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374 Die Ausbildung der hessischen Forftbeamten ic. ursprünglich verdunkelte Pflanze aus dem freien Lande normale Pflanzen aus bem freien Lande Nr. Ringbreite Flächminh, Veihiiltins der letzten 2 Ringe Ringbreite Flächeniuh. Verhältnis letzter Ring vorletzter Ring Verl). beider Flächminh, Veihiiltins der letzten 2 Ringe letzter | vorletzter Ring j Ring Verh. beider der letzten 2 Ringe 1 2 3 4 mm 0,97 0,43 0,18 0,73 mm 0>7 1,00 1,1 1,27 100 43 16 5? pCt. 250 70 80 120 mm 1,06 0,73 2,59 1,08 mm 1,7 1,22 1 1 pCt. 62 60 259 108 PCt. 140 140 650 300 zahlen für die Ringbieite und für den Flächeninhalt erhellt. Das nach dem Auspflanzen gebilbete Holz ift Frühlmgsholz und ist auch hier, bie Reservestoffe verbraucht waren, aus neuen Assimilaten gebildet worden. Da an der Hand von Versuchen gezeigt werden konnte, daß der Reservestoffvorrat im Baumkörper unzureichend ift, um die ganze Frühlingshohzone zu bilden, unb ba auch für Pinas sil?estris und Eobinia Psend' Acaeia ber experimentelle Nachweis geliefert werbew konnte, baß aus neuen Assimilaten Frühlingsholz aufgebaut werben kann, so ergiebt sich, daß die Menge der Reservestoffe die Breite der Frühlings- holzzone nicht bedingt. Aachen, d. 38. März 1896. Die Au5bilbung ber hessischen Forftbeamten unb bie 5age ber Forstaßessoren an sich, sowie mit Vezug auf den Dienst. Es darf wohl als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, daß in Hessen für die theoretische Ausbildung der sich der Forstwissenschaft wid- menden jungen Leute aufs beste gesorgt ist, und daß gerade dieser kleine- S t a a t schon am frühesten erkannt hat, was in fraglicher Hinsicht geboten sei, wenn die Forstwirtschaft sich zu einer wirklichen Wissenschaft heraus- bilden sollte. Schon durch die Verordnung vom 24. März 1825 ward- nmnlich an der Universität Gießen eine Forstakademie errichtet und be- stimmt, daß bie theoretische Ausbildung der jungen Forstmänner nach vorgängiger Absolvierung de« Matuntäts - Examens auf der Universität zu erfolgen habe, Eine temporäre Abweichung von dieser Norm war zwar durch die bedauerliche Verordnung vom 7. April 1832 veranlaßt worden, welche, beeinflußt von einem falschen, einseitigen Realismus, die humaniora für das Forstfach sozusagen quiesziert und das Studium auf ber Universität für die Lotalbeamten Revierförster und Forstinspektoren nicht obli- gatorisch gemacht hatte, so daß die Schüler der höheren Gewerbeschule

Die Ausbildung der hessischen Forstbeamten und die Lage der Forstassessoren an sich, sowie mit Bezug auf den Dienst

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374 Die Ausbildung der hessischen Forftbeamten ic.

ursprünglich verdunkelte Pflanze aus dem freien Lande

normale Pflanzen aus bem freien Lande

Nr. Ringbreite Flächminh, Veihiiltins der letzten 2 Ringe

Ringbreite Flächeniuh. Verhältnis

letzter Ring

vorletzter Ring

Verl). beider

Flächminh, Veihiiltins der letzten 2 Ringe

letzter | vorletzter Ring j Ring

Verh. beider

der letzten 2 Ringe

1 2 3 4

mm 0,97 0,43 0,18 0,73

mm 0>7 1,00 1,1 1,27

100 43 16 5?

pCt. 250

70 80

120

mm 1,06 0,73 2,59 1,08

mm 1,7 1,22 1 1

pCt. 62 60

259 108

PCt. 140 140 650 300

zahlen für die Ringbieite und für den Flächeninhalt erhellt. Das nach dem Auspflanzen gebilbete Holz ift Frühlmgsholz und ist auch hier, b» bie Reservestoffe verbraucht waren, aus neuen Assimilaten gebildet worden.

Da an der Hand von Versuchen gezeigt werden konnte, daß der Reservestoffvorrat im Baumkörper unzureichend ift, um die ganze Frühlingshohzone zu bilden, unb ba auch für Pinas sil?estris und Eobinia Psend' Acaeia ber experimentelle Nachweis geliefert werbew konnte, baß aus neuen Assimilaten Frühlingsholz aufgebaut werben kann, so ergiebt sich, daß die Menge der Reservestoffe die Breite der Frühlings-holzzone nicht bedingt.

Aachen, d. 38. März 1896.

Die Au5bilbung ber hessischen Forftbeamten unb bie 5age ber Forstaßessoren an sich, sowie mit Vezug auf den Dienst.

Es darf wohl als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, daß in Hessen für die theoretische Ausbildung der sich der Forstwissenschaft wid­menden jungen Leute aufs beste gesorgt ist, und daß gerade dieser kleine-Staat schon am frühesten erkannt hat, was in fraglicher Hinsicht geboten sei, wenn die Forstwirtschaft sich zu einer wirklichen Wissenschaft heraus-bilden sollte. — Schon durch die Verordnung vom 24. März 1825 ward-nmnlich an der Universität Gießen eine Forstakademie errichtet und be-stimmt, daß bie theoretische Ausbildung der jungen Forstmänner nach vorgängiger Absolvierung de« Matuntäts - Examens auf der Universität zu erfolgen habe,

Eine temporäre Abweichung von dieser Norm war zwar durch die bedauerliche Verordnung vom 7. April 1832 veranlaßt worden, welche, beeinflußt von einem falschen, einseitigen Realismus, die humaniora für das Forstfach sozusagen quiesziert und das Studium auf ber Universität für die Lotalbeamten — Revierförster und Forstinspektoren — nicht obli­gatorisch gemacht hatte, so daß die Schüler der höheren Gewerbeschule

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zu speziellen Staatsprüfungen für die erwähnten Dienstgrade zugelassen werden mußten, was für das Fach im Allgemeinen nicht zuträglich sein konnte. — Dieser Mißstand ward aber durch die Verordnung vom 23. September 1853, wieder vollständig beseitigt, welche die humanistische Vorbildung und die allgemeine wissenschaftliche akademische Ausbildung wieder zu Ehren brachte, so daß wieber nur solche junge Leute Anwart-fchaft auf Anstellung im Staats-Forstdienst erhalten konnten, welche jenen Anforderungen genügt und das eine ungeteilte allgemeine Staatsexamen bestanden hatten. — Da jedoch während jenes Interregnums gleichwohl fast alle jungen Leute wenn auch ohne vorgängiges Maturitäts- Examen wenigstens ihre forstlichen Studien auf der Universität gemacht .hatten, so war ein nachhaltiger Nachteil in forstlicher Hinsicht durch jene 1832er Verordnung nicht entstanden, und kann man deshalb sagen, daß die theore-tische Ausbilbung ber jungen Forstleute sich fchon seit 1825 kontinuierlich auf ber Höhe ber weitesten Anforberungen gehalten habe unb als eine in jeder Hinsicht vortreffliche bezeichnet werden dürfe.

Nicht in gleichem Grad anerkennenswert erscheint dagegen die prak-tische Ausbildung, weil ein praktischer Kursus von nur einem Jahre, wie er früher genügen mochte, unter den Verhältnissen, wie sie sich neuerer Zeit gestaltet haben sc: wegen bes ganz unverhältnismäßigen Andrangs zum Studium der Forstwissenschaft, die Erreichung des Zweckes jetzt nicht mehr zu sichern vermag, da die Überzahl von Assessoren nur eine sehr beschränkte Verwendung der Einzelnen im praktischen Dienst durch häusigere Aushilseleiftungen ic. in verschiedenen Oberförstereien ermöglicht, welch erstere früher zu Ergänzung jenes kurzen Praktikums dienen konnten.

Diese Unzuträglichkeit kann sich aber durch die den Accessisten anheim gegebene Wahl der Oberförsterei noch fühlbarer machen, wie leicht zu er-kennen; denn wenn man auch einwenden wollte, jene Wahl fei keine freie, da jedesmalige Genehmigung feitens der Direktionsbehörde nötig, fo wäre dies doch nur ein Spiel mit Worten, da von einer Nichtgenehmigung noch niemals etwas verlautet, und da es Faktum, daß, soweit uns be-kannt geworden, noch niemals — mit einer einzigen Ausnahme — bie instruktivsten unb beschwerlichsten Oberforftereien im höchsten Vogelsberg von Accefsssten gewählt worben, währenb es boch unstreitig dem eigent-lichen Zweck entsprechen müßte, den Accessisten die Oberforftereien zu Absolvierung ihres praktischen Kurses vorzuschreiben.

Und daß, solange dies nicht geschieht, sich bei der Wahl gar viel-fach Umstände geltend machen können, welche für tüchtige, praktische Aus-bildung nicht günstig sind, dagegen manche in keiner Beziehung zu jener stehende Annehmlichkeiten gewähren, braucht wohl kaum besonders er-

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376 Die Ausbildung der hessischen Forftbeamten :c.

öitert zu werben. — Dagegen ist die biesem einjährigen praktischen Kursus vorhergehenbe, direkt auf das Fakultäts-Examen folgende, gleichfalls ein-jährige Beschäftigung bei den Unterbehörden des Kolleges — V2 Jahr im Sekretariat, V2 Jahr im Forstvermeffungs- und Taxationsbüreau — doch wohl gegenüber dem nur gleich langen Kursus in einer Oberförstern zu völlig bemessen unb zwar aus verschiebmen Grünben. — Einmal nämlich kann es sich babei um Erlangung praktischer Kenntnisse für ben Lokaldienft nicht, vielmehr hauptsächlich nur um Bekanntwerden mit bem Geschäftsgang bei der Kollegialbehörde und mit dem kalkulatorifchen Teil des Forsteinrichtungswesens handeln, wozu doch wohl ein halbes Jahr genügen würde, zum anderen aber ist ein längerer Aufenthalt in der Residenz für die jungen Leute nicht besonders zuträglich, weil sie sich namentlich in heutiger Zeit leicht an Bedürfnisse gewöhnen, welche sie doch fpäter auf dem Lande, wo weitaus der größere Teil als Ober-förfter das ganze Leben verbringen muß, nicht befriedigen können, und dies bie innere Zufriebenheit mit bem auf bas Landleben angewiesenen Berufe zu beeinträchtigen geeignet ist. — Daß es sich ganz allgemein, nicht bloß im Forstfache, fo verhält, kann gar nicht bezweifelt werden, wenn man sieht, wie sozusagen kein Beamter auf dem Lande in bieser seiner Stellung länger aushalten mag, als es absolut nicht zu änbern ist; bieser Mangel an innerer Zufriedenheit ist aber in allen anderen Zweigen des öffentlichen Dienstes viel weniger mißlich, weil dort viel mehr und früher Gelegenheit, in die Stadt zu kommen, geboten ist, als gerade im Forftfach.

Doch wie dem auch fein mag, würde jedenfalls die Dauer des wirk-lichen praktifchen Kurses in einer Oberförstern ganz wesentlich zu ver-längern sein, da gar nicht geleugnet werden kann, es vielmehr zum Teil von den Forstassessoren selbst erkannt zu werden fcheint, daß bei der gegenwärtigen Einrichtung und bei der Überzahl von Anwärtern die in den praktifchen Dienst und zu einer mehr oder weniger selbständigen Thätig-keit gelangenden Assesforen den dann an sie herantretenden Anforderungen in rein praktischer Hinsicht mitunter nicht vollkommen gewachsen sind.

Und dies zwar um so weniger, je g rößer ihre Zahl infolge des unverhaltnismäßigen Andrangs zum Studium ber Forstwissenschaft; benn je größer bie Zahl der Assessoren, um so weniger ist, wie fchon oben an-gedeutet, den einzelnen Gelegenheit zur Beschäftigung in ihrem Fache ge-boten, um so mehr verlängert sich die Dauer des Interregnums zwischen dem Staatsexamen und der Verwendung im praktifchen Dienst; um fo häufiger müssen die Assessoren ein temporäres Unterkommen in anderen Erwerbszweigen suchen, wenn sie nicht in materiellen Notstand geraten wollen; um so langer bleibt der weitaus größere Teil derselben außer

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aller Berührung zu ihrem eigenen Fach, welchem sie dann mehr oder minder entfremdet werden.

Und hierin liegt eine wirkliche, gar nicht zu verkennende Gefährdung der Interessen des großherzoglichen Haufes und der Gemeinden :c. welche gezwungen sind, ihre ganz enorme Kapitalien repräsentierenden Waldungen den vom Staat angestellten Forstbeamten zur Bewirtschaftung anzuvertrauen.

Worin der Grund zu fuchen, daß man diefe ganz effektive Gefahr bislang nicht erkannt oder nicht entsprechend gewürdigt hat, während man doch für bloß willkürlich unterstellte Gefahren, wie z. E. bie durch Eliminierung der Lokalforstmeifter angeblich zu befürchtende, sich so empfind­lich zeigt, ist in der That schwer zu erkennen; in keinem Fall aber kann jenem wirklichen Übel dadurch gesteuert werden, daß man die Augen ba-gegen verschließt, ober ein finanzielles non possumus geltenb macht, ober vielleicht bie bestehenbe Organisation als Hinbernis bezeichnet, in welcher Maßnahmen behufs grünblicher praktifcher Schulung ber Assessoren nicht vorgefehen seien, aus welche Punkte wir weiter unten zurückkommen werden.

Zunächst wollen wir aber den fraglichen besorgniserregenden Zu-stanb als teilweife Folge bes unverhältnismäßigen Andrangs zum Stu-dium der Forstwissenschaft etwas näher betrachten und Mittel zu finden fuchen, durch welche einerseits jenem Andrang vorzubeugen, andererseits aber eine gründlichere praktische Ausbildung zu ermöglichen fein dürfte.

Beginnen wir mit erfterem Idem, fo legt sich zunächst die Frage nahe, wodurch jener gerade im Forstfach noch starker, als der in allen anderen Branchen des Staatsdienstes sich geltend machende Andrang zum Studium veranlaßt fein möge.

Und da stoßen wir sogleich auf dm der frischen, frohen, aber in der Regel nicht weit denkenden Jugend so verlockenden Reiz der Jagd, welche als ein der Forftwirtfchaft inhärierendes 8. v. v. Element betrachtet wird, obgleich dieselbe mit rationellem Forftwirtschaftsbetrieb gar nichts gemein hat, ja bei übertriebener Bewertung jenem sogar feindlich gegenüber treten kann. — Danach wäre es dann auch erklärlich, wenn, wie es allerdings fcheinen muß, der Andrang zum Studium der Forstwissenschaft sich beson-ders feit der Zeit, bah bie Iagb wieder sich entschiedenerer Begünstigung als früher zu erfreuen hatte, in höherem Grad fühlbar gemacht hatte, — als „früher" sagten wir und meinen damit die Zeit, als der alte Ka r l Heuer, einer der ausgezeichnetsten Förberer rationellen Forstwesens nicht nur in Hessen, sondern weit über bie Grenzen bieses kleinen Staates hinaus, an ber Landes-Uniuersität lehrte und nicht nur durch sein Bei-spiel, sondern auch durch wohlgemeinten Rat auf bas vorbezeichnete Verhältnis zwischen Iagb unb Forftwirtfchaft aufmerksam machte. Ganz

Folftwissenschaftliches Centialblatt, 1896. 27

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378 Die Ausbildung der hessischen Forstbeamten tc.

von selbst versteht es sich ja, daß der Jagd an sich die Berechtigung nicht abgesprochen, vielmehr nur darauf hingewiesen werben soll, daß es ein Irrtum ist, wenn dieselde als integrierender Teil der Forstwirtschaft Betrachtet wird, wodurch der Andrang zum Studium jener nur noch mehr gefördert werden kann.

Ein weiterer Grund für jenen Andrang dürfte darin gefunden werden, daß sicher die Mehrzahl der jungen Leute, welche sich dem frag-lichen Studium zuwenden, keinen Begriff von der eigentlichen Art dieses nach ihrer Anschauung mit ber Iagb unzertrennlich verbundenen Berufes haben, welcher leider bis auf den heutigen Tag noch nicht für einen in jeber Hinficht jedem anderen ebenbürtigen erachtet zu werden fcheint, weil sonst die nur Billigen und in jeder Hinsicht wohl Begründeten Ansprüche der Oberförster hinsichtlich ihrer Stellung in der Beamtenhierarchie des Staates nicht konfequent zurückgewiesen werden könnten, obgleich V» dieser akademisch gebildeten Männer bei ber jetzigen Organifation nie-mals zu w a h r h a f t selbständiger Thäiigkeit zu gelangen vermögen, vielmehr für ihr ganzes Leben in der Stellung von Subalternbeamten zu bleiben verurteilt sind, was eigentlich allein fchon geeignet sein könnte, jenes Studium zu verleiden, welcher Umstand aber von den jungen Leu-im nicht genügend gewürdigt werden kann, vielmehr sich immer erst in reiferen Lebensjahren recht fühlbar geltend machen wird.

Sodann wird auch bei der Wahl eines Berufes wohl kaum jemals in ernstliche Erwägung gezogen, von welchem Einfluß die Betätigung des­selben auf die Gestaltung der außerdienstlichen Lebensverhältnisse fein kann. — Nun sind die Forstbeamten — mit Ausnahme ber Kollegialräte — fast durchweg auf das Landleben angewiesen, was in der Regel mit großen Opfern namentlich wegen Erziehung der Kinder :c. verbunden ist und ganz besonders für die Oberförster drückend fein muß, da ihre Ge-halte ganz wesentlich — bis zu 1000 Ji alles in allem — gegen die-jemgen anderer akademisch gebildeten Lokalbeamter zurückstehen. — Davon, daß der Forstmann infolge jenes Umstandes auf fo manche bessere Ge-nüsse, welche nur die Stadt bieten kann, verzichten mutz, wollen wir nicht reden, da jene durch die tieferen und edleren, welche der grüne Wald mit all seinem geheimnisvollen, innerlich erhebenden Leben und Weben bietet, wenigstens für die nicht materiell veranlagten Naturen reichlich ausgeglichen werden.

Unter folchen Umständen resp. wenn die mit der Überproduktion an Forst-Assessoren unleugbar verbundene große Gefahr für die Wirtschaft und die Waldeigentümer nicht unterschätzt werben soll, würde es behufs allmählicher Sanierung des ftaglichen Mißstandes unb Hintanthaltung

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weiterer Vertiefung desselben gewiß nur gerechtfertigt erscheinen können, mit prophylaktischen Maßnahmen einzugreifen. — Als eine solche würde zunächst sich ernstliche Warnung seitens der Regierung vor dem Studium der Forstwissenschaft unter Darlegung der auf lange Zeit hinaus für die jungen Leute selbst erwachsenden Nachteile empfehlen, dann aber wäre auch, um an dem Ernst solcher Verwamung nicht zweifeln zu lassen, vor Beginn des Studiums der Nachweis über ein solches Privatuermögen zu verlangen, welches den Assessoren die Möglichkeit standesgemäßer Lebensführung für einige Jahre nach dem Staatsexamen sichert, sie vor der Notwendigkeit, ja selbst vor der Versuchung bewahrt, ein anderweites, sie ihrem Fach entfremdendes Unterkommen zu suchen.

Auch könnte ein derartiges Expebienz, zu welchem man in Preußen bereits gegriffen hat, keineswegs für hart erachtet werden, da es schließ-lich doch ganz im Interesse der davon Betroffenen felbst gelegen sein würde.

Haben wir nun gesehen, in welcher Art der durch die Überproduk-tion bedingten Erscheinung einer tüchtigen praktischen A u s b i l d u n g entgegengewirkt werden könnte, so wollen wir uns nun zu der Frage wenden, in welcher Art jene selbst am besten zu ermöglichen sein würde.

Wie schon oben angebeutet, hat wohl die Mehrzahl der jungen Forft-Studenten keinen wirklichen Begriff von dem gewählten Beruf im einzelnen, ift auch wohl nur oberflächlich vertraut mit dem Wald an sich, sofern nicht besondere Neigungen, wie z. B . zur Botanik oder Zoo-logogie :c. sie hinausgetrieben unb zu intimerem Verkehr mit dem Walde veranlaßt hat, wozu ja auch ohne besondere, jede Schwierigkeit leichter überwindenbe Neigung die Zeit mangeln würde, welche nahezu vollständig von der Schule in Anspruch genommen wird. — Daß hierdurch das Verständnis für die eigentlichen Fachvorlefungen erschwert werden und dies wieder hemmend auf die praktische Anwendung des Gelernten wirken kann, dürfte wohl zugestanden werden und mit Rücksicht hierauf bie Frage nicht ganz unberechtigt erscheinen, ob nicht ein Vorkursus, wie er in anderen Staaten vorgefchrieben, — vor Beginn des Studiums — rätlich fein möchte, welcher eventuell in die Zeit, während welcher fast alle wirtschaftlichen Manipulationen sich abspielen, zu verlegen wäre. — Die Dauer derselben könnte auf 7a Jahr bemessen werden, da es sich ja nur um einen allgemeinen Einblick in den forstwirtfchaftlichen Betrieb zu voran-gedeutetem Zweck handeln würde, während die genauere Bekanntschaft mit jenem durch den eigentlichen praktischen Kursus in einer Oberförstern vor Absolvierung des Staatsexamens vermittelt werden soll. — Legen wir nun auch auf dies Expediens keinen besonderen Wert, so wurden

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wir einen solchen doch auch noch weniger dem etwaigen Einwand, der-felbe bedeute eine Erschwerung bes Studiums der Forstwissenschaft, zu-gestehen können, da eine zudem so fachgemäße Erschwerung nach dem Vorgetragenen unter den obwaltenden Umständen geradezu erwünscht sein müßte.

Doch treten wir nun unferem eigentlichen Gegenstand, genügender praktischer Ausbildung der Forftassessoren wieder näher.

Daß ber zu biefem Zweck vorgeschriebene e in jäh r ige praktische Kursus in einer Oberfürsteret, die einzige .den Forstaccessisten gebotene Möglichkeit, sich in praktischer Vethatignng ihrer theoretischen Kenntnisse unter Anleitung des Oberförsters zu üben, jetzt nicht mehr hinreicht, zu-mal, wie fchon eingangs bemerkt, jede beliebige Oberförsterei gewählt werden kann, ift leicht zu erkennen, namentlich wenn dabei nicht über-sehen wird, daß nach Absolvierung des sich an diesen Kurfus anschließen-den Staatsexamens die Assessoren bei ihrer gegenwärtigen und noch für lange Zeit nachwirkenden Überzahl für Jahre hinaus ganz außer Be-ziehung zu ihrem Fache gefetzt und fo diesem mehr oder minder ent-fremdet werden, fofern nicht einer oder der andere aus wirklicher Liebe zu jenem sich unentgeltlich in einer Oberförsterei beschäftigt.

Darauf ist aber, solange kein desfallsiger Zwang besteht, wohl kaum zu rechnen, und so ist denn zu befürchten, daß der Forftassessor, wenn er nach Jahren endlich zu mehr oder minder selbständiger Thätigkeit ge-langt, den dann plötzlich an ihn herantretenden Anforderungen vollständig zu entsprechen mitunter nicht genügend praktisch geschult fein werde.

Hiernach würde es sich, wie wir glauben, gewiß empfehlen, eine Fortsetzung resp. Erweiterung des vor dem Staatsexamen zu absolvieren-den praktischen Kursus nach jenem durch ganz selbständige Ausführung größerer Probearbeiten, wie wirtschaftliche Einteilungen, Betriebsregu-lierungen, Legung von Wegnetzen zc. in verschiedenen Oberförstereien vor-zufchreiben unb hierfür gleichfalls ein Jahr zu bestimmen, um genügende Bürgschaft für sachkundige Wahrung der so schwer wiegenden Interessen zu erlangen.

Der Umstand, daß ohne solche die Schädigung der Wirtschaft, des Waldes und der Waldbesitzer eine ganz enorme fein kann, wird kaum ernstlich genug erwogen werden können, fo daß sich hieraus die Not-wendigkeit baldmöglichster Abhilfe von selbst ergeben dürfte.

Kann man doch kaum erwarten, daß die jungen Leute, nachdem sie jahrelang, wie dies leider neuererzeit der Fall, sich in ganz anderen Berufszweigen ihren Lebensunterhalt haben verdienen müssen und während all dieser Zeit ganz außerhalb ihres Faches gestanden haben, sich in diesem

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fofort wieder gehörig zurechtfinden und sich demselben mit ganzer Liebe zuwenden werden, wenn ihnen die Sicherheit des Handelns den ihnen nun auferlegten fchweren Pflichten gegenüber fehlt, da während des langen Interregnums gar vieles ihnen wieder verloren gegangen sein wird, was sie während des unzureichenden einjährigen praktifchen Kurfus an Befähigung zu Anwendung und Verwertung ihrer theoretischen Kennt-nisse in der lebendigen Wirtschaft meistenteils nur flüchtig kennen gelernt haben.

Wir übersehen hierbei keineswegs, daß sie, wenn sie behufs Über-nähme anderer Verwendungen beurlaubt sind, wie dies neuererzeit so vielfach der Fall, da eben ihrer fünfzehn im Eisenbahn-, Fabrik- und Sa-linenfach beschäftigt sind, einige Zeit, wenn wir nicht irren 1/2—

sk Jahre früher, als ihre definitive Anstellung möglicherweise zu erwarten, zurück-berufen werden; einesteils ist es aber dann keineswegs sicher, daß sie ganz ununterbrochen in Verwendung bleiben, oder daß sie nicht aus einer in die andere geworfen werden, fo daß von ruhiger, fördernder Arbeit und Weiterbildung nicht viel die Rede sein kann, anderenteils ist aber auch die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß sogleich ihre erste Verwendung in selbständiger Verwaltung einer Oberförsterei bestände, und dann würde die mehrerwähnte zu befürchtende Gefahr sogleich zu einer thatfächlichen und akuten werden.

Aber selbst mit Verdoppelung der Dauer des vorgeschriebenen prak-tischen Kursus in oben bezeichneter Weife würde sich der eigentliche Zweck gründlicher praktischer Schulung der Assessoren unter den obwaltenden so ungünstigen Umständen noch keineswegs vollständig erreichen lassen, vielmehr müßte noch auf andere Weife im Interesse der Wirtschaft und der Waldbesitzer gesorgt werden, wodurch sich zugleich einem anderen, fehr fühlbaren und nachteiligen Mißstand, worauf wir weiter unten zu-rückkommen werden, abhelfen ließe.

Um alfo die Kalamität mangelnder gründlicher praktischer Ausbil-düng und gleicherzeit den o f f e n b a r e n Notstand der Assessoren wenig-stens teilweise zu beseitigen, wäre weiter zweierlei nötig: einmal nämlich die Kreiierung definitiver ständiger Gehülfenstellen in den zumeist be-lasteten Oberforftereien und möglichst ausgiebige temporäre Verwendung der nicht in jenen untergebrachten Assessoren, zum andern aber Ver-pflichtung der Assessoren, sich stets refp. auch während der Zeit, in welcher sie weder im staatlichen, noch im standesherrlichen oder einem anderen Forstbtenst honorierte Verwendung finden können, in ihrem Fache, sc: in einer Oberförsterei zu beschäftigen, ganz analog, wie dies auch im Iustizfach vorgefchrieben ist.

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Um nun aber die Ratlichkeit, ja Notwendigkeit der erörterten Maß« nahmen auch in anderer Richtung weiter zu begründen, müssen wir uns einen Augenblick mit der Lage der Oberförster befassen.

Die hefsifchen Oberforftereien haben eine durchfchnittliche Größe von rund 2300 da ohne die Kameral-Domanen, welche mit Rücksicht darauf, daß ber Oberförster kein technisch ausgebildetes Hilfspersonal, wie in Preußen und Bayern, sondern nur meist von ihm selbst angelernte, aus dem Kreis ber Walbarbeiter :c. entnommenen Forstwarte zur Verfügung hat, eine weitere Ausdehnung nicht vertragt, da der Oberförster selbst gar vieles unter eigener Verantwortung ausführen lassen und besorgen muß, wofür in anderen Staaten das erst erwähnte Personal verantwortlich ift.

Auch in Baden verhält es sich, beiläufig bemerkt, ganz analog, und scheint uns auch diese Einrichtung die geeignetste für das reine Ober-förster-System, dessen wesentliches Charakteristikum darin besteht, daß der Oberförster selbst und allein für alle wirtschaftliche Maßnahmen verant-wortlich ift, und diese Verantwortung nicht etwa teilweife ad hoe ge-bildeten Förstern zugewiesen werden soll, weil hierdurch wieder eine Halb-heil, ein Mittelding zwischen Oberförster und Förster refp. ein Revier-förster-System entstehen würde.

Daß bei folcher Einrichtung bie Oberförster von jeher vollauf be-schäftigt waren, kann als unbestritten angenommen werden; gleichwohl wurden sie durch die feit 1875 ihnen überwiesene Bewirtschaftung und Verwaltung der fehr Bedeutenden, in fortwährender Vergrößerung be-griffenen Kameral-Domanen, ferner durch die mit der Unfallversicherung und den Krankenkassen « . verbundenen, namentlich das Rechnungswesen sehr erschwerenden Arbeiten, sowie durch die sehr umfangreichen Ankaufs-Verhandlungen infolge des höchst wohltätigen Planes, womöglich alle schlechten und devaftierten Privatwaldungm II. Klasse in staatlichen Be-sitz zu bringen und diese großen Flächen zum Wohl der Allgemeinheit wieder produktiv zu machen, mit einer sehr beträchtlichen Arbeilsvermeh-rung belastet. — Aber damit ist das Kapitel der Mehrbelastung, wenn auch für die Gegenwart, doch für die Zukunf t noch k e i n e s w e g s ab-geschlossen, vielmehr wird mit der ohne Zweifel fchon in naher Zukunft zu erwartenden Befeiiigung des Institutes der Lokalforstmeister noch ein ganz wesentliches Item hinzukommen. — Zuerst mit jener nämlich werden die Oberforftereien zu wirklichen, selbständigen Ämtern werden, welchen dann gar manche der jetzt von den Forstmeistern zu besorgenden Ar-betten zufallen müssen. — Für all jene Mehrbelastungen ist aber bis jetzt keinerlei Kompensation geschaffen worden, und so liegt es denn auf flacher Hand, daß bie, wie bemerkt, schon vorher voll beschäftigt gewesenen

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Die Ausbildung der hessischen Forstbeamten K. 383

Oberförster, neuererzeit gerabezu überbürbet sinb, namentlich mit schriftlichen Arbeiten, was für die Dienstführung nur nachteilig fein kann und zu einer wirklichen Gefahr für die lebendige Wirtschaft, den Wald und die Waldbesitzer werden muß. — Man ist deshalb, fofern wir nicht ganz inen, selbst an maßgebender Stelle nicht im Zweifel darüber, daß Ab-Hilfe in irgend einer Art dringend not tut; es handelt sich aber um die Frage, in welcher Art solche beschafft werden könnte, weil es sich nicht allein um eine Erleichterung in der schriftlichen Geschäftsführung, damit der Oberförster möglichst wenig vom Waldbesuch abgehalten wird, sondern auch um Unterstützung desselben bei den auswärtigen Geschäften handelt. Ist es doch in nicht gut arrondierten Bezirken dem Oberförster gar nicht möglich, namentlich zur Zeit ausgedehnter Kultur-Arbeiten, überall zu rechter Zeit zu sein, um tüchtige Ausführung zu sichern, was den Forst-warten allein nicht überlassen werden darf. — Mit Bezug auf die schrift-lichen Gefchäfte würde nun vielleicht durch Erhöhung der Vergütung für Bureau-Aufwand, um die Haltung eines ständigen Schreibers zu ermög-lichen, zu helfen fein, wenn nicht der Oberförstereidienst derart beschaffen wäre, daß ein Schreiber im allerhöchsten Fall — sämtliche Tage und Tagesteile zusammengerechnet — für 80—90 volle Tage zu beschäftigen wäre, wobei noch weiter zu bemerken, daß ein solcher Schreiber doch fast nur zu Kopier- unb ben allereinfachsten Rechnungsarbeiten verwendet werden könnte, überdies aber gar nicht zu haben fein würde, wenn man nicht für 1jl Jahresarbeit einen vollen Iahresgehalt zahlen wollte. — Somit bliebe nur temporäre Schreibhilfe möglich, welche sich aber nur an solchen Orten finden lassen würde, an welcher andere Behürben, wie Amtsgerichte, Steuer-Kommissariate, Rentämter :c. mit stänbigen Ge-Hilfen ihren Sitz haben, welch letztere bann vielleicht eines kleinen Neben-Verdienstes wegen sich mit Schreiberei für den Oberförster zu befassen ge-neigt sein möchten — was aber doch immer ein grand pent-etre! — Auf die Dorfschullehrer, welche früher, so lang sie noch mehr als un-nügend bezahlt waren, mitunter gern aushalfen, ist natürlich neuerzeit abfolut nicht mehr zu rechnen, — und fo ist denn der Oberförster in den meisten Fällen zum großen Teil auf sich selbst und seine bessere Hälfte als Skribentin angewiesen, da mit dem kleinen Rest, welcher bei der be-treffenden Vergütung von 400 Ji nach Abzug der zur Unterhaltung des Bureaus mit allem, was drum und dran hängt, nötigen Kosten — (für das Bureau an sich müssen da, wo der Oberförster zur Miete wohnt, rund 80—100 Jl gerechnet werden) noch übrig bleibt, nur herzlich wenig anzufangen ist.

Man hat zwar vor Jahren einmal daran gedacht, durch Bestellung

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von Wanberschreiben für mehrere, je 3 bis 5 Oberforftereien zu helfen, es war aber leicht zu erkennen, daß diefe wandernden Gefellen die Hälfte der Zeit auf den Straßen, oder in der Eisenbahn, oder in dem Post-wagen, oder in einem Omnibus, oder int Wirtshaus zuzubringen genötigt sein würden, gleichwohl aber für bas ganze Jahr vom Staat voll bezahlt werben müßten unb doch fehr oft, gerade wenn man sie recht nötig hätte, nicht zur Hand fein würden, und fo blieb es denn eben bei dem Vor-schlag ohne nur einen Versuch mit der Ausführung zu machen.

Endlich ward noch zu einenl anderen Expedienz gegriffen, welches uns aber das allerungeeignetste zu fein fcheint: wir meinen die den Do-manial-Forstwarten erteilte Erlaubnis, für den Oberförster gegen von diesem zu leistende vorgeschriebene, d. h. allgemein normierte Bezahlung Schreibhilfe zu leisten. — Warum dies Expediens am allerwenigsten zu empfehlen, braucht wohl nicht näher erörtert zu werden,

Ein folcher Zustand kann aber nur in den allerleichteften Oberförstereien, deren Zahl fehr ger ing , für erträglich, d. h. als die wichtigsten Inter-essen nicht merklich beeinträchtigend erachtet werden, und hiermitkommen wir wieder auf den eigentlichen Gegenstand dieser Erörterung refp. die mangelhafte Ausbildung der jungen Forstleute, infofern nämlich die zu genügenber Förberung jener unbebingt nötigen Maßnahmen zugleich bas einzige, wirklich fachgemäße Mittel zur Entlastung ber Oberförster bieten.

Was nun bas erste biefer schon oben erwähnten Mittel betrifft, welches übrigens schon int 1893er Septemberheft bes Baurfchen forftwiitfchaft-lichen Centralblattes empfohlen unb infolge hiervon bei Beratung bes letzten Staats-Bubgets in der II. Ständekammer beantragt worden, so könnte hierbei in der Art verfahren werden, daß die ständigen Ober-förstereigehilfm die ihnen von den Oberförstern zugewiesenen Arbeiten entweder unter eigener, oder unter Verantwortung ersterer zu besorgen hätten, wie dies ja auch in Bayern, Württemberg und Baden geschieht. Ersterer Modus dürfte sich besonders um deswillen empfehlen, weil die eigene Verantwortung das Gefühl für die dadurch auferlegte Verpflich-tung stets wach erhält, den praktifchen Blick erweitert und an felbstän-diges Handeln gewöhnt; jedoch würde auch der andere Modus zur Er-reichung des Hauptzweckes sc. tüchtige praktische Schulung der Assessoren geeignet fein. — Der Vorteil folcher läßt sich zwar nicht in Ziffern aus-drücken, ist aber doch, wie gar nicht zu verkennen, von folcher Bedeutung, daß man hier mit Recht fagen kann, was bei anderer Gelegenheit als Scheingrund für Konfervierung der Lokalforstmeister geltend gemacht worden: Unterlassungsfünden in der Wirtschaft würden sich, wenn es

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Die Ausbildung ber hessischen Forftbeamten :c. 385

auch nicht sogleich erkennbar, doch in Jahrzehnten um so fühlbarer gel-tend machen.

Sodann bie Lage der Forftafsessoren, deren Zahl (über 60) in gar keinem Verhältnis zu derjenigen der Stellen — (80 im ganzen) steht, welche Lage doch nicht unberücksichtigt bleiben kann, vielmehr nicht nur aus den erwähnten, fachlichen, sondern jetzt auch, nachdem jede pro-phylaktifche Maßregel behufs Hintanhaltung einer derartigen Überproduk-tion seitens des Staates versäumt worden, aus rein humanen Gründen Abhilfe gebieterisch verlangt.

Wenn nun auch vorerst nur 10 bis 12 feste Assessorate geschaffen würden, so wäre dies etwas doch immer besser als nichts, zumal dabei nicht zu übersehen, daß in verhältnismäßig naher Zeit, nämlich mit der ganz unausbleiblichen Eliminierung der Lokalforftmeifter sich, wie schon oben angedeutet, jene Zahl wesentlich erhöhen würde.

Irgend welche rein fachliche, stichhaltige Gründe gegen eine folche Ginrichtung dürften ganz sicher nicht zu erbringen fein, da der vielleicht zu erwartende, wesentlichste Einwand, ein finanzielles non possurnus, gar nicht mehr in Frage kommen kann, nachdem aus der ständifchen Vertre-tung selbst heraus dies EWedienz empfohlen worden, auch die darauf erfolgte Erwiderung, es lasse sich nicht thun, weil geteilte Verantwortung so gut wie keine fei, nicht als ernst gemeint zu betrachten, nachdem folche geteilte Verantwortlichkeit zwischen Forstmeister und Oberförster vorher verteidigt worden. Übrigens würde dieselbe ja auch gar nicht in Frage zu kommen brauchen, wenn der Assessor als ständiger Gehilfe unter Ver-antwortung des Oberförsters arbeitete, für welchen jene bei Unterstützung durch solch allgemein wissenschaftlich und technisch burchgeBildete Ge-Hilfen in der Thai nicht schwer wiegen, sich auf die Oberaufsicht be-schränken könnte. — Auch hierfür liegt in Bayern, Württemberg und Baden eine Präcedenz vor.

Ebenso leicht zu erkennen ift es, daß eine etwaige Berufung auf die Organisation, in welcher ein derartiges Glied nicht vorgesehen, in deren Rahmen es sich nicht einschieben lasse, falls ein folcher Einwand erhoben werden sollte — was wir übrigens vorerst nicht annehmen wollen — als ein, stichhaltiger nicht erachtet werden könnte. — Einmal nämlich mutz es grund-fätzlich doch ganz einerlei fein, ob einem Oberförster aus irgend welchen Gründen, sagen wir krankheitshalber, ein Gehilfe für ein Jahr und dar-über provisorisch — wie dies in Hessen bei der hier üblichen sehr hu-manen Praxis vorkommen kann und vorgekommen ist — oder für mehrere Jahre definitiv beigegeben wird; zum andern aber ist ja auch von der Verwaltung der Camera!-Domänen in dem Organifattons-Statut

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nichts enthalten, weil jene damals der Oberfinanzkammer unterstand, also zu einem ganz anderen Ressort gehörte, und gleichwohl ward die-felbe ohne jegliches Bedenken fpäter unter die Oberforst- und Domänen-Direktion gestellt, was doch offenbar viel weniger in den Rahmen des 1823 er Organifations-Statutes passen konnte. — Und nun gar die Um-Wandlung der Wirtschaftsforstmeister, welche bas ganz eigent l iche Wesen jenes Statutes, fein g r u n b l e g e n b e s P r i n z i p darstellten, in letzterem direkt widersprechende Kontrollforstmeister! Soviel genüge über diesen Punkt.

Kommen wir nun noch zu dem anderen Mittel, zumal mit diesem ersten und hauptsächlicheren der Zweck noch nicht vollständig zu erreichen sein würde; wir meinen die häusigere zeitweise Verwendung der Forst-assessoren zu besonderen Arbeiten. — Auch hiergegen konnte nichts ein-gewendet werden, da für solche Verwendung noch mehr Gelegenheit ge-boten, als man denken sollte, namentlich im Forsteinrichtungswesen und Wegbau noch recht viel zu thun ist, und dies zwar infolge einer bis in die neueste Zeit, in welcher endlich ein anderer Kurs eingefchlagen worden zu fein fcheint, hereinragenden, ganz ungerechtfertigten, ja geradezu zweck-widrigen Sparfamkeit. — Wir könnten hierfür Thatfachen anführen, ver-zichten aber darauf und möchten nur bezüglich des Einrichtungswefens einige Worte anführen. — Wenn nämlich in bieser Hinsicht noch manches zu thun bleibt, fo hat bies zmn großen Teil seinen Grund darin, daß die Gemeinden — und bei diesen fehlt es zumeist, — die Kosten der Betriebsregulierungen selbst tragen müssen, weil der Vorteil jener Arbeiten zunächst den Waldeigentümern zu gut kommt. Dabei kann aber doch nicht ganz übersehen werden, daß auch der Staat, die Allgemein-heit, wenigstens indirekt dabei interessiert ift, ebenso gut wie an dem guten Zustand der Kommunalwaldungen im allgemeinen, aus welchem Grund allein die Gemeinden :c. ihre Waldungen von den Staatsbehörden müssen bewirtschaften lassen, wofür sie Beiträge zu den Besoldungen der Lokalforstbeamten — (auch eben noch zu denjenigen der nicht unentbehr-lichen Lokalforftmeister) — zu leisten verpflichtet sind. — Hierwegen und da das Forfteinrichtungswesen im einzelnen — (wirtschaftliche Einteilung, Betriebsregulierung zc.) in Hessen — wo man keine wandernden Taxa-tions-Kommissionen hat, was sehr zu billigen, weil gerade diese Arbeiten die allerinstruktivften für den Oberförster — als Offizialarbeit des letzteren betrachtet werden könnte, würde sich fragen lassen, ob es nicht billig fei, unter Änderung der betreffenden Vorschrift, wenigstens einen Teil jener Kosten dem Staat zuzuweisen, welche bei Bestellung ständiger Oberförsterei-Assistenten nicht einmal ein besonderes Item der Ausgaben bilden, son-dern in dem Gehalt der Assessoren enthalten sein würden.

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Wir resümieren: Wenn vorerst 10—12 (später deren mehr, wohl nahezu doppelt fo

viele) ständige Oberförstereigehilfen-Stellen kreiert würden, fowie aus-giebigere Verwendung der Assessoren zu besonderen, mit dem laufenden Dienst nicht zusammenhängenden Arbeiten stattfände, dann könnte hier-durch den nicht zu leugnenden großen Mißständen 8«.

der der Wirtfchaft, dem Wald und den Waldbesitzern drohenden, nicht zu gering anzuschlagenden Gefahr infolge mangelhafter praktischer Ausbildung des Wirtschafts- und Verwaltungs-Personals,

dem offenbaren Notstand der Assessoren, welche jetzt zum großen Teil in andere Berufsarten Unterkunft für lange Jahre fuchen müssen und dadurch ihrem eigenen Fach mehr oder minder entfremdet werden, und last not least

der bienstfchäblichen Überlastung ber Oberförster burch fchriftliche, mög-lichst häufigen Walbbefuch beeinträchtigenbe Arbeiten,

in beträchtlichem Grabe abgeholfen werben, — was zugleich eine merk-liche Beschränkung ber als letztes Expedienz zur Erreichung des erst-genannten Zweckes erwähnten Verpflichtung der Assessoren, sich auch während der Zeit, in welcher sie nicht honoriert verwendet sind, stets in einer Oberförsterei zu beschäftigen, zur Folge haben müßte.

Da die fo fehr im Interesse des Dienstes gelegene Entlastung der Oberförster h ie r nur sekundär behufs Unterstützung der Gründe für die zur Erreichung des Hauptzweckes nötigen Maßnahmen herangezogen worden, fo kann es für unfer eigentliches Thema nichts relevieren, daß in fraglicher Art nicht Remedur für alle Oberforftereien zu erzielen fein würde, was aber beiläufig bemerkt bezüglich der leichteren in anderer, hier nicht zu erörternder Art gefchehen könnte, fo haben wir nur noch einige Worte zur Rechtfertigung der, wie wir hoffen, nicht unbegründeten Vorschläge im allgemeinen zu sagen.

Man wird doch wohl als unbestritten annehmen dürfen, daß Ziele und Zwecke des Forstwirtschaftsbetriebs in Deutschland oder sagen wir in Süd- und Mitteldeutschland, nicht so verschieden sein können, um nicht diese oder jene Mittel und Wege, wie sie in dem einen oder anderen Staat für zur Erreichung jener Ziele nötig erkannt worden und sich be-währt haben, auch in einem anderen Staat caeteris paribus — rätlich oder geboten erscheinen zu lassen; wir wollen deshalb einmal zusehen, wie es in fraglicher Hinsicht in den direkt angrenzenden Nachbar-Staaten mit gleichen oder analogen Verhältnissen gehalten wird.

Und so sinden wir denn, daß 1. in Baden, wo die Bezirksforsteien mit Ausnahme von 16 aller-

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dings größer als in Hessen, wo aber die K a m e r a l - D o m a n e n nicht von den Oberförstern bewirtschaftet werden, in den größten und befchwer-lichsten Bezirksforsteien 10 Forst-Assessoren als zweite Beamte etatmäßig i. e. mit Pensionsberechtigung angestellt, außerdem 33 budgetmäßig be-soldete Praktikanten als Gehilfen verwendet, endlich aber 10 als Er-fatzpraktikanten beschäftigt unb weiter 34 unbezahlt verschiedenen Bezirks-forsteten zugegeteilt find, im ganzen also 77 bei rund 100 Bezirks-forsteien. Endlich aber können auch die sehr reichlich bemessenen Dienst-aufwand-Entschädigungen nicht übersehen werden;

2. baß in Württemberg, wofelbft die Oberforftereien fast genau ebenso groß wie in Hessen sind, auch die Oberförster ebensowenig wie in Baden mit Kameral-Domanen zu thun haben, bei 149 Oberförstereien 45 Revier -Assistenten, somit nahezu Vs jener im Forstetat mit Gehalten von 1890 und 1680 Jl erscheinen;

3. daß in Bayern die Forstmeister ( = badische Oberförster) aufs inten-sivste unterstützt werden durch Forstassesforen, welche nicht nur die Betriebs-plane für die ihnen überwiesenen Walbungen nach Anleitung des Amts-Vorstandes aufzustellen und unter eigener Verantwortung ganz selbständig mit Beihilfe des AufsichtSperfonals auszuführen, sondern auch das Forstamt in anderen Arbeiten zu unterstützen haben, ferner durch Forftaffistenten, For-fter, (barunter pragmatische) Forftwarte, Forftauffeher und nicht statut-mäßig bedienstete Waldwärter, obgleich die Forstamtsbezirke nicht einmal ganz so groß als die badischen Bezirksforstereien, ja mitunter noch wefent-lich kleiner sind, wenn man die von Forstamtsasfefforen zu bewirtschaften-den Waldungen resp. Forstamtsbezirksteile mit in Rechnung bringt.

Nach dieser Begleichung fcheint in der That gar nicht bezweifelt werden zu können, daß auch in Hessen, woselbst unerachtet der seit 1875 eingetretenen außerordentlichen Mehrbelastung der Oberförster von grund-sätzlicher Unterstützung derselben keine Rede ist, mit entsprechenden Maß-nahmen behufs Beseitigung dieses Mißstandes und vor allem der der Wirtschaft unb den Waldbefitzern infolge ungenügender praktischer Aus­bildung der Forstassessoren drohenden Gefahr nicht länger gezögert werden könne, wobei noch besonders hervorzuheben, daß bei der sicher zu erwarten-den Aufhebung der Lokalforstämter sich die dadurch zu erzielende Erfparnis die Kosten für Anstellung ständiger Oberförflereigehilfen zum größeren Teil decken würbe, und vom Land kein irgendwie nennenswertes Opfer gebracht zu werden brauchte. N.

I . im März 1896.