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von Marc Bauer, IHK Region Stuttgart und Kolja Mendel, Mendel Verlag 5. überarbeitete Auflage 2014 Inhaltsübersicht Benutzerinformationen Bestellformular Impressum Weiteres aus dem Verlagsprogramm Zur Internetseite des Mendel Verlags © Mendel Verlag, Witten. Alle Informationen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. © Mendel Verlag, Bochum. Alle Informationen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Mendel Verlag Die neuen Lieferantenerklärungen Bitte beachten Sie, dass in dieser Demoversion nur ein Teil des Originals wiedergegeben wer- den kann, somit sind auch die Funktionen ggf. nur eingeschränkt verfügbar.

Demo - Die neuen Lieferantenerklärungen · Autoren Marc Bauer … ist Außenhandelsreferent der IHK Region Stuttgart und beschäftigt sich seit ei-nigen Jahren mit allen Fragestellungen

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von Marc Bauer, IHK Region Stuttgartund Kolja Mendel, Mendel Verlag

5. überarbeitete Auflage 2014

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Autoren

Marc Bauer

… ist Außenhandelsreferent der IHK Region Stuttgart und beschäftigt sich seit ei-nigen Jahren mit allen Fragestellungen des internationalen Warenverkehrs. Beson-dere Arbeitsschwerpunkte stellen Fragen des Ursprungsrechts und der Exportkon-trolle dar. Er ist Mitglied des Ursprungsgremiums der deutschen IHKs und gibt Se-minare zu diesen Themen.

Kolja Mendel

… ist Verleger und beschäftigt sich hauptsächlich mit der Darstellung außenwirt-schaftlicher Fragestellungen in Fachpublikationen, sei es in Form von CD-ROMs,Printwerken oder Datenbanken. Schwerpunkte dieser Arbeit sind tarifäre undnichttarifäre Bestimmungen von Drittstaaten sowie ursprungsrechtliche Fragestel-lungen und präferentielle Maßnahmen im internationalen Warenverkehr. Als Pro-jektleiter hat er die Umsetzung dieser Sachverhalte in Datenbanken der Europä-ischen Kommission koordiniert, neben dem Export Helpdesk vor allem für dieMarket Access Database, deren größter externer Datenlieferant zurzeit der Men-del Verlag ist.

0.20

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Die neuen Lieferantenerklärungen – Fragen und Antworten

0. Informationen zur Publikation

0.10 Impressum

0.20 Autoren

0.30 Gliederung

1. Grundlagen

1.10 Was ist eine Lieferantenerklärung?

1.20 Wann sollte ich von meinen Lieferanten eine Lieferantenerklärung anfor-dern?

1.30 Muss ich eine Lieferantenerklärung ausstellen?

1.40 Welchen Vorteil habe ich, wenn ich meinem Kunden eine Lieferantenerklä-rung ausstelle?

1.50 Wann ist die Anforderung/Ausstellung einer Lieferantenerklärung nichtsinnvoll bzw. nicht möglich?

2. Präferenzsystem und Ursprungsregeln

2.10 Woher bekomme ich Informationen über Einfuhrzollsätze und Präferenzenin Drittstaaten?

2.20 Wie kommt der präferentielle Ursprung zustande?

2.30 Muss ich die Ursprungsregeln, die für meine Produkte gelten, kennen?

2.31 Wie ermittle ich den präferentiellen Ursprung?

2.32 Muss neben der Ursprungsregel noch etwas erfüllt sein?

2.33 Welchen Einfluss haben Preisänderungen auf den präferentiellen Ursprung?

2.34 Wie weise ich nach, dass ich die Ursprungsregel erfüllt habe?

2.35 Beeinflussen interne Kosten und Gewinn den präferentiellen Ursprung?

2.36 Was passiert, wenn der Positionswechsel nicht erfüllt ist?

2.37 Wenn für eine Ware mehrere Ursprungsregeln anwendbar sind, wer ent-scheidet, welche genutzt wird?

2.38 Wie gehe ich vor, wenn in den Abkommen abweichende Ursprungsregelnenthalten sind?

2.40 Was versteht man unter Kumulation?

2.50 Welche Präferenzabkommen bestehen überhaupt?

2.60 Welche Empfangsländer sollen auf der Lieferantenerklärung genannt wer-den?

0.30

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2.70 Darf ein Empfangsland bereits genannt werden, auch wenn das Abkommennoch nicht in Kraft getreten ist?

2.80 Kann eine Lieferantenerklärung außerhalb der Europäischen Union ver-wendet werden?

2.90 Wie wird der Ursprung von Dienstleistungen nachgewiesen, die in ein Pro-dukt eingegangen sind?

3. Arten und Formen von Lieferantenerklärungen

3.10 Welche Arten von Lieferantenerklärungen gibt es gemäß VO (EG) Nr.1207/2001?

3.20 Welche Art von Lieferantenerklärungen soll ausgestellt werden – Langzeit-erklärungen oder Einzelerklärungen?

3.30 Was ist eine Lohn-Lieferantenerklärung?

3.40 Wozu dient eine Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungs-eigenschaft?

3.50 Welche besonderen Formen von Lieferantenerklärungen gibt es neben denErklärungen nach VO (EG) Nr. 1207/2001?

3.60 Warum gibt es Lieferantenerklärungen im Warenverkehr mit der Türkei?

3.70 Was ist eine Erklärung-IHK?

4. Formale Vorgaben

4.10 Worauf muss ich achten, wenn ich eine Lieferantenerklärung erhalte?

4.20 Mein Lieferant hat ein Land vergessen, kann ich dieses einfach ergänzen?

4.30 Müssen Artikelnummern oder Zolltarifnummern auf der Lieferantenerklä-rung genannt werden?

4.40 Wie ermittle ich meine Warennummer?

4.50 Europäische Gemeinschaft und Europäische Union – welche Bezeichnun-gen und Abkürzungen sind zulässig?

4.60 Darf ein einzelner Mitgliedstaat der EU als Ursprungsland genannt werden?

4.70 Welche Länderbezeichnungen oder Abkürzungen für Drittstaaten dürfenverwendet werden?

4.80 Muss eine Lieferantenerklärung unterschrieben sein?

4.90 Muss ich ein Formular verwenden?

4.100 Mein Lieferant stellt nur Lieferantenerklärungen zum Herunterladen aufseiner Internetseite zur Verfügung. Sind diese Erklärungen gültig?

4.110 Ich habe Waren mit unterschiedlichem Ursprung. Kann ich dies mit einerLieferantenerklärung darstellen?

0.30

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4.120 Darf eine Lieferantenerklärung Angaben zum nichtpräferentiellen Ursprung enthalten?

4.130 Wie lange muss eine Lieferantenerklärung aufbewahrt werden?

4.140 Kann eine Lieferantenerklärung rückwirkend ausgestellt werden?

4.150 In welcher Sprachfassung muss die Lieferantenerklärung ausgestellt werden?

4.160 Sind Lieferantenerklärungen gemäß VO (EWG) Nr. 3351/83 noch gültig?

4.170 Stimmt es, dass die „Lieferantenerklärungsverordnung“ VO (EG) Nr. 1207/2001 bald geändert wird?

4.180 Müssen Lieferantenerklärungen beim Zoll im Original vorgelegt werden?

4.190 Warum muss ich meinem Zollamt manchmal zusätzlich zur Langzeit-Liefe-rantenerklärung meines Lieferanten auch noch eine Rechnung vorlegen?

4.200 Kann eine Lieferantenerklärung auch als Nachweis für ein Ursprungszeug-nis verwendet werden?

5. Unternehmensorganisation und Nachprüfung

5.10 Wer fordert Lieferantenerklärungen im Unternehmen an, wer stellt sie aus?

5.20 Ist eine Arbeits- und Organisationsanweisung für die Erstellung von Liefe-rantenerklärungen sinnvoll?

5.30 Welche Folgen haben falsche Angaben?

5.40 Mein Kunde schickt mir eine ausgefüllte Lieferantenerklärung zu, die ichnur noch unterschreiben soll. Wie reagiere ich darauf?

5.50 Kann man aus der Ausstellung von Lieferantenerklärungen die Wettbe-werbsposition eines Unternehmens ablesen?

5.60 Kann ein Subunternehmer direkt eine Lieferantenerklärung an einen End-kunden ausstellen?

5.70 Wir haben eine Vertriebstochter in der Schweiz, die Ware wird aber direktinnerhalb der EU geliefert. Wie wird der präferentielle Ursprung nachge-wiesen?

5.80 Ich zweifle an der Richtigkeit der Lieferantenerklärung meines Lieferanten.Was kann ich tun?

5.90 Ich erhalte ein Auskunftsblatt INF 4 – was habe ich falsch gemacht?

6. Auswirkungen der Pan-Euro-Med Zone

6.10 Was ist die Pan-Euro-Med Zone?

6.20 Warum haben sich durch die Pan-Euro-Med Zone die Lieferantenerklärun-gen geändert?

6.30 Wie sieht der Kumulationsvermerk aus?

0.30

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6.40 Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um den Kumulationsvermerkanwenden zu können? Kann ich auch auf die Anwendung des Kumulations-vermerks verzichten?

6.50 Welche Konsequenz hat es, wenn ich eine Lieferantenerklärung mit demVermerk „Kumulation angewendet“ erhalte?

6.60 Wir verwenden Vormaterial mit Ursprung in der Schweiz in unseren Pro-dukten mit Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft/Union. Wie sehenmeine Lieferantenerklärungen in diesem Fall aus?

6.70 Wir haben eine Fertigungsstätte in Tunesien und verwenden entsprechendesVormaterial in unseren Produkten mit Ursprung in der Europäischen Ge-meinschaft/Union. Außerdem beziehen wir Handelsware aus Tunesien. Wiesehen meine Lieferantenerklärungen in diesen Fällen aus?

6.80 Wie können Lieferantenerklärungen ohne Kumulationsvermerk „geheilt“werden?

6.90 Wir haben Ware mit und ohne Kumulation. Wie vermerken wir dies auf derLieferantenerklärung?

7. Auswirkungen der SAP-Kumulationszone

7.10 Was ist die SAP-Kumulationszone?

7.20 Was ändert sich durch die SAP-Kumulationszone bei der Ausstellung vonLieferantenerklärungen?

8. Ausblick

8.10 Welche Neuerungen und Änderungen stehen an?

Anhänge

A. Ausfüllanleitungen

A.10 Ausfüllanleitung Einzel-Lieferantenerklärung nach VO (EG) Nr. 1207/2001

A.20 Ausfüllanleitung Langzeit-Lieferantenerklärung nach VO (EG) Nr. 1207/2001

B. Anlagen

B.10 VO (EG) Nr. 1207/2001 (konsolidierte Fassung)

B.11 Anhang I zu VO (EG) Nr. 1207/2001: Lieferantenerklärung für Waren mitPräferenzursprungseigenschaft

B.12 Anhang II zu VO (EG) Nr. 1207/2001: Langzeit-Lieferantenerklärung fürWaren mit Präferenzursprungseigenschaft

0.30

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B.13 Anhang III zu VO (EG) Nr. 1207/2001: Lieferantenerklärung für Warenohne Präferenzursprungseigenschaft

B.14 Anhang IV zu VO (EG) Nr. 1207/2001: Langzeit-Lieferantenerklärung fürWaren ohne Präferenzursprungseigenschaft

B.15 Anhang V zu VO (EG) Nr. 1207/2001: Auskunftsblatt INF 4 und Antrag aufAusstellung eines Auskunftsblatts INF 4

B.20 Dienstvorschrift Lieferantenerklärungen (VSF Z 42 14)

B.30 Dienstvorschrift Nachträgliche Prüfung von Präferenznachweisen (VSF Z42 15)

B.40 Beschluss Nr. 1/2006 des Ausschusses für Zusammenarbeit im ZollwesenEG-Türkei zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu dem BeschlussNr. 1/95 des Assoziationsrates EG-Türkei (Auszug zu Lieferantenerklärun-gen)

B.45 Anhang V zu Beschluss Nr. 1/2006 EG-Türkei: Lieferantenerklärung Türkei

B.46 Anhang VI zu Beschluss Nr. 1/2006 EG-Türkei: Langzeit-Lieferantenerklä-rung Türkei

B.50 Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 136/2005 zur Änderungvon Protokoll Nr. 4 zum Abkommen über die Ursprungsregeln (Auszug zuLieferantenerklärungen)

B.55 Anhang V zu Beschluss Nr. 136/2005 EWR-Ausschuss: Lieferantenerklä-rung EWR

B.56 Anhang VI zu Beschluss Nr. 136/2005 EWR-Ausschuss: Langzeit-Lieferan-tenerklärung EWR

B.60 Beschluss Nr. 2/2005 des Assoziationsrates EU-Marokko zur Änderung desProtokolls Nr. 4 zum Europa-Mittelmeer-Abkommen über die Bestimmungdes Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (Auszug zuLieferantenerklärungen)

B.65 Anhang V zu Beschluss Nr. 2/2005 EU-Marokko: LieferantenerklärungMaghreb

B.66 Anhang VI zu Beschluss Nr. 2/2005 EU-Marokko: Langzeit-Lieferantener-klärung Maghreb

B.70 Ursprungsregeln im EWR (Beschluss des Gemeinsamen EWR-AusschussesNr. 4/2011 vom 11.2.2011 zur Änderung von Protokoll 4 (Ursprungsregeln)zum EWR-Abkommen)

B.80 Matrix zum Beginn der Anwendung der Ursprungsregeln zur diagonalenKumulierung in der Paneuropa-Mittelmeer-Zone

0.30

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B.85 Matrix zum Beginn der Anwendung der Protokolle zu den Ursprungsre-geln, die eine diagonale Kumulierung zwischen der Europäischen Union, Albanien, Bosnien und Herzegowina, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und der Türkei vorsehen

B.90 Übersicht der präferenzrechtlich relevanten Ländercodes

C. Musterformulare

Lieferantenerklärungen nach VO (EG) Nr. 1207/2001

C.10 Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft (ohneLänderangabe)

C.11 Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigen-schaft (ohne Länderangabe)

C.12 Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft (mitLänderangabe)

C.13 Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigen-schaft (mit Länderangabe)

C.14 Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft

C.15 Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigen-schaft

Lieferantenerklärungen Türkei

C.20 Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft

C.21 Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft

Lieferantenerklärungen EWR

C.30 Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft

C.31 Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigen-schaft

Lieferantenerklärungen Maghreb

C.40 Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft

C.41 Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigen-schaft

Erklärung-IHK

C.50 (Langzeit-)Erklärung-IHK für den nichtpräferentiellen Ursprung gemäß VO (EG) Nr. 2913/92 (Zollkodex) und 2454/93 (Zollkodex-DVO)

0.30

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D. Textbausteine

Lieferantenerklärungen nach VO (EG) Nr. 1207/2001

D.10 Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft

D.11 Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigen-schaft

D.14 Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft

D.15 Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigen-schaft

Lieferantenerklärungen Türkei

D.20 Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft

D.21 Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft

Lieferantenerklärungen EWR

D.30 Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft

D.31 Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigen-schaft

Lieferantenerklärungen Maghreb

D.40 Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft

D.41 Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigen-schaft

Erklärung-IHK

D.50 (Langzeit-)Erklärung-IHK für den nichtpräferentiellen Ursprung gemäß VO (EG) Nr. 2913/92 (Zollkodex) und 2454/93 (Zollkodex-DVO)

E. Demos Ausfüllsoftware

Lieferantenerklärungen nach VO (EG) Nr. 1207/2001

E.10 Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft

E.11 Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigen-schaft

E.14 Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft

E.15 Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigen-schaft

0.30

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Wann ist die Anforderung/Ausstellung einer Lieferantenerklärungnicht sinnvoll bzw. nicht möglich?

Eine Lieferantenerklärung sollte nur angefordert oder ausgestellt werden, wennder präferentielle Ursprung tatsächlich gegeben ist und er für einen späteren Ex-port benötigt wird. Wenn es unklar ist, ob ein präferentieller Ursprung gegeben ist,sollte keine Lieferantenerklärung abgegeben werden, da das ausstellende Unter-nehmen für die Erklärung und deren Inhalt haftet. Immer wieder werden Lieferan-tenerklärungen ausgestellt, obwohl entweder das Ursprungsland oder die Ziellän-der keine entsprechenden Abkommen mit der Europäischen Union respektive Ge-meinschaft abgeschlossen haben (z.B. China, USA). Informationen zum allgemei-nen handelspolitischen Ursprung sollten mit der Rechnung oder, wenn eine förmli-chere Erklärung gewünscht wird, mit der Erklärung-IHK oder dem Ursprungs-zeugnis weitergegeben werden. Die Anforderung von Lieferantenerklärungen istauch dann nicht erforderlich, wenn die Ware nicht exportiert oder zum Export wei-terverarbeitet wird oder wenn der Export in Länder geht, in denen der präferen-tielle Ursprung keinen Vorteil bietet. Dies kann dann der Fall sein, wenn entwederkein Präferenzabkommen mit diesem Land besteht oder die Ware ohnehin zollfreiist bzw. der Präferenzzollsatz nicht kleiner ist als der Regelzollsatz. Daher sollteman die Zollsätze in den wichtigsten Exportländern kennen. Diese können undsollten anhand zuverlässiger Quellen überprüft werden.

Falls der präferentielle Ursprung durch eine ausreichende Fertigungstiefe im eige-nen Unternehmen erreicht wird, ist eine Lieferantenerklärung für das Vormaterialnur dann erforderlich, wenn dieses auch als Handelsware (beispielsweise als Er-satzteil) geliefert wird.

Siehe auch:

Welche Präferenzabkommen bestehen überhaupt?

Woher bekomme ich Informationen über Einfuhrzollsätze und Präferenzen in Drittstaaten?

Wie kommt der präferentielle Ursprung zustande?

Welchen Vorteil habe ich, wenn ich meinem Kunden eine Lieferantenerklärung ausstelle?

Muss ich eine Lieferantenerklärung ausstellen?

Welche Folgen haben falsche Angaben?

Kann eine Lieferantenerklärung auch als Nachweis für ein Ursprungszeugnis verwendet wer-den?

Was ist eine Erklärung-IHK?

Musterformulare – Erklärung-IHK

— (Langzeit-)Erklärung-IHK für den nichtpräferentiellen Ursprung gemäß VO (EG) Nr.2913/92 (Zollkodex) und 2454/93 (Zollkodex-DVO)

1.50

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Muss ich ein Formular verwenden?

Nein, der Wortlaut muss stimmen. Formulare können als Hilfsmittel verwendetwerden. Genauso gut kann der Text als Baustein gespeichert werden. Einzel-Liefe-rantenerklärungen werden häufig im Anschluss an die Handelsrechnung abgege-ben. Diese CD-ROM enthält sowohl Musterformulare als auch Textbausteine. Vordrucke im Layout der Musterformulare können – mit und ohne Länderan-gabe – beim Mendel Verlag bezogen werden. Weiterhin ist auf dieser CD-ROMeine Demo-Version einer Formularausfüllsoftware enthalten.

Siehe auch:

Dienstvorschrift Lieferantenerklärungen (VSF Z 42 14)

Welche besonderen Formen von Lieferantenerklärungen gibt es neben den Erklärungennach VO (EG) Nr. 1207/2001?

Musterformulare – Lieferantenerklärungen nach VO (EG) Nr. 1207/2001

— Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft (ohne Länderangabe)

— Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft (ohne Län-derangabe)

— Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft (mit Länderangabe)

— Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft (mitLänderangabe)

— Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft

— Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft

Textbausteine – Lieferantenerklärungen nach VO (EG) Nr. 1207/2001

— Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft

— Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft

— Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft

— Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft

Demos Ausfüllsoftware – Lieferantenerklärungen nach VO (EG) Nr. 1207/2001

— Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft

— Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft

— Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft

— Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft

4.90

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Ausfüllanleitung Einzel-Lieferantenerklärung nach VO (EG) Nr. 1207/2001

Soweit die Lieferantenerklärung für jede einzelne Warensendung abgegebenwird, verwendet man die sog. Einzelerklärung. Nachfolgende Angaben sind alspraktische Ausfüllhinweise zu verstehen:

— Der Unterzeichner erklärt, dass die in diesem Dokument aufgeführten … WarenFalls Erzeugnisse mit und ohne Präferenzursprung genannt sind, muss eineeindeutige Kennzeichnung erfolgen; auf diese Kennzeichnung ist mit folgen-dem Vermerk hinzuweisen:„… dass die in diesem Dokument aufgeführten und mit … gekennzeichnetenWaren“. Als Kennzeichnung können beispielsweise Ländercodes oder spe-zielle Zeichen in Frage kommen.

Beispiel:

„… dass die in diesem Dokument aufgeführten und mit * gekennzeich-neten Waren …“

Die Lieferantenerklärung kann sich direkt im Anschluss an eine Rechnungbefinden, sodass auf die davor stehende Warenbeschreibung in der Rechnungverwiesen werden kann. Alternativ kann die Lieferantenerklärung separatabgegeben werden. Dann erfolgt die Warenbeschreibung an der mit Punktenmarkierten Stelle oder sie wird in einer Anlage beigefügt. In diesem Fallsollte die Anlage klar benannt werden, ebenfalls sollte der Rückschluss vonder Anlage auf die Lieferantenerklärung möglich sein:

Beispiel:

„Rechnung Nr. 4711 vom 10.3.2014“

Damit ist eine konkrete Zuordnung der Lieferantenerklärung zu dem Handels-dokument, in dem die betreffende Ware eindeutig beschrieben ist, möglich.Wird ein anderes Papier als die Rechnung oder eine Anlage zu einer Rech-nung verwendet (Lieferschein etc.), so ist diese Bezeichnung anstelle von„Rechnung“ einzutragen. Werden in einer Lieferung sowohl Ursprungswa-ren, auf die sich diese Lieferantenerklärung bezieht, als auch Nichtursprungs-waren geliefert, so ist auf der betreffenden Rechnung bzw. Anlage durchSymbole o.Ä. kenntlich zu machen, für welche Waren der Ursprung erklärtwird.

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Die neuen Lieferantenerklärungen

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Straße (kein Postfach) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

PLZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Telefon . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Telefax . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

E-Mail . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Datum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Unterschrift . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich; entge-genstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erken-nen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zuge-stimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender odervon unseren AGB abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Be-steller vorbehaltlos ausführen.(2) Alle Vereinbarungen zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung diesesVertrages sind schriftlich niederzulegen.(3) Soweit diese Bedingungen Regelungen für den kaufmännischen Verkehr enthalten,gelten diese nur gegenüber einem Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages inAusübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so-wie gegenüber einer juristische Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§ 2 Vertragsschluss(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Durch Ihre schriftliche Bestellung z.B. per Brief,Fax oder E-Mail geben Sie ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertragesab. In unserem Online-Shop wird die bindende Bestellung durch das Anklicken desButtons „Zahlungspflichtig bestellen“ ausgelöst.(2) Im Falle einer Online-Bestellung bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Bestellungumgehend per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung erfolgt automatisch und stellt keineVertragsannahme dar. Bitte prüfen Sie die Eingangsbestätigung auf Abweichungenzwischen Bestellung und Bestätigung und auf offensichtliche Schreib- und Rechenfeh-ler. Sofern Unstimmigkeiten auftreten, sind Sie verpflichtet, uns diese unverzüglich mit-zuteilen.(3) Auf Ihre Bestellung senden wir Ihnen innerhalb von 15 Tagen eine schriftliche Auf-tragsbestätigung per Post zu. Mit dieser Auftragsbestätigung kommt ein Kaufvertragzustande. Bitte prüfen Sie die Auftragsbestätigung auf Abweichungen zwischen Bestel-lung und Bestätigung und auf offensichtliche Schreib- und Rechenfehler. Sofern Un-stimmigkeiten auftreten, sind Sie verpflichtet, uns diese unverzüglich mitzuteilen.(4) Für den Fall, dass die bestellte Ware nicht lieferbar sein sollte, behalten wir uns denRücktritt vom Vertrag vor. Dieser Vorbehalt gilt nicht für Fälle, in denen eine Nichtbelie-ferung von uns zu vertreten ist. Wir werden Sie über die Nichtverfügbarkeit der Wareunverzüglich in Kenntnis setzen und ggf. bereits geleistete Zahlungen werden umge-hend erstattet.

§ 3 Eingabefehler (Online-Shop)(1) Sie können Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung mit Hilfe der üblichen Tasta-turfunktionen (Korrektur der angegebenen Anzahl) korrigieren. Nach Anklicken desButtons „Weiter zur Bestellzusammenfassung“ erhalten Sie eine individuelle Zusam-menfassung Ihrer Bestellung. Vor Abgabe der Bestellung können Sie Ihre Bestellungmit Hilfe der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen (Zurück-Button des Browsers) aufder vorherigen Bestellseite in den entsprechenden Eingabefeldern korrigieren. NachAnklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ ist eine Korrektur nicht mehr mög-lich.

§ 4 VertragsspracheFür den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

§ 5 Laufzeit des Vertrages: Bestellungen von Loseblattsammlungen, Fachmagazinen etc.

(1) Bei Bestellung von Publikationen mit Aktualisierungs- bzw. Update-Service (Lose-blatt und CD-ROM) wird mit Abschluss des Kaufvertrages gleichzeitig ein Abonnementauf Ergänzungslieferungen für mindestens 12 Monate – beginnend mit Rechnungstel-lung – geschlossen. Wird das Abonnement nicht spätestens einen Monat vor Ablaufder festen Bezugszeit in Textform gekündigt, verlängert es sich automatisch. Danachist die Kündigung in Textform mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Quartalsendemöglich.(2) Im Falle der Bestellung von Fachmagazinen (z.B. Foreign Trade) oder anderen Pu-blikationen im Abo (z.B. Konsulats- und Mustervorschriften (kurz: „K und M“) und Wa-renverzeichnis für die Außenhandelsstatistik) entnehmen Sie bitte die jeweilige Ver-tragslaufzeit und Kündigungsregelung der Produktbeschreibung, die Sie beispiels-weise auf den entsprechenden Unterseiten unter www.mendel-verlag.de einsehenkönnen.(3) Wir behalten uns das Recht vor, im Rahmen des Abonnements die Preise entspre-chend den eingetretenen Kostenänderungen zu erhöhen oder herabzusetzen. Wir wer-den Ihnen eine entsprechende Änderung des Preises mindestens 4 Wochen im Vor-aus schriftlich bekanntgeben. Bei Preiserhöhungen steht Ihnen ein Kündigungsrechtmit einer Frist von 2 Wochen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Preisände-rung zu, auf das wir Sie im Rahmen unserer Mitteilung abermals hinweisen werden.

§ 6 Nutzungsrechte von elektronischen Publikationen, auch zur Fortsetzung, insb. CD-ROMs

(1) Mit dem Erwerb einer elektronischen Publikation (z.B. auf CD-ROM), auch als Fort-setzungswerk, erhalten Sie das einfache, nicht übertragbare Recht, die enthaltenen In-formationen im eigenen Haus gemäß der Anzahl Ihrer Lizenzen zu nutzen.(2) Damit ist kein Erwerb von Rechten an den enthaltenen Informationen verbunden.Die Weitergabe der Daten oder des Datenträgers an andere ist nicht gestattet. Nach-druck, Vervielfältigung und jegliche Weiterverbreitung der gespeicherten Informationen– auch auszugsweise – bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des MendelVerlags.(3) Die gespeicherten Informationen sind urheberrechtlich geschützt. Das Recht, dieseInformationen zu nutzen, erlischt, wenn eine der oben genannten Bedingungen verletztwird.(4) Die elektronischen Publikationen werden nach dem Stand der Technik sorgfältigentwickelt. Für fehlerfreie Arbeit sowie für die Verwendbarkeit der Daten oder des Da-tenträgers bei unterschiedlichen Rechnertypen oder Gerätekonfigurationen wird keineGewährleistung übernommen.

§ 7 Lieferung – Gefahrübergang(1) Teillieferungen sind zulässig, wenn dies für den Besteller zumutbar ist.(2) Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, es sei denn, der Liefertermin istausnahmsweise verbindlich zugesagt worden.(3) Der Versand der Ware erfolgt auf unsere Gefahr. Abweichend hiervon geht die Ge-fahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im kauf-

männischen Verkehr in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem die Ware von unsdem Frachtführer übergeben wird. Im Verkehr mit Verbrauchern gelten für den Gefah-renübergang die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Preise, Zahlungsbedingungen, Versandkosten, Rücksendekosten(1) Alle Preise sind in Euro angegeben. Die Preise sind als Endpreise zu verstehen,d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile, einschließlich der gesetzlichen deut-schen Mehrwertsteuer. Hinzu kommen die Versandkosten gemäß den Bestimmungenunter § 8 Abs. 4.(2) Der Kaufpreis ist bei Erhalt der Ware fällig. Abweichend hiervon wird der Kaufpreisim kaufmännischen Verkehr mit Absendung der Ware durch uns fällig. Der Abzug vonSkonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. (3) Die Zahlung erfolgt per Rechnung. Wir behalten uns vor, in Einzelfällen nur gegenVorkasse zu liefern. In diesem Fall wird das Produkt erst bei Eingang des vollständigenRechnungsbetrags zur Auslieferung gebracht.(4) Wir erheben je Bestellung eine Versandkostenpauschale in Höhe von 3,80 EUR.Bei Bestellung der Publikation „K und M“ (Print oder CD-ROM) betragen die Versand-kosten für die Publikation sowie die Nachtragslieferungen über 2 Jahre 8,40 EUR. Beider Bestellung eines Abonnements für das Fachmagazin Foreign Trade betragen diejährlichen Versandkosten insgesamt 12,50 EUR. Sollten Sie zu den Publikationen „Kund M“ oder Foreign Trade noch andere Publikationen bestellen, fällt die reguläre Ver-sandkostenpauschale von 3,80 EUR zusätzlich an. Der Versand von kostenpflichtigenErgänzungslieferungen und Updates im Rahmen von Abonnements erfolgt i.d.R. alsBücher- oder Warensendung. Versandkosten für den Buchhandel und für Lieferungenins Ausland können abweichen. Fallen bei Lieferungen in Drittländer Zölle, Steuernoder sonstige Abgaben an, sind diese vom Besteller zu tragen und werden ggf. geson-dert in Rechnung gestellt.(5) Falls Sie die Ware als Verbraucher bestellen, also zu einem Zweck, der überwie-gend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuge-rechnet werden kann, tragen Sie im Fall eines wirksamen Widerrufs der Vertragserklä-rung die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

§ 9 Eigentumsvorbehalt(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung in unserem Eigentum.

§ 10 Aufrechnung – Zurückbehaltungsrecht(1) Sie sind nur zur Aufrechnung berechtigt, wenn Ihre Gegenansprüche unbestritten,rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind Sie nur befugt, wenn Ihr Gegen-anspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 11 Gewährleistung(1) Ist die Kaufsache mit einem Sachmangel behaftet, stehen dem Kunden seine ge-setzlichen Mängelhaftungsrechte unbegrenzt zu. (2) Im kaufmännischen Verkehr setzen Mängelansprüche des Bestellers voraus, dassdieser seinen ggf. nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegen-heiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

§ 12 Haftung(1) In allen Fällen, in denen wir aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchs-grundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet sind, haften wir nur,soweit uns, unseren leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahr-lässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Un-berührt bleibt die Haftung für die Nichteinhaltung gegebener Garantien sowie nachdem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Ver-letzung wesentlicher Vertragspflichten (= etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Ver-käufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung dieordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrags überhaupt erst ermöglicht und aufderen Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Die Haftung istinsoweit jedoch außer in den Fällen von Satz 1 und 2 auf den vorhersehbaren, ver-tragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil desBestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.(2) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder einge-schränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung un-serer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 13 Gerichtsstand – Erfüllungsort – Sonstiges(1) Sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öf-fentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand und Er-füllungsort. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgerichtzu verklagen.(2) Unser Geschäftssitz ist weiterhin Gerichtsstand, wenn der Besteller keinen allge-meinen Gerichtsstand im Inland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent-haltsort nach Bestellung aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschlandverlegt. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Bestellers imZeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.(3) Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit uns dürfen nur nach unserer vorherigenschriftlichen Zustimmung abgetreten werden.(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechtsist ausgeschlossen. Sofern der Besteller Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist undseinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, bleiben zwingende Bestimmungendieses Staates unberührt.(5) Sollten einzelne dieser Bedingungen nichtig oder unwirksam sein oder zwischenden Parteien einvernehmlich nicht durchgeführt werden, so wird die Gültigkeit der übri-gen Bestimmungen nicht berührt.

§ 14 Vertragsspeicherung (Online-Shop)(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Ihnen auch übersendet. Bitte si-chern Sie diese vorsorglich auch selbst, indem Sie über die Druckfunktion IhresBrowsers diese Seite ausdrucken.(2) Der Vertragstext ist für Sie nach Absenden der Bestellung nicht mehr zugänglich.Eine Speicherfunktion in wiedergabefähiger Form bieten wir nicht an. Diese müsstenSie daher selbst veranlassen (z.B. durch Screenshot des jeweiligen Angebots).

Stand: 5/2019

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1. SystemvoraussetzungenDie Anzeige der CD-ROM erfordert einen Computer mit dem BetriebssystemWindows XP oder neuer sowie einem CD-ROM Laufwerk.Sie benötigen außerdem eine Möglichkeit, PDF-Dateien anzuzeigen – wir emp-fehlen den Adobe Reader in der jeweils aktuellen Version (dieser ist unterhttp://get.adobe.com/de/reader erhältlich, Sie werden interaktiv durch die Instal-lation geleitet). Eine optimale Unterstützung aller Funktionen dieser CD-ROM istab Version 7 des Adobe Readers gewährleistet.Sollten Sie über mehrere Computer mit unterschiedlichen Windows-Versionenverfügen, empfehlen wir eine Registrierung auf dem Rechner mit dem aktuells-ten Betriebssystem.Ferner müssen Sie auf dem Rechner, auf dem Sie eine Registrierung durchführenmöchten, Administratorrechte besitzen. Falls Sie nicht über diese Rechte verfü-gen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Administrator.

2. Grundwerk und LizenzenZusammen mit dem Grundwerk (auf CD-ROM) haben Sie Ihre Transaction ID(TID) erhalten, die für die Registrierung notwendig ist. Die einmalige Registrie-rung der von Ihnen verwendeten Lizenz(en) ist eine Voraussetzung zur Nutzungder Inhalte der CD. Ihrer TID wurde die Anzahl von Lizenzen zugeordnet, die Sieerworben haben, d.h. mindestens eine. Bitte bewahren Sie diese TID gut auf, dasie der Identifikation Ihrer Lizenz(en) dient und im Falle von Rückfragen erforder-lich ist. Bitte beachten Sie ferner, dass eine Lizenz nur auf genau einem Compu-ter verwendet werden kann. Sollten Sie die Inhalte auf mehreren Rechnern nut-zen wollen, so benötigen Sie auch mehrere Lizenzen. Eine Bestellung zusätzlicher Lizenzen ist ganz leicht. Bitte beachten Sie dazu un-ser Bestellformular.

a) 1 Grundwerk mit 1 LizenzIn diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, die Inhalte der CD-ROM auf genau ei-nem Computer zu nutzen, den Sie dazu zunächst registrieren müssen. Sie müssenalso zuerst einen geeigneten Computer auswählen. Die Daten der CD-ROM kön-nen Sie z.B. auf Ihren Arbeitsplatzrechner oder einen Netzwerkrechner kopieren.Die Daten können auch von der sich im Laufwerk befindlichen CD direkt aufgeru-fen werden. Wichtig ist jedoch, dass Sie von Ihrem registrierten Computer aufden jeweiligen Speicherort zugreifen können.

b) 1 Grundwerk mit mehreren LizenzenFür den Fall, dass Sie mehrere Lizenzen erworben haben, haben Sie nur eine CD-ROM und eine TID bekommen, können die Inhalte der CD jedoch gemäß der An-zahl der Lizenzen auf einer entsprechenden Anzahl von Rechnern registrierenund damit nutzen. Sie müssen also zuerst geeignete Computer auswählen. DieDaten der CD-ROM können Sie z.B. auf Ihren Arbeitsplatzrechner oder einenNetzwerkrechner kopieren. Die Daten können auch von der sich im Laufwerk be-findlichen CD direkt aufgerufen werden. Wichtig ist jedoch, dass Sie von Ihremregistrierten Computer auf den jeweiligen Speicherort zugreifen können.

3. RegistrierungDie einmalige Registrierung der von Ihnen verwendeten Lizenz(en) ist eine Vo-raussetzung zur Nutzung der Inhalte der CD. Bitte beachten Sie: Mit der Registrierung und Nutzung der CD-ROM stimmen Sieder Nutzungsvereinbarung sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.Wichtig ist, dass für die Registrierung und Nutzung der CD-ROM vorerst alle Pro-gramme zur Anzeige von PDF-Dateien geschlossen sein müssen. Der Registrie-rungsvorgang beginnt automatisch beim erstmaligen Einlegen der CD in Ihr CD-ROM Laufwerk. Sollte dies nicht der Fall sein, führen Sie bitte die auf der CD be-findliche Startdatei mit der Endung „.exe“ aus. Sie können den Registrierungs-vorgang jederzeit beenden, indem Sie das zugehörige Fenster schließen.Am Beginn des Registrierungsvorgangs wird ein Auszug dieses Dokuments, derunter anderem Informationen zu Lizenzen und die Nutzungsbedingungen ent-hält, angezeigt.Die Registrierung kann entweder online (über das Internet) oder telefonisch(durch einen Anruf bei uns) erfolgen.Wir empfehlen Ihnen die Online-Registrierung, da diese nur wenige Augenblickedauert und nach der Eingabe Ihrer TID automatisch erfolgt. Bitte beachten Sie,dass Ihr Rechner hierzu mit dem Internet verbunden sein muss.Geben Sie zuerst Ihre TID ein und wählen sie dann die Art der Registrierung aus.

Haben Sie die Online-Registrierung ausgewählt, so erscheint kurz die Nachricht„Bitte warten …“ und der Registrierungsvorgang wird abgeschlossen. Es wirdautomatisch der auf Ihrem System installierte Reader gestartet und die Startseiteder CD-ROM angezeigt.Sollten Sie nicht über einen Internetzugang verfügen oder die telefonische Regis-trierung bevorzugen, so können Sie diese unter der Rufnummer +49 2302202930 innerhalb der folgenden Zeiten durchführen:Mo-Do 09:30-13:00 Uhr und 13:30-15:30 UhrFr 09:30-13:00 Uhr und 13:30-14:30 Uhr

Benutzerinformationen

Inhaltsverzeichnis1. Systemvoraussetzungen2. Grundwerk und Lizenzen

a) 1 Grundwerk mit 1 Lizenzb) 1 Grundwerk mit mehreren Lizenzen

3. Registrierung4. Zugriff auf die Daten5. Updates6. Nutzung der CD-ROM7. FAQ8. Nutzungsvereinbarung9. Kontakt

Mendel Verlag

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Dazu teilen Sie uns die angezeigte MID und Ihre TID mit und halten ferner bitteIhre Kundendaten bereit. Sie erhalten dann einen Zugangscode, den Sie bitte indas untere Feld eintragen. Achten Sie hierbei darauf, die Buchstaben groß zuschreiben. Wenn Sie nun Ihre Eingabe bestätigen, wird der Registrierungsvor-gang abgeschlossen. Es wird automatisch der auf Ihrem System installierte Rea-der gestartet und die Startseite der CD-ROM angezeigt.

4. Zugriff auf die DatenBitte beachten Sie, dass für den Start der CD-ROM alle Programme zur Anzeigevon PDF-Dateien geschlossen sein müssen. Sie können die Inhalte der CD-ROMentweder a) direkt von der CD nutzen oder aber b) auch auf Ihren Arbeitsplatz-rechner oder einen Netzwerkrechner kopieren. a) Falls Sie die Inhalte direkt von der CD benutzen möchten, so wird i.d.R. nach

dem Einlegen der CD in Ihr CD-ROM Laufwerk automatisch der auf Ihrem Sys-tem installierte Reader gestartet und die Startseite angezeigt. Sollte dies nichtder Fall sein, führen Sie bitte die auf der CD befindliche Startdatei mit der En-dung„.exe“ aus.

b) Falls Sie die Inhalte der CD auf Ihrem Arbeitsplatzrechner oder einem Netz-werkrechner speichern möchten, so können Sie die Inhalte der CD kopierenund unter einem beliebigen Pfad ablegen. Dabei müssen Sie allerdings die Da-teistruktur, wie sie sich auf der CD befindet, erhalten, da ansonsten die Ver-knüpfungen innerhalb der Publikation nicht mehr funktionieren. Führen Sienun die Startdatei mit der Endung „.exe“ aus. Der auf Ihrem System instal-lierte Reader wird gestartet und die Startseite der CD-ROM angezeigt.

5. UpdatesWenn Sie ein neues Update erhalten haben, ist keine erneute Registrierung dereinzelnen Computer erforderlich. Falls Sie die Inhalte der CD-ROM allerdings aufIhrem Arbeitsplatzrechner oder einem Netzwerkrechner gespeichert haben, lö-schen Sie bitte jedoch zunächst die bestehenden Ordner des letzten Updates, be-vor Sie die aktuellen Daten dort ablegen.

6. Nutzung der CD-ROM Zur Navigation durch die CD können Sie entweder das Inhaltsverzeichnis oderdie Baumstruktur zur Linken des aktuell angezeigten Dokuments benutzen.

Sehr nützlich zur Navigation ist auch die Indexsuche. Hier können Sie eine Voll-textsuche über alle Dokumente in sehr kurzer Zeit durchführen. Im Adobe Readererreichen Sie die Indexsuche über den Menüpunkt „Bearbeiten“, Unterpunkt„Erweiterte Suche“. Nachdem Sie eine Suche ausgeführt haben, werden als Er-gebnis zunächst die Titel der Dokumente, die Treffer enthalten, in einer Baum-struktur dargestellt. Sie können sich nun die Ergebnisse der Suche innerhalb ei-nes Dokuments anzeigen lassen. Näheres zur Indexsuche erfahren Sie in der Hilfeihres Readers.

7. FAQ – Frequently Asked QuestionsBeachten Sie bitte, dass einige Funktionen wie „Kopieren“, „Kopie speichern...“oder „Email...“ des PDF-Readers nur eingeschränkt oder nicht unterstützt wer-den.

Warum startet die Startdatei mit der Endung „.exe“ nicht die CD-ROM?Sie müssen vor dem Ausführen der Datei zunächst alle Programme zur Anzeigevon PDF-Dateien beenden.

Warum erhalte ich am Ende des Registrierungsvorgangs eine Fehlermel-dung?Prüfen Sie, ob Sie einen PDF-Reader installiert haben. Wenn nicht, installieren Siedieses Programm bitte. Die Registrierung war i.d.R. trotzdem erfolgreich.

Warum kann ich die Indexsuche nicht nutzen?Vergewissern Sie sich, dass der auf Ihrem System installierte Reader diese Funk-tion unterstützt. Die Indexsuche ist zur Verwendung mit Adobe Reader ab derVersion 7 konzipiert.

Unterscheidet sich der Registrierungsvorgang für zusätzliche Lizenzenvon dem für die erste Lizenz?Nein. Die Registrierung läuft exakt ab wie oben beschrieben, da Sie auch für diezusätzlichen Lizenzen Ihre einmal erhaltene TID verwenden.

Warum habe ich eine neue TID erhalten, was muss ich tun?Wenn Sie aus technischen Gründen eine neue TID erhalten, wird eine erneute Re-gistrierung Ihres Rechners erforderlich. Die Registrierung funktioniert dabei wieoben beschrieben.

Warum meldet mein Antiviren-Programm ein verdächtiges/gefährlichesProgramm auf der CD-ROM?Zunächst einmal ist festzustellen, dass Ihre CD-ROM selbstverständlich frei vonViren, Würmern oder sonstigen gefährlichen Programmen ist. Bei einer solchenMeldung handelt es sich um einen sog. „false positive“, d.h. Ihr installiertes An-tiviren-Programm stuft eine Datei als potentiell gefährlich ein, weil es nicht inder Lage ist, den Inhalt korrekt zu analysieren.Leider tritt dieses Verhalten in der jüngsten Vergangenheit vermehrt auf, ohnedass die Hersteller von Antiviren-Software eine generelle Lösungsmöglichkeit be-züglich dieses Problems anbieten würden. Die gängigste Lösungsmöglichkeit ist,die betreffenden Dateien zu den Ausnahmen in Ihrem Antiviren-Programm hinzu-zufügen.Wie Sie Dateien vom Scannen und der automatischen Erkennung Ihres Antiviren-Programms ausnehmen können, entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Handbuchzu dem von Ihnen eingesetzten Produkt.

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8. NutzungsvereinbarungMit dem Erwerb einer Lizenz für die vorliegende CD-ROM erhalten Sie das einfa-che, nicht übertragbare Recht, die auf diesem Medium gespeicherten Informatio-nen im eigenen Hause zu nutzen. Damit ist kein Erwerb von Rechten an den aufdieser CD-ROM gespeicherten Informationen verbunden. Die Weitergabe des Datenträgers an andere ist nicht gestattet. Nachdruck, Ver-vielfältigung und jegliche Weiterverbreitung der gespeicherten Informationen –auch auszugsweise – bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung desMendel Verlags.Die auf dieser CD-ROM gespeicherten Informationen sind urheberrechtlich ge-schützt. Das Recht, Informationen zu nutzen, erlischt, wenn eine der oben ge-nannten Bedingungen verletzt wird. Die CD-ROM ist nach dem Stand der Technik sorgfältig entwickelt worden. Fürfehlerfreie Arbeit sowie für die Verwendbarkeit bei unterschiedlichen Rechnerty-pen oder Gerätekonfigurationen wird keine Haftung übernommen. Die Erstellung der enthaltenen Informationen erfolgt mit größtmöglicher Sorg-falt, jedoch wird für den Inhalt keine Haftung übernommen.

9. KontaktMendel Verlag GmbH & Co. KGWasserstr. 22344799 BochumDEUTSCHLANDTel.: +49 2302 202930Fax: +49 2302 2029311E-Mail: [email protected]: www.mendel-verlag.de