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Das Wappen von Nordrhein-Westfalen Das Wappen Nordrhein-Westfalens ist ein Staatswappen und gemeinsam mit der Flagge eines der Hoheitszeichen und Staatssymbole des deutschen Landes. Es wurde 1947 von dem Düsseldorfer Maler und Heraldiker Wolfgang Pagenstecher entworfen, am 5. Februar 1948 in seiner heutigen Form eingeführt und am 10. März 1953 durch §2 des Gesetzes über Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge gesetzlich verankert. Die Blasonierung lautet: Das Wappen zeigt in gespaltenem Schild vorne in grünem Feld einen linksschrägen silbernen Wellenbalken, hinten im roten Feld ein springendes silbernes Ross und unten in einer eingebogenen silbernen Spitze eine rote Rose mit goldenen Butzen und goldenen Kelchblättern. Warum wurde diese Gestaltung des Wappens gewählt? Das nach dem Zweiten Weltkrieg neu geschaffene Land Nordrhein-Westfalen konnte nicht auf ein bestehendes Hoheitszeichen zurückgreifen. Daher beschloss die Landesregierung im Jahre 1947, durch eine öffentliche Ausschreibung der Bevölkerung eine Mitsprachemöglichkeit bei der Gestaltung einzuräumen. Dabei wurde deutlich, dass die Entscheidung wohl zugunsten einer Kombination der Wappen der drei Regionen Rheinland, Westfalen und Lippe fallen würde. Bereits im Wappen des Rheinlands (Provinz von Preußen) wurde neben dem preußischen Adler der Rhein stilisiert, allerdings in seiner natürlichen Fließrichtung. Aus ästhetischen Gründen wurde der Wellenbalken auf der heraldisch rechten Seite im Wappen vom Nordrhein-Westfalen gedreht. Das Wappen von Westfalen (ebenfalls seit dem 30.April 1815 eine von 10 Provinzen von Preußen) zeigt auf roten Grund das Sachsenross. Es steht für das Volk der Sachsen, das alte Stammesherzogtum Sachsen und die aus ihm entstanden politischen Einheiten, vor allem für die welfischen Herrschaftsgebiete. Das Symbol unten im Wappen von Nordrhein-Westfalen stellt die Lippische Rose dar. Sie steht für das Land Lippe, das nach dem Zweiten Weltkrieg seine Selbstständigkeit als Freistaat aufgeben musste und am 21. Januar 1947 in das Land Nordrhein-Westfalen eingegliedert wurde.

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Das Wappen von Nordrhein-Westfalen

Das Wappen Nordrhein-Westfalens ist ein Staatswappen und gemeinsam mit der Flagge eines der Hoheitszeichen und Staatssymbole des deutschen Landes. Es wurde 1947 von dem Düsseldorfer Maler und Heraldiker Wolfgang Pagenstecher entworfen, am 5. Februar 1948 in seiner heutigen Form eingeführt und am 10. März 1953 durch §2 des Gesetzes über Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge gesetzlich verankert. Die Blasonierung lautet: Das Wappen zeigt in gespaltenem Schild vorne in grünem Feld einen linksschrägen silbernen Wellenbalken, hinten im roten Feld ein springendes silbernes Ross und unten in einer

eingebogenen silbernen Spitze eine rote Rose mit goldenen Butzen und goldenen Kelchblättern.

Warum wurde diese Gestaltung des Wappens gewählt?

Das nach dem Zweiten Weltkrieg neu geschaffene Land Nordrhein-Westfalen konnte nicht auf ein bestehendes Hoheitszeichen zurückgreifen. Daher beschloss die Landesregierung im Jahre 1947, durch eine öffentliche Ausschreibung der Bevölkerung eine Mitsprachemöglichkeit bei der Gestaltung einzuräumen. Dabei wurde deutlich, dass die Entscheidung wohl zugunsten einer Kombination der Wappen der drei Regionen Rheinland, Westfalen und Lippe fallen würde.

Bereits im Wappen des Rheinlands (Provinz von Preußen) wurde neben dem preußischen Adler der Rhein stilisiert, allerdings in seiner natürlichen Fließrichtung. Aus ästhetischen Gründen wurde der Wellenbalken auf der heraldisch rechten Seite im Wappen vom Nordrhein-Westfalen gedreht.Das Wappen von Westfalen (ebenfalls seit dem 30.April 1815 eine von 10 Provinzen von Preußen) zeigt auf roten Grund das Sachsenross. Es steht für das Volk der Sachsen, das alte Stammesherzogtum Sachsen und die aus ihm entstanden politischen Einheiten, vor allem fürdie welfischen Herrschaftsgebiete.Das Symbol unten im Wappen von Nordrhein-Westfalen stellt die Lippische Rose dar. Sie steht für das Land Lippe, das nach dem Zweiten Weltkrieg seine Selbstständigkeit als Freistaat aufgeben musste und am 21. Januar 1947 in das Land Nordrhein-Westfalen eingegliedert wurde.