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Die Abteilung Kernenergieüberwachung, Strahlenschutz des UVM BW versteht sich als eine lernende Organisationseinheit, die stets nach kontinuierlicher Verbesserung strebt. In den letzten zehn Jahren gab es eine Vielzahl von Überprüfungen der Organisation und der Tätigkeiten der Abteilung, sowohl von externer Seite als auch intern. Im Jahr 2006 wurden die Überwachungstätigkeit der Abteilung 3 von der Internationalen Länderkommission Kerntechnik (ILK) umfänglich untersucht und bewertet. Die ILK hat in ihrem abschließenden Bericht eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen, wie die Arbeit der Abteilung weiter verbessert werden kann. Abteilung 3 hat die Empfehlungen der ILK aufgegriffen und eine Reihe von konkreten Verbesserungsmaßnahmen festgelegt. Mit dem Ziel der stetigen Weiterentwicklung der Kernenergieüberwachung in Baden- Württemberg hat sich das UVM BW im Jahr 2008 im Rahmen der IRRS Mission einer weiteren Überprüfung durch ein internationales Expertenteam gestellt. Im Vorfeld der IRRS Mission fand eine Selbstbewertung anhand des 248 Fragen umfassenden Fragenkatalogs der IAEA statt (IRRS-Questionaire). Aus den Ergebnissen der Selbstüberprüfung wurden ergänzend zu den Erkenntnissen aus dem ILK-Review insgesamt 27 Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet, die in einen Aktionsplan eingeflossen sind. Dieser sogenannte „Initial Action Plan“ wurde dem Reviewteam im Juni 2008 zusammen mit den Antworten auf die 248 Fragen des IRRS Questionaires und weiteren Unterlagen als „Advance Reference Material“ (ARM) zur Vorbereitung der IRRS Mission zur Verfügung gestellt. Der Initial Action Plan wurde vom Reviewteam während der IRRS Mission bestätigt. Das Reviewteam hat im Ergebnis der IRRS Mission weitere Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt, die in Form von Empfehlungen und Hinweisen im Abschlussbericht der IAEA (IRRS-Report) festgehalten sind. Das UVM hat seinen Aktionsplan auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Mission fortgeschrieben und um zusätzliche Maßnahmen zur Umsetzung der vom

Die Abteilung Kernenergieüberwachung, Strahlenschutz des ... · Die nachfolgende Tabelle zeigt den Aktionsplan des UVM BW mit kurzen Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen. Die

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Die Abteilung Kernenergieüberwachung, Strahlenschutz des UVM BW versteht sich als eine lernende Organisationseinheit, die stets nach kontinuierlicher Verbesserung strebt. In den letzten zehn Jahren gab es eine Vielzahl von Überprüfungen der Organisation und der Tätigkeiten der Abteilung, sowohl von externer Seite als auch intern. Im Jahr 2006 wurden die Überwachungstätigkeit der Abteilung 3 von der Internationalen Länderkommission Kerntechnik (ILK) umfänglich untersucht und bewertet. Die ILK hat in ihrem abschließenden Bericht eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen, wie die Arbeit der Abteilung weiter verbessert werden kann. Abteilung 3 hat die Empfehlungen der ILK aufgegriffen und eine Reihe von konkreten Verbesserungsmaßnahmen festgelegt.

Mit dem Ziel der stetigen Weiterentwicklung der Kernenergieüberwachung in Baden-Württemberg hat sich das UVM BW im Jahr 2008 im Rahmen der IRRS Mission einer weiteren Überprüfung durch ein internationales Expertenteam gestellt. Im Vorfeld der IRRS Mission fand eine Selbstbewertung anhand des 248 Fragen umfassenden Fragenkatalogs der IAEA statt (IRRS-Questionaire). Aus den Ergebnissen der Selbstüberprüfung wurden ergänzend zu den Erkenntnissen aus dem ILK-Review insgesamt 27 Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet, die in einen Aktionsplan eingeflossen sind. Dieser sogenannte „Initial Action Plan“ wurde dem Reviewteam im Juni 2008 zusammen mit den Antworten auf die 248 Fragen des IRRS Questionaires und weiteren Unterlagen als „Advance Reference Material“ (ARM) zur Vorbereitung der IRRS Mission zur Verfügung gestellt. Der Initial Action Plan wurde vom Reviewteam während der IRRS Mission bestätigt.

Das Reviewteam hat im Ergebnis der IRRS Mission weitere Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt, die in Form von Empfehlungen und Hinweisen im Abschlussbericht der IAEA (IRRS-Report) festgehalten sind. Das UVM hat seinen Aktionsplan auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Mission fortgeschrieben und um zusätzliche Maßnahmen zur Umsetzung der vom

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Verbesserungsprozess des UVM BW
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Entwicklung und Umsetzung des Aktionsplans
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Stand: März 2011

Reviewteam ausgesprochenen Empfehlungen und Hinweise ergänzt. Der Aktionsplan umfasste zuletzt 39 Maßnahmen.

In die Entwicklung geeigneter Verbesserungsmaßnahmen war die ganze Abteilung eingebunden. Die einzelnen Maßnahmen wurden im Führungskreis der Abteilung besprochen und beschlossen. Der Aktionsplan selbst sowie auch die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen war regelmäßig Gegenstand der Besprechungen auf Führungsebene. Bei Bedarf, z.B. aufgrund neuer Erkenntnisse, wurde der Aktionsplan angepasst. Es handelt sich insofern nicht um einen einmaligen und starren, sondern um einen dynamischen und vor allem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der ausreichenden Spielraum für Anpassungen an aktuelle Entwicklungen lässt. Ein weiteres wichtiges Element dieses Prozesses ist die ständige Rückkopplung der einzelnen Schritte mit der ganzen Abteilung, die somit als Ganzes am Fortentwicklungsprozess der Abteilung teil hat.

Der gesamte IRRS-Prozess ist in nachfolgender Abbildung grafisch dargestellt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt den Aktionsplan des UVM BW mit kurzen Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen. Die darauffolgende Abbildung enthält eine übersichtliche Darstellung des Umsetzungsstandes in Matrixform. Darin sind außerdem die einzelnen Maßnahmen des Aktionsplans mit den an das UVM BW gerichteten Empfehlungen und Hinweisen aus der IRRS Mission sowie den Fragen

des IRRS Questionaires, aus denen Maßnahmen abgeleitet wurden, verknüpft. Wie oben beschrieben, sind die Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen und Hinweise in den Aktionsplan eingeflossen. Einige bereits aus der Selbstüberprüfung abgeleiteten Verbesserungsmaßnahmen wurden aufgrund einer Empfehlung oder eines Hinweises angepasst oder um weitere Punkte ergänzt. Andere Maßnahmen wurden neu hinzugefügt. Im Ergebnis ergab sich ein Aktionsplan mit 39 Maßnahmen, wobei einige Einzelmaßnahmen gleich mehrere Empfehlungen und/oder Hinweise betreffen oder umgekehrt, mehrere Maßnahmen des Aktionsplans in der Summe zur Umsetzung einer einzelnen Empfehlung oder eines einzelnen Hinweisen führen. Die Leitlinie innerhalb des Verbesserungsprozesses war somit der Aktionsplan mit seinen 39 Verbesserungsmaßnahmen, wobei mit der Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans gleichzeitig die Umsetzung der Empfehlungen und Hinweise aus der IRRS Mission gewährleistet ist.

IRRS D-2008

Aktionsplan UVM BW

Referenz Maßnahme Zielsetzung/Hintergrund/Arbeitsschritte Bearbeitungsstand 31.03.2011 Status 67 96 S 1

1. Mitarbeit in internationalen Arbeitsgruppen und Gremien (IAEA, OECD/NEA, EU/WENRA) sowie Abstimmung zwischen BMU und UVM BW

- Aufsichtserfahrung des UVM BW einbringen

- aus der internationalen Erfahrung lernen

(vgl. auch ILK-Bericht Abs. 3.2 und Punkt 7 der Ziele und Maßnahmen 2009) - Festlegungen dazu im OHB

• EU/ WENRA • OECD/ NEA • IAEA NUSSC (vorgesehen) • European ALARA Network • EACA for Safe Transport of

Radioactive Material

67 96

2. Mitarbeit bei internationalen Projekten und Aktionen (z.B. IAEA-Missionen, Workshops)

- Aufsichtserfahrung des UVM BW einbringen

- aus der internationalen Erfahrung lernen

(vgl. auch ILK-Bericht Abs. 3.1)

• UVM hat Reviewer für IRRS-Missionen benannt

• Mitarbeit bei CNS-Vorbereitung • Teilnahme am WGIP-Workshop

2010 • Teilnahme am IAEA-Workshop

in Karlsruhe (Juni 2010) • Teilnahme an CNS-

Überprüfungstagung (Apr. 2011)

68 3. Ausbau und Optimierung des Internetauftritts

- Bereitstellung von Informationen (z.B. KFÜ)

- laufende Aktualisierung der grundlegenden Informationen

• Konzept wurde vorgestellt und umgesetzt

• Treffen der Internetbeauftragten

umgesetzt in Berabeitung nicht umgesetzt

Referenz Maßnahme Zielsetzung/Hintergrund/Arbeitsschritte Bearbeitungsstand 31.03.2011 Status

(vgl. auch Strategisches Ziel „Öffentlichkeitsarbeit optimieren)

der Referate (zwei Sitzungen 2009 und eine Stzg. 2010)

68 4. Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen

Steigerung des Vertrauens in die Aufsichtsbehörde durch eine direkte Kommunikation mit der betroffenen Bevölkerung (vgl. auch ILK-Bericht Abs. 2.4 und Punkt 12 der Ziele und Maßnahmen 2009)

• Verantwortliche vor Ort haben Angebot nicht aufgegriffen

• Gespräche mit Bürgern und Bürgerinitiativen

68 5. Abstimmungen mit der Pressestelle und der Stelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit im UVM

Nutzen des Know-hows für eine adressatengerechte Kommunikation (vgl. auch Strategisches Ziel „Öffentlichkeitsarbeit optimieren“)

• Konzept Internetauftritt wurde Ref. 15 vorgestellt

• regelmäßige Treffen der KÖ-Beauftragten

• enge und regelmäßige Zusammenarbeit der Fachabt. mit der Pressestelle

R 4 6. Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im LAA erörtern

- Kommunikation

- Informationsaustausch

- Personalaustausch

- Sicherheitsforschung

- Klärung der Aufgaben und Zuständigkeiten

zwischen Bund und Ländern

- Verbesserte Zusammenarbeit BMU/UVM BW

• Beratung im LAA am 10./11. Juni 2010: Verständigung zwischen Bund und Ländern über Aufgabenverteilung und Zusammenarbeit.

94 123

7. Personalgewinnung (zeitgemäße Rekrutierungsmaßnahmen) zum

- Festlegung der Hauptfachgebiete

• Abstimmung der Hauptfachgebiete in der

Referenz Maßnahme Zielsetzung/Hintergrund/Arbeitsschritte Bearbeitungsstand 31.03.2011 Status S 2,3,4

Ersatz von Altersabgängen und zur Gewährleistung, dass ausgebildete Experten in den Kernbereichen der Reaktorsicherheit (Hauptfachgebiete) in der Abteilung vorhanden sind

- Zuordnung des vorhandenen Personals zu den Hauptfachgebieten

- Rekrutierung des erforderlichen neuen Personals (Sollstärke 50 + Einstellungskorridor 5)

- Festlegung eines Prozesses zur Überprüfung der Personalausstattung (Anzahl und Kompetenzen)

Abteilung ist erfolgt • Einstellungen sind erfolgt • Personalprozess ist eingeführt

105 8. Kreuzinspektionen mit anderen Bundesländern

- Aufsichtserfahrung des UVM BW einbringen

- aus der Erfahrung anderer Bundesländer lernen

(vgl. auch ILK-Bericht Abs. 3.2 und Punkt 7 der Ziele und Maßnahmen 2009)

• 2008 mit Rheinland- Pfalz: Mülheim-Kärlich, Kollegen aus Rheinland-Pfalz in KKP 2

• 2009 mit Hessen: Biblis und KKP

• 2010 Kreuzinsp. mit Rheinland-Pfalz: KWO und Mülheim-Kärlich

105 9. Intensivierung des Erfahrungsaustausches in den Ausschüssen und Arbeitskreisen des LAA

- Informationsaustausch optimieren

- Aufsichtserfahrung des UVM BW einbringen

- aus der Erfahrung anderer Bundesländer lernen

(vgl. auch ILK-Bericht Abs. 3.2)

• Vorstellung KOMFORT im FARS

• Weitergabe von Unterlagen zur Aufsicht über SMS

• gemeinsames Treffen des HA zur IRRS

• Informationsaustausch zum IRRS-Prozess im FARS

Referenz Maßnahme Zielsetzung/Hintergrund/Arbeitsschritte Bearbeitungsstand 31.03.2011 Status S 6 S12

10. Ergänzende Nutzung probabilistischer Methoden bei Genehmigung und Aufsicht in BW

- A) Nutzung im Änderungsverfahren - B) Nutzungsmöglichkeiten für

sicherheitstechnische Bewertung von Befunden (findings, operational events and plant conditions) prüfen

• A) UVM/TÜV-Konzept für Änderungen existiert. In das Landeseinheitliche Änderungsverfahren aufgenommen

• B) Konzeptvorschlag für probabilistische Bewertung von Befunden liegt vor

S 9 11. Abstimmung zwischen Bund und Ländern im LAA zur Weitergabe von Unterlagen der PSÜ vor Abschluss der Prüfung

Zeitnahe Weitergabe von Befunden und Problemfällen

• Wichtige Befunde und Probleme werden im LAA und dessen Gremien besprochen

S 10 12. Abstimmung zwischen Bund und Ländern im LAA über Inhalt und Form der Information und Kommunikation im Bereich Erfahrungsrückfluss

Gewährleistung der Aufgabenerfüllung des BMU beim nationalen und internationalen Erfahrungsrückfluss

• Thematik wurde im FARS diskutiert.

• Wichtige Befunde und Probleme werden im LAA und dessen Gremien besprochen und Unterlagen werden ausgetauscht

• Regelung zwischen Bund und Ländern zum Erfahrungsrückfluss bei internat. Ereignissen vereinbart (FARS Mai 2010)

130 S 7

13. Überarbeitung des Landeseinheitlichen Änderungsverfahrens

Vergrößerung des Umfangs der Veränderungen ohne behördliche Zustimmung (Stärkung der Verantwortlichkeit des Betreibers), (vgl. auch ILK-Bericht Abs. 3.5) Aufführen der Rechtsgrundlage und der behördlichen Begründung im Zustimmungsschreiben

• Überarbeitung ist erfolgt

130 14. Verfahren zur Entlassung von Vergrößerung des Umfangs von Unterlagen, die • Mehrere Fachgespräche im

Referenz Maßnahme Zielsetzung/Hintergrund/Arbeitsschritte Bearbeitungsstand 31.03.2011 Status Unterlagen aus der regelmäßigen Prüfpflicht

ohne behördliche Zustimmung geändert werden können (Stärkung der Verantwortlichkeit des Betreibers) (vgl. auch ILK-Bericht Abs. 3.5)

Jahr 2008 • Unterlagenanpassung (BAW,

QAW) bei Organisationsänderung in Eigenverantwortung

• Im Einvernehmen von Behörde und Betreiber erledigt

130 15. Regelmäßige Strategiegespräche mit den Gutachterorganisationen

Weiterentwicklung der Gutachtertätigkeit (vgl. auch ILK-Bericht Abs. 3.5 und Punkt 6 der Ziele und Maßnahmen 2009)

• 2008 stattgefunden • 2009: Gespräch mit TÜV-GF

Kursawe und KeTAG • Mai 2010: Strategiegespräch

mit TÜV hat stattgefunden

132 S 16 (S12)

16. Entwicklung einer Vorgehensweise zur Durchführung einer Gesamtbewertung der jeweiligen Anlage

- Systematische Bewertung und Nutzung von

Informationen über die Betreiberleistung (safety performance)

- Systematische jährliche Auswertung von SMS-Bericht, KOMFORT, Inspektionsergebnissen und SPI

- Berücksichtigung der Zeitpunkte der

verschiedenen Auswertungen

• Vorgehensweise ist entwickelt

S12

17. Verfolgung der Arbeiten des KTA zur „Sicherheitsklassifizierung von SSC“

Auswertung der Ergebnisse des KTA im Hinblick darauf, ob sich neue bzw. vereinfachte Kriterien für sicherheitstechnische Bewertungen von Befunden bei Inspektionen ergeben

• Beschluss zur Erstellung der KTA-Regel erfolgte am 16.11.2009

• Auswertung der KTA-Regel nach Fertigstellung geplant

R 6 (S12)

18. Ergänzung des AHB im Hinblick auf die Einhaltung der Schriftform gegenüber dem Betreiber bei

Unterscheidung von „berichtigendem Eingreifen“ im Sinne von Anregungen (mündlich vor Ort oder Revisionsschreiben) an den Betreiber und

• Die Recherchen zur Vorgehensweise in anderen Ländern (Schweiz, Frankreich)

Referenz Maßnahme Zielsetzung/Hintergrund/Arbeitsschritte Bearbeitungsstand 31.03.2011 Status festgestellten Abweichungen

„Enforcementmaßnahmen“ (aufsichtliche Anordnung, Bußgeld) im Sinne von Verwaltungsakt Prüfen, ob mehr Revisionsschreiben zu machen sind Klare Kriterien zur Klassifizierung von Inspektionsbefunden und Abweichungen

sind abgeschlossen. • AHB ist ergänzt

S 13 19. Überprüfung und evt. Erweiterung des Inspektionsprogramms

• Überprüfung der Vollständigkeit anhand von IAEA-Vorgaben

• Unangekündigte Inspektionen in den Inspektionsplan aufnehmen

• Vergleich mit USA, CH, EU durchgeführt; kein Erweiterungsbedarf

S 14 20. Sicherstellung der Objektivität bei Inspektionen vor Ort

Einheitlichkeit und Einarbeitung von neuem Personal

• Einheitlichkeit wird erreicht durch gute Ausbildung der Aufsichtsbeamten

• Workshops Aufsichtspraxis dienen diesem Ziel

• Gravierende Befunde werden in der gesamten Abteilung diskutiert und entschieden

• erledigt

S 15 21. Aufnahme der Prüfgrundlagen in die Aufsichtsprotokolle und Klassifizierung der Befunde dort

• Konzept von Ref. 33 erarbeitet • Aufnahme in das AHB ist erfolgt

S 17 22. Überprüfung und evt. Anpassung der SPI-und KOMFORT-Indikatoren

Vierteljährliches Auswerten Verringerung der Zahl der SPI’s Vergleich mit anderen Behörden bezüglich der Bewertung der Sicherheitskultur

• Gespräche mit Niederlande und Schweiz 2008 geführt

• Gespräch mit Betreiber zur Überarbeitung der SPI im Dezember 2009

• Workshop der WGIP (OECD/NEA) 2010: Vorstellung

Referenz Maßnahme Zielsetzung/Hintergrund/Arbeitsschritte Bearbeitungsstand 31.03.2011 Status und Diskussion der KOMFORT-Indikatoren

• Überarbeitung der SPI ist abgeschlossen

132 S 18

23. Festlegung einer abgestuften Vorgehensweise bei veranlasster Aufsicht

Kriterien zur Notwendigkeit und zum Umfang der veranlassten Aufsicht erstellen

• In das AHB aufgenommen

S 19 24. Aufsicht bei Nacht und an Wochenenden

• Für 2008, 2009 und 2010 erledigt. Mehrere unangekündigte Inspektionen auch am Wochenende durchgeführt

• Zielwerte im AHB festgelegt

S 20 25. Prüfung der Angemessenheit der Bußgeldhöhen durch Bund und Länder

• Prüfung ist erfolgt

S 21 26. Überprüfung der Handlungsanweisungen zum behördlichen Eingreifen

- Überprüfung von Kap. 8 des AHB - Aufnahme des behördlichen Eingreifens in die

Workshops zur Aufsichtspraxis

• Überprüfung des AHB ist erfolgt • Workshops in 2009

durchgeführt • erledigt

150 ff 27. Erarbeitung des Regelwerks „Sicherheitsanforderungen für Kernkraftwerk“ (Module) zwischen BMU und Länder

- Systematisierung und Aktualisierung des kerntechnischen Regelwerks

- Erfahrung des UVM BW aus Genehmigung und Aufsicht einbringen

(vgl. auch ILK-Bericht Abs. 1.1)

• Erprobung und Kommentierung der im Entwurf vorliegenden Module durch die Länder ist erfolgt

150 ff 28. Erarbeitung einer Atomrechtlichen Anlagensicherheitsverordnung

Erfahrung des UVM BW aus Genehmigung und Aufsicht einbringen

• Derzeit nicht mehr vorgesehen • UVM war in der Arbeitsgruppe

Referenz Maßnahme Zielsetzung/Hintergrund/Arbeitsschritte Bearbeitungsstand 31.03.2011 Status zwischen BMU und Länder

(vgl. auch ILK-Bericht Abs. 1.1)

AtASiV vertreten

150 ff 29. Mitarbeit im Arbeitsgremium KTA 1403 Alterungsmanagement

- Aktualisierung des kerntechnischen Regelwerk

- Erfahrung des UVM BW aus Genehmigung und Aufsicht einbringen

(vgl. auch ILK-Bericht Abs. 1.1)

• Regel erarbeitet und in Kraft gesetzt

150 ff 30. Mitarbeit im Arbeitsgremium KTA 1402 Managementsysteme und Betriebsführung

- Aktualisierung des kerntechnischen Regelwerks

- Erfahrung des UVM BW aus Genehmigung und Aufsicht einbringen

(vgl. auch ILK-Bericht Abs. 1.1)

• KTA 1402 befindet sich im Fraktionsumlauf

R 10 31. Aufnahme der Änderungen und Verbesserungen in die schriftlichen Regelungen der Abt. 3

Erfolgt im Rahmen der einzelnen Maßnahmen • erledigt

R 13 159

32. Weiterentwicklung des Managementsystems der Abt. 3

- Ergänzung von Führungsprozessen

- Ergänzung von Prozessen zur Entwicklung und Anwendung des Managementsystems

- Formatvorlage zur Erreichung eines einheitlichen Aufbaus und einer einheitlichen

• Weiterentwickeltes Managementsystem ist eingeführt

Referenz Maßnahme Zielsetzung/Hintergrund/Arbeitsschritte Bearbeitungsstand 31.03.2011 Status 196

Struktur der Unterlagen

- Festlegung einer Methode zur Überprüfung der Befolgung und Wirksamkeit (Audit)

- Entwicklung eines Prozesses zur Anpassung der Regelungen des Managementsystems an neue Rechtsvorschriften

- Weiterentwicklung des OHB zu einem Managementhandbuch

163 33. Systematische Ausbildungsveranstaltungen zur Sicherheitskultur/Aufsichtskultur der Behörde

Einheitliche Anwendung des Konzeptes der Sicherheitskultur (vgl. auch ILK-Bericht Abs. 3.4)

• MTO-Schulungen im zweijährigen Takt durchgeführt 2007, 2009, und 2011)

• Workshops Aufsichtspraxis erfolgen jährlich

163 34. Durchführung einer Selbstbewertung der Sicherheitskultur/Aufsichtskultur

Einheitliche Anwendung des Konzeptes der Sicherheitskultur (vgl. auch ILK-Bericht Abs. 3.4)

• Erfolgt im Rahmen der Workshops Aufsichtspraxis

• Thema in der MTO-Gruppe erörtert

163 35. Durchführung von Workshops zur Aufsichtspraxis

- Erfahrungsaustausch zur Aufsicht vor Ort - Förderung eines gemeinsamen

Verständnisses - Konsistente Anwendung der KOMFORT-

Indikatoren bei Inspektionen

(vgl. auch ILK-Bericht Abs. 6.4 und Punkt 7 der Ziele und Maßnahmen 2009)

• Workshops werden jährlich durchgeführt

195 36. Überarbeitung und Optimierung der Unterlagen der Notfallorganisation

Verbesserung der Notfallbereitschaft (vgl. auch ILK-Bericht Abs. 3.1 und Punkt 8 der

• SHB optimiert, spezielle Arbeitsplatzbeschreibungen erstellt

Referenz Maßnahme Zielsetzung/Hintergrund/Arbeitsschritte Bearbeitungsstand 31.03.2011 Status Ziele und Maßnahmen 2009)

• Pflege der Unterlagen durch neue permanente Notfallschutzgruppe

• Neuer Stabsraum in Betrieb genommen

195 37. Erstellen eines langfristigen Übungsplanes

Regelmäßige Übung der Notfallbereitschaft (vgl. auch ILK-Bericht Abs. 3.1 und Punkt 8 der Ziele und Maßnahmen 2009)

• Jährlich werden zwei Übungen der Notfallbereitschaft des UVM BW durchgeführt

• Ein detaillierter Übungsplan wird jährlich erstellt

• Je zwei Übungen 2009 und 2010 durchgeführt

S 33 38. Ermittlung der Erwartungen der Stakeholder an die Tätigkeit der Aufsichtsbehörde

• Ermittlung im Rahmen von Gesprächen, u.a. strategische Gespräche mit Betreiber und SV

• Auswertung von EU-Umfrage zum Vertrauen der Bürger in Atombehörden

220 S 8 S 34

39. Entwicklung eines Gesamtsystems der elektronischen Aktenführung und Vorgangsverfolgung

Rascher und leichter Zugriff auf Unterlagen (vgl. auch Punkt 10 der Ziele und Maßnahmen 2009) Werkzeug zur Übersicht und Verfolgung offener Punkte bei Änderungsverfahren Schnittstelle Registratur-/Dokumentenverwaltung zu AGAVE

• Pflichtenheft ist erstellt • Umsetzung ist bis Mitte 2011

abgeschlossen

Aktionsplan UVM BW umgesetzt in Bearbeitung nicht umgesetzt Stand: 31.03.2011

II III IV V VI VII VIII Rec. R4

* R6 R10 R13

Sugg. S1 S2 S3 S4 S6 S7 S8 S9* S10

* S12 S13 S14 S15 S16 S17 S18 S19 S20 S21 S25 S26 S33 S34

Quest. 67 68 94 96 105 123 130 132 150 159 163 195 196 220

AP 1 X X X

2 X X

3 X

4 X

5 X

6 X*

7 X X X X X

8 X

9 X

10 X1)

X

11 X*

12 X*

13 X X

14 X

15 X

16 X X X

17 X

18 X X

19 X

20 X

21 X

22 X

23 X X

24 X

25 X

26 X

27 X

28 X

29 X

30 X

31 X

32 X X X

33 X

34 X

35 X

36 X

37 X

38 X

39 X X X

PSA-P.**

X**

X**

*

s. a. Kap. 3.1 des ARM; **

PSA-Dokument; 1)

in Verbindung mit dem PSA-Dokument