Definitionen zu Wohnen - Statistik · PDF fileDefinitionen zu Wohnen. Wohneinheiten (Wohnungen) Wohneinheiten (Wohnungen) sind nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte,

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  • Definitionen zu Wohnen Wohneinheiten (Wohnungen) Wohneinheiten (Wohnungen) sind nach auen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammen liegende Rume in Wohngebuden und sonstigen Gebuden mit Wohnraum, die die Fhrung eines eigenen Haushalts ermglichen. Hierbei ist es gleichgltig, ob in dieser Wohneinheit ein oder mehrere Haushalte untergebracht sind oder ob die Wohneinheit leer steht bzw. eine Freizeitwohneinheit ist. Es ist auch mglich, dass sich eine Arbeitssttte in der Wohneinheit befindet. Gebude mit Wohnraum Ein Gebude mit Wohnraum ist ein fr lngere Dauer errichtetes Bauwerk mit mindestens einer Wohnung und eigenem Zugang (Haustr, Treppenhaus). Wohngebude Wohngebude sind Gebude, die mindestens zur Hlfte der Gesamtnutzflche fr Wohnzwecke genutzt werden (ohne Wohnheime). Wohngebude knnen Einfamilienhuser, Reihenhuser, Doppelhaushlften oder Mehrfamilienhuser sein, aber auch Gebude mit Wohnungen, in denen sich Kanzleien, Arztpraxen, Geschfte o. . befinden. Wird weniger als die Hlfte der Gesamtnutzflche fr Wohnzwecke genutzt, so wird das Gebude den sonstigen Gebuden mit Wohnraum zugeordnet. Sonstige Gebude mit Wohnraum Sonstige Gebude mit Wohnraum sind Gebude, die mehr als zur Hlfte der Gesamtnutzflche nicht fr Wohnzwecke, sondern fr gewerbliche, soziale, kulturelle oder Verwaltungszwecke bestimmt oder genutzt werden. Zum Zeitpunkt der Erhebung haben diese Gebude aber mindestens eine fr Wohnzwecke genutzte Wohnung enthalten (z.B. Hausmeister- oder Verwalterwohnungen in Fabrikgebuden, Schulen, Krankenhusern, Geschfts- bzw. Brogebuden). Wohnheime Wohngebude sind Wohngebude, die dem Wohnen bestimmter Bevlkerungskreise dienen, welche von einer Heimleitung betreut werden (z.B. Studentenwohnheime, Arbeiter- und Lehrlingswohnheime, Schwesternwohnheime, Altenwohnheime, aber keine Altenpflegeheime). Der Betreuungsgesichtspunkt tritt dabei in den Hintergrund. Auerdem besitzen Wohnheime Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Gemeinschaftswohnrume). Personen, die in Wohnheimen leben, fhren einen eigenen Haushalt. In Wohnheimen knnen auch Wohnungen enthalten sein. Bewohnte Unterkunft Bewohnte Unterknfte sind behelfsmige Bauten wie Baracken, Wohnwagen, Lauben, festverankerte Wohnschiffe, Wohncontainer oder Bauzge fr eine vorbergehende Wohnnutzung. Sie wurden aber nur bercksichtigt, wenn sie zum Zeitpunkt der Erhebung bzw. am Stichtag von mindestens einer Person als alleinige Wohnung genutzt wurden und als Hauptwohnsitz gemeldet waren. Unbewohnte/leerstehende Wohnung Eine Wohnung gilt als unbewohnt/leerstehend, wenn sie zum Zeitpunkt der Erhebung vom Interviewer als unbewohnt/leerstehend identifiziert wurde. Ob sie zu diesem Zeitpunkt jedoch noch vermietet ist, vom Eigentmer selbst genutzt wird oder eine Ferien- oder Freizeitwohnung ist, ist fr den Interviewer nicht erkennbar. Mietwohnungen Mietwohnungen sind Wohnungen in Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhusern, die nicht vom Eigentmer selbst bewohnt werden, sondern zu Wohnzwecken vermietet worden sind. Eigentmer eines Gebudes Als Eigentmer eines Gebudes gilt, wem das Eigentum an einem Gebude rechtlich ganz oder teilweise (Grundbucheintragung) zusteht. Eigentmer einer Wohnung Als Eigentmer einer Wohnung gilt, wem das Eigentum an einem Gebude rechtlich ganz oder teilweise (Grundbucheintragung) zusteht. Eigentmerwohneinheit Das sind vom Eigentmer selbst genutzte Wohnungen in Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhusern sowie vom Eigentmer selbst genutzte Eigentumswohnungen.

    Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

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  • Eigentumswohnungen Eigentumswohnungen sind alle Wohnungen, an denen durch Eintragungen im Wohnungsgrundbuch Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz vom 15.3.1951 (BGBI. I S. 175) begrndet worden ist bzw. durch Vormerkung begrndet werden soll. Eigentumswohnungen knnen vermietet sein (dann gehren sie zu den Mietwohnungen) oder aber vom Eigentmer selbst bewohnt werden (dann sind es Eigentmerwohnungen). Baujahr Als Baujahr gilt das Jahr der Bezugsfertigstellung. Sptere Erweiterungs- oder Umbauten verndern nicht das Baujahr. Bei Wiederaufbau nach Totalschaden zhlt das Jahr der Neuerrichtung. Geschosszahl Bei der Geschosszahl sind alle Geschosse zu bercksichtigen, die mindestens zur Hlfte ber der Gelndeoberflche liegen. Ausgebaute Dachgeschosse sind mitzuzhlen, soweit sie mindestens 2/3 ihrer Grundflche eine lichte Hhe von mindestens 2,30 m aufweisen. Montagebauweise Montagebauweise ist eine Bauweise unter Verwendung von vorgefertigten, in Fabriken serienmig hergestellten Bauteilen, die auf der Baustelle zu Gebuden montiert werden (z.B. Platten- und Groblockbauweise der DDR, Fertighuser). Wohnflche Zur Wohnflche zhlen die Grundflche aller Rume einer Wohnung einschlielich Flur, Korridor, Diele, Vorplatz, Badezimmer, Duschraum, Toilette, Speisekammer usw. Auch auerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses gelegene Rume (z.B. Mansarden) sowie zu Wohnzwecken ausgebaute Dach- und Kellerrume gehren zur Wohnflche, die folgendermaen angerechnet wurde: - voll: Grundflche von Rumen mit einer lichten Hhe von mindestens 2 Metern. - zur Hlfte: Grundflche von Rumen mit einer lichten Hhe von mindestens 1 Meter, aber weniger als 2 Meter;

    unter schrgen liegende Flchen; - Zu einem Viertel: die Flchen von Balkonen, Loggien, Dachgrten Fern-, Block- und Zentralheizung Durch Fern-, Block- und Zentralheizung werden die Wohnungen von einer zentralen Heizquelle auerhalb der Wohnung mittels eines Rhrensystems beheizt. Bei der Fernheizung erfolgt die Beheizung fr einen greren Wohnbezirk, bei der Blockheizung gemeinsam fr mehrere Gebude und bei der Zentralheizung innerhalb eines Gebudes. Etagenheizung Eine Etagenheizung ist eine zentrale Heizungsanlage fr die Rume einer abgeschlossenen Wohnung. Die Heizquelle, z.B. eine Gastherme, befindet sich meist innerhalb der Wohnung. Einzel- und Mehrraumfen Einzelfen (Kohle- und Nachtspeicherfen) beheizen jeweils nur den Raum, in dem sie stehen. In der Regel sind sie fest installiert. Mehrraumfen (Kachelfen) beheizen gleichzeitig mehrere Rume (auch durch Luftkanle). Energieart Bei der Energieart fr die Beheizung wird die Energieart bzw. die berwiegend verwendete Brennstoff (z.B. Gas, Kohle, Strom, Heizl, Fernwrme, Solarenergie) ausgewiesen. Fernwrme (auch Industrieabwrme) ist eine Heizenergie, die von einem auerhalb des Grundstcks liegenden Betriebs-, Block- oder Fernheizwerk geliefert wird. Solarenergie wird in der Regel durch Sonnenkollektoren, seltener auch durch Solarzellen gewonnen. Miete Die Miete (Bruttokaltmiete) setzt sich zusammen aus der Grundmiete und den anteiligen monatlichen kalten Betriebskosten fr Wasser, Kanalisation, Abwasserbeseitigung, Straenreinigung, Mllabfuhr, Hausreinigung und -beleuchtung, Schornsteinreinigung, Hauswart und Hausverwaltung, ffentliche Lasten, z.B. Grundsteuer, Gebudeversicherungen, Kabelanschluss Hausaufzug, Dienstleistungen fr die Gartenpflege. Unter der Grundmiete wird der monatliche Betrag verstanden, der dem Vermieter als Entgelt fr die berlassung der ganzen Wohneinheit zum Zeitpunkt der Zhlung vereinbart war. Dabei ist es gleichgltig, ob die Miete tatschlich gezahlt wurde oder nicht. Umlagen fr den Betrieb einer Zentralheizung und Warmwasserversorgung, Strom, Gas, flssige und feste Brennstoffe, Fernwrme etc. zhlen nicht zur Bruttokaltmiete.

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  • Erwerbspersonen Erwerbspersonen sind Personen, die eine unmittelbar oder mittelbar auf Erwerb gerichtete Ttigkeit ausben oder suchen (als Selbststndige, mithelfende Familienangehrige, abhngig Beschftigte), unabhngig von der Bedeutung des Ertrages dieser Ttigkeit fr ihren Lebensunterhalt und ohne Rcksicht auf die von ihnen tatschlich geleistete oder vertragsmig zu leistende Arbeitszeit. Die Erwerbspersonen setzen sich zusammen aus den Erwerbsttigen und den Erwerbslosen. Erwerbsttige Alle Personen, die in der Berichtswoche einer auch geringfgigen und nicht zum Lebensunterhalt ausreichenden Ttigkeit zum Zwecke des Erwerbs nachgehen, gelten als Erwerbsttige. Abweichend von der Definition der EU-Arbeitskrfteerhebung werden im Mikrozensus auch Wehrpflichtige und Zivildienstleistende zu den Erwerbsttigen gezhlt. Personen, die zwar in der Berichtswoche nicht gearbeitet haben, jedoch in einem Arbeitsverhltnis stehen, gelten ebenfalls als Erwerbsttige, wenn sie nicht lnger als drei Monate von der Arbeit abwesend sind. Selbstndige Als Selbststndige gelten alle als Eigentmer, Teilhaber, Pchter, selbststndige Handwerker und Vertreter Arbeitende sowie alle sonstigen freiberuflich Ttigen. Stehen selbststndig Arbeitende (z. B. Fotografen, Filialleiter) in einem Arbeitsrechtsverhltnis, gehren sie nicht zu den Selbststndigen. Mithelfende Familienangehrige Personen, die ohne Arbeitsrechtsverhltnis und Lohn- oder Gehaltsempfang in landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben eines Familienangehrigen mitarbeiten und keine Sozialversicherungspflichtbeitrge zahlen, werden zu den mithelfenden Familienangehrigen gezhlt. Beamte Personen in einem ffentlich-rechtlichen Dienstverhltnis des Bundes, der Lnder, der Gemeinden und sonstiger Krperschaften des ffentlichen Rechts (einschlielich der Beamtenanwrter und der Beamten im Vorbereitungsdienst), Richter sowie Soldaten. Dagegen zhlen Geistliche und Beamte der zur Evangelischen Kirche in Deutschland gehrenden Kirchen und der Rmisch-Katholischen Kirche zu den Angestellten. Angestellte Zu den Angestellten zhlen alle nicht beamteten Gehaltsempfnger. Fr die Zuordnung ist grundstzlich die Stellung im Betrieb bzw. die Vereinbarung im Arbeitsvertrag entscheidend. Leitende Angestellte gelten ebenfalls als Angestellte, sofern sie nicht Miteigentmer sind. Den Angestellten werden in den vorliegenden Tabellen auch die Auszubildenden in kaufmnnischen und technischen Ausbildungsberufen sowie Zivildienstleistende zugeordnet. Arbeiter Alle Lohnempfnger, unabhngig von der Lohnzahlungs- und Loh