6
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, verehrte Reisegäste der Volksbank Raiffeisenbank Dachau eG, seit vielen Jahren streben wir die Genusswelt Frankreichs als Reiseziel an. Umso mehr freuen wir uns, dass wir Ihnen nun eine wunderbare Bankgruppenreise in die Champagne anbieten können. „Leben wie Gott in Frankreich“ ist ein geflügeltes Wort, das wir für unsere Reisegäste auf dieser Fahrt verwirklichen. Gemeinsam spüren wir dem vielgerühmten lässigen und gleichzeitig genussvollen Lebensstil der Franzosen nach. Ÿ Bei kleinen Boutique-Winzern großartige Champagner degustieren Ÿ Die gotische Kathedrale von Reims bewundern Ÿ Durch die imposanten Keller von Moët & Chandon wandeln Ÿ Im Schloss der Winzerfamilie französische Köstlichkeiten genießen Die Höhepunkte unserer Genuss- & Kulturreise Ÿ Malerische Ausblicke auf das Marne-Tal einfangen Ÿ Mit dem Schiff auf der Marne schippern Ÿ Mit Chefkoch Eric Geoffroy ein Menü kreieren Ÿ Durch die verschlungenen Buchen von Verzy wandern Dass dieses prickelnde Getränk unsere Sinne durchaus beleben kann wissen wir, dass die Champagne jedoch auch so viel Sehenswertes sowohl im kulturellen, geschichtlichen wie auch landschaftlichen Sinne hat geht bei so viel guter Laune fast unter. Auf dieser Genussreise entdecken wir den Zauber dieser Gegend entlang der „Route du Champagne“, schippern auf der Marne entlang und fühlen die Sonnenstrahlen, die die Trauben reifen lassen. Wir schreiten mit den Winzern durch ihre gefüllten Keller und erkunden die geschichtsträchtige Stadt Reims und viele malerische Winzerdörfer. Und immer wieder genießen wir das tanzende Perlenspiel in traumhaft schöner Kulisse. Champagne – Lebensgenuss pur Die Champagne ist berühmt für den Champagner, der seit dem 17. Jahrhundert in der heutigen Form gekeltert wird – Weinbau gibt es hier schon seit der Römerzeit. Nur Schaumwein aus der Champagne darf dem Champagnerparagraphen entsprechend Champagner genannt werden. Alles andere ist Crémant, Cava, Spumante oder Sekt. Die Gegend, die kleiner ist als das Bundesland Bremen, produziert 300 Millionen Flaschen pro Jahr und setzt damit knapp fünf Milliarden Euro um. Ein Hektar Land kostet bis zu fünf Millionen Euro. „Wir bringen den Champagner nach Paris!“ Damit warb Mercier für die Weltausstellung 1889 und ließ ganze Häuser abreißen, um dem größten Fass der Welt den Weg nach Paris frei zu machen. Die Champagne ist eine Landschaft und historische Provinz im nordöstlichen Frankreich. Bis 2015 gehörte sie zur politischen Region Champagne-Ardenne und heute ist sie ein Teil der Region Grand Est. Sie grenzt im Westen an die Regionen Hauts-de-France und Île-de-France, sowie im Süden an Bourgogne-Franche-Comté. 5-tägige Genuss- und Kulturreise durch die Champagne im Oktober 2020 DIE CHAMPAGNE MIT PRICKELNDEM GENUSS ERLEBEN! Wir freuen uns auf eine herrliche Reise mit Ihnen! Martin Richter Michaela Steiner

DIE CHAMPAGNE MIT PRICKELNDEM GENUSS ERLEBEN! Champ… · Wussten Sie, schon Madame Pompadour, die Mätresse von Ludwig XV, bestellte hier jeden Sommer etliche Flaschen Champagner

  • Upload
    others

  • View
    1

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: DIE CHAMPAGNE MIT PRICKELNDEM GENUSS ERLEBEN! Champ… · Wussten Sie, schon Madame Pompadour, die Mätresse von Ludwig XV, bestellte hier jeden Sommer etliche Flaschen Champagner

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, verehrte Reisegäste der Volksbank Raiffeisenbank Dachau eG,

seit vielen Jahren streben wir die Genusswelt Frankreichs als Reiseziel an. Umso mehr freuen wir uns, dass wir Ihnen nun eine wunderbare Bankgruppenreise in die Champagne anbieten können. „Leben wie Gott in Frankreich“ ist ein geflügeltes Wort, das wir für unsere Reisegäste auf dieser Fahrt verwirklichen. Gemeinsam spüren wir dem vielgerühmten lässigen und gleichzeitig genussvollen Lebensstil der Franzosen nach.

Ÿ Bei kleinen Boutique-Winzern großartige Champagner degustieren

Ÿ Die gotische Kathedrale von Reims bewundern

Ÿ Durch die imposanten Keller von Moët & Chandon wandeln

Ÿ Im Schloss der Winzerfamilie französische Köstlichkeiten genießen

Die Höhepunkte unserer Genuss- & Kulturreise

Ÿ Malerische Ausblicke auf das Marne-Tal einfangen

Ÿ Mit dem Schiff auf der Marne schippern

Ÿ Mit Chefkoch Eric Geoffroy ein Menü kreieren

Ÿ Durch die verschlungenen Buchen von Verzy wandern

Dass dieses prickelnde Getränk unsere Sinne durchaus beleben kann wissen wir, dass die Champagne jedoch auch so viel Sehenswertes sowohl im kulturellen, geschichtlichen wie auch landschaftlichen Sinne hat geht bei so viel guter Laune fast unter. Auf dieser Genussreise entdecken wir den Zauber dieser Gegend entlang der „Route du Champagne“, schippern auf der Marne entlang und fühlen die Sonnenstrahlen, die die Trauben reifen lassen. Wir schreiten mit den Winzern durch ihre gefüllten Keller und erkunden die geschichtsträchtige Stadt Reims und viele malerische Winzerdörfer. Und immer wieder genießen wir das tanzende Perlenspiel in traumhaft schöner Kulisse.

Champagne – Lebensgenuss pur

Die Champagne ist berühmt für den Champagner, der seit dem 17. Jahrhundert in der heutigen Form gekeltert wird – Weinbau gibt es hier schon seit der Römerzeit. Nur Schaumwein aus der Champagne darf dem Champagnerparagraphen entsprechend Champagner genannt werden. Alles andere ist Crémant, Cava, Spumante oder Sekt.

Die Gegend, die kleiner ist als das Bundesland Bremen, produziert 300 Millionen Flaschen pro Jahr und setzt damit knapp fünf Milliarden Euro um. Ein Hektar Land kostet bis zu fünf Millionen Euro. „Wir bringen den Champagner nach Paris!“ Damit warb Mercier für die Weltausstellung 1889 und ließ ganze Häuser abreißen, um dem größten Fass der Welt den Weg nach Paris frei zu machen.

Die Champagne ist eine Landschaft und historische Provinz im nordöstlichen Frankreich. Bis 2015 gehörte sie zur politischen Region Champagne-Ardenne und heute ist sie ein Teil der Region Grand Est. Sie grenzt im Westen an die Regionen Hauts-de-France und Île-de-France, sowie im Süden an Bourgogne-Franche-Comté.

5-tägige Genuss- und Kulturreise durch die Champagne im Oktober 2020

DIE CHAMPAGNE MIT PRICKELNDEM GENUSS ERLEBEN!

Wir freuen uns auf eine herrliche Reise mit Ihnen!

Martin Richter Michaela Steiner

Page 2: DIE CHAMPAGNE MIT PRICKELNDEM GENUSS ERLEBEN! Champ… · Wussten Sie, schon Madame Pompadour, die Mätresse von Ludwig XV, bestellte hier jeden Sommer etliche Flaschen Champagner

Am frühen Morgen fahren wir von Dachau mit der S-Bahn zum Münchner Hauptbahnhof und steigen in den TGV-Zug nach Frankreich ein. Wir machen es uns gemütlich, denn erst in Paris heißt es für uns Umsteigen nach Reims.

Bevor wir in die Kunst und Geschichte der Stadt eintauchen, stimmen wir uns mit einem Glas Champagner auf unsere prickelnden Tage in der Champagne ein. Das prachtvolle Meisterwerk gotischer Kunst, die Kathedrale Notre-Dame, zieht uns in ihren Bann. Jahrhundertelang wurden die französischen Könige hier gekrönt. Wir nähern uns der prunkvollen Westfassade und tauchen in den licht-durchfluteten Innenraum ein. Wie lassen sich mittelalterliche und moderne Kunst vereinen? Die Glasfenster Chagalls und des deutschen Beuys-Schülers Imi Knoebel geben die Antwort. Wir spazieren weiter zum Palais du Tau und zur romanischen Basilika Saint-Remi. Zwischendurch eine süße Verführung: Wir kosten im Maison Fossier die feinen Biscuit Rose de Reims. Am Abend ist der Tisch in einer netten Brasserie für uns gedeckt. Wir speisen köstlich, bon appétit!

Am Bahnhof von Reims empfängt uns am frühen Nachmittag unsere Reiseleiterin mit einem herzlichen „Bienvenue au Champagne“. Gemeinsam laufen wir zu unserem Hotel, wir wohnen mitten in der Stadt. Zimmer bezogen, wir ziehen los und erkunden Reims!

1.Tag: In die prickelnde Champagne fahren

Wir steigen in die Geheimnisse des Champagners ein! Auf unserem Weg durch den Naturpark Montage des Reims schmiegen sich links und rechts die kostbaren Champagner-Weinberge in die sanft hügelige Landschaft. Unser erstes Ziel, die „Wiege des Champagners“, Hautvillers. Hier soll Dom Perignon, der große Kellermeister aus der

2.Tag: In die weltberühmte Champagner-Methode eintauchen

REISEVERLAUF

Nach einem genüsslichen Frühstück bewundern wir auf der Route de Champagne die hübschen blumengeschmückten Winzerdörfer entlang der Weinberge. Zweifellos wohnt hier

3.Tag: Bei verborgenen Winzern genussvolle Stunden verbringen

Bildquellen: Hotel de la Paix, pixabay, Moet&Chandon

Unser Hotel De La Paix **** in ReimsDas Designhotel Best Western Hôtel De La Paix liegt im Herzen von Reims, nur wenige Gehminuten von der Kathedrale und zahlreichen Geschäften entfernt.

Freuen Sie sich auf einen Innenpool und ein Hamam. Die Sonnenterrasse mit Bar lädt zum Verweilen ein. Das hoteleigene Restaurant „Café de la Paix“ serviert Fischspezialitäten sowie saisonale Menüs.

Das Hotel ist eine Kombination aus Tradition und Modernität. Die im modernen Stil eingerichteten Zimmer laden zum Wohlfühlen ein und sind mit Kaffee- und Teezubehör, Klimaanlage, Minibar, Safe, Flachbild-TV und kostenlosem WLAN ausgestattet.

Benediktinerabtei, der Legende nach die ersten Perlen in den Champagner "gezaubert" haben. Der Ausblick auf das Marne-Tal ist großartig!

In dieser zauberhaften Region heißt uns Charlotte auf ihrem familiengeführten Château um die Mittagszeit herzlich willkommen. Beim Spaziergang durch das historische Anwesen erzählt uns die Besitzerin, dass die Winzer der neuen Generation ihre wertvollen Trauben nicht mehr an die großen Marken abliefern. Sie keltern mit viel Leidenschaft ihre eigenen Schaumweine, von der Rebe bis zur Flöte. Bei köstlichen Leckereien und prickelndem Champagner genießen wir in diesem Ambiente eine schöne Zeit.

Im Hause Moët & Chandon erwartet man uns. Wir steigen hinab in die kilometerlangen, in Kreideboden geschürften Galerien, in denen Millionen von Champagnerflaschen lagern. Wussten Sie, schon Madame Pompadour, die Mätresse von Ludwig XV, bestellte hier jeden Sommer etliche Flaschen Champagner. Im eleganten Salon stoßen wir mit Moët auf einen schönen Tag an. Ganz nach Belieben lassen wir den Abend in Reims ausklingen.

Den Nachmittag widmen wir Epernay, der Hauptstadt des Champagners, wo seit Jahrhunderten jeder nur mögliche Quadratmeter für Reben genutzt wird. Wir flanieren über die prachtvolle Avenue de Champagne, auf der sich die Firmensitze aller prestigeträchtigen Champagner-Häuser befinden. Die Fassaden der Palais repräsentieren die unterschiedlichsten Baustile.

Page 3: DIE CHAMPAGNE MIT PRICKELNDEM GENUSS ERLEBEN! Champ… · Wussten Sie, schon Madame Pompadour, die Mätresse von Ludwig XV, bestellte hier jeden Sommer etliche Flaschen Champagner

Unser ReiseveranstalterUnser Anspruch - Persönlichkeit auf ReisenMONDIUS verleiht dem Reisen mehr persönlichen Charakter und lässt den Gast am alltäglichen Leben des Reiselandes teilhaben. Nicht pauschal und allgemein, sondern auf eine ganz persönliche Art. Denn wir verbinden die Werte unserer Gäste mit den Werten der Urlaubsländer. Dies gelingt uns durch Reisen, die speziell auf Ihre Vorlieben zugeschnitten sind – und Ihnen zeigen, wie sich Ihre Interessen und Vorlieben auch in einem anderen Land erleben lassen.

Wer sind wir

Wir – das sind erfahrene Reiseprofis, die ihrer Begeisterung für das Reisen einen eigenen Ausdruck geben.

Wir wünschen Ihnen eine Reise mit vielen fröhlichen Stunden, schönen Augenblicken und netten Begegnungen an die Sie sich noch lange erinnern mögen.

Um Reisen persönlich zu gestalten, ist Persönlichkeit nötig:

Ihre Anja Fehler, Geschäftsführung

Persönlichkeit auf ReisenPersönlichkeit auf Reisen

Am Nachmittag erkunden wir das Anbaugebiet Côte des Blancs, dessen Hänge fast ausschließlich mit der weißen Rebsorte Chardonnay bepflanzt sind. Die hübschen, an die Hügel gebauten Dörfer warten mit reichlich Blumen-schmuck auf. Oger hat für seine Blütenpracht den Ehrentitel „schönstes Dorf Frankreichs“ verliehen bekommen. Hier im Herzen der Côte des Blancs freut sich ein Spitzenproduzent über unseren Besuch. Quentin, der junge dynamische Besitzer verrät uns auf dem Rundgang über das Landgut, dass sie zu den Glücklichen gehören, da ihnen ausschließlich Reben auf dem renommiertesten Terroir der Champagne gehören. Zusammen kosten wir seinen Blanc de Blancs Champagner. Gibt es einen persönlichen Favoriten am heutigen Tag? Nach einem genussvollen Tag kehren wir am Abend nach Reims zurück.

Im uralten Winzerdorf Verzy spazieren wir durch den Buchenwald „Faux de Verzy“. Mehr als 1000 Süntel-Buchen mit gedrehtem Stamm und Kronen, die wie Schirme auseinandergehen, präsentieren sich auf unserem Rundwanderweg.

die Seele der Champagne, oder doch eher in den roman-ischen Kirchen des Tardenois?

Anschließend sind wir bei der Winzerfamilie Pernet zu Gast. Aus 6 ha Grand-Cru-Weinbergen produziert die Familie großartige Champagner mit einzigartigem Stil, starker Persönlichkeit und großer Mineralität. Beim Verkosten kommen wir ins Schwelgen, zusammen mit kulinarischen Genüssen aus der Region ist es ein wahrer Gaumenschmaus. Wir fühlen uns wie Gott in Frankreich!

Weitere Informationen bei: Mondius Travel GmbH, Bahnhofstraße 38, 82152 Planegg Ansprechperson: Anja Fehler, Tel. 089-4576 9991, E-Mail [email protected]

Die verbleibenden morgendlichen Stunden bis zur Abfahrt gehören uns. Gemütlich frühstücken, ein paar Bahnen im Hallenbad ziehen oder durch Reims Einkaufsstraßen bummeln.

Am frühen Nachmittag laufen wir gemeinsam zum Bahnhof von Reims und steigen in unseren TGV-Zug nach München ein. Wir nehmen unvergessliche Augenblicke mit nach Hause, die uns die Zeit bis zu unseren nächsten Genussreise mit der Volksbank Raiffeisenbank Dachau kurzweilig erscheinen lassen.

5.Tag: Von Reims Abschied nehmen

Unser Zug

TGV (train à grande vitesse) ist der Hochgeschwindigkeitszug der franz-ösischen Staatsbahn SNCF. Der TGV-Zug befördert Passagiere in Zügen mit mehr als 300 km/h durch Frankreich und hat sich zu einem der beliebtesten Verkehrsmittel für das Reisen im Land entwickelt. Mit rund 50 Hochgeschwindigkeitsstrecken bringt Sie der TGV durch Frankreich und in Nachbarländer Belgien, Deutschland und Spanien.

Highlight des Abends: Chefkoch Eric Geoffroy erwartet uns am Fuße der Kathedrale in seinem Refugium. In geselliger Runde kreieren wir mit ihm unser Menü. Wir speisen und genießen mit allen Sinnen!

Leinen los heißt es am Vormittag für uns! Wir schippern auf der Marne durch idyllische Landschaften von Cumières nach Boursault und zurück. Bei köstlichen Canapés und herrlicher Kulisse lassen wir es uns an Bord gut gehen.

Am Nachmittag empfängt man uns im renommierten Champagnerhaus Taittinger. Nachdem wir die würde-vollen Räumlichkeiten und historischen Kellergewölbe der ehemaligen Abtei Saint-Nicaise besichtigt haben, erleben wir die Seele des Hauses Taittinger auch geschmacklich. Ein imposantes Erlebnis!

4.Tag: Vom Wasser die Idylle der Champagne einfangen

TGV 9576 09./23.10. 06:22, München 12:33, Paris

TGV 2733 09./23.10. 12:58, Paris 13:47, Reims

TGV 2730 13./27.10. 14:15, Reims 15:01, Paris

TGV 9577 13./27.10. 15:54, Paris 21:52, München

Zug-Nr. Abfahrt Abfahrszeit,-ort Ankunftszeit,-ort

Page 4: DIE CHAMPAGNE MIT PRICKELNDEM GENUSS ERLEBEN! Champ… · Wussten Sie, schon Madame Pompadour, die Mätresse von Ludwig XV, bestellte hier jeden Sommer etliche Flaschen Champagner

Reiseleistungen

Reisedauer 5 TageReisetermin 9.-13. Okt. 2020 und 23.-27. Okt. 2020 Teilnehmer min. 22 / max. 25 Personen

Anmeldeschluss 17. April 2020

Ÿ 4 Übernachtungen mit Frühstück im Hotel De La Paix****, ReimsŸ Doppelzimmer mit Bad oder Dusche und WC

Im Reisepreis enthaltenŸ Fahrt im TGV in der 2. Klasse von München via Paris nach Reims

und zurückŸ Durchgängig deutschsprechende lokale Reiseleitung

Reisepreis pro Person: Im Doppelzimmer 1.595,- � Einzelzimmerzuschlag 385,- �

Mondius ist berechtigt, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit unvorhersehbar für Mondius nach Vertragsschluss sich die Beförderungskosten erhöhen. Bitte beachten Sie, dass Leistungs-, Programm- und Hoteländerungen vorbehalten sind. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mondius Travel GmbH.

Ÿ Besuch eines Boutique Champagner-Herstellers in der Region Côte des Blancs mit privater Führung und Champagner Degustation

Ÿ Geführter Spaziergang durch Reims mit kleinen VerkostungenBei dieser Reise außerdem enthalten

Ÿ Abendessen in einer Brasserie in Reims (3 Gänge Menü mit Champagner, Wein, Kaffee*)

Ÿ Besuch von Boutique Champagner-Herstellern in der Region Vallée de la Marne und Montagne de Reims mit privater Führung und Mittagessen inkl. Champagner, Mineralwasser, Kaffee *

Ÿ Private Bootsfahrt auf der Marne mit Canapés

Ÿ Besuch von zwei weltberühmten Champagner-Häusern mit Führung und Champagner Degustation

Ÿ Eintrittsgelder lt. Programm

Ÿ Privater Kochkurs mit Abendessen in Reims (2 Gänge Menü mit Wein*)

Ÿ Trinkgelder für den Reiseleiter und Busfahrer

Bei dieser Reise außerdem enthalten (Fortsetzung)

Ÿ Trinkgelder bei den genannten EssenŸ Weitere Getränke & MahlzeitenNicht im Reisepreis enthalten

Ÿ Reiseversicherung

* limitierte Getränke

REISEÜBERSICHT

Unsere Reise auf einen Blick

« Besuch des Champagner-Hauses Moët & Chandon

1. Tag Dachau – Reims « Zugfahrt von Dachau nach Reims

« Geführter Spaziergang durch die Innenstadt von Reims

2. Tag Hautvillers – Vallée de la Marne – Epernay

« Besuch eines Boutique Champagner-Herstellers mit Mittagessen

« Geführter Spaziergang durch Epernay

« Bezug der Zimmer im Hotel De La Paix

« Abendessen in einer Brasserie in Reims

« G eführter Spaziergang durch Hautvillers

« Besuch eines Boutique Champagner-Herstellers

« Kochkurs mit Abendessen in Reims

« Schifffahrt auf der Marne mit Canapés

« B esuch eines Boutique Champagner-Herstellers mit Mittagessen

« Fahrt durch die Côte des Blancs

4. Tag Cumières – Reims

« Besuch des Champagner-Hauses Taittinger

3. Tag Verzy – Montagne de Reims – Côte des Blancs

5. Tag Reims – Dachau

« Zugfahrt von Reims nach Dachau

« S paziergang durch den Buchenwald von Verzy

« Persönliche Zeit in Reims

Page 5: DIE CHAMPAGNE MIT PRICKELNDEM GENUSS ERLEBEN! Champ… · Wussten Sie, schon Madame Pompadour, die Mätresse von Ludwig XV, bestellte hier jeden Sommer etliche Flaschen Champagner

Allgemeine Reisebedingungen Genuss- und Kulturreise Champagne 2020 mit der Volksbank Raiffeisenbank Dachau eG

Tel. 089-45 76 99 90, Fax 089-45 76 99 99

[email protected],

www.mondius.dei

1. Reiseanmeldung

2. Bezahlung

Reisepreiszahlungen dürfen vom Veranstalter vor Reiseende nur dann gefordert werden, wenn dem Kunden ein Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in hervorgehobener Weise ausgehändigt wurde. Mit Übersendung der Reise-bestätigung und des Sicherungsscheins erhält der Kunde die Aufforderung zur Überweisung der An- und Restzahl-ung auf das Konto des Veranstalters. Mit dieser Aufforderung bestimmt der Veranstalter die Fälligkeit von An- und Rest-zahlung. Die Anzahlung beträgt 20 % des Reisepreises und ist in der Regel eine Woche nach Erhalt der Reisebestätigung zur Zahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung ist auf die konkrete Reise berechnet und berücksichtigt die vom Veranstalter zu leistenden Vorauszahlungen. Die Restzahlung ist in der Regel 48 Tage vor Reisebeginn fällig - bei Reisen mit einer Mindest-teilnehmerzahl frühestens dann, wenn der Veranstalter nicht mehr berechtigt ist, die Reise abzusagen. Dabei sind Zahlungen ausschließlich auf das vom Veranstalter bestimmte Konto zu leisten. Gerät der Kunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist der Veranstalter nach fruchtloser Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Reisevertrag zurück zutreten und Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Rücktritts-kosten zu verlangen. Der Veranstalter ist von der Leistungspflicht frei, wenn der fällige Reisepreis nicht spätestens zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt vollständig bezahlt ist, es sei denn, der Kunde hat ein Recht zur Zahlungsverweigerung.

MONDIUS bietet diese Reise als Pauschalreise gemäß §§651a-y BGF sowie Art. 250 EGBGB mit einem Reiseprospekt an, der alle vorvertraglichen Informationen gemäß Art. 250 §3 Nr. 1, 3 5 und 7 EGBGB enthält und zusammen mit den Angaben in der Reisebestätigung bestimmt. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. MONDIUS wird unverzüglich eine Reisebestätigung übermitteln. Mit dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden kommt der Reisevertrag zustande.

Der Veranstalter informiert den Kunden über die jeweils geltenden Bestimmungen für die Einreise in das Urlaubsland. Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Veranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Die vertragliche Haftung von MONDIUS für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit MONDIUS für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. MONDIUS haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammen-hang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Die Haftung des Veranstalters für Sachschäden wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis je Reiseteil-nehmer und Reise beschränkt. Kommt MONDIUS die Stellung eines vertraglichen Luftfahrtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalachara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfracht-führers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen MONDIUS Travel GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen MONDIUS Travel GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

6. Reiseversicherungen

� Die Reisenden können die Pauschalreise innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten auf eine andere Person übertragen.

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung zu den jeweiligen Angeboten (Reise-ausschreibung) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in den Leistungsbeschreibungen (Reiseausschreibung) enthaltenen Angaben sind für MONDIUS bindend. MONDIUS behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Ändernde oder ergänzende Abreden zu den in der Reiseausschreibung beschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit MONDIUS, die aus Beweisgründen schriftlich erfolgen sollte. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, abweich-ende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.

7. Mitwirkungspflicht / Obliegenheiten

bis inkl. 30. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises

Sollte der Kunde trotz größter Sorgfalt, die MONDIUS für die Planung und Durchführung der Reisen aufwendet, dennoch einmal Grund zur Beanstandung haben, stehen ihm die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Im Fall des Auftretens von Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel unverzüglich bei der Vertretung von MONDIUS, die in den Reiseunterlagen bezeichnet ist, anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er von Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn MONDIUS keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde MONDIUS hierfür eine angemes-sene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von MONDIUS verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

9. Beschränkung der Haftung

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertrags-schluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. MONDIUS verpflichtet sich, den Kunden über solche Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Wird für eine Reise die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter bis zum 49. Tag vor vertraglich vereinbartem Reisebeginn die Reise absagen. Die Erklärung, dass die Teilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise deshalb nicht durchgeführt wird, hat dem Kunden spätestens am 49. Tag vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn zuzugehen. Wird die Reise aus diesem Grunde nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Das Rücktrittsrecht des Veranstalters setzt voraus, dass er auf die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung hingewiesen hat.

Bei dieser ilt pro Person:Pauschalreise g

bis inkl. 42. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises

bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung

Macht der Kunde geltend, dass MONDIUS ein geringerer Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart entstanden ist, hat er hierfür den Nachweis zu führen. Richtet sich die Höhe des Pauschalreisepreises nach der Belegungszahl bei der Unterbringung (Doppelzimmer, Appartement, etc.) und tritt einer der mitangemeldeten Reiseteilnehmer vom Reise-vertrag zurück, berechnet sich der Reisepreis für die verblei-benden Teilnehmer entsprechend der reduzierten Belegungszahl neu (z. B. Zuschlag für Einzelzimmer). Umbuchungswünsche (Änderung von Reiseziel, Unterkunft, Beförderungsart u. ä.) stellen ein Angebot des Kunden auf Vertragsänderung dar, das MONDIUS nach Verfügbarkeit und gegen im Einzelfall zu benennenden Kosten annehmen wird.

8. Anmeldung von Ansprüchen

10. Pass-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

MONDIUS empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserück-tritts- bzw. Abbruchkostenversicherung für den Fall, dass der Kunde die Reise wegen Krankheit oder Unfall nicht antreten kann oder abbrechen muss. MONDIUS empfiehlt ferner den Abschluss eines RundumSorglos-Paketes der ERGO Reisever-sicherung AG. Das Versicherungspaket bietet eine Reiserück-trittskosten-Versicherung, eine Soforthilfe-Versicherung sowie eine Reisegepäck-Versicherung. Das Paket kann ebenfalls über MONDIUS abgeschlossen werden. Ein Abschluss der Versicherungen ist nur innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung zulässig.

4. Leistungsänderungen / Mindestteilnehmerzahl

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis, kann statt dessen eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, es sei denn, der Rücktritt ist vom Veran-stalter zu vertreten oder es treten außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförder-ung an den Bestimmungsort verhindern oder erheblich beeinträchtigen. Ansonsten bemisst sich bei einem Rücktritt durch den Kunden die Entschädigung für die getroffenen Reise-vorkehrungen und Aufwendungen für die konkrete Reise wie folgt:

bis inkl. 8. Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises

bis inkl. 1. Tag vor Reisebeginn 95% des Reisepreises

3. Leistungen

am Tag des Reiseantritts oderbei Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises

Für die Bearbeitung einer Stornierung stellt Mondius seine Leistungen pauschal mit 50,00 je Person in Rechnung.

Ansprüche nach § 651i Abs 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde gegenüber dem Veranstalter geltend zu machten. Der Reise-veranstalter weist unter Bezug auf das Gesetz über Verbraucher-streitbeilegung darauf hin, dass er an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung nicht teilnimmt.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Wichtige Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:

� Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

� Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

� Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

� Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

� Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (z. B. Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

� Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

� Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich ge-ändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostener-stattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

� Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

� Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheits-probleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

� Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

� Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestand-teil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. MONDIUS Travel GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, E-Mail: [email protected], Telefon: 0611/533 5859, Schadensregulier-ungsstelle: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, E-Mail: [email protected], Telefon: 0611/533 589) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von MONDIUS Travel GmbH verweigert werden.

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Veranstalter: Mondius Travel GmbH

Bahnhofstraße 38, 82152 Planegg

Page 6: DIE CHAMPAGNE MIT PRICKELNDEM GENUSS ERLEBEN! Champ… · Wussten Sie, schon Madame Pompadour, die Mätresse von Ludwig XV, bestellte hier jeden Sommer etliche Flaschen Champagner

Allgemeine Reisebedingungen Genuss- und Kulturreise Champagne 2020 mit der Volksbank Raiffeisenbank Dachau eG

1. Reiseanmeldung

bis inkl. 8. Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises

Für die Bearbeitung einer Stornierung stellt Mondius seine Leistungen pauschal mit 50,00 je Person in Rechnung.

Bei dieser ilt pro Person:Pauschalreise g

bis inkl. 42. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises

bei Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises

3. Leistungen

bis inkl. 1. Tag vor Reisebeginn 95% des Reisepreises

4. Leistungsänderungen / Mindestteilnehmerzahl

Reisepreiszahlungen dürfen vom Veranstalter vor Reiseende nur dann gefordert werden, wenn dem Kunden ein Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in hervorgehobener Weise ausgehändigt wurde. Mit Übersendung der Reise-bestätigung und des Sicherungsscheins erhält der Kunde die Aufforderung zur Überweisung der An- und Restzahl-ung auf das Konto des Veranstalters. Mit dieser Aufforderung bestimmt der Veranstalter die Fälligkeit von An- und Rest-zahlung. Die Anzahlung beträgt 20 % des Reisepreises und ist in der Regel eine Woche nach Erhalt der Reisebestätigung zur Zahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung ist auf die konkrete Reise berechnet und berücksichtigt die vom Veranstalter zu leistenden Vorauszahlungen. Die Restzahlung ist in der Regel 48 Tage vor Reisebeginn fällig - bei Reisen mit einer Mindest-teilnehmerzahl frühestens dann, wenn der Veranstalter nicht mehr berechtigt ist, die Reise abzusagen. Dabei sind Zahlungen ausschließlich auf das vom Veranstalter bestimmte Konto zu leisten. Gerät der Kunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist der Veranstalter nach fruchtloser Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Reisevertrag zurück zutreten und Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Rücktritts-kosten zu verlangen. Der Veranstalter ist von der Leistungspflicht frei, wenn der fällige Reisepreis nicht spätestens zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt vollständig bezahlt ist, es sei denn, der Kunde hat ein Recht zur Zahlungsverweigerung.

bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung zu den jeweiligen Angeboten (Reise-ausschreibung) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in den Leistungsbeschreibungen (Reiseausschreibung) enthaltenen Angaben sind für MONDIUS bindend. MONDIUS behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Ändernde oder ergänzende Abreden zu den in der Reiseausschreibung beschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit MONDIUS, die aus Beweisgründen schriftlich erfolgen sollte. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, abweich-ende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.

MONDIUS bietet diese Reise als Pauschalreise gemäß §§651a-y BGF sowie Art. 250 EGBGB mit einem Reiseprospekt an, der alle vorvertraglichen Informationen gemäß Art. 250 §3 Nr. 1, 3 5 und 7 EGBGB enthält und zusammen mit den Angaben in der Reisebestätigung bestimmt. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. MONDIUS wird unverzüglich eine Reisebestätigung übermitteln. Mit dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden kommt der Reisevertrag zustande.

bis inkl. 30. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises

2. Bezahlung

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertrags-schluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. MONDIUS verpflichtet sich, den Kunden über solche Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Wird für eine Reise die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter bis zum 49. Tag vor vertraglich vereinbartem Reisebeginn die Reise absagen. Die Erklärung, dass die Teilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise deshalb nicht durchgeführt wird, hat dem Kunden spätestens am 49. Tag vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn zuzugehen. Wird die Reise aus diesem Grunde nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Das Rücktrittsrecht des Veranstalters setzt voraus, dass er auf die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung hingewiesen hat.

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis, kann statt dessen eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, es sei denn, der Rücktritt ist vom Veran-stalter zu vertreten oder es treten außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförder-ung an den Bestimmungsort verhindern oder erheblich beeinträchtigen. Ansonsten bemisst sich bei einem Rücktritt durch den Kunden die Entschädigung für die getroffenen Reise-vorkehrungen und Aufwendungen für die konkrete Reise wie folgt:

am Tag des Reiseantritts oder

Macht der Kunde geltend, dass MONDIUS ein geringerer Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart entstanden ist, hat er hierfür den Nachweis zu führen. Richtet sich die Höhe des Pauschalreisepreises nach der Belegungszahl bei der Unterbringung (Doppelzimmer, Appartement, etc.) und tritt einer der mitangemeldeten Reiseteilnehmer vom Reise-vertrag zurück, berechnet sich der Reisepreis für die verblei-benden Teilnehmer entsprechend der reduzierten Belegungszahl neu (z. B. Zuschlag für Einzelzimmer). Umbuchungswünsche (Änderung von Reiseziel, Unterkunft, Beförderungsart u. ä.) stellen ein Angebot des Kunden auf Vertragsänderung dar, das MONDIUS nach Verfügbarkeit und gegen im Einzelfall zu benennenden Kosten annehmen wird.

Sollte der Kunde trotz größter Sorgfalt, die MONDIUS für die Planung und Durchführung der Reisen aufwendet, dennoch einmal Grund zur Beanstandung haben, stehen ihm die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Im Fall des Auftretens von Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel unverzüglich bei der Vertretung von MONDIUS, die in den Reiseunterlagen bezeichnet ist, anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er von Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn MONDIUS keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde MONDIUS hierfür eine angemes-sene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von MONDIUS verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

Ansprüche nach § 651i Abs 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde gegenüber dem Veranstalter geltend zu machten. Der Reise-veranstalter weist unter Bezug auf das Gesetz über Verbraucher-streitbeilegung darauf hin, dass er an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung nicht teilnimmt.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

6. Reiseversicherungen

7. Mitwirkungspflicht / Obliegenheiten

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen MONDIUS Travel GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen MONDIUS Travel GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

MONDIUS empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserück-tritts- bzw. Abbruchkostenversicherung für den Fall, dass der Kunde die Reise wegen Krankheit oder Unfall nicht antreten kann oder abbrechen muss. MONDIUS empfiehlt ferner den Abschluss eines RundumSorglos-Paketes der ERGO Reisever-sicherung AG. Das Versicherungspaket bietet eine Reiserück-trittskosten-Versicherung, eine Soforthilfe-Versicherung sowie eine Reisegepäck-Versicherung. Das Paket kann ebenfalls über MONDIUS abgeschlossen werden. Ein Abschluss der Versicherungen ist nur innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung zulässig.

9. Beschränkung der Haftung

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Die vertragliche Haftung von MONDIUS für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit MONDIUS für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. MONDIUS haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammen-hang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Die Haftung des Veranstalters für Sachschäden wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis je Reiseteil-nehmer und Reise beschränkt. Kommt MONDIUS die Stellung eines vertraglichen Luftfahrtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalachara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfracht-führers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.

Wichtige Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:

� Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

10. Pass-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

8. Anmeldung von Ansprüchen

Der Veranstalter informiert den Kunden über die jeweils geltenden Bestimmungen für die Einreise in das Urlaubsland. Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Veranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

� Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

� Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (z. B. Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

� Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

Tel. 089-45 76 99 90, Fax 089-45 76 99 99

[email protected],

� Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

� Die Reisenden können die Pauschalreise innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten auf eine andere Person übertragen.

� Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich ge-ändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostener-stattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

� Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheits-probleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

� Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestand-teil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. MONDIUS Travel GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, E-Mail: [email protected], Telefon: 0611/533 5859, Schadensregulier-ungsstelle: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, E-Mail: [email protected], Telefon: 0611/533 589) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von MONDIUS Travel GmbH verweigert werden.

� Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

� Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

Bahnhofstraße 38, 82152 Planegg

Veranstalter: Mondius Travel GmbH

www.mondius.dei

� Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.