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WIR SETZEN ALLES IN BEWEGUNG
DICHTUNGSTECHNIK
Reiter
HEINRICH REITER GmbH
Dichtungstechnik
O-Ringe DIN 3771
O-Ringe werden sowohl zur statischen als auch dynamischen Abdichtung in der
Pneumatik und Hydraulik eingesetzt.
Oberflächen
D
d
Der O-Ring ist ein aus gummielastischen Werkstoffen endlos gepresster Rundring mit kreisförmigem Querschnitt.
HEINRICH REITER GmbH
Dichtungstechnik
O-Ringe DIN 3771
S T A T I S C H E R E I N B A U
Spaltweiten
Ruhende Maschinenteile
Bewegte Maschinenteile
D Y N A M I S C H E R E I N B A U
Werkstoffhärte
Empfehlung
Empfehlung
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HEINRICH REITER GmbH
Dichtungstechnik
O-Ringe DIN 3771 - Fertigungstoleranzen für O-Ringe NBR 70 Material
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Innendurchmesser Innendurchmesser Innendurchmesser
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Dichtungstechnik
O-Ringe DIN 3771
Ringstärke d (mm)
Nutmaße (mm)
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Statische Abdichtung dyn. Abdichtung rotierende Bewegung d Nuttiefe t Nutbreite Nuttiefe t Nutbreite Nuttiefe t Nutbreite Fase z
von bis Toleranz +/–
HEINRICH REITER GmbH
Dichtungstechnik
O-Ringe DIN 3771 nach Dimension und Bauform
Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke
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HEINRICH REITER GmbH
Dichtungstechnik
O-Ringe DIN 3771 nach Dimension und Bauform
Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke
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HEINRICH REITER GmbH
Dichtungstechnik
O-Ringe DIN 3771 nach Dimension und Bauform
Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke
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HEINRICH REITER GmbH
Dichtungstechnik
O-Ringe DIN 3771 nach Dimension und Bauform
Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke
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HEINRICH REITER GmbH
Dichtungstechnik
O-Ringe DIN 3771 nach Dimension und Bauform
Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke
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HEINRICH REITER GmbH
Dichtungstechnik
O-Ringe DIN 3771 nach Dimension und Bauform
Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke
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Dichtungstechnik
O-Ringe DIN 3771 nach Dimension und Bauform
Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke
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Dichtungstechnik
O-Ringe DIN 3771 nach Dimension und Bauform
Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke
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HEINRICH REITER GmbH
Dichtungstechnik
O-Ringe DIN 3771 nach Dimension und Bauform
Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke
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HEINRICH REITER GmbH
Dichtungstechnik
O-Ringe DIN 3771 nach Dimension und Bauform
Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke
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Dichtungstechnik
O-Ringe DIN 3771 nach Dimension und Bauform
Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke
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Dichtungstechnik
O-Ringe DIN 3771 nach Dimension und Bauform
Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke
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Dichtungstechnik
O-Ringe DIN 3771 nach Dimension und Bauform
Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke
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Dichtungstechnik
O-Ringe DIN 3771 nach Dimension und Bauform
Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke
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HEINRICH REITER GmbH
Dichtungstechnik
O-Ringe DIN 3771 nach Dimension und Bauform
Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke
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HEINRICH REITER GmbH
Dichtungstechnik
O-Ringe DIN 3771 nach Dimension und Bauform
Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke
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Dichtungstechnik
O-Ringe DIN 3771 nach Dimension und Bauform
Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke
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HEINRICH REITER GmbH
Dichtungstechnik
O-Ringe DIN 3771 nach Dimension und Bauform
Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke Innendurchmesser Ringstärke
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HEINRICH REITER GmbH
Dichtungstechnik
Quad-Ringe®, X-Ringe - nach Ausführung
Kurzzeichen Hauptabmessungen
Kurzzeichen Hauptabmessungen
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Dichtungstechnik
Quad-Ringe®, X-Ringe - nach Ausführung
Kurzzeichen Hauptabmessungen d1 `+/– W `+/– mm mm mm mm
Kurzzeichen Hauptabmessungen d1 `+/– W `+/– mm mm mm mm
Weitere Dimensionen auf Anfrage.
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Dichtungstechnik
Quad-Ringe®, X-Ringe - nach Ausführung
Kurzzeichen Hauptabmessungen
Kurzzeichen Hauptabmessungen
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Dichtungstechnik
Quad-Ringe®, X-Ringe - nach Ausführung
Kurzzeichen Hauptabmessungen
Kurzzeichen Hauptabmessungen
®
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HEINRICH REITER GmbH
Dichtungstechnik
Verschlusskappen nach Dimension und Bauform
Kurzzeichen Hauptabmessungen D B C
Kurzzeichen Hauptabmessungen D B C
øD H8 øD
10°
C
B+0,5 B±0,2
HEINRICH REITER GmbH
Dichtungstechnik
Usit®-Ringe nach metrischer Ausführung
Kurzzeichen Hauptabmessungen Ansenkung bevorzugte ID AD t Metrisches d3h13 d4 Dimension
ID
DIN 931/960
d3
t
AD Gewinde
DIN 912
d3
DIN 933/961
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d4 d4Gewinde
HEINRICH REITER GmbH
Dichtungstechnik
Usit®-Ringe nach metrischer Ausführung
Kurzzeichen Hauptabmessungen Ansenkung bevorzugte ID AD t Metrisches d3h13 d4 Dimension
ID
DIN 931/960
d3
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AD Gewinde
DIN 912
d3
DIN 933/961
d3
d4 d4Gewinde
HEINRICH REITER GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich:Sämtlichen unseren Angeboten, Käufen,Verkäufen, Lieferungen,Verträgen undBestellungen liegen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, und zwarauch dann, wenn der Vertragspartner eigene, anderslautende Geschäftsbedingungenals verbindlich vorschreiben sollte. Abweichungen von unseren Bedingungen sowieSondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichenBestätigung. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlichbestätigt worden sind. Stillschweigen gilt nicht als Einverständnis.
Angebote:Unsere Angebote gelten freibleibend. Die in Katalogen, Prospekten und dergleichenenthaltenen Angaben sind nur dann maßgeblich, wenn sie von uns in der Auftrags-bestätigung schriftlich bestätigt werden.
Preise:Unsere Preise verstehen sich ab Werk Wien. Im Falle der Änderung der Gestehungs-kosten, aber auch der Währungsparitäten bei Vereinbarung von Preisen in anderenWährungen als dem Euro zum Euro zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlussesund dem Zeitpunkt der Lieferung sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis im Umfangder eingetretenen prozentmäßigen Veränderung anzupassen. Gewährte Rabatte wer-den bei nicht pünktlicher Zahlung der gesamten Forderung (mag der Grund hiefür auchdie Eröffnung eines Insolvenz- verfahrens sein), hinfällig und haben wir diesfalls dasRecht, unsere Listenpreise geltend zu machen und Differenzen zu den vereinbartenPreisen nachzuverrech- nen. Sämtliche Preise verstehen sich exklusive der gesetzli-chen Umsatzsteuer und ist in diesen die Verpackung und der Transport und eineTransportver- sicherung nicht enthalten und werden die letztgenannten Kosten demKunden – so er sie nicht ohnehin aus Eigenem trägt – in angemessener Höhe, jeden-falls aber mindestens in Höhe unserer Selbstkosten in Rechnung gestellt.
Lieferung:Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Die Wahl derVersendungsart bleibt uns überlassen. Transport- und sonstige Versicherungen werdennur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Vertragspartners abgeschlossen.Wir bemühen uns zugesagte Liefertermine einzuhalten. Wird eine Lieferung durch nichtvon uns verschuldete Umstände (zum Beispiel höhere Gewalt, Streik, verspätet eintref-fende Vorlieferungen, Verzögerungen beim Transport, Personalprobleme (zum BeispielKrankenstände etc.) verzögert, erschwert oder teilweise oder ganz verhindert, sind wirberechtigt unsere Lieferung innerhalb einer den Umständen entsprechenden Nachfristdurchzuführen oder vom Vertrag zurückzutreten.Diesfalls treffen uns weder Schadenersatz- oder sonstige Zahlungsverpflichtungen –welcher Art auch immer. Ein Rücktritt des Vertragspartners vom Vertrag ist frühestens nach fruchtlosem Verstreichen einer mindestens 6 Wochen betragenden Nachfrist-set-zung zulässig. Erfolgte unser Lieferverzug aufgrund von Umständen, die wir nicht selbstzu vertreten haben, so hat uns der Vertragspartner die bis zur Auflösung des Vertragesgemachten Aufwendungen zu ersetzen. Bei Sonder-anfertigungen sind wir berechtigt10% mehr oder weniger als in Auftrag gegeben zu liefern, wobei die Rechnungslegungentsprechend tatsächlicher Lieferung erfolgt. Teillieferungen sind zulässig und geltenals selbstständige Geschäfte.
Erfüllungsort und Gefahrenübergang:Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen, aber auch für Lieferungen undLeistungen unserer Vertragspartner an uns ist Wien. Gefahr, Nutzen und Zufall gehenbei unseren Lieferungen und Leistungen mit Verlassen unseres Werkes auf denVertragspartner, und bei Lieferungen und Leistungen an uns mit Übergabe an uns inunserem Werk in Wien, auf uns über.
Zahlung:Unsere Rechnungen werden auf den Tag der Lieferung der Ware ausgestellt und sind innerhalb von 14 Tagen netto zahlbar.Wechsel, Schecks oder sonstigeZahlungsversprechen gelten erst nach endgültiger Einlösung als Zahlung im Sinne die-ser Bedingungen. Hiermit verbundene Spesen gehen zulasten des Zahlenden.Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen von 2% über dem jeweiligenBasiszinssatz für Unternehmergeschäfte, zumindest aber Verzugszinsen in Höhe dervon uns zu bezahlenden Bankzinsen zu berechnen. Im Übrigen sind wir bei Zahl-ungs-verzug berechtigt alle noch nicht fälligen Rechnungen sofort fällig zu stellen, vomVertrag auch nach schon erfolgter Auslieferung ebenso wie von noch nicht erfülltenVerträgen zurückzutreten und vom Vertragspartner das Erfüllungsinteresse zu verlan-gen. Der Vertragspartner anerkennt für den Fall des Zahlungsverzuges seineVerpflichtung zur Bezahlung der üblichen Mahn-Inkassospesen von Rechtsanwältenund Inkassoinstituten nach den für diese geltenden Richtlinien.
Eigentumsvorbehalt:Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns zustehender Forderungen aus der beiderseitigen Geschäftsbeziehung unserEigentum. Zum Weiterverkauf bzw. zur Weiterverarbeitung von uns gelieferter Waren ist der Vertragspartner nur dann berechtigt, wenn er den auf solche Waren entfallendenKaufpreis zur Gänze bezahlt hat. Im Falle einer Veräußerung vor vollständigerBezahlung, geht unser Eigentumsvorbehalt auf die Kaufpreisforderung des
Vertragspartners über; im Falle einer Weiterverarbeitung gilt dies hinsichtlich des aufunsere Lieferungen entfallenden Anteils. Der Ver- tragspartner ist zur vollständigenBezahlung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren verpflichtet. Der Kunde und dessen zuständige Organe sind verpflichtet bei Verkauf oder Weiterverarbeitungvon noch unter unserem Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren diesen Vorgang in denGeschäftsbüchern anzumerken und ihn auch gegenüber den Geschäftspartnern offen-zulegen und uns von jedem derartigen Vorgang unverzüglich zu informieren, damit wir unsere diesbezüglichen Rechte bestmöglich wahren können.Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir – sofern dem nicht zwingende Vorschriftenentgegenstehen – berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder unseren Eigen-tumsvorbehalt geltend zu machen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes giltnur dann auch als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir eine ausdrückliche diesbezüglicheErklärung abgeben. Der Rücktritt vom Vertrag und/oder die Geltendmachung desEigentumsvorbehaltes setzt eine vorherige, mit mindestens achttägiger Nachfrist verse-hene und auf die Rechtsfolgen des weiteren Verzuges hinweisende ausdrücklicheMahnung und die darauffolgende Ausübung des Rechtes des Vertragsrücktrittesund/oder Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes voraus. Sollten wir nur denEigentumsvorbehalt geltend machen, sind wir berechtigt den Kaufpreis zu betreibenund sind diesfalls erst nach völliger Bezahlung desselben gehalten, die von dieserMaßnahme betroffenen Waren an den Kunden herauszugeben. Im Fall desZahlungsverzuges sind wir darüber hinaus berechtigt, künftige Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherstellung des jeweiligen Kaufpreises durchzuführen.Der Vertragspartner ist im Fall einer Pfändung der noch unter unserem Eigentums-vor-behalt bestehenden Waren bei sonstiger Schadenersatzverpflichtung verpflichtet, unsunverzüglich zu verständigen. Zeichnungen sowie sonstige technischeUnterlagen,Werkzeuge und Ähnliches bleiben stets unser Eigentum und können jeder-zeit zurückgefordert werden.
Gewährleistung:Der Vertragspartner ist verpflichtet von uns gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfenund uns allfällige Mängel mitzuteilen. Mangels einer derartigen Anzeige gilt die Ware alsgenehmigt, sofern es sich nicht um einen Mangel handelt, der bei ordnungsgemäßerÜberprüfung nicht feststellbar war.Wenn ein derartiger Mangel in der Folge auftritt, ist er ebenfalls unverzüglich zu melden, widrigenfalls auch ein derartiger Mangel alsgenehmigt gilt.Der Vertragspartner geht weiters jedes Gewährleistungsanspruches auch dann verlu-stig, wenn er uns nicht Gelegenheit gibt den behaupteten Mangel zu behebenoder allfällige Mängelbehebungsarbeiten entweder selbst durchführt oder durch Drittedurchführen lässt. Im Falle der Behebung von Mängel durch uns läuft eine neueGewährleistungsfrist nur hinsichtlich der von der Mängelbehebung betroffenen Warenbzw. Teilen hievon.Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch Überbean-spru-chung, nachlässige oder unsachgemäße Behandlung,Verwendung ungeeigneterBetriebsmaterialien vom Vertragspartner verursacht worden sind.Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes vereinbart wurde, bleibt unsere Haftungin allen Fällen auf jene Schäden beschränkt, die am Gegenstand unserer Leistung ent-standen sind. Jede darüber hinausgehende Haftung, insbesondere auch betreffendSchadenersatz sowie Mangelfolgeschäden etc. ist ausgeschlossen, sofern derartigeSchäden nicht auf einem groben Verschulden unsererseits beruhen. Die Gewährleist-ungsfrist beträgt – soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegen-stehen – sechs Monate.
Aufrechnungsverbot:Gegenüber unseren Forderungen findet keine wie immer geartete Aufrechnung mitGegenforderungen unseres Vertragspartners statt, es sei denn, solche sind rechtskräf-tig gerichtlich festgestellt oder ausdrücklich von uns anerkannt worden.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht:Sowohl für unsere Lieferungen und Leistungen, als auch für von uns beauftragteLieferungen und Leistungen und uns zustehende bzw. von uns zu leistende Zahlungenist unser Werk in Wien Erfüllungsort. Wien wird auch als Gerichtsstand für allfälligeStreitigkeiten ausschließlich vereinbart.Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Auftraggebern undAuftragnehmern ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
Salvatorische Klausel:Sofern aus irgend einem Grund einzelne Bestimmungen der vorstehenden Geschäfts-bedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigenBestimmungen nicht berührt und gelten anstelle der unwirksamen Bedingungen dies-falls solche Bedingungen, die redliche Geschäftspartner zur Erreichung des Zwecks der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Kenntnis der Unwirksamkeitrechtsgültig vereinbart hätten.
Konsumentenschutz:Sollten wir ausnahmsweise Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern im Sinne desKonsumentenschutzgesetzes durchführen, gelten die vorliegenden allgemeinenGeschäftsbedingungen nur insoweit, als sie nicht den zwingenden Bestimmungen des vorgenannten Gesetzes widersprechen.
HEINRICH REITER GmbH
Heinrich Reiter GmbH
Wir setzen alles in Bewegung
Lineare Bewegungstechnik:
Kugelschienenführungen
Rollenschienenführungen
Kugelbüchsenführungen
Laufrollenführungen
Kugelgewindetriebe
Linearmodule
Schienenführungstische
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Kugelbüchsen
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Kugelrollen
Antriebstechnik:
Rollenketten
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Buchsenförderketten
Scharnierbandketten
Plattenbandketten
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Landmaschinenketten
Rollenketten mit Anbauteilen
Sonderketten
Gleitschienen
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Zahnstangen
Stirnräder
Zahnräder lt. Zeichnung
Zahnriemenräder
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Kettenräder
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Wälzlager:
Rillenkugellager
Schrägkugellager
Pendelkugellager
Pendelrollenlager
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Kegelrollenlager
Lagergehäuse
Miniaturkugellager
Gleitlager
Nadellager
Rollenlager
Kurvenrollen
Sonderlager
Nilos-Ringe
Gelenklager
Gehäuselager
Zubehör für Lagermontage
Sicherungsringe:
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Dichtungen:
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O-Ringe
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Nutringe
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H75*9-%&4.!22!%
Abstreifer
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V-Ringe
Gammaringe
Gummi-Metall-Puffer
Heinrich Reiter GmbH
Pfarrgasse 85A-1230 Wien
Tel.: +43 (0)1/616 1255-0Fax: +43 (0)1/616 1255-43 e-mail: [email protected]
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Reiter
2013
Reiter