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Deckblatt. Lehrgang:. Atemschutzgeräteträger. 1 . Unterrichtseinheit: Lehrgangsorganisation. Lehrgangseinführung / -beginn. Gliederung Truppausbildung. Voraussetzungen zur Lehrgangsteilnahme Atemschutzgeräteträgerausbildung - PowerPoint PPT Presentation
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Lehrgang: AtemschutzgeräteträgerThema: Lehrgangsorganisation – Lehrgangseinführung / -beginn
Stand: 12/2011
Feuerwehr-KreisausbildungRheinland-Pfalz
© Copyright 2007: Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-PfalzBildquelle: LFKS
Deckblatt
Lehrgang: Atemschutzgeräteträger
1. Unterrichtseinheit:Lehrgangsorganisation
Lehrgangseinführung / -beginn
Lehrgang: AtemschutzgeräteträgerThema: Lehrgangsorganisation – Lehrgangseinführung / -beginn
Stand: 12/2011
Feuerwehr-KreisausbildungRheinland-Pfalz
© Copyright 2007: Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-PfalzBildquelle: LFKS
Voraussetzungen zur Lehrgangsteilnahme
Atemschutzgeräteträgerausbildung
gemäß FwDV 2-Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren die erfolgreich abgeschlossene
Truppmannausbildung Teil 1 sowie Sprechfunkausbildung
Ausbildungsziel:Ziel der Ausbildung ist die Befähigung
zum Einsatz unter Atemschutz
Gliederung Truppausbildung
Lehrgang: AtemschutzgeräteträgerThema: Lehrgangsorganisation – Lehrgangseinführung / -beginn
Stand: 12/2011
Feuerwehr-KreisausbildungRheinland-Pfalz
© Copyright 2007: Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-PfalzBildquelle: LFKS
Lehrgangsablauf der Grundausbildung
Lehrgangsdauer: mindestens 25 Stunden
• Theoretische Feuerwehrausbildung8 Unterrichtsstunden
• Praktische Ausbildung16 Unterrichtsstunden
• Lernerfolgskontrolle1 Unterrichtsstunde
Lehrgangsablauf
Lehrgang: AtemschutzgeräteträgerThema: Lehrgangsorganisation – Lehrgangseinführung / -beginn
Stand: 12/2011
Feuerwehr-KreisausbildungRheinland-Pfalz
© Copyright 2007: Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-PfalzBildquelle: LFKS
Lernziele Theoretische Feuerwehrausbildung8 Unterrichtsstunden
• Grundlagen der Atmung, Atemschutztauglichkeit
• Atemgifte
• Atemschutzeinsatzgrundsätze
Lernziele Theorie
Lehrgang: AtemschutzgeräteträgerThema: Lehrgangsorganisation – Lehrgangseinführung / -beginn
Stand: 12/2011
Feuerwehr-KreisausbildungRheinland-Pfalz
© Copyright 2007: Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-PfalzBildquelle: LFKS
Lernziele Praktische Feuerwehrausbildung16 Unterrichtsstunden(praktische Unterweisung, Einsatzübungen)
• Atemschutzgeräteeinsatz
Lernziele Praxis
Lehrgang: AtemschutzgeräteträgerThema: Lehrgangsorganisation – Lehrgangseinführung / -beginn
Stand: 12/2011
Feuerwehr-KreisausbildungRheinland-Pfalz
© Copyright 2007: Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-PfalzBildquelle: LFKS
Lernerfolgskontrolle
Gemäß § 17 Absatz 1 der Feuerwehrver-ordnung (FwVO) ist mit Abschluss jeder Ausbildung festzustellen, ob die Teilnehmer das Ausbildungsziel erreicht haben.
• Praktischer Teil: Die Überprüfung der praktischen Kenntnisseerfolgt im Rahmen der praktischen Unterwei-sung anhand der gezeigten Arbeitsergebnisse.
• Schriftlicher Teil: Die Überprüfung der aus dem Unterricht der theoretischen Grundlagen erworbenen Kennt-nisse erfolgt durch eine Lernerfolgskontrollemit ca. 20 Fragen.
Lernerfolgskontrolle
Lehrgang: AtemschutzgeräteträgerThema: Lehrgangsorganisation – Lehrgangseinführung / -beginn
Stand: 12/2011
Feuerwehr-KreisausbildungRheinland-Pfalz
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Erklärungen zum Lehrgangsverlauf
• Lehrgangs- und Tagesablauf
• Stundenplanverlauf
• Unterrichtseinheiten mit Zeitangabe und Pausen
• Verlauf der praktischen Ausbildung in Stationen
• Verfahrensweise mit Verpflegung und Getränken
Erklärung Lehrgangsverlauf
Lehrgang: AtemschutzgeräteträgerThema: Lehrgangsorganisation – Lehrgangseinführung / -beginn
Stand: 12/2011
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© Copyright 2007: Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-PfalzBildquelle: LFKS
Erklärungen zum Allgemeinen Verhalten
• Maximale Fehlzeiten gemäß der Festlegung besprechen
• Abschalten von Handys und Rufmeldern
• pflegliche Benutzung des Ausbildungsortes inklusive sanitärer Anlagen (Hausordnung beachten)
• Rauchverbot während des Unterrichtes
• korrekte und einheitliche Dienstkleidung / Schutzausrüstung gemäß UVV• sofortige Meldung von Unfällen und Mängeln
• Fahrzeug-/ Gerätepflege nach Beendigung der AusbildungErklärung Allg. Verhalten