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Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“ 1 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17 Öffentliches Beschaffungsmanagement Vorlesung im WS 2016/2017 Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Hans Wilhelm Alfen

Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“ · Quelle: Bayat «Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau)», Referendarlehrgang Königswinter 2014,

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  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    1 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    Öffentliches Beschaffungsmanagement

    Vorlesung im WS 2016/2017

    Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Hans Wilhelm Alfen

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    2 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    Öffentliches Beschaffungsmanagement

    Vorlesungen 3 & 4

    Thema: Konventionelle Beschaffung von Bauleistungen

    Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Hans Wilhelm Alfen

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    3 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    Fahrplan WS 2016/2017

    Nr. Datum Art Abschnitt Abschnitt Inhalt

    1 10/13/2016 V / AL Einführung 0, 1 Einführung / Organisation, Öffentliches Beschaffungsmanagement

    2 10/20/2016 V / AL Öffentliches

    Beschaffungsmanagement 1 Bedeutung, Arten, Organisation, Prozesses

    3 10/27/2016 V / AL

    Konventionelle

    Beschaffung von

    Bauleistungen

    2 Organisation, Aufgaben

    4 11/3/2016 V / AL

    Konventionelle

    Beschaffung von

    Bauleistungen

    2 Investitionen, Struktur

    5 11/10/2016 V / AL Alternative

    Beschaffungsvarianten 3 Lebenszyklus

    6 11/17/2016 V / AL Das Gesamtmodell der

    Öffentlichen Beschaffung 4 Organisationsmodells

    7 11/24/2016 V / AL Das Gesamtmodell der

    Öffentlichen Beschaffung 4 Organisationsmodells

    8 12/1/2016 V / AL Das Gesamtmodell der

    Öffentlichen Beschaffung 4 Organisationsmodells

    9 12/8/2016 V / AL Das Gesamtmodell der

    Öffentlichen Beschaffung 4 Organisationsmodells

    10 12/15/2016 V / AL PPP 5 Hintergrund

    Weihnachtsferien

    11 1/5/2017 V / AL PPP 5 Marktüberblick

    12 1/12/2017 V / AL PPP 5 Marktüberblick

    13 1/19/2017 V/ AL Stakeholders, Methoden

    und Instrumente im PPP 6

    Stakeholders, Methoden und Instrumente

    14 1/26/2017 V/AL Stakeholders, Methoden

    und Instrumente im PPP 6

    Stakeholders, Methoden und Instrumente

    15 2/2/2017 V/AL Stakeholders, Methoden

    und Instrumente im PPP 6

    Stakeholders, Methoden und Instrumente

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    4 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    2. Die konventionelle Beschaffung von Bauleistungen 2.1 Beteiligte des Beschaffungsprozesses Bau

    2.2 Bundeshaushalt und BHO

    2.3 Haushalts- und verfahrensmäßige Abwicklung von Baumaßnahmen

    2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung

    2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen

    Prüfungsrelevante Literatur: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS): „Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des

    Bundes (RBBau)“,

    online abrufbar unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/BauenUndWohnen/Bauen/rbbau_19-

    atl.pdf?__blob=publicationFile

    3. Kapitel: Beschaffungsprozess von Bundesfernstraßen bei Haushaltsfinanzierung (S. 14-44) in: Kohnke: „Die Gestaltung

    des Beschaffungsprozesses im Fernstraßenbau unter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Modelle“, Mitteilungen Heft 15,

    Fachbereich Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technische Universität Berlin 2002

    Empfohlene Links: Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI): www.bmvi.de

    Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB): www.bmub.bund.de

    Bundesministerium der Finanzen (BMF): www.bundesfinanzministerium.de

    Fachinformation Bundesbau – Informations- und Wissensmanagement im Bundesbau: www.fib-bund.de

    Inhalt

    https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/BauenUndWohnen/Bauen/rbbau_19-atl.pdf?__blob=publicationFilehttps://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/BauenUndWohnen/Bauen/rbbau_19-atl.pdf?__blob=publicationFilehttps://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/BauenUndWohnen/Bauen/rbbau_19-atl.pdf?__blob=publicationFilehttp://www.bmvi.de/http://www.bmub.bund.de/http://www.bundesfinanzministerium.de/http://www.fib-bund.de/http://www.fib-bund.de/http://www.fib-bund.de/

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    5 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    2.1 Beteiligte des Beschaffungsprozesses Bau

    Organisation der Bauverwaltung

    Bundesministerium für

    Umwelt, Naturschutz, Bau

    und Reaktorsicherheit

    (BMUB)

    Allgemeine

    Grundsatzanweisungen für

    alle Bauangelegenheiten

    Bundesministerium für

    Verteidigung (BMVg)

    Fachliche Weisungen für

    Verteidigungsbauten

    Bauminister der Länder

    keine fachliche

    Weisungsbefugnis in

    Bundesbauangelegenheiten

    Bundesamt für Bauwesen

    und Raumordnung (BBR)

    Bauverwaltungen der Länder

    Quellen: BMVBS «RBBau Schulungspapier», Berlin 2009, S. 22

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    6 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    Aufgaben der Bundesbauverwaltung

    BMUB Gesamtverantwortung für das Bundesbauwesen in allen

    allgemeinen und grundsätzlichen Angelegenheiten für zivile und

    militärische Bauaufgaben. Oberste Technische Instanz (OTI) für

    alle zivilen Baumaßnahmen im In- und Ausland

    BMVg Oberste Technische Instanz für Verteidigungsbaumaßnahmen

    BBR Erledigung von Bauangelegenheiten der Verfassungsorgane und

    der Obersten Bundesbehörden in Berlin und Bonn, der

    Bauaufgaben des BMVg in Berlin sowie der Bauaufgaben des

    Bundes im Ausland gem. Gesetz über die Bundesbauverwaltung

    BV d. L. Erledigung der Bauangelegenheiten der den Bundesressorts

    nachgeordneten Behörden und Einrichtungen einschließlich

    Verteidigungsbauten gem. Finanzverwaltungsgesetz

    Quellen: BMVBS «RBBau Schulungspapier», Berlin 2009, S. 22

    2.1 Beteiligte des Beschaffungsprozesses Bau

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    7 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    Aufgaben der Bundesbauverwaltung

    Die Hochbau- und Verteidigungsbauaufgaben des Bundes, für die die Obersten

    Technischen Instanzen des BMUB und des BMVg zuständig sind, werden vom

    BBR wahrgenommen.

    Die sonstigen Hochbau- und Verteidigungsbauaufgaben überträgt der Bund auf

    Grundlage der mit den Ländern (ausgenommen Berlin) abgeschlossenen

    Verwaltungsabkommen (Organleihe-Abkommen) den Bauverwaltungen der Länder.

    Organleihe bedeutet verwaltungsrechtlich, dass eine Körperschaft einer anderen

    Teile ihrer Verwaltung dauerhaft zur Verfügung stellt.

    • Die Leitung der Aufgaben obliegt den „Fachaufsicht führenden Ebenen

    (FfE)“ in den Ländern (z.B. Bauabteilungen bei den Oberfinanzdirektionen).

    • Für die Erledigung der Bauaufgaben ist die „Baudurchführende Ebene

    (BdE)“ der Länder tätig (z.B. Bauämter, Landesbetriebe o.a.).

    Quellen: BMVBS «RBBau Schulungspapier», Berlin 2009, S. 23 f.

    2.1 Beteiligte des Beschaffungsprozesses Bau

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    8 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    Aufgaben der Bundesbauverwaltung

    Die Erledigung der Bauaufgaben des Bundes umfasst

    1. die Vorbereitung, Planung, Ausführung, Überwachung und Abrechnung von

    Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen unter Beachtung

    haushaltsrechtlicher Bestimmungen,

    2. die Wahrnehmung der Bauunterhaltung der Grundstücke und baulichen

    Anlagen des Bundes unter Beachtung haushaltsrechtlicher Bestimmungen

    und sind aufgegliedert in objektübergreifende und objektbezogene Aufgaben.

    Quellen: BMVBS «RBBau Schulungspapier», Berlin 2009, S. 24

    2.1 Beteiligte des Beschaffungsprozesses Bau

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    9 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    Aufgaben der Bundesbauverwaltung

    Objektübergreifende Aufgaben sind u.a.:

    • Aufstellung und Fortschreibung von Regelwerken mit Festlegungen

    • Erfassung und Auswertung aller aus der Durchführung der Baumaßnahmen

    gewonnenen Erkenntnisse

    • Sonstige baufachliche Verwaltungstätigkeiten.

    Quellen: BMVBS «RBBau Schulungspapier», Berlin 2009, S. 24 f.

    2.1 Beteiligte des Beschaffungsprozesses Bau

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    10 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    Aufgaben der Bundesbauverwaltung

    Objektbezogene Aufgaben der Bauverwaltung umfassen für den Einzelfall die

    Bauherrenaufgaben und die Leistungen, die für die Planung und Ausführung von

    Baumaßnahmen erforderlich sind.

    Bauherrenaufgaben des Bedarfsträgers sind:

    • Vorgabe des Zieles, das mit der Baumaßnahme erreicht werden soll,

    • Schaffung der Voraussetzungen für die Durchführung der Bauaufgaben,

    • Entscheidungen über die Durchführung der Baumaßnahme hinsichtlich Zeit,

    Qualität und Kosten.

    Quellen: BMVBS «RBBau Schulungspapier», Berlin 2009, S. 25

    2.1 Beteiligte des Beschaffungsprozesses Bau

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    11 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    Aufgaben der Bundesbauverwaltung

    Die Bauverwaltung erbringt z.B. folgende Leistungen für die Planung und

    Ausführung von Baumaßnahmen:

    • Projektsteuerung,

    • Planung, Kostenermittlung und Bauausführung,

    • Einholen der nach öffentlich-rechtlichen oder sonstigen Vorschriften

    erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen,

    • Kostenkontrolle, Kostenfeststellung,

    • Anträge auf behördliche Abnahme und Teilnahme hieran,

    • Übergabe der Objekte,

    • Überwachen der Verjährungsfristen für Mängelansprüche,

    • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen

    festgestellten Mängel,

    • Objektbetreuung und Dokumentation.

    Dabei kann sie Aufgaben auf freiberuflich Tätige übertragen.

    Quellen: BMVBS «RBBau Schulungspapier», Berlin 2009, S. 26

    2.1 Beteiligte des Beschaffungsprozesses Bau

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    12 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    Aufgaben der Bundesbauverwaltung

    Nicht übertragbare/delegierbare Aufgaben der Bauverwaltung sind im

    Wesentlichen:

    • Festlegung von Standards, technische Lösungen und Terminen,

    • Einholen der bauordnungsrechtlichen und sonst erforderlichen

    Genehmigungen und Zustimmungen,

    • Abschluss aller Vereinbarungen mit rechtlichen und finanziellen

    Auswirkungen,

    • Vergabe,

    • Auswahl und Beauftragung von freiberuflich Tätigen,

    • Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran,

    • die Haushaltsführung nach der Bundeshaushaltsordnung,

    • Kostenfeststellung nach DIN 276

    • Führen der Haushaltsüberwachungslisten, der Rechnungslegungsliste.

    Quellen: BMVBS «RBBau Schulungspapier», Berlin 2009, S. 26 f.

    2.1 Beteiligte des Beschaffungsprozesses Bau

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    13 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    Bundeshaushalt und Bundeshaushaltsordnung (BHO)

    Die Bauverwaltung benötigt zur Erledigung aller ihr übertragenen Bauaufgaben

    Geld. Dieses Geld bezeichnet man als Haushaltsmittel.

    Daraus folgt, dass die Bauverwaltung den baubedarfstragenden Ressorts und der

    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bei der Veranschlagung und

    Einstellung dieser Haushaltsmittel in ihre Einzelpläne und somit in den

    Bundeshaushalt hilft.

    Die Bauverwaltung verausgabt die im Haushaltsplan veranschlagten Baumittel

    nach den Bestimmungen des Haushaltsrechts und führt demgemäß die

    erforderlichen Nachweise.

    Grundnorm für alle Verwaltungen, insbesondere aber für die Bauverwaltung, ist § 7

    BHO, die Verpflichtung zur sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Mittel.

    Quellen: BMVBS «RBBau Schulungspapier», Berlin 2009, S. 30

    2.2 Bundeshaushalt und BHO

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    14 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    Nach Artikel 110 – Haushaltsplan und Haushaltsgesetz des Bundes -, Abs. 1 GG

    sind alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes in den Haushaltsplan

    einzustellen. Er ist die für einen bestimmten Zeitraum vorgenommene

    Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes.

    • Mit seinem jährlichen Haushaltsrundschreiben leitet das Bundesministerium der

    Finanzen (BMF) die Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplanes ein.

    • Die Ressorts stellen den Voranschlag zum Einzelplan zusammen.

    Bis zu diesem Zeitpunkt (i.d.R. Januar/Februar des dem Haushaltsjahr vorausgehenden Kalenderjahres) muss das Ressort u.a. über die von der OTI

    baufachlich genehmigten und vom BMF haushaltsseitig anerkannten

    Entscheidungsunterlagen - Bau aus seinem Bereich verfügen.

    • Aus der Summe der Einzelpläne der Ressorts den Entwurf des Gesamtplans

    (§ 28 Abs. 1 BHO – Aufstellung und Entwurf des Haushaltsplanes) erstellt.

    Die Voranschläge der Ressorts werden dem BMF zugeleitet.

    • Über den Entwurf des Gesamtplans beschließt das Bundeskabinett.

    Der Entwurf des Haushaltsplans wird als Gesetzesvorlage der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht und gleichzeitig dem Bundesrat zugeleitet.

    Quellen: BMVBS «RBBau Schulungspapier», Berlin 2009, S. 29

    2.2 Bundeshaushalt und BHO

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    15 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    Zeitlicher Ablauf zur Aufstellung des Haushaltsplans

    Dezember Vorstellung der Entscheidungsunterlage – Bau

    Januar Haushaltsvorbesprechung

    März Haushaltsrundschreiben des BMF

    April

    Mai Aufstellung der Voranschläge

    Juni Verhandlungen mit dem BMF

    Juli Entwurf des Gesamtplanes durch BMF

    August Beschlussfassung des Kabinetts

    September

    Oktober Einbringung des Haushaltsgesetzesentwurfs (1. Lesung)

    November Beratung des Haushaltsausschusses

    Dezember Verabschiedung des Haushaltsgesetzes (2.+ 3. Lesung)

    Januar Quellen: BMVBS «RBBau Schulungspapier», Berlin 2009, S. 30

    2.2 Bundeshaushalt und BHO

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    16 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    Verfahrensablauf für Veranschlagung und Durchführung von Baumaßnahmen

    Quelle: Bayat «Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau)», Referendarlehrgang Königswinter 2014, S. 56)

    2.3 Haushalts- & verfahrensmäßige Abwicklung von Baumaßnahmen

    OTI (BMUB /

    BMVg)

    NUTZER /

    BEDARFSTRÄGER

    MASSNAHMEN-

    TRÄGER

    BAUVERWALTUNG

    Miete, Kauf, ÖPP

    OIB entscheidet, ob Eigenbau als Variante in Betracht kommt

    RBBau

    Abs. E 1.4

    Abs. E 2.2.1

    Abs. F 1.2

    Einverständnis des Maßnahmenträgers (nach abschließender WU)

    RBBau

    Abs. E 2.2.2

    Abs. F 1.3

    Eigenbau

    RBBau

    Abs. E 2.2.3

    Abs. F 1.4

    Billigung durch Oberste Instanz des Bedarfsträgers (OIB)

    Planungs- und Bauauftrag

    Bedarfsplanung

    Varianten der Bedarfsdeckung untersuchen

    Als Varianten zu untersuchen:

    Anmietung, Kauf, Leasing oder Mietkauf, einschl. ggf. Um-

    /Erweiterungsbaumaßnahmen, Eigenbau (Neu-, Um-/Erweiterungsbau) oder

    ÖPP

    Vorentscheidung über eine Beschaffungsvariante (BV)

    Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (Es-Bau)

    Baufachliche Genehmigung und Festsetzung der Kostenobergrenze

    Bera

    tun

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  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    17 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    Verfahrensablauf für Veranschlagung und Durchführung von Baumaßnahmen

    1. Nutzende Verwaltung unterrichtet zuständiges Ressort (Bedarfsträger) über

    Bestehen des Bedarfs

    2. Zuständiges Ressort veranlasst

    Bedarfsbeschreibung

    • Erläuterung der bedarfsauslösenden Gründe

    • Stellenplan (Personalplanung)

    • Raumbedarfsplan

    • Qualitative Bedarfsanforderungen für jedes Bauteil / jeden Raum und

    die Gesamtmaßnahme

    und Aufstellung der Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau)

    • Erläuterung der Baumaßnahme

    • Übersichtsplan, Katasterauszug, zeichnerische Darstellung des

    Planungskonzeptes

    • Flächen- und Kostenermittlungen, Machbarkeitsstudie

    • Kostenvergleichsbetrachtung (z.B. zwischen Mietlösung, Kauflösung,

    Contracting-Modellen, Eigenbaulösung und PPP)

    • Terminplan und Haushaltsmittelansatz

    Quellen: BMVBS «RBBau», Berlin 2003, S. 19 f.

    2.3 Haushalts- & verfahrensmäßige Abwicklung von Baumaßnahmen

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    18 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    Variantenvergleich

    durch

    Wirtschaftlichkeits-

    untersuchungen

    Quellen: BMVBS «Leitfaden

    Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (WU)

    bei der Vorbereitung von Hochbaumaßnahmen

    des Bundes», Berlin 2012

    2.3 Haushalts- & verfahrensmäßige Abwicklung von Baumaßnahmen

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    19 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    Verfahrensablauf für Veranschlagung und Durchführung von Baumaßnahmen

    3. Nach baufachlicher Genehmigung einschließlich Festsetzung der

    Kostenobergrenze durch die OTI sowie haushaltsmäßige Anerkennung durch

    BMF erteilt OTI der Bauverwaltung Auftrag zu Planung und Ausführung und

    damit Aufstellung der Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau)

    4. Nach Erstellung der Entwurfsplanung und Einverständniserklärung der

    Maßnahmenträger und Nutzer kann Ausführungsplanung erstellt werden.

    Quellen: BMVBS «RBBau Schulungspapier», Berlin 2009, S. 31 f.

    2.3 Haushalts- & verfahrensmäßige Abwicklung von Baumaßnahmen

    Verantwortungsbereich

    des Bedarfsträgers der Bauverwaltung

    Bedarfs-

    beschreibung

    Entscheidungs-

    unterlage-Bau

    Entwurfs-

    unterlage-Bau

    Ausführungs-

    planung

    Bauausführung

    Abrechnung

    Übergabe

    § 24 BHO § 54 BHO § 55 BHO

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    20 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung

    Konventionelle Beschaffung

    Ist beim Variantenvergleich die Eigenbaulösung als die bevorzugte

    Beschaffungsvariante identifiziert worden, erfolgt i.d.R. eine konventionelle

    Vergabe der Bauleistungen:

    • Haushaltsfinanzierung

    • Einheitliche Vergabe, Vergabe nach Losen

    • i.d.R. allg. Darstellung der Leistung + Leistungsverzeichnis

    (Menge/Preis)

    • Einheitspreisvertrag

    • Nachweis / Beurteilung der zu erbringenden Leistung

    • Verwendete Baustoffe

    • Zusammensetzung

    • Einbauqualität

    • Vergütung der Bautätigkeit nach Fertigstellung/Baufortschritt

    • Mängelansprüche: 4 – 5 Jahre

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    21 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung

    Vertragliche Beziehungen beim Eigenbau der öffentlichen Hand

    Planer /

    Fachplaner /

    Projektsteuerer

    Institutionen der

    öffentlichen Hand

    (Projektträger)

    Eigentümer und

    Betreiber eines

    Immobilien- oder

    Infrastrukturobjekts

    Bauunternehmen Kreditinstitut

    Planerverträge / GP-Vertrag

    Projektsteuerungsvertrag - Vergütung der Planungsleistungen

    - Vergütung der Projektsteuerungs-

    leistungen

    Bauverträge / GU-Vertrag - Vergütung der Bauleistungen

    Finanzierungsvertrag - Kommunalkredit oder

    projektspezifische Anleihen zur

    Finanzierung des Projektes

    Öffentliche Fördermittel Einzahlungen von Nutzern in Form von

    Gebühren, Beiträgen und Abgaben

    Quelle: Kumlehn „Ausschreibungs- und Vergabemodell für private Vorfinanzierungs- und PPP-Projekte im Bausektor“,

    Dissertation, Technische Universität Braunschweig 2001, S. 16

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    22 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    Ablaufschema der konventionellen Beschaffung

    Planung der Errichtung

    inkl. Mittelbereitstellung Errichtung

    Planung des GM

    inkl. Mittelbereitst. Gebäudemanagement

    Planung Verwert.

    inkl. Mittelbereitst. Verwertung

    Projekt- Bekannt- Zuschlag Baubeginn Inbetriebnahme Projektende

    beginn machung

    2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    23 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    Die Rolle der öffentlichen Hand bei der konventionellen Beschaffung

    • Eigentümer des Objektes

    • ggf. Planer, wenn Kompetenzen vorhanden

    • Vertragsabschluss mit Bauunternehmen, Koordinierung der Baubeteiligten als

    Bauherr bzw. Beauftragung eines Projektsteuerers

    • Betrieb des Projektes durch Eigenbetriebe, Regiebetriebe, Verwaltungen oder

    Ämter

    • Träger sämtlicher Projektrisiken

    2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    24 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    Ausschreibung und Vergabe durch die öffentliche Hand

    Gemäß § 9 VOB/A werden zwei Arten der Leistungsbeschreibung unterschieden:

    • Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (LV)

    Die Leistung wird anhand einer allgemeinen Darstellung der Bauaufgabe

    (Baubeschreibung), eines in Teilleistungen gegliederten

    Leistungsverzeichnisses und der Planzeichnungen beschrieben.

    • Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm

    Das Leistungsprogramm enthält nach § 9 Nr. 11 VOB/A eine funktionale

    Beschreibung der Bauaufgabe, die sowohl den Zweck der fertigen Leistung

    als auch die Anforderungen an die Gestaltung, Technik und Wirtschaftlichkeit

    umfasst.

    Quelle: Kohnke „Die Gestaltung des Beschaffungsprozesses im Fernstraßenbau unter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Modelle“,

    Mitteilungen Heft 15, Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technische Universität Berlin 2002, S. 38

    2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    25 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    Ausschreibung und Vergabe durch die öffentliche Hand

    Da nach VOB/A öffentliche Auftraggeber angehalten sind, das Bauvorhaben in Teil-

    und Fachlose zu teilen und gewerkeweise zu vergeben, wird in den häufigsten

    Fällen ein Einheitspreisvertrag vereinbart, d.h. die Vergütung erfolgt auf Basis des

    für jede Leistungsposition im LV erstellten Einheitspreises.

    Weitere Möglichkeiten der Vertragsgestaltung sind beispielsweise:

    • Detail-Pauschalvertrag, ebenfalls auf Basis eines vorgegebene LVs

    • Global-Pauschalvertrag, hier sind die Mengen und Teile der Leistungen nur

    global beschrieben

    • Aufwandsverträge, wie z.B. Stundenlohnvertrag oder

    Selbstkostenerstattungsvertrag

    2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    26 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    Ausschreibung und Vergabe durch die öffentliche Hand

    Neben der gewerkeweisen Vergabe an Einzelunternehmer (EU) sind folgende

    Unternehmereinsatzformen im Rahmen der konventionellen Vergabe möglich:

    • Vergabe an Generalunternehmer (GU) / Generalübernehmer (GÜ)

    • Vergabe an Totalunternehmer (TU) / Totalübernehmer (TÜ)

    • Vergabe an Bieter- (BIEGE) / Arbeitsgemeinschaften (ARGE)

    ÖH als Auftraggeber und in Eigenregie Privater als „Erfüllungsgehilfe“

    phasen (bzw. losweise) Übertragung von Aufgaben und Risiken

    Planen Investieren Bauen Erhalten Betreiben finanzieren GU-Vertrag

    Investieren Erhalten Betreiben finanzieren Planen Bauen losweise

    Vergabe

    2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    27 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    Ausschreibung und Vergabe durch die öffentliche Hand

    Von der Entscheidung über die Unternehmereinsatzform hängt die Planungs- und

    Koordinierungsverantwortung des Auftragnehmers sowie des Bauherrn ab:

    TU/TÜ GU-A*/GÜ-A* GU/GÜ EU

    Werkstatt- und Montageplanung

    Gewerkeübergreifende Koordination

    Entwurfsplanung

    Ausführungsplanung

    Delegierbare

    Bauherrenaufgaben

    * mit Ausführungsplanung

    Quelle: Schwerdtner „Anreizbasiertes Steuerungs- und Vergütungssystem für Einzelvergaben im Hochbau“,

    Schriftenreihe des Instituts für Bauwirtschaft und Baubetrieb, Heft 45, Braunschweig 2007, S. 15

    2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    28 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    Ausschreibung und Vergabe durch die öffentliche Hand

    Quelle: Schwerdtner „Anreizbasiertes Steuerungs- und Vergütungssystem für Einzelvergaben im Hochbau“,

    Schriftenreihe des Instituts für Bauwirtschaft und Baubetrieb, Heft 45, Braunschweig 2007, S. 20

    Konventionelle Baudurchführung Zielorientierte Baudurchführung

    Einheitspreis-Vertrag Detail-

    Pauschalvertrag

    Einfacher Global-

    Pauschalvertrag

    Komplexer Global-

    Pauschalvertrag

    AG AG AG und AN AN

    LV LV LV mit Komplett-

    heitsklauseln LP

    -/- Menge Menge und Teile

    der Leistung

    Menge und

    Leistung

    EU EU oder GU/GÜ EU, GU/GÜ(-A)

    oder TU/TÜ

    GU/GÜ-A oder

    TU/TÜ

    Ausführungs

    planung

    Leistungs-

    beschreibung

    Pauschalierung

    Unternehmer-

    einsatzform

    2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    29 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    Ausschreibung und Vergabe durch die öffentliche Hand

    Derzeit ist eine Tendenz zur schlüsselfertigen Vergabe von Bauleistungen

    ablesbar. Schätzungen weisen dieser Vergabeart einen Anteil von 30 % bis 50 %

    zu.

    Dafür spricht ebenfalls der insbesondere bei Bauunternehmen mit mehr als 1.000

    Mitarbeitern in den letzten Jahren erheblich gestiegen Anteil an

    Nachunternehmerleistungen an den Baukosten.

    Quelle: Schwerdtner „Anreizbasiertes Steuerungs- und Vergütungssystem für Einzelvergaben im Hochbau“,

    Schriftenreihe des Instituts für Bauwirtschaft und Baubetrieb, Heft 45, Braunschweig 2007, S. 15

    2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    30 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    Ausschreibung und Vergabe durch die öffentliche Hand

    Kosten für Nachunternehmertätigkeit im Bauhauptgewerbe (Anteil in Prozent)

    2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    31 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    Ausschreibung und Vergabe durch die öffentliche Hand

    Die Angebotsbewertung bei der öffentlichen Auftragsvergabe nach VOB/A erfolgt

    i.d.R. nach einem vierstufigen Wertungssystem:

    Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an: Kohnke „Die Gestaltung des Beschaffungsprozesses im Fernstraßenbau unter Einbeziehung

    privatwirtschaftlicher Modelle“, Mitteilungen Heft 15, Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technische Universität Berlin 2002, S. 39

    Engere Auswahl (§ 16 Nr. 6 Abs. 3 VOB/A)

    • Erwartung einwandfreier Ausführung einschließlich Gewährleistung

    • Berücksichtigung aller Gesichtspunkte

    Angemessenheit des Preises (§ 16 Nr. 3 VOB/A)

    • Verbot der Zuschlagserteilung auf unangemessene Preise (§ 16 Nr. 6

    Abs. 1 VOB/A)

    Formale Anforderungen (gemäß § 13 VOB/A)

    • Rechtzeitigkeit

    • Ausschlussgründe nach § 16 VOB/A

    Eignung (§ 16 Nr. 2 VOB/A)

    • Fachkunde

    • Leistungsfähigkeit

    • Zuverlässigkeit

    1. Stufe

    2. Stufe

    3. Stufe

    4. Stufe

    2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    32 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    Durchschnittliche Gewichtung der Vergabekriterien bei der KBV

    2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung

    Quelle: ÖPP-Kompetenzzentrum Sachsen „Empirischer Vergleich von KBV und ÖPP - Studie zu Beschaffungsmethoden der

    öffentlichen Hand vor dem Hintergrund des Gemeinsamen Erfahrungsberichts der Rechnungshöfe“, Leipzig 2013, S. 40

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    33 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    Stärken konventioneller Beschaffung

    • Erprobtes Verfahren

    • Grundsätzliche Eignung für jegliche Beschaffungsmaßnahmen

    • Sukzessives Bauen nach Planfeststellungsabschnitten

    2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    34 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    Schwächen konventioneller Beschaffung

    Folgende Folie beinhaltet die Ergebnisse einer Umfrage aus dem Jahr 2003.

    General- und Nachunternehmer wurden nach Ursachen für Zielabweichungen

    im Schlüsselfertigbau befragt.

    Ablesbar ist ein hoher Einfluss von fehlerhafter bzw. abgeänderter

    Ausführungsplanung sowie zu kurzen Ausführungsfristen.

    Ein Argument für die Erweiterung der Beschaffungsmodelle um die Planung.

    2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    35 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    Schwächen konventioneller Beschaffung

    Häufigkeit der Ursache für

    Zielabweichungen (in Prozent)

    Qualitätsmängel Terminverzögerung Kostensteigerung

    GU NU GU NU GU NU

    Fehlerhafte Ausführungsplanung 83,3 76,8 90,0 81,8 95,0 85,9

    Lücken- bzw. fehlerhafte oder ungenaue

    Ausschreibung

    66,7 66,7 53,3 72,7 75,0 81,8

    Mängel bei vorhergehenden Gewerken 58,3 73,7 45,0 67,7 35,0 68,7

    Koordinationsmängel des GUs 30,0 61,6 26,7 71,7 33,3 77,8

    Änderung der Ausführungsplanung 46,7 40,4 91,7 88,9 93,3 92,9

    Zu geringe Kapazität der Nachunternehmer 50,0 22,2 65,0 25,3 -/- -/-

    Verspätete Fertigstellung der

    Vorunternehmerleistung

    -/- -/- 71,7 90,9 30,0 71,7

    Unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter 75,0 40,4 -/- -/- -/- -/-

    Zu kurze Ausschreibungsfristen 71,7 68,7 /- -/- -/- -/-

    Zu kurze Ausführungsfristen -/- -/- 78,3 82,8 -/- -/-

    Verspätete Freigabe der

    Ausführungsplanung

    -/- -/- 78,3 74,8 -/- -/-

    Mängel bzw. fehlerhafte Ausführung -/- -/- -/- -/- 66,7 57,6

    Quelle: Helmus / Weber „Zusammenarbeit von General- und Nachunternehmern im schlüsselfertigen Hochbau“, In: Baumarkt und

    Bauwirtschaft, 102. Jahrgang, Bertelsmann Springer Verlag 2003 , Heft 2, S. 20 ff.

    2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    36 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    Schwächen konventioneller Beschaffung

    Folgende Folie beinhaltet die Ergebnisse Umfrage aus dem Jahr 2003.

    Nachunternehmer eines Bauunternehmens wurden nach Ursachen für

    Bauablaufstörungen befragt.

    Auch hier ist ablesbar, dass Hauptabweichungsgründe in Planung und

    Koordinierung der Leistungen zu finden sind.

    2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    37 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    Schwächen konventioneller Beschaffung

    Quelle: Heilfort „Ablaufstörungen in Bauprojekten“, Schriftenreihe des Instituts für Baubetriebswesen, Band 3, Renningen 2003, S. 63 ff.

    0% 20% 40% 60% 80%

    Eigene Probleme bei Detailzeichnungen

    Schwierigkeiten bei der Arbeitsvorbereitung

    Eigene Fehler in der Terminplanung

    Mangelnde Kapazität des Auftragnehmers

    Probleme bei der Materialanlieferung

    Ungeplante Schwierigkeiten (Wetter etc.)

    Schlechte Unterstützung durch GU

    Missverständliche Ausschreibung

    Nachträge (größeres Auftragsvolumen)

    zu späte Freigabe der Ausführungspläne

    Mangelhafte Ausführungsplanung

    Hoher Termindruck

    Änderung der Ausführungspläne

    verzögerte/mangelhafte Vorleistungen

    20%

    33%

    35%

    38%

    42%

    47%

    51%

    51%

    55%

    66%

    68%

    70%

    71%

    74%

    2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    38 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    Schwächen konventioneller Beschaffung

    Die folgende Folie enthält die Ergebnisse einer Untersuchung aus dem

    Jahr 2001.

    Auf Basis einer nachträglichen Auswertung gutachterlicher Beurteilungen

    von Bauvorhaben wurden Ursachen für Bauablaufstörungen erarbeitet,

    die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.

    Dabei wurde sowohl die Häufigkeit des Auftretens der Einzelursachen in

    Bezug auf die gesamte Anzahl der untersuchten Bauprojekte ermittelt als

    auch deren tatsächliche Auswirkung auf den Bauablauf gewichtet.

    Auch hier die Hauptursachen Leistungsänderung, Planung

    und Vorleistungen.

    2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    39 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    Schwächen konventioneller Beschaffung

    Quelle: Dreier „Nachtragsmanagement für gestörte Bauabläufe aus baubetrieblicher Sicht“, Cottbus 2001, S. 35 ff.

    0.0% 20.0% 40.0% 60.0% 80.0%

    Außergewöhnliche Witterungseinflüsse

    Baugrundeinflüsse, sonstige

    Fehlende/verspätete AG-Entscheidungen

    AG-Eingriffe in das Ablaufkonzept

    Fehlerhafte/unvollständige Planung

    Verspätete Planlieferung

    Geänderte/zusätzliche Leistung

    3.6%

    9.0%

    6.4%

    8.0%

    10.1%

    20.8%

    21.7%

    Häufigkeit

    Gewichtung

    2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    40 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    Schwächen konventioneller Beschaffung

    Identifikation von Schwerpunkten:

    Quelle: Schwerdtner „Anreizbasiertes Steuerungs- und Vergütungssystem für Einzelvergaben im Hochbau“,

    Schriftenreihe des Instituts für Bauwirtschaft und Baubetrieb, Heft 45, Braunschweig 2007, S. 48

    Helmus / Weber

    (Befragung)

    Heilfort

    (Befragung)

    Dreier

    (Projektdaten)

    Qualität Termine Kosten Termine Termine

    Fehlende Ausführungsplanung XX* X X

    Fehlende Vorleistung XX X X

    Änderung der Leistung XX XX X X

    Mangelhafte Ausführungsplanung XX XX XX X X

    Mangelhafte Koordination X X

    Mangelhafte Ausschreibung XX XX X

    Mangelhafte Vorleistung X X

    Mangelhafte Qualifikation X

    Mangelhafte Ausführung X

    2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung

    * XX sowohl General- als auch Nachunternehmer halten das jeweilige Ereignis übereinstimmend für wesentlich

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    41 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen

    Der Beschaffungsprozess von Bundesfernstraßen bei

    Haushaltsfinanzierung (exemplarisch)

    1. Rechtliche Grundlagen

    2. Bereitstellung und Planung von Fernstraßen

    3. Bauausführung

    4. Straßenunterhalt bei Bundesfernstraßen

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    42 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    1. Rechtliche Grundlagen

    Grundgesetz Art. 74, 90, 104

    Straßenfinanzierungs- und

    Haushaltsrecht

    Raumordnungs-, Planungs-

    und Umweltschutzrecht Straßenrecht

    • Bundesfernstraßen-

    vermögensgesetz

    (BStrVermG)

    • Bundesfernstraßen-

    gesetz (FStrG)

    • Fernstraßenausbau-

    sowie Fernstraßen-

    ausbauänderungsgesetz

    (FStrAbG) (Bundes-

    verkehrswegepläne)

    • Verwaltungsvorschriften

    für die Auftragsverwaltung

    der Bundesfernstraßen

    • Straßengesetze der

    Länder

    • Raumordnungsgesetz

    • Baugesetzbuch

    • Baunutzungsverordnung

    • Wertermittlungs-

    verordnung

    • Bundesnaturschutzgesetz

    (BNatSchG)

    • Bundesimmisionsschutz-

    gesetz (BImSchG)

    • Gesetz über die Umwelt-

    verträglichkeit (UVPG)

    • Wasser- und Boden-

    schutzgesetz

    • Denkmalschutzgesetz

    • Naturschutz- und

    Landschaftsschutz-

    gesetze der Länder

    • Verkehrsfinanzierungs-

    gesetz

    • Straßenbaufinanzierungs-

    gesetz

    • Gemeindeverkehrs-

    finanzierungsgesetz

    • Fernstraßenbauprivat-

    finanzierungsgesetz

    • Bundeshaushaltsordnung

    • Haushaltsgrundsätze-

    gesetz

    Quelle: Kohnke „Die Gestaltung des Beschaffungsprozesses im Fernstraßenbau unter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Modelle“,

    Mitteilungen Heft 15, Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technische Universität Berlin 2002, S. 14

    2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    43 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    1. Rechtliche Grundlagen

    Nach Art. 74 Nr. 22 GG obliegt dem Bund die konkurrierende Gesetzgebungs-

    kompetenz für den Bau und die Unterhaltung von Landstraßen für den Fernverkehr.

    Dabei umfasst der im Gesetzestext genannte Begriff „Bau“

    • Bereitstellung der Straße

    • Regelungen der Planung

    • Aufgaben der Straßenbaulast

    • Erschließungsbeitragsrecht

    • Eigentum und Widmung

    sowie der Begriff „Unterhaltung“

    • Regelungen des Gemeingebrauchs

    • Sondernutzungen

    • Anliegerrechte.

    Quelle: Kohnke „Die Gestaltung des Beschaffungsprozesses im Fernstraßenbau unter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Modelle“,

    Mitteilungen Heft 15, Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technische Universität Berlin 2002, S. 15

    2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    44 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    1. Rechtliche Grundlagen

    Art. 90 GG weist den Bund als Eigentümer der Bundesfernstraßen aus.

    Der Bund ist hauptsächlich für die zentrale Verwaltung der Bundesfernstraßen

    verantwortlich. Hierzu zählen u.a.:

    • Koordination der Ausbauplanung

    • Grundsatzfragen und Richtlinienarbeit

    • Bestimmung der Linienführung

    • Widmung und Nummerierung der Bundesfernstraßen sowie

    • Einhaltung aller Anforderungen der Sicherheits- und

    Ordnungsbestimmungen

    Auf die Länder überträgt der Bund die Aufgaben der Straßenbaulast:

    • die Vorbereitung und Durchführung des Planfeststellungsverfahrens

    • den Grunderwerb

    • die Bauausführung und

    • die Unterhaltung der öffentlichen Bundesfernstraßen.

    Quelle: Kohnke „Die Gestaltung des Beschaffungsprozesses im Fernstraßenbau unter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Modelle“,

    Mitteilungen Heft 15, Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technische Universität Berlin 2002, S. 16

    2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    45 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    1. Rechtliche Grundlagen

    Eigentum, Baulast und Verwaltung nach Straßenklassen

    Quelle: Kohnke „Die Gestaltung des Beschaffungsprozesses im Fernstraßenbau unter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Modelle“,

    Mitteilungen Heft 15, Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technische Universität Berlin 2002, S. 19

    Straßenklasse Eigentum und Baulast

    Bundesautobahn Ortsdurchfahrten

    Verwaltung

    Bundesfernstraßen

    Bundesautobahnen

    Bundesstraßen

    Bund

    Bund

    Gemeinden*

    Länder im Auftrag

    des Bundesverkehrs-

    ministers (Art. 90 GG)

    Landesstraßen Länder Gemeinden Länder

    Kreisstraßen Landkreise Gemeinden Länder ohne Kreise

    Gemeindestraßen Gemeinden Gemeinden

    * nur Gemeinden > 80.000 Einwohner

    2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    46 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    1. Rechtliche Grundlagen

    Durch das Auseinanderfallen der Eigentums- und Aufgabenverantwortlichkeit sind

    die Fernstraßen Gegenstand der Bundesauftragsverwaltung und unterliegen somit

    der differenzierten Finanzierungszuständigkeit von Bund und Ländern.

    Gemäß Art. 104a Abs. 2 und 5 GG wird zwischen Sach- und Zweckausgaben sowie

    Verwaltungsausgaben unterschieden.

    Zu den Sach- und Zweckausgaben zählen:

    • Kosten für Neubauten und Instandsetzung (Grunderwerb, Bauausführung

    etc.)

    • Verkehrsprognosen und Straßenbaustatistik zur Planungsvorbereitung

    • Kosten für die Unterhaltung der Straße (Lohnkosten, Fuhrpark, Baustoffe).

    Da die Einrichtung der Straßenbaubehörden gemäß Art. 86 GG Angelegenheit der

    Länder ist, tragen diese die Kosten für die Verwaltungsaufgaben bei

    Bundesfernstraßen selber.

    Quelle: Kohnke „Die Gestaltung des Beschaffungsprozesses im Fernstraßenbau unter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Modelle“,

    Mitteilungen Heft 15, Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technische Universität Berlin 2002, S. 17

    2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    47 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    1. Rechtliche Grundlagen

    Die staatlichen Zuweisungen der Finanzierungsmittel erfolgen aus dem allgemeinen

    Staatshaushalt, also aus den Steuereinnahmen. Die wichtigsten Einnahmequellen,

    die der Straßenverkehr erbringt, sind:

    Aber: Bundessteuereinnahmen unterliegen dem Nonaffektationsprinzip, also der

    zweckungebundenen Einstellung in den Gesamthaushalt! Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage: Statistisches Bundesamt „Finanzen und Steuern, Steuerhaushalt 2014“, S. 6 f.

    Gesamtsteuer-einnahmen

    2014: 643.617 Mio. €

    Energie -steuer:

    39.758 Mio. €

    KfZ-Steuer: 8.501 Mio. €

    davon Straßen-verkehr: 48.258 Mio. € = 7,5 %

    2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    48 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    1. Rechtliche Grundlagen

    Zweckgebundene Einnahmen sind die Einnahmen der LKW-Maut:

    2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    49 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    2. Bereitstellung und Planung von Fernstraßen

    Umweltverträglichkeits-

    prüfung Straßenplanungsprozess

    Bedarfsplan

    Bundesverkehrswegeplan

    Generalverkehrspläne der

    Länder, Kreise und

    Gemeinden

    M 1 : 50.000

    Prüfung der

    Umwelterheblichkeit

    Ökologische

    Risikoeinschätzung

    Voruntersuchung

    Linienbestimmung

    M 1 : 5.000

    Linienbestimmungs-,

    Raumordnungs- oder

    Flächennutzungsplan-

    verfahren

    Uneingeschränkter

    Planungsauftrag für

    Maßnahmen des

    vordringlichen Bedarfs

    Umweltverträglichkeits-

    studien

    Haushaltsrechtliche

    Absicherung

    Stufe 1

    Stufe 2

    Quelle: Kohnke „Die Gestaltung des Beschaffungsprozesses im Fernstraßenbau unter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Modelle“,

    Mitteilungen Heft 15, Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technische Universität Berlin 2002, S. 20

    2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    50 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    2. Bereitstellung und Planung von Fernstraßen

    Umweltverträglichkeits-

    prüfung Straßenplanungsprozess

    … …

    … …

    Genehmigungsgrund-

    lage mit fünfjähriger

    Gültigkeit

    Stufe 1

    Stufe 2

    Entwurfsbearbeitung

    rechtsverbindliche Pläne

    M 1 : 500

    Vorentwurf

    Planauslegung

    Anhörung

    Planfeststellungsverfahren

    Landschaftspflegerischer

    Begleitplan

    Stufe 3

    Ausführungsplanung

    M 1 : 100 und M 1 : 50

    Landschaftspflegerischer

    Ausführungsplan

    Stufe 4

    Quelle: Kohnke „Die Gestaltung des Beschaffungsprozesses im Fernstraßenbau unter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Modelle“,

    Mitteilungen Heft 15, Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technische Universität Berlin 2002, S. 20

    2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    51 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    2. Bereitstellung und Planung von Fernstraßen

    Die Bedarfsplanung als Teil des Bundesverkehrswegeplans läuft in folgenden

    Schritten ab (Beteiligte):

    1. Prognose der Verkehrsentwicklung

    (BMVI, Gutachter, Ingenieurbüros, Forschungseinrichtungen)

    2. Überprüfung der Verkehrsnetze

    (Länder, Deutsche Bahn AG, Abgeordnete, BMVI)

    3. Bewertung der Projekte / Feststellung Bauwürdigkeit und Dringlichkeit

    (BMVI, Gutachter, Ingenieurbüros, Forschungseinrichtungen)

    4. Dringlichkeitseinteilung unter Berücksichtigung der Finanzplanung

    (BMF, BMVI)

    5. Anhörung / Abstimmung

    (BMVI, Länder, Interessenverbände, Bundesressorts)

    6. Kabinettsbeschluss

    (Bundeskabinett)

    7. Gesetzgebungsverfahren

    (Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident)

    Quelle: Kohnke „Die Gestaltung des Beschaffungsprozesses im Fernstraßenbau unter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Modelle“, Mitteilungen Heft 15, Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technische Universität Berlin 2002, S. 21

    2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    52 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    2. Bereitstellung und Planung von Fernstraßen

    Die Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im Rahmen des Bedarfsplans für

    Bundesfernstraßen basiert auf rein volkswirtschaftlichen Vorteilhaftigkeits-

    untersuchungen, deren Bewertungskriterien in vier Hauptgruppen

    zusammengefasst sind:

    • Gesamtwirtschaftliche Bewertung (Nutzen – Kosten – Analyse)

    • Ökologische Bedeutung (Umweltrisikoeinschätzung)

    • Städtebauliche Beurteilung

    • Zusätzliche Beurteilung

    Eine gesamtwirtschaftliche Beurteilung mit einem Kosten – Nutzen – Ergebnis von

    >3 ergibt eine Einstufung der jeweiligen Maßnahme als „vordringlichen Bedarf“ und

    eine Weiterbetrachtung der Maßnahme in Stufe 2.

    Quelle: Kohnke „Die Gestaltung des Beschaffungsprozesses im Fernstraßenbau unter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Modelle“,

    Mitteilungen Heft 15, Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technische Universität Berlin 2002, S. 23

    2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    53 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    2. Bereitstellung und Planung von Fernstraßen

    In Stufe 2 schließt sich das Raumordnungsverfahren sowie das

    Linienbestimmungsverfahren an. Hier wird festgelegt:

    • in welchem räumlichen Korridor sich die Maßnahme bewegen soll

    • welche Varianten der Linienführung und Trassierung möglich sind,

    • ob die Gesamtmaßnahme umweltverträglich ist.

    Abschließend wird durch den Bundesminister für Verkehr die Linienführung sowie

    daraus resultierend die verkehrstechnischen und bautechnischen Aspekte der

    weiteren Planung festgelegt.

    Im Anschluss erfolgt in Stufe 3 die weitere Ausarbeitung der Pläne sowie das

    Planfeststellungsverfahren mit Anhörung.

    Quelle: Kohnke „Die Gestaltung des Beschaffungsprozesses im Fernstraßenbau unter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Modelle“,

    Mitteilungen Heft 15, Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technische Universität Berlin 2002, S. 29 ff.

    2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    54 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    2. Bereitstellung und Planung von Fernstraßen

    Quelle: Kohnke „Die Gestaltung des Beschaffungsprozesses im Fernstraßenbau unter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Modelle“,

    Mitteilungen Heft 15, Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technische Universität Berlin 2002, S. 35

    Zeit in

    Monaten

    7

    1

    2

    3

    4

    5

    6

    1 Monat

    max. 3 Monate

    2 Wochen

    1 Monat

    3 Wochen

    1 Monat

    ggf. Korrekturen mit (teilweiser)

    Wiederholung des Verfahrens

    Vorbereitung der Bekanntmachung

    des Erörterungstermins

    Einwendungsfrist

    Planauslegung

    Vorbereitung der Planfeststellung:

    Bekanntmachung der Auslegung

    Aufforderung an Gemeinden

    zur Planfeststellung

    Stellungnahme der Behörden

    Abschluss der Erörterung

    Stellungnahme der Behörden

    (max. 3 Monate)

    Aufforderung an Gemeinden

    zur Planfeststellung

    2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    55 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    2. Bereitstellung und Planung von Fernstraßen

    Durchschnittliche Verfahrensdauer bei den Planungs- und Genehmigungsphasen:

    • Raumordnung und Linienbestimmung: 5 – 7 Jahre

    • Planfeststellung bis zur Rechtskraft: 5 – 10 Jahre

    • Entwurfsplanung: 2 – 3 Jahre

    • Bau: 3 – 4 Jahre

    • Umweltverträglichkeit: min. 2 Jahre

    Somit ergibt sich eine Mindestdauer von über 15 Jahren bis zur Inbetriebnahme des

    Projekts.

    Quelle: Kohnke „Die Gestaltung des Beschaffungsprozesses im Fernstraßenbau unter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Modelle“,

    Mitteilungen Heft 15, Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technische Universität Berlin 2002, S. 36

    2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    56 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    3. Bauausführung

    Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an: Kohnke „Die Gestaltung des Beschaffungsprozesses im Fernstraßenbau unter Einbeziehung

    privatwirtschaftlicher Modelle“, Mitteilungen Heft 15, Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technische Universität Berlin 2002, S. 40 f.

    Funktion Beteiligter Aufgaben

    Bauherr /

    AG

    zuständige Straßenbaubehörde

    oder Bundesautobahnamt

    Koordinierung des Gesamtvorhabens

    • Projektsteuerung

    • bauaufsichtliche Überwachung der

    Bauarbeiten

    • Abrechnung der Bauleistungen

    • Ausführung der Straßenaufsicht

    • Genehmigung von Leistungs- und

    Vertragsänderungen

    • Genehmigung von Nachträgen

    • Abnahme der Leistung

    • Vergütung

    AN Privates Bauunternehmen • sach- und termingerechte Erstellung der

    vertraglich geschuldeten Gesamtleistung

    • Verkehrssicherung

    2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

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    4. Straßenunterhaltung bei Bundesfernstraßen

    Quelle: Kohnke „Die Gestaltung des Beschaffungsprozesses im Fernstraßenbau unter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Modelle“,

    Mitteilungen Heft 15, Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technische Universität Berlin 2002, S. 43

    Straßen-

    bestandteile

    Unterhaltung im engeren Sinne zur Substanz- und Funktionserhaltung,

    Gewährleistung der Verkehrssicherheit

    Betriebliche Erhaltung Bauliche Erhaltung

    Kontrolle Wartung Unterhaltung Instandsetzung Erneuerung

    Straßenkörper Kontrolle des Straßenkörpers

    einschl. Ingenieur-

    bauwerke,

    Dokumentation

    Reinigung der

    Fahrbahn, Ent-

    wässerungs-

    einrichtungen,

    Winterdienst

    Ausbesserung

    beginnender

    Schäden der

    Verkehrsflächen,

    Beseitigung von

    Schlaglöchern und

    Unfallschäden im

    Bankett

    Aufbringung einer

    neuen Deckschicht

    oder Oberflächen-

    behandlung,

    Ausbesserung von

    Fugen

    Einbau eines neuen

    Straßenablaufs

    Zubehör Kontrolle der Verkehrszeichen

    und Verkehrs-

    einrichtungen

    (LSA),

    Baumkontrolle,

    Dokumentation

    Reinigen der

    Verkehrszeichen,

    Pflege des Straßen-

    begleitgrüns,

    Herstellen des

    Lichtraumprofils,

    Mäharbeiten

    Richten von

    Verkehrszeichen

    und Verkehrs-

    einrichtungen

    (Leitpfosten)

    Reparatur von

    Verkehrszeichen

    und Verkehrs-

    einrichtungen

    Austausch eines

    abgängigen

    Verkehrszeichens,

    Nachpflanzung von

    Bäumen und

    Sträuchern

    Nebenanlagen Kontrolle der Gehöftanlagen

    (Rastplätze),

    Dokumentation

    Reinigen der

    Gehöftanlagen,

    Pflege der

    Bepflanzung

    Anstricharbeiten am

    Gehöft

    Reparaturen am

    Gehöft, an der

    Hoffläche und

    Bepflanzung

    Erneuerung der

    Gehöfteinzäunung

    2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    58 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    4. Straßenunterhaltung bei Bundesfernstraßen

    1990 gab der Bundesminister für Verkehr erstmals die Zustimmung zur Vergabe von

    bis dahin hoheitlichen Aufgaben an private Unternehmen:

    Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an: Kohnke „Die Gestaltung des Beschaffungsprozesses im Fernstraßenbau unter Einbeziehung

    privatwirtschaftlicher Modelle“, Mitteilungen Heft 15, Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technische Universität Berlin 2002, S. 44

    Formell privatisierbare Aufgaben

    Wartungsaufgaben

    der betrieblichen Erhaltung

    • Reinigung von Fahrbahnflächen

    • Reinigung von Einläufen und Leitungen

    • Reinigung von Verkehrszeichen

    • Reinigung von Rückhaltebecken und Ölabscheidern

    • Grasschnitt mit Mähgutbeseitigung

    • Pflege und Entwicklungsmaßnahmen in landespflegerischen Ausgleichs- und

    Ersatzflächen

    • Pflege von Gehölz

    • Leeren und Abfahren von Müllbehältern

    • Aufsammeln und Abfahren von Unrat auf Rastplätzen

    Instandsetzungsaufgaben

    der baulichen Erhaltung

    • Oberflächenbehandlung

    • Aufbringen von Schlämmen

    • Fugenverguß

    • Markierungsarbeiten

    • Reparaturen an Fahrbahnen

    • Reparaturen an Brücken, Stützwänden, Durchlässen und

    Lärmschutzeinrichtungen

    • Reparaturen an Schutzplanken

    • Abtrag von unbefestigten Seitenstreifen

    • Regulierung von Gräben

    2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen

  • Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“

    59 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17

    4. Straßenunterhaltung bei Bundesfernstraßen

    Situation heute: Beispiel Thüringen

    Quelle: Aufgabenzuordnung der Straßenunterhaltung und des Betriebsdienstes; 2. Entwurf der Abteilung 2 (Erhaltung, Verkehr und

    Betrieb) des Thüringer Landesamt für Straßenbau (TLSB) vom 10. Mai 2004.

    2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen