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Die Große Lösung ? 1 Landratsamt Nordhausen FFBL Jugend und Soziales Christine Wagner

Die Große Lösung - thueringen.de

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Page 1: Die Große Lösung - thueringen.de

Die Große Lösung ?

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Landratsamt Nordhausen FFBL Jugend und Soziales

Christine Wagner

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Inhalt

1. Forderung des 13. Kinder- und Jugendberichts

2. Stellungnahme der Bundesregierung

3. Praxis der Eingliederungshilfe im LK Nordhausen

3.1 Neue Struktur

3.2 Fachliche Ausrichtung

3.3 Vorteile

3.4 Nachteile / Probleme

4. Mögliche Wege im Vergleich

5. Empfehlung

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1. Forderung des 13. Kinder- und

Jugendberichts

Einen Paradigmenwechsel

von der „Fürsorge für Behinderte“ zur „Wahrnehmung und Wahrung der Rechte“ von Menschen mit Behinderung und anderen Benachteiligungen auf gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben :

� Inklusionsnotwendigkeit

� Abbau von Sprach-, Status- und Segregationsbarrieren

Berücksichtigung in Planungs- und Entscheidungsprozessen

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2.Position der Bundesregierung

• unterstützt den inklusiven Ansatz

UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit

Behinderung und UN- Kinderrechtskonvention

• Zuständigkeit bei der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII soll intensiv geprüft werden

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3. Praxis der Eingliederungshilfe im

LK Nordhausen

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3.1 Neue Struktur

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3.2 Fachliche Ausrichtung

• Einführung eines Hilfeplanverfahrens inkl. Hilfeplanung für SGB XII/ Erfahrungen aus der Jugendhilfe (JH) und dem Bayerischen Modell

• Einführung von Teamberatungen für die Sozialhilfe Sechstes Kapitel (EGH)

• gemeinsame Fallberatungen übergreifend EGH und JH, wenn dies die Bedarfslage erfordert

• Einführung des Sozialraumprinzips

• Schulung der Mitarbeiter intern und extern

• Durchführung von gemeinsamen Workshops

• Sozialraumkonferenzen werden gemeinsam vorbereitet und durchgeführt

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3.3 Vorteile

• Bürger wenden sich mit ihren Fragen/ Problemen an den Sozialen Dienst; Bürger muss nicht herausfinden ob JH oder EGH zuständig ist

• Streit über „Nichtzuständigkeit“ zw. JH und EGH wird auf die fachliche Ebene reduziert; es gibt nur einen Fachgebietsleiter (FGL) und einen Fachbereichsleiter (FBL)

• Komplementärfinanzierung von Leistungen der JH und EGH werden im Team beraten und nach Bedarf realisiert

• stärkere Ausdifferenzierung zw. Hilfebedürfnis und -bedarf• unterschiedliche Kulturen und Haltungen nähern sich an• Schnittstelle beim Übergang v. JH zu EGH (insbesondere bei

Heranwachsenden) ist präziser bei der weiteren Hilfeplanung

• effizienteres Wirken in fachübergreifenden Netzwerken

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3.4 Nachteile / Probleme

• Abgrenzungsprobleme zwischen den Behinderungs-arten und von behinderungsbedingtem und erzieherischem Bedarf

• Komplexleistungen über die Grenzen der JH und EGH

sind schwer realisierbar

• Spezialeinrichtungen für Menschen mit Behinderung sind manifestiert

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4. Mögliche Wege im Vergleich

Zuständigkeit der JH für alle Kinder/Jugendlichen (K/J)

Vorteile:

• zuständig für alle K/J und Familien

• langjährige Erfahrungen in der Hilfeplanung und Gewährung

• Arbeit mit HE, Ressourcen und soz. Umfeld ist Standard/ Orientierung an Lebenslagen

• Arbeit auf Zielerreichung und Verselbstständigung ausgerichtet

• JH hat hohe Flexibilität/Loslassen gehört zum Alltag

• Hilfe aus einer Hand

• Nutzung der Dienste/ Einrichtungen der JH/ Jugendarbeit

• Leistungserbringer dürfen keine Gutachten erstellen

Zuständigkeit der EGH für alle Kinder und Jugendlichen

Vorteile:

• kein Wechsel d. Zuständigkeit ab Alter X

• Abgrenzung zw. seelischer und geistiger Behinderung entfällt

• mehr Erfahrung im Umgang mit Menschen mit Behinderung

• umfassendes Wissen über Angebote

• gute Kontakte zu Betreuern und Trägern

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Zuständigkeit der JH für alle K/J Zuständigkeit der EGH für alle K/J

Nachteile:

• Wechsel der Zuständigkeit nach Alter X

• mehr Personal mit der notwendigen Qualifikation

• Aufgabenspektrum für Sozialarbeiter sehr hoch

• hohe Herausforderung an den Gesetzgeber/ Wusch und Wahlrecht; Heranziehung zu den Kosten……./ Umsetzungsaufwand

• Regelung der Finanzströme / Umverteilung/ Vertrauen der Kommunen !!!

Nachteile:

• Fehlende sozialpäd. Kompetenz der Mitarbeiter für Familien, K/J

• Abgrenzungsproblem zwischen Hilfe zur Erziehung und Eingliederung bleibt bestehen / erforderlich

• Behinderung steht im Vordergrund• Versäulung der Leistungen bleibt

bestehen• Leistungserbringer können /

dürfen Gutachten erstellen• Steuerung durch Sozialämter nur

mit ausreichendem und qualifiziertem Personal möglich

• Verlassen (auch teilweise) des Systems für Betroffene kaum möglich

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5.Empfehlung

• Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus einer Hand bzw. einem Gesetz

• Familien als System betrachten und nicht nach einzelnen Unterstützungsarten differenzieren

• unbedingte Durchsetzung einer inklusiven Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Handicaps

• Schaffung von soviel Normalität wie möglich in einer gemeinsamen Teilhabe

• Verteilung der Finanzierung vom Bund und den Ländern auf die kommunalen Haushalte muss gesetzlich geregelt werden

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Danke und ich wünsche uns eine lebendige Diskussion!