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Richtlinien für den integrierten Kernobstbau 2014 AGRIOS 1 Richtlinien für den Integrierten Kernobstbau 2014 24. Auflage Herausgeber: AGRIOS Arbeitsgruppe für den integrierten Obstanbau in Südtirol Haus des Apfels, Jakobistraße 1A, I-39018 TERLAN (BZ), Italy

Die Agrios Richtlinien 2014

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Richtlinien für den integrierten Kernobstbau 2014 AGRIOS

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Richtlinien für den Integrierten Kernobstbau

2014

24. Auflage

Herausgeber:

AGRIOS

Arbeitsgruppe für den integrierten Obstanbau in Südtirol Haus des Apfels, Jakobistraße 1A, I-39018 TERLAN (BZ), Italy

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RICHTLINIEN FÜR DEN INTEGRIERTEN KERNOBSTBAU Diese Richtlinien bestehen einerseits aus technischen Empfehlungen und andererseits aus verbindlichen Auflagen, die für eine Zertifizierung erfüllt werden müssen. Für eine eindeutige Unterscheidung sind letztere in roter Schrift gedruckt und werden zusätzlich durch einen roten Rahmen hervorgehoben. 1. Was ist und was will der integrierte Obstbau? Unter integrierter Produktion versteht man jenes landwirtschaftliche Produktionssystem für Lebensmittel, welches alle Methoden und Produktionsmittel sowie Bekämpfungsmittel für Schaderreger so verwendet, dass der Einsatz von chemisch-synthetischen Mitteln unter Einhaltung ökologischer, wirtschaftlicher und toxikologischer Grundsätze auf ein Minimum reduziert und die Düngung rationalisiert wird. Integrierter Obstbau ist die wirtschaftlich erfolgreiche Erzeugung von Qualitätsobst bei bestmöglichem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Natürliche Pflegemaßnahmen sind zu bevorzugen, um den Einsatz von Agro-Chemikalien möglichst gering zu halten. 2. Fachlich geschulte und umweltbewusste Produzenten Gute Fachausbildung und eine positive Einstellung des Betriebsleiters zum Schutz der Umwelt und des Konsumenten sind wichtige Voraussetzungen für den integrierten Anbau. Daher macht die AGRIOS ihren Teilnehmern das Programm anhand von Rundschreiben und Vorträgen verständlich und informiert sie über die laufende Entwicklung im integrierten Obstbau. Zur Verwirklichung eines seriösen IP-Programms sind ferner ein praxisnahes Versuchswesen und eine leistungsfähige Beratung unentbehrlich. Auch die für die Obstvermarktung verantwortlichen Personen müssen Verständnis und Interesse für den integrierten Anbau haben und das Programm in ihrem Aufgabenbereich mittragen. Produzenten müssen fachkompetent sein (landwirtschaftliche Fachausbildung oder mindestens fünfjährige Berufserfahrung). Außerdem müssen sie dokumentieren, dass alle nach den Richtlinien des integrierten Obstanbaus bewirtschafteten Flächen bei einer Beratungsorganisation gemeldet sind. Falls sie Mitglieder einer Erzeugerorganisation sind, muss diese gemäß der EU-Marktordnung für Obst und Gemüse eine Konvention mit dieser Beratungsorganisation über die Fachberatung abgeschlossen haben. Begründung: Gemäß der nationalen Strategie 2009-2013 zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 (Art. 125b, Absatz d) über die gemeinsame Marktordnung kann die integrierte Produktion nur gefördert werden, falls die Produzenten von einem Dienst für technische Hilfe unterstützt werden. Jeder Betriebsleiter muss alljährlich mindestens zwei Stunden pro Hektar angemeldeter Fläche an beruflichen Weiterbildungsveranstaltungen zu Themen des integrierten Anbaus teilnehmen. Betriebsleiter, die eine Fläche von mehr als 10 Hektar bewirtschaften, müssen sich jedes Jahr mindestens 20 Stunden fortbilden. Die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen muss in einer Liste aufgezeichnet werden, die dem Betriebsheft beigelegt werden muss. Jeder Betriebsleiter, der eine Neuanlage oder eine Wiederbepflanzung unmittelbar angrenzend an eine Futterbau-, Getreideanbau- oder Kräuteranbaufläche eines anderen Besitzers errichten will, muss im Jahr der Erstellung an einer Weiterbildungsveranstaltung mit den Themenbereichen „Probleme und Handlungsmöglichkeiten beim Anbau von unterschiedlichen Kulturarten auf engem Raum“ teilnehmen. Die entsprechende Bestätigung muss dem Betriebsheft beigelegt werden und hat eine Gültigkeit von fünf Jahren.

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3. Ökologische Maßnahmen Der integrierte Obstbau richtet sein Hauptaugenmerk nicht nur auf den chemischen Pflanzenschutz, sondern auf die Gesamtheit der Pflegemaßnahmen. Schonende Pflegemaßnahmen wirken sich positiv auf die Obstanlage und die Umwelt aus. Jedem Bauer, der sich für den integrierten Obstbau entscheidet, sollte es ein Anliegen sein, möglichst viele dieser ökologischen Maßnahmen in die Tat umzusetzen. Daher schlägt die AGRIOS den Obstbauern eine Reihe von ökologischen Pflegemaßnahmen vor. Aus dieser Liste müssen im Betrieb in einem Anbaujahr wahlweise mindestens zwei Maßnahmen verwirklicht werden. Die jeweils durchgeführten Punkte werden im Betriebsheft vermerkt. Sortenwahl und Pflanzsystem: • Im Betriebsjahr wurde eine Neuanlage mit einer schorf- bzw. mehltauresistenten Sorte erstellt.

• Im Betriebsjahr wurde bei der Erstellung der Neuanlage(n) das Einzelreihensystem gewählt.

Dieses Pflanzsystem gewährleistet eine gute Belichtung der Früchte während der gesamten Vegetationszeit. Die Einzelreihe erfordert einen geringeren Einsatz an Pflanzenschutzmitteln (insbesondere weniger Herbizide) als Mehrreihensysteme und ermöglicht Alternativen zur chemischen Streifenbehandlung.

Düngung und Bodenpflege: • Die Stickstoffdüngung erfolgte aufgrund einer N-min-Untersuchung (Analyse beilegen).

Mit der N-min-Methode wird der im Boden vorhandene mineralische Stickstoff bestimmt (Nitrat und Ammonium). Anhand des Humusgehaltes und der Bodenart wird die Stickstoffnachlieferung aus der Baumreihe abgeschätzt und schließlich aus beiden Werten die N-Düngung berechnet.

• In der Anlage wurde die frühe Blattanalyse durchgeführt. Die frühe Blattanalyse, die in die Zeit des Triebabschlusses fällt, erlaubt ein rechtzeitiges Erkennen des Ernährungszustandes des Baumes. Bei Ungleichgewichten in der Ernährung kann durch eine Blattdüngung kurzfristig eine Stabilisierung erreicht werden. Langfristig muss die Versorgung der Pflanze aber über die Bodendüngung reguliert werden.

• In der Anlage blieb der Baumstreifen ganzjährig begrünt bzw. er wurde mit alternativen Maßnahmen

ohne Herbizide gepflegt. Soweit es der Baumwuchs und die natürliche Stickstoffnachlieferung zulassen, sollen die Ertragsanlagen ganzjährig (Fahrgasse und Baumstreifen) begrünt bleiben. Dies führt zur Bindung von Stickstoff, was vor allem in wüchsigen Anlagen von Vorteil ist.

• In der Anlage wurden die Fahrgassen alternierend gemulcht.

Wird beim Mulchen nur jede zweite Reihe gemulcht und gleichzeitig die Stickstoffgabe reduziert, entwickelt die Bodendecke eine größere Artenvielfalt an Kräutern und Gräsern. Blühende Kräuter sind eine wichtige Nahrungsquelle für viele Nützlinge (Schlupfwespen, Schwebfliegen u.a.).

Eine oder mehrere der folgenden biologischen oder biotechnischen Abwehrmaßnahmen sind in einem Anbaujahr zum Einsatz gekommen: • Gegen Apfelwickler, Pfirsichwickler, Fruchtschalenwickler und Blausieb wurde die

Verwirrungsmethode eingesetzt. Die verwendeten Dispenser sollten, falls möglich, biologisch abbaubar sein.

• In der Maikäfer-Befallszone wurden die Obstanlagen mit Bodennetzen abgedeckt.

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• Zur Bekämpfung von Glasflüglern wurden Saftfallen eingesetzt. Mit Insektiziden kann man nur die jungen Raupen des Glasflüglers zufriedenstellend erfassen. Zudem ist diese Art der Bekämpfung bei älteren Bäumen technisch nicht durchführbar und erfolglos. Mit Saftfallen kann man einen guten Teil der Falter abfangen.

• In der Anlage wurden Nistkästen zur Ansiedlung von Meisen aufgehängt.

Diese und andere insektenfressende Vögel sammeln während der Brutzeit zahlreiche Raupen und können somit zur Reduzierung der Schädlingspopulation beitragen.

• In der Anlage wurden Schlupfwinkel für Mauswiesel, Igel, Spitzmäuse oder Nattern geschaffen (Steinhaufen, Rohre, Reisighaufen).

• In der Obstanlage wurden Raubmilben eingetragen. • Zur Bekämpfung von Mehltau- oder Blattläusebefall wurden in der Anlage die befallenen Triebe im

Frühjahr abgeschnitten.

Schädlingskontrollen: • Im Betrieb wurden Pheromonfallen ausgebracht und die Falterfänge regelmäßig kontrolliert (Blatt

beilegen). Die Pheromonfalle bietet die Möglichkeit, den Flugverlauf wichtiger Schadschmetterlinge (z.B. Apfelwickler, Pfirsichwickler, Fruchtschalenwickler) zu verfolgen. Eine korrekte Interpretation aller maßgebenden Daten (Flughöhepunkt und Flugdauer, Witterung, Eiablage) kann zur Entscheidungshilfe dienen. Mit Hilfe der Pheromonfallen ist eine Negativprognose möglich. N.B.: Da die verschiedenen Fallen eine unterschiedliche Fangfähigkeit besitzen, sollte sich der Betriebsleiter bei auftretenden Interpretationsschwierigkeiten an den Fachmann wenden.

Verminderung der Abdrift • Zur Verminderung der Abdrift auf angrenzende Grundstücke wurde eine Hecke angepflanzt. 4. Ökologische Ausgleichsflächen und Pflege des Umfeldes der Obstanlage Im Sinne des integrierten Anbaues schützt und pflegt der Obstbauer auch das Umfeld seiner Obstanlagen. Sträucher, Trockenmauern, Steinhaufen oder Böschungen dienen vielen nützlichen Tieren als Unterschlupf. Daher dürfen diese Bereiche nicht mit Pestiziden (Herbiziden u.a.) abgespritzt oder abgebrannt werden. Die ökologischen Ausgleichsflächen müssen mindestens 5% der gesamten Obstbaufläche betragen. 5. Standortgerechte Sortenwahl Bei der Erstellung von Neuanlagen soll der Obstbauer für jeden Standort seines Betriebes jene Obstsorten auswählen, die von den natürlichen Voraussetzungen her die besten Chancen für regelmäßige Erträge und gute Qualität bieten. 6. Wahl des Pflanzgutes Die Verwendung von Pflanzgut, welches von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) stammt, ist nicht erlaubt.

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Der Obstbauer sollte trachten, stets gesunde, virusfreie Bäume von selektionierten Mutanten zu pflanzen. Bereits bei der Wahl des Pflanzgutes ist auf die gewünschten Merkmale der Fruchtqualität zu achten. Dies erübrigt später bedenkliche "kosmetische" Korrekturen mit chemischen Mitteln. Für Neuanlagen muss, falls verfügbar, auf zertifiziertes Pflanzmaterial zurückgegriffen werden. Sollte derartiges Material nicht zur Verfügung stehen, muss CAC-Material verwendet werden. Werden Neuanlagen erstellt, muss für das verwendete Pflanzgut der EU-Pflanzengesundheitspass in der Betriebsmappe abgelegt werden. Wird Pflanzgut aus eigener Produktion verwendet, müssen die gesetzlichen Mindeststandards eingehalten und die Herkunft des Ausgangsmaterials dokumentiert werden. Im Sinne einer aktiven Feuerbrandvorbeugung sollte möglichst Pflanzmaterial verwendet werden, welches mit dem ZP b2-Pflanzenpass versehen ist. 7. Wahl des Pflanzsystems Bei Erstellung von Neuanlagen sind Pflanzsysteme vorzuziehen, die einen möglichst geringen Einsatz an Herbiziden erfordern und eine effiziente Verteilung der Pflanzenschutzmittel ermöglichen. Die Einzelreihe ist deshalb zu bevorzugen. Die Pflanzabstände sind so zu bemessen, dass die gewählte Sorten/Unterlagenkombination während der gesamten Umtriebszeit ohne drastische Schnittmaßnahmen oder chemische Wuchshemmstoffe mit dem zugedachten Standraum auskommt. Baumhöhe und Baumtiefe sollen so sein, dass Fruchtholz und Früchte auch im Inneren der Krone stets genügend Licht erhalten. Bei der Erstellung von Neuanlagen oder Wiederbepflanzungen, welche unmittelbar an Futterbau-, Getreideanbau- oder Kräuteranbauflächen eines anderen Besitzers angrenzen, muss ein Pflanzabstand von mindestens 3 m – gemessen vom Baumstamm zur Grundstücksgrenze – eingehalten werden, wenn die Baumreihe parallel zur Grundstücksgrenze, und von mindestens 5 m – gemessen vom Baumstamm zur Grenze des mit einer der genannten Kulturen bebauten Nachbargrundstückes –, wenn die Baumreihe quer zur Grundstücksgrenze verläuft. Diese Mindestabstände bilden die Grundvoraussetzung, um die Einhaltung einer guten landwirtschaftlichen Praxis im Zusammenhang mit dem Ausbringen der Pflanzenschutzmittel und dem Verhindern der Abdrift überhaupt zu ermöglichen. Diese Mindestabstände zu den anderen Kulturen können auch im Einvernehmen zwischen den benachbarten Grundeigentümern nicht reduziert werden. 8. Bodenvorbereitung bei der Pflanzung Die Bodenvorbereitung vor der Pflanzung muss so erfolgen, dass die Bodenfruchtbarkeit erhalten und, falls möglich, verbessert und Erosion und Bodenabbau vermieden werden. Dabei sind Bodenart, Lage, Erosionsrisiko und klimatische Bedingungen zu berücksichtigen. Außerdem soll die Bodenbearbeitung dazu beitragen, die Bodenstruktur und ein vielfältiges Bodenleben zu erhalten und zu fördern und Verdichtungen und Staunässe zu vermeiden. Falls eine Anreicherungs- oder Vorratsdüngung notwendig sein sollte, sind die Vorgaben im Kapitel Düngung zu berücksichtigen. 9. Düngung Ziel der Düngung im integrierten Anbau ist es, den Nährstoffbedarf durch natürliche Kreisläufe zu decken. Die Bodenuntersuchung ist die wichtigste Grundlage für die Bemessung der Düngergaben bei Phosphor, Kali, Magnesium, Bor und anderen Nährstoffen.

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Probenziehung: Zeitabstände und Zeitpunkt Für jedes angemeldete Grundstück (Auszug aus dem Obstbaukataster) ist eine Bodenanalyse vorzulegen. Eine Bodenuntersuchung gilt genau 5 Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Ausnahmen: Betriebe mit mehreren Grundstücken, die nachweislich einen ähnlichen Bodenaufbau und Versorgungsgrad aufweisen und gleich bewirtschaftet werden, brauchen nur mehr von einer repräsentativen Fläche eine Bodenprobe ziehen. Unterscheiden sich die Grundstücke im Bodenaufbau (Struktur) und im Nährstoffgehalt, sind entsprechend mehr Bodenanalysen pro Betrieb erforderlich. Ein Zusammenmischen der Bodenproben von verschiedenen Grundstücken ist agronomisch nicht sinnvoll. Dadurch wird eine Aussage für eine gezielte Düngung nicht mehr möglich. Nach einer Düngung oder Bodenbearbeitung muss für die Entnahme von Bodenproben eine ausreichend bemessene Zeitspanne eingehalten werden. Bei Erstellung einer Neuanlage empfehlen wir in jedem Fall eine Bodenanalyse durchzuführen. Blatt- und Fruchtanalysen sind angezeigt, um einen Mangel oder einen Überschuss eines Nährstoffes in der Pflanze festzustellen oder Probleme mit der inneren Fruchtqualität zu klären. Die Höhe der Düngergaben richtet sich nach dem Nährstoffvorrat des Bodens und dem Bedarf der Pflanzen. Der standortspezifische Düngerbedarf kann besonders gut durch die Kombination von Boden- und Blattanalysen ermittelt werden. Überdüngung ist im Interesse der Widerstandskraft der Obstbäume, der Fruchtqualität und der Umwelt (Grundwasser) jedenfalls zu vermeiden. Klare Hinweise über den Anteil pflanzenaufnehmbaren Stickstoffs im Boden gibt die N-min-Untersuchung. Daneben können auch die Trieblänge, sowie die Farbe und Größe der Blätter und Früchte für eine bedarfsgerechte Bemessung des Stickstoffs herangezogen werden. Zuviel Stickstoff bedingt eine dunklere Grundfarbe und weniger Deckfarbe, ein Zuviel an Kali erhöht die Stippegefahr. Nährstoffentzug (Richtwerte) Jährlicher Entzug an Hauptnährstoffen (kg/ha) im Apfelanbau bei einem Ertrag von 40 t/ha, aufgeteilt auf die unterschiedlichen Organe der Pflanze.

Stickstoff (N)

Phosphor (P2O5)

Kalium (K2O)

Kalzium (CaO)

Magnesium (MgO)

Früchte 28 11 60 5 4 Blätter 40 6 50 80 25 Schnittmaterial 10 3 6 20 2 Stamm, Äste und Wurzeln (mehrjährige Teile)

15 8 15 50 3

Quelle: Versuchszentrum Laimburg Die Düngegaben werden auf Basis der nachfolgenden Parameter bemessen. Stickstoffdüngung

Stickstoffzufuhr 1. Jahr 2. Jahr

> 2. Jahr Ertrag (t/ha)

< 32 32-48 > 48

Stickstoff kg/ha 40 80 50 80 110

Falls Bodenverbesserer im laufenden Jahr eingebracht werden, wird der Stickstoff zu 30% berechnet.*

* Für die Bodenverbesserer (Stallmist, Kompost, organische Dünger) ist es wichtig die Mineralisierungsprozesse zu berücksichtigen, denen die organische Masse unterliegt. Falls beispielsweise Stallmist mit einer Nährstoffmenge von 200 kg N, 120 kg P2O5 und 280 kg K2O

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ausgebracht wird, muss berücksichtigt werden, dass im ersten Jahr nur 30% dieser Mengen, also 60 kg N, 36 kg P2O5 und 84 kg K2O verfügbar sind. Stickstoffmenge, welche der Standardmenge in Abhängigkeit von den jeweils zutreffenden Bedingungen hinzugefügt (+) werden kann:

• Bei geringer Versorgung mit organischer Masse + 20 kg/ha • Bei geringem Wachstum + 20 kg/ha • Bei Niederschlagsüberschuss + 20 kg/ha

Stickstoffmenge, welche von der Standardmenge in Abhängigkeit von den jeweils zutreffenden Bedingungen abzuziehen (-) ist:

• Bei Zufuhr von Bodenverbesserern im vorhergehenden Jahr

- 20 kg/ha

• Bei übermäßigem Wachstum - 20 kg/ha In jedem Fall liegt die zulässige Höchstzufuhr für Stickstoff bei 140 kg/ha/Jahr. Um die Auswaschverluste so gering wie möglich zu halten und die größtmöglichste Wirksamkeit der Düngung zu erreichen, ist es erforderlich, den Stickstoff während der Phasen des größten Bedarfes auszubringen und bei hohen Mengen auf mehrere Gaben aufzuteilen. Eine Aufteilung der Stickstoffzufuhr ist bindend, falls die auszubringende Menge größer als 60 kg/ha ist. Phosphordüngung

Versorgung mit Phosphor 1. Jahr 2. Jahr

> 2. Jahr Ertrag (t/ha)

<32 t/ha 32-48 t/ha >48 t/ha

A+B (Geringe Versorgung)

15 40

45 55 65

C (Normale Versorgung)

30 40 50

D+E (Hohe Versorgung)

25 35 45

Menge an P2O5, welche der Standardmenge hinzugefügt (+) werden kann:

• Bei geringer Versorgung mit organischer Masse + 10 kg/ha • Bei Böden mit hohem Aktivkalk + 20 kg/ha

Menge an P2O5 , welche von der Standardmenge abzuziehen (-) ist:

• Bei Zufuhr von Bodenverbesserern - 10 kg/ha Vor der Pflanzung und während der Erziehungsphase:

• Für die Klassen A+B ohne Anreicherungsdüngung vor der Pflanzung max. 65 kg/ha/Jahr für 5 aufeinanderfolgende Jahre.

• In jedem Fall, auch wenn eine Anreicherungs- oder Vorratsdüngung durchgeführt wird, ist es nicht gestattet mehr als 250 kg/ha P2O5 pro Jahr zuzuführen.

Die pro Jahr notwendigen Mengen können auch zusammengelegt und nur jedes zweite oder dritte Jahr ausgebracht werden.

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Kaliumdüngung

Versorgung mit Kalium

1. Jahr 2. Jahr

> 2. Jahr Ertrag (t/ha)

< 32 t/ha 32-48 t/ha >48 t/ha

A+B (Geringe Versorgung)

40 90

115 150 185

C (Normale Versorgung)

55 90 125

D+E (Hohe Versorgung)

20 50 85

Menge an K2O, welche von der Standardmenge abzuziehen (-) ist:

• Bei Zufuhr von Bodenverbesserern - 30 kg/ha Vor der Pflanzung und während der Erziehungsphase:

• Für die Klassen A+B ohne Anreicherungsdüngung vor der Pflanzung max. 180 kg/ha/Jahr für 5 aufeinanderfolgende Jahre

• In jedem Fall, auch wenn eine Anreicherungs- oder Vorratsdüngung durchgeführt wird, ist es nicht gestattet jährlich mehr als 300 kg/ha K2O zuzuführen

Magnesium und Bor Nährstoffbedarf in kg/ha bei einem Ertrag von 60 t/ha, festgelegt auf der Basis einer Bodenanalyse. Quelle: Labor des Versuchszentrums Laimburg (BZ)

Versorgungsklasse MgO Bor

A+B (Geringe Versorgung)

30-50 0,7-1,4

C (Normale Versorgung)

20-30 0,5-0,7

D+E (Hohe Versorgung)

0-20 0-0,5

Im Betriebsheft sind die effektiv ausgebrachten Düngermengen festzuhalten. Routine-Spritzungen mit Blatt-Volldüngern bringen in gut versorgten Obstanlagen keine wirtschaftlichen Vorteile. Sie sind daher abzulehnen. Eine Überversorgung über das Blatt kann Qualitätsprobleme an den Früchten hervorrufen. Die nachfolgenden Düngemittel dürfen im integrierten Anbau nicht eingesetzt werden: • Dünger, welche als Ausgangsmaterial bestimmte tierische Abfälle (Fleischmehl, Fischmehl,

Knochenmehl, Leder, Blut) enthalten. Davon ausgenommen sind biologisch-dynamische Präparate und von den Bioland- bzw. Demeter-Richtlinien zugelassene Düngemittel,

• Düngemittel, die Perchlorat oder Aminoalkohole enthalten, • Natriumborat (als toxisch eingestuft). Die im Anhang angeführten Dünger dürfen im integrierten Anbau eingesetzt werden. Vor der Verwendung eines Düngemittels, das dort nicht angeführt ist, muss sich der Produzent vergewissern, dass es keinen der oben genannten Stoffe enthält. Restbestände an Düngemitteln, die sich beim Inkrafttreten der neuen Richtlinien bereits im betrieblichen Dünger-Lager befanden, dürfen aufgebraucht werden. Klärschlämme und Müllkomposte sind ebenso wie Dünger, die toxische oder bodenbelastende Beistoffe enthalten oder hygienische Bedenken aufwerfen, im integrierten Obstbau nicht zugelassen. Alle Geräte zur Ausbringung von Düngemitteln müssen für den jeweiligen Einsatz geeignet sein und in einem guten Zustand gehalten werden. Dies beinhaltet neben einer regelmäßigen Wartung auch eine

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jährliche Überprüfung und Einstellung, um sicherzustellen, dass auch tatsächlich die gewünschten Düngermengen ausgebracht werden. Diese Wartungsarbeiten müssen in einem Wartungsplan aufgezeichnet werden, der dem Betriebsheft beigelegt werden muss. Die chemische Bodenentseuchung ist im integrierten Obstbau nicht zugelassen. 10. Pflege des Baumstreifens und der Fahrgasse In wüchsigen Ertragsanlagen soll man den Baumstreifen ganzjährig begrünen lassen und mit der Fahrgasse mitmulchen (Mulchgerät mit Schwenkarm) oder rund um die Baumstämme ausmähen. Eine Begrünung vor der Ernte vermindert das Stickstoffangebot und fördert die Fruchtqualität bei gleichzeitiger Verminderung der Nitrat-Restmengen am Ende der Vegetationsperiode. Als ideal ist die Begrünung und damit Bedeckung des Baumstreifens mit niedrigen und flachwurzelnden (also weder ober- noch unterirdisch mit den Obstbäumen konkurrierenden) Kräutern anzusehen. Das Abdecken des Baumstreifens mit Rindenkompost hält den Boden feucht, unterdrückt den Graswuchs und vermindert die Erosion und ist deshalb als günstig zu beurteilen. Diese Maßnahme kann aber die Ansiedlung und Vermehrung von Feldmäusen begünstigen. Also, gut kontrollieren und gegebenenfalls bekämpfen! Die maschinelle Bearbeitung des Baumstreifens ist ebenfalls eine umweltfreundliche Lösung. In starkwachsenden Ertragsanlagen sollten keine Herbizide eingesetzt werden. Bei Einzelreihen soll der mit Herbiziden behandelte Baumstreifen nicht mehr als 70 cm betragen, darf aber maximal ein Drittel des Reihenabstandes einnehmen. Bei Mehrreihen ist eine Behandlung nur für die von den Bäumen abgedeckte Fläche plus 35 cm in den Randreihen zulässig. Wo Obstanlagen in der Maikäfer-Befallszone mit Bodennetzen abgedeckt werden, ist zur Verhinderung des Reifungsfraßes ein ganzflächiger Einsatz von Herbiziden erlaubt. Die Anzahl der Mulchgänge bei der Pflege der Fahrgasse soll sich nach den Gegebenheiten der Obstanlage (Baumwachstum, Bodenart, Wasserhaushalt) richten. Bei starkem Wachstum der Bäume und feuchter Witterung genügen 3-4 Durchgänge/Jahr. Bei weniger häufigem Mulchen behält die Bodendecke eine größere Artenvielfalt an Kräutern und Gräsern. Blühende Kräuter sind eine wichtige Nahrungsquelle für viele Nützlinge (Schlupfwespen, Schwebefliegen u.a.). Werden bienengefährliche Präparate gespritzt, müssen blühende Kräuter vorher abgemäht werden. 11. Bewässerung Über die Bewässerung wird der Wasserbedarf der Kultur gedeckt, ohne dabei die Feldkapazität zu überschreiten, um Wasserverluste, Nährstoffauswaschung und die Entwicklung von Schadorganismen einzudämmen. Mit der Bewässerung werden die natürlichen Niederschläge auf den für die Obstbäume notwendigen Bedarf ergänzt. Die Wassergaben sollen den tatsächlichen Erfordernissen entsprechen (verwende Tensiometer oder andere Messgeräte!). Die Wassergaben richten sich nach dem Niederschlags-Defizit sowie dem Wasserhalte-Vermögen (Feldkapazität) und der Tiefgründigkeit des Bodens. Falls technisch möglich, wird der Einsatz der Fertigation empfohlen, damit die Wirksamkeit der Dünger und des ausgebrachten Wassers verbessert und die Auswaschung verringert wird.

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Für jedes Grundstück des Betriebes müssen folgende Daten im Betriebsheft aufgezeichnet werden: 1) Bewässerungsdatum und -menge: • Überkronenberegnung: Datum und Menge für jede einzelne Wassergabe (die Wassermenge wird wie

folgt ermittelt: - über das Ablesen des Regenmessers, - über das Ablesen des Zählers an der Wasserzuleitung der einzelnen Grundstücke - über die Berechnung der pro Stunde ausgebrachten Wassermenge)

• Tropfbewässerung: Bewässerungsmenge für den gesamten Kulturzyklus (oder kürzere Zeitspannen) unter Angabe von Bewässerungsbeginn und -ende.

Falls die Bewässerung gemeinschaftlich oder über Konsortien durchgeführt wird, können die oben genannten Daten von diesen Körperschaften zur Verfügung gestellt werden. 2) Regendaten: ablesbar von Regenmessern oder Wetterstationen oder Verfügbarkeit von Daten von Wetterdiensten (Betriebe mit einer Betriebsfläche von weniger als einem Hektar und Betriebe mit Tropfbewässerung sind von der Aufzeichnung dieser Daten befreit). 3) Bewässerungsmenge: Der Betrieb muss bei jeder Bewässerungsgabe in Abhängigkeit von der Bodenart die nachfolgend angeführten Maximalmengen einhalten:

Bodenart Millimeter m³/ha Leichter Boden 35 350 Mittlerer Boden 45 450 Schwerer Boden 55 550

Die Frostberegnung unterliegt nicht den oben genannten Vorschriften. Auch bei der Zusatzbewässerung ist vor Übertreibungen zu warnen, weil diese zu mastigem Wachstum, schlechter Fruchtqualität sowie zur Nährstoff-Auswaschung und Belastung des Grundwassers führen. Übermäßige Bewässerung im Spätsommer kann in Verbindung mit Stickstoff-Überschuss auch eine mangelhafte Holzausreife und damit Winterfrostschäden bei empfindlichen Sorten zur Folge haben. Durch übertriebenes Beregnen im Sommer kann schließlich auch der Schorf- und Alternariabefall gefördert werden (längere Blattnässe und Abwaschen des Fungizids). Alle Möglichkeiten für eine effiziente und verlustfreie Nutzung der Wasserressourcen sollen ausgeschöpft werden, z.B. Bewässerung bei Nacht, Reparatur von Undichtigkeiten, Reduzierung der Wassermenge pro Bewässerungsgabe, usw. Wo es möglich ist, soll die Tropfbewässerung bevorzugt werden. Wasserqualität Die für den Obstanbau zur Verfügung stehenden Wasserressourcen werden seit 1997 vom Amt für Gewässernutzung der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol in einem Überwachungsprogramm regelmäßig untersucht. Aufgrund der natürlichen Gegebenheiten ist das Wassereinzugsgebiet harmonisch und vergleichbar. Mit der Umsetzung des Planes zum Bau von Kläranlagen für Siedlungsabwässer, ist die Qualität der Gewässer allgemein wieder angestiegen. Seit 2001 entsprechen alle für Beregnungszwecke nutzbaren Wasserressourcen nachweislich den Anforderungen. Daher ist eine zusätzliche Überprüfung der Wasserqualität nicht erforderlich. Die entsprechende Dokumentation wurde für die Erzeugerorganisationen erstellt und zur Verfügung gestellt. Abwasser darf in keinem Fall zur Bewässerung verwendet werden.

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12. Baumerziehung und Wachstumsregulierung Anzustreben ist ein jährlicher Triebzuwachs von 20-40 cm. Bei stärkerem Triebwachstum ist mit geeigneten Maßnahmen (Umstellung des Winterschnitts, Verminderung der Stickstoffdüngung, Verminderung der Bewässerung, Wurzelschnitt und Begrünung des Baumstreifens) eine Beruhigung des Wachstums anzustreben. 13. Pflege der Fruchtqualität und Behangsregulierung Regelmäßige Ernten von guter Qualität sind für den wirtschaftlichen Erfolg im Erwerbsobstbau unerlässlich. Daher soll der Obstbauer stets trachten, mit umweltverträglichen Maßnahmen die Fruchtqualität (Fruchtgröße, Farbe, Geschmack, innere Qualität, Haltbarkeit und hygienische Qualität) zu verbessern. Bei vielen Apfelsorten ist die chemische Fruchtausdünnung unerlässlich (zur Mittelwahl siehe Anhang). Überzählige, kleine, berostete, deformierte oder sonst wie beschädigte Früchte von Hand auszudünnen, ist eine besonders wirksame qualitätssteigernde Maßnahme. Zur Verminderung der Fruchtberostung sind im integrierten Obstbau lediglich Kaolin, Gibberelline und Benziladenin zugelassen. Synthetische Präparate, welche die Reife beschleunigen oder verzögern oder die Fruchtfarbe fördern sollen, sind zu diesem Zweck nicht zulässig. 14. Integrierter Pflanzenschutz a) Vorbeugung Das gesamte Anbauprogramm ist so auszurichten, dass die Obstbäume ihre natürliche Widerstandskraft gegen Krankheiten und Schädlinge bewahren und so keine zusätzlichen Spritzungen erforderlich sind. Bäume mit zu starkem Triebwachstum beispielsweise sind besonders anfällig für Schorf, Mehltau, Blattläuse, Spinnmilben und Fruchtschalenwickler. Integrierter Pflanzenschutz bedeutet ferner, die natürlichen Gegenspieler von Pflanzenschädlingen zu schonen und zu fördern. Im Interesse eines natürlichen Artenschutzes und um die Ansiedlung und den Verbleib von Nützlingen in den Obstanlagen zu fördern, empfehlen wir folgende Maßnahmen: • Am Rande der Obstanlage sollen Hecken und Sträucher als Unterschlupf und Brutplatz zahlreicher

Arten belassen werden. • Trockenmauern sind willkommene Aufenthaltsorte für Mauswiesel, Igel, Spitzmäuse, verschiedene

Nattern u.a. nützliche Tiere. Dasselbe gilt für Steinhügel, Holzstöße und ähnliche Schlupfwinkel. • Um Greifvögel (Mäusebussarde, Turmfalken, Eulen, Steinkäuze u.a.) anzulocken, sollte man in den

Obstanlagen über die Bäume reichende Sitzstangen aufstellen. Greifvögel säubern die Obstanlagen von Feldmäusen.

• Insektenfressende Vögel (Kohlmeise, Blaumeise, Wendehals, Gartenrotschwanz, Feldsperling,

Wiedehopf u.a.) sammeln besonders während der Brutzeit zahlreiche Raupen (Frostspanner, Eulenraupen, Glasflügler und Wickler). Es wird empfohlen, Nistkästen (Einflugloch mit 32 mm und 45 oder 55 mm) in den Obstanlagen auszuhängen.

• Raubmilben halten, sofern sie ausreichend geschont werden, mit Hilfe von Kugelkäfern und

Raubwanzen die Spinnmilben in den Obstanlagen unter Kontrolle. Wenn in der Obstanlage noch nicht genügend Raubmilben vorkommen, sollen diese mit Triebbüscheln von anderen Obstanlagen eingetragen werden.

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• Mit Stroh oder Holzwolle gefüllte Töpfe oder Kisten können als Überwinterungsquartiere für

Florfliegen (Chrysoperla) in den Obstanlagen ausgehängt werden. b) Alternative Pflanzenschutzmaßnahmen Im integrierten Pflanzenschutz ist alternativen (nicht-chemischen) Mitteln und Maßnahmen der Vorzug zu geben. • Die von Mehltau oder Blattläusen befallenen Triebe sollen abgeschnitten werden. Damit reduziert

man den Befallsdruck und verbessert den Bekämpfungserfolg. • Die Verwirrungstechnik sollte dort eingesetzt werden, wo Apfelwickler, Pfirsichwickler,

Fruchtschalenwickler und Blausieb präsent sind. Bei niedrigem Befallsdruck erzielt man eine Senkung der Population und verhindert somit die Probleme, die ein Ansteigen derselben mit sich bringt. Diese biotechnische Methode ermöglicht es, Spritzungen zu vermeiden bzw. einzusparen und trägt somit bei, Resistenzen zu vermeiden oder wenigstens zu verzögern.

• Alkoholfallen (8 Stück/ha) sind das wirksamste Mittel zur Bekämpfung des Ungleichen Holzbohrers

(Anisandrus). • Nützlinge in Massen zu vermehren und freizulassen (San Josè-Schlupfwespe, Blutlaus-

Zehrwespe, Trichogramma, Raubmilben u.a.), ist gegen verschiedene Schädlinge auf Dauer wirksamer als die chemische Bekämpfung.

• Im Sinne einer guten Agrarpraxis sind Bäume mit eindeutigen Apfeltriebsuchtsymptomen

unaufgefordert zu roden. Werden bei der Feldkontrolle Bäume mit Apfeltriebsuchtsymptomen vorgefunden, wird der Teilnehmer aufgefordert, diese nach der Ernte zu roden.

c) Resistenz-Management Resistenzen von Schadorganismen können die Pflanzenschutzarbeit sehr schwierig gestalten und zu ernsthaften Problemen bei der Regulierung von Schadpopulationen führen. Es sollten daher alle möglichen Vorkehrungen getroffen werden, eventuellen Resistenzbildungen entgegenzuwirken. Das Ziel der integrierten Produktionsweise ist es, im Pflanzenschutz alle nicht-chemischen Möglichkeiten auszuschöpfen und mit einzubeziehen, zu integrieren. Die IP ist somit, bei konsequenter Durchführung ihrer Grundsätze, von vornherein geeignet, Resistenzen von Schadorganismen zu verhindern bzw. zu verzögern. Nachfolgend sollen die wichtigsten Grundregeln eines zielführenden Resistenz-Managements kurz angeführt werden: • Pflanzenschutzmitteleinsatz reduzieren: Jede Behandlung, die eingespart werden kann, wirkt

resistenzverzögernd. Wenn eine Behandlung notwendig wird (Schadenschwellen beachten!), sollen die Wirksubstanzen überlegt und gezielt eingesetzt werden. Dies erfordert eine genaue Kenntnis der Biologie und des Auftretens des Schaderregers. Die Wahl des richtigen Mittels und Einsatzzeitpunktes, die richtige Dosierung und eine gezielte Ausbringung bringen eine optimale Wirkung und ersparen meist Nachfolgebehandlungen. Ein Insektizideinsatz ist möglichst auf die Befallsherde zu begrenzen.

• Dauerbelag vermeiden: Der wirksame Spritzbelag sollte nur solange als unbedingt notwendig in der

Umwelt, auf den Bäumen verbleiben. Auch kurzlebige Wirksubstanzen, die in kurzen Intervallen wiederholt ausgebracht werden, erzeugen letztendlich einen Dauerbelag. Langlebige, persistente Mittel sollten sparsam und auf die Schadensperiode abgestimmt eingesetzt werden.

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• Einsatz von Alternativen: Dies ist eine Grundforderung des integrierten Pflanzenschutzes. Dazu gehören zum Beispiel die Verwirrungsmethode, Bacillus thuringiensis, Maikäfernetze, Gegenspieler (Raubmilben) usw.

• Nützlinge schonen und fördern: Nützlinge nehmen einen wichtigen Platz im Resistenz-

Management ein. Ihre regulierende Wirkung auf Schaderreger hilft, Behandlungen einzusparen. Unabhängig vom Resistenzgrad und -mechanismus der Schädlinge vernichten Nützlinge diese und wirken so einer Selektion (Auslese) resistenter Populationen entgegen.

• Wirkstoffe wechseln: Ein überlegter Wirkstoffwechsel kann über lange Zeit hinweg Resistenzbildung

verzögern. Entscheidend ist dabei allerdings, dass man tatsächlich den Wirkungsmechanismus, also den Abtötungsmechanismus wechselt. Die eingesetzten Wirkstoffe sollen daher verschiedenen Wirkstoffgruppen angehören (z.B. Chitinsynthesehemmer, Phosphorester, Carbamate usw.). Soweit es die Zulassung im Programm ermöglicht, wird eine Wahlmöglichkeit angeboten.

Resistenz-Management muss beginnen, solange die Mittel noch wirken. Nach bisherigen Erkenntnissen sind manche Wirkstoffe aufgrund ihrer Charakteristik besonders von Resistenzbildung gefährdet. Ihre Anwendung muss daher mit Einschränkung erfolgen (siehe Wirkstoffverzeichnis im Anhang). Akarizide sollten durch konsequente Schonung von Raubmilben in einem integrierten Programm nicht notwendig sein. Ein beschränkter Einsatz dieser Mittel kann zudem die gute Wirkung für jene Fälle erhalten, wo aus verschiedenen Umständen eine Akarizidbehandlung erforderlich ist. Ein überlegtes und konsequentes Resistenz-Management steht im Einklang mit der integrierten Produktion und ist Voraussetzung für ihre langfristige Anwendung.. d) Mittelwahl Ziel des integrierten Pflanzenschutzes ist es, mit möglichst wenig und möglichst umweltverträglichen Pflanzenschutzmitteln den wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes zu sichern. Chemische Mittel sollten im integrierten Pflanzenschutz nur dann eingesetzt werden, wenn es notwendig ist. Die Anlagen müssen deshalb zu den wichtigsten Beobachtungsterminen auf Krankheiten, Schädlinge und Nützlinge kontrolliert werden (mindestens dreimal pro Jahr, davon mindestens einmal pro Jahr auch auf Nützlinge). Pro Hektar angemeldeter Fläche müssen jährlich Feldkontrollen im Ausmaß von mindestens zwölf Stunden durchgeführt werden. Die Kontrollen und die Ergebnisse der Auszählungen müssen im Betriebsheft vermerkt werden. Von den gesetzlich zugelassenen Pflanzenschutzmitteln sind jene zu bevorzugen, die • den Anwender und die in der Obstanlage arbeitenden Personen nicht gefährden, • den Schädling unter die Toleranzschwelle drücken, die Nützlinge und andere Tierarten aber

schonen, • die Umwelt (Boden, Wasser, Luft) wenig belasten und • wenig Rückstände auf Obst und in der Umwelt hinterlassen. Zum Schutz der Raubmilben sind auch schädliche Fungizide zu meiden. Daher dürfen Dithiocarbamate insgesamt maximal 5 mal pro Jahr eingesetzt werden. Ferner muss zwischen den Spritzungen mit diesen Mitteln ein längerer Abstand gehalten bzw. mit anderen Fungiziden abgewechselt werden. Wo Spritzungen gegen Spinnmilben notwendig sind, ist das biologische Gleichgewicht zwischen diesem Schädling und seinen Gegenspielern gestört. Hier ist die Anwendung von Dithiocarbamaten und anderen

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nützlingsstörenden Pflanzenschutzmitteln einzuschränken, um vor allem die Schonung und Förderung der Raubmilben und anderer Spinnmilben-Feinde (Kugelkäfer, Raubwanzen u.a.) zu gewährleisten. In Obstanlagen, wo selektive Schädlingsbekämpfungsmittel zur Anwendung gelangen, können Nützlinge überleben und aktiv werden. Vor allem bei unscheinbaren Arten, z.B. Schlupfwespen, entgeht das oft unserer Aufmerksamkeit. Im Anhang an diese Richtlinien sind die Wirkstoffe aufgeführt, welche im integrierten Kernobstbau erlaubt sind. Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe, die in diesen Listen nicht enthalten sind, sind im Programm nicht zugelassen. Im Laufe des Jahres können nach Bedarf zusätzliche Wirkstoffe in die Listen aufgenommen werden. Pflanzenschutzmittel, die als giftig (T) oder sehr giftig (T+) eingestuft sind, dürfen im integrierten Anbau nicht eingesetzt werden, sofern Produkte mit demselben Wirkstoff auch mit besserer Einstufung registriert sind. e) Pflanzenschutzmittel-Aufwandmenge pro ha und Jahr Die Höhe des Pflanzenschutzmitteleintrags in eine Obstanlage pro ha und Jahr wird von 3 Faktoren bestimmt: • Dosierung: Grundsätzlich ist beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln immer die geringste Dosis zu

wählen, die ausreicht, um den Schädlingsbefall unter die wirtschaftliche Schadensschwelle zu drücken. Die 100%-ige Abtötung eines Schädlings anzustreben, liegt nicht im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes. Das ist relativ teuer, fördert das Aufkommen von resistenten Stämmen und schadet der Umwelt mehr als notwendig.

• Der Spritzbrühe-Aufwand pro ha ändert sich je nach Pflanzsystem, Baumhöhe und Brühekonzentration. Bei Normalkonzentration sollte er im Einzelreihensystem 500l/ha/m Baumhöhe nicht überschreiten. Beim Feinsprühen mit höherer Konzentration ist der Brüheaufwand entsprechend zu senken.

• Die Anzahl der Spritzungen pro Jahr muss stets durch den Schädlingsbesatz (Toleranzschwelle), den Witterungsverlauf (z.B. bei Schorf) bzw. durch den zu erwartenden Ertragsausfall (wirtschaftliche Schadensschwelle) gerechtfertigt sein. Hinweise zu den Eingreifschwellen bei den verschiedenen Schädlingen werden im "Leitfaden zum integrierten Pflanzenschutz" des Südtiroler Beratungsringes für Obst- und Weinbau gegeben.

f) Ausbringungstechnik Vor dem ersten Einsatz des neuen Sprühgerätes ist sein Brüheausstoß auf die Obstanlagen (Pflanzsystem, Baumhöhe) des Betriebes abzustimmen. Eine umweltschonende Spritztechnik ist unverzichtbare Voraussetzung für den integrierten Obstbau. Sprüher mit Querstromgebläse bzw. mit der Vorrichtung zur Rückführung der abdriftenden Spritzbrühe (Tunnelsprüher) verursachen die geringste Abdrift von Pflanzenschutzmitteln in die Umwelt. Um eine unnütze Abdrift von Spritzbrühe zum Boden und in die Luft zu vermeiden, müssen alle Düsen des Sprühers genau auf die Laubwand der Obstbäume zielen. Düsen, welche über oder unter die Laubwand spritzen, sind unbedingt vorher zu schließen. Durch den Einsatz von Injektordüsen lässt sich eine deutliche Abdriftminderung erreichen. Bei Obstanlagen, welche unmittelbar an Futterbau-, Getreideanbau- oder Kräuteranbauflächen eines anderen Besitzers angrenzen, ist der Einsatz eines Sprühgerätes mit Querstromaufsatz mit Injektordüsen wenigstens an den beiden obersten Düsenpositionen und einem Abdeckblech Voraussetzung. Das Vorhandensein dieser technischen Voraussetzungen ist bei ab 2012 erstellten Neuanlagen oder Wiederbepflanzungen spätestens mit dem Saisonstart 2013, bei bereits vor 2012 bestehenden Anlagen

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spätestens mit dem Saisonstart 2015 entsprechend zu dokumentieren. Die letzte Baumreihe ist jedenfalls ausschließlich von außen nach innen zu behandeln. Die Sprühgeräte müssen in einem guten Zustand gehalten und jährlich gewartet und eingestellt werden, um eine genaue Ausbringung der gewünschten Menge zu gewährleisten. Die durchgeführten Wartungsarbeiten (Einstellungen, Reparaturen, Austausch von Verschleißteilen) sind in einen Wartungsplan einzutragen, der dem Betriebsheft beigelegt werden muss. Alle Betriebe sind verpflichtet, wenigstens alle 5 Jahre ihr Sprühgerät von einer anerkannten Prüfstelle überprüfen zu lassen. Im integrierten Anbau dürfen Pflanzenschutzmaßnahmen nur mit Sprühgeräten durchgeführt werden, die in den vergangenen 5 Jahren einer Kontrolle unterzogen wurden. g) Sachgemäße Aufbewahrung, Ausbringung und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln Die Lagerung muss immer in Originalverpackung in kühlen, frostsicheren, gut belüfteten und ausreichend beleuchteten Räumen erfolgen, die auch bei versehentlichem Verschütten noch sicher sind. Regale müssen aus nicht absorbierendem Material bestehen, feste Formulierungen müssen oberhalb von flüssigen Pflanzenschutzmitteln gelagert werden Die Räume oder Kästen für die Aufbewahrung von Pflanzenschutzmitteln müssen abgesperrt und mit dem entsprechenden Warnhinweis versehen sein, der Zugang muss auf die Personen begrenzt werden, welche die entsprechende Ausbildung zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln haben. Vor Beginn der Pflanzenschutzmittelsaison muss eine Liste über den vorhandenen Pflanzenschutzmittelbestand erstellt und dem Betriebsheft beigelegt werden. Während der Zubereitung der Spritzbrühe muss immer eine geeignete Schutzkleidung getragen werden. Wenn der Spritzbrühebedarf genau berechnet und das Sprühgerät richtig kalibriert wurde, sollte es eigentlich keine Spritzbrühereste geben. Sollten trotzdem Restmengen übrig bleiben, müssen diese verdünnt und zusammen mit dem Spülwasser in den bereits behandelten Anlagen versprüht werden. Der Obstbauer ist verpflichtet, leere Spritzmittelpackungen und Pflanzenschutzmittelreste nach den geltenden Regelungen und anhand der im Land bestehenden Möglichkeiten zu entsorgen. Pflanzenschutzmittel, bei denen die Zulassung abgelaufen ist, müssen bis zur Entsorgung gekennzeichnet und sicher gelagert werden. h) Spritzabstände zur Ernte Die im integriertem Pflanzenschutz vorgesehenen Sicherheitsabstände zwischen der letzten Behandlung und der Ernte sind im Anhang aufgeführt. Vor allem im Sommer sind Pflanzenschutzmittel mit relativ kurzer Wartefrist vorzuziehen. i) Gewässerschutz Beim Einfüllen des Wassers in das Sprühgerät und beim Anrichten der Spritzbrühe ist dafür zu sorgen, dass keine Flüssigkeit auf den Boden oder in Gewässer gelangt. Bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ist darauf zu achten, dass die Spritzbrühe nicht in offene Gewässer gelangt. Bereits bei der Erstellung der Anlagen ist deshalb ein ausreichender Abstand zu Gräben und Bachläufen einzuhalten. Für den Einsatz bestimmter Pflanzenschutzmittel ist ein Mindestabstand zu Wasserläufen einzuhalten, die entsprechenden Auflagen auf den Etiketten sind unbedingt zu befolgen.

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15. Ungewollter Fremdstoff-Eintrag Obst aus Anlagen, die an stark befahrene Straßen grenzen, kann ohne Verschulden des Obstbauern mit unerwünschten Fremdstoffen (Cadmium, Chrom, Nickel, Reifenabrieb, Staub) in unzumutbarem Maße belastet werden. Wir empfehlen daher, längs von Staats-, Landes- und stark befahrenen Gemeindestraßen in unmittelbarer Nähe von Obstanlagen geeignete Sträucher zu pflanzen, um die Überwehung von schädlichen Fremdstoffen zu vermindern. Wo es möglich ist, soll beim Erstellen einer Neuanlage eine Hecke gepflanzt werden. Wo Obstanlagen unmittelbar an Futterbau-, Getreideanbau- oder Kräuteranbauflächen eines anderen Besitzers angrenzen, muss beim Erstellen einer Neuanlage oder einer Wiederbepflanzung entlang der parallel zu den Baumreihen verlaufenden Grundstücksgrenze gegen die Abdrift eine Barriere (z.B. Hecke, lebender Zaun mit Belaubung/Begrünung während der Vegetationszeit des Apfels, feinmaschige Gewebebahnen usw.) von mindestens 2 m Höhe errichtet werden. Achtung auf Abdrift Wo Apfelsorten mit unterschiedlichen Ernteterminen direkt aneinander grenzen, ist auf die Gefahr der Abdrift von Spritzbrühe aus Nachbargrundstücken zu achten. Verwehungen von Spritzbrühe kurz vor der Ernte können die Rückstandswerte auf Obst erhöhen. Um die Abdrift auf früher reifende Sorten so gering wie möglich zu halten, soll die letzte Baumreihe ab Mitte Juni nur mehr halbseitig nach innen gesprüht werden bzw. soll in der letzten Fahrgasse das Gebläse ausgeschalten werden. Die Abdrift von Spritzbrühe in offene Gewässer oder benachbarte Biotope muss unbedingt vermieden werden. 16. Anlieferung ins Obstmagazin Die Parameter für die Ernte und Anlieferung des Obstes werden von den jeweiligen Vermarktungsbetrieben festgelegt und haben zum Ziel, die Qualität der Früchte so gut wie möglich zu erhalten. Obstpartien aus integriertem Anbau sind bei Ankunft im Lagerhaus (auf Lieferschein und auf jeder Kiste) als solche eindeutig zu kennzeichnen. In den Obstmagazinen werden über die Lagerbuchhaltung und über einen eigenen Sortenschlüssel alle Partien eines Lieferanten genauestens erfasst (Datum der Anlieferung, Lieferschein-Nummer, Sorte, Anzahl Kisten bzw. Steigen, Nettogewicht, Wiese usw.). Dadurch ergibt sich eine klare Übersicht über jede AGRIOS- bzw. Nicht-AGRIOS-Partie im Lager. Bei der Anlieferung muss ein Verzeichnis aller angemeldeten Produzenten bzw. Wiesen und Sorten verfügbar sein, aus welchem auch die nicht erteilten bzw. entzogenen Zertifizierungen und die vorgenommenen Selbstabmeldungen hervorgehen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Obst, welches nicht richtlinienkonform produziert wurde, versehentlich als AGRIOS-Ware eingelagert wird. Die Kontrolleure können jederzeit Proben entnehmen, um das Obst auf eventuelle Rückstände von chemischen Behandlungen oder anderen Fremdstoffen untersuchen zu lassen.

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17. Behandlung und Lagerung des Obstes im Magazin Im Lager können verschiedene Krankheiten auftreten. Ihre Ursachen sind teils physiologischer Natur (Schalenbräune, Fleischbräune, Stippe, Lentizellenflecken u.a.), teils können auch verschiedene Pilze die Früchte infizieren und dadurch hohe Ausfälle verursachen. a) Pilzkrankheiten Pilzkrankheiten (Lagerschorf, Gloeosporium, Monilia, Penizillium, Phytophtora u.a.) lassen sich in der Regel bereits in der Obstanlage erfolgreich bekämpfen. Die Frühjahrsbehandlungen sind zeitgerecht und exakt auszuführen, um den Primärbefall (Schorf) möglichst zu verhindern. Sehr wichtig ist die Abschlussspritzung im Feld, die je nach Witterung, Lage und Sorte mit den entsprechenden Mitteln durchzuführen ist. Spätinfektionen lassen sich somit größtenteils verhindern. Hinweise zur Hygiene im Lagerhaus: • Saubere Kisten für die Ernte verwenden • Verschmutzungen der Kisten mit Erde möglichst vermeiden, da diese Infektionsquellen darstellen • Reinigung der Lagerzellen, Sortier- und Abpacklinien Eine Nacherntebehandlung mit Fungiziden ist nicht erlaubt. b) Schalenbräune Bei den anfälligen Sorten Granny Smith, Red Delicious, Stayman Winesap, Morgenduft, Jonagold, Fuji und Cripps Pink kann diese physiologische Störung auch nach relativ kurzer Lagerdauer auftreten. Als Verfahren zur Verhinderung von Schalenbräune bei vielen Apfelsorten ist im AGRIOS-Programm eine Behandlung mit 1-MCP (Methylcyclopropen) erlaubt. 18. Sortieren und Verpacken Die Handhabung des Obstes aus integriertem Anbau im Obstmagazin hat so zu erfolgen, dass Vermischungen und Verwechslungen mit Nicht-AGRIOS-Partien ausgeschlossen sind. Obst aus integriertem Anbau darf beim Entleeren (Wasserbad), Kalibrieren, Sortieren und Verpacken nicht verschmutzt oder mit Fremdstoffen belastet werden. Bei der Sortierung muss klar ersichtlich sein, ob gerade IP-Ware verarbeitet wird oder nicht. Dies muss auch für längere Abschnitte kontrollierbar sein, auf keinen Fall dürfen AGRIOS- und Nicht-AGRIOS-Partien gemischt werden. Gerade beim Vorsortieren und Zwischenlagern muss die Kennzeichnung der vorsortierten Ware so erfolgen, dass sie hinterher nicht mehr abgeändert werden kann. Ebenso muss beim Abpacken klar erkennbar und nachvollziehbar sein, ob die entsprechende Partie von AGRIOS-Produzenten stammt oder nicht. Obst aus integriertem Anbau muss in hygienisch unbedenklichen, für Lebensmittel zugelassenen, umweltfreundlichen Emballagen verpackt und angeboten werden. 19. Teilnahme Jeder Produzent und jeder Vermarktungsbetrieb, der am AGRIOS-Programm teilnehmen möchte, muss innerhalb 28. Februar eines jeden Jahres an eine fachkompetente und unabhängige Zertifizierungsstelle einen schriftlichen Antrag zur Teilnahme am Programm stellen, in welchem er erklärt, dass er: • die Richtlinien kennt und diese freiwillig und eigenverantwortlich einhält, • alle vorgesehenen Kontrollen und Analysen zulässt und • die Entscheidungen der Zertifizierungsstelle anerkennt. Der integrierte Anbau muss den gesamten Kernobstbaubetrieb (umweltbewusster Betriebsleiter) erfassen.

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Der Betriebsleiter hat dafür Sorge zu tragen, dass AGRIOS-Parzellen nicht mit unerlaubten Stoffen belastet werden (Restwasser im Sprühgerät, Abdrift von Nachbargrundstücken u.a.). Jeder Produzent bzw. der zuständige Vermarktungsbetrieb übermittelt der Zertifizierungsstelle innerhalb 31. Mai eines jeden Jahres eine aktuelle Aufstellung der angemeldeten Obstbauflächen. Sollte es nach der Übermittlung der Anbaudaten zu Änderungen bei den gemeldeten Bepflanzungsdaten oder Besitzverhältnissen kommen, sind diese der Zertifizierungsstelle innerhalb von 15 Tagen mitzuteilen. 20. Abmeldungen Abmeldungen können bei der Zertifizierungsstelle sowohl für einzelne Grundstücke als auch für den ganzen Betrieb vorgenommen werden. Teilabmeldungen, also Abmeldungen für Teile eines Grundstückes, werden nur dann akzeptiert, wenn die betroffene Fläche innerhalb des Grundstückes in Form eines (Sorten)-Quartiers klar abgrenzbar ist und Überwehungen auf angrenzende Reihen weitestgehend ausgeschlossen werden können. Klar abgrenzbar sind beispielsweise Quartiere (Bäume ungefähr gleichen Pflanzalters mit mindestens 5-6 nebeneinanderliegenden Reihen) oder durch natürliche Grenzen (Weg, Graben, Hecke etc.) getrennte Flächen. Bei der Abmeldung sollte in diesem Fall eine Skizze vorgelegt werden, auf der das abzumeldende Quartier und dessen Umfeld klar eingezeichnet sind und die Größe desselben zu erkennen ist. Die Zertifizierungsstelle behält sich sodann vor, die Abmeldungen anzunehmen bzw. für zu kleine Flächen zurückzuweisen. Eine Kopie des Abmeldeformulars muss dem Betriebsheft beigelegt werden. Die Selbstabmeldung hat über den Vermarktungsbetrieb vor bzw. unmittelbar nach Durchführung einer nicht zugelassenen Maßnahme zu erfolgen. Nach der Verständigung über eine bevorstehende Kontrolle oder während der Kontrolle selbst werden Abmeldungen nicht mehr angenommen. 21. Umsetzung der integrierten Produktion a) Betriebsleiter Jeder Betrieb muss einen Betriebsleiter benennen, der für die Umsetzung der integrierten Produktion, insbesondere für alle Dünger- und Pflanzenschutzmittelanwendungen verantwortlich ist. Die Betriebsleiter müssen auch dafür Sorge tragen, dass die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten betriebsintern kommuniziert werden. b) Produktbeschaffung Falls Vermarktungsbetriebe die Produkte aus integriertem Anbau direkt von den landwirtschaftlichen Betrieben beziehen, müssen von diesen eine Liefervereinbarung oder eine Meldung über die geschätzte Ernte sowie ein Antrag zur Teilnahme am Programm vorliegen. Falls Vermarktungsbetriebe die Ware von anderen Vermarktungsbetrieben beziehen, muss aus den Transportdokumenten hervorgehen, dass es sich um Produkte aus integriertem Anbau handelt. c) Nicht-Konformitäten, Verbesserungs- und Vorbeugemaßnahmen und Reklamationen Die Betriebe müssen Aufzeichnungen über die festgestellten Nicht-Konformitäten und die damit in Zusammenhang stehenden getroffenen Maßnahmen führen. Außerdem müssen sie dafür Sorge tragen, dass nicht-konforme Ware nicht als AGRIOS-Ware in den Umlauf gelangt. Die Betriebe müssen Verbesserungs- und Vorbeugemaßnahmen umsetzen, aufzeichnen und deren Wirksamkeit überprüfen. Die Betriebe müssen Aufzeichnungen über die Behandlung von Reklamationen führen.

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d) Eigenkontrolle Die Betriebe müssen mindestens einmal pro Jahr die korrekte Anwendung der Richtlinien in Eigenkontrolle überprüfen und das Ergebnis dokumentieren. Bei landwirtschaftlichen Betrieben muss dies vor der Betriebsmappenkontrolle erfolgen. e) Interne Prüfung Die Vermarktungsbetriebe müssen mindestens einmal jährlich die Wirksamkeit des Systems der integrierten Produktion bewerten, die Bewertung muss von einer hinsichtlich der überprüften Tätigkeit unabhängigen Person durchgeführt werden. Aufgrund der Ergebnisse der Eigenkontrolle, der internen Prüfung sowie eventueller Reklamationen und Nicht-Konformitäten müssen nötigenfalls Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt werden. Bei den landwirtschaftlichen Betrieben wird die Dokumentation von den Mitarbeitern des Vermarktungsbetriebes bei der Abgabe der Betriebsmappe kontrolliert. 22. Betriebsheft Obstbauern, welche die Anforderungen des integrierten Anbaues erfüllen wollen, müssen alle umweltrelevanten Pflegemaßnahmen in einem Betriebsheft festhalten und so eine umweltschonende Produktionsform nachweisen. Im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 werden für diese Produktionsmethoden Kostenbeiträge gewährt, weshalb die Aufzeichnungen für mindestens 5 Jahre für nachfolgende Kontrollen durch die Organe der Europäischen Union aufbewahrt werden müssen. Im Betriebsheft führt der Obstproduzent laufend Buch über verschiedene Pflegemaßnahmen in seiner Obstanlage. Folgende Angaben müssen im Betriebsheft vermerkt werden: • Die Kennzeichnung der Anlage (gleich lautend mit dem Auszug aus dem Obstbaukataster) • Datum Blühbeginn (getrennt nach Sorte bzw. Wiesenabschnitt) • Datum Erntebeginn (getrennt nach Sorte bzw. Wiesenabschnitt) • der geschätzte Ertrag • Spritzungen: Datum, Mittel (vollständiger Handelsname laut Etikette), Menge, Grund (z.B. Schädlinge/

Krankheiten, Ausdünnung, usw.) • Düngung: Datum, Dünger (vollständiger Handelsname laut Etikette), Nährstoffgehalt, Menge • Herbizide: Datum, Mittel (vollständiger Handelsname laut Etikette), Menge • Nagetierbekämpfung • Auszählung des Primärschorfbefalls (100 Triebe/Anlage) • Auszählung auf Nützlinge und Schädlinge • durchgeführte ökologische Maßnahmen. Im Betriebsheft kann auch das Datum des Blühendes eingetragen werden. Falls dort kein Datum vermerkt ist, wird bei den Kontrollen der vom Amt für Obst- und Weinbau festgelegte Termin herangezogen. Das Betriebsheft muss stets auf dem aktuellsten Stand sein und jederzeit auch für eine nicht angekündigte Kontrolle zur Verfügung stehen. Die Teilnahmeerklärung am AGRIOS-Programm umfasst auch die Zeitspanne nach der Ernte. Somit sind auch jene Maßnahmen ordnungsgemäß im Betriebsheft aufzuschreiben, die in diesem Zeitraum durchgeführt werden, beispielsweise Herbstdüngung oder Herbizideinsatz. Da diese Behandlungen bei der Betriebsheftkontrolle oft noch nicht vermerkt sind, sind diese Maßnahmen im Betriebsheft des

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abgelaufenen Jahres nachzutragen (d.h. die Aufzeichnungen zu vervollständigen) und auch auf die entsprechenden Seiten des Betriebsheftes für das neue Jahr zu übertragen. 23. Kontrollen und Sanktionen a) Kontrollumfang Betriebskontrollen Ein bestimmter Anteil (min. 10 %) der eingeschriebenen Teilnehmer wird während der Saison bei einer Betriebskontrolle überprüft. Die Betriebe, bei welchen die Betriebskontrollen durchgeführt werden, werden von der Zertifizierungsstelle ausgewählt. Betriebsmappenkontrollen Die Betriebsmappen einschließlich der Betriebsheftaufzeichnungen aller Betriebe werden in zwei Durchgängen überprüft (vor Beginn der Ernte sowie nach Durchführung der letzten Spritzung). Lagerhauskontrollen Zu Beginn der Vermarktungssaison wird in jedem Lagerhaus eine Erstkontrolle durchgeführt, während der Saison finden weitere Kontrollen statt. b) Inhalt der Kontrollen Die Zertifizierungsstelle - prüft die Betriebsmappe und die Betriebsheftaufzeichnungen auf

• die Vollständigkeit der Eintragungen. • die Einhaltung der AGRIOS-Richtlinien.

- kontrolliert die Pflanzenschutzgeräte auf die Teilnahme am Sprühertest in den letzten 5 Jahren. - begutachtet das Pflanzenschutzmittellager auf

• die Einhaltung der Bestimmungen für eine sachgemäße Aufbewahrung von Pflanzenschutzmitteln.

• die vorhandenen Pflanzenschutzmittel (Übereinstimmung mit Inventarlisten, Vorhandensein von nicht mehr zugelassenen Produkten).

• die Einhaltung der Bestimmungen für eine ordnungsgemäße Entsorgung von leeren Spritzmittelpackungen und Pflanzenschutzmittelresten.

- kontrolliert in den Obstanlagen

• die Übereinstimmung der kontrollierten Flächen mit den angemeldeten Flächen. • die Breite des Herbizidstreifens. • die Durchführung von ökologischen Maßnahmen.

- entnimmt Blatt-, Frucht-, Boden- und Aufwuchsproben, um sie auf Rückstände von Pflanzenschutzmit-teln analysieren zu lassen. - überprüft im Lagerhaus

• die genaue und eindeutige Kennzeichnung der AGRIOS-Ware. • die Rückverfolgbarkeit des Warenflusses. • die Trennung der Produktkreisläufe.

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c) Ergebnis der Kontrolle Bei den Betriebskontrollen und bei den Lagerhauskontrollen führt der Techniker ein Protokoll, von welchem der teilnehmende Betrieb jeweils einen Durchschlag erhält. Beim Feststellen einer Nicht-Konformität wird die dafür vorgesehene Sanktion verhängt. d) Sanktionen für landwirtschaftliche Betriebe Die Nicht-Erteilung bzw. der Entzug der AGRIOS-Zertifizierung für das betroffene Grundstück/den betroffenen Wiesenabschnitt wird in den folgenden Fällen verhängt: • Aus dem Betriebsheft geht der Einsatz von Wirkstoffen hervor, die vom AGRIOS-Programm nicht

zugelassen sind. Falls es sich lediglich um einen Aufzeichnungsfehler handelt, kann dies der Produzent innerhalb von zwei Tagen nach Inkenntnissetzung schriftlich erklären und auf eigene Kosten eine Rückstandsanalyse beantragen. Wird dabei kein Rückstand des betreffenden Wirkstoffes nachgewiesen, erfolgt die Zertifizierung der betroffenen Anlagen. Falls die Rückstandsanalyse jedoch die Aufzeichnungen bestätigt, wird die Zertifizierung dem gesamten Betrieb nicht erteilt bzw. entzogen.

• Aus dem Betriebsheft geht der Einsatz von nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln hervor, deren Wirkstoff im AGRIOS-Programm zugelassen ist. Falls es sich lediglich um einen Aufzeichnungsfehler handelt, dies der Produzent schriftlich erklärt und noch am Tag der Inkenntnissetzung mit Pflanzenschutzmittel-Lagerbestand, Lieferscheinen und/oder Rechnungen nachvollziehbar belegen kann, erfolgt die Zertifizierung der betroffenen Anlagen.

• Aus dem Betriebsheft geht hervor, dass Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Oxyfluorfen außerhalb des zugelassenen Zeitraumes eingesetzt wurden.

• Bei Analysen werden Rückstandswerte nachgewiesen, welche die von der AGRIOS festgelegten Höchstmengen überschreiten.

• Die Mängel, welche bei vorherigen Kontrollen festgestellt wurden, wurden nicht termingerecht behoben.

• Bei der Erstellung einer Neuanlage, welche unmittelbar an Futterbau-, Getreideanbau- oder Kräuteranbauflächen angrenzt, wurde der vorgeschriebene Mindestabstand nicht eingehalten (siehe Kapitel 7).

• In einer Obstanlage, welche ab 2012 errichtet wurde und die unmittelbar an Futterbau-, Getreideanbau- oder Kräuteranbauflächen angrenzt, wurde kein Sprühgerät mit der vorgeschriebenen abdriftmindernden Ausstattung eingesetzt (Siehe Kapitel 14 f).

• Bei der Erstellung einer Neuanlage, welche unmittelbar an Futterbau-, Getreideanbau- oder Kräuteranbauflächen angrenzt, wurde an der parallel zu den Baumreihen verlaufenden Grundstücksgrenze keine Barriere zur Verminderung der Abdrift errichtet (Siehe Kapitel 15).

Die Nicht-Erteilung bzw. der Entzug der AGRIOS-Zertifizierung für den gesamten Betrieb wird in den folgenden Fällen verhängt: • Die Kontrollen wurden verweigert oder der Teilnehmer blieb einer Kontrolle unentschuldigt fern. • Der Einsatz eines im Programm nicht zugelassenen Wirkstoffes wurde bei einer Rückstandsanalyse

nachgewiesen. • Aus dem Betriebsheft geht hervor, dass der Betrieb im laufenden und im vergangenen Jahr gegen

die Bestimmungen zum Schutz der Bienen verstoßen hat. • Die vorgelegten Dokumente wurden manipuliert bzw. gefälscht. Eine Verwarnung mit der Auflage, die festgestellten Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben, wird in den folgenden Fällen verhängt: • Die Eintragungen in der Betriebsmappe sind unvollständig.

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• In der Betriebsmappe fehlen Dokumente. • Der Sprühertest fehlt oder liegt mehr als 5 Jahre zurück. • Die Bodenanalyse fehlt oder liegt mehr als 5 Jahre zurück. • Die Anmeldebestätigung bei einer Beratungsorganisation fehlt (siehe Kapitel 2). • Das Pflanzenschutzmittellager enthält Produkte, die nicht mehr zugelassen sind. • Das Pflanzenschutzmittellager entspricht nicht den Bestimmungen. • Bei einer Betriebskontrolle wurde die Durchführung einer Maßnahme (Pflanzenschutz,

Herbizideinsatz, Düngung) festgestellt, die nicht aus den Betriebsheftaufzeichnungen hervorgeht. Eine Verwarnung mit der Auflage, innerhalb einer bestimmten Frist an einer Schulung zum betreffenden Thema teilzunehmen, wird in den folgenden Fällen verhängt: • Aus dem Betriebsheft geht hervor, dass Anwendungsbeschränkungen des Programms (z.B. Anzahl

der Spritzungen, Endtermine für bestimmte Wirkstoffe, Höchstdosierungen, Einschränkungen zu bestimmten Pflanzenschutzmitteln) nicht eingehalten wurden.

• Aus dem Betriebsheft geht der Einsatz von als giftig (T) oder sehr giftig (T+) eingestuften Pflanzenschutzmitteln mit im AGRIOS-Programm zugelassen Wirkstoffen hervor, obwohl weniger schädliche Formulierungen dieser Wirkstoffe registriert sind.

• Aus dem Betriebsheft geht hervor, dass Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam vor dem Blühende eingesetzt wurden.

• Aus dem Betriebsheft geht der Einsatz von im Programm nicht zugelassenen Düngemitteln hervor. • Bei einer Rückstandsanalyse wurde ein Wirkstoff nachgewiesen, der im Programm zwar zugelassen

ist, dessen Einsatz aber nicht aus den Betriebsheftaufzeichnungen hervorgeht. • Aus dem Betriebsheft geht hervor, dass im laufenden Jahr gegen die Bestimmungen zum Schutz der

Bienen verstoßen wurde. Falls derselbe Betrieb bereits im vergangenen Jahr gegen die Bestimmungen verstoßen hat, wird dem gesamten Betrieb die Zertifizierung nicht erteilt bzw. entzogen.

• Die Bestätigung für die Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung mit den Themenbereichen „Probleme und Handlungsmöglichkeiten beim Anbau von unterschiedlichen Kulturarten auf engem Raum“ fehlt oder liegt mehr als fünf Jahre zurück (siehe Kapitel 2).

Die Nicht-Erteilung bzw. der Entzug der AGRIOS-Zertifizierung für die betroffenen Partien und die Auflage, innerhalb einer bestimmten Frist an einer Schulung zum betreffenden Thema teilzunehmen, wird in den folgenden Fällen verhängt: • Aus dem Betriebsheft geht hervor, dass die Karenzzeit nicht eingehalten wurde. e) Sanktionen für Lagerhäuser Falls bei den Kontrollen in den Lagerhäusern eine Nicht-Konformität festgestellt wird, sind die folgenden Sanktionen vorgesehen: • Die Ware wird gesperrt. • Die gesperrte Ware muss umgepackt bzw. umetikettiert werden. • Die vereinbarten Korrekturmaßnahmen müssen umgesetzt werden. • Die Nicht-Konformität wird an die AGRIOS weitergeleitet und von dieser zusätzlich sanktioniert. 24. Kennzeichnung und Aufmachung von Ware aus integriertem Anbau Südtiroler Obst, das nachweislich nach diesen Richtlinien erzeugt und gelagert worden ist und alle Kontrollen bestanden hat, darf die Bezeichnung "aus integriertem Anbau" führen.

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Damit garantieren der Anbauer, die Verantwortlichen seines Vermarktungsbetriebes und die Zertifizierungsstelle, soweit es mit Hilfe der Kontrollen und Analysen möglich ist, dass das betreffende Obst nach diesen Richtlinien erzeugt und gelagert worden ist. Jedwede Haftung für eine gesundheitlich einwandfreie Qualität gegenüber dem Konsumenten, dem Handelspartner und den Gesundheitsbehörden verbleibt aber nach wie vor beim Absatzbetrieb bzw. Produzenten. Für Südtiroler Obst, das nicht nachweislich nach diesen Richtlinien behandelt und von der Zertifizierungsstelle nicht als solches anerkannt worden ist, dürfen der Begriff "aus integriertem Anbau" oder ähnliche Bezeichnungen nicht verwendet werden. Falls Ware aus Südtirol für Marken, die integrierte Produktion voraussetzen, verwendet wird, muss diese Ware nachweislich die Richtlinien der AGRIOS erfüllen.

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ANHANG

Wahl der Pflanzenschutzmittel im AGRIOS-Programm zum integrierten Obstbau 2014

Die Auswahl der Pflanzenschutzmittel durch das nationale Komitee für den integrierten Pflanzenschutz erfolgt nach den folgenden Prinzipien und Kriterien: • Ausschluss oder (falls keine wirksamen Alternativen vorhanden sind) starke Einsatzbeschränkungen

für giftige und sehr giftige Mittel (Einstufung T und T+). • Ausschluss oder (falls keine wirksamen Alternativen vorhanden sind) starke Einsatzbeschränkungen

für Mittel mit der Einstufung Xn mit Risikosätzen zu chronischen Auswirkungen auf den Menschen (R40, R60, R61, R62, R63, R68).

• Formulierungen mit der Einstufung Nc, Xi und Xn sind zu bevorzugen, falls es für denselben Wirkstoff auch Formulierungen mit der Einstufung T oder T+ gibt.

• Formulierungen mit der Einstufung Nc und Xi sind zu bevorzugen, falls es für denselben Wirkstoff auch Formulierungen mit der Einstufung T, T+ oder Xn und Risikosätzen zu chronischen Auswirkungen auf den Menschen (R40, R60, R61, R62, R63, R68) gibt.

Im AGRIOS-Programm 2014 sind nur jene Wirkstoffe (mit entsprechender Einschränkung) erlaubt, die in den nationalen Richtlinien 2013-2014 bzw. im Wirkstoffverzeichnis für den integrierten Kernobstbau 2014 angeführt sind. Die nachfolgenden Listen ersetzen jene des Jahres 2013. Alle hier nicht angeführten Wirkstoffe sind im AGRIOS-Programm 2014 nicht erlaubt, sofern sie nicht im Laufe des Jahres zugelassen werden. Eine Anwendung von nicht erlaubten Wirkstoffen bzw. der Nachweis derselben mittels Rückstandsanalysen führt zur Nicht-Erteilung bzw. zum Entzug der Zertifizierung für die entsprechenden Anlagen bzw. den gesamten Betrieb. Die Nicht-Erteilung bzw. der Entzug der Zertifizierung für das betroffene Grundstück erfolgt auch, wenn Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, die in Italien für die jeweilige Kulturart nicht zugelassen sind. Wirkstoffwechsel Um eine Resistenzentwicklung bei Schadorganismen zu verhindern oder zu verzögern, ist die Anwendung einiger Wirkstoffe nur bedingt erlaubt. Wenn möglich, sollte auch zwischen den Wirkstoffgruppen abgewechselt werden. Wartezeiten vor der Ernte Der früheste mögliche Erntetermin wird mit Hilfe der folgenden Formel berechnet: Datum der Behandlung + Karenzzeit + 1 Tag = erster möglicher Erntetermin Rückstände von Pflanzenschutzmitteln Eventuell vorhandene Rückstände von Pflanzenschutzmitteln auf integriert produziertem Obst dürfen 50% der gesetzlich zugelassenen Höchstmenge nicht überschreiten. Falls für einen Wirkstoff die untere analytische Bestimmungsgrenze als zulässiger Rückstandshöchstgehalt festgelegt ist, ist dieser Wert auch für AGRIOS-Ware ausreichend. Mittel für den biologischen Obstbau Im integrierten Kernobstbau dürfen alle Wirkstoffe verwendet werden, die im Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 zum biologischen Anbau aufgelistet und in Italien zugelassen sind. Aufbrauchen von Restbeständen Restbestände von Pflanzenschutzmitteln, welche im letzten Jahr noch im IP-Programm zugelassen waren, dürfen aufgebraucht werden. Diese Ausnahmeregelung gilt nur für jene Pflanzenschutzmittelmengen, welche sich beim Inkrafttreten der neuen Richtlinien bereits im Lager befanden und ordnungsgemäß in den Bestandslisten aufgezeichnet wurden. Die Regelung gilt natürlich nicht für jene Pflanzenschutzmittel, die keine Zulassung mehr haben.

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Richtlinien für den integrierten Kernobstbau 2014 AGRIOS

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Einschränkungen der Etiketten Anwendungsbestimmungen auf den Etiketten von Pflanzenschutzmitteln müssen immer eingehalten werden. Befruchtersorten Falls in einer Anlage einzelne Bäume als Befruchtersorte stehen, die bei Pflanzenschutzmittelanwendungen mit der Hauptsorte mitbehandelt werden müssen, gelten für diese dieselben Einschränkungen wie für die Hauptsorte.

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Richtlinien für den integrierten Kernobstbau 2014 AGRIOS

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Nationale Richtlinien für die integrierte Produktion 2013-2014 Pflanzenschutz und Unkrautbekämpfung

G.T.S. „Comitato nazionale per la difesa integrata” Ministero per le politiche Agricole Alimentari e Forestali

Ministerialdekret Nr. 2722 vom 17/4/2008

Anmerkung zu den Tabellen: Zur Unterscheidung der technischen Empfehlungen von den verbindlichen Auflagen sind letztere fettgedruckt und mit gelbem Hintergrund.

KRANKHEIT EINGREIFKRITERIEN WIRKSTOFFE ANMERKUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN

Schorf Kupfer (1) Maximal 3 Einsätze von Strobilurinen pro Jahr (Venturia inaequalis) Schwefelkalk unabhängig von der Krankheit Chemische Bekämpfung Dodine (2) Maximal 3 Einsätze pro Jahr unabhängig von der Durchführung der Behandlungen Trifloxystrobin (1) Krankheit nach biologischem Turnus bzw. Pyraclostrobin (1)(8) (3) Maximal 6 Einsätze von SSH pro Jahr eines fixen oder eines verlängerten Boscalid (2) unabhängig von der Krankheit Turnusses in Abhängigkeit von der Dithianon (8) (4) Maximal 4 Einsätze pro Jahr Witterung und von der Persistenz Sterolsynthesehemmer (5) Maximal 3 Einsätze pro Jahr unabhängig von der des Fungizids. (SSH) im Anhang (3) Krankheit, bei berostungsempfindlichen Sorten Unterbrechung oder starke Pyrimetanil (4) (siehe Liste) maximal 4 Einsätze pro Jahr Einschränkung der Schorfbe- Cyprodinil (4) (6) Maximal 5 Einsätze von Dithiocarbamaten pro handlungen nach der Primärschorf- Captan (5) Jahr saison falls in der Anlage kein Propineb (6) (7) Karenzzeit von 60 Tagen beachten Schorfbefall festgestellt wird. Metiram (6) (8) Formulierung Pyraclostrobin + Dithianon darf Fluazinam (7) nicht eingesetzt werden wegen Einstufung R 40 Mehltau Agronomische Maßnahmen Schwefel (1) Maximal 6 Einsätze von SSH pro Jahr (Podosphaera Entfernen von befallenen Knospen Sterolsynthesehemmer unabhängig von der Krankheit leucotricha, während des Winterschnittes (SSH) im Anhang (1) (2) Maximal 3 Einsätze von Strobilurinen pro Jahr Oidium farinosum) Abschneiden der befallenen Triebe Pyraclostrobin (2)(6) unabhängig von der Krankheit im Frühjahr-Sommer Boscalid (3) (3) Maximal 3 Einsätze pro Jahr unabhängig von der Trifloxystrobin (2) Krankheit Chemische Bekämpfung Quinoxyfen (4) (4) Maximal 3 Einsätze pro Jahr unabhängig von der Anfällige Sorten und Hang- und Bupirimate Krankheit Hügellagen ab der Vorblüte vor- Cyflufenamid (5) (5) Maximal 2 Einsätze pro Jahr unabhängig von der beugend behandeln, weniger an- Krankheit fällige Sorten in den Tallagen ab (6) Formulierung Pyraclostrobin + Dithianon darf dem Auftreten des ersten Befalls. nicht eingesetzt werden wegen Einstufung R 40

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Richtlinien für den integrierten Kernobstbau 2014 AGRIOS

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KRANKHEIT EINGREIFKRITERIEN WIRKSTOFFE ANMERKUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN

Obstbaumkrebs Chemische Bekämpfung Kupfer (1) Formulierung Pyraclostrobin + Dithianon darf (Nectria galligena) Normalerweise erfolgt eine Dithianon (1) nicht eingesetzt werden wegen Einstufung R 40 Bekämpfung im Herbst kurz vor dem Blattfall und im Frühjahr beim Knospenschwellen. In jungen und in stark befallenen Anlagen ist es sinnvoll, auch während des Blattfalls eine Bekämpfung durchzuführen. Kragenfäule Chemische Bekämpfung Kupfer Maximal 2 Behandlungen pro Jahr gegen diese (Phytophthora spp.) Bekämpfung auf befallene Zonen Fosethyl Aluminium Krankheit beschränken Bekämpfung ab Vegetationsbeginn, Staunässe vermeiden. Lagerkrankheiten Captan (1) (1) Maximal 3 Einsätze pro Jahr unabhängig von der (Gloesporium album) Chemische Bekämpfung Pyraclostrobin (2)(6)+ Krankheit, bei berostungsempfindlichen Sorten Nur vor der Ernte Boscalid (3) (siehe Liste) maximal 4 Einsätze pro Jahr TMTD (4) (2) Maximal 3 Einsätze von Strobilurinen pro Jahr Fludioxonil (5) unabhängig von der Krankheit (3) Maximal 3 Einsätze pro Jahr unabhängig von der Krankheit (4) Maximal 5 Einsätze von Dithiocarbamaten pro Jahr (5) Maximal 2 Einsätze pro Jahr unabhängig von der Krankheit (6) Formulierung Pyraclostrobin + Dithianon darf nicht eingesetzt werden wegen Einstufung R 40 Feuerbrand Eingreifschwelle Bacillus subtilis (Erwinia amylovora) Siehe Hinweise der örtlichen Aureobasidium pullulans Beratungsorganisationen Acibenzolar-S-methyl Bacillus amyloliquefaciens

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Richtlinien für den integrierten Kernobstbau 2014 AGRIOS

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KRANKHEIT EINGREIFKRITERIEN WIRKSTOFFE ANMERKUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN Alternaria Iprodion (1) (1) Maximal 2 Behandlungen pro Jahr unabhängig (Alternaria spp.) Chemische Bekämpfung Pyraclostrobin (2)(6) von der Krankheit, Nur vor der Ernte Boscalid (3) bei den Sorten Gala, Golden Delicious und TMTD (4) Cripps Pink maximal 3 Behandlungen pro Jahr Fludioxonil (5) (2) Maximal 3 Einsätze von Strobilurinen pro Jahr unabhängig von der Krankheit (3) Maximal 3 Einsätze pro Jahr unabhängig von der Krankheit (4) Maximal 5 Einsätze von Dithiocarbamaten pro Jahr (5) Maximal 2 Einsätze pro Jahr unabhängig von der Krankheit (6) Formulierung Pyraclostrobin + Dithianon darf nicht eingesetzt werden wegen Einstufung R 40 Anmerkung: zugelassene SSH: Penconazol, Tetraconazol, Difenoconazol, Myclobutanil. Anmerkung: Berostungsempfindliche Sorten: Golden Delicious, Pinova, Cripps Pink, Gala, Jonagold, Elstar, Granny Smith, Fuji, Braeburn, Winesap, Morgenduft; Stark Delicious falls Befruchtersorte.

SCHÄDLING EINGREIFKRITERIEN WIRKSTOFFE ANMERKUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN

San Josè Schildlaus Eingreifschwelle Mineralöl (1) Nebenwirkung auf Maikäfer, Gartenlaubkäfer und (Comstockaspis Präsenz Phosmet (1) (*) Glasflügler perniciosa) Falls präsent, am Ende des Chlorpyriphos-methyl (1)(*) (2) Maximal 1 Einsatz pro Jahr unabhängig vom Winters beim Aufwandern der Pyriproxyfen (2) Schädling, nur vor der Blüte Larven bekämpfen. Spirotetramat (3) (3) Maximal 2 Einsätze pro Jahr unabhängig vom Buprofezin Schädling Zikaden Eingreifschwelle Buprofezin Präsenz Mehlige Eingreifschwelle Fluvalinate (1) (1) Maximal 1 Einsatz pro Jahr unabhängig vom Apfelblattlaus Präsenz Imidacloprid (2) Schädling (Dysaphis Thiamethoxam (2) (2) Zwischen Acetamiprid, Thiamethoxam, plantaginea) Acetamiprid (2) Clothianidin und Imidacloprid maximal 1 Einsatz Clothianidin (2) pro Jahr unabhängig vom Schädling, Flonicamid (3) Thiamethoxam, Clothianidin und Imidacloprid Azadirachtin nur nach Blühende Pirimicarb (3) Maximal 1 Einsatz pro Jahr unabhängig vom Spirotetramat (4) Schädling (4) Maximal 2 Einsätze pro Jahr unabhängig vom Schädling

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SCHÄDLING EINGREIFKRITERIEN WIRKSTOFFE ANMERKUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN

Fruchtschalen- Eingreifschwelle Verwirrungsmethode Betriebliche Pheromonfallen oder wickler Siehe Hinweise der örtlichen Bacillus thuringiensis Überwachungsnetz (Pandemis cerasana, Beratungsorganisationen Tebufenozid (**) (1) Nebenwirkung auf Maikäfer, Gartenlaubkäfer und Archips podanus, Methoxyfenozid (**) Glasflügler Adoxophyes orana, Chlorpyriphos-methyl (1)(*) (2) Maximal 3 Einsätze pro Jahr unabhängig vom Pandemis heparana) Spinosad (2) Schädling Indoxacarb (3) (3) Maximal 4 Einsätze pro Jahr unabhängig vom Chlorantraniliprol (4) Schädling Emamectin benzoat (5) Wirkung auch gegen Frostspanner und Eulenraupen (4) Maximal 2 Einsätze pro Jahr unabhängig vom Schädling (5) Maximal 2 Einsätze pro Jahr unabhängig vom Schädling Apfelwickler Für die Bekämpfung die Verwirrungsmethode Betriebliche Pheromonfallen oder (Cydia pomonella) Verwirrungsmethode bevorzugen Granulosevirus Überwachungsnetz Diflubenzuron (**) (1) Maximal 3 Einsätze pro Jahr unabhängig vom Eingreifschwelle Methoxyfenozid (**) Schädling Nach der Kontrolle von Tebufenozid (**) (2) Nebenwirkung auf Maikäfer, Gartenlaubkäfer und mindestens 500 Früchten/ha die Triflumuron (6)(**) Glasflügler Zahl der Einbohrstellen ermitteln: Spinosad (1) (3) Maximal 1 Einsatz pro Jahr unabhängig vom Juni - 3 angebohrte Früchte/1.000 Chlorpyriphos-ethyl (2)(*) Schädling Juli - 5 angebohrte Früchte/1.000 Phosmet (2) (*) (4) Maximal 2 Einsätze pro Jahr unabhängig vom Aug. - 8 angebohrte Früchte/1.000 Thiacloprid (3) Schädling Chlorantraniliprol (4) (5) Maximal 2 Einsätze pro Jahr unabhängig vom Emamectin benzoat (5) Schädling (6) Maximal 2 Einsätze pro Jahr unabhängig vom Schädling Pfirsichwickler Eingreifschwelle Bacillus thuringiensis (1) Maximal 3 Einsätze pro Jahr unabhängig vom (Cydia molesta) Eiablage oder 1% Einbohrstellen Verwirrungsmethode Schädling überprüft auf mindestens Methoxyfenozid (**) (2) Maximal 2 Einsätze pro Jahr unabhängig vom 100 Früchten/ha Triflumuron (4)(**) Schädling Spinosad (1) (3) Maximal 2 Einsätze pro Jahr unabhängig vom Chlorantraniliprol (2) Schädling Emamectin benzoat (3) (4) Maximal 2 Einsätze pro Jahr unabhängig vom Schädling

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Richtlinien für den integrierten Kernobstbau 2014 AGRIOS

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SCHÄDLING EINGREIFKRITERIEN WIRKSTOFFE ANMERKUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN

Miniermotten Eingreifschwelle Acetamiprid (1) (1) Zwischen Acetamiprid, Thiamethoxam, (Lithocolletis Siehe Hinweise der örtlichen Imidacloprid (1) Clothianidin und Imidacloprid maximal 1 Einsatz blancardella) Beratungsorganisationen Thiamethoxam (1) pro Jahr unabhängig vom Schädling, Spinosad (2) Thiamethoxam, Clothianidin und Imidacloprid Fenoxycarb (3) nur nach Blühende (Leucoptera scitella) Chlorantraniliprol (4) (2) Maximal 3 Einsätze pro Jahr unabhängig vom (Phyllonorycter Emamectin benzoat (5) Schädling corylifoliella) (3) Maximal 1 Einsatz pro Jahr unabhängig vom (Lyonetia clerkella) Schädling (4) Maximal 2 Einsätze pro Jahr unabhängig vom Schädling (5) Maximal 2 Einsätze pro Jahr unabhängig vom Schädling Blausieb Verwirrungsmethode (Zeuzera pyrina) Obstbaumspinn- Eingreifschwelle Pyridaben Gegen diese Schädlinge maximal 2 Behandlungen milbe Siehe Hinweise der örtlichen Etoxazol pro Jahr (Panonychus ulmi) Beratungsorganisationen Hexythiazox (1) Maximal 1 Einsatz pro Jahr unabhängig vom Gemeine Spinnmilbe Tebufenpyrad Schädling (Tetranychus urticae) Milbemectin (2) Maximal 1 Einsatz pro Jahr unabhängig vom Abamectin (1) Schädling Mineralöl Acequinocyl (2) Rostmilbe Abamectin (1) (1) Maximal 1 Einsatz pro Jahr unabhängig vom (Aculus Mineralöl Schädling schlechtendali) Spirodiclofen (2) (2) Maximal 1 Einsatz pro Jahr unabhängig vom Schädling Grüne Apfelblattlaus Pirimicarb (1) Zwischen Acetamiprid, Thiamethoxam, (Aphis pomi) Azadirachtin Clothianidin und Imidacloprid maximal 1 Einsatz Thiamethoxam (1) pro Jahr unabhängig vom Schädling, Acetamiprid (1) Thiamethoxam, Clothianidin und Imidacloprid Clothianidin (1) nur nach Blühende Flonicamid (2) (2) Maximal 1 Einsatz pro Jahr unabhängig vom Spirotetramat (3) Schädling (3) Maximal 2 Einsätze pro Jahr unabhängig vom Schädling

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Richtlinien für den integrierten Kernobstbau 2014 AGRIOS

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SCHÄDLING EINGREIFKRITERIEN WIRKSTOFFE ANMERKUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN

Blutlaus Eingreifschwelle Thiamethoxam (1) (1) Zwischen Acetamiprid, Thiamethoxam, (Eriosoma lanigerum) 10 lebende Kolonien auf 100 Acetamiprid (1) Clothianidin und Imidacloprid maximal 1 Einsatz kontrollierte Organe mit Befall Imidacloprid (1) pro Jahr unabhängig vom Schädling, Clorpyriphos-ethyl (2) (*) Thiamethoxam, Clothianidin und Imidacloprid Pirimicarb nur nach Blühende Präsenz von Blutlauszehrwespe Spirotetramat (3) (2) Nebenwirkung auf Maikäfer, Gartenlaubkäfer und überprüfen, welche den Befall Glasflügler wirkungsvoll reduzieren kann (3) Maximal 2 Einsätze pro Jahr unabhängig vom Schädling Blattsauger Chlorpyriphos-ethyl (*) (1) Maximal 1 Einsatz pro Jahr unabhängig vom (Cacopsylla Etofenprox (1) Schädling, nur vor der Blüte melanoneura) Fluvalinate (2) Nebenwirkung gegen Blütenstecher (Cacopsylla picta) (2) Einsatz von Fluvalinate während der Blüte der obligatorischen Bekämpfung untergeordnet Maikäfer Siehe Hinweise der örtlichen Acetamiprid (1) (1) Maximal 1 weitere Behandlung pro Jahr zusätz- (Melolontha Beratungsorganisationen, nur in lich zu den bereits vorgesehenen Chloronico- melolontha) Flugjahren tinylen Feldmäuse und Bromadiolon Schermäuse (*) Unabhängig vom Schädling insgesamt maximal 6 Einsätze pro Jahr mit: Chlorpyriphos-ethyl, Phosmet, Clorpyriphos-methyl (**) Unabhängig vom Schädling maximal 3 Einsätze pro Jahr mit: Methoxyfenozid, Tebufenozid, Diflubenzuron und Triflumuron (Methoxyfenozid: Nebenwirkung gegen Eulenraupen und Frostspanner)

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Richtlinien für den integrierten Kernobstbau 2014 AGRIOS

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UNKRAUT EINGREIFKRITERIEN WIRKSTOFF % DOSIS l/ha JAHR Gräser und Agronomische Maßnahmen Unabhängig von der zweikeim- Einsatz von Begrünung, Mähen, Mulchen und/oder Bodenbearbeitung Anzahl der blättrige Nicht zugelassen: Bearbeitung der Fahrgassen in Anlagen mit Behandlungen sind Unkräuter Bewässerungsmöglichkeit jährlich zugelassen: Chemische Bekämpfung Glyphosate 30,4 l/ha = 9 Chemische Bekämpfung in den Fahrgassen ist nicht zugelassen Einsätze auf die Reihen begrenzen, Einsatz von niedrigen MCPA 25 l/ha = 1,5 Dosierungen in den ersten Entwicklungsstadien der Unkräuter. Falls notwendig die Behandlungen wiederholen. Oxadiazon (1) 34 l/ha = 4 Herbstbehandlungen werden empfohlen. Oxyfluorfen (2) 22,9 l/ha = 1 Der Einsatz von Herbiziden kann sinnvoll sein, wenn: - der Abstand in der Baumreihe zwischen den einzelnen Bäumen Carfentrazon ethyl 6,45 l/ha = 1 weniger als 1,5-2 m beträgt. - die Bäume über einen oberflächlichen Wurzelapparat verfügen (z.B. Quittenunterlagen und BA29 für Birnen - M9 und M26 für Apfel). - Erosionsrisiko besteht(z.B. über 5% Hangneigung). - das niedrige Gerüst und die Abmessungen der Anlage keine mechanische Bearbeitung ermöglichen. Die Unkrautbekämpfung muss auf die Baumreihe beschränkt werden. Die behandelte Fläche darf 50% der Gesamtfläche nicht überschreiten. (1) Nur in den ersten 3 Standjahren zugelassen (2) Einsatz nur zwischen der letzten Septemberdekade und der ersten Maidekade erlaubt. In reduzierter Dosierung (0,3 - 0,45 l pro Einsatz) in Mischung mit systemischen Produkten verwenden.

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Richtlinien für den integrierten Kernobstbau 2014 AGRIOS

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WACHSTUMSREGULATOREN

WIRKUNG EINSETZBARE WIRKSTOFFE

ANMERKUNGEN UND EINSATZBESCHRÄNKUNGEN

AGRONOMISCHE ALTERNATIVE (VORSCHLAG)

Fruchtansatz Gibberelline (A4+A7) Gibberelline (A4+A7) + 6-Benziladenin

Einsatz nur im Fall von Risiken für Frostschäden

Einsatz von Bienen und Hummeln

Verhinderung von vorzeitigem Fruchtfall

NAA Es wird empfohlen, die Produkte nur unter Berücksichtigung objektiver lokaler Parameter einzusetzen (Sorte, Witterungs-verlauf, Reifegrad)

Verminderung der Fruchtberostung

Gibberelline (A4+A7) Gibberelline (A4+A7) + 6-Benziladenin

Einschränkung des Wachstums (Regulierung der Wachstumsprozesse der Pflanze)

Prohexadion calcium NAA Nur bei ungünstigen Witterungsbedingungen

Ausdünnung 6-Benziladenin Ergänzung durch Handausdünnung NAA Ergänzung durch Handausdünnung 6-Benziladedin + NAA Ergänzung durch Handausdünnung NAD Ergänzung durch Handausdünnung Etefon Ergänzung durch Handausdünnung

Förderung einer einheitlichen Fruchtform

Gibberelline (A4+A7) Gibberelline (A4+A7) + 6-Benziladenin

Ergänzung durch Handausdünnung

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Richtlinien für den integrierten Kernobstbau 2014 AGRIOS

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Wirkstoffverzeichnis für den integrierten Kernobstbau 2014

In den nachfolgenden Listen sind bei den einzelnen Wirkstoffen jeweils geläufige Handelsnamen als Beispiele angeführt. Vor der Verwendung eines Pflanzenschutzmittels, das hier nicht angeführt ist, muss sich der Produzent vergewissern, dass es für den geplanten Einsatz zugelassen ist.

INSEKTIZIDE

Wirkstoff

Geläufige Handelsnamen

Karenzzeit (in Tagen)

Bemerkungen

Azadirachtin Diractin, Neemazal-T/S, Neemik, Oikos

3

Buprofezin Applaud 25 WP, Applaud Plus

14

Chitinsynthese-hemmer + Häutungs-beschleuniger: Diflubenzuron Methoxyfenozid Tebufenozid Triflumuron

Dimilin, Dimilin 25 PB, Du-Dim 5 PB Intrepid, Prodigy Confirm, Mimic Alsystin

45

14

14

28

Maximal 3 Behandlungen pro Jahr mit Mitteln aus dieser Gruppe sind erlaubt. Maximal 2 Behandlungen pro Jahr mit Triflumuron sind erlaubt.

Chlorantraniliprol Coragen, Rynapir 200

14 Maximal 2 Behandlungen pro Jahr sind erlaubt.

Chloronicotinyle: Acetamiprid Clothianidin Imidacloprid Thiamethoxam

Epik Dantop 50 WG Afidane 200 SL, Confidor 200 SL, Confidor 200 O-TEQ, Corsario, Imprint, Kohinor 200 SL, Kohinor 70 WDG, Nuprid 200 SC, Nuprid 200 SL, Siattol, Warrant 200 SL Actara 240 SC, Actara 25 WG

14 14 28

14

Maximal 1 Behandlung pro Jahr mit Mitteln aus dieser Gruppe ist erlaubt, Chlothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam nur nach Blühende. Zur Bekämpfung des Maikäfers ist in Flugjahren eine zusätzliche Behand-lung mit Acetamiprid erlaubt.

Emamectin benzoat Affirm 7 Maximal 2 Behandlungen pro Jahr sind erlaubt.

Etofenprox Trebon up 7 Maximal 1 Behandlung pro Jahr ist erlaubt, nur vor der Blüte.

Fenoxycarb Insegar 30 Maximal 1 Behandlung pro Jahr ist erlaubt.

Flonicamid Flonic, Teppeki

21 Maximal 1 Behandlung pro Jahr ist erlaubt.

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Richtlinien für den integrierten Kernobstbau 2014 AGRIOS

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Fluvalinate Klartan 20 EW, Mavrik 20 EW

Blühende Maximal 1 Behandlung pro Jahr ist erlaubt.

Indoxacarb Avaunt EC, Steward

7 Maximal 4 Behandlungen pro Jahr sind erlaubt.

Mineralöl Albene, Biancolio E, Biolid E., Biolid up, Chemol, Coccitox fluido, Eko Oil Spray, Oliocin, Opalene, Ovipron Top, Ovispray, Presidium, Primoil ES, Sipcamol E, Ultra Fine Oil, Vernoil

20

Phosphorester: Chlorpyriphos- Ethyl

Alisè WG, Dursban 75 WG, Pyrinex ME

30

Maximal 6 Behandlungen pro Jahr mit Mitteln aus dieser Gruppe sind erlaubt.

Chlorpyriphos- Methyl

Etifos ME, Reldan 22

15

Phosmet Faster WDG, Imidan 23,5 WDG, Spada WDG, Suprafos EC

21

Pirimicarb Aphox, Pirimor 17,5

14

Pyriproxyfen Admiral 10 EC, Ardito 10 EC, Juvinal 10 EC

Blühbeginn Maximal 1 Behandlung pro Jahr ist erlaubt, nur vor der Blüte.

Spinosad Laser, Success

7 Maximal 3 Behandlungen pro Jahr sind erlaubt.

Spirotetramat Movento 48 SC 21 Maximal 2 Behandlungen pro Jahr sind erlaubt

Thiacloprid

Calypso 14 Maximal 1 Behandlung pro Jahr ist erlaubt.

Bestimmungen zum Schutz der Bienen Der Schutz der Bienen ist nicht nur während der Blüte, sondern das ganze Jahr über unerlässlich. Alle Behandlungen sind so durchzuführen, dass für diese Insekten keine Gefährdung entsteht. Vor dem Einsatz von bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln müssen rechtzeitig Mulcharbeiten vorgenommen werden. Der vom Amt für Obst- und Weinbau verlautbarte Zeitraum, in dem keine bienengefährlichen Mittel ausgebracht werden dürfen, muss eingehalten werden. Unabhängig davon dürfen bienengefährliche Mittel nicht eingesetzt werden, sobald sich die ersten Blüten geöffnet haben und bis die Bäume vollständig abgeblüht sind. Die im Betriebsheft angeführten Termine für Blühbeginn und Blühende sind verbindlich. Der Einsatz eines bienengefährlichen Pflanzenschutzmittels auf blühende Obstbäume nach dem angeführten Blühbeginn bzw. vor dem angeführten Blühende wird ebenso sanktioniert wie ein Einsatz während des vom Amt festgelegten Zeitraums.

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Richtlinien für den integrierten Kernobstbau 2014 AGRIOS

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Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel: Pflanzenschutzmittel, die im AGRIOS-Programm zugelassen sind, sind als bienengefährlich eingestuft, wenn sie einen der nachstehend angeführten Wirkstoffe enthalten: Abamectin Etofenprox Spinosad Clorantraniliprol Fenoxycarb Spirodiclofen Chlorpyrifos-Ethyl Imidacloprid Spirotetramat Chlorpyrifos-Methyl Milbemectin Tebufenpyrad Clothianidin Phosmet Thiamethoxam Emamectin benzoat Pyridaben Triflumuron

BIOLOGISCHE UND BIOTECHNISCHE MASSNAHMEN

Wirkstoff

Geläufige Handelsnamen

Karenzzeit (in Tagen)

Bemerkungen

Aureobasidium pullulans Blossom Protect - Bacillus amyloliquefaciens

Amylo-X 3 Maximal 6 Behandlungen pro Jahr sind erlaubt.

Bacillus subtilis Serenade Max 3 Maximal 4 Behandlungen pro Jahr sind erlaubt.

Bacillus thuringiensis Agree, Bactospeine 32 WG, Biobit DF, Biolarv, CoStar WG, Delfin, Dipel DF, Florbac, Lepinox Plus, Primial WG, Rapax, Sequra WG, Turex, XenTari

3

Granulosevirus Carpostop, Carpovirusine Plus, CYD-X, CYD-X X-TRA, Madex 100, Virgo

3

Verwirrungstechnik Checkmate Puffer CM, Checkmate XM-XL, Isomate C LR, Isomate C/OFM, Isomate C-Plus, Isomate CTT, Isomate OFM rosso Flex, Isonet Z, Rak 3, Rak 3+4

-

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Richtlinien für den integrierten Kernobstbau 2014 AGRIOS

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FUNGIZIDE

Wirkstoff

Geläufige Handelsnamen

Karenzzeit (in Tagen)

Bemerkungen

Anilino-Pyrimidine: Cyprodinil Chorus 21 Maximal 4 Behandlungen mit Pyrimethanil Brezza,

Scala 14 Anilino-Pyrimidinen pro Jahr sind erlaubt.

Boscalid (*+ Pyraclostrobin)

Cantus, Bellis*

7 Maximal 3 Behandlungen pro Jahr sind erlaubt.

Bupirimate Nimrod 250 EW 14 Nur Apfel Captan Cap 480 SC,

Captan Arvesta 80 WG, Make up SC, Merpan 480 SC, Merpan 80 WDG

21 Maximal 3 Behandlungen pro Jahr sind erlaubt. Bei berostungsempfindlichen Sorten (Golden Delicious, Pinova, Cripps Pink, Gala, Jonagold, Elstar, Granny Smith, Fuji, Braeburn, Winesap, Morgenduft) und bei Stark Delicious als Befruchtersorte sind maximal 4 Behandlungen pro Jahr erlaubt.

Cyflufenamid Cidely, Rebel Top

14 Maximal 2 Behandlungen pro Jahr sind erlaubt.

Dithianon Delan 500 SC, Delan 70 WG, Delan flow, Delan WG

21 Der Einsatz des Produktes Maccani ist nicht erlaubt.

Dithiocarbamate: Metiram Polyram DF 28 Maximal 5 Behandlungen pro Jahr mit

Dithiocarbamaten sind erlaubt. Propineb Antracol 70 WG Blühende Maximal 3 Behandlungen pro Jahr mit

Propineb sind erlaubt. TMTD Pomarsol 80 WG,

Silfur WG, Tetrasol 80, Tetrasol liquido, TMTD 50 SC

35 Maximal 4 Behandlungen pro Jahr mit TMTD sind erlaubt.

Dodine Comet SC, Fulldina 355 SC, Syllit, Syllit 230 SC, Syllit 355 SC, Syllit 65, Syllit 65 WP, Syllit flo, Venturex 35 L, Venturex 65 DG, Venturex D 65

40 Maximal 4 Behandlungen pro Jahr sind erlaubt.

Fluazinam Banjo, Ohayo

60 Maximal 3 Behandlungen pro Jahr sind erlaubt.

Fludioxonil Geoxe 3 Maximal 2 Behandlungen pro Jahr sind erlaubt.

Fosetyl-Aluminium Aliette, Alisystem, Alstar WG,

40

Page 38: Die Agrios Richtlinien 2014

Richtlinien für den integrierten Kernobstbau 2014 AGRIOS

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Arpel WDG, Elios WG, Jupiter WG, Kelly WP, Kelly WG, Optix WG, Prodeo 80 WG

Iprodion Rovral Plus, Rovral WG

21 Maximal 2 Behandlungen pro Jahr sind erlaubt, bei den Sorten Gala, Golden Delicious und Cripps Pink sind maximal 3 Behandlungen pro Jahr erlaubt.

Kupfer Airone, Airone Più, Bordoflow New, Champ DP, Champion Class, Champion Flo, Champion 50 DF Cobre Nordox Super 75 WG, Coprantol Hi Bio, Coprantol WG, Cuprocaffaro Micro, Cuprosar 40 WDG, Cuprossil Idro 25 WP, Cuproxat SDI, Cutril Top, Duke Idrossido, Flowbrix, Funguran-OH 250 SC, Grifon FL, Grifon Più, Heliocuivre, Idrorame 193, Idrorame Flow, Iperion, Iram 50 DF, King, King 360 HP, Kocide 2000, Kop-Twin, Neoram Blu WG, Nucop New Blu, Ossiclor 20 Flow, Ossiclor 35 WG, Pasta Caffaro NC, Pasta Siapa F NC, Patrol 35 WP, Poltiglia Bordolese Disperss, Poltiglia Bordolese SCAM D.F., Poltiglia Caffaro 20 DF New, Poltiglia Caffaro 20 GD,

Blühbeginn Blühbeginn

40 Blühbeginn Blühbeginn Blühbeginn Blühbeginn Blühbeginn

Blühbeginn Blühbeginn Blühbeginn Blühbeginn Blühbeginn Blühbeginn Blühbeginn Blühbeginn Blühbeginn Blühbeginn Blühbeginn Blühbeginn Blühbeginn

40 40

Blühbeginn Blühbeginn

40 40

Blühbeginn 40

Blühbeginn Blühbeginn

40 40

Blühbeginn Blühbeginn Blühbeginn

7

Blühbeginn

Blühbeginn

Blühbeginn

Bei allen hier nicht angeführten Kupferprodukten die gültigen Karenzzeiten beachten.

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Richtlinien für den integrierten Kernobstbau 2014 AGRIOS

39

Poltiglia Disperss, Poltiglia 20 PB Manica, Ramin 30 DF, S. Ramedit Blu WG, Selecta Disperss, Siaram 20 GD, Siaram 20 WG, Tri-Base, Zetaram 20 L, Zetaram New Tech

7 40

Blühbeginn Blühbeginn

7 Blühbeginn Blühbeginn Blühbeginn

28 Blühbeginn

Quinoxyfen Arius 14 Maximal 3 Behandlungen pro Jahr sind erlaubt.

Schwefel Crittovit WG, Heliosoufre S, Kumulus Tecno, Microbagnabile 80, Microbagnabile WG, Microsulf 90, Microsulf WG, Microthiol Disperss, Primisol 80 wdg, Primisol MK, Sulfur 80, Thiamon 80 Plus, Thiopron, Thiovit, Tioflor WDG, Tiogel 80 WDG, Tiolene 80 WG, Tiosol 80 WG, Tiospor WG, Tiovit Jet, Tiowetting DF, Zolvis 80 WDG

5

Sterolbiosynthese-Hemmer (SSH):

Difenoconazol Difcor 250, Difference, Driscoll, Score 10 WG, Score 25 EC, Sponsor

14 Maximal 6 Behandlungen pro Jahr mit Sterolsynthesehemmern sind erlaubt..

Myclobutanil Duokar 4,5 EW Pro, Systhane 4,5 Plus, Tasis, Thiocur Forte

15 Die einzelnen Wirkstoffe dürfen dabei maximal viermal pro Jahr eingesetzt werden.

Penconazol Noidio Gold, Noidio Gold 10 EC, Pencor 10 EC, Pykos, Scudex, Scudex WDG, Topas 10 EC, Topas 10 WDG, Topas 200 EW,

14

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Richtlinien für den integrierten Kernobstbau 2014 AGRIOS

40

Visir Pencotech, Wind

Tetraconazol Concorde 125, Domark 125, Domark 40 EW, Emerald 125, Lidal 125

14

Strobilurine Pyraclostrobin (*+ Boscalid)

Cabrio EC, Bellis*

21 7

Maximal 3 Behandlungen mit Strobilurinen pro Jahr sind erlaubt. Der Einsatz des Produktes Maccani ist nicht

Trifloxystrobin Flint 14 erlaubt.

HERBIZIDE

Wirkstoff

Geläufige Handelsnamen

Karenzzeit (in Tagen)

Bemerkungen

Carfentrazon ethyl Affinity Plus, Spotlight Plus

7 Max. 1 l/ha/Jahr

Glyphosate Amega Plus, Buggy, Clinic 360 SL, Clinic Pro, Glifosar, Gliphogan Top MK, Gliphyt, Glyfin, Glyfos Pro, Glyfos SL, Glyfos Ultra, Hopper Blu, Pantox 360, Roundup 450 Plus, Roundup Bioflow, Roundup Platinum, Seccherba Respect, Silglif MK, Silglif NF, Taifun MK, Touchdown

- - - - - - - - - - - - - - - 7 - - - - -

Max. 9 l/ha/Jahr

MCPA Erbitox E 30, Fenoxilene MAX, Katar, Mistral, Regran SL, U 46 M Star, Valgran

80 Max. 1,5 l/ha/Jahr

Oxadiazon Ronstar FL - Max. 4 l/ha/Jahr, nur in den ersten 3 Standjahren.

Oxyfluorfen Fuego, Galigan 500 SC, Mannix,

- Max. 1 l/ha/Jahr, Einsatz nur zwischen der letzten Septemberdekade und der ersten Maidekade erlaubt.

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Richtlinien für den integrierten Kernobstbau 2014 AGRIOS

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Siafen, Terminal

Achtung, einige Produkte (z.B. Condor, Dribbling 240 EC, Goal 480 SC, Retex u.a.) sind nur in der Vegetationsruhe (bis 20 Tage vor dem Austrieb) erlaubt, Etiketten beachten!

RODENTIZIDE

Wirkstoff

Wichtige Handelsnamen

Karenzzeit (in Tagen)

Bemerkungen

Bromadiolon Agrirat, Agrorat B

-

AKARIZIDE

Wirkstoff

Geläufige Handelsnamen

Karenzzeit (in Tagen)

Bemerkungen

Abamectin Cal-Ex 1.9 EC, Dynamec EC, Impero, Pickill EC, Vertimec EC, Zamir 18

28 Maximal 1 Behandlung pro Jahr mit Abamectin ist erlaubt.

Acequinocyl Kanemite 30 Maximal 1 Behandlung pro Jahr mit Acequinocyl ist erlaubt.

Etoxazol Borneo, Swing

28 Maximal 1 Behandlung pro Jahr mit Etoxazol ist erlaubt.

Hexythiazox Kidò, Matacar FL, Nissorun, Picker SC, Ragnostop 10 WP, Vittoria 24 SC

14 Maximal 2 Behandlungen pro Jahr gegen Spinnmilben sind erlaubt.

Milbemectin Milbeknock 14 Pyridaben Nexter 14 Maximal 1 Behandlung pro Jahr mit

Pyridaben ist erlaubt. Spirodiclofen Envidor 240 SC 14 Maximal 1 Behandlung pro Jahr mit

Spirodiclofen ist erlaubt. Tebufenpyrad Masai 20 WP,

Oscar 28

Anmerkungen: Die Anwendung von nützlingsstörenden Pflanzenschutzmitteln, wie z. B. Dithiocarbamaten wirkt sich negativ auf die Populationsdynamik und Ausbreitung der Raubmilben aus. In der Folge sind Behandlungen gegen Schadmilben notwendig. Nützlingsstörende Mittel sollten daher überlegt und in eingeschränktem Maß eingesetzt werden. Ein beschränkter Einsatz der Akarizide kann vor allem ihre gute Wirkung für jene Fälle erhalten, wo aus verschiedenen Gründen eine Akarizidbehandlung erforderlich ist.

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Richtlinien für den integrierten Kernobstbau 2014 AGRIOS

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ANDERE MITTEL

Wirkstoff

Wichtige Handelsnamen

Karenzzeit (in Tagen)

Bemerkungen

Acibenzolar-S-methyl Bion 50 WG 7 Maximal 6 Behandlungen pro Jahr sind erlaubt.

Alpha-Naphtyl-Acetamid (NAD)

Amid Thin W, Diramid, Geramid-Neu

30

Alpha-Naphtyl-Essigsäure (NAA)

Dirager, Fitop 80, Hergon L, Nokad, Obsthormon 24a, Regolator

7

6-Benziladenin Agrimix Top, Brancher Dirado, Cylex Plus, Exilis, GerBA 4 LG, GerBAthin 2 LG, MaxCel

-

6-Benziladenin + Gibberellin A4 + A7

Agrimix PRO, Perlan, Plis, Profile, Progerbalin LG, Promalin NT, Prorex

- Nur Apfel

Ethephon Ethrel, Gerephon SL

14 Bis 15. Juni erlaubt (nur Apfel).

Gibberellin A4 + A7 Agrimix GOLD, Gerlagib LG, Gibb Plus, Nectar, Nectar Plus, Novagib, Regulex, Regulex 10 SG

- - - - -

20 20

Nur Apfel

1-MCP SmartFresh - Es darf nur eine Behandlung je Partie durchgeführt werden, nicht bei Äpfeln der Sorte Braeburn anwenden.

Prohexadion-Ca Regalis 55

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Richtlinien für den integrierten Kernobstbau 2014 AGRIOS

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Düngemittelverzeichnis (Quelle: Leitfaden Apfelanbau 2014 - Südtiroler Beratungsring)

Die in den nachfolgenden Listen angeführten Dünger dürfen im integrierten Anbau eingesetzt werden. Vor der Verwendung eines Düngemittels, das hier nicht angeführt ist, muss sich der Produzent vergewissern, dass es für den Einsatz im integrierten Anbau zugelassen ist.

Auswahl von mineralischen Einzel- und Mehrnährstoffdüngern Stickstoffdünger N% CaO% Bemerkungen Ammoniumsulfat 21 - stark versauernd Kalkstickstoff 20 55 basisch wirksam Kalkammonsalpeter 27 12,5 neutral, länger wirksam Kalksalpeter 16 26,5 wirkt schnell, alkalisch Phosphordünger P2O5% MgO% CaO% Bemerkungen Superphosphat 19-21 - 19 > 90% wasserlöslich Triplephosphat 45-46 - 12 wasserlöslich, neutral Dolophos® 15 15 7 36 Rohphosphat, granuliert Kaliumdünger N% K2O% MgO% Bemerkungen Kalimagnesia - 30 10 ohne Chlor Kaliumnitrat 13 46 - granuliert, wirkt schnell Kaliumsulfat - 50-52 - ohne Chlor, senkt pH-Wert Magnesiumdünger MgO% Bemerkungen Kieserit 26 sauer, schnell verfügbar Kalkdünger MgO% CaO% Bemerkungen Branntkalk - 90 körnig, schnelle Wirkung Dolokorn® 15 33 granuliert, wirkt langsam, für Mg-arme Böden Magnital 17 25 granuliert, wirkt langsam, für Mg-arme Böden Kohlensaurer Kalk 4 53 körnig vermahlenes Kalkgestein, wirkt langsam Calciprill® (Algenkalk)

0,4 52 granulierte vermahlene Algenablagerungen (Kreide), schneller löslich als kohlensaurer Kalk

Gips - 30 für schwere Böden, keine pH-Änderung Auswahl von NPK-Düngern N% P2O5% K2O% MgO% B% DC Vital (Ammoniak) 6 8 20 2 - DC Borstart 6 10 16 - 0,1 DC Frucht 12 5 15 - - Yara Mila™ Grower 12 6 18 2 - Yara Mila™ Partner 12 11 18 2 - Linzer Complex 15 5 18 2,5 0,05 Nitrophoska® Spezial 12 12 17 2 0,02 Nitrophoska® Perfect 15 5 20 2 0,02 Obstkorn Blau 12 12 17 2 0,02 Obstkorn extra 12 10 20 2 0,02 Obstkorn plus 15 5 20 2 0,02 Linzer Complex 20 20 - - -

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Richtlinien für den integrierten Kernobstbau 2014 AGRIOS

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Auswahl von Boden-verbesserern

N% P2O5% K2O% MgO% CaO% % org. Masse

C/N-Verhältnis

Rindermist 0,5 0,3 0,5 0,2 0,6 17 20:1 Schweinemist 0,8 0,7 0,5 0,2 0,5 22 17:1 Schwarztorf 1,5-3,5 - - - - 20-40 10 - 35:1 Weißtorf 0,5-2,5 - - - - >90 30 - 80:1 Eurofert Spezial 2-2,5 0,1 1-2,5 0,1 0,1-1,2 60 14:1 Organische Dünger N% P2O5% K2O% MgO% CaO% % org. Masse

C/N-Verhältnis

Gülle 0,4 0,2 0,6 0,1 0,2 9,8 12:1 Biogas-Gülle 0,3 0,2 0,6 0,1 0,2 9,8 12:1 Jauche 0,3 0,01 0,9 0,03 0,01 0,9 1:1 Biokalium 338 3 3 8 - - 43 8:1 Geo-Live 3 3 - - - 56 10:1 Biofert 4 1,5 0,5 - 11 40 5:1 Italpollina 4 4 4 1 - 71 10:1 Phenix 6 8 15 3 - 50 5:1 Prodigy Plus 6-8 2-3 1-2 - 0,5-1,5 70-90 7:1 Biosol 6-8 0,5-1,5 1-2 - 0,5-1,5 70-80 6:1 Apfel Energy 4 2 8 - - 44 6:1 Ecolenergy Apfel 10 - - - - 66 4:1 DIX 10N Bio 10 3 3 - - 72,5 4:1 Biofert 4 1,5 0,5 - - 34 5:1 Auswahl von Fertigationseinzel- und Zweifachdüngern

N% P2O5% K2O% MgO% CaO%

Harnstoff (technisch) 46 - - - - Kalksalpeter 15,5 - - - 26,5 Kaliumnitrat 13 - 46 - - Ammonsulfat 21 - - - - Monoammonphosphat 12 61 - - - Monokaliphosphat - 52 34 - - Kaliumsulfat - - 51 - - Magnesiumnitrat 11 - - 16 - Magnesiumsulfat (Bittersalz) - - - 16 - Auswahl von Fertigations-Mehrnährstoffdüngern

N% P2O5% K2O% MgO% Spuren-elemente

Kristalon™ Rot 12 12 36 1 + Kristalon™ Spezial 18 18 18 3 + Manna Lin A 20 5 10 2 + Manna Lin B 8 12 24 4 + Poly-Feed (1:1:1) 20 20 20 2 +

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Richtlinien für den integrierten Kernobstbau 2014 AGRIOS

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Auswahl von Blattdüngern für den Apfelanbau Stickstoff N% Dosierung pro hl Harnstoff (Urea tecnica) 46 0,3 kg (Frühjahr) Harnstoff (Urea agricola) 46 3 - 5 kg (Herbst) Phosphat P2O5% N% K2O% Dosierungpro hl Monokaliumphosphat 52 - 34 200 g Monoammonphosphat 61 12 - 200 g

Kalium K2O% N% Dosierung pro hl Kaliumsulfat 50 - 500 g Kaliumnitrat 46 13 500 g Magnesium Produkt MgO% N% Dosierung pro hl Magnesiumsulfat Epso Top 16 - 500 g Magnesiumnitrat Magnisal 16 11 300 g Magnesiumhydroxid Hydromag 500 33 - 130 ml Magnesiumhydroxid Actiflow MgO500 34 - 130 ml Bor Produkt B% Dosierung pro hl Kalziumborat Rhebor FL 7 70 ml Kalziumborat Actiflow B 6,5 70 ml Kalziumborat Foliflo®Excellent 6 70 ml Kalziumborat Botrac 100 FL 6,6 50 ml Kaliumoktoborat Bork 37 16,5 70 g Kaliumoktoborat Boro KB19 19,4 70 g Mangan Produkt Mn% Dosierung pro hl Mangancarbonat Mantrac Pro 27,4 30 ml Mangancarbonat ActiflowMn 500 27,9 30 ml Mangancarbonat FolifloMn 27,4 30 ml Mangansulfat Mangan 32 PG 32 50 g Mangansulfat Mangansulfat 32,5 50 g Zink Produkt Zn% Dosierung pro hl Zinkoxid Zintrac 700 40 35 ml Zinkoxid FolifloZn 40 35 ml Zinksulfat Zinc 10 LG S 10 100 ml Kalzium Produkt CaO% Dosierung pro hl Kalziumchlorid-Salz Caso FCC Flakes 39,4 200 g Kalziumchlorid-Lösung Stopit 16,8 400 ml Kalziumchlorid-Lösung Frubell 15 400 ml Kalziumchlorid-Lösung Alt Bit 14 300 ml Kalziumchlorid-Lösung Butterfill S 33 16,5 300 ml Kalziumchlorid-Lösung Neobit New 15 400 ml Kalziumchlorid-Lösung Alical 17 400 ml Kalziumchlorid-Lösung Calsol 16,8 400 ml Kalziumformiat Folanx® 40,6 250 g

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Richtlinien für den integrierten Kernobstbau 2014 AGRIOS

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Eisendünger (Brause, Düngerlanze, oder Tropfbewässerung)

Fe% Ortho-ortho Bindung g/Pflanze

Sequestrene Life 7 3,4 3-5 Essemax 6 5,2 3-5 Farben® H 50 6 5 3-5 Crescal®Fe 6 4,8 3-5 Rexolin® Q48 6 4,8 3-5