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Das Ombudsmannverfahren Die Lösung bei Konflikten – Der Ombudsmann für Streitigkeiten zwischen Kunde und Bank BVR · Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken Der Ombudsmann Der Ombudsmann ist ein unabhängiger Streitschlichter. Er versucht, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunde und Bank zu vermitteln. Nähere Informationen zu den Ombudspersonen sind unter www.bvr.de/service/kundenbeschwerdestelle zu finden. BVR · Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken Schellingstraße 4 · 10785 Berlin · www.bvr.de 11.16 196 500

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Das Ombudsmannverfahren

Die Lösung bei Konflikten –

Der Ombudsmann für Streitigkeiten

zwischen Kunde und Bank

BVR · Bundesverbandder DeutschenVolksbanken und RaiffeisenbankenDer Ombudsmann

Der Ombudsmann ist ein unabhängiger Streitschlichter.

Er ver sucht, bei Meinungsverschiedenheiten zwi schen

Kun de und Bank zu vermitteln.

Nähere Informationen zu den Ombudspersonen sind

unter www.bvr.de/service/kundenbeschwerdestelle zu

finden.

BVR · Bundesverband der Deutschen Volksbanken

und Raiffeisenbanken

Schellingstraße 4 · 10785 Berlin · www.bvr.de

11.16

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Die Lösung bei Konflikten –Der Ombudsmann fürStreitig keiten zwischenKunde und Bank

Das OmbudsmannverfahrenDas Ombudsmannverfahren ist ein außergerichtliches

Streit schlich tungsverfahren.

Die TeilnehmerEs gilt für alle deutschen Genossenschaftsbanken, die

ihre Teil nahme an dem Verfahren erklärt haben.1

Die KundenSowohl Privatkunden als auch Firmenkunden können

das Om buds mannverfahren in An spruch neh men.

Darüber hinaus steht es aber auch Bürgern zur Ver fü -

gung, de nen entgegen

der Empfeh lung der

Deutschen Kre dit wirt -

schaft zum „Giro kon to für

jeder mann“ die Ein rich -

tung eines Girokontos auf

Guthabenbasis verwei gert

worden ist.

Der AnlassDas Ombudsmannverfahren gilt für jede Meinungs ver -

schie denheit zwischen einem Kunden und einer Bank

über von der Bank an gebotene Produkte und Dienst -

leistungen.

1 Ob eine Genossenschaftsbank am Ombudsmannverfahren teilnimmt, kannim Internet unter www.bvr.de/service/kundenbeschwerdestelle erfragt wer-den.

Nicht möglich ist eine Schlichtung jedoch, wenn sich

z. B. bereits eine andere außergerichtliche Schlich tungs -

stelle oder ein Ge richt mit dem Vorgang be schäf tigt

oder wenn der Anspruch bereits verjährt ist und die

Bank sich auf die Ver jährung beruft. Eine Schlich tung

ist auch dann ausge schlos sen, wenn die An hö rung von

Zeugen erforderlich wäre, um den Sach ver halt zu er-

mitteln, oder wenn die Streitigkeit bereits durch Ver -

gleich beigelegt wurde.

Der VerfahrensablaufDer Kunde richtet seine Beschwerde in Textform unter

kurzer Schil derung des Sachverhaltes und unter Bei fü -

gung von Kopien der notwendigen Unterlagen an die

Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken • BVRSchellingstraße 410785 Berlin.

oder per Mail an: [email protected].

Die Kundenbeschwerdestelle prüft die eingereichten

Unter lagen und bittet den Kun den, soweit erforder-

lich, um er gänzen de Informationen. Kommt die Kun -

den beschwerde stelle zu der Auf fassung, dass die Be -

schwerde unzulässig ist, legt sie diese dem Om buds -

mann zur Entscheidung über die Zu lässig keit vor. An -

sonsten holt sie die Stellungnahme der be troffenen

Bank ein. Hilft die Bank der Kunden beschwerde nicht ab,

wird die se dem Ombudsmann vor ge legt. Dieser prüft

den Vor gang und unter breitet auf der Grund lage der

gesetz lichen Be stimmun gen unter Berück sichtigung

von Billigkeit s er wägungen einen schrift li chen Schlich -

tungs vor schlag, den er den Parteien un mit tel bar zulei-

tet. Der Schlich tungs vorschlag ist sowohl für den Kun -

den als auch für die Bank unverbindlich.

Die VorteileDas Ombudsmannverfahren ist für den Kunden kos ten-

los. Er hat nur seine eigenen Auslagen (Porto, Telefon

etc.) zu tragen. Auch Rechts nachteile hat er nicht zu

befürchten: Ist der Kunde mit dem Schlich tungs vor -

schlag des Ombuds man nes nicht ein ver standen, steht

es ihm frei, sich anschließend an die ordent lichen Ge -

richte zu wenden. Zudem gilt wäh rend des Ombuds -

mann verfahrens die Verjährung für die An sprüche des

Kunden als gehemmt.

Die VertraulichkeitAlle Kundenbeschwerden werden vertraulich behan-

delt.

Die GrundlageGrundlage des Ombudsmannverfahrens ist die „Ver -

fahrens ordnung für die außergerichtliche Schlichtung

von Kunden beschwer den im Bereich der deutschen

genossenschaft lichen Bankengruppe“. In ihr sind der

Verfahrensablauf und die Zu lässig keitsvoraus setzun -

gen geregelt.