29
Larissa Nenning AHS Sandro Tirler BMHS Sarah Hammerer BS [email protected] [email protected] [email protected] 0664 88 51 65 36 0699 18 24 09 08 0664 16 56 128 D D e e l l e e g g i i e e r r t t e e n n m m a a p p p p e e

Delegiertenmappe 1. SiP

Embed Size (px)

DESCRIPTION

Die Mappe mit den Anträgen der Vorarlberger VertreterInnen der SchülerInnen beim ersten SchülerInnenparlament dieses Schuljahres 12/13

Citation preview

Page 1: Delegiertenmappe 1. SiP

Larissa Nenning – AHS Sandro Tirler – BMHS Sarah Hammerer – BS [email protected] [email protected] [email protected] 0664 88 51 65 36 0699 18 24 09 08 0664 16 56 128

DDeelleeggiieerrtteennmmaappppee

Page 2: Delegiertenmappe 1. SiP

2

Tagesordnung 1. Vorarlberger SchülerInnenparlament

10. Dezember 2012 | Landhaus Vorarlberg

I. Begrüßung

II. Feststellung der Beschlussfähigkeit

III. Abstimmung über die Tagesordnung

IV. Vorstellung der Anträge zur Geschäftsordnung

V. Abstimmung über die Geschäftsordnung

VI. Vorstellung, Diskussion und Abstimmung der Anträge

1. Mehr Demokratie in der Schule Anne Rauch

2. Zentralmatura – kommen die Informationen nun endlich? Emine Güldüroglu

3. Einführung eines SGA auf Landesebene (LSGA) Jeremias Hefel

4. Integration statt Sonderschulen Alexander Hoor

5. Politische Bildung und Recht als Pflichtgegenstand Maximilian Blaßnig

6. Verbindliche Qualitätssicherung des Unterrichts – Plädoyer für Marina Hagen eine bessere Auswahl, Ausbildung und Kontrolle der Lehrenden

7. Benachteiligung HWI (HAK für Wirtschaftsinformatik) Lisa Sturn

8. Sozialarbeit – von wegen! Emine Güldüroglu

9. Turnmodule – warum nicht das machen, was man gerne macht? Fabio Gabriel

10. Verpflichtende Berufsorientierung an AHS Laurenz Grabher

11. Schriftliche Überprüfungen – Zeiten und Stoffgebiete einhalten! Lisa Sturn

12. Praktika für HAK-Schüler Andreas Sulzberger

13. Objektive Benotung Maximilian Ponader

14. Raum für Schülervertretungen zur Verfügung stellen! Lorena Schranz

15. Lehrerfeedback Christina Fritz

16. Deutsch: 2-Phasen-Schularbeit Lisa Sturn

17. Kein sinnloses Aufstehen bei Unterrichtsbeginn! Valentin Ledoldis

18. Schulgeld-Problematik der BAKIP Jill Sandri

19. Konsequenzen für Lehrer bei Fehlverhalten Jeremias Hefel

VII. Initiativ-Anträge

VIII. Allfälliges

IX. Verabschiedung

Vorsitz: Dauer:

Vormittag: Sandro Tirler, BMHS-Landesschulsprecher 09.00 Uhr – ca. 16.00 Uhr Nachmittag: Larissa Nenning, AHS-Landesschulsprecherin

LANDESSCHÜLERiNNENVERTRETUNG VORARLBERG Reichsstraße 4 6900 Bregenz

vorarlberg.lsv.at [email protected]

facebook.com/lsvvbg

Page 3: Delegiertenmappe 1. SiP

3

Antrag 1

Anne Rauch

HLW Rankweil

Mehr Demokratie in der Schule

Demokratiebewusstsein ist ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. Mitbestimmung

sollte in allen unseren Lebensbereichen vorkommen, damit wir uns mit Entscheidungen, die

getroffen werden, auch identifizieren können.

Da uns die Schule auf das spätere Leben vorbereiten soll, müssen auch demokratische Werte

vermittelt werden. Im Schulalltag werden unsere Interessen jedoch oft überhört und

ignoriert.

Wir werden weder bei der Lehrplangestaltung mit einbezogen noch bei der Bestellung von

Direktor_innen oder beim Stattfinden von Exkursionen.

Es hängt vom guten Willen der Lehrpersonen ab, inwiefern wir unsere Anliegen und

Meinungen einbringen können. Dabei darf es aber nicht bleiben: wir wollen eine Schule der

Mitbestimmung!

F o r d e r u n g e n :

Abhaltung von Schüler_innenvollversammlungen bei wichtigen Entscheidungen, die

die weitere Entwicklung der Schule bestimmen (z.B. Direktor_innenbestellung,

Schulzweigveränderungen, Freifächer,…)

Durchführung von Klassenräten bei der Lehrplangestaltung

Vetorecht der SV im SGA

Unterstufensprecher_innen

Page 4: Delegiertenmappe 1. SiP

4

Antrag 2

Emine Güldüroglu

BHAK/BHAS Lustenau

Zentralmatura – kommen die

Informationen nun endlich?

Wir alle haben uns Länge mal Breite mit diesem Thema auseinandergesetzt. In den letzten

Monaten gab es kaum ein anderes Thema mehr. Ist die Zentralmatura fix? Ja! Ist sie

verschoben worden, damit man sich noch besser darauf vorbereiten kann? Ja! Haben wir

eine Ahnung, wie die Zentralmatura überhaupt aussehen wird? Nicht wirklich!

Es kommen ständig Schüler und Schülerinnen aus den ersten Klassen und fragen mich „Na

was ist denn nun mit der Zentralmatura? Kommt sie? Ist sie schon da? Wie sieht sie überhaupt

aus?“ und ich kann ihnen keine richtige, detaillierte Antwort geben!

Bislang gab es an meiner Schule keine Form von Informationsveranstaltungen. Es wurden

keine Broschüren verschickt, keine Briefe, gar nichts! Und wenn ich unseren Direktor frage,

ob wir denn endlich etwas unternehmen können, sagt der mir, dass er überhaupt die baldige

Ankunft der neuen kompetenzorientierten, standardisierten Reife- und Diplomprüfung

bezweifelt! Selbst wenn ich kleine Bruchstücke von Informationen bekomme, ist nie wirklich

klar, ob diese nun fix sind oder gar wahr, weil sich alles viel zu schnell wieder verändert!

Aus diesem Grund fordere ich, dass uns allen richtige Informationen, am besten von der

Quelle selber, weitergeleitet werden, die wir gewissenhaft an die Schüler und Schülerinnen

unserer Schule vermitteln können!

F o r d e r u n g e n :

Eine einheitliche Informationsaktion, für alle, die von der Zentralmatura betroffen

sind

Einheitlicher Druck von Infobroschüren

Page 5: Delegiertenmappe 1. SiP

5

Antrag 3

Jeremias Hefel

HTL Bregenz

Einführung eines SGA auf Landesebene (LSGA)

Als Schülervertreter kennen die meisten den SGA, das wichtigste Entscheidungsgremium an

jeder Schule. Die Entscheidungen, die dort getroffen werden, sind sehr vielfältig und

umfassend.

Doch warum gibt es das Ganze nicht auch auf Landesebene? Ein Gremium der höchsten

Vertreter im Land. Schulpolitische Entscheidungen auf Landesebene sollen in Zukunft von 3

Landeslehrer-, 3 Landeseltern- und 3 Landesschülervertretern (am besten die 3

Landesschulsprecher) unter Moderation des Landesschulratspräsidenten getroffen werden.

Aktuell ist es so, dass es in jedem Bundesland ein sogenanntes Landesschulratskollegium

gibt, das sich mit Bildungsvertretern nach den im Landtag vertretenen

Mehrheitsverhältnissen der Parteien zusammensetzt, sprich es ist ein hochpolitisches

Gremium. Dort werden von Personen, die 20 Jahre und länger nicht mehr in einer Schule

gewesen sind, wichtige Entscheidungen wie beispielsweise die parteipolitische Bestellung

von Direktorenposten der einzelnen Schulen Vorarlbergs eingeleitet. Die eigentlichen

„Hauptakteure“ der Schule, nämlich die Schüler, bekommen dort keine Stimme. Es müssen

alle Schulpartner (Schüler-, Eltern- und Lehrervertreter) demokratisch mit einbezogen

werden. Das soll durch die Einführung eines Landesschulgemeinschaftsausschusses (LSGA)

geschehen.

Entscheiden soll ein LSGA zum Beispiel über: Direktorenbestellung bzw. Vetorecht,

Empfehlung über landesweite autonome freie Schultage, Einführung von Schulversuchen,

Erstellung regionaler Bildungspläne als Richtung für die Bildungspolitik, „Kontrolle“ von

Verhaltensvereinbarungen der Schulpartner, Freigabe von Schulum- oder –zubauten etc.

Eine weitere Verlagerung der Kompetenzen vom Landesschulrat zum LSGA muss überlegt

werden.

(...) folgende Seite

Page 6: Delegiertenmappe 1. SiP

6

Es würden sich viele Vorteile durch die Einführung eines solch wichtigen Gremiums ergeben:

- Entpolitisierung der Direktorenposten (Direktoren würden dann nicht mehr vom

parteipolitisch besetzten Landesschulratskollegium bestellt, sondern von den SGAs der

jeweiligen Schule selbst. Der LSGA hätte ein Vetorecht)

- Schulpartner (Lehrer, Eltern, Schüler) werden deutlich stärker in Entscheidungsprozesse

mit eingebunden und bekommen dadurch einiges mehr an Informationen vom Ministerium

- Verwaltungsabbau: Landesschulratskollegium wird abgebaut, stattdessen werden die

Kompetenzen an den LSGA übertragen, wo Vertreter der Lehrer, Eltern und Schüler

drinsitzen, die ja sowieso gewählt werden

- die „Hauptdarsteller“ der Schule, die Schüler, bekommen eine viel gewichtigere Stimme,

wodurch auch die Arbeit der Schülervertreter eine große Wertschätzung erfährt

- Steigerung der Effizienz durch Beseitigung von Doppelgleisigkeiten (Zurzeit kann das

Landesschulratskollegium nur Vorschläge abgeben, ist aber immer der Gunst der

Bundesverwaltung unterlegen) ein LSGA soll selbständig werden und nicht vom Bund

abhängig sein.

Geben wir auch uns Schülern eine entscheidungsfindige Stimme auf Landesebene!

F o r d e r u n g e n :

probeweise Einführung des LSGA in Vorarlberg – mind. 1 Sitzung pro Semester

Mitwirkung und Unterstützung diesbezüglich durch die LSV Vorarlberg

Aufnahme ins Vorarlberger Landesgesetz nach 1-jähriger Probezeit

Page 7: Delegiertenmappe 1. SiP

7

Antrag 4

Alexander Hoor

HTL Dornbirn

Integration statt Sonderschulen

Das österreichische Schulsystem grenzt Kinder mit Behinderung aus, schiebt sie in

Sonderschulen ab. Bis zur 8. Schulstufe darf gemeinsam unterrichtet werden, doch plötzlich

heißt es dann: Du musst draußen bleiben!

Dieses System wird schon lange kritisiert, auch die UN fordert die Integration von Kindern

mit geistiger Beeinträchtigung. Die Beibehaltung von Sonderschulen, von separaten

Systemen im Bildungswesen einzig aufgrund des Merkmals Beeinträchtigung bzw.

Behinderung widerspricht dem Antidiskriminierungsansatz der Konvention.

Für nahezu alle Behindertenverbände und auch viele Wissenschaftler beruht die Konvention

auf der Idee einer "inklusiven Gesellschaft", in der jeder Mensch von Anfang an dazugehört.

Gesunde Kinder lernen, mit Behinderten zu leben und keine Scheu vor dem Umgang mit

ihnen zu haben. Für behinderte Schüler_innen bedeutet der gemeinsame Schulbesuch

Ansporn für eigene Leistungen. Integrierte Klassen machen natürlich den Einsatz speziell

ausgebildeter Sonderpädagog_innen nicht überflüssig. Häufig unterrichten sie gleichzeitig

mit der Fachlehrperson. Der Behinderte bekommt Aufgaben, die seinem Können angepasst

sind. Dies erfordert aber eine differenzierte Vorbereitung, wie auch ständige Fortbildungen

für Lehrpersonen.

Dass das machbar sei, zeigen nicht nur viele internationale Beispiele, sondern etwa auch die

Tiroler Stadt Reutte. Dort wurde vor zehn Jahren beschlossen, die Sonderschule sukzessiv

abzubauen und behinderten Kindern die nötige Unterstützung im Regelschulsystem zu

geben. Um dieses erfolgreiche Beispiel auf ganz Österreich auszuweiten, ist nur politischer

Wille nötig. An Geldfragen kann es nicht liegen, denn das zweigleisige System kostet mehr

als das eingleisige.

F o r d e r u n g e n :

Abschaffung von Sonderschulen

Integration von Kindern mit Behinderung

Spezielle Aus- und Fortbildungen für Lehrpersonen zum Umgang mit Kindern mit

Behinderung

Page 8: Delegiertenmappe 1. SiP

8

Antrag 5

Maximilian Blaßnig

BG Dornbirn

Politische Bildung und Recht

als Pflichtgegenstand

Eine Senkung des Wahlalters reicht nicht, um Jugendliche für Politik zu interessieren. Wir müssen/wollen informiert werden, um unsere Rechte und Pflichten zu kennen und um bei Wahlen die richtige Entscheidung treffen zu können. Auch wenn viele vor mir bereits ähnliche Anträge gestellt haben, setze ich mich für einen objektiven Unterricht in politischer Bildung ein: Ein Fach mit Diskussionen und Exkursionen und auch der Aufbau einer SV sollte im Lehrplan dieses Faches Platz finden. Die Annahme dieses Antrages soll ein Statement sein, dass wir jungen Menschen uns solange für dieses Ziel einsetzen, bis etwas passiert.

F o r d e r u n g e n :

Politische Bildung und Recht als Pflichtgegenstand ab der 9. Schulstufe in allen

Schulen mit 6 Wochenstunden auf 4 Jahre verteilt

SV, LSV, BSV sollen mit in den Lehrplan

Page 9: Delegiertenmappe 1. SiP

9

Antrag 6

Marina Hagen

BG Lustenau

Verbindliche Qualitätssicherung

des Unterrichts

Plädoyer für eine bessere Auswahl, Ausbildung und Kontrolle der Lehrenden „Marina, du bist so konservativ“

„Ihr Sozialschweine“, „Ihr Flaschen gehört doch alle in die Baumschule“, „Ich will deine hässliche Visage nicht mehr sehen“

„Habt ihr noch nie einen Porno gesehen oder was?“

Hierbei handelt es sich um Originalzitate von Lehrpersonen aus meinem Unterricht in den letzten Jahren.

Ich finde, dies ist nur die Spitze des Eisbergs. Alle Schülerinnen und Schüler kennen diese verbalen, nennen wir sie einmal „Ausrutscher“. Das ist die eine Sache. Die andere ist, dass bei manchen Lehrerinnen und Lehrern die Qualität des Unterrichts in fachlicher Hinsicht extrem leidet. Die Ergebnisse der PISA-Studie stellen den Unterrichtenden kein gutes Zeugnis aus, sofern wir nicht annehmen wollen, dass die österreichischen Schüler und Schülerinnen wesentlich dümmer sind als der mitteleuropäische Durchschnitt.

Bei mir ist in den letzten Jahren die Einsicht gewachsen, dass aufgrund des akuten Lehrpersonenmangels die Auswahlkriterien für die Ausbildung zum Lehrenden zu niedrig angesetzt wurden. Für die Ausbildung zum Sozialarbeiter oder zur Sozialarbeiterin beispielsweise muss erst einmal eine Eignungsprüfung bestanden werden. Beim Lehrberuf ist dies nicht der Fall.

Manchmal frage ich mich wirklich, ob diese Unterrichtenden nicht den Beruf verfehlt haben. Sie schaffen es nicht, sich in einer Klasse von 12-Jährigen ohne unzulässige Drohungen oder verbale Attacken durchzusetzen und positiv autoritär, konsequent und ruhig zu bleiben.

Es steht mir als Jugendliche nicht zu, Ratschläge zu erteilen, allerdings läuft einiges falsch, wenn sogar wir, als Schüler und Schülerinnen die Auswirkungen so zu spüren bekommen.

Wenn ich eine Lehrperson beleidigen würde, würde ich wahrscheinlich „sozial gelyncht“. Aber wenn mich eine Lehrperson beleidigt, fällt es allenfalls den Klassenkameraden auf, aber passieren wird nichts. (...) folgende Seite

Page 10: Delegiertenmappe 1. SiP

10

F o r d e r u n g e n :

Bessere Auswahl und Ausbildung der Lehrpersonen

Qualitätssicherungsmaßnahmen für den Unterricht (z. B. verpflichtende Fortbildungen von mindestens 5 Tagen während der Ferien)

mehr gesellschaftliche Akzeptanz für den Lehrberuf und bessere Verdienstmöglichkeit, vor allem für junge Lehrer und Lehrerinnen

Konsequenzen für wiederholtes Fehlverhalten (von Verwarnungen bis Kündigung)

Ich glaube, damit wird eine ganz falsche Botschaft vermittelt. Respekt und Wertschätzung beruhen immer auf Gegenseitigkeit. Außerdem finde ich, dass es mein gutes Recht ist, in der Schule nicht beleidigt zu werden! Es ist für mich äußerst herausfordernd, jemandem der mich Sozialschwein genannt hat, mit Respekt gegenüberzutreten.

Natürlich, Lehrer und Lehrerinnen sind Menschen und machen Fehler, das dürfen sie auch, allerdings hat Fehlermachen nichts mit Abwertung und Verlust der Umgangsformen zu tun.

Ich glaube, ich spreche hier ein Problem an, das wirklich alle hier in diesem Saal betrifft und deswegen ist es ganz wichtig, hier etwas aufzuzeigen.

Page 11: Delegiertenmappe 1. SiP

11

Antrag 7

Lisa Sturn

BHAK/BHAS Bregenz

Benachteiligung HWI

(HAK für Wirtschaftsinformatik)

Die Handelsakademie für Wirtschaftsinformatik in Bregenz ist ein Schulversuch der HAK Bregenz und wird nun schon einige Jahre erfolgreich geführt. Hauptsächlich werden technische Fächer unterrichtet -leider kommen dabei Fächer der „normalen“ HAK etwas zu kurz oder werden nicht einmal angeboten. Viele Lehrer und SchülerInnen beschweren sich, dass ein so wichtiges Fach wie Volkswirtschaftslehre, welches Themenbereiche wie Wirtschaftswachstum, BIP, Geld, Einkommensverteilung, Preise, Budget etc. behandelt, in der HWI nicht anzutreffen ist. In Volkswirtschaftslehre geht es um große wirtschaftliche Zusammenhänge. Im Gegensatz zu Betriebswirtschaftlehre steht die Gesamtwirtschaft eines Landes im Mittelpunkt der Betrachtung. Neben konkretem Fachwissen spielen vor allem vernetztes Denken und komplexe Problemlösungen eine wichtige Rolle. Dieses Wissen fehlt somit den HWI-Absolventen. Ebenso werden in der HWI nur beschränkt Naturwissenschaften (Chemie, Physik und Biologie) unterrichtet, sehr zum Bedauern der Schüler. Oftmals mangelt es ihnen sehr an grundlegendem Wissen aus diesen Themengebieten. Mein Wunsch ist es, dass Volkswirtschaftslehre in Zukunft auch in der HWI unterrichtet wird. Ebenfalls sollten Naturwissenschaften viel stärker im Stundenplan aufscheinen, damit die Schüler der HWI ein breiteres Spektrum an allgemeinem Wissen haben und nicht nur alle spezifischen, technischen Fächern gut beherrschen.

F o r d e r u n g e n :

Volkswirtschaftslehre auch in der HWI einführen

höhere Stundenanzahl an Naturwissenschaften in der HWI

Page 12: Delegiertenmappe 1. SiP

12

Antrag 8

Emine Güldüroglu

BHAK/BHAS Lustenau

Sozialarbeit – von wegen!

Wer von uns kennt das schon nicht? Man vergisst eine Hausaufgabe, man kommt zu spät, man vergisst ein Schulbuch, man stört im Unterricht, etc. Gründe gibt es genug, wenn es zur „Sozialarbeit“ kommen soll. Ein einfacher beschönigender Ausdruck dafür, dass man einen Putzdienst leistet! Wir sind im 21. Jahrhundert und man würde sich verhoffen, dass sich alles zum Guten wendet, dass mehr pädagogische Formen der Lektionserteilung erfolgen und wir das Sinnlose hinter uns lassen. Dem ist aber nicht so! Anstatt einem Schüler bzw. einer Schülerin beizubringen, wie solche Situationen gehandhabt werden müssen, wird ein Schüler bzw. eine Schülerin durch die „Sozialarbeit“ eigentlich gedemütigt! Laut SchUG §8 Absatz 1 b) soll der Lehrer den Schüler bzw. die Schülerin bei einem Fehlverhalten auffordern, zurechtweisen, Aufträge zur nachträglichen Erfüllung versäumter Pflichten erteilen und anschließend beratende Gespräche mit dem Schüler bzw. der Schülerin selber führen. Doch wir wissen alle, wie es in der Realität aussieht! Sobald ein Schüler bzw. eine Schülerin eine Grenze überschreitet, wird man bestraft - und das auch noch in einem Ausmaß, das pädagogisch gesehen ein Fehlverhalten an sich ist! Es ist notwendig, dass Putzstrafen endgültig der Vergangenheit angehören, dass Nachsitzen so erfolgt, wie es laut Gesetz vorgesehen ist und dass in speziellen Fällen das Gespräch mit einem Social Networker bzw. einem Schulpsychologen gesucht wird!

F o r d e r u n g e n :

„Sozialarbeit“ bzw. Putzdienst absetzen

Social Networker und Schulpsychologen anschaffen und auch mit diesen arbeiten

Evtl. sogar SchülerInnen zu Konfliktlotsen ausbilden, um Probleme zu lösen

Page 13: Delegiertenmappe 1. SiP

13

Antrag 9

Fabio Gabriel

BHAK/BHAS Bludenz

Turnmodule – warum nicht das machen,

was man gerne macht?

In jeder Schule gibt es den Turnunterricht und dieser wird in 2 Stunden in der Woche abgehalten. Vorausgesetzt man ist keine Sportschule (Sportgymnasium). Der Turnunterricht wird von jedem Schüler „genützt“. Aber ob diese 2 Stunden sinnvoll sind, ist mir eine Frage, da man diese zwei Stunden Unterricht eher mit Langeweile in Verbindung bringt. Die einen interessiert es nicht, was man gerade für ein Spiel oder Sport macht. Und für die anderen sind 2 Stunden einfach zu kurz, um sich in diesem Fach richtig auszuleben. Warum kann man nicht selber aussuchen, wie man die Turnstunden verbringen will? Mein Vorschlag ist: Dass man Turnmodule einrichtet wie zum Beispiel: Alpin: In diesem Modul, das sich die Schüler selber aussuchen können, sind alle Schüler die gerne Klettern und Skifahren. Ballspiele: Dieses Modul besteht aus den unterschiedlichsten Ballsportarten von Fußball über Volleyball bis zum Basketball. Weitere Module: Schwimmen, Tanzen, Fitness, Joggen usw. Natürlich ist es wichtig, dass sich jeder Schüler das Modul macht, das derjenige selber will, um so seine Power voll einbringen zu können. Da jeder das machen kann, was er will, ist jeder sehr interessiert bei der Sache und das macht den anderen auch mehr Spaß. Da man nicht immer mit dem Vorschlag einverstanden ist, was der Lehrer gerade tun will, sind diese Turnmodule da, um so auch seinem Interesse nachzugehen

F o r d e r u n g e n :

Einrichten von Turnmodulen

Page 14: Delegiertenmappe 1. SiP

14

Antrag 10

Laurenz Grabher

BG Lustenau

Verpflichtende Berufsorientierung an AHS

Was macht man nach der Matura an einer AHS? Die Antwort lautet kurz und knapp: Studieren. Aber der Großteil aller Maturanten und Maturantinnen wissen nicht was. Möglicherweise sind sie an einem gewissen Bereich der Berufswelt interessiert. Nehmen wir an, ein Mädchen, nennen wir es Anna, hat den Traum, Chirurgin zu werden. Daher fängt sie ihr Medizinstudium an. Nach Abschluss des Studiums fängt sie an, in einem Krankenhaus zu arbeiten, jedoch schon nach wenigen Wochen realisiert sie, dass sie an diesem Beruf keine Freude hat. Daher frage ich euch: Wie können wir ein solches Szenario verhindern? Im Gymnasium in Lustenau gibt es schon seit Jahren eine verpflichtende Berufsorientierung für alle Schüler. In der 7. Klasse, also ein Jahr vor der Matura, können bzw. dürfen die Schüler in einem Betrieb ihrer Wahl ein einwöchiges Praktikum absolvieren. Durch eine ausführliche Vor- und auch Nachbesprechung können die Schüler genauestens ihr Praktikum analysieren und reflektieren und so bekommen sie einen Einblick in ihren möglichen zukünftigen Beruf. Die Orientierungslosigkeit von AHS Schülern soll endlich ein Ende haben, daher fordere ich eine verpflichtende Berufsorientierung alias BG Lustenau an allen AHS in Vorarlberg.

F o r d e r u n g e n :

Verpflichtende Berufsorientierung an allen AHS

Page 15: Delegiertenmappe 1. SiP

15

Antrag 11

Lisa Sturn

BHAK/BHAS Bregenz

Schriftliche Überprüfungen – Zeiten und

Stoffgebiete einhalten!

Wer kennt es nicht – LehrerInnen die einen kleinen Test ansagen, welcher dann aber weit mehr als 25 Minuten dauert, vom viel zu großen Stoffgebiet ganz zu schweigen. Meiner Meinung nach ungerecht den SchülerInnen gegenüber! So wird nicht nur meistens viel mehr Stoff abgefragt, als man bei einem Test überhaupt abfragen dürfte, die SchülerInnen haben auch immer mehr Angst vor dem kleinen „Test“, wie die LehrerInnen ihn nennen. Laut § 8. (1) des Schulunterrichtsgesetzes: „Schriftliche Überprüfungen umfassen ein in sich abgeschlossenes kleineres Stoffgebiet.“ sollte der Stoff den vorgeschriebenen 25 Minuten angepasst sein. Ich weiß, dass es zu viele Lehrkräfte gibt, die sich überhaupt nicht an die Vorschriften halten und mit dem Satz „Ich bin der Lehrer, ich mach‘ die Regeln...“ einfach so davonkommen. Vor allem die Schüler fühlen sich machtlos und sind sich ihrem Recht meistens gar nicht bewusst. Bedeutend wäre es doch, den Schülern Rückhalt zu geben und erforderliche Maßnahmen auch wirklich zu ergreifen, wenn Lehrpersonen unfair handeln. Daher würde ich es wichtig finden, dass die LehrerInnen viel strenger darauf aufmerksam gemacht werden, passenden Stoff zu den vorgeschriebenen 25 Minuten zu verwenden. Dies könnte durch akzeptierte Beschwerdeschreiben der Schüler (Schreiben an den Direktor oder die betroffene Lehrperson über ungerechte Testzeiten bzw. Stoffgebiete) oder durch strengere Kontrollen unter den Lehrkräften erbracht werden.

F o r d e r u n g e n :

bessere Kontrollen, ob Lehrer Testzeiten und Stoffgebiete einhalten

Page 16: Delegiertenmappe 1. SiP

16

Antrag 12

Andreas Sulzberger

BHAK/BHAS Bludenz

Praktika für HAK-Schüler

Wenn man die Stellenanzeigen in der Zeitung durchliest, steht immer wieder geschrieben: „Einschlägige Berufserfahrung von Vorteil“ oder sogar „erforderlich“, trotzdem werden junge Leute gesucht. Das passt in dieser Form nicht zusammen. Man kann – so wie es aktuell läuft – nicht jung sein und trotzdem genügend Berufserfahrung vorweisen, speziell nicht, wenn man eine kaufmännische Ausbildung macht. Genau an dieser Stelle möchte ich ansetzen. Man weiß, dass beispielsweise Tourismusschüler während ihrer Schullaufbahn in jedem Sommer in einem Betrieb arbeiten und deshalb direkt nach ihrer Ausbildung praktisch ohne Anlaufzeit in einen Beruf einsteigen können und sofort als vollwertige Mitarbeiter auftreten. Auch wenn die Schüler ihr Praktikum absolvieren und doch merken, dass diese Art von Arbeit nichts für sie ist, können sie sich nach der Schule immer noch anderweitig orientieren und sind nicht in einem Job gefangen, den man vielleicht aus verschiedenen Gründen nicht aufgeben will, weil man Angst hat, keine neue Arbeit zu finden. Wie stelle ich mir das Praktikum für HAK-Schüler also vor? Eigentlich sehr ähnlich gegenüber dem der Tourismusschulen. Die Schüler sollen in ihren Ferien im Büro eines Betriebes „Arbeitsluft schnuppern“. Ob das jetzt in der Rechnungswesenabteilung, im Marketing oder im Sekretariat ist, ist relativ egal. Es geht in erster Linie darum, dass man einmal den Tagesablauf kennenlernt und feststellen kann, ob man im späteren Berufsleben in einem Büro sitzen will oder dann doch lieber etwas anderes macht und eben Berufserfahrung vorweisen kann. Wenn man jetzt einwenden will: „Was bringt es mir als zukünftiger Controller, Marketing-Assistent oder als was auch immer, wenn ich einen Sommer lang im Sekretariat sitze?“, dann kann ich aus eigener Erfahrung darauf antworten, dass man auch (und vielleicht vor allem) dort ausgezeichnete Einblicke in die verschiedensten Abteilungen und Aufgaben aller Mitarbeiter bekommt, weil man mit sehr vielen Leuten zu tun hat, die man in der erwähnten Rechnungswesenabteilung nicht zu Gesicht bekommt.

(...) folgende Seite

Page 17: Delegiertenmappe 1. SiP

17

Wie ist das Ganze umzusetzen? Sofort eine Praktikumspflicht für Handelsakademiker einzuführen, ergibt für mich wenig Sinn, jedoch sollte es das langfristige Ziel sein. Die Schüler sollten sich also Stellen suchen, die den oben erwähnten Anforderungen entsprechen. Hierfür wäre es von absolutem Vorteil, wenn es einen „Praktikumspool“ geben würde, wo sich Unternehmen eintragen, die einen Platz zur Verfügung stellen wollen, damit auch alle Schüler die Chance haben, einen geeigneten Platz zu finden, und nicht nur jene, die über das sogenannte „Vitamin-B“ verfügen. Das Ganze sollte nach Möglichkeit vom Land gefördert werden. F o r d e r u n g e n :

Alle HAK-Schüler sollen ein einschlägiges Praktikum in den Sommerferien absolvieren

Es sollte ein Praktikumspool eingeführt werden, der von möglichst vielen Stellen unterstützt wird

Page 18: Delegiertenmappe 1. SiP

18

Antrag 13

Maximilian Ponader

BG Bludenz

Objektive Benotung

Es kommt an vielen Schulen vor, dass Lehrer nicht rein objektiv handeln, sondern Schularbeiten manchmal voreingenommen oder gar rein subjektiv benoten. Die Benotung ist dann sehr stark vom Verhältnis zwischen Lehrer und Schüler abhängig. Ein Schüler, der öfter im Unterricht stört, hat bei einer Schularbeit meist schlechtere Karten als ein ruhiger Schüler, doch ist es richtig, den Schüler rein deswegen mit einer strenger bewerteten Schularbeit zu bestrafen? Ich finde nicht! Diesem Problem kann mit einem anonymen Abgabesystem entgegengewirkt werden. Durch dieses System wird garantiert, dass der Lehrer die Schularbeiten ohne jede Kenntnis über den Verfasser korrigieren kann. Auch das Erkennen der Schrift wird für den Lehrer nicht möglich sein, da er/sie mehrere Klassen hat und somit die Schriften nicht mehr auseinanderhalten kann. Der Name des Schülers wird durch einen Buchstaben- und Zahlencode verschlüsselt, der sich aus Klasse und 3 weiteren Variablen zusammensetzt. Diese Codes werden am Beginn des Jahres für jede Klasse von der Administration erstellt und ausgegeben. Der Lehrer erfährt die Namen zu den Codes erst nach der zweiten Schularbeit, wo dann noch genug Zeit bleibt, um etwaige Probleme zu beheben. Somit ist dieses System mit sehr geringem administrativem Aufwand eine Garantie für jeden Schüler, objektiv und fair behandelt zu werden.

F o r d e r u n g e n :

Anonymes Abgabesystem in Schularbeitenfächern (Buchstaben-Zahlencode)

Schulversuch an 2-3 Schulen

Page 19: Delegiertenmappe 1. SiP

19

Antrag 14

Lorena Schranz

HLW Feldkirch

Raum für Schülervertretungen zur

Verfügung stellen!

Als Schülervertreterin, speziell als SchulsprecherIn, ist es nötig, einen Raum zu haben, in dem man Besprechungen führen kann. Leider ist dies in vielen Schulen nur schwer möglich, trotzdem wünschen wir uns einen Raum, den die Schülervertretung auch nützen darf. Obwohl es Besprechungszimmer gibt, ist es vielen Schulen nicht erlaubt, diese zu benützen und daher findet man selten einen ruhigen Platz, bei dem man sich mit einem Schüler, Besucher, Interessenten bzw. Landesschulsprecher unterhalten kann. Um Störungen durch die Schulklingeln zu vermeiden, ist es besser, sich in einem geschlossenen Raum zu unterhalten. Natürlich kann nicht jede Schule einen extra Raum für die Schülervertretung zur Verfügung stellen, doch jede Schule besitzt gewisse Zimmer, in denen man verschiedenste Gespräche führen kann und daher wäre es gut, wenn wir diese auch nützen dürfen.

F o r d e r u n g e n :

Einen Raum, den die SchülerInnenvertretung auch nützen darf

Page 20: Delegiertenmappe 1. SiP

20

Antrag 15

Christina Fritz

HLW Feldkirch

Lehrerfeedback

Jeder weiß, was ein Feedback ist und wofür es verwendet wird. Doch ist es nicht meist so, dass Lehrer und Lehrerinnen damit vor allem negativ beurteilt werden, aus irgendwelchen nichtigen Gründen? Es werden ihnen nur ihre schlechten Eigenschaften aufgezählt und die guten verschwiegen. Doch das wohl größte Problem ist, dass in der Regel jene Lehrer, die ein solches Formular ausfüllen lassen, ihre Bewertungen einfach unter den Tisch kehren und einfach so weiter machen wie bisher oder erst gar keine Umfrage durchführen lassen. Es sollte doch ein Bewertungssystem geben, bei dem die Leistungen im Vordergrund stehen und die Schüler eine faire Benotung abgeben und sie an den jeweiligen Lehrer/Lehrerin und den Direktor senden. So wäre allen geholfen, denn Schüler und Schülerinnen könnten anonym bleiben und man kann sie nicht anhand ihrer Schrift erkennen. Die Direktoren würden einmal sehen, wie ihr Kollegium von den Schülern wahrgenommen wird und könnten gegebenenfalls auch eingreifen. Die Kommunikation zwischen Lehrpersonen und Schülerschaft würde verbessert werden und jeder würde davon profitieren.

F o r d e r u n g e n :

Ein Lehrerfeedback auf Online-Basis

Einsicht der Bewertungen für den jeweiligen Direktor

Page 21: Delegiertenmappe 1. SiP

21

Antrag 16

Lisa Sturn

BHAK/BHAS Bregenz

Deutsch: 2-Phasen-Schularbeit

Das Verfassen einer Deutsch-Schularbeit erfordert komplexes Tun und Denken. Für manche SchülerInnen stellt die Bewältigung einer Vielfalt von Aufgabenstellungen in einem Arbeitsgang ein schwieriges Unterfangen dar. Kaum ein Schüler hat keinen Druck vor Schularbeiten, eine gute Note zu schreiben. Wegen starker Belastung, Nervosität oder mangelnder Konzentration kommt es deswegen oft zu Flüchtigkeitsfehlern. Normalerweise schreibt man die Deutsch-Schularbeit in einem Zug und gibt sie anschließend der Lehrperson ab. Manch einer hätte sich da schon gewünscht, den Text später nochmals auf Rechtschreibfehler oder unpassende Wörter zu kontrollieren. Daher bin ich der Meinung, dass wir SchülerInnen die Möglichkeit besitzen sollten, die Deutsch-Schularbeit mittels 10-minütiger Korrekturzeit am nächsten Tag nochmals durchzulesen und unsere Fehler eigenständig zu erkennen und sie auszubessern. Es dürfen keine Sätze hinzugefügt werden, ausschließlich eine Korrektur von einzelnen Wörtern sollte möglich sein. Ich glaube, dass sich so unsere Leistungen sehr verbessern würden!

F o r d e r u n g e n :

10 Minuten Korrekturzeit am nächsten Tag der Deutsch-Schularbeit

Page 22: Delegiertenmappe 1. SiP

22

Antrag 17

Valentin Ledoldis

BHAK/BHAS Bludenz

Kein sinnloses Aufstehen bei

Unterrichtsbeginn!

Jeder kennt das: Der Lehrer öffnet die Tür zum Klassenzimmer, tritt ein, alle Schüler stehen

auf, begrüßen ihn im Chor „Guten Morgen“, und wir dürfen uns erst setzen, wenn uns der

Lehrer die Erlaubnis erteilt hat. Ich finde, dieser Ritus stammt noch aus der k. u. k. Monarchie

und stellt für mich immer noch einen Bezug zu dieser Zeit her. In dieser Zeit wurde viel Wert

auf Disziplin und Drill gelegt, aber das war am Anfang des 20. Jahrhunderts. Die meisten

Lehrpersonen verharren immer noch auf dieser Gewohnheit. Für sie bedeutet das eine Art

„Stundenbeginn“, aber ich finde, man könnte die Stunde anders beginnen. Wir leben in einer

neuen, innovativen Zeit und deshalb finde ich, dass das nicht mehr sein muss.

Deshalb fordere ich, dass wir Schüler nicht mehr unnötig bei Unterrichtsbeginn aufstehen

müssen. Wenn der Lehrer die Klasse betritt, realisieren wir sowieso, dass er hier ist. Meist

sitzen wir an den Plätzen und richten unsere ganze Aufmerksamkeit in Richtung Lehrer. Ein

einfaches „Guten Morgen“ seitens des Lehrers genügt meiner Meinung nach.

F o r d e r u n g e n :

Kein Aufstehen bei Unterrichtsbeginn in allen Schulen

Innovativer Unterrichtseinstieg

Page 23: Delegiertenmappe 1. SiP

23

Antrag 18

Jill Sandri

BAKIP Feldkirch/LSV

Schulgeld-Problematik der BAKIP

300 Schülerinnen, 39.000 € im Monat, 390.000 € im Jahr und für eine Schülerin 130 € im Monat, 1300 € im Jahr und 6500 € für das Besuchen einer Schule über 5 Jahre. Mit diesem Geld von jeder einzelnen BAKIP-Schülerin wird nur das Gebäude bezahlt und seit 5 Jahren erhöht sich dieser Betrag jedes Jahr, doch die Leistungen für uns Schülerinnen werden gleichzeitig gekürzt. Kopiergeld, Materialgeld für Werken oder die Leihgebühren für Instrumente kommen zusätzlich dazu. Auch wenn es in diesem Raum nur wenige Leute betrifft, betrifft es in Vorarlberg 300 Schülerinnen. Alles halb so schlimm? Riedenburg und Mehrerau bezahlen mehr? Doch es gibt eine öffentliche HLW und es gibt auch ein öffentliches Gymnasium, aber keine öffentliche BAKIP! Wir haben nur die BAKIP Feldkirch als einzige Möglichkeit. In den anderen Bundesländern gibt es öffentliche BAKIPS, Vorarlberg scheint das Problem jedoch noch nicht erkannt zu haben. Durch das hohe Schulgeld wird der niedrige Gehalt nach der Ausbildung noch weniger schmackhaft gemacht. Hinzu kommt, dass es einen eindeutigen Mangel an Kindergartenpädagoginnen gibt. Deshalb muss es möglich sein, dass das Land Vorarlberg uns Schülerinnen der BAKIP unterstützt und der Besuch der BAKIP nicht am Schulgeld scheitert.

F o r d e r u n g e n :

Alle Schülerinnen der BAKIP müssen beim Schulgeld unterstützt werden

Das Land Vorarlberg muss sich dafür einsetzen, dass das Schulgeld nicht noch höher

wird

Page 24: Delegiertenmappe 1. SiP

24

Antrag 19

Jeremias Hefel

HTL Bregenz

Konsequenzen für Lehrer bei Fehlverhalten

Wer hat sie nicht – Lehrer, die meinen, sie stünden über allen Regeln und müssten sich darum nicht an diese halten? Manchmal grenzt das Verhalten dieser Lehrer beinahe schon an Mobbing. Andere Lehrer wiederum sind aus pädagogischer Sicht schlicht und ergreifend nicht für diesen Beruf oder einen gewissen Schultyp geeignet.

Momentan sind uns Schülervertretern und auch dem Direktor die Hände in solchen Fällen gewissermaßen gebunden, einerseits weil es noch pragmatisierte (unkündbare) Vertragslehrer gibt und andererseits wegen des stetigen Lehrermangels und weil von einer Schule einmal ausgeschlossene Lehrer in keiner anderen Schule mehr aufgenommen würden.

Wie wäre es jedoch, wenn in extremen Fällen der SGA oder auch der in Absprache mit dem Direktor über eine Versetzung oder über andere Maßnahmen wie Klassenwechsel oder verpflichtende Gespräche mit Schulpsychologen bzw. Social Networkern entscheiden könnte? Wir wissen oft besser darüber Bescheid als eine außenstehende Person wie der Landesschulrat, welcher vielleicht vor 2 oder 3 Jahrzehnten die Schulbank gedrückt hat.

Deshalb fordere ich mehr Mitentscheidungsgewalt von uns Schülern und dem Direktor bei Fehlverhalten von Lehrpersonen.

F o r d e r u n g e n :

SGA muss bei Fehlverhalten von Lehrern informiert werden

SGA darf mit einfacher Mehrheit über Konsequenzen für Lehrer entscheiden

mögliche Konsequenzen für Lehrer sollen z. B. sein: Klassenwechsel, Versetzung in andere Schule, verpflichtende Gespräche mit Schulpsychologen bzw. Social Networkern etc.

Page 25: Delegiertenmappe 1. SiP

25

Allgemeine Bedingungen § 1 Das SchülerInnenparlament (im Folgenden auch SiP genannt) ist das höchste

entscheidungsfindige Gremium der Vorarlberger Schülervertretung.

§ 2 Die LandesschülerInnenvertretung (im Folgenden auch LSV genannt) bildet die Exekutive des SiPs. Die LSV ist daher an die Beschlüsse des SiPs gebunden, insofern deren Durchführung im Rahmen der Möglichkeiten der LSV liegt. Sie vertritt diese außerdem nach außen. Die LSV muss außerdem dem SiP über ihre Tätigkeiten berichten.

§ 3 Jede/r hat das Recht, den Sitzungen des SiPs beizuwohnen.

§ 4 Das SiP hat sein Statut in der ersten Sitzung beschlossen.

Delegierte § 5 Ordentliche Delegierte zum SiP sind alle SchulsprecherInnen und deren

StellvertreterInnen, sowie die Mitglieder der LSV. Diese besitzen allerdings kein Stimmrecht.

§ 6 Bei Verhinderung von ordentlichen Delegierten können diese ihr Stimmrecht an ein Ersatzmitglied der Schülervertretung der jeweiligen Schule weitergeben.

§ 7 Jede/r ordentliche Delegierte hat eine Stimme, die er zustimmend oder ablehnend einsetzen kann.

§ 8 Die Delegierten müssen sich beim Vorsitz anmelden.

§ 9 Gastdelegierte können nach einer Anfrage beim Vorsitz und einer positiven Bestätigung ebenfalls, aber ohne Stimmrecht, an der Plenarsitzung und an den Ausschüssen teilnehmen. Die Anfrage muss spätestens bei Sitzungsbeginn erfolgen.

Beschlussfähigkeit, Beschlüsse, Vorsitz § 10 Das SiP ist ab einer Anwesenheit von einem repräsentativen Teil aller

Stimmberechtigten beschlussfähig.

§ 11 Anträge gelten mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen als angenommen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

§ 12 Die Abstimmung erfolgt mittels farbigen Stimmkärtchen. Auf Beschluss des SiPs oder der LSV wird die Abstimmung geheim durchgeführt.

§ 13 Den Vorsitz führt eine/r der Landesschulsprecherlnnen. Er/Sie hat während des Vorsitzes kein Rederecht und hat die Sitzung im Sinne des Statuts und der Geschäftsordnung zu leiten. Der Vorsitz kann nach jedem Antrag zwischen den Landesschulsprecherlnnen wechseln.

Anhang: Statut

Page 26: Delegiertenmappe 1. SiP

26

Anträge § 14 Jede/r ordentliche Delegierte hat das Recht, einen Hauptantrag, Gegenantrag,

Abänderungsantrag oder einen Ergänzungsantrag zu stellen.

§ 15 Alle Arten von Anträgen (ausgenommen Anträge zur Abänderung der Geschäftsordnung) können zu jeder Zeit schriftlich beim Vorsitz eingereicht werden.

§ 16 Der/Die AntragstellerIn hat das Recht, als erstes zum Antrag Stellung zu nehmen.

§ 17 Sollten zu einem Antrag Gegenanträge oder Abänderungsanträge gestellt werden, so wird zuerst der Gegenantrag, dann der Abänderungsantrag und dann der Antrag selbst abgestimmt. Sollte der Gegenantrag angenommen werden, so verfallen die übrigen Anträge. Sollte ein Abänderungsantrag angenommen werden, muss diese Abänderung in den eigentlichen Antrag aufgenommen werden. Es wird dann über den abgeänderten Antrag abgestimmt.

§ 18 Jede/r ordentliche Delegierte kann außerdem Anträge zur Geschäftsordnung stellen. Diese sind allen anderen Wortmeldungen vorzuziehen und müssen, nachdem ein Contra-Redner das Wort ergriffen hatte, unverzüglich zur Abstimmung gebracht werden.

Ausschüsse § 19 Ausschüsse werden mittels eines Beschlusses des Plenums eingerichtet und von

einem Mitglied der LSV geleitet. Sie sind zu bestimmten Themen und Projekten frei wählbar und können auch unter dem Jahr wechseln. Sie dienen dazu, zu diesen Themengebieten und Projekten Näheres auszuarbeiten und festzulegen.

§ 20 Ausschüsse können zeitlich und örtlich unabhängig vom SiP tagen.

§ 21 Die Entscheidungen eines Ausschusses müssen nicht von der LSV oder dem Vorsitz des SiPs nach außen hin vertreten werden.

§ 22 Die LSV ist Ausschüssen nicht weisungsgebunden.

Schlussbestimmungen § 23 Dieses Statut erhält seine Gültigkeit durch einmaligen Beschluss des SiPs. Es behält

seine Gültigkeit daher auch nach Wechsel der LSV. Zur Abänderung dieses Statuts ist eine Zweidrittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Anträge auf Abänderung des Statuts müssen vor Sitzungsbeginn gestellt werden und treten bei Beschluss erst mit Beginn der nächsten Sitzung in Kraft.

F.d.R.d.A. LandesschülerInnenvertretung Vorarlberg 2012/2013

Page 27: Delegiertenmappe 1. SiP

27

Sitzungen und Einberufung der Sitzungen § 1 Pro Semester findet zumindest eine Plenarsitzung statt, zu welcher je drei

Delegierte pro Schule eingeladen sind. Die Terminfindung und Bekanntgabe erfolgt durch den Vorsitz.

§ 2 Die einzelnen Ausschüsse können örtlich und zeitlich unabhängig von diesen tagen, die Anzahl der Ausschusstreffen ist nicht festgelegt. Die Terminfindung und Bekanntgabe erfolgt durch den Vorsitz.

§ 3 Die Einladung erfolgt schriftlich (Brief oder E-Mail). Jede/r Delegierte muss spätestens 14 Kalendertage vor Sitzungsbeginn offiziell unter der Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden. Die Teilnahme an der Sitzung sollte nach Möglichkeit im Vorfeld bestätigt werden.

Aufgaben und Rechte des/der Vorsitzenden § 4 Der/Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass ordnungsgemäß

eingeladen wurde und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

§ 5 Der/Die Vorsitzende leitet die Diskussion im Plenum, führt die RednerInnenliste, erteilt das Wort und bringt Anträge zur Abstimmung.

§ 6 Der/Die Vorsitzende ist für einen geordneten Ablauf im Sinne der Geschäftsordnung verantwortlich.

§ 7 Der/Die Vorsitzende hat das Recht, per Ordnungsruf auf die Geschäftsordnung und das Statut zu verweisen.

§ 8 Der/Die Vorsitzende vertagt bzw. schließt die Sitzung.

Tagesordnung § 9 Zu Beginn der Sitzung wird die Tagesordnung von dem/der Vorsitzenden bekannt

gegeben und anschließend wird über diese abgestimmt.

§ 10 Die Tagesordnung kann durch einen mehrheitlichen Beschluss jederzeit abgeändert werden.

§ 11 Im Punkt Allfälliges können keine ordentlichen Anträge mehr gestellt bzw. abgestimmt werden.

Anträge § 12 Jede/r ordentliche Delegierte kann einen Antrag einbringen. Dieser ist dem Vorsitz

schriftlich beizulegen und muss vom Vorsitz nach Abschluss der Diskussion zur Abstimmung gebracht werden.

§ 13 Anträge sind dem Vorsitz möglichst früh zu übermitteln, damit dieser für die Reproduktion in benötigter Zahl sorgen kann.

Anhang: Geschäftsordnung

Page 28: Delegiertenmappe 1. SiP

28

Beschlüsse § 14 Das Plenum ist bei der Anwesenheit von einem repräsentativen Teil seiner

ordentlichen Delegierten beschlussfähig. Die Entscheidung über die gegebene Beschlussfähigkeit obliegt dem Vorsitz.

§ 15 Für die Beschlussfassung zu ordentlichen Anträgen und der Geschäftsordnung gilt die einfache Mehrheit, für die Änderung des Statutes bedarf es der Anwesenheit von mindestens der Hälfte aller Delegierten.

Wahl der Organe § 16 Die Vorsitzenden des Plenums werden bei der Wahl zur LSV bestimmt. Es sind dies

die drei Landesschulsprecherlnnen. Die Vorsitzenden der Ausschüsse werden innerhalb der LSV gewählt. Die Funktionsdauer endet mit der Eröffnung der ersten Sitzung durch den/die Nachfolgerin.

Protokoll § 17 Der/Die Vorsitzende hat vor jeder Sitzung eine Person zu benennen, die über die

Sitzung des SIPs Protokoll führt. Das Protokoll hat den Verlauf der Sitzung möglichst genau darzustellen und besonders die Anträge und Abstimmungsergebnisse zu dokumentieren.

§ 18 Das Protokoll muss innerhalb von zwei Wochen an die ordentlichen Delegierten ausgeschickt werden.

Diskussionsordnung § 19 Der Ablauf der Diskussion wird durch eine RednerInnenliste geregelt, wobei immer

ein/e Delegierte/r die Möglichkeit bekommt, seine/ihre Meinung zu einem Thema oder Projekt vorzutragen. Der zeitliche Rahmen wird auf fünf Minuten beschränkt und kann durch den Vorsitz auf sieben Minuten verlängert werden. Eine Eintragung auf der RednerInnenliste kann gefordert werden, indem ein Wunsch auf Redezeit beim Vorsitz eingereicht wird.

§ 20 Während der Diskussion sind keine Beleidigungen oder persönliche Angriffe auszusprechen.

§ 21 Der/Die Vorsitzende kann per Ordnungsruf auf Verstöße gegen die Geschäftsordnung oder das Statut aufmerksam machen. Beim dritten Ordnungsruf wird dem/der Rednerin automatisch das Wort entzogen.

§ 22 Jede/r ordentliche Delegierte kann Anträge auf Schluss der Debatte, Vertagung der Debatte oder Schluss der RednerInnenliste stellen. Diese Anträge sind als Anträge zur Geschäftsordnung zu behandeln und sind in der RednerInnenliste vorzuziehen. Der/Die Antragsstellerln hat das Recht zum Antrag Stellung zu nehmen. Die Redezeit hierfür, sowie auch für die Contra-Rede, beschränkt sich auf drei Minuten und kann durch den Vorsitz auf fünf Minuten verlängert werden. Geschäftsordnungsanträge sind unverzüglich nach der Contra-Rede abzustimmen. Für deren Durchführung ist der Vorsitz zuständig.

Page 29: Delegiertenmappe 1. SiP

29

§ 23 Für Wortmeldungen von Antragsstellerinnen zur Erläuterung ihrer Anträge beschränkt sich der zeitliche Rahmen auf zehn Minuten und kann vom Vorsitz auf 12 Minuten verlängert werden. Erläuterungen zu Gegenanträgen und Abänderungsanträgen sind wie normale Wortmeldungen zu behandeln.

§ 24 Mitglieder der LSV werden dann auf der RednerInnenliste vorgezogen, wenn dies der Berichtigung falscher Aussagen dient bzw. dann wenn es der Aufklärung im Allgemeinen dient.

§ 25 Vorgezogen werden ebenfalls Wortmeldungen zur tatsächlichen Berichtigung. Sie beschränken sich auf den gleichen zeitlichen Rahmen wie Contra-Reden.

Abänderung und Inkrafttreten der Geschäftsordnung § 26 Diese Geschäftsordnung tritt mit gültigem Beschluss durch das SiP in Kraft. Zur

Abänderung dieser Geschäftsordnung ist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Anträge auf Abänderungen des Statutes müssen vor Sitzungsbeginn gestellt werden und treten bei Beschluss erst mit Beginn der nächsten Sitzung in Kraft.

F.d.R.d.A. LandesschülerInnenvertretung Vorarlberg 2012/2013