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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Verkehr BAV
PGV-Seminar 2010Die fachspezifische Sicherheitsnachweisführung (Am Bsp. Leitfaden „Sicherungsanlagen“)
Zürich, 25.11.2010
2Die fachspezifische Sicherheitsnachweisführung | PGV-Seminar 2010
Wolfgang Hüppi, Bundesamt für Verkehr
Themen
• Ausgangslage, Ziele• Zweck und Anwendungsbereich• SN EN 50129• Inhalte des Leitfadens• Stand Umsetzung• Fazit
3Die fachspezifische Sicherheitsnachweisführung | PGV-Seminar 2010
Wolfgang Hüppi, Bundesamt für Verkehr
Zieleder Präsentation
Leitfaden
≠ Leidfaden
4Die fachspezifische Sicherheitsnachweisführung | PGV-Seminar 2010
Wolfgang Hüppi, Bundesamt für Verkehr
AusgangslageWieso ein Leitfaden?
• Im Bereich Sicherungsanlagen handeln die Bahnen unterschiedlich• bei der Beurteilung der PGV-Relevanz• bei der Nachweisführung und Dokumentation
• Die Nachweisdokumentation für die erstellten Anlagen ist nur in Ausnahmefällen konform zu den EN-Normen
• Im BAV fehlen allgemeingültige, gesetzes- und normenkonforme Kriterien und Prozesse für die Beurteilungen der Planvorlagen
Nach der BAV-Reorganisation Ende 2005 hat sich die Sektion Sicherheitstechnik zum Ziel gesetzt, diese Mängel zu beheben
Leitfaden
5Die fachspezifische Sicherheitsnachweisführung | PGV-Seminar 2010
Wolfgang Hüppi, Bundesamt für Verkehr
AusgangslageHerausforderungen!
• Gemäss EBG sind für die Erstellung und Änderung von Anlagen PGV erforderlich
Wann eine Änderung im Rechtssinne vorliegt ist für Sicherungsanlagen heute nicht genauer definiert
• Die Richtlinie zu Art. 3 der VPVE definiert die Anforderungen an Planvorlagen
Heutige Technologien, Systemarchitekturen, Prozesse und Normen im Bereich Sicherungsanlagen sind nicht berücksichtigt
• Die EN 50129: 2003 hat den Status einer Schweizer Norm. Sie gilt in der Schweiz als anerkannte Regel der Technik
Eignung und Anwendung der Norm SN EN 50129 für spezifische Anwendungen ist bei den Bahnen umstritten.
6Die fachspezifische Sicherheitsnachweisführung | PGV-Seminar 2010
Wolfgang Hüppi, Bundesamt für Verkehr
ZieleWas wollen wir?
• Sichere und zuverlässige Sicherungsanlagen
• Gesetzes- und normenkonforme Nachweisdokumentationfür jede Anlage• Sicherstellen der Nachvollziehbarkeit (Sicherheitsnachweis) für die
Phase Realisierung
• Weiterentwicklung der heutigen Arbeitsweise Richtung SN EN 50129
• Möglichst grosse Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit• Klarstellung der PGV-Relevanz
• Unité de doctrine bei den Anforderungen an die Sicherheitsnachweisführung in PGV und BBw
7Die fachspezifische Sicherheitsnachweisführung | PGV-Seminar 2010
Wolfgang Hüppi, Bundesamt für Verkehr
ZieleWas wollen wir?
• Konkrete Grundlagen• Für die Sicherheitsnachweisführung bei den Bahnen
• Für die Bestimmung der PGV-Relevanz der Vorhaben
• Für die Beurteilung der Planvorlagen im BAV
• Optimierte Prozesse bei der Erstellung und Beurteilung von PGV• Qualitative Verbesserung der Vorlagen
• Effizienzverbesserung („first time right“)
8Die fachspezifische Sicherheitsnachweisführung | PGV-Seminar 2010
Wolfgang Hüppi, Bundesamt für Verkehr
EntstehungsgeschichteVorgehen
• Gespräche mit Bahnen zu den Themen• PGV-Relevanz der Projekte im Bereich Sicherungsanlagen• Anforderungen an die Nachweisdokumentation für PGV und BBw• Anwendung der SN EN 50129 für spezifische Anwendungen
• Ausbreitung von Systemen und Versionen (Rolloutproblematik)
Leitfadenentwurf des BAV
• Diverse Workshops VÖV/ BAV
• Klärung der inhaltlichen Grundlagen für den Leitfaden• gemeinsames Verständnis zu Rollen und Aufgaben• Praxistauglichkeit• Erstausgabe V1.0 am 1.5.2007, • Überarbeitung aufgrund der Erfahrung, Herausgabe V2.0 am 1.7.2010
9Die fachspezifische Sicherheitsnachweisführung | PGV-Seminar 2010
Wolfgang Hüppi, Bundesamt für Verkehr
LeitfadenZweck
• Legt die inhaltlichen Anforderungen an die Nachweis-Dokumentation von Sicherungsanlagen für PGV und BBw fest
• Enthält Kriterien für die Bestimmung der PGV-Relevanz
• Beschreibt, zu welchen Zeitpunkten die einzelnen Dokumente einzureichen sind
• Konkretisiert die für die Nachweisführung anzuwendenden Verordnungen, Richtlinien und technischen Normen
Der Leitfaden ist eine Auslegung der Anforderungen an die für Plangenehmigungen und Betriebsbewilligungen massgebende Nachweisdokumentation nach gültigem Recht (EBG, EBV, VPVE) und der gemäss AB-EBV 38.1, Ziffer 1.3 anzuwendenden Norm SN EN 50129.
10Die fachspezifische Sicherheitsnachweisführung | PGV-Seminar 2010
Wolfgang Hüppi, Bundesamt für Verkehr
LeitfadenAnwendungsbereich
• Grundsätzlich immer anwendbar, wenn Sicherungsanlagen erstellt oder verändert werden
• Anwendbar unabhängig von Art und Umfang des Vorhabens• Anwendbar unabhängig von der eingesetzten Technologie
.
11Die fachspezifische Sicherheitsnachweisführung | PGV-Seminar 2010
Wolfgang Hüppi, Bundesamt für Verkehr
SN EN 50129
Norm definiert Anforderungen für die Anerkennung und Zulassung
12Die fachspezifische Sicherheitsnachweisführung | PGV-Seminar 2010
Wolfgang Hüppi, Bundesamt für Verkehr
SN EN 50129
• Für die Sektion Sicherheitstechnik des BAV hat die Norm für die Prüfung und Zulassung einen zentralen Stellenwert
• Sie fordert ein systematisches, dokumentiertes Vorgehen• Sie unterstützt den sicheren Einsatz der generischen Produkte• Sie unterstützt die Nachvollziehbarkeit• Sie fördert ein gemeinsames Verständnis
• Die Norm ist trotz ihrer Schwächen anwendbar!
Die SN EN 50129 ist kein Kochbuch!
Die verantwortungsbewusste, dem jeweiligen Gegenstand angepasste Sicherheitsnachweisführung wird durch die Prozeduren und Dokumentationsanforderungen unterstützt, nicht ersetzt.
13Die fachspezifische Sicherheitsnachweisführung | PGV-Seminar 2010
Wolfgang Hüppi, Bundesamt für Verkehr
LeitfadenZusammenhang EBV, VPVE und EN 50129
• Standard-Ablauf: Planvorlage - Plangenehmigung- Realisierung
• Gegenüberstellung der Prozesse PGV und des V-Modells der EN 50126
• Klarstellung der Begriffe
Abbildung 1: Übersicht einfacher Ablauf
14Die fachspezifische Sicherheitsnachweisführung | PGV-Seminar 2010
Wolfgang Hüppi, Bundesamt für Verkehr
LeitfadenPlangenehmigungsverfahren
• Anforderungen richten sich nach der VPVE-Richtlinie• Für eine Sicherungsanlage sind einzureichen
• Projektblatt, Technischer Bericht• Detailpläne• Sicherheitsbericht Sicherheitsnachweis „Planung“• Prüfbericht Bericht des Sachverständigen
Damit der Sicherheitsbericht dem Stand der Technik entspricht, soll er in Form des spezifischen Anwendungssicherheitsnachweises für den Anwendungsentwurf gemäss EN 50129 erstellt werden.
Sicherheitsnachweis „Planung“
Inhaltliche Anforderungen siehe Kapitel 5.2 des Leitfadens
15Die fachspezifische Sicherheitsnachweisführung | PGV-Seminar 2010
Wolfgang Hüppi, Bundesamt für Verkehr
LeitfadenSituationsspezifische Unterschiede in der Bearbeitungstiefe
• Kapitel 5 und 6 gehen vom Bau kompletter Sicherungsanlagen mit hoher Sicherheitsrelevanz aus
• Kapitel 7 legt Anwendungskategorien fest mit den Zielen• Dokumentationsaufwand reduzieren • Prozess optimieren
Kriterien für die Einordnung eines Vorhabens• Sicherheitsrelevanz Auswirkung eines Fehlers• Art des Vorhabens Fehlerwahrscheinlichkeit
Massgebend für die Sicherheitsrelevanz eines Vorhabens sind nicht nur die direkt betroffenen Systeme/Funktionen alleine, sondern auch ihre Auswirkung auf das Gesamt- und die Nachbarsysteme.
risikoorientiert, nur soviel wie nötig
16Die fachspezifische Sicherheitsnachweisführung | PGV-Seminar 2010
Wolfgang Hüppi, Bundesamt für Verkehr
LeitfadenAnwendungskategorien
H3G3K3Änderungen ohne Einfluss auf Konzept, Funktionalität, Betriebsvorschriften
H2G2K2Änderungen mit Einfluss auf Konzept, Funktionalität, Betriebsvorschriften
H1G1K1Neubau, Ersatz, grosse Änderungen
HochGeringKeineSicherheitsrelevanz
Art des Vorhabens
Auswirkungen
Fehlerwahrscheinlichkeit
17Die fachspezifische Sicherheitsnachweisführung | PGV-Seminar 2010
Wolfgang Hüppi, Bundesamt für Verkehr
LeitfadenZusammenfassung
Der Leitfaden Sicherheitsnachweisführung Sicherungsanlagen• konkretisiert die anwendbaren Verordnungen, Richtlinien und
technischen Normen in Bezug auf die einzureichenden Nachweis-dokumente
• schafft die Voraussetzung für Rechtsgleichheit und Rechts-sicherheit in den PGV
• berücksichtigt die unterschiedlichen Arten von Bau- und Änderungsvorhaben praxisgerecht.
Der Leitfaden ist eine Auslegung der Dokumentations-anforderungen für Plangenehmigung und Betriebsbewilligung nach gültigem Recht (EBG, EBV, VPVE) und der gemäss AB-EBV 38.1, Ziffer 1.3 anzuwendenden Norm SN EN 50129 mit dem Ziel, die zwei Ebenen in Einklang zu bringen.
18Die fachspezifische Sicherheitsnachweisführung | PGV-Seminar 2010
Wolfgang Hüppi, Bundesamt für Verkehr
Stand Umsetzung
Beim BAV• Erstausgabe Leitfaden Version 1.0 erfolgte am 1.5.07 und wird
konsequent als Basis für die Beurteilung der PGV verwendet. • Bereinigte Version 2.0 des Leitfaden erfolgte am 1.7.10
Bei den Bahnen• Interne Umsetzung und Schulung der MA• Vorlagen wurden durch VÖV erarbeitet• Sammeln von Erfahrungen mit der Anwendung
Dieser Leitfaden hat nicht den Rang von Gesetz oder Verordnung und hat sich in der Praxis bewährt.Wenn für Planvorlagen der Leitfaden befolgt wird, besteht die Gewähr, dass das BAV die erarbeiteten Resultate resp. Dokumente in methodischer Hinsicht akzeptiert.
19Die fachspezifische Sicherheitsnachweisführung | PGV-Seminar 2010
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Vorlagen des VÖV gemäss Leitfaden
20Die fachspezifische Sicherheitsnachweisführung | PGV-Seminar 2010
Wolfgang Hüppi, Bundesamt für Verkehr
Bsp. Vorlage Sicherheitsgutachten
21Die fachspezifische Sicherheitsnachweisführung | PGV-Seminar 2010
Wolfgang Hüppi, Bundesamt für Verkehr
FazitLeitfaden Sicherheitsnachweisführung Sicherungsanlagen
Mit dem Leitfaden erhalten wir für Sicherungsanlagen eine praxisorientierte, gesetzes- und normenkonforme Grundlage
• für die Sicherheitsnachweisführung• für die Bestimmung der PGV-Relevanz• für die Beurteilungen der Planvorlagen
Dokumentationsanforderungen stehen im Leitfaden im Vordergrund
• Sie sind jedoch nur Mittel zur Sicherstellung einer risikogerechten Nachweisführung
• Im Mittelpunkt der sicherheitsgerichteten Tätigkeit steht immer die verantwortungsbewusste Facharbeit
• Diese wird durch die Dokumentation gestützt und nachvollziehbar gemacht
22Die fachspezifische Sicherheitsnachweisführung | PGV-Seminar 2010
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Leitfaden SicherheitsnachweisführungSicherungsanlagen
Dokumentationhttp://www.bav.admin.ch/dokumentation/index.html?lang=de
Fragen / [email protected] „ Leitfaden Sicherungsanlagen“
23Die fachspezifische Sicherheitsnachweisführung | PGV-Seminar 2010
Wolfgang Hüppi, Bundesamt für Verkehr
Abkürzungsverzeichnis
AB-EBV Ausführungsbestimmungen zur EisenbahnverordnungBAV Bundesamt für VerkehrBBw BetriebsbewilligungCENELEC Comité Européen de Normalisation ElectrotechniqueEBG EisenbahngesetzEBV EisenbahnverordnungEN Europäische NormPGV PlangenehmigungsverfahrenRAMS Reliability, Availability, Maintainability and SafetySIL Safety Integrity LevelSN Schweizer NormTHR Tolerable Hazard RateVÖV Verband öffentlicher VerkehrVPVE Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für
Eisenbahnanlagen