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08 DEMOGRAPHIE Die Zahl der Medizinabsolventen reicht schon heute nicht aus, um künftig frei werdende Arztsitze wieder zu besetzen. 16 IMPFUNGEN Auf dem Weg zur Krankenkassenleistung schreibt der Gesetzgeber bestimmte Verfahrensabläufe vor. 24 QM-HERBSTTAGUNG Teilnehmer erfuhren, wie sie sich mit Qualitätsmanagement optimal auf behördliche Prüfungen vorbereiten können. DER ARZT ALS ARBEITGEBER Wenn sich Praxisinhaber als Arbeitgeber verstehen, haben sie die besten Chancen auf ein motiviertes Praxisteam und auf größtmögliche Entlastung. 4 DAS MAGAZIN DER KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNG RHEINLAND-PFALZ DEZEMBER 2013

DER ARZT ALS ARBEITGEBER - kv-rlp.de · Ein Muster für einen Arbeitsvertrag bietet beispielsweise die Bezirksärztekammer Pfalz auf ihrer Website zum Herunterladen an. Für die Mitglieder

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08 DEMOGRAPHIEDie Zahl der Medizinabsolventen reicht

schon heute nicht aus, um künftig frei

werdende Arztsitze wieder zu besetzen.

16 IMPFUNGENAuf dem Weg zur Krankenkassenleistung

schreibt der Gesetzgeber bestimmte

Verfahrensabläufe vor.

24 QM-HERBSTTAGUNGTeilnehmer erfuhren, wie sie sich mit

Qualitätsmanagement optimal auf

behördliche Prüfungen vorbereiten können.

DER ARZT ALS ARBEITGEBERWenn sich Praxisinhaber als Arbeitgeber verstehen, haben sie die bestenChancen auf ein motiviertes Praxisteam und auf größtmögliche Entlastung.

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DAS MAGAZIN DER KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNG RHEINLAND-PFALZ

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KV PRAXIS 04 20132

INHALT■■ SCHWERPUNKT

04 Arzt als ArbeitgeberPraxisinhaber sollten sich nicht nur als medizinische Berater

für Patienten, sondern auch als Arbeitgeber für ihre Ange-

stellten verstehen.

05 ArbeitsrechtWer Angestellte in seiner Praxis beschäftigt, sollte seine

Rechte und gesetzlichen Pflichten kennen.

06 PersonalkostenFür eine wirtschaftliche Praxisführung ist eine voraus-

schauende Personalplanung unabdingbar.

08 PersonalführungGemeinsame Besprechungen dienen der Arztpraxis und

tragen zur Stabilität im Team bei.

10 FeedbackgesprächeDurch regelmäßige Kommunikation können mögliche Kon-

flikte erkannt und gelöst werden.

■■ POLITISCH

12 Demographischer WandelIn den nächsten Jahren werden immer mehr Ärzte in den

Ruhestand gehen – doch

an Nachfolgern mangelt es jetzt schon.

13 Image-Kampagne der KBVDie Kassenärztliche Bundesvereinigung wurde für ihre Auf-

klärungskampagne mit dem diesjährigen Econ Award aus-

gezeichnet.

■■ PANORAMA

14 QM-HerbsttagungÜber hundert Teilnehmer erfuhren, wie Qualitätsmanage-

ment die Arbeit im bürokratischen Praxisalltag erleichtert.

16 ImpfungenBis ein Impfstoff zur generellen Kassenleistung wird, ist ein

mehrstufiges Verfahren zu durchlaufen.

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04 2013 KV PRAXIS 3

■■ VORWORT

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Der niedergelassene „Arzt als Arbeitgeber“. Kein ganz neues

Thema, immerhin beschäftigen Ärzte schon, seitdem es

den Berufsstand gibt, Assistentinnen beziehungsweise

nicht-ärztliches Fachpersonal. Die diesbezüglichen Rahmen-

bedingungen sind ein Hauptthema dieses Heftes.

Relativ neu für uns als niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

ist die Möglichkeit, auch ärztliche Kolleginnen und Kollegen

im Anstellungsverhältnis beschäftigen zu können. Bei den

damit verbunden vielfältigen arbeitsrechtlichen und wirt-

schaftlichen Fragen erstaunt es etwas, dass in Rheinland-

Pfalz bereits 1.110 Kolleginnen und Kollegen und somit gut

15 Prozent der KV-Mitglieder in solchen Anstellungsverhält-

nissen tätig sind. Der ärztliche Nachwuchs hat offenbar ein

großes Interesse am Anstellungsverhältnis. Gleichzeitig

zeigt die Zahl, dass es wirtschaftlich tragfähig zu sein

scheint, Ärztinnen und Ärzte in Praxen anzustellen. Dies ist

jedoch genau zu kalkulieren und zu planen, wobei die

Nieder lassungsberater der KV RLP gerne behilflich sind.

Beste Grüße

Dr. Klaus SackenheimMitglied des Vorstandes der KV RLP

■■ SERVICE

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17 WirtschaftstippMit Abschreibungen Steuern sparen – diese Rechnung geht

nicht immer auf.

18 Qualitätszirkel

KV RLP online: Aktuelle Verträge

19 Service-Broschüre

Praxis-IT

20 Allgemeinmedizin

Impressum

03 2013 KV PRAXIS 3

4

SCHWERPUNKT

KV PRAXIS 03 2013

DER ARZT ALS ARBEITGEBERWenn sich Praxisinhaber als Arbeitgeber verstehen, haben sie die besten Chancen auf ein motiviertes Praxisteam und auf größtmögliche Entlastung.

Die Mehrheit der Praxisinhaber ist sich ihrer Verantwortung als Arbeitgeber bewusst. Es ist wichtig, die Angestellten nicht als reinen Kostenfaktor, sondern als Entlastung von nichtärztlichen Aufgaben zu sehen.

Wenn Praxischefs Mitarbeiter anstellen, gehen sie ein Arbeits-

verhältnis ein. Es handelt sich dabei um ein Dauerschuldver-

hältnis, das auf den Austausch von Arbeitsleistung und Vergü-

tung ausgerichtet ist. Diesem gegenseitigen Schuldverhältnis

liegt daher in der Regel ein Arbeitsvertrag zugrunde. Worauf

es bei der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen ankommt,

zeigt der folgende Beitrag „Richtiges Handling von Arbeitsver-

hältnissen“.

Ist der Arbeitsvertrag unter Dach und Fach, ist als nächste

große Aufgabe die Personalführung gefragt. Dies ist insofern

von Bedeutung, da Personalkosten den größten Block bei den

Gesamtkosten einer Arztpraxis bilden. Ein effizienter Einsatz

von Personal wirkt sich also unmittelbar auf den Umsatz und

damit den Erfolg des Unternehmens Arztpraxis aus. Die Dele-

gation von nichtärztlichen Leistungen an das Personal kann

dazu beitragen, den Umsatz zu heben.

Doch was und wie können Ärzte delegieren und die Aufgaben

gerecht verteilen? Hier ist eine gute Kommunikation das

A und O. Unternehmensberaterin Kirsten Böttcher-Pollmanns

führt in ihrem Gastbeitrag aus, wie Teamsitzungen vorberei-

tet und strukturiert werden können. Letztlich dienen solche

gemeinsamen Besprechungen dazu, den Organisationsablauf

zu verbessern. Ob eine Praxis gut geführt ist, hängt somit

ganz entscheidend davon ab, ob niedergelassene Ärzte und

Psychotherapeuten ihre Aufgaben als Arbeitgeber gewissen-

haft nachgehen.

04 2013 KV PRAXIS 5

RICHTIGES HANDLING VON ARBEITSVERHÄLTNISSEN

Ohne Mitarbeiter lässt sich eine Arztpraxis kaum führen. Für Praxisinhaber heißt das, dass sie nicht nur ihre Rechte, sondern auch gesetzlichen Pflichten als Arbeitgeber kennen sollten. Wie sie das Arbeitsver-hältnis mit ihren Angestellten gestalten, können die Praxen frei entscheiden.

Entsteht in einer Arztpraxis Personalbedarf, sollten die Inhaber

zunächst die Ausgangsbedingung analysieren: Handelt es sich

um eine Ersatzeinstellung, weil ein Mitarbeiter gekündigt  hat

oder in den Altersruhestand geht? Fällt zum Beispiel  aufgrund

eines größer gewordenen Patientenstammes mehr Arbeit an,

was eine Neu- beziehungsweise Zusatzeinstellung notwendig

macht? Oder muss ein Mitarbeiter wegen  Arbeitsunfähigkeit

oder Elternzeit nur vorübergehend ersetzt  werden? Die Beant-

wortung dieser Fragen ist der erste Schritt, um die anschließende

Personalsuche professionell anzugehen.

Jedem Arbeitsverhältnis liegt vorzugsweise eine arbeitsvertragli-

che Regelung zugrunde. Bei der vertraglichen Gestaltung haben die

Arztpraxen viel Spielraum. Abhängig von den wirtschaftlichen Rah-

menbedingungen und betrieblichen Erfordernissen haben Arztpra-

xen grundsätzlich freie Hand, ob sie den Arbeitsvertrag mit ihren

Mitarbeitern unbefristet oder zunächst befristet abschließen.

Unbefristete Arbeitsverträge sind gut geeignet, um besonders

qualifizierte Fachkräfte sowie talentierte und motivierte medizini-

sche Fachangestellte langfristig an die Praxis zu binden. Mit der

Aussicht auf einen unbefristeten Vertrag lassen sich auch Ärzte mit

speziellen Fachkenntnissen am besten für die eigene Praxis gewin-

nen. Zum 1. August 2013 waren in Rheinland-Pfalz 1100 Ärzte in

Praxen sowie Medizinischen Versorgungszentren angestellt.

Beliebt sind bei vielen Praxisinhabern befristete Arbeitsverträge,

weil sie dadurch mögliche finanzielle Risiken minimieren und ihre

Personalplanung an geänderte Rahmenbedingungen flexibel

anpassen können. Eine Befristung ist nützlich, um neue Mitarbei-

ter zunächst kennenzulernen. Mit dem automatischen Auslaufen

des Arbeitsverhältnisses können Praxen so dem Kündigungs-

schutzgesetz oder dem Sonderkündigungsschutz, etwa für

Schwerbehinderte oder Schwangere, entgehen.

Kündigungsschutz betrifft vor allem größere Praxen Seit 1. Januar 2004 kommt der Kündigungsschutz nach der soge-

nannten Kleinbetriebsklausel ohnehin erst zur Anwendung,

wenn die Praxis mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt. Für Pra-

xen mit bis zu zehn Beschäftigten gelten bei Kündigungen die

Regelungen nach den § 620 bis 623 BGB. Darin ist festgehalten,

ob ein Arbeitsverhältnis überhaupt gekündigt werden darf, dass

die Schriftform einzuhalten ist und je nach Dauer des Arbeitsver-

hältnisses bestimmte gesetzliche Kündigungsfristen beachtet

werden müssen. Im Falle von Verträgen, die vor 2004 abgeschlos-

sen wurden, gilt beim Kündigungsschutz die Grenze von fünf

Mitarbeitern. Das heißt, Praxiskräfte behalten ihren Schutz auch,

wenn seit ihrer Einstellung die Mitarbeiterzahl zwischen mehr als

fünf und bis zu zehn Mitarbeitern lag.

Entscheiden sich Praxen für befristete Arbeitsverhältnisse, kön-

nen sie zwischen folgenden Varianten wählen:

■■ Zeitlich befristete Arbeitsverträge von maximal 24 Monaten

nach dem Teilzeitbefristungsgesetz, um temporären Personal-

bedarf zu decken.

■■ Sachgrundbefristete Arbeitsverträge nach dem Teilzeitbefris-

tungsgesetz, angewendet unter anderem bei Krankheits- und

Elternzeitvertretung.

■■ Ausbildungsverträge nach dem Berufsausbildungsgesetz zur

Deckung eines mittelfristigen Personalbedarfs.

■■ Arbeitsverträge mit geringfügig Beschäftigten – sogenannte

450-Euro-Jobs –, um beispielsweise das Stammpersonal punk-

tuell zu entlasten.

■■ Zeitarbeitskräfte nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz,

die flexibel nach den zeitlichen Bedürfnissen als Unterstüt-

zung im Praxisalltag eingesetzt werden können. Einige auf

medizinische Berufe spezialisierte Zeitarbeitsfirmen vermitteln

bundesweit Arzthelferinnen als Zeitarbeitskräfte.

Hinsichtlich der Vergütung ihrer medizinischen Fachangestellten

haben Praxisinhaber ebenfalls grundsätzlich Verhandlungsspiel-

raum und können diese frei vereinbaren. Einen Anhaltspunkt

über die Vergütungshöhe gibt zum Beispiel der Arzthelferinnen-

tarifvertrag. Niedergelassene sind an diesen Vertrag jedoch nur

gebunden, wenn sie Mitglied der „Arbeitsgemeinschaft zur Rege-

lung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/ Medizinischen

Fachangestellten“ sind und ihre Mitarbeiter dem „Verband medi-

zinischer Fachberufe e. V.“ angehören. Ist nur eine der Vertrags-

parteien Mitglied in der Tariforganisation, sind die vereinbarten

Tarifgehälter für die Arztpraxis dann verbindlich, wenn der Tarif-

vertrag im Arbeitsvertrag für anwendbar erklärt wird.

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KV PRAXIS 04 20136

SCHWERPUNKT

PERSONALKOSTEN IM GRIFF

Personalkosten bilden bei den Gesamtkosten einer Arztpraxis den größten Anteil und bestimmen damit auch das persönliche Einkommen eines Arztes. Umso wichtiger ist es, diese vernünftig zu kalkulieren.

Dass Personalkosten den größten Anteil der Praxiskosten aus-

machen, ist keine Vermutung, sondern belegbar von den Erhe-

bungsdaten des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz,

fachgruppenspezifischen Daten von Steuerberatern, Kreditins-

tituten oder der Kostenanalyse für Arztpraxen vom Zentralins-

titut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland.

Für eine wirtschaftliche Praxisführung gehören deshalb eine

umfassende vorausschauende Personalplanung und die Einfüh-

rung der entsprechenden Controlling-Instrumente zu den wich-

tigen Voraussetzungen.

Die Personalkostenquote lässt sich aus den in der Gewinner-

mittlung ausgewiesenen Personalkosten einschließlich sämt-

licher Lohnnebenkosten und freiwilliger sozialer Leistungen

ableiten. Sie entspricht dem prozentualen Anteil der Personal-

aufwendungen am Umsatz, der für die Mitarbeiter aufge-

bracht werden muss. Zusätzlich wird ein Vergleich mit der

Vorjahresquote möglich. Haben sich die Personalkosten

gegenüber dem Vorjahr wesentlich verändert, ist gegebenen-

falls eine detaillierte Analyse der Ursache ratsam. Fachgrup-

penspezifische Vergleiche der eigenen Personalkostenquote

mit externen Erhebungsdaten geben erste Anhaltspunkte,

inwieweit die Kosten unter oder über dem Fachgruppendurch-

schnitt liegen.

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Anspruch auf Mindesturlaub für alle MitarbeiterDer Großteil der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten

schließt außertarifliche Arbeitsverträge ab. Mögliche Zusatzver-

einbarungen können sich für die Mitarbeiter motivations- und

leistungsfördernd auswirken. Ein Muster für einen Arbeitsvertrag

bietet beispielsweise die Bezirksärztekammer Pfalz auf ihrer

Website zum Herunterladen an. Für die Mitglieder im genannten

Arbeitgeberverband sind in dem Muster-Arbeitsvertrag auch Hin-

weise zu den tariflichen Regelungen enthalten.

Muster: www.aerztekammer-pfalz.de > Medizinische

Fachanstellte > Arbeitsvertrag/Tarifverträge

Urlaubsansprüche der Mitarbeiter richten sich generell nach

den Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes. So haben Arbeit-

nehmer in Vollzeit Anspruch auf mindestens 24 Werktage Erho-

lung, bezogen auf eine Sechs-Tage-Woche. Umgerechnet auf

eine Fünf-Tage-Woche liegt der gesetzliche Mindesturlaub bei

20 Werktagen. Weitere zusätzliche Urlaub stage können Praxis-

inhaber mit ihren Angestellten frei vereinbaren. Sind die Praxen

an den Arzthelferinnentarifvertrag gebunden, so stehen den

medizinischen Fachangestellten 28 Arbeitstage Urlaub zu, ab

dem 55. Lebensjahr sind es 30 Arbeitstage. ■

Tarifverträge für Arzthelferinnen/medizinische Fachange-

stellte

www.bundesaerztekammer.de

www.bezirksaerztekammer-pfalz.de

Verband medizinischer Fachberufe: www.vmf-online.de

Grundsätzliches zum Arbeitsrecht

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: www.bmas.de

Bund-Verlag, ein Fachverlag für Arbeits- und Sozialrecht:

www.arbeitsrecht.de

Bürgerliches Gesetzbuch: www.gesetze-im-internet.de/bgb

Das Ressort-Beratung der KV RLP gibt Interessierten das

Handbuch „Beratungsserie für Ärzte 04“ mit dem Thema

„Beschäftigung und Führung von Praxismitarbeitern. Grund-

lagen für den Arzt als Arbeitgeber“ vom Deutschen Ärzte-Ver-

lag heraus.

Alt eingesessene Arztpraxen haben häufig höhere Personalkosten als Praxen der gleichen Fachgruppe.

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Die Delegation nicht ärztlicher Leistungen kann den Umsatz hebenEs wäre allerdings vorschnell, Personal lediglich aufgrund von

Fachgruppendurchschnitten freizusetzen. Die statistisch ermit-

telten Durchschnittswerte sind abhängig von der Anzahl der teil-

nehmenden Praxen, der Interpretation und der Verarbeitung der

Daten. Wichtig ist die möglichst genaue Zuordnung in die ent-

sprechende Umsatzklasse. Besonders große Abweichungen kann

es bei Berufsausübungsgemeinschaften oder Praxen mit ange-

stellten Ärzten geben, da oft völlig verschiedene Personalstruk-

turen in die Erhebungen einfließen. Nur eine genaue Überprü-

fung der Personalkosten und der Mitarbeiterstruktur liefert

Erkenntnisse, warum die Abweichungen im Verhältnis zur Fach-

gruppe vorliegen.

Gründe für unterdurchschnittliche Personalkosten können

neben einer wirtschaftlich gut geführten Praxis die unentgeltli-

che oder geringfügige Beschäftigung von Familienmitgliedern

sein. Insbesondere bei Praxisübergaben kann es in diesem Fall zu

einem bösen Erwachen kommen. Ein Nachfolger muss dann die

kostenlos erbrachte Leistung durch zusätzliches Personal erset-

zen, was mit zusätzlichen Kosten für die Personalbeschaffung,

Einarbeitung und Beschäftigung verbunden ist. Die zu erwarten-

den Gewinne können sich gegenüber denen des Abgebers dras-

tisch reduzieren.

Praxischefs, die sich bei der Delegation von nicht ärztlichen Leis-

tungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zurückhal-

ten, mögen zwar auf diese Weise Personalkosten verringern. Es

sollte jedoch überprüft werden, unter welchen Umständen nicht

ärztliche Leistungen durch die Mitarbeiter kostengünstiger

erbracht werden können. Denn die dadurch frei werdenden Res-

sourcen für ärztliche Leistungen können auf der anderen Seite

zur Umsatzsteigerung eingesetzt werden oder ermöglichen

mehr Freizeit.

Stellen- und Ablaufbeschreibungen sorgen für mehr TransparenzSind Mitarbeiter in der Praxis nicht voll ausgelastet, entstehen

kostenintensive Leerzeiten. Hohe Fluktuation und suboptimale

Arbeitsabläufe führen ebenso zu überdurchschnittlich hohen

Personalkostenquoten. Analysen zur Ermittlung des quantitati-

ven und qualitativen Personalbedarfs unter Berücksichtigung

der künftigen Planungen können hier Abhilfe schaffen. Stellen-

und Ablaufbeschreibungen sowie Mitarbeitergespräche sind

wertvolle Instrumente, um die Praxisstruktur zu verbessern.

Alt eingesessene Praxen haben oft höhere Personalkosten als

Praxen der gleichen Fachgruppe. Mitarbeiter, die über Jahr-

zehnte dort beschäftigt sind, beziehen in der Regel mehr Gehalt

als neue Mitarbeiter. Darüber hinaus haben länger angestellte

Mitarbeiter oft Vergünstigungen wie Urlaubs- und Weihnachts-

geld oder sonstige vereinbarte Zulagen. Aber langjährige Mitar-

beiter sind in der Regel auch ein Zeichen für gutes Betriebsklima

und tragen zur Patientenbindung und Umsatzsicherung bei. In

einem solchen sensiblen Bereich ist es sehr schwierig und nicht

sinnvoll, Einsparungen vorzunehmen.

Bei einer Praxisübergabe ist die Übernahme des Personals ein-

schließlich erkrankter Mitarbeiter und Mitarbeiter in Elternzeit

gesetzlich vorgeschrieben. Existenzgründer haben die zukünftig

anfallenden und bestehenden Personalkosten zu tragen. Daher

sollten in jedem Fall mithilfe juristischer Beratung alle bestehen-

den Verträge und Lohnjournale genauestens geprüft werden.

Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten, die ihre Praxis

abgeben wollen, sollten im Vorfeld bedenken, dass die Beschäf-

tigung von zu viel Personal aus sozialen Aspekten nicht einer

wirtschaftlich geführten Praxis entspricht. Letztlich hängt die

Entscheidung von der eigenen Einstellung zum persönlichen Ein-

kommen ab.

Es ist auch möglich, Personalkosten einzusparen und dennoch

Mitarbeiter zu halten.

Personalbeschaffung ist teuer und zeitintensiv. Daher sollte

schon bei der Auswahl neben den vorhandenen Qualifikationen

darauf geachtet werden, inwieweit der neue Mitarbeiter in das

bestehende Team passt. So können unter Umständen Einarbei-

tungszeiten für ständig wechselnde Kollegen verhindert werden.

Auszubildende mit in die zukünftige Personalbedarfsplanung

einzubinden, spart Einarbeitungszeit, wenn nach Beendigung

der Ausbildung eine Weiterbeschäftigung vorgesehen ist.

Ausgliederung von Tätigkeiten spart Personalkosten einBei einer geplanten Veränderung des Leistungsspektrums sollte

genau berechnet werden, ob mehr Personal einzustellen ist und

das zusätzliche Angebot zur Erhöhung des Gewinns beiträgt.

Vielleicht sind aber auch die Teilzeitmitarbeiter bereit, ihre Stun-

denanzahl zu erhöhen. Gegebenenfalls stehen ja noch ausrei-

chend personelle Ressourcen zur Verfügung.

Weiterbildung, Flexibilität und Eigenverantwortung der Mitar-

beiter fördern die Zufriedenheit und Effizienz. Das entgegenge-

brachte Vertrauen und die damit verbundene Wertschätzung

führen zu einem besseren Betriebsklima, geringerer Fluktuation,

geringeren Kosten und auch zur Patientenbindung. Eine beson-

dere Vergünstigung kann ebenfalls die Einrichtung eines Arbeits-

platzes zu Hause sein, um beispielsweise Rechnungen oder

Berichte von dort zu schreiben. Die Ausgliederung von diversen

Tätigkeiten gegen Gebühr an eine von Ärzten gegründete Ver-

waltungskostengesellschaft kann zu Einsparungen bei den Per-

sonalkosten führen.

Kooperationen mit anderen Praxen zur Ressourcennutzung und

Effizienzsteigerung müssen gut durchdacht sein. Auch hier gilt,

dass das Personal, welches ja auch kooperieren muss, aufeinan-

der abgestimmt wird. Nur Klarheit und Transparenz helfen,

Ängste zu verhindern, Akzeptanz zu schaffen und somit wiede-

rum Kosten zu sparen. ■

KV PRAXIS 04 20138

SCHWERPUNKT

BONUSZAHLUNGEN AN MITARBEITER – RECHTLICHE ASPEKTE

Sonderzahlungen können motivierend und leistungssteigernd

wirken und dazu beitragen, dass gute Mitarbeiter langfristig an

die Arztpraxis gebunden werden. Neben den arbeitsvertragli-

chen Ansprüchen besteht die Möglichkeit, solche Sonderzah-

lungen ohne zukünftige Rechtsbindung auszuschütten. Leisten

Praxisinhaber Boni oder Gratifikationen, sind arbeitsrechtlich

die sogenannte betriebliche Übung und der Gleichbehand-

lungsgrundsatz zu beachten.

Die betriebliche Übung bezeichnet die regelmäßige Wiederho-

lung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus denen

Arbeitnehmer schließen können, es werde auch künftig in glei-

cher Weise verfahren. Gewährt der Praxisinhaber ohne vertrag-

liche Vereinbarung seinen Mitarbeitern oder einem Teil von

ihnen beispielsweise dreimal nacheinander Sonderzahlungen

am Jahresende, so kann er diese künftig nicht mehr einseitig

verweigern. Vermeiden lässt sich dies nur, wenn der Praxisinha-

ber die jährliche Leistung jeweils als freiwillig in schriftlicher

Form erklärt. Ist eine Sonderzahlung arbeitsvertraglich geregelt,

kann sie nur im Einvernehmen geändert werden.

Gewährt der Praxischef die Sonderzahlung seinen bisherigen

Mitarbeitern, muss er sie nach dem Gleichbehandlungsgrund-

satz auch den neuen Mitarbeitern zahlen – es sei denn, er

schließt dies in deren Arbeitsverträgen aus. Dann muss er das

jedoch bei allen neuen Mitarbeitern so handhaben. Um sich als

Arbeitgeber bezüglich der Bonuszahlung nicht zu binden, ist es

empfehlenswert, keine Regelung in den Arbeitsvertrag aufzu-

nehmen.

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MOTIVATIONSKICKS FÜR MITARBEITER

Es geht auch ganz ohne Bonuszahlungen

Lob für gut geleistete Arbeit geht im Praxisalltag in der Regel

unter. Praxischefs nehmen exzellente Leistungen als selbstver-

ständlich an. Generell erzeugt jede Form der Wertschätzung

gegenüber der Medizinischen Fachangestellten ein positives

Arbeitsklima und fördert die Motivation. Der Mitarbeiterin

Anerkennung zu zeigen ist auf vielfältige Weise möglich – kei-

neswegs nur in materieller Hinsicht.

Bei regelgebunden Routineaufgaben in der Arztpraxis können

Belohnungssysteme wie Boni oder Gratifikationen zwar durch-

aus Erfolg haben und kurzfristig die Leistung fördern. Doch die

Gefahr besteht, dass sich diese Wirkung langfristig abnutzt.

Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitern lässt sich auch

über sogenannte immaterielle Leistungsanreize ausdrücken:

■■ Übertragung von Arbeitsinhalten, die den Fähigkeiten der

Mitarbeiter entsprechen.

■■ Regelmäßige Fortbildung anbieten, um die fachliche und

soziale Kompetenz der Mitarbeiter zu stärken.

■■ Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen, um enga-

gierte Mitarbeiter zu binden.

■■ Job Rotation ermöglicht Mitarbeitern bei gleichbleibender

Bezahlung den Zugang zu neuen Aufgabenbereichen.

■■ Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen.

■■ Mitarbeiter an der Vorbereitung von Entscheidungen teilha-

ben lassen.

■■ Ideen und Anregungen interessiert aufgreifen und so weit

wie möglich umsetzen.

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GUTE TEAMARBEIT GELINGT MIT REGELMÄSSIGER KOMMUNIKATION

Wenn Praxischefs ihren Mitarbeitern Anweisungen geben, sollten sie diese regelmäßig überprüfen. Ein wichtiges Hilfsmittel hierzu ist die Teambesprechung. Unerlässlich dazu sind eine gezielte Vorbereitung, ein geplanter Ablauf und eine übersichtliche Dokumentation.

Von Kirsten Böttcher-Pollmanns

Eine Team- oder Dienstbesprechung dient der Arztpraxis und

sollte daher grundsätzlich

während der Arbeitszeit erfol-

gen. Der Besprechungsrhyth-

mus hängt von der Anzahl der

Mitarbeiter und Ärzte sowie

der Stabilität im Praxisteam

ab. Wer ein über viele Jahre

eingespieltes und verlässliches

Praxisteam hat, kann die

Besprechungen in zeitlich grö-

ßeren Abständen abhalten als

jemand, der einen Standort

gerade neu aufgebaut oder

eine hohe Mitarbeiterfluktua-

tion hat.

In meiner langjährigen Bera-

tungspraxis wurde eine Vielzahl von Modellen in Arztpraxen

umgesetzt. Die meisten Praxen führen alle vier bis sechs

Wochen eine Teambesprechung durch. Eine andere Variante

sind wöchentliche Kurzbesprechungen, die häufig kurz vor dem

Wochenende stattfinden. Hier werden die Ereignisse der

Woche nochmals besprochen und die kommende Arbeitswo-

che gedanklich vorbereitet.

Die Zeit für Redebeiträge sollte befristet seinDie Zeitnot in Arztpraxen macht es unerlässlich, die Bespre-

chung selbst – aber auch einzelne Redebeiträge – zeitlich zu

begrenzen. Jeder Zuhörer eines Vortrages hat bereits erlebt,

dass nach 75  Minuten die Aufmerksamkeit sinkt und die

Gedanken abschweifen. Nach 90 Minuten ist es kaum noch

möglich, konzentriert zuzuhören. Daher sollten Teambespre-

chungen möglichst nicht länger als 90 Minuten dauern. Die

wöchentlichen Besprechungen werden in der Regel auf 20 bis

30 Minuten begrenzt.

Falls im Einzelfall 90 Minuten nicht reichen und die Besprechun-

gen häufig überzogen werden, sollten sich Praxisteams gezielt

fragen, ob sie die kostbare Besprechungszeit mit langen Wort-

beiträgen oder Monologen überziehen. Eine gute Regelung

wäre der Einsatz eines „Redewächters“, der die Zeit der Redebei-

träge begrenzt und aufgrund gemeinsamer Verabredungen im

Fall einer Überschreitung einen kleinen Hinweis gibt.

Von Praxisinhabern kommt meistens die Aussage: „Wir haben

gar nicht genug Themen, was soll ich denn einmal monatlich

besprechen?“ Es gibt häufig Veränderungen in der Praxisorga-

nisation, neue Informationen aus Fortbildungen oder Arbeits-

läufe, die sich die Praxisleitung anders vorstellt. Zur strukturier-

ten Vorbereitung einer Teambesprechung empfiehlt es sich, ein

Formblatt mit wiederkehrenden Themen anzufertigen.

Folgende Themenbereiche sollten abgearbeitet und mit Inhalt

gefüllt werden:

■■ Sind alle vereinbarten Maßnahmen der vergangenen Bespre-

chung abgearbeitet? Wenn Aufgaben unerledigt geblieben

sind: Woran liegt es, wer ist dafür verantwortlich?

■■ Veränderungen in der Praxisorganisation: Müssen zum Bei-

spiel Patientenvorbereitungen oder Arbeitsabläufe verändert

werden?

■■ Inwieweit haben neue behördliche und/oder gesetzliche Vor-

gaben Einfluss auf die Praxisorganisation? Hierzu sind die

KV-Rundschreiben und Informationen der einzelnen Berufs-

verbände sehr hilfreich.

■■ Wie kann das Praxisteam Fehler gemeinsam abstellen und in

Zukunft verhindern? Diese Frage muss mit viel Fingerspitzen-

gefühl bearbeitet werden. Es ist unbedingt zu verhindern,

dass Fehler mit Namensnennungen angesprochen werden

und einzelne Mitarbeiter am „Pranger“ stehen. Wenn Praxis-

chefs Fehler eines einzelnen Mitarbeiters bemerken, warten

sie besser nicht bis zur nächsten Teambesprechung, sondern

sprechen mit dem Mitarbeiter direkt nach dem Fehler unter

vier Augen. In der Team-besprechung werden ausgewählte

Fehler in anonymer und sachlicher Form inhaltlich bespro-

chen und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen festgelegt.

Es kommt darauf an, das Team zu sensibilisieren und mög-

Kirsten Böttcher-Pollmanns berät Unter-nehmen im Gesundheitswesen zur Umset-zung von Management-Systemen

Viele Arztpraxen führen im Abstand von vier bis sechs Wochen eine Teambesprechung durch.

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KV PRAXIS 04 201310

SCHWERPUNKT

lichst gemeinsame Lösungsansätze zur künftigen Vermei-

dung ähnlicher Fehler zu finden.

■■ Wenn Kritik ein wichtiger Punkt der Mitarbeiterführung ist, so

ist Lob der wichtigste Motivator in der Führung. Praxischefs

können sich ruhig einmal selbst prüfen: Wann habe ich  von

meinen Mitarbeitern ein Lob erhalten und wie habe ich mich

dabei gefühlt? Lob bedeutet, dass die Leistung bemerkt wurde.

Damit geben Praxischefs dem Mitarbeiter deutlich ein Signal

von Wertschätzung. In vielen Untersuchungen in der Arbeits-

welt wurde immer wieder festgestellt, dass die Wertschätzung

der Arbeitsleistung, selbstständiges Arbeiten und die Möglich-

keit, Ideen in den Betrieb einzubringen, maßgeblich zur Mitar-

beiterzufriedenheit und zur Mitarbeiterbindung beitragen. Es

müssen nicht alle Mitarbeiter bei jeder Teambesprechung ein-

zeln gelobt werden. Die Teambesprechung eignet sich sehr gut

zur Würdigung von „Mannschaftsleistungen“. Die Mitarbeiter

werden es danken.

■■ Ein weiterer Punkt sind Inhalte von Fortbildungs-

veranstaltungen, die einzelne Mitarbeiter absolviert haben.

Hier sollte die zentrale Antwort der Mitarbeiter auf die Frage

„Und wie war es?“ nicht sein: „Danke, das Essen war lecker.

Dozentin hat mir nicht gefallen.“ Hier sollten Chefs gezielt

die Frage stellen: „Was können wir aus der Veranstaltung in

unserer Praxis anwenden?“ Ein Kurzreferat von maximal vier

Minuten wäre nach jedem Besuch einer Veranstaltung durch

die jeweilige Mitarbeiterin wünschenswert. Wurde keine

Fortbildung besucht, wäre ein eigenes Kurzreferat über

Krankheitsbilder und Behandlungen denkbar. Ein Vortrag

könnte von Mitarbeitern in abwechselnder Reihenfolge

gehalten werden.

■■ Ergänzend gibt es noch Themen, die die Praxisleitung oder die

Mitarbeiter ansprechen möchten. Zu empfehlen ist eine Sam-

melliste, die gleich nach der Teambesprechung für die nächste

angelegt werden sollte. Jeder, der ein Thema einträgt, sollte

dies mit seinem Namenskürzel kennzeichnen. Wird das

Thema dann in der Besprechung erwähnt, kann die Person

direkt angesprochen werden und den Sachverhalt schildern.

■■ Abschließend können die Besprechungen noch genutzt wer-

den, um die verpflichtenden Themen der jährlichen Unter-

weisungen gegebenenfalls verteilt auf mehrere Besprechun-

gen durchzuführen.

Besprochenes im Team sollte protokolliert werdenFür die Teambesprechung sind Spielregeln zu vereinbaren.

Neben dem bereits angesprochenen „Zeitwächter“ sollte fest-

gelegt werden, wer das Protokoll und gegebenenfalls einen

dazu passenden Maßnahmenplan schreibt. Natürlich können

diese Aufgaben im Team rotieren. Die Erfahrung zeigt, dass sich

einige Mitarbeiter dafür herauskristallisieren werden. Dabei

sollte man es auch belassen. Je nach Struktur der Praxis können

Teambesprechungen mit Einsatz von Beamer und Laptop oder

auch auf herkömmliche Art durchgeführt werden.

Bedingt durch die Zeitnot sollten die erforderlichen Protokolle

gleich während der Besprechung möglichst handschriftlich oder

am PC erstellt werden. Die Gefahr, dass die Proto-kollmitschrif-

ten auf einem Arbeitsstapel „verenden“, weil sie noch abzutip-

pen sind, ist einfach zu groß. Diverse Untersuchungen zeigten,

dass die Zeitspanne, in der Mitarbeiter noch einmal etwas nach-

lesen möchten, mit maximal 14 Tagen sehr knapp ist. Ausge-

rechnet in dieser Zeit befanden sich die Protokolle noch in der

UNTERWEISUNGDie Themen der jährlichen Unterweisungen müssen mindestens umfassen:

■■ Hygiene: Hier sollten Themen wie Händehygiene, Aufbereitung von Medizinprodukten/Instrumenten, Berufskleidung

und weitere Themen des Hygieneplans geschult werden.

■■ Verhalten im Umgang mit Medizinprodukten, die ein meldepflichtiges Vorkommnis oder Beinahe-Vorkommnis durch eine

Funktionsstörung mit gleichzeitigem Patientenschaden oder -gefährdung aufzeigen

■■ Verhaltensweise zur Arbeitssicherheit und im Umgang mit Gefahrstoffen

■■ Umsetzung des Datenschutzes in der Arztpraxis

■■ Erste Hilfe-Training und Reanimation

■■ Je nach Fachrichtungen müssen auch Laserschutz, Strahlenschutz, Umgang mit Betäubungsmitteln und Zytostatika

unterwiesen werden.

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AWas ist bis zur nächsten Teamsitzung von wem zu tun? Auch das sollte im Protokoll festge-halten werden.

04 2013 KV PRAXIS 11

MITARBEITERBINDUNG DURCH REGELMÄSSIGES FEEDBACK

Auch in der Arztpraxis sollte der Chef mit seinen Angestell-

ten in bestimmten zeitlichen Abständen Mitarbeiterge-

spräche führen. Nur durch eine regelmäßige Kommunika-

tion können eventuelle Konflikte erkannt, vermieden und

rechtzeitig gelöst werden. Über diese Gespräche ist es

möglich, die Weichen für eine möglichst langjährige Bin-

dung des Personals an die Praxis zu erreichen und beispiels-

weise motivierende Rahmenbedingungen gemeinsam mit

dem Mitarbeiter zu schaffen oder einer personenbeding-

ten Kündigung entgegenzuwirken.

Im Mitarbeitergespräch geht es um Grundsätzliches Unterschieden wird zwischen dem Mitarbeitergespräch

und dem Leistungsgespräch. Beim Mitarbeiter- oder auch

Führungsgespräch sollte mindestens zweimal jährlich ein

rund 30-minütiger Austausch über die persönliche Situa-

tion, die bisherige Entwicklung am Arbeitsplatz und Vor-

stellungen über die Zukunft in ruhiger Atmosphäre mit

dem Mitarbeiter stattfinden. Solche systematisierten

Gespräche und die Tageskommunikation mit dem Mitar-

beiter ergänzen sich dabei wechselseitig.

Beim Mitarbeitergespräch werden keine fachlichen The-

men im engen Sinne behandelt, sondern es erfolgt eine

Auseinandersetzung und Diskussion über die Rahmenbe-

dingungen des Arbeitsverhältnisses, die Qualität der

Zusammenarbeit im Team und mit der Führungskraft

sowie über das Aufgabenspektrum. Es findet also ein

grundsätzlicher Dialog über das Miteinander und die Arbeit

statt, ohne die fachspezifischen Einzelaspekte zu diskutie-

ren oder im Detail zu werten. Für diese Form des Mitarbei-

tergespräches ist es unabdingbar, zu Beginn klarzustellen,

was Ziel dieses Gespräches ist. Im Mittelpunkt steht ein

Feedback gegenüber dem Mitarbeiter, ohne dabei eine sys-

tematische Leistungsbewertung durchzuführen.

Das Leistungsgespräch klärt die Erwartungen an den MitarbeiterNeben den regelmäßigen Mitarbeitergesprächen ist es ziel-

führend, auch die Leistung des Mitarbeiters zu bewerten

und ihm zu reflektieren. Über diese Rückmeldung erhält er

eine Orientierung, wie sich sein Leistungsverhalten entwi-

ckelt hat beziehungsweise wie dieses wahrgenommen

wird. Sicherlich kann jeder Praxisinhaber durch das Tages-

geschäft seinen Mitarbeiter einschätzen. Trotzdem ist es

sinnvoll, eine in sich abgeschlossene, systematisierte Leis-

tungsbewertung vorzunehmen. Denn oftmals haben die

Mitarbeiter ein Selbstbild, das deutlich von der Wahrneh-

mung des Vorgesetzten abweicht und Grund zur Diskus-

sion gibt. Dies bedeutet aber auch gleichzeitig die Chance

zur rechtzeitigen Veränderung und einer wechselseitigen

zukünftigen positiven Zusammenarbeit.

Im Rahmen der Leistungsbewertung sollten klare

Leistungs erwartungen formuliert werden.

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Erstellung und standen nicht zur Verfügung. Der Qualitätsan-

spruch an Protokolle sollte nicht zu hoch sein, Schreibfehler oder

schiefe Handschriften sind durchaus tolerabel.

Themen, die zeitlich nicht mehr angesprochen werden können,

werden auf die nächste Teambesprechung vertagt.

Unterschrift des Praxischefs sorgt für GlaubwürdigkeitNach der Teambesprechung ist darauf zu achten, dass alle

Anwesenden – einschließlich der Praxisleitung – das Protokoll

unterschreiben. Auch hier sollten Praxischefs mit gutem Bei-

spiel vorangehen. Nichts sorgt mehr für Unglaubwürdigkeit als

eine Praxisleitung, die von den Mitarbeitern Unterschriften ver-

langt und selbst nicht unterzeichnet. Eine nur schriftliche Auf-

zählung der Namen aller Anwesenden könnte arbeitsrechtlich

nicht unbedingt ausreichend sein. Ebenso sollte die Archivie-

rungsdauer der Protokolle festgelegt werden. Eine Fünf-Jahres-

Frist ist angezeigt, wenn Praxischefs die Teambesprechungen

auch für Unterweisungen verwenden. Werden die Pfichtunter-

weisungen außerhalb der Teambesprechungen durchgeführt,

kann die Archivierungsdauer sicherlich auch geringer ausfallen.

In der Mitarbeiterführung, zu ihren Organisationsvorgaben und

dem motivierenden Umgang im Team sind die Kommunikation

und der regelmäßige Austausch untereinander ein unverzicht-

bares Instrument. Nur wer seine Mitarbeiter regelmäßig infor-

miert und an den permanenten Veränderungsprozessen in der

Praxis teilhaben lässt, kann „das Schiff Praxis“ durch die stürmi-

schen Gewässer des Gesundheitswesens steuern. Und wie es

sich auf einem guten Schiff gehört, wird der Kapitän stets sehr

genau beobachtet. Einem Kapitän, der seine „Mannschaft“

umsichtig führt, wird diese auch bereitwilligst folgen. ■

POLITISCH

KV PRAXIS 04 201312

ÄRZTLICHE VERSORGUNGSSITUATION VERSCHÄRFT SICH

In Rheinland-Pfalz werden bis zum Jahr 2020 etwa 3.400 Ärzte und Psychotherapeuten ihre Praxen aus Altersgründen abgeben. Die Zahl der Absolventen medizinischer Studiengänge reicht schon heute nicht aus, um diese wegfallenden Stellen zu ersetzen, so das Fazit der KV RLP im Rahmen der ersten landeswei-ten Demographiewoche.

Den Zusammenhang zwischen demographischer Entwicklung

und Ärztemangel beleuchtete die KV RLP am 30. Oktober 2013

auf einer eigenen Veranstaltung. Unter dem Motto „Ambu-

lante medizinische Versorgung heute und morgen“ nahm Tho-

mas Christ, Leiter der Versorgungsforschung der KV RLP, die

aktuelle Entwicklung unter die Lupe und leitete daraus Progno-

sen für die Zukunft ab. In den kommenden sieben Jahren gibt

es allein bei den Hausärzten einen Wiederbesetzungsbedarf

von 1.387 Ärzten (50,8 Prozent), bei den Psychotherapeuten

sind es 568 Stellen (64,4 Prozent). Insgesamt liegt der prozentu-

ale Bedarf bis zum Jahr 2020 unter allen ärztlichen Fachgrup-

pen bei rund 50 Prozent.

38 Gemeinden haben keine Hausarztpraxis mehr Bei der räumlichen Verteilung der Praxen habe es in den ver-

gangenen Jahren bedenkliche Veränderungen gegeben, sagte

Christ. Schon heute gibt es in den Regionen Westerwald, Mit-

telmosel, Eifel und Westpfalz Nachbesetzungsprobleme bei

Arztsitzen. Seit 2005 konnten in 29 Gemeinden Hausarztsitze

nicht weitergeführt werden. In neun Gemeinden, in denen

2005 noch eine hausärztliche Zweigpraxis betrieben wurde,

existierte in 2012 kein Praxissitz mehr. In 17 Gemeinden wur-

den alle zuvor existierenden Hausarztsitze in Zweigpraxen

umgewandelt.

Der weiterhin zu erwartende Wegfall von Praxen in ländlichen

Regionen wird die Versorgungssituation in den nächsten Jahren

verschärfen. „Künftig können die derzeitigen Maßstäbe der

Versorgungsdichte und Wohnortnähe in Rheinland-Pfalz nicht

mehr gehalten werden“, erläuterte Christ. „Die verschiedenen

Fachgruppen und Regionen werden hiervon unterschiedlich

stark betroffen sein.“

Eine geringe räumliche Arztdichte weisen die Regionen Eifel,

Mosel, Hunsrück und Rhein-Lahn aus. Mit Blick auf ganz Rhein-

land-Pfalz ist die durchschnittliche Wegstrecke zwischen

Wohnort und Arztpraxis dennoch überschaubar: Für 80 Prozent

ist die nächstgelegene Hausarztpraxis maximal 2,5 Kilometer

von ihrem Wohnsitz entfernt. Mehr als fünf Kilometer müssen

208.000 Rheinland-Pfälzer zurücklegen und nur rund 1.600

weiter als zehn Kilometer.

Viele Ärzte nähern sich dem RuhestandsalterDass die Zeit bei der Nachbesetzung von Arztpraxen drängt, zeigt

die zunehmende Alterung der Ärzteschaft. Ein Viertel der prakti-

zierenden Ärzte und Psychotherapeuten sind älter als 59 Jahre,

unter den Hausärzten gilt dies für fast ein Drittel. Auf der ande-

ren Seite steigt die Nachfrage nach medizinischer Versorgung.

Denn ältere Menschen besuchen öfter einen Arzt und müssen

auch zeitlich intensiver medizinisch betreut werden. ■

GESUNDHEITSMINISTER ZUR VERSORGUNGSFORSCHUNG

In einem Gespräch mit KV TV betont der rheinland-pfälzische

Gesundheitsminister Alexander Schweitzer, wie wichtig die Erkennt-

nisse aus der Versorgungsforschung sind (Auszug):

„Zunächst einmal ist es gut, nicht auf Basis von Vermutungen und

Alltagsempirie zu arbeiten. Man braucht Daten, um daraus politische

Schlüsse zu ziehen und gemeinsamen mit den Partnern der Selbst-

verwaltung und vielen Akteuren in den Kommunen und Regionen

entsprechende Maßnahmen auf dem Weg zu bringen. Die Versor-

gungsforschung ist ein wichtiges Instrument für die Politik.“

Mehr zum Thema erfahren Sie im KV-TV-Beitrag unter:

„KV-TV PRAXIS – Das Magazin“ vom 22. November 2013: www.kv-rlp.de/393400

04 2013 KV PRAXIS 13

IMAGE-KAMPAGNE DER KBV MIT DEM ECON AWARD PRÄMIERT

Die Image-Kampagne der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der KVen ist bei den diesjähri-gen Econ Awards mit dem Prädikat „Silber“ in der Kategorie „integrierte Unternehmenskommunikation“ ausgezeichnet worden. Der Econ Award wird für die jahresbesten Werbemaßnahmen aus dem Bereich der Unternehmenskommunikation vergeben.

Überzeugt hat die Econ-Juroren vor allem der kreative Ansatz,

vollständig auf bezahlte Models und weiße Kittel zu verzichten.

Stattdessen werden echte Ärzte und Psychotherapeuten

gezeigt, die als Mensch und Bürger auf Augenhöhe mit ihren

Patienten sprechen. „Diese äußerst überzeugende Kampagne

steigert mit ehrlichen Bildern und klaren Worten die öffentli-

che Anerkennung für einen verantwortungsvollen Beruf“, hieß

es in der Begründung der Econ-Jury. Der Econ Verlag schreibt

seit 2007 mit der Handelsblatt-Gruppe den Wettbewerb um

den „Econ Award Unternehmenskommunikation“ aus.

1,5 Millionen Menschen sahen bereits den Kino-Spot Ziel der seit dem 26. April 2013 laufenden Aufklärungskampa-

gne unter dem Motto „Wir arbeiten für Ihr Leben gern“ ist es,

die Attraktivität des Arztberufs zu steigern und mehr junge

Ärzte zur Gründung einer eigenen Praxis zu ermutigen. Mit prä-

gnanten Botschaften macht die Kampagne unter anderem auf

die Themen Ärztemangel und Ärzte als Arbeitgeber aufmerk-

sam. „Ich bin Hausärztin. Ich werde Ihnen fehlen.“ ist nur eine

von zahlreichen Aussagen zum Thema Ärztemangel.

Ziel der zweiten Stufe der Kampagne ist es, der Bevölkerung

deutlich zu machen, dass sich die Bedingungen ändern müssen,

um die ärztliche Versorgung, vor allem auf dem Land, auch in

Zukunft noch aufrechterhalten zu können.

Die Botschaften der Ärzte sind auf mehr als 14.000 Flächenpla-

katen und Leuchttafeln in knapp 250 deutschen Städten zu

sehen. Darüber hinaus laufen auch Kurzfilme im Internet, im

Fernsehen sowie in den Kinos. Allein der Kino-Spot wurde

bereits von über 1,5 Millionen Besuchern gesehen. Der Kurz-

film vermittelt mit einem Augenzwinkern, wie wichtig Ärzte

und Psychotherapeuten in allen Lebenslagen sind.

Eine repräsentative Umfrage des Markt- und Meinungsfor-

schungsinstituts Forsa im September zeigt, dass die Plakat- und

TV-Schaltungen mit 18 Prozent von der Bevölkerung auch

wahrgenommen werden. Mit 20 Prozent gab ein relativ großer

Anteil der Befragten an, ein Kampagnen-Plakat in der Arztpra-

xis gesehen zu haben. Die KBV will im nächsten Jahr die Kom-

munikation nach innen intensivieren und den Praxen verstärkt

die Möglichkeit bieten, die Kampagne zu unterstützen.

Viele Ärzteverbände unterstützen die KBV-KampagneFür eine aufmerksamkeitsstarke Verlinkung und Ankündigung

der Inhalte stellt die KBV entsprechende Teaser- und Down-

load-Formate auf ihrer Website bereit. Zu den Unterstützern

der Kampagne zählen auch namhafte große Ärzteverbände wie

zum Beispiel der NAV-Virchow-Bund, der Berufsverband der

Deutschen Chirurgen, der Bundesverband für Ambulantes Ope-

rieren und der Berufsverband der Niedergelassenen Gastroen-

terologen Deutschlands.

Die Aufklärungskampagne umfasst ein Budget von rund

15 Millionen Euro und läuft noch bis zum Jahr 2017. Konzept

und Umsetzung stammen von der Kommunikationsagentur

ressourcenmangel. ■

www.ihre-aerzte.de

PANORAMA

KV PRAXIS 04 201314

RICHTIGE QM-UMSETZUNG HILFT BEI DER PRAXISFÜHRUNG

Qualitätsmanagement in der Arztpraxis trägt dazu bei, das Dickicht an gesetzlichen Vorschriften im All-tag zu stemmen. Unter dem Motto „Hot Spot der QM-Hotline“ sprach die QM-Herbsttagung der KV RLP am 26. Oktober 2013 in Trier Themen an, die nicht nur den mehr als hundert Teilnehmern unter den Nä-geln brannten.

Im Anschluss an die Begrüßung von Dr. Thomas Böck, Mit-

glied der QM-Kommission der KV RLP, beschäftigte sich die

Unternehmensberaterin Kirsten Böttcher-Pollmanns mit der

Frage, wie rund 150 Gesetze und Normen den Mitarbeitern in

den Praxen eigentlich zugänglich gemacht werden können.

Damit Ärzte in diesem Gesetzes-Dickicht noch den Überblick

behalten, ist QM ein wertvolles Hilfsinstrument. Sicherheits-

datenblätter oder Gebrauchsanweisungen für Gefahrstoffe

zum Beispiel müssen in Papierform in der Arztpraxis vorge-

halten werden.

Wichtig für die Arztpraxis sei, jederzeit auf mögliche behördli-

che Begehungen und Prüfungen vorbereitet zu sein. In der

Regel melden sich Gesundheitsbehörden zehn Wochen vorher

schriftlich an. Traten in der Vergangenheit wiederholt QM-

Defizite auf, können sich Kontrollen häufen und dann auch

einmal unangemeldet stattfinden. Grundsätzlich ist die Pra-

xisleitung dafür verantwortlich, dass geltende Gesetze und

Vorschriften bekannt sind und eingehalten werden.

Patientenrechtegesetz: Keine Verschärfung der ArzthaftungWenig neue Bestimmungen gibt es beim im März dieses Jah-

res in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz. Der Bundes-

gerichtshof hat das Arzthaftungsrecht auf Basis der allgemei-

nen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in

seiner Rechtsprechung weiterentwickelt. Mit dem Patienten-

rechtegesetz habe sich der Gesetzgeber im Wesentlichen

darauf beschränkt, diese BGH-Rechtsprechung wiederzuge-

ben, erläuterte der auf Medizinrecht spezialisierte Rechtsan-

walt Dr. Ingo Pflugmacher. Fazit: Das Patientenrechtegesetz

bedeute daher keine Haftungsverschärfung für die Ärzte-

schaft.

Datenübermittlung: Im Zweifel bei der Standeskörperschaft fragenDass der Datenschutz in der Arztpraxis eine sensible Angele-

genheit ist, stellte Hartmut Rohde, Datenschutzbeauftragter

der KV RLP heraus. Einschlägige Rechtsgrundlagen bei der Wei-

tergabe von persönlichen Daten von Patienten seien die Berufs-

ordnung RLP (§ 9) sowie das Strafgesetzbuch (§ 203 Verletzung

von Privatgeheimnissen). Für die Auskunft auf bestimmte

Anfragen, etwa zum Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit eines

Patienten, existierten vereinbarte Vordrucke. Darüber hinaus

erreichten die Praxen zunehmend auch telefonische oder

schriftliche Anfragen von Krankenkassen, für die es keine ver-

einbarten Vordrucke gebe. Rohde verwies darauf, dass für Ver-

tragsärzte dadurch Rechtsunsicherheit entstehe. Vor diesem

Hintergrund wurde das einheitliche Rahmenformular einge-

führt, das die Krankenkassen für formlose Anfragen seit dem

1. Oktober 2013 verwenden müssen.

QM ist wichtig, um auf behördliche Prüfungen vorbereitet zu sein, hob Referentin Kirsten Böttcher-Pollmanns hervor.

Für Rechtsanwalt Ingo Pflugmacher hat sich das Haftungsrisiko für Ärzte durch das Patien-tenrechtegesetz nicht verschlechtert.

04 2013 KV PRAXIS 15

Der Datenschutzbeauftragte der KV RLP hob hervor, dass Kran-

kenkassen nicht berechtigt seien, von Vertragsärzten für

eigene Zwecke Informationen zur derzeitigen Behandlung, zu

Rehabilitationsmaßnahmen, zur Ursache der Arbeitsunfähig-

keit oder zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit anzufor-

dern. Im Zweifel sollte bei den zuständigen Standeskörper-

schaften nachgefragt werden. ■

Gesetze und Verordnungen: www.kbv.de/service/3007.html

Aktualisierte Linkliste ‚Gesetze und Normen‘ aus dem QEP-

Manual: www.kbv.de/qep/11625.html

QUALITÄTSBERICHT 2012

Einmal im Jahr veröffentlicht die KV RLP ihre Bilanz aus der Qualitätssicherung. Ein Schwer-

punkt im Berichtsjahr 2012 ist die Sonographie in der Frauenarztpraxis. Zu diesem Thema

fand im vergangenen Jahr am Mainzer Standort erstmals ein Workshop statt.

Bei den Genehmigungsbereichen gibt es neue Vereinbarungen beziehungsweise Regelungen

in der Hörgeräteversorgung, der Molekulargenetik und der MRSA (Methicillin-Resistenter Sta-

phylococcus Aureus).

Darüber hinaus erstellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung einen bundesweit vergleichen-

den Bericht zu den Ergebnissen der Stichprobenprüfungen in der ambulanten ärztlichen Ver-

sorgung. ■

Qualitätsbericht 2012: www.kv-rlp.de/12345

Bericht des Gemeinsamen Bundesausschusses (mit Kommentierung):

www.g-ba.de/informationen/richtlinien/46/

QUALITÄTSBERICHT 2012GESICHERTE QUALITÄT IN DER AMBULANTEN VERSORGUNG

Kassenärztliche Vereinigung

Rheinland-Pfalz (KV RLP)

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Isaac-Fulda-Allee 14

55124 Mainz

Kontakt

Telefon 06131 326-326

Telefax 06131 326-4327

[email protected]

www.kv-rlp.de

Moderiert wurde die QM-Herbsttagung von Theresia Wölker, langjährige Praxisberaterin und Qualitätsmanagerin im Gesundheitswesen.

Mehr als hundert Teilnehmer fanden sich im KV RLP-Regionalzentrum Trier zur diesjährigen QM-Herbsttagung ein.

Datenschutz ist für die Arztpraxis eine sensible Angelegenheit, betonte Hartmut Rohde, Datenschutzbeauftragter der KV RLP.

KV PRAXIS 04 201316

PANORAMA

IMPFUNGEN – DER WEG BIS ZUR KASSENLEISTUNG

Rotavirus-Impfung als aktuelles Beispiel

Bevor eine neue Impfung in Deutschland eine Leistung der

gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird, muss sie ein

festgeschriebenes Verfahren durchlaufen. Voraussetzung ist

vor allem eine positive Bewertung von Wirksamkeit und Sicher-

heit der Impfung.

Schritt 1: Ständige ImpfkommissionIn Deutschland beschließt die Ständige Impfkommission

(STIKO) beim Robert-Koch-Institut, welche Impfung wann und

für wen empfohlen wird. Die rechtliche Grundlage findet sich

im § 20 des Infektionsschutzgesetzes. Bei den 12 bis 18 Mitglie-

dern der STIKO handelt es sich um ehrenamtlich tätige Exper-

ten aus Wissenschaft und Forschung, dem Öffentlichen

Gesundheitsdienst und der niedergelassenen Ärzteschaft. Die

STIKO tritt in der Regel zweimal im Jahr zusammen, um Emp-

fehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen zu erarbei-

ten und Vorgaben zur spezifischen Prophylaxe übertragbarer

Krankheiten beim Menschen zu erstellen.

Die Vorgaben der STIKO haben allerdings nur einen empfehlen-

den Charakter und entfalten keine direkte Leistungspflicht der

Krankenkassen.

■■ Beispiel Rotavirus-Impfung

Im Jahr 2009 hatte sich die Weltgesundheitsorganisation

(WHO) weltweit für die Rotavirus-Impfung ausgesprochen.

Bisher war man in Deutschland diesbezüglich zurückhalten-

der. Erst im August 2013 hat die STIKO eine Empfehlung zur

Impfung gegen Rotaviren veröffentlicht. Maßgeblich für

diese Empfehlung waren die hohen Hospitalisierungsraten

bei einem Rotavirus-Infekt.

Schritt 2: Gemeinsamer Bundesausschuss Nach einer Empfehlung der STIKO ist der Gemeinsame Bundes-

ausschuss (G-BA) am Zug.

Dieser muss innerhalb von drei Monaten nach der STIKO-Veröf-

fentlichung eine Entscheidung zur Aktualisierung der Schutz-

impfungs-Richtlinie treffen, damit die Impfung zu einer gene-

rellen GKV-Leistung werden kann. Abweichungen von der

STIKO-Empfehlung sind dabei besonders zu begründen.

■■ Beispiel Rotavirus-Impfung

Am 1. Oktober 2013 hat der G-BA die Aufnahme der Rotavi-

rus-Impfung für Säuglinge in die Schutzimpfungsrichtlinie

beschlossen.

In Deutschland sind zwei Lebendimpfstoffe gegen Rotaviren

für Säuglinge im Handel. Bei der Rotavirus-Impfung handelt es

sich um eine Schluckimpfung. Die erste Impfung sollte mög-

lichst frühzeitig erfolgen und ist bereits ab dem Alter von sechs

Wochen möglich. Abhängig vom Impfstoff wird die Impfung in

zwei oder drei Dosen verabreicht – Rotarix® bis zu einem Alter

von 24 Wochen und RotaTeq® bis zu einem Alter von

32  Wochen. Der Mindestabstand zwischen den Impfdosen

sollte vier Wochen betragen.

Schritt 3: Bundesministerium für GesundheitDer G-BA muss anschließend seinen Beschluss dem Bundesmi-

nisterium für Gesundheit (BMG) vorlegen. Innerhalb von zwei

Monaten kann das Ministerium gemäß § 94 SGB V diesen

Beschluss beanstanden. Hat das BMG keine Einwände, kann der

Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Erst nach

der Veröffentlichung beginnt die Leistungspflicht der gesetzli-

chen Krankenkassen.

■■ Beispiel Rotavirus-Impfung

Das BMG hat den Beschluss des G-BA zur Rotavirus-Impfung

nicht beanstandet. Allerdings steht die Veröffentlichung im

Bundeszeiger noch aus. Am Tag nach der Veröffentlichung

beginnt die Leistungspflicht der Krankenkassen. Dann kann

die Impfung mit der KV RLP unter Angabe der Ziffern 89127

A bzw. 89127 B (Anlage 2 der Schutzimpfungsrichtlinie) zu

Lasten der Krankenkassen abgerechnet werden. Die KV RLP

wird darüber auf ihrer Website informieren. Sobald eine Eini-

gung mit den Kassen über die Vergütung der Impfung erfolgt

ist, erhalten die Mitglieder auch hierzu eine Information ihrer

KV. Daher war die Impfung zu diesem Zeitpunkt noch keine

generelle Kassenleistung. ■

Aktuelles zu Rotavirus-Impfung: www.kv-rlp.de

STIKO: EMPFEHLUNG

G-BA: BESCHLUSS SCHUTZIMPFUNGS-RICHTLINIE

BMG: NICHTBEANSTANDUNG

BUNDESANZEIGER: VERÖFFENTLICHUNG

KASSENLEISTUNG

bis zu 3 Monate

bis zu 2 Monate

Der Weg von empfohlenen Impfungen bis zur Kassenleistung

04 2013 KV PRAXIS 17

DIE GOLDENE REGEL DER FINANZIERUNG

Finanzierungsdauer = Nutzungsdauer = Abschreibungsdauer

In Beratungsgesprächen wird oft gefragt, ob es sinnvoll ist,

Investitionen zu tätigen, um Steuern zu sparen. „Man könne

diese ja abschreiben“, so oft die Aussage. Junge Ärzte, die bisher

in der Klinik gearbeitet haben und wenig mit dem Thema

Selbstständigkeit konfrontiert wurden, wissen häufig gar nicht,

was Abschreiben überhaupt bedeutet.

AfA heißt „Absetzung für Abnutzung“ und bedeutet, dass die

Entwertung für mehrjährig nutzbare Vermögensgegenstände

steuerlich angesetzt werden kann. Zu den Vermögensgegen-

ständen zählen beispielsweise medizinisch-technische Geräte

oder die Praxiseinrichtung. Die Form der Abschreibung und die

von der Finanzbehörde vorgeschriebene Abschreibungsdauer

werden dabei im Vorfeld festgelegt.

Durch die AfA wird der steuerliche Gewinn ohne Geldabfluss

gemindert und somit reduzieren sich die zu zahlenden Steuern.

Mit dieser steuerlichen Ersparnis können Praxisinhaber eigens

zur Finanzierung aufgenommene Darlehen zum Teil bedienen.

Also investieren, um zu sparen? Das funktioniert leider nicht

immer, da bei jeder Investition üblicherweise auch eine Kapital-

aufnahme erforderlich ist und die den Steuervorteil überschrei-

tenden Beträge aus dem versteuerten Einkommen bezahlt wer-

den müssen.

Plant beispielsweise ein Arzt den Kauf eines neuen Gerätes,

sollte er prüfen, wie viel Umsatz erzielt werden kann und wel-

che zusätzlichen Kosten damit verbunden sind. Bei einem

Kaufpreis von 80.000 EUR und einer vorgeschriebenen

Abschreibungsdauer von acht Jahren können jährlich Abschrei-

bungen in Höhe von 10.000 EUR als Praxiskosten geltend

gemacht werden. Dies entspricht bei einem Steuersatz von

40  Prozent einer Steuerersparnis von 4.000 EUR pro Jahr.

Zudem fließt die in den Praxiskosten enthaltende Abschrei-

bung nicht tatsächlich als Geldfluss ab, sondern kann zur

Bedienung der Tilgungsrate herangezogen werden. Im aufge-

zeigten Beispiel wurde der Optimalfall nach der Finanzierungs-

regel – Finanzierungsdauer gleich Abschreibungsdauer – auf-

gezeigt. Auch im Rahmen der Fortführung von Praxen sind das

gebrauchte Anlagevermögen sowie der ideelle Wert unter

bestimmten Voraussetzungen abschreibbar.

In der Realität wird in vielen Fällen eine längere Finanzierungs-

dauer als die Abschreibungsdauer gewählt. Würde im vorge-

nannten Beispiel eine Finanzierungsdauer von zwölf statt acht

Jahren zugrunde gelegt, liefen im neunten Jahr die Abschrei-

bungen aus und der Steuervorteil entfiele. Die Tilgung sowie

auch die Zinsbelastung müssten jedoch noch weitere vier Jahre

aufgebracht werden und belasteten zusammen mit den nun

höheren Steuern die Liquidität der Praxis. Mehr Steuern und

gleichzeitige Tilgung können somit ab einer gewissen Größen-

ordnung zu Liquiditätsengpässen und wirtschaftlichen Proble-

men führen. Eine mittlere und langfristige Liquiditätsplanung

hilft, sich auf diese kritische Situation vorzubereiten.

Leasing als Alternative?Das Leasen von Geräten kann unter Umständen eine Alterna-

tive zu einer Darlehensfinanzierung darstellen. Zwar können

hier keine Abschreibungen geltend gemacht werden, jedoch

sind Sonderzahlungen und laufende Leasingraten als Betriebs-

ausgaben steuerlich abzugsfähig. Dies eröffnet Spielraum für

die steuerliche Gestaltung der Finanzierung, ohne an die star-

ren Abschreibungsfristen des Finanzamtes gebunden zu sein.

Eine Neuinvestition sollte in jedem Fall unter Berücksichti-

gung aller möglichen Varianten mit einem Fachberater kalku-

liert werden. ■

Betriebswirtschaftliche Beratung der KV RLP:

Telefon 06321 893-164

Alle Angaben in diesem Informationstext sind ohne Gewähr.

Informieren Sie sich in steuerrechtlichen Fragen immer indi-

viduell bei Ihrem Steuerberater.

SERVICE

Mit Abschreibung den Gewinn mindern und Steuern sparen? Das funktioniert nicht immer.

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KV PRAXIS 04 201318

PASSENDEN QUALITÄTSZIRKEL FINDEN

Die ärztlichen und psychotherapeutischen Qualitätszirkel leis-

ten einen wichtigen Beitrag zur Qualität in der Patientenversor-

gung. Die KV RLP unterstützt in Rheinland-Pfalz den Aufbau

und die Organisation auf vielfältige Weise. Hier meldet KV PRA-

XIS, welcher Qualitätszirkel derzeit gerne neue interessierte

Kollegen aufnimmt. ■

Qualitätszirkel Moderator Kontakt

QZ „Akupunktur und Schmerztherapie Obere Nahe-Blies-Prims“

Dr. Harald Schmitz Telefon 06782 172722

Nutzen Sie das Online-Angebot der KV RLP, um den fachlich und regional passenden

Qualitätszirkel zu finden: www.kv-rlp.de/70483

WWW.KV-RLP.DE: VERTRÄGE AKTUELL UND SCHNELL ABRUFEN

Rund um die Uhr die neueste Fassung zur Hand

Unter www.kv-rlp.de finden Mitglieder und Praxisteams eine

Fülle an wertvollen Informationen und Hilfestellungen für den

Praxisalltag. Hierzu gehören auch sämtliche Verträge und Ver-

einbarungen, die die KV RLP mit den Krankenkassen und weite-

ren Partnern abgeschlossen hat. Wenn Sie sich also aktuell und

schnell über spezielle Vertragsbestimmungen und Vergütungs-

regelungen informieren oder etwa die relevanten Teilnahme-

anträge abrufen möchten, sind Sie unter www.kv-rlp.de genau

richtig. Mit nur wenigen Klicks haben Sie immer die neueste

Fassung eines Dokuments zur Hand – und das rund um die Uhr.

Alle Verträge und Vereinbarungen sind von A bis Z sortiert und

bequem über eine zentrale Übersicht ansteuerbar. Aus Sicher-

heitsgründen sind einige Dokumente nicht für jeden Internet-

nutzer, sondern nur für Mitglieder und deren Mitarbeiter zu

öffnen. Hierzu ist die Eingabe einer Buchstaben-Zahlen-Kombi-

nation – des so genannten Quartalsschlüssels – notwendig.

Den jeweils aktuellen Quartalsschlüssel finden Sie als Anlage

zu Ihrem neuesten Honorarbescheid. ■

Alle Verträge und Vereinbarungen: www.kv-rlp.de/37731

Kann eine aktuelle Ausgabe des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) bei der KV RLP angefordert werden?Der EBM kann in Buchform oder als CD-ROM über den Buch-

handel oder direkt beim Deutschen Ärzteverlag bestellt wer-

den. Empfehlenswert ist die Nutzung des EBM in der jeweils

aktuell gültigen Fassung auf der Website der KBV.

www.aerzteverlag.de/

www.kbv.de/ebm2013/ebmgesamt.htm

In den ersten beim Deutschen Ärzteverlag angeforder-

ten Ausgaben des EBM ist beim obligaten Leistungsin-

halt der GOP 01740 eine falsche Anlage genannt! Der

Bewertungsausschuss hat in seiner 316. Sitzung die

redaktionelle Änderung beschlossen.

Obligat ist die Aushändigung des Merkblatts nach

Anlage III der Krebsfrüherkennungsrichtlinien.

Wie lange habe ich noch mit der SmartCard Zugang zum geschützten Mitgliederbereich der KV RLP?Die Zugangsart zum geschützten Mitgliederbereich mittels

Lesegerät und SmartCard wird voraussichtlich ab Mitte

2015 nicht mehr funktionieren. Deshalb sollten sich Smart-

Card-Nutzer rechtzeitig über das KV-SafeNet* informieren

und den Umstieg vorbereiten. Auf keinen Fall sollten neue

Verträge mit Kartenanbietern abgeschlossen werden, die

über das Jahr 2015 hinausgehen, oder bestehende Verträge

über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden.

Weitere Informationen: www.kbv.de/12629.html

www.kv-rlp.de/mitglieder/service/online-dienste/

Service-Center

Telefon 06131 326-326

Fax 06131 326-4327

[email protected]

MO | DI | DO 8–18 Uhr

MI 8–17 Uhr

FR 8–16 Uhr

04 2013 KV PRAXIS 19

ERWEITERTE SERVICE-BROSCHÜRE

„Beratung, Service und Seminare 2014. Das Dienstleistungsangebot der KV RLP“

Das umfangreiche Beratungs- und Servi-

ceangebot sowie das Seminarprogramm

für 2014 sind erstmals in einer Broschüre

zusammengefasst. Die Leistungsbe-

schreibungen im Serviceteil wurden zum

Teil aktualisiert und erweitert, um den

niedergelassenen Ärzten einen Einblick

in das umfassende Beratungsangebot

der KV RLP zu geben. Darüber hinaus hält

die Broschüre auch 2014 wieder ein viel-

fältiges Seminarangebot zu den Themen Praxisorganisation und

-management, Kommunikation und Qualitätssicherung bereit. ■

Service-Broschüre: www.kv-rlp.de/127926

Seminartermine: www.kv-rlp.de/358728

Beratung, SerVICe und SeMInare 2014Das Dienstleistungsangebot Der KV rlP

Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP)Körperschaft des öffentlichen RechtsIsaac-Fulda-Allee 1455124 Mainz

KontaktTelefon 06131 326-326Fax 06131 [email protected]

IT IN DER ARZTPRAXIS

Praxisinformation der KBV

Sicherheitsrisiko bei Java-Version 1.6 Die KBV hat in ihrer Praxisinformation zum vierten Quartal

2013 unter anderem folgenden Hinweis gegeben: Die Firma

Oracle hat bereits im Februar 2013 die Wartung für die Java-

Version 1.6 eingestellt. Seitdem werden keine neuen Sicher-

heitsupdates mehr ausgeliefert. Demzufolge kann es zu Sicher-

heitslücken im laufenden Betrieb kommen. Wir raten Ihnen

daher dringend, die neue Java-Version 1.7 zu nutzen. Vor einer

Aktualisierung sollten Sie sich jedoch immer erst mit Ihrem

PVS-Hersteller oder EDV-Betreuer in Verbindung setzen, um

Kompatibilitätsschwierigkeiten mit Ihrem PVS auszuschließen.

Praxisinformationen „Praxisverwaltungssoftware“:

www.kbv.de/36778.html

Fragen zur elektronischen Patientenakte Fragen rund um das Thema Patientenrechte werden in der

KBV-Praxisinformation „Patientenrechtegesetz“ beantwortet,

so auch Fragen zur elektronischen Dokumentation der Behand-

lung und zu den zusätzlichen Pflichten des Arztes.

Praxisinformationen „Das Patientenrechtegesetz“:

www.kbv.de/36778.html

■■ IMPRESSUM

HERAUSGEBER

Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP)

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Isaac-Fulda-Allee 14

D-55124 Mainz

REDAKTION

verantwortlich (i. S. d. P.)

Dr. Sigrid Ultes-Kaiser, Vorsitzende des Vorstandes

Dr. Peter Heinz, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes

Dr. Klaus Sackenheim, Mitglied des Vorstandes

Ricarda Busch (Redaktionsleitung),

Fachabteilungen der KV RLP

KONTAKT

Telefon 06131 326-326

Fax 06131 326-4327

[email protected]

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KV RLP

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cosma

AUFLAGE

6.500 Exemplare

ERSCHEINUNGSWEISE

viermal im Jahr

UMSETZUNG

Imprimerie Centrale

15, Rue du Commerce

L-1351 Luxembourg

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HINWEISE

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Texten auf die gleichzeitige Verwen-dung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Die männliche Form schließt die weibliche mit ein. Für den – auch teilweisen – Nachdruck von Texten, Grafiken und dergleichen ist das schriftliche Einverständnis der KV RLP Voraussetzung.

ALLGEMEINMEDIZIN

Förderprogramme sollen aufs Land locken

Schon länger unterstützt die KV RLP die Weiterbildung von Ärz-

tinnen und Ärzten auf dem Gebiet der Allgemeinmedizin. Seit

Kurzem werden zusätzlich auch Famulaturen in hausärztlichen

Praxen finanziell gefördert.

„KV-TV PRAXIS – Das Magazin“ besucht die Hausarztpraxis von

Sanitätsrat Dr. Gernot Nick in Bendorf. Hier ist man schon lange

aktiv um den ärztlichen Nachwuchs bemüht. Zurzeit arbeitet

die Tochter als Weiterbildungsassistentin in der Praxis und eine

Medizinstudentin macht ihre Famulatur. Für beide Frauen ist

noch nicht klar, ob sie jemals selbstständig in einer eigenen Pra-

xis arbeiten möchten. In „KV-TV PRAXIS – Das Magazin“ erzäh-

len beide, was sie an der Allgemeinmedizin reizt, welche Wün-

sche sie für ihre berufliche Zukunft haben und warum sie

weder auf Beruf noch auf Familie verzichten möchten.

Sanitätsrat Dr. Gernot Nick, Allgemeinmediziner aus Bendorf„Der Anspruch, möglichst schnell in die eigene Praxis zu kom-

men und schnell Verantwortung zu tragen, war vor 20 bis

30 Jahren sehr viel ausgeprägter. Heute sind Werte wie Freizeit,

Familie und geregelte Arbeitszeiten für viele vorrangiger.“ ■

„KV-TV PRAXIS – Das Magazin“ vom 27. September 2013:

www.kv-rlp.de/177660