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Editorial 1 Das Gesundheitsmagazin der SKDBKK SKDBKK Hauptverwaltung | Schultesstraße 19a | 97421 Schweinfurt | Telefon: 09721 9449-0 | Telefax: 09721 9449-333 AUSGABE 03 | 2014 www.skd-bkk.de Wir senken unseren Beitragssatz! Ab Januar zahlen Sie weniger für Ihren Krankenversicherungs- schutz Wenn ein Baby unterwegs ist Schwangerenvorsorge und neue Extra-Leis- tungen der SKD BKK Pflege- versicherung 2015 Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Das Gesundheitsmagazin der SKD€¦ · Ergänzungsversicherungen der Barmenia 12 Wir senken unseren Beitragssatz! Ab Januar 2015 zahlen Sie 0,2 Prozent weniger In den vergangenen

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Editorial1

Das Gesundheitsmagazin der SKDBKK

SKDBKK Hauptverwaltung | Schultesstraße 19a | 97421 Schweinfurt | Telefon: 09721 9449-0 | Telefax: 09721 9449-333

AUSGABE 03 | 2014

www.skd-bkk.de

Wir senken unseren Beitragssatz! Ab Januar zahlen Sie weniger für Ihren Krankenversicherungs-schutz

Wenn ein Baby unterwegs ist Schwangerenvorsorge und neue Extra-Leis-tungen der SKD BKK

Pfl ege-versicherung 2015 Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

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Editorial Editorial

Impressum Das Kundenmagazin der SKD BKK erscheint mehrmals jährlich im Rahmen der gesetzlichen Verpfl ichtung zur Aufklärung über Rechte und Pfl ichten aus der Sozialversicherung. Herausgeber: SKD BKK / Schultesstr. 19a / 97421 Schweinfurt Tel.: 09721 9449-0 / www.skd-bkk.de / [email protected] Redaktion: Nicole Mauder (V.i.S.d.P.), SKD BKK; Stefan Schlee, SKD BKK Graphische Gestaltung: Riegg & Partner Werbeagentur, www.riegg.com Druck: MediaKom GmbH & Co.KG / Kampenwandstr. 8183229 Aschau i. Chiemgau Bildnachweise: corbis.de / thinkstock.de / istockphoto.com / fotolia.de / eigene Bilder

bis 31.12.2014 ab 01.01.2015

Allgemeiner Beitragssatz 15,5 % 14,6 %

davon Arbeitgeberanteil* 7,3 % 7,3 %

davon Versichertenanteil 8,2 % 7,3 %

Zusatzbeitrag

Bei Bedarf in Höhe eines festen Betrages zu erheben,

0,00 € bei der SKD BKK.Direkt vom Mitglied zu zahlen.

0,7 %Wird wie der übrige Beitrag

vom Gehalt** einbehalten und vom Arbeitgeber*** an die

Kasse abgeführt

Gesamtbeitrag bei der SKD BKK 15,5 % 15,3 %

* Bei Rentnern zahlt der Rentenversicherungsträger diesen Beitragsanteil. ** Bei Rentenbeziehern: von der Rente. *** Bei Rentnern führt der Rentenversicherungsträger die Beiträge an die Kasse ab.

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Liebe Leserinnen, liebe Leser,

in der September-Ausgabe unseres Kundenmagazins haben wir Sie bereits darüber informiert, dass zum 1. Januar 2015 große Veränderungen in der Finanzie-rung der gesetzlichen Krankenversicherung anstehen: Die Krankenkassen werden ab da nämlich wieder un-terschiedliche Beitragssätze haben.

Mittlerweile steht fest, dass wir Sie ab Januar durch einen niedrigeren Beitragssatz fi nanziell entlasten werden, ich möchte jedoch an dieser Stelle ausdrück-lich betonen, dass dies keinesfalls auf Kosten unseres ausgezeichneten Service- und Leistungsangebots geschieht.

Zwar haben wir wegen aufsichtsrechtlicher Vorgaben an unserem FitPlus-Bonusprogramm Anpassungen vornehmen müssen. Weil für uns aber Ihre Gesundheit und die Ihrer Familie oberste Priorität hat, haben wir unser Angebot an Zusatzleistungen an anderer Stelle erweitert. Ab Januar 2015 werden wir uns deshalb an den Kosten für zusätzliche Untersuchungen in der Schwangerschaft und an den Kosten für die Hebam-menrufbereitschaft beteiligen.

Mehr über die aktuellen Änderungen unseres Leis-tungsangebots und über unseren neuen günstigeren Beitragssatz können Sie in diesem Heft nachlesen. Außerdem stellen wir Ihnen die wichtigsten Neuerun-gen in der Pfl egeversicherung vor, denn auch da wird sich zum Jahreswechsel viel tun.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start in das Jahr 2015.

Ihr

Manfred WarmuthVorstand der SKD BKK

Inhalt Seite

Editorial, Kontaktdaten, Impressum 2

Beitrag 2015 3

Schwangerenvorsorge 4

Neue Leistungen für Schwangere 6

Hallo Baby / BabyCare 6

FitPlus-Bonusprogramm 2015 7

Neues Online-Portal: Kindergesundheit 8

Ernährungskurs „Körpergewicht in Balance“ 8

BKK ProPsych – das Projekt zieht Bilanz 9

SKD BKK Pfl egekasse: Neue Leistungen 10

Rentenversicherungsbeitrag 2015 11

Ergänzungsversicherungen der Barmenia 12

Wir senken unseren Beitragssatz! Ab Januar 2015 zahlen Sie 0,2 Prozent weniger In den vergangenen Jahren bestimmte der Gesetzgeber, wie hoch der Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen war. Ab Ja-nuar 2015 ist dieser einheitliche Beitragssatz passé. Denn jetzt dürfen die Krankenkassen die Höhe Ihres Beitragssatzes wieder selbst bestimmen.

Mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (kurz: GKV FQWG) wurde der Beitragssatz der Krankenkassen um 0,9 Prozent abgesenkt. Dadurch entsteht eine milliardenhohe Finanzierungslü-cke. Und diese Finanzierungslücke müssen die Kassen jetzt selbst durch einen prozentualen Zusatzbeitrag ausgleichen.

Der Beitragssatz, den eine gesetzliche Krankenkasse von Ihrem Mitglied verlangt, setzt sich ab dem 01.01.2015 also aus zwei Be-standteilen zusammen:

• Der eine Teil – d.h. der allgemeine oder der ermäßigte Bei- trags satz – ist vom Gesetzgeber in seiner Höhe vorgeschrieben und stellt gewissermaßen einen Mindestbeitragssatz dar.

• Der andere Teil wird als kassenindividueller Zusatzbeitrag bezeichnet und ist je nach Finanzbedarf von der einzelnen Krankenkasse selbst festzulegen.

Der neue individuelle Zusatzbeitrag ist vom Gesetzgeber fl ächen-deckend gewollt, um einen stärkeren Wettbewerb unter den Kassen herbeizuführen. Das bedeutet, dass jetzt nicht nur einige wenige, sondern nahezu alle Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben müssen, er fällt nur – abhängig von der Finanzlage und dem Angebot an Zusatzleistungen – von Kasse zu Kasse unter-schiedlich hoch aus.

Wir möchten, dass Sie in Sachen Gesundheit rundum bestens versorgt sind. Aus diesem Grund erhalten Sie bei uns zahlreiche Zusatzleistungen, die über den gesetzlich festgelegten Standard hinausgehen.

Aber dank unserer stabilen Finanzlage erhalten Sie dieses hervorragende Service- und Leistungsangebot auch noch zu einem günstigen Preis: Denn der individuelle Zusatzbeitrag beträgt bei der SKD BKK nur 0,7 Prozent. Sie zahlen also ab dem 01.01.2015 0,2 Prozent weniger als bisher.

Weitere Infos zum Zusatzbeitrag 2015

Weil die Leistungsausgaben im Gegensatz zum gesetzlich festgelegten Beitragssatz nicht sinken, sondern steigen werden, entsteht 2015 eine Finanzierungslücke von rund 11 Milliarden Euro. Um diese Finanzierungslücke auszugleichen, ist rein rechnerisch ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent erforderlich. Dies wurde vom Schätzerkreis – einem Gremium, das sich aus Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesversicherungsamtes und des Spitzenverbandes der Krankenkassen zusammensetzt – für 2015 offi ziell festgestellt.

Kontakt

SKD BKK Hauptverwaltung Schultesstr. 19a 97421 Schweinfurt Telefon: 09721 9449-0 Telefax: 09721 9449-333

Servicezentrum Arnstein Marktstr. 14 97450 Arnstein Telefon: 09363 997707-0 Telefax: 09363 997707-77

Servicezentrum Coburg Ketschendorfer Str. 44 96450 Coburg Telefon: 09561 21-2133 Telefax: 09561 21-1167

Servicezentrum Karlstadt Würzburger Str. 16 97753 Karlstadt Telefon: 09353 98403-20 Telefax: 09353 98403-10

Servicezentrum Laufach Hauptstr. 39 - 4163846 Laufach Telefon: 06093 87224 Telefax: 06093 87390

Servicezentrum Lüchow Seerauer Str. 27 29439 Lüchow Telefon: 05841 1215-233 Telefax: 05841 1700

Servicezentrum Mühlheim Griesweg 2 78570 Mühlheim a.d.Donau Telefon: 07463 99307-70 Telefax: 07463 99307-80

Ab sofort ist unser Ser-vicezentrum in Mühlheim zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet: Montag – Donnerstag: 8:00 – 16:00 Uhr Freitag: 8:00 – 14:00 Uhr

E-Mail: [email protected]: www.skd-bkk.de Social Media: www.facebook.com/skdbkk www.twitter.com/skdbkk

ACHTUNG: Neue Öffnungszeiten

DurchschnittlicherZusatzbeitrag: 0,9%

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Editorial Editorial4 5

gen wird überprüft, ob sich Ihr Kind altersgerecht entwickelt oder ob es vielleicht Hinweise auf Entwicklungsstörungen gibt. Und natürlich wird auch kontrolliert, ob Sie möglicherweise Mehrlinge erwarten.

Die erste dieser Ultraschalluntersuchungen fi ndet zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche statt. Der Arzt prüft, ob sich die befruchtete Eizelle in der Gebärmutter eingenistet und zu einem Embryo bzw. Fötus entwickelt hat. Er kontrolliert den Herz-schlag und misst die Körperlänge und den Kopfdurchmesser des Fötus, um daraus den voraussichtlichen Geburtstermin zu berech-nen.

Die zweite Ultraschalluntersuchung zwischen der 19. und 22. Wo-che und die dritte zwischen der 29. und 32. Schwangerschaftswo-che dienen vor allem der Überwachung einer normal verlaufenden Schwangerschaft. Bei diesen beiden Ultraschalluntersuchungen können Sie wählen: Bei dem „normalen“ Basis-Ultraschall werden Wachstum und Größe des Fötus beurteilt, die Vitalfunktionen kontrolliert und es wird die Position der Plazenta überprüft. Bei der „erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung“ werden zusätz-lich noch weitere Körperteile (z.B. Kopf bzw. Hirnkammern, Herz, Bauchwand, Hals, Rücken) genauer untersucht.

Wenn bestimmte Risiken bestehen oder Komplikationen auftreten, können häufi gere Ultraschalluntersuchungen notwendig sein. Die Kosten für diese medizinisch gebotenen Zusatzuntersuchungen werden dann auch von der SKD BKK vollständig übernommen. Bei zusätzlichen Ultraschall-Untersuchungen, die auf Ihren eige-nen Wunsch durchgeführt werden, besteht kein gesetzlicher An-spruch auf Kostenübernahme. Allerdings haben wir für Sie ab dem 01.01.2015 unser Angebot an Zusatzleistungen bei Schwanger-schaft erweitert: In diesem Rahmen können wir uns dann auch an den Kosten für zusätzliche Ultraschalluntersuchungen beteiligen.

>> Lesen Sie mehr dazu auf Seite 6 dieser Ausgabe.

Krankenhaus? Geburtshaus? Hausgeburt? – Möglichkeiten der Entbindung Wo Sie Ihr Kind zur Welt bringen möchten, ist Ihre freie Entschei-dung – nur bei Risikoschwangerschaften bzw. wenn bei der Geburt Komplikationen zu erwarten sind, sind Sie in der Wahl einge-schränkt, denn dann kommt nur eine Klinik in Frage.

Aber auch wenn keine dieser Besonderheiten vorliegen, entschei-den sich doch die meisten Schwangeren für eine Geburt in der Klinik. Ein wichtiges „Pro“ für diese Entscheidung ist wohl, dass dort in den Kliniken für alle Fälle die notwendige Kompetenz und Apparatur zur Verfügung steht – ganz gleich ob es um eine Herz-tonüberwachung beim Kind, eine Anästhesie der Mutter oder einen nicht geplanten Kaiserschnitt geht. Und dies vermittelt ein Maxi-mum an Sicherheit.

Bei einem absehbar normalen Geburtsverlauf können Sie alternativ auch in einem Geburtshaus entbinden. Die Hebammen verfügen über eine qualifi zierte Ausbildung und meist befi nden sich Ge-burtshäuser ganz in der Nähe einer Klinik, so dass bei unerwartet auftretenden Komplikationen eine schnelle Verlegung möglich ist. Die SKD BKK zahlt bei Entbindung in einem Vertragsgeburtshaus die Kosten für die Hebammenleistung sowie eine Betriebskosten-pauschale für das Haus und beteiligt sich – ganz neu! – auch an den Kosten für die Hebammenrufbereitschaft.

>> Lesen Sie mehr dazu auf Seite 6 dieser Ausgabe.

Wenn die Schwangerschaft normal verläuft und sich kein beson-deres Risiko bei der Geburt abzeichnet, dann können Sie sich auch dafür entscheiden, Ihr Kind zuhause zur Welt zu bringen. Auch in diesem Fall zahlt die SKD BKK die Kosten für die Betreuung der Geburt durch die Hebamme vollständig. Im Rahmen einer Sat-zungsregelung ist ab dem 01.01.2015 auch eine Kostenbeteili-gung für die Hebammenrufbereitschaft möglich.

>> Lesen Sie mehr dazu auf Seite 6 dieser Ausgabe.

TIPP: Wenn Ihr Baby das Licht der Welt erblickt hat, dann versichern Sie es doch bei der SKD BKK. In unserer kosten-freien Familienversicherung ist Ihr Nachwuchs gut aufgeho-ben. Außerdem erhalten Sie von uns einen Baby-Bonus in Höhe von 100 Euro! Mehr zum Baby-Bonus können Sie auf Seite 7 dieser Ausgabe nachlesen.

Link-Tipps: Sehr empfehlenswert, wenn Sie sich ausführlicher über die Leistungen der Schwangerenvorsorge informieren möchten, sind die folgenden Seiten:

www.famlienplanung.de Herausgeber: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

www.frauenärzte-im-netz.de Herausgeber: Berufsverband der Frauenärzte e.V.

Wenn ein Baby unterwegs ist Die gesetzlichen Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt im Überblick Wenn sich Nachwuchs ankündigt, dann ist das immer eine span-nende Zeit – für die ganze Familie, besonders aber für die werden-de Mutter. Denn bis das Kind das Licht der Welt erblickt, gibt es viele glückliche Momente und Erfahrungen, aber auch die ein oder andere Sorge. Damit Sie immer Bescheid wissen, ob es Ihrem Kind gut geht, ob es sich gut entwickelt, und um auf mögliche Probleme rechtzeitig reagieren zu können, gibt es hierzulande eine umfang-reiche Schwangerenvorsorge. Die Inhalte dieser Vorsorge sind übrigens in den Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen festgelegt. Wir möchten Ihnen hier kompakt und übersichtlich die wichtigsten Bestandteile der Schwangerenvorsorge vorstellen.

Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und Beratung Die Vorsorgeuntersuchungen sind dazu da, die Entwicklung des Kindes und Ihren eigenen Gesundheitszustand während der Schwangerschaft kontinuierlich zu beobachten. Dabei wird zwi-schen der Basisbetreuung einer unauffälligen Schwangerschaft und einer intensiveren Überwachung bei Risikoschwangerschaften oder -geburten unterschieden. Im „Normalfall“ fi nden die Vorsorgeun-tersuchungen zuerst einmal monatlich und ab der 32. Schwanger-schaftswoche vierzehntätig statt.

TIPP: Wenn Sie berufstätig sind, dann ist Ihr Arbeitgeber verpfl ichtet, Ihnen für die Schwangerenvorsorge ohne Ver-dienstausfall freizugeben.

Die Erstuntersuchung sollten Sie möglichst bald nachdem Sie die ersten Anzeichen einer Schwangerschaft bei sich festgestellt ha-ben wahrnehmen. Meist ist das in der fünften Schwangerschafts-woche oder kurz danach. Bei der Erstuntersuchung bestätigt der Arzt zunächst einmal die Schwangerschaft, meist mittels Ultra-schall- und Tastuntersuchung. Er wird sie anschließend eingehend untersuchen, dabei Ihren Blutdruck messen, Ihr Gewicht feststellen, eine Urinuntersuchung sowie die ersten Blutuntersuchungen vornehmen. Zu diesem Zeit-punkt ist beispielsweise eine Hämoglobin-Bestimmung vorgesehen, mit der festgestellt wird, ob Ihr Blut genug Sauerstoff transpor-tieren kann, um den Embryo ausreichend zu versorgen. Außerdem wird Ihr Arzt ein ausführliches Untersuchungsgespräch mit Ihnen führen, dabei Ihre Krankengeschichte erfassen und Fragen zu Ih-rem allgemeinen Gesundheitszustand stellen.

Bei den weiteren Vorsorgeuntersuchungen überprüft der Arzt immer die Lage des Kindes und seine Herztöne. Außerdem kontrol-liert er jedes Mal Ihren Blutdruck und Ihr Gewicht, analysiert den Urin und ertastet den Stand Ihrer Gebärmutter. Bei manchen Ter-minen nimmt der Arzt auch Blut ab. Denn nach den Mutterschafts-Richtlinien sind – einmalig in bestimmten Stadien der Schwanger-schaft oder bei konkretem Bedarf – noch einige weitere (Labor-)Untersuchungen vorgesehen. Dazu gehören zum Beispiel der Schwangerschaftsdiabetestest, verschiedene Tests auf Infektionen (Chlamydien, Hepatits B, Röteln etc.), die Blutgruppenbestimmung und die Bestimmung des Rhesus-Faktors.

Ein ganz wesentlicher Bestandteil der Schwangerenvorsorge ist die Beratung: Ihr Arzt wird immer wieder von sich aus wichtige The-men rund um die Schwangerschaft ansprechen und Ihnen wertvolle Informationen und Tipps geben. Er wird zum Beispiel im Erstge-spräch auf die bevorstehenden körperlichen und psychischen Ver-änderungen eingehen, er wird Sie über gesundheitsbewusstes Ver-halten in der Schwangerschaft aufklären, Ihnen Ernährungs-Tipps geben und vieles mehr. Aber auch Sie können natürlich bei jedem Termin Ihre Fragen stellen und sich gezielt Rat einholen.

Übrigens: Manche der Vorsorgeuntersuchungen und Beratungsgespräche können auch von einer Hebamme durchgeführt werden.

Der Mutterpass Jede schwangere Frau erhält bei der Erstuntersuchung einen Mut-terpass. In diesem Mutterpass werden der Verlauf der Schwanger-schaft und weitere wichtige Informationen dokumentiert. Es wer-den dort alle Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen eingetragen, wie zum Beispiel das Gewicht oder die Größe des Babys. Aber auch Daten über Ihre eigene Gesundheit werden erfasst, beispielsweise relevante Vorerkrankungen. Damit im Notfall auch einem fremden Arzt oder einer fremden Hebamme alle wichtigen Informationen sofort vorliegen, sollten Sie Ihren Mutterpass immer bei sich tragen.

Das Ultraschall-Screening Im Rahmen der regulären Schwangerschaftsvorsorge sind drei Basis-Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. Diese drei Untersu-chungen werden auch mit dem englischen Begriff für Reihenunter-suchung als „Screening“ bezeichnet. Bei jeder dieser Untersuchun-

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FitPlus - Gesundheitsbonus für Erwachsene Gehen Sie jährlich zur Krebsvorsorge? Lassen Sie sich regelmäßig vom Hausarzt durchchecken? Sind Sie aktives Mitglied in einem Sportverein? Oder haben Sie vielleicht eine professionelle Zahnrei-nigung vornehmen lassen? Prima, dann lassen Sie sich das doch in Ihrem FitPlus-Bonusheft bestätigen. Damit können Sie sich dann von uns eine Prämie von 50 Euro zahlen lassen.

Die Teilnahmebedingungen – ganz einfach: Wenn Sie innerhalb eines Jahres die altersabhängigen Pfl ichtmaß-nahmen und zwei von den Wahlaktivitäten erfüllen, dann zahlen wir Ihnen die Prämie auf Ihr Konto.

Unser Bonusprogramm FitPlusJetzt mit neuen Teilnahmebedingungen! Aktivität und Gesundheitsvorsorge zahlen sich für Sie doppelt aus – mit unserem FitPlus-Bonusprogramm. Denn wenn Sie regelmäßig etwas für Ihre Gesundheit tun, dann bleiben Sie nicht nur fi t, Sie erhalten außerdem von uns eine Prämie für Ihr gesundheitsbe-wusstes Verhalten. Und nicht nur Sie sondern auch Ihre Kinder können bei unserem FitPlus-Programm mitmachen.

Neu: Zum Jahreswechsel haben wir unser Bonusprogramm umge-staltet: Ab sofort erhalten Sie eine pauschale Prämie von 50 Euro, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllt haben. Kinder bekommen einen Bonus von 35 Euro.

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Hallo Baby / Baby Care Unsere Vorsorgeprogramme zur Vermeidung von FrühgeburtenFür alle werdenden Mütter haben wir zwei spezielle Vorsorgepro-gramme. Beide Programme sollen dabei helfen, mögliche Risikofak-toren für eine Frühgeburt zu erkennen und zu vermeiden.

Ziel von Baby Care ist es, Ihnen durch die fundierte Analyse Ih-rer persönlichen Lebens- und Ernährungsgewohnheiten mögliche Schwangerschaftsrisiken aufzuzeigen. Mithilfe eines Fragebogens erstellt das Baby Care-Team Ihr persönliches Gesundheitsprofi l mit konkreten und ganz individuellen Empfehlungen für Sie. Außerdem erhalten Sie ein Handbuch mit vielen nützlichen Tipps und Infos.

Mit dem Hallo Baby-Programm erhalten Sie bei teilnehmenden Frauenärzten zusätzliche Leistungen: Vor allem werden Sie umfas-send und individuell über mögliche Risikofaktoren für eine Frühge-burt beraten. Außerdem erhalten Sie spezielle Testhandschuhe zur pH-Wert-Messung (um mögliche Scheideninfektionen rechtzeitig erkennen zu können). Und dazu gibt es noch zahlreiche Info-Materialien für werdende Mütter.

Neue Leistungen ab 01.01.2015 Für mehr Sicherheit in der Schwangerschaft und bei der Entbindung

Zusätzliche Vorsorgeleistungen in der Schwangerschaft Wenn Sie während der Schwangerschaft bestimmte zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen, die über den gesetz-lichen Anspruch hinausgehen, dann erhalten Sie von der SKD BKK einen Zuschuss. Dies gilt bei folgenden Maßnahmen:• Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen

(3D- oder Farbdoppler-Ultraschall) • Toxoplasmose-Screening • Triple-Test

Die SKD BKK beteiligt sich an den Kosten für die zusätzlichen Leistungen in der Schwangerschaft mit maximal 200 Euro. *

Kostenübernahme für Hebammenrufbereitschaft Für alle, die sich dafür entschieden haben, ihr Kind nicht in der Kli-nik, sondern zuhause oder in einem Geburtshaus zur Welt zu brin-gen, ist vor allem eines wichtig: Eine Hebamme, die in den letzten Schwangerschaftswochen zu jeder Tages- und Nachtzeit telefonisch erreichbar ist und für die Entbindung zur Verfügung steht. Dafür fällt eine Rufbereitschaftspauschale an, für die eine Kostenübernah-me bisher noch nicht gesetzlich verankert ist. Die SKD BKK beteiligt sich an den Kosten für die Rufbereitschaft mit maximal 200 Euro. *

* Bitte beachten Sie: Der Zuschuss für die Hebammenrufbereit-schaft und für die zusätzlichen Vorsorgeleistungen in der Schwan-gerschaft beträgt insgesamt maximal 200 Euro, allerdings nicht mehr als 90 Prozent der tatsächlich angefallenen Kosten.

FitPlus - Kinderbonus Kinder können sich mit einem eigenen Bonusheft jährlich eine Prämie von 35 Euro sichern – als Belohnung z.B. für die aktive Mitgliedschaft im Sportverein, die Teilnahme an Vorsorgeuntersu-chungen, das Ablegen der Seepferdchen-Prüfung und vieles mehr.

Mitmachen ist kinderleicht: Es müssen lediglich eine Pfl ichtmaßnahme und zwei Wahlaktivi-täten erfüllt werden – und schon gibt es von uns die Prämie aufs Konto!

FitPlus - Babybonus Alle Neugeborenen begrüßen wir mit einem einmaligen Babybonus in Höhe von 100 Euro. Alles was Sie dafür tun müs-sen, ist Ihr Kind ab Geburt bei der SKD BKK zu versichern und von Beginn an Sorge für die Gesundheit Ihres Babys zu tragen. Und das geht so: • Nehmen Sie die Kinderuntersuchungen U1 bis U3 wahr. • Lassen Sie Ihr Baby impfen. • Nutzen Sie nach der Geburt das Beratungsangebot

einer Hebamme.

Prämien für dieGANZE Familie!

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Editorial Editorial

Körpergewicht in Balance Der Ernährungskurs für eine dauerhafte und natürliche Gewichtsregulierung.Gesunde Ernährung kann Spaß machen und schmecken. Vor allem aber ist eine bewusste Ernährungsumstellung sinnvoller und nachhaltiger als kurzfristige Diäten und Kalorienzählen.

Unsere Kooperationspartnerin, Frau Stephanie Hesselbach, zeigt Ihnen in ihrem beliebten Ernährungskurs „Körpergewicht in Balan-ce“, wie Sie ganz leicht eine gesunde und ausgewogene Ernährung im Alltag umsetzen können. Speziell für Sie haben wir jetzt wieder zwei Kurse organisiert.

Wir erstatten Ihnen nach Abschluss des Kurses die Teilnahmege-bühr in voller Höhe; vorausgesetzt Sie haben den Kurs regelmäßig besucht (d.h. Sie haben an mind. 80 % der Kurseinheiten teilge-nommen).

Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bitten wir alle Interessierten, sich vorab bei der SKD BKK für den Kurs anzumelden. Ihre Ansprechpartnerin, Frau Yvonne Weiglein, erreichen Sie unter der 09721 9449-387 – oder per Mail:

[email protected].

BKK ProPsych Unser Projekt zur Bewältigung psychischer Belastungen bei Arbeitnehmern zieht erstmals Bilanz Anfang 2013 wurde ein in Unterfranken einzigartiges Projekt ins Leben gerufen, um die Versorgung von psychisch belasteten Ar-beitnehmern zu verbessern. Denn wenn Arbeitsüberlastung, Stress, Mobbing oder private Probleme dazu führen, dass die Seele leidet, dann ist schnelle Hilfe geboten. – Die Realität sieht jedoch leider oft anders aus: Hier sind nicht selten eine zermürbende Suche nach einem Therapeuten und monatelange Wartezeiten an der Tages-ordnung.

Deshalb haben sich die Universität Würzburg (Abteilung für Medi-zinische Psychologie und Psychotherapie), rund 30 Psychothera-peuten aus der Region und eine Reihe von Betriebskrankenkassen – darunter die SKD BKK – zu einem Kooperationsvertrag zusam-mengeschlossen. Und dabei haben sich die Vertragspartner hohe Ziele gesteckt, um die Situation für Arbeitnehmer mit psychischen Erkrankungen zu verbessern.

Am 10. Oktober 2014 wurde nun erstmals im Rahmen einer Ta-gung aller Teilnehmer Bilanz gezogen – und die bestätigt einstim-mig den Erfolg des Kooperationsprojekts. Die Referenten der Be-triebskrankenkassen und der Uniklinik Würzburg konnten anhand konkreter Zahlen darlegen, dass es weitgehend gelungen ist, den Patienten innerhalb sehr kurzer Zeit einen Therapeuten zu vermit-teln: Im Schnitt dauerte es nur sieben Wochen vom Erstkontakt mit dem Krankenkassenmitarbeiter über die diagnostischen Beratun-gen in der Uniklinik bis hin zur ersten ambulanten Therapieeinheit.

„Dies ist ein Bruchteil der regulären Wartezeit, die nach einer gemeinsamen Studie der Landespsychotherapeutenkammern und der Bundespsychotherapeutenkammer mit durchschnittlich sechs Monaten für die Kreisregion Schweinfurt beziffert wird“, erläuterte Dr. Heiner Vogel von der Uniklinik Würzburg.

Am Ende der Tagung waren sich die Teilnehmer einig, dass man schon viel erreichen konnte, dass jetzt aber noch weitere Verbes-serungen ins Auge zu fassen sind – beispielsweise durch die Ein-bindung von Arbeitsmedizinern, Rehabilitationsträgern oder anderen Leistungserbringern in den Versorgungsvertrag.

BKK ProPsych – Ihre Vorteile auf einen Blick: • Umfangreiche diagnostische Beratung innerhalb kürzester Zeit.

• Bei Bedarf Vermittlung eines ambulant in Wohnortnähe tätigen psychologischen Psychotherapeuten binnen 14 Tagen nach der diagnostischen Beratung.

• Unkomplizierte Zusammenarbeit Ihrer Ärzte untereinander bei garantiertem Datenschutz: Sie entscheiden, ob und gegebenenfalls welche Informationen an Ihren Hausarzt oder an Ihren Betriebsarzt weitergegeben werden.

• Sie werden von Anfang bis Ende Ihrer Teilnahme durch eine speziell geschulte Krankenkassenmitarbeiterin beraten und betreut.

• Die Teilnahme ist freiwillig und für Sie kostenfrei.

Ihre Ansprechpartnerin: Wenn unser Projekt BKK ProPsych Sie neugierig gemacht hat, dann wenden Sie sich ganz einfach an: Frau Helga Wirth, Telefon: 09721 9449-372 (vormittags), E-Mail: [email protected]

Kurs 1: Jeweils mittwochs um 18:00 Uhr Kursbeginn: 14.01.2015

Kurs 2: Jeweils montags um 18:00 Uhr Kursbeginn: 23.02.2015

Kursdauer: 4 x 120 Minuten + 1 Kochabend

Kursleitung: Frau Stephanie Hesselbach, Diplom-Oecotrophologin (FH)

Veranstaltungsort: Praxis für Ernährung & Beratung Rossmarkt 1 (1. Stock über Schuh Schöll)97421 Schweinfurt

Kursgebühr: 150,00 Euro – Dieser Betrag ist bei Kurs-beginn vollständig an die Kursleiterin zu entrichten.

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Kindergesundheit – Das neue Online-Portal Mit unserem neuen interaktiven Online-Portal zur Kindergesund-heit möchten wir Ihnen wertvolle Impulse und Anregungen geben, den Alltag mit Ihren Kindern gesund, bewusst und entspannt zu gestalten.

Unter www.skd-bkk.de/kindergesundheit fi nden Sie fundierte Beiträge zu den Themenbereichen … • Gesundheit und Vorsorge • Ernährung und Bewegung • Kind und Psyche

Und dass die Beiträge nicht nur informativ sondern auch praxis-tauglich sind, können Sie ganz leicht selbst ausprobieren: Nutzen Sie doch einfach eines der altbewährten Hausmittel, wenn Ihr Kind das nächste Mal eine leichte Erkältung oder ein aufgeschürftes Knie hat. Und in der Zwergenküche fi nden Sie viele gesunde und leckere Kochrezepte für Kinder.

Ein ganz besonderes Angebot des Portals ist der Online-Coach: In 12 spannenden, interaktiven „Lektionen“ lernen Sie ganz leicht, was Kinder brauchen, um sich gesund zu entwickeln.

Der Coach gibt Ihnen jede Menge Gesundheitstipps und Anregun-gen für mehr Spaß und Bewegung mit der ganzen Familie.

InfoÜbrigens: Kennen Sie schon unsere beiden Onlineportale, die sich jeweils speziell an das vermeintlich starke und schwache Geschlecht richten?

• Unter www.skd-bkk.de/männergesundheit fi ndet Mann viele Tipps und Infos rund um seine Gesundheit: Das Portal klärt über „typisch männliche“ Risiken auf und beschreibt die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten. Außerdem können Sie sich in einem interaktiven Online-Check schnell und einfach selbst testen.

• Frauen können unter www.skd-bkk.de/frauengesundheit alles über „typisch weibliche“ Gesundheitsthemen nachlesen: Sie erfahren, welche Früherkennungs- und Vorsorgeunte r-suchungen wichtig sind und erhalten wertvolle Tipps und Infos beispielsweise zu den Themen Kinderwunsch, Schwangerschaft oder Umgang mit den Wechseljahren.

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Editorial Editorial

Pfl egeversicherung 2015Die wichtigsten Neuerungen im Überblick Das Bundesgesundheitsministerium will in dieser Wahlperiode die Leistungen für Pfl egebedürftige deutlich verbessern. Dies soll in zwei Schritten geschehen. Das erste der beiden Pfl egestärkungs-gesetze wird zum 01.01.2015 in Kraft treten. Wir informieren Sie hier über die wichtigsten Neuerungen.

Dynamisierung der Leistungsbeträge Alle Leistungsbeträge der Pfl egeversicherung – vom Pfl egegeld über die zusätzlichen Betreuungsleistungen bis hin zu den Pfl e-gehilfsmitteln – werden angehoben, um die Preisentwicklung der letzten Jahre angemessen auszugleichen.

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen – jetzt für alle Für Demenzkranke sieht die Pfl egeversicherung bereits seit Jahren eine Leistung vor, die für sogenannte zusätzliche Betreuungs-leistungen genutzt werden kann: Die Pfl egekassen erstatteten in diesem Rahmen einen monatlichen Betrag von 100 Euro (Grund-betrag) bzw. 200 Euro (bei erhöhtem Betreuungsbedarf), z.B. für stundenweise Betreuung durch einen Pfl egedienst bzw. eine Pfl e-geeinrichtung.

Ab Januar 2015 haben alle Pfl egebedürftigen – auch bei rein kör-perlicher Beeinträchtigung – Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 104 Euro im Monat.

Außerdem werden neue zusätzliche Entlastungsleistungen einge-führt, z.B. für Hilfe im Haushalt oder für Alltagsbegleiter (= nied-rigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote).

TIPP: Mit dem ersten Pfl egestärkungsgesetz wird eine neue „Um-widmungsmöglichkeit“ eingeführt: Demnach können künftig auch bis zu 40 Prozent des ambulanten Pfl egesachleistungsbetrages für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsmöglichkeiten verwendet werden.

Mehr Pfl egeleistungen für Demenzkranke Für Menschen, die an Demenz erkrankt sind, deren körperliche Ein-schränkungen jedoch nicht für eine Einstufung in die Pfl egestufe 1 oder höher ausreicht, wurde 2013 die sogenannte Pfl egestufe 0 eingeführt. Diese Personen erhalten seither Pfl egegeld oder kön-nen sich durch einen ambulanten Pfl egedienst versorgen lassen (Pfl egesachleistung).

Ab 2015 haben Demenzkranke in der Pfl egestufe 0 auch Anspruch auf alle anderen Leistungen im ambulanten Bereich, insbesondere auf die Kurzzeitpfl ege und die teilstationäre Tages-/Nachtpfl ege. Außerdem können künftig alle Pfl egebedürftigen die Leistungen der Tages- /Nachtpfl ege in vollem Umfang neben den ambulanten Sach- und Geldleistungen nutzen; das bisher übliche Anrechnungs-verfahren wird abgeschafft. Durch diese Neuregelung kann die Betreuung von Demenzkranken jetzt noch besser sichergestellt werden.

Verhinderungs- und Kurzzeitpfl ege – besser kombinierbar Die Verhinderungs- und Kurzzeitpfl ege sind Leistungen, die zur Überbrückung vorübergehender „Ausnahmesituationen“ dienen sollen. Gemeint sind Situationen, in denen die Pfl ege zuhause kurz-fristig nicht sichergestellt ist, z.B. wegen Krankheit oder Urlaub der Pfl egeperson (Verhinderungspfl ege) oder wegen eines zeitwei-lig so stark erhöhten Pfl egeaufwands, dass eine Pfl ege im Heim erforderlich ist (Kurzzeitpfl ege).

Ab Januar 2015 steigt der Anspruch für Verhinderungspfl ege von vier auf sechs Wochen pro Jahr. Außerdem können die Jahrespau-schalen der Verhinderungs- und Kurzzeitpfl ege künftig fl exibler eingesetzt und miteinander verrechnet werden: Dadurch ist es möglich, eine je nach individuellem Bedarf passgenaue Unterstüt-zung von der Pfl egekasse zu erhalten.

Bessere Betreuung in Pfl egeheimenDer sogenannte Betreuungsschlüssel wird auf 1:20 erhöht; damit kann die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in den stationären Pfl egeeinrichtungen von bisher 25.000 auf bis zu 45.000 aufge-stockt werden. Außerdem soll das Angebot dieser Betreuungskräf-te künftig allen Pfl egebedürftigen offen stehen, (bisher waren sie vor allem Demenzkranken vorbehalten).

Die zusätzlichen Betreuungskräfte ergänzen die Arbeit der Pfl e-gekräfte indem sie z.B. mit den Pfl egebedürftigen malen, basteln, spazieren gehen, ihnen vorlesen oder einfach nur ein offenes Ohr für Ängste und Sorgen haben.

Pfl ege, Familie & Beruf Die Pfl egeversicherung zahlt ab 2015 ein Pfl egeunterstützungs-geld, um die Vereinbarkeit von Pfl ege, Familie und Beruf zu ver-bessern. Dieses Geld wird künftig für bis zu zehn Tage als Lohner-satzleistung gezahlt, wenn für die Pfl ege eines Angehörigen eine Auszeit vom Beruf genommen wird. Das Pfl egestärkungsgesetz stellt dafür 100 Millionen Euro zur Verfügung.

Pfl egevorsorgefonds Es wird ein Pfl egevorsorgefonds aufgebaut und mit den Einnahmen aus 0,1 Beitragssatzpunkten (1,2 Milliarden Euro jährlich) fi nan-ziert. Dieser Fonds wird ab 2035 zur Stabilisierung des Beitrags-satzes genutzt, wenn die geburtenstarken Jahrgänge ins Pfl egeal-ter kommen.

Finanzierung Um die Leistungsverbesserungen für Pfl egebedürftige und Pfl e-gende sowie den Pfl egevorsorgefonds zu fi nanzieren, wird der Bei-tragssatz ab 01.01.2015 um 0,3 Prozentpunkte erhöht.

Wir informieren Sie gerneWenn Sie bereits Leistungen der SKD BKK Pfl egekasse beziehen, dann erhalten Sie von uns im Januar ein gesondertes Schreiben, in dem wir Sie ausführlicher über die Änderungen, die neuen Leis-tungen und die neuen Kombinationsmöglichkeiten von Leistungen informieren. Natürlich können Sie sich bei Fragen zum Pfl egestärkungsgesetz auch direkt an uns wenden. Wir beraten Sie gerne!

Sie erreichen das Team der Pfl egekasse unter der Rufnummer 09721 9449-340 oder per E-Mail: pfl [email protected]

Dynamisierung der Leistungsbeträge

Pfl egegeld Pfl egesachleistung Vollstationäre Pfl ege

2014 2015 2014 2015 2014 2015

Pfl egestufe 0 (Demenz*) 120 € 123 € 225 € 231 € 0 € 0 €

Pfl egestufe 1 235 € 244 € 450 € 468 € 1.023 € 1.064 €

Pfl egestufe 1 (Demenz*) 305 € 316 € 665 € 689 € 1.023 € 1.064 €

Pfl egestufe 2 440 € 458 € 1.100 € 1.144 € 1.279 € 1.330 €

Pfl egestufe 2 (Demenz*) 525 € 545 € 1.250 € 1.298 € 1.279 € 1.330 €

Pfl egestufe 3 700 € 728 € 1.550 € 1.612 € 1.550 € 1.612 €

Pfl egestufe 3 (Demenz*) 700 € 728 € 1.550 € 1.612 € 1.550 € 1.612 €

* Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI. Dies sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen, aber auch Menschen mit einer geistigen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung.

Rentenversicherung 2015 Der Beitragssatz sinkt um 0,2 Prozent Auch diesmal war es wieder eine intensive Diskussion und ein zähes Verhandeln, doch nun ist es offi ziell: Der Beitragssatz zur Rentenversicherung wird um 0,2 Prozent gesenkt, d.h. ab Januar sind nur noch 18,7 Prozent zu zahlen.

Die Beitragssatzsenkung wird Arbeitgeber und Arbeitnehmer um insgesamt rund zwei Milliarden Euro entlasten.

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