kaufpreisnebenkosten und evtl. anfallende Modernisie-

rungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten.In der Programmvariante Genossenschaftsanteile wird der Erwerb von Genossenschaftsantei-len an Wohnungsgenossenschaften gefördert.

Wer wird gefördert?

Alle Privatpersonen, die selbstgenutztes Wohneigentum erwerben bzw. alle Privatpersonen,die Genossenschaftsanteile zeichnen, insbesondere um dadurch Mitglied einer Wohnungs-baugenossenschaft zu werden.

Die Fördervoraussetzungen sind den Programmbestimmungen zu entnehmen.

Quelle: Informationsmaterial der KfW Privatkundenbank / KfW Kommunalbank

Wie viel wird gefördert?

Finanzierungsanteil: bis zu 30% der angemessenen Gesamtkosten beim Bau oder Erwerbvon Wohneigentum bzw. bis zu 100% des Genossenschaftsanteils,Kredithöchstbetrag: bei Bau oder Erwerb von Wohneigentum 100.000 EUR, bei Erwerb vonGenossenschaftsanteilen ab 01.07.2011 75.000 EUR.,Kreditlaufzeit: von bis zu 20 oder 35 Jahren bei mind. einem und höchstens 5 tilgungsfreienAnlaufjahren,Zinssatz: wird am Tag der Zusage festgelegt, wahlweise für 5, 10 oder 15 Jahre, für den Er-werb von Genossenschaftsanteilen 10 Jahre. Die jeweils geltenden Nominal- und Effektiv-zinssätze sind der Konditionenübersicht für Investitionskreditprogramme zu entnehmen, dieunter der Fax-Nr.: 069 - 74314214 oder im Internet unter http://www.kfw.de abgerufen wer-den kann.Auszahlung: 100%,Sicherheiten: grundpfandrechtliche Sicherheiten, z. B. Grundschulden,Kumulierung: Fördermöglichkeiten aus öffentlichen Haushalten können zusätzlich inAnspruch genommen werden.Die Konditionen gelten auch bei nachrangigem Grundbucheintrag.

KfW-Wohneigentumsprogramm

Wohnungsbauliche MaßnahmenW-W08

670

Page 198: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wo und wie wird beantragt?

Die KfW-Kreditgewährung erfolgt ausschl. über Kreditinstitute (frei wählbar) auf formge-bundenem Antragsformular (Vordruck KfW 141660 inkl. statistisches Beiblatt) vor Beginnder Investition. Als Programmnummer ist 124, bei Anträgen zum Erwerb von Genossen-schaftsanteilen die 134 anzugeben.

Informationen erteilt:KfW Privatkundenbank / KfW KommunalbankPalmengartenstraße 5-960325 Frankfurt am MainTel.: 069 - 74310Fax: 069 - 74312944Infocenter: Tel.: 01801 - 335577Internet: http://www.kfw.de

KfW-Wohneigentumsprogramm

Wohnungsbauliche Maßnahmen W-W08

671

Page 199: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Finanziert werden Modernisierungsmaßnahmen sowie barrierereduzierende Maßnahmen imWohnungsbestand. STANDARD-Maßnahmen- Erwerb von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen,- Modernisierung und Instandsetzung z. B. Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallation, Wasser-

versorgung, Fußböden, bauliche Maßnahmen nach einen Teilrückbau, z.B. Dachaufbau- Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, z. B. An- und Ausbau von

Balkonen/Loggien,- Barrierereduzierung, z. B. Nachrüstung von Aufzügen, Wohnungszuschnitt- Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern (ab 3 Wohneinheiten), z. B.

Schaffung von Grünanlagen, gebäudebezogene Außenanlagen, Anlage von Spielplätzen,- Verbesserung der Energieeffizienz, z. B. Fenster, Dämmung,- Behebung baulicher Mängel, z. B. die Reparatur und Erneuerung von Fenstern und Fußbö-

den,Erneuerung von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmit-telbar dadurch notwendigen Maßnahmen (Beim Einbau der Heizung ist stets ein hydrauli-scher Abgleich vorzunehmen.),- bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz- bauliche Maßnahmen zur Verhinderung oder Reduzierung der Radonkonzentration in der

Raumluft,Sanierung der Abwasserkanäle einschließlich Dichtheitsprüfung.Bei einem Kauf sind die Kosten für die erfolgten Modernisierungen im Kaufvertrag geson-dert auszuweisen.ALTERSGERECHT UMBAUENBarrierereduzierender oder -freier Umbau von Wohnungen und Wohngebäuden:- Erschließungssysteme:

- Wege zu Gebäuden, Stellplätze, Gebäudezugang, Wohnungszugang,Aufzugsanlagen/mechanische Fördersysteme, Treppenanlagen, Rampen

- Maßnahmen in Wohnungen:- Flure innerhalb von Wohnungen, Anpassung der Raumgeometrie von Wohn- und Schlaf-

räumen sowie Küchen, Türen, Fenster, Erschließung bestehender Freisitze- Sanitärräume:

- Bewegungsflächen bzw. Raumgeometrie, Sanitärobjekte, Sicherheitssysteme und Vor-kehrungen

- Sonstiges: - Bedienelemente, Gemeinschaftsräume.

Gefördert werden alle im Rahmen der Erweiterung anfallenden Maßnahmen, sofern dabeiein Maß an Barrierefreiheit/-reduzierung hergestellt wird, das der Umsetzung der in derKfW-Anlage Technische Mindestanforderungen für altersgerechtes Umbauen definiertenrelevanten Förderbausteine entspricht. Die Förderbausteine sind einzeln oder in Kombinationmit anderen Bausteinen förderfähig (nur vollständige Förderbausteine und keine Einzelmaß-nahmen aus Förderbausteinen).

Wohnraum modernisieren - STANDARD und ALTERSGERECHT UMBAUEN

Wohnungsbauliche MaßnahmenW-W09

672

Page 200: Das Förderbuch Thüringen 2001

In der Variante ALTERSGERECHT UMBAUEN werden Heime, insbesondere Pflege- undAltenwohnheime, die unter den Anwendungsbereich des Heimgesetzes (§ 1 HeimG) oderunter entsprechende Vorschriften nach den Heimregelungen der Länder fallen, nicht finan-ziert.

Nicht gefördert werden in beiden Varianten Ferien- und Wochenendhäuser.

Wer wird gefördert?

Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden: z. B.Privatpersonen (Eigentümer, Mieter mit Zustimmung des Vermieters auch bei Maßnahmennach § 554a BGB), Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Krei-se, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.Eine Förderung von Contracting-Maßnahmen ist möglich.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn bei der Durchführung von STANDARD-Maßnahmen u. a. die geltenden baulichen

Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) beachtet werden,- wenn bei der Variante ALTERSGERECHT UMBAUEN die Bestimmungen lt. Anlage

technische Mindestanforderungen für altersgerechtes Umbauen erfüllt sind und die Durch-führung der Maßnahmen in dieser Variante durch Fachunternehmen erfolgt.

Die einzelnen Voraussetzungen sind den Programmbestimmungen zu entnehmen.

Hinweis: Der Förderhöchsbetrag wird ab 01.07.2011 auf 75.000 EUR reduziert.

Quelle: Informationsmaterial der KfW Privatkundenbank / KfW Kommunalbank

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Finanzierungsanteil bis zu 100%der förderfähigen Kosten.Kreditbetrag:STANDARD: max. 100.000 EUR pro Wohneinheit,ALTERSGERECHT UMBAUEN: max. 50.000 EUR pro Wohneinheit,Kreditlaufzeit/Tilgungsfreijahre: bis zu 10/2, 20/3 oder 30/5 Jahre bei mind. einem tilgungs-freien Anlaufjahr,Zinssatz: Das Darlehen wird zu dem am Tag der Zusage der KfW geltenden Programmzins-satz zugesagt. Sofern bei Antragseingang bei der KfW ein günstigerer Programmzinssatzgalt, kommt dieser günstigere Zinssatz zur Anwendung. Der Zinssatz wird wahlweise füreinen Zeitraum von 5 oder 10 Jahren festgeschrieben. Vor Ende der Zinsbindungsfrist unter-breitet die KfW der durchleitenden Bank ein Prolongationsangebot auf Basis der dann aktu-ellen Marktzinsen. Die jeweils geltenden Nominal- und Effektivzinssätze sind der Konditio-nenübersicht für die KfW-Förderprogramme zu entnehmen, die unter der Fax-Nr. 069 -74314214 oder im Internet abgerufen werden kann.

Wohnraum modernisieren - STANDARD und ALTERSGERECHT UMBAUEN

Wohnungsbauliche Maßnahmen W-W09

673

Page 201: Das Förderbuch Thüringen 2001

Abruffrist/Bereitstellungsprovision:STANDARD: Abruffrist beträgt 12 Monate nach Darlehenszusage, Bereitstellungsprovision0,25% pro Monat, ALTERSGERECHT UMBAUEN: Abruffrist beträgt 12 Monate nach Darlehenszusage, be-reitstellungsprovisionsfrei. Danach kann die Abruffrist um max. bis zu 24 Monate verlängertwerden. Mit Beginn des 13. Monats nach Darlehenszusage wird eine Bereitstellungsprovi-sion von 0,25% pro Monat fällig.Auszahlung: STANDARD: 96%, ALTERSGERECHT UMBAUEN: 100%,Die Kredite können in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden.Bei Krediten in der Programmvariante ALTERSGERECHT UMBAUEN müssen die jeweilsabgerufenen Beträge innerhalb von 3 Monaten vollständig dem festgelegten Verwendungs-zweck zugeführt werden.Tilgung: Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre ist in vierteljährlichen Annuitäten zu til-gen.Sicherheiten: bankübliche.Kumulierung: Eine Kombination der KfW-Darlehen mit anderen Fördermitteln (z. B. Krediteoder Zulagen/Zuschüsse) ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zula-gen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.

Wo und wie wird beantragt?

Antragstellung mit Formular Nr. 141660 vor Beginn des Vorhabens bei einem beliebigenKreditinstitut zur Weiterleitung an die:

KfW Privatkundenbank / KfW KommunalbankPalmengartenstraße 5-960325 Frankfurt am MainTel.: 069 - 74310Fax: 069 - 74312944E-Mail: [email protected]: 01801 - 335577Internet: http://www.kfw.de

Als Programmnummer ist anzugeben:STANDARD: 141ALTERSGERECHT UMBAUEN: 155

Informationen erteilen die KfW-Beratungszentren in Berlin, Bonn und Frankfurt/Main(Anschriften siehe „Adressenverzeichnis“).

Wohnraum modernisieren - STANDARD und ALTERSGERECHT UMBAUEN

Wohnungsbauliche MaßnahmenW-W09

674

Page 202: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Das Programm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zurEnergieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäudeneinschl. Wohn-, Alten- und Pflegeheimen. Gefördert werden:Sanierung zum KfW-Effizienzhaus:Auf der Grundlage der ab dem 01.10.2009 geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV2009)werden vier unterschiedliche Standards gefördert:KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV2009)KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2009)KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV2009)KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV2009)KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV2009)oderEinzelmaßnahmen bzw. freie Kombinationen von Einzelmaßnahmen:- Wärmedämmung der Wände,- Wärmedämmung von Dachflächen und/oder von Geschossdecken,- Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wän-

den zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie der Kellerdecke zum kalten Kel-ler,

- Erneuerung der Fenster und Außentüren,- Erneuerung einer Lüftungsanlage,- Erneuerung der Heizung einschl. Einbau einer Umwälzpumpe der Energieeffizienzklasse

A und ggf. einer hocheffizienten Zirkulationspumpe sowie Durchführung des hydrauli-schen Abgleichs.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Ferien- und Wochenendhäuser.Als Sonderförderung können Zuschüsse für die Baubegleitung beantragt werden (siehe W-W12).

Privatpersonen, die für die Finanzierung keinen Kredit aufnehmen, steht für bestimmte Ver-wendungszwecke alternativ die Variante Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss(W-W11) zur Verfügung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermiete-ten Wohngebäuden sowie Erwerber von neu sanierten Wohngebäuden, z. B. Privatpersonen,Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbän-de sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.Eine Förderung von Contracting-Vorhaben ist möglich.

Energieeffizient Sanieren - Kredit

Wohnungsbauliche Maßnahmen W-W10

675

Page 203: Das Förderbuch Thüringen 2001

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn für das Wohngebäude vor dem 1. Januar 1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzei-

ge erstattet worden ist,- wenn die Maßnahmen durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks durchgeführt sowie

die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden (siehe KfW-Anlage technischeMindestanforderungen).

Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus wird die Baubegleitung durch einen Sachverstän-digen empfohlen, bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen bzw. freien Einzelmaßnah-menkombinationen eine Energieberatung (Vor-Ort-Beratung der BAFA). Der Sachverständi-ge muss als Energieberater zugelassen oder eine nach § 21 der Energieeinsparverordnung(EnEV) ausstellungsberechtigte Person sein.

Quelle: Informationsmaterial der KfW Privatkundenbank / KfW Kommunalbank

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung wird als zinsgünstiger Kredit gewährt. Die Höhe beträgt bis zu 100% der för-derfähigen Investitionskosten einschl. Nebenkosten (Architekt, Energieeinsparberatungusw.):- max. 75.000 EUR pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus bzw. - max. 50.000 EUR pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen bzw. freien Einzelmaßnahmen-

kombinationen.Kreditlaufzeit/Tilgungsfreijahre: bis zu 10/2, 20/3 oder 30/5 bei mind. einem tilgungsfreienAnlaufjahr,Zinssatz: bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit fest für die gesamte Kreditlaufzeit, beilängerer Laufzeit ist er fest für die ersten 10 Jahre und wird anschließend neu festgelegt. Diejeweils geltenden Nominal- und Effektivzinssätze sind der Konditionenübersicht für dieKfW-Förderprogramme zu entnehmen, die unter der Fax-Nr. 069 - 74314214 oder im Inter-net unter http://www.kfw.de abgerufen werden kann.Auszahlung: 100%.Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus werden folgende Tilgungszuschüsse gewährt:KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV2009): 12,5% des Zusagebetrages, KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2009): 10,0% des Zusagebetrages, KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV2009): 7,5% des Zusagebetrages, KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV2009): 5,0% des Zusagebetrages,KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV2009) 2,5% des Zusagebetrages.Kumulierung: Eine Kombination der KfW-Darlehen mit anderen Fördermitteln (z. B. Krediteoder Zulagen/Zuschüsse) ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zula-gen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Für eine Heizungserneuerung als Ein-zelmaßnahme kann jedoch kein Zuschuss der BAFA aus dem Marktanreizprogramm (E-E10)für die gleiche Heizungskomponente in Anspruch genommen werden. Eine Kombination mitdem Programm „Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung“ ist möglich.

Energieeffizient Sanieren - Kredit

Wohnungsbauliche MaßnahmenW-W10

676

Page 204: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wo und wie wird beantragt?

Antragstellung auf Formular Nr. 141660 vor Beginn des Vorhabens bei einem beliebigenKreditinstitut zur Weiterleitung an die:

KfW Privatkundenbank / KfW KommunalbankPalmengartenstraße 5-960325 Frankfurt am MainTel.: 069 - 74310Fax: 069 - 74312944E-Mail: [email protected]: 01801 - 335577Internet: http://www.kfw.de

Als Programmnummer ist anzugeben:KfW-Effizienzhaus (EnEV2009): 151Einzelmaßnahmen und freie Einzelmaßnahmenkombinationen: 152

Förderanträge können auch über die elektronische Formularsammlung der KfW ausgefülltwerden. Die ausgedruckten Formulare werden nach der Prüfung durch die Hausbank bei derKfW eingereicht.

Ausnahmen bei Baudenkmälern oder aufgrund öffentlich erhaltenswerter Bausubstanz:Mit Antragstellung bei der KfW ist der Antrag auf Ausnahme bei einem regionalen Partnerder Deutschen Energieagentur GmbH (dena) zu stellen. Informationen im Internet unterhttp://www.zukunft-haus.info.

Direkt bei der KfW zu beantragen sind die Zuschüsse für Baubegleitung, den Austausch vonNachtstromspeicherheizungen sowie die Heizungsoptimierung.

Informationen erteilen die KfW-Beratungszentren in Berlin, Bonn und Frankfurt/Main(Anschriften siehe „Adressenverzeichnis“).

Energieeffizient Sanieren - Kredit

Wohnungsbauliche Maßnahmen W-W10

677

Page 205: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Das Programm fördert Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden. Durch Zuschüsse mitfinanziert werden:Sanierung zum KfW-EffizienzhausAuf der Grundlage der ab dem 01.10.2009 geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV2009)werden fünf unterschiedliche Standards gefördert:KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV2009)KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2009)KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV2009)KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV2009)KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV2009)oderEinzelmaßnahmen bzw. freie Kombinationen von Einzelmaßnahmen- Wärmedämmung der Wände,- Wärmedämmung von Dachflächen und/oder von Geschossdecken,- Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wän-

den zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie der Kellerdecke zum kalten Kel-ler,

- Erneuerung der Fenster und Außentüren,- Erneuerung einer Lüftungsanlage,- Erneuerung der Heizung einschl. Einbau einer Umwälzpumpe der Energieeffizienzklasse

A und ggf. einer hocheffizienten Zirkulationspumpe sowie Durchführung des hydrauli-schen Abgleichs.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Ferien- und Wochenendhäuser.Für alle Fördermaßnahmen steht auch die Kreditvariante im Programm EnergieeffizientSanieren – Kredit (W-W10) zur Verfügung.

Als Sonderförderung können Zuschüsse für die Baubegleitung beantragt werden (siehe W-W12).

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:- Eigentümer (natürliche Personen) von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifa-

milienhäusern (max. 2 Wohneinheiten),- Erwerber (natürliche Personen) von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie

Eigentumswohnungen,- Eigentümer (natürliche Personen) von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswoh-

nungen in Wohnungseigentümergemeinschaften sowie- Wohnungseigentümergemeinschaften mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer.

Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss

Wohnungsbauliche MaßnahmenW-W11

678

Page 206: Das Förderbuch Thüringen 2001

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn für das Wohngebäude vor dem 1. Januar 1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzei-

ge erstattet worden ist,- wenn die Maßnahmen durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks durchgeführt sowie

die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden (siehe KfW-Anlage technischeMindestanforderungen).

Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus wird die Baubegleitung durch einen Sachverstän-digen empfohlen, bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen bzw. freien Einzelmaßnah-menkombinationen eine Energieberatung (Vor-Ort-Beratung der BAFA). Der Sachverständi-ge muss als Energieberater zugelassen oder eine nach § 21 der Energieeinsparverordnung(EnEV) ausstellungsberechtigte Person sein.

Quelle: Informationsmaterial der KfW Privatkundenbank / KfW Kommunalbank

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Investitionszuschusses.Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus werden folgende Zuschüsse gewährt:KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV2009): 17,5% der förderfähigen Investitionskosten, max.13.125 EUR pro Wohneinheit,KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2009): 15,0% der förderfähigen Investitionskosten, max.11.250 EUR pro Wohneinheit,KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV2009): 12,5% der förderfähigen Investitionskosten, max.9.375 EUR pro Wohneinheit,KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV2009): 10% der förderfähigen Investitionskosten, max.7.500 EUR pro Wohneinheit,KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV2009): 7,5% der förderfähigen Investitionskosten, max.5.625 EUR pro Wohneinheit,für Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen:5% der förderfähigen Investitionskosten, max. 2.500 EUR pro Wohneinheit. Der Zuschussmuss mind. 300 EUR betragen.Kumulierung: Die Kombination mit dem Programm „Energieeffizient Sanieren - Kredit (W-W10) ist nicht möglich, jedoch die Kombination mit dem Programm „Energieeffizient Sanie-ren - Sonderförderung“ (W-W12). Weitere Kombinationsmöglichkeiten bzw. auch Aus-schlüsse sind den Programmbestimmungen zu entnehmen.

Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss

Wohnungsbauliche Maßnahmen W-W11

679

Page 207: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wo und wie wird beantragt?

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme (die Programmnummer lautet 430)unter Verwendung der Antragsformulare zu richten an die:

KfW Privatkundenbank / KfW KommunalbankPalmengartenstraße 5-960325 Frankfurt am MainTel.: 069 - 74310Fax: 069 - 74312944Infocenter: 01801 - 335577Internet: http://www.kfw.de

Bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz geltende Ausnah-meregelungen sind bei der KfW zu erfragen.

Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss

Wohnungsbauliche MaßnahmenW-W11

680

Page 208: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Gewährt wird ein Zuschuss für die qualifizierte Baubegleitung durch einen externen Sach-verständigen während der Sanierungsphase.Von der Förderung ausgeschlossen sind Ferien- und Wochenendhäuser.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten und vermiete-ten Wohngebäuden (z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen/Wohnungsgenossenschaf-ten sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts).

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn im Programm „Energieeffizient Sanieren - Kredit“ (Programmnummer 151/152)

bzw. „Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss“ (Programmnummer 430) eineSanierung zum KfW-Effizienzhaus oder mehr als eine Einzelmaßnahme durchgeführtwird,

- wenn der Sachverständige als Energieberater zugelassen oder eine nach § 21 der Energie-einsparverordnung (EnEV) ausstellungsberechtigte Person ist.

Hinweis: Aufwendungen für eine umfassende Energieberatung können im Rahmen desBAFA-Programms „Vor-Ort-Beratung“ (siehe E-B06) separat gefördert werden. Sie könnennicht in die Baubegleitung einbezogen werden.

Quelle: Informationsmaterial der KfW Privatkundenbank / KfW Kommunalbank

Wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt für dieBaubegleitung 50% der förderfähigen Kosten, max. jedoch 2.000 EUR pro Antragsteller undInvestitionsvorhaben.Für alle Zuschüsse gilt die Bagatellgrenze von 150 EUR. Kumulierung: Die Kombination des Zuschusses mit dem Programm „Energieeffizient Sanie-ren“ (Programmnummer 151/152/430) ist möglich, sofern keine Doppelförderung vorliegt.

Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung

Wohnungsbauliche Maßnahmen W-W12

681

Page 209: Das Förderbuch Thüringen 2001

Wo und wie wird beantragt?

Anträge sind spätestens 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme (die Programmnummerlautet 431) zu stellen bei der:

KfW Privatkundenbank / KfW KommunalbankPalmengartenstraße 5-960325 Frankfurt am MainTel.: 069 - 74310Fax: 069 - 74312944Infocenter: 01801 - 335577Internet: http://www.kfw-foerderbank.de

Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung

Wohnungsbauliche MaßnahmenW-W12

682

Page 210: Das Förderbuch Thüringen 2001

Was wird gefördert?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für den selbstgenutzten Wohn-raum. Er hilft, unzumutbare Belastungen für den Mieter und Eigentümer zu verhindern. DieMiete oder Belastung soll in einem angemessenen Verhältnis zum Familieneinkommen ste-hen. Gewährt werden:- Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers,- Lastenzuschuss für Eigenheim/Eigentumswohnung.

Wer wird gefördert?

Mieter und Untermieter einer Wohnung, Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswoh-nungen.Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Empfänger von Transferleistungen sowie die Mitglie-der ihrer Bedarfsgemeinschaft.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden kann:- wenn die Voraussetzungen für den Wohngeldanspruch erfüllt sind,- wenn bestimmte Höchstgrenzen nicht überschritten werden.

Fristen: Wohngeld wird grundsätzlich zum 1. des Monats bewilligt, in dem der Antraggestellt worden ist.

Hinweis: Nähere Informationen sind der Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 - WoGVwV2009, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 73a vom 15. Mai 2009, zu entnehmen.

Quelle: Wohngeldgesetz (WoGG)

Wie viel wird gefördert?

In Abhängigkeit von Familieneinkommen, Haushaltsgröße und der Höhe der Kaltmiete biszu bestimmten Höchstbeträgen.Mietzuschuss: richtet sich nach der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglie-der, dem Gesamteinkommen, der zuschussfähigen Miete,Lastenzuschuss: richtet sich nach der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglie-der, dem Gesamteinkommen, der zuschussfähigen Belastung (Belastung aus Bewirtschaftungund Kapitaldienst - Zinsen und Tilgung -).

Wo und wie wird beantragt?

Auf amtlichen Formularen mit div. Unterlagen bei den Wohngeldstellen der:

Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 20.000 Ein-wohnern

Wohngeld

Wohnungsbauliche Maßnahmen W-W13

683

Page 211: Das Förderbuch Thüringen 2001

Notizen

684

Page 212: Das Förderbuch Thüringen 2001

685

Anhang

Anhang

Page 213: Das Förderbuch Thüringen 2001

686

Notizen

Page 214: Das Förderbuch Thüringen 2001

687

AnhangEvaluierte wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen

zutreffend für die Programme T-L10 bis T-L15Wissenschaftliche Forschungseinrichtungen

zutreffend für die Programme T-L04 bis T-L07

Für die Richtlinie (siehe T-L04)„Förderung der Infrastruktur in Forschung und Entwicklung“:

Institut für Photorische Technologien e. V. (IPHT)Postfach 10023907702 Jena

Leipniz-Institut für Altersforschung – Fritz-Lipmann-Institut e. V. (FLI)Beutenbergstraße 1107745 Jena

Leipniz-Institut für Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie –Hans-Knöll-Institut e. V. (HKI)Beutenbergstraße 11a07745 Jena

Institut für Bioprozess- und Analysenmesstechnik e. V. (IBA)Rosenhof37308 Heiligenstadt

Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.PSF 20073380007 München

Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG)PSF 10106280084 München

Institut für Mikroelektronik- und Mechatronik-Systeme gemeinnützige GmbH (IMMS)Ehrenbergstraße 2798693 Ilmenau

Ernst-Abbe-StiftungForstweg 3107745 Jena

Verzeichnis wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen

Page 215: Das Förderbuch Thüringen 2001

688

für die Richtlinie (siehe T-L05)„Förderung der Durchführung und Veröffentlichung von Forschungs- undEntwicklungsvorhaben“:die o. g. Forschungseinrichtungen (außer Ernst-Abbe-Stiftung) und zusätzlich:

Senckenbergische Forschungsstation für Quartärpaläontologie WeimarAm Jakobshof 499423 Weimar

und

BioInstrumente Jena e. V.Winzlaer Straße 207743 Jena

für die Richtlinie (siehe T-L06)„Vergabe des Thüringer Forschungspreises“:die in den Anlagen 1 und 2 genannten Einrichtungen

für die Richtlinie (siehe T-L07)„Landesprogramm ProExzellenz“:die staatlichen Thüringer Hochschulen, die in der Anlage der Ausschreibung aufgeführtenwissenschaftlichen Forschungseinrichtungen sowie wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungengem. der Richtlinie zur einzelbetrieblichen Technologieförderung (siehe T-L01)

Verzeichnis wissenschaftlicher ForschungseinrichtungenAnhangWissenschaftliche Forschungseinrichtung

zutreffend für die Programme T-L04 bis T-L08

688

Verzeichnis wissenschaftlicher ForschungseinrichtungenWissenschaftliche Forschungseinrichtungen

zutreffend für die Programme T-L04 bis T-L07

Page 216: Das Förderbuch Thüringen 2001

689

Verzeichnis der SIGNO-Partner

Baden-Württemberg:

InTraCoM GmbHHerr Andreas ZagosSigmaringer Straße 3570567 Stuttgart (Möhringen)Tel.: 0711 - 7973280E-Mail:[email protected]: http://www.intracomgroup.de

Moser & Partner GmbHTechnische UnternehmensberatungHerrn Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Robert MoserIn der Spöck 677656 OffenburgTel.: 0781 - 62010E-Mail: [email protected]: http://www.moser-partner.de

Steinbeis-Transferzentrum - INFOTHEKHerrn Dipl.-Ing. Wolfgang MüllerGerberstraße 6378050 Villingen-SchwenningenTel.: 07721 - 878653E-Mail: [email protected]: http://www.steinbeis-infothek.de

Bayern:

Innovations- und Gründerzentrum Bamberg GmbHHerrn Konrad BastianKronacher Straße 4196052 BambergTel.: 0951 - 96490E-Mail: [email protected]: http://www.igzbamberg.de

AnhangAktuelle Liste der SIGNO-Partner

Page 217: Das Förderbuch Thüringen 2001

Verzeichnis der SIGNO-Partner

690

PAVIS e. G.Verrechnungs-, Informations- und Serviceorganisation der Patentanwälte in derBundesrepublik Deutschland e. G.Frau PAin. Gudrun SkupchGautinger Straße 10Creativ Center82319 StarnbergTel.: 08151 - 916820E-Mail: [email protected]: http://www.pavis.de

TÜV Rheinland Consulting GmbH Patente und NormenGeschäftsstelle HofFrau Petra LeupoldFabrikzeile 2195028 HofTel.: 09281 - 737553E-Mail: [email protected]: www.patente.lga.de

Geschäftsstelle NürnbergHerr Dipl-Ing. (FH) Bruno GötzFrau Verena SchwandnerTillystraße 290431 NürnbergTel.: 0911 - 6554921E-Mail: [email protected]

Geschäftsstelle MünchenHerr Dipl.-Ing. Christian BaunachMoosacherstraße 56a80809 MünchenTe.: 089 - 37428174E-Mail: [email protected]

AnhangAktuelle Liste der SIGNO-Partner

Page 218: Das Förderbuch Thüringen 2001

691

Verzeichnis der SIGNO-Partner

Rhön Saale Gründer- und Innovationszentrum VerwaltungsGmbH (RSG Bad KissingenHerr Dr. Matthias WagnerSieboldstraße 797688 Bad KissingenTel.: 0971 - 7236136E-Mail: [email protected]: http://www.rsg-bad-kissingen.de

Technologie- und Gründerzentrum (TGZ) WürzburgHerr Dr. Alexander ZöllerFrau Daniela ZaschkaSedanstraße 2797082 WürzburgTel.: 0931 - 4194350E-Mail: [email protected]: http://www.tgz-wuerzburg.de

Winter, Brandl, Fürniss, Hübner, Röss, Kaiser, Polte - Partnerschaft Patent- und RechtsanwaltskanzleiHerrn Dr. Willi PolteBavariaring 1080336 MünchenTel.: 089 - 54301609E-Mail: [email protected]: http://www.wbtal.de

Berlin:

TSBInnovationsagentur Berlin GmbHHerrn Dipl.-Ing. Siegfried HellingLudwig Ehrhard HausFasanenstraße 8510623 BerlinTel.: 030 - 46302479E-Mail: [email protected]: http://www.technologiestiftung-berlin.de

AnhangAktuelle Liste der SIGNO-Partner

Page 219: Das Förderbuch Thüringen 2001

Verzeichnis der SIGNO-Partner

692

Berlin/Brandenburg:

ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg GmbHFrau Dipl.-Ing. Verena KlemzSteinstraße 104-10614480 PotsdamTel.: 0331 - 6603825E-Mail: [email protected]: http://www.zab-brandenburg.de

Hamburg:

HKS Handelskammer Hamburg Service GmbHIPC - Innovations- und Patent-CentrumHerrn Dipl.-Chem. Wulf-Erich DamrauAdolphsplatz 120457 HamburgTel.: 040 - 36138797E-Mail: [email protected]: http://www.hk24.de/ipc

Hessen:

GINo Gesellschaft für Innovation Nordhessen mbHPatentinformationszentrumFrau Dr. Heike KrömkerGottschalkstraße 2234127 KasselTel.: 0561 - 8043482E-Mail: [email protected]: http://www.piz-kassel.de

HA Hessen Agentur GmbHHerrn Dipl.-Geogr. Jürgen SchillingAbraham-Lincoln-Straße 38-4265189 WiesbadenTel.: 0611 - 7748362E-Mail: [email protected]: http://www.hessen-agentur.de

AnhangAktuelle Liste der SIGNO-Partner

Page 220: Das Förderbuch Thüringen 2001

693

Verzeichnis der SIGNO-Partner

Mecklenburg-Vorpommern:

ATI - ATI Küste GmbH Gesellschaft für Technologie und InnovationGeschäftsstelle StralsundHerrn Dipl.-Phys. Jürgen HoweHeinrich-Mann-Straße 1118435 StralsundTel.: 03831 - 367839E-Mail: [email protected]

Geschäftsstelle RostockHerrn Dr.-Ing. Uwe WurdelSchonenfahrerstraße 518057 RostockTel.: 0381 - 128870E-Mail: [email protected]: http://www.ati-kueste.de

ATI Westmecklenburg GmbHAgentur für Technologietransfer und Innovationsförderung GmbHFrau Steffi GrothHagenower Straße 3719061 SchwerinTel.: 0385 3993770E-Mail: [email protected]

Niedersachsen:

Erfinderzentrum Norddeutschland (EZN) GmbH Herrn Dipl.-Ing. Peter SteuerbergTheaterstraße 230159 HannoverTel.: 0511 - 8503080E-Mail: [email protected]: http://www.ezn.de

AnhangAktuelle Liste der SIGNO-Partner

Page 221: Das Förderbuch Thüringen 2001

Verzeichnis der SIGNO-Partner

694

Heidrun Stubbe GmbHInformation & InnovationFrau Dipl.-Kffr. Heidrun StubbeWerner-von-Siemens-Straße 1949124 GeorgsmarienhütteTel.: 05401 - 339977E-Mail: [email protected]: http://www.stubbe.de

Wolfsburg AGInnovationsCampusHerr Axel KommanderMajor-Hirst-Straße 1138442 WolfsburgTel.: 05361 - 8971228E-Mail: [email protected]: http://www.wolfsburg-ag.com

Nordrhein-Westfalen:

AGIT - Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbHFrau Dipl.-Betriebsw. Havva CoskunTechnologiezentrum am EuropaplatzDennewartstraße 25-2752068 AachenTel.: 0241 - 9631027E-Mail: [email protected]: http://www.agit.de

ATHENATechnologie Beratung GmbHHerrn Dipl.-Wirtsch.-Ing. Thomas MüllerWeikenweg 2433106 PaderbornTel.: 05251 - 3906560E-Mail: thomas.mü[email protected]: http://www.myathena.de

AnhangAktuelle Liste der SIGNO-Partner

Page 222: Das Förderbuch Thüringen 2001

695

Verzeichnis der SIGNO-Partner

IHC International Management Consultants GmbHFrau Dipl.-Ing. Irmgard HosterRuhrallee 18545136 EssenTel.: 0201 - 8945420E-Mail: [email protected]: http://www.ihc-consulting.de

TEPACTechnologie- und Patent-ConsultingHerr Dipl.-Wirtsch.-Ing. Eberhard KübelHeide 2241564 KaarstTel.: 021031 - 7186681E-Mail: [email protected]: http://www.tepac.de

WIND Wissenschaftlicher InformationsdienstGmbHHerrn Dipl.-Chem. Ulrich KämperHohenzollernring 1250672 KölnTel.: 0221 - 9259560E-Mail: [email protected]: http://www.wind-gmbh.com

Rheinland-Pfalz:

IHK Zetis GmbHZentrum für Technologie- und Innovationsberatung SüdwestHerrn Dipl.-Ing. Bernd HeßEuropaallee 1067657 Kaiserslautern Tel.: 0631 – 3031230E-Mail: [email protected]: http://www.zetis.de

AnhangAktuelle Liste der SIGNO-Partner

Page 223: Das Förderbuch Thüringen 2001

Verzeichnis der SIGNO-Partner

696

IMG Innovations-Management GmbHHerr Dr. Klaus KobekKurt-Schumacher-Straße 74a67663 KaiserslauternTel.: 0631 – 3166850E-Mail: [email protected]: http://www.img-rlp.de

Saarland:

Zentrale für Produktivität und Technologie Saar e. V.Frau Dipl.-Ing. Sabine Betzholz-SchlüterFranz-Josef-Röder-Straße 966119 SaarbrückenTel.: 0681 - 9520474E-Mail: [email protected]: http://www.zpt.de

Sachsen:

AGIL Agentur für Innovationsförderung und Technologietranfer GmbH LeipzigHerr Günther FleckLessingstraße 204109 LeipzigTel.: 0341 - 26826631E-Mail: [email protected]: www.agil-leipzig.de

BTI - Technologieagentur Dresden GmbHHerrn Dipl.-Ing. Michael NaumannGostritzer Straße 61/6301217 DresdenTel.: 0351 - 8717560 / -7555E-Mail: [email protected]: http://www.bti-dresden.de

AnhangAktuelle Liste der SIGNO-Partner

Page 224: Das Förderbuch Thüringen 2001

697

Verzeichnis der SIGNO-Partner

GWT-TUD GmbHGesellschaft für Wissens- und Technologietransfe der TU Dresden mbHFrau Beate-Victoria ErmischChemnitzer Straße 48b01187 DresdenTel.: 0351 - 87341568E-Mail: [email protected]: www.gwtonline.de

Sachsen-Anhalt:

ESA Erfinderzentrum Sachsen-Anhalt GmbHHerrn Dipl.-Ing. Jürgen WeigtBruno-Wille-Straße 939108 MagdeburgTel.: 0391 - 7443533E-Mail: [email protected]: http://www.esa-md.de

Schleswig-Holstein:

WTSH- Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbHHerr Dipl..-Phys. Joachim BergmannLorentzendamm 2424103 KielTel.: 0431 - 66666832E-Mail: [email protected]: www.wtsh.de

Thüringen:

Technische Universität IlmenauPATON - Landespatentzentrum ThüringenFrau Dipl.-Jur. Sabine MildeLangewiesener Straße 3798684 IlmenauTel.: 03677 - 694503E-Mail: [email protected]: http://www.paton.tu-ilmenau.de

AnhangAktuelle Liste der SIGNO-Partner

Page 225: Das Förderbuch Thüringen 2001

Verzeichnis der SIGNO-Partner

698

TGF SchmalkaldenTechnologie- und Gründer-FörderungsgesellschaftFrau Roswitha LinckeAllendestraße 6898574 SchmalkaldenTel.: 03683 - 798103E-Mail: [email protected]: http://www.tgf-schmalkalden.de

AnhangAktuelle Liste der SIGNO-Partner

Page 226: Das Förderbuch Thüringen 2001

699

Adressenverzeichnis AnhangVerzeichnis wichtiger Adressen

Ministerien und Staatskanzlei Thüringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .701Ministerien der Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .702Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .704GFAW mbH Regionalstelle für Arbeitsmarktpolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .704Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .705LEG - Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .705Bundesagentur für Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .705Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .705Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen in Thüringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .706Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .708Kommunale Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 6a SGB II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .710Thüringer Landwirtschaftsämter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .710Flurordnung / Bodenverwertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .710Thüringer Landesverwaltungsamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .711Abteilungen des Thüringer Landesverwaltungsamtes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .711Thüringer Landesfinanzdirektion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .711Finanzämter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .712Hauptzollämter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .712Landesamt für Bau und Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .713Thüringer Straßenbauämter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .713Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .713Thüringer Landesbergamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .713Biosphärenreservat „Rhön" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .714Biosphärenreservat „Vessertal“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .714Nationalpark Hainich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .714Naturparks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .714Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .714Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .715Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .715Thüringer Landesforstverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .715Lehr- und Versuchsanstalt Gartenbau (LVG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .715Thüringer Fernwasserversorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .715Soziale Einrichtungen und Träger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .715Landratsämter/Stadtverwaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .717RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .722Bundesamt für Wirtschaft und zugelassene Leitstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .722Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .723KfW Bankengruppe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .723PricewaterhouseCoopers AG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .723EU-Beratungsstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .724Europäische Investitionsbank (EIB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .724Europäisches Informations-Zentrum (EIZ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .724Thüringer Aufbaubank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .724bm-t beteiligungsmanagement thüringen gmbh . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .724Bürgschaftsbank Thüringen GmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .725Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .725Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .725Industrie- und Handelskammern Thüringens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .725Handwerkskammern Thüringens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .725Kreishandwerkerschaften im Kammerbezirk Erfurt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .726Kreishandwerkerschaften in Ostthüringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .726Kreishandwerkerschaften in Südthüringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .727Wirtschaftsverbände in Thüringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .727

Abschnitt Seite

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700

Adressenverzeichnis AnhangNotizen

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701

Adressenverzeichnis

Ministerien und Staatskanzlei Thüringen

Thüringer StaatskanzleiPF 90025399105 ErfurtRegierungsstraße 7399084 ErfurtTel.: 0361 - 37900Internet: http://www.thueringen.de/de/tsk

Thüringer Ministerium für Soziales, Familieund GesundheitBeauftragte der Thüringer Landesregierungfür die Gleichstellung von Frau und MannPF 90035499106 ErfurtWerner-Seelenbinder-Straße 699096 ErfurtTel.: 0361 - 37900Internet: http://www.thueringen.de/de/gb

Thüringer InnenministeriumPF 90013199104 ErfurtSteigerstraße 2499096 ErfurtTel.: 0361 - 37900Internet: http://www.thueringen.de/de/tim

Thüringer Ministerium für Landwirtschaft,Forsten, Umwelt und NaturschutzDienstgebäude 1 (Hauptgebäude)PF 90036599106 ErfurtBeethovenplatz 399096 ErfurtTel.: 0361 - 37900Internet: http://www.thueringen.de/de/tmlfun

Thüringer Ministerium für Landwirtschaft,Forsten, Umwelt und NaturschutzAbteilung Forsten, Naturschutz, LändlicherRaumDienstgebäude 2PF 90036599106 ErfurtHallesche Straße 1699085 ErfurtTel.: 0361 - 37900Internet: http://www.thueringen.de/de/tmlfun

Thüringer FinanzministeriumPF 90046199107 ErfurtLudwig-Erhard-Ring 799099 ErfurtTel.: 0361 - 3796153Internet: http://www.thueringen.de/de/tfm

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeitund TechnologiePF 90022599105 ErfurtMax-Reger-Straße 4-899096 ErfurtTel.: 0361 - 37900Internet: http://www.thueringen.de/de/tmwat

Thüringer JustizministeriumPF 10015199001 ErfurtWerner-Seelenbinder-Straße 599096 ErfurtTel.: 0361 - 3795000Internet: http://www.thueringen.de/de/justiz

AnhangVerzeichnis wichtiger Adressen

Page 229: Das Förderbuch Thüringen 2001

702

Thüringer Ministerium für Soziales, Familieund GesundheitPF 90035499106 ErfurtWerner-Seelenbinder-Straße 699096 ErfurtTel.: 0361 - 37900Internet: http://www.thueringen.de/de/tmsfg

Thüringer Ministerium für Bildung,Wissenschaft und KulturPF 90046399107 ErfurtWerner-Seelenbinder-Straße 799096 ErfurtTel.: 0361 - 37900Internet: http://www.thueringen.de/de/tmbwk

Minister für Bundes- undEuropaangelegenheiten und Chef derThüringer StaatskanzleiPF 90025399105 ErfurtRegierungsstraße 7399084 ErfurtTel.: 0361 - 37900Internet: http://www.thueringen.de/de/tsk

Thüringer Ministerium für Bau,Landesentwicklung und VerkehrLeitungsbereich, Zentralabteilung, VerkehrDienstgebäude 1PF 90036299106 ErfurtWerner-Seelenbinder-Straße 899096 ErfurtTel.: 0361 - 37900Internet: http://www.thueringen.de/de/tmblv

Thüringer Ministerium für Bau,Landesentwicklung und VerkehrDienstgebäude 2PF 90036299106 ErfurtSteigerstraße 2499096 ErfurtTel.: 0361 - 37900Internet: http://www.thueringen.de/de/tmblv

Ministerien der BundesrepublikDeutschland

Bundesministerium für wirtschaftlicheZusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)Stresemannstraße 9410963 BerlinDahlmannstraße 453113 BonnTel.: 0228 - 995350Fax: 0228 - 5353500Internet: http://www.bmz.de

Bundesministerium für Wirtschaft undTechnologie (BMWi)Villemombler Straße 7653123 BonnScharnhorststraße 34-3710115 BerlinTel.: 030 -186150Fax: 030 - 186157010Internet: http://www.bmwi.de

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)Friedrichstraße 10810117 BerlinRochusstraße 153123 BonnTel.: 0228 - 99 4410Fax: 0228 - 994411921Internet: http://www.bmg.bund.de

AdressenverzeichnisAnhangVerzeichnis wichtiger Adressen

Page 230: Das Förderbuch Thüringen 2001

703

Adressenverzeichnis

Bundesministerium für Verkehr, Bau undStadtentwicklung (BMVBS)Robert-Schumann-Platz 153175 BonnInvalidenstraße 4410115 BerlinTel.: 030 - 183000Fax: 030 - 183001942Internet: http://www.bmvbs.de

Bundesministerium für Ernährung,Landwirtschaft und Verbraucherschutz(BMELV)Wilhelmstraße 5410117 BerlinRochusstraße 153123 BonnTel.: 0228 - 995290Fax: 0228 - 995293179Internet: http://www.bmelv.de

Bundesministerium der Finanzen (BMF)Graurheindorfer Straße 10853117 BonnWilhelmstraße 9710117 Berlin Tel.: 030 -186820Fax: 030 - 186824248Internet:http://www.bundesfinanzministerium.de

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutzund Reaktorsicherheit (BMU)Alexanderstraße 310178 BerlinRobert-Schumann-Platz 353175 BonnTel.: 0228 - 993050Fax: 0228 - 993053225Internet: http://www.bmu.bund.de

Bundesministerium für Bildung undForschung (BMBF)Hannoversche Straße 28-3010115 BerlinHeinemannstraße 253175 BonnTel.: 0228 - 99570Fax: 0228 - 995783601Internet: http://www.bmbf.de

Bundesministerium für Familie, Senioren,Frauen und Jugend (BMFSFJ)Rochusstraße 8-1053123 BonnGlinkastraße 2410178 BerlinTel.: 030 - 185550Fax: 030 - 185554400Internet: http://www.bmfsfj.de

Bundesministerium des Innern (BMI)Graurheindorfer Str. 19853117 BonnAlt Moabit 101 D10559 BerlinTel.: 030 - 186810Fax: 030 - 186812926Internet: http://www.bmi.bund.de

Bundesministerium für Arbeit und Soziales(BMAS)Rochusstraße 153123 BonnWilhelmstraße 4910117 BerlinTel.: 030 - 185270Fax: 030 - 185271830Internet: http://www.bmas.de

AnhangVerzeichnis wichtiger Adressen

Page 231: Das Förderbuch Thüringen 2001

704

Auswärtiges AmtAdenauerallee 99-10353113 BonnWerderscher Markt 110117 BerlinTel.: 030 - 18170Fax: 030 - 18173402Internet: http://www.auswaertiges-amt.de

Bundesministerium der Justiz (BMJ)Mohrenstraße 3710117 BerlinTel.: 030 - 185800Fax: 030 - 185809525Internet: http://www.bmj.de

Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)Stauffenbergstraße 1810785 BerlinFontainengraben 15053113 BonnTel.: 0228 - 1200Fax: 0228 - 1205357Internet: http://www.bmvg.de

Gesellschaft für Arbeits- undWirtschaftsförderung des FreistaatsThüringen mbH (GFAW)

Gesellschaft für Arbeits- undWirtschaftsförderung des Freistaats ThüringenmbH (GFAW)Warsbergstraße 199092 ErfurtTel.: 0361 - 22230Internet: http://www.gfaw-thueringen.de

GFAW mbH Regionalstelle fürArbeitsmarktpolitik

GFAW mbH Regionalstelle fürArbeitsmarktpolitikFriedrich-Engels-Straße 707545 GeraTel.: 0365 - 824230

GFAW mbH RegionalbüroProf.-Hermann-Klare-Straße 607407 RudolstadtTel.: 03672 - 308308

GFAW mbH Regionalstelle fürArbeitsmarktpolitikMauerstraße 898527 SuhlTel.: 03681 - 393330

GFAW mbH Regionalstelle fürArbeitsmarktpolitikHüpedenweg 5299734 NordhausenTel.: 03631 - 61820

GFAW mbHRegionalbüroHelenenstraße 499817 EisenachTel.: 03691 - 29500

GFAW mbHRegionalbüroCharlottenstraße 498617 MeiningenTel.: 03693 - 876314

AdressenverzeichnisAnhangVerzeichnis wichtiger Adressen

Page 232: Das Förderbuch Thüringen 2001

705

Adressenverzeichnis

Stiftung für Technologie, Innovation undForschung Thüringen (STIFT)

Stiftung für Technologie, Innovation undForschung Thüringen (STIFT)Peterstraße 199084 ErfurtTel.: 0361 - 7892350Internet: http://www.stift-thueringen.de

LEG - LandesentwicklungsgesellschaftThüringen mbH

LEG - LandesentwicklungsgesellschaftThüringen mbHMainzerhofstraße 1299084 ErfurtTel.: 0361 - 56030Fax: 0361 - 5603329Internet: http://www.leg-thueringen.de

Bundesagentur für Arbeit

Regionale Einkaufszentren

Regionales Einkaufszentrum Berlin-Brandenburg,Sachsen-Anhalt- ThüringenFriedrichstraße 3410969 BerlinTel.: 030 - 5555993942Fax: 030 - 5555993977

Regionales Einkaufszentrum NRWJosef-Gockeln-Straße 740474 DüsseldorfTel.: 0211 - 4306728Fax: 0211 - 4306777

Regionales Einkaufszentrum SÜDWESTSaonestraße 2-460528 FrankfurtTel.: 069 - 6670172Fax: 069 - 6670366

Regionales Einkaufszentrum BB / SATNiederlassung HalleSchopenhauerstraße 206114 HalleTel.: 0345 - 52496569Fax: 0345 - 52496591

Regionales Einkaufszentrum NordPostfach 374730037 HannoverTel.: 0511 - 98854595Fax: 0511 - 98857815

Regionales Einkaufszentrum BayernRegensburger Straße 100/10490478 NürnbergTel.: 0911 - 1798278Fax: 0911 - 179908512

Regionales Einkaufszentrum SÜDWESTNiederlassung StuttgartJägerstraße 14-1870174 StuttgartTel.: 0711 - 9202960Fax: 0711 - 9202970

Bundesagentur für Arbeit,Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen

Agentur für Arbeit

Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-ThüringenPF 11046106018 Halle

AnhangVerzeichnis wichtiger Adressen

Page 233: Das Förderbuch Thüringen 2001

706

Frau-von-Selmnitz-Straße 606110 HalleTel.: 0345 - 13320Fax: 0345 - 1332555Internet: http://www.arbeitsagentur.de

Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellenin Thüringen

Agentur für Arbeit Altenburg

Agentur für Arbeit AltenburgPF 115204581 AltenburgFabrikstraße 3004600 AltenburgTel.: 03447 - 5800

Geschäftsstelle SchmöllnLohsenstraße 4304626 SchmöllnTel.: 034491 - 57990

Agentur für Arbeit Erfurt

Agentur für Arbeit ErfurtPF 90012199104 ErfurtMax-Reger-Straße 199096 ErfurtTel.: 0361 - 3020

Geschäftsstelle ApoldaHerderstraße 1099510 ApoldaTel.: 03644 - 5310

Geschäftsstelle ArnstadtBierweg 299310 ArnstadtTel.: 03628 - 61050

Geschäftsstelle SömmerdaPoststraße 299610 SömmerdaTel.: 03634 - 3670

Geschäftsstelle WeimarEduard-Rosenthal-Straße 4399423 WeimarTel.: 03643 - 4510

Agentur für Arbeit Gera

Agentur für Arbeit GeraPF 146507504 GeraReichsstraße 1507545 GeraTel.: 0365 - 8570

Geschäftsstelle GreizBruno-Bergner-Straße 19/2007973 GreizTel.: 03661 - 6230

Geschäftsstelle LobensteinPoststraße 23a07356 LobensteinTel.: 036651 - 700

Geschäftsstelle SchleizPahlhornstraße 607907 SchleizTel.: 03663 - 4340

Geschäftsstelle Zeulenroda-TriebesUntere Höhlerreihe 407937 ZeulenrodaTel.: 036628 - 8630

AdressenverzeichnisAnhangVerzeichnis wichtiger Adressen

Page 234: Das Förderbuch Thüringen 2001

707

Adressenverzeichnis

Agentur für Arbeit Gotha

Agentur für Arbeit GothaPF 10020199852 GothaSchöne Aussicht 599867 GothaTel.: 03621 - 420

Geschäftsstelle Bad LangensalzaMolkereistraße 1a99947 Bad LangensalzaTel.: 03603 - 8180

Geschäftsstelle EisenachErnst-Thälmann-Straße 78a99817 EisenachTel.: 03691 - 8600

Geschäftsstelle MühlhausenThomas-Müntzer-Straße 1499974 MühlhausenTel.: 03601 - 46200

Agentur für Arbeit Jena

Agentur für Arbeit JenaStadtrodaer Straße 107747 JenaTel.: 03641 - 3790

Geschäftsstelle EisenbergCarl-von-Ossietzky-Straße 15a07607 EisenbergTel.: 036691 - 490

Geschäftsstelle PößneckGerberstraße 2807381 PößneckTel.: 03647 - 46750

Geschäftsstelle RudolstadtBreitscheidstraße 13307407 RudolstadtTel.: 03672 - 35750

Geschäftsstelle SaalfeldBahnhofstraße 507318 SaalfeldTel.: 03671 - 53200

Geschäftstelle StadtrodaHeinrich-Heine-Straße 15b07646 StadtrodaTel.: 036428 - 6900

Agentur für Arbeit Nordhausen

Agentur für Arbeit NordhausenPF 10066299726 NordhausenUferstraße 299734 NordhausenTel.: 03631- 6500

Geschäftsstelle LeinefeldeSiemensstraße 837327 LeinefeldeTel.: 03605 - 51400

Geschäftsstelle SondershausenFrankenhäuser Straße 499706 SondershausenTel.: 03632 - 6160

Agentur für Arbeit Suhl

Agentur für Arbeit SuhlWerner-Seelenbinder-Straße 898529 SuhlTel.: 03681- 8200

AnhangVerzeichnis wichtiger Adressen

Page 235: Das Förderbuch Thüringen 2001

708

Geschäftsstelle Bad SalzungenErzberger Allee 1236433 Bad SalzungenTel.: 03695 - 6620

Geschäftsstelle HildburghausenPuschkinplatz 698646 HildburghausenTel.: 03685 - 7860

Geschäftsstelle IlmenauSchwanitzstraße 2a98693 IlmenauTel.: 03677 - 64410

Geschäftsstelle MeiningenGünter-Raphael-Straße 9a98617 MeiningenTel.: 03693 - 8530

Geschäftsstelle Neuhaus am RennwegSonneberger Straße 298724 Neuhaus am RennwegTel.: 03679 - 79140

Geschäftsstelle SchmalkaldenEichelbach 198574 SchmalkaldenTel.: 03683 - 69560

Geschäftsstelle SonnebergBahnhofstraße 44-4896515 SonnebergTel.: 03675 - 89030

Träger der Grundsicherung fürArbeitsuchende

Altenburger Land

Agentur für Arbeit AltenburgFabrikstraße 30

04600 AltenburgTel.: 03447 - 58657

Erfurt

Jobcenter ErfurtMax-Reger-Straße 199096 ErfurtTel.: 01801 - 00255202420

Ilm-Kreis

Jobcenter Ilm-KreisBierweg 299310 ArnstadtTel.: 01801 - 00255350962

Sömmerda

Jobcenter SömmerdaPoststraße 299610 SömmerdaTel.: 01801 - 00255450147

Weimar und Weimarer Land

Jobcentern WeimarEduard-Rosenthal-Straße 4399423 WeimarTel.: 01801 - 00255550297

Gera

Jobcenter GeraReichsstraße 1507545 GeraTel.: 01801 - 00295450700

AdressenverzeichnisAnhangVerzeichnis wichtiger Adressen

Page 236: Das Förderbuch Thüringen 2001

709

Adressenverzeichnis

Greiz

Jobcenter GreizWeberstraße 107973 GreizTel.: 01801 - 00295550100

Saale-Orla-Kreis

Jobcenter Saale-Orla-KreisPahlhornstraße 107907 SchleizTel.: 01801 - 00295650250

Eisenach

Jobcenter EisenachErnst-Thälmann-Staße 78a99817 EisenachTel.: 01801 - 00262650285

Unstrut-Hainich-Kreis

Jobcenter Unstrut-Hainich-KreisBrunnenstraße 9499974 MühlhausenTel.: 0180 - 100262750000

Saale-Holzland-Kreis

Jobcenter Saale-Holzland-Kreis (SHK)Carl-von-Ossietzki-Straße 15a07607 EisenbergTel.: 01801 - 00296150100

Saalfeld-Rudolstadt

Jobcenter Saalfeld-RudolstadtBahnhofsstraße 507318 SaalfeldTel.: 01801 - 00296251100

Nordhausen

Jobcenter NordhausenUferstraße 299734 NordhausenTel.: 03631 - 650129

Kyffhäuserkreis

Jobcenter Kyffhäuserkreis ArternSchachtstrasse 4599706 SondershausenTel.: 03632 - 616175

Suhl

Jobcenter SuhlWerner-Seelenbinder-Straße 898529 SuhlTel.: 03681 - 822962

Hildburghausen

Jobcenter Landkreis HildburghausenPuschkinplatz 698646 HildburghausenTel.: 01801 - 00292050302

Sonneberg

Jobcenter Landkreis SonnebergBahnhofstraße 44-4896515 SonnebergTel.: 03675 - 8903502

Wartburgkreis

Jobcenter WartburgkreisErzberger Allee 1236433 Bad SalzungenTel.: 01801 - 00292250482

AnhangVerzeichnis wichtiger Adressen

Page 237: Das Förderbuch Thüringen 2001

710

Gotha

Jobcenter im Landkreis GothaSchöne Aussicht 599867 GothaTel.: 01801 - 00262501142

Schmalkalden-Meiningen

Agentur für Arbeit Schmalkalden-MeiningenBereich SGB IIBerliner Straße 1a98617 MeiningenTel.: 01801 - 00292350000

Weimar und Weimarer Land

Jobcentern ApoldaHerderstraße 1099510 ApoldaTel.: 01801 - 00255552-242

Kommunale Träger der Grundsicherungfür Arbeitsuchende nach § 6a SGB II

Jena Stadt

Jenarbeit Jobcenter der Stadt JenaTatzendpromenade 2a07745 JenaTel.: 03641 - 494700

Eichsfeld

Landkreis Eichsfeld Leinegasse 837308 Heilbad HeiligenstadtTel.: 03606 - 650420

Thüringer Landwirtschaftsämter

LandwirtschaftsamtKyffhäuser Straße 4406567 Bad FrankenhausenTel.: 034671 - 690

LandwirtschaftsamtObere Allee 598646 HildburghausenTel.: 03685 - 7800

LandwirtschaftsamtUhlandstraße 399610 SömmerdaTel.: 03634 - 3590

LandwirtschaftsamtSchopperstraße 6707937 ZeulenrodaTel.: 036628 - 670

LandwirtschaftsamtLisztstraße 237327 LeinefeldeTel.: 03605 - 5560

LandwirtschaftsamtPreilipperstraße 107407 RudolstadtTel.: 03672 - 3050

Landwirtschaftsamt August-Bebel-Straße 236433 Bad SalzungenTel.: 03695 - 620600

Flurordnung/BodenverwertungFlurneuordnungsamt GothaHans-C.-Wirz-Straße 299867 GothaTel.: 03621 - 3580

AdressenverzeichnisAnhangVerzeichnis wichtiger Adressen

Page 238: Das Förderbuch Thüringen 2001

711

Adressenverzeichnis

Flurordnung / Bodenverwertung

Thüringer Landgesellschaft mbHWeimarische Straße 29b99099 ErfurtTel.: 0361 - 44130

Flurneuordnungsamt GeraBurgstraße 507545 GeraTel.: 0365 - 6140

Flurneuordnungsamt MeiningenFrankental 198617 MeiningenTel.: 03693 - 4000

Thüringer Landesverwaltungsamt

Thüringer LandesverwaltungsamtWeimarplatz 499423 WeimarTel.: 0361 - 37900Fax: 0361 - 37737190Internet: http://www.thueringen.de/de/tlvwa

Abteilungen des ThüringerLandesverwaltungsamtes

Thüringer LandesverwaltungsamtAbteilung I - ZentralabteilungWeimarplatz 499423 WeimarTel.: 0361 - 37736101

Thüringer LandesverwaltungsamtAbteilung II - InneresWeimarplatz 499423 WeimarTel.: 0361 - 37736011

Thüringer LandesverwaltungsamtAbteilung V - Wirtschaft und GesundheitWeimarplatz 499423 WeimarTel.: 0361 - 37737401

Thüringer LandesverwaltungsamtAbteilung IV - UmweltWeimarplatz 499423 WeimarTel.: 0361 - 37737801

Thüringer LandesverwaltungsamtAbteilung III - Bauwesen und RaumordnungWeimarplatz 499423 WeimarTel.: 0361 - 37737271

Thüringer LandesverwaltungsamtAbteilung VI - Versorgung und IntegrationKarl-Liebknecht Straße 498527 SuhlTel.: 03681 - 733200

Thüringer LandesverwaltungsamtAbteilung VII - SozialesCharlottenstraße 298617 MeiningenTel.: 03693 - 460118

Thüringer Landesfinanzdirektion

Thüringer LandesfinanzdirektionPF 90045099107 ErfurtLudwig-Ehrhard-Ring 199099 ErfurtTel.: 0361 - 37800

AnhangVerzeichnis wichtiger Adressen

Page 239: Das Förderbuch Thüringen 2001

712

Finanzämter

Finanzamt AltenburgWenzelstraße 4504600 AltenburgTel.: 03447 - 5930

Finanzamt EisenachErnst-Thälmann-Straße 7099817 EisenachTel.: 03691 - 6870

Finanzamt ErfurtAugust-Röbling-Straße 1099091 ErfurtTel.: 0361 - 3782410

Finanzamt GeraHermann-Drechsler-Straße 107548 GeraTel.: 0365 - 6390

Finanzamt GothaReuterstraße 2a99867 GothaTel.: 03621 - 330

Finanzamt IlmenauWallgraben 198693 IlmenauTel.: 03677 - 8610

Finanzamt JenaLeutragraben 807743 JenaTel.: 03641 - 3780

Finanzamt MühlhausenMartinistraße 2299974 MühlhausenTel.: 03601 - 4560

Finanzamt PößneckGerberstraße 6507381 PößneckTel.: 03647 - 4460

Finanzamt SondershausenSchillerstraße 699706 SondershausenTel.: 03632 - 7420

Finanzamt SonnebergKöppelsdorfer Straße 8696515 SonnebergTel.: 03675 - 8840

Finanzamt SuhlKarl-Liebknecht-Straße 498527 SuhlTel.: 03681 - 730

Hauptzollämter

Hauptzollamt ErfurtPF 19399005 ErfurtMelchior-Bauer-Straße 599092 ErfurtTel.: 0361 - 3789400

Hauptzollamt Erfurt

Zollamt Am FlughafenFlughafenstraße 499092 ErfurtTel.: 0361 - 5513630

Zollamt Am Flughafen - AbfSt Luftverkehr - Binderslebener Landstraße 10099092 ErfurtTel.: 0361 - 6562378

AdressenverzeichnisAnhangVerzeichnis wichtiger Adressen

Page 240: Das Förderbuch Thüringen 2001

713

Adressenverzeichnis

Zollamt EisenachAm Rasthof Eisenach BAB A 499819 KrauthausenTel.: 03691 - 732980

Zollamt GeraCarl-Zeiss-Straße 207507 GeraTel.: 0365 - 51618820

Zollamt JenaGöschwitzer Straße 3407745 JenaTel.: 03641 - 28010

Zollamt NordhausenSüdstraße 599734 NordhausenTel.: 03631 - 62650

Zollamt SuhlAm Gesetz 1 98528 SuhlTel.: 03681 - 3543100

Landesamt für Bau und Verkehr

Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV)PF 80035399029 ErfurtHallesche Straße 15 99085 ErfurtTel.: 0361 - 3786301

Thüringer Straßenbauämter

Straßenbauamt MittelthüringenPF 80032999029 ErfurtWarsbergstraße 399092 ErfurtTel.: 0361 - 3786141

Straßenbauamt NordthüringenPF 17137321 Leinefelde-WorbisSiemensstraße 1237327 Leinefelde-WorbisTel.: 03605 - 551401

Straßenbauamt OstthüringenPF 116207501 GeraHermann-Drechsler-Straße 107548 GeraTel.: 0365 - 6380

Straßenbauamt SüdwestthüringenPF 126298537 Zella-MehlisAm Köhlersgehäu 698544 Zella-MehlisTel.: 03682 - 4000

Thüringer Landesamt für Vermessung undGeoinformation

Thüringer Landesamt für Vermessung undGeoinformationHohenwindenstraße 13 a99086 ErfurtTel.: 0361 - 3783630 Internet:http://www.thueringen.de/de/tlvermgeo

Thüringer Landesbergamt

Außenstelle Bad SalzungenLangenfelder Straße 10836433 Bad SalzungenTel.: 03695 - 6750

AnhangVerzeichnis wichtiger Adressen

Page 241: Das Förderbuch Thüringen 2001

714

Thüringer LandesbergamtPuschkinplatz 707545 GeraTel.: 0365 - 73370

Thüringer Landesanstalt für Umwelt undGeologie

Thüringer Landesanstalt für Umwelt undGeologieAußenstelle Vogelschutzwarte SeebachLindenhof 399998 Weinbergen/OTSeebachTel.: 03601 - 440565Internet: http://www.vogelschutzwarte.de

Biosphärenreservat „Rhön"

Biosphärenreservat „Rhön"Thüringische VerwaltungsstelleProbstei ZellaGoethestraße 136452 Zella - RhönTel.: 036946 - 868330

Biosphärenreservat „Vessertal“

Biosphärenreservat „Vessertal“Waldstraße 198711 Schmiedefeld am RennsteigTel.: 036782 - 6660

Nationalpark Hainich

Nationalpark HainichBei der Marktkirche 999947 Bad LangensalzaTel.: 03603 - 390728

Naturparks

Naturpark Thüringer WaldDorfstraße 1698749 FriedrichshöheTel.: 036704 - 70990

Naturpark Thüringer Schiefergebirge / Obere Saale Wurzbacher Straße 1607338 LeutenbergTel.: 036734 - 23090

Naturpark Eichsfeld-Hainich-WerratalDorfstraße 1937318 FürstenhagenTel.: 036083 - 4663

Naturpark KyffhäuserBarbarossastraße 39a06567 RottlebenTel.: 034671 - 5140

Thüringer Landesanstalt fürLandwirtschaft

Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft(TLL)Naumburger Straße 9807743 JenaTel.: 03641 - 6830Internet: http://www.tll.de

Staatliches Bildungsseminar fürLandwirtschaft, Naturschutz und UmweltHauptstraße 299628 GuthmannshausenTel.: 036373 - 96900

AdressenverzeichnisAnhangVerzeichnis wichtiger Adressen

Page 242: Das Förderbuch Thüringen 2001

715

Adressenverzeichnis

Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagdund Fischerei

Landesanstalt für Wald, Jagd und FischereiJägerstraße 199867 GothaTel.: 03621 - 2250

Thüringer Landesanstalt für Umwelt undGeologie

Geologischer LandesdienstGöschwitzer Straße 4107745 JenaTel.: 03641 - 6840Internet: http://www.tlug-jena.de

Thüringer Landesforstverwaltung

Thüringer Ministerium für Landwirtschaft,Forsten, Umwelt und NaturschutzAbt. 2 Forsten und NaturschutzBeethovenstraße 399096 ErfurtTel.: 0361 - 3799801Fax: 0361 - 3799809Internet: http://www.thueringen.de/de/forst

Lehr- und Versuchsanstalt Gartenbau (Lehr- und Versuchsanstalt Gartenbau (LVG)Leipziger Straße 75a99085 ErfurtTel.: 0361 - 3789700Internet: http://www.lvg-erfurt.de

Thüringer FernwasserversorgungThüringer FernwasserversorgungAnstalt des öffentlichen RechtsHaarbergstraße 3799097 ErfurtTel.: 0361 - 55090Internet: http://www.thueringer-fernwasser.de

Soziale Einrichtungen und Träger

Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildunge. V.Marktstraße 699084 ErfurtTel.: 0361 - 5623306Internet: http://www.lkjthueringen.de

Landesjugendwerk der AWO ThüringenPfeiffersgasse 1299084 ErfurtTel.: 0361 - 21031130Internet: http://www.jw-zukunft.de

Diakonisches Werk Evangelischer Kirchenin Mitteldeutschland e. V.Merseburger Straße 4406110 HalleTel.: 0345 - 122990Internet: http://www.diakonie-mitteldeutschland.de

IBKM Gemeinnützige Schulträger GmbHAm Bahnhof 12-1306577 HeldrungenTel.: 034673 - 7600Internet: http://www.ibkm-schule.de

Landesjugendring Thüringen e. V.Johannesstraße 1999084 ErfurtTel.: 0361 - 576780Internet: http://www.ljrth.de

Thüringer Sportjugend im LandessportbundThüringen e. V.Werner-Seelenbinder-Straße 199096 ErfurtTel.: 0361 - 3405441Internet: http://www.thuer-sportjugend.de

AnhangVerzeichnis wichtiger Adressen

Page 243: Das Förderbuch Thüringen 2001

716

Caritasverband für das Bistum Erfurt e. V.Wilhelm-Külz-Straße 3399084 ErfurtTel.: 0361 - 67290Internet: http://www.dicverfurt.caritas.de

Deutsches Rotes KreuzLandesverband Thüringen e. V.Heinrich-Heine-Straße 399096 ErfurtTel.: 0361 - 3440193Internet: http://www.lv-thueringen.drk.de

Internationaler BundFreier Träger der Jugend-, Sozial- undBildungsarbeit e. V.Berliner Straße 13807545 GeraTel.: 0365 - 22058Internet: http://www.internationaler-bund.de

Paritätischer Wohlfahrtsverband e. V.Starthilfe Sondershausen e. V.Hospitalstraße 12299706 SondershausenTel.: 03632 - 5429971Internet: http://www.starthilfe-sondershausen.de

Internationaler BundFreier Träger der Jugend-, Sozial- undBildungsarbeit e. V.Am Herrenberge 307745 JenaTel.: 03641 - 6870Internet: http://www.internationaler-bund.de

VHS-Bildungswerk in Thüringen GmbHWeiterbildungszentrumAn der Brückenmühle 499734 NordhausenTel.: 03631 - 43590

Internet: http://www.vhsbw.de

IJGD InternationaleJugendgemeinschaftsdiensteLandesvereine Sachsen-Anhalt e. V. undThüringen e. V.Westendorf 2638820 HalberstadtTel.: 03941 - 56520Internet: http://www.ijgd.de

Sprache und Bildung GmbHGesellschaft für Aus- und WeiterbildungBahnhofstraße 2799817 EisenachTel.: 03691 - 785337Internet: http://www.sprache-und-bildung.de

Bund Evangelischer Jugend inMitteldeutschlandGeschäftsstelle ThüringenDrei-Gleichen-Straße 35a99192 NeudietendorfTel.: 036202 - 7713520Internet: http://www.bejm-online.de

Landschaftspflegeverband „Thüringer Wald“e. V. NaturparkzentrumDorfstraße 1698749 FriedrichshöheTel.: 036704 - 80597Internet: http://thueringen.lpv.de

GJS - Gemeinnützige Gesellschaft für Jugend-und Sozialarbeit mbHIm Funkwerk 399625 KölledaTel.: 03635 - 4040Internet: http://www.gjs-kld.com

AdressenverzeichnisAnhangVerzeichnis wichtiger Adressen

Page 244: Das Förderbuch Thüringen 2001

717

Adressenverzeichnis

ijgd Regionalbüro Mühlhausen Jugendbauhütte MühlhausenRatsstraße 1999974 MühlhausenTel.: 03601 - 889123Internet: http://www.ijgd.de

Soziale Stiftungen

Thüringer EhrenamtsstiftungLöberwallgraben 899096 ErfurtTel.: 0361 - 6573661Internet: http://www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de

Stiftung FamilienSinnArnstädter Straße 2899096 ErfurtTel.: 0361 - 60149080Fax: 0361 - 60149089Internet: http://www.stiftung-familiensinn.de

Thüringer Stiftung für blinde undsehbehinderte MenschenGreizerstraße 9/Nicolaiberg 5a07545 GeraTel.: 0365 - 8322273Fax: 0365 - 52986Internet: http://www.bsvt.org

Gemeinsam Ziele Erreichen e.V.Anger 7799096 ErfurtTel.: 0361 - 6635750Internet:http://www.gemeinsamzieleerreichen.de

Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.Landesverband Sachsen-Anhalt – ThüringenLandesgeschäftsstelleWalkmühlstraße 1a99084 ErfurtTel.: 0361 - 223290Internet: http://www.juh-sat.de

Bildungszentrum Saalfeld GmbHAm Gewände 707333 UnterwellenbornTel.: 03671 - 67600Internet: http://www.bz-saalfeld.de

Landratsämter/Stadtverwaltungen

Landratsamt Altenburger LandPF 116504581 AltenburgLindenaustraße 904600 AltenburgTel.: 03447 - 586273

Landratsamt Weimarer LandPF 135499503 ApoldaBahnhofstraße 2899510 ApoldaTel.: 03644 - 5400

Landratsamt Ilm-KreisRitterstraße 1499310 ArnstadtTel.: 03628 - 7380

Landratsamt Unstrut-Hainich-KreisBürgerservice Bad LangensalzaThamsbrücker Straße 2099947 Bad LangensalzaTel.: 03603 - 802700

AnhangVerzeichnis wichtiger Adressen

Page 245: Das Förderbuch Thüringen 2001

718

Landratsamt WartburgkreisErzberger Allee 1436433 Bad SalzungenTel.: 03695 - 6150

Landratsamt Saale-Holzland-KreisIm Schloß07607 EisenbergTel.: 036691 - 700

Stadtverwaltung EisenachMarkt 299817 EisenachTel.: 03691 - 6700

Stadtverwaltung ErfurtPF 10055999111 ErfurtFischmarkt 199084 ErfurtTel.: 0361 - 6550

Stadtverwaltung GeraKornmarkt 1207545 GeraTel.: 0365 - 8380

Landratsamt GothaPF 4799851 Gotha18.-März-Straße 5099867 GothaTel.: 03621 - 2140

Landratsamt GreizPF 135207962 GreizDr.-Rathenau-Platz 1107973 GreizTel.: 03661 - 8760

Landratsamt Greiz Außenstelle Zeulenroda-TriebesMarkt 107937 ZeulenrodaTel.: 036628 - 480

Landratsamt EichsfeldkreisPF 116237301 HeiligenstadtFriedensplatz 837308 Heilbad HeiligenstadtTel.: 03606 - 6500

Landratsamt HildburghausenWiesenstraße 1898646 HildburghausenTel.: 03685 - 4450

Stadtverwaltung JenaPF 10033807703 JenaAm Anger 1507703 JenaTel.: 03641 - 490

Landratsamt Saale-Orla-KreisAußenstelle Bad LobensteinTopfmarkt 407356 Bad LobensteinTel.: 03663 - 4880

Landratsamt Schmalkalden-MeiningenPF 44/4598601 MeiningenObertshäuserplatz 198617 MeiningenTel.: 03693 - 4850

AdressenverzeichnisAnhangVerzeichnis wichtiger Adressen

Page 246: Das Förderbuch Thüringen 2001

719

Adressenverzeichnis

Landratsamt Unstrut-Hainich-KreisPF 114299961 MühlhausenLindenbühl 28/2999974 MühlhausenTel.: 03601 - 802000

Landratsamt NordhausenGrimmelallee 2399734 NordhausenTel.: 03631- 9110

Landratsamt Saalfeld-RudolstadtPF 224407308 SaalfeldSchloßstraße 2407318 SaalfeldTel.: 03671 - 8230

Landratsamt Saale-Orla-KreisPF 135507903 SchleizOschitzer Straße 407907 SchleizTel.: 03663 - 4880

Landratsamt Schmalkalden-MeiningenAußenstelle SchmalkaldenSandgasse 298574 SchmalkaldenTel.: 03683 - 6820

Landratsamt SömmerdaPF 121599601 SömmerdaBahnhofstraße 999610 SömmerdaTel.: 03634 - 3540

Landratsamt KyffhäuserkreisMarkt 899706 SondershausenTel.: 03632 - 7410

Landratsamt SonnebergBahnhofstraße 6696515 SonnebergTel.: 03675 - 8710

Stadtverwaltung SuhlMarktplatz 198527 SuhlTel.: 03681 - 740

Stadtverwaltung Weimar PF 201499423 WeimarSchwanseestraße 1799421 WeimarTel.: 03643 - 7620

Landratsamt EichsfeldkreisAußenstelle Worbis Friedensplatz 137339 WorbisTel.: 036074 - 650

Referate der WohnungsbauförderungLandratsamt Altenburger LandFachbereich 4 Schulen, Gesundheit, Bauen Lindenaustraße 3104600 AltenburgTel.: 03447 - 586961

Landratsamt EichsfeldkreisBauaufsichtsamt/WohnungsbauförderungPF 116237301 Heilbad - HeiligenstadtLeinegasse 11 - Haus IV37308 Heilbad - HeiligenstadtTel.: 03606 - 6506320

AnhangVerzeichnis wichtiger Adressen

Page 247: Das Förderbuch Thüringen 2001

720

Stadtverwaltung ErfurtBauamtPF 10055399005 ErfurtLöberstraße 3499096 ErfurtTel.: 0361 - 6556001

Landratsamt HildburghausenDezernat II WohnbauförderungWiesenstraße 1898646 HildburghausenTel.: 03685 - 445200

Landratsamt Ilm-KreisAmt für Wirtschaft und InfrastrukturSG WohnungsbauförderungRitterstraße 1499310 ArnstadtTel.: 03628 - 738672

Stadtverwaltung JenaDezernat Stadtentwicklung PF 10033807703 JenaAm Anger 2607743 JenaTel.: 03641 - 495000

Landratsamt KyffhäuserkreisBauverwaltungsamtSG WohnungsbauförderungPF 116599701 SondershausenMarkt 899706 SondershausenTel.: 03632 - 741602

Landratsamt NordhausenBau und UmweltFachgebiet Wohnungswesen undWohnungsbauförderung

Behringstraße 399734 NordhausenTel.: 03631 - 418

Landratsamt Saale-Holzland-KreisBauordnungs- und StraßenbauamtPF 131007602 EisenbergSchloßgasse 1707607 EisenbergTel.: 036691 - 70385

Landratsamt Unstrut-Hainich-KreisFachdienst Bau und UmweltThamsbrücker Straße 2099974 Bad LangensalzaTel.: 03601 - 802795

Landratsamt WartburgkreisWohnungsbauförderungPF 10036422 Bad SalzungenErzberger Allee 1436433 Bad SalzungenTel.: 03695 - 616701

Stadtverwaltung GeraStadtplanungsamtAbt. Stadtsanierung, WohnungsbauförderungReichsstraße 1b07545 GeraTel.: 0365 - 8381356

Landratsamt GothaWohnungsbauförderung PF 4799851 Gotha18.-März-Straße 5099867 GothaTel.: 03621 - 210

AdressenverzeichnisAnhangVerzeichnis wichtiger Adressen

Page 248: Das Förderbuch Thüringen 2001

721

Adressenverzeichnis

Landratsamt GreizSG WohnungsbauförderungPF 22207962 GreizDr.-Rathenau-Platz 1107973 GreizTel.: 03661 - 876479

Landratsamt Saale-Orla-KreisFD Wirtschaftsförderung/KreisentwicklungBereich WohnungsbauförderungPF 135507903 SchleizOschitzer Straße 407907 SchleizTel.: 03663 - 488756

Landratsamt Saalfeld-RudolstadtFachdienst Bauaufsicht/DenkmalschutzSG WohnungsbauförderungSchloßstraße 2407318 SaalfeldTel.: 03671 - 823936

Landratsamt Schmalkalden-MeiningenFachdienst KreisentwicklungWohnungsbauförderungObertshäuser Platz 198617 MeiningenTel.: 03693 - 4850

Landratsamt SömmerdaAmt 51 WohnungsbauförderungPF 121599601 SömmerdaWielandstraße 499610 SömmerdaTel.: 03634 - 354608

Landratsamt SonnebergWirtschaftsförderung und DenkmalschutzWohnungsbauförderung

PF 10044296504 SonnebergBahnhofstraße 6696515 SonnebergTel.: 03675 - 871309

Stadtverwaltung SuhlFinanzdezernat, Dezernat I Bau- und StadtentwicklungsamtPF 10016498490 SuhlFriedrich-König-Straße 4298527 SuhlTel.: 03681 - 742415

Landratsamt Weimar-LandDezernat für Bau- und WohnungswesenSG WohnungsbauförderungPF 13499503 ApoldaBahnhofstraße 2899510 ApoldaTel.: 03644 - 671570

Stadtverwaltung Weimar Bauamt Abt. BauverwaltungPF 201499421 WeimarSchwanseestraße 1799423 WeimarTel.: 03643 - 762277

Stadtverwaltung EisenachBauordnungsamtSG WohnungsbauförderungPF 146299804 EisenachGoldschmiedenstraße 199817 EisenachTel.: 03691 - 670570

AnhangVerzeichnis wichtiger Adressen

Page 249: Das Förderbuch Thüringen 2001

722

RKW Rationalisierungs- undInnovationszentrum der DeutschenWirtschaft e. V.

RKW Bundesgeschäftsstelle

RKW Rationalisierungs- undInnovationszentrum der Deutschen Wirtschafte. V.PF 586765733 EschbornDüsseldorfer Straße 4065760 EschbornTel.: 06196 - 4952810Internet: http://www.rkw.de

RKW Geschäftsstelle Thüringen

RKW Rationalisierungs- undInnovationszentrum der Deutschen Wirtschafte. V.PF 90042199014 ErfurtKonrad-Zuse-Straße 1599099 ErfurtTel.: 0361 - 5514320Fax: 0361 - 5514327Internet: http://www.rkw-thueringen.de

Bundesamt für Wirtschaft und zugelasseneLeitstellen

ZentraleBundesamt für Wirtschaft undAusfuhrkontrolle (BAFA)PF 516065670 EschbornFrankfurter Straße 29-3565760 EschbornTel.: 06196 - 9080Fax: 06196 - 908800Internet: http://www.bafa.de

Leitstelle Berlin

DIHK - Service GmbHBreite Straße 2910178 BerlinTel.: 030 - 20308272Fax: 030 - 203081000Internet: http://www.dihk.de

Leitstelle Bonn

Förderungsgesellschaft des BDS-DGV mbHfür die gewerbliche Wirtschaft und FreieBerufeAugust-Bier-Straße 1853129 BonnTel.: 0228 - 210033Fax: 0228 - 211824 Internet: http://www.foerder-bds.de

Interhoga Gesellschaft zur Förderung desDeutschen Hotel- und GaststättengewerbesmbHBornheimer Straße 13553119 BonnTel.: 0228 - 820080Fax: 0228 - 366951Internet: http://www.interhoga.de

Leitstelle Berlin

Bundesbetriebsberatungsstelle für denDeutschen Groß- und Außenhandel GmbH(BGA)Am Weidendamm 1A10117 BerlinTel.: 030 - 590099560Fax: 030 - 590099460Internet:http://www.betriebsberatungsstelle.de

AdressenverzeichnisAnhangVerzeichnis wichtiger Adressen

Page 250: Das Förderbuch Thüringen 2001

723

Adressenverzeichnis

Leitstelle Köln

Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel desBundesAn Lyskirchen 1450676 KölnTel.: 0221 - 362517Fax: 0221 - 362512Internet: http://www.leitstelle.org

Leitstelle Berlin

Zentralverband des Deutschen Handwerks Leitstelle für freiberufliche Beratung undSchulungsveranstaltungenMohrenstraße 20-2110117 BerlinTel.: 030 - 206190Fax: 030 - 20619460Internet: http://www.zdh.de

Bundesanstalt für Landwirtschaft undErnährung

Leitstelle für den Agrarbereich

Bundesanstalt für Landwirtschaft undErnährung (BLE)Zentrale Leitstelle Frankfurt/MainFlughafen Tor 26, Geb. 45460549 Frankfurt am MainTel.: 069 - 693733Fax: 069 - 694277Internet: http://www.ble.de

KfW BankengruppeKfW MittelstandsbankHauptstelle Frankfurt am MainPalmengartenstraße 5-960325 Frankfurt am MainTel.: 069 - 74310Internet: http://www.kfw-mittelstandsbank.de

Niederlassung BerlinCharlottenstraße 33/33a10117 BerlinTel.: 030 - 202640

Niederlassung BonnLudwig-Erhard-Platz 1-353179 BonnTel.: 0228 - 8310

Beratungszentren der KfW

Beratungszentrum BerlinBehrenstraße 3110117 BerlinTel.: 030 - 202645050Fax: 030 - 202645445

Beratungszentrum BonnLudwig-Ehrhard-Platz 153179 BonnTel.: 0228 - 8312261

Beratungszentrum Frankfurt/MainBockenheimer Landstraße 10460325 Frankfurt/MainTel.: 069 - 74313030Fax: 069 - 74311706

PricewaterhouseCoopers AGPricewaterhouseCoopers AGOlof-Palme-Straße 3560439 Frankfurt am MainTel.: 069 - 95850Internet: http://www.pwc.de

PricewaterhouseCoopers AGStandort ErfurtParsevalstraße 299092 ErfurtTel.: 0361 - 55860Fax: 0361 - 5586300

AnhangVerzeichnis wichtiger Adressen

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724

EU-Beratungsstellen

Helaba - Landesbank Hessen-ThüringenGirozentraleEuro Info Centre (EIC)PF 10044499004 ErfurtFax.: 0361 - 2177101Bonifaciusstraße 1699084 ErfurtTel.: 0361 - 2177100Fax: 0361 - 2177101Internet: http://www.helaba.de

Europäische Investitionsbank (EIB)

Europäische Investitionsbank (EIB)100 Boulevard Konrad AdenauerL-2950 LuxemburgTel.: 00352 - 43791Internet: http://www.eib.org

Europäisches Informations-Zentrum (EIZ)Europäisches Informations-Zentrum (EIZ)in der Thüringer StaatskanzleiRegierungsstraße 7399084 ErfurtTel.: 0361 - 3792960Internet: http://www.thueringen.de/de/eiz

Thüringer Aufbaubank

Thüringer Aufbaubank (TAB)RegionalbüroPF 90024499105 ErfurtGorkistraße 999084 ErfurtTel.: 0361 - 7447445Internet: http://www.aufbaubank.de

Thüringer Aufbaubank (TAB)RegionalbüroHüpedenweg 5299734 NordhausenTel.: 03631 - 46255520

Thüringer Aufbaubank (TAB)RegionalbüroFriedrich-Engel-Straße 707545 GeraTel.: 0365 - 437070

Thüringer Aufbaubank (TAB)RegionalbüroMauerstraße 898527 SuhlTel.: 03681 - 393311

Thüringer Aufbaubank (TAB)RegionalbüroHelenenstraße 499817 EisenachTel.: 03691 - 881160

bm-t beteiligungsmanagement thüringengmbh

bm-t beteiligungsmanagement thüringengmbhPF 90024499105 ErfurtGorkistraße 999084 ErfurtTel.: 0361 - 7447601Fax: 0361 - 7447635Internet: http://www.bm-t.com

AdressenverzeichnisAnhangVerzeichnis wichtiger Adressen

Page 252: Das Förderbuch Thüringen 2001

725

Adressenverzeichnis

Bürgschaftsbank Thüringen GmbHBürgschaftsbank Thüringen GmbHPF 10211499021 ErfurtBonifaciusstraße 1999084 ErfurtTel.: 0361 - 21350Internet: http://www.bb-thueringen.de

Mittelständische BeteiligungsgesellschaftThüringen mbH (MBG)Mittelständische BeteiligungsgesellschaftThüringen mbH (MBG)PF 80031699105 ErfurtBonifaciusstraße 1999084 ErfurtTel.: 0361 - 21350Fax: 0361- 2135100Internet: http://www.mbg-thueringen.de

Ausstellungs- und Messe-Ausschuss derDeutschen Wirtschaft e. V. (AUMA)Ausstellungs- und Messe-Ausschuss derDeutschen Wirtschaft e. V. (AUMA)Littenstraße 910179 BerlinTel.: 030 - 240000Fax: 030 - 24000263Internet: http://www.auma-messen.de

Industrie- und HandelskammernThüringens

Industrie- und Handelskammer ErfurtArnstädter Straße 3499096 ErfurtTel.: 0361 - 34840Internet: http://www.erfurt.ihk.de

Industrie- und Handelskammer Ostthüringen Gaswerkstraße 2507546 GeraTel.: 0365 - 8553408Internet: http://www.gera.ihk.de

Industrie- und Handelskammer SüdthüringenHauptstraße 3398529 Suhl-MäbendorfTel.: 03681 - 362223Internet: http://www.suhl.ihk.de

Handwerkskammern Thüringens

Handwerkskammer ErfurtPF 90035199106 ErfurtFischmarkt 1399084 ErfurtTel.: 0361 - 67070Internet: http://www.hwk-erfurt.de

Handwerkskammer für OstthüringenPF 125107502 GeraHandwerkstraße 507545 GeraTel.: 0365 - 82250Internet: http://www.hwk-gera.de

Handwerkskammer SüdthüringenRosa-Luxemburg-Straße 7-998527 SuhlTel.: 03681 - 3700Internet: http://www.hwk-suhl.de

Thüringer Handwerkstag e. V.Fischmarkt 1399084 ErfurtTel.: 0361 - 67070Internet: http://www.thueringer-handwerkstag.de

AnhangVerzeichnis wichtiger Adressen

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726

Kreishandwerkerschaften imKammerbezirk Erfurt

Weimarer Land

KreishandwerkerschaftPlatz der Demokratie 199510 ApoldaTel.: 03644 - 554890

Erfurt-Ilmkreis

KreishandwerkerschaftFutterstraße 13a99084 ErfurtTel.: 0361 - 5624591

Gotha

KreishandwerkerschaftPuschkinallee 399867 GothaTel.: 03621 - 36460

Eichsfeld-Nordhausen

KreishandwerkerschaftLutherstraße 737327 LeinefeldeTel.: 03605 - 50890

Kyffhäuser-Unstrut-Hainich

KreishandwerkerschaftFelchtaer Straße 2799974 MühlhausenTel.: 03601 - 48490

Weimar-Sömmerda

KreishandwerkerschaftLange Straße 16

99423 SömmerdaTel.: 03643 - 32170

Kreishandwerkerschaften in Ostthüringen

Altenburger Land

KreishandwerkerschaftJohannisgraben 804600 AltenburgTel.: 03447 - 314081

Gera

KreishandwerkerschaftPuschkinplatz 407545 GeraTel.: 0365 - 26737

Jena - Saale-Holzland-Kreis

KreishandwerkerschaftGrietgasse 2207743 JenaTel.: 03641 - 442848

Saalfeld-Pößneck - Rudolstadt

KreishandwerkerschaftIn der Schremsche 307407 RudolstadtTel.: 03672 - 377175

Zeulenroda

KreishandwerkerschaftHeinrich-Heine-Straße 4507937 ZeulenrodaTel.: 036628 - 89038

AdressenverzeichnisAnhangVerzeichnis wichtiger Adressen

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727

Adressenverzeichnis

Kreishandwerkerschaften in SüdthüringenBad Salzungen

KreishandwerkerschaftMozartstraße 7a36433 Bad SalzungenTel.: 03695 - 606367

Eisenach

KreishandwerkerschaftLangensalzaer Straße 4399817 EisenachTel.: 03691 - 855130

Hildburghausen

KreishandwerkerschaftMarienstraße 1298646 HildburghausenTel.: 03685 - 706746Schmalkalden-Meiningen

KreishandwerkerschaftStiller Gasse 298564 SchmalkaldenTel.: 03683 - 62117

Sonneberg

KreishandwerkerschaftBettelhecker Straße 2896515 SonnebergTel.: 03675 - 702824

Suhl

KreishandwerkerschaftKirchgasse 798527 SuhlTel.: 03681 - 721032

Wirtschaftsverbände in Thüringen

Verband der Metall- und Elektro-Industrie inThüringen e. V.Lossiusstraße 199094 ErfurtTel.: 0361 - 67590Fax: 0361 - 6759222Internet: http://www.vmet.de

Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e. V.Blosenburgstraße 499096 ErfurtTel.: 0361 - 600560Fax: 0361 - 6005610Internet: http://www.bauindustrie-mitte.de

Arbeitgeberverband der DeutschenKautschukindustrie e. V.Geschäftsstelle ErfurtLossiusstraße 199094 ErfurtTel.: 0361 - 67590Fax: 0361 - 6759222Internet: http://www.adk-verband.de

Verband Druck und Medien Sachsen,Thüringen, Sachsen-Anhalt e. V.Melscher Straße 104299 LeipzigTel.: 0341 - 868590Fax: 0341 - 8685928Internet: http://www.vdmsta.de

Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- undBekleidungsindustrie e. V.Annaberger Straße 24009125 ChemnitzTel.: 0371 - 53470Fax: 0371 - 5347245Internet: http://www.vti-online.de

AnhangVerzeichnis wichtiger Adressen

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728

Verband der Schnittholz- undHolzwarenindustrie Mitteldeutschland e. V.Lückenmühle 2307368 RemptendorfTel.: 036640 - 28019Fax: 036640 - 22330 Internet: http://www.holz-aus-thueringen.de

Fachverband SHK ThüringenSanitär Heizung KlimaLossiusstraße 199094 ErfurtTel.: 0361 - 6759164Fax: 0361 - 6759222 Internet: http://www.shk-thueringen.de

Verband der KunststoffverarbeitendenIndustrie der neuen Bundesländer Hochheimer Straße 5899094 ErfurtTel.: 0361 - 6639327Fax: 0361 - 6639329Internet: http://www.verband-kvi.de

Arbeitgeberverband Nahrung und GenußThüringen e. V.Unter der Tränke 137281 WanfriedTel.: 05655 - 266Fax: 05655 - 8554Internet: http://www.angt.de

Verband der Keramischen Industrie e. V.PSF: 162495090 SelbTel.: 09287 - 8080Fax: 09287 - 70492Internet: http://www.keramverband.de

Wirtschaftsverband der HandelsvertretungenHessen-Thüringen (CDH) e. V.Weimarische Straße 45

99099 ErfurtTel.: 0361 - 7437135Internet: http:/www.hessen-thueringen.cdh.de

Verband für Energiehandel Südwest-Mittee. V.Jahnstraße 2768161 MannheimTel.: 0621 - 411095Fax: 0561 - 415222Internet: http://www.veh-ev.de

Verband der Holzindustrie undKunststoffverarbeitung Hessen-Thüringene. V.Bierstadter Straße 3965189 WiesbadenTel.: 0611 - 17360Fax: 0611 - 173620Internet: http://www.vhk.de

Verband baugewerblicher UnternehmerThüringen e. V.Eugen-Richter-Straße 4499085 ErfurtTel.: 0361 - 241063Fax: 0361 - 2410650Internet: http://www.bgvht.de

Thüringer Bauernverband e. V.Alfred-Hess-Straße 899094 ErfurtTel.: 0361 - 26253200Fax: 0361 - 26253225Internet: http://www.tbv-erfurt.de

Landesverband Gartenbau Thüringen e. V.Alfred-Hess-Straße 899094 ErfurtTel.: 0361 - 26253311Fax: 0361 - 26253313Internet: http://www.gartenbau-thueringen.de

AdressenverzeichnisAnhangVerzeichnis wichtiger Adressen

Page 256: Das Förderbuch Thüringen 2001

729

Adressenverzeichnis

Arbeitgeberverband Nordostchemie e. V.Hallerstraße 610587 BerlinTel.: 030 - 3438160Fax: 030 - 34381928Internet: http://www.nordostchemie.de

Verband der Kali- und Salzindustrie e. V.Reinhardtstraße 18A10117 BerlinTel.: 030 - 84710690Fax: 030 - 847106921Internet: http://www.vks-kalisalz.de

Arbeitgeberverband Steine und Erden Hessen und Thüringen e. V.Grillparzerstraße 1365187 WiesbadenTel.: 0611 - 890850Fax: 0611 - 8908510

Industrieverband Steine und Erden Thüringenund Sachsen-Anhalt e. V.August-Bebel-Platz 2999734 NordhausenTel.: 03631 - 990324Fax: 03631 - 990332

Allgemeiner Arbeitgeberverband Thüringene. V.Lossiusstraße 199094 ErfurtTel.: 0361 - 67590Fax: 0361 - 6759222Internet: http://www.agvt.de

Landesverband der Mittel- und Großbetriebedes Einzelhandels in Thüringen e. V.Breslauer Straße 51B04299 LeipzigTel.: 0341 - 8628613Fax: 0341 - 8628627

Internet: http://www.bag-thueringen.de

Arbeitgeberverband derVersicherungsunternehmen in DeutschlandArabellastraße 2981925 MünchenTel.: 089 - 9220010Fax: 089 - 92200152Internet: http://www.agv-vers.de

Thüringer Hotel- und Gaststättenverband e. V.Futterstraße 1499084 ErfurtTel.: 0361 - 590780Fax: 0361 - 5907810Internet: http://www.dehoga-thueringen.de

Verband Bergbau, Geologie und Umwelt e. V.Poststraße 3010178 BerlinTel.: 030 - 40054270Fax: 030 - 40054271 Internet: http://www.vbgu.de

Arbeitgeberverband Zement und Baustoffee. V.Wilhelmstraße 9859269 BeckumTel.: 02521 - 93350Fax: 02521 - 933520Internet: http://www.agvzem.de

Einzelhandelsverband des FreistaatesThüringen e. V.- Verband Thüringer Kaufleute -Landesgeschäftsstelle ErfurtFutterstraße 1499084 ErfurtTel.: 0361 - 778060Fax: 0361 - 7780612 Internet: http://www.ehvthueringen.de

AnhangVerzeichnis wichtiger Adressen

Page 257: Das Förderbuch Thüringen 2001

730

Industrieverband Heizungs-, Klima- undSanitär- technik Bayern, Sachsen undThüringen e. V.Rümannstraße 6180804 MünchenTel.: 089 - 36035090Fax: 089 - 3613765Internet: http://www.ihks-suedost.de

Fachverband Garten-, Landschafts- undSportplatzbau Hessen-Thüringen e. V.Max-Planck-Ring 3965205 Wiesbaden-Delkenheim Tel.: 06122 - 931140Fax: 06122 - 9311424Internet: http://www.galabau-ht.de

Fachverband Beton- und FertigteilwerkeSachsen/Thüringen e. V.Meißner Straße 15a01723 WilsdruffTel.: 035204 - 78040Internet: http://www.fbf-dresden.de

Landesverband für Groß-/ Außenhandel undDienstleistungen Thüringen e. V.Juri-Gagarin-Ring 15399084 ErfurtTel.: 0361 - 6442290Fax: 0361 - 6442294Internet: http://www.lgad-thueringen.de

Verband Deutscher Maschinen- undAnlagenbau e. V.Landesverband OstFuggerstraße 1d04158 LeipzigTel.: 0341 - 5211600Fax: 0341 - 5211623Internet: http://www.vdma.org/ost

Landesverband der Freien Berufe Thüringene. V.Zum Hospitalgraben 899425 WeimarTel.: 03643 - 559830Fax: 03643 - 559833Internet: http://www.lfb-thueringen.de

Bundesverband mittelständische WirtschaftLandesverband ThüringenArnstädter Straße 3499096 ErfurtTel.: 0361 - 6016833Fax: 0361 - 6016890Internet: http://www.thueringen.bvmw.de

Verband der Wirtschaft Thüringens e. V.Lossiusstraße 199094 ErfurtTel.: 0361 - 67590Fax: 0361 - 6759222Internet: http://www.vwt.de

AdressenverzeichnisAnhangVerzeichnis wichtiger Adressen

Page 258: Das Förderbuch Thüringen 2001

Der bewährte Wegweiser zu Fördermöglichkeiten gibteinen Überblick über die Systematik, Vielfalt und Regelun-gen des Fördersystems im Freistaat Thüringen. DieSchwerpunkte der Darstellung liegen bei Vollständigkeitund Aktualität. Ob Sie eine selbständige Existenz gründenwollen, Investitionen tätigen möchten, ob Sie Arbeitnehmereinstellen werden oder Träger arbeitsmarktpolitischer Maß-nahmen sind, Ihr Unternehmen erweitern, sich Forschungs-und Entwicklungsaufgaben widmen, staatliche Hilfen zurModernisierung, zum Wohnungs- und Eigenheimbau oderzur Nutzung erneuerbarer Energien in Anspruch nehmenwollen - das Förderbuch Thüringen hilft Ihnen, die richtigenFördermittel für Ihr Vorhaben zu finden und sinnvoll auszu-schöpfen. Darüber hinaus ist dieses Nachschlagewerk inallen mittelausreichenden Stellen Thüringens ein Arbeits-mittel für die Beratung. Hier haben Sie den Überblick überalle aktuellen Förderprogramme des Freistaates Thüringen,und wichtige Programme zu Förderungen des Bundes.

Gegenstand, Zweck und Ziel der FörderungFördervoraussetzungen und Förderumfanggesetzliche GrundlagenQuellenangaben der RichtlinienAntragsfristen und -bedingungenAdressen und Telefonnummern der Ansprechpartnersystematischer Zugangund noch viel mehr Wissenswertes im Anhang des Buches.

Sichern Sie Ihre Vorhaben durch kompetente Information!

ISBN 978-3-934822-81-8