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Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Informationsveranstaltung für die Patentanwälte mit Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen am Stichtag 1. Juni 2013 – Übernahmebestand – am 8. Juli 2013 in Düsseldorf

Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Informationsveranstaltung für die Patentanwälte mit Kanzleisitz in Nordrhein- Westfalen am Stichtag

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Die Bayerische Rechtsanwalts- und

SteuerberaterversorgungInformationsveranstaltung

für die Patentanwälte mit Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen am Stichtag 1. Juni

2013– Übernahmebestand –

am 8. Juli 2013 in Düsseldorf

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Inhalt

2Informationsveranstaltung am 8. Juli

2013

1. Grundsätzliches zum berufsständischen Versorgungswerk2. Die Bayerische Rechtsanwalts- und

Steuerberaterversorgung (BRAStV) – Historie und aktueller Stand

3. Die BRAStV - rechtliche Ausgestaltung4. Die BRAStV im Verbund der Bayerischen

Versorgungskammer (BVK)5. Vom Beitrag zur Leistung6. Sonderrechte des Übernahmebestands

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1. Grundsätzliches zum berufsständischen

Versorgungswerk

3Informationsveranstaltung am 8. Juli

2013

Wo steht die berufsständische Versorgung im System der gegliederten Altersversorgung?

1. SäuleBasis-

versorgung• gesetzliche Rentenver-sicherung

• Beamten-versorgung

• berufs-ständische Versorgung

2. Säule

BetrieblicheAlters-

versorgung

3. SäulePrivateAlters-

Versorgung• private Lebens-/ Rentenver-sicherung

• Bankspar-plan

• etc.

Altersversorgungin Deutschland

„3-Säulen-Modell“

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1. Grundsätzliches zum berufsständischen

Versorgungswerk

4Informationsveranstaltung am 8. Juli

2013

Wo steht die berufsständische Versorgung im System der gegliederten Altersversorgung?

Als System der 1. Säule

gehört sie zu den Basisversorgungen (wie die gesetzliche Rentenversicherung und die Beamtenversorgung).

ist sie ein Pflichtsystem auf gesetzlicher Grundlage:Das Versicherungsverhältnis entsteht kraft Gesetzes, es wird kein Vertrag geschlossen (anders als bei Lebensversicherungen oder Finanzprodukten!).

ist sie ein solidarisches System, d.h. gewisse Solidarelemente sind im Leistungsspektrum enthalten (auch dies ist anders als bei Lebensversicherungen oder Finanzprodukten!)

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1. Grundsätzlicheszum berufsständischen

Versorgungswerk

5Informationsveranstaltung am 8. Juli

2013

Zweck des Versorgungswerks

dynamische Absicherung im Alter, bei Berufsunfähigkeit und für Hinterbliebene

Sicherung der Funktionsfähigkeit des verkammerten Berufs

daher• einkommensabhängige Pflichtbeiträge• keine Mitgliederselektion (gesamter Kammerbestand)• öffentlich-rechtliche Ausgestaltung (Versorgungswerke sind meist

Anstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts!)• Sicherung der dauerhaften Erfüllbarkeit der Leistungen• steuerliche Privilegierung

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1. Grundsätzlicheszum berufsständischen

Versorgungswerk?

6Informationsveranstaltung am 8. Juli

2013

Wie entsteht die Mitgliedschaft im Versorgungswerk?

Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk entsteht kraft Gesetzes, d.h. „automatisch“, zum Zeitpunkt des Entstehens der Mitgliedschaft in der Berufskammer

zusätzlich für Patentanwälte:

Kanzleisitz im Zuständigkeitsbereich des Versorgungswerks (Bayern, Nordrhein-Westfalen)

weitere Voraussetzung:keine Berufsunfähigkeit bei Mitgliedschaftsbeginn

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1. Grundsätzliches zum berufsständischen

Versorgungswerk

7Informationsveranstaltung am 8. Juli

2013

Mitgliedschaft im Versorgungswerk – Ende der Mitgliedschaft, Konsequenzen

Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk endet kraft Gesetzes, d.h. „automatisch“, mit der Beendigung der Mitgliedschaft in der Berufskammer bzw. mit der Aufgabe des Kanzleisitzes in NRW oder Bayern.

Nur ausnahmsweise kann die beendete Mitgliedschaft als freiwillige Mitgliedschaft weitergeführt werden (wenn keine Mitgliedschaft in einem anderen Versorgungswerk möglich ist!).

Bei Ende der Mitgliedschaft im Versorgungswerk bleiben sämtliche, bis dahin erworbenen Anwartschaften beitragsfrei aufrechterhalten.

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1. Grundsätzlicheszum berufsständischen

Versorgungswerk

8Informationsveranstaltung am 8. Juli

2013

Versorgungswerk und gesetzliche Rentenversicherung (gRV)

Patentanwälte, die angestellt tätig sind, sind zum einen Pflichtmitglied im Versorgungswerk und zum anderen zunächst auch versicherungspflichtig in der gRV.

Eine Befreiung von der gRV ist grundsätzlich möglich für eine Tätigkeit, aufgrund derer Pflichtmitgliedschaft in der Berufskammer besteht.

Wichtig: Am Beschäftigungsort muss es ein Versorgungswerk geben, in dem Pflichtmitgliedschaft besteht.

Konsequenz: Die Angestelltenversicherungsbeiträge gehen statt zur gRV zum Versorgungswerk. Erfolgt keine Befreiung, so kann zum Versorgungswerk ein ermäßigter Beitrag – zum Aufbau einer Zusatzversorgung – gezahlt werden.

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2. Die BRAStVHistorie und aktueller Stand

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Historie

1984: Errichtungsgesetz(heute maßgeblich: Bayerisches Versorgungsgesetz)Aufgabe: angemessene Altersversorgung,

Hinterbliebenenversorgung undBerufsunfähigkeitsschutz

für Mitglieder folgender Berufskammern1984: Rechtsanwaltskammern München, Nürnberg und Bamberg2000: Steuerberaterkammern München und Nürnberg2006: Patentanwaltskammer - Patentanwälte mit Kanzleisitz in Bayern2013: Patentanwaltskammer - Patentanwälte mit Kanzleisitz in Nordrhein-

Westfalen (Staatsvertrag)

Informationsveranstaltung am 8. Juli 2013

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2. Die BRAStVHistorie und aktueller Stand

Informationsveranstaltung am 8. Juli 2013 10

Tätigkeitsgebiete

Bayern: Rechtsanwälte,

Patentanwälte und Steuerberater

Nordrhein-Westfalen:Patentanwälte

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2. Die BRAStVHistorie und aktueller Stand

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Aktueller Stand (Ende Geschäftsjahr 2012)

Bestände: 37.054 Anwartschaftsberechtigte 2.207 Versorgungsempfängerca. 76 % Rechtsanwälteca. 20 % Steuerberater

4 % Patentanwälte

Beitragsaufkommen: ca. 295 Mio. € p.a.

Rentenleistungen: ca. 28 Mio. € p.a.

Kapitalanlagen: ca. 4,56 Mrd. € (Buchwert)

Informationsveranstaltung am 8. Juli 2013

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3. Die BRAStVRechtliche Ausgestaltung

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gesetzliche Pflichtversorgung

solidarisches Pflichtsystem auf gesetzlicher Grundlage, daher: Möglichkeit der Befreiung von der gRV für die Angestellten

steuerliche Privilegierung - § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) EStG; § 5 Abs. 8 KStG

öffentlich-rechtliches Systemdaher: keine freiwillige Lebensversicherung

kein Finanzprodukt (zur privaten Absicherung)

Informationsveranstaltung am 8. Juli 2013

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3. Die BRAStVRechtliche Ausgestaltung

13Informationsveranstaltung am 8. Juli

2013

öffentlich-rechtliche Versorgung – kostengünstig

keine Abschlussprovisionen keine Rückversicherungsbeiträge keine Dividenden-/Gewinnausschüttungen an Anteilseigner kein Produktmarketing kein Vertrieb geringe Verwaltungskosten

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3. Die BRAStVRechtliche Ausgestaltung

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Rechtsform - Anstalt des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung

„Selbstverwaltung“ bedeutet:

Wesentliche Entscheidungen sind dem Berufsstand vorbehalten – Selbstverwaltungsorgan „Verwaltungsrat“

Das Versorgungswerk ist auf die Interessen des Berufsstands ausgerichtet.

Informationsveranstaltung am 8. Juli 2013

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3. Die BRAStVRechtliche Ausgestaltung

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Der Verwaltungsrat – das Selbstverwaltungsgremium:

Die Mitglieder des Verwaltungsrats und ihre Stellvertreter werden von den beteiligten 6 Berufskammern vorgeschlagen.

Jede Berufskammer nominiert die auf sie entfallende, in der Satzung festgelegte Anzahl an Mitgliedern/Stellvertretern. Einzige Vorgabe: Der Vorgeschlagene muss (Pflicht- oder freiwilliges) Mitglied des Versorgungswerks sein.

Die Berufung der Vorgeschlagenen in den Verwaltungsrat erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium des Innern – die zuständige Aufsichtsbehörde.

Dem Verwaltungsrat gehören insgesamt 25 Mitglieder an. Die Mitglieder der Patentanwaltskammer wurden im Verwaltungsrat bislang durch die Präsidentin, Frau Dr. Böhm, vertreten; in der neuen Amtsperiode sind die Patentanwälte durch Herrn Dr. Keller im Verwaltungsrat vertreten.

Informationsveranstaltung am 8. Juli 2013

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3. Die BRAStVRechtliche Ausgestaltung

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BVK und Verwaltungsrat – Organe der Anstalt und ihre Aufgaben:

Informationsveranstaltung am 8. Juli 2013

Geschäftsführung (GF) = BVK Verwaltungsrat = VR- rechtliche Vertretung nach außen - Überwachung und Kontrolle der GF- „operatives Geschäft“ (korrespondierend: Berichtspflicht der GF)

- Richtlinien der Versorgungspolitik- Satzungshoheit- Beschlusskompetenz zum Jahres- abschluss, zur

Entlastung der GF und zur Überschussverwendung- besondere Mitwirkungsrechte in

Immobilienangelegenheiten

Klare Aufgaben-/Verantwortungstrennung zwischen Geschäftsführung und Verwaltungsrat.

Aufgaben der Geschäftsführung können nicht auf den Verwaltungsrat übertragen werden.

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3. Die BRAStVRechtliche Ausgestaltung

Sicherheit durch Mehr-Augen-Prinzip

Rechts- und Dienstaufsicht sowie Versicherungsaufsicht durch das Bayerische Staatsministerium des Innern

Bayerischer Oberster Rechnungshof

Wirtschaftsprüfer

Verantwortlicher Aktuar

Informationsveranstaltung am 8. Juli 2013

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4. Die BRAStV im Verbund der BVK

Die BVK ...

ist gemeinsame Geschäftsführerin von 12 Versorgungsanstalten vertritt die Versorgungsanstalten gerichtlich und außergerichtlich ist eine Oberbehörde des Freistaats Bayern im Ressort des Bayerischen

Staatsministeriums des Innern handelt als Behörde aber nicht in staatlichem Auftrag, sondern im Auftrag

der Versorgungsanstalten ist – ebenso wie der Verwaltungsrat - „Organ“ der Anstalten unterstützt die Selbstverwaltungsgremien bei ihren Aufgaben und vollzieht

deren Beschlüsse

Informationsveranstaltung am 8. Juli 2013 18

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4. Die BRAStV im Verbund der BVK Tätigkeitsgebiete der BVK

Informationsveranstaltung am 8. Juli 2013 19

Bayerische Apothekerversorgung

Schleswig-Holstein

Ham-burg

Bremen

Nieder-sachsen

Mecklenburg-Vorpommern

Berlin

Branden-burg

Sachsen-Anhalt

SachsenThüringen

Hessen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Baden-Württemberg

Bayern

Saar-land

Bayerische Ingenieurversorgung- Bau mit

Psychotherapeutenversorgung

Schleswig-Holstein

Ham-burg

Bremen

Nieder-sachsen

Mecklenburg-Vorpommern

Branden-burg

Sachsen-Anhalt

SachsenThüringen

Hessen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Baden-Württemberg

Bayern

Saar-land

Berlin

Zusatzversorgungskasse der bayer. Gemeinden, Bayerischer Versorgungsverband,

Versorgungswerk des Bayer. Landtags

Schleswig-Holstein

Ham-burg

Bremen

Nieder-sachsen

Mecklenburg-Vorpommern

Berlin

Branden-burg

Sachsen-Anhalt

SachsenThüringen

Hessen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Baden-Württemberg

Bayern

Saar-land

Bayerische Architektenversorgung

Schleswig-Holstein

Ham-burg

Bremen

Nieder-sachsen

Mecklenburg-Vorpommern

Berlin

Branden-burg

Sachsen-Anhalt

SachsenThüringen

Hessen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Baden-Württemberg

Bayern

Saar-land

Schleswig-Holstein

Ham-burg

Bremen

Nieder-sachsen

Mecklenburg-Vorpommern

Berlin

Branden-burg

Sachsen-Anhalt

SachsenThüringen

Hessen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Baden-Württemberg

Bayern

Saar-land

Bayerische Ärzteversorgung

Schleswig-Holstein

Ham-burg

Bremen

Nieder-sachsen

Mecklenburg-Vorpommern

Berlin

Sachsen-Anhalt

SachsenThüringen

Hessen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Baden-Württemberg

Bayern

Saar-land

Branden-burg

Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgungversor

gung

Versorgungsanstalten der dt. Bühnen und Kulturorchester; der

bevollm. Bezirksschornsteinfeger; der Kaminkehrergesellen mit

Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks

Schleswig-Holstein

Ham-burg

Nieder-sachsen

Mecklenburg-Vorpommern

Branden-burg

Sachsen-Anhalt

SachsenThüringen

Hessen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Baden-Württemberg

Bayern

Saar-land

Bremen

Berlin

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4. Die BRAStV im Verbund der BVK

20Informationsveranstaltung am 8. Juli

2013

Die BVK - größte öffentlich-rechtliche Versorgungsgruppe Deutschlands

über 100 Jahre Erfahrung auf dem Versicherungssektor seit nunmehr 90 Jahren Erfahrung im Bereich „Berufsständische

Versorgung“ jeder 5. Haushalt in Bayern ist Mitglied 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 12 Versorgungseinrichtungen unter einem Dach 55 Milliarden € Kapitalanlagevolumen

Page 21: Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Informationsveranstaltung für die Patentanwälte mit Kanzleisitz in Nordrhein- Westfalen am Stichtag

4. Die BRAStV im Verbund der BVK Zur Größenordnung …

21Informationsveranstaltung am 8. Juli

2013

2011 2012

Aktiv Versicherte 1.589.344 1.614.936 +1,6%

Versorgungsempfänger 319.062 327.080 +2,5%

Beiträge p.a. in Mio. € 3.902 4.000 +2,5%

Leistungen p.a. in Mio. € 2.563 2.654 +3,6%

Kapitalanlagen in Mio. € 51.678 55.404 +7,2%

Mitarbeiter mit Bezügen 1.141 1.162

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4. Die BRAStV im Verbund der BVK

Zur Größenordnung … Lebensversicherungen (nach Beiträgen)

22Informationsveranstaltung am 8. Juli

2013

Rang Name Beiträge in Mio. € Rang Name Beiträge

in Mio. €

1 Allianz Leben 14.828,8 16 ZkdbG 1.537,3

2 R+V Leben AG 4.457,3 16 Iduna 1.453,9

3 AachenMünchener Leben 4.453,4 17 Provinzial NordWest 1.410,4

4 Generali Leben 4.051,9 18 Deutsche Beamten Leben 1.302,6

5 Bayerische Versorgungskammer 3.869,4 19 Swiss Life 1.293,9

5 Zurich Deutscher Herold 3.807,7 20 Volkswohl Bund 1.234,7

6 Ergo Leben 3.363,2 21 Provinzial Rheinland 1.229,4

7 Debeka VVaG 3.287,9 22 Victoria Leben 1.102,5

8 HDI-Gerling Leben 2.290,3 23 Gothaer Leben 1.096,8

9 Nürnberger Leben 2.260,0 24 neue leben 1.044,9

10 AXA Leben 2.173,2 25 BÄV 1.015,8

11 Bayern-Versicherung 2.155,5 25 Ergo Direkt Leben 960,7

12 Württembergische Leben 2.118,9 26 WWK Leben 947,2

13 CosmosDirekt 1.732,2 27 Hannoversche Leben 898,9

14 SV SparkassenVersicherung 1.637,3 28 Targo Leben 862,0

15 Alte Leipziger Leben 1.590,4 29 Standard Life 821,3

Quelle: ZfV 16/2012 Stand 31.12.2011 30 PB Leben 759,3

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23Informationsveranstaltung am 8. Juli

2013

4. Die BRAStV im Verbund der BVK

Kompetente und professionelle Betreuung durch Spezialisten

... in folgenden Funktionsbereichen:

Informationsverarbeitung rd. 170Kapitalanlagen rd. 130Marketing und Öffentlichkeitsarbeit rd. 10Mathematik rd. 20Rechnungswesen und Controlling rd. 70Rechtsangelegenheiten rd. 70Vollzug des Versorgungswesens rd. 350

gesamt rd. 820

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24Informationsveranstaltung am 8. Juli

2013

4. Die BRAStV im Verbund der BVK

Bayerische Versorgungskammer

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Bereich Ärzteversorgung

Bereich Berufsständische Versorgung und betriebliche Altersversorgung

Bereich Kommunale Versorgung

Bereich Datenverarbeitung

Bereich Service, Interne Revision, Vorstandsreferat, Unternehmenskommunikation

Bereich Mathematik

Bereich Kapitalanlagen

Vorstand

Page 25: Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Informationsveranstaltung für die Patentanwälte mit Kanzleisitz in Nordrhein- Westfalen am Stichtag

4. Die BRAStV im Verbund der BVK

25Informationsveranstaltung am 8. Juli

2013

Wie funktioniert die Kapitalanlage?

Anlageziel:• Erzielung einer möglichst hohen, stetigen Rendite (Nettoverzinsung)

bei größtmöglicher Sicherheit (bilanzielle Reserven dürfen nur mit einer kleineren Wahrscheinlichkeit verbraucht werden)

• Sicherheit geht vor Rendite

Anlagephilosophie:• Diversifizierung der Kapitalanlagen mindert das Risiko

Entscheidungskompetenz:• rechtlicher Rahmen (VersoG, VAG)• strategische Planung (Verwaltungsrat)• taktische Umsetzung (Geschäftsführung)

Page 26: Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Informationsveranstaltung für die Patentanwälte mit Kanzleisitz in Nordrhein- Westfalen am Stichtag

4. Die BRAStV im Verbund der BVK

Wie funktioniert die Kapitalanlage?

Informationsveranstaltung am 8. Juli 2013

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Page 27: Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Informationsveranstaltung für die Patentanwälte mit Kanzleisitz in Nordrhein- Westfalen am Stichtag

Macro-Allocation Micro-Allocation – Masterfonds 5,1 Mrd. € per 12/12

4. Die BRAStV im Verbund der BVKVermögensaufteilung der BRAStV

27Informationsveranstaltung am 8. Juli

2013

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4. Die BRAStV im Verbund der BVK

28Informationsveranstaltung am 8. Juli

2013

… ausgezeichnete Kapitalanlage

Innovatives Masterfondskonzept Modernstes Risikocontrolling Breite Risikostreuung Verpflichtung auf die Kriterien nachhaltiger Kapitalanlage Mehrfach international prämiert

Best Pension Fund in Germany 2004Themed Award – Hedge Fund Investement 2005Best Pension Fund in Germany 2006Best Commodities Investement 2007Best use of Fixed Income 2009Best core investment 2009 (Immobilien)Best use of ESG/Corporate Governance (2011)

An investor initiative in partnership with UNEP FI and the UN Global Compact

Bester Investor alternative Asset-Klassen (2011)Bester Immobilieninvestor (2013)Bester Investor alternative Asset-Klassen (2013)

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5. Vom Beitrag zur Leistung

29Informationsveranstaltung am 8. Juli

2013

Finanzierungsverfahren

Finanzierung im „reinen Anwartschaftsdeckungsverfahren“, d.h.

Kapitaldeckung statt Umlageverfahren individuelle Vorsorgebausteine keine Generationenabhängigkeit trotzdem aber Solidarität (solidarisches Pflichtsystem in der 1. Säule!)

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5. Vom Beitrag zur Leistung

30Informationsveranstaltung am 8. Juli

2013

Verrentung ( = rentenrechtliche Bewertung der eingezahlten Beiträge)

altersabhängige Verrentungssätze (Tabelle 1 der Satzung)

maßgebliche Faktoren für die Festlegung der Verrentungssätze:

• Rechnungszins

• Sterbewahrscheinlichkeiten (nach Alter und Geburtsjahrgang)

• Verheiratungswahrscheinlichkeiten

• Invalidisierungswahrscheinlichkeiten

• Todesfallwahrscheinlichkeiten

• Verwaltungskosten

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5. Vom Beitrag zur Leistung

31Informationsveranstaltung am 8. Juli

2013

Systematik

Beitrag • Pflichtbeiträge

• Freiwillige Mehrzahlungen

Verrentung

• entsprechend dem Jahr der Einzahlung und dem Alter des Mitgliedes (je länger das Geld im Versorgungswerk „arbeiten“ kann, desto höher ist die Verrentung)

• Verrentungssatz ergibt sich aus der versicherungsmathematischen Kalkulation unter Zugrundelegung des Rechnungszinses und der Biometrie-Annahmen

Anwartschaft • Überschussbeteiligung in Form von Anwartschaftsdynamisierung, je nach wirtschaftlicher Situation

Leistungen• errechnetes Ruhegeld (aus der Summe der erworbenen

Anwartschaften incl. etwaiger Dynamisierungen)• Dynamisierung des Ruhegelds, je nach wirtschaftlicher Situation

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Wann entsteht ein Überschuss? Wenn die Erträge höher sind, als für die Finanzierung der zugesagten Leistungen erforderlich

Wohin fließt der Überschuss?

Sicherheits-reserven

Dynami-sierung

Überschuss

Anteils-eigner

5. Vom Beitrag zur Leistung

Informationsveranstaltung am 8. Juli 2013

Page 33: Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Informationsveranstaltung für die Patentanwälte mit Kanzleisitz in Nordrhein- Westfalen am Stichtag

5. Vom Beitrag zur Leistung

33Informationsveranstaltung am 8. Juli

2013

Individuelle Beiträge - Pflichtbeiträge

Beitragspflicht während der Dauer der Mitgliedschaft grundsätzlich am Berufseinkommen orientierte Beiträge;

Beitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze entsprechen jeweils den Werten der gesetzlichen Rentenversicherung (derzeit: 18,9%, aus bis zu 5.800 € monatlich, Höchstbeitrag 1.096,20 € monatlich; das Berufseinkommen ist mitzuteilen und nachzuweisen!)

Grundbeitrag auch ohne Berufseinkommen (derzeit 219,20 € monatlich)

Beitragsermäßigung bzw. –freistellung in bestimmten Fällen (Grundbeitrag – derzeit 219,20 € – für Selbständige in den ersten 4 Jahren; Mindestbeitrag - derzeit 137,00 € – für die in der gRV Versicherten mit Zusatzversorgung; halber Mindestbeitrag – derzeit 68,50 € – in Sonderfällen, z.B. Beamte; Freistellung bei Kinderbetreuung für max. 3 Jahre)

Page 34: Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Informationsveranstaltung für die Patentanwälte mit Kanzleisitz in Nordrhein- Westfalen am Stichtag

5. Vom Beitrag zur Leistung

34Informationsveranstaltung am 8. Juli

2013

Individuelle Beiträge - Freiwillige Mehrzahlungen

können über den Pflichtbeitrag hinaus bis zur Einzahlungshöchstgrenze des laufenden Jahres (32.886,00 € in 2013) geleistet werden

dienen dem weiteren Ausbau der Versorgung

können regelmäßig oder sporadisch entrichtet werden

werden wie Pflichtbeiträge verrentet

Page 35: Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Informationsveranstaltung für die Patentanwälte mit Kanzleisitz in Nordrhein- Westfalen am Stichtag

5. Vom Beitrag zur Leistung

35Informationsveranstaltung am 8. Juli

2013

Leistungen - Überblick

Versichertenrente:• Altersruhegeld (ab Alter 67; Stufenregelung für die Jahrgänge vor 1969;

ab Alter 65 für die Jahrgänge vor 1952!)• vorgezogenes Altersruhegeld (frühestens ab Alter 62)• Aufschub des Altersruhegeldes (längstens bis Alter 70)• Rente wegen Berufsunfähigkeit (im Patentanwaltsberuf)

Hinterbliebenenrente:• Witwen-, Witwerrente, Rente für hinterbliebene Lebenspartner (60%)• Halb- und Vollwaisenrente (10% bzw. 20%)• keine Anrechnung eigener Einkünfte

Rentenhöhe:altersabhängige Verrentung, d.h.„Je höher der Beitrag, je früher die Einzahlung, desto höher die Rente“

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5. Vom Beitrag zur Leistung

36Informationsveranstaltung am 8. Juli

2013

Leistungen – Berechnungsbeispiel „Altersruhegeld“

(Beispiel für Jahrgänge ab 1969!)

Ermittlung des zutreffenden Bewertungsprozentsatzes aus der Tabelle

Alter bei Einzahlung ermittelnFormel „Kalenderjahr der Einzahlung minus Geburtsjahr“: 2013 – 1973 = 40

dem Alter 40 zugeordneter Bewertungsprozentsatz aus der Tabelle 1: 8,7%

Berechnung der Anwartschaft

10.000 € gezahlt mit “Alter 40” ergeben somit eine jährliche Anwartschaft von

(10.000 x 0,087 =) 870 € bzw. 72,50 € monatlichbezogen auf das Altersruhegeld mit Alter 67

Page 37: Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Informationsveranstaltung für die Patentanwälte mit Kanzleisitz in Nordrhein- Westfalen am Stichtag

5. Vom Beitrag zur Leistung

37Informationsveranstaltung am 8. Juli

2013

Leistungen – Berufsunfähigkeitsrente

Definition BUBerufsunfähig ist ein Mitglied, das infolge von Krankheit oder anderen Gebrechen oder von Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte außerstande ist, eine Erwerbstätigkeit im mitgliedschaftsbegründenden Beruf auszuüben.

keine Wartezeit keine Gesundheitsprüfung bei Mitgliedschaftsbeginn fiktive Beitragszurechnung bei Berufsunfähigkeitsruhegeld

Die Leistung setzt sich zusammen aus dem, durch eigene Einzahlungen erworbenen „Stammrecht“ und einem „Zuschlag“ aus fiktiver Beitragszurechnung. Dieser Zuschlag wird jedoch gekürzt, wenn der Zugang zum Versorgungswerk nach Vollendung des 30. Lebensjahres erfolgt. Deshalb:Je früher man mit dem Aufbau der Versorgung beginnt, umso besser!

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38Informationsveranstaltung am 8. Juli

2013

Verteilung der Beitragszahlung auf die Leistungsarten

Berufsunfähigkeitsabsicherung (4,9 %)

Altersversorgung (78,7 %)

Sterbegeld (0,2 %)

Betreuung und Verwaltung incl. Kapitalanlage (5,0 % - kalkuliert!)

Hinterbliebenen-versorgung (11,2 %)

Witwen/WitwerLPartG-PartnerHalbwaisenVollwaisen

5. Vom Beitrag zur Leistung

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5. Vom Beitrag zur Leistung

Informationsveranstaltung am 8. Juli 2013

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Entwicklung des Kapitalstockes für die Altersrentebei einem Beitrag von 1.000 € im Alter 33

Alter

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6. Sonderregelungen für den „Übernahmebestand“

40Informationsveranstaltung am 8. Juli

2013

Definition „Übernahmebestand“ – Abgrenzung vom Neuzugang

Stichtag: 1. Juni 2013Inkrafttreten des Staatsvertrag zwischen NRW und BY

Mitgliedschaft in der Patentanwaltskammer/Kanzleisitz in NRW

vor dem 1. Juni 2013: ÜbernahmebestandSonderregelungen gelten!

am 1. Juni 2013 oder danach: Neuzugangkeine Sonderregelungen

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6. Sonderregelungen für den „Übernahmebestand“

41Informationsveranstaltung am 8. Juli

2013

Sonderrechte Mitgliedschaft

Der Übernahmebestand ist grundsätzlich von der Mitgliedschaft ausgenommen.

Unter-60-Jährige (Geburtstag nach dem 1. Juni 1953) können die Mitgliedschaft (= Pflichtmitgliedschaft) beantragen.

Wird der Antrag gestellt, dann beginnt die Pflichtmitgliedschaft rückwirkend zum 1. Juni 2013 – es ist kein anderer Termin wählbar!

Der Antrag muss bis spätestens 31. Mai 2014 gestellt werden – Ausschlussfrist!

Die Entscheidung ist unwiderruflich! Wichtig: Es darf keine Berufsunfähigkeit am 1. Juni 2013 bestehen.

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6. Sonderregelungen für den „Übernahmebestand“

42Informationsveranstaltung am 8. Juli

2013

Sonderrechte Beitrag

Auf Antrag:

Grundbeitrag in Höhe von 219,20 € monatlich in 2013

Wird kein Antrag gestellt, so wird der satzungsgemäße Beitrag = Regelbeitrag (1.096,20 € monatlich in 2013) ermittelt und festgesetzt.

Wichtig:

Der Antrag ist bis spätestens 31. Mai 2014 zu stellen, damit der Grundbeitrag ab Mitgliedschaftsbeginn, d.h. ab dem 1. Juni 2013 entrichtet werden kann (ansonsten: Grundbeitrag erst ab Eingang des Antrags beim Versorgungswerk!).

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6. Sonderregelungen für den „Übernahmebestand“

43Informationsveranstaltung am 8. Juli

2013

Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung (gRV)

Eine Befreiung von der gRV zu Gunsten der BRAStV ist grundsätzlich möglich – die BRAStV ist Ersatzeinrichtung!

Zuständig für die Überprüfung der Befreiungsvoraussetzungen im Einzelnen und für die Erteilung der Befreiung ist allein die gRV.

Der Antrag wird über das Versorgungswerk gestellt – ein Formular liegt bei Ihren Unterlagen bzw. ist beim Versorgungswerk erhältlich.

Antragsfrist 3 Monate für Befreiung ab 1. Juni 2013:

Der Antrag muss bis spätestens 31. August 2013 gestellt werden, wenn die Befreiung ab dem 1. Juni 2013 gelten soll (sonst Befreiung erst ab Antragseingang!).

Die Befreiung wird jeweils nur für die konkrete Tätigkeit erteilt – bei Wechsel ist ein neuer Antrag zu stellen.

Beratung durch gRV, falls dort Versicherungszeiten bestehen!

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6. Sonderregelungen für den „Übernahmebestand“

44Informationsveranstaltung am 8. Juli

2013

Zur Erläuterung der Ihnen zugesandten Hochrechnung

Regelaltersgrenze und frühestmöglicher Beginn des Altersruhegelds sind individuell für Ihr Geburtsdatum ermittelt.

Es ist unterstellt, dass Sie ab dem 1. Juni 2013 monatlich den Höchstbeitrag eingezahlt haben.

Der Betrag der Regelaltersrente ist individuell für Ihr Geburtsdatum ermittelt.

Ausgewiesen ist der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente, der sich zum 1. Juli 2014 ergibt.

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45Informationsveranstaltung am 8. Juli

2013

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!