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Das neue Tarifsystem
178Positionen
für Arbeiter
400Einzel-
positionen
20Verrech-nungs-
gruppen
2
Das neue Tarifsystem
Beitragsgruppenschema bis 31.12.2017 93 Seiten Umfang mit mehr als 400 Einzelpositionen
und 20 Verrechnungsgruppen (Stand: 01.01.2016)
Aufwendige und komplizierte Umsetzung arbeitsmarkt-und sozialpolitischer Maßnahmen
Neues Tarifsystem ab 01.01.2018 Modularer Aufbau
Einfache und rasche Umsetzung arbeitsmarkt- undsozialpolitischer Maßnahmen
Einfach und verständlich Neusystem Arbeiter
16 Beschäftigtengruppen
6 Ergänzungen
12 Abschläge
9 Zuschläge
3
Das neue Tarifsystem
Baustein 1 BeschäftigtengruppeBeschäftigtengruppe
Baustein 2 ErgänzungErgänzung
Baustein 3 Abschläge/ZuschlägeAbschläge/Zuschläge
Der Aufbau
4
Das neue Tarifsystem
Der Aufbau
BeschäftigtengruppeBeschäftigtengruppe
Gruppierung der Dienstnehmer/innen
Ergänzung(wenn erforderlich)
Besondere Ausprägungenzur jeweiligen Beschäftigtengruppe
Abschläge/Zuschläge(individuell)
Abschläge/Zuschläge(individuell)
Besonderheiten im Einzelfall
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Der Aufbau
Das neue Tarifsystem
BeschäftigtengruppeBeschäftigtengruppe
• Versicherungsumfang
• Zugehörigkeit (Arbeiter/Angestellter)
• Beitragspflicht und Beitragssatz betreffend SV (DG/DN-Anteil)
• Beitragspflicht und Beitragssatz betreffend AK bzw. LAK, WF und IE(DG/DN-Anteil)
• Kammerzugehörigkeit
Ergänzung(wenn erforderlich)
• SW und/oder NB
• Besondere Berufsgruppen (Entwicklungshelfer, schulpflichtige Dienst-nehmer, etc.)
• Besonderheit zur Kammerzugehörigkeit
Abschläge/Zuschläge(individuell)
Abschläge/Zuschläge(individuell)
• Einkommensabhängige Beitragsregelungen (AV)
• Altersabhängige Beitragsregelungen (AV)
• Service-Entgelt
• Neugründerförderung
• Etc.
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Beschäftigtengruppe
Beschreibung Zusammenfassung gleichartiger Versicherungsverhältnisse zu einer Beschäftigtengruppe
(z.B. Arbeiter, Angestellte, Angestelltenlehrlinge, etc.)
Für die Mehrzahl der Versicherten reicht die alleinige Angabe der Beschäftigtengruppe aus
Inhalt Umfang der Pflichtversicherung (KV, UV, PV, AlV)
Zugehörigkeit zur PV der Arbeiter oder Angestellten
Beitragspflicht und Beitragssatz betreffend KV, UV, PV, AlV sowie
Beitragspflicht und Beitragssatz betreffend AK/LAK, WBF, IE
Zugehörigkeit AK/LAK
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Ergänzung
BeschreibungBerücksichtigung versicherungs- und beitragsrechtlicher Besonderheiten (z.B. SW, NB, etc.)
MeldungFalls erforderlich ist die entsprechende Ergänzung zur Beschäftigtengruppe mit der personenbezogenen mBGM zu melden.
FolgeErhöhung oder Verminderung der abzurechnenden Beiträge
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Abschläge/Zuschläge
Beschreibung Abrechnung individueller Besonderheiten
Anwendung sowohl für Arbeiter als auch für Angestellte
Ab- und Zuschläge ersetzen die bisherigen Verrechnungsgruppen
Pro Versicherten sind mehrere Ab- und Zuschläge möglich.
Beispiele Einkommensabhängige Minderung des AlV-Beitrages
Beitragsentlastung für Neugründer
Service-Entgelt
Altersabhängige Beitragsentlastung vom AlV-Beitrag
Altersabhängiger Entfall der AlV
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Vergleich von Alt und Neu
Beispiel: Arbeiter „Normalfall“ Gesetzlicher Entgeltfortzahlungsanspruch Allgemeine Beitragsgrundlage: EUR 2.500,00 Beitragszeitraum: Oktober Keine altersabhängigen Beitragsminderungen
(1) Beitragsgruppe = A1(2) Arbeiterkammerumlage = J(3) Wohnbauförderung = J(4) IE-Zuschlag = J(5) Schlechtwetterentschädigungsbeitrag = N(6) Nachtschwerarbeitsbeitrag = N
(1) Arbeiter (EFZ-Anspruch)
Neu zu meldenBisher zu melden
10
Vergleich von Alt und Neu
Enthaltene Informationen
AnteilSV-Beiträge in % Nebenbeiträge in % Gesamt-
beitragssatzAV KV UV PV Summe AK LK WF SW IE NB Summe
Gesamt 6,00 7,65 1,30 22,80 37,75 0,50 - 1,00 - 0,35 - 1,85 39,60DN-Anteil 3,00 3,95 - 10,25 17,20 0,50 - 0,50 - - - 1,00 18,20DG-Anteil 3,00 3,70 1,30 12,55 20,55 - - 0,50 - 0,35 - 0,85 21,40
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Vergleich von Alt und Neu
Beispiel: Arbeiter mit Niedriglohn Gesetzlicher Entgeltfortzahlungsanspruch Allgemeine Beitragsgrundlage: EUR 1.500,00 Beitragszeitraum: November Keine altersabhängigen Beitragsminderungen
(1) Beitragsgruppe = A1(2) Arbeiterkammerumlage = J(3) Wohnbauförderung = J(4) IE-Zuschlag = J(5) Schlechtwetterentschädigungsbeitrag = N(6) Nachtschwerarbeitsbeitrag = N(7) Verrechnungsgruppe = N89(8) Verrechnungsgruppe = N25c
(1) Arbeiter (EFZ-Anspruch)
Neu zu meldenBisher zu melden
(2) Service-Entgelt
(3) Verminderung AV um 1%
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Vergleich von Alt und Neu
Enthaltene Informationen
AnteilSV-Beiträge in % Nebenbeiträge in % Gesamt-
beitragssatzAV KV UV PV Summe AK LK WF SW IE NB Summe
Gesamt 6,00 7,65 1,30 22,80 37,75 0,50 - 1,00 - 0,35 - 1,85 39,60DN-Anteil 3,00 3,95 - 10,25 17,20 0,50 - 0,50 - - - 1,00 18,20DG-Anteil 3,00 3,70 1,30 12,55 20,55 - - 0,50 - 0,35 - 0,85 21,40Verrechnungsgruppe für Service-Entgelte
N89 Verrechnungsgruppe für die Summe der Service-Entgelte gemäß § 31c Abs. 3 bis 5 ASVG
Verrechnungsgruppen für verminderte Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei geringem Einkommen
N25c - 1 % Verrechnungsgruppe für verminderte Arbeitslosenversicherungsbeiträge der Dienstnehmer bei geringem Einkommen gemäß § 2a Abs. 1 Z 3 Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG) –Dienstnehmeranteil von 2 % zur Arbeitslosenversicherung.Minus 1 % bei monatlicher Beitragsgrundlage über € 1.464,00 bis € 1.648,00 (allgemeine BGL bzw. SZ).
13
Umstieg vom Alt- zum Neusystem
Ausgangslage Bis 31.12.2017 erfolgen Meldungen basierend auf Beitragsgruppen
Ab 01.01.2018 erfolgen Meldungen basierend auf dem Tarifsystem
Umstellung laufender Versicherungsverhältnisse Umstellung Beitragsgruppe auf Tarifsystem im Lohnverrechnungssystem erforderlich
Mappingtabelle wird zur Verfügung gestellt
Keine Abmeldung per 31.12.2017 und neuerliche Anmeldung per 01.01.2018 erforderlich
Umstellung erfolgt mit der ersten mBGM
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Umstieg vom Alt- zum Neusystem
Darstellung der Umstellung im Lohnverrechnungssystem
Beitragsgruppe TarifsystemUmstellungslogikVersicherungsverhältnisse
Mappingtabelle Lokale Daten für Zeiten ab 01.01.2018
Lokale Daten für Zeiten bis 31.12.2017
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Umstieg vom Alt- zum Neusystem
Automationsunterstützter Umstieg durch die jeweilige Lohnverrechnungssoftware
Ab 01.01.2018 ist das neue Tarifsystem auf alle Versicherten anzuwenden
Umstellung erfolgt durch Erstattung einer mBGM
Unterstützung durch die Tarif-Mapping-Tabelle:
Die Tarif-Mapping-Tabelle ist das Regelwerk zur Umstellung vom bisherigen Beitragsgruppenschema auf das neue Tarifsystem.
Das Regelwerk bildet die Grundlage, um die Datensätze laufender Versicherungsverhältnisse auf die Datenfelder des neuen Tarifsystems übertragen zu können.
Umstellung erfolgt mit den in der Lohnverrechnungssoftware vorhandenen Daten
Ableitung notwendiger Informationen durch einfache Logiken(z.B. Lebensalter des Versicherten als Kriterium)
Manuelles Eingreifen durch Anwender ist auf ein geringes Ausmaß reduziert(z.B. Deklaration Bund, Land, Gemeinde auf Beitragskontoniveau)
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Mappingtabelle – Input (Eingangsparameter)
Mapping-tabelle
Beitrags-gruppe
Beitragspflicht(AK/LK, WF, IE,
NB, SW)
Zugehörigkeitvgl.
DM ORG Kap. D.15
Gesetzl. Grundlage
vgl.DM ORG Kap. D.16
Bedingung
Besonderer Dienstgeber
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Mappingtabelle - Output
= Ergebnis = Zusatzinformation
um Beitragsgruppen mit personenbezogenen
Besonderheiten abzulösen (Alter)
Mapping-tabelle
Beschäftigtengruppe
Ergänzung
Zuschläge/Abschläge
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Fehlende Abbildungen in Mappingtabelle
Nur BV-Pflicht, keine SV-Pflicht Beschäftigtengruppe: B999 - Betriebliche Vorsorge ohne SV-Pflicht
Umstellung auf Grund softwarespezifischen Merkmals erforderlich.
Keine Beitragsgruppe festgelegt, zum Teil erfolgen solche Meldungen mit BGR N98.
Ergänzung: E12 - GB keine AK- oder LK-Zugehörigkeit Im IST-System keine entsprechende Information enthalten, sehr kleine Personengruppe.
Wenn nicht erkennbar, Anwendung der Ergänzung bei Neueintritten ausreichend.
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Code Bgruppe
TextBGruppe
Code Ergänzung
Text Ergänzung
CodeAb-/Zuschl.
Text Abschlag/Zuschlag
B550 Arbeiter - internationale Organisation (PV+KV+UV+ALV) - - - -B202 Arbeiter - Bund, Land, Gemeinde (ohne AK) - - - -B301 Arbeiter - Dienstgeber ohne Niederlassung in Österreich (ohne AK und IE) - - - -B202 Arbeiter - Bund, Land, Gemeinde (ohne AK) E02 SW - -B202 Arbeiter - Bund, Land, Gemeinde (ohne AK) E01 NB - -B204 Arbeiter - Bundesforschung oder Landwirtschaftskammer (mit WF+IE) - - - -B105 Arbeiter (mit LK) - - - -B105 Arbeiter (mit LK) E02 SW - -[…]B001 Arbeiter E01
E02NB/SW - -
[…]B111 Erntehelfer (LAG) - - A10 ALV+IE Entfall PensionsanspruchB112 Erntehelfer (LAG, mit AK) - - A10 ALV+IE Entfall PensionsanspruchB114 Erntehelfer (nicht LAG, mit AK) - - A09 A10 UV-Entfall 60. LJ vollendet/ALV+IE
Entfall PensionsanspruchB114 Erntehelfer (nicht LAG, mit AK) - - A09 UV-Entfall 60. LJ vollendet[…]
Auszug aus der Tarif-Mapping-Tabelle
Link auf die Mappingtabelle: https://www.sozialversicherung.at/portal27/esvportal/content?contentid=10007.778162&portal:com
ponentId=gtna74037b8-c71b-4592-a24c-c129b16d32b5&viewmode=content
Source für Softwarehersteller
Teilmenge der MASTERSOURCE
Source für STP-MVBTeilmenge der MASTERSOURCE
Tarifschema Publikation-HVBTeilmenge der MASTERSOURCE
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Tarifsystem - MASTERSOURCE
Erstbefüllung bzw. in FolgeÄnderung oder Erweiterung
MASTERSOURCEWartung und fachliche QS
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Tarifsystem - Mastersource
Basisdatenquelle Stellt die Gesamtdaten für die drei Ergebnisdokumente zur Verfügung. Inkonsistenzen bei mehrfacher
Datenwartung in verschiedenen Dokumenten sollen so ausgeschlossen werden.
Basis der fachlichen Qualitätssicherung Änderungen und Ergänzungen werden in diesem Dokument durch Fachexperten qualitätsgesichert.
Abgrenzung Fokussiert auf die Grundbedürfnisse des MVB-Bereiches und löst das Beitragsgruppenschema ab.
Fachliches Regelwerk, Bedürfnisse technischer Produkte werden berücksichtigt soweit sinnvoll und möglich.
Löst das Beitragsgruppenschema ab Nachfolgeprodukt zur Ablösung des Beitragsgruppenschemas.
Dokument für den fachlichen Partner Für die Information im Internet der Sozialversicherung optisch aufbereitete Darstellung.
Einfacher Informationszugang durch dienstgebergruppenspezifische Publikation.
Abgrenzung Fokussiert auf den Informationsbedarf von Sachbearbeitern der Lohnverrechnung
Keine Unterstützung eines technischen Softwareimports dieses Dokumentes
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Tarifsystem – Tarifschema Publikation HVB
Der fachliche Inhalt der Source Softwarehersteller wird durch eineExportfunktionalität aus der MASTERSOURCE übernommen.
Es erfolgt eine Übernahme qualitätsgesicherter Inhalte.
Der Export wird voraussichtlich ab Mai 2017 möglich sein.
Weitere Informationen dazu im nächsten mBGM-SW-Herstellertreffen (Juni 2017)
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Tarifsystem – Source für Softwarehersteller