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 Der richtige Umgang mit dem Kran  AUTONOME PROVINZ BOZEN - S ÜDTIROL  Ab tei lu ng 19 - Ar bei t PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - AL TO ADIGE Ripartizione 19 - Lavoro und das sichere Anschlagen von Lasten

Der Richtige Umgang Mit Dem Kran

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Kran

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  • Der richtigeUmgang mitdem Kran

    AUTONOME PROVINZ BOZEN - SDTIROLAbteilung 19 - Arbeit

    PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGERipartizione 19 - Lavoro

    und das sichere Anschlagen von Lasten

  • Herausgeber: Autonome Provinz Bozen-Sdtirol Abteilung ArbeitText/Zeichnungen: Arbeitsinspektor Geom. Gilberto Ugolini, Direktor des Amtes fr ArbeitssicherheitStand: Oktober 2008Grafik: JUNG & C GmbH/BZ, www.jung.itDruck: KARO DRUCK KG, Frangart/Eppan

  • Hebemittel(Baustellenkran)

    Sicherheitsnormen und Vorsichtsmanahmen zur Fhrung und Bedienung von Hebemitteln (Krnen) auf Baustellen und zum An-schlagen von Lasten.

  • 5Sicherheitsnormen und Vorsichtsmanahmenfr Fhrung, Manvrierung, Heben und Anschlagenvon Lasten beim Betrieb des Baustellenkrans 8

    Teil I Bescheinigung ber die Eintragung in dasLandesverzeichnis der Hebemittelfhrer 10

    Voraussetzungen fr die Ttigkeitsausbungdes Kranfhrers 11

    Aufgaben des Kranfhrers 12

    Hauptursachen fr Unflle und Zwischenflle,die bei der Bedienung von Krnen auftreten 13

    Empfohlene Bekleidung fr den Kranfhrer 14

    Richtiger Einsatz des Krans 14

    Pflichten des Kranfhrers 15

    Maschinenrichtlinie und CE Kennzeichnung 16

    Hauptrisiken in Zusammenhang mit der Benutzungder Hebemittel 17

    Teil IIRichtiges Anschlagen der Lasten 20

    Weitere Details, die zu beachten sind 22

    Teil IIIAbbildungen zur Veranschaulichung von falschem, und richtigem Verhalten 26

    Teil IVVorschriften fr Handzeichen 52

    Inhalt

  • 6

  • 7Vorwort zu Der richtige Umgang mit dem Kran und das sichere Anschlagen von Lasten

    Der Kran leistet unersetzbare Hilfe beim Heben und Bewegen von schweren Lasten. Ob Holz oder Beton, langes oder sperriges Material, ob Latten oder Ziegel: der Kran eignet sich zum Bewegen von Lasten in jede horizontale oder vertikale Richtung. Dadurch wird er in der Bauwirtschaft zu einem wertvollen und unverzicht-baren Arbeitsmittel. Doch sind Arbeitnehmer, die ihn bedienen, aber auch all jene, die sich in seinem Bewegungsradius aufhalten, einer potentiellen Gefahr ausgesetzt. Bei unsachgemer Verwen-dung nmlich kann der Kran gefhrlich werden.

    Die Arbeit mit dem Kran und die korrekte Fhrung sind eine sehr verantwortungsvolle Ttigkeit, die gelernt sein will. Der richtige Umgang mit diesem Gert entscheidet ber seinen erfolgreichen und sicheren Einsatz. Dabei ist vor allem auf ein ordnungsgemes und fachgerechtes Anschlagen (Festbinden) der Lasten zu achten, da es das Um und Auf fr den sicheren Lasttransport bedeutet. Die dafr bentigte Zeit ist in jedem Fall gut investiert. Viele Unflle, auch tdliche, passieren gerade deswegen, weil Lasten nicht korrekt befestigt wurden. Sie knnen herabstrzen und so eine mgliche Lebensgefahr fr alle auf der Baustelle Beschftigten darstellen.

    Die vorliegenden Hinweise fr die korrekte Kranfhrung sollen all jenen dienen, die mit Krnen arbeiten. Mit diesem Handbuch sollen grundlegende Verhaltensweisen und Regeln in Erinnerung gerufen werden. Sie sollen allen Interessierten eine Hilfestellung und Orien-tierung zum sicheren Umgang mit dem Kran bieten und somit zu einem unfallfreien Arbeiten mit diesem wichtigen Transport- und Hebemittel auf der Baustelle beitragen.

    ABTEILUNGSDIREKTORFR ARBEIT

    Dr. Helmuth Sinn

    LANDESRATFR ARBEIT

    Dr. Francesco Comina

  • 8Sicherheitsnormen und Vorsichtsmanah-men fr die Fhrung und Manvrierung, das Heben und Anschlagen von Lasten beim Betrieb des BaustellenkransAllgemeines

    Hauptziel dieses Handbuches ist es, den Kranfhrer Schritt fr Schritt und einfach in die Unfallverhtungsvorschriften und in die Verhaltensnormen einzufhren. Diese dienen als wichtige Grund-lage fr richtiges und sicheres Benutzen der Maschine, um so gut als mglich Arbeitsunflle vorzubeugen. Um das Handbuch nicht mit Gesetzesbestimmungen zu berfllen, sind diese nur kurz auf-gelistet. Sie sollen aber jenen dienen, die dieses Argument vertiefen wollen. Die farbigen Zeichnungen verdeutlichen klar und deutlich das richtige und falsche Verhalten beim Bedienen der Krne.

    Die Baustellenkrne sind Arbeitsmaschinen, die ausschlielich ge-schultem und ausgebildetem Personal anvertraut werden drfen.Der Gesetzgeber hat den Grundsatz eingefhrt, dass diese Maschi-nen, sowie alle anderen besonderen Arbeitsmittel, nur von jenen Personen bedient werden drfen, die zuvor eine angemessene und spezifische Ausbildung absolviert haben.Diese Ausbildung muss garantieren, dass Hebemittel in Bezug auf die Gefahren, die fr den Bediener oder andere Personen beste-hen, bestimmungsgem verwendet werden. Deshalb drfen sol-che Maschinen nur von ausdrcklich dazu beauftragtem Personal verwendet werden.

  • 9Teil I

    Teil I

  • 10

    Bescheinigung ber die Eintragung in das Landesver-zeichnis der Kranfhrer

    Die Autonome Provinz Bo-zen hat mit dem Landes-gesetz vom 27.10.1988 beim Amt fr Arbeitssi-cherheit das Landesver-zeichnis fr Hebemittel-fhrer eingerichtet. Die Zugangsvoraussetzungen fr die Eintragung ist der Besitz des Befhigungs-nachweises, der vom sel-ben Amt erlassen wird.

    Um zur theoretischen und praktischen Prfung zuge-lassen zu werden, mssen die Kandidaten folgende Voraussetzungen besitzen:

    1) Alter zwischen 18 und 65 Jahren.

    2) rztliche Bescheinigung der krperlichen und geistigen Eignung, mit normaler Seh- und Hrfhigkeit.

    3) Absolvierung eines Praktikums mit einer Mindestdauer von drei Monaten, unter der Fhrung einer befhigten Person.

    4) Teilnahme an einem, von der Landesverwaltung organisierten oder zugelassenen Unfallverhtungskurs zum Fhren von Hebemitteln.

    BESCHEINIGUNGber die Eintragung in das

    Landesverzeichnis derKranfhrer

    ATTESTATOdi iscrizione allElenco Provinciale dei

    conduttori di gru

    Abteilung ArbeitAutonome Provinz Bozen - SdtirolRipartizione LavoroProvincia Autonoma di Bolzano - Alto Adige

    Bozen/Bolzano

    Art. 25 des Landesgesetzes vom 27. Oktober 1988, Nr. 41Art. 25 della legge provinciale 27 ottobre 1988, n. 41

  • 11

    Voraussetzungen fr die Ttigkeitsausbungdes Kranfhrers

    Das Fhren eines Hebemittels erfordert immer eine besondere fach-liche Fhigkeit und Ausbildung sowie ein hohes Ma an Verant-wortung. Aus diesem Grund muss der Bediener einige krperliche und geistige Voraussetzungen erfllen, damit er fr die Ausbung dieser Ttigkeit geeignet ist. Diese Voraussetzungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

    Vollstndige krperliche Unversehrtheit.

    Normales Seh- und Hrvermgen.

    Schnelle Reflexe.

    Fhigkeit zur Beurteilung von Entfernung, Volumen, Stabilitt und Gleichgewicht.

    Genaue Beurteilung von Gren, Abstnden, Bremsgeschwindigkeit und -dauer.

    Farbwahrnehmung.

    Koordinierung der Bewegungen.

    Verantwortungsbewusstsein und Vorsicht.

    Kenntnis der einschlgigen Unfallverhtungsnormen fr das Bedienen der Hebemittel.

    Kenntnis der technischen Merkmale des zu bedienenden Krans.

  • 12

    Aufgaben des Kranfhrers

    Heben und transportieren der Materialien gem der erhaltenen Anweisungen.

    Durchfhrung kleiner Wartungsarbeiten (Sauberhaltung von Fhrerstand, Steuerpult, Fernbedienung, usw.).

    Benachrichtigung des Vorgesetzten ber smtliche festge- stellte Mngel des Krans (lockere Schraubverbindungen, Seile mit Drahtbrchen, Ketten mit verschlissenen Gliedern, verschlissene Seilscheiben, beschdigte Seilrolle, usw.).

  • 13

    Hauptursachen fr Unflle und Zwischenflle die bei der Bedienung von Krnen auftreten

    Mngel an der Maschine

    Schlechter Erhaltungszustand der Kranstruktur, verschlissene Hubseile, verschlissene Anschlagmittel, unwirksame Sicherheitseinrichtungen, usw.

    Falscher Standort des Krans

    Kranstandort in der Nhe von elektrischen Freileitungen und Hindernissen (Bume, Bauwerke, usw.), an Bschungen von Baugruben, auf unzureichend kompaktem Boden, usw.

    Mngel des Kranfhrers

    Unzureichende Fhigkeiten (krperliche oder geistige).

    Unzureichende Reflexe, Zerstreutheit, Leichtfertigkeit, Verantwortungslosigkeit, mangelhafte Ausbildung oder Ungeschicklichkeit.

    Unterlassene Einhaltung der Unfallverhtungsvorschriften.

    Unzureichende Vorbereitung, Ausbildung oder Kenntnis der Maschine.

  • 14

    Empfohlene Bekleidung fr den Kranfhrer

    Der Kranfhrer muss whrend des Bedienens des Hebemittels Arbeitskleidung tragen, die aus einem passenden Overall mit gengend Bewegungsfreiheit sowie Schuhen mit Gummisohle besteht.

    Zu vermeiden sind Haushaltsbekleidungen wie z.B. Pullover, kurze Hosen, Sandalen, Holzschuhe, Schlappen, usw.

    Einsatz des Krans

    Um eine optimale Leistung des Krans zu garantieren, muss dieser immer in gutem, funktionstchtigem Zustand gehalten werden. Die Funktionstchtigkeit des Hebemittels hngt hufig von der Sorgfalt bei der Durchfhrung smtlicher Wartungs- und Kontrollarbeiten des Bedieners ab.

  • 15

    Pflichten des Kranfhrers

    Vor Beginn jeder Arbeitsschicht ist der Zustand des Hebemittels zu berprfen. Eventuell sind einige Hubgnge ohne Lasten durchzufhren, die Wirksamkeit der Bremsen, die freie Rotation des Auslegers, und die Sicherheitseinrich- tungen (Endschalter fr Heben - Senken, Signalhupe, Fernbedienung, usw.) zu prfen.

    Eventuelle Funktionsstrungen des Krans whrend des Betriebs sind dem Vorarbeiter sofort zu melden und nicht erst nach Ende der Arbeitsschicht. Bei schwerwiegenden Funktions- strungen ist der Kranbetrieb unverzglich einzustellen.

    Der Betrieb des Hebemittels ist unter Beachtung aller Sicher- heits- und Vorsichtsmanahmen laut Betriebsanleitung vor- zunehmen.

    Aus eigener Initiative keine Hubvorgnge durchfhren, die vom bestimmungsgemen Gebrauch des Krans abweichen und mglicherweise seine Stabilitt und Intaktheit beeintrch- tigen knnten.

    Die Sicherheitseinrichtungen des Hebemittels drfen auf keinen Fall auer Funktion gesetzt werden.

  • 16

    Maschinenrichtlinie

    Die Maschinenrichtlinie, welche mit D.P.R. vom 24.07.1996 Nr. 459 umgesetzt wurde, hat zum Schutz der Bediener eine Reihe von Neuerungen fr die Herstellung und den Einsatz von Maschinen eingefhrt, die auch die Hebemittel betreffen. So wird ein noch hheres Sicherheitsniveau als durch die frheren Unfallschutzvor-schriften garantiert. Im Besonderen mssen die Hebemittel, so wie auch alle anderen von dieser Richtlinie betroffenen Maschinen, fol-gendes Kennzeichen besitzen:

    Allen mit diesem Kennzeichen versehenen und in Verkehr ge-brachten Hebemitteln muss die Bedienungs- und Wartungsan-leitung, ein Heft fr den Eintrag der Reparatureinstze und die Konformittserklrung beiliegen. Mit der Konformittserklrung garantiert der Hersteller die bereinstimmung der Maschine mit den Sicherheitseigenschaften gem Maschinenrichtlinie, bzw. mit dem Modell, das Gegenstand der EG-Baumusterprfung war, und mit den Sicherheitsvorschriften und normen jenes europischen Staates, in dem sie hergestellt worden ist. Somit ist der freie und ungehinderte Warenverkehr dieser Maschinen im Raum der EU Eu-ropischen Union gewhrleistet.

    CE

  • 17

    Hauptrisiken in Zusammenhang mit der Benutzung der Hebemittel

    Whrend des Betriebs der Baustellenkrne knnen folgende beson-dere Risiken auftreten:

    Quetschgefahr fr die Arbeiter aufgrund des Herabfallens falsch angeschlagener Last.

    Umkippen des Krans durch Windbelastung oder aufgrund falscher Installation.

    Zusammenbruch des Krans wegen Materialverschlei, Kon- struktionsfehler, schlechter Wartung, grober Manvrierfehler.

    Bruch des Hubseiles aufgrund bermigen Verschleies seiner Einzeldrhte.

    Zusammensto des Auslegers mit festen Hindernissen (Bume, Gebude, usw.).

    Schlechte Funktion der Sicherheitseinrichtungen (Last- und Momentbegrenzer, Endschalter fr Heben und fr Senken, Rotationsbegrenzer links rechts des Auslegers, usw.).

    Berhrung des Kranauslegers von elektrischen Freileitungen.

    Fehlerhafter Auf- und Abbau der Kranstruktur seitens nicht ausreichend geschulten und ausgebildeten Personals.

  • 18

  • 19

    Teil II

    Teil II

  • 20

    Anschlagen der Lasten

    Das Anschlagmittel ist ein wesentliches Element beim Heben und Transportieren von Lasten und dient dazu, die Last an ein Hebemit-tel so zu befestigen (Baustellenkran, Hebebhne, Winde, Autokran, usw.), dass diese in einer Arbeitssttte gehoben und befrdert wer-den kann. Obwohl heutzutage viele Produkte bereits zum Heben vorbereitet sind, gibt es noch viele Lasten, die mittels Anschlag-mittel gehoben und befrdert werden mssen. Die Wahl des rich-tigen Anschlagmittels sowie ihre korrekte Befestigung an der Last und am Hebemittel ist fr die Sicherheit all jener, die in der Nhe arbeiten, grundlegend. Das Anschlagen der Last ist mit groer Ver-antwortung verbunden. Dieses Handbuch soll leicht verstndliche und zweckdienliche Hinweise fr das Heben und den Transport von Lasten mittels Hebemittel vermitteln.

  • 21

    10 goldene Regeln zum sicheren Anschlagen der Lasten

    1) Bewertung der Abmessungen, des Gewichts und des Schwerpunktes der Last.

    2) berprfung der ausreichenden Tragfhigkeit des Hebemittels im Verhltnis der zu hebenden Last.

    3) Verfestigung der Last.

    4) Angemessene Anschlagmittel in Bezug auf die Eigenschaften der Last (Abmessungen, Gewicht, Materialtyp, usw.) auswhlen.

    5) berprfung des guten Erhaltungszustandes des Anschlagmittels.

    6) berprfung der Einhaltung des maximal zulssigen Winkels zwischen Einzelstrngen des Anschlagmittels und der Lotrech- ten (siehe spezifische Tabelle der Anschlagmittel).

    7) Anschlagmittel vor scharfkantigen Lastteilen schtzen.

    8) Die Last eingehend berprfen bevor sie angehoben wird, eventuell einen kompletten Kontrollrundgang durchfhren.

    9) Vor dem Anheben der Last ihre Stabilitt berprfen und das Anschlagmittel in Spannung setzen.

    10) Sich vergewissern, dass im Rotationsbereich des Kranaus- legers keine Hindernisse, elektrische Freileitungen, usw. vorhanden sind.

  • 22

    Weitere Details die zu beachten sind

    Die Anschlagmittel von Lasten (Seile, Ketten, Hebebnder, usw.) drfen nicht berbelastet werden.

    Je nach Abmessung und Gewicht der zu hebenden Last sind geeignete Seile, Ketten und Hebebnder, unter Bercksichti - gung der Anschlagart (Neigungswinkel) auszuwhlen. Jedes Seil, jede Kette, jedes Hebeband ist mit einem Stoff- oder Metalletikett versehen, das Auskunft ber die maximale Tragkraft in Abhngigkeit ihres Verwendungszwecks gibt (maximaler Neigungswinkel 60).

    Lasten mit groen Abmessungen und lnglicher Form drfen nicht einstrngig angeschlagen werden. Dazu sind eigene An- schlag-Traversen zu verwenden und die Last ist zustzlich von zwei Personen vom Boden auszufhren. Somit knnen Zu- sammenste mit Hindernissen vermieden werden.

    Lasten sind im Schnrgang anzuschlagen, um ihr Herabfallen zu vermeiden.

    Die Lasten drfen nicht an ihren Verpackungsschnren oder -bndern angehngt werden, wohl aber an das vorgesehene Anschlagmittel (Seile, Hebebnder, usw.). Die Verpackungs- schnre oder -bnder dienen meist nur dazu, die Lasten wh- rend des Transports zusammenzuhalten, sind aber nicht unbe- dingt fr das Heben geeignet.

    Die Haken der verwendeten Anschlagmittel (Seile, Ketten) mssen mit Ausklinksicherung versehen sein.

  • 23

    Loses Material muss in geeigneten Behltern gehoben und befrdert werden.

    Der Kranhaken ist im Schwerpunkt der Last einzustellen, um ihr Schaukeln zu vermeiden.

    Der Aufenthalt und der Durchgang unterhalb von angehobenen und transportierten Lasten ist unzulssig.

    Die Last nicht hher als erforderlich anheben.

    Hebebnder, Ketten, Seile und andere Hebezubehre und Anschlagmittel mit Sorgfalt aufbewahren.

    Kranhaken und daran eingehngte lastfreie Anschlagmittel (Ketten, Seile, Hebebnder) sind in ausreichender Hhe zu halten, damit sie vor Schden durch den Kontakt mit Hinder- nissen geschtzt sind.

    Das Verrutschen der Seile, Ketten und Hebebnder an den Kanten der Last ist zu vermeiden; eigene Kantenschtzer sind zu verwenden; Verknotungen oder Verdrehungen der An- schlagmittel sind zu vermeiden.

    Das Anschlagmittel erst dann vom Kranhaken lsen, nachdem die Last stabil gelagert worden ist.

    Niemals Personen zusammen mit der angeschlagenen Last heben.

  • 24

    Das fr das Heben und das Anschlagen der Last zustndige Personal muss den Kopfschutz (Helm) tragen.

    Seile, Ketten und Hebebnder sind mindestens einmal alle drei Monate von qualifiziertem Personal zu berprfen. Auch die Wartung obliegt qualifiziertem Personal.

    Fr Seile, Ketten und Hebebnder ist bezglich auf ihre Nenn-Tragkraft ein Sicherheitsfaktor vorgesehen.

    Laut Maschinenrichtlinien: - Metallseile Sicherheitsfaktor 5 - Faserseile Sicherheitsfaktor 7 - Ketten Sicherheitsfaktor 4

    Seile nicht in unmittelbarer Nhe zu vorhandenen Press- klemmen biegen; die Aufhngse darf nicht verschlissen sein.

    Ausschlielich Seile und Lastaufnahmemittel in gutem Erhaltungszustand verwenden.

    Seile mit gebrochenen Drhten oder Litzen nicht mehr verwenden; diese sollten von der Baustelle entfernt werden.

  • 25

    Teil III

    Teil III

  • 26

    Abbildungen zur Veranschaulichung von falschem und richtigem Verhalten

  • 27

    richtigfalsch

    Es ist strikt verboten auf die Kranstruktur zu klettern um Wartungs-arbeiten durchzufhren oder um die Fhrerkabine zu erreichen. Um zur Fhrerkabine zu gelangen, sind die im Kranturm inte-grierten Leitern zu verwenden. Sollte der Kran keine integrierten Leitern besitzen, ist ein Auffanggurt zu verwenden, der ber ein Sicherheitsseil mit der vertikalen, lngs des Kranturms verlaufenden live line verbunden ist.

  • 28

    Keine gegenlufigen Bewegungen durchfhren, d.h. ein Manver nicht beginnen, bevor die dynamischen Wirkungen des gegenlu-figen Manvers nicht abgeschlossen sind.

    Bei beschdigten Drhten oder Litzen des Seils, den Arbeitsgang sofort unterbrechen und den Baustellenverantwortlichen benach-richtigen. Die Hubseile sind alle drei Monate von qualifiziertem Per-sonal zu berprfen.

  • 29

    Die Seilrollen des Krans nicht auf den Boden absenken, denn durch den Bodenkontakt knnen die Hubseile verschleien. Es ist zu ber-prfen, ob der Endschalter fr die unterste Kranhakenstellung auf eine Hhe eingestellt ist, dass ein Bodenkontakt der Seilrolle ver-mieden wird.

  • 30

    Falls der Kran fr lngere Zeit oder in der Winterpause stillsteht, ist am Kranhaken eine geringe Last (nicht mehr als 10% seiner max. Tragfhigkeit an der Auslegerspitze) aufzuhngen, um die Hubseile stets in leichter Spannung zu halten. Dabei soll sich die Seilrolle mit Kranhaken ca. 1,5 m unterhalb des Kranauslegers befinden.

    1,50 m

    50 kg

    In den Arbeitspausen darf die Seilrolle mit Kranhaken nicht an einer fi-xen Struktur verankert werden. Die Seilrolle ist bis auf ca. 1,5 m unter-halb des Kranauslegers hochzufahren und die Laufkatze in die Nhe des Kranturms zu bringen. Die Rotation des Kranauslegers ist freizugeben.

  • 31

    In den Arbeitspausen drfen am Kranhaken keine Arbeitsgerte wie z.B. Luftkompressor, Baustellenhuschen, Werkzeugkiste, usw. auf-gehngt sein. Diese frei hngenden und sperrigen Lasten knnen durch ihre Schaukelbewegungen das Hubseil, das Transportseil der Laufkatze, sowie auch die Struktur des Krans beschdigen.

  • 32

    Schaukelbewegungen der Last sind zu vermeiden. Diese Bewe-gungen knnten die Kranstruktur beschdigen. Die Befrderung der Last lngs des Kranauslegers hat mit Vorsicht zu erfolgen. Whrend ihres Laufs entlang des Kranauslegers sind Schaukelbe-wegungen der Last durch geeignete Steuerung der Laufkatze aus-zugleichen.

  • 33

    berschwere Lasten von Lastkraftwagen nicht entladen, indem die-ser unterhalb der Last weggefahren wird. Eine eventuell erzeugte Schaukelbewegung knnte den Kran beschdigen oder der Kran knnte umkippen.

    Mit dem Kran keine Lasten heben, deren Gewicht unbekannt ist oder pltzlich umkippen knnten. Dies wrde die Kranstruktur in starke Schwingungen versetzen. Der Kran ist lediglich fr richtig angeschlagene Lasten entwickelt worden.

  • 34

    Keine Bume oder andere Pflanzen entwurzeln. Ein pltzlicher Ruck knnte eine ungewollte Schwingung auslsen, die die Struktur des Krans beschdigen oder sogar sein Umkippen verursachen knnte.

    Der Kran wurde zum Heben ganz bestimmter und richtig ange-schlagener Lasten entworfen. Keine vergrabenen Rohre oder ande-re Strukturen aus dem Boden reien.

  • 35

    Keine zusammengesetzten Lasten heben, wie z.B. ein vormon-tiertes Baustellengerst. Falsches Anschlagen knnte das Herabfal-len einzelner Gerstteile verursachen. Um Gerste zu befrdern, sind smtliche Elemente abzumontieren, am Boden zu lagern und dann richtig anzuschlagen und an den neuen Aufstellort zu befr-dern.

  • 36

    Der Kran wurde entworfen, um genau definierte Lasten im Bereich von Baustellen zu heben. Lasten, die nicht fr Hebemittel zugelas-sen sind, drfen nicht gehoben werden.

    Am Kran befestigte Lasten drfen nicht in die Nhe von elektrischen Leitungen bewegt werden. Je nach Art der ausgefhrten Arbeit, den verwendeten Gerten, den transportierten Lasten und den vorhandenen Spannungen ist ein Sicherheitsabstand festzulegen, um direkte Kontakte oder gefhrliche Entladungen zu vermeiden.

  • 37

    Um einen besseren berblick whrend des Hebens der Lasten zu be-kommen, auf keinen Fall auf die Gegengewichte des Krans steigen.

    Keine Podeste am Kranturm anbringen, um einen besseren ber-blick whrend des Hebens der Lasten zu bekommen.

  • Der Kranfhrer fhrt die Hebe- und Transportmanver des Krans mittels Bedieneinheit vom Boden aus durch, falls er ber einen gu-ten berblick verfgt. Falls der Kran mit einer Fhrerkabine ausge-stattet ist und diese einen Gesamtberblick bietet, ist er von hier aus zu steuern.

    38

  • Wenn die Reichweite des Kranauslegers unzureichend ist, ist es ver-boten, den vom Kran gehobenen Betonkbel mit Hilfsmitteln zur Mauerschalung zu ziehen, in die der Beton einzufllen ist.

    Der Kranfhrer muss stets das Gewicht der zu hebenden Last ken-nen. Im Zweifelsfall sollte der Baustellenverantwortliche fr eine Gewichtsschtzung zu Rate gezogen werden.

    39

  • 40

    Der Kranfhrer muss immer den vollen berblick ber die geho-bene Last besitzen und sich so mit der Bedieneinheit bewegen, dass er auch die Ablagestelle gut einsehen kann. Falls dies nicht mglich ist, muss sich der Kranfhrer bei den Manvern von einem Arbeitskollegen helfen lassen, der mit Handzeichen die Manver des Kranfhrers leitet. Bezglich der zu verwendenden Handzei-chen, verweisen wir den Leser auf Seite 52 dieses Handbuchs.

  • 41

    Es drfen keine Personen im leeren Betonkbel gehoben werden, um ihnen die Ausfhrung von Arbeiten auf einer bestimmten Hhe zu ermglichen. Der Betonkbel dient einzig und allein dazu, Be-ton aufzunehmen und zu heben, nicht aber Personen.

  • 42

    Niemals Lasten ber ttige Arbeiter heben. Ein eventuelles Herab-fallen der Last oder Teile davon knnen Unflle verursachen. Die Bedieneinheit des Krans ist mit einer eigenen Taste ausgestattet, die mit einem akustischen Signal die Arbeiter auffordert, sich aus der Gefahrenzone zu entfernen.

  • 43

    Niemals Paletten mit dem Kran heben, auf denen Ziegelsteine oder lose Materialien lagern. Whrend des Hebens knnte die Last abstrzen.

    Zum Heben von Paletten, auf denen Ziegelsteine oder lose Ma-terialien lagern, ist es notwendig, die dafr vorgesehenen Frder-krbe zu verwenden.

  • 44

    Nicht mit dem Kran Lasten ber ffentlichen Grund heben, wo Personen und Fahrzeuge verkehren.

  • 45

    Der Einweiser signalisiert die Hebe- und Transportmanver klar und unmissverstndlich damit der Kranfhrer die vorzunehmenden Manver gut versteht. Diese Handzeichen sind sehr gebruchlich, einfach anzuwenden und leicht verstndlich. Die genaue Beschrei-bung der Handzeichen finden Sie auf Seite 52 dieses Handbuchs.

  • 46

    Der Kranausleger muss frei rotieren knnen. Kein Hindernis darf sein freies Drehen behindern. Dadurch dass sich der Kranausle-ger in Windrichtung ausrichtet wird die Standsicherheit des Krans durch den Wind nicht beeintrchtigt. Nur in Ausnahmefllen und laut Vorgaben des Kranherstellers ist es zulssig, die Rotation des Kranarmes zu blockieren.

  • 47

    Groe Fertigbauteile drfen nicht ungefhrt gehoben und trans-portiert werden, da sie unkontrollierte Bewegungen ausfhren und gegen Hindernisse stoen knnten.

    Bei starkem Wind niemals groe Tafeln oder Verschalungstafeln heben. Diese knnten aufgrund der groen Angriffsflche das Um-kippen des Krans bewirken.

  • 48

    Sperrige Lasten mssen immer mit eigenen Seilen oder Haltehilfen von Helfern vom Boden aus begleitet werden. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass die Lasten gegen nahegelegene Bauwerke oder die Kranstruktur stoen und Schden verursachen.

    Keine groen Werbeschilder- oder tafeln an der Kranstruktur anbrin-gen. Aufgrund ihrer groen Angriffsflche knnten diese bei starkem Wind den normalen Bewegungsablauf des Krans behindern.

  • 49

    Sollte loses Material, wie z. Bsp. Rohre, Tafeln, Balken, Schienen usw. gehoben werden, ist es notwendig, die Last mit zwei An-schlagmitteln im Schnrgang anzuschlagen und an den Kranhaken zu hngen.

    Es ist nicht erlaubt, die oben genannten Lasten mit einem einzigen Anschlagmittel im Schnrgang nur an einer Lastseite anzuhngen, und das Anschlagmittel verschiebbar am Kranhaken einzuhngen.

  • 50

  • 51

    Teil IV

    Teil IV

  • 52

    Zeichen mssen genau, einfach, aussagekrftig, leicht durchfhr-bar, verstndlich und deutlich voneinander abgegrenzt sein.

    Einheitliche Regelung fr den Einsatz von Zeichen: Die Person, die Zeichen gibt, (Zeichengeber genannt), erteilt mit Hilfe von Handzeichen dem Empfnger (Bediener genannt), Anweisungen fr bestimmte Arbeitsvorgnge. Der Zeichengeber muss den ge-samten Ablauf der Arbeitsvorgnge beobachten knnen, ohne durch die Arbeitsvorgnge gefhrdet zu sein.

    Der Zeichengeber muss sich ausschlielich dem Bediener widmen. Sobald der Bediener die erhaltenen Anweisungen nicht mit ausrei-chender Sicherheit durchfhren kann, muss er den Arbeitsvorgang unterbrechen und neue Anweisungen anfordern. Der Zeichenge-ber muss vom Bediener durch geeignete Kleidung (Jacke, Armbin-den, Manschetten, Signalkellen) leicht erkennbar sein.

    Vorschriften fr Handzeichen

  • 53

    A.Allgemeine Handzeichen

    Bedeutung Beschreibung Darstellung

    BeginnAchtungHinweis auf nachfolgende Handzeichen

    Arme seitwrts waagerecht ausgestreckt, die Handflchen nach vorne gekehrt

    HaltUnterbrechungBeenden eines Bewegungsablaufs

    Rechter Arm nach oben, die Hand-flche der rechten Hand nach vorne gekehrt

    Endeeines Bewegungs-ablaufs

    Die Hnde in Brusthhe verschrnkt

  • B.Vertikale Bewegungen

    Bedeutung Beschreibung Darstellung

    Auf Rechter Arm nach oben, Handflche der rechten Hand nach vorne gekehrt, beschreibt langsam einen Kreis

    Ab Rechter Arm nach unten, Handflche der rechten Hand nach innen gekehrt, beschreibt langsam einen Kreis

    Vertikaler Abstand

    Die Hnde zeigen den Abstand an

    54

  • C.Horizontale Bewegungen

    Bedeutung Beschreibung Darstellung

    Vorwrts Arme angewinkelt; Handflchen nach innen gekehrt; die Unterarme machen langsame Bewegungen zum Krper hin

    Rckwrts Arme angewinkelt; Handflchen nach auen gekehrt; die Unterarme machen langsame Bewegungen vom Krper fort

    Rechtsvom Zeichengeber aus gesehen

    Rechter Arm mehr oder weniger waage-recht ausgestreckt, die Handflche der rechten Hand nach unten, kleine Bewegungen in die gezeigte Richtung

    55

  • 56

    C.Horizontale Bewegungen

    Bedeutung Beschreibung Darstellung

    Linksvom Zeichengeber aus gesehen

    Linker Arm mehr oder weniger waage-recht ausgestreckt, die Handflche der linken Hand nach unten, kleine Bewegungen in die gezeigte Richtung

    Horizontaler Abstand

    Die Hnde zeigen den Abstand an

  • 57

    D.Gefahren

    Bedeutung Beschreibung Darstellung

    GefahrNothalt

    Beide Arme nach oben, die Hand-flchen nach vorne gekehrt

    SchnelleBewegung

    Codierte Hand-zeichen fr Bewe-gungen, schnell ausgefhrt

    Langsame Bewegung

    Codierte Hand-zeichen fr Bewe-gungen, betont langsam ausgefhrt

  • 58

    Notizen

  • 59

  • AUTONOME PROVINZ BOZEN - SDTIROLAbteilung 19 - Arbeit

    PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGERipartizione 19 - Lavoro