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Einzelapartment, EG, 44,49 m² Gesamtfläche, Baujahr 2015, Biogas-BHKW, 41,6 kWh / (m²a), Energieeffizienz- klasse A, NME p.a. 6.802,- Euro Seniorenresidenz Amelinghausen Ich berate Sie gerne: Frank Schoenfeld Leiter Maklerabteilung Theaterstraße 2 30159 Hannover [email protected] www.haus-und-grundeigentum.de DIE CLEVERE ALTERNATIVE. Seniorenresidenz Südbrookmerland Doppelapartment, 1. OG, 59,1 m² Gesamtfläche, Bau- jahr 2010, Gas-ZH, 43 kWh / (m²a), NME p.a. 8.496,- Euro Sie wissen nicht, wie Sie nach einem Immobilienverkauf den Erlös erneut anlegen sollen und verwerfen den Verkaufsgedan- ken wieder? Und das, obwohl zurzeit historische Höchstpreise zu erzielen sind? Investieren Sie in einen lukrativen Wachstumsmarkt. Wir ver- mitteln Ihnen Eigentumswohnungen in modernsten Pflegeein- richtungen. Provisionsfrei und mit größtmöglicher Sicherheit, selbst bei Leerstand. Sie müssen sich um nichts kümmern und erzielen dennoch Renditen von mindestens 5,0%. Ihr Eigentum ist im Grundbuch abgesichert und Sie haben wie bei jeder anderen Immobilie die volle Verfügungsgewalt. Über 40 zufriedene HAUS & GRUNDEIGENTUM-Mitglieder ha- ben sich bereits dafür entschieden.

Die Clevere AlternAtive. - HAUS & GRUNDEIGENTUM … · 2015-12-07 · klasse A, NME p.a. 6.802,- Euro .3 ... Kostenanteil für die 240.000 ... Die erste Schicht ist die wichtigste

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Einzelapartment, EG, 44,49 m² Gesamtfläche, Baujahr 2015, Biogas-BHKW, 41,6 kWh / (m²a), Energieeffizienz-klasse A, NME p.a. 6.802,- Euro

Seniorenresidenz Amelinghausen

Ich berate Sie gerne:

Frank SchoenfeldLeiter Maklerabteilung

Theaterstraße 230159 Hannover

[email protected]

Die Clevere AlternAtive.

Seniorenresidenz Südbrookmerland

Doppelapartment, 1. OG, 59,1 m² Gesamtfläche, Bau-jahr 2010, Gas-ZH, 43 kWh / (m²a), NME p.a. 8.496,- Euro

Sie wissen nicht, wie Sie nach einem Immobilienverkauf den Erlös erneut anlegen sollen und verwerfen den Verkaufsgedan-ken wieder? Und das, obwohl zurzeit historische Höchstpreise zu erzielen sind?

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Skandal ohne Worte!Er entwickelte das binäre Zahlensystem, erfand die erste Rechenmaschine der Welt: Universalgenie Gottfried Wilhelm Leibniz gilt als Wegbereiter des modernen Computers. Hannovers Universität trägt seinen Namen – und besitzt den schnellsten Rechner in Norddeutschland. Eine Hochleistungs-maschine, die komplexe wissenschaftliche Aufgaben in Sekundenbruchteilen lösen kann und zum Aushängeschild für den Wissenschaftsstandort Hannover wurde. Jetzt soll das „Superhirn“ nach Göttingen umziehen. So will es Ministerpräsident Stephan Weil.

Ausgerechnet Stephan Weil! Ein Politiker, der als ehemaliger Oberbürgermeister die Geschicke Hannovers jahrelang verantwor-tet hat. Der auch als Regierungschef und gewählter SPD-Abgeordneter der Landes-hauptstadt alles dafür tun müsste, dass die Forschungslandschaft in Hannover nicht abgewirtschaftet sondern weiterentwickelt und gefördert wird. Stattdessen landet er einen Überraschungs-Coup, der die Leibniz-Uni kalt erwischt. Ohne sondierende Gespräche, ohne nachvollziehbare Begründung. Wirtschaftliche Erwägungen seien aus-schlaggebend gewesen, heißt es im Wissenschaftsministerium lapidar. Schließlich verbrauche der Hochleistungsrechner eine Menge Strom, und der sei in Göttingen nun mal billiger zu bekommen. Scheinargumente für politische Gefälligkeiten? Die Motive bleiben im Dunkeln. Transparenz sieht anders aus, Herr Weil!

In Rat, Region und Landtag müsste es einen Aufschrei der Empörung geben. Doch was passiert? Statt parteiübergreifend für den Verbleib des Rechners zu kämpfen, nur parteipolitisches Geplänkel. Die rotgrüne Stadtregierung signalisiert Zustimmung in verlässlicher Genossentreue. Die Opposition erschöpft sich in medienwirksamer Rhetorik. Keine Auf-forderung an die Stadt, den Betrieb des Rechners als Miteigentümer der Stadtwerke über die Strompreise zu subventionieren. Kein Versuch, Han-novers Ex-OB politisch in die Pflicht zu nehmen, um die Landeshauptstadt durch den Verlust des Rechners vor Schaden zu bewahren. Ein Verlust, der Hannover gleich mehrfach schwächen würde: Die Hälfte aller hanno-verschen Wissenschaftler nutzen ihn, für Informatiker und Elektrotechniker wurde sein Rechensystem sogar zum eigenständigen Forschungsgebiet. Ein Aderlass auch für Hannovers Wirtschaft: Gemeinschaftsprojekte mit Industrieunternehmen können durch den rasanten Datentransfer präziser erarbeitet, innovative Technologien schneller entwickelt werden – Impuls-geber für neue Firmenansiedlungen. Geht das Nachfolgemodell 2018 nach Göttingen, wären diese Vorteile verloren. Auch die acht Millionen Euro, die bisher in die Infrastruktur investiert wurden.

Hannover, Leibniz und Computer – eine Symbiose, die in der Leineme-tropole längst zur Marke geworden ist. Forschung und Lehre führen kein Schattendasein. Sie betreffen den Lebensnerv unserer Stadt. Schon deshalb muss der Super-Rechner in Hannover bleiben. Das sollte auch der Ex-OB und jetzige Ministerpräsident begreifen.

Denken Sie also um, Herr Weil! Segnen Sie den Umzug ab, würden Sie sich selbst verrechnen und politisch infrage stellen. Sie würden das Image der Landeshauptstadt als Wissenschaftsstandort nachhaltig beschädigen. Ebenso den Ruf der Leibniz-Universität, für deren Namensbezeichnung Ihr Amtsvorgänger Herbert Schmalstieg und HAUS & GRUNDEIGENTUM jahrzehntelang gekämpft haben.

Gottfried Wilhelm Leibniz muss das alles nicht mehr erleben. Er würde sich vermutlich im Grabe umdrehen….

Rainer Beckmann, Vorsitzender

EDITORIAL / INHALT

Öffnungszeiten für das HAUS & GRUNDEIGENTUM Service-Center in der Theaterstraße 2Telefon: (05 11) 300 300 · Telefax: (05 11) 300 30-109Info@haus-und-grundeigentum.dewww.haus-und-grundeigentum.de

montags - freitags 8.30 Uhr - 18.00 Uhr

4 - 5

8 - 15

43 - 45

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THEMA DES MONATS

Steuern und Abgaben

WOHNuNgSpOliTik

Dachgärten

HAuS & gRuNDEigENTuM Hannover

Niedersachsens romantische Klöster

Leinegeflüster

Leserbrief, Der aktuelle Vortrag

RECHT & STEuER

Geschmolzenes Eis

Arbeitszimmer mal drei

Vier sind zu viel

Veranstaltungen & Reisen

ENERgiE & HAuSTECHNik

BAuEN · WOHNEN · iNvESTiEREN

WOHNEN iM AlTER

SCHöNER WOHNEN

METAllHANDWERk

SiCHERHEiT

MAlER & lACkiERER

vERANSTAlTuNgEN & REiSEN

WohnArt-BöRSE / iMpRESSuM S. 34

Titelbild: Das ehemalige Zisternienser-Kloster Riddagshausen. Mehr auf Seite 8. Foto: Raymoond Faure

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THEMA DES MONATS

Leere Kassen: Stadt verstärkt den Druck auf Grundeigentümer

Mieter sollen Hausbesitzer über Straßenerneuerung informieren

Hannover versinkt in den roten Zahlen. Die Landeshauptstadt steht mit über einer Milliarde Euro in der Kreide, ge-hört zu den zehn höchstverschuldeten Städten in Deutschland. Trotzdem will Oberbürgermeister Stefan Schostok (51, SPD) in den kommenden zehn Jah-ren 500 Millionen Euro neue Schulden machen. Von Sparen keine Spur. Statt-dessen wird weiter an der Steuer- und Abgabenschraube gedreht. Vor allem zu Lasten der Grundeigentümer. Die Was-seranschlussgebühren für Bauherren steigen um bis zu 30 Prozent. Mit der Straßenausbaubeitragssatzung werden die Anlieger bei Grundsanierungen bis zu 75 Prozent an den Kosten beteiligt. Potentielle Investoren, die bauen wol-len, werden zusätzlich auch noch durch Zwangsauflagen abgeschreckt.

Politik nach Gutsherrenart. Neunzehn Nebenstraßen will die Stadt im Bereich der City in 2015 sanieren. Die Auswahlkriterien bleiben im Dunkeln. Proteste werden igno-riert. Die „Bürgerbeteiligung“ verkümmert zur Pflichtübung, den Rest regelt der Zufall. Jüngstes Beispiel: Die Oeltzenstraße in der Calenberger Neustadt. Die Verwaltung habe sie zwischen Brühlstraße und Ger-berstraße zur Erneuerung vorgeschlagen, teilte das Tiefbauamt den Anwohnern in einem Schreiben mit. Darunter die fettge-druckte Aufforderung: Falls Sie Mieter oder Mieterin in diesem Ausbaube-reich sind, informieren Sie bitte Ihren Hauseigentümer!

Eine Nachricht, die viele Grundeigentümer aus heiterem Himmel traf. Auch Hans-Joachim Kaspar (75) aus Walsrode, der

in der Oeltzenstraße ein Mehrfamilienhaus besitzt. „Einer der Bewohner, mit dem ich telefonierte, hat mir beiläufig davon erzählt“, erinnert sich der Rentner. „Ich wusste von nichts, war wie vor den Kopf geschlagen!“ Auch weil die geplante Sa-nierung für ihn nicht nachvollziehbar war – die Oeltzenstraße, die ursprünglich aus Kopfsteinpflaster bestand und später mit Asphalt überzogen wurde, weist kaum sichtbare Beschädigungen auf. Verärgert fragte Kaspar beim Bauamt nach, warum er als Betroffener nicht selbst informiert wurde – und erfuhr Erstaunliches: „Die Mitarbeiterin sagte mir, es sei zu kompli-ziert, zu zeitaufwändig und zu teuer, die einzelnen Grundeigentümer herauszufin-den. Deshalb habe man sich für diesen Weg entschieden.“ Ein Umgang mit dem Bürger, den der ehemalige Industriekauf-

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Frank SchoenfeldLeiter Maklerabteilung

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mann als unverschämt und respektlos empfindet: „Da wird an der Straße gearbeitet, der Anlieger vor vollendete Tatsa-chen gestellt zu den Kosten herangezogen und die Stadt ist angeblich nicht in der Lage, die Grundeigentümer zu ermit-teln. Dabei ist das leicht über die städtische Finanzbehörde festzustellen. Meine Adresse kriegen sie doch auch raus, wenn sie mir anschließend die Rechnung präsentieren!“ Und die hat es in sich: Weil sich der zu übernehmende Kostenanteil für die 240.000 Euro teure Straßensanierung nach Grundstücksgröße und Geschossfläche des Gebäu-des bemisst, dürfte es für den Hausbesitzer mit acht Mietpar-teien teuer werden.

Der Anlieger wird zum Kas-senfüller. Der Vermieter zum Handlanger der Behörden, der mit immer neuen Auflagen gegängelt wird. So sind ab 1. November alle „Wohnungs-geber“ dazu verpflichtet, ihren Mietern schriftlich zu bestäti-gen, dass sie auch tatsächlich eingezogen sind – so bestimmt es das neue Bundesmelde-gesetz. Die Bescheinigungen müssen innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermel-deamt vorgelegt werden, um Scheinanmeldungen zu verhin-dern. Das gleiche gilt auch bei der Abmeldung. Die Vermieter müssen darüber hinaus jeder-zeit Auskunft geben, wer bei ihnen wohnt oder gewohnt hat. Eine erhebliche Mehrarbeit, vor allem für Wohnungsge-sellschaften und Besitzer von Mehrfamilienhäusern. Doch anstatt ihnen ihre Dienste zu vergüten werden sie auch noch bestraft, wenn sie nicht tun, was das geänderte Gesetz verlangt – Verstöße werden mit Bußgeld bis zu 1000 Euro geahndet.

Manipuliert vom Staat, bevor-mundet und abkassiert von den Kommunen. Das Maß ist voll! Unter dem Motto „Straßen saniert – Bürger ruiniert? Weg

mit der Straßenausbaubei-tragssatzung!“ ruft HAUS & GRUNDEIGENTUM Hannovers Haus-, Wohnungs- und Grund-eigentümer zum Widerstand auf. Auch Ihre Straße kann morgen betroffen sein!

Denken Sie daran: die nächsten Kommunalwahlen sind am 11. September 2016. Keiner der amtierenden Bezirksbürger-meister, die nachfolgend aufge-führt sind, haben eine Initiative ergriffen, um die ungerechte Straßenausbaubeitragssatzung abzuschaffen:

Michael Sandow (SPD), Bezirksbürgermeister des Stadt-bezirks MitteIrma Walkling-Stehmann (SPD), Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Vahrenwald-ListHarry Grunenberg (SPD), Bezirksbürgermeister des Stadt-bezirks Bothfeld-VahrenheideHenning Hofmann (SPD), Bezirksbürgermeister des Stadt-bezirks Buchholz-KleefeldKlaus Dickneite (SPD), Bezirksbürgermeister des Stadt-bezirks Misburg-Anderten Bernd Rödel (SPD), Bezirksbürgermeister des Stadt-bezirks Kirchrode-Bemerode-WülferodeLothar Pollähne (SPD), Bezirksbürgermeister des Stadt-bezirks Südstadt-BultChristine Ranke-Heck (SPD), Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Döhren-WülfelAndreas Markurth (SPD), Bezirksbürgermeister des Stadt-bezirks Ricklingen Rainer-Jörg Grube (Grüne), Bezirkbürgermeister des Stadt-bezirks Linden-LimmerBrigitte Schlienkamp (SPD), Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Ahlem-Badenstedt-DavenstedtMarion Diener (SPD), Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Herrenhausen-StöckenEdeltraut-Inge Geschke (SPD), Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirk Nord

Henning-Hubertus von Steuben

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WOHNuNgSpOLITIk

Dachgärten: Grüne Naturparadiese hoch über der StadtPflanzenbewuchs senkt Energiebedarf • Förderung von KfW und Kommunen

Exponierte Lage, tolle Aussicht und ein luftiger Platz an der Sonne – Dachgärten kommen immer mehr in Mode. Grüne Oasen für entspannte Mußestunden in individuellem Ambiente. Entweder medi-terran mit Orchideen, Feuerschalen und wiegenden Palmen. Oder mit heimischen Pflanzen, Staudenbeeten und Obstbäu-men. Der Fantasie der Eigentümer sind keine Grenzen gesetzt – alles ist möglich. Trotzdem müssen bei Aufbau und Ge-staltung wichtige Vorschriften beachtet werden.

Grundsätzlich gilt: Dachgärten dürfen nur auf tragfähigen Wohngebäuden errichtet werden, setzen eine Baugenehmigung voraus und müssen über eine direkte Bewässerungsanlage verfügen. Gestaltet und genutzt werden können sie in allen möglichen Varianten: als Terrasse oder blühendes Gartenparadies mit begehbarem Rasen, Staudenbeeten, Sträuchern und Teichen. Sogar als „Ackerbaufläche“ für den Anbau von Obst und Gemüse. Dabei muss der Untergrund genauso wie ein natürlich gewachsener Boden funktionieren – kom-primiert auf eine Bauhöhe von nur wenigen Zentimetern. Er muss Wasser speichern können, überschüssiges Wasser ableiten, den Boden belüften und die Pflanzenwurzeln mit Nährstoffen versorgen.

Ein Dachgarten wird deshalb immer in mehreren Schichten aufgebaut, wobei sich die Varianten der Anbieter unterscheiden. Allen gemeinsam ist eine wurzelfeste Folie, auf die eine Drainageschicht aufgebracht wird. Darauf folgen meist ein Flies und eine wasserspeichernde Schicht, die mit Substrat bedeckt wird.

Die erste Schicht ist die wichtigste. Sie bildet den Untergrund, dient der Abdichtung und ist ein wasserdichter Schutz für das Wohn-gebäude. Als Isolierschicht des Daches gewährleistet sie gleichzeitig eine optimale Wärmedämmung. Optimal geeignet sind verschweißbare Bitumenbahnen, gut ver-wendbar sind auch wurzelfeste Dachgar-tenplanen aus Kunststoff oder ähnlichen

Materialien. In der darüber liegenden Ent-wässerungsschicht werden überschüssige Wassermengen über ein Rohrsystem vom Dach ins Erdreich oder in die Kanalisation abgeleitet. Wichtig ist, dass die Abfluss-leitungen nicht durch Gartenabfälle, Laub oder Gestrüpp verstopft werden können. Breiten Sie abschließend eine ausreichend dicke Erdschicht darüber aus, um mit der Bepflanzung des Dachgartens zu begin-nen. Sie hängt von Art und Umfang der geplanten Anlage und der Tragfähigkeit des Gebäudes ab.

Die extensive Begrünung eignet sich vor-nehmlich für Flachdächer, Garagen, Carports oder schräge Dachflächen. Sie besteht aus pflegeleichten Moosen, Kräutern und Grä-sern und einer dünnen, drei bis 15 Zentime-ter hohen Substratschicht. Bei der einfachen Intensivbegrünung werden nur Gräser, Strauchwerk und Büsche aufgebracht, für die eine Substratschicht von zwölf bis 25

Zentimetern ausreicht. Für eine intensive Begrünung werden Rasen, Stauden und Bäume angepflanzt. Die Schichthöhe beträgt hier bis zu 35 Zentimeter.

Berücksichtigen Sie dabei, dass jede Pflanze künstlich bewässert werden muss. Das gilt insbesondere für den Rasen. Trocknet der Boden komplett aus, werden die Gräser dauerhaft geschädigt. Um sicherzustellen, dass er immer ausreichend feucht gehalten wird, sollte man deshalb eine Bewässe-rungsleitung verlegen oder besser noch eine automatische Unterflur-Beregnungsanlage einbauen Zu empfehlen ist auch die Verwen-dung eines speziellen Bodengemisches, das mit wasserspeichernden Granulaten versetzt ist. Und setzen Sie überwiegend Pflanzen ein, die wenig Wasser brauchen, pflegeleicht, robust und winterhart sind – zum Beispiel Buchsbaum, Efeu, Feuerdorn, Schmetter-lingsstrauch, Bambus oder verschiedene Rosenarten. Zur Sicherheit müssen begeh-

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Außenansicht der Wiegmann Klinik. Der Berliner Dachgarten wurde zweimal zum Gründach des Jahres gewählt.

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bare Dachgärten außerdem von einem Geländer umgeben sein. Die Mindesthöhe beträgt 90 Zentimeter. Liegt der Dachgarten höher als zwölf Meter über dem Erdboden, sind sogar 110 Zen-timeter vorgeschrieben. Gerade bei Mehrfamilienhäusern werden

in Räumen unter unbegrünten Dachflächen. Der Kühleffekt wirkt sich auch positiv auf So-laranlagen aus, weil die Photo-voltaik-Module bei niedrigen Be-triebstemperaturen besonders wirksam sind und besonders viel Strom produzieren. Auch die Schalldämmung von Gebäuden wird durch Dachbepflanzungen verbessert. Hohe elektromagne-tische Strahlungen, zum Beispiel von Mobilfunk-Sendeanlagen werden ebenfalls besser ab-geschirmt. Alle diese Vorteile haben dazu geführt, die viele Kommunen Dachbegrünungen finanziell fördern oder durch reduzierte Abwassergebühren belohnen.

Während extensive Begrünungen schon für 25 bis 35 Euro pro Quadratmeter angelegt werden können, variieren die Kosten für intensiv begrünte Dachgärten je nach den Wünschen des Bauherren. Der deutsche Dach-gärtner Verband empfiehlt inter-essierten Hauseigentümern, sich vor dem Baubeginn über eventu-elle Förderungen der Kommunen zu informieren. So werden häufig Fördergelder von zehn bis 20 Euro pro Quadratmeter be-grünter Fläche vergeben. Diese städtischen Subventionierungen können außerdem mit einer KfW-Förderung kombiniert werden: Da ein Gründach den Energie-bedarf des Gebäudes senkt, ist eine Bezuschussung durch die KfW-Förderbank möglich.

Wer sein Dach dauerhaft begrü-nen möchte, sollte am besten den Rat von Fachleuten ein-holen: So klärt ein Statiker, wie viel Gewicht das Dach tragen kann, während ein Dachgärtner hilfreiche Tipps für die Erstbe-pflanzung geben kann. Werden für die Abdichtungs- und Begrü-nungsarbeiten unterschiedlichen Firmen beauftragt, sollte die Zusammenarbeit immer vertrag-lich geregelt werden. So kann man sicher gehen, wer für die Gewährleistung, Wartung und Garantieleistung zuständig ist.

Henning-Hubertus von Steuben

Dachgärten oft zu beliebten so-zialen Treffpunkten. Gemeinsam wird gegrillt, gegärtnert und geerntet. Jeder Interessierte darf mitmachen. Die Regel: Wer arbeitet, erntet kostenfrei. Wer nur Gemüse mitnimmt, zahlt.

Begrünte Dächer haben aber nicht nur wirtschaftliche sondern auch ökologische Vorteile. Das Haus wird besser gegen Hitze abgeschirmt, das Raumklima auf natürliche Weise reguliert. Auf jedem Quadratmeter Gründach verdunsten pro Jahr rund 500 Liter Wasser, was die Kanalisati-on spürbar entlastet. Gleichzeitig sind die Temperaturen in den darunterliegenden Wohnräu-men durch die entstehende Verdunstungskälte im Sommer fünf bis acht Grad geringer als

Egal ob Sie eine Komplett-sanierung mit Fassaden-dämmung vornehmen, eine Solaranlage auf dem Dach errichten, modernste Heiz-technik oder längst überfäl-lige neue Fenster einbauen – Maßnahmen zur energe-tischen Sanierung von priva-ten Wohngebäuden werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziell unterstützt. Entweder in Form eines sehr zinsgünstigen Kredits oder als Investitions-zuschuss. Förderungsfähig sind sowohl die vollständige Sanierung eines Hauses als auch einzelne Sanierungs-maßnahmen.

„Für al le Anträge, die ab 1. August gestellt werden, haben sich die Bedingungen noch einmal deutlich ver-bessert“, erläutert Birgit Hol-fert, Energieberaterin der Verbraucherzentrale. „Der Förderhöchstbetrag für ei-nen Kredit steigt um ein glattes Drittel, von 75.000 auf 100.000 Euro. Außerdem kann die Förderung jetzt für alle Häuser mit Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 in Anspruch genommen werden – statt wie bisher vor dem 1. Januar 1995.“ Sowohl die Förderhöhe als auch der Kreis der Förderberechtigten werden also spürbar ver-größert.

Wichtig für alle Sanierungs-willigen bleibt jedoch in je-dem Fall eine unabhängige Expertenmeinung. „Ein Ener-gieberater analysiert die Aus-gangssituation des Hauses, schlägt sinnvolle Maßnahmen vor, kennt außerdem die rich-tigen Förderprogramme“, so Holfert. Nur wenn Haus und Sanierungsplan zusammen-passen, seien die Bewohner am Ende zufrieden.

Bei allen Fragen zur ener-getischen Sanierung und öffentlichen Förderprogram-men hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: mit einem persönlichen Bera-tungsgespräch, telefonisch oder online. Die Berater infor-mieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkom-mensschwache Haushalte mit entsprechendem Nach-weis sind die Beratungsan-gebote kostenlos.

Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzent-rale-energieberatung.de oder unter der kostenfreien Rufnummer: 0800-809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesmi-nisterium für Wirtschaft und Energie.

Energetische Sanierung wird günstiger

KfW verbessert Förderung • Beratung bleibt wichtig

Außenansicht der Wiegmann Klinik. Der Berliner Dachgarten wurde zweimal zum Gründach des Jahres gewählt.

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Gute Nachrichten für alle, die ihr Haus umweltfreundlicher machen wollen: Ab 1. August 2015 werden energetische Sanierungen günstiger, die KfW-Bank weitet ihr Förder-programm aus. Um optimal davon zu profitieren, sollte man sich vor einer Sanierung aber weiterhin unabhän-gig beraten lassen, empfiehlt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

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HAuS & gRuNDEIgENTuM Hannover

„Ein feste Burg ist unser Gott“. Nirgendwo in Niedersachsens Klosterlandschaft findet dieses Kirchenlied einen so sichtbaren Ausdruck wie in Riddagshausen. Weithin sichtbar erhebt sich das mächtige Kirchenmassiv der Klosteranlage über die umlie-genden Wiesen und Felder. Ein beschauliches Kleinod mitten im Naturschutzgebiet vor den Toren Braunschweigs.

Gründer des Klosters war der welfische Ministeriale Ludolf von Wenden, der nahe dem Dorf Ritda-geshusen einen Landstrich stiftete. 1145 gründeten Zisternienser aus

Niedersachsens romantische Klöster

Sie stecken voller Mythen und Geheimnisse, ihre histo-rischen Mauern erzählen spannende Geschichten. Sie waren Zentren des Glaubens, der Kunst und Kultur aber auch der wirtschaftlichen und politischen Macht. Steinerne Zeugen einer bewegten Vergangenheit. Dennoch sind Klöster auch heute noch lebendige Orte. Stätten der Begegnung, der

Spiritualität und des christlichen Gemeinschaftslebens. In einer neuen Serie stellt WohnArt die schönsten und interessantesten Klöster in Niedersachsen vor.

Folge 8: Das ehemalige Zisternienser-Kloster Riddagshausen.

rund 60-jähriger Bauzeit entstand ein stattliches Gotteshaus, nach dem Magdeburger Dom eines der ältesten gotischen Bauwerke in Deutschland. Am 15. Juni 1276 erfolgte die feierliche Einweihung, Papst Sixtus IV. stattete den Abt mit bischöflichen Rechten aus. Durch die Belagerung der Wel-fenherzöge und Ausschreitungen der Braunschweiger Bevölkerung wurde die Anlage zwischen 1542 und 1606 mehrfach zerstört. Seit Einführung der Reformation am 10. August 1586 wird die Klosterkirche als evangelisch-lutherische Gemeindekirche ge-nutzt. Gläubige und Besucher

dem Konvent Amelingsborn dort ein Tochterkloster, errichteten ein Torhaus und eine Frauenkapelle. Eine klösterliche Siedlung, die ihren Besitz in den nächsten 200 Jahren erheblich vergrößerte. In seiner Blütezeit hatte Kloster Riddagshausen in mehr als 800 Ortschaften Grundbesitz sowie Klosterhöfe in Braunschweig, Hil-desheim, Schöningen, Helmstedt und Magdeburg. Dazu Anteile am Weinbau in Würzburg, am Bergbau im Harz, an der Saline in Lüneburg und an etlichen Mühlen. 1216 legten die Mönche den Grundstein für die Klosterkirche. In

beeindruckt sie durch ihre Größe und ihre Ausstattung – sie stammt überwiegend aus dem 17. und 18. Jahrhundert. Älteste Stücke sind der blätterverzierte Taufstein von 1562 mit geschnitztem Tauf-deckel und die kunstvolle Renais-sance-Kanzel mit lebensgroßer Moses-Skulptur, die um 1620 geschaffen wurde.

Sehenswert ist auch der Kloster-garten mit zahlreichen Heil- und Nutzpflanzen, die von den Zister-niensern eingeführt und gezüchtet wurden. Der Abtsgarten mit alten, teils vom Aussterben bedrohten

Kräuter- und Gemüsesorten. Oder der romantische Gutspark mit sei-nen mächtigen, bis zu 200 Jahre alten Eichen und Buchen. Auch die ausgedehnte Teichlandschaft geht auf die Zisternienser-Mönche zu-rück. Sie entwässerten die sump-fige Gegend, legten insgesamt 28 Fischteiche an. Die verbliebenen elf Biotope bilden heute ein ge-schütztes Naturparadies mit reich-haltiger Tier- und Pflanzenwelt. Riddagshausen und sein roman-tisches Kloster – beliebter An-ziehungspunkt für tausende von Besuchern. Aber auch für Promi-

nente, die das idyllische Ambiente zu schätzen wissen. Herzogin Vik-toria Luise, die Tochter des letzten deutschen Kaisers Wilhelms II., verbrachte hier ihren Lebensa-bend. Ex-VW-Aufsichtsratschef Ferdinand Piech gründete in den ehemaligen Wirtschaftsgebäuden eine Managerschule.

Im Torhaus befindet sich heute das Zisterziensermuseum, das die Baugeschichte der Klosterkirche, die Geschichte und Lebensweise der Zisterziensermönche anschau-lich dokumentiert.

Henning-Hubertus von Steuben

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LEINEgEfLüSTER

Peinliche Kriegserklärung

Auf dem „Antikriegstag“ am 1. September gedachte Hannover der Opfer von Krieg und Gewalt. Doch schon im Vorfeld rief die Deutsche Friedensgesellschaft zum Krieg gegen CDU-Ratsherr Wilfried Lorenz

(72) auf, wollte seine Rede verhindern. Der Politiker sprach dort als Kreisvorsitzender des Bundes Deutscher Kriegsgräberfür-sorge, der die Veranstaltung zusammen mit der Stadt und der IG Metall organisierte. Für die „Friedensaktivisten“ das personifizierte Feindbild: Lorenz diente als Oberstleutnant 30 Jahre in Bundeswehr, sitzt als CDU-MdB im Verteidigungsausschuss des Bundes-tages. Die Stadt stärkte ihm den Rücken, wies die Kritik als „nicht nachvollziehbar“ zurück. Lorenz selbst zeigte sich von der

Attacke entsetzt, fühlt sich auch persönlich getroffen: „Ich war Soldat in einer demokratischen Armee. Außerdem ist die Bundeswehr die größte Friedensbewegung Deutschlands!“

Klare Kante

Mainstream ist seine Sache nicht: CDU-Ratsherr Kurt Fischer (73) ist bekannt für deutliche Worte, scheut auch vor unpopulären Mei-nungen und ungewöhnlichen Wegen nicht zurück. Das bekamen jetzt Stadt und Region zu spüren, die auf dem Kronsberg 200 Meter hohe Riesen-Windräder genehmigt haben. Fischer interviewte den zuständigen Technik-Vorstand, brachte die Antworten in die Medien, löste damit öffentliche Diskus-sionen und Proteste aus. Naturschützer machen mobil, Mediziner warnen vor schädlichen Schallimmissionen. Der öf-fentliche Gegenwind ist nach Ansicht des streitbaren Politikers überfällig: „Wir haben in Deutschland schon zu viele große Wind-parks“, stellt der ehemalige Kripo-Kommissar klar. „Jetzt werden auf dem Kronsberg in Hannover noch zwei weitere Anlagen gebaut, noch dazu in einem Wohngebiet. Das ist unvernünftig!“

Umstrittenes Comeback

Ein SPD-Veteran mischt seine Partei auf. Gerd Andres (64), Ex-MdB und Ex-Staatssekretär unter den Kanzlern Schröder und Merkel, will Ratsherr für den Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld werden. Parteifreund und Jung-Genosse Henning Hofmann (36, SPD) soll dafür weichen, er ist in dem Stadtbezirk gleichzeitig Bürgermeister. „Beides geht nicht“, befindet Andres, kün-digte bei der Kommunalwahl seine Kandi-datur für den Stadtrat an. „SPD-Positionen scheinen mir dort etwas unterbelichtet zu sein“, begründet er seine Entscheidung. Vor allem in der Flüchtlingspolitik müsse die Partei Stellung beziehen und die Sorgen der Bürger ernst nehmen, so Andres. Nur über Standorte von Flüchtlingsheimen zu diskutieren, reiche nicht aus. Anwürfe der SPD-Basis wegen ver-meintlicher Profilierungssucht nimmt der Polit-Profi gelassen: „Ich war schon viel, bin schon was, muss nichts mehr werden!“

Bürgervotum zum Verkehrsplan

Mit einer Volksbefragung will Hannovers CDU-Chef Dirk Toepp-fer (50) die Bürger über die rotgrüne Verkehrspolitik abstimmen lassen. Im Visier hat er dabei die Pläne der Stadt, den Cityring umzubauen und um eine Fahrbahn zu verkleinern. Ein solcher Rückbau würde die Shopping-Kunden aus dem Umland aus der Innenstadt verbannen und den City-Händlern wirtschaftliche Nachteile bringen, so Toepffer. Schon jetzt seien die Kunden mit hohen Parkgebühren und der Umweltzone vor große Hürden gestellt und zusätzlich gestresst. Die publikumslosen und mit städtischen Mitarbeitern besetz-ten „Bürgerdialoge“ hält der Politiker für reine Augenwischerei: „Wenn die Bürger tatsächlich beteiligt werden sollen, wäre es ehrlicher, wenn sie dar-über auch entscheiden könnten. Nur so könnte Oberbürgermeister Schostok ein breites Votum und eine Legitimation erhalten.“

Klartext aus Brüssel

Deutliche Worte zur Flüchtlingspolitik kommen von Ex-Minister-präsident David McAllister (44, CDU). Der Balkan-Beaufragte des Europäischen Parlaments warnt vor einem Missbrauch des

Asylrechts. Es solle politisch und religiös Verfolgte schützen und dürfe nicht zweck-entfremdet werden, um den Weg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen, betont der CDU-Politiker. Asylrecht und Einwanderung müssten deshalb klar voneinander getrennt werden. McAllister fordert, Albanien, den Kosovo und Montenegro zu sicheren Her-kunftsländern zu erklären, um die Verfahren von Asylbewerbern aus diesen Ländern zu beschleunigen. Nachdrücklich appelliert er an die rotgrünen Bundesländer, eine solche

Regelung im Bundesrat nicht zu blockieren und zeigt sich offen für ein Einwanderungsgesetz: „Beruflich Qualifizierte haben andere Möglichkeiten, als Asyl zu beantragen!“

Neuer Job für Wulff

Tief fallen und hoch abkassieren – in Politik und Wirtschaft fast schon die Regel. Nachdrückliches Beispiel ist Christian Wulff (56, CDU). Das gescheiterte Staatoberhaupt hat Anspruch auf jährlich 200 000

Euro Pension samt Büro in Berlin, betreibt eine Anwaltskanzlei in Hamburgs bester Lage, macht jetzt auch noch in Immobilien. Als Berater für das Schweizer Immobili-enunternehmen Corestate Capital soll er die globalen Beziehungen des Konzerns ausbauen. „Mein umfangreiches interna-tionales Netzwerk verschafft mir wertvolle Kontakte zu entsprechenden Wirtschafts-verbänden und Interessensvertretern in potentiellen Zielmärkten“, kommentiert er seinen neuen Job. Ein Netzwerk, das der

Ex-Bundespräsident vornehmlich in seinem Staatsamt knüpfte. Wie wär’s denn, wenn sie das Honorar dann auch mit Ihrer vom Steuer-zahler finanzierten Pension verrechnen würden. Herr Wulff?

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„Die im Artikel der WohnArt 8/2015 von den Stadtwerken Hannover als aus-reichend genannten Mindestabstände der Windkraftanlagen von 800 m zu Wohngebieten dürften zu gering sein. Es gibt keine wissenschaftlichen Er-kenntnisse darüber, dass der Abstand einer Windkraftanlage von 800 m zur Wohnbebauung gesundheitliche Risiken sicher ausschließen kann.

In Bayern wurde inzwischen ein Mindest-abstand zwischen Wohngebieten und Windkraftanlagen beschlossen. Hier gilt die sogenannte 10-H-Regel, nach der ein Abstand von der zehnfachen Höhe des Windrades zu Wohngebieten eingehalten werden muss. Übertragen auf die am Kronsberg geplanten Windkraftanlagen der Stadtwerke mit einer Höhe von 200 m würde dies bedeuten, dass im Um-kreis von 2 Kilometern kein Wohnhaus stehen dürfte.

Unsere europäischen Nachbarn in Däne-

mark sind hinsichtlich dieser Problematik sensibilisiert und deutlich weiter. Dort wurde durch die Regierung aufgrund zunehmender gesundheitlicher Probleme (Störungen von Schlaf, Konzentration, Gedächtnis, Kopfschmerzen, Tinnitus etc.) von Mensch und Tier (Verhaltensstörun-gen) in der Nähe von Windkraftanlagen 2014 eine Untersuchung beim dänischen Krebsforschungsinstitut Bekämpelse in Auftrag gegeben. Diese soll zunächst die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Windkraftanlagen und deren Auswir-kungen klären (u.a. von Infraschall bzw. niederfrequentem Schall – also Lärm, den man nicht hört, der aber vom Gehirn wahrgenommen wird, wie durch funktio-nelle Kernspintomografieuntersuchungen belegt werden konnte) und wissenschaft-liche Belege für einen Zusammenhang mit den genannten gesundheitl ichen Beeinträchtigungen finden, bevor weitere Windräder errichtet werden. Mit ersten Ergebnissen dieser Untersuchung dürfte voraussichtlich im Frühjahr 2017 zu rech-

nen sein. Bis dahin haben viele Kom-munen in Dänemark ihre Pläne für die Errichtung weiterer Windenergie-Projekte zurückgestellt.

Medizinisch sind lärmbedingte gesund-heitliche Beeinträchtigungen auf Schlaf-qualität, Blutdruckregulation, diabetische Stoffwechsellage und Gefäßarterioskle-rose bekannt.

Laut WohnArt-Artikel 8/2015 stehe die Planung der von den Stadtwerken zu errichtenden 200 m hohen Windkraft-anlagen am Kronsberg, eine Bauge-nehmigung sei bereits beantragt und die Inbetriebnahme im Sommer 2016 vorgesehen.

Hier sollen offensichtlich Tatsachen ge-schaffen werden, ohne mögliche ne-gative gesundheitliche Auswirkungen der geplanten Windkraftanlagen auf d i e B e v ö l k e r u n g a m K ro n s b e r g zu berücksichtigen!“ Dr. Michael Hubert

HAuS & gRuNDEIgENTuM Hannover

Leserbrief

Ein verdienter Lotse geht von Bord…

Otto Decker (60), Geschäftsführer der Service-Gesellschaft von HAUS & GRUNDEIGENTUM Hannover beendet zum 30. September 2015 seine Tätigkeit in unserem Hause.

Der Immobilienkaufmann und geprüfte Unternehmens- und Anlageberater hat den Geschäftsbereich über 25 Jahre ver-antwortet und mit der Umstrukturierung in die Sparten Miethausverwaltung, Woh-nungseigentumsverwaltung, bautech-nische Beratung und Immobilienvertrieb eine marktorientierte und gewinnträchtige Basis geschaffen. Nach der Wiederverei-nigung war er gleichzeitig Gründungsge-schäftsführer der Service-Gesellschaften

von Haus & Grund Potsdam und Magde-burg, die er unter schwierigen Rahmen-bedingungen aufbaute und ebenfalls fest im Markt etablierte.

Otto Decker hat unsere Service-Gesell-schaft zu dem gemacht, was sie heute ist – Hannovers führender Verwalter von Immobilieneigentum. Er hinterlässt ein gut bestelltes Haus und verlässt HAUS & GRUNDEIGENTUM, um sich neuen beruflichen Aufgaben und Herausforde-rungen zuzuwenden. Wir danken ihm für alles, was er im letzten Vierteljahrhundert aufgebaut und erfolgreich geführt hat. Auf seinem weiteren Weg begleiten ihn unsere besten Wünsche.

In der Ausgabe 08/2015 berichtete die WohnArt unter dem Titel „Strom aus Windkraft auf dem Kronsberg“ über die geplante Windkraft-Großanlage zwischen Bemerode und Anderten und stützte sich dabei auf die Aussagen von Harald Noske, Technik-Vorstand der Stadtwerke Hannover. Dazu erreichte die Reaktion ein Leserbrief von Dr. med. Michael Hubert, den wir nachfolgend mit Genehmigung des Verfassers in Auszügen veröffentlichen. Dr. Hubert ist Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie in Hannover.

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Für alles, was Ihnen lieb und teuer ist

Top-Schutz für Ihren Hausrat

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REcHT & STEuERN

Ein Immobilienbesitzer war im Rahmen seiner Hausratver-sicherung gegen Sturm- und Hagelschäden versichert. An der Gültigkeit dieser Police bestand kein Zweifel.

Anders war es bei der Frage, ob der geltend gemachte Versi-cherungsfall überhaupt als Ha-gelschaden zu betrachten sei. Es ging nämlich um folgendes Ereignis: Bei einem massiven Hagelschauer gelangten Eis-körner in einen Kellerraum. Dort schmolzen sie und zerstör-ten dort gelagerte Haushalts-gegenstände. Die Versiche-rung weigerte sich daraufhin, den Schaden zu ersetzen. Mit direkter Hageleinwirkung

habe das nichts mehr zu tun. Die Rechtsprechung schloss sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dieser Ar-gumentation an. Im Urteil hieß es „Schmelzwasser und Hagel sind nicht identisch, ein Nässeschaden durch Ersteres ist kein unmittelbarer Hagelschaden“. (Oberlandesge-richt Saarbrücken, Aktenzeichen 5 W 43/13)

Geschmolzenes EisDas kann juristisch nicht mehr als ein Hagelschaden gewertet werden

Der Gesetzgeber sieht als Höchstgrenze der steuerlich geltend zu machenden Auf-wendungen für ein Arbeitszim-mer einen Betrag von 1.250 Euro pro Kalenderjahr vor. Di-ese Summe ist nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch dann nicht zu vervielfältigen, wenn ein Steuerzahler sein Arbeits-zimmer auf unterschiedliche Weise in Anspruch nimmt.(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen X R 49/11)

Der Fall:

Ein Steuerpflichtiger nutzte sein Arbeitszimmer für höchst unterschiedliche Zwecke. Er erledigte darin Tätigkeiten aus nichtselbständiger Beschäfti-gung, aus selbständiger Be-schäft igung und er nutzte das Zimmer auch im Rahmen

seines Gewerbebetriebes. Des-wegen war er der Meinung, die Höchstgrenze von 1.250 Euro gelte für ihn nicht, sie müsse um die Zahl seiner Tätigkeiten vervielfältigt werden. Die Fi-nanzverwaltung verweigerte dies.

Das Urteil:

Die höchste fachgerichtliche Instanz, der Bundesfinanz-hof, schloss sich der Ansicht des Fiskus an. Es gebe keine Veranlassung, in dieser Fall-konstellation die zulässigen Aufwendungen zu erhöhen. Auch diese intensive Art der Nutzung ändere nichts dar-an. Sämtliche Kosten für ein Arbeitszimmer sind nur dann absetzbar, wenn es den aus-schließlichen Mittelpunkt aller beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit bildet.

Arbeitszimmer mal dreiSteuerzahler scheiterte mit dem Wunsch nach mehrfacher Anerkennung

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Vier sind zu vielHaftpflicht verweigerte Leistung wegen übermäßiger Tierhaltung

• Basiszinssatz ab dem 01.07.2015: -0,83 % • 2015 ist kein Schaltjahr! Zinsberechnungen im Zeitraum vom 01.01.–31.12.2015 sind mit 365 Zinstagen durchzuführen.

Geltungszeitraum Basiszinssatz Verzugszinssatz Verbrauchergeschäfte Handelsgeschäfte Inkrafttreten BGB, HGB BGB § 288 (1) S. 1 aF HGB § 352 (1) S. 1 aF 01.01.1900 -> 31.12.1999 4 % 5 % Inkrafttreten DÜG DÜG § 1 01.01.1999 -> 30.04.1999 2,50 % 4 % 5 % 01.05.1999 -> 31.08.1999 1,95 % 4 % 5 % 01.09.1999 -> 31.12.1999 1,95 % 4 % 5 % 01.01.2000 -> 30.04.2000 2,68 % 4 % 5 % Inkrafttreten ZBeschlG BGB § 288 (1) S. 1 aF 01.05.2000 -> 31.08.2000 3,42 % 8,42 % 01.09.2000 -> 31.12.2000 4,26 % 9,26 % 01.01.2001 -> 30.04.2001 4,26 % 9,26 % 01.05.2001 -> 31.08.2001 4,26 % 9,26 % 01.09.2001 -> 31.12.2001 3,62 % 8,62 % Inkrafttreten SchRModG BGB§ 247 (1) nF BGB § 288 (1) S. 2 nF BGB § 288 (2) nF 01.01.2002 -> 30.06.2002 2,57 % 7,57 % 10,57 % 01.07.2002 -> 31.12.2002 2,47 % 7,47 % 10,47 % 01.01.2003 -> 30.06.2003 1,97 % 6,97 % 9,97 % 01.07.2003 -> 31.12.2003 1,22 % 6,22 % 9,22 % 01.01.2004 -> 30.06.2004 1,14 % 6,14 % 9,14 % 01.07.2004 -> 31.12.2004 1,13 % 6,13 % 9,13 % 01.01.2005 -> 30.06.2005 1,21 % 6,21 % 9,21 % 01.07.2005 -> 31.12.2005 1,17 % 6,17 % 9,17 % 01.01.2006 -> 30.06.2006 1,37 % 6,37 % 9,37 % 01.07.2006 -> 31.12.2006 1,95 % 6,95 % 9,95 % 01.01.2007 -> 30.06.2007 2,70 % 7,70 % 10,70 % 01.07.2007 -> 31.12.2007 3,19 % 8,19 % 11,19 % 01.01.2008 -> 30.06.2008 3,32 % 8,32 % 11,32 % 01.07.2008 -> 31.12.2008 3,19 % 8,19 % 11,19 % 01.01.2009 -> 30.06.2009 1,62 % 6,62 % 9,62 % 01.07.2009 -> 31.12.2009 0,12 % 5,12 % 8,12 % 01.01.2010 -> 30.06.2010 0,12 % 5,12 % 8,12 %01.07.2010 -> 31.12.2010 0,12 % 5,12 % 8,12 %01.01.2011 -> 30.06.2011 0,12 % 5,12 % 8,12 %01.07.2011 -> 31.12.2011 0,37 % 5,37 % 8,37 %01.01.2012 -> 30.06.2012 0,12 % 5,12 % 8,12 % 01.07.2012 -> 31.12.2012 0,12 % 5,12 % 8,12 %01.01.2013 -> 30.06.2013 -0,13 % 4,87 % 7,87 %01.07.2013 -> 31.12.2013 -0,38 % 4,62 % 7,62 %01.01.2014 -> 30.06.2014 -0,63 % 4,37 % 7,37 %01.07.2014 -> 28.07.2014 -0,73 % 4,27 % 7,27 %29.07.2014 -> 31.12.2014 -0,73 % 4,27 % 8,27 %*01.01.2015 -> 30.06.2015 -0,83 % 4,17 % 8,17 %*01.07.2015 -> 31.12.2015 -0,83 % 4,17 % 8,17 %*

Aktuelle Mitteilungen zum Thema Basiszinssatz

*Überleitungsvorschrift: Der seit dem 29.07.2014 für Handelsgeschäfte geltende Zinssatz von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ist gem. EGBGB Art. 229 § 34 S. 1 nur auf Schuld-verhältnisse anzuwenden, die nach dem 28.07.2014 entstanden sind. Bei vorher entstandenen Dauerschuldverhältnissen gilt er nur für Gegenleistungen, die nach dem 30.06.2016 zu erbringen sind. Siehe EGBGB Art. 229 § 34 S. 2

Das dicke Ende kam, nachdem die Mie-terin einer Wohnung längst ausgezogen war. Der Eigentümer stellte fest, dass die Immobilie durch Katzenurin erheblich geschädigt worden sei. Er forderte über 15.000 Euro Schadenersatz.

In dieser Situation erinnerte sich die Katzen-besitzerin an ihre private Haftpflichtversiche-rung und bat um Unterstützung in dieser An-gelegenheit. Doch die Assekuranz weigerte sich, etwas zu bezahlen. Die Begründung: Die Versicherte habe insgesamt vier Katzen gehalten. Man müsse deswegen von einer „übermäßigen Beanspruchung der Mietsa-che“ sprechen, die durch den Vertrag nicht abgedeckt sei. Der zuständige Zivilsenat des Oberlandesgerichts, der in diesem Fall urtei-len musste, schloss sich nach Information

des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dieser Rechtsmeinung an. Eine Beanspru-chung der Mietsache sei übermäßig, wenn sie über das für einen Raum vereinbarte oder übliche Maß hinaus gehe und deswegen ein erhöhter Verschleiß eintrete. Genau aus die-sem Grund müsse die Versicherung hier nicht eintreten. (Oberlandesgericht Hamm, 20 U 106/14)

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Das aktuelle Seminar

Sehr geehrte Mitglieder,

aufgrund der in das Mietrechtsreformgesetz aufgenommenen Ausschlussfrist von 12 Monaten für die Abrechnung von Betriebskosten kann seitens HAUS & GRUNDEIGENTUM Hannover nur noch Gewähr für die pünktliche Durchführung einer Betriebskostenabrechnung übernommen werden, sofern die Unterlagen der Betriebskostenabrechnung spätestens 3 Monate vor Ablauf der 12-Monatsausschlussfrist hier im Hause eingegangen sind. Wir bitten, dies zukünftig zu beachten.

HAUS & GRUNDEIGENTUM Hannover, Rechtsabteilung

Das aktuelle Seminar

Am Samstag, 12. September 2015 10:00 bis 14:00 Uhr wiederholt Rechtsanwalt Dr. Andreas Reichelt im Tagungsraum der HAUS & GRUNDEIGENTUM Service GmbH, Prinzenstr. 10, 30159 Hannover das Seminar zum Thema:

Betriebskostenrecht – Teil 1: Fehlerfreie Erstellung

einer Betriebskostenabrechnung

Fast jeder Vermieter steht irgendwann vor der Herausforderung, eine Betriebskostenabrechnung erstellen zu müssen. Um nicht aus Fehlern lernen zu müssen, ist es daher sinnvoll, sich bereits vorab zu informieren, was überhaupt unter den Begriff „Betriebs-kosten“ fällt, welche Betriebskostenpositionen auf den Mieter umgelegt werden können und welche Anforderungen die Recht-sprechung an eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung stellt. Anhand von Beispielen wird aufgezeigt, wo typische Fehler lauern, Ziel ist es, den Teilnehmern Hilfestellung zur Vermeidung von Fehlern bei der Betriebskostenabrechnung zu geben.

Der aktuelle Vortrag

Am Montag, 21. September 2015, 17:45 Uhr referiert Rechts-anwalt und Notar Michael Wiechert im Großen Vortragssaal der Handwerkskammer, Berliner Allee 17, zum Thema:

„Wie man Handwerkerverträge gestalten sollte und welche Folgen Schwarzarbeit haben kann“

Am Montag, 19. Oktober 2015, 17:45 Uhr referiert Rechtsan-wältin Sandra Müller-Bruns im Großen Vortragssaal der Hand-werkskammer, Berliner Allee 17, zum Thema:

„Mieterhöhung nach dem Mietspiegel 2015 für Hannover“

Anmeldung unter 0511 30030-101 oder 30030-102 erforderlich. Bitte Mitgliedsausweis nicht vergessen! Für Mitglieder ist der Vortrag kostenlos. Nichtmitglieder zahlen einen Beitrag von 25,00 e – zahlbar nach Rechnungserhalt. Der Rechnungsbeleg dient als Eintrittskarte.Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer möchten ihre Teilnahme bitte 2 Tage vorab beim Verein telefonisch anmelden.

Am Samstag, 26. September 2015 10:00 bis 14:00 Uhr hält Rechtsanwältin Dr. Mady Beißner im Tagungsraum der HAUS & GRUNDEIGENTUM Service GmbH, Prinzenstr. 10, 30159 Hannover ein Seminar zum Thema:

Erbrecht – Teil 2:Letztwillige gemeinsame Verfügungen und die

Vorteile einer Erbschaftsausschlagung

Anknüpfend und aufbauend an das Seminar – Erbrecht Teil 1 – werden noch einmal wiederholt und vertieft die testamen-tarischen Möglichkeiten für Ehegatten und Nichtverheiratete dargestellt, insbesondere die Vor- und Nachteile des soge-nannten Berliner Testaments und der Anordnung der Vor- und Nacherbschaft. Die meisten Paare machen nur einmal ein Testament, obwohl sich Jahre später die Lebensumstände geändert haben. Wie kann ich darauf im Erbfall reagieren und praktisch noch „nachbessern“? Erörtert wird schwerpunktmä-ßig die eher unbekannte Variante, die Erbschaft auszuschla-gen und stattdessen zum Beispiel den familienrechtlichen Zugewinnausgleich geltend zu machen. Darüber sollte man sich Gedanken machen und nicht erst, wenn der Partner verstirbt. Die Frist für die Ausschlagung der Erbschaft beträgt nur sechs Wochen. Wohl auch deshalb dürfte das Thema für viele neu sein.

REcHT & STEuERN

Am Samstag, 10. Oktober 2015 10:00 bis 14:00 Uhr hält Herr Dipl.-Ing. Matthias Bergmann im Tagungsraum der HAUS & GRUNDEIGENTUM Service GmbH, Prinzenstr. 10, 30159 Hannover ein Seminar zum Thema:

Energetische Gebäudesanierung – Welche Maßnahme ist die richtige?

Energetische Sanierung von Gebäuden ist heute in aller Munde. Doch welche Art der Sanierung ist für mein Gebäude die beste und effektivste? Statt der Dämmung von Fassade, Dach oder Keller ist eventuell die Erneuerung der Heizungsanlage wirt-schaftlicher.Das Seminar soll dem Hausbesitzer die einzelnen Sanierungs-möglichkeiten mit seinen jeweiligen Vor- und Nachteilen näher bringen. Dipl.-Ing. Matthias Bergmann wird anhand von zwei Gebäudetypen (Einfamilienhaus und Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten) die einzelnen Möglichkeiten näher bringen. Dabei werden auch die aktuellen Förderungsmöglichkeiten erläutert.Ein Ausblick auf die EnEV 2016 rundet den Vortrag ab. Es wird auch genügend Zeit für Fragen bleiben.

Der Preis beträgt für Mitglieder 50,00 e zzgl. MwSt. pro Person, für

Nichtmitglieder 100,00 e zzgl. MwSt. – zahlbar nach Rechnungserhalt.

Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Personen pro Veranstaltung begrenzt.

Anmeldung unter 0511 30030-101 oder 30030-102

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Rundum sorglos investieren, und gut dabei verdienen – wer würde das nicht gerne tun? Genau dieses große Verspre-chen macht die WirtschaftsHaus AG, Partner von HAus & GRuNDEIGENTuM, ihren Kunden.

sie bietet ihnen Zugang zum lukrativen Markt für Pflegeim-mobilien, auf dem sich eigentlich nur Großinvestoren tum-meln. Lässt sie teilhaben an dem wachsenden Bedarf an seniorengerechtem Wohnraum, als Käufer eines vermieteten Apartments und schnürt zudem ein ganzes Paket an Maßnah-

Pflegeimmobilien als sichere KapitalanlageInfoveranstaltung exklusiv für HAus & GRuNDEIGENTuM

PR-Information

men, um Kaufabwicklung, Finanzierung und Verwaltung der Immobilie so angenehm wie möglich zu gestalten.

Ein Produkt, das großen Nutzen zum kleinen Preis und sicher-heit noch dazu bietet, kann das überhaupt funktionieren? Ja – denn das WirtschaftsHaus bietet vernünftige Rendite bei minimiertem Risiko. Wie das geht, davon können die Besitzer von mehr als 5.800 Wohneinheiten berichten, die seit Einfüh-rung der „sorglos-Immobilie“ 2001 beim WirtschaftsHaus ein Pflegeapartment gekauft haben.

Melden sie sich jetzt für unsere

Veranstaltung am 01.10.2015

um 19:00 uhr in der Prinzenstr. 10,

an und erhalten sie alle wich-

tigen Informationen zu dem

„Rundumsorglos“-Angebot.

Ihr Ansprechpartner:

Frank schoenfeld

Leiter der Maklerabteilung

Telefon: 0511 30030-710

[email protected]

Anmeldeschluß ist der 24.09.2015