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Die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen Informationen für Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2020 in die gymnasiale Oberstufe eintreten

Die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen · 2019. 11. 13. · Dies ist frühestens am Ende des ersten Jahres der Qualifi kationsphase möglich

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  • Die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen InformationenfürSchülerinnenundSchüler,dieimJahr2020

    indiegymnasialeOberstufeeintreten

  • Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Die gymnasiale Oberstufe 4WasistdiegymnasialeOberstufe? 4 WelcheFächerwerdenangeboten? 5WieistderUnterrichtorganisiert? 6WerkanndiegymnasialeOberstufebesuchen? 6Werinformiertundberät? 6 WelcheAbschlüsseundBerechtigungensinderreichbar? 7

    Die Planung der Schullaufbahn 8IndividuelleSchullaufbahn 8VorgabenfürdieFächerbelegung 8Einführungsphase 9Qualifikationsphase 10Schullaufbahnbeispiele 11

    Leistungsnachweise und Leistungsbewertung 14Klausuren 14SonstigeMitarbeit 15Facharbeit 15BesondereLernleistung 15Projektkurs 16Benotungssystem 16

    Versetzung und Wiederholung 17VersetzungindieQualifikationsphase 17 WiederholunginderQualifikationsphase 18 WiederholungderAbiturprüfung 18

    Gesamtqualifikation 18BlockI:ZulassungzurAbiturprüfung 19 BlockII:Abiturprüfung 20

    Latinum/Graecum/Hebraicum 22

    Exkurs: Das Berufliche Gymnasium 24

    Weitere Informationen 25

    Planungsbogen für die Schullaufbahn 26

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  • VorwortLiebeSchülerinnenundSchüler,

    mitdemWechselindiegymnasialeOberstufestehenSievoreinemwichtigenSchrittinIhrerSchullaufbahn.SietretenineinenBildungsabschnittein,indemSiestärkeralsbishereigenefachlicheSchwerpunktesetzenundIhresozialenundkognitivenKompetenzenerweitern.

    ImVerlaufdergymnasialenOberstufewirdderUnterrichtzunehmendanspruchs-voller.NeueLernmethodenund-verfahrenförderneinwissenschaftsorientiertesDenkenundArbeitenundbereitenaufeinStudiumodereineBerufsausbildungvor.GleichzeitigwerdeninallenfachlichenBereichengrundlegendeKompetenzenvermittelt,dieaufeineaktiveundverantwortlicheMitwirkungamgesellschaftlichenLebenabzielen.PraxisorientiertePhasendesLernens,zumBeispielimRahmenvonProjektarbeit,ermöglichenIhnendasErkennenundErprobenkomplexerZu-sammenhänge.AuchwirddieArbeitindergymnasialenOberstufeIhreFähigkeitstärken,mitanderenMenschenzukommunizierenundzusammenzuarbeiten.

    DieseBroschürebieteteinenerstenÜberblicküberdiegymnasialeOberstufe,zumBeispielüberOrganisation,FächerwahlundAbitur.BeiderPlanungIhrerin-dividuellenSchullaufbahngehtesvorallemdarum,dassSieIhrLeistungspoten-tialunterBeachtungderPflichtbedingungenundderschulischenAngeboteopti-malentwickeln.VonzentralerBedeutungistdabeidasGesprächmitdenBera-tungslehrerinnenund-lehrernunddenOberstufenkoordinatorinnenund-koor-dinatoren,dieIhreLaufbahnwünschevordemHintergrundIhrerbisherigenBele-gungenüberprüfenundmitderAusbildungs-undPrüfungsordnungabgleichen.FürfachspezifischeBeratungenstehenIhnendieFachlehrerinnenund-lehrerzurVerfügung.

    IchwünscheIhneneineerfolgreicheundspannendeZeitindergymnasialenOberstufe.

    YvonneGebauerMinisterinfürSchuleundBildungdesLandesNordrhein-Westfalen

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  • Was ist die gymnasiale Oberstufe?

    DiegymnasialeOberstufesetztdieBildungs-undErzie-hungsarbeitderSekundarstufeIfortunderweitertsie.SieschließtmitderAbiturprüfungabundführtzurZuer-kennungderAllgemeinenHochschulreife.

    SiedauertdreiJahreundgliedertsichindieEinführungs-undQualifikationsphase.InderEinführungsphasewer-dendieSchülerinnenundSchülermitdeninhaltlichenundmethodischenAnforderungendergymnasialenOber-stufevertrautgemacht.DieQualifikationsphasebautda-raufaufundbereitetsystematischaufdieAbiturprüfungvor.DieLeistungenderQualifikationsphasegehenindieAbiturnoteein.DieAbiturprüfungfindetamEndedeszweitenJahresderQualifikationsphasestatt.

    DerbisherigeKlassenverbandwirddurcheinKurssystemersetzt.FormenselbstständigenArbeitensundLernensgewinnenmehrundmehranBedeutung.Durcheinaus-gewogenesVerhältnisvonverbindlichzubelegenden

    Die gymnasiale Oberstufe

    Die gymnasiale Oberstufe

    Abiturzeugnis Ergebnisse aus Block I und Block II

    Versetzung

    Einführungsphase

    Abiturprüfung (Block II)

    Zulassung zur Abiturprüfung

    Leistungsergebnisse (Block I)1. Jahr der Qualifikationsphase

    2. Jahr der Qualifikationsphase

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  • FächernundindividuellenSchwerpunktsetzungenwer-deneineguteAllgemeinbildungunddieallgemeineStu-dierfähigkeitsichergestellt.

    Dauer

    DerBesuchdergymnasialenOberstufedauertinderRe-geldrei,wenigstenszweiundhöchstensvierJahre.WerinnerhalbderVierjahresfristdieZulassungzurAbitur-prüfungnichtmehrerlangenkann,mussdiegymnasialeOberstufeverlassen.DerZeitraumeineseingeschobe-nenAuslandsaufenthaltswirdnichtaufdieHöchstver-weildauerangerechnet.DieHöchstverweildauervonvierJahrenkannüberschrittenwerden,umeinenichtbestan-deneAbiturprüfungzuwiederholen.

    Auslandsaufenthalt

    ÜberAuslandsaufenthalteentscheidetdieSchuleaufAntragderEltern.EinAuslandsaufenthaltfindetinderRegelinderEinführungsphasestatt.BeientsprechendgutenLeistungenamEndederSekundarstufeIkönnenSchülerinnenundSchülernachderRückkehrdirektindieQualifikationsphaseeinsteigen.IndiesemFallwirddasimAuslandverbrachteJahraufdieVerweildauerindergymnasialenOberstufeangerechnet,dieZuerken-nungdesMittlerenSchulabschlusses(Fachoberschul-reife)erfolgtindiesemFallimgymnasialenBildungsgangerstnacherfolgreichemDurchgangdurchdasersteJahrderQualifikationsphase.

    EinAuslandsjahrkannauchnochzwischenderEinfüh-rungsphaseunddemBeginnderQualifikationsphase

    eingeschobenwerden.DaseingeschobeneJahrwirdindiesemFallnichtaufdieVerweildauerangerechnet.NachRückkehrwirddieSchullaufbahnimerstenJahrderQualifikationsphasefortgesetzt.DaszweiteJahrderQualifikationsphasekannnichtfüreinenAuslandsaufent-haltunterbrochenwerden.

    WeitereInformationenenthältdas„MerkblattzumAuslandsaufenthalt“unterwww.schulministerium.nrw.de

    Welche Fächer werden angeboten?

    DieUnterrichtsfächerindergymnasialenOberstufesindfolgendendreiAufgabenfeldernzugeordnet:

    n demsprachlich-literarisch-künstlerischenn demgesellschaftswissenschaftlichenn demmathematisch-naturwissenschaftlich-tech-

    nischen.

    DieFächerReligionslehreundSportgehörenkeinemAufgabenfeldan.

    ZurSicherungeinergemeinsamenGrundbildungmussinallenindividuellenSchullaufbahnenderSchülerinnenundSchülerjedesAufgabenfelddurchgängigbiszurAbi-turprüfungrepräsentiertsein.KeinAufgabenfeldkannabgewähltoderzugunsteneinesanderenausgetauschtwerden.

    Aufgabenfelder und Unterrichtsfächer

    I. Das sprachlich-literarisch-künstlerische Aufgabenfeld

    Deutsch Französisch Italienisch JapanischMusik Russisch Lateinisch ChinesischKunst Spanisch Griechisch TürkischEnglisch Niederländisch Hebräisch Neugriechisch Portugiesisch

    II. Das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld

    Geschichte Sozialwissenschaften RechtGeographie Philosophie Erziehungswissenschaft Psychologie

    III. Das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Aufgabenfeld

    Mathematik Physik Informatik Chemie Technik Biologie Ernährungslehre

    Religionslehre

    Sport

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  • DieSchulenplanenihrFächerangebotunterBerücksich-tigungderallgemeinenBelegungsbedingungenfürdiegymnasialeOberstufe,wobeidasAngebotauchvondenspezifischenschulischenGegebenheitenabhängt.EinAnspruchaufeinbestimmtesFächerangebotoderdieEinrichtungeinesbestimmtenKursesbestehtnicht.DieSchulenkönnenihrAngebotdurchdieKooperationmitbenachbartenSchulenerweitern.

    DarüberhinauswerdenVertiefungsfächerundProjekt-kurseangeboten,diedasFächer-undKursspektrumerweitern.ÜberdaskonkreteAngebotentscheidendieSchulen.

    Vertiefungsfächer

    n VertiefungsunterrichtwirdinsbesondereinDeutsch,MathematikunddenFremdsprachenangebotenunddientderIntensivierungderindividuellenFörderung.

    n DerUnterrichtsetztandemindividuellenLeistungs-standderSchülerinnenundSchüleranundfördertsieaufallenLeistungsniveaus.ZielistdieIntegrationvonindividuellenLernzeitenindenUnterrichtdergymna-sialenOberstufe.

    n VertiefungsfächerwerdenzweistündigunterrichtetundkönnenimhalbjährigenWechselbelegtwerden.

    n InderEinführungsphasekönnenjeHalbjahrbiszuzweiVertiefungsfächergewähltwerden;indenzweiJahrenderQualifikationsphaseisteineBelegungvoninsgesamtzweiHalbjahreskursenmöglich.

    n SchülerinnenundSchülererhalteningeeigneterFormimVerlaufdesVertiefungsunterrichtsRückmeldungenüberdenjeweilserreichtenindividuellenLernfort-schritt.

    n VertiefungsunterrichtwirdzwaraufdieverpflichtendzubelegendeWochenstundenzahlangerechnet,kannjedochnichtimRahmenderGesamtqualifikationindieAbiturnoteeinfließen.

    Projektkurse

    n ProjektkursewerdeninderQualifikationsphasezurfreienWahlangeboten.Siesindzwei-oderdreistündigundmüsseninzweiaufeinanderfolgendenHalbjahrenbelegtwerden.

    n SiesindinihremfachlichenSchwerpunktandieinderQualifikationsphaseunterrichtetenFächer(Referenz-fächer)angebunden.

    n DieAbschlussnoteumfasstdieLeistungeninbeidenHalb-jahrenundfließtbeiderBerechnungderGesamtquali-fikationindoppelterWertungindieAbiturnoteein.DieEinbringungnureinesHalbjahresistnichtmöglich.

    n ProjektkursekönneninFormeinerbesonderenLern-leistungindasAbitureingebrachtwerden.EsgeltendieRegelungenderbesonderenLernleistung(s.Seite15und20).

    n VoraussetzungfürdieTeilnahmeaneinemProjektkursistdieparalleleodervorausgehendeTeilnahmeamUn-terrichtineinemderReferenzfächer(Grund-oderLeis-tungskurs)inzweiHalbjahrenderQualifikationsphase.

    Wie ist der Unterricht organisiert?

    DieFächerdergymnasialenOberstufewerdeninderEin-führungsphaseinGrundkursenundabderQualifikati-onsphaseinGrund-undLeistungskursenunterrichtet.

    Grundkursewerdendreistündig,indenabderEinfüh-rungsphaseneueinsetzendenFremdsprachenvierstün-digunterrichtet.

    InderQualifikationsphasewerdenzweiFächeralsLeis-tungskursegewählt.Siewerdenfünfstündigunterrichtet.

    Grund-undLeistungskurseunterscheidensichimUm-fangderThemen,inderIntensitätihrerBehandlungundimGraddermethodisch-wissenschaftlichenErarbeitung.

    Vertiefungsfächerwerdenzweistündig,Projektkursezwei-oderdreistündigunterrichtet.

    Wer kann die gymnasiale Oberstufe be-suchen?

    IndieEinführungsphasedergymnasialenOberstufekanneintreten,werdieBerechtigungzumBesuchdergymnasialenOberstufeerworbenhat:

    n amGymnasiumdurchVersetzungamEndederKlasse9n ananderenSchulformendurchdenMittlerenSchul-

    abschluss(Fachoberschulreife)mitderBerechtigungzumBesuchdergymnasialenOberstufe.

    IndieEinführungsphasekanninderRegelnurneuauf-genommenwerden,werdas19.Lebensjahrnochnichtvollendethat.

    Wer informiert und berät?

    DieSchuleninformierenundberatendieSchülerinnenundSchülersowiederenErziehungsberechtigteinIn-formationsveranstaltungenundinpersönlichenGesprä-chenüberdieRegelungen,diedenBildungsgangindergymnasialenOberstufebetreffen.BeiderWahlderFä-cherhelfendiefürdiejeweiligeJahrgangsstufezustän-digenBeratungslehrerinnenund-lehrer.SiebegleitendieSchülerinnenundSchülerbiszumAbschlussderAbiturprüfungundüberprüfenzuBeginneinesjedenSchulhalbjahresdieWahlentscheidungenundBelegver-

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  • pflichtungen,damitalleVoraussetzungenfürdenErwerbderAllgemeinenHochschulreifeerfülltwerden.

    Welche Abschlüsse sind erreichbar?

    Allgemeine Hochschulreife

    MitdemBestehenderAbiturprüfungwirddieAllgemeineHochschulreifeerworben.SiebefähigtzumStudiumaneinerHochschuleundöffnetzugleichdenWegineinebe-ruflicheAusbildungaußerhalbderHochschule.

    Schulischer Teil der Fachhochschulreife

    SchülerinnenundSchüler,diediegymnasialeOberstufevordemAbiturverlassen,könnenbeientsprechendenLeistungendenschulischenTeilderFachhochschulreifeerwerben.DiesistfrühestensamEndedeserstenJahresderQualifikationsphasemöglich.DiezugrundegelegtenLeistungenmüsseninzweiaufeinanderfolgendenHalb-jahrenerbrachtwordensein.

    DerschulischeTeilderFachhochschulreifewirdgemäßder„VereinbarungzurGestaltungdergymnasialenOber-stufeundderAbiturprüfung“vondenBundesländernmitAusnahmevonBayernundSachsengegenseitiganer-kannt.

    Die(volle)Fachhochschulreifewirdzuerkannt,wennzusätzlichzumschulischenTeilderFachhochschulreifeeineBerufsausbildungnachBundes-oderLandesrechtbeziehungsweiseeineinjährigesgelenktesPraktikumnachgewiesenwird.

    WeitereInformationenenthältdas„MerkblattzumErwerbderFachhochschulreife“unterwww.schulministerium.nrw.de.

    Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) am Gymnasium

    SchülerinnenundSchülerdesgymnasialenBildungs-gangserwerbeninderRegeldenMittlerenSchulab-schlussmitderVersetzungindieQualifikationsphase.SolltedieVersetzungnurknappverfehltwerden,kannderMittlereSchulabschlussnachMaßgabederAus-bildungs-undPrüfungsordnungdennochzuerkannt

    werden,wenndieVersetzungsanforderungenfürdieRealschuleerfülltsind.

    Ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleich-wertiger Abschluss am Gymnasium

    SchülerinnenundSchülerdesgymnasialenBildungs-gangserwerbenamEndederEinführungsphaseeinendemHauptschulabschlussnachKlasse10gleichwertigenAbschluss,wenndieVersetzungsanforderungenderHaupt-schulesowiedieBedingungenfürdieZuerkennungdesHauptschulabschlusseserfülltsind.

    Nachprüfungen

    NebenderNachprüfungzumnachträglichenErwerbderVersetzungindieQualifikationsphase(s.Seite17)sindamEndederEinführungsphaseauchNachprüfungenzumnachträglichenErwerbdesMittlerenSchulabschlus-ses(Fachoberschulreife)odereinesdemHauptschul-abschlussnachKlasse10gleichwertigenAbschlussesmöglich.DieseMöglichkeitderNachprüfungbestehtauchbeieinerWiederholungderEinführungsphase.

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  • Individuelle Schullaufbahn

    IndergymnasialenOberstufekönnenSchülerinnenundSchülerdieeigeneSchullaufbahnindividuellgestaltenundSchwerpunktesetzen:

    n SiewählenimRahmendesFächerangebotesihrerSchulezwischenverschiedenenFremdsprachen,gesellschaftswissenschaftlichensowienaturwissen-schaftlichenFächern.

    n SiebildeneinenfachlichenSchwerpunktdurchdieBelegungvonentweder

    -zweiFremdsprachenoder -zweinaturwissenschaftlich-technischenFächern.n SieentscheidenabderQualifikationsphase,obsie

    diePflichtbedingungeninKunstoderMusikdurcheinesdieserFächeroderdurchdieBelegungvonzweiKurseninLiteraturoderdurchzweiinstrumental-be-ziehungsweisevokalpraktischeKurseerfüllenwollen.

    n Sieentscheiden,obsieeineodermehrereFremdspra-chenausderSekundarstufeIdurchgängigfortsetzen.SiekönnenaucheineneueFremdspracheerlernen.

    n SiekönnensichfüreinenProjektkursentscheidenoderindividuelleLernzeiteninVertiefungsfächernerhalten.

    DieWahlmöglichkeitenwerdenbegrenztdurchdieBeleg-verpflichtungeninbestimmtenFächern,diefestgelegtenAufgabenfelderunddasFächerangebotderSchule.

    Vorgaben für die Fächerbelegung

    DurchdieFächerwahlinderEinführungsphasewirddieweitereSchullaufbahnwesentlichbestimmt.DahermüssenbeiderBelegungderFächerzuBeginnderEin-führungsphasedieVorgabenfürdieQualifikationsphaseunddieWahlderAbiturfächermitbedachtwerden.DieFestlegungdesdrittenundviertenAbiturfacheserfolgtzuBeginndeszweitenJahresderQualifikationsphase.

    Wochenstundenzahl

    InderEinführungsphaseundinderQualifikationsphasebeträgtdieWochenstundenzahlimDurchschnittjeweils34Unterrichtsstunden.DerPflichtunterrichtindendreiJahrendergymnasialenOberstufeumfasstinsgesamtmindestens102Wochenstunden.

    Die Planung der Schullaufbahn

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  • Allgemeine Belegungsverpflichtungen

    n BiszumAbiturmüssenfolgendeFächerdurchgängigbelegtwerden:Deutsch,eineFremdsprache,Mathe-matik,eingesellschaftswissenschaftlichesundeinna-turwissenschaftlichesFach(Biologie,Physik,Chemie),SportunddieAbiturfächer.

    n IndenvierHalbjahrenderQualifikationsphasemüssen -achtLeistungskurseund -mindestens30anrechenbareGrundkurse

    fürdieGesamtqualifikationnachgewiesenwerden.n SchülerinnenundSchüler,dieinderSekundarstufeI

    keinezweiteFremdspracheerlernthaben,müssenindergymnasialenOberstufeeineneueinsetzendeFremdsprachealsvierstündigenGrundkursdurchgän-gigbiszumEndederQualifikationsphasebelegen.

    n BiszumAbiturmussjenachfachlichemSchwer-punkt(s.Seite8)eineweitereFremdspracheodereinzusätzlichesnaturwissenschaftlich-technischesFachdurchgängiggewähltwerden.

    Wahl der Abiturfächer

    n DievierAbiturfächermüssenfolgendeBedingungenerfüllen:>SiemüssenvonderEinführungsphaseanbelegt

    wordensein. >SpätestensabderQualifikationsphasemüssenin

    diesenFächernKlausurengeschriebenwerden. >Siemüssendassprachlich-literarisch-künstlerische,

    dasgesellschaftswissenschaftlicheunddasmathe-matisch-naturwissenschaftlich-technischeAufga-benfeldabdecken.

    >Dassprachlich-literarisch-künstlerischeAufgaben-feldwirdnurdurchDeutschodereineFremdspracheabgedeckt.

    >ZweidervierAbiturfächermüssenausdenFächernFremdsprache,DeutschundMathematikgewähltwerden.

    n DasersteLeistungskursfachmusseineausderSekun-darstufeIfortgeführteFremdspracheoderMathematikodereineNaturwissenschaftoderDeutschsein.DaszweiteLeistungskursfachistimRahmenderVorgabenundderMöglichkeitenderSchulefreiwählbar.

    n ReligionslehreistkeinemAufgabenfeldzugeordnet,kannaberinderAbiturprüfungdasgesellschaftswis-senschaftlicheAufgabenfeldvertreten.IndiesemFallmusszusätzlicheingesellschaftswissenschaftlichesFachdurchgängigbelegtwerden.

    n SchülerinnenundSchüler,diesichvomReligionsun-terrichtbefreienlassen,wählenalsErsatzfachPhilo-sophie.

    n ReligionslehreundSportkönnennichtgleichzeitigAbiturfächersein.

    Einführungsphase

    InderEinführungsphasewerdenalleFächerinGrund-kursenunterrichtet.InbeidenHalbjahrenmüssenjeweilsmindestens

    n neunKurseimPflichtbereichundn zweiKurseausdemWahlbereich

    belegtwerden.WeitereKurseoderArbeitsgemeinschaf-tensindimRahmenderMöglichkeitenderSchulewählbar.ZehnFächergehenindieVersetzungein(s.Seite17).

    Pflichtbelegung

    DurchgängigbiszumEndederEinführungsphasesindzubelegen:

    nimsprachlich-literarisch-künstlerischenAufgabenfeld >Deutsch >eineausderSekundarstufeIfortgeführteFremdsprache >eineweitereFremdsprache,sofernnichtzweiFächer

    ausdemnaturwissenschaftlich-technischenBereichgewähltwerden

    >eineneueinsetzendeFremdsprache,soferninderSekundarstufeIkeinezweiteFremdspracheerlerntwurde

    >KunstoderMusik

    n imgesellschaftswissenschaftlichenAufgabenfeld >einFachdiesesAufgabenfeldes

    n immathematisch-naturwissenschaftlich-technischenAufgabenfeld

    > Mathematik > BiologieoderPhysikoderChemie > einweiteresnaturwissenschaftlich-technisches

    Fach,sofernnichtzweiFremdsprachengewähltwerden

    n Religionslehre(beziehungsweisePhilosophiealsEr-satzfach)

    n Sport

    n imWahlbereich > weitereFächer > Vertiefungsfächer.

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  • Weitere Vorgaben:

    n InderQualifikationsphasekönnennursolcheFächergewähltwerden,dieschoninderEinführungsphasebelegtwurden.AusnahmenbildenLiteratur,dievokal-undinstrumentalpraktischenKurse,dieZusatzkurseinGeschichteundSozialwissenschaftensowieVertie-fungsfächerundProjektkurse.

    n WerdenimgesellschaftswissenschaftlichenAufga-benfeldGeschichteundSozialwissenschaftennichtgewählt,somüssendieseFächeralsZusatzkurseimzweitenJahrderQualifikationsphasebelegtwerden.

    n PhilosophiekannnichtzugleicheinzigesFachdeszweitenAufgabenfeldesundErsatzfachfürReligions-lehresein.

    n SchülerinnenundSchülerderReal-undGesamt-schulen,diemitderzweitenFremdspracheinKlasse8begonnenhabenundmitdieserFremdsprachediePflichtbelegungineinerzweitenFremdspracheabde-ckenwollen,müssendiesebiszumEndederEinfüh-rungsphasefortführen.

    n DieVerpflichtungzurBelegungeinerzweitenFremd-sprachekannauchdurcheinineinerweiterenFremd-spracheunterrichtetesSachfacherfülltwerden.

    n SchülerinnenundSchüler,derenMuttersprachenichtDeutschist,könnenzurErfüllungderPflichtbedin-gungeninderfortgeführtenFremdspracheamEndederEinführungsphaseeineFeststellungsprüfunginihrerMuttersprachebeideroberenSchulaufsichts-behördeablegen.DasErgebnisderPrüfungtrittandieStellederNoteeinerfortgeführtenFremdsprache.VoraussetzungfürdiePrüfungist,dassbereitsamEndederSekundarstufeIdieentsprechendeFeststel-lungsprüfungmitErfolgabgelegtwurde.

    Qualifikationsphase

    DiePflichtbelegungenwerdendurchGrund-oderLeis-tungskursfächererfüllt.InderQualifikationsphasewäh-lendieSchülerinnenundSchüler

    n zweiFächeralsLeistungskursfächerundn ineinemJahrderQualifikationsphasemindestenssie-

    ben,indemanderenachtfürdieGesamtqualifikationanrechenbareGrundkursfächer.DerUnterrichtindenVertiefungsfächernistnichtanrechenbar.

    DarüberhinausmüssendieBedingungenfürdieWahlderAbiturfächerbeachtetwerden(s.Seite9).ZurEinhal-tungderdurchschnittlichenWochenstundenzahlwerdenentwederweitereGrundkurseoderVertiefungsfächerodereinProjektkursgewählt.

    Pflichtbelegung

    DurchgehendbiszumEndederQualifikationsphasesindzubelegen:

    n Deutschn eineFremdsprachen einausderEinführungsphasefortgeführtesFachdes

    gesellschaftswissenschaftlichenAufgabenfeldesn Mathematikn eineausderEinführungsphasefortgeführteNaturwis-

    senschaft(BiologieoderPhysikoderChemie)n Sportn eineweitereFremdsprachebeziehungsweiseeinineiner

    weiterenFremdspracheunterrichtetesSachfachodereinweiteresnaturwissenschaftlich-technischesFach.

    InmindestenszweiaufeinanderfolgendenHalbjahrensindzubelegen:

    n Religionslehre,ersatzweisePhilosophie(FortführungbiszumEndedeserstenJahresderQualifikationsphase)

    n KunstoderMusik;alternativzweiaufeinanderfolgen-deKurseinLiteraturoderzweiaufeinanderfolgendeinstrumental-beziehungsweisevokalpraktischeKurse

    n GeschichteundSozialwissenschaften(entwederFort-führungbiszumEndedeserstenJahresderQualifi-kationsphaseoderBelegungeinesZusatzkursesimzweitenJahrderQualifikationsphase).

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  • Beispiel 1:Leistungskurse Englisch und Deutsch mit fremdsprachlichem Schwerpunkt

    Aufgabenfeld Fach Einführungs- Qualifikationsphase Abitur- Anrechenbare phase fach Kurse in der Q-phase

    Eph.1 Eph.2 Q 1.1 Q1.2 Q 2.1 Q 2.2 LK GK

    I Deutsch 3 3 5 5 5 5 2. 4

    sprachlich- Englisch 3 3 5 5 5 5 1. 4

    literarisch- Französisch 3 3 3 3 3 3 4

    künstlerisch Musik 3 3 3 3 3 3 4

    II Geschichte 3 3 3 3 3 3 4. 4

    gesellschafts- Sozialwissenschaften 3 3 3 3 3 3 4

    wissenschaftlich

    III Mathematik 3 3 3 3 3 3 4

    mathematisch- Chemie 3 3 3 3 3 3 3. 4

    naturwissen-

    schaftlich-

    technisch

    Religionslehre 3 3 3 3 2

    Sport 3 3 3 3 3 3 4

    Vertiefungsfach (M) 2 2 2

    Vertiefungsfach (F) 2 2

    Projektkurs (MU) 2 2 2

    Wochenstunden 34 34 34 34 35 33

    Anzahl der belegten 10 10 11 10 8 32 Kurse in der

    Qualifikationphase 40

    Schullaufbahnbeispiele

    DiefolgendenBeispieleverschiedenerSchullaufbahnenverdeutlichendieRegelungen.

    11

  • Beispiel 2: Philosophie als durchgängiges gesellschaftswissenschaftliches Fach bei naturwissenschaftlichem Schwerpunkt

    Aufgabenfeld Fach Einführungs- Qualifikationsphase Abitur- Anrechenbare phase fach Kurse in der Q-phase

    Eph.1 Eph.2 Q 1.1 Q1.2 Q 2.1 Q 2.2 LK GK

    I Deutsch 3 3 3 3 3 3 3. 4

    sprachlich- Englisch 3 3 3 3 3 3 4

    literarisch- Latein ab 6 3 3

    künstlerisch Kunst 3 3 3 3 2

    II Philosophie 3 3 3 3 3 3 4. 4

    gesellschafts- Geschichte 3 3 3 2

    wissenschaftlich Sozialwissenschaften 3 3 3 3 3 3 4

    III Mathematik 3 3 5 5 5 5 1. 4

    mathematisch- Biologie 3 3 5 5 5 5 2. 4 naturwissen- Chemie 3 3 3 3 3 3 4

    schaftlich- Physik 3 3 3 3 3 3 4

    technisch

    Sport 3 3 3 3 3 3 4

    Wochenstunden 36 33 34 34 34 34

    Anzahl der belegten 10 10 10 10 8 32 Kurse in der Qualifikationphase 40

    12

  • Beispiel 3: Neu einsetzende Fremdsprache

    Aufgabenfeld Fach Einführungs- Qualifikationsphase Abitur- Anrechenbare phase fach Kurse in der Q-phase

    Eph.1 Eph.2 Q 1.1 Q1.2 Q 2.1 Q 2.2 LK GK

    I Deutsch 3 3 3 3 3 3 4

    sprachlich- Englisch 3 3 5 5 5 5 1. 4

    literarisch- Spanisch (neu) 4 4 4 4 4 4 4

    künstlerisch Musik 3 3 3 3 2

    II Sozialwissenschaften 3 3 3 3 3 3 3. 4

    gesellschafts- Geschichte 3 3 3 3 2

    wissenschaftlich

    III Mathematik 3 3 3 3 3 3 4. 4

    mathematisch- Biologie 3 3 5 5 5 5 2. 4 naturwissen- Chemie 3

    schaftlich-

    technisch

    Sport 3 3 3 3 3 3 4

    Religionslehre 3 3 3 3 3 3 4

    Projektkurs (GE) 3 3 2

    Vertiefungsfach (M) 2 2 2

    Wochenstunden 36 33 35 35 34 32

    Anzahl der belegten 10 10 10 9 8 30 Kurse in der Qualifikationphase 38

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  • Klausuren

    Einführungsphase

    KlausurpflichtbestehtinDeutschundMathematik,inal-lenFremdsprachen,ineinerGesellschaftswissenschaftundeinerNaturwissenschaft(Physik,Biologie,Chemie).WeitereGrundkursfächerkönnenalsFächermitKlau-surengewähltwerden.

    ImzweitenHalbjahrderEinführungsphasewirdindenFächernDeutschundMathematikdiezweiteKlausurjeweilslandeseinheitlichzentralgestellt.DieErgebnissefließenalsreguläreKlausurindieLeistungsbewertungein.

    IndenmodernenFremdsprachenkönnenKlausurenmündlicheAnteileenthalten.EineKlausurkanndurcheinemündlicheLeistungsüberprüfungersetztwerden.

    Qualifikationsphase

    Klausurpflichtbesteht

    n indenviergeplantenAbiturfächern,n injedemFallinDeutsch,Mathematik,einerFremd-

    spracheundinderneueinsetzendenFremdsprache,n ineinerweiterenFremdsprache,dieskannauchdie

    neueinsetzendeFremdsprachesein,odereinemFachausdemnaturwissenschaftlich-technischenBereich.

    DieWahlweiterer(nichtverpflichtender)KlausurfächerkannzumBeispieldannsinnvollsein,wenndieWahlderAbiturfächermöglichstlangeoffengehaltenwerdensoll.

    IndenalsKlausurfachbelegtenFächernwerdenindenerstendreiHalbjahrenderQualifikationsphasejeweilszweiKlausurengeschrieben.ImletztenHalbjahrderQualifikationsphasewirdlediglichimerstenbisdritten

    Leistungsnachweise und Leistungsbewertung

    14

  • AbiturfachjeweilseineKlausurgeschrieben.

    AuchinderQualifikationsphasekönnenKlausurenindenmodernenFremdsprachenmündlicheAnteileenthalten.IneinemdererstendreiHalbjahrederQualifikationspha-sewirdindenmodernenFremdspracheneineKlausurdurcheinegleichwertigemündlicheLeistungsüberprü-fungersetzt.

    Sonstige Mitarbeit

    IndergymnasialenOberstufesindLeistungen,dieindersonstigenMitarbeitimUnterrichterbrachtwerden,eben-sobedeutsamwieKlausuren.DieBewertungfüreinenschriftlichbelegtenKurssetztsichzugleichenTeilenausderBeurteilungderKlausurenundder„SonstigenMitarbeit“zusammen.

    ZuBeginneinesKursesinformiertdieLehrkraftdarüber,welcheAnforderungenimBereich„SonstigeMitarbeit“gestelltwerdenundaufwelcheGrundlagensichdieBe-urteilungstützt.DieskönnennebendenmündlichenUnter-richtsbeiträgenzumBeispielauchProtokolle,Referate,praktischeArbeiten,schriftlicheÜbungenoderimFachSportauchpraktischeÜbungensein.EtwainderMitte

    desKurshalbjahreswerdendieSchülerinnenundSchülerüberihrenjeweiligenLeistungsstandinformiert.

    Facharbeit

    EineFacharbeitisteineumfangreicheschriftlicheHaus-arbeit,dieselbstständigzuverfassenist.SieersetztnachFestlegungdurchdieSchuleinderQualifikations-phaseeineKlausur.DieinderFacharbeiterteilteNotezähltwieeineKlausurnote.ZielderFacharbeitistes,bei-spielhafteinewissenschaftlicheArbeitanzufertigen.ZurFacharbeitgehörendieThemen-undMaterialsuche,dieArbeitsplanung,dasOrdnenundAuswertenderMaterialienunddieTexterstellung.DieFacharbeitsollachtbiszwölfDIN-A4-Seitenumfassen.SchülerinnenundSchüler,dieeinenProjektkursbelegen,sindvonderVerpflichtung,eineFacharbeitzuschreiben,befreit.

    Besondere Lernleistung

    ImBereichderAbiturprüfung(BlockII,s.Seite20)kannSchülerinnenundSchülerneine„besondereLernlei-stung“angerechnetwerden,dieimRahmenoderUmfangeinesmindestenszweiHalbjahreumfassendenKurses

    15

  • erbrachtwird.DieErgebnisseindenvierAbiturfächernwerdenindiesemFallnichtfünf-,sondernvierfachunddiebesondereLernleistungebenfallsvierfachgewertet.DieSchuleninformierenüberdieMöglichkeiten,eine„besondereLernleistung“zuerbringen.HandreichungenhierzuliegendenSchulenvor.

    AlsGrundlagefüreine„besondereLernleistung“kommeneinumfassenderBeitragauseinemvondenLändernge-fördertenWettbewerboderdieErgebnisseeinesfach-lichenoderfachübergreifendenProjektesinBetracht.EbensokönnendieErgebnisseeinesbelegtenProjekt-kursesineine„besondereLernleistung“einfließen.SeitensderSchulemusssichergestelltwerden,dassdieArbeitdasAnspruchsniveaueiner„besonderenLernlei-stung“erfüllt.

    WeitereInformationenenthältdas„MerkblattzurbesonderenLernleistung“unterwww.schulministerium.nrw.de.

    Projektkurs

    Projektkursebestehenimmerauszweiaufeinander-folgendenHalbjahreskursen.AmEndedeserstenHalbjahresdesProjektkurseswirdkeineNoteerteilt.LediglichdieBelegungwirdaufderSchullaufbahnbe-scheinigungausgewiesen.ErstamEndedesProjekt-kurseswirdeineJahresnoteerteilt.SiesetztsichzugleichenTeilenzusammenausderAbschlussnotederbeidenHalbjahresleistungenimBereich„SonstigeMitar-beit“undeinerweitgehendeigenständigenDokumenta-tion.DieJahresnotekannindoppelterGewichtung,dasheißtinderGewichtungvonzweiGrundkursen,indieGesamtqualifikationeingebrachtwerden.

    Benotungssystem

    AmEndeeinesjedenHalbjahresindergymnasialenOber-stufewirdausdenLeistungender„SonstigenMitarbeit“undgegebenenfallsdenKlausureneineKursabschluss-notegebildet.InderEinführungsphasegiltdieNotenska-lavoneinsbissechs.InderQualifikationsphasewerdendieNotenineinPunktsystemumgesetzt:

    Noten Punkte nach Notendefinition Notentendenz

    sehr gut 15 - 13 Punkte DieLeistungenentsprechenden AnforderungeninbesonderemMaße.

    gut 12 - 10 Punkte DieLeistungenentsprechenden Anforderungenvoll.

    befriedigend 9 - 7 Punkte DieLeistungenentsprechenden AnforderungenimAllgemeinen.

    ausreichend 6 - 5 Punkte DieLeistungenweisenzwarMängel auf,entsprechenaberimGanzennoch denAnforderungen.

    schwach 4 Punkte DieLeistungenweisenMängelaufund ausreichend entsprechendenAnforderungennur nochmitEinschränkungen.

    mangelhaft 3 - 1 Punkte DieLeistungenentsprechendenAnforderungennicht,lassenjedocherkennen,dassdienotwendigenGrundkenntnissevorhandensindunddieMängelinabsehbarerZeitbeho-benwerdenkönnen.

    ungenügend 0 Punkte DieLeistungenentsprechendenAnforderungennichtundselbstdieGrundkenntnissesindsolückenhaft,dassdieMängelinabsehbarerZeitnichtbehobenwerdenkönnen.

    16

  • EineVersetzungerfolgtindergymnasialenOberstufenurvonderEinführungsphaseindieQualifikationsphase,nichtaberbeimÜbergangvomerstenindaszweiteJahrderQualifikationsphase.

    Versetzung in die Qualifi kationsphase

    GrundlagefürdieVersetzungindieQualifikationsphasebildendieLeistungsbewertungenimzweitenHalbjahrderEinführungsphaseindenneunKursendesPflichtbe-reichsundineinemKursdesWahlbereichs.

    DieVersetzungwirdausgesprochen,wennindenzehnversetzungswirksamenKursenausreichendeoderbessereLeistungenerzieltwurden.Versetztwirdauch,werinnichtmehralseinemderversetzungswirksamenKursemangelhafteundindenübrigenKursenminde-stensausreichendeLeistungenerbrachthat;mangelhafteLeistungenineinemderFächerDeutsch,MathematikoderinderfortgeführtenFremdsprachemüssenaller-dingsdurcheinemindestensbefriedigendeLeistungineinemanderenFachdieserGruppeausgeglichenwerden.

    NichtversetzteSchülerinnenundSchülerkönneninei-nemFach,indemmangelhafteLeistungenerbracht

    wurden,eineNachprüfungablegen,wennsiedurchdieVerbesserungdiesereinenmangelhaftenLeistungdieVersetzungsbedingungenerfüllen.BeieinerWiederholungderEinführungsphaseistkeineNachprüfungzumnach-träglichenErwerbderVersetzungmöglich.

    SchülerinnenundSchüler,dienachderWiederholungderEinführungsphasenichtindieQualifikationsphaseversetztwerden,müssendiegymnasialeOberstufeverlassen.

    WeitereInformationenenthältdas„MerkblattzuNach-prüfungenamEndederEinführungsphase".EskannimInterneteingesehenwerden:www.schulministerium.nrw.de

    Versetzung und Wiederholung

    17

  • Wiederholung in der Qualifi kationsphase

    StelltsichimLaufedeserstenJahresderQualifikations-phaseheraus,dasseineSchülerinodereinSchülernichtmehrerfolgreichmitarbeitenkann,bestehtbiszumEndedeserstenHalbjahresdieMöglichkeit,aufAntragindieEinführungsphasezurückzutreten.DieEntscheidungüberdenRücktritttrifftdieKonferenzderLehrkräfte,diedieSchülerinoderdenSchülerunterrichten.DieVerset-zungsentscheidungwirddamitunwirksam.DieamEndederEinführungsphaseerworbenenAbschlüssebleibenerhalten.DerRücktrittwirdaufdieVerweildauerange-rechnet.

    WenndieLeistungenamEndedeszweitenoderdrittenHalbjahresderQualifikationsphasefüreineZulassungzurAbiturprüfungnichtausreichen,mussjenachZeit-

    punktdasersteJahrderQualifikationsphaseoderdaszweiteunddritteHalbjahrderQualifikationsphasewie-derholtwerden.InderQualifikationsphaseerworbeneAbschlüssebleibenbeiWiederholungerhalten.

    Wiederholung der Abiturprüfung

    EinenichtbestandeneAbiturprüfungkanneinmalwie-derholtwerden.Diesgiltauch,wennbereitseineJahr-gangsstufeindergymnasialenOberstufewiederholtwurde.WenndieSchülerinoderderSchülerdieAbitur-prüfungnichtbestandenhat,wiederholtsieodererdaszweiteJahrderQualifikationsphase.HateineSchülerinodereinSchüleramEndedesWiederholungsjahresdieZulassungzurAbiturprüfungnichterreichtoderdieAbiturprüfungerneutnichtbestanden,somusssieodererdiegymnasialeOberstufeverlassen.

    DerErwerbderAllgemeinenHochschulreifeistaneineGesamtqualifikationgebunden.DiesebestehtauszweiBereichen:

    Block I: Leistungen in den für die Zulassung zur Abiturprüfung anrechenbaren Kursen der Qualifi kationsphase

    Block II: Leistungen in der Abiturprüfung.

    ZweiDrittelderGesamtqualifikationwerdendurchLeis-tungeninBlockIundeinDrittelwirddurchLeistungeninBlockIIerworben.

    IndenbeidenBlöckenmüsseninsgesamtmindestens300Punkteerreichtwerden,200PunkteinBlockIund100PunkteinBlockII.DiesentsprichteinemDurch-schnittvonglattausreichendenLeistungeninallenin

    Gesamtqualifi kation

    dieBerechnungeingebrachtenKursenundPrüfungen.DefiziteineinemBereichkönneningewissemUmfangdurchhöherePunktzahleninanderenKursenausgegli-chenwerden.

    Zubeachtenist,dassnichtnurmangelhafte,sondernauchschwachausreichendeLeistungen(4Punkte)dazuführenkönnen,dassdieMindestbedingungenfürdieGesamtqualifikationunddasAbiturnichterfülltsind.

    WeitereInformationenenthältdas„MerkblattzurBe-rechnungderGesamtqualifikation“unterwww.schulministerium.nrw.de.

    18

  • Block I: Zulassung zur Abiturprüfung

    VorderAbiturprüfungfindetdasVerfahrenderZulas-sungstatt.Dabeiwirdermittelt,welchevondeninderQualifikationsphasebelegtenKursenindieBerechnungderAbiturnoteeinfließen.

    InBlockImüssenfolgendeBedingungenerfülltsein:

    n Esmüssenmindestens30anrechenbareGrundkurseund8Leistungskursebelegtwordensein.

    n IndenFächernmitBelegungsverpflichtungdarfkeinKursmitnullPunktenabgeschlossenwordensein.

    n VondeninsgesamtbelegtenKursenfließen27bis32anrechenbareGrundkurseund8LeistungskurseindieGesamtqualifikationein.Eskönnenalsoinsgesamtmindestens35,höchstens40Kurseeingebrachtwer-den.Vertiefungsfächersindnichtanrechenbar.

    n InderGesamtheitderinBlockIanzurechnendenKur-semüssenmindestens200Punkteerreichtsein.

    n Werden35bis37Kurseeingebracht,dürfen7Kurse,darunterhöchstens3Leistungskurse,einDefizit(4oderwenigerPunkte)aufweisen.

    n Werden38bis40Kurseeingebracht,dürfen8Kurse,darunterhöchstens3Leistungskurse,einDefizitauf-weisen.

    Berechnung der Gesamtpunktzahl für Block I:

    EI = (P : S) x 40EI=ErgebnisBlockIP=Punkte,dieindenfürdieZulassungzurAbiturprü-

    fungeingebrachtenKurseninvierSchulhalbjahrenderQualifikationsphaseerzieltwurden.Grundkurse(mindestens27)werdeneinfach,Leistungskurse(8)doppeltgewertet.

    S=Schulhalbjahresergebnisse(AnzahlderKurse),GrundkursewerdeneinfachundLeistungskursedoppeltgezählt.

    WerdieBedingungenfürdieZulassungzurAbiturprü-fungnichterfüllt,mussdasletzteJahrderQualifika-tionsphasewiederholen.WirddadurchbiszurerneutenZulassungzurAbiturprüfungdieHöchstverweildauervonvierJahrenüberschritten,mussdieSchülerinoderderSchülerdiegymnasialeOberstufeverlassen.

    19

  • Block II: Abiturprüfung

    DieAbiturprüfungfindetinvierFächernstatt,undzwarindenbeidenLeistungskursfächern,dieerstesundzweitesAbiturfachsind,undinzweiGrundkursfächernalsdrit-temundviertemAbiturfach.DieAbiturprüfungerfolgt

    n indenLeistungskursenundimdrittenAbiturfachschriftlichundjenachErgebnisauchmündlich

    n imviertenAbiturfachausschließlichmündlich.

    DieAufgabenfürdiedreischriftlichenPrüfungenwerdenzentralgestelltundsindfüralleAbiturientinnenundAbi-turienteninNordrhein-Westfalengleich.DieKlausurenwerdeninjedemAbiturfachlandesweitamselbenTaggeschrieben.

    DieVorbereitungaufdiesePrüfungenerfolgtinderQua-lifikationsphaseaufderBasisderKernlehrpläneundVor-gabendesSchulministeriums.DieSchulenstellensicher,dassdiedortfestgelegteninhaltlichenSchwerpunktedesUnterrichtserarbeitetwerden.

    DieVorgabenfürdieunterrichtlichenVoraussetzungensowiedieDauerderschriftlichenPrüfungenimAbiturkönnenimInterneteingesehenwerdenunter:www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de

    NachdenschriftlichenPrüfungenfindetdiemündlichePrüfungimviertenAbiturfachstatt.DieAufgabenwer-denvonderFachlehrkraftnachBeratungmitdemFach-prüfungsauschussdezentralgestellt.NacheinerVor-bereitungszeitvoninderRegel30MinutenerfolgtdiezweiteiligemündlichePrüfung(VortragundFachge-spräch),dieinsgesamtmindestens20,höchstens30Minutendauert.

    ImerstenbisdrittenFachwerdenzusätzlichmündlichePrüfungenangesetzt,wenn

    n dieErgebnisseindenschriftlichenArbeitenumvierodermehrPunktedereinfachenWertungvomDurch-schnittderPunkteabweichen,dieimjeweiligenPrü-fungsfachindenvierKursenderQualifikationsphaseerreichtwurden

    n dieMindestpunktzahlfürdenAbiturbereichoderfüreinzelneAbiturfächernichterreichtwurde.

    WennSchülerinnenoderSchülerdieBewertungineinemFachoderdieDurchschnittsnoteaufdemAbiturzeugnisverbessernmöchten,könnensiesichfreiwilligzumünd-lichenPrüfungenimerstenbisdrittenAbiturfachmel-den.DasErgebniseinerfreiwilligenmündlichenPrüfunggehtindieAbiturnoteein.

    WennineinemFachschriftlichundmündlichgeprüftwird,gehendieNotenfürdieschriftlicheundmündlichePrüfungimVerhältnis2:1indieAbiturnoteein.

    Berechnung der Gesamtpunktzahl für Block II:

    Ohne „besondere Lernleistung“:JedePrüfungsnotewirdfünffachgewertet.BeivierAbi-turfächernmüsseninmindestenszweiPrüfungsfächern–daruntereinemLeistungskursfach–jeweilsmindes-tens25Punkteerreichtwerden.

    Mit „besonderer Lernleistung“:JedePrüfungsnotewirdvierfachgewertet.BeidannfünfAbiturfächernmüsseninmindestenszweiPrüfungs-fächern–daruntereinemLeistungskursfach–jeweilsmindestens20Punkteerreichtwerden.

    InbeidenFällenmüssenalsErgebnisdervierbeziehungs-weisefünfAbiturprüfungsnotenmindestens100Punkteerreichtwerden;maximal300Punktesindmöglich.

    20

  • UnterbestimmtenUmständenbestehtdieMöglichkeit,aufAntragvonderAbiturprüfungzurückzutreten.ÜberdenAntragentscheidetdieKonferenzderunterrichten-denLehrkräfte.BeiRücktrittnachderZulassungzudenAbiturprüfungengiltdasAbituralsnichtbestanden.

    Berechnung der Gesamtpunktzahl für die Abiturdurchschnittsnote

    Ermittlung der Abiturdurchschnittsnote

    Durchschnitts-

    note

    1,0

    1,1

    1,2

    1,3

    1,4

    1,5

    1,6

    1,7

    1,8

    1,9

    Punkte

    900 – 823

    822 – 805

    804 – 787

    786 – 769

    768 – 751

    750 – 733

    732 – 715

    714 – 697

    696 – 679

    678 – 661

    Durchschnitts-

    note

    2,0

    2,1

    2,2

    2,3

    2,4

    2,5

    2,6

    2,7

    2,8

    2,9

    Punkte

    660 – 643

    642 – 625

    624 – 607

    606 – 589

    588 – 57 1

    570 – 553

    552 – 535

    534 – 517

    516 – 499

    498 – 481

    Durchschnitts-

    note

    3,0

    3,1

    3,2

    3,3

    3,4

    3,5

    3,6

    3,7

    3,8

    3,9

    4,0

    Punkte

    480 – 463

    462 – 445

    444 – 427

    426 – 409

    408 – 391

    390 – 373

    372 – 355

    354 – 337

    336 – 319

    318 – 301

    300

    + =Block I

    Leistungen aus der

    Qualifikationsphase

    200 bis 600 Punkte

    Block II

    Abiturbereich

    100 bis 300 Punkte

    Abitur-

    durchschnittsnote

    21

  • DasLatinum,dasGraecumunddasHebraicumwerdengemäßdennachfolgenddargelegtenBedingungener-worbenundaufdemAbgangs-oderAbschlusszeugnisausgewiesen.

    Latinum

    DasLatinumistbundeseinheitlichanerkanntundwirdnachaufsteigendemPflicht-beziehungsweiseWahl-pflichtunterrichtentsprechenddemLehrplanfürdasFachLateinbeimindestensausreichendenLeistungen(beziehungsweise5Punkten)imAbschlussjahrunterfolgendenVoraussetzungenerworben:

    Lateinunterricht

    n vonKlasse5oder6biszumEndederEinführungsphaseoderunterbestimmtenBedingungenvonKlasse5biszumEndederKlasse9(SekundarstufeI)

    n vonKlasse8biszumEndederQualifikationsphasen vonKlasse8biszumEndedeserstenJahresderQua-

    lifikationsphaseaufderGrundlagevoninsgesamt14Wochenstunden

    n indendreiJahrendergymnasialenOberstufeplusPrüfung.DiePrüfungbestehtauseinemmündlichenundeinemschriftlichenPrüfungsteil.IstLateindrittesoderviertesAbiturprüfungsfach,wirdderentspre-chendePrüfungsteilanerkannt.

    SchülerinnenundSchüler,dieLateinabKlasse5belegthabenundabderEinführungsphasedreiweitereFremd-sprachen–daruntereineneueinsetzende–belegen,

    Latinum, Graecum, Hebraicum

    22

  • könnenamEndederSekundarstufeIzueinerLatinums-prüfungzugelassenwerden.Voraussetzungsindmin-destensguteLeistungenabdemzweitenHalbjahrderKlasse8.

    BeinichtausreichendenLeistungenbeziehungsweiseinderQualifikationsphasenichtmindestens5PunktenimAbschlusskursoderbeiBeurlaubungwegeneinesAus-landsaufenthalteskanndasLatinumerworbenwerden

    n überdieTeilnahmeamLateinunterrichtimAbschluss-kursderEinführungsphaseoderderQualifikations-phasebeimindestensausreichendenLeistungenbeziehungsweise5Punktenoder

    n übereinePrüfungzumErwerbdesLatinums.DiePrüf-lingewerdenvonderSchulleitungspätestensbiszum1.FebruardesSchuljahres,indemdiePrüfungstatt-findet,beideroberenSchulaufsichtsbehördeange-meldet.DiePrüfungumfassteinedreistündigeKlau-surundeinemündlichePrüfungimUmfangvon15bis20Minuten.DieAufgabenderschriftlichenPrüfungwerdenlandeseinheitlichzentralgestelltundvoneinerFachlehrkraftderSchulekorrigiertundbewertet.DiemündlichePrüfungwirdvonderSchuledurchgeführt.ZurVorbereitungaufdiePrüfungwerdenjährlichThemenundAutorengenannt.DieVorbereitungaufdiePrüfungliegtinderVerantwortungderPrüflingeundderErziehungsberechtigten.DieSchuleberätdieSchülerinnenundSchülerdabei.EinAnspruchaufeinzusätzlichesUnterrichtsangebotbestehtnicht.

    Kleines Latinum

    EinKleinesLatinumwirderworbennachaufsteigendemPflicht-beziehungsweiseWahlpflichtunterrichtentspre-chenddemLehrplanfürdasFachLatein

    n abKlasse5,6oder8,wennamEndedesderVergabedesLatinumsvorausgehendenSchuljahresmindes-tensausreichendeLeistungennachgewiesenwerden

    n beiBelegungvonLateinalsneueinsetzenderFremd-spracheimgesamtenZeitraumdergymnasialenOber-stufebeimindestensausreichendenLeistungenbeziehungsweise5PunktenimAbschlusshalbjahr.

    BeiSchülerinnenundSchülern,diedieBedingungenfürdasKleineLatinumimAbschlusshalbjahrnichterreichthaben,entscheidet,sofernLateinAbiturfachist,dieinderAbiturprüfungerreichteNoteüberdieZuerkennungdesKleinenLatinums.

    WeitereInformationenenthältdas„MerkblattzumErwerbdesLatinums“unterwww.schulministerium.nrw.de.

    Graecum

    DasGraecumwirdnachaufsteigendemPflicht-bezie-hungsweiseWahlpflichtunterrichtentsprechenddemLehrplanfürdasFachGriechischbeimindestensaus-reichendenLeistungenbeziehungsweise5PunktenimAbschlusshalbjahrbeziehungsweiseinderAbiturprüfungunterfolgendenVoraussetzungenerworben:

    Griechischunterricht

    n vonKlasse8biszumEndedeserstenJahresderQua-lifikationsphase(mindestens5Punkte)

    n vonderEinführungsphasebiszumAbituralsdrittesoderviertesAbiturfach(mindestens5Punkte).

    Hebraicum

    DasHebraicumwirdbeiHebräischunterrichtindendreiJahrendergymnasialenOberstufeundmindestensaus-reichendenLeistungen(5Punkte)imAbschlusshalbjahrzuerkannt.

    FürwelcheStudiengängeeinLatinumbeziehungs-weiseKleinesLatinum,einGraecumoderHebraicumerforderlichist,lässtsichderindenSchulenvorlie-gendenSchrift„Studien-undBerufswahl“entneh-men.

    23

  • DasBeruflicheGymnasiumisteinAngebotderBerufskol-legs,dasebensowiediegymnasialeOberstufeanGymna-sienundGesamtschulenindreiJahrenzurAllgemeinenHochschulreifeführt.

    InderEinführungsphase(Jahrgangsstufe11)wirdbeson-dererWertaufdieAngleichungvonWissens-undLeis-tungsniveaussowieaufdieIntegrationimneuenKlassen-verbandgelegt.DieSchülerinnenundSchülerwerdendortandiefachlichen,berufsorientiertenundmethodi-schenVoraussetzungenderOberstufenarbeitherange-führt.AnschließendwerdensieinderzweijährigenQuali-fikationsphase(Jahrgangsstufen12und13)aufdieAbitur-prüfungvorbereitet.DievielfältigenBildungsgängederBeruflichenGymnasienlassensichfolgendenFachbe-reichenzuordnen:

    n Ernährungn GesundheitundSozialesn Gestaltungn Informatikn Technikn WirtschaftundVerwaltung.

    NebenFächern,diedenFachbereichinbesondererWeiserepräsentieren(beispielsweiseimFachbereichWirtschaftundVerwaltungdieFächerBetriebswirtschaftslehre,Rech-nungswesen,Controlling,VolkswirtschaftslehreundWirtschaftsinformatik),werdenauchallgemeinbildendeFächerunterrichtet,dieVoraussetzungfürdenErwerbderAllgemeinenHochschulreifesind.

    EineBesonderheitbestehtindensogenannten„doppeltqualifizierendenBildungsgängen“,dieanvielenBeruf-lichenGymnasienangebotenwerden.DortkönnenSchü-lerinnenundSchülerdasAbiturundgleichzeitigeinenBerufsabschlussnachLandesrechterreichen.DiedoppeltqualifizierendenBildungsgängedauerninderRegel3¼Jahre.

    ZugangsvoraussetzungfürdieBeruflichenGymnasienistderMittlereSchulabschluss(Fachoberschulreife)mitder

    BerechtigungzumBesuchdergymnasialenOberstufe.GymnasiastinnenundGymnasiasten,dieamEndederSekundarstufeI(nachKlasse9)indieEinführungsphase(Jahrgangsstufe11)desBeruflichenGymnasiumswech-selnwollen,benötigennurdieBerechtigungzumBesuchdergymnasialenOberstufe.

    MitderVersetzungindieKlasse12wirdderschulischeTeilderFachhochschulreifeerworben,derinVerbindungmiteinermindestenszweijährigenBerufsausbildungalsZugangsberechtigungfürFachhochschuleninNordrhein-Westfalengilt.

    NachdemerstenJahrderQualifikationsphase(Jahrgangs-stufe12)kannebenfallsderschulischeTeilderFachhoch-schulreifeerworbenwerden,derinVerbindungmiteinemmindestenseinjährigengelenktenPraktikumzumStudiumindenmeistenBundesländernberechtigt.

    UmfassendeInformationenenthältdieBroschüre„DasBeruflicheGymnasiuminNordrhein-Westfalen“.Siekannunterwww.schulministerium.nrw.debestelltoderheruntergeladenwerden.BeispeziellenFragenhelfendieBezirksregierungenunddieBerufskollegsweiter.

    Exkurs: Das Berufliche Gymnasium

    24

  • DasInternetportaldesMinisteriumsfürSchuleundBil-dungbietetumfangreicheInformationenunter

    www.schulministerium.nrw.de

    n zuweiterenBildungsgängenderSekundarstufeII(Ziel,Dauer,Aufnahmebedingungen,Unterricht,Ab-schlüsse)

    n zuder„VerordnungüberdieBildungsgängeunddieAbiturprüfungindergymnasialenOberstufe(APO-GOSt)“mitdenRegelungenfürdiegymnasialeOber-stufe

    n zumBerufskollegundzumPraktikumzumErwerbderFachhochschulreife

    n zuRichtlinienundLehrplänen.

    www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de

    n zudenjeweilsgültigen„Vorgabenzudenunterricht-lichenVoraussetzungenfürdieschriftlichenPrü-fungenimAbiturindergymnasialenOberstufe“

    n zuProjektkursenundVertiefungsfächernn zuzentralenKlausurenamEndederEinführungsphase.

    DasInternetportaldesMinisteriumsfürKulturundWis-senschaftinformiertunter

    www.mkw.nrw

    n zuStudiengängenundHochschulenn zu„Vorkursen“-oder„Vorsemester“-Angebotender

    Universitäten.

    EinenÜberblicküberStudiengängeanUniversitätenundFachhochschulenbeziehungsweiseüberBildungswegeaußerhalbderHochschulebietetdieBroschüre„Studien- und Berufswahl“.SiewirdjährlichkostenlosanalleSchülerinnenundSchülerdeserstenJahresderQualifi-kationsphaseverteilt.

    Unterwww.studifinder.dekönnenSchülerinnenundSchülerherausfinden,welcheStudiengängezuihrenStärkenundInteressenpassen.

    Monatlicherscheintdas„abi-Berufswahl-Magazin“.EsenthältaktuelleInformationenüberStudien-undBerufs-ausbildungenundliegtandenSchulenvor.

    InformationenüberdieBewerbungumeinenStudien-platzundüberdieVergabevonStudienplätzenenthältdieBroschüre„hochschul START“.SieisterhältlichbeiderStiftungfürHochschulzulassung,Sonnenstr.171,44137Dortmund.

    BeispeziellenFragenzueinembestimmtenStudienganghelfendieSekretariatederHochschulen,FachbereicheundInstituteweiter.AuchstudentischeVerbändeundOrganisationenbietenStudienberatungan.

    InformationenundEntscheidungshilfenfürdiepersön-licheStudien-undBerufswahlbietetauchdieBerufs-beratungderArbeitsagenturen.DortkannmansichimpersönlichenGesprächberatenlassen,gegebenenfallsdieAusbildungsstellenvermittlunginAnspruchnehmenundsichüberfinanzielleHilfebeiderberuflichenAusbil-dunginformieren.

    Weitere Informationen

    25

  • Isprachlich-literarisch-künstlerisch

    IIgesellschafts-wissen-schaftlich

    IIImathematisch-naturwissen-schaftlich-technisch

    naturwissen-schaftlich-technischerBereich

    fremdsprach-licherBereich

    literarisch-künstlerischerBereich

    Planungsbogen für die Schullaufbahn

    >>>Belegungvon34WochenstundenimDurchschnittjeweilsinderEinführungsphaseundinderQualifikationsphase

    >>>Belegungvon102WochenstundenindendreiJahrendergymnasialenOberstufe>>>Belegungvonmindestens38anrechenbarenKursen(darunter8Leistungskurse)inder

    Qualifikationsphase;Vertiefungsfächersindnichtanrechenbar.

    Aufgabenfeld Fach Einführungs- Qualifi kationsphase Abitur- Anrechenbare phase fach Kurse in der Q-phase Eph.1 Eph.2 Q 1.1 Q1.2 Q 2.1 Q 2.2 LK GK

    Deutsch

    Mathematik

    Religionslehre

    Sport

    Vertiefungsfach2-std.

    Vertiefungsfach2-std.

    Projektkurs(Q-Phase)2-std.

    Wochenstunden

    Anzahl der belegten Kurse

    in der Qualifi kationsphase

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