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Das ist die Formatvorlage Vorlage für Textteil Gestaltungsformen der Unternehmensnachfolg e Gastvortrag Juridicum 30.04.2013: Gesellschaftertod und Vertragsklauseln bei der Personengesellschaft Referent: Dr. Michael Umfahrer, öffentl. Notar in Wien

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Das ist die Formatvorlage

Vorlage für TextteilGestaltungsformen der UnternehmensnachfolgeGastvortrag Juridicum 30.04.2013:

Gesellschaftertod und Vertragsklauseln bei der Personengesellschaft

Referent: Dr. Michael Umfahrer, öffentl. Notar in Wien

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Überblick

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• Allgemeines

• Anwachsungsklausel (Fortsetzungsklausel)

• Vererbungsklausel (Nachfolgeklausel)

• Qualifizierte Vererbungsklausel

• Sondergestaltungsfragen

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Allgemeines

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• Bedeutung des Gesellschaftsvertrages

• Spannungsfeld:

Erbrecht <-> vertragliche Nachfolgeregelung

• Unterschied zur Kapitalgesellschaft

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Anwachsungsklausel Grundlagen

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• Mitgliedschaft des verstorbenen Gesellschafters erlischt

• Fortführung durch die verbliebenen Gesellschafter

• Verfremdungsschutz

• Abfindung

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Anwachsungsklausel Formulierungsvorschlag

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„Im Fall des Ablebens eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt. Der verstorbene Gesellschafter scheidet im Zeitpunkt seines Todes aus der Gesellschaft aus und dessen Verlassenschaft ist mit einem Betrag abzufinden, dessen Höhe nach Punkt […] des Gesellschaftsvertrages zu bestimmen ist und der nach den Fälligkeitsbestimmungen des genannten Vertragspunktes bezahlt wird.“

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Anwachsungsklausel Rechtsfolgen

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• Verstorbener Gesellschafter scheidet aus

- Firmenbuchlöschung (§143 UGB )

• Fortsetzung ohne Gesellschafterbeschluss

• Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters

- Gesellschaft erlischt

- Übergang gem § 142 UGB

- Gesamtrechtsnachfolge

• Abfindungsanspruch

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Anwachsungsklausel Abfindungsanspruch

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• Fiktiver Liquidationswert (§137 UGB )

• Gesellschaftsvertrag:

Abfindungsbeschränkung/Ausschluss möglich

• Entgeltcharakter

• Schenkungspflichtteil

• Lehre: „Chancengleichheit“

• OGH: Keine Verkürzung von Pflichtteilen

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Anwachsungsklausel Haftung der Erben

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• Keine Haftung gem. §§ 128, 130 UGB

• Haftung nach verstorbenem Gesellschafter

- gem. § 160 UGB

- erbrechtliche Haftung

• Negative Publizität § 15 Abs 1 FBG

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Vererbungsklausel Allgemeines

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• Keine Auflösung der Gesellschaft

• Fortsetzung mit Erben

• Eingeschränkter Verfremdungsschutz – Zersplitterung

• Qualifizierte Vererbungsklausel

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Vererbungsklausel Formulierungsbeispiel

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„Im Fall des Ablebens eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern mit den Erben oder Vermächtnisnehmern des verstorbenen Gesellschafters und den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt. “

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Vererbungsklausel bis zur Einantwortung

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• Gesellschaft wird mit Verlassenschaft fortgeführt

• Rechtsstellung des Erblassers

• Vertretung durch Erben oder Verlassenschaftskurator

• Firmenbucheintragung (§ 32 Abs 2 UGB )

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Vererbungsklausel ab der Einantwortung

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• Mitgliedschaft geht auf Erben über

• Grundsätzlich unveränderte Rechte und Pflichten- abweichende gesellschaftsvertragliche Regelungen möglich

- § 139 UGB: Änderungsrecht bezüglich Komplementärsstellung

(näheres unten)

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Vererbungsklausel Erbenmehrheit

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• Aufspaltung der Beteiligung nach Erbquoten

- keine Rechtsgemeinschaft

• Gemeinsamer Vertreter

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Haftung

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• Für Alt- und Neuschulden §§ 128, 130 UGB

• Zusätzlich Erbenhaftung für Altschulden

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Vererbungsklausel § 139 UGB (1)

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• Individualrecht jedes Erben

• Antrag

• 3-Monatsfrist ab Einantwortung

• Annahmebedürftigkeit

• Austrittsrecht

• Bestimmungen eines abweichenden Gewinnanteils

• Zwingender Charakter

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Vererbungsklausel § 139 UGB (2)

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• Erbe beantragt keine Umwandlung -> OG Gesellschafter

• Umwandlung wird abgelehnt, Erbe tritt nicht aus -> OG Gesellschafter

• Erbe tritt aus mangels Annahme durch Mitgesellschafter- Ausscheiden des Erben- Fortsetzung durch verbliebene Gesellschafter- Abfindungsguthaben- Haftung ähnlich wie bei Anwachsungsklausel

• Umwandlung wird angenommen-> Kommanditist

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Vererbungsklausel § 139 UGB (3)

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• Erbe wird Kommanditist

• Haftung gem. §§ 171, 172 UGB

• Haftsumme- idR buchmäßiger Kapitalanteil + ausstehende Einlage

- Negativer Kapitalanteil

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Minderjähriger Erbe

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• Bedingte Erbantrittserklärung

• Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung

(gem. § 167 Abs 3 ABGB)

• Genehmigungserfordernis bei Kommanditanteil?

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Pflichtteilsrecht

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• Verkehrswert der Beteiligung ist Nachlassaktivum

• Gesellschaftsvertragliche Bewertungsbestimmungen?

• Bewertungsgrundlage bei Austritt gem. § 139 UGB?

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Qualifizierte Vererbungsklausel Allgemeines

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• Beschränkung des Personenkreises möglicher Nachfolger

• Verfremdungsschutz

• Stärkere Kontrolle über Nachfolgegesellschafter

• Vermeidung der Anteilszersplitterung

• „Weichende Erben“ werden nicht Gesellschafter

• Abstimmungserfordernis Gesellschaftsvertrag <-> Testament

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Qualifizierte Vererbungsklausel (1)

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„Im Fall des Ablebens eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern mit den Erben des verstorbenen Gesellschafters gemeinsam mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt, wobei sich mehrere Miterben auf eine Person zu einigen haben, die in die Rechtsstellung des verstorbenen Gesellschafters eintritt. “

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Qualifizierte Vererbungsklausel (2)

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„Im Fall des Ablebens eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern mit den Erben des verstorbenen Gesellschafters, die zum Kreis der „eintrittsberechtigten Personen“, die im Punkt […] des Gesellschaftsvertrages umschrieben sind, gehören fortgesetzt. Sind mehrere Miterben vorhanden, die zum Kreis der „eintrittsberechtigten Personen“ gehören, treten diese zu gleichen Teilen in die Rechtsstellung des verstorbenen Gesellschafters ein. Zählt keiner der Erben zu den „eintrittsberechtigten Personen“, scheidet der verstorbene Gesellschafter aus der Gesellschaft aus und diese wird mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt. In diesem Fall ist die Verlassenschaft des verstorbenen Gesellschafters mit einem Betrag abzufinden, dessen Höhe nach Punkt […] des Gesellschaftsvertrages zu bestimmen und der nach den Fälligkeitsbestimmungen des genannten Vertragspunktes zu bezahlen ist.“

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Qualifizierte Vererbungsklausel Rechtsfolgen

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• Erbrechtlicher Erwerb durch Nachfolger

• Erbenqualifikation unabhängig von Quote

• Rechtsübergang mit Einantwortung

• Ausgleichsanspruch der weichenden Erben

- Erbrechtlicher Anspruch

- Testamentarisch in den Grenzen des Pflichtteilsrechtes regelbar

- Ausschluss durch Gesellschaftsvertrag unzulässig

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Hinauskündigungsklausel?

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• Vererbungsklausel

• Mitgesellschafter können kündigen

• Probleme der Sittenwidrigkeit

• Mögliche Lösungsansätze:

- Sachliche Rechtfertigung

- kurze Frist

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Eintrittsklausel

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• Anwachsungsklausel -> Mitgliedschaft Erblasser endet

• Eintrittsrecht eines Dritten

• Vertrag zugunsten Dritter

• Vertragsgegenstand?

- Eintrittsrecht

- Kapitalanteil

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Statutarische Eintrittsklausel

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• Anwachsungsklausel

• Eintrittspflicht für Erben auf Verlangen der

verbliebenen Gesellschafter

• Zulässigkeit und Rechtswirksamkeit umstritten

• Falls zulässig: § 139 UGB anwendbar

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Vermächtnis

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• Berücksichtigung im Gesellschaftsvertrag

• Vererbungsklausel deckt idR

auch Übertragung durch Vermächtnis

• Legatar besitzt kein Umwandlungsrecht nach § 139 UGB

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Das ist die Formatvorlage

Vorlage für Textteil

dr. michael umfahrer

öffentlicher notar

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telefon +43 1 319 58 89

fax +43 1 319 58 89 50

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