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Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bauamt Bremen-Nord 23.04.2019 Tel. 361-7373 Herr Hafke Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (S) Vorlage Nr.: 19/ 622(S) Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft am 02.05.2019 Bebauungsplan 1246 für ein Gebiet in Bremen-Vegesack und Bremen-Lesum zwischen - Friedrich-Humbert-Straße - Maschkuhlen - Am Wasser - Lesumstraße - Seefahrtshöhe - Seefahrtshof - Seefahrtstraße Bearbeitungsstand: 22.03.2019 (Planaufstellungsbeschluss) I Sachdarstellung A Problem Auf der Grundlage der Beschlüsse des “Runden Tisches Oeversberg“ von Dezember 2016 soll die ausgeübte Sportnutzung auf dem Oeversberg dauerhaft weiter betrieben und gleich- zeitig eine 2 ha große Teilfläche für die Nutzung durch die Jacobs University integriert wer- den. Zur Umsetzung dieser Ziele wird derzeit eine städtebauliche Rahmenplanung in einem kooperativen Beteiligungsverfahren mit Vertretern der Nutzer und der Grundstückseigentü- merinnen und -eigentümer, den Fachverwaltungen, der Ortspolitik und den beauftragen Pla- nungsbüros entwickelt. Die Festsetzungen der derzeit rechtsgültigen Bebauungspläne 911 und 361 A ermöglichen keine Entwicklung im Sinne der vereinbarten Neuordnung des Plan- gebiets. B Lösung Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes (Bebauungsplanverfahren 1246) nach dem Bau- gesetzbuch (BauGB). B 1 Entwicklung und Zustand Das Plangebiet befindet sich am östlichen Rand des Ortsteils Grohn und hat eine Größe von ca. 11 ha. Von der Planung berührt wird außerdem ein schmaler Geländestreifen des östlich anschließenden Ortsteils St. Magnus. Die naturräumliche Lage des Plangebietes auf der ho-

Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für ...€¦ · Gesamtanlage mit effektiv nutzbaren Spielflächen (Kunstrasenplatz) erforderlich. ... Bau und Verkehr mit den Bei-räten

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  • Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bauamt Bremen-Nord

    23.04.2019 Tel. 361-7373

    Herr Hafke Deputation für Umwelt, Bau,

    Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (S)

    Vorlage Nr.: 19/ 622(S)

    Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau,

    Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft am 02.05.2019

    Bebauungsplan 1246 für ein Gebiet in Bremen-Vegesack und Bremen-Lesum zwischen - Friedrich-Humbert-Straße - Maschkuhlen - Am Wasser - Lesumstraße - Seefahrtshöhe - Seefahrtshof - Seefahrtstraße

    Bearbeitungsstand: 22.03.2019 (Planaufstellungsbeschluss)

    I Sachdarstellung

    A Problem Auf der Grundlage der Beschlüsse des “Runden Tisches Oeversberg“ von Dezember 2016 soll die ausgeübte Sportnutzung auf dem Oeversberg dauerhaft weiter betrieben und gleich-zeitig eine 2 ha große Teilfläche für die Nutzung durch die Jacobs University integriert wer-den. Zur Umsetzung dieser Ziele wird derzeit eine städtebauliche Rahmenplanung in einem kooperativen Beteiligungsverfahren mit Vertretern der Nutzer und der Grundstückseigentü-merinnen und -eigentümer, den Fachverwaltungen, der Ortspolitik und den beauftragen Pla-nungsbüros entwickelt. Die Festsetzungen der derzeit rechtsgültigen Bebauungspläne 911 und 361 A ermöglichen keine Entwicklung im Sinne der vereinbarten Neuordnung des Plan-gebiets.

    B Lösung Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes (Bebauungsplanverfahren 1246) nach dem Bau-gesetzbuch (BauGB).

    B 1 Entwicklung und Zustand Das Plangebiet befindet sich am östlichen Rand des Ortsteils Grohn und hat eine Größe von ca. 11 ha. Von der Planung berührt wird außerdem ein schmaler Geländestreifen des östlich anschließenden Ortsteils St. Magnus. Die naturräumliche Lage des Plangebietes auf der ho-

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    hen Vegesacker Geest ist gekennzeichnet durch die stark ausgebildete Hangkante auf der Lesumseite mit dem Ausblick auf die Niederungslandschaft der Bremer Wesermarsch. Die Grenzen des Plangebietes berühren außerdem im Westen und Osten die Wohngebiete Maschkuhlen und Seefahrtstraße sowie den Seefahrtshof und im Norden das Gelände der Jacobs University Bremen (JUB) an der Friedrich-Humbert-Straße. Das als Oeversberg bezeichnete Freiflächenplateau zwischen den Wohngebieten von Grohn und St. Magnus bildet eine dem ehemaligen Kasernen- und heutigen Campusgelände vorge-lagerte Sportfreifläche mit Verbindung zur schmalen Parkanlage am steilen Geesthang zur Lesum. Zwischen Plateau und Fuß des Geesthangs beträgt der Höhenunterschied ca. 12 bis 13 m. Die sich in Nutzung befindlichen öffentlichen Sportanlagen umfassen mit den Nebenanlagen für das Parken und die Umkleide eine Gesamtfläche von ca. 5,3 ha. Hinzu kommen 3 aufge-gebene Tennisplätze ohne Nutzung und das ehemalige Hallenschwimmbad der Bundes-wehr, welches, seither privat betrieben und öffentlich gefördert, ein wichtiges Angebot für die Schwimmvereine in Bremer Norden darstellt. Die grünen Freiflächen umfassen 1,6 ha und setzen sich zusammen aus öffentlichen Parkwegen an den Rändern und eine größere mit Jungbäumen überwachsene Vorrats- und Abstandsfläche der Sportanlage am Ostrand des Oeversberg. Bei dieser als Sportanlage ausgewiesenen Fläche (ca. 0,8 ha) handelt es sich nach dem bremischen Waldgesetz um eine Waldfläche. Bei den Sportanlagen handelt es sich um 3 Großspielfelder (2 Rasen-, 1 Rotgrandplatz) für den Fußball, sowie 6 Tennisplätze, eine BMX-Bahn und eine Skateranlage. Die Umkleide-räume und Duschen befinden sich in einem Gebäude an der Friedrich-Humbert-Straße. Eigentümerin der Osthälfte des Oeversbergs ist die Jacobs University Bremen (JUB), die diese ca. 4 ha umfassende Fläche 2010 im Rahmen eines Tausches von der Stadt für die Abgabe einer gleichgroßen universitätseigenen Fläche im Norden erhielt. Aktuell wird nach erfolgter Erklärung der Hochschule zu Ihren Entwicklungsabsichten eine teilweise Rücküber-tragung dieser Flächen und die Auflösung der bisherigen Ankaufsoption der Jacobs Universi-ty für die Westhälfte des Oeversbergs vorbereitet. Durch eine umfassende inhaltliche und räumliche Neuausrichtung (Aufgabe der erfolglosen Entwicklungsbemühungen eines “Science Parks“ im Norden zugunsten einer Norderweite-rung der JUB) reduziert sich der Flächenbedarf der Universität im Süden auf dem Oevers-berg auf eine Teilfläche von 2 ha der Gesamtfläche und ermöglicht so den dauerhaften Er-halt des bestehenden Sportbetriebs. Vor dieser nunmehr möglichen Parallelentwicklung bestand in der Vergangenheit für den Sport die Situation einer für 2015 und 2025 in 2 Teilschritten geplanten Auflösung und Verla-gerung der Sportnutzungen, da die Grundsatzbeschlüsse und Vereinbarungen zwischen dem Bremer Senat und der JUB von 2005 perspektivisch eine vollumfängliche Nutzung der Flächen für den universitären Betrieb vorsahen. Nach dem Wegfall dieses langanhaltenden „Verlagerungsvorbehalts“ mit einhergehendem Modernisierungsstau können jetzt grundsätzlich wieder Investitionen für die Entwicklung und Anpassung der Sportanlagen an die veränderten Nachfrage- und Wettkampfbedingungen geplant und vorgenommen werden. Auch für die Ausweisung und verträgliche Situierung einer 2 ha großen Teilfläche für univer-sitäre Nutzungen ist eine Neugliederung der bestehenden Sportanlagen zu einer kompakten Gesamtanlage mit effektiv nutzbaren Spielflächen (Kunstrasenplatz) erforderlich.

    B 2 Geltendes Planungsrecht Der Flächennutzungsplan Bremen stellt für den Oeversberg Grünflächen und Sonderbauflä-chen mit der Zweckbestimmung Jacobs University dar. Eine geplante Grünverbindung (Dar-stellung Grünverbindung – Planung) führt vom Stammgelände der JUB nördlich der Fried-rich-Humbert-Straße zentral über den Oeversberg zum Parkweg am Lesumhang (Darstel-

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    lung im FNP als bestehende Grünverbindung). Soweit sich aus den Ergebnissen der fortlau-fenden Rahmenplanung zur Neugestaltung des Oeversberg die Erforderlichkeit einer Flä-chennutzungsplanänderung ergeben sollte, soll ein entsprechendes Verfahren parallel zum Bebauungsplanverfahren 1246 durchgeführt werden. Das Plangebiet umfasst im Wesentlichen den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 917 bekannt gemacht am 11.10.1974. Südlich der Friedrich-Humbert-Straße setzt der Bebau-ungsplan Grünflächen „Sportplatz“ und ein Baugrundstück für den Gemeinbedarf (GRZ 0,4, GFZ 1,2) mit der Zweckbestimmung „Schule“ fest. Für die Grünflächen entlang der Straße „Am Wasser“ gilt die Zweckbestimmung „Park, Grünanlage“. Der Bebauungsplan 361 (Teil B), bekanntgemacht am 15.02.1974, setzt für den östlichen Rand des Geltungsbereiches Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ und an der Friedrich-Humbert-Straße eine Gemeinbedarfsfläche mit einer Bauzone (GRZ 0,4, GFZ 0,8) und der Zweckbestimmung „Hallenbad“ fest.

    B 3 Planungsziele Der neue Bebauungsplan soll die Ergebnisse des laufenden Beteiligungsverfahrens und der städtebaulichen Rahmenplanung zur Neuordnung des Oeversbergs planungsrechtlich um-setzen und absichern. Dies geschieht durch rechtsverbindliche Festsetzungen über die zu-lässige Art der Nutzung (Sportanlage, Sondergebiet Universität) und für das Baugebiet der JUB auch über das zulässige Maß der Nutzung. Der Runde Tisch Oeversberg hat sich am 26.03.2019 zur Konkretisierung der Planungen für die Neugestaltung des Oeversbergs getroffen und eine einstimmige Empfehlung zur zukünftigen Flächenverteilung der unterschiedlichen Nutzungen von Sport und Universität abgegeben (siehe Anlage 2 mit der dargestellten Vorplanung). Neben der Integration einer 2 ha umfassenden Entwicklungsfläche für die Jacobs University auf der Ostseite des Oeversberg wird eine umfassende Konzeption zur Neugestaltung mit modernisierten und an die aktuellen Standards angepassten Sportanlagen sowie die Entwicklung eines attraktiven Entreegebäudes am Kopf der Sportanlage vorgeschlagen. Die Festsetzungen zur Art der Nutzung werden im Verfahren auch in immissionsschutzrecht-licher Hinsicht überprüft. Die unterschiedlichen Nutzungsarten sind sowohl auf dem Oevers-berg als auch gegenüber den angrenzenden Bestandsnutzungen aufeinander abzustimmen und im Plankonzept entsprechend umzusetzen, z. B. durch ausreichende Abstandszonen und einer geeigneten Flächenpositionierung auf dem Oeversberg. Der dauerhafte Weiterbe-trieb der ausgeübten Sportnutzung und die Integration einer bebaubaren, auch für Wohn-zwecke nutzbaren Fläche (College-Bauten) für die JUB soll sichergestellt werden. Aus stadt- und freiraumplanerischer Sicht ist die Neugestaltung des Oeversberg im Zusam-menhang mit den anschließenden Stadt- und Landschaftsräumen zu entwickeln. Neben den funktionalen Anforderungen an die Erschließung von Sport und Universität sind daher auch die fußläufigen Verbindungen der Ortsteile Grohn und St. Magnus mit dem Naherholungsge-biet an der Lesum zu berücksichtigen. Dabei geht es insbesondere um Lösungen zur räumli-chen Fortsetzung des Städtebaukonzeptes für den Universitätscampus mit einer ablesbaren Nord-Süd-Entwicklung der Räume und Freiflächen. Die Entwicklung der neu bebaubaren Fläche soll dabei auch die hohen Freiraumqualitäten des Landschaftsraums mit den Wohn-quartieren an der Geestkante im Süden berücksichtigen. Einige Teilflächen des Oeversberg sind ohne Nutzung und teils dicht bewachsen mit Bäu-men und Gehölzen. Ein zu entwickelnder Grünordnungsplan soll Klarheit über die Wertigkeit der Flächen und die mögliche Integration des Grünbestands in die Neuordnung des Oevers-bergs bringen sowie die Anknüpfung zu den naturraumgeprägten Nachbarflächen berück-sichtigen.

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    B 4 Erfordernis der Planaufstellung Da die Festsetzungen der derzeit rechtsgültigen Bebauungspläne 911 und 361 A keine Ent-wicklung im Sinne der vereinbarten Neuordnung des Plangebiets ermöglichen, besteht das Erfordernis zur Neufassung des Planungsrechts durch einen neuen Bebauungsplan. Die Zu-sammenfassung des bislang getrennten Planrechts zu einem neuen Bebauungsplan ent-spricht der Notwendigkeit einer aufeinander abgestimmten Entwicklung der Neuaufteilung des Oeversberg in Sport und Universität.

    C Umweltprüfung / Umweltbericht Im Bauleitplanverfahren wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. In der Umweltprüfung werden die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Pla-nung ermittelt, bewertet und in einem Umweltbericht dargestellt. Eventuell erforderliche Gut-achten werden in Abstimmung mit den zuständigen Behörden beauftragt.

    D Finanzielle Auswirkungen Die der Stadtgemeinde Bremen mit der Realisierung des Bebauungsplanes entstehenden Kosten und Einnahmen werden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange überschlägig ermittelt und der Deputation für Umwelt, Bau, Ver-kehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft in der Vorlage zur öffentlichen Ausle-gung mitgeteilt.

    E Gender-Prüfung, Energetische Aspekte, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Barrierefreiheit Der Planentwurf wird im weiteren Verfahren hinsichtlich der genannten Aspekte geprüft. Über das Ergebnis dieser Prüfung wird die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtent-wicklung, Energie und Landwirtschaft im Rahmen der weiteren Beschlussfassung zu diesem Bauleitplanentwurf unterrichtet.

    F Abstimmung Dem Ortsamt Vegesack und dem Ortsamt Lesum wurde die Deputationsvorlage gemäß der Richtlinie über die Zusammenarbeit des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr mit den Bei-räten und Ortsämtern in der Fassung vom 17. November 2016 übersandt.

    II Beschlussvorschlag 1. Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Land-

    wirtschaft (S) fasst den Beschluss, dass für das im Übersichtsplan bezeichnete Gebiet in Bremen-Vegesack zwischen Friedrich-Humbert-Straße, Maschkuhlen, Am Wasser, Seefahrtshöhe, Seefahrtshof und Seefahrtsstraße ein Bebauungs-plan aufgestellt werden soll (Planaufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 1246). Die Planung soll im Grundsatz die in der Deputationsvorlage enthaltenen Ziele und Zwecke verfolgen.

    Anlagen: 1) Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches 2) Ergebnisse des Runden Tischs vom 26.03.2019 mit Vorentwurf eines Rahmenplans

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    305

    1091/46

    120

    1169

    283/4

    1238

    310

    1156

    162

    1235

    275

    1133/8

    1154

    1167

    1137/3

    158/2

    158/3

    1218/14

    184/8

    1243

    1117/3

    160/21

    118/1

    1247/1

    1133/2

    1091/28

    1122/2

    1143

    160/23

    160/13

    160/25

    1136/1

    160/51

    1122/4

    1091/25

    176

    1236

    1091/20

    304

    1091/61

    1091/22

    160/43

    1166

    173

    160/34

    1197/1

    159/2

    181/4

    1201/2

    185/3

    182/1

    181/3

    1218/11

    307

    164

    1173/1

    301

    1158

    1254/3

    1176/1

    282/1

    1091/26

    1218/13

    1199

    1091/29

    177/4

    1201/4

    1122/3

    1200

    1256/2

    177/1

    1201/3

    1196/4

    1153

    1258

    184/9

    181/2

    1256/1

    177/2

    1198

    185/2

    33/1

    186/1

    214/1

    5/2

    31

    5/4

    214/2

    6/49

    6/61

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    30/1

    5/3

    186/2

    166

    185/5

    6/5

    160/46

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    167

    160/28

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    1117/2

    1127

    171

    175

    1114/1

    160/20

    279

    108/1

    169

    1244/3

    303

    110

    160/17

    309

    299

    6/8

    1125

    160/50

    160/41

    1257

    1091/45

    149

    160/30

    118/2

    1245

    280

    1231/2

    1232

    174

    160/9

    1130

    105

    302

    1175

    170

    150

    1133/9

    161

    1251/1

    1091/64

    1242

    160/39

    109/2

    1159

    1114/2

    1170

    108/2

    1163

    282/2

    1250/8

    160/45

    1246/2

    160/5

    322

    1129/3

    1251/2

    163

    160/18

    6/3

    187/9

    6/31

    212/2

    6/7

    160/26

    1091/62

    165

    1091/21

    1121

    106

    1144/2

    160/47

    A

    m

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    r

    M

    aschkuhlen

    Seefahrtshof

    Am

    Wasser

    Maschkuhlen

    Bebauungsplan 1246

    0 10 20 30 40 50 100 m

    AutoCAD SHX TextN

  • Bauamt Bremen-Nord

    Bremen, den ........................

    Amtsleiter

    ..............................................

    Übersichtsplan zum

    Bebauungsplan 1246

    Bekanntmachung gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch im WESER-KURIER

    vom ............................

    Dieser Übersichtsplan hat der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung,

    Energie und Landwirtschaft bei ihrem Planaufstellungsbeschluss

    vom .................................. vorgelegen.

    Bremen, den ...................................

    ........................... ...................................

    Vorsitzende/r Senator/in

    Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde)

    Übersichtsplan zum

    Bebauungsplan 1246

    Bearbeitet : Hafke

    Gezeichnet : Hartlage 22.03.2019

    Verfahren : Walzner

    Grenze des räumlichen Geltungsbereiches

    Größe des Plangebietes ca. 11,5 ha

    Ausschnitt aus dem Stadtplan

    Originalmaßstab 1:10000

    für ein Gebiet in Bremen-Vegesack und Bremen-Lesum

    zwischen

    - Friedrich-Humbert-Straße

    - Maschkuhlen

    - Am Wasser

    - Lesumstraße

    - Seefahrtshöhe

    - Seefahrtshof

    - Seefahrtstraße

    Bearbeitungsstand: 22.03.2019

  • Anlage 2

    Runder Tisch Oeversberg – 2. Phase zur Konkretisierung der Planung auf dem Oeverberg

    Der Runde Tisch Oeversberg hat sich am 26.03.2019 zur Konkretisierung der Planungen für die Neugestaltung des Oeversbergs getroffen und eine einstimmige Empfehlung zur zukünftigen Flächenverteilung der unterschiedlichen Nutzungen von Sport und Universität abgegeben. Die Ergebnisse sollen in einer weiteren Runde konkretisiert und in den Details weiterentwickelt werden. Die Vereine formulieren derzeit ihre spezifischen Anforderungen an die Sportflächen bzw. an die ganze sportliche Anlage, damit die Planer die Konzeption weiter ausarbeiten können.

    Außerdem bereitet das Bauamt Bremen-Nord für die Sitzung der Baudeputation im Mai eine Vorlage zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes 1246 für den Oeversberg vor, der Bebauungsplan soll parallel zum Beteiligungsverfahren fortlaufend entwickelt werden und die Ergebnisse des Runden Tisches ins Planungsrecht umsetzen bzw. integrieren.

    Zum Runden Tisch eingeladen haben das Sportamt, der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, die Jacobs University Bremen und das Bauamt Bremen-Nord. Die Moderation des Runden Tisches erfolgt durch Frau Dr. Lehmann und Frau Götze vom Büro proloco.

    Weitere Teilnehmer/ -innen sind die Vertreter/-innen der auf dem Oeversberg ansässigen Sportvereine mit jeweils 2 Vertreter je Verein, der Ortsamtleiter Vegesack, die Beiratssprecher des Beirats Vegesack und ein Vertreter der Wirtschaftsförderung Bremen.

    Die vom Runden Tisch einstimmig empfohlene Flächenaufteilung für die weitere Planung:

    (Abbildung Böge Linder K2 und WES Landschaftsarchitektur)

  • Neben der Integration einer 2 ha umfassenden Entwicklungsfläche für die Jacobs University auf der Ostseite des Oeversberg wird eine umfassende Konzeption mit modernisierten und an die aktuellen Standards angepassten Sportanlage sowie die Entwicklung eines attraktiven Entreegebäudes am Kopf der Sportanlage vorgeschlagen. Als Sportprogramm ist geplant: ein Kunstrasenplatz anstelle des Rotgrandplatzes, Erhalt eines Rasenplatzes, eine Option zur Verlängerung der BMX-Bahn, 4 Tennisplätze sollen sofort hergestellt werden, eine Option für 2 weitere Tennisplätze wird berücksichtigt.

    Die Sportanlage soll nach dieser Konzeption an der Friedrich-Humbert-Straße ein langgestrecktes Eingangsgebäude mit den zusammengefassten Nutzungen Umkleide, Nebenräume und Skateranlage erhalten. Die BMX-Anlage kann mit dem Starterpodest an diesen Baukörper angeschlossen und die Bahnstrecke im Süden verlängert werden.

    Zwischen den Nutzungen Sport und JUB ist ein Grünstreifen eingefügt, der in Nord-Süd-Richtung verläuft und als Freifläche der Sportanlage eine Abstandzone zwischen den Sportnutzungen und dem neuen Baugebiet der Universität darstellt.

    Die JUB Fläche ist als eigenständiges Quartier mit unterschiedlichen Bautypologien und ausreichenden Abständen zu den Nachbarnutzungen entwickelbar.

    An der Friedrich-Humbert-Straße ist insbesondere aus städtebaulichen Gründen (als Gegenüber einer zukünftigen Bebauung des südlichen Campusgeländes der JUB an der Friedrich-Humbert-Straße) ein sogenanntes Verfügungsgebäude in der neuen Rahmenplanung vorgesehen, die mögliche Nutzung soll im weiteren Verfahren konkretisiert werden.

    Die weitere freiraumplanerische unnd städtebauliche Ausarbeitung erfolgt durch die beauftragten Büros, die bereits die Grundlagen für erste Runde erarbeitet haben: die städtebauliche Rahmenplanung für den Oeversberg ist an die Hamburger Büros Böge Lindner k2 Architekten und WES Landschaftsarchitekten vergeben. WES erstellt neben der Freiraumplanung auch den Grünordnungsplan und wird unterstützt durch das ortsansässige Büro Tesch Landschaftsplanung und Umweltplanung (insbesondere Artenschutz und verschiedene Kartierungen). Der Beteiligungsprozess wird moderiert vom Büro proloco, ein Lärmgutachter begleitet den Planungsprozess zur schalltechnischen Integration der Sportanlagen.

    Bauamt Bremen-Nord

    16.04.2019

    Hafke

    00_BP_1246_Vorlage_OeversbergI SachdarstellungA ProblemB LösungB 1 Entwicklung und ZustandB 2 Geltendes PlanungsrechtB 3 PlanungszieleB 4 Erfordernis der PlanaufstellungC Umweltprüfung / UmweltberichtD Finanzielle AuswirkungenE Gender-Prüfung, Energetische Aspekte, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, BarrierefreiheitF AbstimmungII Beschlussvorschlag

    01_BP_1246_Übersichtsplan1246_Übersichtsplan_22_03_2019_Plan A3Pläne und AnsichtenPlan A3

    1246_Uebersichtsplan_12_03_2019_StempelPläne und AnsichtenStempel A3

    02_BP_1246_NEU_Anlage2_Ergebnisse_des_runden_Tisches

    4

    2

    Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr

    Bauamt Bremen-Nord

    23.04.2019

    Tel. 361-7373 Herr Hafke

    Deputation für Umwelt, Bau,Verkehr, Stadtentwicklung,Energie und Landwirtschaft (S)

    Vorlage Nr.: 19/ 622(S)

    Deputationsvorlage

    für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau,

    Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft

    am 02.05.2019

    Bebauungsplan 1246

    für ein Gebiet in Bremen-Vegesack und Bremen-Lesum

    zwischen

    · Friedrich-Humbert-Straße

    · Maschkuhlen

    · Am Wasser

    · Lesumstraße

    · Seefahrtshöhe

    · Seefahrtshof

    · Seefahrtstraße

    Bearbeitungsstand: 22.03.2019

    (Planaufstellungsbeschluss)

    ISachdarstellung

    AProblem

    Auf der Grundlage der Beschlüsse des “Runden Tisches Oeversberg“ von Dezember 2016 soll die ausgeübte Sportnutzung auf dem Oeversberg dauerhaft weiter betrieben und gleichzeitig eine 2 ha große Teilfläche für die Nutzung durch die Jacobs University integriert werden. Zur Umsetzung dieser Ziele wird derzeit eine städtebauliche Rahmenplanung in einem kooperativen Beteiligungsverfahren mit Vertretern der Nutzer und der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, den Fachverwaltungen, der Ortspolitik und den beauftragen Planungsbüros entwickelt. Die Festsetzungen der derzeit rechtsgültigen Bebauungspläne 911 und 361 A ermöglichen keine Entwicklung im Sinne der vereinbarten Neuordnung des Plangebiets.

    BLösung

    Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes (Bebauungsplanverfahren 1246) nach dem Baugesetzbuch (BauGB).

    B 1Entwicklung und Zustand

    Das Plangebiet befindet sich am östlichen Rand des Ortsteils Grohn und hat eine Größe von ca. 11 ha. Von der Planung berührt wird außerdem ein schmaler Geländestreifen des östlich anschließenden Ortsteils St. Magnus. Die naturräumliche Lage des Plangebietes auf der hohen Vegesacker Geest ist gekennzeichnet durch die stark ausgebildete Hangkante auf der Lesumseite mit dem Ausblick auf die Niederungslandschaft der Bremer Wesermarsch. Die Grenzen des Plangebietes berühren außerdem im Westen und Osten die Wohngebiete Maschkuhlen und Seefahrtstraße sowie den Seefahrtshof und im Norden das Gelände der Jacobs University Bremen (JUB) an der Friedrich-Humbert-Straße.

    Das als Oeversberg bezeichnete Freiflächenplateau zwischen den Wohngebieten von Grohn und St. Magnus bildet eine dem ehemaligen Kasernen- und heutigen Campusgelände vorgelagerte Sportfreifläche mit Verbindung zur schmalen Parkanlage am steilen Geesthang zur Lesum. Zwischen Plateau und Fuß des Geesthangs beträgt der Höhenunterschied ca. 12 bis 13 m.

    Die sich in Nutzung befindlichen öffentlichen Sportanlagen umfassen mit den Nebenanlagen für das Parken und die Umkleide eine Gesamtfläche von ca. 5,3 ha. Hinzu kommen 3 aufgegebene Tennisplätze ohne Nutzung und das ehemalige Hallenschwimmbad der Bundeswehr, welches, seither privat betrieben und öffentlich gefördert, ein wichtiges Angebot für die Schwimmvereine in Bremer Norden darstellt. Die grünen Freiflächen umfassen 1,6 ha und setzen sich zusammen aus öffentlichen Parkwegen an den Rändern und eine größere mit Jungbäumen überwachsene Vorrats- und Abstandsfläche der Sportanlage am Ostrand des Oeversberg. Bei dieser als Sportanlage ausgewiesenen Fläche (ca. 0,8 ha) handelt es sich nach dem bremischen Waldgesetz um eine Waldfläche.

    Bei den Sportanlagen handelt es sich um 3 Großspielfelder (2 Rasen-, 1 Rotgrandplatz) für den Fußball, sowie 6 Tennisplätze, eine BMX-Bahn und eine Skateranlage. Die Umkleideräume und Duschen befinden sich in einem Gebäude an der Friedrich-Humbert-Straße.

    Eigentümerin der Osthälfte des Oeversbergs ist die Jacobs University Bremen (JUB), die diese ca. 4 ha umfassende Fläche 2010 im Rahmen eines Tausches von der Stadt für die Abgabe einer gleichgroßen universitätseigenen Fläche im Norden erhielt. Aktuell wird nach erfolgter Erklärung der Hochschule zu Ihren Entwicklungsabsichten eine teilweise Rückübertragung dieser Flächen und die Auflösung der bisherigen Ankaufsoption der Jacobs University für die Westhälfte des Oeversbergs vorbereitet.

    Durch eine umfassende inhaltliche und räumliche Neuausrichtung (Aufgabe der erfolglosen Entwicklungsbemühungen eines “Science Parks“ im Norden zugunsten einer Norderweiterung der JUB) reduziert sich der Flächenbedarf der Universität im Süden auf dem Oeversberg auf eine Teilfläche von 2 ha der Gesamtfläche und ermöglicht so den dauerhaften Erhalt des bestehenden Sportbetriebs.

    Vor dieser nunmehr möglichen Parallelentwicklung bestand in der Vergangenheit für den Sport die Situation einer für 2015 und 2025 in 2 Teilschritten geplanten Auflösung und Verlagerung der Sportnutzungen, da die Grundsatzbeschlüsse und Vereinbarungen zwischen dem Bremer Senat und der JUB von 2005 perspektivisch eine vollumfängliche Nutzung der Flächen für den universitären Betrieb vorsahen.

    Nach dem Wegfall dieses langanhaltenden „Verlagerungsvorbehalts“ mit einhergehendem Modernisierungsstau können jetzt grundsätzlich wieder Investitionen für die Entwicklung und Anpassung der Sportanlagen an die veränderten Nachfrage- und Wettkampfbedingungen geplant und vorgenommen werden.

    Auch für die Ausweisung und verträgliche Situierung einer 2 ha großen Teilfläche für universitäre Nutzungen ist eine Neugliederung der bestehenden Sportanlagen zu einer kompakten Gesamtanlage mit effektiv nutzbaren Spielflächen (Kunstrasenplatz) erforderlich.

    B 2Geltendes Planungsrecht

    Der Flächennutzungsplan Bremen stellt für den Oeversberg Grünflächen und Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Jacobs University dar. Eine geplante Grünverbindung (Darstellung Grünverbindung – Planung) führt vom Stammgelände der JUB nördlich der Friedrich-Humbert-Straße zentral über den Oeversberg zum Parkweg am Lesumhang (Darstellung im FNP als bestehende Grünverbindung). Soweit sich aus den Ergebnissen der fortlaufenden Rahmenplanung zur Neugestaltung des Oeversberg die Erforderlichkeit einer Flächennutzungsplanänderung ergeben sollte, soll ein entsprechendes Verfahren parallel zum Bebauungsplanverfahren 1246 durchgeführt werden.

    Das Plangebiet umfasst im Wesentlichen den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 917 bekannt gemacht am 11.10.1974. Südlich der Friedrich-Humbert-Straße setzt der Bebauungsplan Grünflächen „Sportplatz“ und ein Baugrundstück für den Gemeinbedarf (GRZ 0,4, GFZ 1,2) mit der Zweckbestimmung „Schule“ fest. Für die Grünflächen entlang der Straße „Am Wasser“ gilt die Zweckbestimmung „Park, Grünanlage“.

    Der Bebauungsplan 361 (Teil B), bekanntgemacht am 15.02.1974, setzt für den östlichen Rand des Geltungsbereiches Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ und an der Friedrich-Humbert-Straße eine Gemeinbedarfsfläche mit einer Bauzone (GRZ 0,4, GFZ 0,8) und der Zweckbestimmung „Hallenbad“ fest.

    B 3Planungsziele

    Der neue Bebauungsplan soll die Ergebnisse des laufenden Beteiligungsverfahrens und der städtebaulichen Rahmenplanung zur Neuordnung des Oeversbergs planungsrechtlich umsetzen und absichern. Dies geschieht durch rechtsverbindliche Festsetzungen über die zulässige Art der Nutzung (Sportanlage, Sondergebiet Universität) und für das Baugebiet der JUB auch über das zulässige Maß der Nutzung.

    Der Runde Tisch Oeversberg hat sich am 26.03.2019 zur Konkretisierung der Planungen für die Neugestaltung des Oeversbergs getroffen und eine einstimmige Empfehlung zur zukünftigen Flächenverteilung der unterschiedlichen Nutzungen von Sport und Universität abgegeben (siehe Anlage 2 mit der dargestellten Vorplanung). Neben der Integration einer 2 ha umfassenden Entwicklungsfläche für die Jacobs University auf der Ostseite des Oeversberg wird eine umfassende Konzeption zur Neugestaltung mit modernisierten und an die aktuellen Standards angepassten Sportanlagen sowie die Entwicklung eines attraktiven Entreegebäudes am Kopf der Sportanlage vorgeschlagen.

    Die Festsetzungen zur Art der Nutzung werden im Verfahren auch in immissionsschutzrechtlicher Hinsicht überprüft. Die unterschiedlichen Nutzungsarten sind sowohl auf dem Oeversberg als auch gegenüber den angrenzenden Bestandsnutzungen aufeinander abzustimmen und im Plankonzept entsprechend umzusetzen, z. B. durch ausreichende Abstandszonen und einer geeigneten Flächenpositionierung auf dem Oeversberg. Der dauerhafte Weiterbetrieb der ausgeübten Sportnutzung und die Integration einer bebaubaren, auch für Wohnzwecke nutzbaren Fläche (College-Bauten) für die JUB soll sichergestellt werden.

    Aus stadt- und freiraumplanerischer Sicht ist die Neugestaltung des Oeversberg im Zusammenhang mit den anschließenden Stadt- und Landschaftsräumen zu entwickeln. Neben den funktionalen Anforderungen an die Erschließung von Sport und Universität sind daher auch die fußläufigen Verbindungen der Ortsteile Grohn und St. Magnus mit dem Naherholungsgebiet an der Lesum zu berücksichtigen. Dabei geht es insbesondere um Lösungen zur räumlichen Fortsetzung des Städtebaukonzeptes für den Universitätscampus mit einer ablesbaren Nord-Süd-Entwicklung der Räume und Freiflächen. Die Entwicklung der neu bebaubaren Fläche soll dabei auch die hohen Freiraumqualitäten des Landschaftsraums mit den Wohnquartieren an der Geestkante im Süden berücksichtigen.

    Einige Teilflächen des Oeversberg sind ohne Nutzung und teils dicht bewachsen mit Bäumen und Gehölzen. Ein zu entwickelnder Grünordnungsplan soll Klarheit über die Wertigkeit der Flächen und die mögliche Integration des Grünbestands in die Neuordnung des Oeversbergs bringen sowie die Anknüpfung zu den naturraumgeprägten Nachbarflächen berücksichtigen.

    B 4Erfordernis der Planaufstellung

    Da die Festsetzungen der derzeit rechtsgültigen Bebauungspläne 911 und 361 A keine Entwicklung im Sinne der vereinbarten Neuordnung des Plangebiets ermöglichen, besteht das Erfordernis zur Neufassung des Planungsrechts durch einen neuen Bebauungsplan. Die Zusammenfassung des bislang getrennten Planrechts zu einem neuen Bebauungsplan entspricht der Notwendigkeit einer aufeinander abgestimmten Entwicklung der Neuaufteilung des Oeversberg in Sport und Universität.

    CUmweltprüfung / Umweltbericht

    Im Bauleitplanverfahren wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. In der Umweltprüfung werden die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt, bewertet und in einem Umweltbericht dargestellt. Eventuell erforderliche Gutachten werden in Abstimmung mit den zuständigen Behörden beauftragt.

    DFinanzielle Auswirkungen

    Die der Stadtgemeinde Bremen mit der Realisierung des Bebauungsplanes entstehenden Kosten und Einnahmen werden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange überschlägig ermittelt und der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft in der Vorlage zur öffentlichen Auslegung mitgeteilt.

    EGender-Prüfung, Energetische Aspekte, Öffentliche Sicherheit undOrdnung, Barrierefreiheit

    Der Planentwurf wird im weiteren Verfahren hinsichtlich der genannten Aspekte geprüft. Über das Ergebnis dieser Prüfung wird die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft im Rahmen der weiteren Beschlussfassung zu diesem Bauleitplanentwurf unterrichtet.

    FAbstimmung

    Dem Ortsamt Vegesack und dem Ortsamt Lesum wurde die Deputationsvorlage gemäß der Richtlinie über die Zusammenarbeit des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr mit den Beiräten und Ortsämtern in der Fassung vom 17. November 2016 übersandt.

    II Beschlussvorschlag

    1. Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (S) fasst den Beschluss, dass für das im Übersichtsplan bezeichnete Gebiet in Bremen-Vegesack zwischen Friedrich-Humbert-Straße, Maschkuhlen, Am Wasser, Seefahrtshöhe, Seefahrtshof und Seefahrtsstraße ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll (Planaufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 1246). Die Planung soll im Grundsatz die in der Deputationsvorlage enthaltenen Ziele und Zwecke verfolgen.

    Anlagen:

    1) Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches

    2) Ergebnisse des Runden Tischs vom 26.03.2019 mit Vorentwurf eines Rahmenplans

    Anlage 2

    Runder Tisch Oeversberg – 2. Phase zur Konkretisierung der Planung auf dem Oeverberg

    Der Runde Tisch Oeversberg hat sich am 26.03.2019 zur Konkretisierung der Planungen für die Neugestaltung des Oeversbergs getroffen und eine einstimmige Empfehlung zur zukünftigen Flächenverteilung der unterschiedlichen Nutzungen von Sport und Universität abgegeben. Die Ergebnisse sollen in einer weiteren Runde konkretisiert und in den Details weiterentwickelt werden. Die Vereine formulieren derzeit ihre spezifischen Anforderungen an die Sportflächen bzw. an die ganze sportliche Anlage, damit die Planer die Konzeption weiter ausarbeiten können.

    Außerdem bereitet das Bauamt Bremen-Nord für die Sitzung der Baudeputation im Mai eine Vorlage zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes 1246 für den Oeversberg vor, der Bebauungsplan soll parallel zum Beteiligungsverfahren fortlaufend entwickelt werden und die Ergebnisse des Runden Tisches ins Planungsrecht umsetzen bzw. integrieren.

    Zum Runden Tisch eingeladen haben das Sportamt, der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, die Jacobs University Bremen und das Bauamt Bremen-Nord. Die Moderation des Runden Tisches erfolgt durch Frau Dr. Lehmann und Frau Götze vom Büro proloco.

    Weitere Teilnehmer/ -innen sind die Vertreter/-innen der auf dem Oeversberg ansässigen Sportvereine mit jeweils 2 Vertreter je Verein, der Ortsamtleiter Vegesack, die Beiratssprecher des Beirats Vegesack und ein Vertreter der Wirtschaftsförderung Bremen.

    Die vom Runden Tisch einstimmig empfohlene Flächenaufteilung für die weitere Planung:

    (Abbildung Böge Linder K2 und WES Landschaftsarchitektur)

    Neben der Integration einer 2 ha umfassenden Entwicklungsfläche für die Jacobs University auf der Ostseite des Oeversberg wird eine umfassende Konzeption mit modernisierten und an die aktuellen Standards angepassten Sportanlage sowie die Entwicklung eines attraktiven Entreegebäudes am Kopf der Sportanlage vorgeschlagen. Als Sportprogramm ist geplant: ein Kunstrasenplatz anstelle des Rotgrandplatzes, Erhalt eines Rasenplatzes, eine Option zur Verlängerung der BMX-Bahn, 4 Tennisplätze sollen sofort hergestellt werden, eine Option für 2 weitere Tennisplätze wird berücksichtigt.

    Die Sportanlage soll nach dieser Konzeption an der Friedrich-Humbert-Straße ein langgestrecktes Eingangsgebäude mit den zusammengefassten Nutzungen Umkleide, Nebenräume und Skateranlage erhalten. Die BMX-Anlage kann mit dem Starterpodest an diesen Baukörper angeschlossen und die Bahnstrecke im Süden verlängert werden.

    Zwischen den Nutzungen Sport und JUB ist ein Grünstreifen eingefügt, der in Nord-Süd-Richtung verläuft und als Freifläche der Sportanlage eine Abstandzone zwischen den Sportnutzungen und dem neuen Baugebiet der Universität darstellt.

    Die JUB Fläche ist als eigenständiges Quartier mit unterschiedlichen Bautypologien und ausreichenden Abständen zu den Nachbarnutzungen entwickelbar.

    An der Friedrich-Humbert-Straße ist insbesondere aus städtebaulichen Gründen (als Gegenüber einer zukünftigen Bebauung des südlichen Campusgeländes der JUB an der Friedrich-Humbert-Straße) ein sogenanntes Verfügungsgebäude in der neuen Rahmenplanung vorgesehen, die mögliche Nutzung soll im weiteren Verfahren konkretisiert werden.

    Die weitere freiraumplanerische unnd städtebauliche Ausarbeitung erfolgt durch die beauftragten Büros, die bereits die Grundlagen für erste Runde erarbeitet haben: die städtebauliche Rahmenplanung für den Oeversberg ist an die Hamburger Büros Böge Lindner k2 Architekten und WES Landschaftsarchitekten vergeben. WES erstellt neben der Freiraumplanung auch den Grünordnungsplan und wird unterstützt durch das ortsansässige Büro Tesch Landschaftsplanung und Umweltplanung (insbesondere Artenschutz und verschiedene Kartierungen). Der Beteiligungsprozess wird moderiert vom Büro proloco, ein Lärmgutachter begleitet den Planungsprozess zur schalltechnischen Integration der Sportanlagen.

    Bauamt Bremen-Nord

    16.04.2019

    Hafke