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Zugeleitet mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. Juli 2019 gemäß Beschluss vom 15. Juni 1994 (Bun- destagsdrucksache 12/7890). Deutscher Bundestag Drucksache 19/11510 19. Wahlperiode 16.07.2019 Unterrichtung durch die Bundesregierung 22. Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik für das Jahr 2018 Inhaltsverzeichnis Seite I. Auf einen Blick ............................................................................. 5 II. Ziele und Aufgaben der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik und der Strategischen Kommunikation .......... 7 II.1 Allgemeine Ziele und Aufgaben .................................................... 7 II.2 Schwerpunkte des aktuellen Koalitionsvertrags ............................. 8 III. Unsere Ressourcen ....................................................................... 10 IV. Unsere Schwerpunkte .................................................................. 12 IV.1 Einsatz für die Freiheit von Kunst und Wissenschaft weltweit .......................................................................................... 12 IV.1.1 Perspektiven schaffen in Kunst, Wissenschaft und Forschung ....................................................................................... 12 IV.1.1.1 Philipp Schwartz-Initiative ............................................................. 12 IV.1.1.2 Martin Roth-Initiative .................................................................... 12 IV.1.1.3 Das Deutsch-Kolumbianische Friedensinstitut .............................. 13 IV.1.1.4 Leadership for Syria ....................................................................... 13 IV.1.1.5 Deutsche Flüchtlingsinitiative Albert Einstein beim UNHCR .......................................................................................... 13 IV.1.1.6 Sur-place Flüchtlingsstipendien des DAAD .................................. 14 IV.1.1.7 Künstlerförderung .......................................................................... 14 IV.1.1.8 Residenzprogramme im Ausland ................................................... 15 IV.1.1.9 Vernetzungsprogramm Managing Global Governance .................. 16

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Zugeleitet mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. Juli 2019 gemäß Beschluss vom 15. Juni 1994 (Bun-destagsdrucksache 12/7890).

Deutscher Bundestag Drucksache 19/1151019. Wahlperiode 16.07.2019

Unterrichtung durch die Bundesregierung

22. Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik für das Jahr 2018

Inhaltsverzeichnis Seite

I. Auf einen Blick ............................................................................. 5

II. Ziele und Aufgaben der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik und der Strategischen Kommunikation .......... 7

II.1 Allgemeine Ziele und Aufgaben .................................................... 7

II.2 Schwerpunkte des aktuellen Koalitionsvertrags ............................. 8

III. Unsere Ressourcen ....................................................................... 10

IV. Unsere Schwerpunkte .................................................................. 12

IV.1 Einsatz für die Freiheit von Kunst und Wissenschaft weltweit .......................................................................................... 12

IV.1.1 Perspektiven schaffen in Kunst, Wissenschaft und Forschung ....................................................................................... 12

IV.1.1.1 Philipp Schwartz-Initiative ............................................................. 12 IV.1.1.2 Martin Roth-Initiative .................................................................... 12 IV.1.1.3 Das Deutsch-Kolumbianische Friedensinstitut .............................. 13 IV.1.1.4 Leadership for Syria ....................................................................... 13 IV.1.1.5 Deutsche Flüchtlingsinitiative Albert Einstein beim

UNHCR .......................................................................................... 13 IV.1.1.6 Sur-place Flüchtlingsstipendien des DAAD .................................. 14 IV.1.1.7 Künstlerförderung .......................................................................... 14 IV.1.1.8 Residenzprogramme im Ausland ................................................... 15 IV.1.1.9 Vernetzungsprogramm Managing Global Governance .................. 16

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Drucksache 19/11510 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Seite

IV.1.2 Schutz kultureller Identitäten ......................................................... 16 IV.1.2.1 Kultur und Krise: Unser Engagement für Kulturerhalt .................. 16 IV.1.2.2 Internationaler Kulturgutschutz ...................................................... 18 IV.1.2.3 Unterstützung für das Nationalmuseum Rio de Janeiro nach

Großbrand ...................................................................................... 18

IV.1.3 Koproduktion in Kunst, Musik, Literatur und Film ....................... 18 IV.1.3.1 Internationaler Koproduktionsfonds ............................................... 19 IV.1.3.2 Kreativwirtschaft international ....................................................... 19 IV.1.3.3 Bauhaus-Jubiläum .......................................................................... 21 IV.1.3.4 Deutsch-Georgisches Jahr .............................................................. 22 IV.1.3.5 Humboldt-Forum ............................................................................ 22

IV.2 Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ..................................... 23

VI.2.1 Förderung der Zivilgesellschaft – Östliche Partnerschaft und Russland ......................................................................................... 23

IV.2.2 Strategischer Dialog zwischen dem Auswärtigen Amt und privaten Stiftungen ......................................................................... 23

IV.2.3 Friedensverantwortung von Religionsgemeinschaften ................... 24

IV.2.4 Internationaler Jugendaustausch ..................................................... 24

Schwerpunkte des Jugendaustausches ............................................................ 26

IV.2.5 kulturweit und naturweit ................................................................ 29

IV.2.6 Internationale Sportförderung ........................................................ 29

IV.2.7 AArtist in Residence-Programm .................................................... 30

IV.2.8 CrossCulture-Programm des Instituts für Auslandsbeziehungen (ifa) ............................................................. 30

IV.2.9 Petersburger Dialog ........................................................................ 31

IV.2.10 Deutsch-Russisches Themenjahr .................................................... 31

IV.2.11 Förderung deutscher Minderheiten in Mittel- und Osteuropa einschließlich der Nachfolgestaaten der UdSSR ............................ 31

IV.3 Weiterentwicklung der Strategischen Kommunikation .................. 32

IV.3.1 Auslandskommunikation zu Flucht und Migration ........................ 32

IV.3.2 Umgang mit Desinformation .......................................................... 33

IV.3.3 Das Deutschlandbild im Ausland ................................................... 33

IV.3.4 Bürgerdialoge ................................................................................. 34

IV.3.5 Medienförderung ............................................................................ 35

IV.4 Europa stärken ................................................................................ 35

IV.4.1 Deutsch-französische Institute ....................................................... 36

IV.4.2 Orte der Kultur ............................................................................... 36

IV.4.3 Europa-Kommunikation ................................................................. 37

IV.4.4 Zentren für Deutschland- und Europastudien ................................. 37

IV.4.5 Erinnerungskultur als Bestandteil europäischer Identität ............... 37

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/11510 Seite

IV.5 AKBP und Digitalisierung ............................................................. 40

IV.6 Bildungsbiographien ...................................................................... 42

IV.6.1 Deutsch als Fremdsprache (DaF) ................................................... 42

IV.6.1.1 Bildungsoffensive Deutsch............................................................. 42 IV.6.1.2 Bildungsprogramm Studienbrücke des Goethe-Instituts ................ 43 IV.6.1.3 Berufsbrücken ................................................................................ 43 IV.6.1.4 Deutsch-Ukrainisches Sprachenjahr ............................................... 43 IV.6.1.5 DeutschHQ ..................................................................................... 44 IV.6.1.6 Digitale JuniorUniversität .............................................................. 44 IV.6.1.7 Dhoch3-Plattform des DAAD ........................................................ 45 IV.6.1.8 Europanetzwerk Deutsch ................................................................ 45

IV.6.2 Partnerschulinitiative PASCH inkl. Deutsche Auslandsschulen ............................................................................. 45

IV.6.2.1 Deutsche Auslandsschulen ............................................................. 45

IV.6.2.2 Schulwettbewerbe und Deutsche Auslandsschulen ........................ 46

IV.6.2.3 Jubiläumsjahr 10 Jahre PASCH ..................................................... 46

IV.6.2.4 Berufliche Bildung und Weiterbildung .......................................... 47

IV.7 Science Diplomacy ......................................................................... 50

IV.7.1 Wissenschafts- und Hochschulaustausch ....................................... 50

IV.7.2 Deutsche Wissenschafts- und Innovationshäuser ........................... 51

IV.7.3 Netzwerk der Wissenschaftsreferentinnen und Wissenschaftsreferenten ................................................................. 52

IV.7.4 Stipendien- und Betreuungsprogramm für ausländische Studierende (STIBET) .................................................................... 52

IV.8 Spotlight: Engagement für das transatlantische Verhältnis ............ 52

IV.8.1 Deutschlandjahr USA ..................................................................... 52

IV.8.2 German Academy New York und Thomas-Mann-Haus in Los Angeles ................................................................................ 53

IV.8.3 Helmut-Schmidt-Lehrstuhl ............................................................. 54

IV.8.4 RIAS Berlin Kommission .............................................................. 54

IV.9 Schwerpunkt Afrika ....................................................................... 54

IV.9.1 Fachzentren Afrika ......................................................................... 55

IV.9.2 Museumsgespräche ........................................................................ 55

IV.9.3 Enter Africa .................................................................................... 56

IV.9.4 AYADA Lab für junge westafrikanische Unternehmerinnen und Unternehmer ............................................................................ 56

V. Im Überblick: Mittlerorganisationen und Partner der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik ................................. 57

Goethe-Institut (GI) ........................................................................................ 57

Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) ........................................................... 57

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Drucksache 19/11510 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Seite

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) ................................. 57

Alexander-von-Humboldt-Stiftung (AvH) ..................................................... 57

Allianz der Wissenschaftsorganisationen ....................................................... 57

Deutsche Akademische Flüchtlingsinitiative Albert Einstein des UNHCR .................................................................................................... 58

Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) ............................................ 58

Pädagogischer Austauschdienst der Kultusministerkonferenz (PAD) ........... 58

Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) ...................................................... 58

Deutsches Archäologisches Institut (DAI) ..................................................... 58

Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) ........................................................ 59

Zentralstelle der Bundesregierung für internationale Berufsbildungszusammenarbeit (GOVET) .................................................... 59

iMOVE: Training – Made in Germany .......................................................... 59

Informations- und Beratungsstelle für Auslandsaufenthalte in der beruflichen Bildung (IBS) .............................................................................. 60

Max Weber Stiftung – Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland (MWS) ........................................................................................ 60

Kulturstiftung des Bundes (KSB) ................................................................... 60

Haus der Kulturen der Welt (HKW) .............................................................. 60

Gesellschaft für deutsche Sprache e. V. (GfdS) ............................................. 60

Deutsch-ausländische Kulturgesellschaften ................................................... 61

Fulbright-Kommission ................................................................................... 61

Villa Aurora und Thomas-Mann House ......................................................... 61

Deutsche Auslandsgesellschaft e. V. .............................................................. 61

Villa Vigoni .................................................................................................... 61

Casa di Goethe................................................................................................ 62

Deutsche Welle (DW) .................................................................................... 62

German Films Service + Marketing GmbH ................................................... 62

Auslandskulturarbeit der Kirchen ................................................................... 62

Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) .................................................. 63

Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung ..................................................... 63

Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) .............................. 63

Politische Stiftungen ....................................................................................... 63

Internationaler Suchdienst .............................................................................. 64

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/11510 I. Auf einen Blick Der 22. Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik1 umfasst Ziele, Schwer-punkte und Projekte der internationalen Kultur- und Bildungsarbeit, der Außenwissenschaftspolitik, sowie der strategischen Kommunikation der deutschen Außenpolitik im Inland sowie im Ausland im Jahr 2018. Die Bundesregierung hat mit ihrem Koalitionsvertrag die Bedeutung und Aufgaben der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) verstärkt und mit neuen Schwerpunkten versehen. Angesichts weltweit schrump-fender Spielräume der Zivilgesellschaft, Nationalismus und Abschottung und einem Wettbewerb der Narrative, in dem faktenbasierte Informationsvermittlung und Kommunikation zum Teil offen in Frage gestellt werden, leistet die Bundesregierung durch die AKBP als integralem Bestandteil der deutschen Außenpolitik ihren Bei-trag zu Frieden und Stabilität. Als Teil des europäischen Einigungswerks vermittelt die AKBP unsere Werte schafft und schützt Zugang zu Kultur und Bildung über geografische, soziale und kulturelle Grenzen hinweg und verteidigt die Freiheit von Kunst, Wissenschaft und Meinung. Der Deutsche Bundestag hat der AKBP sowohl neue politische Impulse gegeben als auch eine stärkere finanzielle Unterstützung gewährt. Folgende Schwerpunkte und Aktivitäten der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik der Bundesregierung sind im Be-richtszeitraum besonders hervorzuheben: 1. Einsatz für die Freiheit von Kunst und Wissenschaft weltweit – Die Philipp Schwartz-Initiative für gefährdete Forschende wurde 2018 weiter ausgebaut und in Erinnerung

des verstorbenen ehemaligen Direktors der Staatlichen Kunstsammlung Dresden die Martin Roth-Initiative für gefährdete Künstlerinnen und Künstler gegründet.

– Das Deutsch-Kolumbianische Friedeninstitut (CAPAZ) an der Universidad Nacional Bogotá hat seine Tä-tigkeit aufgenommen und unterstützt den Friedensprozess in Kolumbien.

– Nach dem Großbrand des Nationalmuseums Rio de Janeiro hat die Bundesrepublik Deutschland aus Mit-teln des Auswärtigen Amtes finanzielle Soforthilfe in Höhe von 1 Mio. Euro bereitgestellt und stellt ge-meinsam mit weiteren deutschen Akteuren seine Expertise zur Verfügung.

2. Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft – Die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland

wurde 2018 dank der Unterstützung des Deutschen Bundestages auf 17 Mio. Euro aufgestockt und konnte 238 Projekte unterstützen – mehr als je zuvor. Zudem wurde das Programm erstmals für deutsch-französi-sche Kooperationsprojekte geöffnet.

– Im Bereich des Jugendaustauschs ist die vom französischen Staatspräsidenten und dem Bundespräsidenten besuchte Jugendbegegnung „Youth for Peace – 100 Jahre Erster Weltkrieg, 100 Botschaften für den Frie-den“, an der über 500 junge Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der ganzen Europäischen Union und ihrer südlichen wie der östlichen Nachbarschaft vom 14. bis zum 18. November 2018 in Berlin teilnahmen, hervorzuheben.

– In Anwesenheit von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier haben im Oktober 2018 Bundesministerin Franziska Giffey und der griechische Generalsekretär für Jugend Pafsanias Papageorgiou das Abkommen zur Gründung eines Deutsch-Griechischen Jugendwerkes paraphiert.

3. Weiterentwicklung der Strategischen Kommunikation – Der Aufbau von Fähigkeiten zum Umgang mit Desinformation wurde unter anderem durch engere Ver-

netzung auf nationaler Ebene innerhalb der Bundesregierung sowie durch die Stärkung der Zusammenar-beit in der Europäischen Union, darunter durch die Verabschiedung des Aktionsplans gegen Desinforma-tion, vorangebracht. Die Einrichtung von Regionalen Deutschland-Zentren, aber auch die Zusammenarbeit mit der Deutschen Welle, wurden vorangetrieben.

4. Europa stärken – Europa ist auch ein kulturelles Projekt. Während des Berichtsjahrs 2018 wurden die Vorarbeiten zur Er-

richtung der gemeinsamen deutsch-französischen Kulturinstitute vollendet, so dass diese am 22. Januar 2019 im Aachener Vertrag einschließlich der vorgesehenen Standorte verankert werden konnten.

1 Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung in seiner Entschließung vom 15. Juni 1994 (Drucksache 12/7890) aufgefordert,

jährlich einen Sachstandsbericht zur Auswärtigen Kulturpolitik vorzulegen.

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Drucksache 19/11510 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – Europa war auch eines der Schwerpunktthemen der Bürgerdialoge des Auswärtigen Amts. Mit der Dia-

logreihe „Wir gemeinsam in Europa“ und der Teilnahme an den Europäischen Bürgerdialogen wurden zahlreiche öffentliche Diskussionsveranstaltungen im ganzen Bundesgebiet durchgeführt.

5. Unterstützung der Kreativwirtschaft und digitale Initiativen im Rahmen der AKBP, insbesondere in Afrika

– Dank der Unterstützung des Deutschen Bundestages konnte im Berichtzeitraum die internationale Dimen-sion der Kreativwirtschaft weiter ausgebaut werden, insbesondere im Bereich des Gamings. Beispiele da-für sind das Projekt Enter Africa des Goethe-Instituts sowie der Aufbau einer Förderung junger Talente gemeinsam mit dem Institut Français. Auch in der Musik- und Digitalwirtschaft konnten mit der Förderung der Online-Plattform Music in Africa gemeinsam mit der Siemens-Stiftung, der Unterstützung der gemein-samen Projekte von re:publica und Reeperbahnfestival im Rahmen des Deutschland-Jahres USA sowie der re:pulica in Ghana zahlreiche Projekte umgesetzt werden.

– Es wurden wichtige digitale Projekte der Mittlerorganisationen im Bereich des Deutschlernens lanciert und weiterentwickelt. Dazu zählen zum Beispiel die Online-Plattform „Deutsch für dich“ des Goethe-Instituts und die Dhoch3-Plattform des DAAD.

– Es wurden Bildungsbiographien im kulturellen Austausch und der deutschen Minderheit gefördert. An-lässlich des 10-jährigen Bestehens der Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ (PASCH), die weltweit rund 1.800 Schulen mit starkem Deutsch als Fremdsprache (DaF)-Profil und Deutschlandbezug verbindet, wurden 68 neue Schulen in das Netzwerk aufgenommen. Die Förderung der 140 Deutschen Auslandsschu-len wurde fortgesetzt.

– Gemeinsam brachte die Bundesregierung die internationalen Kooperationen im Bereich der beruflichen Bildung voran. Unter anderem wurde das Programm „Ausbildung Weltweit“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gestartet, das Unternehmen in Deutschland darin unterstützt, ihren angehenden Fach- und Führungskräften Auslandsaufenthalte zu ermöglichen.

– Die Internationalisierung des deutschen Hochschulsystems ist, unter anderem dank der Stipendien des DAAD sowie der Förderprogramme der Alexander-von-Humboldt-Stiftung, stark vorangeschritten. Ins-gesamt werden in der deutschen Hochschullandschaft rund 36.000 Kooperationen mit über 5.600 Partner-hochschulen in 157 Ländern gepflegt (Stand: Juni 2018).

– Mit der Deutschen Akademischen Flüchtlingsinitiative Albert Einstein (DAFI) beim UNHCR wurden 2018 6866 Stipendien an Flüchtlinge in Erstaufnahmeländern vergeben. DAFI eröffnet jungen Flüchtlin-gen durch die Möglichkeit eines Studiums berufliche Perspektiven und entlastet die Aufnahmeländer. Seit Beginn 1992 wurden insgesamt über 15.500 Stipendiatinnen und Stipendiaten gefördert.

6. Engagement für das transatlantische Verhältnis – Im Juni 2018 hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das dank der Unterstützung des Deutschen

Bundestages vom Auswärtigen Amt erworbene Thomas-Mann-Haus in Los Angeles eingeweiht. – Um der Tiefe der transatlantischen Beziehung und der Stärke der gemeinsamen Partnerschaft Rechnung

zu tragen, findet 2018/2019 unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten unter dem Motto „Wun-derbar together“ das Deutschlandjahr USA statt.

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/11510 II. Ziele und Aufgaben der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik und der Strategi-

schen Kommunikation II.1 Allgemeine Ziele und Aufgaben Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) bildet neben den politischen und wirtschaftlichen Bezie-hungen die „dritte Säule“ der deutschen Außenpolitik. Sie ist eines ihrer nachhaltigsten und sichtbarsten Instru-mente. Kultur- und Bildungsangebote erreichen die Menschen in den Partnerländern Deutschlands unmittelbar und legen so ein stabiles Fundament für partnerschaftliche und freundschaftliche internationale Beziehungen. Die Strukturen der AKBP spiegeln gesellschaftliche Vielfalt und Unabhängigkeit ihrer Akteure wider. Die Bun-desregierung schafft durch strategische Leitlinien die Rahmenbedingungen für die Kultur- und Bildungsarbeit im Ausland und beauftragt Mittlerorganisationen2 mit der Umsetzung. Die Kulturmittler und Partnerorganisa-tionen gestalten dabei ihre Programme und Projekte weitestgehend in eigener Verantwortung und genießen so ein höheres Maß an Unabhängigkeit und Freiheit als in staatlich organisierten Modellen. Vor Ort unterstützen die deutschen Auslandsvertretungen koordinierend und stärken so die Kohärenz der verschiedenen Partner. An der Gestaltung der AKBP innerhalb der Bundesregierung haben insbesondere die Ressorts Auswärtiges Amt (AA), die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), das Bundesministerium für Wirt-schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie das Bundesmi-nisterium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) mitgewirkt und im Berichts-zeitraum eng zusammengearbeitet. Im Zentrum der AKBP steht die Aufgabe, Zugang zu Kultur und Bildung über soziale, geografische und poli-tische Grenzen hinweg zu schaffen. Dieser Zugang beruht in allererster Linie darauf, dass die Bundesrepublik Deutschland mit ihren Mittlerorganisationen und Schulen ein weltweites Netz von Knotenpunkten und Anlauf-stellen unterhält. Dieses zu pflegen, neuen Anforderungen anzupassen und zu schützen steht im Mittelpunkt der AKBP. Angesichts des weltweiten Phänomens von „shrinking spaces“ sowie der Bedrohungen, denen Künst-lerinnen und Künstler, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, aber auch Meinungsmacherinnen und -ma-cher ausgesetzt sind, bildet der Einsatz für die Freiheit von Kunst, Wissenschaft und Meinung weltweit ein zentrales Ziel der AKBP. Kunst und Wissenschaft sind Grundlagen einer freien Gesellschaft. In ihnen vergewissern sich zugleich Gesell-schaften ihrer selbst und nehmen dies als kulturelle Identität war. Ebenso wie die Bedrohung ihrer Akteure nimmt daher die Bedrohung insbesondere von Kulturgütern als Zeichen kultureller Identität zu. Deren Schutz durch die Programme zum Kulturerhalt und Wiederaufbau sowie die Unterstützung der UNESCO als der zent-ralen multilateralen Organisation in diesem Bereich bildet daher einen weiteren Schwerpunkt. Europa ist auch ein kulturelles Projekt, wie es der aktuelle Koalitionsvertrag hervorhebt. Daher ist die Stärkung des europäischen Gedankens durch die Überwindung nationalstaatlicher Ansätze ein zentrales Anliegen auch der AKBP. Zugleich unterstützt die AKBP auch über Europa hinaus den multilateralen Ansatz und zielt dabei unter ande-rem darauf ab, einen Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 und den globalen Zielen für eine nachhaltige Entwicklung zu leisten. Ein zentrales Leitbild der AKBP ist die Förderung von Koproduktion von Wissen und Kultur. Anhand von Koproduktionen soll der inter- und transnationale partnerschaftliche Kultur- und Wissensaustausch gefördert und eng verzahnte Arbeitsprozesse ermöglicht werden. Hierzu gehört auch die Förderung des innovativen Po-tenzials der Kreativwirtschaft. Auch die Schaffung geeigneter physischer kultureller Infrastruktur im Ausland sowie im Inland ist ein wichtiges Anliegen der AKBP. Die AKBP dient einer Außenpolitik der Gesellschaften. Daher spielt die Förderung der zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit eine zunehmend wichtige Rolle. Neben dem Programm zur Stärkung der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland ist dabei die europäische Zusammenarbeit mit der Stif-tung Anadolu Kültür in der Türkei sowie der Jugendaustausch und Freiwilligenprogramme wie natur- und kul-turweit und die Sportförderung besonders zu erwähnen. Denn es sind die jungen Menschen, welche in Zukunft

2 Eine Übersicht ist im Abschnitt V vorgestellt.

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Drucksache 19/11510 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode die Verantwortung für die Gestaltung unserer gesellschaftlichen und politischen Ordnung und unserer Außen-politik tragen werden. Die Förderung von Bildungsbiographien mit Bezug zu unserem Land ist ein Kernanliegen der AKBP. Der Zu-gang zu Sprache und Kultur steht im Zentrum der Aktivitäten der AKBP. Von der Spracharbeit über die her-ausragende Bedeutung der Deutschen Auslandsschulen und der Partnerschulen bis hin zur Unterstützung der deutschen Minderheiten und der Maßnahmen zur beruflichen Bildung tragen verschiedene Maßnahmen dazu bei. Sie ergänzt dies durch eine Kommunikationsarbeit, in der die Freiheit und Vielfalt von Meinungen sowie die Vermittlung eines lebendigen und wirklichkeitstreuen Deutschlandbildes im Vordergrund stehen. Ziel dieser Strategischen Kommunikationsarbeit ist es, die Außen- und Europapolitik der Bundesrepublik Deutschland proaktiv im In- wie im Ausland zu erklären und so unsere Werte und Interessen gezielt und nachhaltig zu ver-mitteln. Desinformation, Echo-Kammern und technische Neuerungen wie deep fakes3 und social bots4 erschwe-ren einen faktenbasierten Diskurs. Hier stehen wir global vor Herausforderungen, da insbesondere autoritäre Staaten auf diese Weise versuchen, den eigenen Einfluss auszubauen. Über vielfältige Kanäle und Kommuni-kationsinstrumente sollen daher ein realistisches Deutschlandbild und objektive Fakten vermittelt und Falsch-meldungen und Desinformation entgegengewirkt werden. Der Deutsche Bundestag hat die AKBP in all ihren Facetten und über Ressortgrenzen hinaus in der neuen Le-gislaturperiode unterstützt und mit neuen Impulsen versehen. Damit sie im gegenwärtigen globalen Kontext, der gekennzeichnet ist durch fortschreitende Digitalisierung, durch ein Abwenden vom Vertrauen in Fakten und dem Streben nach Wahrheit, durch das Erstarken von Nationalismus und Populismus in vielen Teilen der Welt, erfolgreich sein kann, ist ein gezielter und strategischer Ausbau heute notwendiger denn je. Angesichts radikaler Umwälzungen auf allen Ebenen – von technologischen Entwicklungen bis hin zu globalen Machtverschiebungen steht die AKBP steht unter einem zunehmenden Veränderungsdruck. Um weiterhin un-serer Verantwortung gerecht werden zu können, müssen wir ein relevanter Akteur bleiben. Wir müssen deshalb die Herausforderungen annehmen, unsere aktuelle AKBP und ihre Instrumente auf den Prüfstand zu stellen und neue Konzepte zu entwickeln. Ziel unserer AKBP ist es, unser Leitbild vom Fortschritt durch Freiheit und Widerspruch, internationalem Aus-tausch und Verständigung in einem zunehmenden, aggressiv geführten Wettbewerb zu verteidigen und vor al-lem zukunftsgerichtete Angebote für das Modell einer partizipativen Gesellschaft und Demokratie im 21. Jahr-hundert im globalen Rahmen zu machen. Konkret wird es darum gehen, neue Ansätze zur Stärkung des Zugangs zu Kultur und Bildung zu finden, eine aktive Politik für die Freiheit von Kunst, Wissenschaft und Meinung zu verfolgen, zivilgesellschaftliches Wissen enger einzubinden, eine strukturell stärkere Öffnung herbeizuführen und die Perspektiven des Auslands noch mehr in unsere eigene Entscheidungsfindung einzubeziehen. Das Auswärtige Amt hat sich vor diesem Hintergrund vorgenommen, die aktuelle Konzeption der AKBP zu überarbeiten. Der dafür angelaufene Prozess konzentriert sich auf Schwerpunktthemen und ist darauf ausgelegt, Beiträge und Expertise von außen einzubinden. Bis Mitte 2020 wird ein neues Grundsatzdokument zur Aus-wärtigen Kultur- und Bildungspolitik vorgelegt werden.

II.2 Schwerpunkte des aktuellen Koalitionsvertrags Zusätzlich zu den allgemeinen Zielen der AKBP enthält der aktuelle Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode eine Reihe von Leitlinien, welche für die Schwerpunktsetzung der AKBP im Berichtszeitraum maßgeblich wa-ren. Ein „neuer Aufbruch für Europa“ ist ein zentrales Leitmotiv im aktuellen Koalitionsvertrag. In Bezug auf die AKBP sind zentral insbesondere die Aussage, dass Europa ein kulturelles Projekt ist sowie die Aufforderung, „dass sich Deutschland aktiv in die Debatte über die Zukunft der EU und eine Stärkung der europäischen In-tegration“ einbringen soll. Dabei sind „die Bürgerinnen und Bürger in bundesweiten öffentlichen Dialogen an der Reformdebatte in Europa zu beteiligen“, denn Europa soll „bürgernäher und transparenter“ werden. Zum Engagement für Europa gehört auch der im Koalitionsvertag vorgesehene Ausbau des Netzwerks der Goe-the-Institute, „insbesondere in deutsch-französischer Zusammenarbeit“. Wie in Abschnitt IV.4.1 vorgestellt,

3 Bei sogenannten deep fakes handelt es sich um Manipulationen von Videomaterial, welche nur sehr schwer als unecht identifizierbar

sind. 4 Unter einem social bot wird ein automatisierter Account verstanden, welcher unter anderem automatisch Inhalte ausspielen und „Li-

kes" vergeben kann.

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/11510 erfolgte dies im Berichtszeitraum durch die Vorarbeiten für die Eröffnung von gemeinsamen deutsch-französi-schen Kulturinstituten an mehreren Standorten weltweit. Das transatlantische Verhältnis steht gegenwärtig vor neuen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund erteilt der Koalitionsvertrag an die AKBP den Auftrag, „einen intensiveren Austausch mit der amerikanischen Bevöl-kerung auch außerhalb der politischen und wirtschaftlichen Zentren der USA“ anzustreben und gezielt Organi-sationen zu unterstützen, die „eine Plattform für diesen Dialog bieten“. Das Ziel dabei ist, „das gegenseitige Verständnis und Vertrauen der kommenden Generationen ineinander zu festigen“. Das Deutschlandjahr in den USA 2018/2019 hebt der Koalitionsvertrag explizit als ein Format hervor, das dafür geeignet ist, um diese Ziele zu erreichen. Für den Bereich der Strategischen Kommunikation enthält der Koalitionsvertrag den Auftrag, Deutschlands Kapazitäten zur strategischen Analyse zu stärken und seine strategische Kommunikation zu intensivieren. Zu-dem soll die „strategische Auslandskommunikation und insbesondere die Zusammenarbeit mit der Deutschen Welle verstärkt“ und auf die digitale Zukunft ausgerichtet werden. Für die Strategische Kommunikation gilt ferner, „eine Politik der EU, die verhindern soll, dass kriminelle Schlepper und Schleuser entscheiden, wer nach Europa kommt“ zu unterstützen. Im Rahmen des Einsatzes der Bundesregierung für die Freiheit von Kunst und Wissenschaft weltweit sollen „Programme zum Schutz von verfolgten Künstlern, Wissenschaftlern und Journalisten“ verstärkt werden. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat beispielsweise das über das PEN-Zentrum Deutsch-land betreute Exilprogramm „Writers in Exile“ ausgebaut. So wird verfolgten Schriftstellerinnen und Schrift-stellern vorübergehend ein sicherer Aufenthalt in Deutschland ermöglicht. Auch die „Förderung für geflüchtete studierende und gefährdete Forscherinnen und Forscher an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen“ soll fortgesetzt werden. Abschnitt IV.1.1 legt ausführlich dar, wie die Bundesregierung diesen Aufgaben im Berichtszeitraum nachgekommen ist. Im Bereich der Wissenschaftsdiplomatie ist das Ziel, die „Internationalisierung der Hochschulen“ voranzutrei-ben und „die erfolgreichen Programme unserer Mittlerorganisationen Alexander von Humboldt-Stiftung und Deutscher Akademischer Austauschdienst“ zu „stärken“. Insbesondere soll zudem die „internationale Koope-ration mit den Ländern Afrikas in Bildung, Wissenschaft und Forschung intensiviert“ werden. Der Afrika-Schwerpunkt der AKBP im Berichtszeitraum ergibt sich des Weiteren aus dem Auftrag des Koali-tionsvertrags, die „kulturelle Zusammenarbeit mit Afrika“ zu „verstärken“ „und einen stärkeren Kulturaus-tausch“ zu „befördern, insbesondere durch die Aufarbeitung des Kolonialismus sowie den Aufbau von Museen und Kultureinrichtungen in Afrika“. Der Koalitionsvertrag benennt erstmals die Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte als Teil des „demokratischen Grundkonsenses“ und bekräftigt „ohne Erinnerung keine Zu-kunft“. Die Aufarbeitung des Kolonialismus soll auch durch die Förderung der „Aufarbeitung der Provenienzen von Kulturgut aus kolonialem Erbe in Museen und Sammlungen“ erfolgen. Für die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ist es ein wichtiges Anliegen des Koalitionsvertrags, „die dezentrale Erinnerungskultur mit ihrem zivilgesellschaftlichen Engagement“ zu „stärken“ und „zukünftig auch kleinere Initiativen und Gedenkstätten im In- und Ausland besser zu unterstützen.“ Ein regionaler Fokus soll hier weiterhin auf der „zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und mit Russland, unter anderem im Petersburger Dialog“ liegen. Des Weiteren soll der Ausbau der kulturellen Infrastruktur im In- und Ausland“ vorangetrieben werden, „um die Werte unseres Landes […] auch im digitalen Raum erfolgreich zu vertreten.“

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Drucksache 19/11510 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode III. Unsere Ressourcen Die finanziellen Mittel für die AKBP der Bundesregierung beliefen sich 2018 auf insgesamt 1,877 Mrd. Euro. Davon entfielen 956,7 Mio. Euro allein auf Kapitel 0504 – die Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland. Die weiteren Haushaltspositionen (z.B. Deutsches Archäologisches Institut, DAI) miteinbezogen liegt der An-teil des Auswärtigen Amts bei rund 56,6 Prozent. Erhebliche Anteile trugen auch die Haushalte der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bei, die weiteren Mittel verteilten sich auf die Haushalte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums des Innern (BMI).

Das folgende Diagramm gibt die Verteilung der im Kapitel 0504 des Auswärtigen Amtes (AA) veranschlagten Mittel (956,7 Mio. Euro) für 2018 wieder:

56,6

17,8

19

2,8 2 1,8

Verteilung AKBP-Haushalt 2018 auf Ressorts in Prozent (Soll)

AABKMBMBFBMZBMFSFJBMI

151,5

264,7

54,4

486,1

AKBP-Mittel des AA 2018 (Soll) nach Titelgruppen in Mio. Euro

ProjektförderungSchulfondsBaufondsInstit. Förderung

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/11510 Im Haushalt 2018 wurden für acht vom Auswärtigen Amt institutionell geförderte Mittlerorganisationen finan-zielle Mittel in Höhe von insgesamt 486,1 Mio. Euro bei Kapitel 0504 für Personalkosten, Ausstattung, opera-tive Mittel, Programmarbeit und Investitionen verausgabt. Auf das Goethe-Institut entfielen hiervon 240,8 Mio. Euro. Die Projektförderung finanzierte das Auswärtige Amt mit 151,5 Mio. Euro. Neben Kulturprojekten wer-den hieraus auch Stipendien- und Austauschprogramme des Bereichs Wissenschaft und Hochschulen finanziert. Die finanziellen Mittel im Zusammenhang mit den verschiedenen Schultypen des Auslandsschulwesens und für die Vorhaben der internationalen Zusammenarbeit im schulischen Bereich (Schulfonds) beliefen sich 2018 auf 264,7 Mio. Euro. Zuwendungen für Bauprojekte sind darin nicht enthalten. Darüber hinaus wurde aus Kapitel 0502 die Deutsch-Israelische Gesellschaft mit insgesamt 514.000 Euro gefördert (davon entfielen 339.000 Euro auf die institutionelle Förderung). Insgesamt hat sich das Budget der AKBP 2018 wie folgt auf die großen Mittler verteilt (Baumaßnahmen sind unter Sonstiges berücksichtigt):

Das Deutsche Archäologische Institut – als Bundesanstalt dem Auswärtigen Amt zugeordnet – hat für Personal- und Sachkosten sowie Forschungen auf dem Gebiet der Archäologie und ihrer Nachbarwissenschaften im Jahr 2018 insgesamt 40,6 Mio. Euro erhalten. Hinzu kamen 2018 Haushaltsmittel des Auswärtigen Amts zur Pro-jektförderung an das Deutsche Archäologische Institut in Höhe von 3,3 Mio. Euro. Das kulturelle Engagement des Auswärtigen Amts im multilateralen Bereich – 2018 in Höhe von 20,5 Mio. Euro – beinhaltete insbesondere Pflichtbeiträge zu verschiedenen Organisationen der Vereinten Nationen, na-mentlich die „United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization“ (UNESCO), das „International Centre for the Study of the Preservation and Restoration of Cultural Property“ (ICCROM) und den Welterbe-fonds der UNESCO. Auch die Förderung des Sekretariats der Deutsch-Französischen Hochschule in Saarbrü-cken und die Unterstützung für das Europa-Kolleg gehören in diese Kategorie.

25%

28%20%

22%

5%

Verteilung AKBP-Haushalt 2018 SOLL auf Mittler in Prozent

Goethe InstitutSchulwesenDAADSonstigesAvH

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Drucksache 19/11510 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode IV. Unsere Schwerpunkte IV.1 Einsatz für die Freiheit von Kunst und Wissenschaft weltweit IV.1.1 Perspektiven schaffen in Kunst, Wissenschaft und Forschung IV.1.1.1 Philipp Schwartz-Initiative 2015 startete die Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt die Philipp Schwartz-Initiative (PSI) für gefährdete Forschende. Benannt nach dem Pathologen Philipp Schwartz, der nach seiner Flucht aus Deutschland 1933 die „Notgemeinschaft deutscher Wissenschaftler im Ausland“ zur Unter-stützung deutscher Exilforscher gegründet hatte, ermöglicht es die Initiative Hochschulen und Forschungsein-richtungen in Deutschland, aus politischen oder anderen Motiven verfolgte oder von bewaffneten Konflikten gefährdete Forschende im Rahmen von Forschungsstipendien von bis zu drei Jahren aufzunehmen. Die AvH stellt den aufnehmenden Einrichtungen zusätzlich Fördermittel zur Verfügung, um Unterstützungsstrukturen und Maßnahmen zur wissenschaftlichen Weiterqualifizierung zu ermöglichen. Bis Ende 2018 wurden ca. 160 Philipp Schwartz-Stipendien für Forschungsaufenthalte an über 70 deutschen Einrichtungen vergeben. Ein kleiner Teil konnte aufgrund von Reiseverboten, Gerichtsverhandlungen und an-derer Hürden noch nicht angetreten werden. Die Geförderten kommen unter anderem aus Burundi, Irak, Iran, Jemen, Libyen, Pakistan, Sudan, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Ukraine, Usbekistan und Venezuela. Im Rahmen der Initiative kooperiert die AvH eng mit dem Scholars at Risk Network (SAR), dem Council for At-Risk Academics (CARA), dem Scholar Rescue Fund des Institute of International Education (IIE SRF) so-wie dem Collège de France und seinem „Programme national d'aide à l'Accueil en Urgence des Scientifiques en Exil“ (PAUSE). Die Initiative erhält außerdem erhebliche finanzielle Unterstützung seitens privater Stiftun-gen.5 Im Jahr 2018 wurden flächendeckend die Möglichkeit einer Verlängerung auf drei Jahre eingeführt und die Fördermittel für aufnehmende Einrichtungen erheblich erhöht. Im Rahmen ihrer Begleitmaßnahmen für geförderte Personen und aufnehmende Einrichtungen richtete die AvH im April 2018 gemeinsam mit dem Scholars at Risk (SAR) Network an der Freien Universität den SAR Global Congress aus. Über 500 Teilnehmer aus mehr als 60 Ländern diskutierten ein breites Themenspektrum, von der Situation der Wissenschaftsfreiheit in unterschiedlichen Weltregionen bis zu konkreten Unterstützungsangebo-ten für gefährdete Forschende. Besonders geschätzt wurden Beiträge von Persönlichkeiten wie Judith Butler (UC Berkeley), Susanne Baer (Bundesverfassungsgericht/HU Berlin) und Markus Hilgert (damals Stiftung Preußischer Kulturbesitz) sowie von betroffenen Personen, unter anderem Philipp Schwartz-Stipendiatinnen und -Stipendiaten. Im Herbst 2018 wurde die Philipp Schwartz-Initiative verstetigt, so dass die AvH nun zweimal im Jahr Förde-rungen ausschreiben und verleihen kann.

IV.1.1.2 Martin Roth-Initiative Die Schaffung vorpolitischer Freiräume, in welchen interkultureller Austausch und gemeinsames Arbeiten an gesellschaftlichen Fragestellungen möglich sind, gehört zu den Kernanliegen der Auswärtigen Kultur- und Bil-dungspolitik. In vielen Ländern ist eine Verengung solcher Räume zu beobachten. Nach dem Vorbild der be-stehenden Philipp Schwartz-Initiative zum Schutz verfolgter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler hat das Auswärtige Amt deshalb 2017 die Initiative zum Schutz gefährdeter Künstlerinnen und Künstler initiiert. Aus Anlass des ersten Todestages von Martin Roth, dem verstorbenen ehemaligen Direktor der Staatlichen Kunst-sammlung Dresden, gab Außenminister Heiko Maas am 22. August 2018 den Beginn der Initiative offiziell bekannt. Die Martin Roth-Initiative ermöglicht gefährdeten Intellektuellen, Künstlerinnen und Künstlern, Meinungsbil-denden sowie anderen Akteuren der Zivilgesellschaft vorübergehende Arbeitsaufenthalte in Deutschland oder innerhalb der Herkunftsregion. Die Betroffenen erhalten die Möglichkeit, innerhalb ihres Tätigkeitsfeldes wirk-sam weiterzuarbeiten. Perspektiven für die Fortsetzung von individuellem Engagement in der Heimat werden so erhalten und mittelfristig verbessert. Gesellschaftliche Handlungsspielräume werden damit auch vor Ort ge-

5 Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, Fritz Thyssen-Stiftung, Gerda Henkel-Stiftung, Klaus Tschira-Stiftung, Robert

Bosch-Stiftung, Stifterverband, Stiftung Mercator sowie in besonderem Maße die Andrew W. Mellon Foundation.

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/11510 stärkt. Für die Initiative zum Schutz gefährdeter Künstlerinnen und Künstler fungieren das Institut für Aus-landsbeziehungen ifa und das Goethe-Institut gemeinsam als Durchführungsorganisationen. Deren gemeinsa-mes Projektbüro wurde im April 2018 in den Räumlichkeiten des ifa in Berlin eröffnet. Insgesamt gingen 85 Bewerbungen ein, davon 45 für Aufenthalte in Deutschland und 26 für Aufenthalte in einem Drittland. 24 Stipendiatinnen und Stipendiaten wurden in die Initiative aufgenommen. Darunter sind beispielsweise fünf türkische Teilnehmende, die von Dezember 2017 bis Juni 2018 im Rahmen der Pilotphase der Initiative an Theatern in Berlin und Bonn für eine Programmdauer von sechs bis sieben Monaten zu Gast waren.

IV.1.1.3 Das Deutsch-Kolumbianische Friedensinstitut 2018 hat das mit Mitteln des Auswärtigen Amtes vom DAAD geförderte Deutsch-Kolumbianische Friedens-institut (CAPAZ) seine Programmarbeit circa ein Jahr nach seiner Gründung vollumfänglich begonnen. Das CAPAZ ist an der größten staatlichen Universität Kolumbiens, der Universidad Nacional, angesiedelt. CAPAZ soll durch interdisziplinäre wissenschaftliche Begleitung und politische Beratung einen Beitrag zur Konsolidierung des nach mehr als 50 Jahren Bürgerkrieg fragilen Friedensprozess leisten und konzentriert sich auf die Themen Aussöhnung der Gesellschaft, Stärkung des Rechtsstaatsprinzips, Übergangsjustiz, Konflikt-prävention und nachhaltiges Peacebuilding. Dabei vernetzt CAPAZ deutsche und kolumbianische Hochschulen, Nichtregierungsorganisationen, Regierungsstellen sowie andere relevante Akteure und ist auch in den Konflikt-regionen tätig. Seit Mai 2018 ist Professor Stefan Peters als Direktor des CAPAZ tätig. Hervorzuheben für den Berichtszeit-raum ist die Organisation des ersten internationalen Kongresses des CAPAZ in Bogotá im September 2018 mit hochrangigen Gästen aus dem In- und Ausland zu Themen des Friedensprozesses, darunter strukturelle Un-gleichheiten, Territorialität und Vergangenheitspolitik. Im November 2018 fand unter Teilnahme der deutschen und kolumbianischen Außenminister eine Konferenz im Auswärtigen Amt zum kolumbianischen Friedenspro-zess statt, in die sich das CAPAZ maßgeblich miteinbrachte. Ebenfalls im November fand eine Podiumsdiskus-sion mit Staatsminister Niels Annen und Akteuren des Friedensprozesses im CAPAZ in Bogotá statt. Sommer-, Winterschulen und Workshops in beiden Ländern, Feldstudien und weitere Projektarbeiten runden die inhalt-liche Arbeit des Instituts ab.

IV.1.1.4 Leadership for Syria Das Sonderstipendienprogramm „Führungskräfte für Syrien/Leadership for Syria” (LfS) dient der akademi-schen Aus- und Fortbildung von syrischen Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern in Deutsch-land. In Zeiten des Bürgerkriegs im Heimatland und vor dem Hintergrund von Flucht und Vertreibung soll damit ein nachhaltiger Beitrag zum Aufbau einer Elite zukünftiger Führungskräfte geleistet werden, die eine zentrale Rolle beim Wiederaufbau des Landes spielen wird. LfS bietet Stipendien für qualifizierte Bewerberin-nen und Bewerber, die in Deutschland ein Bachelor-, ein Master- oder ein Promotionsstudium absolvieren möchten. Für alle Master- und Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten ist das Begleitstudium der Univer-sität Konstanz in den Bereichen „Gute Regierungsführung, Zivilgesellschaft und nachhaltiges Projektmanage-ment“ obligatorisch. Insgesamt wurden 200 Stipendien innerhalb eines Jahrgangs vergeben. Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW stellte weitere 21 Stipendien zur Verfügung. Zum Jahresende 2018 hatte ca. 90 Prozent der Studierenden in Masterstudiengängen ihren Abschluss erreicht. Ähnlich gestaltet sich die Situation bei den Bachelorstudierenden. Bis zum Jahresende 2019 werden auch die geförderten Doktorandinnen und Doktoranden ihre Forschungsvorhaben zu einem erfolgreichen Abschluss bringen. Einige der Masterabsolventinnen und -absolventen schließen nahtlos mit einer Promotion an ihre aka-demische Ausbildung an. Im April 2018 wurde im feierlichen Rahmen in Berlin unter Teilnahme von Außenminister Heiko Maas die Abschlussveranstaltung des Programms ausgerichtet.

IV.1.1.5 Deutsche Flüchtlingsinitiative Albert Einstein beim UNHCR Eine deutliche Mehrheit von 85 Prozent der etwa 68,5 Mio. Flüchtlingen weltweit sucht Schutz in Ländern außerhalb Europas. Bildungsangebote in diesen Transit- und Erstaufnahmeländern schaffen eine Zukunftsper-spektive für geflüchtete Menschen, fördern ihre gesellschaftliche Integration und leisten einen wertvollen Bei-trag zum nationalen wirtschaftlichen Wohlstand.

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Drucksache 19/11510 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Seit 26 Jahren unterstützt das Auswärtige Amt als Hauptgeldgeber die Deutsche Akademische Flüchtlingsiniti-ative Albert Einstein (DAFI), ein Stipendienprogramm, welches anerkannten Flüchtlingen in ihren Erstaufnah-meländern Zugang zu einem Hochschulstudium verschafft. Im Jahr 2018 ermöglichte DAFI bis zu 6.500 jungen Flüchtlingen ein Hochschulstudium, 500 davon haben ihr Studium neu aufgenommen. Damit stieg die Zahl der geflüchteten Studierenden, die seit dem Start des Pro-gramms von einem DAFI-Stipendium profitieren konnten, auf insgesamt mehr als 15.000 an. 51 Länder sind mittlerweile Teil des DAFI-Programms, Malawi ist 2018 mit sechs Studierenden hinzugekommen. Im Jahr 2018 wurde ein neues DAFI-Richtlinienpapier erstellt und im ersten Quartal 2019 veröffentlicht, ver-besserte Kontroll- und Berichtmechanismen wurden entwickelt, ein Workshop für DAFI-Länder, welche afgha-nische Flüchtlinge unterstützen, wurde abgehalten, und eine neugebildete Arbeitsgruppe, welche den Übergang vom Studium in die Erwerbstätigkeit unterstützen soll, nahm ihre Arbeit auf. Das gemeinsame Engagement mit dem UNHCR soll laut Koalitionsvertrag ausgebaut und intensiviert werden.

IV.1.1.6 Sur-place Flüchtlingsstipendien des DAAD Sur-Place Flüchtlingsstipendienprogramme des DAAD richten sich an Flüchtlinge, die sich in Nachbarländern zu ihrem Ursprungsland aufhalten. Sie stellen Möglichkeiten der akademischen Fortbildung zur Verfügung und sollen Flüchtlingen einerseits den Anreiz bieten, in ihrer Region zu bleiben, und sie andererseits dazu bewegen, mittel- bis langfristig als Fachkräfte für den Wiederaufbau in ihren Heimatländern zur Verfügung zu stehen. Die Rekrutierung geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten für die Stipendien der zweiten Gruppe (Beginn Wintersemester 2017/18 bis voraussichtlich Ende Sommersemester 2019) erfolgte im Rahmen einer Koopera-tion zwischen DAAD, UNHCR und den drei beteiligten deutschen Hochschulen TU Berlin, Universität Ulm und Hochschule Magdeburg bzw. dem Campus El Gouna, der Deutschen Universität Kairo (GUC) und der Deutsch-Jordanischen Universität (GJU) in Amman. Insgesamt haben 12 Stipendiaten an der GUC, 18 Stipen-diaten am Zentralinstitut El Gouna der TU Berlin und 30 Stipendiaten an der GJU ihr Studium aufgenommen. Mit dem „TDU-Syrienprogramm“ wird qualifizierten Studienbewerbern die Möglichkeit gegeben, ein ingeni-eurwissenschaftliches Bachelorstudium an der Türkisch-Deutschen-Universität (TDU) zu absolvieren, um an-schließend nach Ende des Bürgerkrieges als ausgebildete Fachkräfte ihr Land mit aufbauen zu können. Nach deutschem Vorbild werden Lehre und Forschung verbunden. Durch enge Kooperation mit der Wirtschaft wird bereits während des Studiums die Praxisbezogenheit und Anwendbarkeit des Wissens gesichert. Das Studium findet in deutscher und türkischer Sprache statt. Die Absolventinnen und Absolventen des 2016 gestarteten Programms werden nach Abschluss des Studiums mögliche Partner für Hochschulen, Wirtschaftsunternehmen und staatliche Einrichtungen in Deutschland und der Türkei sein. Insgesamt studieren 47 Stipendiaten aus Sy-rien in drei Bachelor Studiengängen an der TDU. Das BMZ hat, ergänzend zu der regulären Förderung von Studierenden aus Entwicklungs- und Schwellenlän-dern, die Initiative „1.000 Stipendien für afrikanische Studierende“ ins Leben gerufen. Im Rahmen dieses Pro-gramms erhalten afrikanische Studierende ein Stipendium für Studienrichtungen, die unmittelbar mit Fluchtur-sachen, guter Regierungsführung, Konfliktprävention oder Ernährungssicherung befasst sind. Der DAAD erhält hierfür vom BMZ Mittel aus den Sonderinitiativen „Eine Welt ohne Hunger“ (im Zeitraum 2015 bis 2019) und „Fluchtursachen bekämpfen – Flüchtlinge reintegrieren“ (im Zeitraum 2015 bis 2022). Die Umsetzung erfolgt mit den BMZ-finanzierten DAAD-Programmen „Entwicklungs-bezogene Postgraduiertenstudiengänge“ sowie „Sur-Place-/Drittlandstipendienprogramm“. In den Jahren 2015 bis 2018 wurden 1.258 dieser Stipendien ver-geben, davon knapp 100 für ein anwendungs- und entwicklungsorientiertes Master- oder Promotionsstudium in Deutschland und mehr als 1.100 für ein Studium im Heimatland oder der Heimatregion.

IV.1.1.7 Künstlerförderung Das Auswärtige Amt und der Berliner Senat fördern mit dem Berliner Künstlerprogramm (BKP) des Deutschen Akademischen Austauschdiensts (DAAD) die internationale kulturelle Zusammenarbeit, den grenzüberschrei-tenden Austausch und Dialog sowie die Vermittlung eines aktuellen Deutschlandbildes. Das Programm hat sich zu einem weltweit anerkannten und begehrten Zentrum der Künstlerförderung und einem wichtigen Instrument der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik entwickelt. Mithilfe von Stipendien wird herausragenden ausländischen Künstlern in den vier Sparten Bildende Kunst, Film, Musik und Literatur ein bis zu einjähriger Aufenthalt in Berlin ermöglicht. Zu den Leistungen des BKP für die Künstler gehört auch, dass den Gästen und den sie gegebenenfalls begleitenden Familien eine Wohnung sowie Atelierräume zur Verfügung gestellt werden. Während ihrer künstlerischen Tätigkeit in Berlin werden

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/11510 sie durch Programmmittel sowie kuratorische Betreuung darin unterstützt, Ausstellungen, Konzerte, Filmvor-führungen, Lesungen oder Publikationen zu realisieren und neue Projekte zu entwickeln, die in der daadgalerie sowie bei Partnerinstitutionen in Berlin und deutschlandweit präsentiert werden. Begegnungen mit Akteuren aus Kunst, Wissenschaft und Gesellschaft fördern den intellektuellen Austausch und die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Perspektiven. Das BKP schafft damit Freiräume für Kreativität und Resonanzräume für Ideen. Neben der Vermittlung eines vielfältigen aktuellen Deutschlandbildes zielt das Programm darauf ab, eine nachhaltige Vernetzung mit seinen Alumni und wichtigen Multiplikatoren aus aller Welt zu etablieren. In den über 50 Jahren seines Bestehens haben mehr als 1.000 Künstlerinnen und Künstler als Gäste des BKP in Berlin gelebt und gearbeitet. Hierzu zählen unter anderem Alumni wie Jim Jarmusch, Imre Kertész, Susan Sontag, Igor Strawinsky, Margaret At-wood und Swetlana Alexijewitsch. Für 2018 wurden 19 Künstlerinnen und Künstler von international besetzten Jurys ausgewählt. Des Weiteren wurde ein neues Stipendium für gefährdete Künstler eingerichtet, das vom Land Berlin finanziert und in Part-nerschaft mit dem International Cities of Refuge Network (ICORN) durchgeführt wird. Vom BKP initiierte Projekte mit aktuellen wie ehemaligen Stipendiaten waren unter anderem auf der Berlinale, den Donaueschinger Musiktagen und an der Tate Modern in London zu sehen. 2018 erhielt der 2012er Stipendiat aus Chile Sebastián Lelio einen Oscar für seinen Film Una mujer fantástica, dessen Drehbuch er mit einer Förderung des BKP geschrieben hat. Die kroatische Autorin Ivana Sajko wurde mit dem Internationalen Literaturpreis des Hauses der Kulturen der Welt ausgezeichnet, die italienische Komponistin Clara Iannotta mit dem Komponisten-För-derpreis der Ernst von Siemens-Musikstiftung. Literatur schafft Verständnis für andere Kulturen und trägt zur Belebung und Vertiefung der intellektuellen und literarischen Beziehungen zwischen den Ländern bei. So zeichnet die Beauftragte der Bundesregierung für Kul-tur und Medien mit dem deutsch-französischen Franz-Hessel-Literaturpreis jedes Jahr junge Autorinnen und Autoren im Nachbarland aus, die in der Regel noch nicht übersetzt sind. Der Preis zielt darauf ab, herausragende Literatur über die Grenzen hinweg bekannt zu machen. Um durch die Literatur Brücken zu bauen, kommt der Kunst des Übersetzens große Bedeutung zu. Als gemein-same Initiative der Kulturstaatsministerin und des israelischen Kulturministeriums wurde deshalb 2015 der Deutsch-Hebräische Übersetzerpreis ins Leben gerufen. Mit dem Preis werden alle zwei Jahre herausragende Übersetzungen zur interkulturellen Verständigung geehrt. Der Deutsch-Italienische Übersetzerpreis würdigt seit 2007 die Vermittlerarbeit der Übersetzerinnen und Über-setzer und hebt ganz besonders die literarische Übersetzung als eigenständiges Kunstwerk hervor. Mit dem Preis wird das Lebenswerk und die beste Übersetzung ausgezeichnet, Nachwuchsübersetzer erhalten die Mög-lichkeit eines Stipendiums in Rom und Berlin. Er wird im Wechsel in beiden Hauptstädten vergeben.

IV.1.1.8 Residenzprogramme im Ausland Residenzprogramme stellen Künstlerinnen und Künstlern, Kulturschaffenden, Wissenschaftlerinnen und Wis-senschaftlern und Intellektuellen einen Ort künstlerischen Schaffens, Forschens und des intellektuellen Aus-tauschs sowie die notwendigen Ressourcen zur Verfügung, um sich in einer anregenden Umgebung mit den großen Fragen und Herausforderungen unserer Zeit in ihrer ganzen Bandbreite auseinandersetzen zu können. Residenzprogramme ermöglichen es ihren Stipendiatinnen und Stipendiaten, in der koproduktiven Begegnung mit Kunst, Kultur und Gesellschaft des Gastlandes die eigenen Sichtweisen und Kategorien in einer neuen Um-gebung kritisch zu hinterfragen und in der Auseinandersetzung mit ihr fortzuentwickeln. Die deutschen Resi-denzbetreiber im In- und Ausland haben unter Federführung des Goethe-Instituts und mit Unterstützung des Auswärtigen Amts einen Arbeitskreis gebildet, der eine bessere Vernetzung der Residenzen untereinander er-möglichen soll. Die deutschen Residenzprogramme und -projekte im Ausland werden überwiegend aus dem Bundeshaushalt gefördert. Das Goethe-Institut ist der größte deutsche Anbieter weltweiter Residenzprogramme. Mit der Kul-turakademie Tarabya in Istanbul, den gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geförderten Residenzprogrammen der Villa Aurora-Thomas-Mann-House e. V. in Los Angeles und den weltweit wachsenden Residenzprogrammen und -projekten des Goethe-Instituts, darunter die Villa Kamogawa in Kyoto, das im November 2016 eröffnete Residenzhaus Vila Sul in Salvador da Bahia und die bangaloREsi-dency in Bangalore, sind Residenzprogramme ein wichtiger Teil der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik.

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Drucksache 19/11510 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das Haus, in dem Thomas Mann mit seiner Familie während seines kalifornischen Exils lebte, erwarb das Aus-wärtige Amt für die Bundesrepublik Deutschland als Ort künstlerischen Schaffens und intellektuellen Aus-tauschs unter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Kunstschaffenden und Intellektuellen. Im Berichts-zeitraum wurde die Renovierung des Hauses fortgesetzt. Bundespräsident Steinmeier eröffnete das Thomas Mann Haus offiziell am 18. Juni 2018. Des Weiteren bietet die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien in Deutschland lebenden Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit für Studienaufenthalte in der Deutschen Akademie Villa Massimo in Rom, der Casa Baldi in Olevano Romano, dem Deutschen Studienzentrum in Venedig, der Villa Romana in Florenz sowie in der Cité Internationale des Arts in Paris. Ein entsprechendes Angebot soll auch an der German Academy of New York geschaffen werden. In der Lie-genschaft an der 5th Avenue, welche von 1961 bis 2009 als Goethe-Institut genutzt wurde, soll ein unabhängi-ges, intellektuelles und kulturelles Zentrum entstehen. Das Zentrum soll dem deutsch-amerikanischen Aus-tausch in den Bereichen Kunst, Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, Medien und Zivilgesellschaft als Laborato-rium für die Entwicklung gemeinsamer interdisziplinärer Lösungsansätze für Herausforderungen unserer heu-tigen Gesellschaft dienen. Die German Academy New York befindet sich im Berichtszeitraum im Aufbau.6 2012 hat das Auswärtige Amt die Kulturakademie Tarabya in Istanbul gegründet. An dem Residenzprogramm für deutsche Künstlerinnen und Künstler sowie deutsch-türkische Kooperationsteams konnten bislang 77 Sti-pendiatinnen und Stipendiaten teilnehmen. Ende 2017 wurde ein offenes Bewerbungsverfahren für die Stipen-dienvergabe eingeführt. 2018 fand erstmals eine Werkschau der Alumni im Hamburger Bahnhof in Berlin statt. Seit 2016 führt das Auswärtige Amt in Kooperation mit dem Landesverband Berliner Galerien (lvbg) das AAr-tist in Residence-Programm durch, bei dem pro Jahr jeweils 3 Stipendiatinnen und Stipendiaten die Möglichkeit erhalten, für jeweils 3 Monate im Dachatelier des Auswärtigen Amts zu arbeiten.7

IV.1.1.9 Vernetzungsprogramm Managing Global Governance Im Sinne einer innovativen Lern- und Vernetzungsplattform mit Partnerschaften auf Augenhöhe bringt das vom BMZ geförderte Netzwerk Managing Global Governance (MGG) Forschungseinrichtungen, Think Tanks und Regierungseinrichtungen sowie Organisationen aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft in Brasilien, China, Indien, Indonesien, Mexiko und Südafrika sowie in Deutschland und Europa zusammen. Das MGG-Programm wird vom Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE) in Bonn durchgeführt. Elemente des Programms sind das Dialog- und Weiterbildungsprogramm MGG Academy, die Wissenskooperation im Rahmen von Forschungs-projekten sowie der Politikdialog in Form von fokussierten Konsultationen zu strategischen politischen Prozes-sen aus der Perspektive Deutschlands und in den Globalen Entwicklungspartnerländern. Die Aktivitäten sind auf die gemeinsame Erarbeitung und Umsetzung von Lösungsbeiträgen für globale Herausforderungen ausge-richtet. MGG stärkt die institutionellen Kompetenzen der Partnerorganisationen und schafft innovatives Wissen zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Alle MGG-Partner sollen dabei zu einer ver-stärkten Mitwirkung an internationalen Politikprozessen befähigt werden und gemeinsam Wirkung erzielen.

IV.1.2 Schutz kultureller Identitäten Kulturgüter sind vielfältigen Gefährdungen, wie Natur- und Klimakatastrophen, infrastrukturellem Wandel, il-legalem Handel, Plünderungen oder Raubgrabungen und zunehmend auch bewaffneten Konflikten ausgesetzt. Kulturgüter geraten zwischen Fronten oder werden durch Terror gezielt zerstört. Damit sind nicht nur das kul-turelle Erbe der Menschheit, sondern auch die Grundlagen kultureller Identität in Gefahr. Die AKBP fördert identitätsstiftende Kulturerhalt-Maßnahmen und damit auch die friedliche Verständigung in Krisenregionen.

IV.1.2.1 Kultur und Krise: Unser Engagement für Kulturerhalt Kulturerhalt-Programm Das Auswärtige Amt hat im Rahmen seines Kulturerhalt-Programms wichtige Vorhaben zum Schutz kultureller Vielfalt und der Bewahrung gefährdeter Kulturgüter in aller Welt unterstützt. Im Fokus standen Soforthilfemaß-nahmen nach dem verheerenden Brand im Nationalmuseum in Rio de Janeiro.8

6 Siehe auch Abschnitt IV.8.2. 7 Siehe Abschnitt IV.2.7. 8 Siehe Abschnitt IV.1.2.3.

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/11510 Schwerpunkt bei der Projektförderung waren Maßnahmen im Nahen und Mittleren Osten (Ägypten, Irak, Je-men, Jordanien und Libanon) und in Asien (Afghanistan, Myanmar, Pakistan und Vietnam). Der Bewahrung von immateriellem Kulturerbe wurde durch Digitalisierungsprojekte weltweit (Afghanistan, Argentinien, Su-dan) ebenfalls große Bedeutung beigemessen. In Kamid El-Loz (Libanon), Heliopolis/Kairo (Ägypten) und Yeha (Äthiopien) sind mit Kulturerhalt-Mitteln lokale Museen zum Thema Kulturerhalt unter Beteiligung und enger Einbindung der lokalen Bevölkerung auf-gebaut worden. In Irak konnte die irakische Antikenverwaltung bei der Ausstattung ihres Verwaltungssitzes nach Ausrauben und Zerstörung durch ISIS unterstützt werden. Weiterhin ist in Mossul das Erstellen einer Bauexpertise zur Tell Nebi Yunis Moschee, dem Grabmal des Propheten Jona (2014 durch ISIS zerstört) finan-ziert worden. Mit der Konzeptstudie zur Rekonstruktion der Archive des durch einen Bombenanschlag zerstörten Instituto Judio de Investigaciones (IWO) in Buenos Aires sollen beschädigte Dokumente der jüdischen Gemeinde wieder zugänglich gemacht werden. Durch die Digitalisierung des Musikarchivs des Radio Television Afghanistan (RTA) wird die größte im Land noch vorhandene Sammlung afghanischer Musik dauerhaft bewahrt. Ausgewählte Kulturerhalt-Vorhaben wurden in dem Bildband und der Ausstellung „Kulturwelten – Außenpo-litik für das kulturelle Erbe“ vorgestellt, die im Oktober 2018 im Lichthof des Auswärtigen Amts von Staats-ministerin Müntefering eröffnet wurde.

Archaeological Heritage Network 2016 wurde in Reaktion auf die krisenbedingten Schäden an Kulturgütern und den daraus resultierenden Her-ausforderungen für den Kulturerhalt im Mittleren Osten das Archaeological Heritage Network (ArcHerNet) gegründet. Es verfolgt das Ziel die Expertise der Netzwerkmitglieder – DAI, Stiftung Preußischer Kulturbesitz, wissenschaftliche Einrichtungen, Universitäten und Museen sowie die deutsche UNESCO-Kommission – zu Maßnahmen des Kulturerhalts und der Denkmalpflege zu bündeln und für den Kulturerhalt im Ausland und insbesondere in Krisenkontexten des Mittleren Ostens zur Verfügung zu stellen. Das kulturelle Erbe ist weltweit erheblichen und vielfältigen Gefährdungen ausgesetzt. Die Zerstörung und die Beschädigung von Kulturgütern in Folge von bewaffneten Konflikten oder Naturkatastrophen, aber auch der Klimawandel und Infrastrukturmaßnahmen bedrohen kulturelles Erbe. Besonders der hohe Verlust von Kultur-gütern in Krisen- und Kriegsregionen stellen die AKBP vor große Aufgaben. Das ArcHerNet hat am 8. und 9. Oktober 2018 in Kooperation mit dem Auswärtigen Amt in einer internationa-len Konferenz zum Thema „Das kulturelle Erbe in der Krise – Prävention, Schutz und Post-Desaster-Rehabili-tation“ aufgezeigt, welche Maßnahmen im Krisen- und Katastrophenfall wirksam sind. Dabei wurde zwischen drei Phasen – Prävention, Schutz und Post-Disaster-Rehabilitation – unterschieden und herausgearbeitet, wel-che Maßnahmen am effektivsten sind, um präventiv zum Schutz des kulturellen Erbes beizutragen, in der Zer-störungssituation einzugreifen und das beschädigte kulturelle Erbe wiederherzustellen. In der Konferenz wur-den sowohl internationale Ansätze (UNESCO) als auch Maßnahmen des Kulturerhalts als Teil der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik einem internationalen Expertenforum präsentiert. Die Konferenz bot darüber hin-aus Vertreterinnen und Vertretern aus dem Irak, Jemen und Afghanistan eine Plattform, um über ihre konkreten Erfahrungen mit Folgen von Bedrohungsszenarien zu berichten.

„Stunde Null“ Die aus Sondermitteln des Auswärtigen Amts finanzierte Programmlinie „Stunde Null – eine Zukunft für die Zeit nach der Krise“ bildet den Aktionsrahmen des ArcHerNet. Maßnahmen des Kulturerhalts und des Kultur-güterschutzes leisten in den Anrainerstaaten Syriens, in Irak und Jemen unter anderem über Wissenstransfer und den Aufbau von Fähigkeiten auch einen Beitrag zur Fluchtursachenbekämpfung und zur Stärkung der Iden-tität. Ein Beispiel bester Praxis ist das erfolgreiche Irakisch-Deutsche Expertenforum für den Kulturerhalt (IGEF), ein seit 2016 vom DAI durchgeführtes Fortbildungsprogramm für irakische Archäologen und Mitarbeiter der Antikenbehörde. Das Programm wird in Kooperation mit irakischen Antikenbehörden vor Ort und in Deutsch-land durchgeführt. Das Stipendienprogramm „Stewards of Cultural Heritage – Scholarship Program for Syrian Experts in Turkey" richtet sich an in die Türkei geflohene syrische Experteninnen und Experten und vermittelt Fähigkeiten in der Dokumentation von Gebäuden, der Schadensbeurteilung, der Planung möglicher Wiederauf-baumaßnahmen und der Vermittlung des kulturellen Erbes. In weiteren Programmen werden syrische und ira-kische Fachleute, Studierende und künftige Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in den Berei-chen Architektur, Archäologie, Denkmalpflege, Bauforschung, Stadtplanung sowie im Handwerk teils in

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Drucksache 19/11510 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutschland teils in den Anrainerstaaten Syriens aus- und fortgebildet, um Fähigkeiten in den Bereichen Kul-turerhalt und Kulturgüterschutz aufzubauen. Das Spektrum der Module reicht von der Vermittlung von Grund-lagen für den Aufbau digitaler Dokumentationsstrukturen bis zur Erarbeitung von Instrumentarien für den spä-teren kultursensiblen Wiederaufbau von urbanem Kulturerbe in Krisenregionen. Das Stunde-Null-Programm in Verbindung mit der ArcHerNet Konferenz haben 2018 gezeigt, dass Kulturerhalt ein essentieller Teil des umfassenden politischen Ansatzes in Krisenregionen ist.

IV.1.2.2 Internationaler Kulturgutschutz In vielen Ländern der Welt ist das Kulturerbe durch gezielte Zerstörungen, Raubgrabungen, Plünderungen, Diebstahl oder illegale Ausfuhr und illegalen Handel bedroht. Dies geschieht trotz des am 14. November 1970 verabschiedeten UNESCO-Übereinkommens über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässi-gen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut, dem neben Deutschland inzwischen 139 weitere Staaten beigetreten sind, und fügt der kulturellen Identität der Herkunftsstaaten und dem Kulturerbe der Menschheit insgesamt großen Schaden zu. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien unterhält ein Inter-netportal zum Kulturgutschutz, das neben Informationen zur deutschen Rechtslage auch Übersichten zur Rechtslage einer Vielzahl der Vertragsstaaten des UNESCO-Übereinkommens von 1970 bereithält. Dieses In-formationsangebot wird stetig erweitert. Im Berichtszeitraum konnten auf der Basis des Kulturgutschutzgesetzes vom 6. August 2016 (KGSG) zahlrei-che Kulturgüter sichergestellt werden, bei denen die legale Ausfuhr aus dem Herkunftsland zweifelhaft er-schien. Der Verdacht der unrechtmäßigen Ausfuhr bestätigte sich bei einem Teil dieser sichergestellten Kultur-güter. Auch 2018 konnte eine Reihe von illegal nach Deutschland gebrachten Kulturgütern an ihre Herkunfts-staaten zurückgeben werden. Im Juli 2017 hatte die EU-Kommission auf Initiative von Deutschland, Frankreich und Italien einen Entwurf für eine EU-weite Einfuhrverordnung für Kulturgüter aus Drittstaaten vorgelegt, um den Handel mit illegal ausgeführten Kulturgütern zu bekämpfen. Dieser Entwurf konnte im Laufe des Jahres 2018 zwischen dem Eu-ropäischem Parlament, der EU-Kommission und dem Rat der Europäischen Union abgestimmt und Anfang 2019 verabschiedet werden. Auf Initiative von Zypern und Italien wurde im April 2018 die sogenannte „Group of Friends for the Protection of Cultural Heritage“ bei den Vereinten Nationen in New York gegründet. Unter den bisher 20 Unterstützer-staaten ist auch Deutschland. Die Gruppe wurde im September 2018 in New York offiziell vorgestellt. Sie verfolgt unter anderem das Ziel, die bestehenden Resolutionen des VN-Sicherheitsrates zum Kulturgutschutz, vor allem die Resolution 2347 (2017), spezifisch für Irak: 1483 (2003) sowie Syrien: 2139 (2014), effektiver zu nutzen und den Kulturgutschutz insgesamt auf internationaler Ebene zu stärken.

IV.1.2.3 Unterstützung für das Nationalmuseum Rio de Janeiro nach Großbrand Nach der Zerstörung des einmaligen Bestandes des Nationalmuseums von Rio de Janeiro durch einen verhee-renden Großbrand am 20. August 2018 hat das Auswärtige Amt eine Soforthilfe bis zu 1 Mio. Euro beschlossen, um bei der Bewältigung dieser Katastrophe und bei der Bergung, der Sicherung sowie der Restaurierung von Dokumenten und Artefakten zu unterstützen. Zudem wurde im Auswärtigen Amt ein Runder Tisch mit deut-schen Expertinnen und Experten unter der Leitung von Staatsministerin Michelle Müntefering durchgeführt. Zwei deutsche Experten vom Staatsarchiv Köln reisten frühzeitig als Teil einer Fact-finding Mission der UNE-SCO nach Rio de Janeiro und ermittelten den ersten Bedarf für weitere Hilfsmaßnahmen. Auf eine erste Anfrage von brasilianischer Seite wurden notwendige Werkzeuge und Instrumente im Wert von etwa 180.000 Euro bereits im September 2018 zur Verfügung gestellt. Weitere deutsche Unterstützungsmaßnahmen in Abstim-mung mit Museen, Forschungseinrichtungen und Wissenschaftsorganisationen in Zusammenarbeit mit brasili-anischen Regierungsstellen sind in Vorbereitung.

IV.1.3 Koproduktion in Kunst, Musik, Literatur und Film Die kulturelle Programmarbeit der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik wird von den Mittlerorganisatio-nen des Auswärtigen Amtes und hier insbesondere dem weltweiten Netzwerk der Goethe-Institute (unter ande-rem in Form des Internationalen Koproduktionsfonds) und dem Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) (unter anderem durch umfangreiche Tourneeausstellungen weltweit) getragen. Durch eigene Projektmittel kann das Auswärtige Amt auch dort kulturelle Arbeit ermöglichen, wo kein Goethe-Institut oder eine andere Mittlerstruk-tur besteht.

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/11510 Die Programmarbeit im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik verfolgt das Ziel, Koproduktio-nen in Kunst, Musik, Literatur und Film zu fördern. Anhand von Koproduktionen wollen wir internationalen, partnerschaftlichen Kulturaustausch fördern und dialogische Arbeitsprozesse ermöglichen. Im Berichtsjahr 2018 sind exemplarisch die zwei großen Tourneeausstellungen des Goethe-Instituts bzw. des Instituts für Aus-landsbeziehungen zum Bauhaus-Jubiläum zu nennen. Beide Ausstellungen begannen ihren Weg 2018, um an verschiedenen Stationen neue Impulse aufzunehmen und schließlich zum Jubiläumsjahr 2019 an ihren Ur-sprungsort Deutschland zurückzukehren. Im Bereich Film sichern internationale Koproduktionen den Austausch von Know-how in technischer wie kul-tureller Hinsicht. Durch die Reichweite dieser Filme im Ausland werden sie zu wichtigen Botschaftern deut-scher Filmkunst, Werte und Kreativität. Die Filmförderung des Bundes aus dem Etat der Beauftragten der Bun-desregierung für Kultur und Medien, aber auch die Förderung des World Cinema Funds der Berlinale durch die Kulturstiftung des Bundes und das Auswärtige Amt kommen diesen internationalen Koproduktionen zugute. Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich seit 1988 an dem paneuropäischen Koproduktionsfonds EURI-MAGES, der 1988 mit deutscher Beteiligung beim Europarat in Straßburg eingerichtet wurde. Ziel von EURI-MAGES ist die Förderung unabhängiger Filmproduktionen in grenzüberschreitender Zusammenarbeit. Dem als Teilabkommen des Europarates errichteten Förderfonds gehören mittlerweile 38 Mitgliedstaaten des Europara-tes plus Kanada an. Seine Mittel von ca. 25 Mio. Euro speisen sich aus jährlichen Pflichtbeiträgen der EURI-MAGES-Mitglieder. 2018 waren dies von deutscher Seite rund 3,12 Mio. Euro, die aus dem Haushalt der Be-auftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Förderung der filmischen Vielfalt in Europa zur Verfügung gestellt wurden. Im Jahr 2018 wurden damit 24 deutsche Kinokoproduktionen, wie z.B. „Berlin Alexanderplatz (AT)“ von Burhan Qurbani, „Exil“ von Visar Morina sowie „Geliebt (Die Frau des Piloten)“ von Anne Zohra Berrached gefördert. Des Weiteren unterhält Deutschland mit einer Reihe von Staaten bilaterale Koproduktionsabkommen. Diese Abkommen leisten einen Beitrag für das gegenseitige Verständnis der Kulturen beider Länder. Zugleich fördern sie den Austausch von Filmen zwischen den beteiligten Ländern und machen durch die Erhöhung der Produk-tionsbudgets das deutsche Filmschaffen international wettbewerbsfähiger. Derzeit verhandelt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bilaterale Koproduktions-Abkommen mit der Volksrepublik China und Mexiko. Ein Abkommen mit Chile wurde am 10. Oktober 2018 geschlossen.

IV.1.3.1 Internationaler Koproduktionsfonds Das Goethe-Institut strebt an, mit dem seit Sommer 2016 aufgelegten Koproduktionsfonds neue kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im uneingeschränkten internationalen Künstleraustausch anzure-gen, um die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen zu unterstützen und neue Wege der interkulturellen Zusammenarbeit zu erproben. Gefördert werden Koproduktionen von Künstlerinnen und Künstlern in den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance. Hybride und interdisziplinäre Formate und die Verwendung digitaler Medien können dabei tragende Komponenten darstellen. Der Fonds richtet sich an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künst-ler bzw. Ensembles im Ausland und in Deutschland, die nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um ihr Vorhaben einer Koproduktion zu verwirklichen. Der Internationale Koproduktionsfonds des Goethe-Instituts förderte zwischen 2016 und 2018 insgesamt 53 Koproduktionen in fünf verschiedenen Runden, in denen 1 Mio. Euro vergeben wurde. Der, auch durch eine Evaluation im Berichtszeitraum bestärkte, starke positive Zuspruch zu diesem neuen För-derformat hat das Goethe-Institut veranlasst, die jährliche Fördersumme von bisher 500.000 Euro auf 650.000 Euro für die nächsten vier Jahre (2019 bis 2022) zu erhöhen. Damit unterstützt der Internationale Koprodukti-onsfonds auch zukünftig neue Netzwerke und Arbeitsformen in der interkulturellen Zusammenarbeit. Neben der Projektförderung sind weiterhin Künstlerplattformen geplant sowie die Einrichtung eines „Gastspielfonds“, durch den bereits geförderte Produktionen in Regionen mit schwacher Infrastruktur auch vor Ort gezeigt werden können. Im Jahr 2018 wurden beispielsweise das Performativ-Camp „The Golden Age of Extremes“ in deutsch-polni-scher Kooperation sowie das deutsch-iranische experimentelle audiovisuelle Projekt „SET X CTM“ umgesetzt.

IV.1.3.2 Kreativwirtschaft international Die deutsche Kreativwirtschaft steckt voller Ideen, treibt Innovationen voran und ist stark international ausge-richtet und vernetzt. Sie ist – so hat es die Bundesregierung auch im Koalitionsvertrag anerkannt – Impulsgeber für gesellschaftliche Entwicklung und Erneuerung. Daher unterstützt die Förderung der Kreativwirtschaft auch

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Drucksache 19/11510 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode die wesentlichen Ziele der AKBP. Sie vermittelt ein modernes und innovatives Bild unseres Landes im Ausland und trägt vielmehr noch zu stärkerer internationaler Vernetzung, zu Kooperation und Ko-Produktion über Gren-zen und Sprachbarrieren hinweg bei. Kreativschaffende in aller Welt tragen ihre Narrative, ihre Ideen und auch ihre Kritik an den bestehenden Verhältnissen in den gesellschaftlichen Diskurs und beschäftigen sich mit den großen Fragen unserer Zeit. Daher misst die AKBP der Kreativwirtschaft große Bedeutung bei und unterstützt sie international sowohl durch das Schaffen von Freiräumen für Kreativität als auch durch ein einzigartiges Netzwerk in aller Welt. Die deut-schen Auslandsvertretungen sowie Deutsche Wissenschafts- und Innovationshäuser, deutsche Stiftungen bis hin zu den Mittlerorganisationen, die Deutschen Welle und Partner vor Ort sind mit ihrer Expertise und Kennt-nissen der Gegebenheiten vor Ort Ansprechpartner für Kultur- und Medienschaffende und Kreative, die Zugang zu den für sie fremden Märkten oder internationalen Partnern suchen. Die durch das Auswärtige Amt im Be-richtszeitraum geförderten Projekte verfolgen daher nicht rein ökonomische Zielsetzungen, sondern unterstüt-zen vor allem kulturelle Kooperationen und Ko-Produktionen mit den Partnerländern. Die vom Deutschen Bundestag dem Auswärtigen Amt 2016 erstmals zur Verfügung gestellten Mittel zur inter-nationalen Förderung der Kreativwirtschaft wurden im Berichtszeitraum mit folgenden Schwerpunkten einge-setzt: Durch die Förderung von Projektvorhaben in den Bereichen Games, Mode, Design, Musik und Film wurde

Deutschland nicht nur als führender Standort dieser Subsektoren der Kreativwirtschaft sichtbar gemacht, sondern auch länderübergreifende Ko-Produktion und Kooperation unterstützt. Besonderes Augenmerk lag hierbei immer wieder auch auf der Verbindung zwischen Kreativ- und Digitalwirtschaft.

Im Berichtszeitraum wurden einige bereits im Vorjahr erfolgreich angelaufene Projekte fortgesetzt – wie etwa das Übermut Project, eine Roadshow, auf der sich Berlin und Hamburg als etablierte Kreativstädte im Ausland als „Eisbrecher“ für die gesamte deutsche Kreativwirtschaft im Ausland präsentierten und ihre jeweiligen Kreativszenen gemeinsam zu einigen der wichtigsten internationalen Festivals und Branchen-treffen sendeten. Zu den 2018 geförderten Projekten zählten weiterhin Ausstellungen des Meisterkreises e. V. in verschiedenen Ländern. Neu hinzu kam ein deutscher Beitrag bei der London Design Biennale 2018. In Zusammenarbeit mit dem Institut für Auslandsbeziehungen wurde das „Upcycling“, also die Ver-wertung und Umwertung von Gebrauchsgegenständen thematisiert.

Auch im Zuge des Deutschlandjahres in den USA (DJUSA), welches im Oktober 2018 eröffnet wurde, spielt die Kreativwirtschaft eine tragende Rolle. Eins der DJUSA-Leuchtturmprojekte in diesem Bereich ist die von der re:publica gemeinsam mit Reeperbahn Festival und next media accelerator veranstaltete SEQUENCER TOUR. Diese Roadshow der Digitalisierungs- und Kreativwirtschaft mit Stopps bei der L.A. Summit in Los Angeles, der SXSW in Austin, der Indie Week in New York City sowie in Portland und Detroit schafft mit innovativen Veranstaltungsformaten eine Plattform für transatlantische Diskurse und Austausch.

Im Fokus stand 2018 ebenfalls die Zusammenarbeit mit Kreativen in Afrika. So wurde das erfolgreiche Projekt „Music in Africa Connects“ fortgesetzt. Dieses in Zusammenarbeit mit der Siemens Stiftung und deren Ausgangsprojekt Music in Africa durchgeführte Projekt zielte darauf ab, die Vernetzung und Öff-nung des Musiksektors unter anderem auch in Konfliktzonen in Afrika voranzubringen. Auch das Projekt „AYADA-Lab“ – eine neuartige Form deutsch-französischer Zusammenarbeit und somit auch ein Signal für ein gemeinsames Europa – wurde fortgeführt. Im Zuge dieses Projektes unterstützten das Goethe-Insti-tut und das Institut Français junge erfolgsversprechende Kreativunternehmerinnen und -unternehmer in Westafrika.9 Auch der „Africa Hub“ während der Berlinale wurde 2018 verstetigt und der Aufbau eines Filmhochschulnetzwerkes sowie einer weiteren Filmvernetzungsplattform in Afrika unterstützt.

Die Bundesregierung unterstützt zudem die Internationalisierung der Kultur- und Kreativwirtschaft mit den Mitteln der Außenwirtschaftsförderung und mit der „Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft“, die gemeinsam vom BMWi und von BKM getragen wird. Mit dem jährlich erscheinenden Monitoringbericht zur Kultur- und Kreativwirtschaft, Fachdossiers, Konferenzen zur Weiterentwicklung der internationalen Debatte und themen-spezifischen Workshops trägt die Initiative dazu bei, die heterogene Branche über neue Zugänge und Koopera-tionen zu internationalen Märkten zu informieren. Im Rahmen der Initiative werden Einzelprojekte zur interna-tionalen Vernetzung gefördert. So finanziert die BKM das Pilotprogramm Kreativ-Transfer, das in den Teil-branchen Darstellende Künste, Bildende Kunst und Games die internationale Verwertung ebenso unterstützt

9 Siehe auch Abschnitt IV.9.4.

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/11510 wie den Transfer von Wissen und Erfahrungen. Ziel des Programms ist es, die Sichtbarkeit von Kreativen aus Deutschland zu verbessern, mehr Verwertungsmöglichkeiten für ihre Projekte und Produktionen zu schaffen und damit auch ihre wirtschaftliche und soziale Situation zu stärken. Im Rahmen der Außenwirtschaftsförde-rung des BMWi werden Reisen der Kreativwirtschaftsbranchen im Markterschließungsprogramm unterstützt. Auch im Bereich der Messeförderung erhalten Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft Unterstützung wie beispielsweise der jährliche deutsche Auftritt beim internationalen Musik- und Digital-Festival SXSW in Austin, Texas. Als eine der dynamischsten und wachstumsstärksten Branchen der Welt bietet die Kreativwirtschaft gerade jungen Menschen in Entwicklungsländern innovative Einkommensmöglichkeiten und schafft damit Zukunfts-perspektiven vor Ort. Daher spielt Kreativwirtschaft auch in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) eine wich-tige Rolle und wird mit Blick auf die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag als neues Politikfeld der deutschen EZ aufgebaut. Dabei geht es um die gezielte Förderung lokaler Strukturen und Akteure aus der Kreativwirt-schaft in den Partnerländern der deutschen EZ. Ziele sind der Ausbau von (Aus-)Bildungsmöglichkeiten und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Um das wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenzial der Kreativwirtschaft gezielt zu nutzen, hat das BMZ 2018 ein länderübergreifendes Vorhaben in Südafrika, Kenia, Senegal, Jordanien und Libanon gestartet. Es wird durch die GIZ in Kooperation mit dem Goethe-Institut umgesetzt. Gefördert werden unter anderem Aus-bildung, Entrepreneurship und Entwicklung von Businessmodellen mit Kreativunternehmern und -unternehme-rinnen sowie der Aufbau und die Stärkung von Interessenverbänden und Netzwerken, um so die Rahmenbedin-gungen vor Ort zu verbessern. Im Rahmen der Vereinten Nationen setzt das BMZ seit November 2017 mit der UNESCO ein Pilotvorhaben "Music for Development" in Marokko um. Ziel des Vorhabens ist die Förderung der gesamten Wertschöpfungs-kette im Musiksektor von der Ausbildung bis zur Produktion. Außerdem förderte das BMZ weiterhin Filmprojekte mit Schwerpunkt auf Ausbildung, z.B. FilmAfrica! in Ko-operation mit Tom Tykwer sowie das Rwanda Media Project in Zusammenarbeit mit Volker Schlöndorff.

IV.1.3.3 Bauhaus-Jubiläum 2019 begeht Deutschland das Jubiläum „100 Jahre Bauhaus“ mit einem vielfältigen Programm von Ausstellun-gen, Publikationen und Veranstaltungen auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene. Mit seiner welt-weiten Ausstrahlung eröffnet das Bauhaus-Jubiläum 2019 einzigartige Möglichkeiten, die internationalen Be-ziehungen in kultureller, aber auch in gestalterischer, wissenschaftlicher, technologischer, industrieller und nicht zuletzt politischer Hinsicht zu bereichern. Indem das Bauhaus nicht allein im Rückblick als bedeutendes Kapitel deutscher Kulturgeschichte präsentiert, sondern als inspirierende Kraft reflektiert wird, die bis in unsere Gegenwart hineinwirkt, eröffnen sich zahlreiche Anknüpfungspunkte für zeitgenössische Diskussionen. Mit den vom Deutschen Bundestag ab dem Bundeshaushalt 2015 bereitgestellten Mitteln zur „Förderung von kulturellen Maßnahmen zur Unterstützung des Bauhausjubiläums 2019“ werden zum einen Aktivitäten im In-land unterstützt. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert diese maßgeblich gemeinsam mit der Kulturstiftung des Bundes mit rund 21 Mio. Euro und koordiniert die Maßnahmen der Bun-desregierung zum Bauhausjubiläum. Zum anderen wurden dem Auswärtigen Amt vom Deutschen Bundestag zwei Mio. Euro an Fördergeldern zur Verfügung gestellt, um kulturelle Maßnahmen zur Unterstützung des Bauhausjubiläums 2019 im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik zu fördern. Mit Blick auf das Jubiläumsjahr wurden einige Projekte bereits 2018 begonnen. Dazu gehört der von der Bun-desregierung geförderte internationale Wettbewerb „beyond bauhaus – prototyping the future“, der junge zeit-genössische Gestalterinnen und Gestalter dazu aufruft, Vorschläge für gestalterische Lösungen für eine nach-haltige Zukunft zu entwickeln und so im Sinne des Bauhausgedanken unsere Gesellschaft durch Design zu verändern. Auch die Vorbereitungen für die im Rahmen des Projekts des Centre for Documentary Architecture „The Matter of Data“ geplanten Ausstellungen in Weimar und Tel Aviv haben 2018 begonnen. Ziel ist es, die Ergebnisse der Forschungsarbeiten zur Geschichte der „Bauhaus-Moderne“ zwischen Deutschland, Israel und den palästinensischen Gebieten mithilfe aktueller Methoden der architektonischen Dokumentation darzustellen. Als nachhaltigen Beitrag zum Jubiläum kofinanziert BKM drei neue Bauhaus-Museumsbauten in den beiden UNESCO-Weltkulturerbestätten Weimar und Dessau sowie in Berlin mit rund 57 Mio. Euro, die damit erstma-lig umfangreich ihre international einzigartigen Bauhaus-Sammlungen mit weltweiten Bezügen zeigen können.

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Drucksache 19/11510 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode bauhaus imaginista

Das Ausstellungs- und Veranstaltungsprogramm bauhaus imaginista, realisiert von der Bauhaus Kooperation, dem Goethe-Institut und dem Haus der Kulturen der Welt mit Partnern in acht Ländern, erforscht die Frage, wie wir heute über das Bauhaus nachdenken, anlässlich des 100. Gründungsjubiläums des Bauhauses. bauhaus imaginista verlässt den nationalen Rahmen und geht von einem Verständnis der Moderne als kosmo-politisches Projekt aus, das durch transkulturellen Austausch entstanden ist und bis heute weiterwirkt. Kuratiert und künstlerisch geleitet wird das Langzeitprojekt bauhaus imaginista von Marion von Osten (Berlin) und Grant Watson (London), die das Projekt mit einem Team aus internationalen Forscherinnen und Forschern, Künstle-rinnen und Künstlern sowie Gestalterinnen und Gestaltern sowie institutionellen Partnern in China, Japan, Russ-land, Brasilien, Indien, Nigeria und anderen Ländern entwickeln. Am 23. März 2018 startete bauhaus imaginista mit einer Podiumsdiskussion, die sich dem Studium lokaler Handwerksformen in der Bauhaus Moderne widmete, und flankiert durch eine Präsentation des in Berlin leben-den Künstlers Kader Attia im Goethe-Institut Rabat und im Le Cube – independent art room. Die erste Ausstel-lung unter dem Titel bauhaus imaginista: Moving Away wurde am 8. April 2018 in Hangzhou, China, im neuen China Design Museum auf dem Campus der China Academy of Art eröffnet.

IV.1.3.4 Deutsch-Georgisches Jahr Mit dem Deutsch-Georgischen Jahr 2017 bis 2018 wurden nicht nur 25 Jahre diplomatische Beziehungen ge-feiert, sondern auch das 200. Jubiläum deutscher Siedlerinnen und Siedler in Georgien. Unter Schirmherrschaft des damaligen deutschen Außenministers Sigmar Gabriel und des georgischen Außenministers Mikheil Jane-lidse wurde das Deutsch-Georgische Jahr im April 2017 in Tiflis und in Berlin eröffnet. 2017 und 2018 fanden diverse Veranstaltungen statt, die eindrucksvoll die Kultur beider Länder darstellten. So förderte das Auswärtige Amt gemeinsam mit dem Goethe-Institut im Jahr 2017 Projekte in Höhe von insgesamt 240.000 Euro. Ein Leuchtturmprojekt war der Auftritt von Sasha Waltz & Guests im Rahmen des Georgian International Festival of Arts in Tiflis. Aber auch das Kulturfestival Camera Obscura sowie das deutsch-geor-gische Stadtfest in Bolnisi im Herbst 2017 zählten zu den Höhepunkten des Deutsch-Georgischen Jahres. Dar-über hinaus wurden Projekte mit Bezug zum Deutsch-Georgischen Jahr im Rahmen des Kulturerhalt-Pro-gramms gefördert, unter anderem die Erstellung eines Deutsch-Georgischen Webarchivs durch die Nichtregie-rungsorganisation Sovlab. 2018 wurde mit dem Auftritt Georgiens als Gastland der Frankfurter Buchmesse der Ausklang des Deutsch-Georgischen Jahres gefeiert. Unter dem Motto „Georgia – Made by Characters“, das auf das georgische Alpha-bet anspielt, welches zum UNESCO Weltkulturerbe zählt, wurde die jahrtausendealte und reiche literarische Tradition des Landes in den Vordergrund gerückt. Rund 70 Autorinnen und Autoren stellten ihre Werke in deutscher Sprache vor und ca. 180 neue Übersetzungen georgischer Bücher wurden von mehr als 70 Verlagen angekündigt. Darüber hinaus wurde die georgische Kultur in zahlreichen Ausstellungen, Musik-, Theater- und Filmvorführungen sowie Fernsehsendungen, Vorträgen und Lesungen präsentiert.

IV.1.3.5 Humboldt-Forum Unter Federführung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entsteht mitten in der deutschen Hauptstadt Berlin eine Plattform für die Produktion von Kunst, Kultur, Wissenschaft und Bildung. Das Humboldt Forum versteht sich als ein Ort für die Begegnung von Weltkulturen, ein Ort, an dem globale Menschheitsfragen aus Politik, Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft im internationalen Rahmen multiperspek-tivisch behandelt und durch neue Präsentationsweisen für den Besucher erfahrbar gemacht werden. Die Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss wird seit 2018 aus dem Haushalt der BKM institutionell gefördert. Daraus standen 2018 rund 34 Mio. Euro für das Humboldt Forum zur Verfügung. Neben der vorsitzführenden BKM ist das Auswärtige Amt Mitglied im Stiftungsrat der Stiftung Humboldt Fo-rum im Berliner Schloss und im Aufsichtsrat der Humboldt Forum Kultur GmbH. Es versteht sich dort als Ansprechpartner für die Belange der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik und leistet gemeinsam mit sei-nem weltumspannenden Netzwerk von Partnerorganisationen einen Beitrag dazu, das Humboldt Forum als Bil-dungs- und Begegnungsort, an dem Kulturen sich auf Augenhöhe in einen gleichberechtigten Dialog miteinan-der austauschen, zu stärken.

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/11510 IV.2 Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft VI.2.1 Förderung der Zivilgesellschaft – Östliche Partnerschaft und Russland Der 2014 vom Deutschen Bundestag neu geschaffene Haushaltstitel „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zi-vilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ wurde 2018 fortgeführt und auf 17 Mio. Euro aufgestockt. Insgesamt gingen 470 Projektideen mit einem beantragten Fördervolumen von mehr als 40 Mio. Euro ein. Die hohe Zahl und die steigende Qualität der Projektideen zeigen das große Potenzial und die starken Netzwerke, die die deutsche Zivilgesellschaft mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft verbindet. Ziel des Programms bleibt es, durch zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit Pluralismus zu stärken, Perspekti-ven für junge Menschen zu schaffen, Wertediskurse anzuregen sowie Dialog und Verständigung dort zu fördern, wo territoriale Konflikte Gesellschaften spalten. Insgesamt haben zivilgesellschaftliche Akteure im Jahr 2018 aus Mitteln des Programms 238 Projekte umsetzen können, mehr als je zuvor. 2018 wurde das Programm erstmals für deutsch-französische Kooperationsprojekte geöffnet. Tausende insbesondere junge Menschen haben gemeinsam mit deutschen Partnerinnen und Partnern Brücken über geografische wie politische oder kulturelle Grenzen geschlagen und sich den gesellschaftlichen Themen Osteuropas gestellt. Die unterstützten Projekte reichten vom deutsch-ukrainisch-russischen Jugendaus-tauschprogramm „MEET UP!“ der Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft (EVZ) über einen Geschichts-wettbewerb des Internationalen Bildungs- und Begegnungswerks (IBB) zu Orten des Gedenkens an den natio-nalsozialistischen Vernichtungsfeldzug und ihrer Opfer in Belarus bis hin zu Umweltprojekten von kirchlichen Partnern des Naturschutzbundes Deutschland (NABU). Kulturschaffende kreierten Räume der Begegnung und des Austauschs wie beim internationalen Kulturvermittlungsprogramm „face art – face future 2/ Ernst Barlach – Käthe Kollwitz“ der Ernst Barlach Gesellschaft Hamburg e. V. oder dem Trainingsprogramm der School of Film Agents. Akteure der nationalen Medienlandschaften arbeiteten gemeinsam daran, pluralistische Medien-landschaften aufzubauen und zu stärken. So unterstützte die Deutsche Welle das staatliche ukrainische Fernse-hen bei dem bis heute andauernden Umwandlungsprozess in eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt. Das vom Auswärtigen Amt gemeinsam mit der Robert-Bosch-Stiftung geförderte Projekt „MEET UP!“ der Stiftung EVZ ist 2014 ins Leben gerufen worden. „MEET UP“ richtet sich an deutsche und ukrainische Schü-lerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Auszubildende und junge Erwachsene. Durch „MEET UP!“ wurden bisher 206 Austauschprojekte mit etwa 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ermöglicht. Das Pro-gramm steht seit 2015 auch trinationalen Begegnungen mit jungen Menschen aus Russland offen und bietet damit eine Möglichkeit, den ukrainisch-russischen Dialog aufrechtzuerhalten.

IV.2.2 Strategischer Dialog zwischen dem Auswärtigen Amt und privaten Stiftungen Der Strategische Dialog zwischen dem Auswärtigen Amt und deutschen privaten Stiftungen wurde 2015, im Nachgang der Konferenz „Außenpolitik der Gesellschaften“, ins Leben gerufen. Er ist eine weitere wichtige Säule der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft. Zahlreiche deutsche Stiftungen sind international tätig oder befassen sich mit internationalen Fragestellungen und leisten mit ihrer Arbeit einen wichtigen außenpolitischen Beitrag. Dank ihrer Expertise und ihrer Netzwerke sind sie wertvolle Kooperationspartner nicht nur für das Auswärtige Amt, sondern auch für viele andere Bundesressorts. Im Rahmen des Strategischen Dialogs bestehen sechs verschiedene thematisch oder regional fokussierte Ar-beitsgruppen zu Afrika, Europa, Russland, MENA (Middle East and North Afrika)-Region sowie zu den The-men „Flucht, Asyl, Migration“ und „Netzwerk- und Alumniarbeit“. Hier treffen sich Vertreterinnen und Ver-treter des Auswärtigen Amtes und der Stiftungen, um sich über ihre jeweiligen strategischen und operativen Schwerpunkte auszutauschen, Schnittmengen zu identifizieren und gemeinsame Projekte zu initiieren. So führten die Allianz-Kulturstiftung, die Freudenberg-Stiftung und das Auswärtige Amt in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament im Herbst 2018 die Konferenz „Herausforderung angenommen? Auf dem Weg zu einer neuen EU-Migrationspolitik“ in Berlin durch. Ein weiteres Projekt, das im Rahmen des Strategi-schen Dialogs entstand, ist „Kick for Europe“, bei welchem die Schwarzkopf-Stiftung Junges Europa, TUI-Stiftung, Allianz-Kulturstiftung und das Auswärtige Amt zusammenarbeiten. Dabei werden Fußball und euro-päische Bildungsarbeit miteinander verknüpft.

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Drucksache 19/11510 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode IV.2.3 Friedensverantwortung von Religionsgemeinschaften Die gesellschaftliche Verantwortung von Religionsgemeinschaften in den Blick zu nehmen und deren Friedens-verantwortung in Partnerschaft mit der deutschen Außenpolitik wahrzunehmen war Aufgabe des Arbeitsstabes „Friedensverantwortung der Religionen“ im Auswärtigen Amt von November 2016 bis Juli 2018. Auf Grund-lage der positiven Erfahrungen wurde dieser Arbeitsbereich verstetigt und im August 2018 im Auswärtigen Amt das Referat 612 „Religion und Außenpolitik“ neu eingerichtet. Aufbauend auf das erste internationale Berliner Treffen „Friedensverantwortung der Religionen“ im Mai 2017, fand im Juni 2018 eine zweite große Religionskonferenz im Auswärtigen Amt statt. Eingeladen waren einfluss-reiche asiatische Religionsvertreterinnen und -vertreter des Buddhismus, des Islam, des Christentums, des Hin-duismus und anderer asiatischer Religionen. Ausgerichtet wurde die Konferenz gemeinsam mit dem finnischen Außenministerium, das sich bereits seit einigen Jahren mit dem Thema Religion befasst. Es ist geplant, diese gewinnbringende Kooperation zu vertiefen. Des Weiteren fand im Juli 2018 ein Medientraining für Religionsvertreterinnen und -vertreter aus aller Welt statt, das von der Deutschen Welle Akademie durchgeführt wurde. Im November veranstaltete die Berghof Stiftungen ein Workshop zum Thema Religion und Friedenserziehung. Zur Stärkung der Netzwerkarbeit fanden Besucherreisen aus Bangladesch und Nigeria statt, darüber hinauswurde ein Austauschprojekt mit der Religi-onsbehörde Kirgisistans durchgeführt. Nach einem Beschluss des Deutschen Bundestages im Herbst 2018 wird das Auswärtige Amt die Weltkonferenz der internationalen Organisation „Religions for Peace“, dem weltweit größten Zusammenschluss religiöser Ak-teure im Bereich der Friedensarbeit, unterstützen und dessen 10. Weltversammlung vom 19. bis zum 23. August 2019 in Lindau am Bodensee fördern. Hierfür werden rund 1000 Religionsvertreterinnen und -vertreter aus über 100 Ländern erwartet. Der Versammlung gehen 2018/2019 zahlreiche Vorbereitungstreffen in etwa 90 Ländern voraus, welche vom Auswärtigen Amt intensiv unterstützt und begleitet werden. Das BMZ bezieht seit 2014 verstärkt religiöse Akteure in den Partnerländern in die EZ ein und nutzt dieses Potenzial der Kooperation strategisch für nachhaltige Entwicklung. Mit dem Programm „Religion und Entwick-lung“ und der EZ-Strategie „Religionen als Partner in der Entwicklungszusammenarbeit“ wurden Maßnahmen wie die Bekämpfung von Diskriminierung und Vorurteilen durch Bildungsprogrammen mit religiösen Akteu-ren, die Eindämmung von religiösem Hass und Extremismus durch eine gestärkte Rolle der Medien, die Förde-rung der Handlungskompetenz deutscher Entsandter und Fachkräfte im Umgang mit religiösen Akteuren, sowie die Entwicklung von Modellprojekten aufgelegt und in Umsetzung gebracht. Um die Kompetenzen in der Zusammenarbeit mit religiösen Akteuren zu stärken, hat das BMZ 2018 Projekte unter anderem in den Bereichen Friedliches Zusammenleben und interreligiöser Dialog, sowie in der Extremis-musprävention angestoßen. Über Pilotierungen und Leuchtturmprojekte wird insbesondere der friedensför-dernde und deeskalierende Charakter religiösen Handelns betont. So werden beispielsweise im Programm zur Extremismusprävention „iDove“ (Interfaith Dialogue on Violent Extremism) speziell Jugendliche in Gewalt-prävention geschult. Darüber hinaus wurde die „International Partnership on Religion and Sustainable Development“ (PaRD), wel-che 2016 von BMZ und USAID (United States Agency for International Development) begründet wurde, 2018 weiter entwickelt. Mittlerweile sind ihr über 100 Organisationen beigetreten, darunter neben Deutschland sieben weitere Regierungsorganisationen, acht intergouvernementale Organisationen und 89 religiöse und zivilgesell-schaftliche Organisationen. PaRD förderte 2018 insbesondere den fachlichen Austausch zwischen seinen Mit-gliedern und ermöglichte Kooperationen in unterschiedlichen Sektoren im Sinne von SDG 17 (Partnerschaften zur Erreichung der Ziele). Im April 2018 hat das Bundeskabinett den Bundestagsabgeordneten Markus Grübel zum Beauftragten der Bun-desregierung für weltweite Religionsfreiheit berufen. Das neue Amt wurde beim BMZ eingerichtet.

IV.2.4 Internationaler Jugendaustausch Internationale Erfahrungen sind für junge Menschen besonders wertvoll. Sie eröffnen neue Horizonte, bringen andere Menschen und andere Sprachen näher. Sie schärfen zugleich den Blick für das eigene Land und die eigene Kultur. Jugendaustausch ist aber nicht nur für Einzelne wichtig, sondern auch für die Gesellschaft. Ju-gendaustausch stärkt den europäischen Gedanken und fördert Verständigung und Toleranz, auch über Europa hinaus – das beste Mittel um Fremdenfeindlichkeit durch Rassismus vorzubeugen. Die Bundesregierung för-derte im Berichtszeitraum zahlreiche Jugendbegegnungen und Fachkräfteprogramme und ermöglichte es so

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/11510 vielen jungen Menschen, internationale Erfahrungen zu sammeln, interkulturelle Kompetenzen zu erwerben und Vielfalt wertschätzen zu lernen. Ziel ist es, den internationalen Jugendaustausch mit seinen Jugendwerken und Austauschorganisationen zu stär-ken und dabei insbesondere auch die jungen Menschen zu erreichen, die bisher noch nicht vom internationalen Jugendaustausch profitieren konnten. Aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) werden in den Jahren 2017 bis 2019 insgesamt 14 innova-tive Projekte im Handlungsfeld Internationale Jugendarbeit gefördert, um eine wirkungsvolle Jugendbeteiligung bei der Weiterentwicklung der Formate internationaler Jugendarbeit zu unterstützen.10 Die Politik der Bundesregierung für junge Menschen ist dabei in einem doppelten Sinne europäisch und inter-national ausgerichtet. Sie setzt einerseits Impulse für die Gestaltung von Lebensbedingungen junger Menschen in Europa und weltweit. Andererseits greift sie europäische und internationale Entwicklungen auf und macht diese zum Gegenstand ihrer politischen Auseinandersetzung im Inland, wie zum Beispiel bei der Umsetzung der EU-Jugendstrategie 2010 bis 2018. Eine neue EU-Jugendstrategie wurde auf dem letzten Rat für Bildung, Jugend, Kultur und Sport Ende November 2018 beschlossen und gilt für die Jahre 2019 bis 2027. Am 25. Oktober 2018 fand die konstituierende Sitzung der interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA) „Jugend“ statt. Unter der Federführung des BMFSFJ stimmt dieser die Inhalte der Jugendstrategie ab und koordiniert die diesbezügliche Zusammenarbeit der Ressorts. Ziel ist es, sich bis Herbst 2019 auf die Inhalte der Jugend-strategie zu verständigen und einen entsprechenden Kabinettbeschluss zu erarbeiten. Bund und Länder arbeiten in Form einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe bereits seit mehreren Jahren eng im Be-reich des Jugendaustauschs zusammen. Sie nutzen dafür die europäischen Impulse für die Weiterqualifizierung von Politik und Praxis in den Themenbereichen Partizipation, Übergänge und Anerkennung nichtformaler Bil-dung. So richtet sich innerhalb von „Erasmus+“ das Förderprogramm „Jugend in Aktion“ an alle jungen Men-schen in der nicht formalen und informellen Bildung. Aus diesem Förderprogramm werden in den drei Akti-onslinien Lernmobilität von Einzelpersonen, Förderung von Innovation und Unterstützung politischer Refor-men verschiedene Maßnahmen, wie Jugend- und Fachkräfteaustausche, Strategische Partnerschaften oder der EU-Jugenddialog gefördert. Seit Oktober 2018 gibt es mit dem Europäischen Solidaritätskorps ein weiteres EU-Programm, das den Austausch junger Menschen fördert. Kern dieses Programms ist ein Freiwilligendienst, in dem Jugendliche sich für die europäische Idee und den Zusammenhalt der Menschen in Europa engagieren können. Der deutsche Ansprechpartner für das EU-Programm „Erasmus+: Jugend in Aktion“ ist die vom BMFSFJ ko-finanzierte Nationale Agentur JUGEND für Europa. Das „Internationale Preisträger Programm“ sowie „Deutschland Plus“ des Pädagogischen Austauschdienstes brachten im Jahr 2017 fast 800 Deutsch lernende Schülerinnen und Schüler aus 90 Ländern weltweit in einem bunten Sommerprogramm zusammen. In den multinational gemischten Jugendgruppen, die insgesamt vier Wo-chen mit Besichtigungsprogramm, Schulbesuch und Gastfamilienaufenthalt in Deutschland verbrachten, stand die deutsche Sprache als gemeinsame Sprache im Vordergrund. Den meisten Teilnehmenden bleibt der Aufent-halt in Deutschland ein Leben lang in guter Erinnerung und für viele gibt die Teilnahme am Programm den Anreiz, einmal in Deutschland studieren zu wollen. Gemeinsam mit dem Goethe-Institut New York organisiert der Pädagogische Austauschdienst zudem das Ger-man-American Partnership Programm (GAPP). Im Berichtsjahr ermöglichte GAPP Begegnungen zwischen ca. 10.000 Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern aus 48 US-Bundesstaaten und 16 Bundes-ländern. Es fördert den Aufbau langjähriger Partnerschaften der Schulen und sogar ganzer Städte miteinander. Mehr als 350.000 Teilnehmende haben in der Vergangenheit bereits an diesem Programm teilgenommen. Ne-ben der Förderung des Auswärtigen Amts erhält das Programm auch Mittel vom US State Department. Ein weiteres herausgehobenes Programm in den transatlantischen Beziehungen ist das Transatlantic Outreach Program (TOP) des Goethe-Instituts, das sich an amerikanische Lehrerinnen und Lehrer richtet und auf die Vermittlung eines realistischen Deutschlandbildes zielt. Neben der Zurverfügungstellung von Unterrichtsmate-rial stellen Studienreisen nach Deutschland den Kern des Programms dar. Seit 2003 haben mehr als 1.400 Leh-rerinnen und Fortbildner an Studienreisen teilgenommen. Der vom BMZ geförderte entwicklungspolitische Freiwilligendienst „weltwärts“ ermöglicht jungen Erwachse-nen in ausgewählten Ländern der OECD/DAC (Development Assistance Committee)-Liste der Entwicklungs-

10 https://innovationsfonds.jugendgerecht.de/international/

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Drucksache 19/11510 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode länder einen entwicklungspolitischen Lern- und Bildungsdienst, der ihnen umfassende Möglichkeiten des „Glo-balen Lernens“ eröffnet und sie für ein über den Freiwilligendienst hinausreichendes entwicklungspolitisches, gesellschaftliches Engagement motiviert und stärkt. Die Freiwilligen erwerben wichtige Kompetenzen der in-terkulturellen Kommunikation, der sozio-kulturellen Kooperation und der sozialen Verantwortung, die in einer zunehmend globalisierten Gesellschaft von großem Wert sind. weltwärts leistet damit einen Beitrag zur Stär-kung der zivilgesellschaftlichen Strukturen in den Partnerländern wie auch in Deutschland. Seit Beginn des Programms im Jahr 2008 sind über 37.600 Freiwillige in mehr als 80 Länder ausgereist. Seit November 2013 gibt es im weltwärts-Programm eine Süd-Nord-Komponente, mit der junge Menschen aus den Partnerländern des Globalen Südens in Deutschland einen Freiwilligendienst leisten können. Durch Auf-nahmen im Rahmen von weltwärts wird der gleichberechtigte Austausch zwischen Globalem Süden und Glo-balem Norden gefördert. Neben einem Erfahrungs- und Wissenstransfer durch den Dienst der Freiwilligen in Deutschland, werden auch die Partnerorganisationen in den Entwicklungsländern, die von der Multiplikatoren-wirkung und dem Engagement zurückkehrender Freiwilliger profitieren, gestärkt. Seit Beginn dieser Förderlinie wurden bisher über 2.000 Aufnahmen in Deutschland realisiert. Die jüngste Programm-Förderlinie (weltwärts-Außerschulische Begegnungsprojekte im Kontext der Agenda 2030) wurde im Jahr 2016 aufgelegt. Sie ermöglicht Jugendgruppen aus Deutschland und Partnerländern, ge-meinsame Projekte zur Umsetzung der siebzehn VN-Nachhaltigkeitsziele im gegenseitigen Austausch durch-zuführen. Bisher konnten dafür 1.048 Teilnehmende (paritätisch) aus Deutschland und Partnerländern gewon-nen werden. Das Programm weltwärts soll weiter ausgebaut werden. Neben dem BMFSFJ und dem BMZ fördert auch das Auswärtige Amt Projekte der außerschulischen Jugend-begegnung. Im Fokus stehen dabei Austauschformate, die durch bi- und trilaterale Abkommen begründet sind, so z.B. der Deutsch-Französische Entdeckungstag, die Mitteleuropa-, Osteuropa- sowie Südosteuropa-Pro-gramme des Deutsch-Französischen Jugendwerks und die Internationalen Jugendbegegnungsstätten in Auschwitz und Kreisau. Im Rahmen der Transformationspartnerschaften mit den Maghreb-Staaten und dem Nahen Osten und der zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland unterstützt das Auswärtige Amt ebenfalls den Austausch und Begegnungen zwischen Jugendlichen. Direkte Begegnungen durch Schul- oder Jugendaustausch oder durch den Freiwilligendienst kulturweit, in des-sen Rahmen deutsche Freiwillige bspw. als Assistenzlehrerinnen und -lehrer an Schulen im Ausland gehen, hinterlassen nach Ergebnissen einer Evaluation der Partnerschulinitiative PASCH besonders positive und nach-haltige Eindrücke bei Schülerinnen und Schülern.

Schwerpunkte des Jugendaustausches Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW) 2018 förderte das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) rund 8.000 Austauschprogramme, an denen ins-gesamt rund 175.000 junge Menschen teilnahmen. Das DFJW setzte seine Anstrengungen fort, mehr junge Menschen mit Mobilitätshindernissen in seine Programme zu integrieren. Bis zum Jahr 2020 soll ihr Anteil rund 20 Prozent betragen. Zunehmend will es auch dem Kompetenzverlust von Sprache, Kultur und Kenntnis über das Nachbarland bei künftigen jungen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern entgegentreten. Mit dem Projekt „Elysee 2.0.19“ riefen DFJW-Juniorbotschafterinnen und -botschafter junge Menschen in Deutsch-land und Frankreich dazu auf, ihre Ideen für die deutsch-französische Freundschaft des 21. Jahrhunderts zu formulieren. Die Ergebnisse wurden der Politik übergeben. Beim sogenannten „Entdeckungstag“ konnten Schü-lerinnen und Schüler Ministerien, Unternehmen und Organisationen besuchen und erleben, welche Chancen ihnen die Sprache und das Land der Nachbarn für ihr künftiges Berufsleben bieten. Zudem unterhält das DFJW ein Drittstaatenprogramm mit Ländern Mittel- und Osteuropas sowie Südosteuropas.11 In seiner besonderen Funktion führte das DFJW im November 2018 in Erinnerung des 100. Jubiläums des Endes Ersten Weltkriegs die internationale Jugendbegegnung „Youth for Peace“ in Berlin unter Teilnahme des Bun-despräsidenten Frank-Walter Steinmeier durch.

11 www.dfjw.org

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/11510 Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW) 2018 förderte das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) etwa 2.400 Projekte mit ca. 100.000 Teilnehmenden. Von besonderer Bedeutung war 2018 der Themenschwerpunkt „Vielfalt“, dessen Ziel es ist, bei jungen Men-schen Verständnis und Akzeptanz für Diversität zu fördern. Beispiele sind das Förderprogramm „Wege zur Erinnerung“, mit dem besonders qualifizierte deutsch-polnische Jugendbegegnungen an Erinnerungsorten des Zweiten Weltkriegs gefördert wurden, und die vom Auswärtigen Amt unterstützten trilateralen Projekte mit der Ukraine und anderen Ländern der östlichen Partnerschaft. Weitere Schwerpunktländer des trilateralen Aus-tauschs sind Frankreich, Israel und Tschechien. Um neue Themen für den Jugendaustausch zu erschließen sowie einen größeren Kreis von Lehrkräften und an Naturwissenschaften interessierten Jugendlichen für die Zusam-menarbeit zu gewinnen, ging das DPJW eine Kooperation mit dem Wissenschaftszentrum Kopernikus und der Deutschen Telekomstiftung ein. Damit werden experimentell und gestalterisch angelegte, wissenschaftlich-technische Projekte stärker in der pädagogischen Arbeit mit jungen Menschen genutzt.12

Deutsch-Griechisches Jugendwerk (DGJW) Die Einrichtung eines Deutsch-Griechischen Jugendwerks (DGJW) wurde im Berichtzeitraum weiter vorange-trieben. Er ist ein wesentlicher Beitrag zur deutsch-griechischen Verständigung. Im Oktober 2018 wurde an-lässlich des Griechenlandbesuchs von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier der Abkommenstext für das Jugendwerk von Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey und dem griechischen Generalsekretär für Ju-gend Pafsanias Papageorgiou paraphiert. Seit vier Jahren wird bei großen bilateralen Jugendforen mit über 100 Teilnehmenden für das Jugendwerk geworben. Seit 2016 hat das BMFSFJ mehr als 200 deutsch-griechische Jugendbegegnungen und Fachkräfteprogramme gefördert.

Deutsch-Britischer Jugendaustausch „UK-German-Connection“ (UKGC) wurde 2005 auf Initiative des damaligen Bundespräsidenten Horst Köhler und Königin Elizabeth II. etabliert und hat sich in den letzten zehn Jahren trotz seiner informellen Struktur zu einer äußerst erfolgreichen bilateralen Koordinierungsstelle für deutsch-britische Begegnungen im Schul- und Jugendbereich entwickelt. Deutschland ist das bisher erste und einzige Land Europas, mit dem Großbritannien ein solches Jugendaustauschbüro unterhält. Gerade vor dem Hintergrund der britischen Entscheidung für einen Austritt aus der EU wird eine solche bilaterale Regierungsinitiative signifikant an kultur- und bildungspoliti-scher Bedeutung gewinnen. UKGC setzte im Berichtsjahr seine erfolgreiche Arbeit in bisherigen Schlüsselbe-reichen fort. Diese umfassen thematische Austauschprojekte, bilaterale Jugendbotschafternetzwerke und Be-gegnungsprogramme für Schülerinnen und Schüler, Jugendliche, Lehrerinnen und Lehrer sowie einen Bera-tungsservice für Schul- und Jugendpartnerschaften. Ein besonderer Fokus lag dabei auf dem Dialog zwischen deutschen und britischen Jugendlichen zu aktuellen bildungs- und gesellschaftsrelevanten Themen (unter ande-rem Migration, Gedenken an den Ersten Weltkrieg, Identität, Inklusion, Integration, "Our Future in Europe"), auf Peer-to-Peer-Lernen sowie auf Multiplikatorentätigkeiten aller Programmteilnehmerinnen und -teilnehmer. Im Jahr 2017 haben die beiden damaligen Außenminister Sigmar Gabriel und Boris Johnson eine gemeinsame Erklärung zur Intensivierung des Schüler- und Jugendaustauschs abgegeben, wonach UKGC neu aufgestellt werden soll13. Im Jahr 2018 wurden zwischen deutscher und britischer Seite Gespräche geführt, wie eine Neu-aufstellung aussehen kann.

Deutsch-Türkischer Jugendaustausch Auf Grundlage der bereits seit 1994 bestehenden Ressortvereinbarung über jugendpolitische Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Türkei fanden im Berichtszeitraum fachpolitische Konsultationen beider Jugend-ministerien statt. Die Deutsch-Türkische Jugendbrücke wurde 2012 mit dem Ziel gegründet, den bilateralen Schüler- und Jugendaustausch zu stärken. Sie wird von der Stiftung Mercator und dem Auswärtigen Amt ge-fördert. Mit ihrer Arbeit unterstützt die Jugendbrücke junge Menschen dabei, das jeweils andere Land kennen und verstehen zu lernen und stellt sicher, dass sie auch in Zukunft Kontakte knüpfen und Freundschaften leben können. Seit 2014 wurden durch die Jugendbrücke bereits mehr als 6.500 Teilnehmende aus Deutschland und der Türkei in Austausch und Begegnung gebracht. Auch 2018 hat wieder eine Vielzahl von Maßnahmen in Deutschland und der Türkei stattgefunden. Höhepunkte waren Modellprojekte in den Themenbereichen Sport,

12 www.dpjw.org 13 www.ukgermanconnection.org

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Drucksache 19/11510 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Kulturelle Bildung und Digitalisierung ebenso wie die Erarbeitung einer Zukunftsvision gemeinsam mit Part-nern und Unterstützern.

Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch Das Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch Tandem hat in den Jahren 2017 bis 2019 den inhaltlichen Schwerpunkt „Gemeinsam erinnern für eine gemeinsame Zukunft“, der sich mit historisch-politischer Bildung im deutsch-tschechischen Kontext befasst. Neben dem außerschulischen Jugendaustausch ist das Programm „Freiwillige Berufliche Praktika“ ein Schwerpunkt der Arbeit der beiden Tandem-Büros. Mit diesem Programm soll jungen Menschen neue Berufserfahrung vermittelt und ihnen ermöglicht werden, sich weiter zu qualifizieren sowie ihre Chancen auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu steigern. Zugleich signali-sieren die Jugendlichen, die an einem freiwilligen beruflichen Praktikum teilnehmen, ihre Bereitschaft zu Mo-bilität und erwerben wertvolle interkulturelle Erfahrungen und zahlreiche Schlüsselkompetenzen sowohl im Alltag als auch im Berufsleben.

Deutsch-Israelischer Jugendaustausch Am deutsch-israelischen Jugendaustausch nahmen 2018 rund 7.000 Jugendliche in 350 Austauschprogrammen teil. Der Themenschwerpunkt in der bilateralen Zusammenarbeit „Living Diversity - Challenges and Perspecti-ves for Education and Youth Exchange“ konzentrierte sich im Jahr 2018 auf das Thema der Migrationsgesell-schaften. Die Migrationsgeschichten junger Menschen im deutsch-israelischen Jugendaustausch standen daher im Mittelpunkt. Mit der Einigung zwischen Bundesministerin Dr. Franziska Giffey und dem israelischen Erzie-hungsminister Naftali Bennett bei den deutsch-israelischen Regierungskonsultationen Anfang Oktober 2018 wurde die Grundlage für die Arbeiten an einem deutsch-israelischen Jugendwerk gelegt. So hat das BMFSFJ hat Mitte Dezember 2018 mit dem israelischen Erziehungsministerium die Bildung einer bilateralen Arbeitsgruppe (AG) zur Gründung des Jugendwerkes abgesprochen. Ein erstes Treffen der AG im Januar 2019 konnte wegen vorgezogener Neuwahlen in Israel und des dadurch stockenden Prozesses nicht statt-finden. Ein neuer Termin steht noch nicht fest. Der Bundestag hat dem BMFSFJ für 2019 1 Mio. Euro zur Gründung des DIJW zur Verfügung gestellt. Mit diesen Geldern wird eine bilaterale Trägerkonferenz im Juni in Berlin und ein bilaterale Jugendkongress im Herbst durchgeführt. Weitere Vorhaben sind in Planung.

Deutsch-Russischer Jugendaustausch Die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch gGmbH hat als das deutsche nationale Koordinierungsbüro für den deutsch-russischen Jugendaustausch im Jahr 2018 276 außerschulische sowie 170 schulische Maßnah-men gefördert. Insgesamt haben 13.150 Jugendliche aus beiden Ländern am Austausch teilgenommen. Das Auswärtige Amt begleitet die Arbeit der Stiftung im Rahmen des Kuratoriums der Stiftung und des Deutsch-Russischen Rates für jugendpolitische Zusammenarbeit. Ziel der Unterstützung und Förderung des deutsch-russischen Jugendaustausches ist es, Jugendliche zu ermutigen, einander besser kennenzulernen, Stereotype zu überwinden und den Dialog zu festigen.

Deutsch-Afrikanische Jugendinitiative Die Deutsch-Afrikanische Jugendinitiative des BMZ zielt auf den Ausbau von Jugendbegegnungen, Lernauf-enthalten und Freiwilligendiensten zwischen afrikanischen Ländern und Deutschland. 2018 nahmen insgesamt rund 2.300 junge Menschen aus Deutschland (Outgoing) und aus afrikanischen Ländern (Incoming) an den entwicklungspolitisch ausgerichteten Programmen „weltwärts“, ASA und ENSA teil. In einer politischen Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union unterstützt die Deutsch-Afrikanische Jugend-initiative in den Pilotländern Benin, Südafrika und Tansania Vorhaben von lokalen Partnern zur Stärkung der zivilgesellschaftlichen Struktur zur Durchführung von Jugendaustausch und Freiwilligendiensten. 2018 wurde ein Innovationsfond zur Unterstützung der Alumni-Arbeit und Capacity Building bei afrikanischen Partnern von Jugendaustausch- und Freiwilligendiensten gestartet.

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/11510 Working Holiday Programm des Auswärtigen Amts Deutschland hat mit Argentinien, Australien, Brasilien (noch nicht in Kraft), Chile, Hongkong, Israel, Japan, Neuseeland, Südkorea, Taiwan und Uruguay Vereinbarungen bzw. gemeinsame Erklärungen über „Working Holiday“-Aufenthalte und mit Kanada zu Jugend und Jugendmobilität (Youth Mobility Agreement) geschlos-sen. Die maximal zwölfmonatigen Aufenthalte sollen jungen Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren Einblicke in Kultur und Alltagsleben des jeweils anderen Landes sowie persönliche Erfahrungen vermitteln. Die Programme sind auf Gegenseitigkeit angelegt und sollen weiter ausgebaut werden. Die Verhandlungen mit Kolumbien, Mexiko und Peru wurden im Berichtszeitraum fortgesetzt.

IV.2.5 kulturweit und naturweit Der vom Auswärtigen Amt 2009 gemeinsam mit der Deutschen UNESCO-Kommission ins Leben gerufene Freiwilligendienst kulturweit ermöglicht jungen Menschen im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres intensive Lernerfahrungen an Kultur- und Bildungseinrichtungen außerhalb Deutschlands. 2018 nutzten 483 junge Menschen diese Chance. Die 18- bis 26-Jährigen leisten ihren sechs- oder zwölfmonatigen Einsatz zum Beispiel als Assistenz im Deutschunterricht an der Europaschule Tiflis, in der Kulturprogramm-Abteilung am Goethe-Institut Ho-Chi-Minh-Stadt oder im DAAD-Informationszentrum Bogotá. kulturweit-Freiwillige erhalten so die Möglichkeit, wertvolle Kompetenzen im Ausland zu erwerben. Gleichzeitig vermitteln die Freiwilligen ein aktuelles und facettenreiches Bild der deutschen Gesellschaft und transportieren umgekehrt differenzierte Bilder ihrer Gast-länder zurück ins Inland. Seit 2009 konnten insgesamt 3.760 Freiwillige mit kulturweit den eigenen Blick in der Fremde schärfen und neue Perspektiven mit nach Hause bringen. Auch nach ihrer Rückkehr bleiben die Freiwilligen Teil eines star-ken Netzwerks, das sich für eine weltoffene Gesellschaft engagiert und bürgerschaftliches Engagement lebt. Gemeinsam mit kulturweit können sie sich zu Themen wie Nachhaltigkeit und dem UNESCO-Welterbe wei-terbilden und lernen, selbst Seminare durchzuführen. Zusätzlich zum Kernprogramm der Entsendung konnten sich auch 2018 erneut zehn junge Frauen aus Nordafrika und dem Nahen Osten für drei Monate in Kultur- und Bildungseinrichtungen in Deutschland engagieren. Am 1. Oktober 2018 begann die Bewerbungsphase für den neuen Natur-Freiwilligendienst naturweit, der das Programm kulturweit ab März 2019 ergänzen wird. Die naturweit-Freiwilligen werden sich weltweit im Welt-naturerbe, in UNESCO-Biosphärenreservaten und in UNESCO-Geoparks engagieren. Der sechsmonatige Ein-satz an diesen Orten stärkt das Verständnis von UNESCO-Stätten als Zeugnisse der Geschichte und ermöglicht den Freiwilligen, sich mit Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen. Das neue Programm demonstriert damit das im Koalitionsvertrag verankerte Interesse der Bundesregierung an einer verstärkten Förderung des freiwilligen En-gagements junger Menschen auch in der AKBP.

IV.2.6 Internationale Sportförderung Sport besitzt ein großes Potenzial zur Förderung von Dialog und Verständigung zwischen gesellschaftlichen Gruppen. Sportvereine bilden vorpolitische Freiheitsräume, in denen sich diese soziale Kraft entfalten kann. Zudem hat Sport eine außerordentliche Breitenwirkung. Im Idealfall kann er dazu beitragen, in einem Land gesellschaftliche Fortschritte anzustoßen. Frauen- und Mädchensport kann die Gleichstellungspolitik fördern, Behindertensport eine verbesserte Inklusion vorbereiten helfen. Sport trägt auch zur besseren Integration von Randgruppen – z.B. Flüchtlingen – bei. Solche Möglichkeiten einer gesellschaftlichen Verständigung im Be-reich des Sports zu nutzen, ist und bleibt seit mehreren Jahrzehnten das Hauptziel der Internationalen Sportför-derung des Auswärtigen Amts, die ihre Arbeit hauptsächlich geographisch auf Entwicklungsländer und thema-tisch auf den Breitensport konzentriert, weil dort der entsprechende Bedarf am größten ist. Neben 19 thematisch und geographisch breit gestreuten Kurzzeitprojekten mit einer Dauer von zwei Wochen bis zu sechs Monaten wurden im Berichtszeitraum die Langzeitprojekte mit einer Laufzeit von zwei bis vier Jahren „Fußball“ im Kosovo und „Kids Leichtathletik“ in Bolivien fortgesetzt und das Langzeitprojekt „Mäd-chen- und Frauenfußball“ in Uruguay abgeschlossen. In Gambia startete das Langzeitprojekt „Fußball“ mit der renommierten Trainerin und ehemaligen Weltklassespielerin Monika Staab und Staatsministerin im Auswärti-gen Amt Michelle Müntefering als Schirmherrin in seine erste Phase. Die Vorbereitungen zu dem Langzeitpro-jekt „Fußball“ in Botsuana konnten 2018 so weit vorangetrieben werden, das es im Februar 2019 starten konnte.

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Drucksache 19/11510 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die traditionell geförderten Trainerkurse an der Sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig und des Deutschen Leichtathletikverbandes (DLV) in Mainz fanden auch 2018 erfolgreich statt. Die Internationalen Trainerkurse (ITK) Leipzig boten Kurse mit der üblichen Laufzeit von fünf Monaten jeweils zweimal im Sport-management, Tischtennis, Konditionstrainer, Fußball und Basketball an. In Mainz endete der 40. jährliche Stu-dienkurs im Juli 2018 und der 41. begann im Folgemonat. Aufbauend auf die Sportförderung im Rahmen der AKBP betreibt das BMZ im Rahmen seiner entwicklungs-politischen Zusammenarbeit eine gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen in Entwicklungsländern über den Sport, also eine „Entwicklung durch Sport“ mit dem geographischen Schwerpunkt auf Afrika. Sport wird als Instrument genutzt, um entwicklungspolitische Ziele zu erreichen und die Wirkungen von entsprechen-den Maßnahmen zu erhöhen. Im Vordergrund steht die Förderung von Gesundheit, Bildung und Integration, z.B. durch pädagogisch angeleitete Trainings in verschiedenen Sportarten, die darüber hinaus Wissen und sozi-ale Kompetenzen vermitteln. Neben seiner Internationalen Sportförderung unterstützt das Auswärtige Amt bei sportlichen Großveranstaltun-gen im Ausland in enger Kooperation mit den Auslandsvertretungen vor Ort und Sportverbänden. 2018 sind hier die Olympischen und paraolympischen Winterspiele in Pyeonchang, die Fußball-Weltmeisterschaft in Russland – hier wurden vor allem auch bei zivilgesellschaftlichen Projekten Unterstützung gewährt – und die Leichtathletik-Europameisterschaft in Berlin zu nennen. Außerdem unterstützte die Bundesregierung den DFB durch die Übernahme von Regierungsgarantien bei dessen erfolgreicher Bewerbung zur UEFA-Fußball-Euro-pameisterschaft 2024.

IV.2.7 AArtist in Residence-Programm Kunst und Kultur müssen in unserer globalisierten Welt immer auch grenzüberschreitend gedacht werden. Die Trennung zwischen Innen und außen ist aus der Zeit gefallen – auch in der Kunst. Deshalb hat das Auswärtige Amt gemeinsam mit dem Landesverband Berliner Galerien 2016 das Programm „AArtist in Residence“ initiiert, das sich in den vergangenen drei Jahren zu einem festen Baustein der Auswär-tigen Kulturpolitik entwickelt hat. Das Programm richtet sich an ausgewählte Künstlerinnen und Künstler, die entweder aus dem Ausland stammen oder die sich in ihren Arbeiten stark mit dem Ausland auseinandersetzen. Ziel ist es, kulturelle Koproduktionen und grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu ermöglichen. Zugleich geht es mit Blick auf das Deutschlandbild im Ausland darum, Berlin als ein internationales Drehkreuz für zeitgenössische Kunst zu stärken, internationa-les künstlerisches Potenzial zu nutzen und wiederum nach außen zu spiegeln. Pro Jahr erhalten drei von einer unabhängigen Jury ausgewählte Stipendiatinnen und Stipendiaten die Möglich-keit, jeweils für drei Monate im Atelier auf dem Dach des Auswärtigen Amts zu arbeiten. Die entstandenen Werke werden sowohl im Auswärtigen Amt als auch in den die Künstler vertretenden Berliner Galerien ausge-stellt. 2018 setzte sich zunächst Yvon Chabrowski künstlerisch mit Bewegungsmustern, mit denen Überwachungs-systeme gespeist werden, auseinander. Anschließend ließ sich Walter Yu in seinem Projekt „Odyssee“ von Expeditionen und Migrationsbewegungen aus der Literatur und Lyrik inspirieren und schließlich beschäftigte sich Manaf Halbouni im Rahmen von „What if“ mit der Fiktion einer Eroberung und Kolonialisierung Europas durch das osmanische Reich und den arabisch geprägten Raum.

IV.2.8 CrossCulture-Programm des Instituts für Auslandsbeziehungen (ifa) Mit dem CrossCulture-Programm (CCP) verfolgt das Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) als Partner des Auswärtigen Amtes das Ziel, zivilgesellschaftliche Netzwerke zwischen Deutschland und der Welt nachhaltig zu stärken. Das aus Mitteln des Auswärtigen Amts finanzierte Austauschprogramm ermöglicht gesellschaftlich engagierten jungen Menschen zwei- bis dreimonatige, individuell vermittelte Hospitationen bei Partnerorgani-sationen in einem anderen Land. Jährlich nehmen rund 80 Berufstätige und Ehrenamtliche aus über 35 Ländern am Programm teil. Sie kommen vorwiegend aus Nordafrika, dem Nahen und Mittleren Osten, Zentral- und Südostasien sowie Ländern der östlichen Partnerschaft und Russland. Interessierte aus Deutschland können sich ebenso für ein Stipendium in den genannten Regionen bewerben. Die Einsatzgebiete sind vielfältig. Sie reichen von politischer Bildung über Menschenrechte und Frieden, Medien und Kultur bis hin zu nachhaltiger Entwick-lung. Ein stetig wachsendes Netzwerk von bisher mehr als 650 CCP-Alumni ermöglicht auch nach Abschluss der beruflichen Stipendienaufenthalte einen intensiven Erfahrungs- und Wissensaustausch.

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/11510 IV.2.9 Petersburger Dialog Auch 2018 förderte das Auswärtige Amt den Petersburger Dialog, der 2001 zur Förderung der Verständigung zwischen der deutschen und russischen Zivilgesellschaft ins Leben gerufen wurde. Er steht unter der Schirm-herrschaft der Bundeskanzlerin und des Präsidenten der Russischen Föderation. Immer abwechselnd in Deutschland und in Russland ausgerichtet, fand die 17. Jahrestagung des Petersburger Dialogs dieses Jahr am 7. und 8. Oktober 2018 in Moskau statt. Unter dem Motto „Vertrauen bilden, Partner-schaft stärken: Zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit zwischen Russland und Deutschland als Impuls für den zwischenstaatlichen Dialog“ nahmen an ihr deutsche und russische Expertinnen und Experten und Vertreterin-nen und Vertreter des öffentlichen Lebens teil. Über das Jahr verteilt arbeitete der Petersburger Dialog in zehn Arbeitsgruppen zu den Themen Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Bildung und Wissenschaft, Kultur, Me-dien, ZukunftsWerkstatt, Kirchen, ökologische Modernisierung sowie Gesundheit und Soziales. Das Deutsch-Russische Forum e. V. (DRF) übernimmt für den deutschen Petersburger Dialog die Geschäftsstellenfunktion.

IV.2.10 Deutsch-Russisches Themenjahr Die seit 2014 regelmäßig stattfindenden deutsch-russischen Themenjahre ermöglichen es, auch angesichts po-litischer Differenzen ein Signal für partnerschaftliches Engagement zwischen Deutschland und Russland zu setzen. Zugleich sind sie ein Mittel, einer drohenden Entfremdung beider Gesellschaften entgegenzuwirken. Das deutsch-russische Jahr der kommunalen und regionalen Partnerschaften 2017/2018 wurde mit der Ab-schlussveranstaltung am 14. September 2018 im Auswärtigen Amt mit über 900 Teilnehmenden und in Anwe-senheit beider Außenminister erfolgreich beendet. Damit baute die Bundesregierung auf ihre kontinuierlichen Bemühungen um Annäherung durch Dialog auf zivilgesellschaftlicher Ebene mittels regionaler und kommuna-ler Partnerschaften auf. Am 6. Dezember 2018 wurde das neue, unter der Schirmherrschaft von Bundesaußenminister Heiko Maas und seines russischen Amtskollegen Sergei Lawrow stehende, deutsch-russische Themenjahr der Hochschulkoope-ration und Wissenschaft 2018 bis 2020 eröffnet und dazu eine gemeinsame Erklärung abgegeben. Das Themen-jahr soll der Breite und der Intensität bilateraler Wissenschaftskontakte und Hochschulkooperationen sowie Vorzügen und Attraktivität der Wissenschaftslandschaft in beiden Ländern zusätzliche öffentliche Aufmerk-samkeit und Sichtbarkeit verleihen. Koordinator auf deutscher Seite ist der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) unter Mitwirkung des Deutschen Wissenschafts- und Innovationshaus Moskau (DWIH).

IV.2.11 Förderung deutscher Minderheiten in Mittel- und Osteuropa einschließlich der Nach-folgestaaten der UdSSR

Die deutschen Minderheiten in Mittel- und Osteuropa sowie in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjet-union zählen nach wie vor über eine Million Angehörige. Gerade in krisenbehafteten Zeiten können die deut-schen Minderheiten Brücken zwischen Deutschland und ihren Heimatländern in den Bereichen Politik, Wirt-schaft, Gesellschaft und Kultur bauen. Sie bilden gemeinsam mit den nach Deutschland ausgesiedelten Deut-schen ein wichtiges Element der bilateralen Beziehungen Deutschlands mit diesen Staaten. Die Förderung der deutschen Minderheiten in 17 Staaten geschieht im Bewusstsein der Folgen des Zweiten Weltkriegs und ist Ausdruck einer besonderen historischen Mitverantwortung. Länderübergreifende Partnerschaften und Netz-werke der deutschen Minderheiten fördern zudem den interkulturellen Dialog. Es ist der Bundesregierung ein Anliegen, die deutschen Minderheiten vor Ort zu unterstützen, sie in ihrer Iden-tität zu stärken und den Erhalt historisch gewachsenen kulturellen Erbes zu sichern. Dabei sind Jugendliche und junge Erwachsene, die die Zukunft der Minderheiten vor Ort gestalten, besonders wichtige Zielgruppen. Ihre Förderung wird durch Haushaltsmittel des BMI und des Auswärtigen Amts finanziert. Das BMI unterstützt in erster Linie gemeinschaftsfördernde, identitäts- und verbandsstärkende und humanitär-soziale Maßnahmen und legt daneben besonderen Wert auf minderheitenspezifische Sprachmaßnahmen mit kultureller Komponente. Der Schwerpunkt der Förderung des Auswärtigen Amtes liegt auf kulturellen, sprach- und bildungspolitischen Vorhaben. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert darüber hinaus im Rah-men des § 96 Bundesvertriebenengesetz Maßnahmen, die der Bewahrung, Erforschung und Vermittlung des kulturellen Erbes der historischen deutschen Ost- und Siedlungsgebiete im östlichen Europa dienen, darunter auch Einzelvorhaben des Denkmalerhalts.

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Drucksache 19/11510 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Besonderen Wert legt die Bundesregierung auf den Austausch der Minderheiten untereinander, der unter ande-rem während der Tagung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Minderheiten (AGDM) die jährlich in Berlin staat-findet, möglich wird.

IV.3 Weiterentwicklung der Strategischen Kommunikation Im analogen sowie im digitalen Raum ist das Auswärtige Amt mit Personen, Inhalten und technischen Struktu-ren präsent, um zu Schwerpunktthemen deutscher Außenpolitik nachhaltig zu kommunizieren. Dabei werden die regionale Ausrichtung von Kommunikation und Analyse der Stimmungslage in Regionen immer wichtiger. Diverse Staaten betreiben koordinierte regionale Kommunikation und nutzen verstärkt ihre Kanäle, um die deutsche Außenpolitik zu konterkarieren oder vorsätzliche Falschmeldungen zu verbreiten. Künftig wird es daher noch stärker als bislang darum gehen, eigene Themen mit regionaler Wirkung zu setzen und so das au-ßenpolitische Interesse zu wahren. Eine wirkungsorientierte Kommunikation im In- und Ausland wird für die deutsche Außenpolitik immer wich-tiger, denn unser kommunikatives Umfeld hat sich grundlegend geändert. Die Digitalisierung hat die Grundbe-dingungen von Kommunikation radikal verändert. Die sozialen Medien verlangen schnelle, direkte Kommuni-kation und Interaktion mit der Öffentlichkeit über klassische Pressearbeit hinaus. Desinformation, Echo-Kam-mern und technische Neuerungen wie deep fakes14 und social bots15 erschweren einen faktenbasierten Diskurs. Hierdurch stehen wir global vor großen Herausforderungen, da insbesondere autoritäre Staaten auf diese Weise versuchen, den eigenen Einfluss auszubauen. Für Deutschland kommt hinzu, dass Interesse und Erwartungen an uns weltweit steigen, während die eigene Bevölkerung mehr Verantwortungsübernahme in vielen Bereichen weiterhin eher skeptisch sieht. Der Bereich Strategische Kommunikation wurde 2016 im Auswärtigen Amt gegründet. Die wichtigsten aktu-ellen Kommunikationskampagnen betreffen die Aufklärung zu Flucht und Migration, die Europakommunika-tion, das Deutschlandjahr in den USA 2018/2019 sowie weitere Themen wie unter anderem die deutsche Mit-gliedschaft im VN-Sicherheitsrat, Agenda 2030 und Menschenrechte. Neben den Kanälen der Zentrale des Aus-wärtigen Amtes und der Auslandsvertretungen sind wichtige Instrumente die neuen Regionalen Deutschland-zenten, die Deutschland-Plattform sowie die Projektförderung der Deutschen Welle. Der Bereich Strategische Kommunikation hat die Fähigkeiten des Auswärtigen Amts in diesem Bereich konse-quent weiterentwickelt – unter anderem zur Verfolgung und Ausspielung digitaler Kommunikation in den So-zialen Medien, durch die Zusammenarbeit mit extern beauftragten Redaktionsmitgliedern und durch Ausrich-tung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen. Ein Schwerpunkt liegt darüber hinaus im Fähigkeitenausbau zum Umgang mit Desinformation sowie in der internationalen Koordinierung der diesbezüglichen Anstrengun-gen.

IV.3.1 Auslandskommunikation zu Flucht und Migration Die Entscheidung von Menschen in Konfliktregionen sich auf den Weg nach Europa zu machen, ist schwer-wiegend und basiert häufig auf der bewussten Desinformation von Schleppern. Deshalb informiert das Auswär-tige Amt seit 2015 gezielt in den Herkunfts- und Transitländern über die Gefahren und Kosten irregulärer Mig-ration, über legale Wege, die Möglichkeit (freiwilliger) Rückkehr sowie das deutsche Engagement zur Minde-rung von Fluchtursachen und zur Schaffung von Bleibeperspektiven vor Ort. Ziel ist es, (potentiellen) Migran-ten sowie Flüchtlingen eine informierte Entscheidung zu ermöglichen. Seit Oktober 2017 informiert die Seite „Rumours about Germany – facts for migrants“16 faktenbasiert über diese Themen. Inzwischen ist die Website in sieben Sprachen (Arabisch, Dari, Englisch, Farsi, Französisch, Tigrinja und Urdu) verfügbar. „Rumours about Germany“ wird in den Herkunfts- und Transitländern über TV- und Radio-Kampagnen beworben. Ein Social-Media-Team verbreitet die Inhalte der Seite aktiv in den sozialen Me-dien – und damit dort, wo viele der Gerüchte entstehen. Neben der eigenen Kommunikation arbeitet das Aus-wärtige Amt mit Partnern zusammen. Im Jahr 2018 wurden etwa 50 Projekte von internationalen Organisatio-nen, NGOs und Medienpartnern (darunter auch die Deutsche Welle) gefördert.

14 Bei sogenannten deep fakes handelt es sich um Manipulationen von Videomaterial, welche nur sehr schwer als unecht identifizierbar

sind. 15 Unter einem social bot wird ein automatisierter Account verstanden, welcher u.a. automatisch Inhalte ausspielen und „Likes" verge-

ben kann. 16 www.rumoursaboutgermany.info

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/11510 Die Deutsche Welle, die institutionell von der BKM finanziert wird, leistet einen wichtigen Beitrag dafür, dass sich Menschen weltweit, gerade auch in Krisengebieten, unabhängig und objektiv über Geschehnisse in der Welt informieren können. Mit Blick auf die Migrations- und Flüchtlingsthematik betreibt sie mit ihren Ange-boten in allen Formaten (TV, Radio, Online, Soziale Medien) und Sprachen - insbesondere in Afrika und im arabischen Raum - eine umfassende Aufklärung. Diese umfasst Ursachen von Migration und Flucht, Informa-tionen über die oft lebensgefährliche Reise bis hin zur Ankunft und dem, was Flüchtlinge und Asylsuchende in Deutschland und Europa erwartet. Verlässliche Informationen über Risiken von Migrationsrouten und die Per-spektiven für Migranten und Flüchtlinge in Europa können diesen helfen, Chancen und Risiken ihrer Entschei-dung abzuwägen. Eine unabhängige Berichterstattung kann zudem gezielter Desinformation entgegenwirken.

IV.3.2 Umgang mit Desinformation Unterschiedliche staatliche und nicht-staatliche Akteure versuchen, durch die gezielte und absichtliche Verbrei-tung falscher oder irreführender Informationen Einfluss auf Gesellschaften und politische Debatten zu nehmen. Dem Phänomen Desinformation darf die Bundesregierung nicht mit Gegenpropaganda begegnen und auch das Entkräften einzelner Fälle von Desinformation wäre kein ausreichender Ansatz. Stattdessen setzt die Bundesregierung, insbesondere auch der Bereich Strategische Kommunikation im Aus-wärtigen Amt, auf die Intensivierung und Professionalisierung der eigenen Kommunikation, um Informationen zu deutscher (Außen)-Politik besser zugänglich zu machen und zielgruppenorientiert zu kommunizieren. Dazu arbeitet der Bereich Strategische Kommunikation mit unterschiedlichen Botschaften, beispielsweise im Balti-kum, eng zusammen. Auf nationaler Ebene wurde die enge Vernetzung innerhalb der Bundesregierung zum Thema „Umgang mit Desinformation“ im Jahr 2018 weiter fortentwickelt. Dies spielt vor allem in Hinblick auf die verschiedenen Dimensionen des Themas eine zentrale Rolle. Die Förderung von unabhängigen Medien sowie Journalistinnen und Journalisten, die Sensibilisierung der Bevölkerung gegenüber den Herausforderungen von Desinformation sowie die Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft macht einen eng vernetzten Ansatz innerhalb der Bundes-regierung essentiell. So hat die Deutsche Welle beispielsweise die Plattform "Truly Media" entwickelt, mit der Journalisten Desin-formationen schnell aufdecken können. Sie bietet die Nutzung der Plattform auch Dritten an. Darüber hinaus ist die Deutsche Welle an weiteren Kooperationsprojekten beteiligt. Das von der EU kofinanzierte „WeVerify“ dient beispielsweise der Verifizierung von Inhalten aus sozialen Netzwerken einschließlich der Erstellung einer Datenbank bekannter Fakes. Das zeitnah startende Projekt „Digger“ dient der Erkennung von deep fakes. Zu-dem bieten Deutsche Welle und Deutsche Welle Akademie Verifizierungstrainings und Präsentationen zum Thema Propaganda und Erkennung von Falschinformationen an und pflegen einen regen Austausch mit Orga-nisationen, die im Bereich Verifizierung und Faktencheck aktiv sind. Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union zentral für den Erfolg der Bemühun-gen gegen Desinformation. Bereits im April 2018 hatte die Europäische Kommission eine Mitteilung zur Be-kämpfung von Desinformation im Internet veröffentlicht. Führende Vertreter der Plattformindustrie (Facebook, Google, etc.) haben sich als Reaktion auf die Mitteilung in einem Verhaltenskodex gegen Desinformation unter anderem dazu verpflichtet, politische Werbung transparenter zu machen. Außerdem hat die Europäische Kom-mission im September 2018 ein Maßnahmenpaket zur Gewährleistung freier und fairer Europawahlen veröf-fentlicht, das Empfehlungen zur Bekämpfung von Desinformation im Zusammenhang mit Europawahlen ent-hält. Des Weiteren haben der Europäische Auswärtige Dienst und die Europäische Kommission durch die Verab-schiedung des Aktionsplans gegen Desinformation im Dezember 2018 ihre Arbeit weiter intensiviert. Der Ak-tionsplan schafft eine Basis für einen besseren innereuropäischen Austausch zu Desinformation sowie zur ver-besserten Kommunikation von EU-Inhalten.

IV.3.3 Das Deutschlandbild im Ausland Eine wichtige Säule der Strategischen Kommunikation des Auswärtigen Amts ist die Förderung des Deutsch-landbildes im Ausland (DiA). Ziel ist es, über Deutschland zu informieren, Interesse und Sympathie für Deutschland zu wecken, Diskurse zwischen Menschen und Gesellschaften in aller Welt zu ermöglichen, Wege zu ebnen für persönliche Begegnungen sowie Austausch durch Kommunikation zu befördern. Gleichzeitig stärkt die DiA-Kommunikation das Vertrauen in die deutsche Politik, weil sie gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Entwicklungen erläutert und politische Entscheidungen nachvollziehbar macht. Die DiA-Kom-

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Drucksache 19/11510 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode munikation wird sowohl von der Zentrale des Auswärtigen Amts als auch von den Auslandsvertretungen be-trieben. Mit den neuen Regionalen Deutschlandzentren in Kairo, Mexiko und Pretoria wird in den Regionen der arabischsprachigen Welt, im spanischsprachigen Amerika sowie im englischsprachigen Afrika über Deutsch-land informiert. Die regionalen Deutschlandzentren werden seit 2018 aufgebaut und sollen bis Sommer 2019 funktionsfähig sein. Die Möglichkeiten regionaler Kommunikation sollen auch durch den Aufbau weiterer Re-gionaler Deutschlandzentren genutzt werden. Mit der „Deutschland-Plattform“ hat die DiA-Kommunikation im Berichtszeitraum neue Kommunikationsfor-mate ausgebaut. Ankerpunkt dieser Plattform ist die Webseite www.deutschland.de, die täglich über Deutsch-land berichtet und in zehn Sprachen erscheint. Mehrsprachige Auftritte der Plattform auf Facebook, Twitter und Instagram laden zum interaktiven Austausch zu Deutschland ein. Zudem stellt das gedruckte Magazin „Deutschland-Edition“ in bis zu elf Sprachen für Deutschland bedeutende Themen vor. Im Berichtszeitraum erschien eine Ausgabe zum Thema „#EuropeUnited – Menschen und Ideen für Europa“. Weiterhin steht mit dem crossmedialen Produkt „Tatsachen über Deutschland“ sowohl in gedruckter Form als Handbuch als auch im Internet eine kompakte Information zu Deutschland in zahlreichen Sprachen zur Verfügung. Das Bild, das sich Menschen weltweit von Deutschland machen, speist sich aus verschiedenen Quellen. Ebenso vielfältig ist das Instrumentarium, das das Auswärtige Amt zur Förderung und Pflege des DiA bereithält. Dazu zählen auch das Besucherprogramm der Bundesrepublik Deutschland sowie Vortragsreisen. Jährlich werden ca. 1.000 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus dem Ausland nach Deutschland eingeladen und haben so die Möglichkeit, Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur in Deutschland persönlich zu erleben. Zudem nimmt die aus dem Etat der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanzierte Deutsche Welle (DW) in der Vermittlung des DiA eine wichtige Rolle ein. Die DW steht weltweit für Meinungs- und Pressefreiheit, den Schutz von Menschenrechten, die Vermittlung demokratischer Prinzipien und das Modell der sozialen Marktwirtschaft. Das BMBF fördert bereits seit dem Jahr 2006 unter der Marke „Research in Germany“ weltweit Kommunika-tionsmaßnahmen zur Bewerbung des Forschungs- und Innovationsstandorts Deutschland.

IV.3.4 Bürgerdialoge Aktive Außenpolitik braucht Transparenz und die Verankerung in der eigenen Bevölkerung. Deshalb sucht das Auswärtige Amt den Dialog mit den Menschen in Deutschland. Das Auswärtige Amt hat seine Anstrengungen einer dauerhaften kommunikativen Öffnung verstärkt und verstetigt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Aus-wärtigen Amts haben auch 2018 regelmäßig in öffentlichen Diskussionsveranstaltungen von Flensburg bis Frei-burg und von Duisburg bis Dresden mit Bürgerinnen und Bürgern über die Rolle und Verantwortung Deutsch-lands in Europa und der Welt diskutiert. Dazu hat das Auswärtige Amt auch die Diskussion mit Schülerinnen und Schülern gesucht. Mit verschiedenen Werkstattformaten wurde das Angebot der öffentlichen Diskussionen um konsultative Elemente ergänzt. Schließlich gibt das Auswärtige Amt über ein Podcast-Format („Podcast vom Posten“) Einblicke in wichtige Felder der Außenpolitik. Europa war eines der Schwerpunktthemen der Bürgerdialoge des Auswärtigen Amts. Mit der Dialogreihe „Wir gemeinsam in Europa“ wurden zahlreiche öffentliche Diskussionsveranstaltungen im ganzen Bundesgebiet durchgeführt. Außenminister Heiko Maas diskutierte mit 400 Bürgerinnen und Bürgern am Tag der offenen Tür im Auswärtigen Amt über die Zukunft Europas. Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, hat sich bei Veranstaltungen mit der Stiftung Genshagen und der Deutschen Welle in Bonn mit den Bürgerinnen und Bürgern über den Stellenwert von Kultur und Medien in Europa ausgetauscht. Darüber hinaus beteiligte sich die Bundesregierung an den europaweiten Bürgerdialogen zur Zukunft Europas, um die Diskussion um die Zukunft Europas in die Mitte der Gesellschaft zu tragen. Zwischen Mai und Oktober 2018 haben in diesem Rahmen in Deutschland rund 120 Bürgerdialoge stattgefunden. Im transatlantischen Verhältnis werden unter der neuen US-Administration jahrzehntelange Gewissheiten auf den Prüfstand gestellt. Deutschland und Europa sehen sich vor neue Herausforderungen gestellt. Mit einer Di-alogreihe zu den transatlantischen Beziehungen wurden Bürgerinnen und Bürger in den Diskussionsprozess hierzu einbezogen. In den Wochen vor der Fußball-WM im Sommer 2018 in Russland veranstaltete das Auswärtige Amt an ver-schiedenen Orten in Deutschland eine Dialogreihe zum bilateralen Verhältnis zwischen Deutschland und Russ-land.

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/11510 IV.3.5 Medienförderung Unabhängiger Qualitätsjournalismus und dessen kritische Rezeption in der Zivilgesellschaft sind unverzicht-bare Elemente freier und pluralistischer Gesellschaften. Gemeinsam mit Partnern wie der Deutschen Welle Akademie oder der taz Panter Stiftung unterstützt das Auswärtige Amt im Rahmen seiner Medienförderung Workshops, Trainings und Dialogformate, in denen Journalisten, zivilgesellschaftliche Medienschaffende so-wie Vertreterinnen und Vertreter von Regierungen gezielt geschult werden und sich vernetzen können. Der Ansatz ist flexibel und richtet sich nach den konkreten Bedürfnissen der Partner vor Ort. Die jeweiligen Themen und Inhalte sind dabei so unterschiedlich wie die Länder, in denen die Programme stattfinden. So wurden im Berichtszeitraum Initiativen zu Themen wie Fake News, Hate Speech, Umwelt- und Ressourcenschutz, Klima-wandel oder Migration gefördert. In Ländern, in denen es an professionalisierter Journalistenausbildung man-gelt, wurden Schulungen oder Austauschprogramme in deutsche Redaktionen organisiert. Im Zeitalter der so-zialen Medien sind neben Journalisten auch andere medienschaffende Mitglieder der Zivilgesellschaft Ziel-gruppe von Projekten zur Medienkompetenz.

IV.4 Europa stärken Europa ist nicht nur ein politisches und wirtschaftliches, sondern auch ein kulturelles Projekt. Dies ist auch im aktuellen Koalitionsvertrag festgehalten. Dementsprechend setzt sich die Bundesregierung für eine Stärkung des Beitrags von Kultur und Bildung zu einem gemeinsamen Europa ein. Dabei liegt das Augenmerk insbeson-dere auf der Förderung einer gemeinsamen europäischen Identität und des Zusammenhalts in einem freiheitli-chen und demokratischen Europa. Deutschland beteiligte sich mit einer Vielzahl von lokalen, regionalen, bundesweiten und internationalen Ver-anstaltungen aktiv am Europäischen Kulturerbejahr (European Cultural Heritage Year). Mit dem European Cul-tural Heritage Summit, das unter dem Motto „Sharing Heritage – Sharing Values“ vom 18. bis 24. Juni 2018 in Berlin stattfand, richtete Deutschland die größte Einzelveranstaltung des Europäischen Jahres aus. Für die Durchführung gesamtstaatlich bedeutsamer Projekte standen auf Bundesebene für die Jahre 2017 und 2018 jeweils 3,6 Mio. Euro im Haushalt der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) zur Verfügung. Zudem leistete Deutschland mit der Vernetzung internationaler Programme zum Schutz des kulturellen Erbes einen Beitrag zu einer engeren europäischen Zusammenarbeit im Kulturbereich. So stand die Vernetzung inter-nationaler Programme zum Schutz des Kulturellen Erbes im Zentrum des Beratenden Forums der Kulturrouten des Europarats, das auf Einladung des Auswärtigen Amts, des Freistaats Sachsen und der Stadt Görlitz im Sep-tember 2018 in Görlitz stattfand. Über 200 Teilnehmer aus 33 Ländern diskutierten dabei strategische Partner-schaften zwischen Europarat, EU, UNESCO und weiteren Akteuren zur Stärkung und Positionierung von Kul-turrouten als Bindeglied zwischen kulturellen Werten, Kulturdenkmälern und der Gesellschaft. Deutschland trug 2018 aktiv dazu bei, den Kulturgutschutz als Gegenstand der Gemeinsamen Außen- und Si-cherheitspolitik der EU tiefer zu verankern. So fand im Rahmen einer deutsch-italienischen Initiative vom 0. bis zum 11. September 2018 im deutsch-italienischen Exzellenzzentrum Villa Vigoni der Workshop „Cultural Heritage and International Cultural Relations“ statt, der Expertinnen und Experten aus beiden Ländern mit Ver-treterinnen und Vertretern der EU-Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes zusammenbrachte. Vom 26. bis 28. Juni 2018 wirkte das Deutsche Archäologische Institut an der Ausgestaltung eines Workshops „Protection of Cultural Heritage“ mit, den die zivile EU-Beratungsmission für den Irak in Bagdad für Teilneh-mer aus irakischen Ministerien, Kriminalpolizei, Zoll und Museen durchführte. Die europäische Kooperation stand auch im Mittelpunkt einer in enger inhaltlicher Abstimmung mit der Gene-raldirektion Flandern ausgerichteten Berliner Tagung zur internationalen Meeres-Archäologie und dem UNE-SCO-Übereinkommen über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes von 2001. Inventarisation, Dokumentation und Digitalisierung des für eine breite Öffentlichkeit nicht zugänglichen maritimen Erbes waren zentrale The-men. Die deutsch-französische Zusammenarbeit bildet auch im kulturellen Bereich den Kern eines geeinten Europas. Im Rahmen des deutsch-französischen Kulturfonds wurden zahlreiche gemeinsame deutsch-französische Pro-jekte in Drittstaaten verwirklicht. Als europäisches Projekt ist zudem die Schaffung von integrierten deutsch-französischen Kulturinstituten konzipiert.17

17 Siehe Abschnitt IV.4.1.

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Drucksache 19/11510 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ein weiterer Impuls zur Stärkung des europäischen Gedankens wurde 2018 mit der Übernahme der Stiftung Genshagen in die institutionelle Förderung gesetzt. Deren Grundfinanzierung durch die BKM beläuft sich in-zwischen auf ca. 1 Mio. Euro jährlich. Ziel der Stiftung,die 1993 als Berlin Brandenburgisches Institut entstand und in der sich heute neben der Bundesregierung und dem Land Brandenburg auch Frankreich und Polen dau-erhaft engagieren, ist es, Europa in seiner kulturellen Vielfalt, politischen Handlungsfähigkeit, sozialen Kohä-renz und wirtschaftlichen Dynamik zu stärken. Ihre besondere Aufmerksamkeit gilt den deutsch-französischen und den deutsch-polnischen Beziehungen sowie dem Weimarer Dreieck. Ebenso sind die „Europäischen Orte der Kultur“ in der Türkei zu nennen, die vom Goethe-Institut mit Unter-stützung des Auswärtigen Amts gemeinsam mit anderen europäischen Partnern und lokalen Organisationen kulturelle Freiräume schaffen und schützen.18

IV.4.1 Deutsch-französische Institute Im Rahmen des Deutsch-Französischen Ministerrats vom Juli 2017 vereinbarten Deutschland und Frankreich, bis 2020 mindestens zehn neue gemeinsame deutsch-französische Kulturinstitute zu gründen. Während des Be-richtsjahrs 2018 wurden die Vorarbeiten zur Errichtung der gemeinsamen Kulturinstitute mit den beiden Regie-rungen, dem Goethe-Institut und dem Institut Français so weit vorangebracht, dass aus Anlass der Unterzeich-nung des Aachener Vertrags am 22. Januar 2019 die vorgesehenen Standorte und die wesentlichen Strukturele-mente der gemeinsamen Institute bekannt gegeben werden konnten. In einem ersten Schritt werden gemeinsame Kulturinstitute an den Orten Rio, Bischkek, Erbil, und Palermo entstehen. In der Praxis bedeutet dies, dass an diesen Standorten Goethe-Institut und das Institut Français in einer integrierten lokalen Struktur aufgehen. Die integrierten Institute werden über einen gemischten zweispra-chigen Mitarbeiterstab unter der Leitung einer Person vom Goethe-Institut oder vom Institut Français verfügen. An weiteren Standorten werden gemeinsame Institute entstehen, die entweder dem bereits seit 2004 bestehen-den „Gemeinsamen deutsch-französischen Kulturzentrum“ in Ramallah folgen oder als „Orte der Kultur“ über eine lokale Projektzusammenarbeit strukturiert sind, wie sie in der Türkei bereits seit 2016 existiert. In der ersten Phase sind hierfür vorgesehen: Atlanta, Cordoba (Argentinien), Glasgow, Minsk und Gaza. In der mittel- bis langfristigen Planung für weitere deutsch-französische Kulturinstitute befinden sich außerdem die Standorte Ulan Bator, Manchester, Pristina, Dschuba und Mariupol.

IV.4.2 Orte der Kultur19 Mit dem Projekt „Orte der Kultur“ werden kulturelle Initiativen und kreative Projekte in den Städten Diyarbakır, Gaziantep und İzmir in der Türkei inhaltlich und finanziell gefördert. Das Projekt zielt einerseits darauf ab, die örtliche Kulturszene zu stärken, andererseits soll auch Menschen ein Zugang zu Kultur ermöglicht werden, die bisher wenig mit ihr in Berührung gekommen sind. Besonders gefördert werden Initiativen, die sich innerhalb nationaler und internationaler Netzwerke für den Aufbau nachhaltiger kultureller und sozialer Strukturen enga-gieren. Das Projekt „Orte der Kultur“ wurde vom Goethe-Institut mit Unterstützung des Auswärtigen Amts, der nie-derländischen Botschaft und dem schwedischen Generalkonsulat in Istanbul sowie dem Institut Français initi-iert. Es wurde realisiert im Rahmen eines transnationalen Programms in Kooperation mit der Istanbuler Stiftung für Kunst und Kultur (IKSV) sowie Anadolu Kültür. Im Frühjahr 2018 wurden 22 Projekte durch eine offene Ausschreibung gefördert. Darüber hinaus realisierte „Orte der Kultur“ gemeinsam mit lokalen Partnern eigene Projekte und Veranstaltungen, die zu einer neuen Sichtbarkeit der Kulturszene in den drei Regionen beitrugen. Durch ein von der Stiftung „İstanbul Kültür Sanat Vakfı“ (İKSV) organisiertes Weiterbildungsprogramm wurden den lokalen Akteuren die nötigen Hilfsmittel an die Hand gegeben. In Gaziantep arbeitete „Orte der Kultur“ unter anderem mit der lokalen Nonprofit-Organisation „Kırkayak Kül-tür“ zusammen. Gemeinsam mit der Stadtverwaltung wurde versucht, kulturelle und sprachliche Barrieren durch eine verstärkte Förderung von zweisprachigen Kulturveranstaltungen auf Türkisch und Arabisch zu über-winden. So fand vom 24. bis 27. Mai 2018 das Filmfestival Başka Sinema Film Days in der Gaziantep Prima

18 Siehe Abschnitt IV.4.2. 19 https://spacesofculture.com/projects/

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/11510 Mall Prestige statt. Der unabhängige Filmverleih Başka Sinema zeigte in Zusammenarbeit mit dem Kulturzent-rum Kırkayak eine Reihe europäischer und türkischer Filme, die sich um das Thema "Zusammenleben" drehen. In İzmir gibt es ein breites Spektrum an etablierten und auch alternativen Kulturorganisationen. „Orte der Kul-tur“ setzte hier verstärkt auf eine Kultur der Kooperation. In der Vergangenheit wurden etwa Initiativen wie das neu gegründete Bergama Theater Festival gefördert, das mit seinem Fokus auf das alternative und zeitgenössi-sche Potenzial des antiken Theaters mehr als hundert Künstlerinnen und Künstler aus der Türkei und dem Aus-land nach Bergama brachte. In İzmir unterstützten die „Orte der Kultur“ darüber hinaus unter anderem einen Raum für zeitgenössische Performance-Kunst, das „Açik Studio“, dabei, ein Kulturprogramm mit internationa-len Künstlerinnen und Künstlern aufzubauen. In Diyarbakır wurden Projekte des Kunstkollektivs „Merkezkac“ realisiert, das in der Region regelmäßig Ausstellungen organisiert und von Juni bis Oktober 2018 einen lang-fristigen Workshop zu zeitgenössischer Kunstproduktion anbot. Es handelt sich bei den „Orten der Kultur“ um ein Pilotprojekt, das auch für andere Länder Modellcharakter hat. Auch im Rahmen der Schaffung Deutsch-Französischer Kulturinstitute kommt dieses Modell an einigen Standorten zur Anwendung.

IV.4.3 Europa-Kommunikation Wichtigstes Anliegen der Europa-Kommunikation ist es, Europa und den europäischen Gedanken von Solida-rität und Zusammenarbeit zu stärken und besser zu erklären. Das ist gerade in heutigen Zeiten besonders wich-tig, in denen Europa nach innen stärker vermittelt und nach außen gestärkt werden muss. Die internationale Ordnung verändert sich laufend – Europa muss hier Antworten liefern. Hinzu kommen Phänomene wie Digita-lisierung, Klimawandel, Migration und soziale Folgen der Globalisierung, die wir nur dann in den Griff bekom-men, wenn Europa mit vereinter Kraft handelt. Im Jahr 2018 hat das Auswärtige Amt daher seine Kommunikation zu Europa allgemein und zur eigenen Euro-papolitik verstärkt und ist unter anderem mit dem Hashtag #EuropeUnited plattformübergreifend aufgetreten. Ziel war es, durch eine breitgefächerte Kommunikation Partner in Europa über die eigenen Positionen auf dem Laufenden zu halten und für diese zu gewinnen. Außerdem verfolgte die strategische Kommunikation das Ziel, der breiten Öffentlichkeit den Mehrwert eines geeinten und stabilen Europas für alle Bürgerinnen und Bürger darzustellen sowie europapolitische Inhalte zu vermitteln. So trägt die Kommunikation zu einem realistischen Bild der Europäischen Union einschließlich ihrer Errungenschaften und Erfolge bei. Gleichzeitig galt es zu kommunizieren, dass Europa immer weiter zu entwickeln ist, von Bürgerinnen und Bürgern und Regierungen verbessert werden kann, und dass es sich lohnt, sich dafür einzusetzen. Hierfür ist das Auswärtige Amt auch vermehrt in den direkten Dialog mit der Zivilgesellschaft und der allgemeinen Bevölkerung getreten. Mit Blick auf die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hat das Auswärtige Amt begonnen, die Kommunikationsinf-rastruktur der Bundesregierung für die Präsidentschaft vorzubereiten.

IV.4.4 Zentren für Deutschland- und Europastudien Der DAAD fördert mit Mitteln des Auswärtigen Amtes aktuell zwanzig interdisziplinäre Zentren für Deutsch-land- und Europastudien an herausragenden ausländischen Hochschulen in zwölf Ländern. Die Zentren bilden Deutschland- und Europaexperten aus und führen Wissenschaft, Politik und Öffentlichkeit in der Beschäftigung mit Deutschland und Europa zusammen. Im Dezember 2018 fand eine mehrtägige interdisziplinäre Konferenz der Zentren für Deutschland- und Euro-pastudien in Berlin statt. Auf dieser bilingualen Fachkonferenz, die alle zwei Jahre an wechselnden Standorten in Deutschland ausgerichtet wird, versammelten sich rund 120 Expertinnen und Experten aus über 20 Ländern. Aus verschiedenen Fachdisziplinen heraus diskutierten sie aktuelle Themen wie Migration, Populismus, die Entwicklung Europas und die gesellschaftlichen Auswirkungen technologischer Neuerungen. Erstmals kamen Doktorandinnen und Doktoranden, unter anderem aus Polen, Russland, Israel und den USA, bereits im Vorfeld zu einem internationalen und fächerübergreifend ausgerichteten Graduiertenworkshop zusammen.

IV.4.5 Erinnerungskultur als Bestandteil europäischer Identität 100 Jahre Erster Weltkrieg Das Gedenken an das Ende des Ersten Weltkriegs vor 100 Jahren bildete für Deutschland und seine europäi-schen Partner einen Schwerpunkt der Gedenk- und Erinnerungsarbeit im letzten Jahr. Mit dem Ziel der Stärkung eines gemeinsamen europäischen Gedenkens, das über die einzelnen nationalen Narrative hinausreicht, wurden zahlreiche Projekte in ganz Europa und der Welt realisiert.

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Drucksache 19/11510 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu den wichtigsten Aktivitäten des Auswärtigen Amts zählten die in gemeinsamer deutsch-französischer Initi-ative organisierte internationale Konferenz „Winning Peace“ am 11. und 12. Oktober 2018 im Auswärtigen Amt sowie die Jugendbegegnung „Youth for Peace – 100 Jahre Erster Weltkrieg, 100 Botschaften für den Frie-den“, an der über 500 junge Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Europa und der südlichen wie östlichen Nachbarschaft vom 14. bis zum 18. November 2018 in Berlin teilnahmen und zum Abschluss gemeinsam mit Bundespräsident Steinmeier über ihre Vorschläge für den Frieden diskutierten. Eine Initiative des Deutschen Polen-Instituts Darmstadt war die internationale Historikerkonferenz „Ein Jahr-hundert deutsche Polenpolitik“ mit über 500 Teilnehmenden, die vom 15. bis 16. November 2018 im Auswär-tigen Amt stattfand, sowie zwei vom Auswärtigen Amt unterstützte Konferenzen zu „100 Jahre Polen“ in Berlin und Warschau mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Staatspräsident Andrzej Duda.

Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte und Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontex-ten Zur deutschen Erinnerungskultur gehört auch die Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte. Die Notwen-digkeit dazu benennt der Koalitionsvertrag erstmals ausdrücklich: die Aufarbeitung der deutschen Kolonialge-schichte gehört zum „demokratischen Grundkonsens“ in Deutschland – „ohne Erinnerung keine Zukunft“. Diese Aufarbeitung umfasst im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik insbesondere auch die Stärkung der „kulturelle[n] Zusammenarbeit mit Afrika“ und einen stärkeren Kulturaustausch sowie „den Auf-bau von Museen und Kultureinrichtungen in Afrika.“ Entsprechend bildet Afrika einen regionalen Schwerpunkt der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Teil der Aufarbeitung ist auch der Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten, das sich in deutschen Museen und wissenschaftlichen Einrichtungen befindet. Dieses „Sammlungsgut“ umfasst sowohl Kulturgüter als auch menschliche Überreste. Im Mai 2018 haben Expertinnen und Experten aus Europa, Afrika und Asien bei einer vom Goethe-Institut, dem Museum am Rothenbaum – Kulturen und Künste der Welt (MARKK) und der Stiftung Preußischer Kul-turbesitz (SPK) organisierten und vom Auswärtigen Amt geförderten Tagung gemeinsam Überlegungen und Ansätze zum Umgang mit diesem Sammlungsgut entwickelt. Eine Folgekonferenz soll 2019 in Afrika stattfin-den. Sie wird ergänzt durch die Museumsgespräche des Goethe-Instituts, die innerafrikanisch zur Vernetzung beitragen. Der Deutsche Museumsbund hat im Mai 2018 eine erste Fassung des „Leitfadens zum Umgang mit Samm-lungsgut aus kolonialen Kontexten“ vorgelegt, die mehrsprachig zur Verfügung steht. Diese Fassung hat der Deutsche Museumsbund um eine internationale Perspektive erweitert, die Reaktionen auf den ersten Text ver-arbeitet und um Beiträge von Expertinnen und Experten aus Herkunftsstaaten und Herkunftsgesellschaften er-gänzt, die ehemals kolonisiert waren. Die Publikation der zweiten Fassung erfolgt 2019. Das von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geförderte Deutsche Zentrum Kulturgut-verluste wurde, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, um einen neuen – auch international ausgerichteten – Förderzweig zu Provenienz- und Grundlagenforschung von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten erweitert, um die Forschung in diesem Bereich zu verstärken. Um eine gemeinsame politische Positionierung zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten zu erarbeiten und damit die Aufarbeitung der Kolonialgeschichte voranzutreiben, beschlossen die für Kulturpolitik Verantwortlichen Vertreter von Bund und Ländern sowie die kommunalen Spitzenverbände 2018 die Gründung einer Arbeitsgruppe. Als erstes Ergebnis haben die Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters, die Staatsministerin im Auswärtigen Amt für internationale Kulturpolitik Michelle Müntefering, die Kulturmi-nisterinnen und Kulturminister der Länder und die kommunalen Spitzenverbände im März 2019 gemeinsam „Erste Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ verabschiedet.

Aufarbeitung der SED-Diktatur Europäisches Netzwerk der für die Geheimpolizeiakten zuständigen Behörden

Im 2008 auf deutsche Initiative hin gegründeten europäischen Netzwerk sind die Geheimpolizei-Archive Ost-mitteleuropas organisiert. Die Bundesrepublik wird dort vertreten durch den Bundesbeauftragten für die Unter-lagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU). Zu den Gründungsmitgliedern des Netzwerks gehören Bulgarien, Deutschland, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien und Ungarn. Mittlerweile haben wei-tere Länder wie Albanien einen Beobachterstatus erhalten. Das Netzwerk hat insbesondere für neugebildete Aufarbeitungseinrichtungen, die häufig in einem innenpolitisch schwierigen Umfeld agieren, eine hilfreiche Unterstützungsfunktion. Die Unterstützung erfolgt durch die praktische Beratung beim Aufbau der jeweiligen

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/11510 Institutionen und durch politische Stellungnahmen des Netzwerks oder einzelner Mitglieder, um Einschränkun-gen in der Arbeit betroffener Einrichtungen abzuwehren.

Plattform der Europäischen Erinnerung und des Gewissens

In der 2011 gegründeten Plattform sind rund 50 Institutionen aus über 18 Ländern organisiert. Ziel der Plattform ist die Zusammenarbeit von Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen bei der Aufarbeitung von Natio-nalsozialismus, Kommunismus und anderen Ideologien. Der BStU nimmt innerhalb der Plattform eine weitge-hend beobachtende Rolle ein und engagiert sich überwiegend bei ihn originär betreffenden Themen, zum Bei-spiel bei der Nutzung von Archiven in der Vergangenheitsaufarbeitung.

Holocaust-Erinnerung, Bekämpfung von Antisemitismus (6-zbV) Seit Juni 2018 ist die Sonderbeauftragte für die Beziehungen zu jüdischen Organisationen, Antisemitismusfra-gen, internationale Angelegenheiten der Sinti und Roma und Holocaust-Erinnerung in der Abteilung für Kultur und Kommunikation des Auswärtigen Amts angesiedelt. Im Gegensatz zum Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und Kampf gegen Antisemitismus, der sich vor allem inländischen Frage-stellungen widmet, fördert sie den internationalen Austausch zum Thema Antisemitismusbekämpfung. Im Bereich Erinnern an den Holocaust stellte 2018 der Rückblick auf das Jahr 1938 einen besonderen Schwer-punkt dar. Die 80. Jahrestage der Konferenz von Evian, der so genannten Polenaktion, der Novemberpogrome, und des Beginns der Kindertransporte wurden durch Gedenkveranstaltungen und Ausstellungen in Deutschland wie im Ausland gewürdigt. 2018 setzte das Auswärtige Amt die Förderung von Großprojekten zur Bewahrung gefährdeter jüdischer Fried-höfe in Osteuropa, zur Bewahrung und Erforschung von Massenerschießungsstätten in Osteuropa sowie Doku-mentationsprojekte der Gedenkstätte Yad Vashem, des Leo-Baeck Instituts und des Deutschen Literaturarchivs Marbach fort. Weiterhin wurde eine Vielzahl von internationale Seminaren, Ausstellungen und anderen Kul-turprojekten zur Erinnerung an den Holocaust und den Völkermord an den Sinti und Roma gefördert. Besuche des Außenministers in den Gedenkstätten Yad Vashem und Auschwitz würdigten die jahrelange enge Zusam-menarbeit. Die Sonderbeauftragte setzte die Bemühungen zur internationalen Annahme der Arbeitsdefinition Antisemitis-mus der International Holocaust Remembrance Alliance fort. 2018 führt sie erstmalig gemeinsam mit dem Bun-desbeauftragten für jüdisches Leben in Deutschland und Kampf gegen Antisemitismus bilaterale Konsultatio-nen zum Thema Antisemitismusbekämpfung mit Israel und Frankreich durch.

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Drucksache 19/11510 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V. AKBP und Digitalisierung Der Begriff Digitalisierung ist in aller Munde und zugleich durch eine inhärente Mehrdeutigkeit gekennzeich-net. Während er sich traditionell auf eine optimierte Rationalisierung von Vorgängen beschränkte, dominiert gegenwärtig das Verständnis von Digitalisierung als einem Prozess mit einer Eigendynamik, die disruptive Auswirkungen hat. Welche Veränderungen für das menschliche Leben die Digitalisierung und die Künstliche Intelligenz (KI) in den nächsten 20 Jahren bringen wird, ist daher ganz und gar offen. Sicher ist nur, dass die Entwicklung nicht linear, sondern wesentlich schneller, vielleicht sogar exponentiell stattfinden wird. Zwar ist unklar, wie in Zukunft das menschliche Bewusstsein und die KI interagieren werden. Doch in den Bereichen, wo Kreativität wirkt, wo durch ungehinderten Zugang zu Bildung und Kultur deren emanzipatori-sche Sprengkraft genutzt werden kann und (virtuelle) Freiräume für Austausch und Verständigung bereitgestellt werden können, liegt großes Potenzial der Digitalisierung für die AKBP. Dabei ist die umfassende Vernetzung mit den Mittlerorganisationen, sowie mit der interessierten Zivilgesellschaft und mit Start-ups von großer Be-deutung. Das Auswärtige Amt verfolgt bei der Digitalisierung der AKBP einen menschenorientierten, wertebasierten und vernetzten Ansatz. Mit der Digitalisierung der AKBP soll ein Beitrag dazu geleistet werden, die soziale Kraft von Kultur und Bildung als Motor für gesellschaftliche Veränderungsprozesse zu stärken und die Sicht-barkeit von Deutschland als Ort für gesellschaftliche Innovationen zu verdeutlichen. Im Vordergrund soll dabei nicht die Entwicklung eigener digitaler Angebote stehen, sondern die Förderung, Weiterentwicklung und He-belung bereits bestehender Instrumente, um den komparativen Vorteil des Auswärtigen Amts und der Mittler-organisationen zu nutzen. Digitalisierung der Kulturmittlerorganisationen spielt in diesem Zusammenhang ebenso wie die Formulierung eines übergreifenden Digitalisierungsprogramms eine wichtige Rolle, da sich die Einrichtungen mit sehr hete-rogenen und für ihre jeweiligen Arbeitsbereiche spezifischen Anforderungen konfrontiert sehen. Ziel ist dabei, nicht bei isolierten Lösungen für Einzelfälle stehenzubleiben, sondern Synergien zu nutzen und dynamische, anpassungsfähige und übertragbare Konzepte zur Umsetzung des Digitalisierungsprogramms zu entwickeln. Für diesen Ansatz wird es nicht den einen richtigen Weg geben, er wird vielmehr vom Grundsatz des „learning by doing“ gekennzeichnet sein. Zentral ist dabei die Stärkung des Zugangs zu Kultur und Bildung, und zwar auf den drei relevanten Ebenen innergesellschaftlich (mit Blick auf die Einwanderungsgesellschaft), zwischen Ländern und in der Herausbil-dung einer gemeinsamen europäischen Kultur. Im Rahmen des ungehinderten und freien Zugangs zu Bildung und Kultur wird derzeit überlegt, wie dies mithilfe der Einrichtung virtueller europäischer Universitäten reali-siert werden kann. Hier gibt es bereits erste Ansätze von einzelnen Partnerorganisationen wie dem Goethe-Institut, welches beispielsweise im Oktober 2018 zusammen mit Universitäten und Bildungsexperten aus Deutschland, Österreich, Russland, Georgien und der Ukraine die internationale digitale Netzwerkuniversität gegründet hat. Damit wurde auch in Zeiten politischer Spannungen ein Zeichen für internationale Zusammen-arbeit und Konfliktprävention gesetzt und gezeigt, dass Bildung auch in Krisenzeiten über Ländergrenzen hin-weg funktioniert. In diesem Zusammenhang werden zudem die digitalen Deutschsprachkurse weiterentwickelt. Mittelfristiges Ziel könnte sein, die virtuellen Universitäten und digitalen Sprachangebote sowie weitere Bil-dungsinhalte kostenlos, das heißt frei verfügbar und zugänglich unter offener Lizenz anzubieten. Damit bekäme das Thema Bildung als Grundvoraussetzung für Entwicklung einen neuen Stellenwert - nicht nur in Deutsch-land, sondern auch in anderen Regionen der Welt. Zur Umsetzung virtueller Freiheitsräume wurde vom Auswärtigen Amt im Berichtszeitraum eine Studie in Auf-trag gegeben, die der Frage nachgehen soll, wie diese aussehen könnten, um eine freie Meinungsäußerung und unzensiertes künstlerisches Wirken zu ermöglichen und welche Formen von offenen oder geschlossenen Platt-formen denkbar wären. Der Erhalt und Ausbau analoger wie digitaler Freiräume wird einen Schwerpunkt der zukünftigen AKBP darstellen. Zur besseren Vernetzung des Auswärtigen Amts mit Dritten existieren Überlegungen, mithilfe digitaler Platt-formen mehr Partizipation zu ermöglichen und kreativen Input, z.B. über kollaborative digitale Events (Hack-athons) zu fördern. Da die Digitalisierung auch in den Köpfen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stattfindet ist die Förderung einer umfassenden Technologieoffenheit, eines Digitalbewusstseins und einer digitalen Affi-nität dem Auswärtigen Amt ein wichtiges Anliegen. Im Übrigen ist eine Studie vorgesehen, welche untersucht, wie andere Länder, wie Frankreich, Großbritannien und Dänemark, mit den Möglichkeiten der Digitalisierung und dem erforderlichen Transformationsbedarf umgehen und welche digitalen Kulturprojekte dort besonders erfolgsversprechend sind.

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/11510 Auch für die (institutionelle) Kommunikation von Außenpolitik bietet die Digitalisierung Chancen und Risiken. Das lange bekannte Phänomen der Desinformation erfährt vor allem durch die jedermann offenstehende Nut-zung sozialer Medien eine deutlich vergrößerte Breitenwirkung. Traditionell durch klassische Medien wahrge-nommene Überprüfungsfunktionen entfallen hierbei. Auch ermöglicht es leicht zugängliche, KI-gestützte Tech-nologie einem breiten Kreis staatlicher und nicht-staatlicher Akteure, bisher ungekannte Grade der Manipula-tion von (bewegten) Bildern zu erreichen, die eine Unterscheidung zwischen Realität und Fälschung deutlich erschweren (sogenannte „deep fakes“). Der Wettbewerb der Narrative wird so auf technisch neue Ebenen ge-hoben. Dieser Herausforderung stellt sich das Auswärtige Amt im Rahmen seiner Strategischen Kommunikation. Unter anderem wird das Auswärtige Amt – als Teil der Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung – in Fähigkeiten des „Social Media Listening“ investieren, die über die bisher pilotierten Modelle hinausgehen. Diese neuen Werkzeuge sollen es ermöglichen, Desinformation im Netz frühzeitig zu erkennen und hierauf reagieren zu können. Auch wird es so möglich sein, kommunikative Inhalte passgenauer und zielgerichteter zu verbreiten. Nachfolgend werden drei Projekte des Goethe-Instituts vorgestellt, welche veranschaulichen, wie zum einen ehemals analog gestaltete Programme in den digitalen Raum getragen werden und zum anderen die Digitalisie-rung der AKBP neue und innovative Gestaltungsmöglichkeiten bietet.

Deutsch für dich – Gemeinsam lernen in einer weltweiten Online-Community20 Über die Möglichkeiten der Digitalisierung kann eine neue Art des Lernens erfahrbar und kann genutzt werden, um den Unterricht abwechslungsreicher und somit ansprechender zu gestalten. Die interaktive Plattform des Goethe-Instituts für Deutschlernende und -lehrende „Deutsch für dich“ wurde im Dezember 2018 fünf Jahre alt und hat sich seit ihrem Launch im Jahr 2013 im kostenlosen Übungsangebot fest etabliert. Als interaktive On-line-Community stellt „Deutsch für dich“ einen Gegenpol zum nach Lehrplänen strukturierten Deutschunter-richt in Schulen, Sprachschulen und anderen Sprachlerninstitutionen dar. Deutschlernende aller Niveaustufen können selbstständig oder im Verbund in ihrem individuellen Tempo arbeiten, eigenen Interessen nachgehen und informell miteinander in Kontakt treten. Die Mitglieder finden Online-Übungen und interaktive Lernspiele für alle Sprachniveaus, um ihr Deutsch zu trainieren und zu festigen. Sie können sich in Themenforen oder im Chat kennenlernen und sich bei Fragen zu Deutschland oder der deutschen Sprache gegenseitig helfen. Lernpartnerschaften können über „Deutsch für dich“ ebenfalls geschlossen werden. Die Angebote zum selbstständigen Lernen und zum Austausch mit anderen liefern zudem viele Anregungen für den Deutschunterricht. Klassische Lernrollen können so aufgelöst und Ler-nende zu Lehrenden werden, indem sie ihr eigenes Wissen in die Community einbringen. Sie tauschen sich aus, führen echte Gespräche und bauen zwischenmenschliche Beziehungen auf. Mehr als 430.000 Nutzerinnen und Nutzer haben sich bislang insgesamt registriert.

Interaktive Ausstellung „Games and Politics“

Computerspiele transportieren realweltliche Bezüge, Bedeutungen und Ideologien und können demnach politi-sche und soziale Medien sein, im positiven aufklärerischen wie im verführenden, propagandistischen Sinne. Die vom Goethe-Institut mit Unterstützung des Zentrums für Kunst und Medien Karlsruhe (ZKM) produzierte Ausstellung „Games and Politics” richtet sich insbesondere an ein junges Publikum und zeigt die Bandbreite des Computerspiels als politisch und sozial relevantes Medium. Ob Computer-Spiele als Politikum, als Unterhaltungsmedium oder gar als Kunst gesehen werden, ist vor allem eines: kontextabhängig. Jedes Spiel verortet sich in einer Gesellschaft und thematisiert sie zugleich. „Games and Politics“ untersucht, wie Computerspiele ihr politisches Potenzial entfalten. Anhand offensichtlich politisch ambitionierter Computerspiele der letzten zwölf Jahren wird nach den Möglichkeiten und Grenzen des Genres gefragt, eine Gegenposition innerhalb der Unterhaltungsindustrie zu entwerfen, beispielsweise über das Auf-zeigen gesellschaftlicher Zu- und Missstände. Seit 2016 wird die Tournee-Ausstellung bei den verschiedenen Partnern der Goethe-Institute weltweit gezeigt. Vom 12. Oktober bis 5. November 2017 machte sie nach Stationen in Nord- und Südamerika zum Beispiel in Nowosibirsk in Russland halt. Die Stadt hat eine lange Forschungstradition in den Bereichen der Kybernetik und der Mathematik. Heute versucht sie sich durch ihre IT-Branche zu profilieren. Das Projekt wurde auch von deutschen Medien wahrgenommen: 3SAT, Deutsche Welle und ARD nahmen sowohl den Game Jam, als auch

20 www.goethe.de/dfd

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Drucksache 19/11510 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode die Ausstellung zum Anlass, über die IT-Szene der „Silicon Taiga“ zu berichten. Das Rahmenprogramm der Ausstellung bestand neben Filmvorführungen aus Diskursveranstaltungen mit lokalen und internationalen Ex-pertinnen und Experten aus den Bereichen Philosophie, Kunst, Psychologie und Games Studies. Derzeit tourt die Ausstellung im Netzwerk der Goethe-Institute in Europa.

VRwandlung

„Als Gregor Samsa eines Morgens aus unruhigen Träumen erwachte, fand er sich in seinem Bett zu einem ungeheuren Ungeziefer verwandelt“. Mit diesem Satz beginnt nicht nur die Erzählung „Die Verwandlung“ von Franz Kafka. Er stellt auch den Ausgangspunkt für die fantastische Rauminstallation „VRwandlung“ dar, die Literaturliebhaber und Virtual-Reality-Fans die Welt des Protagonisten Samsa vom 25. Januar bis zum 31. März 2018 in der Kafka-Stadt Prag und im Anschluss auf Tournee in Europa und Asien neu erkunden ließ. Entwickelt wurde die auf virtueller Realität basierende Filmsequenz von einem tschechischen Start-up-Team um den künstlerischen Leiter und Regisseur der Prager Filmschule Mika Johnson. Sie öffnet neue Wege und Zugänge zu Literatur. So werden die Besucherinnen und Besucher von „VRwandlung“ in die Rolle eines riesi-gen Insekts versetzt: Wie Samsa selbst müssen sie erst lernen, sich mit ihrem neuen Körper in der virtuellen Umgebung zu bewegen, die dem Wohnraum im Buch nachempfunden ist, während gleichzeitig draußen die Familie und der Chef lautstark Einlass verlangen. Kafkas Themen – allen voran das Motiv der Entfremdung – können so hautnah erlebt werden.

Digitalisierung von deutsch-jüdischem Kulturerbe Anlässlich des 50-jährigen Bestehens diplomatischer Beziehungen zwischen Deutschland und Israel im Jubilä-umsjahr 2015 kooperieren die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) und die National Library of Israel (NLI) als federführende Einrichtungen innerhalb eines BKM-geförderten Digitalisierungsprojektes. Ziel des von 2015 bis Dezember 2018 laufenden Projekts war es, gemeinsam mit den teilnehmenden Projekt-partnern einen Zugang zu Primärquellen zu schaffen, die das einzigartige Verhältnis zwischen den beiden Staa-ten illustrieren. Deutsch-jüdisches Kulturgut soll in Bibliotheken und Archiven beider Länder digitalisiert und einem weltweiten Publikum, unter anderem über die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB), zugänglich gemacht werden. Durch die Auswahl herausragender Bestände aus den fünf Partnerbibliotheken in Deutschland (Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg, Bayerische Staatsbibliothek München, Universitätsbibliothek Frankfurt am Main, Leipziger Universitätsbibliothek, Staatsbibliothek zu Berlin) und der National Library of Israel (NLI) sollten grenzüberschreitende Kulturzusammenhänge sichtbar gemacht und die kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Israel gefördert werden.

IV.6 Bildungsbiographien Mit der Stärkung Deutschlands als Bildungs-, Forschungs-, Wissenschafts- und Innovationsstandort geht die Förderung von Bildungsbiographien mit starkem Deutschlandbezug einher. Vom Kindergarten der deutschen Auslandsschulen über die PASCH-Schulen, dank diverser Stipendienprogramme in der Schule, während oder im Anschluss an das Studium oder die Berufsbildung oder auch im Beruf selbst – entlang ihres Bildungswegs haben junge Menschen immer wieder die Chance, die deutsche Sprache zu erlernen und eine Bindung an Deutschland entstehen zu lassen und im Ausland gewinnbringende Erfahrungen zu sammeln.

IV.6.1 Deutsch als Fremdsprache (DaF) IV.6.1.1 Bildungsoffensive Deutsch Die Datenerhebung „Deutsch als Fremdsprache weltweit“ (2015) hat ergeben, dass die überwiegende Mehrheit (87 Prozent) der weltweit rund 15,4 Mio. Deutschlernenden Schülerinnen und Schüler sind. Das Auswärtige Amt richtet daher seine Förderung von Deutsch als Fremdsprache verstärkt auf Schulen mit Deutschunterricht. So betreut das Goethe-Institut im Rahmen der „Bildungskooperation Deutsch“ rund 95.000 Schulen weltweit. Weitere 2.000 Schulen werden durch die Partnerschulinitiative PASCH gefördert. Damit erreichen wir insge-samt etwa 90 Prozent aller Schulen mit Deutschunterricht im Ausland. Auch die Deutsche Welle fördert mit ihren Angeboten entsprechend ihres gesetzlichen Auftrags die deutsche Sprache. Dazu bietet sie für Menschen mit Interesse an Deutschland und der deutschen Sprache neben der Ver-breitung deutschsprachiger Rundfunkprogramme auch kostenlose interaktive Deutschkurse zum Selbstlernen auf ihrer Internetseite an. Außerdem gibt es Unterrichtsmaterialien zu verschiedenen Themen für Deutschleh-rerinnen und -lehrer zum Herunterladen.

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/11510 IV.6.1.2 Bildungsprogramm Studienbrücke des Goethe-Instituts21 Besonders wichtig für die Förderung von Deutsch als Fremdsprache an Schulen ist die Betreuung an der Schnitt-stelle zwischen Schule und Hochschule. An dieser Stelle setzt das Bildungsprogramm Studienbrücke des Goe-the-Instituts an. Die Qualifizierung ausländischer Schulabsolventinnen und -absolventen für ein Studium in Deutschland ist eine entscheidende Motivation für das Erlernen der deutschen Sprache. Die Studienbrücke verfolgt nicht nur das langfristige Ziel, die Zahl der ausländischen Studierenden in Deutsch-land weiter zu steigern, sondern zielt auch darauf ab, die Programmteilnehmenden für ein grundständiges Stu-dium in Deutschland so zu qualifizieren, dass mindestens zwei Drittel den Studienabschluss erfolgreich absol-vieren. Der steigende Bedarf nach qualifizierten Studierenden in Deutschland, wachsendes Interesse ausländischer Schulabsolventinnen und -absolventen, unter anderem aus Osteuropa und Zentralasien, und Anfragen deutscher Hochschulen haben dazu geführt, dass das Programm Studienbrücke auf die USA, Südamerika, Vietnam, Thai-land und China ausgeweitet und die Angebote in Osteuropa und Zentralasien ausgebaut wurden. Mit der Stu-dienbrücke wird darüber hinaus durch die Werbung für den Hochschulstandort Deutschland und den Studien-erfolg der Teilnehmer ein wichtiger Beitrag zur Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland geleistet. Das gesamtinstitutionelle studienvorbereitende Bildungsprogramm Studienbrücke hat zudem das Potenzial, den Status von Deutsch als Fremdsprache in den nationalen Bildungssystemen zu stärken, da es Studieninteressier-ten, die in der Regel ein Studienkolleg besuchen oder im Heimatland zwei bis vier Semester studieren müssten, um in Deutschland studieren zu können, den direkten Hochschulzugang nach dem Schulabschluss ermöglicht.

IV.6.1.3 Berufsbrücken Ähnlich wie die Studienbrücke wirken die Programme der Berufsbrücken an der Schnittstelle zwischen Schule und Berufsausbildung. Die Teilnehmenden erlernen in schulbegleitenden Kursen nicht nur verstärkt die deutsche Sprache. Sie erlangen auch Wissen über Deutschland und das hiesige Berufsleben und damit be-rufliche und persönliche Kompetenzen, um sich für einen deutschsprachigen Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Aufgrund des starken Interesses an beruflicher Mobilität unter anderem in Russland, in der Ukraine, in Spa-nien, Portugal und Belgien bietet das Goethe-Institut die Berufsbrücke in diesen Ländern an. So wird zum Beispiel an wallonischen Schulen geworben mit dem Ziel, in dieser grenznahen Region zu Deutschland den Mehrwert von deutscher Sprache für spätere berufliche Kontexte deutlich herauszustellen. Auch bei Elternverbänden, Schulleitern, Ministerien, Unternehmensverbänden, Berufsverbänden und Fach-gremien wird auf den Mehrwert eines frühzeitigen schulischen und ausbildungsbegleitenden Spracherwerbs von Deutsch als Fremdsprache (DaF) im Hinblick auf professionelle Entwicklungsmöglichkeiten hingewie-sen. Zum Gesamtprogramm gehören die Nutzung der berufsorientierten Lehrmaterialien „Mobil mit Deutsch“ und die Fortbildung von über 100 Lehrkräften zu berufsrelevantem Deutsch als Fremdsprache-Angebot. Erste positive Auswirkungen der Berufsbrücken werden bereits deutlich. Deutsch wird als Plus bei der Karrie-replanung wahrgenommen, deutsche Firmen auf der Iberischen Halbinsel und in der Wallonie gehen Partner-schaften mit Schulen in ihrer Umgebung ein. Schlüsselakteure sind neben dem Goethe-Institut die Landesmi-nisterien von Baden-Württemberg und Bayern, Berufs- und Unternehmensverbände in Deutschland, Deutsch-lehrerverbände, Auslandshandelskammern, Deutsche Botschaften, das Auswärtige Amt sowie das BMAS und das BMWi.

IV.6.1.4 Deutsch-Ukrainisches Sprachenjahr Am 9. September 2017 wurde das Deutsch-Ukrainische Sprachenjahr 2017/2018 in Anwesenheit des Koordi-nators für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft Dr. Gernot Erler eröffnet. Mit mehr als 100 Veranstaltungen in 30 ukrainischen Städ-ten hat das Auswärtige Amt mit den Partnern Goethe-Institut, der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen und dem Deutschen Akademischen Austauschdienst auch über die Hauptstadt Kiew hinaus für Deutsch als Fremdsprache geworben, etablierte Partnerschaften zu ukrainischen Ministerien, Universitäten, Lehrstühlen,

21 https://www.goethe.de/de/spr/eng/stb.html

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Drucksache 19/11510 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Schulen und zivilgesellschaftlichen Initiativen genutzt und diese zugleich mittels gemeinsamer Projekte ge-stärkt und vertieft. Eine besondere politische Wirkung erzielte das Deutsch-Ukrainische Sprachenjahr dadurch, dass es zeitlich mit der Debatte um die ukrainische Bildungsreform „Neue ukrainische Schule“ zusammenfiel und die damit einhergehende Frage, wie Fremdsprachen künftig im Lehrplan verankert werden, berührte. Das Goethe-Insti-tut konnte sich im vergangenen Jahr in verschiedene Expertenprojekte auf Einladung des ukrainischen Bil-dungsministeriums einbringen und die Verankerung von Deutsch und der Deutsch als Fremdsprache (DaF)-Didaktik in den neuen Lehrplänen begleiten. Das große Interesse des ukrainischen Bildungsministeriums an der Zusammenarbeit mit deutschen Partnern zeigte sich z.B. beim Bildungskongress „Schule der Zukunft – Chancen und Herausforderungen“, der vom Goethe-Institut organisiert und vom deutschen Botschafter Dr. Ernst Reichel gemeinsam mit der ukrainischen Bildungsministerin Lilija Hrynewytsch eröffnet wurde. Höhepunkte des Deutsch-Ukrainische Sprachenjahrs in der öffentlichen und medialen Wahrnehmung waren das „Sprachfestival“ als Auftaktveranstaltung sowie der deutsche Stand auf der Kiewer Buchmesse „Book Ar-senal“ vom 30. Mai bis zum 3. Juni 2018. Das von der Frankfurter Buchmesse, dem Goethe-Institut und der Botschaft organisierte Bühnenprogramm umfasste 16 Veranstaltungen. Deutschland war gemeinsam mit Polen das am stärksten vertretene Land auf der "Book Arsenal" 2018. Die intensiven Diskussionen um den Wert von Fremdsprachen und die Chancen, die der Deutschunterricht den Schülerinnen und Schülern bietet, schlug sich in einer Rahmenvereinbarung zwischen der deutschen Botschaft und dem ukrainischen Bildungsministerium nieder, die 2018 unterzeichnet werden konnte. Mit dieser Verein-barung werden die Schulen der Partnerschulinitiative PASCH im Bildungssystem der Ukraine verankert und damit der qualifizierte Deutschunterricht ermöglicht.

IV.6.1.5 DeutschHQ Das vom Auswärtigen Amt finanziell geförderte Projekt „DeutschHQ“ des Landesspracheninstituts Bochum ist ein umfassendes Deutschlernangebot für Studierende aus Russland und umfasst neben modernen digitalen Lern-materialien einen Deutschintensivkurs am Landessprachinstitut (LSI) Bochum. Das LSI hat mit Unterstützung des Auswärtigen Amts ein internationales Konsortium für das Studium der deut-schen Sprache und Kultur ins Leben gerufen. An dem Projekt sind sieben russische Universitäten beteiligt, die ihre Studierenden im Rahmen des Deutschstudiums mit zusätzlichen Lernangeboten fördern. Etwa 800 Studie-rende lernen an diesen Hochschulen Deutsch, davon ca. 300 als erste Fremdsprache. Das Konsortium verfolgt das Ziel, durch den Einsatz avancierter Lerntechnologien in der universitären Deutschausbildung zu einem ge-steigerten Interesse für Deutsch als erster oder zweiter Fremdsprache beizutragen. Durch die Teilnahme am Projekt Netzwerk Deutsch ermöglichen die Universitäten ihren russischen Studieren-den – zukünftige Lehrern, Übersetzern oder Dolmetschern - Lesekompetenzen und grammatische Fertigkeiten im Deutschen zu verbessern sowie detaillierte Landeskundekenntnisse zu erwerben. Dafür stellt das LSI den sieben Partneruniversitäten die interaktive Lernplattform LSI.online Deutsch mit über 700 Texten und ca. 4500 Übungen zur Verfügung. Neben dem Onlineangebot und Deutschintensivkursen in Bochum führt das LSI the-menorientierte Sprechtrainings als intensive Kurzzeit-Präsenzkurse in Russland für Studierende und Lehrende durch. Mit dem Einsatz digitaler Lernmaterialien wird die Motivation zum Erlernen der deutschen Sprache gefördert. Zudem können die Materialien kostensparend vervielfältigt und von deutlich mehr Studierenden genutzt werden als gedruckte Lehrbücher. Durch unterschiedliche interaktiver Übungen wird die Verbesserung der Sprachkom-petenzen beschleunigt. Landes- und kulturkundlichen Kompetenzen der Studierenden können durch digitale Angebote umfassend vermittelt werden.

IV.6.1.6 Digitale JuniorUniversität Die Digitale JuniorUniversität ist ein Anschlussprojekt an die Digitale Kinderuni, die vom Goethe-Institut in Russland für Schulkinder der Primarstufe entwickelt wurde. Die Digitale JuniorUni ist ein informeller digitaler Ausbildungsort mit der Grundstruktur einer Universität für Jugendliche, der ermöglicht, in 5 bis 7-minütigen „Vorlesungen“ (basierend auf den Sachgeschichten der „Sendung mit der Maus“) spannende wissenschaftliche Themenbereiche kennenzulernen und sich dabei mit der deutschen Sprache zu befassen. Die Digitale JuniorUni hat einen thematischen MINT-Schwerpunkt. Die jungen Studierenden können Antworten auf die spannendsten

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/11510 Fragen aus den Bereichen Robotik, Raumfahrt, Energie und Nachhaltigkeit, Naturforschung sowie Technolo-gien finden. Durch Unterrichtsmodule für die Niveaustufen A1/A2 und A2/B1 können die Vorlesungen auch als attraktives Angebot an den Schulen und außerschulischen Lernorten genutzt werden.

IV.6.1.7 Dhoch3-Plattform des DAAD Die Dhoch3-Plattform des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) ging am 4. Mai 2018 online. Seitdem steht die Plattform interessierten Hochschulen weltweit zur Verfügung. An der Auftaktveranstaltung nahmen rund 70 Fachvertreterinnen und Fachvertreter aus 21 Ländern teil. Mit Blick auf die steigende Nach-frage nach Deutsch in vielen Regionen der Welt betonte die Beauftragte für Außenwissenschafts-, Bildungs- und Forschungspolitik sowie Auswärtige Kulturpolitik, Heidrun Tempel, in ihrer Begrüßungsrede die hohe Be-deutung von Dhoch3 für die akademische Ausbildung von Deutschlehrerinnen und Deutschlehrern. Mit dem Projekt kann dem sich abzeichnenden Mangel an Lehrkräften auch längerfristig wirksam begegnet und dem zunehmenden Interesse an Deutsch besser entsprochen werden. Die Generalsekretärin des DAAD, Dr. Dorothea Rüland, hob das innovative Potenzial von Dhoch3 hervor, das nicht nur in der thematischen Ausrichtung der acht Module liegt, sondern auch in der Möglichkeit für Anwender in aller Welt, das Angebot flexibel an den jeweiligen Kontext anzupassen und perspektivisch auch selbst an der Weiterentwicklung der Inhalte mitzuwir-ken. Auf diese Weise ermöglicht das Projekt den wissenschaftlichen Austausch im Bereich der Deutschlehrer-ausbildung – nicht nur lokal, sondern weltweit im virtuellen Raum der Dhoch3-Plattform. Dhoch3 besteht aus acht Modulen für Studierende auf Masterniveau. Die Module werden in Form von Blended Learning durchgearbeitet. Im Fokus stehen dabei die Fachsprachenvermittlung sowie methodisch-didaktische Verfahren zur Planung und Gestaltung eines fachfremdsprachlichen Unterrichts. Die Entwicklung von Lehr- und Lernmaterialien ist ebenso Bestandteil wie die praxisnahe Umsetzung methodisch-didaktischer Grundsätze im Rahmen von Deutsch als Fremd- und Fachsprache auf den eigenen länderspezifischen Kontext. Bis Ende 2018 haben bereits über 100 Universitäten weltweit für Dhoch3 Interesse angemeldet.

IV.6.1.8 Europanetzwerk Deutsch Das seit 1994 bestehende Programm Europanetzwerk Deutsch wird vom Auswärtigen Amt finanziert und vom Goethe-Institut durchgeführt. Es zielt auf die Stärkung des Gebrauchs der deutschen Sprache in den Institutio-nen der Europäischen Union ab. Mit derzeit sieben drei- bis achttägigen Sprachkursen im Jahr wird ein ausge-wählter Personenkreis angesprochen. Das Programm richtet sich an leitende Bedienstete der EU-Institutionen und hochrangige Ministerialbeamte aus den EU-Mitgliedsstaaten mit unmittelbaren Arbeitskontakten zu den EU-Institutionen. Beamte aus Beitrittskandidatenländern sowie Norwegen und Island werden ebenfalls berück-sichtigt. Vorkenntnisse der deutschen Sprache werden vorausgesetzt. Im Rahmen des Programms werden die Teilnehmenden zu einem mehrtägigen Fortbildungsprogramm eingela-den, das mit Intensivsprachkurs und einem Gesprächsprogramm auf ihre speziellen Bedürfnisse und Schwer-punkte abgestimmt ist. Begegnungen mit Vertreterinnen und Vertretern von deutschen Ministerien sowie be-rufsrelevanten Experten und Expertinnen sowie Institutionen bieten ein reizvolles und informatives Programm, das die Teilnehmenden motivieren soll, sich weiter mit deutschen Positionen und der deutschen Sprache zu befassen – und letztere vermehrt bei Besprechungen im EU-Rahmen zu benutzen. Das Goethe-Institut Brüssel hält den Kontakt zu den Kurs-Alumni und hat so über die Jahre ein stetig wachsen-des Netzwerk wichtiger Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der EU aufgebaut, das mit viel Energie und Ideen gepflegt wird. Dazu gehören ein regelmäßiger Stammtisch ebenso wie Einladungen zu Vorträgen oder Veranstaltungen des Goethe-Instituts. 2019 feiert das Europanetzwerk Deutsch sein 25-jähriges Bestehen. Das Jubiläum, wie auch die deutsche EU-Präsidentschaft 2020 werden genutzt, weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer für das Europanetzwerk Deutsch zu gewinnen.

IV.6.2 Partnerschulinitiative PASCH inkl. Deutsche Auslandsschulen IV.6.2.1 Deutsche Auslandsschulen Wie im Koalitionsvertrag festgehalten, gilt es auch weiterhin, das Auslandschulnetzwerk auszubauen und zu stärken. Der bestehende Qualitätsrahmen für die Deutschen Auslandsschulen wird derzeit überarbeitet. Er soll als „Orientierungsrahmen Qualität“ eine weitere Verbesserung der Qualität der Arbeit auf allen Ebenen unter-stützen.

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Drucksache 19/11510 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Auch eine Studie zur Weiterentwicklung des Schulmanagements Deutscher Auslandsschulen ist diesem Ziel gewidmet. Die Mehrheit der teilnehmenden Schulen (81 Prozent der Schulen haben sich an einer Umfrage für die Studie beteiligt) betrachtet die aktuellen Organisationsprinzipien der Deutschen Auslandsschulen als zu-kunftsfähig. Als besondere Herausforderung wurde hingegen die Gewinnung von Lehrkräften bezeichnet. Die Studie empfiehlt unter anderem eine noch stärkere – auch digitale – Vernetzung der Akteure untereinander sowie eine Verstärkung der Fortbildung und Erweiterung des Angebotes der Schulen. Um das Thema Inklusion an Deutschen Auslandsschulen weiter zu entwickeln und zu fördern tagte ein Runder Tisch zum Thema Inklusion. Unter der Schirmherrschaft von MdB Ulla Schmidt diskutierten Expertinnen und Experten aus der Schulpraxis, Wissenschaft und Verwaltung über Wege, wie die Schulen die Inklusion in ihrem jeweiligen Leitbild stärker verankern und sich durch gezielte Fortbildungen weiter professionalisieren können. Im Juni 2018 fand in Berlin der fünfte „Weltkongress Deutscher Auslandsschulen“ statt. Ziel der gemeinsam vom Auswärtigen Amt, der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen und dem Weltverband Deutscher Aus-landsschulen organisierten Veranstaltung war es, das Netzwerk der Auslandsschulen zu stärken und sein Poten-zial – auch im Inland – sichtbar zu machen. Gleichzeitig bot der Kongress ein einzigartiges Forum zur Qualifi-zierung und zur Vernetzung der verschiedenen Akteure des Auslandsschulwesens weltweit. Unter dem Schwer-punktthema „Zukunft der Bildung“ wurden verschiedene Aspekte der Digitalisierung und der Innovation in der schulischen Arbeit beleuchtet. Teilgenommen haben ca. 500 Gäste, vorwiegend Mitglieder der Schulvorstände, Schulleiter und Schulverwaltungsleiter, aber auch Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Wis-senschaft. Im Jahr 2018 wurde die Deutsche Schule in Brooklyn (New York) als neue Deutsche Auslandsschule in das Auslandsschulnetzwerk aufgenommen.

IV.6.2.2 Schulwettbewerbe und Deutsche Auslandsschulen Regelmäßig nehmen Deutsche Auslandsschulen an verschiedenen Schulwettbewerben teil. Dies macht die ex-zellente Arbeit der Schulen im schulischen und außerschulischen Kontext sichtbar. Der Wettbewerb der Indust-rie- und Handelskammern zu dem Thema stand 2017/18 unter dem Motto „Schüler bauen weltweit Brücken“ und wendete sich ausschließlich an die 140 Deutschen Auslandsschulen (DAS) sowie deren berufsbildende Abteilungen. Preisträger waren die Deutsche Auslandsberufsschule Madrid mit ihrem Berufsbildungsprojekt „Duale Berufsausbildung – Wir bauen Brücken zwischen Spanien und Deutschland“ (1. Preis), die Deutsche Auslandsschule Goethe Schule Buenos Aires mit dem Dokumentarfilm „FarBekennen“ (2. Preis) und die Deut-sche Auslandsschule Nairobi mit dem Kooperationsprojekt „Vom Wert des Lebens“ (3. Preis). Der Ideenwettbewerb "Unsere Schule!", der von Haus der Kulturen der Welt und der ZEIT-Verlagsgruppe in Kooperation mit der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen ausgeschrieben wurde, zeichnete am 14. Juni 2018 im Haus der Kulturen der Welt in Anwesenheit von Schirmherr Bundespräsident Steinmeier Schülerinnen und Schüler der Deutschen Schule Tokyo Yokohama mit einem ersten Platz aus. Die Internationale Deutsche Schule Paris erhielt einen Sonderpreis. Zu den Finalisten gehörte auch die Deutsche Schule Alexander von Humboldt Lima und die Deutsche Internationale Schule Den Haag.

IV.6.2.3 Jubiläumsjahr 10 Jahre PASCH 2018 war für die Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ (PASCH), die weltweit rund 1.800 Schulen mit starkem Deutsch als Fremdsprache (DaF)-Profil und Deutschlandbezug verbindet, ein sehr aktives Jahr. Das Auswärtige Amt feierte das 10-jährige Bestehen der Initiative, gemeinsam mit den vier PASCH-Partnern: dem Goethe-Institut, der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA), dem Deutschen Akademischen Austausch-dienst (DAAD) und dem Pädagogischen Austauschdienst (PAD) der Kultusministerkonferenz. Um die Vielfältigkeit von PASCH deutschlandweit zu verdeutlichen, starteten das Auswärtige Amt und die PASCH-Partner eine werbewirksame Informationskampagne: Ein PASCH-Mobil fuhr 30 Stationen der PASCH-Partner in ganz Deutschland an. Dabei legte es über 20.000 km zurück und besuchte 22 Städte. Eine „Tour de PASCH“ führte quer durch die Republik, von Hamburg bis München, von Berlin nach Köln mit Halt an Schulen, Berufsschulen, Unternehmen und Hochschulen, die sich bei der Unterstützung von PASCH-Bil-dungsbiografien engagieren. Dabei berichteten unter anderem die Unternehmen vom Erfolg ihrer Auszubilden-den, die als PASCH-Alumni sprachliche und auch kulturelle Brücken zwischen ihren Herkunftsländern und Deutschland bauen und für die Betriebe eine erfreuliche Bereicherung darstellen. Höhepunkt des Jubiläumsjahres war der PASCH-Festakt am 6. Juni 2018, welcher zusammen mit dem Welt-kongress deutscher Auslandsschulen in Berlin stattfand und über 1.000 Teilnehmende zählte. Außenminister Heiko Maas betonte in seiner Eröffnungsrede die Bedeutung der PASCH-Initiative für die AKBP.

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/11510 Ergänzt wurde der Festakt von einer Karrieremesse, auf der in einem bunten Marktplatz-Format Unternehmen, Hochschulen, Studienkollegs und vor allem zahlreiche PASCH-Alumni sich untereinander vernetzen konnten. Vorträge und Workshops reichten vom Hochschulstandort Deutschland bis zu praktischen Übungen für eine erfolgreiche Bewerbung. Abgeordnete des Deutschen Bundestags waren als Ehrengäste zur Podiumsdiskussio-nen geladen und konnten den eigentlichen Kern für das Erfolgsrezept von PASCH miterleben: den Austausch zwischen jungen kreativen auf Deutsch als Lingua Franca. Neben den Feierlichkeiten im Inland waren auch die deutschen Auslandsvertretungen tatkräftig und kreativ. In rund 70 Ländern fanden gemeinsam mit den PASCH-Partnern vor Ort Projekte und Veranstaltungen statt. So gelang es im Rahmen einer Deutschlehrkräftekonferenz in der Slowakei, das Bildungsministerium davon zu überzeugen, Deutsch wieder als erste Fremdsprache im Lehrplan zu ermöglichen. Weitere Highlights waren eine weithin beachtete Konferenz zu Fremdsprachendidaktik in Ägypten und eine Schulleiterkonferenz in In-donesien mit Teilnehmenden aus neun Ländern. Schülerinnen und Schüler entwarfen moderne Mode aus PASCH-Logo-Stoff und zeigten sie bei einem PASCH-Modewettbewerb in Kamerun. In Island machte ein ganzer PASCH-Tag die Öffentlichkeit auf die Initiative aufmerksam – besondere Begeisterung löste dabei der Poetry Slam auf Deutsch aus. Die PASCH-Werbemaßnahmen haben ein erheblich gesteigertes Interesse bei politischen Entscheidungsträge-rinnen- und -trägern hervorgerufen. So hat in China das Erziehungsministerium den Spielraum für Deutsch als Fremdsprache und PASCH spürbar erweitert; Deutsch wird in China jetzt auch an Mittelschulen angeboten. Das große Interesse im Jubiläumsjahr spiegelt die allgemeine Entwicklung der PASCH-Initiative wieder. Seit PASCH 2008 auf Initiative des damaligen Außenministers Dr. Frank-Walter Steinmeier ins Leben gerufen wurde, entwickelte sich das Programm zu einer Erfolgsgeschichte der AKBP, dank stetiger Förderung durch den Deutschen Bundestag. Insbesondere die Deutschen Auslandsschulen sind Spitzenbildungsinstitutionen, die erheblich zum Ansehen der PASCH-Initiative beitragen. Das PASCH-Netzwerk soll daher weiter wachsen, neben den Schwerpunktregionen wie Lateinamerika, dem Nahen und Mittleren Osten und Südostasien, auch in Ländern, in denen PASCH noch nicht vertreten ist, wie in Subsahara-Afrika. Das Interesse der deutschen Wirt-schaft an PASCH als wichtigem Instrument für Fachkräftegewinnung wird durch das Fachkräfteeinwanderungs-gesetz weiter steigen.

IV.6.2.4 Berufliche Bildung und Weiterbildung Das deutsche System der beruflichen Bildung wird, nicht zuletzt aufgrund seiner starken Praxisausrichtung, global gesehen zunehmend nachfragt; dieser Trend hat sich auch 2018 fortgesetzt. Dabei erfüllt die Aus- und Weiterbildung mehrere wichtige Funktionen. Sie dient als Instrument für wirtschaftliches Wachstum und Sta-bilität, trägt maßgeblich zur Fachkräftegewinnung bei und wirkt Arbeitslosigkeit und Perspektivlosigkeit unter Jugendlichen entgegen, indem sie neue Karrierewege für junge Menschen eröffnet und ihnen so soziale Teilhabe ermöglicht. Die Bundesregierung hat sich international als wichtiger Partner und Berater für Berufsbildungs-fragen etabliert, in vielen bilateralen Kooperationen nimmt die Berufsbildung mittlerweile gar eine hervorge-hobene Rolle ein. Das Auswärtige Amt ist dank seiner Auslandsvertretungen in den Partnerländern in der Regel der erste An-sprechpartner zu Fragen der Berufsbildungskooperation. Es übt im Wesentlichen eine koordinierende Rolle aus und arbeitet in enger Abstimmung mit den anderen Bundesressorts. Dabei setzt sich das Auswärtige Amt schwerpunktmäßig für einen kohärenten Gesamtauftritt der unterschiedlichen deutschen Akteure ein. An den Botschaften werden dazu je nach Bedarf Runde Tische zur internationalen Berufsbildungszusammenarbeit ein-gerichtet, mit denen mittlerweile an 28 Standorten die deutschen Akteure im Partnerland unterstützt und unter-einander vernetzt werden. Im Rahmen des Gäste- und des Besucherprogramms der Bundesrepublik Deutschland ermöglichte das Auswärtige Amt 2018 erneut mehreren ausländischen Delegationen, das deutsche Berufsbil-dungssystem aus erster Hand kennenzulernen, unter anderem aus der ASEAN- sowie der Maghreb-Region, Angola, Ecuador, der Karibik, Kolumbien, Kosovo, Kroatien, Mosambik und Rumänien. Die Zentralstelle der Bundesregierung für internationale Berufsbildungskooperation (international bekannt als GOVET – German Office for International Cooperation in Vocational Education and Training) im Bundesin-stitut für Berufsbildung fungiert als erste Anlaufstelle für inländische und ausländische Partner in Deutschland. In Abstimmung mit dem BMBF, das in Deutschland für die internationale Berufsbildungszusammenarbeit fe-derführend zuständig ist, unterstützt GOVET das Auswärtige Amt bei der Gestaltung der Runden Tische an den Auslandsvertretungen und berät diese zur Berufsbildungszusammenarbeit. GOVET empfing 2018 zudem 61 ausländische Delegationen mit 771 Teilnehmern aus 73 Ländern, darunter auch zahlreiche Gäste des Auswär-tigen Amts, das im Rahmen der Gäste- und Besucherprogramme der Bundesrepublik Deutschland sowie der

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Drucksache 19/11510 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Internationalen Diplomatenausbildung einlud. Als Geschäftsstelle organisierte GOVET 2018 neun Runde Ti-sche für internationale Berufsbildungszusammenarbeit, an denen sich die Bundesressorts und die weiteren Ak-teure der Berufsbildungszusammenarbeit zu Fachthemen und Länderbedarfen austauschten. Im Rahmen der Geschäftsstellenfunktion unterstützte GOVET den BMBF-geleiteten Weiterentwicklungsprozess der Strategie der Bundesregierung zur internationalen Berufsbildungszusammenarbeit aus einer Hand. Das BMBF unterhielt 2018 mit 16 Partnerstaaten bilaterale Berufsbildungskooperationen. Im Fokus der Ko-operationen stehen Beratungsaktivitäten zum rechtlichen Rahmen, zur Entwicklung kompetenzbasierter Rah-mencurricula und zum Aufbau von Kapazitäten für Berufsbildungsforschung und -beratung. Hierzu dienen ins-besondere die Beratungsangebote von GOVET. Mit gezielten Pilotvorhaben wie beispielsweise innerhalb der Strategieprojekte mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag/DIHK (VETnet), dem Zentralverband des Deutschen Handwerks/ZDH (SCIVET) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund/DGB (UNIONS4VET) wurden betriebliche Ausbildungsgänge oder die Ausbildung betrieblicher Ausbilder initiiert sowie umsetzungs-basierte Reform- und Innovationsimpulse gesetzt. Durch die Förderbekanntmachung „Internationalisierung der Berufsbildung“ wurden darüber hinaus insgesamt 20 Projekte gefördert, die Entwicklung und Implementierung von marktorientierten Modellen beruflicher Aus- und Weiterbildung im Ausland zum Ziel haben. Beispielhaft für die bilaterale Berufsbildungszusammenarbeit des BMBF 2018 kann auf die Kooperation mit Portugal, USA und Russland verwiesen werden. Die bilaterale Berufsbildungszusammenarbeit mit dem portu-giesischen Bildungs- und Arbeitsministerium verläuft seit Jahren intensiv. Auf der Grundlage eines interminis-teriell abgestimmten Arbeitsplans werden gemeinsame Maßnahmen in den Bereichen Fähigkeitsaufbau für Aus-bildungspersonal, Einbeziehung von Sozialpartnern bei der Gestaltung von Ausbildungsstandards, Steigerung der Attraktivität beruflicher Bildung in Portugal sowie Anerkennung von nicht-formal erworbenen Kompeten-zen aufgelegt. Die Stärkung von Praxisorientierung in der Berufsausbildung ist der zentrale Ansatz der seit 2016 bestehenden bilateralen Zusammenarbeit mit den USA. Dazu förderte das BMBF bis Ende September 2018 das VETnet-Projekt an der Auslandshandelskammer in Atlanta. In Zusammenarbeit mit der AHK Chicago werden bestehende Ausbildungsmodelle weiterentwickelt und bedarfsorientiert auf weitere Standorte ausgeweitet. Im Rahmen der langjährigen deutsch-russischen Zusammenarbeit wurde am 10. Dezember 2018 die deutsch-rus-sische Roadmap für die Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft, Forschung und Innovation unterzeichnet. Damit wurde eine zehnjährige Strategie über die Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft, Forschung und Innovation gemeinsam erarbeitet. Innerhalb der internationalen Projekte spielt das Thema „Digitalisierung“ zunehmend eine Rolle. Das BMBF förderte 2018 fünf internationale Projekte, die sich schwerpunktmäßig mit den Auswirkungen des Transforma-tionsprozesses der Arbeitswelt und den Implikationen für Aus- und Weiterbildungsangebote im Ausland be-schäftigen. Im Rahmen einer Peer-Learning Veranstaltung im Februar 2018 zum Thema „VET in Times of Global Innovation“ tauschten sich Vertreterinnen und Vertreter aus Deutschland, China, Mexiko, Russland, Südafrika und den USA über thematische Schwerpunkte und Erfahrungen guter Praxis aus. Dieser Dialog fand im Rahmen der digitalen Leitveranstaltung re:publica in Berlin seine Fortsetzung. Des Weiteren hat das BMBF 2018 die Förderung der „Forschung zur Internationalisierung der Berufsbildung“ in den Fokus gerückt. Deutsche akademische Expertise im Bereich der Berufsbildungsforschung und der Aus-bildung akademischen Berufsbildungspersonals soll ausländischen Partnern zugänglich gemacht werden und sie bei den nationalen Reformvorhaben unterstützen. Über Erasmus+ fördert die EU die bildungspolitische Zusammenarbeit in Europa, konkret mit Mobilitätsmaß-nahmen und strategischen Partnerschaftsprojekten zur Unterstützung von Innovationen oder zum Austausch guter Praxis in den Bereichen Erwachsenen-, Hochschul- und Schulbildung und beruflicher Bildung sowie Ju-gend und Sport. Im Bereich Berufsbildung förderte Erasmus+ im Jahr 2018 552 Projekte mit Auslandsaufent-halten für 28.000 Personen. Das Programm „Ausbildung Weltweit“ wurde vom BMBF im Jahr 2018 gestartet, nachdem es bereits im Jahr zuvor als Pilotinitiative erprobt worden war. Es unterstützt Unternehmen in Deutsch-land darin, ihre angehenden Fach- und Führungskräfte sowie das Ausbildungspersonal fit zu machen für den globalen Markt. Im Fokus stehen Auslandsaufenthalte von Auszubildenden, aber auch von Ausbilderinnen und Ausbildern. Im Jahr 2018 wurden 344 Auslandsaufenthalte in 32 Länder bewilligt, vor allem nach China und in die USA. Gut ausgebildete Fachkräfte im Ausland stärken die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und lokaler Unternehmen. Das BMWi unterstützt den Aufbau dualer Ausbildungselemente in Partnerländern durch den gezielten Einsatz seiner Instrumente zur Außenwirtschaftsförderung. Das BMWi-Markterschließungsprogramm informiert kleine und mittlere Unternehmen der Bildungswirtschaft über Geschäftsmöglichkeiten im Ausland und stellt Kontakte zu möglichen Kooperationspartnern her. Mit dem Managerfortbildungsprogramm haben ausländische Füh-

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 49 – Drucksache 19/11510 rungskräfte aus den Partnerländern die Möglichkeit, mit dem Besuch einer Berufsschule oder eines Ausbil-dungsbetriebes die Vorteile des dualen deutschen Systems vor Ort praxisnah zu erfahren. Das weltweite Netz der Auslandshandelskammern bietet seinen Mitgliedsunternehmen bereits an zahlreichen Standorten Dienst-leistungen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung an. Das BMWi-Projekt „Skills Experts“ in Ko-operation mit dem DIHK wurde 2018 in Indonesien, Vietnam, Kroatien, Malaysia, Bosnien-Herzegowina, Ma-zedonien und Kenia fortgesetzt. Der Skills Expert arbeitet in den Auslandshandelskammern und entwickelt bedarfsgerecht duale Ausbildungsgänge gemeinsam mit ausbildungsbereiten Unternehmen und lokalen Berufs-schulen. Im Mai 2018 wurde das vom BMWi beauftragte Forschungsvorhaben „Analyse der deutschen Bil-dungswirtschaft im Zeichen der Digitalisierung - wirtschaftliche Bedeutung, Potenziale und Handlungsbedarf“ abgeschlossen. Seit 2012 informiert „make-it-in-germany.com“ Fachkräfte aus dem Ausland über das Arbeiten, Studieren und Leben in Deutschland. Seitdem wurde es von über 18 Mio. Menschen besucht. Am 6. November 2018 erfolgte durch BMWi der Ausbau zum Dachportal der Bundesregierung, das einen einheitlichen Auftritt im Ausland ermöglicht. Interessierte Fachkräfte erhalten so alle notwendigen Informationen zu Fragen der legalen Er-werbsmigration nach Deutschland aus einer Hand. Das Projekt „Berufsbildung ohne Grenzen“ wird seit 2015 vom BMWi gefördert und gemeinsam mit dem DIHK und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) umgesetzt. Ziel ist es, die Zahl der Auslandsaufenthalte von Auszubildenden und Fachkräften zu stei-gern. Bundesweit gibt es über 31 Beratungsstellen. Darüber hinaus akquirieren die Mobilitätsberaterinnen und -berater Praktikumsplätze in Betrieben in Deutschland für Auszubildende und junge Fachkräfte aus dem Aus-land. Im Jahr 2018 wurden mehr als 7.000 Beratungen insbesondere von kleinen und mittelständischen Betrie-ben und jungen Erwachsenen in Ausbildung und Beschäftigung durchgeführt. Auslandspraktika wurden für 2.570 Auszubildende und junge Beschäftigte organisiert.22 In der deutschen Entwicklungszusammenarbeit hat die berufliche Bildung in den vergangenen Jahren aufgrund der stark gestiegenen Nachfrage aus den Partnerländern des BMZ stetig an Bedeutung gewonnen. Die Zusagen des BMZ haben sich seit 2013 mehr als verdoppelt (von 97 Mio. Euro im Jahr 2013 auf 255 Mio. Euro im Jahr 2018). Damit ist Deutschland derzeit weltweit der wichtigste Geber in der beruflichen Bildung. Die Konzeption der deutschen Entwicklungszusammenarbeit orientiert sich an den erfolgreichen Schlüsselmerkmalen der dua-len Berufsausbildung in Deutschland wie beispielsweise der engen Kooperation von Staat und Wirtschaft sowie der arbeitsmarktorientierten und praxisnahen Gestaltung der Berufsbildungsangebote. Das BMZ-Engagement in der beruflichen Bildung wird durch Ansätze der Beschäftigungsförderung flankiert. Seit 2016 wird die Förderung der Berufsbildung in allen Partnerländern des BMZ verankert. Schwerpunkte des Engagements in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit sind insbesondere die Qualifizierung in der in-formellen Wirtschaft, im ländlichen Raum, im Kontext von Flucht und Migration sowie die Gleichberechtigung der Geschlechter. Der im Jahr 2017 vorgestellte Marshallplan mit Afrika schreibt der beruflichen Bildung eine hohe Bedeutung für die Förderung von Wirtschaft, Handel und Beschäftigung zu. Die Zusammenarbeit zur Berufsbildung mit afrikanischen Ländern wurde daher im Berichtszeitraum ausgeweitet und stärker an der Nachfrage der lokalen Arbeitsmärkte besonders in den Sektoren Landwirtschaft, Gesundheit, Förderung des Handwerks sowie übergreifend zum Thema Digitalisierung ausgerichtet. Mit der 2018 geschaffenen Sonderini-tiative Ausbildung und Beschäftigung leistet das BMZ einen Beitrag dazu, ausgewählte afrikanische Wirt-schaftsstandorte attraktiver für Investitionen zu machen, das Engagement deutscher und europäischer Firmen in diesen Partnerländern auszubauen und den lokalen Mittelstand zu stärken. Eine Hauptherausforderung für die wirtschaftliche Entwicklung der Partnerländer ist dabei der Mangel an Fachkräften. Die Verbesserung der beruflichen Aus- und Weiterbildung ist daher ein zentrales Anliegen der Sonderinitiative. Gemeinsam mit der Afrikanischen Union hat das BMZ die „Skills Initiative for Africa“ zur Verbesserung der Berufsausbildung, insbesondere für Mädchen und Frauen, gestartet. Im internationalen Geberkreis setzt sich die Bundesregierung für die Stärkung der wirtschaftlichen Teilhabe von Frauen durch Berufsbildung ein. Im Rahmen der G7-Präsidentschaft Deutschlands 2015 wurde vereinbart, bis 2030 ein Drittel mehr Frauen und Mädchen in Entwicklungsländern beruflich zu qualifizieren. Dieses Ziel wird in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sukzessive umgesetzt. Die G20-Staaten haben sich zu kon-kreten Maßnahmen zur digitalen Inklusion sowie zur Förderung der Bildung und Beschäftigung für Frauen und Mädchen in der digitalen Welt verpflichtet. Die weitere Umsetzung des deutschen Beitrags zur G20-Initiative erfolgt sowohl multilateral durch die Unterstützung der Multi-Akteurs-Partnerschaft EQUALS als auch bilateral

22 www.berufsbildung-ohne-grenzen.de

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Drucksache 19/11510 – 50 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode über Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zum Aufbau digitaler Kompetenzen von Mädchen und Frauen in Südafrika, Mosambik, Kamerun, Ruanda und Ghana. Das BMZ setzt das im Koalitionsvertrag vereinbarte verstärkte entwicklungspolitische Engagement im Bereich der beruflichen Bildung zudem durch innovative Ansätze wie die Verbindung von Vorhaben der regionalen Entwicklungsbanken mit beruflicher Ausbildung mit der Initiative Build4Skills um. Damit werden künftig Be-rufsbildungskomponenten in Infrastrukturvorhaben integriert sowie berufliche Ausbildung und Investition zu-sammengebracht. Das BMZ vereinbarte 2018 mit der Asiatischen Entwicklungsbank (ADB) und der mongoli-schen Regierung, das Potenzial eines ADB-Infrastrukturvorhabens in der Mongolei für eine praxisorientierte berufliche Bildung der lokalen Bevölkerung pilothaft zu nutzen. Zur Stärkung der beruflichen Ausbildung im landwirtschaftlichen Sektor fördert das BMEL über sein bilaterales Kooperationsprogramm die Berufsausbildung an landwirtschaftlichen Colleges in der Ukraine (Projekt FABU). Zudem ermöglichen die landwirtschaftliche Demonstrations- und Trainingszentren des Programms die Fortbil-dung in modernen Produktionsverfahren, beispielsweise in Sambia, Marokko oder China.

IV.7 Science Diplomacy IV.7.1 Wissenschafts- und Hochschulaustausch Die Förderung der Internationalisierung der deutschen Hochschul- und Forschungslandschaft durch Austausch, Vernetzung und Kooperation im akademischen Bereich und die Stärkung von Wissenschaftsfreiheit bilden den Kern der AKBP im Bereich Wissenschaft und Hochschulen. Sie dient unmittelbar der Stärkung des Studien-, Hochschul- und Forschungsstandorts Deutschland. Das Auswärtige Amt schafft als einziges Ressort eine durch-gängige Förderung von ausländischen Bildungsbiografien – von der schulischen Ausbildung weltweit im Rah-men der Partnerschulinitiative PASCH über Stipendienangebote für die besten Studentinnen und Studenten durch den DAAD als größter Förderorganisation akademischer Mobilität in der Welt bis hin zur Förderung von Exzellenz in Wissenschaft und Forschung durch die weltweit angesehene Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH). Damit werden Bildungsbiographien mit Deutschlandbezug auf allen Ebenen entwickelt, ein Beitrag in der Werbung um die besten Köpfe und zukünftigen Leistungsträger für Deutschland geleistet und Bildungssys-teme im Ausland gefördert. Die Internationalisierung des deutschen Hochschulsystems ist stark vorangeschritten. Laut Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz werden rund 36.000 Kooperationen mit über 5.600 Partnerhochschulen in 157 Ländern gepflegt, die auch vom DAAD gefördert werden (Stand: Juni 2018, aktuelle Zahlen in Vorberei-tung). Beim Zugang zu Bildung, Studium und wissenschaftlicher Arbeit sind transnationale akademische Ko-operationen ein wesentliches Element und werden in Bedarfsfällen außenpolitisch flankiert. Im Wintersemester 2017/18 studierten bereits knapp 375.000 ausländische Studierende in Deutschland – rund 13 Prozent aller Studierenden. Die meisten von ihnen stammen aus China, Indien, Russland, Österreich und Italien. Unter den ausländischen Studierenden waren rund 282.000 Bildungsausländerinnen und Bildungsaus-länder – das heißt ausländische Studierende mit einer im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung. Damit ist Deutschland eines der fünf größten Gastländer für internationale Studierende. Zugleich steht Deutsch-land dabei in einem Wettbewerb um die „besten Köpfe“ mit anderen Ländern, die ähnlich ambitionierte Inter-nationalisierungsziele haben. Insbesondere asiatische Staaten, aber auch andere aufsteigende Schwellenländer sind auf dem internationalen Bildungsmarkt aktiv. Um sich aktiv diesem Wettbewerb zu stellen, vergibt der DAAD weltweit „Stipendien für die Besten“ (im Jahr 2018: über 145.000 Geförderte, davon 63.700 aus dem Ausland). Neben attraktiven Stipendien, Preisen und internationaler Netzwerkbildung von Studierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern soll durch die Verbesserung der Willkommenskultur und der Rahmenbedingungen für ausländische Studierende und Promo-vierende den Herausforderungen der globalisierten Wissensgesellschaft noch besser begegnet werden. Ebenso ist der DAAD nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit im europäischen Mobilitätsprogramm Erasmus+ und konnte im Jahr 2018 über 45.000 Studierende und Lehrende bei einem Lernaufenthalt in Europa unterstützen. Die AvH-Stiftung trägt insbesondere mit ihren personenbezogenen Programmen der Forschungsförderung so-wie mit strukturfördernden Maßnahmen wie den Humboldt-Professuren, wesentlich zur internationalen Wett-bewerbsfähigkeit Deutschlands als Hochschul- und Wissenschaftsstandort bei. Im weltweiten Netzwerk der 29.000 Humboldtianer gibt es inzwischen 55 Nobelpreisträger (beispielsweise erhielt der Biophysiker und Alumnus Joachim Frank 2017 den Chemie-Nobelpreis).

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 51 – Drucksache 19/11510 Deutschland bleibt auch ein attraktives Land als Wissenschaftsstandort für ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Rund 34.500 deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler forschen und lehren im Ausland. Der Koalitionsvertrag spricht sich mehrfach für die Stärkung des DAAD und der AvH-Stiftung und den Ausbau ihrer Programme aus. Der 2017 im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung unter Vorsitz des BMBF und des Auswärtigen Amtes eingerichtete Runde Tisch hat 2018 sein zweites Schwerpunktthema „Meere und Ozeane“ aufgenommen. Er bringt Ministerien, Wissenschaftsorganisa-tionen sowie Expertinnen und Experten mit dem Ziel zusammen, durch ressortübergreifende Synergieprojekte die internationale Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft und Forschung zu fördern. Zugleich halten die in der Welt stark nachgefragten deutschen Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen über ihre substanzielle Zusammenarbeit Kanäle und Zugänge dort offen, wo Wissenschaftsfreiheit in Bedrängnis ist und die hochschul- und forschungspolitischen Rahmenbedingungen schwierig sind. Sie eröffnen vorpolitische Freiräume für Dialog und Zusammenarbeit. Die Vernetzung des Wissenschafts- und Forschungsstandortes Deutschland bedeutet einen unmittelbaren Wett-bewerbsvorteil und ist Voraussetzung für den Zugewinn an Wissen und technologischem Fortschritt sowie der Sicherung des Wirtschafts- und Innovationsstandorts Deutschland. Gerade für die Exportnation Deutschland ist der grenzüberschreitende Wissenstransfer Garant für Wachstum und Beschäftigung. Die erfolgreiche Zusam-menarbeit des Auswärtigen Amtes mit dem DAAD und der Falling Walls Foundation mit dem Ziel, das Netz-werk Deutschlands mit den besten (Nachwuchs-)Köpfen weltweit zu erweitern, ist ein Beispiel für eine neue und moderne Form der Zusammenarbeit von Politik, Wissenschaft und (forschender) Wirtschaft. Die Falling Walls Foundation organisiert seit 2009 jedes Jahr zum Jahrestag des Mauerfalls am 9. November die internati-onale “Falling Walls Conference on Future Breakthroughs in Science and Society” und wird dafür seit 2010 vom BMBF gefördert. An dieser hochrangig besuchten Wissenschaftskonferenz nehmen auch die Gewinner der Falling Walls Labs teil. Falling Walls Labs sind weltweit stattfindende Ideenwettbewerbe, in deren Rahmen Nachwuchswissenschaftler in drei Minuten ihre „BREAKING THE WALL OF …“-Ideen vorstellen. Das Aus-wärtige Amt hat 2018 über das Außennetzwerk des DAAD und die DWIH die Durchführung von 34 der insge-samt 77 Falling Walls Labs weltweit gefördert. Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen fordert explizit den Ausbau von Hoch-schulbildung und Forschung für die Erreichung des Bildungsziels (SDG 4) und sieht dafür unter anderem eine substanzielle Ausweitung der Stipendienangebote für Angehörige aus Entwicklungsländern vor. Hochschulen wird darüber hinaus eine Schlüsselrolle für die erfolgreiche Umsetzung weiterer Nachhaltigkeitsziele zugewie-sen, etwa in den Bereichen Ernährungssicherung (SDG 2), Gesundheit (SDG 3), nachhaltiges Wirtschaften (SDG 8) oder Klimaschutz (SDG 13). Hochschulen sind zentrale Lernorte bei der Umsetzung einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE; SDG 4.7). Der 2017 verabschiedete Nationale Aktionsplan BNE zeigt auf, wie Hochschulen Wissen und Innovation für eine nachhaltige Entwicklung erzeugen und sich ganzheitlich in Bezug auf Betrieb, Forschung, Lehre und Transfer am Leitprinzip der Nachhaltigkeit orientieren können.

IV.7.2 Deutsche Wissenschafts- und Innovationshäuser Als „Schaufenster“ und gemeinsamer Auftritt deutscher Wissenschaftsorganisationen bewerben die 2008/2009 initiierten Deutschen Wissenschafts- und Innovationshäuser (DWIH) in New York, Tokyo, São Paulo, Neu-Delhi und Moskau den Wissenschafts- und Forschungsstandort Deutschland und vernetzen deutsche Innovati-onsträger mit Akteuren vor Ort. Daneben zählen die Beratung und Unterstützung interessierter Wissenschaftle-rinnen und Wissenschaftler sowie die Wissensvermittlung zur deutschen Innovationslandschaft zu den Aufga-ben der DWIH. Deutsche Akteure arbeiten dabei an den Standorten als DWIH-Unterstützer zusammen und bündeln auf diese Weise Kompetenzen und Wissen. Seit 2017 werden die DWIH vom Auswärtigen Amt über den DAAD institutionell gefördert. In einer gemein-samen Initiative von Politik, Wissenschaft und forschender Wirtschaft ist im Jahr 2017 eine neue Trägerstruktur für die DWIH begründet und 2018 implementiert worden. Ein zentrales Kuratorium der DWIH unter Vorsitz des Auswärtigen Amtes und Ko-Vorsitz der mit allen Mitgliedern vertretenen Allianz der Wissenschaftsorga-nisationen sowie unter Beteiligung von BMBF, BMWi, BDI und DIHK steuert die DWIH strategisch. Der Programmausschuss als operatives Gremium unter dem Vorsitz der Allianz der Wissenschaftsorganisationen berät die Umsetzung des strategischen Rahmens mit den Kuratoriumsmitgliedern und den DWIH. Lokale Bei-räte unterstützen die DWIH wiederum an den Standorten bei der Programm- und Strategieentwicklung. Die DWIH entwickelten 2018 ihre Aktivitäten erstmals im Rahmen eines über alle DWIH-Gremien abgestimm-ten Oberthemas. Aufbauend auf dem Thema des BMBF-Wissenschaftsjahres griffen sie den Themenkomplex

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Drucksache 19/11510 – 52 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode „Innovatives Arbeiten in einer digitalisierten Welt“ in unterschiedlichen Formaten auf. Damit wurde eine ko-härente Programmarbeit geschaffen, die zugleich die Bearbeitung lokalspezifischer Inhalte zulässt. Die beim DAAD angesiedelte Geschäftsstelle verfolgt das Ziel, das Netzwerk der Häuser mittels eines einheit-lichen öffentlichen Auftritts noch bekannter zu machen. Dazu führte die Geschäftsstelle 2018 gemeinsam mit den DWIH eine neue, gemeinsame Übersichtswebseite ein, die im April 2018 als Zubringer zu den Websites der Standorte online ging.23 Die neuen Online-Aufritte der einzelnen Häuser folgen. 2018 publizierten die DWIH zudem erstmals einen gemeinsamen Jahresbericht für das Jahr 2017 unter dem Oberthema Innovation. Die DWIH sind als ein zentrales Instrument in der Außenwissenschaftspolitik etabliert. Aufbauend auf ihrer breiten Trägerschaft sind sie ein weltweit einzigartiges Modell und leisten einen wesentlichen Beitrag zum Er-halt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, zur weltweiten Vernetzung und zur Internationalisierung von Hochschulen, Wissenschaft und Forschung in Deutschland.

IV.7.3 Netzwerk der Wissenschaftsreferentinnen und Wissenschaftsreferenten Mit dem Netzwerk der Wissenschaftsreferentinnen und -referenten an ca. 40 Auslandsvertretungen weltweit verfügt das Auswärtige Amt in Kooperation mit dem BMBF über ein wichtiges Instrument im Bereich Wissen-schaft und Forschung. Die Wissenschaftsreferentinnen und -referenten beobachten sowohl politische als auch fachliche Entwicklungen im Gastland und pflegen Kontakte zu den relevanten Akteuren, präsentieren und be-werben Deutschland als Wissenschaftsstandort, beraten und begleiten deutsche Delegationen aus Wissenschaft und Politik, führen eigene Aktivitäten und Projekte durch und regen Kooperationen zwischen wissenschaftli-chen Akteuren aus Deutschland und dem Gastland an. Mit ihrer Berichterstattung zeigen sie weltweit relevante Trends auf, mit ihren Aktivitäten stärken sie den Ruf Deutschlands als international geprägte Wissenschaftsna-tion und treten für die deutsche Überzeugung der Freiheit und Unabhängigkeit von Wissenschaft und Forschung ein. Das Netzwerk der Wissenschaftsreferentinnen und -referenten leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur internationalen Vernetzung im Bereich der Bildung, Wissenschaft und Forschung, wie sie im Koalitionsvertrag als Ziel festgehalten wird.

IV.7.4 Stipendien- und Betreuungsprogramm für ausländische Studierende (STIBET) Das bundesweite Stipendien- und Betreuungsprogramm (STIBET) des DAAD steigert die internationale At-traktivität des Hochschulstandorts Deutschland durch verbesserte Rahmenbedingungen für ausländische Stu-dierende und (Post-)Doktorandinnen und Doktoranden. In den 14 Jahren seines Bestehens hat es sich als zent-rale Komponente in der Betreuung ausländischer Studierender, Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissen-schaftler sowie bei der Stärkung der Willkommenskultur an deutschen Hochschulen etabliert. STIBET stellte in diesem Rahmen den deutschen Hochschulen Mittel für die Vergabe von gut 4.600 Stipendien im Jahr 2018 und für die fachliche und soziale Betreuung ausländischer Studierender zur Verfügung. Außerdem fördert das Programm ausgewählte innovative Einzelmaßnahmen, die darauf abzielen, die Zusammenarbeit der mit der Betreuung befassten Institutionen vor Ort zu verbessern, die interkulturelle Kompetenz von Studierenden und Hochschulpersonal zu erhöhen und die Integration von Absolventen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

IV.8 Spotlight: Engagement für das transatlantische Verhältnis IV.8.1 Deutschlandjahr USA Um der großen Bedeutung des transatlantischen Verhältnisses Rechnung zu tragen, findet in den USA von Oktober 2018 bis Herbst 2019 das Deutschlandjahr statt. Unter dem Motto „Wunderbar together“ soll die Tiefe und Breite der deutsch-amerikanischen Beziehungen dargestellt und die gemeinsame Partnerschaft mit neuem Leben gefüllt werden. Das Deutschlandjahr steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier und wurde im Oktober 2018 von Außenminister Heiko Maas in Washington öffentlichkeits-wirksam eröffnet. Weitere Veranstaltungen zum Auftakt fanden in Atlanta, Indianapolis, Boston, Los Angeles und im Monument Valley statt. Ziel der Kampagne ist es, an zahlreichen Orten möglichst viele Menschen an-zusprechen, besonders auch in Landesteilen im Herzen der USA jenseits der Metropolen an Ost- und Westküste.

23 www.dwih-netzwerk.de

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 53 – Drucksache 19/11510 Das Deutschlandjahr wird vom Auswärtigen Amt in Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut, das die Projekt-leitung innehat, und mit Unterstützung des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) durchgeführt. Ein Beirat aus bekannten transatlantischen Persönlichkeiten, darunter Daniel Kehlmann, Cornelia Funke und Tina Hassel, unterstützen das Deutschlandjahr USA inhaltlich und kommunikativ. In allen 50 Bundesstaaten sind insgesamt über 1.500 Veranstaltungen vorgesehen. Im Frühjahr und Sommer 2018 wurden zwei Ausschreibungsrunden für interessierte Initiativen gestartet. Bereits finanzierte Projekte kön-nen sich auch im Laufe des Jahres 2019 um die Aufnahme unter das Dach der Kampagne bewerben. Insgesamt gingen fast 1.000 Projektanträge mit einem Antragsvolumen von über 100 Mio. Euro ein. Mehr als 400 Projekte wurden bisher bewilligt. Die Kampagne wird aus öffentlichen Mitteln, sowie zum Teil auch aus privaten Mitteln finanziert. Für 2018 und 2019 sind im Haushalt des AA insgesamt 16 Mio. Euro vorgesehen, aus dem Budget des Goethe-Instituts kommen rund 5 Mio. Euro hinzu. Sponsorengelder in Höhe von 1 Mio. Euro aus der Wirt-schaft werden über den (BDI) eingebracht. Ende August 2018 fand vorab eine Präsentation des Deutschlandjahrs in einem Kulturzelt am Potsdamer Platz in Berlin statt, an der Außenminister Heiko Maas, Botschafterin Emily Haber, US-Gesandter Robin S. Quinville sowie über 2.000 Gäste teilnahmen. Überregionale Sichtbarkeit garantieren Leuchtturmprojekte wie das „Anthropocene River Project“ des Hauses der Kulturen der Welt und des Max-Plank-Instituts für Wissenschaftsgeschichte, die gemeinsam mit über 85 US-Partnerorganisationen den menschlichen Einfluss auf die Mississippi-Region erkunden, oder die „Se-quencer Tour“ von re:publica, Reeperbahn Festival und next media accelerator, die deutsche Digital-, Musik,- und Kreativwirtschaft bei der SXSW in Austin/Texas, in Portland, Detroit und Los Angeles präsentieren und mit amerikanischen Akteuren vernetzen. Der „wanderbUS“, ein mit multimedialen Installationen ausgerüsteter Truck, tourt durch 48 amerikanische Staaten und steuert vor allem Schulen und Universitäten im ländlichen Raum an. Weitere innovative Formate sind sogenannte „Pop Up Goethe Institute“ in Houston, Kansas City, Minneapolis und Seattle und eine Roadshow zur Präsentation Deutschlands als Innovationsstandort für Wissen-schaft, Wirtschaft und Kultur. Hinzu kommen digitale Formate wie ein Streaming-Angebot deutscher Filme über eine Internetplattform. Die Vielfalt der beteiligten Partner und die thematisch breite Aufstellung der Pro-jekte ermöglichen den Zugang zu diversen Zielgruppen und garantieren nachhaltige positive Effekte für das transatlantische Verhältnis. Bereits in den ersten drei Monaten der Kampagne gab es über 500 Erwähnungen in deutschen und amerikanischen Medien, darunter New York Times, Washington Post und L.A. Times. Darüber hinaus gibt es einen regen und stetig wachsenden Austausch über die sozialen Medien. Über 750 Veranstaltun-gen haben bis dato stattgefunden, mit insgesamt schätzungsweise 65.000 bis 80.000 Teilnehmern. Die digitalen Kanäle wurden bis Ende März 2019 von 4,2 Mio. Menschen besucht, mit über 19 Mio. sogenannten digital impressions (Sichtkontakten mit Inhalten des Deutschlandjahrs).

IV.8.2 German Academy New York und Thomas-Mann-Haus in Los Angeles Ein weiteres transatlantisches Leuchtturmprojekt entsteht derzeit in der bundeseigenen Liegenschaft an der 5th Avenue in New York, welche von 1961 bis 2009 als Goethe-Institut genutzt wurde. Dort entsteht die „German Academy New York“ (GANY) als unabhängiges intellektuelles und kulturelles Zentrum im Rahmen eines viel-fältigen deutsch-amerikanischen Austausches in den Bereichen Kunst, Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, Me-dien und Zivilgesellschaft. Sie soll zu einer Plattform für die Entwicklung gemeinsamer interdisziplinärer Lö-sungsansätze für die komplexen und vielfältigen Herausforderungen unserer Zeit werden. Das Vorhaben wird unter anderem von Henry Kissinger unterstützt, der sich für Fundraising-Aktivitäten per-sönlich zur Verfügung gestellt hat. GANY Inc. wurde Ende Juli 2017 als gemeinnützige Gesellschaft nach US-Recht gegründet, die inzwischen steuerbefreit ist. Unter den fünfzehn Mitgliederndes Aufsichtsrats befinden sich die zwei Bundestagsabgeordneten Peter Beyer, CDU/CSU und Ulla Schmidt, SPD. Derzeit werden einer-seits die inhaltliche Ausgestaltung des Profils und andererseits die Planungen für die Sanierung der Liegenschaft vorbereitet. Für die Sanierung haben sich das Auswärtige Amt und das BMI auf eine Projektorganisation nach RBBau verständigt, bei der das Baumanagement von der Bauverwaltung des Landes Baden-Württemberg (BBBW) übernommen wird. Die Bauzeit wurde auf ca. fünf Jahre angesetzt. Seit Oktober 2018 haben transatlantische Vordenker und Intellektuelle aus den Bereichen Literatur, Journalis-mus, Geistes- und Sozialwissenschaften mit einem Thomas-Mann-Fellowship die Gelegenheit, im Rahmen ei-nes Residenzprogramms am Thomas-Mann-Haus in Los Angeles zu den großen Fragen unserer Zeit Stellung zu beziehen, sich mit Institutionen und Persönlichkeiten in Los Angeles und darüber hinaus zu vernetzen und auszutauschen.

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Drucksache 19/11510 – 54 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Thomas Mann errichtete während seines kalifornischen Exils im Jahr 1942 in Pacific Palisades, Los Angeles ein Haus, das für zehn Jahre zu einem Ort künstlerischen Schaffens und intellektuellen Austauschs unter Wis-senschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Kunstschaffenden und Intellektuellen werden sollte. Im November 2016 erwarb das Auswärtige Amt das Haus für die Bundesrepublik Deutschland, um es als einen Ort des Nach-denkens und der Diskussion über gemeinsame Herausforderungen unserer Zeit wiederzubeleben.

IV.8.3 Helmut-Schmidt-Lehrstuhl Parallel zum Beginn des Deutschlandjahrs USA wurde an der School of Advanced International Studies (SAIS) der Johns Hopkins University in Washington, DC der Helmut-Schmidt-Lehrstuhl eröffnet. Langfristiges Ziel ist es, am SAIS-Institut einen deutsch-amerikanischen Think Tank („Helmut-Schmidt Institute for Global Af-fairs“) zu etablieren. Auf Basis gemeinsamer Forschungsarbeiten von deutschen und amerikanischen Wissen-schaftlerinnen und Wissenschaftlern sollen neue und transatlantische Perspektiven zu „Global Affairs“ in Ver-netzung mit der Think-Tank-Szene in Washington, DC erarbeitet werden. Die erste Helmut-Schmidt-Professo-rin Prof. Kristina Spohr nahm zum WS 2018/19 ihren Dienst auf.

IV.8.4 RIAS Berlin Kommission Die RIAS Berlin Kommission (RBK) ist eine zwischenstaatliche Organisation zur Förderung der deutsch-ame-rikanischen Verständigung im Rundfunkwesen. Gemäß dem am 19. Mai 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der USA unterzeichneten Abkommen fördert die RBK den Austausch von Personen und Informationen im Bereich des Rundfunkjournalismus zwischen beiden Ländern. Weitere Aufgaben der Kommission sind die Förderung von Hörfunk- und Fernsehproduktionen, die zum ge-genseitigen Verständnis zwischen Deutschland und den USA beitragen, sowie die Gewährung von Zuwendun-gen für die gelegentliche transatlantische Übertragung von Rundfunkproduktionen, die das gegenseitige Ver-ständnis in herausragender Weise fördern. Jährlich werden die transatlantischen Medienpreise an Hör- und Rundfunkproduktionen vergeben, die in besonderem Maße zur Völkerverständigung zwischen Deutschland und den USA beigetragen haben und nicht bereits mit Mitteln der Kommission gefördert worden sind. Die Kommission besteht aus jeweils fünf Mitgliedern der Bundesrepublik Deutschland und der USA. Die deut-schen Mitglieder werden durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ernannt und abberufen. Kulturstaatsministerin Monika Grütters und US-Botschafter Richard Grenell sind Ehrenvorsit-zende.

IV.9 Schwerpunkt Afrika Ein Schwerpunkt der AKBP im Berichtszeitraum war – der Schwerpunktsetzung im Koalitionsvertrag entspre-chend – der Kulturaustausch mit Afrika südlich der Sahara, in dessen Rahmen zahlreiche Projekte erfolgreich durchgeführt wurden. Besondere Würdigung fand dabei der 100. Geburtstag von Nelson Mandela. Das Aus-wärtige Amt unterstützte die zu diesem Anlass durchgeführte Europa-Tournee des südafrikanischen MIAGI (Music Is A Great Investment)-Orchesters, das sein Publikum unter anderem mit einem Festkonzert im Kon-zerthaus am Gendarmenmarkt in Berlin begeisterte. 2018 wurde auch die Förderung der Online-Plattform „Music In Africa“ fortgesetzt. Die Plattform wurde 2014 von der Music In Africa Foundation gegründet und hat ihren Sitz in Johannesburg. Sie wird gefördert von der Siemens Stiftung und unterstützt durch das Goethe-Institut. Ziel der Online-Plattform ist, die Musikbranche in Afrika zu vernetzen und Erwerbschancen im kulturellen Bereich aufzuzeigen. Im dem vom Auswärtigen Amt geförderten Modul geht es um die Erweiterung des Projekts „Music In Africa Connects“, bei dem „Music in Africa“ in drei Projektphasen seinen Blick auf verschiedene Konfliktzonen in Afrika und die betroffenen Länder (Mali, Niger, Nigeria, Sudan, Südsudan, Somalia und Tschad) richten wird. Thematisch konzipierte Besucherreisen, z.B. zu der vom Auswärtigen Amt ausgerichteten Tschadseekonferenz, zu Energie und Umwelt, zu Filmwirtschaft, zu sozialen Medien und zur Archivarbeit, stießen auf großes Inte-resse afrikanischer Teilnehmerinnen und Teilnehmer. In Dakar unterstützte das Auswärtige Amt das Vorhaben „Symposium on Art History“ der „RAW Material Company“. Zudem hat das Auswärtige Amt auch im 30. Jahr des Bestehens des „Africa Festivals“ in Würzburg einen Beitrag für die Teilnahme afrikanischer Musikerinnen und Musiker geleistet.

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 55 – Drucksache 19/11510 IV.9.1 Fachzentren Afrika Die Fachzentren Afrika sind ein Aushängeschild des DAAD in Afrika. Die mittlerweile zehn Zentren (unter anderem in der Demokratischen Republik Kongo, Ghana, Kenia, Namibia, Südafrika, Tansania) ermöglichen durch nachhaltige Strukturen die Ausbildung zukünftiger Führungskräfte für Gesellschaft und Wissenschaft. Alle Fachzentren bieten neben der größtenteils interdisziplinären, akademischen Ausbildung zusätzliche Ange-bote in den Bereichen Good Governance, Verwaltung, Soft Skills sowie deutsche Sprache und Kultur an und verfügen über Stipendienprogramme für Master- und/oder Postdoktoranden-Studiengänge. Insgesamt haben bereits über 1.000 Graduierte mit einem Stipendium erfolgreich ein Studium abgeschlossen. Ende 2018 sind die ersten sechs Zentren – nach zehnjähriger Förderung – aus der durch das Auswärtige Amt finanzierten Projektförderung ausgeschieden. Diese Zentren haben sich erfolgreich auf fünfjährige „Auslauf-förderung“ in Form von Stipendien, Mitteln für Mobilität und Alumni-Arbeit beworben. Außerdem wird eine Alumni-Förderschiene aufgebaut. Es bestehen bereits drei Vereinigungen für die Alumni der Fachzentren: zwei nationale in Tansania und der Demokratischen Republik Kongo und eine übergreifende, international agierende Vereinigung mit Sitz in Südafrika. Auf Wunsch des Auswärtigen Amts wurden im Haushaltsjahr 2017 aus Sondermitteln zum Strukturaufbau Westafrikas und zur Schaffung von Bleibeperspektiven, neben einem Stipendienprogramm für Nord Ghana zwei neue Fachzentren für Westafrika aufgebaut – das Westafrikanisch-Deutsche Fachzentrum für nachhaltige ländliche Transformation (WAC-SRT) Ghana/Niger und das Westafrikanisch-Deutsche Fachzentrum für nach-haltige Regierungsführung (CEGLA) in Senegal/Niger/Mali. Die Zentren haben 2018 ihre Arbeit aufgenom-men. Zum zehnjährigen Jubiläum der Initiative fand in Berlin am 11. Oktober 2018 ein großes Netzwerktreffen statt. Die südafrikanische Hochschulministerin Naledi Pandor sprach mit Blick auf die Fachzentren unterschiedlicher Ausrichtung von einem „Fundament von großem Nutzen.“

IV.9.2 Museumsgespräche Museen befinden sich weltweit in einem Wandlungsprozess. Direktorinnen und Direktoren, Kuratorinnen und Kuratoren der neuen Generation hinterfragen kritisch bestehende Sammlungen und althergebrachte Ausstel-lungs- und Präsentationsformen. Mit der Reihe „Museumsgespräche“ bringt das Goethe-Institut in verschiede-nen Teilen Afrikas internationale Akademikerinnen und Akademiker, Museumsexpertinnen und –experten so-wie Kuratorinnen und Kuratoren zusammen, um aus postkolonialer Perspektive über Zukunftsmodelle für Mu-seen insbesondere südlich der Sahara zu diskutieren. In den „Museumgesprächen“ fanden 2018 in sechs beteiligten Städten auf dem afrikanischen Kontinent in der Demokratischen Republik Kongo, Ghana, Namibia, Nigeria, Ruanda und Tansania Workshops und Seminare für Fachpublikum, öffentliche Diskussionen sowie künstlerische Interventionen statt, die sich mit dem Museum der Zukunft auseinandersetzen. In einer Konferenz in Namibia werden 2019 die Ergebnisse zusammengetragen und mit Diskursen aus anderen Teilen der Welt vernetzt. Weltweit wandelt sich der Museumsbegriff von der reinen Darstellung der Vergangenheit zu einer stärkeren Einbeziehung von Gegenwart und Zukunft. Gleichzei-tig spielen Museen als Institutionen eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der Kunst- und Kulturszene eines demokratischen Staates und der Reflektion des Kulturerbes. In vielen afrikanischen Städten ist das zeitgenössi-sche Kunstschaffen eher unterrepräsentiert, Museen werden kaum von der lokalen Bevölkerung wahrgenom-men oder als Räume des Dialogs verstanden. Dabei ist die Frage über die Gestaltung eines zeitgemäßen, post-kolonialen Museums untrennbar mit dem Fortwirken der Kolonialvergangenheit verbunden. Den Auftakt des Programms machte am 9. Juli 2018 das „Museumsgespräch“ in Kigali, in dem über das Mu-seum als Ort des Dialogs und Engagements sowie über die Frage, wie man die Öffentlichkeit näher an die Museen heranführen und afrikanische Museumsakteure stärker miteinander vernetzten kann, diskutiert wurde. Darüber hinaus ging es um Ausstellungsmöglichkeiten und die Frage nach dem Umgang mit Kulturgütern aus kolonialen Kontexten. Nach dem Auftakt in Kigali fanden am 30. und 31. August 2018 in Windhoek die zweiten Museumsgespräche statt. Die breite inhaltliche Aufstellung der Veranstaltung mit Gästen aus Südafrika, Nami-bia, Zimbabwe und Sambia – teilweise aus großen namhaften Häusern, teilweise aus kleinen ländlichen Museen – führte zu einer heterogenen Diskussion und intensivem Erfahrungsaustausch. In Ouagadougou trafen sich vom 2. bis zum 4. Oktober 2018 in Kooperation mit dem burkinischen National-museum und dem West African Museums Programme (WAMP) Vertreterinnen und Vertreter der burkinischen Museumslandschaft und Wissenschaft sowie eingeladene Expertinnen und Experten aus Deutschland und der

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Drucksache 19/11510 – 56 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Region Subsahara-Afrika, um sich über die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen der Museen in Sub-sahara-Afrika auszutauschen. Weitere Symposien zu Museumskonzeptionen fanden im Oktober und November 2018 in Kinshasa, Accra, Lagos und in Daressalam statt.

IV.9.3 Enter Africa Können Spiele die Zukunft verändern? Darum geht es im Projekt „Enter Africa”. Es ermutigt junge Menschen in Subsahara-Afrika, Spiele und spielerisches Denken als Werkzeuge zu nutzen, um tägliche Herausforderungen zu meistern. In 15 afrikanischen Großstädten entwickelten 2018 junge interdisziplinäre Teams aus Spieleent-wicklerinnen und -entwicklern, Architektinnen und Architekten, Städteplanerinnen und -planern, Designerin-nen und Designern, Künstlerinnen und Künstlern und Ingenieurinnen und Ingenieuren location based games, in denen es um die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft ihrer Stadt geht. So sind 15 Spiele entstanden, über die Interessierte mit ihrem Smartphone aktiv die Veränderungen in ihrer Stadt erleben und so neue Perspektiven gewinnen können. Die Spiele werfen Zukunftsszenarien unserer Städte auf: Welche Herausforderungen ergeben sich in den nächsten Jahren für Infrastruktur, Kultur und Umwelt? Und wie können Menschen sie auf spieleri-sche Weise erfahren und kreative Lösungen finden? Mit „Enter Africa“ fördert das Goethe-Institut anhand von Kenntnissen analoger und digitaler Spieleentwick-lung die Auseinandersetzung mit Transformationsprozessen, um diese aktiv vorauszudenken und zu planen. In einem Jahr ist so ein Netzwerk kreativer, innovativer, junger Professionals in Subsahara-Afrika entstanden – die Enter Africa Community. Gemeinsam nutzen sie spielerische Ansätze, um ihre Visionen für Afrikas Zukunft zu realisieren. Die von den Teams vor Ort in den location based games entworfenen Visionen für ihre Stadt werden ab Januar 2019 nach und nach gestartet und über die digitale Plattform espoto für jedermann spielbar sein werden. All diese verschiedenen Zukunftsszenarien afrikanischer Großstädte sollen schließlich in ein länderübergrei-fendes analoges sowie digitales Megagame münden. Vom 8. bis 14. Oktober 2018 trafen sich hierzu 15 Vertre-terinnen und Vertreter aus den beteiligten Ländern in Addis Abeba, um gemeinsam die Struktur des Megagames für Subsahara Afrika zu entwickeln. Es handelt sich um ein analoges Spiel mit digitalen Elementen, das ver-schiedene afrikanische Visionen spielbar und erfahrbar macht und aus aller Welt gespielt werden kann. Das Megagame wurde im April 2019 auf dem A MAZE Festival in Berlin getestet und wird im August 2019 auf der Gamescom in Köln präsentiert werden.

IV.9.4 AYADA Lab für junge westafrikanische Unternehmerinnen und Unternehmer24 In der öffentlichen Wahrnehmung wird der afrikanische Kontinent noch oft auf Armut, Klimakatastrophen und politische Krisen reduziert. Dieses Bild wird der Komplexität Afrikas nicht gerecht. Dies zeigt unter anderem die stetig wachsende Zahl afrikanischer Start-ups in Abidjan, Accra oder Nairobi. Während es in europäischen Städten wie Berlin Gründerzuschüsse gibt und mittlerweile auch ein ausgebautes Netzwerk, fehlt es vielen af-rikanischen Startups an Start- oder Risikokapital und an fördernden Infrastrukturen. Mit dem Programm „AYADA LAB“ fördern das Goethe-Institut und das Institut Français mit Mitteln für Kre-ativwirtschaft des Auswärtigen Amts seit September 2017 junge westafrikanische Unternehmerinnen und Un-ternehmer zwischen 20 und 35 Jahren in Abidjan, Abuja, Accra, Dakar und Yaoundé, um ihre digitalen, sozialen oder kulturellen Unternehmensideen zu entwickeln und zu realisieren. Zu Beginn des Jahres 2018 fanden lokale Workshops in den sechs beteiligten Ländern statt, an denen knapp 200 junge Unternehmerinnen und Unterneh-mer mit Ideen im kulturellen, digitalen und sozialen Bereich teilnahmen. Aus diesem Kreis wurden für die nächste Runde 15 Personen ausgewählt, die bis Jahresende 2018 die Möglichkeit hatten, ihre Projekte weiter-zuentwickeln und wettbewerbsfähig zu gestalten. Geleitet werden die Workshops von erfolgreichen Unterneh-merinnen und Unternehmern aus ganz Afrika, die die Teilnehmenden auf ihrem individuellen Weg betreuen und unter anderem Vernetzungsreisen nach Deutschland und Frankreich begleiten.

24 www.ayadalab.com

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 57 – Drucksache 19/11510 VI. Im Überblick: Mittlerorganisationen und Partner der Auswärtigen Kultur- und Bil-

dungspolitik Goethe-Institut (GI) Das 1951 gegründete Goethe-Institut (GI) ist die größte Mittlerorganisation innerhalb der AKBP. Zu seinem weltweiten Netz gehören unter anderem 160 Institute im In- und Ausland sowie zahlreiche anderer Präsenzfor-men im Ausland. Grundlage der Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt ist der Rahmenvertrag von 2004. Danach ist das GI mit der Förderung der deutschen Sprache im Ausland, mit der Pflege der internationalen kulturellen Zusammenarbeit und der Vermittlung eines aktuellen und umfassenden Deutschlandbildes betraut. Diese Aufgaben führt das GI in eigener Verantwortung durch. Im Berichtsjahr 2018 schlossen Auswärtiges Amt und GI eine neue Zielvereinbarung für die Jahre 2019 bis 2022 mit den Schwerpunkten europäische Koopera-tion, Digitalisierung und verstärkte Unterstützung zivilgesellschaftlicher Strukturen.25

Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) Das Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) mit Sitz in Stuttgart ist der älteste deutsche Kulturmittler – 2017 feierte es sein hundertjähriges Bestehen. Kernaufgaben des ifa sind interkultureller Dialog und zivilgesellschaft-liches Engagement. Es fördert den Kunst- und Kulturaustausch in Ausstellungs-, Seminar- und Konferenzpro-grammen und unterstützt zivile Konfliktbearbeitung in Krisenregionen. Als Kompetenzzentrum für die AKBP vernetzt es Zivilgesellschaft, kulturelle Praxis, Kunst, Medien und Wissenschaft und bietet Informations- und Dialogforen. Das ifa wird vom Auswärtigen Amt, dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Stuttgart insti-tutionell gefördert und leistet für das Auswärtige Amt umfangreiche Projektarbeit.26

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) ist eine Vereinigung von 241 Hochschulen und 104 Stu-dierendenschaften (Stand: März 2018) mit dem Ziel der Förderung internationaler Wissenschafts- und Hoch-schulzusammenarbeit. Seit seiner Gründung im Jahr 1925 hat der DAAD mehr als zwei Mio. Studierende, Gra-duierte und Wissenschaftler im In- und Ausland unterstützt, unter Ihnen 17 Nobelpreisträgerinnen und -träger. Im Jahr 2018 förderte der DAAD 145.000 Personen aus allen Weltregionen. Die Förderprogramme des DAAD reichen von Auslandssemestern für junge Studierende bis zum Promotionsstudium, vom Praktikum bis zur Gastdozentur, vom Informationsbesuch bis zum Aufbau von Hochschulen im Ausland.27

Alexander-von-Humboldt-Stiftung (AvH) Die Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) fördert langfristige Wissenschaftskooperationen zwischen exzel-lenten ausländischen und deutschen Forscherinnen und Forschern. Über Stipendien und Preise kommen Wis-senschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Ausland nach Deutschland, um Forschungsprojekte mit Koope-rationspartnern durchzuführen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Deutschland können als Stipen-diaten Forschungsprojekte bei wissenschaftlichen Gastgebern im Ausland verwirklichen. Dieses „Humboldt-Netzwerk“ umfasst inzwischen etwa 29.000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus über 140 Ländern, unter ihnen 55 Nobelpreisträgerinnen und -träger.28

Allianz der Wissenschaftsorganisationen Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen ist ein Zusammenschluss der 10 bedeutendsten Wissenschafts- und Forschungsorganisationen Deutschlands.29 Gemeinsam beraten und bearbeiten die Mitglieder der Allianz aktuelle Themen und nehmen öffentlichkeitswirksam Stellung zu wichtigen Fragen der Wissenschaftspolitik.

25 www.goethe.de/de/index.html 26 www.ifa.de 27 www.daad.de 28 www.humboldt-foundation.de 29 Mitglieder der Allianz sind die Alexander von Humboldt-Stiftung, die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, der Deut-

sche Akademische Austauschdienst, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Gemein-schaft, die Hochschulrektorenkonferenz, die Leibniz-Gemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft und der Wissenschaftsrat.

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Drucksache 19/11510 – 58 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Allianzmitglieder sind umfangreich international tätig, unter anderem auch als Hauptunterstützer der Deut-schen Wissenschafts- und Innovationshäuser, und stehen mit dem Auswärtigen Amt in intensivem Austausch.30

Deutsche Akademische Flüchtlingsinitiative Albert Einstein des UNHCR Mit der Deutschen Akademischen Flüchtlingsinitiative Albert Einstein (DAFI) des UNHCR finanziert das Aus-wärtige Amt ein Drittland- bzw. Surplace-Stipendienprogramm, das anerkannten Geflüchteten das Studium an einer Hochschule in ihrem Aufnahmeland ermöglicht. Seit Gründung des Programms im Jahr 1992 haben mehr als 15.000 Flüchtlinge dank DAFI einen Hochschulabschluss erreicht. Das Auswärtige Amt unterstützt DAFI mit rund 3,4 Mio. Euro jährlich. Hinzu kamen 2018 Sondermittel in Höhe von 12,4 Mio. Euro für syrische, aber auch afghanische und afrikanische Flüchtlinge. So konnten im Berichtsjahr insgesamt rund 6.500 junge Men-schen aus 51 Ländern studieren, die durchschnittlich drei bis vier Jahre gefördert werden.31

Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA), eine Abteilung des Bundesverwaltungsamts, ist seit 1968 im Auftrag des Auswärtigen Amtes für die schulische Arbeit im Ausland zuständig. Ca. 2.000 von der ZfA vermittelte Auslandsdienst- und Programmlehrkräfte sowie Fachberaterinnen und Fachberater bzw. Prozessbe-gleiterinnen und Prozessbegleiter arbeiteten im Berichtszeitraum im deutschen Auslandsschulwesen. Derzeit betreut die ZfA mit rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Inland, rund 55 Fachberaterinnen und Fach-beratern sowie 16 Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern im Ausland die deutsche Auslandsschularbeit.32

Pädagogischer Austauschdienst der Kultusministerkonferenz (PAD) Der Pädagogischer Austauschdienst der Kultusministerkonferenz (PAD) ist im Auftrag der Länder für den in-ternationalen Austausch und die internationale Zusammenarbeit im Schulbereich tätig und bildet eine Abteilung im Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Seine Programme richten sich an Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, angehende Lehrkräfte sowie Schulen in Deutschland und im Ausland. Der PAD organisiert vor allem den internationalen Austausch von Schul- klassen, aber auch Lehrer-Hospitationen. Jährlich können allein aus Mitteln des Auswärtigen Amtes rund 16.500 Teilnehmende gefördert werden.33

Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) Die Verfassung der UNESCO sieht – einzig unter den VN-Sonderorganisationen - die Schaffung von (derzeit 199) Nationalkommissionen vor. Die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) ist damit Deutschlands Mittler-organisation für die Zusammenarbeit mit der UNESCO in Bildung, Wissenschaft, Kultur und Medienpolitik. Sie berät die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag und andere zuständige Stellen in allen Fragen, die sich aus der Mitgliedschaft Deutschlands in der UNESCO ergeben, und wirkt aktiv an der Mitarbeit Deutsch-lands in der UNESCO mit. Sie unterstützt und koordiniert die Umsetzung der Ziele und Programme der UNE-SCO in Deutschland. Die internationale Zusammenarbeit fördert sie insbesondere im Rahmen des weltweiten Netzwerks von UNESCO-Nationalkommissionen.34

Deutsches Archäologisches Institut (DAI) Das DAI ist eine Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts. Es hat den Auftrag, archäologi-sche-altertumswissenschaftliche Forschung im Ausland durchzuführen und ist mit über 350 Projekten und auf fünf Kontinenten tätig. Das DAI ist wichtiger Partner der Cultural Diplomacy. Mit seinen Forschungsprojekten schafft das DAI eine wichtige Grundlage für den Dialog zwischen Kulturen, für die internationale wissenschaft-liche Zusammenarbeit und für den Erhalt des kulturellen Erbes, zunehmend auch in Krisenregionen. Das DAI stellt der internationalen Fachwelt bedeutende analoge und digitale Forschungsinfrastrukturen zur Verfügung.

30 www.dfg.de/dfg_profil/allianz 31 www.unhcr.org/dach/de/was-wir-tun/bildung/dafi 32 www.auslandsschulwesen.de 33 www.kmk-pad.org 34 www.duk.de

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 59 – Drucksache 19/11510 Als wichtiger Partner der deutschen Außenwissenschaftspolitik fördert es und beteiligt sich an internationalen Studiengängen und bildet in seinen Forschungsprojekten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aus. Seit 2016 koordiniert das DAI das Archaeological Heritage Network, das sich angesichts der steigenden Bedrohungen des Kulturerbes der Menschheit durch Terror, kriegerische Auseinandersetzungen und illegalen Handel zum Ziel gesetzt hat, seine Fähigkeiten im Dienste des Schutzes und der Förderung des kulturellen Erbes zu bündeln. Das DAI genießt als kultureller und wissenschaftlicher Botschafter Deutschlands hohe Reputation, dessen wissenschaftliche Exzellenz durch den Wissenschaftsrat attestiert wurde.35

Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) Die aus dem Etat der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und von den Ländern geförderte Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist mit ihren herausragenden Museen, Bibliotheken, Archiven und Forschungsinstitutionen ein zunehmend wichtiger Akteur der AKBP. Durch ihre Mitarbeit in nationalen und internationalen Netzwerken, Fachverbänden und Gremien tragen die Einrichtungen der SPK zur Entwicklung gemeinsamer Standards bei und gestalten die auswärtige Kultur- und Wissenschaftsbeziehungen mit. Das Ibero-Amerikanische Institut (IAI) der SPK beispielsweise ist eine multidisziplinär ausgerichtete „Area Studies“-In-stitution, die regional auf Lateinamerika, die Karibik, Spanien und Portugal spezialisiert ist. Sie hat eine der weltweit größten Forschungsbibliotheken zu diesen Regionen. Die beispielhafte Rolle der SPK für die deutsch-russischen Beziehungen zeigt sich in den Kooperationsprojekten des Museums für Vor- und Frühgeschichte der Staatlichen Museen zu Berlin. Die wissenschaftlichen und kulturellen Kooperationen zwischen der Staatlichen Eremitage in St. Petersburg, dem Staatlichen Puschkin-Museum der Bildenden Künste sowie dem Staatlichen Historischen Museum in Moskau und den Staatlichen Museen zu Berlin, Preußischer Kulturbesitz (SMB-PK) zu kriegsbedingt in die ehemalige Sowjetunion verlagerten Kulturgütern reichen bis in die 1990er Jahre zurück.

Zentralstelle der Bundesregierung für internationale Berufsbildungszusammenarbeit (GOVET) GOVET (German Office for International Cooperation in Vocational Education and Training) im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ist die zentrale Anlaufstelle der Bundesregierung für deutsche und ausländische Ak-teure der Berufsbildungszusammenarbeit. 2018 beantwortete GOVET 620 Informations- und Kooperationsan-fragen aus 129 Ländern und betreute 61 Delegationen mit 771 Teilnehmern aus 73 Ländern, darunter 27 afri-kanische Staaten (2017: 12 afrikanische Länder). Der Internetauftritt36 wurde um eine französisch- und spa-nischsprachige Landingpage erweitert. Die nochmals gestiegene Nachfrage nach in zahlreichen Sprachen ver-öffentlichten Informationen unterstreicht das weiterhin hohe Interesse an deutscher Berufsbildung im Ausland. Die Auswirkung der Digitalisierung auf die Berufsbildung wurde 2018 durch GOVET zunehmend in die bila-terale Zusammenarbeit eingebracht, unter anderem auch bei der erstmaligen Teilnahme an der re:publica in Berlin. GOVET ist auch Geschäftsstelle des Runden Tisches für internationale Berufsbildungszusammenarbeit, an dem sich die Bundesressorts und weitere deutsche Akteure austauschen und abstimmen. Darüber hinaus begleitet und gestaltet GOVET die bilateralen Berufsbildungskooperationen des BMBF.37

iMOVE: Training – Made in Germany Die BMBF-Initiative „iMOVE“ im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) unterstützt deutsche Aus- und Weiterbildungsanbieter dabei, in internationalen Märkten weltweit erfolgreich zu sein. In den politischen Ko-operationsformaten sowie am „Runden Tisch zur Internationalen Berufsbildungszusammenarbeit“ bringt iMOVE die Perspektiven und Potenziale der Aus- und Weiterbildungsbranche ein. Darüber hinaus informiert iMOVE die Unternehmen zu strategischen Fragen, z. B. mit dem 2018 erschienenen iMOVE-Leitfaden für den Export beruflicher Aus- und Weiterbildung sowie Seminaren zum Inhalt sowie dem sog. xPORT-Magazin, das verschiedene Schwerpunkte in den Fokus nimmt, wie z.B. „Nachhaltigkeit“. iMOVE veröffentlichte 2018 Marktstudien zu den Ländern Kenia, Argentinien und Indien. 2019 werden Russland, Südafrika, Nigeria und eine Aktualisierung der Marktstudie Kolumbien folgen. Für Interessenten aus dem Ausland ist iMOVE Zu-gangsweg zur deutschen Bildungswirtschaft. Mit drei Auslandsbüros in China, Indien, Iran und neuen Koope-rationen mit dem Ostasiatischen Verein (1. ASEAN-Deutsches Berufsbildungsforum) und dem Afrika Verein der deutschen Wirtschaft öffnet iMOVE weitere Wege in das Auslandsgeschäft. 38

35 www.dainst.de 36 www.govet.international 37 https://www.bibb.de/govet/ 38 www.imove-germany.de

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Drucksache 19/11510 – 60 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Informations- und Beratungsstelle für Auslandsaufenthalte in der beruflichen Bildung (IBS) Der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode benennt den Ausbau der internationalen Mobilität von Aus-zubildenden als wichtiges Ziel. Bereits im Jahr 2013 hatte der Deutsche Bundestag empfohlen, dass im Jahr 2020 mindestens 10 Prozent der Auszubildenden während ihrer Ausbildung Auslandserfahrung sammeln soll-ten. 6,3 Prozent betrug die Quote im Jahr 2018 laut einer Untersuchung der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) – mit teilweise deutlichen regionalen Unterschieden. Die Mobilitätsstudie zeigt, dass Informationsdefizite ein wichtiges Umsetzungshemmnis sind. Damit künftig mehr junge Menschen erreicht werden, informiert und berät die Informations- und Beratungsstelle für Auslandsauf-enthalte in der beruflichen Bildung (IBS) neutral zu geeigneten Programmen und Finanzierungshilfen. Seit 2013 ist sie bei der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim BIBB angesiedelt. Neben Jugendlichen in der Be-rufsbildung fragen Ausbildungsverantwortliche aus Unternehmen sowie Berufsschullehrkräfte das Servicean-gebot nach.39

Max Weber Stiftung – Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland (MWS) Die Max Weber Stiftung (MWS) ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung mit Sitz in Bonn. Ihre Tä-tigkeitsfelder umfassen die Geschichts-, Kultur-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Die MWS hat in stra-tegisch wichtigen Regionen weithin geschätzte Stätten exzellenter Forschung, wissenschaftlicher Qualifizie-rung und internationalen akademischen Austauschs aufgebaut und strukturell verankert. Sie spiegelt und fördert die Leistungsfähigkeit deutscher geistes- und sozialwissenschaftlicher Forschung im globalen Kontext.40

Kulturstiftung des Bundes (KSB) Die Kulturstiftung des Bundes (KSB) wurde 2002 als gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts gegrün-det und hat ihren Sitz in Halle an der Saale. Im Rahmen der Bundeszuständigkeit für Kunst- und Kulturförde-rung konzentriert sich ihre Arbeit auf die Förderung innovativer Programme und Projekte im internationalen Kontext, die auch den Zielen der AKBP dienen. Die KSB wird durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien mit ca. 35 Mio. Euro im Jahr institutionell gefördert. Vor allem Austauschprojekte und länderübergreifende Kooperationen spielen dabei eine wichtige Rolle. Die KSB ist auch ein wichtiger Partner für das Goethe-Institut.41

Haus der Kulturen der Welt (HKW) Das Haus der Kulturen der Welt (HKW) ist ein Geschäftsbereich der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH (KBB), deren Alleingesellschafterin die Bundesrepublik Deutschland ist. Die KBB wird institu-tionell aus dem Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert – 2018 mit einer Summe von rund 28 Mio. Euro. Seit 1989 ist das HKW in der ehemaligen Kongresshalle in Berlin ein kosmopolitischer Ort für die internationalen zeitgenössischen Künste und ein Forum für aktuelle Entwicklungen und Diskurse, in dem sich Wissenschaft und Kunst verbinden. Das HKW zeigt nationale und internationale Werke aus den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Literatur, darstellende Künste, Film und Medien und ver-knüpft sie zu einem interdisziplinären Programm. In Ergänzung zur Förderung durch die Beauftragte der Bun-desregierung für Kultur und Medien unterstützt das Auswärtige Amt das HKW mit einer regelmäßigen projekt-bezogenen Förderung, die durch zusätzliche Mittel aufgestockt werden kann.42

Gesellschaft für deutsche Sprache e. V. (GfdS) Die Gesellschaft für deutsche Sprache e. V. mit Sitz in Wiesbaden ist eine im Jahr 1947 gegründete, politisch unabhängige Vereinigung zur Pflege und Erforschung der deutschen Sprache. Mit über 100 ehrenamtlich gelei-teten Zweigvereinen im In- und Ausland leistet die GfdS einen wichtigen Beitrag zur Sprachkultur und -ver-mittlung. In der deutschen Öffentlichkeit ist die Einrichtung durch die Auswahl der Wörter des Jahres und die jährliche Statistik der beliebtesten Vornamen bekannt. Die GfdS wird institutionell von den Ländern und aus dem Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert.

39 www.go-ibs.de 40 www.maxweberstiftung.de 41 www.kulturstiftung-des-bundes.de 42 www.hkw.de

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 61 – Drucksache 19/11510 Deutsch-ausländische Kulturgesellschaften In vielen Ländern der Welt leisten lokale Vereinigungen einen wichtigen Beitrag zum Kulturaustausch. Als inhaltlich und rechtlich selbständige Kulturgesellschaften auf nicht-kommerzieller Basis tragen sie zur Förde-rung der deutschen Sprache bei, informieren aktuell über Deutschland oder bieten kulturelle Programme mit Deutschlandbezug an. Ihr Engagement ergänzt die Tätigkeit des Goethe-Instituts (GI) weltweit. Das Auswärtige Amt fördert die Arbeit von rund 160 deutsch-ausländischen Kulturgesellschaften im Ausland mit Projektmitteln über das GI. Ca. 30 von ihnen mit besonderen Qualitätsmerkmalen haben einen Kooperationsvertrag mit dem GI geschlossen und tragen den Namen „Goethe-Zentrum“. Im Inland unterstützt das Auswärtige Amt die Pro-jektarbeit von gemeinnützigen Vereinigungen, die mit Kultur- und Informationsveranstaltungen den bilateralen Kulturaustausch mit anderen Ländern fördern, darunter fünf Deutsch-Amerikanische Institute.

Fulbright-Kommission Die Deutsch-Amerikanische Fulbright-Kommission ist eine binationale Institution, die auf deutscher Seite vom Auswärtigen Amt und auf amerikanischer Seite vom US-Außenministerium gemeinsam getragen wird. Sie wurde 1952 mit dem Ziel gegründet, das gegenseitige Verständnis zwischen den USA und Deutschland durch akademischen und kulturellen Austausch zu fördern. Die Fulbright-Kommission unterstützt hochqualifizierte Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Hochschuladministratoren, Lehrende sowie Journalis-tinnen und Journalisten beider Länder mit jährlich über 700 Stipendien.43

Villa Aurora und Thomas-Mann House Der Villa Aurora & Thomas Mann House e. V. mit Sitz in Berlin fördert den deutsch-amerikanischen Kultur-austausch. Die Villa Aurora, das ehemalige Wohnhaus von Lion und Marta Feuchtwanger in Los Angeles, dient als Künstlerresidenz und Ort der Kulturbegegnung. Sie hält die Erinnerung an Künstlerinnen, Künstler und Intellektuelle wach, die in Kalifornien Zuflucht vor NS-Verfolgung fanden und bedeutenden Einfluss auf das Kulturleben der Westküste der USA hatten. Mit ihrem Stipendienprogramm ermöglicht sie jährlich 12 bis 14 Künstlerinnen und Künstlern aus Deutschland einen mehrmonatigen Aufenthalt in der Villa, um an Projekten aus den Sparten Bildende Kunst, Performance, Komposition, Film oder Literatur zu arbeiten. Die Arbeit des bisherigen Villa Aurora e. V. wurde mit dem Ankauf des ehemaligen Wohnhauses von Thomas Mann in Los Angeles ausgeweitet. Transatlantische Vordenker und Intellektuelle aus den Bereichen Literatur, Journalismus, Geistes- und Sozialwissenschaften erhalten mit einem Thomas Mann Fellowship an diesem historischen Ort seit 2018 Gelegenheit, zu den großen Fragen unserer Zeit Stellung zu beziehen und sich mit Institutionen und Persönlichkeiten in Los Angeles und darüber hinaus zu vernetzen und auszutauschen. Der Villa Aurora & Thomas Mann House e. V. wird vom Auswärtigen Amt und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert.44

Deutsche Auslandsgesellschaft e. V. Die Deutsche Auslandsgesellschaft e. V. mit Sitz in Lübeck wurde 1949 gegründet. Schwerpunkt ihrer vom Auswärtigen Amt geförderten Arbeit ist die Stärkung von Deutsch als Fremdsprache in Nord- und Nordosteu-ropa sowie im Ostseeraum, vor allem im Bereich der Lehrerfortbildung.45

Villa Vigoni Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMBF, ist seit 1984 durch Annahme eines Vermächtnis-ses Eigentümerin der Liegenschaft Villa Vigoni in Loveno di Menaggio am Comer See. Mit der Übernahme der Villa Vigoni war die Auflage verbunden, die deutsch-italienischen Beziehungen auf den Gebieten der Wis-senschaft, der Bildung und der Kultur unter Einbeziehung ihrer Verknüpfungen mit Wirtschaft, Gesellschaft und Politik zu fördern. Dieser Aufgabe kommt der binationale Trägerverein Villa Vigoni e. V. nach. Unter dem Motto „Deutschland und Italien im vereinten Europa, Europa in der einen Welt“ gestaltet der Verein die Villa

43 www.fulbright.de 44 www.vatmh.org 45 www.deutausges.de

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Drucksache 19/11510 – 62 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vigoni als einen Ort der Begegnung und des Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen Deutschen und Itali-enern. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Begegnung von Entscheidungsträgerinnen und -trägern aus Bildung, Wissenschaft, Wirtschaft und Politik.46

Casa di Goethe Die Casa di Goethe in Rom ist Deutschlands einziges Museum im Ausland und setzt sich in seiner Daueraus-stellung mit Goethes italienischer Reise auseinander. Sonderausstellungen und Veranstaltungen beschäftigen sich darüber hinaus mit dem Thema Italienreise gestern und heute und mit dem deutsch-italienischen Kultur-austausch. Die Casa di Goethe dient somit der Bewahrung, Pflege und Fortentwicklung deutscher Kultur-, Wis-senschafts- und Forschungstradition.47

Deutsche Welle (DW) Die DW ist der Auslandssender Deutschlands. Sie ist staatsfern organisiert und in ihrer Programmgestaltung unabhängig. Die DW erfüllt ihren Programmauftrag mit einem multimedialen Angebot in 30 Sprachen. Mit hochwertigen journalistischen Inhalten in Fernsehen, Radio, Internet und mobil über die DW-App erreicht sie ein internationales Publikum - rund 157 Millionen Menschen weltweit nutzen Woche für Woche die journalis-tischen Inhalte der DW. Die DW ist eine unabhängige Informationsquelle für Menschen in aller Welt, sie fördert das Verständnis und den Austausch der Kulturen und Völker und schafft einen Zugang zur deutschen Sprache. Innerhalb der Bundesregierung liegt die federführende Zuständigkeit bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, aus deren Haushalt sie auch finanziert wird. Im Jahr 2018 waren dies rund 326,6 Mio. Euro. Außerdem erhält sie Projektmittel aus dem Etat des Auswärtigen Amtes und des BMZ.48 Die journalistischen Angebote werden durch die Angebote der DW Akademie im Bereich der Medien- und Meinungsfreiheit ergänzt. Die DW Akademie ist Deutschlands führende Organisation für internationale Medi-enentwicklung. In über 50 Ländern unterstützt sie die Entwicklung freier und transparenter Mediensysteme, bildet Journalistinnen und Journalisten aus Entwicklungs- und Transformationsländern aus und fördert journa-listische Qualität und Medienkompetenz. Die DW Akademie finanziert ihre Projekte vorrangig aus Mitteln des BMZ, des Auswärtigen Amtes, der Europäischen Union sowie der Vereinten Nationen.

German Films Service + Marketing GmbH Die German Films Service + Marketing GmbH (GF) ist zentraler Dienstleister im Rahmen der Realisierung des Konzepts der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Verbesserung der Außenvertretung des deutschen Films. GF ist ein Informations- und Beratungszentrum für die internationale Verbreitung deut-scher Filme. Ziel ihrer Tätigkeit ist eine stärkere Wahrnehmung und Repräsentanz des deutschen Films und der deutschen Filmwirtschaft im Ausland. Hierfür kooperiert GF unter anderem mit den relevanten internationalen Filmfestivals, -märkten und -messen, auf denen sie deutsche Filme bewirbt und betreut. Darüber hinaus fördert GF z.B. den Verleih deutscher Filme im Ausland. GF ist eine Projektförderung der Beauftragten der Bundesre-gierung für Kultur und Medien. Aus ihrem Etat beteiligt sich die Bundesregierung jährlich maßgeblich mit Zuwendungen von rund 2 Mio. Euro.

Auslandskulturarbeit der Kirchen Das Auswärtige Amt fördert seit vielen Jahren die international ausgerichteten, kulturbezogenen Aktivitäten der beiden großen Kirchen. Die evangelische und die katholische Kirche unterhalten weltweit ein Netz deut-scher Auslandsgemeinden, Hilfs- und Missionswerke sowie zahlreicher Nichtregierungsorganisationen. Sie re-präsentieren und fördern deutsche Kultur im Ausland. Sie sind hervorragend mit der jeweiligen Ortskirche und Zivilgesellschaft vernetzt, wirken auf vielfältige Weise ins Gastland hinein und sind dauerhaftes Bindeglied zwischen Deutschland und dem jeweiligen Gastland. Im sozialen Bereich sind sie durch ihre Bildungsarbeit, ihr karitatives Engagement und ihre entwicklungspolitischen Projekte in vielen Ländern starke Partner. Darüber hinaus bieten die Gemeinden den im Ausland lebenden Deutschen und ihren Familien eine für viele wichtige seelsorgerische Heimat. Die Auslandsgemeinden und Missionswerke – die vielfältig diakonisch tätig sind –

46 www.villavigoni.eu 47 www.casadigoethe.it/de/ 48 www.dw.com

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 63 – Drucksache 19/11510 prägen das positive Deutschlandbild im Ausland mit. Die kirchlichen Netzwerke sind daher wichtige Partner der AKBP.

Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) ist eine nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des BMI mit Sitz in Bonn. Sie unterhält Medienzentren in Bonn und Berlin und hat die Aufgabe, durch Maßnahmen der politischen Bildung Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu fes-tigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken. 2018 realisierte die Bundeszentrale für politische Bildung in Zusammenarbeit mit dem Maxim Gorki Theater und durch eine Förderung des Auswärtigen Amts unter anderem das Geschichtsfestival “War or Peace – Crossroads of History 1918 | 2018”. Vom 17. bis zum 21. Oktober haben sich dabei rund 400 junge Menschen aus 50 Ländern mit dem Thema Krieg oder Frieden auf unterschiedlichste Weise beschäftigt.49

Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung Die unselbständige Stiftung des öffentlichen Rechts wurde in Trägerschaft der Stiftung Deutsches Historisches Museum 2008 gegründet und hat ihren Sitz in Berlin. Im Geiste der Versöhnung soll die Stiftung die Erinnerung und das Gedenken an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert im Kontext des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Expansions- und Vernichtungspolitik und ihrer Folgen wachhalten. Das sich im Aufbau befindende Ausstellungs-, Informations- und Dokumentationszentrum versteht sich als deutschlandweit einzig-artiger, gesamteuropäisch verankerter und international sichtbarer Lern- und Erinnerungsort. Dabei spielt die Zusammenarbeit mit deutschen und internationalen Museen und Forschungseinrichtungen eine wichtige Rolle. Die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit im europäischen Rahmen und mit Respekt für die Perspektive der Anderen trägt zur Versöhnung und Verständigung bei. Durch ihre Arbeit wird die Stiftung Flucht, Vertrei-bung, Versöhnung an der Gestaltung einer friedlichen und gemeinsamen Zukunft in Europa mitwirken. Die Stiftung wird durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien institutionell gefördert.50

Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) ist Ausdruck einer gesamtgesellschaftlichen Ver-antwortung für das in der Zeit des Nationalsozialismus begangene Unrecht. Stiftungszweck waren bis 2007 die individuellen humanitären Zahlungen an ehemalige Zwangsarbeiterinnen und -arbeiter sowie andere Opfer des Nationalsozialismus. Seit Abschluss dieser Zahlungen engagiert sich die Stiftung in der dauerhaften Förderung von Projekten, die der Völkerverständigung, den Interessen der Überlebenden des NS-Regimes, dem Jugend-austausch, der sozialen Gerechtigkeit, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewalt-herrschaft und der internationalen Zusammenarbeit auf humanitärem Gebiet dienen. Bis 2006 konnte die Stiftung 4,37 Mrd. Euro an ehemalige Zwangsarbeiterinnen und -arbeiter sowie andere Opfer auszahlen. Nach Abzug von Verwaltungs- und Anlagekosten verbleiben aus den jährlichen Erträgen je nach Kapitalmarktlage bis zu 8,3 Mio. Euro als Fördermittel in den Handlungsfeldern „Auseinandersetzung mit der Geschichte“, „Handeln für Menschenrechte“ und „Engagement für Opfer des Nationalsozialismus“. Bei Gründung der Stiftung war ein Kapitalgrundstock von knapp 358 Mio. Euro zur Förderung von Projekten re-serviert. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 betrug das Volumen für die Kapitalanlagen 527,7 Mio. Euro. Die Stiftung EVZ förderte 2018 319 Projekte.

Politische Stiftungen Die sechs politischen Stiftungen Friedrich-Ebert-Stiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung, Hein-rich-Böll-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Hanns-Seidel-Stiftung und Rosa-Luxemburg-Stiftung sind Partner des Auswärtigen Amts im Rahmen der AKBP. Ihre Begabtenförderung ausländischer Stipendiaten (Studie-rende, Graduierte, Doktoranden und Nachwuchswissenschaftler) unterstützt das Auswärtige Amt, indem es Mit-tel für Stipendien und damit zusammenhängende Maßnahmen zur Verfügung stellt. Das Netzwerk der Alumni der politischen Stiftungen umfasst wichtige Ansprechpartner und Multiplikatoren, die Deutschland oft auch nach der Rückkehr in ihre Heimatländer verbunden bleiben.

49 www.bpb.de 50 www.sfvv.de

Page 64: Deutscher Bundestag 19/11510dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/115/1911510.pdf · Zugeleitet mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. Juli 2019 gemäß Beschluss vom 15. Juni 1994

Drucksache 19/11510 – 64 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Internationaler Suchdienst Der Internationale Suchdienst (ISD) mit Sitz in Bad Arolsen dient Opfern der Naziverfolgung und deren Ange-hörigen, indem er ihr Schicksal mit Hilfe seiner Archive dokumentiert. Diese historischen Zeugnisse bewahrt der ISD und macht sie neben seiner Suchdiensttätigkeit auch der Forschung zugänglich. Die Aufsicht über die Arbeit des ISD obliegt einem internationalen Ausschuss aus Vertretern von elf Mitglieds-staaten. Im Übereinkommen über den Internationalen Suchdienst, der die Rechtsgrundlage für den Internatio-nalen Suchdienst darstellt, hat sich Deutschland verpflichtet, weiterhin die finanzielle Verantwortung für den ISD zu übernehmen. Der Internationale Suchdienst wird seit dem 1. Januar 2012 durch die BKM finanziert (zuvor durch BMI). Im Jahr 2018 erreichten den ISD 15.720 Anfragen.

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