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220 Buehb espr echungcn Armiv der Pharmazie Dental Practitioners' Formulary 1952 for use in the National Health Service, 28 S. Wie in Deutschland die ,,Deutschen Rezept-Formeln", sind in England die in ,,The National Formulary" zusammengestellten Rezeptverordnungsmoglichkeiten beliebt. Unsere Rezeptformeln konnten manche Anregung aus dem englischeii Parallelwerk iiber- nehmen, doch mochte man nicht wunschen, daB unsere Rezeptformeln, die auch schon zu iimfangreich erscheinen, den Umfang der ,,The National Formulary" annehmen. Inhalt, Gestaltung und Umfang konnten andererseits die in Deutschland vielfacli be- stehende Ansicht widerlegen, da13 die Rezeptur in den angelsachsischen Staaten nicht gepflegt wii rde . Die an der Gesundheitsentwicklung in England interessierten Kreise haben gemeinsani die National Formulary gestaltet. Man stand bei der Bearbeitung vor den Problemen, wie sie auch in Deutschland bekannt sind. Man war bemuht, nur pharmakologisch be- griindete Vorschriften beizubehalten, konnte aber manche sehr oft verwendete, den heutigeu Ansichten nicht mehr unbedingt entsprechende, aber traditionell verankerte Rezeptformel nicht fallen lassen. Patentierte Namen wurden durch die in der Britischen Pharmakopoe ublichen Namen oder von den Herausgebern vorgeschlagene, fur die zu- kiinftige Verwendung empfohlene Namen ersetzt (Novocain --f Procain, Cardiazol -j Leptazol, Salyrgan -j Mersalyl), besonders, wenn mehrere Namen den gleichen Stoff betreffen (Cevelin, Celin, Cantan, Redoxon + Acid. Ascorb.). Eine Tabelle identischer (,,equivalent") Mittel ermoglicht, Patentnamen und neue Namen zu vergleichen. Das bei aller Kritik den Angelsachsen eigene Geschick, durch eine zweckmiiOige Gestaltung dem Benutzer die Materie besonders nahezubringen, zeigt sich in dem den eigentlichen Vorschriften vorangehenden Kapitel ,,Notes for Prescribers", das eine kleine Pharmakologie darstellt. Der Abschnitt umfal3t altbekaunte, vor allem aber - eingehender behandelt - die neu dem Arzneischatz zugefuhrten Mittel wie die Anti- biotika, Hormone, Vitamine, Sulfonamide ; aber auch den ,,Tonics", ,,Purgatives", ,,Hypnotics" sind je zwei Seiten gewidmet. Es folgen die Vorschriften fur starkwirkende Stoffe und Gifte und dann nach einigen allgemeinen Angaben eine nach Indikations- gebieten (z. B. Antisyphylitics, Antacides, Preparations Acting on the Heart) ausgerichtete Ubersicht, die den Arzten Hinweise fur eine Auswahl oder einen Austausch gibt. Die damn anschlieBenden, die Seiten 56 - 162 umfassenden eigentlichen ,,Formeln" sind nicht wie in unseren Rezeptformeln nach Indikationsgebieten, sondern nach Be- reitungsweisen geordnet, wobei aber z. B. ,,Eye-Drops", ,,Eye-Lotions" und ,,Eye- Ointments" einander folgen. Vielfach wird dabei auf die britische Pharmakopoe Bezug genommen, wodurch sich Einzelangaben eriibrigen. Die geschickte Anordnung zeigt wieder das besondere Kapitel ,,Infants' Section", worin die Geschmackskorrigenzien eine besondere Rolle spielen, fur Kinder unter 5 Jahren nach dem Grade der SuBigkeit, fur Kinder iiber 5 Jahren mehr nach dem Aroma ausgewahlt. Den SchluB bilden Dosie- rungstabellen, Namen identischer (,,equivalent") Mittel und. iihnliche Angaben und ein Index. Das Dental Practitioners' Formulary 1952 for use in the National Health Service, 28 Seiten, schlieBt sich dem groljeren Werk ,,The National Formulary" mit entsprechend zweckmiiaiger Einteilung und zweckentsprechendem Inhalt an. Awe Abgeschlossen am 8. Mai 1953 Verantwortiich fur die Redaktion: Prof. Dr. Fr. v. Bruchhausen, Braunschweig, Pharm.-chem. Institut der Technischen Hochschule; fur den Anzelgenteii: W. Thiel, Welnheim/Bergstr. - Copyrlgiit 1963 by Verlag Chemie, GmbH. (Geschiiftsfiihrer Eduard Kreuzhage), Weinheim/Bergstr. - Printed in Qermany. - Aile Rechte, insbesondere dle der uberseteung, vorbehalten. - Kein Teil dieser Zeitschrift darf in irgendeiner Form - durch Photokopie, Mikrofilm oder trgendein anderes Verfahren - ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert werden. All rights reeerved (including those of translation8 into foreign languages). No part of this issue may be reproduced in any form, by photostat, microfilm, or any other means, without written permission from the publishers. - III/18/127/KB/Z 045.

Dental Practitioners' Formulary 1952 for use in the National Health Service, 28 S

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220 Buehb espr echungcn Armiv der Pharmazie

Dental Practitioners' Formulary 1952 for use in the National Health Service, 28 S. Wie in Deutschland die ,,Deutschen Rezept-Formeln", sind in England die in ,,The

National Formulary" zusammengestellten Rezeptverordnungsmoglichkeiten beliebt. Unsere Rezeptformeln konnten manche Anregung aus dem englischeii Parallelwerk iiber- nehmen, doch mochte man nicht wunschen, daB unsere Rezeptformeln, die auch schon zu iimfangreich erscheinen, den Umfang der ,,The National Formulary" annehmen. Inhalt, Gestaltung und Umfang konnten andererseits die in Deutschland vielfacli be- stehende Ansicht widerlegen, da13 die Rezeptur in den angelsachsischen Staaten nicht gepflegt wii rde .

Die an der Gesundheitsentwicklung in England interessierten Kreise haben gemeinsani die National Formulary gestaltet. Man stand bei der Bearbeitung vor den Problemen, wie sie auch in Deutschland bekannt sind. Man war bemuht, nur pharmakologisch be- griindete Vorschriften beizubehalten, konnte aber manche sehr oft verwendete, den heutigeu Ansichten nicht mehr unbedingt entsprechende, aber traditionell verankerte Rezeptformel nicht fallen lassen. Patentierte Namen wurden durch die in der Britischen Pharmakopoe ublichen Namen oder von den Herausgebern vorgeschlagene, fur die zu- kiinftige Verwendung empfohlene Namen ersetzt (Novocain --f Procain, Cardiazol -j Leptazol, Salyrgan -j Mersalyl), besonders, wenn mehrere Namen den gleichen Stoff betreffen (Cevelin, Celin, Cantan, Redoxon + Acid. Ascorb.).

Eine Tabelle identischer (,,equivalent") Mittel ermoglicht, Patentnamen und neue Namen zu vergleichen. Das bei aller Kritik den Angelsachsen eigene Geschick, durch eine zweckmiiOige Gestaltung dem Benutzer die Materie besonders nahezubringen, zeigt sich in dem den eigentlichen Vorschriften vorangehenden Kapitel ,,Notes for Prescribers", das eine kleine Pharmakologie darstellt. Der Abschnitt umfal3t altbekaunte, vor allem aber - eingehender behandelt - die neu dem Arzneischatz zugefuhrten Mittel wie die Anti- biotika, Hormone, Vitamine, Sulfonamide ; aber auch den ,,Tonics", ,,Purgatives", ,,Hypnotics" sind je zwei Seiten gewidmet. Es folgen die Vorschriften fur starkwirkende Stoffe und Gifte und dann nach einigen allgemeinen Angaben eine nach Indikations- gebieten (z. B. Antisyphylitics, Antacides, Preparations Acting on the Heart) ausgerichtete Ubersicht, die den Arzten Hinweise fur eine Auswahl oder einen Austausch gibt.

Die damn anschlieBenden, die Seiten 56 - 162 umfassenden eigentlichen ,,Formeln" sind nicht wie in unseren Rezeptformeln nach Indikationsgebieten, sondern nach Be- reitungsweisen geordnet, wobei aber z. B. ,,Eye-Drops", ,,Eye-Lotions" und ,,Eye- Ointments" einander folgen. Vielfach wird dabei auf die britische Pharmakopoe Bezug genommen, wodurch sich Einzelangaben eriibrigen. Die geschickte Anordnung zeigt wieder das besondere Kapitel ,,Infants' Section", worin die Geschmackskorrigenzien eine besondere Rolle spielen, fur Kinder unter 5 Jahren nach dem Grade der SuBigkeit, fur Kinder iiber 5 Jahren mehr nach dem Aroma ausgewahlt. Den SchluB bilden Dosie- rungstabellen, Namen identischer (,,equivalent") Mittel und. iihnliche Angaben und ein Index.

Das Dental Practitioners' Formulary 1952 for use in the National Health Service, 28 Seiten, schlieBt sich dem groljeren Werk ,,The National Formulary" mit entsprechend zweckmiiaiger Einteilung und zweckentsprechendem Inhalt an. Awe

Abgeschlossen am 8. Mai 1953

Verantwortiich fur die Redaktion: Prof. Dr. Fr. v. Bruchhausen, Braunschweig, Pharm.-chem. Institut der Technischen Hochschule; fur den Anzelgenteii: W. Thiel, Welnheim/Bergstr. - Copyrlgiit 1963 by Verlag Chemie, GmbH. (Geschiiftsfiihrer Eduard Kreuzhage), Weinheim/Bergstr. - Printed in Qermany. - Aile Rechte, insbesondere dle der uberseteung, vorbehalten. - Kein Teil dieser Zeitschrift darf in irgendeiner Form - durch Photokopie, Mikrofilm oder trgendein anderes Verfahren - ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert werden. All rights reeerved (including those of translation8 into foreign languages). No part of this issue may be reproduced in any form, by photostat, microfilm, or any

other means, without written permission from the publishers. - III/18/127/KB/Z 045.