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„Der LL.M. 2017“ kostenlos als E-Book herunterladen – so geht’s! Noch nicht bei e-fellows.net registriert? 1. Registrieren unter www.community.e-fellows.net/cv/register 2. Registrierung aktivieren durch Klick auf Link in E-Mail 3. Link unten freirubbeln und aufrufen 4. Bei e-fellows.net einloggen 5. Format wählen (EPUB, MOBI) 6. Download startet automatisch Auf welchen Geräten kann man das E-Book lesen? iPad/iPhone: EPUB-Datei mit iBooks öffnen und lesen Laptop/Notebook/PC/Tablet: EPUB z. B. mit Adobe Digital Editions lesen, kostenloser Download unter: www.adobe.com/products/digital-editions/download.html E-Reader (außer Kindle): EPUB-Datei öffnen und lesen Kindle: MOBI-Datei öffnen und lesen. Auch EPUBs kann man z. B. mit dem Freeware- Tool Calibre in eine MOBI-Datei umwandeln. Wichtige rechtliche Hinweise Die E-Books sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe der E-Books an Dritte ist nicht erlaubt und strafbar. Daher werden beim Download Name und E-Mail-Adresse des Nutzers an verschiedenen Stellen in das E-Book geschrieben. Außerdem wird das E-Book unsichtbar personalisiert. Somit kann bei jedem E-Book festgestellt werden, welcher Nutzer dieses E-Book unerlaubterweise weitergegeben hat. Es ist erlaubt, das E-Book zu kopieren, um es auf allen in seinem Eigentum stehenden Geräten zu nutzen. inkl. E-Book Bereits bei e-fellows.net registriert? 1. Link unten freirubbeln und aufrufen 2. Bei e-fellows.net einloggen 3. Format wählen (EPUB, MOBI) 4. Download startet automatisch Der LL.M. 2017 Nutzen, Zeitpunkt, Auswahl, Bewerbung, Finanzierung

Der LL.M. 2017 - e-fellows.net · 29 2. Grundentscheidungen bei der Auswahl eines LL.M.-Programms von Dr. Daniel Voigt, MBA (Durham) Hat man sich für ein LL.M.-Studium entschieden,

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Noch nicht bei e-fellows.net registriert?1. Registrieren unter

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Der LL.M. 2017

Nutzen, Zeitpunkt, Auswahl, Bewerbung, Finanzierung

4 5InhaltsverzeichnisImpressum

Inhaltsverzeichnis

Die Autoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11

1. Der LL.M. und andere postgradualeQualifikationen im Vergleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12–27

Der LL.M. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14Der „Wert“ des LL.M. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15

Wie wichtig sind Qualität und Reputation? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15Vorteile des LL.M.: Formale und inhaltliche Qualifikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17

Alternativen, die ebenfalls zu einem Titel führen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18Andere Postgraduierten-Studiengänge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18Alternative Promotion. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22Alternative Fachanwalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Kombinationsmöglichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24Der LL.M. in Verbindung mit einer Promotion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24Der LL.M. parallel zum Referendariat oder Beruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Der LL.M. für Diplom- und Wirtschaftsjuristen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26Der LL.M. für Nichtjuristen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26Führen des Titels „LL.M.“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

2. Grundentscheidungen bei derAuswahl eines LL.M.-Programms . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28–47

Der Taught-LL.M. (LL.M. by Coursework) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30Der LL.M. by Research . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32Inhaltliche Ausrichtung des LL.M. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33Wahl des Studienlandes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

LL.M. in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34LL.M. im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

Vollzeit-, Teilzeit- oder Fernstudium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40Der richtige Zeitpunkt für das LL.M.-Studium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .41

Vor der Ersten Juristischen Prüfung (mit LL.B.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .41Nach der Ersten oder Zweiten Juristischen Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

Stand: Dezember 2016

Verlag: e-fellows.net GmbH & Co. KG

Reihenherausgeber: Dr. Michael Hies

Bandherausgeber: Dr. Michael Koch,[email protected]

Layout: factor product münchen GmbH,www.factor-product.com

Satz und Illustration: Lesotre® / Conceptual Brand Creation, www.lesotre.de

Druck und Bindung: Neografia, 03655 Martin, Slowakei

Printed in SlovakiaFebruar 2017

Bildnachweis: Titelbild: ake1150 – Fotolia.com; Fotos auf S. 9, 11 und 144–170 stammen von den jeweiligen Autoren. Logos, Fotos und Anzeigen ab S. 174 stammen von den jeweiligen Hochschulen und Unternehmen, ausdrücklich: S. 174: Helmar Mildner; S. 190: Universität Oldenburg, Foto: Markus Hibbeler; S. 12: Krause/Blumenstock – Fotolia.com; S. 28: lassedesignen

– Fotolia.com; S. 48: Tobias Machhaus – Fotolia.com; S. 66:Galina Barskaya – Fotolia.com; S. 106: Gina Sanders – Fotolia.com; S. 128: Karen Roach – Fotolia.com; S. 142: swissdoc – Fotolia.com; S. 172: pressmaster – Fotolia.com; Fotos auf S. 141: Schloss Montabaur (oben), Konferenzzentrum Mün-chen (Mitte), angelo Hotel München Westpark (unten); sämtli-che Grafiken und Illustrationen wurden umgesetzt von Yvonne Hagenbach (Lesotre® / Conceptual Brand Creation).

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrecht-lich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Heraus-gebers unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Ver-vielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen sowie die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Die Inhalte dieses Buchs wurden mit Sorgfalt recherchiert.Gleichwohl übernimmt der Herausgeber keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Buch befindlichen Informationen.

ISBN-13: 978-3-941144-95-8

© 2017 e-fellows.net GmbH & Co. KGSattlerstraße 1, 80331 MünchenTelefon: +49 89 23232-300, Fax: +49 89 23232-222www.e-fellows.net

6 7InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis

6. Stipendienmöglichkeiten für LL.M.-Studenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128–141

Informationen im Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129Stipendienprogramme von Staat und Stiftungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130

Förderprogramme der Fulbright-Kommission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130Förderprogramm des DAAD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132Stipendienprogramme der Studienstiftung des deutschen Volkes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133Baden-Württemberg-STIPENDIUM . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134Studienstipendien des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134Stipendien der Ranke-Heinemann Studienstiftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135British Chamber of Commerce in Germany Foundation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136

Stipendien von Kanzleien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137Latham & Watkins LL.M. Fellowship . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137LL.M.-Reisestipendium von Clifford Chance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137One Step AHEAD – Das LL.M.-Stipendium von Gleiss Lutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138Theo-Waigel-Stipendium der Kanzlei GSK Stockmann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138Walter Oberreit Scholarship von Cleary, Gottlieb, Steen & Hamilton . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139Walter-Oppenhoff-Stipendium von Oppenhoff & Partner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139

Sichere dir das e-fellows.net-Stipendium und sei immer einen Schritt voraus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140Veranstaltungen von e-fellows.net im Fachbereich Jura . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141

7. Erfahrungsberichte von LL.M.-Absolventen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142–171

LL.M. in den USA: hoher Preis, unbezahlbare Erfahrungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144Wo man nicht die Gesetze, sondern das Recht studiert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146Cambridge: Is there honey still for tea? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148#everythingisbetterinchicago . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150Europa leben, studieren und verstehen in Brügge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152LL.M. in der Stadt des Goldes: University of Johannesburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154Ein „Surfer-LL.M.“ von der University of Cape Town? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156Ein LL.M. im Londoner East End . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158LL.M. an „London’s Global University“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160Zwischen Frust und Euphorie – die LL.M.-Vorbereitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162Civil Law und Common Law in einem „mixed legal system“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164So fern und doch so nah: Das Recht im Reich der Mitte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166Segen und Fluch des Sich-Beeilens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168Deutsche Staatsexamen – und trotzdem Expat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170

3. Suche nach einem geeignetenLL.M.-Programm im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .48–65

Wahl des Sprach- und Kulturraums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50Wahl der Universität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54

Anforderungen an Studienbewerber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55Rankings . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56Persönliche Aspekte bei der Entscheidungsfindung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58

Wahl des Programms. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59Anzahl und Zusammensetzung der Teilnehmer eines Jahrgangs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60Lehrpersonal und Ausstattung der Fakultät . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60Kursangebot und Flexibilität bei der Kurswahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .61Zusammenstellung der Kurse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62Prüfungen im LL.M.-Studium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64

4. Erfolgreich bewerben umStudienplatz und Stipendien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .66–105

Bewerbung um einen LL.M.-Studienplatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67Mindestvoraussetzungen für eine Bewerbung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68Zusammenstellung der übrigen Bewerbungsunterlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .74Zeitmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .81Zusage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83Online-Bewerbung und Bewerbung über Partnerinstitute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84

Stipendien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84Anforderungen der Stipendiengeber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85Bewerbung um ein Stipendium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86

Beispieldokumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90

5. Finanzierung des LL.M.-Studiums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106–127

Finanzierung aus eigenen Mitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109Finanzierung aus Drittmitteln. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110

Finanzierung durch Stipendien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110Finanzierung durch den Arbeitgeber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111Finanzierung durch Kredite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113Finanzierung durch (Auslands-)BAföG? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115(Teil-)Erlass von Studiengebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116

Steuerliche Absetzbarkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117Nach der Ersten Juristischen Prüfung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117Vor der Ersten Juristischen Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122Geltendmachung der entstandenen Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123Weitere steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123

8 9Inhaltsverzeichnis Die Autoren

8. Porträts von Hochschulen und Kanzleien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172–241

Universität zu Köln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174University of Southern California, Gould School of Law . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176Bond University . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178DIPLOMA Hochschule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179Emory University . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180The Fletcher School of Law and Diplomacy – Tufts University . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181George Washington University . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182IE Law School . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183Institute for Law and Finance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184Loyola University Chicago School of Law . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185Northeastern University . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186Peking University School of Transnational Law . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187Steinbeis-Hochschule Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188Technische Universität Dresden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189Universität Oldenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190University of California Hastings College of the Law. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191University of Manchester . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192University of Miami . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193University of Notre Dame . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194The University of Queensland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195University of Sydney . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196University of Texas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197Baker & McKenzie Partnerschaftsgesellschaft mbB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202Clifford Chance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206Freshfields Bruckhaus Deringer LLP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210Gleiss Lutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214GSK Stockmann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218Hengeler Mueller. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222Kirkland & Ellis International LLP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 226Linklaters LLP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230Milbank, Tweed, Hadley & McCloy LLP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234Sullivan & Cromwell LLP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238

Weitere Titel der Reihe e-fellows.net wissen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 242

Die Autoren

Steffi Balzerkiewicz, Master of International Taxation (UNSW), Jahrgang 1976, Steuerberaterin und Rechtsanwältin in Berlin. Ihr Studium erfolgte in Potsdam, Berlin und Sydney. Sie wurde durch ein DAAD-Stipendium geför-dert und ist Autorin verschiedener steuerrechtlicher Fachbeiträge.

Martin Heckelmann, Prof. Dr. iur., LL.M. (Cornell), Jahrgang 1976. Sein Studium absolvierte er in Berlin und Ithaca, New York, als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes und der Fulbright Commission. Prof. Dr. Martin Heckelmann ist Autor verschiedener Fachbeiträge und und tritt regelmäßig als Referent auf Fachveranstaltungen auf.

Daniel Voigt, Dr. iur., MBA (Durham), Jahrgang 1977, ist Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle in Frankfurt a. M. Dr. Daniel Voigt studierte in Berlin, Düsseldorf und Durham. Er war Stipendiat des Evangelischen Studienwerkes Villigst und ist Autor verschiedener Fachbeiträge.

Hinweis: Um die Lesbarkeit zu verbessern, wird in diesem Buch auf geschlechtsspezifische Personenbezeichnungen verzichtet. Alle Angaben beziehen sich jedoch immer auf Frauen und Männer gleichermaßen.

10 11Vorwort

Als Nachwuchsjurist neue Horizonte entdecken? Ein LL.M.-Studium macht es möglich.Der international anerkannte Abschluss Master of Laws erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Ein LL.M.-Studium ermöglicht Jura-Studenten, fachlich über den Tellerrand des deutschen Rechts zu blicken. Gleichzeitig bietet es die Gelegenheit, Auslandserfahrung zu sammeln und Sprachkenntnisse zu erwerben.

Auch hierzulande haben sich hervorragende LL.M.-Programme etabliert. Was es bei der Auswahl einer Law School zu bedenken gilt und wie das LL.M.-Studium finanziert werden kann, ist Inhalt der folgenden Seiten. Daneben beleuchten die Autoren den „Wert“ des Abschlusses, insbesondere im Vergleich zu anderen postgradualen Qualifikationen wie der Promotion oder dem MBA. Zuletzt stellen ausgewählte Hochschulen ihre Studienprogramme vor.

Dass der LL.M. auch bei Arbeitgebern hoch geschätzt ist, beweisen die Kanzleiporträts am Ende des Buchs. Gerade international tätige Sozietäten betrachten den Master of Laws als wichtigen Baustein in der Biografie eines Bewerbers.

Wer nach der Lektüre von Der LL.M. 2017 auch den persönlichen Kontakt zu Universitäten und Kanzleien sucht, ist beim LL.M. Day von e-fellows.net gut aufgehoben: Drei Mal jährlich treffen exzel-lente junge Juristen in München, Frankfurt und Berlin auf einige der besten Law Schools der Welt. Weitere Informationen zur Ver-anstaltung finden sich unter www.e-fellows.net/llm.

Sehr guten Studierenden, Referendaren und Doktoranden steht zudem das e-fellows.net-Stipendium offen, das auf Seite 140 näher vorgestellt wird.

Viel Spaß bei der Lektüre von Der LL.M. 2017 wünscht

Michael Koche-fellows.net

Vorwort

e-fellows.net wissen – die Buchreihe von e-fellows.netMit dieser Buchreihe informiert e-fellows.net über attraktive Berufsbilder und interessante Weiterbildungen, darunter das LL.M.-Studium, Berufsperspektiven für Juristen, Trainee-Pro-gramme sowie die Tätigkeit in einer Unternehmensberatung, im Investment Banking oder im Asset Management. Die Bücher bieten wertvolle Expertentipps und einen fundierten Überblick über die jeweilige Branche. Persönliche Erfahrungsberichte und ausführliche Un-ternehmensporträts potenzieller Arbeitgeber helfen bei der eigenen Entscheidungsfindung. Weitere Informationen zu den einzelnen Titeln der Reihe e-fellows.net wissen finden Sie auf den Seiten 242–243.

e-fellows.net – das Online-Stipendium und Karrierenetzwerke-fellows.net bietet Studierenden und Doktoranden seit 15 Jahren Expertenwissen, Tipps und kostenlose Leistungen, die in Studium und Karriere weiterbringen. Wer ein kluger Kopf ist, sollte sich für das e-fellows.net-Stipendium bewerben. Stipendiaten bekommen gratis Abos von Zeitungen und Zeitschriften, Zugriff auf digitale Medien und fachspezifische Daten-banken, Fachbücher frei Haus sowie exklusiven Zugang zur e-fellows.net community mit regelmäßigen Treffen und Erfahrungsaustausch. Außerdem haben e-fellows.net-Stipendiaten den direkten Draht in die Wirtschaft dank Mentorenprogramm, Karriere-Veranstaltungen, Praktikumsangeboten und Einstiegsjobs bei spannenden Unternehmen. www.e-fellows.net

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2. Grundentscheidungen bei der Auswahl eines LL.M.-Programms

von Dr. Daniel Voigt, MBA (Durham)

Hat man sich für ein LL.M.-Studium entschieden, muss man im nächsten Schritt fünf wesentliche Entscheidungen zur Gestaltung des Studiums treffen.

Welche Studienart soll gewählt werden? Welche inhaltliche Ausrichtung soll das Programm haben (allgemein oder speziell ausgerichtet)? Zu welchem Zeitpunkt, in welchem Land und in welchem Modus (Voll- oder Teilzeit bzw. Fernstudium) soll es absolviert werden? Diese Entscheidungen sind untrennbar miteinander verknüpft. Persönliche Präferenzen und Möglichkeiten sprechen für bestimmte Kombinationen. Auch die Kosten sind ein wichtiger Faktor.

Grundentscheidungen für die Gestaltung des LL.M.-Studiums

Allgemeines oder spezielles Programm

Studienmodus

Taught- oder Research-Programm

Inland oder Ausland

Zeitpunkt

Fünf Grund-entscheidungen

für die Gestaltung des LL.M.-Studiums

3032333434354041414245

Grundentscheidungen bei der Auswahl eines LL.M.-Programms

Der Taught-LL.M. (LL.M. by Coursework)Der LL.M. by ResearchInhaltliche Ausrichtung des LL.M. Wahl des StudienlandesLL.M. in DeutschlandLL.M. im AuslandVollzeit-, Teilzeit- oder FernstudiumDer richtige Zeitpunkt für das LL.M.-StudiumVor der Ersten Juristischen Prüfung (mit LL.B.)Nach der Ersten oder Zweiten Juristischen PrüfungKosten

30 31Der Taught-LL.M. (LL.M. by Coursework)

Modularer Aufbau eines Taught-LL.M. am Beispiel des LL.M. „Intellectual Property and Competition Law“ des Munich Intellectual Property Law Center

2. Grundentscheidungen bei der Auswahl eines LL.M.-Programms

Der Taught-LL.M. (LL.M. by Coursework)

Grundsätzlich muss man zwischen zwei Arten des LL.M. unterscheiden: dem Taught-LL.M. und dem LL.M. by Research. Für den Taught-LL.M. ist auch die Bezeichnung LL.M. by Coursework gebräuchlich.

Die überwiegende Anzahl der angebotenen LL.M.-Programme sind sogenannte Taught-Programme. Der Taught-LL.M. ist ein konventionelles Studium, das auf Vorlesungen ba-siert und je nach Universität durch Tutorien und weitere Veranstaltungen ergänzt wird.

Der Vorteil eines solchen Studienaufbaus liegt darin, dass der Teilnehmer systematisch in die Thematik bzw. das jeweilige Rechtssystem eingeführt wird. Das gewählte Gebiet wird konsequent erschlossen, und die enge fachliche Begleitung durch die Dozenten trägt zum Lernerfolg bei. Allerdings ist der LL.M.-Student – auch wenn es umfangreiche Wahlmög-lichkeiten gibt – an die angebotenen Kurse grundsätzlich gebunden und kann meist nur den Inhalt seiner Abschlussarbeit frei wählen.

Obligatorisch wären im Rahmen eines vorgegebenen Curriculums eines auf Europarecht ausgerichteten LL.M.-Programms etwa Kurse zu den europäischen Grundfreiheiten. Im weiteren Verlauf des Studiums könnten dann Vertiefungsveranstaltungen, z. B. zum Schwer-punkt Dienstleistungsfreiheit, gewählt werden, mit denen eine ganz andere Durchdrin-gung der Materie in Tiefe und Umfang erreicht werden kann. Üblicherweise müssen beim Taught-LL.M. kursbegleitend kürzere schriftliche Hausarbeiten (Assignments) zu bestimm-ten Themen erstellt und Klausuren (Exams oder Finals) geschrieben werden. Zum Teil wer-den auch Präsentationen von den Kursteilnehmern verlangt. Das Programm endet meist mit einer Abschlussarbeit (Dissertation) von unterschiedlichem Umfang. Normalerweise ist eine Arbeit von 20.000 bis 30.000 Wörtern erforderlich, die in der zwei- bis dreimonatigen Bearbeitungsphase gut zu bewältigen ist. An manchen Universitäten kann die Abschluss-arbeit auf das ganze Jahr ausgedehnt werden und hat den Charakter einer umfassenden kursbegleitenden Arbeit. Es gibt jedoch auch Universitäten, an denen der Titel allein durch die Leistungsnachweise der besuchten Kurse erworben wird. Wer also Wert auf eine Ab-schlussarbeit legt, sollte sich vorher genau informieren, ob das gewählte Programm mit einer solchen endet.

Der Aufbau der Programme kann aber sehr unterschiedlich sein. Ein typisches Kursprogramm sieht wie nachfolgend dargestellt aus. Die Mindestanzahl der aus den Elective Modules zu belegenden Kurse hängt von den Vorgaben des Programms ab. Üblicherweise werden in Elective Modules angebotene Kurse teilweise nur in Abhängigkeit von einer bestimmten Mindeststudentenzahl angeboten.

Course Title

Optional Modules

Introductory Module Introduction to Legal SystemsIntroduction to IPIntroduction to EconomicsIntroduction to Competition Law

Required Modules

Basic Module European Patent LawU.S. Patent LawEuropean Copyright LawU.S. Copyright LawEuropean, U.S., and International Design LawUnfair Competition…

Master Thesis

Elective Modules

1. Patent Law Module Protection of Biotechnological InventionsPharmaceuticals and IPAsian Patent LawsPatent Law in Practice…

2. Copyright Law Module Copyright LicensingCopyright and Computer ProgramsCopyright Law in Practice…

3. Trademark Law Module Protection of Geographical Indications IP in Global Legal OrdersTrademark Law in Practice…

4. IP and Competition Law Module Competition Law in Emerging Markets Patent Licensing Oral Advocacy…

5. IP Law in Practice Patent Law in PracticeCopyright Law in Practice…

6. Innovation Management Theoretical and Economic Foundations of IP Innovation Policy…

7. IP and Technology Software PatentsProtection of Biotechnological Inventions…

8. Thesis Preparation Asian Patent Laws The Federal Circuit…

32 33Inhaltliche Ausrichtung des LL.M. 2. Grundentscheidungen bei der Auswahl eines LL.M.-Programms

Der LL.M. by Research

Der LL.M. by Research unterscheidet sich vom Taught-LL.M. durch die Art des Studiums: Ohne Vorlesungsbesuch erarbeiten die Studenten zusammen mit einem Tutor eine unab-hängige Forschungsarbeit. Dazu muss man kein Muttersprachler sein, solide Sprachkennt-nisse sind ausreichend. Viele Universitäten erwähnen den LL.M. by Research nicht im In-formationsmaterial – am besten fragt man beim Fachbereich nach, ob diese Möglichkeit des LL.M.-Studiums an der jeweiligen Universität besteht. Viele Universitäten bieten auch eine Kombination zwischen einem Taught-LL.M. und der Research-Variante an. Der Student besucht dann ein halbes Jahr lang Kurse und fertigt im zweiten Halbjahr seine Forschungs-arbeit an. Deutsche Universitäten bieten den LL.M. by Research allerdings – zumindest soweit aktuell ersichtlich – noch nicht an.

Den Forschungsschwerpunkt des LL.M. by Research kann man in Absprache mit dem inhaltlichen Angebot der Universität weitgehend selbst bestimmen. Der Umfang der Forschungsarbeit ist im Vergleich zur Abschlussarbeit eines Taught-LL.M. deutlich größer, da sie meist die einzige Prüfungsleistung darstellt, für die dann schließlich auch der Titel verliehen wird. Exams oder Assignments müssen in diesem Fall nicht abgelegt bzw. ange-fertigt werden.

Bei konkreten Vorkenntnissen oder besonderem Forschungsinteresse kann ein LL.M. by Research interessant sein. Der Vorteil dieser Programmvariante liegt in der großen Gestal-tungsfreiheit. Man kann seinen Interessen nachgehen und ein Thema in erheblichem Um-fang vertiefen. Man muss sich nicht mit Inhalten befassen, die einen nicht interessieren. Doch das Modell birgt auch Nachteile: Eine gezielte Einführung ins Thema findet nicht statt, und die Einarbeitung erfolgt im Wesentlichen in Eigeninitiative. Die Anbindung an die Universität und andere Studierende ist deutlich geringer als bei Taught-Programmen.

Ein LL.M. by Research bietet sich insbesondere für diejenigen an, die entweder bereits promovieren oder eine Promotion auf dem LL.M. aufbauen wollen. Gerade weil die Forschungsarbeit des LL.M. by Research umfangreicher ist, ergeben sich gute Kombina-tions- und Finanzierungsmöglichkeiten.

Die Studienbedingungen eines LL.M. by Research können sich von denen eines Taught-LL.M. unterscheiden, vor allem im Hinblick auf Zugangsvoraussetzungen, Prüfungsleis-tungen, finanzielle Fragen oder Nutzung der Ressourcen der Universität. Hierüber sollte man sich im Vorfeld gut informieren.

Inhaltliche Ausrichtung des LL.M.

Vor allem bei den Taught-Programmen kann im zweiten Schritt zwischen zwei Programm-ausrichtungen gewählt werden. Allgemein ausgerichtete Programme, die beispielsweise in ein fremdes Rechtssystem einführen, enden mit dem Abschluss LL.M. Speziell ausgerich-tete Programme, die sich inhaltlich auf ein bestimmtes Rechtsgebiet konzentrieren, führen zu Abschlüssen wie dem LL.M. in European Law, LL.M. in Maritime Law oder LL.M. in Commercial Law. Die Bandbreite an Spezialprogrammen ist mittlerweile enorm groß und umfasst selbst ausgefallene Interessengebiete. Die Mehrzahl der Programme kann dem Zivilrecht zugeordnet werden, ein LL.M.-Studium im öffentlichen Recht (z. B. Europarecht) oder Strafrecht (z. B. Wirtschaftsstrafrecht) ist aber auch möglich und sinnvoll. Mit der Teil-nahme an einem allgemeinen Programm erschließt sich der Kursteilnehmer in der Regel ein neues – zumeist ausländisches – Rechtsgebiet. Die speziell ausgerichteten Programme dienen vor allem dem Aufbau oder der Vertiefung einer Spezialisierung in einem bestimm-ten Teilgebiet des Rechts.

Welche Richtung man einschlägt, hängt im Wesentlichen davon ab, wie konkret die eigene berufliche Planung bereits ist. Ein allgemein ausgerichtetes Programm ist in dieser Hin-sicht flexibel. Es kann dazu genutzt werden, zunächst breitere Kenntnisse aufzubauen und sich in diesem Rahmen über die eigenen Interessen klar zu werden. In der zweiten Hälfte des Programms ist im Rahmen der Kursauswahl auch eine begrenzte Schwerpunktsetzung auf ein bestimmtes Rechtsgebiet möglich. Eine Spezialisierung ist dann von Vorteil, wenn man beabsichtigt, in einem bestimmten Bereich tätig zu werden. Wer sich beispielsweise mit einem LL.M. in Real Estate Law für eine Tätigkeit im privaten Baurecht bewirbt, kann auf besondere Rechtskenntnisse in dieser Materie verweisen und den künftigen Arbeit-geber möglicherweise leichter von seinen Qualitäten auf diesem Gebiet überzeugen. Ande-rerseits hilft ein solch spezieller LL.M. zum Beispiel bei einer Bewerbung für eine Tätigkeit im gewerblichen Rechtsschutz eher nicht weiter.

Der Aspekt der Spezialisierung sollte aber, verglichen mit der allgemeinen Ausbildung, nicht überbewertet werden. Die getroffene Entscheidung ist nicht endgültig. Mit jedem LL.M. kann man auf besondere Kenntnisse in einem bestimmten Rechtsgebiet und die Bereitschaft zur Weiterqualifikation verweisen. Die mit der Wahl einer bestimmten Programmausrich-tung getroffene inhaltliche Festlegung kann, muss aber nicht richtungsweisend sein.

34 35Wahl des Studienlandes2. Grundentscheidungen bei der Auswahl eines LL.M.-Programms

Wahl des Studienlandes

Die Wahl des Studienlandes ist häufig nicht einfach. Zunächst muss man sich grundsätz-lich entscheiden, ob man in Deutschland bleiben oder ins Ausland gehen will. Dabei sind die jeweiligen Besonderheiten der LL.M.-Programme in Deutschland gegenüber den Pro-grammen im Ausland zu berücksichtigen. Eine allgemeine Aussage, ob ein in Deutschland erworbener LL.M. besser oder schlechter ist als ein im Ausland absolvierter, lässt sich nicht treffen. Dies ist zu sehr von den persönlichen Interessen und Möglichkeiten abhängig, weshalb an dieser Stelle nur einige Hinweise zur Entscheidungsfindung gegeben werden.1

LL.M. in Deutschland

LL.M.-Programme gibt es nicht nur im Ausland, sondern mittlerweile in stetig wachsender Zahl auch in Deutschland. Schon eine kurze Suche fördert 90 LL.M.-Programme zutage (vgl. www.llm-guide.com/germany). Jährlich kommen neue hinzu.

Gerade bei neu eingeführten Programmen lassen sich Qualität und künftige Wertschätzung schwer beurteilen, da noch keine Erfahrungswerte existieren. Um die Qualität einschätzen zu können, sollten sich Interessenten bei neuen Programmen genau über Kursinhalte, Dozenten und sonstige Details informieren.

Einige Programme richten sich ausschließlich an „Foreign Graduates“ und damit an Inte-ressenten, die ihren Abschluss im Ausland erworben haben. An deutschen Universitäten für inländische Studenten konzipierte Programme werden insbesondere mit spezieller Ausrichtung, starkem Praxisbezug oder im Teilzeitmodus angeboten.

Allgemein lässt sich sagen: Ein deutscher LL.M. ist eine fachliche Sonderqualifikation mit tendenziell steigendem Wert. Die Ausbildung ist in der Regel praxisbezogen, und die erworbenen Kenntnisse lassen sich unmittelbar in der Arbeitswelt verwenden. Der LL.M. kann damit gut der beruflichen Weiterentwicklung dienen.

Da viele deutsche LL.M.-Programme einen hohen Praxisbezug haben und als Teil-zeitstudien angeboten werden, empfehlen sie sich vor allem für Berufstätige. Sie sind eine gute Alternative zum eher unpersönlichen Fernstudium. Die Belastung ist in der Regel mit dem Beruf gut zu vereinbaren, da die Präsenzpflichten nicht allzu umfangreich sind.

Die Kosten für ein LL.M.-Programm in Deutschland sind deutlich geringer als im anglo-amerikanischen Raum. Zwar steigen die Studiengebühren auch hierzulande, liegen aber derzeit noch deutlich unter denen englischer oder amerikanischer Universitäten. Zudem fallen Zusatzausgaben wie die Kosten für einen Umzug ins Ausland weg. Nachteil eines LL.M.-Studiums in Deutschland ist, dass die Unterrichtssprache überwiegend Deutsch ist

1 Vgl. zur Thematik auch Gräber, Jura 2005, S. 285 ff.

und die Kursteilnehmer zum großen Teil Deutsche sind. Die mit dem Studium im Ausland einhergehende Erweiterung des persönlichen Horizonts durch internationale Kontakte und fremde Kultureinflüsse sowie die Verbesserung von Sprachkenntnissen lassen sich in Deutschland nur in geringem Umfang verwirklichen. Zur Vorbereitung auf eine international ausgerichtete Tätigkeit (etwa in einer internationalen Großkanzlei) eignet sich die Teilnahme an einem LL.M.-Programm im eigenen Land daher nur bedingt. Dies gilt bis zu einem ge-wissen Maß auch für deutsche LL.M.-Programme, bei denen Englisch Unterrichtssprache ist, weil das gesamte Umfeld weiterhin deutsch ist. Viele Arbeitgeber legen aber gerade auf die bei einem ausländischen LL.M. erworbenen Sprach- und Kulturkenntnisse Wert.

Einige deutsche LL.M.-Programme sind länderübergreifend organisiert. So kann man auch mit einem deutschen LL.M.-Programm durch ein Auslandssemester Auslandserfahrung sammeln. Ein Beispiel für einen solchen länderübergreifenden LL.M. ist das EULISP- LL.M.-Programm der Leibniz Universität Hannover.

Allerdings: Sprachkenntnisse lassen sich natürlich auch noch zu einem späteren Zeitpunkt erwerben, beispielsweise durch eine Stage in einer Partnerkanzlei. Dies ist aber nicht in allen Kanzleien möglich und setzt oft voraus, dass man sich beruflich bewährt hat. Auch kann dann nicht immer das Wunschland gewählt werden, weshalb man bei der Entschei-dung für ein deutsches LL.M.-Programm immer auch Alternativen des Fremdsprachen-erwerbs im Blick behalten sollte.

LL.M. im Ausland

Die Teilnahme an einem LL.M.-Programm im Ausland erweitert neben den Rechtskennt-nissen vor allem den Horizont. Ein neues Land, eine andere Kultur, die Internationalität der Kursteilnehmer und schließlich das Vertiefen der Fremdsprachenkenntnisse sind ebenso wichtige Faktoren für die persönliche Entwicklung wie der veränderte Blickwinkel auf die eigene Herkunft. Die persönliche Weiterentwicklung kann zwar nicht in Zahlen ge-messen werden, aber im Hinblick auf das Auftreten und die Umgangsformen wirkt sich eine Auslandserfahrung häufig positiv aus.

Ein Studium im Ausland ist vor allem im Vollzeitmodus sinnvoll. Nur so lassen sich Internationalität und Kultur des Landes wirklich erfahren. Mit Teilzeit- oder Fernstudien-gängen werden vor allem fachliche Kenntnisse erworben. Sprachkenntnisse können zwar theoretisch in vergleichbarem Maß wie bei einem Vollzeitstudium erworben werden, dies ist jedoch in der Praxis nicht immer der Fall.

Das Argument, ein LL.M.-Programm mit internationalen Kursteilnehmern gestatte weniger Kontakt zur lokalen Bevölkerung, trifft nur beschränkt zu. Es liegt letztlich am Studenten, Kontakte außerhalb seines Kurses herzustellen, etwa über die Sportangebote seiner Universität. Im Übrigen kann gerade die Internationalität der Teilnehmer sehr be-reichernd sein.

36 37Wahl des Studienlandes2. Grundentscheidungen bei der Auswahl eines LL.M.-Programms

Ausländische LL.M.-Programme sind fachlich nicht zu unterschätzen. Außerdem kann man durch die interkulturelle Weiterbildung spätere Kollegen aus anderen Kulturkreisen möglicherweise besser verstehen – nicht nur sprachlich, sondern auch kulturell. Das ist eine wichtige Voraussetzung für die von Arbeitgebern gern gesehene interkulturelle Kompetenz.

Kritiker sprechen ausländischen LL.M.-Abschlüssen häufig den praktischen Nutzen ab, da sich die erworbenen Rechtskenntnisse nicht immer ohne Weiteres auf das deutsche Recht übertragen lassen. Absolventen, die im internationalen Recht tätig werden wollen, erleich-tert der Einblick in das ausländische Recht aber durchaus ihre künftige Tätigkeit. Sie lernen durch das Studium, sich in ein fremdes Rechtssystem einzuarbeiten. Gerade im angloame-rikanischen Raum öffnen die Kenntnisse eines bestimmten Rechtskreises die Türen zu weiteren. Außerdem führt die Auseinandersetzung mit einer anderen Rechtsordnung zu einem differenzierten Blick auf das eigene Rechtssystem. Dies hängt aber ganz entschei-dend von der Ausrichtung und der Qualität des besuchten Programms ab. Die sorgfältige Auswahl lohnt sich deshalb unbedingt! Nur ein hochklassiges LL.M.-Studium im Ausland vermittelt Wissen, das auch in Deutschland gut angewendet werden kann. Ein LL.M. etwa mit dem Schwerpunkt Finanzrecht oder internationale Schiedsgerichtsbarkeit kann sich als hilfreich beim Einstieg in die gewünschte berufliche Tätigkeit erweisen. Wer im LL.M.-Gastland oder anderweitig international arbeiten will, hat kaum eine andere Wahl, als für sein LL.M-Studium ins Ausland zu gehen. Gerade größere Kanzleien setzen gute englische Sprachkenntnisse schon beim Berufseinstieg voraus. Zusätzliche Sprachen werden eher als Plus angesehen, können jedoch fundierte Englischkenntnisse nicht ersetzen.

Berufseinstieg im GastlandEin LL.M.-Studium kann die Chance verbessern, im Gastland tätig zu werden. Der LL.M.-Abschluss ist allerdings nicht mit der Zulassung zum Rechtsanwalt vor Ort gleichzusetzen. Ein Einstieg in die anwaltliche Tätigkeit erfordert weitere Schritte und ist generell als schwierig einzustufen. Näheres hierzu findet sich im Karriereratgeber Perspektiven für Juristen aus der Reihe e-fellows.net wissen.

In den von vielen LL.M.-Studenten als Studienland gewählten USA endet die klassische juristische Ausbildung nach drei Jahren mit dem Juris Doctor (J.D.).2 Der J.D. ist mit einem Bachelor vergleichbar und darf deshalb trotz seiner irreführenden Bezeichnung nicht mit einem Doktorgrad verwechselt werden. Der Doktortitel wird in den USA abgekürzt mit S.J.D./D.J.S./J.S.D. (Doctor of Juridical Science). Der J.D. ist für amerikanische Studenten Zugangsvoraussetzung zu einem LL.M.-Programm und die typische Grundvoraussetzung für eine Erstanstellung als First-Year-Associate. Auch LL.M.-Absolventen können einen Ein-stieg in Kanzleien versuchen, haben wegen der weniger ausgeprägten Rechtskenntnis jedoch meist geringere Chancen als Absolventen mit dem J.D. Diese Möglichkeit dürfte nur guten Absolventen des LL.M. offenstehen. Mit einem Bar Exam erhöhen sich die Chancen wiede-rum. Eine Rolle spielt hier häufig auch, ob der Absolvent schon das Assessorexamen hat.

2 Göthel/Sandmann, Jura 2000, S. 605. Eine umfassende Darstellung des Rechtsstudiums in den USA

gibt Rakowski, JuS 2000, S. 525 ff.

Um den Status eines Attorney at Law zu erwerben und sich in den USA Rechtsanwalt nennen zu dürfen, muss man zusätzlich zum LL.M. noch das Bar Exam ablegen. Nähere Informatio-nen bietet die American Bar Association unter www.americanbar.org. Das Bar Exam wird an zwei Tagen abgelegt. Es können zwei Prüfungsteile unterschieden werden. An einem Tag wird das Multistate Bar Exam durchgeführt. Geprüft wird das Einheitsrecht der Bundesstaa-ten. Es besteht aus 200 Multiple-Choice-Fragen aus dem Bereich Torts, Contracts, Constitu-tional Law, Criminal Law, Real Property, Evidence und Federal Civil Practice and Proce-dure. Am anderen Tag wird das einzelstaatliche Recht des jeweiligen Bundesstaates geprüft. Auch dieser Prüfungsteil lässt sich typischerweise in zwei Teile untergliedern. Einerseits sind fünf Essays zu verfassen, andererseits fünfzig Multiple-Choice-Fragen zu beantworten (vgl. unter www.nybarexam.org).3 Die Zulassungsvoraussetzungen variieren je nach Bun-desstaat.4 Für ausländische Kandidaten sind sie zum Beispiel beim New York Bar günstig, wo derzeit ein ausländisches Studium der Rechte sowie ein in den USA erworbener LL.M. ausreichen.5 Da der LL.M. aber an einer von der American Bar Association anerkannten Law School absolviert werden muss, sollte unbedingt auf die Qualität des Programms geachtet werden. Des Weiteren ist zu beachten, dass der Ruf einer Universität in den USA einen we-sentlich höheren Stellenwert als in Deutschland besitzt und somit für einen eventuell an-gestrebten späteren Zugang zum amerikanischen Arbeitsmarkt besonders zu berücksichti-gen ist. Zur Einschätzung des Rufs können unter anderem Rankings herangezogen werden. Die Besonderheiten und Aussagekraft von Rankings sowie weitere Kriterien zur Universi-tätsauswahl werden in Kapitel 3 näher erläutert.

In der Regel ist für das Bar Exam eine intensive Vorbereitung von rund zwei Monaten erfor-derlich. Da die LL.M.-Programme nicht explizit auf das Bar Exam ausgerichtet sind, müssen auch LL.M.-Absolventen eine entsprechende Vorbereitung durchlaufen. Sie sollten dabei die vorstehend beschriebenen Prüfungsanforderungen und den Prüfungsstil mit den Inhal-ten ihres LL.M.-Programms abgleichen und darauf aufbauend eine gezielte Vorbereitung auf das Bar Exam in Betracht ziehen. Bestimmte Kurse sind für eine Zulassung verpflich-tend zu belegen. Hierüber sollten Absolventen sich genau informieren. Zur Vorbereitung werden spezielle Bar Review Courses von verschiedenen Anbietern offeriert. Weitere Infor-mationen finden sich auf den Internetseiten dieser Anbieter, z. B. www.barbri.com oder www.mybarprep.com. Der vorausgehende Besuch eines LL.M.-Programms erleichtert das anschließende Ablegen des Bar Exams – gerade wenn inhaltlich gewisse Übereinstimmun-gen mit den Anforderungen des Bar Exams bestehen. In jedem Fall sollte man beachten, dass das Bar Exam zwangsläufig weitere Kosten verursacht, etwa für die oben genannten Bar Review Courses, und dass man als LL.M.-Absolvent auch mit erfolgreich absolviertem Bar Exam in den USA nicht zwangsläufig beruflich Fuß fassen kann. Die Kosten für das Bar

3 Eine Übersicht sowie frühere Essayfragen und -antworten (Past Exam Essay Questions with Sample

Candidate Answers) zum New York Bar Exam finden sich im Internet unter:

http://www.nybarexam.org/ExamQuestions/ExamQuestions.htm; abgerufen am 12.07.2016.

4 Eine beispielhafte Übersicht anhand des Staates New York findet sich im Internet unter:

http://www.nybarexam.org/Eligible/Eligibility.htm; abgerufen am 12.07.2016.

5 Eine detaillierte Auflistung der genauen Kriterien und Fristen für Bewerber mit ausländischem

Rechtsstudium findet sich im Internet unter:

http://www.nybarexam.org/Foreign/ForeignLegalEducation.htm; abgerufen am 12.07.2016.

38 39Wahl des Studienlandes2. Grundentscheidungen bei der Auswahl eines LL.M.-Programms

Exam bewegen sich dabei im Rahmen von 5.000 bis 6.000 US-Dollar. Dieser Betrag ent-spricht 4.520 bis 5.430 Euro6 und umfasst die Kosten für die Vorbereitung (Bar Review Course), Zulassung und Prüfung, nicht aber die Lebenshaltungskosten für etwa drei weitere Monate. Insgesamt kann in Abhängigkeit von der jeweiligen Stadt oder Region mit Kosten in Höhe von rund 10.000 US-Dollar gerechnet werden.

Hat man sich für einen LL.M. in den USA entschieden, empfiehlt es sich, das Bar Exam von vornherein in die Überlegungen mit einzubeziehen. Die zusätzliche Vorberei-tungszeit sollte man beispielsweise bei der Dauer von Mietverträgen und der finanziellen Kalkulation berücksichtigen. Informationen zu den Kosten bietet das jeweils zuständi- ge Bar Examination Office, das man über die Homepage der American Bar Association (www.americanbar.org) findet.

In England und Wales ist der LL.M.-Titel ebenfalls nicht mit der Zulassung zum Anwalt gleichzusetzen.7 Dort wird immer noch weitgehend zwischen den Barristers, die die ge-richtliche Vertretung übernehmen, und den Solicitors, die anwaltlich beraten, unterschie-den8 – trotz Liberalisierungstendenzen in jüngerer Zeit. Der Weg zum Solicitor führt grund-sätzlich über ein dreijähriges Studium der Rechte, an das sich für ein Jahr (oder für zwei Jahre in Teilzeit) der Legal Practice Course anschließt. Die Kursgebühren hierfür betragen zwischen 8.000 und 14.550 britische Pfund, d. h. zwischen 9.570 und 17.400 Euro. 9 Danach muss eine mit dem Referendariat entfernt vergleichbare zweijährige praktische Zeit als Trainee Solicitor in einer Kanzlei absolviert werden.

Um Zugang zum Legal Practice Course zu erhalten, kann man alternativ zum dreijährigen Studium der Rechte auch im Anschluss an ein beliebiges Studium einen einjährigen Kurs besuchen, der mit dem Common Professional Certificate abschließt. Ein LL.M.-Abschluss eröffnet diesen Weg in der Regel nicht. Allerdings besteht für zugelassene Anwälte aus dem Ausland die Möglichkeit, ohne Universitätsabschluss oder Berufserfahrung im engli-schen Recht den Titel des Solicitor über die Qualified Lawyers Transfer Scheme zu erwer-ben. Zu den hierfür anerkannten Rechtsordnungen zählen auch diejenigen der Mitglieds-staaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Rechtsordnungen der Schweiz, Russlands und der Türkei. Hierbei muss der Kandidat zwei Prüfungsteile erfolgreich ab-solvieren: Einen Multiple-Choice-Test (MCT), bestehend aus 180 Fragen, und eine soge-nannte Objective Structured Clinical Examination (OSCE). Der MCT ist die theoretische Komponente und fragt grundlegende juristische Fähigkeiten ab. Die OSCE ist demgegen-über praxisorientiert und fragt Fähigkeiten wie z. B. das Entwerfen von juristischen Schrei-

6 Stand 2016, Umrechnung zu den im Juli 2016 geltenden Wechselkursen.

7 Zum Berufsrecht in Großbritannien ausführlich Bohlander, AnwBl. 1993, S. 309 ff. (Einleitung),

S. 361 ff. (Barristers), S. 594 ff. (Solicitors); Darstellung bei Wörlen, JA 2006, S. 78 ff.; Hingst, Jura 2004,

S. 716 ff. m.w.N. Das Verfahren in Schottland weicht von dem in England und Wales ab.

8 Ausführlich zu den Anforderungen im Einzelnen: Wörlen, JA 2006, S. 78 ff.; Hingst, Jura 2004,

S. 717 ff. m.w.N.

9 Stand 2016, Umrechnung zu den im Juli 2016 geltenden Wechselkursen.

ben ab oder verlangt einen mündlichen Vortrag.10 Zudem besteht für zugelassene Anwälte aus dem EU-Ausland aufgrund der EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen die Möglichkeit, Teile oder sogar die gesamten MCT- und OSCE-Prüfungen nicht ablegen zu müssen. Entschieden wird dies aufgrund der von der Bewer-berin bzw. dem Bewerber eingereichten Unterlagen. Hierfür gibt es Vorbereitungskurse. Wer als deutscher Anwalt drei Jahre vor Ort im englischen Recht beraten hat, kann ganz ohne weitere Prüfung als Solicitor zugelassen werden.

Es gibt noch weitere Möglichkeiten, im Ausland zu arbeiten. Absolventen mit LL.M.- Abschluss können, wenn sie sich bewährt haben, bei größeren Kanzleien eine Versetzung in das ehemalige Gastland erreichen und auf diese Weise eine berufliche Tätigkeit dort be-ginnen. In Deutschland zugelassene Rechtsanwälte können sich grundsätzlich in anderen europäischen Ländern niederlassen und umgekehrt.11 Absolventen, die im Anschluss an das LL.M.-Programm ein Praktikum oder Ähnliches im Gastland planen, erhöhen mit dem LL.M. ihre Chance auf eine Anstellung. Für Staaten außerhalb der EU sollte man sich da-bei schon im Vorfeld genau über Visum und Arbeitserlaubnis informieren. Häufig wissen die Ansprechpartner in Unternehmen oder Organisationen, was zu beachten ist.

10 Eine genaue Auflistung der Anforderungen findet sich unter:

http://www.sra.org.uk/solicitors/qlts/key-features.page; abgerufen am 12.07.2016.

11 Vgl. Richtlinie 89/48 EWG vom 21.12.1988 über die Anerkennung von Hochschuldiplomen.

Siehe hierzu auch das deutsche EuRAG.

140 141Veranstaltungen von e-fellows.net im Fachbereich JuraDas Online-Stipendium und Karrierenetzwerk e-fellows.net

Veranstaltungen von e-fellows.net im Fachbereich Jura

Perspektive WirtschaftskanzleiWorum geht es? 60 bis 80 Juristen lernen neun Top-Kanz-leien in persönlichen Gesprächen, Workshops sowie bei einem gemeinsamen Abendessen mit anschließendem Bar-Abend kennen. Wann und wo? 28. und 29. April 2017 (Collegium Glashütten), 1. und 2. September 2017 (Schloss Montabaur). Die Kosten für Einzelzimmer und Verpflegung werden übernommen. Für wen? Für Juristen mit vollbefriedigendem Ersten Staats-examen bzw. vollbefriedigendem staatlichen Teil der Ersten Juristischen Prüfung sowie für VolljuristenDetails unter www.e-fellows.net/pwk

LL.M. DayWorum geht es? Beim e-fellows.net LL.M. Day sind aus-schließlich Law Schools mit internationalem Renommee zu Gast. Aufgrund der beschränkten Teilnehmerzahl gibt es Zeit für intensive Gespräche mit Hochschul- und Kanzleivertre-tern. In Kleingruppengesprächen können die Teilnehmer persönliche Fragen zum LL.M. mit Experten diskutieren. Wann und wo? 18. März 2017 (München), 13. Mai 2017 (Berlin), 2. Dezember 2017 (Frankfurt am Main)Für wen? Für Juristen im Hauptstudium oder mit Erstem Staatsexamen sowie für Volljuristen; der Notendurchschnitt sollte mindestens acht Punkte betragen.Details unter www.e-fellows.net/llm

Law Students’ DayWorum geht es? Beim e-fellows.net Law Students’ Day spre-chen Nachwuchsjuristen mit Anwälten aus Wirtschaftskanz-leien und dem Staatsdienst und informieren sich über Prak-tika, Referendariat, LL.M., Promotion sowie konkrete Einstiegs- und Karrieremöglichkeiten. Außerdem gibt es wertvolle Bewerbungstipps speziell für Juristen.Wann und wo? 7. April 2017 (Frankfurt am Main), 19. Mai 2017 (München), 17. November 2017 (Köln) Für wen? Für Juristen ab dem fünften Semester mit einem Notendurchschnitt von mindestens neun PunktenDetails unter www.e-fellows.net/lawstudent

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Am Anfang habe ich in erster Linie die geldwerten Leistungen genutzt, wie zum Beispiel die Zeitungs-

abos. Mittlerweile stehen für mich der Netzwerkgedanke und die e-fellows.net community an erster

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dass mein halber Freundeskreis nunmehr aus e-fellows besteht. e-fellow Christine

Karriereleistungen• passende Praktikums- und Jobangebote sowie Zugang zu speziellen Angeboten der

Partnerunternehmen• Einladung zu e-fellows.net-Veranstaltungen wie Perspektive Wirtschaftskanzlei, Law

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online und juris• kostenlose Abos von Zeitungen und Zeitschriften und Zugriff auf digitale Medien, z. B.

Handelsblatt, DIE ZEIT, Der Tagesspiegel oder DER SPIEGEL digital• kostenlose Teilnahme an den Online-Repetitorien von JURACADEMY• kostenlose Bücher aus der Reihe e-fellows.net wissen: Jährlich steht ein Gesamtkontin-

gent von rund 10.000 Exemplaren der Bücher Perspektiven für Juristen, Der LL.M., Perspektive Unternehmensberatung sowie Perspektive Trainee zur Verfügung. Stipen-diaten können die E-Book-Fassungen kostenlos herunterladen.

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e-fellows und tauschen ihr Wissen aus.• In so gut wie jeder Hochschulstadt kann man in City Groups Kontakte zu anderen

Stipendiaten knüpfen und diese persönlich kennenlernen.• In Online-Expertenforen stehen Vertreter der Partnerunternehmen und unabhängige

Fachleute zu wechselnden, immer spannenden Themen wie „Referendariat in der Kanz-lei“, „Richtig bewerben“ oder „Praktikum und Job im Ausland“ für Fragen zur Verfügung.

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7. Erfahrungsberichte von LL.M.-Absolventen

In den vorangegangenen Kapiteln haben Sie zahlreiche Informationen und Tipps zur Aus-wahl eines LL.M.-Programms erhalten. Auch die Themen Bewerbung und Finanzierung wurden ausführlich behandelt. Nicht zu kurz kommen sollen aber auch die persönlichen Eindrücke von LL.M.-Absolventen. In diesem Kapitel präsentieren deshalb 14 ehemalige LL.M.-Studenten ihre Programme.

LL.M.-Programme in den Vereinigten StaatenEin LL.M. in den USA ist nicht gerade günstig, belohnt aber mit unbezahlbaren Erfahrun-gen. Davon konnten sich Selina Xenia Grün und Julia Hornung in New York und George-town überzeugen. Auch Jennifer M. Otten war von ihrer Wahl begeistert: „Everything is better in Chicago“ lautet ihr Fazit. Christopher Diel schließlich möchte gar nicht mehr nach Deutschland zurück. In seinem Erfahrungsbericht beschreibt er, wie man sich im LL.M.-Studium auf ein Leben als Expat vorbereitet.

Das LL.M.-Studium in GroßbritannienOxford oder Cambridge? Generationen von Studenten haben über dieser Frage gebrütet. Carina Gabriella Schwarz und Dirk Wiegandt zeigen die wichtigsten Unterschiede der bei-den Bildungsinstitutionen auf. Nicht in die kleinen Gelehrtenrepubliken, sondern an die Queen Mary und das University College im großen London zog es hingegen Stefanie Noack und Florian Wünscher. Abwechslungsreich ging es auch bei Fabian Riexinger zu. Im schot-tischen Edinburgh lernte er ein „mixed legal system“ kennen.

Studieren in Europa und am anderen Ende der WeltEs muss nicht immer Amerika oder Großbritannien sein! Wer wie Clemens Steinbach Spaß am Europarecht hat, ist am College of Europe in Brüssel bestens aufgehoben. Sören Zim-mermann wollte die knappe Zeit zwischen Examen und Promotion sinnvoll nutzen und schob einen LL.M. in Frankfurt ein. Weiter in die Ferne schweiften Svenje-Lies Wilke und Annalena Adolph. In Johannesburg und Kapstadt bewiesen sie, dass ein Abschluss aus Südafrika ganz sicher kein „Surfer-LL.M.“ ist. Die weiteste Reise nahm Katrin Verena Hes-selbarth auf sich. In Schanghai studierte sie das noch junge chinesische Rechtssystem und tauchte in die chinesische Kultur ein.

Erfahrungsberichte vergangener Ausgaben von Der LL.M. finden sich online unter www.e-fellows.net/llm-erfahrung.

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Erfahrungsberichte von LL.M.-Absolventen

LL.M. in den USA: hoher Preis, unbezahlbare ErfahrungenWo man nicht die Gesetze, sondern das Recht studiertCambridge: Is there honey still for tea?#everythingisbetterinchicagoEuropa leben, studieren und verstehen in BrüggeLL.M. in der Stadt des Goldes: University of JohannesburgEin „Surfer-LL.M.“ von der University of Cape Town?Ein LL.M. im Londoner East EndLL.M. an „London’s Global University“Zwischen Frust und Euphorie – die LL.M.-VorbereitungCivil Law und Common Law in einem „mixed legal system“So fern und doch so nah: Das Recht im Reich der MitteSegen und Fluch des Sich-BeeilensDeutsche Staatsexamen – und trotzdem Expat

144 145LL.M. in den USA: hoher Preis, unbezahlbare Erfahrungen7. Erfahrungsberichte von LL.M.-Absolventen

Ich hatte Glück und bekam ein LL.M.-Stipendium des DAAD zugesprochen (Leistungen: 18.000 Euro Studiengebührenzuschuss, 1.000 Euro monatlicher Lebenshaltungskostenzu-schuss, 850 Euro Reisekostenzuschuss sowie die Auslandskrankenversicherung). Zudem bekam ich von der Georgetown University nach Einsendung eines Essays zu einem gesund-heitsrechtlichen Thema das sogenannte Global Health Law Scholarship in Höhe von 10.000 Dollar verliehen, das in Form eines Studiengebührenerlasses ausgezahlt wurde. Die restli-chen Studiengebühren und die nicht von den Stipendien gedeckten Lebenshaltungskosten bestritt ich mit meinem Ersparten (ca. 10.000 Euro) und Zuschüssen meiner Eltern, mei-nem großzügigen Stipendiengeber Nummer drei.

Ich würde jedem raten, mit der Fertigstellung der Bewerbung für einen LL.M.-Studienplatz unbedingt gleichzeitig die Bewerbungen für die in Betracht kommenden Stipendiengeber abzuschicken, auch wenn dies sehr zeitaufwändig ist. Zwar verlangen Stiftungen für die Bewerbung den Nachweis der Zulassung zum Studium an der Zieluniversität, jedoch muss dieser noch nicht bei Ablauf der (meist bereits Anfang des Jahres und damit ungünstig liegenden) Bewerbungsfrist vorliegen, sondern kann nachgereicht werden.

Man sollte darauf eingestellt sein, bis zur Abreise in die USA, d. h. also über Monate, eine scheinbar nie kürzer werdende To-do-Liste abarbeiten und auf verschiedensten Kanälen kommunizieren zu müssen (DAAD, Universität, Vermieter hier und in den USA, Auslands-krankenversicherung usw.). Immer wieder gilt es, Fristen einzuhalten. Bei der Georgetown University musste ich mehrmals um Fristverlängerungen bitten, da ich noch auf Doku-mente und Stipendienmittel des DAAD wartete.

Wert des LL.M.Für den ganzen Aufwand und Stress entlohnt das vor einem liegende Jahr großzügig! Das Leben und Studieren in Washington D.C. war für mich eine einmalige und durchweg berei-chernde Erfahrung. Ob allerdings das Studium an einer amerikanischen Uni den hohen Preis wert ist, lässt sich nicht leicht beantworten. Für deutsche Jurastudenten ist die ameri-kanische Lehrmethode (u. a. wegen der wöchentlichen textlastigen Kursvorbereitung) zu Beginn gewöhnungsbedürftig. Lässt man sich allerdings hierauf wie auch auf das Leben und die Menschen in der anderen Stadt ein, fliegt man mit neuem Wissen und neuen Per-spektiven zurück. Der spezialisierte LL.M.-Titel hat mir bereits die eine oder andere Tür geöffnet (z. B. Nebentätigkeit in der Kanzlei, Promotionsstipendium, Gutachtenauftrag, Verwaltungsstation im Bundesministerium für Gesundheit).

Ich bin mir allerdings sicher, dass man die wertvollen und vor allem unbezahlbaren per-sönlichen und akademischen Erfahrungen, die ein LL.M.-Studium mit sich bringt, auch an jedem anderen Ort – ohne oder mit geringeren Studiengebühren und Lebenshaltungs-kosten – machen kann, denn sie sind keinesfalls ortsgebunden. Wenn das bevorzugte LL.M.-Programm jedoch, wie bei mir, die Wahl des Studienorts vorgibt, sollte man sich nicht scheuen, alle Energie und Mühe aufzuwenden, um sein Vorhaben zu realisieren.

Die Autorin steht bei Fragen gerne zur Verfügung: [email protected]

Julia Hornung

Dr. iur., LL.M. (Georgetown)Rechtsreferendarin

LL.M. in den USA: hoher Preis, unbezahlbare Erfahrungen

Nach dem Ersten Examen hieß es für mich: „Ab ins Ausland und endlich wieder mit selbst-gewählten Inhalten beschäftigen!“ Ohne mir vorab große Gedanken über die Finanzierung zu machen, bewarb ich mich während der Examensvorbereitung an der Georgetown Uni-versity in Washington D.C. für das LL.M.-Programm „Global Health Law“. Es thematisiert die Herausforderungen, die das 21. Jahrhundert und die globalisierte Welt an die nationale und grenzübergreifende Gesundheitsversorgung stellt, die Auswirkungen von Handel, Wirtschaft und technischem Fortschritt auf die medizinische Versorgung und auf die Gesundheit sowie die Rolle der unterschiedlichen staatlichen und privaten Akteure u. a. bei der Bewältigung von Krankheiten und Epidemien.

Nach einem aufwändigen Bewerbungsprozess stand ich schließlich mit Studienplatz, aber auch mit leerem Konto da. Die Fristen der bekannten Stipendiengeber waren seit Langem abgelaufen. Einen Kredit aufzunehmen, kam für mich nicht infrage. So blieb mir nichts an-deres übrig, als meinen Studienplatz um ein Jahr zurückzustellen, was sich im Nachhinein als die beste Entscheidung herausstellte. Während der so gewonnenen Monate konnte ich nicht nur arbeiten und Geld für meinen Master sparen, sondern auch Bewerbungen für alle in Betracht kommenden LL.M.-Stipendien abschicken. Ebenfalls begann ich mit meiner Promotion und lotete die Möglichkeiten einer rechtsvergleichenden Betrachtung aus.

Die leidige Frage der Finanzierung Um in den USA – und insbesondere in der Hauptstadt Washington – studieren und leben zu können, muss man tief in die Tasche greifen. Die Studiengebühren beliefen sich für das akademische Jahr 2013/2014 auf knapp 48.000 Dollar (damals ca. 37.000 Euro), die Lebens-haltungskosten auf gut 2.000 Euro pro Monat, die Reisekosten auf 1.200 Euro und die Kosten für Studienmaterialien auf 400 Euro. Noch nicht eingerechnet sind Anschaffungen für den Alltag wie beispielsweise ein Fahrrad, Möbel für das eigene Zimmer oder andere (Einrich-tungs-)Gegenstände (z. B. für die Küche). Bei den Lebenshaltungskosten summieren sich u. a. die Miete (ein Zimmer in der Stadt für unter 1.000 Euro pro Monat zu finden, ist nahezu aussichtslos) und Ausgaben wie für eine vom Vermieter geforderte Hausratsversicherung, den Internet- und Handyvertrag, den öffentlichen Transport, Lebensmittel, die teurer sind als in Deutschland, sowie natürlich Ausgaben für kulturelle oder sportliche Aktivitäten und das Nachtleben.

148 149Cambridge: Is there honey still for tea?7. Erfahrungsberichte von LL.M.-Absolventen

insbesondere das in Cambridge bedeutende Rudern. Die Collegewahl entscheidet auch über Unterkunft, Verpflegung und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten. Jedem sei da-her angeraten, sich vorab über die Colleges zu informieren und möglichst mit Ehemaligen zu sprechen.

Der LL.M. in Cambridge ist zwar deutlich günstiger als entsprechende Programme in den USA, aber keineswegs billig: Die Studiengebühren belaufen sich derzeit auf rund 14.300 Britische Pfund, dazu kommen Lebenshaltungskosten von rund 10.000 Britischen Pfund.Durch ein Stipendium des DAAD und ein Kanzleistipendium konnte ich allerdings einen großen Teil der Kosten abdecken. Das eigene College hält zudem mitunter ebenfalls Sti-pendien bereit.

Aufbau des ProgrammsAls LL.M.-Student wählt man aus einem Angebot von 30 bis 40 Kursen vier Fächer aus. Wählt man Kurse, die in keiner engeren inhaltlichen Beziehung zueinander stehen, erwirbt man einen generellen LL.M. Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich in Fachrichtungen zu spezialisieren, indem man mindestens drei der vier Kurse aus einem der folgenden übergeordneten Bereiche wählt: International, Commercial, European und Intellectual Property Law. Ich selbst habe die Kurse International Commercial Litigation, Competition Law, Corporate Governance und International Investment Law gewählt und damit einen LL.M. mit der Spezialisierung im Bereich Commercial Law erworben, da die ersten drei der genannten Kurse diesem Bereich zugeordnet sind. Einer der Kurse kann zudem durch eine

„thesis“ ersetzt werden. Zahlreiche Veranstaltungen an der Fakultät ergänzen das Pro-gramm, wie etwa die wöchentlichen Vorträge am Lauterpacht Centre for International Law, um nur ein Beispiel zu nennen.

Fazit und Ausblick Wer sich dem Charme einer über 800 Jahre alten kleinen Gelehrtenrepublik öffnet, dem bietet Cambridge eine akademisch wie menschlich unvergessliche Zeit. Das Leben in der Collegegemeinschaft ermöglicht ein fächerübergreifendes Miteinander, wie man es wohl nirgendwo sonst auf der Welt erlebt.

Der Leser, der nach dem passenden LL.M.-Programm sucht, wird sich fragen, wie sich das Brexit-Votum auf den LL.M. auswirken mag: Langfristig kann man das nicht prophezeien.Zumindest kurzfristig ändert sich aber nichts, gilt doch das unionsrechtliche Diskriminie-rungsverbot bis zum Ablauf der zweijährigen Verhandlungsfrist über den Austritt und den Vereinbarungen darüber fort. Die Fakultät hat angekündigt, dass das Curriculum keinen Veränderungen unterliegt, die europarechtlichen Kurse werden weiter angeboten. Zumin-dest bis auf Weiteres wird der Nachmittagstee als EU-Bürger also nicht etwa bitterer ge-trunken, sondern lässt sich nach wie vor mit etwas Honig versüßen.

Dirk Wiegandt

LL.M. (Cambridge)Wissenschaftlicher Assistent und Doktorand am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg

Cambridge: Is there honey still for tea?

„Kein Ort der Welt kann schöner sein“, schwärmte einst Virginia Woolf. Und tatsächlich – sei es beim Flanieren durch die klosterähnlichen mittelalterlichen Höfe und Gänge der meist viele Jahrhunderte alten Colleges, beim „formal dinner“ im Talar, wo das Tischgebet noch auf Latein gesprochen wird oder beim frühmorgendlichen Rudern auf der Cam, wenn die ers-ten Sonnenstrahlen die über dem Fluss liegenden Nebelfelder durchbrechen: Es fällt schwer, dem Zauber dieses Ortes nicht zu erliegen. Oder wie es P.D. James beschrieb: „How indeed

… could the heart be indifferent to such a city where stone and stained glass, water and green lawns, trees and flowers were arranged in such ordered beauty for the service of learning.“

Der Weg nach CambridgeAn eben einem solchen Ort studieren und meine fachlichen Interessen vertiefen zu können war ein wesentlicher Grund für meine Entscheidung, den LL.M. in Cambridge zu absolvie-ren. Dass man dort, wenn man den Rankings Glauben schenken darf, an der derzeit besten juristischen Fakultät des Vereinigten Königreichs studiert und diese gerade im internatio-nalen Recht weltweit großes Renommee genießt, tat sein Übriges. Gegenüber dem Master-Studium in Oxford – „the other place“, wie man in Cambridge sagt – schätzte ich den in Cambridge größeren Freiraum. Wer allerdings auf eine enge Betreuung wert legt, könnte in Oxford glücklicher werden: Dort werden wöchentliche Tutorien oder „supervisions“, wie man sie in Cambridge nennt – Fachgespräche im kleinsten Kreis – auch für Postgraduierte ange-boten, während sie in Cambridge nur Teil des Undergraduate-Studiums sind.

Die ersten Vorbereitungen für eine Bewerbung in Cambridge müssen relativ früh getroffen werden, ist die Bewerbung doch bereits im November des Vorjahres einzureichen. Bis dahin gilt es, Empfehlungsschreiben mit hinreichend Vorlauf anzufragen, den IELTS- oder TOEFL-Test mit der erforderlichen Mindestpunktzahl zu absolvieren und – erste Besonder-heit einer Bewerbung in Oxbridge – sich über die eigenen College-Präferenzen klar zu wer-den. Jeder Student in Cambridge ist einem College zugeteilt. Zwei der insgesamt 31 Colleges können bei der Bewerbung als Präferenz angegeben werden. Mag die Wahl der Colleges zunächst als nebensächlich erscheinen, ist sie es vor Ort tatsächlich nicht mehr. Schließ-lich bildet das College den sozialen Lebensmittelpunkt: Hier ist man im Middle Combina-tion Room (MCR) organisiert, der Gruppe aller Postgraduierten eines Colleges, schließt – so meine persönliche Erfahrung – viele seiner Freundschaften und treibt Sport, wie

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Porträts von Hochschulen und Kanzleien

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University of ManchesterUniversity of MiamiUniversity of Notre DameThe University of QueenslandUniversity of SydneyUniversity of TexasBaker & McKenziePartnerschaftsgesellschaft mbBCleary Gottlieb Steen & Hamilton LLPClifford ChanceFreshfields Bruckhaus Deringer LLPGleiss LutzGSK StockmannHengeler MuellerKirkland & Ellis International LLPLinklaters LLPMilbank, Tweed, Hadley & McCloy LLPSullivan & Cromwell LLP

Universität zu KölnUniversity of Southern California, Gould School of LawBond UniversityDIPLOMA HochschuleEmory UniversityThe Fletcher School of Law and Diplomacy – Tufts UniversityGeorge Washington UniversityIE Law SchoolInstitute for Law and FinanceLoyola University Chicago School of LawNortheastern UniversityPeking University School of Transnational LawSteinbeis-Hochschule BerlinTechnische Universität DresdenUniversität OldenburgUniversity of California HastingsCollege of the Law

Porträts von Hochschulen und Kanzleien

Die ersten sieben Kapitel des vorliegenden Buchs waren den Entscheidungskriterien bei der Auswahl eines LL.M.-Studiums gewidmet. Im letzten Teil stellen nun zunächst 22 Law Schools aus dem In- und Ausland ihre LL.M.-Programme vor. Die Studiengangporträts bie-ten Informationen zu den jeweiligen Programmschwerpunkten, Bewerbungsfristen und Studiengebühren.

Wichtig ist für angehende LL.M.-Studenten natürlich auch die Frage nach dem Berufsein-stieg. Daher präsentieren sich abschließend elf renommierte Kanzleien als Arbeitgeber. Worauf legen die Sozietäten beim Master of Laws Wert? Wird dieser finanziell honoriert? Gibt es vielleicht auch die Möglichkeit, nach dem Berufseinstieg für ein LL.M.-Studium freigestellt zu werden? Welche Aufstiegsmöglichkeiten werden geboten? Und vor allem: Wie läuft der Bewerbungsprozess ab? Fragen wie diese werden in den Porträts kompakt beantwortet. Damit bietet dieses Buch in übersichtlicher Form genau die Informationen, die potenzielle Bewerber benötigen.

Sollten Fragen offen bleiben, finden sich vertiefende Informationen auf den Websites der jeweiligen Arbeitgeber. Auch die genannten Ansprechpartner stehen für eine persönliche Auskunft gerne zur Verfügung. Ein Tipp: Dieses Buch ist mit Sicherheit ein guter Aufhänger, wenn Sie Kontakt zu den Hochschulen und potenziellen Arbeitgebern aufnehmen.

Hinweis: Um die Lesbarkeit zu verbessern, wird in diesem Buch auf geschlechtsspezifische Personenbezeichnungen verzichtet. Alle Angaben beziehen sich jedoch immer auf Frauen und Männer gleichermaßen.

176 177University of Southern California, Gould School of Law8. Porträts von Hochschulen und Kanzleien

Students who wish to apply their LL.M. units towards a J.D. degree, which they can complete in two additional years after the LL.M. program, may apply for our LL.M.-J.D. transfer program. Applicants can be from the USC LL.M. program or an LL.M. program at another American Bar Associa-tion accredited law school.

The Summer Law & English program (SLE) is a four-week, non-degree program that allows students to build a foundation of basic American law in classes taught by USC instructors, including corporate law, government and history, trial advocacy, in-tellectual property, entertainment law, and more. Students also learn specialized legal vocabulary and improve their speaking flu-ency through discussion and analysis of current legal topics in Legal English classes taught by ESL instructors from the USC International Academy.

Many students find the SLE program bene-ficial in preparing for their upcoming LL.M. studies. Other SLE students are current law students, practicing lawyers or business professionals in their home countries who come for four weeks of learning and fun in Los Angeles.

The online Master of Studies in Law (MSL) degree offers non-law graduates the oppor-tunity to enhance their legal knowledge in order to seek or advance careers in the fields of business, education, compliance, engineering, entertainment, health care, social work, law enforcement, human re-sources, government, patent agencies, as well as many other fields.

The Master of Dispute Resolution (MDR) program allows students to build valuable negotiation, mediation and arbitration skills as advocates, as well as develop and hone business management skills for lead-ership roles in ADR organizations.

“Trojan Family” of alumniUSC is known worldwide for our “Trojan Family”, which describes the strong loyalty felt by USC graduates toward their school and toward each other. USC has a network of eight international offices in Beijing, Shanghai and Hong Kong, China; Sao Paulo, Brazil; Mumbai, India; Seoul, Korea; Mexico City, Mexico; and Taipei, Taiwan. These offices promote our university and coordinate international alumni activities.

We hope you will consider joining our Trojan Family!

The Master of Laws (LL.M.) program at the University of Southern California, Gould School of Law is designed for international attorneys, judges, government officials, prosecutors, corporate legal counsels, and recent law graduates.

LL.M. programs and tracksOur general LL.M. program introduces American law and prepares graduates for leadership roles in the global market. LL.M. students interact with faculty and J.D. stu-dents, as well as practicing lawyers from around the world. The LL.M. is offered both as a traditional residential program, where full-time students take classes in Los Ange-les for 9 months, and as an online program, where students can adjust their course schedules to fit their personal and career responsibilities.

LL.M. students may tailor their own degrees to meet their individual interests and goals. Students can choose from around 60 various classes that are offered at the law school each semester. They may generalize their studies in courses of interest, or they may specialize by pursuing a “bar track” and/or

“certificate track” for their studies.

Those who choose a “bar track” will take the courses required in order to sit for the Cali-fornia, New York, or Washington D.C. bar exam. Those on a “certificate track” will enroll in required specialization courses in order to earn our Business Law Certificate, Entertainment Law Certificate, or Alterna-tive Dispute Resolution Certificate.

We offer a new LL.M. in Alternative Dispute Resolution, which provides students the op-portunity to build strength as advocates and deepen their knowledge in arbitration and mediation. The LL.M. in ADR program is of-fered in residence on a full- or part-time basis.

USC Gould provides academic support study sessions, where students learn studying techniques and tools for exam preparation. We offer career development services and workshops including resume and cover let-ter writing, interviewing and networking skills. Our unique Early Bar Prep program prepares students to take U.S. bar exams.

J.D., summer, and online programsIn addition to our LL.M. programs, USC Gould School of Law offers an LL.M-J.D. transfer program, a Summer Law & English program, plus two new degree programs for non-law graduates, including our online Master of Studies in Law program and our Master of Dispute Resolution program.

LL.M. programs: LL.M. (on-campus), LL.M. (online), LL.M. in Alternative Dispute Resolution

Special focus areas: American Law; plus additional certificate programs available in Business Law, Entertainment Law, and Alternative Dispute Resolution

Start and length of programs: mid-August, 9 months

Tuition fees: approx. USD 59,000 plus fees

TOEFL/IELTS score required: exam required, no minimum score

Closing date for applications: March 1 priority deadline, rolling admissions thereafter

Contact details for prospective students:Misa Shimotsu-Kim, DirectorUSC Gould School of Law Phone +1 213 [email protected], www.usc.edu/law/giphttp://www.facebook.com/USC.LLM.Program

190 191University of California Hastings College of the LawUniversität Oldenburg

LL.M.-Programm: Master Informationsrecht

Spezialisierung des Programms: Telekommuni-kations- und Internetrecht, Datenschutzrecht, Immaterialgüter- und Vertragsrecht, Computer-strafrecht, eGovernment

Programmbeginn und -dauer: März und September; 24 Monate (berufsbegleitend)

Formale Voraussetzungen: Mindestens ein Jahr einschlägige Berufspraxis, Studienabschluss

(z. B. juristisches Staatsexamen, Patentanwalts-ausbildung, Wirtschaftsstudium mit juristischem Schwerpunkt)

Bewerbungsschluss: 1. März und 1. September

Programmkosten: EUR 10.500

Ansprechpartner für Studieninteressierte: Tim Zentner, +49 441 798-4433,[email protected] www.informationsrecht.uni-oldenburg.de

Weiterbildungsmaster InformationsrechtDie zunehmende Digitalisierung aller ge-sellschaftlichen Bereiche und die nach wie vor rasanten Entwicklungen im IT-Bereich bedingen eine steigende Nachfrage nach juristischer Kompetenz in (inter-)nationalen Fragen des Informationsrechts. Die Heraus-forderungen für Juristen sind enorm, und es sind neue Berufsfelder entstanden, die Juristen erstklassige Perspektiven eröffnen. Den Absolventen werden berufspraktische, handwerkliche und verfahrensrechtliche Fertigkeiten vermittelt, einschließlich Ver-tragsgestaltung, außergerichtlicher Schlich-tung und Prozessstrategien.

Lernen von den BestenDas Studium wird durch ein renommiertes Professorenteam gestaltet. Unterstützt wer-den sie dabei durch ausgewiesene Praktiker und Anwälte aus Unternehmen und Law Firms. So wird eine wissenschaftlich fun-dierte und zugleich praxisnahe Weiterbil-dung ermöglicht.

Hochwertige LernumgebungDie Seminarräume des Lifelong Learning Campus und die Online-Lernumgebung

entsprechen den hohen Anforderungen be-rufstätiger Studierender und unterstützen optimal den eigenen Lernprozess.

Hohe FlexibilitätDas Studium ist internetbasiert und kombi-niert wenige kompakte Präsenzphasen, Selbststudium und Online-Inhalte. Dies bietet den Studierenden den größtmögli-chen Freiraum für eine individuelle Gestal-tung des Studiums und gewährleistet die berufliche Vereinbarkeit.

Karrierefaktor FachanwaltDas Studium orientiert sich inhaltlich am

„Fachanwalt Informationstechnologierecht“ (FAO). Anwälte können die Anforderungen an den theoretischen Teil der Fachanwalts-ausbildung im LL.M. erbringen.

LL.M.-Program: LL.M. in U.S. Legal Studies

Special focus areas: Criminal Law, Dispute Reso-lution and Legal Process, Environmental Law, Health Law and Policy, International Business and Trade, International Law and Human Rights, Science Technology and Intellectual Property, and Taxation

Number of students per year: 30–40

Tuition fees: USD 47,500 (scholarships available)

Start and length of program: mid-August, 9 months

Closing date for applications: priority deadline March 1, final deadline June 15

TOEFL/IELTS score required: 90 (iBT), 7.0 (IELTS)

Contact details for prospective students:Erika Linden, +1 415 565 4817200 McAllister St., San Francisco, CA [email protected], www.uchastings.edu/llm

The University of California Hastings Col-lege of the Law, located in the heart of San Francisco, California, was established in 1878 as the first law school of the University of California system.

The UC Hastings LL.M. program offers a dynamic and engaging intellectual commu-nity committed to the pursuit of justice and the highest professional standards. LL.M. students at UC Hastings are a diverse group of professionals from over 50 countries with a wide variety of experience both abroad and in the United States.

The LL.M. class is a close-knit group who find social and academic support within their small group while creating lasting friendships. LL.M. candidates may also elect to specialize in one of eight areas, receiving both an LL.M. degree and a Cer-tificate of Specialization upon graduation. Students take all but two of their classes alongside American J.D. students.

UC Hastings is home to several nationally acclaimed legal centers including the Center for Negotiation and Dispute Resolu-

tion, the Center for Gender and Refugee Studies, and the Institute for Innovation Law – all of which are open to LL.M. student participation.

Our Location: San FranciscoUC Hastings is located in the center of San Francisco, one of the most beautiful, vibrant, and innovative cities in the nation. UC Hastings is right in its center – just steps away from City Hall and courthouses. San Francisco is also the gateway to Silicon Valley, the technological epicenter of the world. This proximity gives UC Hastings stu-dents the opportunity to experience the law in the forums where it is practiced and determined.

222 223Hengeler Mueller8. Porträts von Hochschulen und Kanzleien

Was bietet Ihre Kanzlei? Eine erstklassige Ausbildung, die intellektuelle Herausforderung bedeutender Mandate, Teamarbeit in einem internationalen Umfeld und die Chance, nach wenigen Jahren als Partner in eine der führenden Sozietäten Europas aufgenommen zu werden. Unsere Anwälte profitieren von unserer individualisierten Karriereförderung und unserem umfassenden Aus- und Weiterbildungsprogramm in Zusammenarbeit mit der Universität St. Gallen, das juristisches und wirtschaftliches Wissen verknüpft sowie Soft Skills stärkt. Ferner bieten wir Raum für flexible Arbeitsplanung durch unterschiedliche Teilzeitmodelle und unterstützen die Vereinbarkeit von Beruf und Privatem.

Wie sieht das Bewerbungsverfahren aus? Wir sind immer an Bewerbungen qualifizierter Juristen interessiert. Hinsichtlich des Standorts, des Einstellungstermins und möglicher fachlicher Interessen sind wir flexibel. Wenn Sie sich für eine Station im Rahmen Ihres Re-ferendariats, eine Nebentätigkeit oder den direkten Berufseinstieg bewerben, lernen Sie in den Gesprächen verschiedene Partner kennen und erhalten Gelegenheit, sich offen mit Associates auszutauschen.

Welche Qualifikationen sollten Bewerber mitbringen? Unsere Bewerber haben ihre ju-ristische Qualifikation in der Regel durch Prädikatsexamina nachgewiesen. Wir nehmen diese Voraussetzung ernst, aber betrachten den Lebenslauf stets als Ganzes. Ohne gute, ausbaufähige Englischkenntnisse kommt man ebenfalls nicht aus. Der Lebenslauf sollte zeigen, dass die Bewerber nicht nur hervorragend ausgebildet sind, sondern auch über den Tellerrand geschaut haben, z. B. durch Studienortswechsel, Auslandsaufenthalte oder ein Engagement im außerfachlichen Bereich (Kultur, Sport o. ä.).

Ist der LL.M. Einstellungsvoraussetzung? Grundsätzlich stellt ein LL.M. im englischspra-chigen Ausland eine sehr gute Gelegenheit dar, den eigenen Horizont zu erweitern, die Sprachkenntnisse zu perfektionieren und eine fremde Rechtsordnung kennenzulernen. Allerdings wissen wir, dass nicht alle Anwälte zu Beginn ihrer Karriere über eine derartige Erfahrung verfügen. Waren Sie noch nicht im englischsprachigen Ausland juristisch tätig, bieten wir Ihnen die Gelegenheit, nach etwa vier Jahren für rund neun Monate in England oder in den USA zu arbeiten. Associates, die während ihrer Tätigkeit bei uns Interesse an einem LL.M.-Studium haben, unterstützen wir bei der Ausgestaltung.

Wie sieht der typische Karriereweg aus? Die Karriere bei Hengeler Mueller folgt einem transparenten Zeitplan. Nach eineinhalb Jahren wird über die Aufnahme des Namens in den Briefkopf entschieden. Nach drei Jahren steht die Ernennung zum Senior Associate an. Am Ende des fünften Jahres findet ein Sounding über die voraussichtliche Assoziierung statt, und nach insgesamt sechs Jahren folgt die Entscheidung über die Aufnahme in die Partnerschaft. Während des gesamten Zeitraums machen regelmäßige Gespräche mit den Partnern den erreichten Leistungsstand transparent und unterstützen Sie bei der Heraus-bildung Ihres persönlichen Profils.

Welchen Tipp können Sie Juristen in der Ausbildung geben? Seien Sie neugierig und offen, Neues zu lernen. Schauen Sie über den Tellerrand hinaus, oder sammeln Sie Erfah-rungen im Ausland. Für die Arbeit als Anwalt gilt: It’s a people’s business. Und Ihre Persön-lichkeit besteht nicht nur aus Jura, sondern auch aus Ihren sonstigen Interessen.

Hengeler MuellerBenrather Straße 18–2040213 Düsseldorfwww.hengeler.com

Alexandra GierlichsPersonalreferentin+49 211 [email protected]

Hengeler Mueller ist eine führende international tätige Wirtschaftskanzlei und berät umfas-send in allen wichtigen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Bei grenzüberschreitenden Trans-aktionen arbeiten wir häufig mit dem bewährten internationalen Netzwerk von Spitzen-kanzleien in allen wichtigen Jurisdiktionen in integrierten Teams zusammen.

Bei Hengeler Mueller hat jeder Partner gleiches Stimmrecht. Ein ausgewogenes Verhältnis von Partnern und Associates gewährleistet eine intensive Ausbildung und die vertrauens-volle Zusammenarbeit im Team. Auch auf Partnerebene wachsen wir weiterhin durch eigene Juristen.

Standorte in Deutschland: Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München

Standorte weltweit: Brüssel, London, Schanghai

Spezialisierungen: Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Finanzaufsicht, Compliance, Gesellschaftsrecht, Neuordnung von Unternehmen, Gewerblicher Rechtsschutz, IT, Immobilientrans-aktionen, Kartellrecht, Fusionskontrolle, Mergers & Acquisitions, Notariat, Öffentliches Wirtschafts-

recht, Private Equity, Venture Capital, Prozesse, Schiedsverfahren, Alternative Dispute Resolution, Restrukturierung und Insolvenz, Steuerrecht

Berufsträger in Deutschland: ca. 270davon mit LL.M. ca. 100davon mit Promotion ca. 200

Berufsträger weltweit: ca. 280

Geplante Neueinstellungen 2017: ca. 40–50

224 8. Porträts von Hochschulen und Kanzleien

Das LL.M.-Studium – einen Königsweg gibt es nicht!

Welches Programm?Am Anfang steht die Frage nach dem richtigen Programm. Ich kann die USA sehr empfeh-len: Zwar sind die Programme – vor allem an den renommierten Law Schools – teuer, aber oft auch sehr intensiv und vielseitig. Wichtig war mir vor allem ein breites Kursangebot mit der Möglichkeit, eigene Schwerpunkte zu setzen. Außerdem wollte ich ein Programm, in dem die ausländischen gemeinsam mit den amerikanischen Studierenden am Curriculum teilnehmen. Beworben habe ich mich dann an der Columbia University, der NYU, in Chicago und in Harvard.

Wann?Ich habe mein LL.M.-Studium nach dem Zweiten Staatsexamen absolviert. Das war für mich der richtige Zeitpunkt, weil ich nach dem Ersten Examen direkt ins Referendariat ein-steigen konnte. Letztlich glaube ich, dass die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt nicht all-gemein beantwortet werden kann. Wichtig war mir, die verschiedenen Ausbildungsschritte sinnvoll zusammenzufügen, ohne längere Leerlaufzeiten entstehen zu lassen. Wie der LL.M. da hineinpasst, muss letztendlich jeder selbst entscheiden; ein Richtig oder Falsch gibt es eigentlich nicht. Profitieren kann man von einem LL.M. jedenfalls zu jedem Zeit-punkt. Und der Kontakt zu potenziellen Arbeitgebern lässt sich – wie auch in meinem Fall

– während der LL.M.-Zeit häufig ebenso gut herstellen wie im Referendariat.

Und was hat’s gebracht?Meine Zeit an der Harvard Law School war insgesamt sicher der aufregendste und berei-cherndste Abschnitt meiner juristischen Ausbildung. Das betrifft in erster Linie die Men-schen aus der ganzen Welt, die ich dort kennengelernt habe. Fachlich ist der Einblick in ein Rechtsdenken, das von dem unseren doch erheblich abweicht, faszinierend. Mein berufli-cher Alltag als Anwalt spielt sich zu einem großen Teil auf Englisch ab, und natürlich profi-tiert man dabei von einem Studienjahr an einer amerikanischen Universität. Aber auch diese Erfahrungen lassen sich auf verschiedenen Wegen machen – nicht notwendigerweise über einen LL.M. Bei Hengeler Mueller beispielsweise verbringen Associates, die kein LL.M.-Studium absolviert haben, eine neunmonatige Stage im englischsprachigen Ausland. Wiederum gilt also, dass es keinen in Stein gemeißelten Königsweg gibt. Vielmehr kann und sollte sich ein jeder den individuell am besten passenden Weg in den Anwaltsberuf zusammenstellen.

Tim Schlösser

Jahrgang 1979Senior AssociateCorporate/M&A

Als Associate bei Hengeler Mueller sind Sie mit Ihrem Einstieg automatisch

an der Universität St. Gallen eingeschrieben. Zweimal im Jahr treffen Sie

sich in Ihrem Jahrgang zu Fortbildungen in den Bereichen Recht, Wirtschaft

und Soft Skills. Unsere HM Akademie St. Gallen komplettiert die Ausbildung

„on the job“ – mit praktischem Nutzen und akade mischem Abschluss.

HM Akademie St. Gallen

Weitere Informationen zur

HM Akademie St. Gallen und

der Aus- und Weiterbildung bei

Hengeler Mueller finden Sie unter:

www.hengeler.com/karriere

Ihre Aus- und Weiterbildung liegt uns am

Herzen: ob bei der HM Akademie St. Gallen

für Associates oder im Rahmen unserer

Angebote für Praktikanten, Referendare

und wissenschaftliche Mitarbeiter.

Aus- und Weiterbildung

242 243Weitere Titel der Reihe e-fellows.net wissenWeitere Titel der Reihe e-fellows.net wissen

Perspektive Patentanwalt

Aktuelle Ausgabe: Perspektive PatentanwaltISBN (Print): 978-3-941144-29-3ISBN (E-Book): 978-3-941144-34-7Zielgruppe: Naturwissenschaftler und IngenieureInhalt: Was verbirgt sich hinter dem Beruf des Patentan-walts? Wer kann überhaupt Patentanwalt werden, und wie läuft die Ausbildung ab? Das Buch liefert Antworten auf die-se Fragen. (Werdende) Patentanwälte berichten von ihren Erfahrungen, und Patentanwaltskanzleien zeigen auf, welche Perspektiven sie Naturwissenschaftlern und Ingenieuren bieten.

Perspektive Investment Banking & Asset Management

Aktuelle Ausgabe: Perspektive Investment Banking & Asset ManagementISBN (Print): 978-3-941144-20-0Zielgruppe: Wirtschaftswissenschaftler Inhalt: Das Buch bietet umfassende Informationen zu Berufsbildern, Bewerbung und Karrierechancen im Invest-ment Banking und im Asset Management. Stipendiaten und Alumni von e-fellows.net berichten von ihren Erfahrungen und geben Tipps für die erfolgreiche Bewerbung. Player aus beiden Branchen stellen ihre Praktikums- und Einstiegspro-gramme vor.

Startschuss Abi

Aktuelle Ausgabe: Startschuss Abi 2016/2017ISBN (Print): 978-3-941144-86-6ISBN (E-Book): 978-3-941144-87-3Zielgruppe: Oberstufenschüler und Abiturienten Inhalt: Das Buch bietet Informationen zur Wahl des richti-gen Studienfachs und der passenden Hochschule ebenso wie zu Studienfinanzierung, Praktika und Auslandsaufent-halten. Hochschulen, Unternehmen und Stipendiaten von e-fellows.net stellen wirtschaftswissenschaftliche und tech-nische Studiengänge vor und informieren über Anforderun-gen, Bewerbungsprozedere und Studienaufbau. Nächster Erscheinungstermin: Oktober 2017

Perspektive Unternehmensberatung

Aktuelle Ausgabe: Perspektive Unternehmensberatung 2017ISBN (Print): 978-3-941144-89-7ISBN (E-Book): 978-3-941144-90-3Zielgruppe: Studierende aller FachrichtungenInhalt: Das Expertenbuch zum Einstieg liefert Antworten auf wichtige Fragen rund um den Beruf des Unternehmens-beraters. Wie gestaltet sich die Work-Life-Balance, welche Arten von Unternehmensberatungen gibt es und vor allem: Wie absolviert man Bewerbungsgespräche erfolgreich? Stu-denten und Consultants berichten von ihren Erfahrungen, und Beratungen stellen sich als Arbeitgeber vor. Nächster Erscheinungstermin: Oktober 2017

Perspektive Trainee

Aktuelle Ausgabe: Perspektive Trainee 2017ISBN (Print): 978-3-941144-83-5ISBN (E-Book): 978-3-941144-84-2Zielgruppe: Studierende aller FachrichtungenInhalt: Das Buch liefert einen Überblick über Trainee- Programme als attraktive Alternative zum Direkteinstieg: Welche Programme gibt es, was sollten sie bieten, und wel-che Karriereperspektiven bestehen danach? Darüber hinaus geben (ehemalige) Trainees ihre persönlichen Eindrücke wieder, und Unternehmen präsentieren ihre Programme.Nächster Erscheinungstermin: Oktober 2017

Perspektiven für Juristen

Aktuelle Ausgabe: Perspektiven für Juristen 2017ISBN (Print): 978-3-941144-80-4ISBN (E-Book): 978-3-941144-81-1Zielgruppe: Studierende, Doktoranden und Referendare der Rechtswissenschaften Inhalt: Das Buch bietet einen Überblick über Karrierewege für Juristen in Justiz, Wirtschaft und (internationalen) Insti-tutionen. Neben Expertentipps zu Bewerbung und Einstieg ermöglichen zahlreiche Erfahrungsberichte einen Einblick in interessante Berufsbilder. Namhafte Kanzleien und Unter-nehmen stellen sich als Arbeitgeber vor. Nächster Erscheinungstermin: Oktober 2017