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Seite 1 von 26 Das neue Widerrufsrecht ab 04.08.2011 Eine Orientierungshilfe von EHI Retail Institute GmbH und bvh Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V.

Das neue Widerrufsrecht ab 04.08 - EHI-Siegel · 2016-04-05 · Seite 1 von 26 Das neue Widerrufsrecht ab 04.08.2011 Eine Orientierungshilfe von EHI Retail Institute GmbH und bvh

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Das neue Widerrufsrecht

ab 04.08.2011

Eine Orientierungshilfe von

EHI Retail Institute GmbH und bvh Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V.

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Inhaltsverzeichnis

1 Handlungsbedarf durch gesetzliche Änderungen beim

Widerrufsrecht und der Wertersatzpflicht 4

1.1 Das folgt aus der Gesetzesänderung ............................................................ 4

1.2 Wir empfehlen die folgenden Maßnahmen ................................................... 5

1.2.1 Frühzeitige Umsetzung ...................................................................... 5

1.2.2 Belehrungen bei Vertragsschluss in Textform ................................... 5

1.2.3 Kontrolle der 40-Euro-Kostentragungsvereinbarung .......................... 5

2 Wichtige Hinweise für die Verwendung der neuen

Musterbelehrung 6

2.1 Anpassung auf Grundlage der Gestaltungshinweise .................................... 6

2.2 Verwendung des neuen Musters erst ab 04.08.2011 .................................... 6

2.3 Rechtzeitig belehren ..................................................................................... 6

2.4 Wenn Sie bereits eine Unterlassungserklärung für ihre zur Zeit gültige Widerrufsbelehrung unterzeichnet haben .......................................... 6

2.5 Haftungsausschluss ...................................................................................... 7

3 Das neue Muster für die Widerrufsbelehrung 8

3.1 Das Muster ................................................................................................... 8

3.2 Gestaltungshinweise für das Widerrufsrecht ................................................. 9

4 Beispiel für eine Widerrufsbelehrung bei Lieferung von Waren 13

4.1 Übliche Geschäftssituation als Grundlage .................................................. 13

4.2 Unverbindliches Beispiel für eine Musterbelehrung auf Grundlage der Geschäftssituation (s. Abschnitt 4.1) ........................................................... 14

5 Beispiel für eine Widerrufsbelehrung bei Lieferung von Waren

und Kauf auf Probe 15

5.1 Übliche Geschäftssituation als Grundlage .................................................. 15

5.2 Unverbindliches Beispiel für eine Musterbelehrung auf Grundlage der Geschäftssituation (s. Abschnitt 5.1) ........................................................... 16

6 Beispiel für eine Widerrufsbelehrung bei Erbringung von

Dienstleistungen 17

6.1 Übliche Geschäftssituation als Grundlage .................................................. 17

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6.2 Unverbindliches Beispiel für eine Musterbelehrung auf Grundlage der Geschäftssituation (s. Abschnitt 6.1) ........................................................... 18

7 Widerrufsbelehrung bei abweichender Geschäftssituation 19

8 Das neue Muster für die Rückgabebelehrung 20

8.1 Das Muster ................................................................................................. 20

8.2 Gestaltungshinweise für das Rückgaberecht .............................................. 21

9 Beispiel für eine Rückgabebelehrung bei Lieferung von Waren 23

9.1 Übliche Geschäftssituation als Grundlage .................................................. 23

9.2 Unverbindliches Beispiel für eine Musterbelehrung auf Grundlage der Geschäftssituation (s. Abschnitt 9.1) ........................................................... 24

10 Beispiel für eine Rückgabebelehrung bei Lieferung von Waren

und Kauf auf Probe 25

10.1 Übliche Geschäftssituation als Grundlage .................................................. 25

10.2 Unverbindliches Beispiel für eine Musterbelehrung auf Grundlage der Geschäftssituation (s. Abschnitt 10.1) ......................................................... 26

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1 Handlungsbedarf durch gesetzliche Änderungen

beim Widerrufsrecht und der Wertersatzpflicht

Am 04.08.2011 ist das „Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Werter-

satz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge” in Kraft getreten. Dies beinhaltet insbesondere Neuregelungen des Widerrufsrechts und der Wertersatzpflicht.

Die erforderlichen Änderungen sind nun innerhalb von 3 Monaten umzusetzen. Wir informieren Sie in diesem Schreiben über die Kernpunkte und den sich daraus erge-benden Änderungsbedarf.

Trotz der dreimonatigen Frist empfehlen wir Ihnen dringend, die erforderlichen Ände-rungen möglichst schnell vorzunehmen. Zwar dürfen Sie während dieser Frist das alte Muster der Widerrufsbelehrung unbeschadet weiterverwenden. Allerdings verlieren Sie dann die Option auf Wertersatz, die eben an das neue Belehrungsmuster anknüpft.

Hintergrund:

Bereits im Jahr 2009 hat der EuGH (Urteil vom 3.9.2009, Rs. C-489/07) entschieden, dass die deutschen Regelungen für den Wertersatz in Folge der Ausübung des Wider-rufsrechts nicht mit EU-Recht vereinbar sind. Deshalb bestand seitens der deutschen Gesetzgebung das Erfordernis, das Widerrufsrecht und dessen Rechtsfolgen zu über-arbeiten.

In dem genannten Fall hatte eine Kundin den Vertrag über ein online gekauftes Note-book etwa acht Monate nach dem Kaufzeitpunkt widerrufen. Der Händler verlangte nach deutschem Recht Wertersatz für die Nutzungszeit gemessen an den Kosten für die Miete eines vergleichbaren Notebooks. Der EuGH stellte in seinem Urteil fest, dass die generelle Verpflichtung des Verbrauchers zum Wertersatz für die Nutzung der im Fernabsatz gekauften Ware mit den Zielen der Fernabsatzrichtlinie unvereinbar ist. Zulässig ist jedoch, den Verbraucher zu verpflichten, für die Benutzung der Ware Wer-tersatz zu leisten, wenn er diese auf eine mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts wie denen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbare Art und Weise benutzt hat.

1.1 Das folgt aus der Gesetzesänderung

Es gilt ein neues Muster für die Widerrufsbelehrung/Rückgabebelehrung.

Damit ein Händler zumindest die Möglichkeit hat, Wertersatz geltend machen zu können, muss der Verbraucher grundsätzlich bei Vertragsschluss bereits vollstän-dig und korrekt über die Wertersatzpflicht informiert werden.

Der Verbraucher hat nur noch dann Wertersatz zu leisten, wenn er die Ware in einer Art und Weise behandelt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinausgehen. (Sprachliche Präzisierung des Wertersatzes auf-grund des o.g. EuGH Urteils).

Die Beweislast dafür, dass der Kunde durch weitergehende Handlungen eine Wer-tersatzpflicht auslöst, liegt beim Händler.

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1.2 Wir empfehlen die folgenden Maßnahmen

1.2.1 Frühzeitige Umsetzung

Setzen Sie die in diesem Dokument dargestellten notwendigen Änderungen früh-zeitig um, um die Möglichkeit, Wertersatz geltend machen zu können, nicht zu ver-lieren.

1.2.2 Belehrungen bei Vertragsschluss in Textform

Weisen Sie im Bestellvorgang deutlich und hervorgehoben auf die Widerrufsbeleh-rung hin. Dies ist bereits seit längerem Bestandteil unserer Prüfkriterien.

Stellen Sie sicher, dass Ihre Kunden die Widerrufsbelehrung bereits bei Vertrags-schluss in Textform, also per Mail, erhalten. Dies ist bereits seit längerem Bestand-teil unserer Prüfkriterien.

1.2.3 Kontrolle der 40-Euro-Kostentragungsvereinbarung

Überprüfen Sie bei Verwendung der sog. 40-Euro-Klausel, ob Ihre AGB vor/oberhalb der Widerrufsbelehrung die sog. Kostentragungsvereinbarung (im Wesentlichen also die 40-Euro-Klausel) enthalten und ob diese Kostentragungs-vereinbarung auf die "regelmäßigen Kosten der Rücksendung" abstellt. Der Begriff "regelmäßigen" muss zwingend enthalten sein. Der Begriff ist nun auch Bestandteil der neuen Widerrufsbelehrung.

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2 Wichtige Hinweise für die Verwendung der neuen

Musterbelehrung

Text der Gesetzesänderung

Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von

Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge vom 27. Juli 2011, Bundes-

gesetzblatt I, S. 1600-1607

2.1 Anpassung auf Grundlage der Gestaltungshinweise

Um die Widerrufsbelehrung an Ihre individuelle Geschäftssituation anzupassen, müs-sen Sie die vorgegebenen Gestaltungshinweise des Musters verwenden. Welche ins-besondere für z.B. den Kauf auf Probe und den Handel mit Dienstleistungen zu beachten sind, finden Sie als Orientierungshilfe ebenfalls in diesem Dokument.

2.2 Verwendung des neuen Musters erst ab 04.08.2011

Bitte beachten Sie, dass die geänderten gesetzlichen Regelungen erst zum 04.08.2011 in Kraft treten. Verwenden Sie das neue Muster keinesfalls vor diesem Datum. Es besteht sonst akute Abmahngefahr.

Der Gesetzgeber sieht eine dreimonatige Übergangsfrist vor. Während dieser Frist bleibt die Verwendung der bisherigen Widerrufsbelehrung zulässig.

Wir empfehlen Ihnen jedoch, möglichst schnell das neue Muster zu verwenden.

2.3 Rechtzeitig belehren

Es ist entscheidend, dass Sie Ihre Kunden rechtzeitig belehren. Wir empfehlen allen von uns zertifizierten Shops schon lange, den Kunden bei der Bestellung die Wider-rufsbelehrung so früh wie möglich per E-Mail zuzusenden.

Rechtzeitig gem. des Musters ist die Belehrung in Textform auch, wenn sie spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss erfolgt.

Wir empfehlen jedoch weiterhin vorbeugend, die Belehrung in Textform bereits bei Vertragsschluss an den Kunden zu senden. Für die Wirksamkeit der Wertersatzklau-sel reicht es allerdings aus, dem Kunden die Belehrung in Textform unverzüglich nach Vertragsschluss bereit zu stellen.

Lesen Sie dazu insbesondere die Gestaltungshinweise 1, 8 und 9 im Muster

2.4 Wenn Sie bereits eine Unterlassungserklärung für ihre zur Zeit

gültige Widerrufsbelehrung unterzeichnet haben

In diesem Fall sollten Sie vor der Umstellung Ihren Anwalt genau zu dieser Problema-tik befragen. Hier können weitere Maßnahmen erforderlich sein. Je nach Gestaltung der Unterlassungserklärung riskiert der Händler auch, aus dem darin enthaltenen Ver-tragsstrafeversprechen in Anspruch genommen zu werden.

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2.5 Haftungsausschluss

Das EHI leistet keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Eine individuelle juristische Prüfung kann und darf das EHI nicht leisten. Informationen und Muster im Rahmen der Prüfung dienen ausschließlich als Orientierungshilfe. Der Online-Anbieter ist selbst dafür verantwortlich, individuellen kundigen Rechtsrat einzu-holen, um zu gewährleisten, dass das Vorgehen im Online-Shop den gesetzlichen An-forderungen entspricht.

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3 Das neue Muster für die Widerrufsbelehrung

3.1 Das Muster

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von [14 Tagen] 1 ohne Angabe von

Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) [oder – wenn Ihnen die Sache vor Frist-

ablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache] 2 widerrufen. Die Frist

beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform 3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist

genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs [oder der Sache] 2. Der Widerruf ist

zu richten an: 4

Widerrufsfolgen 5

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zu-

rückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. 6 Kön-

nen Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bezie-

hungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. 7 [Für die Ver-

schlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die

Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. 8 Unter „Prüfung der

Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren

der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. 9 Paket-

versandfähige Sachen sind auf unsere [Kosten und] 10 Gefahr zurückzusenden. Nicht

paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.] 2 Verpflichtungen zur Erstat-

tung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt

für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung [oder der Sache] 2, für uns mit

deren Empfang.

Besondere Hinweise

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12

13

(Ort), (Datum), (Unterschrift des Verbrauchers) 14

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3.2 Gestaltungshinweise für das Widerrufsrecht

1 Wird die Belehrung nicht spätestens bei, sondern erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der Klammerzusatz „einem Monat“. In diesem Fall ist auch Gestaltungshinweis 9 einschlägig, wenn der dort genannte Hinweis nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt. Bei Fernabsatzver-trägen steht eine unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel 246 § 1 Absatz 1 Nummer 10 EGBGB unterrichtet hat.

2 Der Klammerzusatz entfällt bei Leistungen, die nicht in der Überlassung von Sachen bestehen.

3 Liegt einer der nachstehenden Sonderfälle vor, ist Folgendes einzufügen:

a) bei schriftlich abzuschließenden Verträgen: „, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertrags-urkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist“;

b) bei Fernabsatzverträgen (§ 312b Absatz 1 Satz 1 BGB) über die

aa) Lieferung von Waren: „, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teilliefe-rung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB“;

bb) Erbringung von Dienstleistungen außer Zahlungsdiensten: „, jedoch nicht vor Ver-tragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB“;

cc) Erbringung von Zahlungsdiensten:

aaa) bei Zahlungsdiensterahmenverträgen: „, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 8 bis 12 und Absatz 2 Nummer 2, 4 und 8 sowie Artikel 248 § 4 Absatz 1 EGBGB“;

bbb) bei Kleinbetragsinstrumenten im Sinne des § 675i Absatz 1 BGB: „, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 8 bis 12 und Ab-satz 2 Nummer 2, 4 und 8 sowie Artikel 248 § 11 Absatz 1 EGBGB“;

ccc) bei Einzelzahlungsverträgen: „, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 8 bis 12 und Absatz 2 Nummer 2, 4 und 8 sowie Artikel 248 § 13 Absatz 1 EGBGB“;

c) bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312g Absatz 1 Satz 1 BGB): „, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB“;

d) bei einem Kauf auf Probe (§ 454 BGB): „, jedoch nicht, bevor der Kaufvertrag durch Ihre Bill i-gung des gekauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist“;

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Wird für einen Vertrag belehrt, der unter mehrere der vorstehenden Sonderfälle fällt (z. B. ein Fern-absatzvertrag über die Lieferung von Waren im elektronischen Geschäftsverkehr), sind die jeweils zutreffenden Ergänzungen zu kombinieren (in dem genannten Beispiel wie folgt: „, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger [bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung] und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten ge-mäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB“). Soweit zu kombinierende Ergänzungen sprachlich identisch sind, sind Wiederholungen des Wortlauts nicht erforderlich.

4 Einsetzen: Namen/Firma und ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten.

Zusätzlich können angegeben werden: Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Ver-braucher eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung an den Unternehmer erhält, auch eine Inter-netadresse.

5 Dieser Absatz kann entfallen, wenn die beiderseitigen Leistungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist erbracht werden. Dasselbe gilt, wenn eine Rückabwicklung nicht in Betracht kommt (z. B. Herein-nahme einer Bürgschaft).

6 Bei der Vereinbarung eines Entgelts für die Duldung einer Überziehung im Sinne des § 505 BGB ist hier Folgendes einzufügen:

„Überziehen Sie Ihr Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Überziehungsmöglichkeit, können wir von Ihnen über die Rückzahlung des Be-trags der Überziehung oder Überschreitung hinaus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder Überschreitung (z. B. anwendbarer Sollzinssatz, Kosten) informiert haben.“

7 Bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen ist folgender Satz einzufügen:

„Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.“

8 Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren ist anstelle des vorhergehenden Satzes fol-gender Satz einzufügen: „Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hin-ausgeht.“

9 Wenn ein Hinweis auf die Wertersatzpflicht gemäß § 357 Absatz 3 Satz 1 BGB nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt, ist anstelle der beiden vorhergehenden Sätze einzufügen: „Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.“ Bei Fernabsatzverträgen steht ein unverzüglich nach Ver-tragsschluss in Textform mitgeteilter Hinweis einem solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise über die Wertersatzpflicht unterrich-tet hat.

Handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag über die Lieferung von Waren, ist anzufügen:

„Wertersatz für gezogene Nutzungen müssen Sie nur leisten, soweit Sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.

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Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobie-ren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.“

10 Ist entsprechend § 357 Absatz 2 Satz 3 BGB eine Übernahme der Versandkosten durch den Ver-braucher vereinbart worden, kann der Klammerzusatz weggelassen werden. Stattdessen ist hinter „zurückzusenden.“ Folgendes einzufügen:

„Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der be-stellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Ande-renfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.“

11 Bei einem Widerrufsrecht gemäß § 312d Absatz 1 BGB, das für einen Fernabsatzvertrag über die Erbringung einer Dienstleistung gilt, ist hier folgender Hinweis aufzunehmen:

„Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.“

12 Der nachfolgende Hinweis für finanzierte Geschäfte kann entfallen, wenn kein verbundenes Geschäft vorliegt:

„Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zuge-flossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Wider-rufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z. B. von Wertpapie-ren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat.

Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.“

Bei einem finanzierten Erwerb eines Grundstücks oder eines grundstücksgleichen Rechts ist Satz 2 des vorstehenden Hinweises wie folgt zu ändern:

„Dies ist nur anzunehmen, wenn die Vertragspartner in beiden Verträgen identisch sind oder wenn der Darlehensgeber über die Zurverfügungstellung von Darlehen hinaus Ihr Grundstücksgeschäft durch Zusammenwirken mit dem Veräußerer fördert, indem er sich dessen Veräußerungsinteressen ganz oder teilweise zu eigen macht, bei der Planung, Werbung oder Durchführung des Projekts Funktionen des Veräußerers übernimmt oder den Veräußerer einseitig begünstigt.“

13 Der nachfolgende Hinweis für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen kann entfallen, wenn kein hinzugefügter Fernabsatzvertrag über eine Dienstleistung vorliegt:„Bei Widerruf dieses Fernab-satzvertrags über eine Finanzdienstleistung sind Sie auch an einen hinzugefügten Fernabsatzvertrag nicht mehr gebunden, wenn dieser Vertrag eine weitere Dienstleistung von uns oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten zum Gegenstand hat.“

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14 Ort, Datum und Unterschriftsleiste können entfallen. In diesem Fall sind diese Angaben entweder durch die Wörter „Ende der Widerrufsbelehrung“ oder durch die Wörter „Ihr(e) (einsetzen: Firma des Unternehmers)“ zu ersetzen.„

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4 Beispiel für eine Widerrufsbelehrung bei Lieferung

von Waren

4.1 Übliche Geschäftssituation als Grundlage

Die nachfolgende Belehrung auf Grundlage des neuen Musters geht von

folgender gebräuchlicher Geschäftssituation aus.

Fernabsatzvertrag

s. Gestaltungshinweis 3b)

im elektronischen Geschäftsverkehr

s. Gestaltungshinweis 3c)

über die Lieferung von Waren

s. Gestaltungshinweis 3b) aa)

Belehrung Widerruf/Wertersatz in Textform spätestens unverzüglich nach

Vertragsschluss

s. Gestaltungshinweis 1

s. Gestaltungshinweis 8

s. Gestaltungshinweis 9

Abwälzung der Rücksendekosten auf den Verbraucher ist zusätzlich separat

(AGB!) vereinbart worden

s. Gestaltungshinweis 10

Zusätzlich gilt:

Keine Erbringung von Dienstleistungen,

Kein Kauf auf Probe,

kein finanziertes Geschäft.

Für eine von diesen Voraussetzungen abweichende Geschäftssituation siehe

„Belehrung bei abweichender Geschäftssituation“ (weiter unten nach der

beispielhaften Belehrung).

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4.2 Unverbindliches Beispiel für eine Musterbelehrung auf Grundlage

der Geschäftssituation (s. Abschnitt 4.1)

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf über-lassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfän-ger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ers-ten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

[Einsetzen: Namen/Firma und ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten. Zusätzlich können angegeben werden: Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung an den Unter-nehmer erhält, auch eine Internetadresse.]

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zu-rückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bezie-hungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Ver-schlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktions-weise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladenge-schäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zu-rückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusenden-den Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höhe-ren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksen-dung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

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5 Beispiel für eine Widerrufsbelehrung bei Lieferung

von Waren und Kauf auf Probe

5.1 Übliche Geschäftssituation als Grundlage

Die nachfolgende Belehrung auf Grundlage des neuen Musters geht von

folgender gebräuchlicher Geschäftssituation aus.

Fernabsatzvertrag

s. Gestaltungshinweis 3b)

im elektronischen Geschäftsverkehr

s. Gestaltungshinweis 3c)

über die Lieferung von Waren

s. Gestaltungshinweis 3b) aa)

bei Kauf auf Probe

s. Gestaltungshinweis 3 d)

Belehrung Widerruf/Wertersatz in Textform spätestens unverzüglich nach

Vertragsschluss

s. Gestaltungshinweis 1

s. Gestaltungshinweis 8

s. Gestaltungshinweis 9

Abwälzung der Rücksendekosten auf den Verbraucher ist zusätzlich separat

(AGB!) vereinbart worden

s. Gestaltungshinweis 10

Zusätzlich gilt:

Keine Erbringung von Dienstleistungen,

kein finanziertes Geschäft.

Für eine von diesen Voraussetzungen abweichende Geschäftssituation siehe

„Belehrung bei abweichender Geschäftssituation“ (weiter unten nach der

beispielhaften Belehrung).

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5.2 Unverbindliches Beispiel für eine Musterbelehrung auf Grundlage

der Geschäftssituation (s. Abschnitt 5.1)

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf über-lassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfän-ger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ers-ten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB und auch nicht, bevor der Kaufvertrag durch Ihre Billigung des gekauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Ab-sendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

[Einsetzen: Namen/Firma und ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten. Zusätzlich können angegeben werden: Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung an den Unter-nehmer erhält, auch eine Internetadresse.]

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zu-rückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bezie-hungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Ver-schlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktions-weise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladenge-schäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zu-rückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusenden-den Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höhe-ren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksen-dung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

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6 Beispiel für eine Widerrufsbelehrung bei

Erbringung von Dienstleistungen

6.1 Übliche Geschäftssituation als Grundlage

Die nachfolgende Belehrung auf Grundlage des neuen Musters geht von

folgender gebräuchlicher Geschäftssituation aus.

Fernabsatzvertrag

s. Gestaltungshinweis 3b)

im elektronischen Geschäftsverkehr

s. Gestaltungshinweis 3c)

Bei der Erbringung von Dienstleistungen

s. Gestaltungshinweis 3 b) bb)

s. Gestaltungshinweis 7

s. Gestaltungshinweis 11

Belehrung Widerruf/Wertersatz in Textform spätestens unverzüglich nach

Vertragsschluss

s. Gestaltungshinweis 1

Zusätzlich gilt:

Kein Kauf auf Probe,

kein finanziertes Geschäft.

Für eine von diesen Voraussetzungen abweichende Geschäftssituation siehe

„Belehrung bei abweichender Geschäftssituation“ (weiter unten nach der

beispielhaften Belehrung).

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6.2 Unverbindliches Beispiel für eine Musterbelehrung auf Grundlage

der Geschäftssituation (s. Abschnitt 6.1)

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbin-dung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzei-tige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

[Einsetzen: Namen/Firma und ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten. Zusätzlich können angegeben werden: Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung an den Unter-nehmer erhält, auch eine Internetadresse.]

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zu-rückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungswei-se herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

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7 Widerrufsbelehrung bei abweichender

Geschäftssituation

Sofern Ihre Geschäftssituation von den oben genannten Voraussetzungen abweicht, sind insbesondere diese Gestaltungshinweise zu beachten:

Die Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgt nicht spätestens unverzüglich

nach Vertragsschluss

s. Gestaltungshinweis 1

s. Gestaltungshinweis 9

Bei der Erbringung von Dienstleistungen

s. Gestaltungshinweis 3 b) bb)

s. Gestaltungshinweis 7

s. Gestaltungshinweis 11

Beim Kauf auf Probe

s. Gestaltungshinweis 3 d)

Hinweis auf die Wertersatzpflicht und eine Möglichkeit zu ihrer Vermeidung

erfolgt nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform

s. Gestaltungshinweis 9

Keine Abwälzung der Rücksendekosten auf den Verbraucher

s. Gestaltungshinweis 10

Es liegt auch ein finanziertes Geschäft vor:

s. Gestaltungshinweis 13

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8 Das neue Muster für die Rückgabebelehrung

8.1 Das Muster

Rückgabebelehrung

Rückgaberecht

Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von [14 Tagen] 1

durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Be-lehrung in Textform (z. B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der

Ware 2. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können

Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wah-rung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmever-langens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die

Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: 3

4

5

Rückgabefolgen

Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Bei einer Ver-schlechterung der Sache und für Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile), die nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand herausgegeben werden können, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache müs-sen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktions-

weise hinausgeht. 6 Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ ver-

steht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im

Ladengeschäft möglich und üblich ist. 7 Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen

müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Ab-sendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.

Finanzierte Geschäfte 8

(Ort), (Datum), (Unterschrift des Verbrauchers) 9

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8.2 Gestaltungshinweise für das Rückgaberecht

1 Wird die Belehrung nicht spätestens bei, sondern erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der Klammerzusatz „einem Monat“. In diesem Fall ist auch Gestaltungshinweis 7 einschlägig, wenn der dort genannte Hinweis nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt. Bei Fernabsatzver-trägen steht eine unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Rückgabebelehrung ei-ner solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel 246 § 1 Absatz 1 Nummer 10 EGBGB unterrichtet hat.

2 Liegt einer der nachstehenden Sonderfälle vor, ist Folgendes einzufügen:

a) bei schriftlich abzuschließenden Verträgen: „und auch nicht, bevor Ihnen auch eine Ver-tragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des An-trags zur Verfügung gestellt worden ist“;

b) bei Fernabsatzverträgen (§ 312b Absatz 1 Satz 1 BGB): „beim Empfänger (bei der wieder-kehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB“;

c) bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312g Absatz 1 Satz 1 BGB): „und auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB“;

d) bei einem Kauf auf Probe (§ 454 BGB): „und auch nicht, bevor der Kaufvertrag durch Ihre Bil-ligung des gekauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist“.

Wird für einen Vertrag belehrt, der unter mehrere der vorstehenden Sonderfälle fällt (z. B. ein Fern-absatzvertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), sind die jeweils zutreffenden Ergänzungen zu kombinieren (in dem genannten Beispiel wie folgt: „beim Empfänger [bei der wiederkehrenden Liefe-rung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung] und auch nicht vor Erfüllung un-serer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB“).

3 Einsetzen: Namen/Firma und ladungsfähige Anschrift des Rückgabeadressaten.

Zusätzlich können angegeben werden: Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Ver-braucher eine Bestätigung seines Rücknahmeverlangens an den Unternehmer erhält, auch eine In-ternetadresse.

4 Hier kann der Hinweis hinzugefügt werden:

„Die Rückgabe paketfähiger Ware kann auch an das Unternehmen (einsetzen: Namen/Firma und Telefonnummer einer Versandstelle) erfolgen, das die Ware bei Ihnen abholt.“

5 Hier kann der Hinweis hinzugefügt werden:

„Bei Rücknahmeverlangen wird die Ware bei Ihnen abgeholt.“

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6 Bei Fernabsatzverträgen über Waren ist anstelle des vorgehenden Satzes folgender Satz einzufü-gen:

„Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leis-ten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzufüh-ren ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.“

7 Wenn ein Hinweis auf die Wertersatzpflicht gemäß § 357 Absatz 3 Satz 1 BGB nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt, ist anstelle der beiden vorhergehenden Sätze folgender Satz ein-zufügen: „Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Ver-schlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.“ Bei Fernabsatzverträgen steht ein unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilter Hinweis einem solchen bei Vertrags-schluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertrags-erklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise über die Wertersatzpflicht unterrichtet hat.

Handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag über die Lieferung von Waren, ist dem vorstehenden Hinweis anzufügen:

„Wertersatz für gezogene Nutzungen müssen Sie nur leisten, soweit Sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobie-ren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.“

8 Der nachfolgende Hinweis für finanzierte Geschäfte kann entfallen, wenn kein verbundenes Geschäft vorliegt:

„Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und später von Ihrem Rückgaberecht Ge-brauch machen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträ-ge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finan-zierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs o-der bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflich-ten aus dem finanzierten Vertrag ein. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie mög-lich vermeiden, machen Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch und widerrufen Sie den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.“

9 Ort, Datum und Unterschriftsleiste können entfallen. In diesem Fall sind diese Angaben entweder durch die Wörter

„Ende der Rückgabebelehrung“ oder durch die Wörter „Ihr(e) (einsetzen: Firma des Unternehmers)“ zu ersetzen.“

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9 Beispiel für eine Rückgabebelehrung bei Lieferung

von Waren

9.1 Übliche Geschäftssituation als Grundlage

Die nachfolgende Belehrung auf Grundlage des neuen Musters geht von

folgender gebräuchlicher Geschäftssituation aus.

Fernabsatzvertrag über die Lieferung von Waren

s. Gestaltungshinweis 2b)

im elektronischen Geschäftsverkehr

s. Gestaltungshinweis 2c)

Belehrung Rückgaberecht/Wertersatz in Textform spätestens unverzüglich nach

Vertragsschluss

s. Gestaltungshinweis 1

s. Gestaltungshinweis 6

s. Gestaltungshinweis 7

Zusätzlich gilt:

Keine Erbringung von Dienstleistungen,

Kein Kauf auf Probe,

kein finanziertes Geschäft.

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9.2 Unverbindliches Beispiel für eine Musterbelehrung auf Grundlage

der Geschäftssituation (s. Abschnitt 9.1)

Rückgabebelehrung

Rückgaberecht

Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Be-lehrung in Textform (z. B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informati-onspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB so-wie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gü-tern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklä-ren. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:

Einsetzen: Namen/Firma und ladungsfähige Anschrift des Rückgabeadressaten. Zusätzlich können angegeben werden: Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seines Rücknahmeverlangens an den Un-ternehmer erhält, auch eine Internetadresse.

Hier kann der Hinweis hinzugefügt werden: „Die Rückgabe paketfähiger Ware kann auch an das Unternehmen (einsetzen: Na-men/Firma und Telefonnummer einer Versandstelle) erfolgen, das die Ware bei Ihnen abholt.“

Hier kann der Hinweis hinzugefügt werden: „Bei Rücknahmeverlangen wird die Ware bei Ihnen abgeholt.“

Rückgabefolgen

Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Bei einer Ver-schlechterung der Sache und für Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile), die nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand herausgegeben werden können, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prü-fung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Aus-probieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahme-verlangens, für uns mit dem Empfang.

Ende der Rückgabebelehrung

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10 Beispiel für eine Rückgabebelehrung bei Lieferung

von Waren und Kauf auf Probe

10.1 Übliche Geschäftssituation als Grundlage

Die nachfolgende Belehrung auf Grundlage des neuen Musters geht von

folgender gebräuchlicher Geschäftssituation aus.

Fernabsatzvertrag über die Lieferung von Waren

s. Gestaltungshinweis 2b)

im elektronischen Geschäftsverkehr

s. Gestaltungshinweis 2c)

Belehrung Rückgaberecht/Wertersatz in Textform spätestens unverzüglich nach

Vertragsschluss

s. Gestaltungshinweis 1

s. Gestaltungshinweis 6

s. Gestaltungshinweis 7

Zusätzlich gilt:

Keine Erbringung von Dienstleistungen,

kein finanziertes Geschäft.

Seite 26 von 26

10.2 Unverbindliches Beispiel für eine Musterbelehrung auf Grundlage

der Geschäftssituation (s. Abschnitt 10.1)

Rückgabebelehrung

Rückgaberecht

Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Be-lehrung in Textform (z. B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informati-onspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB so-wie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB und auch nicht, bevor der Kaufvertrag durch Ihre Billigung des ge-kauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist. Nur bei nicht paketversandfähi-ger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzei-tige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknah-meverlangen hat zu erfolgen an:

Einsetzen: Namen/Firma und ladungsfähige Anschrift des Rückgabeadressaten. Zusätzlich können angegeben werden: Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seines Rücknahmeverlangens an den Un-ternehmer erhält, auch eine Internetadresse. Hier kann der Hinweis hinzugefügt werden: „Die Rückgabe paketfähiger Ware kann auch an das Unternehmen (einsetzen: Na-men/Firma und Telefonnummer einer Versandstelle) erfolgen, das die Ware bei Ihnen abholt.“ Hier kann der Hinweis hinzugefügt werden: „Bei Rücknahmeverlangen wird die Ware bei Ihnen abgeholt.“

Rückgabefolgen

Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Bei einer Ver-schlechterung der Sache und für Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile), die nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand herausgegeben werden können, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prü-fung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Aus-probieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahme-verlangens, für uns mit dem Empfang.

Ende der Rückgabebelehrung