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Die Leistungen des BVG, die Risikoversicherung für Arbeitslose und die Vorleistungspflicht unter den Vorsorgeeinrichtungen Patrick Nasciuti | 20. Juni 2013

Die Leistungen des BVG, die Risikoversicherung für ... · Rechtsgrundlagen berufliche Vorsorge (2) Welches Gesetz wurde hier nicht erwähnt? Wieso? Seite 8 ? BV BVG BVV FZG FZV ZGB

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Die Leistungen des BVG die Risikoversicherung fuumlr

Arbeitslose und die Vorleistungspflicht unter den

Vorsorgeeinrichtungen

Patrick Nasciuti | 20 Juni 2013

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 2

Uumlber PKRuumlck

Die PKRuumlck ist eine auf Pensionskassen und Sammelstiftungen

spezialisierte Lebensversicherungsgesellschaft Sie bietet

Versicherungsloumlsungen fuumlr die Deckung der Risiken Invaliditaumlt

und Tod

Ergaumlnzt wird das Risikogeschaumlft durch ein umfangreiches

Dienstleistungspaket in der Leistungsfallbearbeitung sowie im

Case Management

Die PKRuumlck wurde vor 9 Jahren gegruumlndet und zaumlhlt heute uumlber

148rsquo000 Versicherte

Seite 3

Uumlber PKRuumlck

Uumlber mich

Beruflich

bull MLaw

bull Seit 2010 bei der PKRuumlck

bull Seit Januar 2013 Leiter Kompetenzzentrum Ressort Recht

Privat

bull Verheiratet

bull Gemeinderatsmitglied von Claro (TI)

bull Eine Leidenschaft fuumlr gutes Essen und Musik

Seite 4

Uumlber mich

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 5

Das Drei-Saumlulen-Konzept

Seite 6

1

staatliche

AHV

IV

EL

3a 3b 2b 2a

BVG

UVG

berufliche

Obliga-

torium

Uumlberobli-

gatorium

private

frei gebunden

1 Saumlule Staatliche Vorsorge AHV und IV

sowie Ergaumlnzungsleistungen

Zweck Die Renten sollen den

Existenzbedarf angemessen sichern

2 Saumlule Berufliche Vorsorge BVG und

UVG (Betrieb)

Zweck Ergaumlnzung der Leistungen aus der

1 Saumlule um die Fortsetzung der

gewohnten Lebenshaltung in

angemessener Weise zu ermoumlglichen

3 Saumlule Individuelle Selbstvorsorge

Zweck Deckung des individuellen

Vorsorgebedarfes welcher mit den

Leistungen der 1 und 2 Saumlule nicht

gewaumlhrleistet ist

Grundlage BVG

Rechtsgrundlagen berufliche Vorsorge (1)

Bundesverfassung Art 113

Bundesgesetz uumlber die berufliche Alters- Hinterlassenen- und

Invalidenvorsorge (BVG) mit Verordnungen (BVV2 usw)

Freizuumlgigkeitsgesetz (FZG) mit Verordnung (FZV)

Bundesgesetz uumlber die Wohneigentumsfoumlrderung mit Mitteln der

beruflichen Vorsorge integriert im BVG (Art 30a-e BVG) mit

Verordnung (WEFV)

Weisungen (EStV BSV usw)

Weitere Erlasse (ZGB OR usw)

Seite 7

BV BVG BVV FZG FZV ZGB OR

Grundlage BVG

Rechtsgrundlagen berufliche Vorsorge (2)

Welches Gesetz wurde hier nicht erwaumlhnt Wieso

Seite 8

BV BVG BVV FZG FZV ZGB OR

Warum wird im BVG nicht auch das ATSG fuumlr anwendbar erklaumlrt

Der Verweis auf das ATSG fehlt weil die 2 Saumlule teilweise durch Zivilrecht geregelt wird

und der Einbezug der weitergehenden beruflichen Vorsorge (laquoReglementeraquo) in das ATSG

deshalb relativ schwierig gewesen waumlre zumal ein wesentlicher Teil des ATSG

Verfahrensfragen regelt die nicht direkt fuumlr zivilrechtliche Verhaumlltnisse zugeschnitten sind

(Urspruumlnglich war der Einbezug zwar durchaus geplant er wurde aber waumlhrend den parlamentarischen Beratungen gestrichen)

Grundlage BVG

Versicherte Personen

Arbeitnehmende

ndash alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmende deren Jahreslohn die

Eintrittsschwelle von CHF 21lsquo060ndash uumlbersteigt

ndash ab 11 nach Vollendung des 17 Altersjahres Versicherung der

Risiken Tod und Invaliditaumlt ab 11 nach Vollendung des

24 Altersjahres zusaumltzlich Sparen fuumlr die Altersvorsorge

Arbeitslose

ndash Bezuumlger von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung

unterstehen der Versicherungspflicht fuumlr die Risiken Tod und

Invaliditaumlt

Seite 9

Grundlage BVG

Arbeitslose Personen

Arbeitslose Personen sind obligatorisch versichert wenn sie die

Voraussetzungen fuumlr den Bezug von Taggeldern der

Arbeitslosenversicherung erfuumlllen und der massgebende

Tageslohn (Arbeitslosentaggeld zuzuumlglich ggf Zwischenverdienst

oder Verdienste im Rahmen eines Beschaumlftigungsprogrammes)

den Grenzbetrag uumlbersteigt

Die Vorsorge beinhaltet einen Todesfall- und Invaliditaumltsschutz

Seite 10

Ohne Altersvorsorge

Grundlage BVG

Versicherungsbeginn

Seite 11

Beginn Invalidenversicherung

Beginn Hinterlassenenversicherung

Beginn Altersversicherung

bull bei der AHV versichert

bull das 17 Altersjahr vollendet fuumlr die Risiken Tod und Invaliditaumlt

bull ab 24 vollendeten Altersjahr zusaumltzlich fuumlr das Risiko Alter

bull AHV-Lohn groumlsser als CHF 21rsquo060ndash (Stand 2013)

bull Schlussalter Mann 65 Frau 64

1 Januar

1 Januar

18

25

Grundlage BVG

Beispiele versicherter Lohn BVG

Seite 12

Bruttolohn Koordinationsabzug (2013) CHF 24lsquo570

CHF 21lsquo000 Nicht versichert CHF 0

CHF 21lsquo060 Versichert CHF 3lsquo510

CHF 23000 Versichert CHF 3lsquo510

CHF 35000 Versichert CHF 10lsquo430

CHF 50000 Versichert CHF 25lsquo430

CHF 84lsquo240 Versichert CHF 59lsquo670

CHF 120000 Versichert CHF 59lsquo670

Grundlage BVG

Dauer der Versicherungspflicht

Beginn

ndash Antritt des Arbeitsverhaumlltnisses

Ende

ndash Anspruch auf Altersleistung

ndash 1 Monat nach Aufloumlsung des Arbeitsverhaumlltnisses

ndash Unterschreitung des Mindestlohnes

keine Versicherungspflicht bei befristeten Arbeitsvertraumlgen

bis 3 Monate

bei Verlaumlngerung Versicherungspflicht ab Vereinbarung

Seite 13

Probezeit BVG-pflichtig

Grundlage BVG

Arten von Stiftungen

Seite 14

Firmeneigene Stiftung

ndash vom Arbeitgeber errichtete Stiftung

Sammelstiftung

ndash mehrheitlich von Versicherungsgesellschaften errichtet (keine

Solidaritaumlt unter den angeschlossenen Firmen)

Gemeinschaftsstiftung

ndash Errichtet zum Anschluss von wirtschaftlich eng verbundenen

Firmen (Solidaritaumlt)

Verbandsstiftungen

ndash Errichtet von einem Verband Anschluss nur fuumlr Mitglieder

Grundlage BVG

Die Stiftung Auffangeinrichtung (1)

Seite 15

bull Durchfuumlhrung BVG-Vorsorge

- Zwangsanschluss

- Freiwilliger Anschluss

- Leistungsausrichtung bei Fehlen

eines Anschlusses an eine

Vorsorgeeinrichtung

bull Verwaltung Freizuumlgigkeitskonten

bull Durchfuumlhrung obligatorische berufliche Vorsorge

fuumlr arbeitslose Personen (ohne Sparprozess)

Arbeitnehmer Arbeitgeber

Stiftung

Auffangeinrichtung

BVG

Grundlage BVG

Die Stiftung Auffangeinrichtung (2)

Ist die Auffangeinrichtung eine staatliche Einrichtung

Nein Die Auffangeinrichtung ist eine privatwirtschaftliche

Vorsorgeeinrichtung Sie ist eine Sozialpartnerstiftung und wird

getragen von den grossen Arbeitnehmer- und

Arbeitgeberorganisationen Die Auffangeinrichtung wird nach

betriebswirtschaftlichen Kriterien gefuumlhrt Sie nimmt aber

Aufgaben im Auftrag des Bundes wahr und hat daher auch

hoheitliche Kompetenzen (Erstellen von Verfuumlgungen)

Seite 16

Antwort

Frage

Grundlage BVG

Beispiel einer Vorsorgeloumlsung (mit Ruumlckversicherung)

Seite 17

(Ruumlck-)

Grundlage BVG

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 18

Uumlbersicht der Leistungen nach BVG

Seite 19

Ereignis Art der Leistung

Pensionierung Altersrente

Pensionierten-Kinderrente

Invaliditaumlt Invalidenrente

Invaliden-Kinderrente

Todesfall Witwen- Witwerrente

Waisenrente

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (1)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche

als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine

Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren

und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit

Seite 20

Art 23 ff BVG

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (2)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 21

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (3)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 22

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE 1

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012 ndash 07062012

Austritt

VE 1

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Wer ist Leistungspflichtig

Eintritt

VE 2

01102012

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (4)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 23

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 1)

Beginn Wartejahr

01092012

Wer ist Leistungspflichtig

Taggeld

ALV

ab 01092012

(Samstag)

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 2)

Beginn Wartejahr

03092012

VE

Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit

BVG-Leistungen

Houmlhe der Invalidenleistungen

Volle

Invalidenrente 11

Wenn im Sinne der IV mindestens

70 Prozent invalid

Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens

60 Prozent invalid

Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens

50 Prozent invalid

Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens

40 Prozent invalid

Seite 24

Wie lange wird diese Regelung noch gelten

BVG-Leistungen

laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)

Seite 25

Quelle BSV

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (1)

Grundsatz

Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung

der Invalidenversicherung gebunden

Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches

Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden

Seite 26

PK

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (2)

Ausnahmen

ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen

ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar

ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des

Rentenanspruchs nicht wesentlich

Die VE geht reglementarisch von einem anderen

Invaliditaumltsbegriff aus

Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen

Seite 27

BVG-Leistungen

laquoSonderfallraquo gemischte Methode

Seite 28

50

Haushalt

Einschraumlnkung

25

Einschraumlnkung

100

Einschraumlnkung Haushalt

25 von 50 =

Einschraumlnkung Erwerb

100 von 50 =

50

Erwerb

IVG-rechtlicher IV-Grad

BVG-rechtlich massgebend 100

50 + 125 = 625 (63)

1250

50

BVG-Leistungen

Hinterlassenenleistungen nach BVG

Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der

Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der

Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt

Leistungen an

bull Uumlberlebender Ehegatte

bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner

bull Geschiedener Ehegatte

bull Kinder des Verstorbenen

bull laquoPflegekinderraquo

Seite 29

Art 18 ff BVG

BVG-Leistungen

Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen

Bei Arbeitsunfaumlhigkeit

- Beitragsbefreiung

Im Invaliditaumlt

- Invaliditaumltskapital

Im Todesfall

- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital

Seite 30

Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel

Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet

die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias

Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine

Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis

zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25

Geburtstag

Seite 31

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 1)

Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der

Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu

seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss

seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag

Seite 32

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 2)

Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 33

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 3)

Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 34

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seite 35

Auszug aus Reglement der Pensionskasse

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Auszug aus dem Vorsorgeausweis

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 36

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

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2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

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5 Die Vorleistungspflicht

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Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

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5 Die Vorleistungspflicht

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7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

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4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 2

Uumlber PKRuumlck

Die PKRuumlck ist eine auf Pensionskassen und Sammelstiftungen

spezialisierte Lebensversicherungsgesellschaft Sie bietet

Versicherungsloumlsungen fuumlr die Deckung der Risiken Invaliditaumlt

und Tod

Ergaumlnzt wird das Risikogeschaumlft durch ein umfangreiches

Dienstleistungspaket in der Leistungsfallbearbeitung sowie im

Case Management

Die PKRuumlck wurde vor 9 Jahren gegruumlndet und zaumlhlt heute uumlber

148rsquo000 Versicherte

Seite 3

Uumlber PKRuumlck

Uumlber mich

Beruflich

bull MLaw

bull Seit 2010 bei der PKRuumlck

bull Seit Januar 2013 Leiter Kompetenzzentrum Ressort Recht

Privat

bull Verheiratet

bull Gemeinderatsmitglied von Claro (TI)

bull Eine Leidenschaft fuumlr gutes Essen und Musik

Seite 4

Uumlber mich

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 5

Das Drei-Saumlulen-Konzept

Seite 6

1

staatliche

AHV

IV

EL

3a 3b 2b 2a

BVG

UVG

berufliche

Obliga-

torium

Uumlberobli-

gatorium

private

frei gebunden

1 Saumlule Staatliche Vorsorge AHV und IV

sowie Ergaumlnzungsleistungen

Zweck Die Renten sollen den

Existenzbedarf angemessen sichern

2 Saumlule Berufliche Vorsorge BVG und

UVG (Betrieb)

Zweck Ergaumlnzung der Leistungen aus der

1 Saumlule um die Fortsetzung der

gewohnten Lebenshaltung in

angemessener Weise zu ermoumlglichen

3 Saumlule Individuelle Selbstvorsorge

Zweck Deckung des individuellen

Vorsorgebedarfes welcher mit den

Leistungen der 1 und 2 Saumlule nicht

gewaumlhrleistet ist

Grundlage BVG

Rechtsgrundlagen berufliche Vorsorge (1)

Bundesverfassung Art 113

Bundesgesetz uumlber die berufliche Alters- Hinterlassenen- und

Invalidenvorsorge (BVG) mit Verordnungen (BVV2 usw)

Freizuumlgigkeitsgesetz (FZG) mit Verordnung (FZV)

Bundesgesetz uumlber die Wohneigentumsfoumlrderung mit Mitteln der

beruflichen Vorsorge integriert im BVG (Art 30a-e BVG) mit

Verordnung (WEFV)

Weisungen (EStV BSV usw)

Weitere Erlasse (ZGB OR usw)

Seite 7

BV BVG BVV FZG FZV ZGB OR

Grundlage BVG

Rechtsgrundlagen berufliche Vorsorge (2)

Welches Gesetz wurde hier nicht erwaumlhnt Wieso

Seite 8

BV BVG BVV FZG FZV ZGB OR

Warum wird im BVG nicht auch das ATSG fuumlr anwendbar erklaumlrt

Der Verweis auf das ATSG fehlt weil die 2 Saumlule teilweise durch Zivilrecht geregelt wird

und der Einbezug der weitergehenden beruflichen Vorsorge (laquoReglementeraquo) in das ATSG

deshalb relativ schwierig gewesen waumlre zumal ein wesentlicher Teil des ATSG

Verfahrensfragen regelt die nicht direkt fuumlr zivilrechtliche Verhaumlltnisse zugeschnitten sind

(Urspruumlnglich war der Einbezug zwar durchaus geplant er wurde aber waumlhrend den parlamentarischen Beratungen gestrichen)

Grundlage BVG

Versicherte Personen

Arbeitnehmende

ndash alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmende deren Jahreslohn die

Eintrittsschwelle von CHF 21lsquo060ndash uumlbersteigt

ndash ab 11 nach Vollendung des 17 Altersjahres Versicherung der

Risiken Tod und Invaliditaumlt ab 11 nach Vollendung des

24 Altersjahres zusaumltzlich Sparen fuumlr die Altersvorsorge

Arbeitslose

ndash Bezuumlger von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung

unterstehen der Versicherungspflicht fuumlr die Risiken Tod und

Invaliditaumlt

Seite 9

Grundlage BVG

Arbeitslose Personen

Arbeitslose Personen sind obligatorisch versichert wenn sie die

Voraussetzungen fuumlr den Bezug von Taggeldern der

Arbeitslosenversicherung erfuumlllen und der massgebende

Tageslohn (Arbeitslosentaggeld zuzuumlglich ggf Zwischenverdienst

oder Verdienste im Rahmen eines Beschaumlftigungsprogrammes)

den Grenzbetrag uumlbersteigt

Die Vorsorge beinhaltet einen Todesfall- und Invaliditaumltsschutz

Seite 10

Ohne Altersvorsorge

Grundlage BVG

Versicherungsbeginn

Seite 11

Beginn Invalidenversicherung

Beginn Hinterlassenenversicherung

Beginn Altersversicherung

bull bei der AHV versichert

bull das 17 Altersjahr vollendet fuumlr die Risiken Tod und Invaliditaumlt

bull ab 24 vollendeten Altersjahr zusaumltzlich fuumlr das Risiko Alter

bull AHV-Lohn groumlsser als CHF 21rsquo060ndash (Stand 2013)

bull Schlussalter Mann 65 Frau 64

1 Januar

1 Januar

18

25

Grundlage BVG

Beispiele versicherter Lohn BVG

Seite 12

Bruttolohn Koordinationsabzug (2013) CHF 24lsquo570

CHF 21lsquo000 Nicht versichert CHF 0

CHF 21lsquo060 Versichert CHF 3lsquo510

CHF 23000 Versichert CHF 3lsquo510

CHF 35000 Versichert CHF 10lsquo430

CHF 50000 Versichert CHF 25lsquo430

CHF 84lsquo240 Versichert CHF 59lsquo670

CHF 120000 Versichert CHF 59lsquo670

Grundlage BVG

Dauer der Versicherungspflicht

Beginn

ndash Antritt des Arbeitsverhaumlltnisses

Ende

ndash Anspruch auf Altersleistung

ndash 1 Monat nach Aufloumlsung des Arbeitsverhaumlltnisses

ndash Unterschreitung des Mindestlohnes

keine Versicherungspflicht bei befristeten Arbeitsvertraumlgen

bis 3 Monate

bei Verlaumlngerung Versicherungspflicht ab Vereinbarung

Seite 13

Probezeit BVG-pflichtig

Grundlage BVG

Arten von Stiftungen

Seite 14

Firmeneigene Stiftung

ndash vom Arbeitgeber errichtete Stiftung

Sammelstiftung

ndash mehrheitlich von Versicherungsgesellschaften errichtet (keine

Solidaritaumlt unter den angeschlossenen Firmen)

Gemeinschaftsstiftung

ndash Errichtet zum Anschluss von wirtschaftlich eng verbundenen

Firmen (Solidaritaumlt)

Verbandsstiftungen

ndash Errichtet von einem Verband Anschluss nur fuumlr Mitglieder

Grundlage BVG

Die Stiftung Auffangeinrichtung (1)

Seite 15

bull Durchfuumlhrung BVG-Vorsorge

- Zwangsanschluss

- Freiwilliger Anschluss

- Leistungsausrichtung bei Fehlen

eines Anschlusses an eine

Vorsorgeeinrichtung

bull Verwaltung Freizuumlgigkeitskonten

bull Durchfuumlhrung obligatorische berufliche Vorsorge

fuumlr arbeitslose Personen (ohne Sparprozess)

Arbeitnehmer Arbeitgeber

Stiftung

Auffangeinrichtung

BVG

Grundlage BVG

Die Stiftung Auffangeinrichtung (2)

Ist die Auffangeinrichtung eine staatliche Einrichtung

Nein Die Auffangeinrichtung ist eine privatwirtschaftliche

Vorsorgeeinrichtung Sie ist eine Sozialpartnerstiftung und wird

getragen von den grossen Arbeitnehmer- und

Arbeitgeberorganisationen Die Auffangeinrichtung wird nach

betriebswirtschaftlichen Kriterien gefuumlhrt Sie nimmt aber

Aufgaben im Auftrag des Bundes wahr und hat daher auch

hoheitliche Kompetenzen (Erstellen von Verfuumlgungen)

Seite 16

Antwort

Frage

Grundlage BVG

Beispiel einer Vorsorgeloumlsung (mit Ruumlckversicherung)

Seite 17

(Ruumlck-)

Grundlage BVG

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 18

Uumlbersicht der Leistungen nach BVG

Seite 19

Ereignis Art der Leistung

Pensionierung Altersrente

Pensionierten-Kinderrente

Invaliditaumlt Invalidenrente

Invaliden-Kinderrente

Todesfall Witwen- Witwerrente

Waisenrente

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (1)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche

als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine

Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren

und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit

Seite 20

Art 23 ff BVG

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (2)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 21

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (3)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 22

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE 1

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012 ndash 07062012

Austritt

VE 1

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Wer ist Leistungspflichtig

Eintritt

VE 2

01102012

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (4)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 23

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 1)

Beginn Wartejahr

01092012

Wer ist Leistungspflichtig

Taggeld

ALV

ab 01092012

(Samstag)

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 2)

Beginn Wartejahr

03092012

VE

Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit

BVG-Leistungen

Houmlhe der Invalidenleistungen

Volle

Invalidenrente 11

Wenn im Sinne der IV mindestens

70 Prozent invalid

Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens

60 Prozent invalid

Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens

50 Prozent invalid

Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens

40 Prozent invalid

Seite 24

Wie lange wird diese Regelung noch gelten

BVG-Leistungen

laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)

Seite 25

Quelle BSV

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (1)

Grundsatz

Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung

der Invalidenversicherung gebunden

Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches

Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden

Seite 26

PK

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (2)

Ausnahmen

ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen

ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar

ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des

Rentenanspruchs nicht wesentlich

Die VE geht reglementarisch von einem anderen

Invaliditaumltsbegriff aus

Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen

Seite 27

BVG-Leistungen

laquoSonderfallraquo gemischte Methode

Seite 28

50

Haushalt

Einschraumlnkung

25

Einschraumlnkung

100

Einschraumlnkung Haushalt

25 von 50 =

Einschraumlnkung Erwerb

100 von 50 =

50

Erwerb

IVG-rechtlicher IV-Grad

BVG-rechtlich massgebend 100

50 + 125 = 625 (63)

1250

50

BVG-Leistungen

Hinterlassenenleistungen nach BVG

Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der

Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der

Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt

Leistungen an

bull Uumlberlebender Ehegatte

bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner

bull Geschiedener Ehegatte

bull Kinder des Verstorbenen

bull laquoPflegekinderraquo

Seite 29

Art 18 ff BVG

BVG-Leistungen

Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen

Bei Arbeitsunfaumlhigkeit

- Beitragsbefreiung

Im Invaliditaumlt

- Invaliditaumltskapital

Im Todesfall

- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital

Seite 30

Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel

Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet

die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias

Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine

Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis

zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25

Geburtstag

Seite 31

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 1)

Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der

Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu

seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss

seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag

Seite 32

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 2)

Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 33

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 3)

Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 34

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seite 35

Auszug aus Reglement der Pensionskasse

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Auszug aus dem Vorsorgeausweis

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 36

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Uumlber PKRuumlck

Die PKRuumlck ist eine auf Pensionskassen und Sammelstiftungen

spezialisierte Lebensversicherungsgesellschaft Sie bietet

Versicherungsloumlsungen fuumlr die Deckung der Risiken Invaliditaumlt

und Tod

Ergaumlnzt wird das Risikogeschaumlft durch ein umfangreiches

Dienstleistungspaket in der Leistungsfallbearbeitung sowie im

Case Management

Die PKRuumlck wurde vor 9 Jahren gegruumlndet und zaumlhlt heute uumlber

148rsquo000 Versicherte

Seite 3

Uumlber PKRuumlck

Uumlber mich

Beruflich

bull MLaw

bull Seit 2010 bei der PKRuumlck

bull Seit Januar 2013 Leiter Kompetenzzentrum Ressort Recht

Privat

bull Verheiratet

bull Gemeinderatsmitglied von Claro (TI)

bull Eine Leidenschaft fuumlr gutes Essen und Musik

Seite 4

Uumlber mich

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 5

Das Drei-Saumlulen-Konzept

Seite 6

1

staatliche

AHV

IV

EL

3a 3b 2b 2a

BVG

UVG

berufliche

Obliga-

torium

Uumlberobli-

gatorium

private

frei gebunden

1 Saumlule Staatliche Vorsorge AHV und IV

sowie Ergaumlnzungsleistungen

Zweck Die Renten sollen den

Existenzbedarf angemessen sichern

2 Saumlule Berufliche Vorsorge BVG und

UVG (Betrieb)

Zweck Ergaumlnzung der Leistungen aus der

1 Saumlule um die Fortsetzung der

gewohnten Lebenshaltung in

angemessener Weise zu ermoumlglichen

3 Saumlule Individuelle Selbstvorsorge

Zweck Deckung des individuellen

Vorsorgebedarfes welcher mit den

Leistungen der 1 und 2 Saumlule nicht

gewaumlhrleistet ist

Grundlage BVG

Rechtsgrundlagen berufliche Vorsorge (1)

Bundesverfassung Art 113

Bundesgesetz uumlber die berufliche Alters- Hinterlassenen- und

Invalidenvorsorge (BVG) mit Verordnungen (BVV2 usw)

Freizuumlgigkeitsgesetz (FZG) mit Verordnung (FZV)

Bundesgesetz uumlber die Wohneigentumsfoumlrderung mit Mitteln der

beruflichen Vorsorge integriert im BVG (Art 30a-e BVG) mit

Verordnung (WEFV)

Weisungen (EStV BSV usw)

Weitere Erlasse (ZGB OR usw)

Seite 7

BV BVG BVV FZG FZV ZGB OR

Grundlage BVG

Rechtsgrundlagen berufliche Vorsorge (2)

Welches Gesetz wurde hier nicht erwaumlhnt Wieso

Seite 8

BV BVG BVV FZG FZV ZGB OR

Warum wird im BVG nicht auch das ATSG fuumlr anwendbar erklaumlrt

Der Verweis auf das ATSG fehlt weil die 2 Saumlule teilweise durch Zivilrecht geregelt wird

und der Einbezug der weitergehenden beruflichen Vorsorge (laquoReglementeraquo) in das ATSG

deshalb relativ schwierig gewesen waumlre zumal ein wesentlicher Teil des ATSG

Verfahrensfragen regelt die nicht direkt fuumlr zivilrechtliche Verhaumlltnisse zugeschnitten sind

(Urspruumlnglich war der Einbezug zwar durchaus geplant er wurde aber waumlhrend den parlamentarischen Beratungen gestrichen)

Grundlage BVG

Versicherte Personen

Arbeitnehmende

ndash alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmende deren Jahreslohn die

Eintrittsschwelle von CHF 21lsquo060ndash uumlbersteigt

ndash ab 11 nach Vollendung des 17 Altersjahres Versicherung der

Risiken Tod und Invaliditaumlt ab 11 nach Vollendung des

24 Altersjahres zusaumltzlich Sparen fuumlr die Altersvorsorge

Arbeitslose

ndash Bezuumlger von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung

unterstehen der Versicherungspflicht fuumlr die Risiken Tod und

Invaliditaumlt

Seite 9

Grundlage BVG

Arbeitslose Personen

Arbeitslose Personen sind obligatorisch versichert wenn sie die

Voraussetzungen fuumlr den Bezug von Taggeldern der

Arbeitslosenversicherung erfuumlllen und der massgebende

Tageslohn (Arbeitslosentaggeld zuzuumlglich ggf Zwischenverdienst

oder Verdienste im Rahmen eines Beschaumlftigungsprogrammes)

den Grenzbetrag uumlbersteigt

Die Vorsorge beinhaltet einen Todesfall- und Invaliditaumltsschutz

Seite 10

Ohne Altersvorsorge

Grundlage BVG

Versicherungsbeginn

Seite 11

Beginn Invalidenversicherung

Beginn Hinterlassenenversicherung

Beginn Altersversicherung

bull bei der AHV versichert

bull das 17 Altersjahr vollendet fuumlr die Risiken Tod und Invaliditaumlt

bull ab 24 vollendeten Altersjahr zusaumltzlich fuumlr das Risiko Alter

bull AHV-Lohn groumlsser als CHF 21rsquo060ndash (Stand 2013)

bull Schlussalter Mann 65 Frau 64

1 Januar

1 Januar

18

25

Grundlage BVG

Beispiele versicherter Lohn BVG

Seite 12

Bruttolohn Koordinationsabzug (2013) CHF 24lsquo570

CHF 21lsquo000 Nicht versichert CHF 0

CHF 21lsquo060 Versichert CHF 3lsquo510

CHF 23000 Versichert CHF 3lsquo510

CHF 35000 Versichert CHF 10lsquo430

CHF 50000 Versichert CHF 25lsquo430

CHF 84lsquo240 Versichert CHF 59lsquo670

CHF 120000 Versichert CHF 59lsquo670

Grundlage BVG

Dauer der Versicherungspflicht

Beginn

ndash Antritt des Arbeitsverhaumlltnisses

Ende

ndash Anspruch auf Altersleistung

ndash 1 Monat nach Aufloumlsung des Arbeitsverhaumlltnisses

ndash Unterschreitung des Mindestlohnes

keine Versicherungspflicht bei befristeten Arbeitsvertraumlgen

bis 3 Monate

bei Verlaumlngerung Versicherungspflicht ab Vereinbarung

Seite 13

Probezeit BVG-pflichtig

Grundlage BVG

Arten von Stiftungen

Seite 14

Firmeneigene Stiftung

ndash vom Arbeitgeber errichtete Stiftung

Sammelstiftung

ndash mehrheitlich von Versicherungsgesellschaften errichtet (keine

Solidaritaumlt unter den angeschlossenen Firmen)

Gemeinschaftsstiftung

ndash Errichtet zum Anschluss von wirtschaftlich eng verbundenen

Firmen (Solidaritaumlt)

Verbandsstiftungen

ndash Errichtet von einem Verband Anschluss nur fuumlr Mitglieder

Grundlage BVG

Die Stiftung Auffangeinrichtung (1)

Seite 15

bull Durchfuumlhrung BVG-Vorsorge

- Zwangsanschluss

- Freiwilliger Anschluss

- Leistungsausrichtung bei Fehlen

eines Anschlusses an eine

Vorsorgeeinrichtung

bull Verwaltung Freizuumlgigkeitskonten

bull Durchfuumlhrung obligatorische berufliche Vorsorge

fuumlr arbeitslose Personen (ohne Sparprozess)

Arbeitnehmer Arbeitgeber

Stiftung

Auffangeinrichtung

BVG

Grundlage BVG

Die Stiftung Auffangeinrichtung (2)

Ist die Auffangeinrichtung eine staatliche Einrichtung

Nein Die Auffangeinrichtung ist eine privatwirtschaftliche

Vorsorgeeinrichtung Sie ist eine Sozialpartnerstiftung und wird

getragen von den grossen Arbeitnehmer- und

Arbeitgeberorganisationen Die Auffangeinrichtung wird nach

betriebswirtschaftlichen Kriterien gefuumlhrt Sie nimmt aber

Aufgaben im Auftrag des Bundes wahr und hat daher auch

hoheitliche Kompetenzen (Erstellen von Verfuumlgungen)

Seite 16

Antwort

Frage

Grundlage BVG

Beispiel einer Vorsorgeloumlsung (mit Ruumlckversicherung)

Seite 17

(Ruumlck-)

Grundlage BVG

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 18

Uumlbersicht der Leistungen nach BVG

Seite 19

Ereignis Art der Leistung

Pensionierung Altersrente

Pensionierten-Kinderrente

Invaliditaumlt Invalidenrente

Invaliden-Kinderrente

Todesfall Witwen- Witwerrente

Waisenrente

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (1)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche

als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine

Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren

und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit

Seite 20

Art 23 ff BVG

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (2)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 21

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (3)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 22

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE 1

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012 ndash 07062012

Austritt

VE 1

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Wer ist Leistungspflichtig

Eintritt

VE 2

01102012

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (4)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 23

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 1)

Beginn Wartejahr

01092012

Wer ist Leistungspflichtig

Taggeld

ALV

ab 01092012

(Samstag)

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 2)

Beginn Wartejahr

03092012

VE

Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit

BVG-Leistungen

Houmlhe der Invalidenleistungen

Volle

Invalidenrente 11

Wenn im Sinne der IV mindestens

70 Prozent invalid

Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens

60 Prozent invalid

Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens

50 Prozent invalid

Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens

40 Prozent invalid

Seite 24

Wie lange wird diese Regelung noch gelten

BVG-Leistungen

laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)

Seite 25

Quelle BSV

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (1)

Grundsatz

Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung

der Invalidenversicherung gebunden

Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches

Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden

Seite 26

PK

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (2)

Ausnahmen

ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen

ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar

ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des

Rentenanspruchs nicht wesentlich

Die VE geht reglementarisch von einem anderen

Invaliditaumltsbegriff aus

Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen

Seite 27

BVG-Leistungen

laquoSonderfallraquo gemischte Methode

Seite 28

50

Haushalt

Einschraumlnkung

25

Einschraumlnkung

100

Einschraumlnkung Haushalt

25 von 50 =

Einschraumlnkung Erwerb

100 von 50 =

50

Erwerb

IVG-rechtlicher IV-Grad

BVG-rechtlich massgebend 100

50 + 125 = 625 (63)

1250

50

BVG-Leistungen

Hinterlassenenleistungen nach BVG

Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der

Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der

Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt

Leistungen an

bull Uumlberlebender Ehegatte

bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner

bull Geschiedener Ehegatte

bull Kinder des Verstorbenen

bull laquoPflegekinderraquo

Seite 29

Art 18 ff BVG

BVG-Leistungen

Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen

Bei Arbeitsunfaumlhigkeit

- Beitragsbefreiung

Im Invaliditaumlt

- Invaliditaumltskapital

Im Todesfall

- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital

Seite 30

Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel

Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet

die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias

Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine

Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis

zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25

Geburtstag

Seite 31

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 1)

Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der

Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu

seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss

seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag

Seite 32

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 2)

Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 33

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 3)

Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 34

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seite 35

Auszug aus Reglement der Pensionskasse

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Auszug aus dem Vorsorgeausweis

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 36

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Uumlber mich

Beruflich

bull MLaw

bull Seit 2010 bei der PKRuumlck

bull Seit Januar 2013 Leiter Kompetenzzentrum Ressort Recht

Privat

bull Verheiratet

bull Gemeinderatsmitglied von Claro (TI)

bull Eine Leidenschaft fuumlr gutes Essen und Musik

Seite 4

Uumlber mich

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 5

Das Drei-Saumlulen-Konzept

Seite 6

1

staatliche

AHV

IV

EL

3a 3b 2b 2a

BVG

UVG

berufliche

Obliga-

torium

Uumlberobli-

gatorium

private

frei gebunden

1 Saumlule Staatliche Vorsorge AHV und IV

sowie Ergaumlnzungsleistungen

Zweck Die Renten sollen den

Existenzbedarf angemessen sichern

2 Saumlule Berufliche Vorsorge BVG und

UVG (Betrieb)

Zweck Ergaumlnzung der Leistungen aus der

1 Saumlule um die Fortsetzung der

gewohnten Lebenshaltung in

angemessener Weise zu ermoumlglichen

3 Saumlule Individuelle Selbstvorsorge

Zweck Deckung des individuellen

Vorsorgebedarfes welcher mit den

Leistungen der 1 und 2 Saumlule nicht

gewaumlhrleistet ist

Grundlage BVG

Rechtsgrundlagen berufliche Vorsorge (1)

Bundesverfassung Art 113

Bundesgesetz uumlber die berufliche Alters- Hinterlassenen- und

Invalidenvorsorge (BVG) mit Verordnungen (BVV2 usw)

Freizuumlgigkeitsgesetz (FZG) mit Verordnung (FZV)

Bundesgesetz uumlber die Wohneigentumsfoumlrderung mit Mitteln der

beruflichen Vorsorge integriert im BVG (Art 30a-e BVG) mit

Verordnung (WEFV)

Weisungen (EStV BSV usw)

Weitere Erlasse (ZGB OR usw)

Seite 7

BV BVG BVV FZG FZV ZGB OR

Grundlage BVG

Rechtsgrundlagen berufliche Vorsorge (2)

Welches Gesetz wurde hier nicht erwaumlhnt Wieso

Seite 8

BV BVG BVV FZG FZV ZGB OR

Warum wird im BVG nicht auch das ATSG fuumlr anwendbar erklaumlrt

Der Verweis auf das ATSG fehlt weil die 2 Saumlule teilweise durch Zivilrecht geregelt wird

und der Einbezug der weitergehenden beruflichen Vorsorge (laquoReglementeraquo) in das ATSG

deshalb relativ schwierig gewesen waumlre zumal ein wesentlicher Teil des ATSG

Verfahrensfragen regelt die nicht direkt fuumlr zivilrechtliche Verhaumlltnisse zugeschnitten sind

(Urspruumlnglich war der Einbezug zwar durchaus geplant er wurde aber waumlhrend den parlamentarischen Beratungen gestrichen)

Grundlage BVG

Versicherte Personen

Arbeitnehmende

ndash alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmende deren Jahreslohn die

Eintrittsschwelle von CHF 21lsquo060ndash uumlbersteigt

ndash ab 11 nach Vollendung des 17 Altersjahres Versicherung der

Risiken Tod und Invaliditaumlt ab 11 nach Vollendung des

24 Altersjahres zusaumltzlich Sparen fuumlr die Altersvorsorge

Arbeitslose

ndash Bezuumlger von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung

unterstehen der Versicherungspflicht fuumlr die Risiken Tod und

Invaliditaumlt

Seite 9

Grundlage BVG

Arbeitslose Personen

Arbeitslose Personen sind obligatorisch versichert wenn sie die

Voraussetzungen fuumlr den Bezug von Taggeldern der

Arbeitslosenversicherung erfuumlllen und der massgebende

Tageslohn (Arbeitslosentaggeld zuzuumlglich ggf Zwischenverdienst

oder Verdienste im Rahmen eines Beschaumlftigungsprogrammes)

den Grenzbetrag uumlbersteigt

Die Vorsorge beinhaltet einen Todesfall- und Invaliditaumltsschutz

Seite 10

Ohne Altersvorsorge

Grundlage BVG

Versicherungsbeginn

Seite 11

Beginn Invalidenversicherung

Beginn Hinterlassenenversicherung

Beginn Altersversicherung

bull bei der AHV versichert

bull das 17 Altersjahr vollendet fuumlr die Risiken Tod und Invaliditaumlt

bull ab 24 vollendeten Altersjahr zusaumltzlich fuumlr das Risiko Alter

bull AHV-Lohn groumlsser als CHF 21rsquo060ndash (Stand 2013)

bull Schlussalter Mann 65 Frau 64

1 Januar

1 Januar

18

25

Grundlage BVG

Beispiele versicherter Lohn BVG

Seite 12

Bruttolohn Koordinationsabzug (2013) CHF 24lsquo570

CHF 21lsquo000 Nicht versichert CHF 0

CHF 21lsquo060 Versichert CHF 3lsquo510

CHF 23000 Versichert CHF 3lsquo510

CHF 35000 Versichert CHF 10lsquo430

CHF 50000 Versichert CHF 25lsquo430

CHF 84lsquo240 Versichert CHF 59lsquo670

CHF 120000 Versichert CHF 59lsquo670

Grundlage BVG

Dauer der Versicherungspflicht

Beginn

ndash Antritt des Arbeitsverhaumlltnisses

Ende

ndash Anspruch auf Altersleistung

ndash 1 Monat nach Aufloumlsung des Arbeitsverhaumlltnisses

ndash Unterschreitung des Mindestlohnes

keine Versicherungspflicht bei befristeten Arbeitsvertraumlgen

bis 3 Monate

bei Verlaumlngerung Versicherungspflicht ab Vereinbarung

Seite 13

Probezeit BVG-pflichtig

Grundlage BVG

Arten von Stiftungen

Seite 14

Firmeneigene Stiftung

ndash vom Arbeitgeber errichtete Stiftung

Sammelstiftung

ndash mehrheitlich von Versicherungsgesellschaften errichtet (keine

Solidaritaumlt unter den angeschlossenen Firmen)

Gemeinschaftsstiftung

ndash Errichtet zum Anschluss von wirtschaftlich eng verbundenen

Firmen (Solidaritaumlt)

Verbandsstiftungen

ndash Errichtet von einem Verband Anschluss nur fuumlr Mitglieder

Grundlage BVG

Die Stiftung Auffangeinrichtung (1)

Seite 15

bull Durchfuumlhrung BVG-Vorsorge

- Zwangsanschluss

- Freiwilliger Anschluss

- Leistungsausrichtung bei Fehlen

eines Anschlusses an eine

Vorsorgeeinrichtung

bull Verwaltung Freizuumlgigkeitskonten

bull Durchfuumlhrung obligatorische berufliche Vorsorge

fuumlr arbeitslose Personen (ohne Sparprozess)

Arbeitnehmer Arbeitgeber

Stiftung

Auffangeinrichtung

BVG

Grundlage BVG

Die Stiftung Auffangeinrichtung (2)

Ist die Auffangeinrichtung eine staatliche Einrichtung

Nein Die Auffangeinrichtung ist eine privatwirtschaftliche

Vorsorgeeinrichtung Sie ist eine Sozialpartnerstiftung und wird

getragen von den grossen Arbeitnehmer- und

Arbeitgeberorganisationen Die Auffangeinrichtung wird nach

betriebswirtschaftlichen Kriterien gefuumlhrt Sie nimmt aber

Aufgaben im Auftrag des Bundes wahr und hat daher auch

hoheitliche Kompetenzen (Erstellen von Verfuumlgungen)

Seite 16

Antwort

Frage

Grundlage BVG

Beispiel einer Vorsorgeloumlsung (mit Ruumlckversicherung)

Seite 17

(Ruumlck-)

Grundlage BVG

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 18

Uumlbersicht der Leistungen nach BVG

Seite 19

Ereignis Art der Leistung

Pensionierung Altersrente

Pensionierten-Kinderrente

Invaliditaumlt Invalidenrente

Invaliden-Kinderrente

Todesfall Witwen- Witwerrente

Waisenrente

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (1)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche

als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine

Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren

und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit

Seite 20

Art 23 ff BVG

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (2)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 21

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (3)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 22

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE 1

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012 ndash 07062012

Austritt

VE 1

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Wer ist Leistungspflichtig

Eintritt

VE 2

01102012

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (4)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 23

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 1)

Beginn Wartejahr

01092012

Wer ist Leistungspflichtig

Taggeld

ALV

ab 01092012

(Samstag)

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 2)

Beginn Wartejahr

03092012

VE

Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit

BVG-Leistungen

Houmlhe der Invalidenleistungen

Volle

Invalidenrente 11

Wenn im Sinne der IV mindestens

70 Prozent invalid

Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens

60 Prozent invalid

Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens

50 Prozent invalid

Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens

40 Prozent invalid

Seite 24

Wie lange wird diese Regelung noch gelten

BVG-Leistungen

laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)

Seite 25

Quelle BSV

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (1)

Grundsatz

Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung

der Invalidenversicherung gebunden

Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches

Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden

Seite 26

PK

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (2)

Ausnahmen

ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen

ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar

ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des

Rentenanspruchs nicht wesentlich

Die VE geht reglementarisch von einem anderen

Invaliditaumltsbegriff aus

Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen

Seite 27

BVG-Leistungen

laquoSonderfallraquo gemischte Methode

Seite 28

50

Haushalt

Einschraumlnkung

25

Einschraumlnkung

100

Einschraumlnkung Haushalt

25 von 50 =

Einschraumlnkung Erwerb

100 von 50 =

50

Erwerb

IVG-rechtlicher IV-Grad

BVG-rechtlich massgebend 100

50 + 125 = 625 (63)

1250

50

BVG-Leistungen

Hinterlassenenleistungen nach BVG

Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der

Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der

Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt

Leistungen an

bull Uumlberlebender Ehegatte

bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner

bull Geschiedener Ehegatte

bull Kinder des Verstorbenen

bull laquoPflegekinderraquo

Seite 29

Art 18 ff BVG

BVG-Leistungen

Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen

Bei Arbeitsunfaumlhigkeit

- Beitragsbefreiung

Im Invaliditaumlt

- Invaliditaumltskapital

Im Todesfall

- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital

Seite 30

Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel

Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet

die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias

Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine

Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis

zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25

Geburtstag

Seite 31

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 1)

Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der

Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu

seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss

seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag

Seite 32

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 2)

Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 33

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 3)

Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 34

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seite 35

Auszug aus Reglement der Pensionskasse

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Auszug aus dem Vorsorgeausweis

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 36

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 5

Das Drei-Saumlulen-Konzept

Seite 6

1

staatliche

AHV

IV

EL

3a 3b 2b 2a

BVG

UVG

berufliche

Obliga-

torium

Uumlberobli-

gatorium

private

frei gebunden

1 Saumlule Staatliche Vorsorge AHV und IV

sowie Ergaumlnzungsleistungen

Zweck Die Renten sollen den

Existenzbedarf angemessen sichern

2 Saumlule Berufliche Vorsorge BVG und

UVG (Betrieb)

Zweck Ergaumlnzung der Leistungen aus der

1 Saumlule um die Fortsetzung der

gewohnten Lebenshaltung in

angemessener Weise zu ermoumlglichen

3 Saumlule Individuelle Selbstvorsorge

Zweck Deckung des individuellen

Vorsorgebedarfes welcher mit den

Leistungen der 1 und 2 Saumlule nicht

gewaumlhrleistet ist

Grundlage BVG

Rechtsgrundlagen berufliche Vorsorge (1)

Bundesverfassung Art 113

Bundesgesetz uumlber die berufliche Alters- Hinterlassenen- und

Invalidenvorsorge (BVG) mit Verordnungen (BVV2 usw)

Freizuumlgigkeitsgesetz (FZG) mit Verordnung (FZV)

Bundesgesetz uumlber die Wohneigentumsfoumlrderung mit Mitteln der

beruflichen Vorsorge integriert im BVG (Art 30a-e BVG) mit

Verordnung (WEFV)

Weisungen (EStV BSV usw)

Weitere Erlasse (ZGB OR usw)

Seite 7

BV BVG BVV FZG FZV ZGB OR

Grundlage BVG

Rechtsgrundlagen berufliche Vorsorge (2)

Welches Gesetz wurde hier nicht erwaumlhnt Wieso

Seite 8

BV BVG BVV FZG FZV ZGB OR

Warum wird im BVG nicht auch das ATSG fuumlr anwendbar erklaumlrt

Der Verweis auf das ATSG fehlt weil die 2 Saumlule teilweise durch Zivilrecht geregelt wird

und der Einbezug der weitergehenden beruflichen Vorsorge (laquoReglementeraquo) in das ATSG

deshalb relativ schwierig gewesen waumlre zumal ein wesentlicher Teil des ATSG

Verfahrensfragen regelt die nicht direkt fuumlr zivilrechtliche Verhaumlltnisse zugeschnitten sind

(Urspruumlnglich war der Einbezug zwar durchaus geplant er wurde aber waumlhrend den parlamentarischen Beratungen gestrichen)

Grundlage BVG

Versicherte Personen

Arbeitnehmende

ndash alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmende deren Jahreslohn die

Eintrittsschwelle von CHF 21lsquo060ndash uumlbersteigt

ndash ab 11 nach Vollendung des 17 Altersjahres Versicherung der

Risiken Tod und Invaliditaumlt ab 11 nach Vollendung des

24 Altersjahres zusaumltzlich Sparen fuumlr die Altersvorsorge

Arbeitslose

ndash Bezuumlger von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung

unterstehen der Versicherungspflicht fuumlr die Risiken Tod und

Invaliditaumlt

Seite 9

Grundlage BVG

Arbeitslose Personen

Arbeitslose Personen sind obligatorisch versichert wenn sie die

Voraussetzungen fuumlr den Bezug von Taggeldern der

Arbeitslosenversicherung erfuumlllen und der massgebende

Tageslohn (Arbeitslosentaggeld zuzuumlglich ggf Zwischenverdienst

oder Verdienste im Rahmen eines Beschaumlftigungsprogrammes)

den Grenzbetrag uumlbersteigt

Die Vorsorge beinhaltet einen Todesfall- und Invaliditaumltsschutz

Seite 10

Ohne Altersvorsorge

Grundlage BVG

Versicherungsbeginn

Seite 11

Beginn Invalidenversicherung

Beginn Hinterlassenenversicherung

Beginn Altersversicherung

bull bei der AHV versichert

bull das 17 Altersjahr vollendet fuumlr die Risiken Tod und Invaliditaumlt

bull ab 24 vollendeten Altersjahr zusaumltzlich fuumlr das Risiko Alter

bull AHV-Lohn groumlsser als CHF 21rsquo060ndash (Stand 2013)

bull Schlussalter Mann 65 Frau 64

1 Januar

1 Januar

18

25

Grundlage BVG

Beispiele versicherter Lohn BVG

Seite 12

Bruttolohn Koordinationsabzug (2013) CHF 24lsquo570

CHF 21lsquo000 Nicht versichert CHF 0

CHF 21lsquo060 Versichert CHF 3lsquo510

CHF 23000 Versichert CHF 3lsquo510

CHF 35000 Versichert CHF 10lsquo430

CHF 50000 Versichert CHF 25lsquo430

CHF 84lsquo240 Versichert CHF 59lsquo670

CHF 120000 Versichert CHF 59lsquo670

Grundlage BVG

Dauer der Versicherungspflicht

Beginn

ndash Antritt des Arbeitsverhaumlltnisses

Ende

ndash Anspruch auf Altersleistung

ndash 1 Monat nach Aufloumlsung des Arbeitsverhaumlltnisses

ndash Unterschreitung des Mindestlohnes

keine Versicherungspflicht bei befristeten Arbeitsvertraumlgen

bis 3 Monate

bei Verlaumlngerung Versicherungspflicht ab Vereinbarung

Seite 13

Probezeit BVG-pflichtig

Grundlage BVG

Arten von Stiftungen

Seite 14

Firmeneigene Stiftung

ndash vom Arbeitgeber errichtete Stiftung

Sammelstiftung

ndash mehrheitlich von Versicherungsgesellschaften errichtet (keine

Solidaritaumlt unter den angeschlossenen Firmen)

Gemeinschaftsstiftung

ndash Errichtet zum Anschluss von wirtschaftlich eng verbundenen

Firmen (Solidaritaumlt)

Verbandsstiftungen

ndash Errichtet von einem Verband Anschluss nur fuumlr Mitglieder

Grundlage BVG

Die Stiftung Auffangeinrichtung (1)

Seite 15

bull Durchfuumlhrung BVG-Vorsorge

- Zwangsanschluss

- Freiwilliger Anschluss

- Leistungsausrichtung bei Fehlen

eines Anschlusses an eine

Vorsorgeeinrichtung

bull Verwaltung Freizuumlgigkeitskonten

bull Durchfuumlhrung obligatorische berufliche Vorsorge

fuumlr arbeitslose Personen (ohne Sparprozess)

Arbeitnehmer Arbeitgeber

Stiftung

Auffangeinrichtung

BVG

Grundlage BVG

Die Stiftung Auffangeinrichtung (2)

Ist die Auffangeinrichtung eine staatliche Einrichtung

Nein Die Auffangeinrichtung ist eine privatwirtschaftliche

Vorsorgeeinrichtung Sie ist eine Sozialpartnerstiftung und wird

getragen von den grossen Arbeitnehmer- und

Arbeitgeberorganisationen Die Auffangeinrichtung wird nach

betriebswirtschaftlichen Kriterien gefuumlhrt Sie nimmt aber

Aufgaben im Auftrag des Bundes wahr und hat daher auch

hoheitliche Kompetenzen (Erstellen von Verfuumlgungen)

Seite 16

Antwort

Frage

Grundlage BVG

Beispiel einer Vorsorgeloumlsung (mit Ruumlckversicherung)

Seite 17

(Ruumlck-)

Grundlage BVG

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 18

Uumlbersicht der Leistungen nach BVG

Seite 19

Ereignis Art der Leistung

Pensionierung Altersrente

Pensionierten-Kinderrente

Invaliditaumlt Invalidenrente

Invaliden-Kinderrente

Todesfall Witwen- Witwerrente

Waisenrente

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (1)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche

als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine

Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren

und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit

Seite 20

Art 23 ff BVG

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (2)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 21

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (3)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 22

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE 1

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012 ndash 07062012

Austritt

VE 1

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Wer ist Leistungspflichtig

Eintritt

VE 2

01102012

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (4)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 23

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 1)

Beginn Wartejahr

01092012

Wer ist Leistungspflichtig

Taggeld

ALV

ab 01092012

(Samstag)

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 2)

Beginn Wartejahr

03092012

VE

Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit

BVG-Leistungen

Houmlhe der Invalidenleistungen

Volle

Invalidenrente 11

Wenn im Sinne der IV mindestens

70 Prozent invalid

Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens

60 Prozent invalid

Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens

50 Prozent invalid

Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens

40 Prozent invalid

Seite 24

Wie lange wird diese Regelung noch gelten

BVG-Leistungen

laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)

Seite 25

Quelle BSV

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (1)

Grundsatz

Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung

der Invalidenversicherung gebunden

Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches

Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden

Seite 26

PK

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (2)

Ausnahmen

ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen

ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar

ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des

Rentenanspruchs nicht wesentlich

Die VE geht reglementarisch von einem anderen

Invaliditaumltsbegriff aus

Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen

Seite 27

BVG-Leistungen

laquoSonderfallraquo gemischte Methode

Seite 28

50

Haushalt

Einschraumlnkung

25

Einschraumlnkung

100

Einschraumlnkung Haushalt

25 von 50 =

Einschraumlnkung Erwerb

100 von 50 =

50

Erwerb

IVG-rechtlicher IV-Grad

BVG-rechtlich massgebend 100

50 + 125 = 625 (63)

1250

50

BVG-Leistungen

Hinterlassenenleistungen nach BVG

Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der

Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der

Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt

Leistungen an

bull Uumlberlebender Ehegatte

bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner

bull Geschiedener Ehegatte

bull Kinder des Verstorbenen

bull laquoPflegekinderraquo

Seite 29

Art 18 ff BVG

BVG-Leistungen

Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen

Bei Arbeitsunfaumlhigkeit

- Beitragsbefreiung

Im Invaliditaumlt

- Invaliditaumltskapital

Im Todesfall

- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital

Seite 30

Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel

Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet

die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias

Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine

Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis

zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25

Geburtstag

Seite 31

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 1)

Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der

Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu

seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss

seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag

Seite 32

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 2)

Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 33

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 3)

Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 34

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seite 35

Auszug aus Reglement der Pensionskasse

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Auszug aus dem Vorsorgeausweis

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 36

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Das Drei-Saumlulen-Konzept

Seite 6

1

staatliche

AHV

IV

EL

3a 3b 2b 2a

BVG

UVG

berufliche

Obliga-

torium

Uumlberobli-

gatorium

private

frei gebunden

1 Saumlule Staatliche Vorsorge AHV und IV

sowie Ergaumlnzungsleistungen

Zweck Die Renten sollen den

Existenzbedarf angemessen sichern

2 Saumlule Berufliche Vorsorge BVG und

UVG (Betrieb)

Zweck Ergaumlnzung der Leistungen aus der

1 Saumlule um die Fortsetzung der

gewohnten Lebenshaltung in

angemessener Weise zu ermoumlglichen

3 Saumlule Individuelle Selbstvorsorge

Zweck Deckung des individuellen

Vorsorgebedarfes welcher mit den

Leistungen der 1 und 2 Saumlule nicht

gewaumlhrleistet ist

Grundlage BVG

Rechtsgrundlagen berufliche Vorsorge (1)

Bundesverfassung Art 113

Bundesgesetz uumlber die berufliche Alters- Hinterlassenen- und

Invalidenvorsorge (BVG) mit Verordnungen (BVV2 usw)

Freizuumlgigkeitsgesetz (FZG) mit Verordnung (FZV)

Bundesgesetz uumlber die Wohneigentumsfoumlrderung mit Mitteln der

beruflichen Vorsorge integriert im BVG (Art 30a-e BVG) mit

Verordnung (WEFV)

Weisungen (EStV BSV usw)

Weitere Erlasse (ZGB OR usw)

Seite 7

BV BVG BVV FZG FZV ZGB OR

Grundlage BVG

Rechtsgrundlagen berufliche Vorsorge (2)

Welches Gesetz wurde hier nicht erwaumlhnt Wieso

Seite 8

BV BVG BVV FZG FZV ZGB OR

Warum wird im BVG nicht auch das ATSG fuumlr anwendbar erklaumlrt

Der Verweis auf das ATSG fehlt weil die 2 Saumlule teilweise durch Zivilrecht geregelt wird

und der Einbezug der weitergehenden beruflichen Vorsorge (laquoReglementeraquo) in das ATSG

deshalb relativ schwierig gewesen waumlre zumal ein wesentlicher Teil des ATSG

Verfahrensfragen regelt die nicht direkt fuumlr zivilrechtliche Verhaumlltnisse zugeschnitten sind

(Urspruumlnglich war der Einbezug zwar durchaus geplant er wurde aber waumlhrend den parlamentarischen Beratungen gestrichen)

Grundlage BVG

Versicherte Personen

Arbeitnehmende

ndash alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmende deren Jahreslohn die

Eintrittsschwelle von CHF 21lsquo060ndash uumlbersteigt

ndash ab 11 nach Vollendung des 17 Altersjahres Versicherung der

Risiken Tod und Invaliditaumlt ab 11 nach Vollendung des

24 Altersjahres zusaumltzlich Sparen fuumlr die Altersvorsorge

Arbeitslose

ndash Bezuumlger von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung

unterstehen der Versicherungspflicht fuumlr die Risiken Tod und

Invaliditaumlt

Seite 9

Grundlage BVG

Arbeitslose Personen

Arbeitslose Personen sind obligatorisch versichert wenn sie die

Voraussetzungen fuumlr den Bezug von Taggeldern der

Arbeitslosenversicherung erfuumlllen und der massgebende

Tageslohn (Arbeitslosentaggeld zuzuumlglich ggf Zwischenverdienst

oder Verdienste im Rahmen eines Beschaumlftigungsprogrammes)

den Grenzbetrag uumlbersteigt

Die Vorsorge beinhaltet einen Todesfall- und Invaliditaumltsschutz

Seite 10

Ohne Altersvorsorge

Grundlage BVG

Versicherungsbeginn

Seite 11

Beginn Invalidenversicherung

Beginn Hinterlassenenversicherung

Beginn Altersversicherung

bull bei der AHV versichert

bull das 17 Altersjahr vollendet fuumlr die Risiken Tod und Invaliditaumlt

bull ab 24 vollendeten Altersjahr zusaumltzlich fuumlr das Risiko Alter

bull AHV-Lohn groumlsser als CHF 21rsquo060ndash (Stand 2013)

bull Schlussalter Mann 65 Frau 64

1 Januar

1 Januar

18

25

Grundlage BVG

Beispiele versicherter Lohn BVG

Seite 12

Bruttolohn Koordinationsabzug (2013) CHF 24lsquo570

CHF 21lsquo000 Nicht versichert CHF 0

CHF 21lsquo060 Versichert CHF 3lsquo510

CHF 23000 Versichert CHF 3lsquo510

CHF 35000 Versichert CHF 10lsquo430

CHF 50000 Versichert CHF 25lsquo430

CHF 84lsquo240 Versichert CHF 59lsquo670

CHF 120000 Versichert CHF 59lsquo670

Grundlage BVG

Dauer der Versicherungspflicht

Beginn

ndash Antritt des Arbeitsverhaumlltnisses

Ende

ndash Anspruch auf Altersleistung

ndash 1 Monat nach Aufloumlsung des Arbeitsverhaumlltnisses

ndash Unterschreitung des Mindestlohnes

keine Versicherungspflicht bei befristeten Arbeitsvertraumlgen

bis 3 Monate

bei Verlaumlngerung Versicherungspflicht ab Vereinbarung

Seite 13

Probezeit BVG-pflichtig

Grundlage BVG

Arten von Stiftungen

Seite 14

Firmeneigene Stiftung

ndash vom Arbeitgeber errichtete Stiftung

Sammelstiftung

ndash mehrheitlich von Versicherungsgesellschaften errichtet (keine

Solidaritaumlt unter den angeschlossenen Firmen)

Gemeinschaftsstiftung

ndash Errichtet zum Anschluss von wirtschaftlich eng verbundenen

Firmen (Solidaritaumlt)

Verbandsstiftungen

ndash Errichtet von einem Verband Anschluss nur fuumlr Mitglieder

Grundlage BVG

Die Stiftung Auffangeinrichtung (1)

Seite 15

bull Durchfuumlhrung BVG-Vorsorge

- Zwangsanschluss

- Freiwilliger Anschluss

- Leistungsausrichtung bei Fehlen

eines Anschlusses an eine

Vorsorgeeinrichtung

bull Verwaltung Freizuumlgigkeitskonten

bull Durchfuumlhrung obligatorische berufliche Vorsorge

fuumlr arbeitslose Personen (ohne Sparprozess)

Arbeitnehmer Arbeitgeber

Stiftung

Auffangeinrichtung

BVG

Grundlage BVG

Die Stiftung Auffangeinrichtung (2)

Ist die Auffangeinrichtung eine staatliche Einrichtung

Nein Die Auffangeinrichtung ist eine privatwirtschaftliche

Vorsorgeeinrichtung Sie ist eine Sozialpartnerstiftung und wird

getragen von den grossen Arbeitnehmer- und

Arbeitgeberorganisationen Die Auffangeinrichtung wird nach

betriebswirtschaftlichen Kriterien gefuumlhrt Sie nimmt aber

Aufgaben im Auftrag des Bundes wahr und hat daher auch

hoheitliche Kompetenzen (Erstellen von Verfuumlgungen)

Seite 16

Antwort

Frage

Grundlage BVG

Beispiel einer Vorsorgeloumlsung (mit Ruumlckversicherung)

Seite 17

(Ruumlck-)

Grundlage BVG

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 18

Uumlbersicht der Leistungen nach BVG

Seite 19

Ereignis Art der Leistung

Pensionierung Altersrente

Pensionierten-Kinderrente

Invaliditaumlt Invalidenrente

Invaliden-Kinderrente

Todesfall Witwen- Witwerrente

Waisenrente

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (1)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche

als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine

Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren

und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit

Seite 20

Art 23 ff BVG

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (2)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 21

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (3)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 22

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE 1

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012 ndash 07062012

Austritt

VE 1

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Wer ist Leistungspflichtig

Eintritt

VE 2

01102012

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (4)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 23

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 1)

Beginn Wartejahr

01092012

Wer ist Leistungspflichtig

Taggeld

ALV

ab 01092012

(Samstag)

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 2)

Beginn Wartejahr

03092012

VE

Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit

BVG-Leistungen

Houmlhe der Invalidenleistungen

Volle

Invalidenrente 11

Wenn im Sinne der IV mindestens

70 Prozent invalid

Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens

60 Prozent invalid

Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens

50 Prozent invalid

Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens

40 Prozent invalid

Seite 24

Wie lange wird diese Regelung noch gelten

BVG-Leistungen

laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)

Seite 25

Quelle BSV

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (1)

Grundsatz

Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung

der Invalidenversicherung gebunden

Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches

Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden

Seite 26

PK

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (2)

Ausnahmen

ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen

ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar

ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des

Rentenanspruchs nicht wesentlich

Die VE geht reglementarisch von einem anderen

Invaliditaumltsbegriff aus

Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen

Seite 27

BVG-Leistungen

laquoSonderfallraquo gemischte Methode

Seite 28

50

Haushalt

Einschraumlnkung

25

Einschraumlnkung

100

Einschraumlnkung Haushalt

25 von 50 =

Einschraumlnkung Erwerb

100 von 50 =

50

Erwerb

IVG-rechtlicher IV-Grad

BVG-rechtlich massgebend 100

50 + 125 = 625 (63)

1250

50

BVG-Leistungen

Hinterlassenenleistungen nach BVG

Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der

Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der

Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt

Leistungen an

bull Uumlberlebender Ehegatte

bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner

bull Geschiedener Ehegatte

bull Kinder des Verstorbenen

bull laquoPflegekinderraquo

Seite 29

Art 18 ff BVG

BVG-Leistungen

Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen

Bei Arbeitsunfaumlhigkeit

- Beitragsbefreiung

Im Invaliditaumlt

- Invaliditaumltskapital

Im Todesfall

- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital

Seite 30

Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel

Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet

die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias

Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine

Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis

zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25

Geburtstag

Seite 31

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 1)

Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der

Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu

seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss

seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag

Seite 32

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 2)

Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 33

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 3)

Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 34

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seite 35

Auszug aus Reglement der Pensionskasse

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Auszug aus dem Vorsorgeausweis

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 36

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Rechtsgrundlagen berufliche Vorsorge (1)

Bundesverfassung Art 113

Bundesgesetz uumlber die berufliche Alters- Hinterlassenen- und

Invalidenvorsorge (BVG) mit Verordnungen (BVV2 usw)

Freizuumlgigkeitsgesetz (FZG) mit Verordnung (FZV)

Bundesgesetz uumlber die Wohneigentumsfoumlrderung mit Mitteln der

beruflichen Vorsorge integriert im BVG (Art 30a-e BVG) mit

Verordnung (WEFV)

Weisungen (EStV BSV usw)

Weitere Erlasse (ZGB OR usw)

Seite 7

BV BVG BVV FZG FZV ZGB OR

Grundlage BVG

Rechtsgrundlagen berufliche Vorsorge (2)

Welches Gesetz wurde hier nicht erwaumlhnt Wieso

Seite 8

BV BVG BVV FZG FZV ZGB OR

Warum wird im BVG nicht auch das ATSG fuumlr anwendbar erklaumlrt

Der Verweis auf das ATSG fehlt weil die 2 Saumlule teilweise durch Zivilrecht geregelt wird

und der Einbezug der weitergehenden beruflichen Vorsorge (laquoReglementeraquo) in das ATSG

deshalb relativ schwierig gewesen waumlre zumal ein wesentlicher Teil des ATSG

Verfahrensfragen regelt die nicht direkt fuumlr zivilrechtliche Verhaumlltnisse zugeschnitten sind

(Urspruumlnglich war der Einbezug zwar durchaus geplant er wurde aber waumlhrend den parlamentarischen Beratungen gestrichen)

Grundlage BVG

Versicherte Personen

Arbeitnehmende

ndash alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmende deren Jahreslohn die

Eintrittsschwelle von CHF 21lsquo060ndash uumlbersteigt

ndash ab 11 nach Vollendung des 17 Altersjahres Versicherung der

Risiken Tod und Invaliditaumlt ab 11 nach Vollendung des

24 Altersjahres zusaumltzlich Sparen fuumlr die Altersvorsorge

Arbeitslose

ndash Bezuumlger von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung

unterstehen der Versicherungspflicht fuumlr die Risiken Tod und

Invaliditaumlt

Seite 9

Grundlage BVG

Arbeitslose Personen

Arbeitslose Personen sind obligatorisch versichert wenn sie die

Voraussetzungen fuumlr den Bezug von Taggeldern der

Arbeitslosenversicherung erfuumlllen und der massgebende

Tageslohn (Arbeitslosentaggeld zuzuumlglich ggf Zwischenverdienst

oder Verdienste im Rahmen eines Beschaumlftigungsprogrammes)

den Grenzbetrag uumlbersteigt

Die Vorsorge beinhaltet einen Todesfall- und Invaliditaumltsschutz

Seite 10

Ohne Altersvorsorge

Grundlage BVG

Versicherungsbeginn

Seite 11

Beginn Invalidenversicherung

Beginn Hinterlassenenversicherung

Beginn Altersversicherung

bull bei der AHV versichert

bull das 17 Altersjahr vollendet fuumlr die Risiken Tod und Invaliditaumlt

bull ab 24 vollendeten Altersjahr zusaumltzlich fuumlr das Risiko Alter

bull AHV-Lohn groumlsser als CHF 21rsquo060ndash (Stand 2013)

bull Schlussalter Mann 65 Frau 64

1 Januar

1 Januar

18

25

Grundlage BVG

Beispiele versicherter Lohn BVG

Seite 12

Bruttolohn Koordinationsabzug (2013) CHF 24lsquo570

CHF 21lsquo000 Nicht versichert CHF 0

CHF 21lsquo060 Versichert CHF 3lsquo510

CHF 23000 Versichert CHF 3lsquo510

CHF 35000 Versichert CHF 10lsquo430

CHF 50000 Versichert CHF 25lsquo430

CHF 84lsquo240 Versichert CHF 59lsquo670

CHF 120000 Versichert CHF 59lsquo670

Grundlage BVG

Dauer der Versicherungspflicht

Beginn

ndash Antritt des Arbeitsverhaumlltnisses

Ende

ndash Anspruch auf Altersleistung

ndash 1 Monat nach Aufloumlsung des Arbeitsverhaumlltnisses

ndash Unterschreitung des Mindestlohnes

keine Versicherungspflicht bei befristeten Arbeitsvertraumlgen

bis 3 Monate

bei Verlaumlngerung Versicherungspflicht ab Vereinbarung

Seite 13

Probezeit BVG-pflichtig

Grundlage BVG

Arten von Stiftungen

Seite 14

Firmeneigene Stiftung

ndash vom Arbeitgeber errichtete Stiftung

Sammelstiftung

ndash mehrheitlich von Versicherungsgesellschaften errichtet (keine

Solidaritaumlt unter den angeschlossenen Firmen)

Gemeinschaftsstiftung

ndash Errichtet zum Anschluss von wirtschaftlich eng verbundenen

Firmen (Solidaritaumlt)

Verbandsstiftungen

ndash Errichtet von einem Verband Anschluss nur fuumlr Mitglieder

Grundlage BVG

Die Stiftung Auffangeinrichtung (1)

Seite 15

bull Durchfuumlhrung BVG-Vorsorge

- Zwangsanschluss

- Freiwilliger Anschluss

- Leistungsausrichtung bei Fehlen

eines Anschlusses an eine

Vorsorgeeinrichtung

bull Verwaltung Freizuumlgigkeitskonten

bull Durchfuumlhrung obligatorische berufliche Vorsorge

fuumlr arbeitslose Personen (ohne Sparprozess)

Arbeitnehmer Arbeitgeber

Stiftung

Auffangeinrichtung

BVG

Grundlage BVG

Die Stiftung Auffangeinrichtung (2)

Ist die Auffangeinrichtung eine staatliche Einrichtung

Nein Die Auffangeinrichtung ist eine privatwirtschaftliche

Vorsorgeeinrichtung Sie ist eine Sozialpartnerstiftung und wird

getragen von den grossen Arbeitnehmer- und

Arbeitgeberorganisationen Die Auffangeinrichtung wird nach

betriebswirtschaftlichen Kriterien gefuumlhrt Sie nimmt aber

Aufgaben im Auftrag des Bundes wahr und hat daher auch

hoheitliche Kompetenzen (Erstellen von Verfuumlgungen)

Seite 16

Antwort

Frage

Grundlage BVG

Beispiel einer Vorsorgeloumlsung (mit Ruumlckversicherung)

Seite 17

(Ruumlck-)

Grundlage BVG

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 18

Uumlbersicht der Leistungen nach BVG

Seite 19

Ereignis Art der Leistung

Pensionierung Altersrente

Pensionierten-Kinderrente

Invaliditaumlt Invalidenrente

Invaliden-Kinderrente

Todesfall Witwen- Witwerrente

Waisenrente

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (1)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche

als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine

Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren

und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit

Seite 20

Art 23 ff BVG

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (2)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 21

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (3)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 22

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE 1

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012 ndash 07062012

Austritt

VE 1

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Wer ist Leistungspflichtig

Eintritt

VE 2

01102012

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (4)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 23

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 1)

Beginn Wartejahr

01092012

Wer ist Leistungspflichtig

Taggeld

ALV

ab 01092012

(Samstag)

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 2)

Beginn Wartejahr

03092012

VE

Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit

BVG-Leistungen

Houmlhe der Invalidenleistungen

Volle

Invalidenrente 11

Wenn im Sinne der IV mindestens

70 Prozent invalid

Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens

60 Prozent invalid

Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens

50 Prozent invalid

Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens

40 Prozent invalid

Seite 24

Wie lange wird diese Regelung noch gelten

BVG-Leistungen

laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)

Seite 25

Quelle BSV

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (1)

Grundsatz

Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung

der Invalidenversicherung gebunden

Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches

Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden

Seite 26

PK

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (2)

Ausnahmen

ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen

ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar

ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des

Rentenanspruchs nicht wesentlich

Die VE geht reglementarisch von einem anderen

Invaliditaumltsbegriff aus

Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen

Seite 27

BVG-Leistungen

laquoSonderfallraquo gemischte Methode

Seite 28

50

Haushalt

Einschraumlnkung

25

Einschraumlnkung

100

Einschraumlnkung Haushalt

25 von 50 =

Einschraumlnkung Erwerb

100 von 50 =

50

Erwerb

IVG-rechtlicher IV-Grad

BVG-rechtlich massgebend 100

50 + 125 = 625 (63)

1250

50

BVG-Leistungen

Hinterlassenenleistungen nach BVG

Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der

Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der

Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt

Leistungen an

bull Uumlberlebender Ehegatte

bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner

bull Geschiedener Ehegatte

bull Kinder des Verstorbenen

bull laquoPflegekinderraquo

Seite 29

Art 18 ff BVG

BVG-Leistungen

Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen

Bei Arbeitsunfaumlhigkeit

- Beitragsbefreiung

Im Invaliditaumlt

- Invaliditaumltskapital

Im Todesfall

- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital

Seite 30

Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel

Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet

die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias

Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine

Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis

zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25

Geburtstag

Seite 31

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 1)

Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der

Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu

seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss

seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag

Seite 32

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 2)

Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 33

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 3)

Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 34

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seite 35

Auszug aus Reglement der Pensionskasse

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Auszug aus dem Vorsorgeausweis

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 36

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Rechtsgrundlagen berufliche Vorsorge (2)

Welches Gesetz wurde hier nicht erwaumlhnt Wieso

Seite 8

BV BVG BVV FZG FZV ZGB OR

Warum wird im BVG nicht auch das ATSG fuumlr anwendbar erklaumlrt

Der Verweis auf das ATSG fehlt weil die 2 Saumlule teilweise durch Zivilrecht geregelt wird

und der Einbezug der weitergehenden beruflichen Vorsorge (laquoReglementeraquo) in das ATSG

deshalb relativ schwierig gewesen waumlre zumal ein wesentlicher Teil des ATSG

Verfahrensfragen regelt die nicht direkt fuumlr zivilrechtliche Verhaumlltnisse zugeschnitten sind

(Urspruumlnglich war der Einbezug zwar durchaus geplant er wurde aber waumlhrend den parlamentarischen Beratungen gestrichen)

Grundlage BVG

Versicherte Personen

Arbeitnehmende

ndash alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmende deren Jahreslohn die

Eintrittsschwelle von CHF 21lsquo060ndash uumlbersteigt

ndash ab 11 nach Vollendung des 17 Altersjahres Versicherung der

Risiken Tod und Invaliditaumlt ab 11 nach Vollendung des

24 Altersjahres zusaumltzlich Sparen fuumlr die Altersvorsorge

Arbeitslose

ndash Bezuumlger von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung

unterstehen der Versicherungspflicht fuumlr die Risiken Tod und

Invaliditaumlt

Seite 9

Grundlage BVG

Arbeitslose Personen

Arbeitslose Personen sind obligatorisch versichert wenn sie die

Voraussetzungen fuumlr den Bezug von Taggeldern der

Arbeitslosenversicherung erfuumlllen und der massgebende

Tageslohn (Arbeitslosentaggeld zuzuumlglich ggf Zwischenverdienst

oder Verdienste im Rahmen eines Beschaumlftigungsprogrammes)

den Grenzbetrag uumlbersteigt

Die Vorsorge beinhaltet einen Todesfall- und Invaliditaumltsschutz

Seite 10

Ohne Altersvorsorge

Grundlage BVG

Versicherungsbeginn

Seite 11

Beginn Invalidenversicherung

Beginn Hinterlassenenversicherung

Beginn Altersversicherung

bull bei der AHV versichert

bull das 17 Altersjahr vollendet fuumlr die Risiken Tod und Invaliditaumlt

bull ab 24 vollendeten Altersjahr zusaumltzlich fuumlr das Risiko Alter

bull AHV-Lohn groumlsser als CHF 21rsquo060ndash (Stand 2013)

bull Schlussalter Mann 65 Frau 64

1 Januar

1 Januar

18

25

Grundlage BVG

Beispiele versicherter Lohn BVG

Seite 12

Bruttolohn Koordinationsabzug (2013) CHF 24lsquo570

CHF 21lsquo000 Nicht versichert CHF 0

CHF 21lsquo060 Versichert CHF 3lsquo510

CHF 23000 Versichert CHF 3lsquo510

CHF 35000 Versichert CHF 10lsquo430

CHF 50000 Versichert CHF 25lsquo430

CHF 84lsquo240 Versichert CHF 59lsquo670

CHF 120000 Versichert CHF 59lsquo670

Grundlage BVG

Dauer der Versicherungspflicht

Beginn

ndash Antritt des Arbeitsverhaumlltnisses

Ende

ndash Anspruch auf Altersleistung

ndash 1 Monat nach Aufloumlsung des Arbeitsverhaumlltnisses

ndash Unterschreitung des Mindestlohnes

keine Versicherungspflicht bei befristeten Arbeitsvertraumlgen

bis 3 Monate

bei Verlaumlngerung Versicherungspflicht ab Vereinbarung

Seite 13

Probezeit BVG-pflichtig

Grundlage BVG

Arten von Stiftungen

Seite 14

Firmeneigene Stiftung

ndash vom Arbeitgeber errichtete Stiftung

Sammelstiftung

ndash mehrheitlich von Versicherungsgesellschaften errichtet (keine

Solidaritaumlt unter den angeschlossenen Firmen)

Gemeinschaftsstiftung

ndash Errichtet zum Anschluss von wirtschaftlich eng verbundenen

Firmen (Solidaritaumlt)

Verbandsstiftungen

ndash Errichtet von einem Verband Anschluss nur fuumlr Mitglieder

Grundlage BVG

Die Stiftung Auffangeinrichtung (1)

Seite 15

bull Durchfuumlhrung BVG-Vorsorge

- Zwangsanschluss

- Freiwilliger Anschluss

- Leistungsausrichtung bei Fehlen

eines Anschlusses an eine

Vorsorgeeinrichtung

bull Verwaltung Freizuumlgigkeitskonten

bull Durchfuumlhrung obligatorische berufliche Vorsorge

fuumlr arbeitslose Personen (ohne Sparprozess)

Arbeitnehmer Arbeitgeber

Stiftung

Auffangeinrichtung

BVG

Grundlage BVG

Die Stiftung Auffangeinrichtung (2)

Ist die Auffangeinrichtung eine staatliche Einrichtung

Nein Die Auffangeinrichtung ist eine privatwirtschaftliche

Vorsorgeeinrichtung Sie ist eine Sozialpartnerstiftung und wird

getragen von den grossen Arbeitnehmer- und

Arbeitgeberorganisationen Die Auffangeinrichtung wird nach

betriebswirtschaftlichen Kriterien gefuumlhrt Sie nimmt aber

Aufgaben im Auftrag des Bundes wahr und hat daher auch

hoheitliche Kompetenzen (Erstellen von Verfuumlgungen)

Seite 16

Antwort

Frage

Grundlage BVG

Beispiel einer Vorsorgeloumlsung (mit Ruumlckversicherung)

Seite 17

(Ruumlck-)

Grundlage BVG

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 18

Uumlbersicht der Leistungen nach BVG

Seite 19

Ereignis Art der Leistung

Pensionierung Altersrente

Pensionierten-Kinderrente

Invaliditaumlt Invalidenrente

Invaliden-Kinderrente

Todesfall Witwen- Witwerrente

Waisenrente

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (1)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche

als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine

Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren

und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit

Seite 20

Art 23 ff BVG

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (2)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 21

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (3)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 22

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE 1

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012 ndash 07062012

Austritt

VE 1

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Wer ist Leistungspflichtig

Eintritt

VE 2

01102012

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (4)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 23

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 1)

Beginn Wartejahr

01092012

Wer ist Leistungspflichtig

Taggeld

ALV

ab 01092012

(Samstag)

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 2)

Beginn Wartejahr

03092012

VE

Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit

BVG-Leistungen

Houmlhe der Invalidenleistungen

Volle

Invalidenrente 11

Wenn im Sinne der IV mindestens

70 Prozent invalid

Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens

60 Prozent invalid

Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens

50 Prozent invalid

Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens

40 Prozent invalid

Seite 24

Wie lange wird diese Regelung noch gelten

BVG-Leistungen

laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)

Seite 25

Quelle BSV

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (1)

Grundsatz

Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung

der Invalidenversicherung gebunden

Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches

Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden

Seite 26

PK

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (2)

Ausnahmen

ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen

ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar

ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des

Rentenanspruchs nicht wesentlich

Die VE geht reglementarisch von einem anderen

Invaliditaumltsbegriff aus

Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen

Seite 27

BVG-Leistungen

laquoSonderfallraquo gemischte Methode

Seite 28

50

Haushalt

Einschraumlnkung

25

Einschraumlnkung

100

Einschraumlnkung Haushalt

25 von 50 =

Einschraumlnkung Erwerb

100 von 50 =

50

Erwerb

IVG-rechtlicher IV-Grad

BVG-rechtlich massgebend 100

50 + 125 = 625 (63)

1250

50

BVG-Leistungen

Hinterlassenenleistungen nach BVG

Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der

Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der

Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt

Leistungen an

bull Uumlberlebender Ehegatte

bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner

bull Geschiedener Ehegatte

bull Kinder des Verstorbenen

bull laquoPflegekinderraquo

Seite 29

Art 18 ff BVG

BVG-Leistungen

Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen

Bei Arbeitsunfaumlhigkeit

- Beitragsbefreiung

Im Invaliditaumlt

- Invaliditaumltskapital

Im Todesfall

- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital

Seite 30

Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel

Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet

die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias

Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine

Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis

zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25

Geburtstag

Seite 31

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 1)

Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der

Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu

seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss

seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag

Seite 32

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 2)

Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 33

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 3)

Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 34

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seite 35

Auszug aus Reglement der Pensionskasse

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Auszug aus dem Vorsorgeausweis

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 36

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Versicherte Personen

Arbeitnehmende

ndash alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmende deren Jahreslohn die

Eintrittsschwelle von CHF 21lsquo060ndash uumlbersteigt

ndash ab 11 nach Vollendung des 17 Altersjahres Versicherung der

Risiken Tod und Invaliditaumlt ab 11 nach Vollendung des

24 Altersjahres zusaumltzlich Sparen fuumlr die Altersvorsorge

Arbeitslose

ndash Bezuumlger von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung

unterstehen der Versicherungspflicht fuumlr die Risiken Tod und

Invaliditaumlt

Seite 9

Grundlage BVG

Arbeitslose Personen

Arbeitslose Personen sind obligatorisch versichert wenn sie die

Voraussetzungen fuumlr den Bezug von Taggeldern der

Arbeitslosenversicherung erfuumlllen und der massgebende

Tageslohn (Arbeitslosentaggeld zuzuumlglich ggf Zwischenverdienst

oder Verdienste im Rahmen eines Beschaumlftigungsprogrammes)

den Grenzbetrag uumlbersteigt

Die Vorsorge beinhaltet einen Todesfall- und Invaliditaumltsschutz

Seite 10

Ohne Altersvorsorge

Grundlage BVG

Versicherungsbeginn

Seite 11

Beginn Invalidenversicherung

Beginn Hinterlassenenversicherung

Beginn Altersversicherung

bull bei der AHV versichert

bull das 17 Altersjahr vollendet fuumlr die Risiken Tod und Invaliditaumlt

bull ab 24 vollendeten Altersjahr zusaumltzlich fuumlr das Risiko Alter

bull AHV-Lohn groumlsser als CHF 21rsquo060ndash (Stand 2013)

bull Schlussalter Mann 65 Frau 64

1 Januar

1 Januar

18

25

Grundlage BVG

Beispiele versicherter Lohn BVG

Seite 12

Bruttolohn Koordinationsabzug (2013) CHF 24lsquo570

CHF 21lsquo000 Nicht versichert CHF 0

CHF 21lsquo060 Versichert CHF 3lsquo510

CHF 23000 Versichert CHF 3lsquo510

CHF 35000 Versichert CHF 10lsquo430

CHF 50000 Versichert CHF 25lsquo430

CHF 84lsquo240 Versichert CHF 59lsquo670

CHF 120000 Versichert CHF 59lsquo670

Grundlage BVG

Dauer der Versicherungspflicht

Beginn

ndash Antritt des Arbeitsverhaumlltnisses

Ende

ndash Anspruch auf Altersleistung

ndash 1 Monat nach Aufloumlsung des Arbeitsverhaumlltnisses

ndash Unterschreitung des Mindestlohnes

keine Versicherungspflicht bei befristeten Arbeitsvertraumlgen

bis 3 Monate

bei Verlaumlngerung Versicherungspflicht ab Vereinbarung

Seite 13

Probezeit BVG-pflichtig

Grundlage BVG

Arten von Stiftungen

Seite 14

Firmeneigene Stiftung

ndash vom Arbeitgeber errichtete Stiftung

Sammelstiftung

ndash mehrheitlich von Versicherungsgesellschaften errichtet (keine

Solidaritaumlt unter den angeschlossenen Firmen)

Gemeinschaftsstiftung

ndash Errichtet zum Anschluss von wirtschaftlich eng verbundenen

Firmen (Solidaritaumlt)

Verbandsstiftungen

ndash Errichtet von einem Verband Anschluss nur fuumlr Mitglieder

Grundlage BVG

Die Stiftung Auffangeinrichtung (1)

Seite 15

bull Durchfuumlhrung BVG-Vorsorge

- Zwangsanschluss

- Freiwilliger Anschluss

- Leistungsausrichtung bei Fehlen

eines Anschlusses an eine

Vorsorgeeinrichtung

bull Verwaltung Freizuumlgigkeitskonten

bull Durchfuumlhrung obligatorische berufliche Vorsorge

fuumlr arbeitslose Personen (ohne Sparprozess)

Arbeitnehmer Arbeitgeber

Stiftung

Auffangeinrichtung

BVG

Grundlage BVG

Die Stiftung Auffangeinrichtung (2)

Ist die Auffangeinrichtung eine staatliche Einrichtung

Nein Die Auffangeinrichtung ist eine privatwirtschaftliche

Vorsorgeeinrichtung Sie ist eine Sozialpartnerstiftung und wird

getragen von den grossen Arbeitnehmer- und

Arbeitgeberorganisationen Die Auffangeinrichtung wird nach

betriebswirtschaftlichen Kriterien gefuumlhrt Sie nimmt aber

Aufgaben im Auftrag des Bundes wahr und hat daher auch

hoheitliche Kompetenzen (Erstellen von Verfuumlgungen)

Seite 16

Antwort

Frage

Grundlage BVG

Beispiel einer Vorsorgeloumlsung (mit Ruumlckversicherung)

Seite 17

(Ruumlck-)

Grundlage BVG

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 18

Uumlbersicht der Leistungen nach BVG

Seite 19

Ereignis Art der Leistung

Pensionierung Altersrente

Pensionierten-Kinderrente

Invaliditaumlt Invalidenrente

Invaliden-Kinderrente

Todesfall Witwen- Witwerrente

Waisenrente

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (1)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche

als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine

Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren

und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit

Seite 20

Art 23 ff BVG

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (2)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 21

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (3)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 22

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE 1

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012 ndash 07062012

Austritt

VE 1

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Wer ist Leistungspflichtig

Eintritt

VE 2

01102012

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (4)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 23

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 1)

Beginn Wartejahr

01092012

Wer ist Leistungspflichtig

Taggeld

ALV

ab 01092012

(Samstag)

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 2)

Beginn Wartejahr

03092012

VE

Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit

BVG-Leistungen

Houmlhe der Invalidenleistungen

Volle

Invalidenrente 11

Wenn im Sinne der IV mindestens

70 Prozent invalid

Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens

60 Prozent invalid

Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens

50 Prozent invalid

Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens

40 Prozent invalid

Seite 24

Wie lange wird diese Regelung noch gelten

BVG-Leistungen

laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)

Seite 25

Quelle BSV

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (1)

Grundsatz

Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung

der Invalidenversicherung gebunden

Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches

Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden

Seite 26

PK

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (2)

Ausnahmen

ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen

ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar

ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des

Rentenanspruchs nicht wesentlich

Die VE geht reglementarisch von einem anderen

Invaliditaumltsbegriff aus

Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen

Seite 27

BVG-Leistungen

laquoSonderfallraquo gemischte Methode

Seite 28

50

Haushalt

Einschraumlnkung

25

Einschraumlnkung

100

Einschraumlnkung Haushalt

25 von 50 =

Einschraumlnkung Erwerb

100 von 50 =

50

Erwerb

IVG-rechtlicher IV-Grad

BVG-rechtlich massgebend 100

50 + 125 = 625 (63)

1250

50

BVG-Leistungen

Hinterlassenenleistungen nach BVG

Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der

Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der

Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt

Leistungen an

bull Uumlberlebender Ehegatte

bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner

bull Geschiedener Ehegatte

bull Kinder des Verstorbenen

bull laquoPflegekinderraquo

Seite 29

Art 18 ff BVG

BVG-Leistungen

Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen

Bei Arbeitsunfaumlhigkeit

- Beitragsbefreiung

Im Invaliditaumlt

- Invaliditaumltskapital

Im Todesfall

- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital

Seite 30

Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel

Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet

die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias

Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine

Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis

zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25

Geburtstag

Seite 31

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 1)

Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der

Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu

seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss

seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag

Seite 32

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 2)

Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 33

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 3)

Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 34

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seite 35

Auszug aus Reglement der Pensionskasse

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Auszug aus dem Vorsorgeausweis

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 36

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Arbeitslose Personen

Arbeitslose Personen sind obligatorisch versichert wenn sie die

Voraussetzungen fuumlr den Bezug von Taggeldern der

Arbeitslosenversicherung erfuumlllen und der massgebende

Tageslohn (Arbeitslosentaggeld zuzuumlglich ggf Zwischenverdienst

oder Verdienste im Rahmen eines Beschaumlftigungsprogrammes)

den Grenzbetrag uumlbersteigt

Die Vorsorge beinhaltet einen Todesfall- und Invaliditaumltsschutz

Seite 10

Ohne Altersvorsorge

Grundlage BVG

Versicherungsbeginn

Seite 11

Beginn Invalidenversicherung

Beginn Hinterlassenenversicherung

Beginn Altersversicherung

bull bei der AHV versichert

bull das 17 Altersjahr vollendet fuumlr die Risiken Tod und Invaliditaumlt

bull ab 24 vollendeten Altersjahr zusaumltzlich fuumlr das Risiko Alter

bull AHV-Lohn groumlsser als CHF 21rsquo060ndash (Stand 2013)

bull Schlussalter Mann 65 Frau 64

1 Januar

1 Januar

18

25

Grundlage BVG

Beispiele versicherter Lohn BVG

Seite 12

Bruttolohn Koordinationsabzug (2013) CHF 24lsquo570

CHF 21lsquo000 Nicht versichert CHF 0

CHF 21lsquo060 Versichert CHF 3lsquo510

CHF 23000 Versichert CHF 3lsquo510

CHF 35000 Versichert CHF 10lsquo430

CHF 50000 Versichert CHF 25lsquo430

CHF 84lsquo240 Versichert CHF 59lsquo670

CHF 120000 Versichert CHF 59lsquo670

Grundlage BVG

Dauer der Versicherungspflicht

Beginn

ndash Antritt des Arbeitsverhaumlltnisses

Ende

ndash Anspruch auf Altersleistung

ndash 1 Monat nach Aufloumlsung des Arbeitsverhaumlltnisses

ndash Unterschreitung des Mindestlohnes

keine Versicherungspflicht bei befristeten Arbeitsvertraumlgen

bis 3 Monate

bei Verlaumlngerung Versicherungspflicht ab Vereinbarung

Seite 13

Probezeit BVG-pflichtig

Grundlage BVG

Arten von Stiftungen

Seite 14

Firmeneigene Stiftung

ndash vom Arbeitgeber errichtete Stiftung

Sammelstiftung

ndash mehrheitlich von Versicherungsgesellschaften errichtet (keine

Solidaritaumlt unter den angeschlossenen Firmen)

Gemeinschaftsstiftung

ndash Errichtet zum Anschluss von wirtschaftlich eng verbundenen

Firmen (Solidaritaumlt)

Verbandsstiftungen

ndash Errichtet von einem Verband Anschluss nur fuumlr Mitglieder

Grundlage BVG

Die Stiftung Auffangeinrichtung (1)

Seite 15

bull Durchfuumlhrung BVG-Vorsorge

- Zwangsanschluss

- Freiwilliger Anschluss

- Leistungsausrichtung bei Fehlen

eines Anschlusses an eine

Vorsorgeeinrichtung

bull Verwaltung Freizuumlgigkeitskonten

bull Durchfuumlhrung obligatorische berufliche Vorsorge

fuumlr arbeitslose Personen (ohne Sparprozess)

Arbeitnehmer Arbeitgeber

Stiftung

Auffangeinrichtung

BVG

Grundlage BVG

Die Stiftung Auffangeinrichtung (2)

Ist die Auffangeinrichtung eine staatliche Einrichtung

Nein Die Auffangeinrichtung ist eine privatwirtschaftliche

Vorsorgeeinrichtung Sie ist eine Sozialpartnerstiftung und wird

getragen von den grossen Arbeitnehmer- und

Arbeitgeberorganisationen Die Auffangeinrichtung wird nach

betriebswirtschaftlichen Kriterien gefuumlhrt Sie nimmt aber

Aufgaben im Auftrag des Bundes wahr und hat daher auch

hoheitliche Kompetenzen (Erstellen von Verfuumlgungen)

Seite 16

Antwort

Frage

Grundlage BVG

Beispiel einer Vorsorgeloumlsung (mit Ruumlckversicherung)

Seite 17

(Ruumlck-)

Grundlage BVG

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 18

Uumlbersicht der Leistungen nach BVG

Seite 19

Ereignis Art der Leistung

Pensionierung Altersrente

Pensionierten-Kinderrente

Invaliditaumlt Invalidenrente

Invaliden-Kinderrente

Todesfall Witwen- Witwerrente

Waisenrente

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (1)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche

als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine

Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren

und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit

Seite 20

Art 23 ff BVG

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (2)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 21

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (3)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 22

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE 1

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012 ndash 07062012

Austritt

VE 1

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Wer ist Leistungspflichtig

Eintritt

VE 2

01102012

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (4)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 23

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 1)

Beginn Wartejahr

01092012

Wer ist Leistungspflichtig

Taggeld

ALV

ab 01092012

(Samstag)

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 2)

Beginn Wartejahr

03092012

VE

Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit

BVG-Leistungen

Houmlhe der Invalidenleistungen

Volle

Invalidenrente 11

Wenn im Sinne der IV mindestens

70 Prozent invalid

Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens

60 Prozent invalid

Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens

50 Prozent invalid

Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens

40 Prozent invalid

Seite 24

Wie lange wird diese Regelung noch gelten

BVG-Leistungen

laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)

Seite 25

Quelle BSV

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (1)

Grundsatz

Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung

der Invalidenversicherung gebunden

Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches

Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden

Seite 26

PK

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (2)

Ausnahmen

ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen

ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar

ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des

Rentenanspruchs nicht wesentlich

Die VE geht reglementarisch von einem anderen

Invaliditaumltsbegriff aus

Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen

Seite 27

BVG-Leistungen

laquoSonderfallraquo gemischte Methode

Seite 28

50

Haushalt

Einschraumlnkung

25

Einschraumlnkung

100

Einschraumlnkung Haushalt

25 von 50 =

Einschraumlnkung Erwerb

100 von 50 =

50

Erwerb

IVG-rechtlicher IV-Grad

BVG-rechtlich massgebend 100

50 + 125 = 625 (63)

1250

50

BVG-Leistungen

Hinterlassenenleistungen nach BVG

Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der

Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der

Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt

Leistungen an

bull Uumlberlebender Ehegatte

bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner

bull Geschiedener Ehegatte

bull Kinder des Verstorbenen

bull laquoPflegekinderraquo

Seite 29

Art 18 ff BVG

BVG-Leistungen

Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen

Bei Arbeitsunfaumlhigkeit

- Beitragsbefreiung

Im Invaliditaumlt

- Invaliditaumltskapital

Im Todesfall

- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital

Seite 30

Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel

Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet

die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias

Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine

Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis

zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25

Geburtstag

Seite 31

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 1)

Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der

Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu

seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss

seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag

Seite 32

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 2)

Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 33

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 3)

Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 34

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seite 35

Auszug aus Reglement der Pensionskasse

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Auszug aus dem Vorsorgeausweis

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 36

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

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Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

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8042 Zuumlrich

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Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Versicherungsbeginn

Seite 11

Beginn Invalidenversicherung

Beginn Hinterlassenenversicherung

Beginn Altersversicherung

bull bei der AHV versichert

bull das 17 Altersjahr vollendet fuumlr die Risiken Tod und Invaliditaumlt

bull ab 24 vollendeten Altersjahr zusaumltzlich fuumlr das Risiko Alter

bull AHV-Lohn groumlsser als CHF 21rsquo060ndash (Stand 2013)

bull Schlussalter Mann 65 Frau 64

1 Januar

1 Januar

18

25

Grundlage BVG

Beispiele versicherter Lohn BVG

Seite 12

Bruttolohn Koordinationsabzug (2013) CHF 24lsquo570

CHF 21lsquo000 Nicht versichert CHF 0

CHF 21lsquo060 Versichert CHF 3lsquo510

CHF 23000 Versichert CHF 3lsquo510

CHF 35000 Versichert CHF 10lsquo430

CHF 50000 Versichert CHF 25lsquo430

CHF 84lsquo240 Versichert CHF 59lsquo670

CHF 120000 Versichert CHF 59lsquo670

Grundlage BVG

Dauer der Versicherungspflicht

Beginn

ndash Antritt des Arbeitsverhaumlltnisses

Ende

ndash Anspruch auf Altersleistung

ndash 1 Monat nach Aufloumlsung des Arbeitsverhaumlltnisses

ndash Unterschreitung des Mindestlohnes

keine Versicherungspflicht bei befristeten Arbeitsvertraumlgen

bis 3 Monate

bei Verlaumlngerung Versicherungspflicht ab Vereinbarung

Seite 13

Probezeit BVG-pflichtig

Grundlage BVG

Arten von Stiftungen

Seite 14

Firmeneigene Stiftung

ndash vom Arbeitgeber errichtete Stiftung

Sammelstiftung

ndash mehrheitlich von Versicherungsgesellschaften errichtet (keine

Solidaritaumlt unter den angeschlossenen Firmen)

Gemeinschaftsstiftung

ndash Errichtet zum Anschluss von wirtschaftlich eng verbundenen

Firmen (Solidaritaumlt)

Verbandsstiftungen

ndash Errichtet von einem Verband Anschluss nur fuumlr Mitglieder

Grundlage BVG

Die Stiftung Auffangeinrichtung (1)

Seite 15

bull Durchfuumlhrung BVG-Vorsorge

- Zwangsanschluss

- Freiwilliger Anschluss

- Leistungsausrichtung bei Fehlen

eines Anschlusses an eine

Vorsorgeeinrichtung

bull Verwaltung Freizuumlgigkeitskonten

bull Durchfuumlhrung obligatorische berufliche Vorsorge

fuumlr arbeitslose Personen (ohne Sparprozess)

Arbeitnehmer Arbeitgeber

Stiftung

Auffangeinrichtung

BVG

Grundlage BVG

Die Stiftung Auffangeinrichtung (2)

Ist die Auffangeinrichtung eine staatliche Einrichtung

Nein Die Auffangeinrichtung ist eine privatwirtschaftliche

Vorsorgeeinrichtung Sie ist eine Sozialpartnerstiftung und wird

getragen von den grossen Arbeitnehmer- und

Arbeitgeberorganisationen Die Auffangeinrichtung wird nach

betriebswirtschaftlichen Kriterien gefuumlhrt Sie nimmt aber

Aufgaben im Auftrag des Bundes wahr und hat daher auch

hoheitliche Kompetenzen (Erstellen von Verfuumlgungen)

Seite 16

Antwort

Frage

Grundlage BVG

Beispiel einer Vorsorgeloumlsung (mit Ruumlckversicherung)

Seite 17

(Ruumlck-)

Grundlage BVG

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 18

Uumlbersicht der Leistungen nach BVG

Seite 19

Ereignis Art der Leistung

Pensionierung Altersrente

Pensionierten-Kinderrente

Invaliditaumlt Invalidenrente

Invaliden-Kinderrente

Todesfall Witwen- Witwerrente

Waisenrente

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (1)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche

als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine

Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren

und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit

Seite 20

Art 23 ff BVG

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (2)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 21

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (3)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 22

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE 1

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012 ndash 07062012

Austritt

VE 1

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Wer ist Leistungspflichtig

Eintritt

VE 2

01102012

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (4)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 23

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 1)

Beginn Wartejahr

01092012

Wer ist Leistungspflichtig

Taggeld

ALV

ab 01092012

(Samstag)

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 2)

Beginn Wartejahr

03092012

VE

Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit

BVG-Leistungen

Houmlhe der Invalidenleistungen

Volle

Invalidenrente 11

Wenn im Sinne der IV mindestens

70 Prozent invalid

Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens

60 Prozent invalid

Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens

50 Prozent invalid

Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens

40 Prozent invalid

Seite 24

Wie lange wird diese Regelung noch gelten

BVG-Leistungen

laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)

Seite 25

Quelle BSV

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (1)

Grundsatz

Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung

der Invalidenversicherung gebunden

Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches

Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden

Seite 26

PK

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (2)

Ausnahmen

ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen

ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar

ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des

Rentenanspruchs nicht wesentlich

Die VE geht reglementarisch von einem anderen

Invaliditaumltsbegriff aus

Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen

Seite 27

BVG-Leistungen

laquoSonderfallraquo gemischte Methode

Seite 28

50

Haushalt

Einschraumlnkung

25

Einschraumlnkung

100

Einschraumlnkung Haushalt

25 von 50 =

Einschraumlnkung Erwerb

100 von 50 =

50

Erwerb

IVG-rechtlicher IV-Grad

BVG-rechtlich massgebend 100

50 + 125 = 625 (63)

1250

50

BVG-Leistungen

Hinterlassenenleistungen nach BVG

Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der

Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der

Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt

Leistungen an

bull Uumlberlebender Ehegatte

bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner

bull Geschiedener Ehegatte

bull Kinder des Verstorbenen

bull laquoPflegekinderraquo

Seite 29

Art 18 ff BVG

BVG-Leistungen

Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen

Bei Arbeitsunfaumlhigkeit

- Beitragsbefreiung

Im Invaliditaumlt

- Invaliditaumltskapital

Im Todesfall

- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital

Seite 30

Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel

Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet

die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias

Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine

Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis

zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25

Geburtstag

Seite 31

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 1)

Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der

Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu

seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss

seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag

Seite 32

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 2)

Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 33

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 3)

Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 34

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seite 35

Auszug aus Reglement der Pensionskasse

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Auszug aus dem Vorsorgeausweis

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 36

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Beispiele versicherter Lohn BVG

Seite 12

Bruttolohn Koordinationsabzug (2013) CHF 24lsquo570

CHF 21lsquo000 Nicht versichert CHF 0

CHF 21lsquo060 Versichert CHF 3lsquo510

CHF 23000 Versichert CHF 3lsquo510

CHF 35000 Versichert CHF 10lsquo430

CHF 50000 Versichert CHF 25lsquo430

CHF 84lsquo240 Versichert CHF 59lsquo670

CHF 120000 Versichert CHF 59lsquo670

Grundlage BVG

Dauer der Versicherungspflicht

Beginn

ndash Antritt des Arbeitsverhaumlltnisses

Ende

ndash Anspruch auf Altersleistung

ndash 1 Monat nach Aufloumlsung des Arbeitsverhaumlltnisses

ndash Unterschreitung des Mindestlohnes

keine Versicherungspflicht bei befristeten Arbeitsvertraumlgen

bis 3 Monate

bei Verlaumlngerung Versicherungspflicht ab Vereinbarung

Seite 13

Probezeit BVG-pflichtig

Grundlage BVG

Arten von Stiftungen

Seite 14

Firmeneigene Stiftung

ndash vom Arbeitgeber errichtete Stiftung

Sammelstiftung

ndash mehrheitlich von Versicherungsgesellschaften errichtet (keine

Solidaritaumlt unter den angeschlossenen Firmen)

Gemeinschaftsstiftung

ndash Errichtet zum Anschluss von wirtschaftlich eng verbundenen

Firmen (Solidaritaumlt)

Verbandsstiftungen

ndash Errichtet von einem Verband Anschluss nur fuumlr Mitglieder

Grundlage BVG

Die Stiftung Auffangeinrichtung (1)

Seite 15

bull Durchfuumlhrung BVG-Vorsorge

- Zwangsanschluss

- Freiwilliger Anschluss

- Leistungsausrichtung bei Fehlen

eines Anschlusses an eine

Vorsorgeeinrichtung

bull Verwaltung Freizuumlgigkeitskonten

bull Durchfuumlhrung obligatorische berufliche Vorsorge

fuumlr arbeitslose Personen (ohne Sparprozess)

Arbeitnehmer Arbeitgeber

Stiftung

Auffangeinrichtung

BVG

Grundlage BVG

Die Stiftung Auffangeinrichtung (2)

Ist die Auffangeinrichtung eine staatliche Einrichtung

Nein Die Auffangeinrichtung ist eine privatwirtschaftliche

Vorsorgeeinrichtung Sie ist eine Sozialpartnerstiftung und wird

getragen von den grossen Arbeitnehmer- und

Arbeitgeberorganisationen Die Auffangeinrichtung wird nach

betriebswirtschaftlichen Kriterien gefuumlhrt Sie nimmt aber

Aufgaben im Auftrag des Bundes wahr und hat daher auch

hoheitliche Kompetenzen (Erstellen von Verfuumlgungen)

Seite 16

Antwort

Frage

Grundlage BVG

Beispiel einer Vorsorgeloumlsung (mit Ruumlckversicherung)

Seite 17

(Ruumlck-)

Grundlage BVG

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 18

Uumlbersicht der Leistungen nach BVG

Seite 19

Ereignis Art der Leistung

Pensionierung Altersrente

Pensionierten-Kinderrente

Invaliditaumlt Invalidenrente

Invaliden-Kinderrente

Todesfall Witwen- Witwerrente

Waisenrente

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (1)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche

als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine

Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren

und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit

Seite 20

Art 23 ff BVG

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (2)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 21

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (3)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 22

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE 1

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012 ndash 07062012

Austritt

VE 1

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Wer ist Leistungspflichtig

Eintritt

VE 2

01102012

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (4)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 23

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 1)

Beginn Wartejahr

01092012

Wer ist Leistungspflichtig

Taggeld

ALV

ab 01092012

(Samstag)

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 2)

Beginn Wartejahr

03092012

VE

Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit

BVG-Leistungen

Houmlhe der Invalidenleistungen

Volle

Invalidenrente 11

Wenn im Sinne der IV mindestens

70 Prozent invalid

Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens

60 Prozent invalid

Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens

50 Prozent invalid

Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens

40 Prozent invalid

Seite 24

Wie lange wird diese Regelung noch gelten

BVG-Leistungen

laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)

Seite 25

Quelle BSV

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (1)

Grundsatz

Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung

der Invalidenversicherung gebunden

Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches

Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden

Seite 26

PK

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (2)

Ausnahmen

ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen

ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar

ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des

Rentenanspruchs nicht wesentlich

Die VE geht reglementarisch von einem anderen

Invaliditaumltsbegriff aus

Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen

Seite 27

BVG-Leistungen

laquoSonderfallraquo gemischte Methode

Seite 28

50

Haushalt

Einschraumlnkung

25

Einschraumlnkung

100

Einschraumlnkung Haushalt

25 von 50 =

Einschraumlnkung Erwerb

100 von 50 =

50

Erwerb

IVG-rechtlicher IV-Grad

BVG-rechtlich massgebend 100

50 + 125 = 625 (63)

1250

50

BVG-Leistungen

Hinterlassenenleistungen nach BVG

Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der

Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der

Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt

Leistungen an

bull Uumlberlebender Ehegatte

bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner

bull Geschiedener Ehegatte

bull Kinder des Verstorbenen

bull laquoPflegekinderraquo

Seite 29

Art 18 ff BVG

BVG-Leistungen

Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen

Bei Arbeitsunfaumlhigkeit

- Beitragsbefreiung

Im Invaliditaumlt

- Invaliditaumltskapital

Im Todesfall

- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital

Seite 30

Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel

Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet

die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias

Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine

Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis

zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25

Geburtstag

Seite 31

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 1)

Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der

Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu

seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss

seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag

Seite 32

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 2)

Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 33

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 3)

Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 34

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seite 35

Auszug aus Reglement der Pensionskasse

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Auszug aus dem Vorsorgeausweis

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 36

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Dauer der Versicherungspflicht

Beginn

ndash Antritt des Arbeitsverhaumlltnisses

Ende

ndash Anspruch auf Altersleistung

ndash 1 Monat nach Aufloumlsung des Arbeitsverhaumlltnisses

ndash Unterschreitung des Mindestlohnes

keine Versicherungspflicht bei befristeten Arbeitsvertraumlgen

bis 3 Monate

bei Verlaumlngerung Versicherungspflicht ab Vereinbarung

Seite 13

Probezeit BVG-pflichtig

Grundlage BVG

Arten von Stiftungen

Seite 14

Firmeneigene Stiftung

ndash vom Arbeitgeber errichtete Stiftung

Sammelstiftung

ndash mehrheitlich von Versicherungsgesellschaften errichtet (keine

Solidaritaumlt unter den angeschlossenen Firmen)

Gemeinschaftsstiftung

ndash Errichtet zum Anschluss von wirtschaftlich eng verbundenen

Firmen (Solidaritaumlt)

Verbandsstiftungen

ndash Errichtet von einem Verband Anschluss nur fuumlr Mitglieder

Grundlage BVG

Die Stiftung Auffangeinrichtung (1)

Seite 15

bull Durchfuumlhrung BVG-Vorsorge

- Zwangsanschluss

- Freiwilliger Anschluss

- Leistungsausrichtung bei Fehlen

eines Anschlusses an eine

Vorsorgeeinrichtung

bull Verwaltung Freizuumlgigkeitskonten

bull Durchfuumlhrung obligatorische berufliche Vorsorge

fuumlr arbeitslose Personen (ohne Sparprozess)

Arbeitnehmer Arbeitgeber

Stiftung

Auffangeinrichtung

BVG

Grundlage BVG

Die Stiftung Auffangeinrichtung (2)

Ist die Auffangeinrichtung eine staatliche Einrichtung

Nein Die Auffangeinrichtung ist eine privatwirtschaftliche

Vorsorgeeinrichtung Sie ist eine Sozialpartnerstiftung und wird

getragen von den grossen Arbeitnehmer- und

Arbeitgeberorganisationen Die Auffangeinrichtung wird nach

betriebswirtschaftlichen Kriterien gefuumlhrt Sie nimmt aber

Aufgaben im Auftrag des Bundes wahr und hat daher auch

hoheitliche Kompetenzen (Erstellen von Verfuumlgungen)

Seite 16

Antwort

Frage

Grundlage BVG

Beispiel einer Vorsorgeloumlsung (mit Ruumlckversicherung)

Seite 17

(Ruumlck-)

Grundlage BVG

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 18

Uumlbersicht der Leistungen nach BVG

Seite 19

Ereignis Art der Leistung

Pensionierung Altersrente

Pensionierten-Kinderrente

Invaliditaumlt Invalidenrente

Invaliden-Kinderrente

Todesfall Witwen- Witwerrente

Waisenrente

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (1)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche

als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine

Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren

und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit

Seite 20

Art 23 ff BVG

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (2)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 21

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (3)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 22

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE 1

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012 ndash 07062012

Austritt

VE 1

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Wer ist Leistungspflichtig

Eintritt

VE 2

01102012

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (4)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 23

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 1)

Beginn Wartejahr

01092012

Wer ist Leistungspflichtig

Taggeld

ALV

ab 01092012

(Samstag)

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 2)

Beginn Wartejahr

03092012

VE

Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit

BVG-Leistungen

Houmlhe der Invalidenleistungen

Volle

Invalidenrente 11

Wenn im Sinne der IV mindestens

70 Prozent invalid

Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens

60 Prozent invalid

Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens

50 Prozent invalid

Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens

40 Prozent invalid

Seite 24

Wie lange wird diese Regelung noch gelten

BVG-Leistungen

laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)

Seite 25

Quelle BSV

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (1)

Grundsatz

Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung

der Invalidenversicherung gebunden

Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches

Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden

Seite 26

PK

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (2)

Ausnahmen

ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen

ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar

ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des

Rentenanspruchs nicht wesentlich

Die VE geht reglementarisch von einem anderen

Invaliditaumltsbegriff aus

Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen

Seite 27

BVG-Leistungen

laquoSonderfallraquo gemischte Methode

Seite 28

50

Haushalt

Einschraumlnkung

25

Einschraumlnkung

100

Einschraumlnkung Haushalt

25 von 50 =

Einschraumlnkung Erwerb

100 von 50 =

50

Erwerb

IVG-rechtlicher IV-Grad

BVG-rechtlich massgebend 100

50 + 125 = 625 (63)

1250

50

BVG-Leistungen

Hinterlassenenleistungen nach BVG

Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der

Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der

Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt

Leistungen an

bull Uumlberlebender Ehegatte

bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner

bull Geschiedener Ehegatte

bull Kinder des Verstorbenen

bull laquoPflegekinderraquo

Seite 29

Art 18 ff BVG

BVG-Leistungen

Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen

Bei Arbeitsunfaumlhigkeit

- Beitragsbefreiung

Im Invaliditaumlt

- Invaliditaumltskapital

Im Todesfall

- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital

Seite 30

Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel

Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet

die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias

Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine

Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis

zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25

Geburtstag

Seite 31

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 1)

Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der

Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu

seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss

seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag

Seite 32

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 2)

Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 33

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 3)

Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 34

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seite 35

Auszug aus Reglement der Pensionskasse

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Auszug aus dem Vorsorgeausweis

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 36

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Arten von Stiftungen

Seite 14

Firmeneigene Stiftung

ndash vom Arbeitgeber errichtete Stiftung

Sammelstiftung

ndash mehrheitlich von Versicherungsgesellschaften errichtet (keine

Solidaritaumlt unter den angeschlossenen Firmen)

Gemeinschaftsstiftung

ndash Errichtet zum Anschluss von wirtschaftlich eng verbundenen

Firmen (Solidaritaumlt)

Verbandsstiftungen

ndash Errichtet von einem Verband Anschluss nur fuumlr Mitglieder

Grundlage BVG

Die Stiftung Auffangeinrichtung (1)

Seite 15

bull Durchfuumlhrung BVG-Vorsorge

- Zwangsanschluss

- Freiwilliger Anschluss

- Leistungsausrichtung bei Fehlen

eines Anschlusses an eine

Vorsorgeeinrichtung

bull Verwaltung Freizuumlgigkeitskonten

bull Durchfuumlhrung obligatorische berufliche Vorsorge

fuumlr arbeitslose Personen (ohne Sparprozess)

Arbeitnehmer Arbeitgeber

Stiftung

Auffangeinrichtung

BVG

Grundlage BVG

Die Stiftung Auffangeinrichtung (2)

Ist die Auffangeinrichtung eine staatliche Einrichtung

Nein Die Auffangeinrichtung ist eine privatwirtschaftliche

Vorsorgeeinrichtung Sie ist eine Sozialpartnerstiftung und wird

getragen von den grossen Arbeitnehmer- und

Arbeitgeberorganisationen Die Auffangeinrichtung wird nach

betriebswirtschaftlichen Kriterien gefuumlhrt Sie nimmt aber

Aufgaben im Auftrag des Bundes wahr und hat daher auch

hoheitliche Kompetenzen (Erstellen von Verfuumlgungen)

Seite 16

Antwort

Frage

Grundlage BVG

Beispiel einer Vorsorgeloumlsung (mit Ruumlckversicherung)

Seite 17

(Ruumlck-)

Grundlage BVG

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 18

Uumlbersicht der Leistungen nach BVG

Seite 19

Ereignis Art der Leistung

Pensionierung Altersrente

Pensionierten-Kinderrente

Invaliditaumlt Invalidenrente

Invaliden-Kinderrente

Todesfall Witwen- Witwerrente

Waisenrente

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (1)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche

als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine

Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren

und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit

Seite 20

Art 23 ff BVG

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (2)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 21

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (3)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 22

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE 1

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012 ndash 07062012

Austritt

VE 1

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Wer ist Leistungspflichtig

Eintritt

VE 2

01102012

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (4)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 23

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 1)

Beginn Wartejahr

01092012

Wer ist Leistungspflichtig

Taggeld

ALV

ab 01092012

(Samstag)

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 2)

Beginn Wartejahr

03092012

VE

Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit

BVG-Leistungen

Houmlhe der Invalidenleistungen

Volle

Invalidenrente 11

Wenn im Sinne der IV mindestens

70 Prozent invalid

Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens

60 Prozent invalid

Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens

50 Prozent invalid

Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens

40 Prozent invalid

Seite 24

Wie lange wird diese Regelung noch gelten

BVG-Leistungen

laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)

Seite 25

Quelle BSV

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (1)

Grundsatz

Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung

der Invalidenversicherung gebunden

Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches

Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden

Seite 26

PK

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (2)

Ausnahmen

ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen

ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar

ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des

Rentenanspruchs nicht wesentlich

Die VE geht reglementarisch von einem anderen

Invaliditaumltsbegriff aus

Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen

Seite 27

BVG-Leistungen

laquoSonderfallraquo gemischte Methode

Seite 28

50

Haushalt

Einschraumlnkung

25

Einschraumlnkung

100

Einschraumlnkung Haushalt

25 von 50 =

Einschraumlnkung Erwerb

100 von 50 =

50

Erwerb

IVG-rechtlicher IV-Grad

BVG-rechtlich massgebend 100

50 + 125 = 625 (63)

1250

50

BVG-Leistungen

Hinterlassenenleistungen nach BVG

Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der

Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der

Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt

Leistungen an

bull Uumlberlebender Ehegatte

bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner

bull Geschiedener Ehegatte

bull Kinder des Verstorbenen

bull laquoPflegekinderraquo

Seite 29

Art 18 ff BVG

BVG-Leistungen

Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen

Bei Arbeitsunfaumlhigkeit

- Beitragsbefreiung

Im Invaliditaumlt

- Invaliditaumltskapital

Im Todesfall

- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital

Seite 30

Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel

Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet

die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias

Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine

Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis

zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25

Geburtstag

Seite 31

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 1)

Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der

Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu

seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss

seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag

Seite 32

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 2)

Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 33

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 3)

Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 34

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seite 35

Auszug aus Reglement der Pensionskasse

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Auszug aus dem Vorsorgeausweis

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 36

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Die Stiftung Auffangeinrichtung (1)

Seite 15

bull Durchfuumlhrung BVG-Vorsorge

- Zwangsanschluss

- Freiwilliger Anschluss

- Leistungsausrichtung bei Fehlen

eines Anschlusses an eine

Vorsorgeeinrichtung

bull Verwaltung Freizuumlgigkeitskonten

bull Durchfuumlhrung obligatorische berufliche Vorsorge

fuumlr arbeitslose Personen (ohne Sparprozess)

Arbeitnehmer Arbeitgeber

Stiftung

Auffangeinrichtung

BVG

Grundlage BVG

Die Stiftung Auffangeinrichtung (2)

Ist die Auffangeinrichtung eine staatliche Einrichtung

Nein Die Auffangeinrichtung ist eine privatwirtschaftliche

Vorsorgeeinrichtung Sie ist eine Sozialpartnerstiftung und wird

getragen von den grossen Arbeitnehmer- und

Arbeitgeberorganisationen Die Auffangeinrichtung wird nach

betriebswirtschaftlichen Kriterien gefuumlhrt Sie nimmt aber

Aufgaben im Auftrag des Bundes wahr und hat daher auch

hoheitliche Kompetenzen (Erstellen von Verfuumlgungen)

Seite 16

Antwort

Frage

Grundlage BVG

Beispiel einer Vorsorgeloumlsung (mit Ruumlckversicherung)

Seite 17

(Ruumlck-)

Grundlage BVG

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 18

Uumlbersicht der Leistungen nach BVG

Seite 19

Ereignis Art der Leistung

Pensionierung Altersrente

Pensionierten-Kinderrente

Invaliditaumlt Invalidenrente

Invaliden-Kinderrente

Todesfall Witwen- Witwerrente

Waisenrente

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (1)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche

als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine

Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren

und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit

Seite 20

Art 23 ff BVG

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (2)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 21

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (3)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 22

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE 1

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012 ndash 07062012

Austritt

VE 1

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Wer ist Leistungspflichtig

Eintritt

VE 2

01102012

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (4)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 23

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 1)

Beginn Wartejahr

01092012

Wer ist Leistungspflichtig

Taggeld

ALV

ab 01092012

(Samstag)

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 2)

Beginn Wartejahr

03092012

VE

Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit

BVG-Leistungen

Houmlhe der Invalidenleistungen

Volle

Invalidenrente 11

Wenn im Sinne der IV mindestens

70 Prozent invalid

Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens

60 Prozent invalid

Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens

50 Prozent invalid

Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens

40 Prozent invalid

Seite 24

Wie lange wird diese Regelung noch gelten

BVG-Leistungen

laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)

Seite 25

Quelle BSV

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (1)

Grundsatz

Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung

der Invalidenversicherung gebunden

Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches

Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden

Seite 26

PK

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (2)

Ausnahmen

ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen

ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar

ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des

Rentenanspruchs nicht wesentlich

Die VE geht reglementarisch von einem anderen

Invaliditaumltsbegriff aus

Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen

Seite 27

BVG-Leistungen

laquoSonderfallraquo gemischte Methode

Seite 28

50

Haushalt

Einschraumlnkung

25

Einschraumlnkung

100

Einschraumlnkung Haushalt

25 von 50 =

Einschraumlnkung Erwerb

100 von 50 =

50

Erwerb

IVG-rechtlicher IV-Grad

BVG-rechtlich massgebend 100

50 + 125 = 625 (63)

1250

50

BVG-Leistungen

Hinterlassenenleistungen nach BVG

Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der

Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der

Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt

Leistungen an

bull Uumlberlebender Ehegatte

bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner

bull Geschiedener Ehegatte

bull Kinder des Verstorbenen

bull laquoPflegekinderraquo

Seite 29

Art 18 ff BVG

BVG-Leistungen

Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen

Bei Arbeitsunfaumlhigkeit

- Beitragsbefreiung

Im Invaliditaumlt

- Invaliditaumltskapital

Im Todesfall

- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital

Seite 30

Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel

Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet

die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias

Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine

Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis

zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25

Geburtstag

Seite 31

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 1)

Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der

Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu

seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss

seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag

Seite 32

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 2)

Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 33

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 3)

Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 34

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seite 35

Auszug aus Reglement der Pensionskasse

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Auszug aus dem Vorsorgeausweis

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 36

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Die Stiftung Auffangeinrichtung (2)

Ist die Auffangeinrichtung eine staatliche Einrichtung

Nein Die Auffangeinrichtung ist eine privatwirtschaftliche

Vorsorgeeinrichtung Sie ist eine Sozialpartnerstiftung und wird

getragen von den grossen Arbeitnehmer- und

Arbeitgeberorganisationen Die Auffangeinrichtung wird nach

betriebswirtschaftlichen Kriterien gefuumlhrt Sie nimmt aber

Aufgaben im Auftrag des Bundes wahr und hat daher auch

hoheitliche Kompetenzen (Erstellen von Verfuumlgungen)

Seite 16

Antwort

Frage

Grundlage BVG

Beispiel einer Vorsorgeloumlsung (mit Ruumlckversicherung)

Seite 17

(Ruumlck-)

Grundlage BVG

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 18

Uumlbersicht der Leistungen nach BVG

Seite 19

Ereignis Art der Leistung

Pensionierung Altersrente

Pensionierten-Kinderrente

Invaliditaumlt Invalidenrente

Invaliden-Kinderrente

Todesfall Witwen- Witwerrente

Waisenrente

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (1)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche

als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine

Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren

und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit

Seite 20

Art 23 ff BVG

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (2)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 21

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (3)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 22

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE 1

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012 ndash 07062012

Austritt

VE 1

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Wer ist Leistungspflichtig

Eintritt

VE 2

01102012

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (4)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 23

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 1)

Beginn Wartejahr

01092012

Wer ist Leistungspflichtig

Taggeld

ALV

ab 01092012

(Samstag)

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 2)

Beginn Wartejahr

03092012

VE

Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit

BVG-Leistungen

Houmlhe der Invalidenleistungen

Volle

Invalidenrente 11

Wenn im Sinne der IV mindestens

70 Prozent invalid

Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens

60 Prozent invalid

Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens

50 Prozent invalid

Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens

40 Prozent invalid

Seite 24

Wie lange wird diese Regelung noch gelten

BVG-Leistungen

laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)

Seite 25

Quelle BSV

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (1)

Grundsatz

Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung

der Invalidenversicherung gebunden

Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches

Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden

Seite 26

PK

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (2)

Ausnahmen

ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen

ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar

ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des

Rentenanspruchs nicht wesentlich

Die VE geht reglementarisch von einem anderen

Invaliditaumltsbegriff aus

Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen

Seite 27

BVG-Leistungen

laquoSonderfallraquo gemischte Methode

Seite 28

50

Haushalt

Einschraumlnkung

25

Einschraumlnkung

100

Einschraumlnkung Haushalt

25 von 50 =

Einschraumlnkung Erwerb

100 von 50 =

50

Erwerb

IVG-rechtlicher IV-Grad

BVG-rechtlich massgebend 100

50 + 125 = 625 (63)

1250

50

BVG-Leistungen

Hinterlassenenleistungen nach BVG

Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der

Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der

Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt

Leistungen an

bull Uumlberlebender Ehegatte

bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner

bull Geschiedener Ehegatte

bull Kinder des Verstorbenen

bull laquoPflegekinderraquo

Seite 29

Art 18 ff BVG

BVG-Leistungen

Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen

Bei Arbeitsunfaumlhigkeit

- Beitragsbefreiung

Im Invaliditaumlt

- Invaliditaumltskapital

Im Todesfall

- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital

Seite 30

Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel

Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet

die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias

Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine

Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis

zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25

Geburtstag

Seite 31

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 1)

Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der

Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu

seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss

seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag

Seite 32

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 2)

Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 33

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 3)

Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 34

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seite 35

Auszug aus Reglement der Pensionskasse

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Auszug aus dem Vorsorgeausweis

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 36

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Beispiel einer Vorsorgeloumlsung (mit Ruumlckversicherung)

Seite 17

(Ruumlck-)

Grundlage BVG

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 18

Uumlbersicht der Leistungen nach BVG

Seite 19

Ereignis Art der Leistung

Pensionierung Altersrente

Pensionierten-Kinderrente

Invaliditaumlt Invalidenrente

Invaliden-Kinderrente

Todesfall Witwen- Witwerrente

Waisenrente

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (1)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche

als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine

Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren

und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit

Seite 20

Art 23 ff BVG

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (2)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 21

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (3)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 22

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE 1

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012 ndash 07062012

Austritt

VE 1

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Wer ist Leistungspflichtig

Eintritt

VE 2

01102012

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (4)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 23

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 1)

Beginn Wartejahr

01092012

Wer ist Leistungspflichtig

Taggeld

ALV

ab 01092012

(Samstag)

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 2)

Beginn Wartejahr

03092012

VE

Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit

BVG-Leistungen

Houmlhe der Invalidenleistungen

Volle

Invalidenrente 11

Wenn im Sinne der IV mindestens

70 Prozent invalid

Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens

60 Prozent invalid

Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens

50 Prozent invalid

Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens

40 Prozent invalid

Seite 24

Wie lange wird diese Regelung noch gelten

BVG-Leistungen

laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)

Seite 25

Quelle BSV

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (1)

Grundsatz

Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung

der Invalidenversicherung gebunden

Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches

Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden

Seite 26

PK

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (2)

Ausnahmen

ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen

ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar

ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des

Rentenanspruchs nicht wesentlich

Die VE geht reglementarisch von einem anderen

Invaliditaumltsbegriff aus

Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen

Seite 27

BVG-Leistungen

laquoSonderfallraquo gemischte Methode

Seite 28

50

Haushalt

Einschraumlnkung

25

Einschraumlnkung

100

Einschraumlnkung Haushalt

25 von 50 =

Einschraumlnkung Erwerb

100 von 50 =

50

Erwerb

IVG-rechtlicher IV-Grad

BVG-rechtlich massgebend 100

50 + 125 = 625 (63)

1250

50

BVG-Leistungen

Hinterlassenenleistungen nach BVG

Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der

Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der

Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt

Leistungen an

bull Uumlberlebender Ehegatte

bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner

bull Geschiedener Ehegatte

bull Kinder des Verstorbenen

bull laquoPflegekinderraquo

Seite 29

Art 18 ff BVG

BVG-Leistungen

Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen

Bei Arbeitsunfaumlhigkeit

- Beitragsbefreiung

Im Invaliditaumlt

- Invaliditaumltskapital

Im Todesfall

- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital

Seite 30

Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel

Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet

die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias

Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine

Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis

zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25

Geburtstag

Seite 31

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 1)

Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der

Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu

seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss

seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag

Seite 32

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 2)

Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 33

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 3)

Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 34

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seite 35

Auszug aus Reglement der Pensionskasse

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Auszug aus dem Vorsorgeausweis

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 36

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 18

Uumlbersicht der Leistungen nach BVG

Seite 19

Ereignis Art der Leistung

Pensionierung Altersrente

Pensionierten-Kinderrente

Invaliditaumlt Invalidenrente

Invaliden-Kinderrente

Todesfall Witwen- Witwerrente

Waisenrente

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (1)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche

als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine

Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren

und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit

Seite 20

Art 23 ff BVG

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (2)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 21

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (3)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 22

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE 1

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012 ndash 07062012

Austritt

VE 1

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Wer ist Leistungspflichtig

Eintritt

VE 2

01102012

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (4)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 23

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 1)

Beginn Wartejahr

01092012

Wer ist Leistungspflichtig

Taggeld

ALV

ab 01092012

(Samstag)

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 2)

Beginn Wartejahr

03092012

VE

Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit

BVG-Leistungen

Houmlhe der Invalidenleistungen

Volle

Invalidenrente 11

Wenn im Sinne der IV mindestens

70 Prozent invalid

Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens

60 Prozent invalid

Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens

50 Prozent invalid

Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens

40 Prozent invalid

Seite 24

Wie lange wird diese Regelung noch gelten

BVG-Leistungen

laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)

Seite 25

Quelle BSV

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (1)

Grundsatz

Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung

der Invalidenversicherung gebunden

Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches

Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden

Seite 26

PK

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (2)

Ausnahmen

ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen

ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar

ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des

Rentenanspruchs nicht wesentlich

Die VE geht reglementarisch von einem anderen

Invaliditaumltsbegriff aus

Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen

Seite 27

BVG-Leistungen

laquoSonderfallraquo gemischte Methode

Seite 28

50

Haushalt

Einschraumlnkung

25

Einschraumlnkung

100

Einschraumlnkung Haushalt

25 von 50 =

Einschraumlnkung Erwerb

100 von 50 =

50

Erwerb

IVG-rechtlicher IV-Grad

BVG-rechtlich massgebend 100

50 + 125 = 625 (63)

1250

50

BVG-Leistungen

Hinterlassenenleistungen nach BVG

Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der

Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der

Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt

Leistungen an

bull Uumlberlebender Ehegatte

bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner

bull Geschiedener Ehegatte

bull Kinder des Verstorbenen

bull laquoPflegekinderraquo

Seite 29

Art 18 ff BVG

BVG-Leistungen

Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen

Bei Arbeitsunfaumlhigkeit

- Beitragsbefreiung

Im Invaliditaumlt

- Invaliditaumltskapital

Im Todesfall

- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital

Seite 30

Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel

Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet

die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias

Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine

Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis

zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25

Geburtstag

Seite 31

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 1)

Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der

Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu

seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss

seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag

Seite 32

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 2)

Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 33

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 3)

Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 34

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seite 35

Auszug aus Reglement der Pensionskasse

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Auszug aus dem Vorsorgeausweis

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 36

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Uumlbersicht der Leistungen nach BVG

Seite 19

Ereignis Art der Leistung

Pensionierung Altersrente

Pensionierten-Kinderrente

Invaliditaumlt Invalidenrente

Invaliden-Kinderrente

Todesfall Witwen- Witwerrente

Waisenrente

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (1)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche

als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine

Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren

und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit

Seite 20

Art 23 ff BVG

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (2)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 21

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (3)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 22

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE 1

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012 ndash 07062012

Austritt

VE 1

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Wer ist Leistungspflichtig

Eintritt

VE 2

01102012

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (4)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 23

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 1)

Beginn Wartejahr

01092012

Wer ist Leistungspflichtig

Taggeld

ALV

ab 01092012

(Samstag)

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 2)

Beginn Wartejahr

03092012

VE

Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit

BVG-Leistungen

Houmlhe der Invalidenleistungen

Volle

Invalidenrente 11

Wenn im Sinne der IV mindestens

70 Prozent invalid

Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens

60 Prozent invalid

Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens

50 Prozent invalid

Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens

40 Prozent invalid

Seite 24

Wie lange wird diese Regelung noch gelten

BVG-Leistungen

laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)

Seite 25

Quelle BSV

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (1)

Grundsatz

Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung

der Invalidenversicherung gebunden

Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches

Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden

Seite 26

PK

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (2)

Ausnahmen

ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen

ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar

ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des

Rentenanspruchs nicht wesentlich

Die VE geht reglementarisch von einem anderen

Invaliditaumltsbegriff aus

Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen

Seite 27

BVG-Leistungen

laquoSonderfallraquo gemischte Methode

Seite 28

50

Haushalt

Einschraumlnkung

25

Einschraumlnkung

100

Einschraumlnkung Haushalt

25 von 50 =

Einschraumlnkung Erwerb

100 von 50 =

50

Erwerb

IVG-rechtlicher IV-Grad

BVG-rechtlich massgebend 100

50 + 125 = 625 (63)

1250

50

BVG-Leistungen

Hinterlassenenleistungen nach BVG

Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der

Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der

Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt

Leistungen an

bull Uumlberlebender Ehegatte

bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner

bull Geschiedener Ehegatte

bull Kinder des Verstorbenen

bull laquoPflegekinderraquo

Seite 29

Art 18 ff BVG

BVG-Leistungen

Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen

Bei Arbeitsunfaumlhigkeit

- Beitragsbefreiung

Im Invaliditaumlt

- Invaliditaumltskapital

Im Todesfall

- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital

Seite 30

Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel

Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet

die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias

Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine

Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis

zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25

Geburtstag

Seite 31

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 1)

Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der

Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu

seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss

seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag

Seite 32

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 2)

Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 33

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 3)

Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 34

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seite 35

Auszug aus Reglement der Pensionskasse

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Auszug aus dem Vorsorgeausweis

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 36

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Invalidenleistungen nach BVG (1)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Personen mit einem Geburtsgebrechen oder Personen welche

als Minderjaumlhrige invalid wurden haben Anspruch auf eine

Invalidenrente wenn sie bei Aufnahme der Erwerbstaumltigkeit zu mindestens 20 aber weniger als 40 arbeitsunfaumlhig waren

und sie bei Erhoumlhung der Arbeitsunfaumlhigkeit

Seite 20

Art 23 ff BVG

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (2)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 21

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (3)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 22

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE 1

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012 ndash 07062012

Austritt

VE 1

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Wer ist Leistungspflichtig

Eintritt

VE 2

01102012

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (4)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 23

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 1)

Beginn Wartejahr

01092012

Wer ist Leistungspflichtig

Taggeld

ALV

ab 01092012

(Samstag)

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 2)

Beginn Wartejahr

03092012

VE

Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit

BVG-Leistungen

Houmlhe der Invalidenleistungen

Volle

Invalidenrente 11

Wenn im Sinne der IV mindestens

70 Prozent invalid

Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens

60 Prozent invalid

Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens

50 Prozent invalid

Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens

40 Prozent invalid

Seite 24

Wie lange wird diese Regelung noch gelten

BVG-Leistungen

laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)

Seite 25

Quelle BSV

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (1)

Grundsatz

Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung

der Invalidenversicherung gebunden

Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches

Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden

Seite 26

PK

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (2)

Ausnahmen

ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen

ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar

ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des

Rentenanspruchs nicht wesentlich

Die VE geht reglementarisch von einem anderen

Invaliditaumltsbegriff aus

Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen

Seite 27

BVG-Leistungen

laquoSonderfallraquo gemischte Methode

Seite 28

50

Haushalt

Einschraumlnkung

25

Einschraumlnkung

100

Einschraumlnkung Haushalt

25 von 50 =

Einschraumlnkung Erwerb

100 von 50 =

50

Erwerb

IVG-rechtlicher IV-Grad

BVG-rechtlich massgebend 100

50 + 125 = 625 (63)

1250

50

BVG-Leistungen

Hinterlassenenleistungen nach BVG

Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der

Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der

Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt

Leistungen an

bull Uumlberlebender Ehegatte

bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner

bull Geschiedener Ehegatte

bull Kinder des Verstorbenen

bull laquoPflegekinderraquo

Seite 29

Art 18 ff BVG

BVG-Leistungen

Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen

Bei Arbeitsunfaumlhigkeit

- Beitragsbefreiung

Im Invaliditaumlt

- Invaliditaumltskapital

Im Todesfall

- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital

Seite 30

Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel

Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet

die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias

Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine

Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis

zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25

Geburtstag

Seite 31

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 1)

Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der

Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu

seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss

seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag

Seite 32

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 2)

Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 33

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 3)

Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 34

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seite 35

Auszug aus Reglement der Pensionskasse

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Auszug aus dem Vorsorgeausweis

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 36

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Invalidenleistungen nach BVG (2)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 21

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Hat diese Person Anspruch auf eine IV-Rente der Pensionskasse

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (3)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 22

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE 1

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012 ndash 07062012

Austritt

VE 1

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Wer ist Leistungspflichtig

Eintritt

VE 2

01102012

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (4)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 23

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 1)

Beginn Wartejahr

01092012

Wer ist Leistungspflichtig

Taggeld

ALV

ab 01092012

(Samstag)

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 2)

Beginn Wartejahr

03092012

VE

Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit

BVG-Leistungen

Houmlhe der Invalidenleistungen

Volle

Invalidenrente 11

Wenn im Sinne der IV mindestens

70 Prozent invalid

Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens

60 Prozent invalid

Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens

50 Prozent invalid

Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens

40 Prozent invalid

Seite 24

Wie lange wird diese Regelung noch gelten

BVG-Leistungen

laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)

Seite 25

Quelle BSV

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (1)

Grundsatz

Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung

der Invalidenversicherung gebunden

Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches

Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden

Seite 26

PK

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (2)

Ausnahmen

ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen

ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar

ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des

Rentenanspruchs nicht wesentlich

Die VE geht reglementarisch von einem anderen

Invaliditaumltsbegriff aus

Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen

Seite 27

BVG-Leistungen

laquoSonderfallraquo gemischte Methode

Seite 28

50

Haushalt

Einschraumlnkung

25

Einschraumlnkung

100

Einschraumlnkung Haushalt

25 von 50 =

Einschraumlnkung Erwerb

100 von 50 =

50

Erwerb

IVG-rechtlicher IV-Grad

BVG-rechtlich massgebend 100

50 + 125 = 625 (63)

1250

50

BVG-Leistungen

Hinterlassenenleistungen nach BVG

Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der

Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der

Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt

Leistungen an

bull Uumlberlebender Ehegatte

bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner

bull Geschiedener Ehegatte

bull Kinder des Verstorbenen

bull laquoPflegekinderraquo

Seite 29

Art 18 ff BVG

BVG-Leistungen

Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen

Bei Arbeitsunfaumlhigkeit

- Beitragsbefreiung

Im Invaliditaumlt

- Invaliditaumltskapital

Im Todesfall

- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital

Seite 30

Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel

Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet

die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias

Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine

Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis

zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25

Geburtstag

Seite 31

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 1)

Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der

Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu

seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss

seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag

Seite 32

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 2)

Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 33

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 3)

Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 34

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seite 35

Auszug aus Reglement der Pensionskasse

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Auszug aus dem Vorsorgeausweis

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 36

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Invalidenleistungen nach BVG (3)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 22

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE 1

11062011

Arbeitsunfaumlhigkeit

07032012 ndash 07062012

Austritt

VE 1

31082012

Invaliditaumlt

01032013

Wer ist Leistungspflichtig

Eintritt

VE 2

01102012

BVG-Leistungen

Invalidenleistungen nach BVG (4)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 23

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 1)

Beginn Wartejahr

01092012

Wer ist Leistungspflichtig

Taggeld

ALV

ab 01092012

(Samstag)

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 2)

Beginn Wartejahr

03092012

VE

Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit

BVG-Leistungen

Houmlhe der Invalidenleistungen

Volle

Invalidenrente 11

Wenn im Sinne der IV mindestens

70 Prozent invalid

Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens

60 Prozent invalid

Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens

50 Prozent invalid

Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens

40 Prozent invalid

Seite 24

Wie lange wird diese Regelung noch gelten

BVG-Leistungen

laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)

Seite 25

Quelle BSV

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (1)

Grundsatz

Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung

der Invalidenversicherung gebunden

Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches

Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden

Seite 26

PK

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (2)

Ausnahmen

ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen

ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar

ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des

Rentenanspruchs nicht wesentlich

Die VE geht reglementarisch von einem anderen

Invaliditaumltsbegriff aus

Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen

Seite 27

BVG-Leistungen

laquoSonderfallraquo gemischte Methode

Seite 28

50

Haushalt

Einschraumlnkung

25

Einschraumlnkung

100

Einschraumlnkung Haushalt

25 von 50 =

Einschraumlnkung Erwerb

100 von 50 =

50

Erwerb

IVG-rechtlicher IV-Grad

BVG-rechtlich massgebend 100

50 + 125 = 625 (63)

1250

50

BVG-Leistungen

Hinterlassenenleistungen nach BVG

Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der

Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der

Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt

Leistungen an

bull Uumlberlebender Ehegatte

bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner

bull Geschiedener Ehegatte

bull Kinder des Verstorbenen

bull laquoPflegekinderraquo

Seite 29

Art 18 ff BVG

BVG-Leistungen

Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen

Bei Arbeitsunfaumlhigkeit

- Beitragsbefreiung

Im Invaliditaumlt

- Invaliditaumltskapital

Im Todesfall

- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital

Seite 30

Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel

Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet

die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias

Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine

Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis

zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25

Geburtstag

Seite 31

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 1)

Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der

Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu

seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss

seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag

Seite 32

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 2)

Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 33

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 3)

Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 34

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seite 35

Auszug aus Reglement der Pensionskasse

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Auszug aus dem Vorsorgeausweis

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 36

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Invalidenleistungen nach BVG (4)

Der Anspruch auf eine Invalidenrente richtet sich nach den

Bedingungen der IV dh eine Leistung wird in der Regel dann

faumlllig wenn die versicherte Person zu mindestens 40 invalid ist

und das Pensionsalter noch nicht erreicht hat

Die versicherte Person muss bei Eintritt der Arbeitsunfaumlhigkeit

deren Ursache zur Invaliditaumlt gefuumlhrt hat versichert gewesen sein

Seite 23

Art 23 ff BVG

Eintritt

VE

11062011

Austritt

VE

31082012

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 1)

Beginn Wartejahr

01092012

Wer ist Leistungspflichtig

Taggeld

ALV

ab 01092012

(Samstag)

Invaliditaumlt

Sept 2013

(Variante 2)

Beginn Wartejahr

03092012

VE

Zustaumlndigkeit Zustaumlndigkeit

BVG-Leistungen

Houmlhe der Invalidenleistungen

Volle

Invalidenrente 11

Wenn im Sinne der IV mindestens

70 Prozent invalid

Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens

60 Prozent invalid

Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens

50 Prozent invalid

Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens

40 Prozent invalid

Seite 24

Wie lange wird diese Regelung noch gelten

BVG-Leistungen

laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)

Seite 25

Quelle BSV

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (1)

Grundsatz

Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung

der Invalidenversicherung gebunden

Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches

Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden

Seite 26

PK

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (2)

Ausnahmen

ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen

ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar

ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des

Rentenanspruchs nicht wesentlich

Die VE geht reglementarisch von einem anderen

Invaliditaumltsbegriff aus

Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen

Seite 27

BVG-Leistungen

laquoSonderfallraquo gemischte Methode

Seite 28

50

Haushalt

Einschraumlnkung

25

Einschraumlnkung

100

Einschraumlnkung Haushalt

25 von 50 =

Einschraumlnkung Erwerb

100 von 50 =

50

Erwerb

IVG-rechtlicher IV-Grad

BVG-rechtlich massgebend 100

50 + 125 = 625 (63)

1250

50

BVG-Leistungen

Hinterlassenenleistungen nach BVG

Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der

Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der

Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt

Leistungen an

bull Uumlberlebender Ehegatte

bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner

bull Geschiedener Ehegatte

bull Kinder des Verstorbenen

bull laquoPflegekinderraquo

Seite 29

Art 18 ff BVG

BVG-Leistungen

Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen

Bei Arbeitsunfaumlhigkeit

- Beitragsbefreiung

Im Invaliditaumlt

- Invaliditaumltskapital

Im Todesfall

- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital

Seite 30

Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel

Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet

die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias

Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine

Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis

zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25

Geburtstag

Seite 31

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 1)

Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der

Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu

seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss

seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag

Seite 32

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 2)

Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 33

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 3)

Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 34

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seite 35

Auszug aus Reglement der Pensionskasse

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Auszug aus dem Vorsorgeausweis

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 36

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Houmlhe der Invalidenleistungen

Volle

Invalidenrente 11

Wenn im Sinne der IV mindestens

70 Prozent invalid

Dreiviertelrente 34 Wenn im Sinne der IV mindestens

60 Prozent invalid

Halbe Rente 12 Wenn im Sinne der IV mindestens

50 Prozent invalid

Viertelrente 14 Wenn im Sinne der IV mindestens

40 Prozent invalid

Seite 24

Wie lange wird diese Regelung noch gelten

BVG-Leistungen

laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)

Seite 25

Quelle BSV

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (1)

Grundsatz

Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung

der Invalidenversicherung gebunden

Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches

Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden

Seite 26

PK

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (2)

Ausnahmen

ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen

ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar

ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des

Rentenanspruchs nicht wesentlich

Die VE geht reglementarisch von einem anderen

Invaliditaumltsbegriff aus

Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen

Seite 27

BVG-Leistungen

laquoSonderfallraquo gemischte Methode

Seite 28

50

Haushalt

Einschraumlnkung

25

Einschraumlnkung

100

Einschraumlnkung Haushalt

25 von 50 =

Einschraumlnkung Erwerb

100 von 50 =

50

Erwerb

IVG-rechtlicher IV-Grad

BVG-rechtlich massgebend 100

50 + 125 = 625 (63)

1250

50

BVG-Leistungen

Hinterlassenenleistungen nach BVG

Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der

Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der

Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt

Leistungen an

bull Uumlberlebender Ehegatte

bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner

bull Geschiedener Ehegatte

bull Kinder des Verstorbenen

bull laquoPflegekinderraquo

Seite 29

Art 18 ff BVG

BVG-Leistungen

Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen

Bei Arbeitsunfaumlhigkeit

- Beitragsbefreiung

Im Invaliditaumlt

- Invaliditaumltskapital

Im Todesfall

- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital

Seite 30

Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel

Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet

die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias

Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine

Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis

zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25

Geburtstag

Seite 31

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 1)

Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der

Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu

seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss

seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag

Seite 32

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 2)

Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 33

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 3)

Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 34

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seite 35

Auszug aus Reglement der Pensionskasse

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Auszug aus dem Vorsorgeausweis

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 36

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

laquo raquo Houmlhe der Invalidenleistungen (IV-Revision 6b)

Seite 25

Quelle BSV

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (1)

Grundsatz

Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung

der Invalidenversicherung gebunden

Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches

Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden

Seite 26

PK

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (2)

Ausnahmen

ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen

ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar

ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des

Rentenanspruchs nicht wesentlich

Die VE geht reglementarisch von einem anderen

Invaliditaumltsbegriff aus

Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen

Seite 27

BVG-Leistungen

laquoSonderfallraquo gemischte Methode

Seite 28

50

Haushalt

Einschraumlnkung

25

Einschraumlnkung

100

Einschraumlnkung Haushalt

25 von 50 =

Einschraumlnkung Erwerb

100 von 50 =

50

Erwerb

IVG-rechtlicher IV-Grad

BVG-rechtlich massgebend 100

50 + 125 = 625 (63)

1250

50

BVG-Leistungen

Hinterlassenenleistungen nach BVG

Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der

Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der

Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt

Leistungen an

bull Uumlberlebender Ehegatte

bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner

bull Geschiedener Ehegatte

bull Kinder des Verstorbenen

bull laquoPflegekinderraquo

Seite 29

Art 18 ff BVG

BVG-Leistungen

Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen

Bei Arbeitsunfaumlhigkeit

- Beitragsbefreiung

Im Invaliditaumlt

- Invaliditaumltskapital

Im Todesfall

- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital

Seite 30

Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel

Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet

die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias

Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine

Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis

zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25

Geburtstag

Seite 31

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 1)

Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der

Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu

seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss

seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag

Seite 32

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 2)

Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 33

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 3)

Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 34

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seite 35

Auszug aus Reglement der Pensionskasse

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Auszug aus dem Vorsorgeausweis

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 36

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

BVG Bindungswirkung (1)

Grundsatz

Die Vorsorgeeinrichtungen sind an die Invaliditaumltsgradbemessung

der Invalidenversicherung gebunden

Zwischen 1 und 2 Saumlule soll damit ein einheitliches

Invaliditaumltsverstaumlndnis sicher gestellt werden

Seite 26

PK

BVG-Leistungen

BVG Bindungswirkung (2)

Ausnahmen

ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen

ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar

ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des

Rentenanspruchs nicht wesentlich

Die VE geht reglementarisch von einem anderen

Invaliditaumltsbegriff aus

Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen

Seite 27

BVG-Leistungen

laquoSonderfallraquo gemischte Methode

Seite 28

50

Haushalt

Einschraumlnkung

25

Einschraumlnkung

100

Einschraumlnkung Haushalt

25 von 50 =

Einschraumlnkung Erwerb

100 von 50 =

50

Erwerb

IVG-rechtlicher IV-Grad

BVG-rechtlich massgebend 100

50 + 125 = 625 (63)

1250

50

BVG-Leistungen

Hinterlassenenleistungen nach BVG

Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der

Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der

Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt

Leistungen an

bull Uumlberlebender Ehegatte

bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner

bull Geschiedener Ehegatte

bull Kinder des Verstorbenen

bull laquoPflegekinderraquo

Seite 29

Art 18 ff BVG

BVG-Leistungen

Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen

Bei Arbeitsunfaumlhigkeit

- Beitragsbefreiung

Im Invaliditaumlt

- Invaliditaumltskapital

Im Todesfall

- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital

Seite 30

Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel

Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet

die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias

Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine

Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis

zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25

Geburtstag

Seite 31

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 1)

Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der

Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu

seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss

seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag

Seite 32

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 2)

Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 33

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 3)

Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 34

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seite 35

Auszug aus Reglement der Pensionskasse

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Auszug aus dem Vorsorgeausweis

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 36

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

BVG Bindungswirkung (2)

Ausnahmen

ƒDie VE wurde nicht in das IV-Verfahren einbezogen

ƒDer IV-Entscheid erweist sich als offensichtlich unhaltbar

ƒDie Feststellungen der IV waren fuumlr die Festlegung des

Rentenanspruchs nicht wesentlich

Die VE geht reglementarisch von einem anderen

Invaliditaumltsbegriff aus

Der IV-Grad wurde anhand der gemischten Methode bemessen

Seite 27

BVG-Leistungen

laquoSonderfallraquo gemischte Methode

Seite 28

50

Haushalt

Einschraumlnkung

25

Einschraumlnkung

100

Einschraumlnkung Haushalt

25 von 50 =

Einschraumlnkung Erwerb

100 von 50 =

50

Erwerb

IVG-rechtlicher IV-Grad

BVG-rechtlich massgebend 100

50 + 125 = 625 (63)

1250

50

BVG-Leistungen

Hinterlassenenleistungen nach BVG

Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der

Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der

Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt

Leistungen an

bull Uumlberlebender Ehegatte

bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner

bull Geschiedener Ehegatte

bull Kinder des Verstorbenen

bull laquoPflegekinderraquo

Seite 29

Art 18 ff BVG

BVG-Leistungen

Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen

Bei Arbeitsunfaumlhigkeit

- Beitragsbefreiung

Im Invaliditaumlt

- Invaliditaumltskapital

Im Todesfall

- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital

Seite 30

Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel

Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet

die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias

Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine

Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis

zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25

Geburtstag

Seite 31

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 1)

Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der

Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu

seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss

seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag

Seite 32

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 2)

Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 33

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 3)

Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 34

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seite 35

Auszug aus Reglement der Pensionskasse

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Auszug aus dem Vorsorgeausweis

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 36

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

laquoSonderfallraquo gemischte Methode

Seite 28

50

Haushalt

Einschraumlnkung

25

Einschraumlnkung

100

Einschraumlnkung Haushalt

25 von 50 =

Einschraumlnkung Erwerb

100 von 50 =

50

Erwerb

IVG-rechtlicher IV-Grad

BVG-rechtlich massgebend 100

50 + 125 = 625 (63)

1250

50

BVG-Leistungen

Hinterlassenenleistungen nach BVG

Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der

Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der

Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt

Leistungen an

bull Uumlberlebender Ehegatte

bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner

bull Geschiedener Ehegatte

bull Kinder des Verstorbenen

bull laquoPflegekinderraquo

Seite 29

Art 18 ff BVG

BVG-Leistungen

Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen

Bei Arbeitsunfaumlhigkeit

- Beitragsbefreiung

Im Invaliditaumlt

- Invaliditaumltskapital

Im Todesfall

- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital

Seite 30

Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel

Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet

die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias

Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine

Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis

zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25

Geburtstag

Seite 31

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 1)

Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der

Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu

seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss

seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag

Seite 32

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 2)

Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 33

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 3)

Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 34

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seite 35

Auszug aus Reglement der Pensionskasse

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Auszug aus dem Vorsorgeausweis

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 36

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Hinterlassenenleistungen nach BVG

Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht wenn der

Verstorbene im Zeitpunkt des Todes versichert war oder von der

Vorsorgeeinrichtung eine Alters- oder Invalidenrente erhielt

Leistungen an

bull Uumlberlebender Ehegatte

bull Eingetragene Partnerinnen oder Partner

bull Geschiedener Ehegatte

bull Kinder des Verstorbenen

bull laquoPflegekinderraquo

Seite 29

Art 18 ff BVG

BVG-Leistungen

Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen

Bei Arbeitsunfaumlhigkeit

- Beitragsbefreiung

Im Invaliditaumlt

- Invaliditaumltskapital

Im Todesfall

- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital

Seite 30

Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel

Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet

die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias

Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine

Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis

zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25

Geburtstag

Seite 31

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 1)

Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der

Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu

seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss

seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag

Seite 32

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 2)

Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 33

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 3)

Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 34

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seite 35

Auszug aus Reglement der Pensionskasse

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Auszug aus dem Vorsorgeausweis

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 36

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Moumlgliche uumlberobligatorsiche Leistungen

Bei Arbeitsunfaumlhigkeit

- Beitragsbefreiung

Im Invaliditaumlt

- Invaliditaumltskapital

Im Todesfall

- Todesfallkapital zusaumltzliches Todesfallkapital

Seite 30

Beispiel eines Reglements mit uumlberobligatorischen Leistungen

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel

Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet

die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias

Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine

Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis

zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25

Geburtstag

Seite 31

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 1)

Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der

Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu

seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss

seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag

Seite 32

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 2)

Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 33

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 3)

Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 34

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seite 35

Auszug aus Reglement der Pensionskasse

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Auszug aus dem Vorsorgeausweis

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 36

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Uumlbungsbeispiel

Seraina Muster ist 46 und war 17 Jahre mit Matthias verheiratet

die beiden Soumlhne sind 14 und 11 Jahre alt Was erhaumllt Matthias

Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Die beiden Soumlhne haben Anspruch auf eine

Waisenrente bis zu ihrer Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis

zum Abschluss ihrer Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25

Geburtstag

Seite 31

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 1)

Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der

Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu

seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss

seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag

Seite 32

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 2)

Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 33

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 3)

Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 34

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seite 35

Auszug aus Reglement der Pensionskasse

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Auszug aus dem Vorsorgeausweis

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 36

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Uumlbungsbeispiel (Variante 1)

Seraina Muster ist 24 und war 2 Jahre mit Matthias verheiratet der

Sohn ist 2 Jahre alt Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge Der Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zu

seiner Volljaumlhrigkeit mit 18 Jahren ndash oder bis zum Abschluss

seiner Ausbildung jedoch laumlngstens bis zum 25 Geburtstag

Seite 32

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 2)

Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 33

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 3)

Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 34

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seite 35

Auszug aus Reglement der Pensionskasse

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Auszug aus dem Vorsorgeausweis

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 36

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Uumlbungsbeispiel (Variante 2)

Seraina Muster ist 46 und war 5 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt eine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 33

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 3)

Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 34

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seite 35

Auszug aus Reglement der Pensionskasse

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Auszug aus dem Vorsorgeausweis

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 36

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Uumlbungsbeispiel (Variante 3)

Seraina Muster ist 47 und war 4 Jahre mit Matthias verheiratet

Was erhaumllt Seraina Muster aus der beruflichen Vorsorge

Seraina Muster erhaumllt keine Witwenrente aus der beruflichen

Vorsorge

Seite 34

Antwort

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seite 35

Auszug aus Reglement der Pensionskasse

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Auszug aus dem Vorsorgeausweis

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 36

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (1)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Seite 35

Auszug aus Reglement der Pensionskasse

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Auszug aus dem Vorsorgeausweis

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 36

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Uumlbungsbeispiel (Variante 4) (2)

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die Soumlhne

Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma des Onkels Was

erhaumllt Matthias Musters Familie aus der beruflichen Vorsorge

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 36

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

BVG-Leistungen

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Uumlbungsbeispiel (Variante 5)

Peter erhaumllt eine Waisenrente und das (uumlberobligatorische)

Todesfallkapital

Marco erhaumllt nichts

Seite 37

Matthias Muster Teamleiter Innendienst stirbt an Krebs

Antwort

Testament

laquoHiermit setze ich

meinen Sohn Marco

zum alleinigen Erben

meines gesamten

Vermoumlgens einraquo

Zuumlrich 11052004 M Muster

Seraina Muster ist vor 3 Jahren ebenfalls verstorben Die

Soumlhne Marco (19) und Peter (17) arbeiten fuumlr die Firma

des Onkels Was erhaumllt Matthias Musters Familie aus der

beruflichen Vorsorge

BVG-Leistungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 38

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

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Adresse PKRuumlck

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8042 Zuumlrich

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Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Das ideale Leistungsfallmanagement (1)

5

88

6

Geburtsgebrechen

Krankheiten

Unfall

49

11

17

21 Psychische Krankheiten

Krankheiten Nervensystem

Knochen und Bewegungsorgane

Andere Krankheiten

9 von 10 IV-Faumllle waren auf

Krankheit zuruumlckzufuumlhren

Die Krankheitsbilder laquoPsycheraquo

und laquoBewegungsapparatraquo

dominieren mit knapp 70 der

Faumllle

64 der Bevoumllkerung zwischen

dem 18 Lebensjahr und dem

Rentenalter erhalten eine

IV-Rente

Seite 39

Quelle IV Statistik 2011

Krankheitsbilder aus der IV-Statistik 2011

Krankheiten

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

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Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Das ideale Leistungsfallmanagement (2)

Seite 40

Koordination

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Das ideale Leistungsfallmanagement (3)

BVG IV

Vertragsbeginn

Warnsignale

KrankheitUnfall 65

proaktiv aktiv reaktiv

Leistungsfall

verhindern durch

Praumlvention

Gesundheitsfoumlrderung

Absenzenmanagement

Leistungsfall managen

durch

Fruumlherfassung

Falltriage

Koordination

Case Management

Leistungsfall verwalten

durch

technisch-admin

Fallbearbeitung

Gutachten

Streitfaumllle (primaumlr AG KTGBVG)

proaktiv aktiv reaktiv

KTG

Seite 41

Koordination

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

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Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Krankheit

Koordination infolge einer Krankheit

Seite 42

Lohnbezug Kollektiv-

Krankentaggeld-

Versicherung

Lebenslange IV Rente gemaumlss

BVG

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

Ziel der 1 und 2

Saumlule 60 des

letzten Lohnes ndash

bisherige

Lebenshaltung

angemessen

fortfuumlhren

Uumlberobligatorium

Koordination

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

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Weinbergstrasse 139

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Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

90

100

80

60

1 Jahr Pensionierung 6465 2 Jahr Beginn Unfall

Koordination infolge eines Unfalles

Seite 43

Lohnbezug UVG-

Taggeld

IV-Leistungen AHV-

Leistungen

UVG-

Invalidenrente

lebenslaumlnglich

Max 90

Wenn aus AHV

IV und UVG

nicht erreicht ndash

werden BVG

Leistungen

komplementaumlr

faumlllig

BVG ()

Gem OR 80

Lohnfortzahlungspflicht AG

Koordination

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

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Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 44

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

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7 Diskussion ndash offene Fragen

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Diskussion ndash offene Fragen

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Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Vorleistungspflicht (1)

Art 70 ATSG

1 Begruumlndet ein Versicherungsfall einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen

bestehen aber Zweifel daruumlber welche Sozialversicherung die Leistungen zu erbringen

hat so kann die berechtigte Person Vorleistung verlangen

2 Vorleistungspflichtig sind

(hellip)

d die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG fuumlr Renten

deren Uumlbernahme durch die Unfall- beziehungsweise Militaumlrversicherung oder die berufliche

Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nach BVG umstritten ist

3 Die berechtigte Person hat sich bei den in Frage kommenden Sozialversicherungen

anzumelden

Seite 45

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

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Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

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Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

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Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

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Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

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Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

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2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

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Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

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IV-Revision 6a

Vorleistungspflicht (2)

Art 70 ATSG beinhaltet doppelstufiges Verfahren bezuumlglich

Pruumlfung der Vorleistungspflicht

ndash laquoAnspruch auf Sozialversicherungsleistungenraquo begruumlndet

ndash Bsp Bestimmung der Arbeitsunfaumlhigkeit (Beginn)

ndash laquoZweifelraquo an der Zustaumlndigkeit einer Sozialversicherung

ndash Bsp Anmeldung beim falscher Sozialversicherung

Seite 46

Berechtigte Person darf Vorleistung verlangen

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

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Vorleistungspflicht

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Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

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Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

Seite 48

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

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Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Vorleistungspflicht (3)

Bei bestrittener Zustaumlndigkeit ist diejenige Vorsorgeeinrichtung

vorleistungspflichtig bei welcher die versicherte Person beim

Entstehen des Leistungsanspruchs versichert ist

Die Vorleistungspflicht umfasst nur die BVG-Minimalleistungen

Nicht die versicherte Person sondern die vorleistungspflichtige

Vorsorgeeinrichtung muss ihre Anspruumlche gegenuumlber der

zustaumlndigen Vorsorgeeinrichtung geltend machen

Wenn die versicherte Person bei der zustaumlndigen

Vorsorgeeinrichtung einen Anspruch auf uumlberobligatorische

Leistungen hat kann man sie darauf hinweisen um einen

Rechtsstreit mit der fruumlheren Vorsorgeeinrichtung zu vermeiden

Seite 47

Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht (4)

Vorleistungspflicht

Was Umstrittene Systeme

Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

Taggelder Unfallversicherung

Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

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Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

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Agenda

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2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

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7 Diskussion ndash offene Fragen

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Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

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Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

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Agenda

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2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

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Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

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Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Vorleistungspflicht (4)

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Krankenversicherung

Art 70 Abs 2 lit a ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Krankenversicherung

Invalidenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Art 70 Abs 2 lit b ATSG

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Invalidenversicherung

Krankenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Unfallversicherung

Art 70 Abs 2 lit c ATSG

Sachleistungen und

Taggelder

Unfall- bzw

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

Art 70 Abs 2 lit d ATSG

Renten (nur

obligatorischen Vorsorge)

Unfallversicherung

Militaumlrversicherung

Beruflichen Vorsorge

nach BVG

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Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

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Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

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Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

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(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

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Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

Seite 54

Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

Seite 56

Vielen Dank fuumlr Ihre Aufmerksamkeit

Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti MLaw

Kontaktangaben Telefon direkt 044 360 41 28

E-Mail patricknasciutipkrueckcom

Adresse PKRuumlck

Weinbergstrasse 139

Postfach

8042 Zuumlrich

wwwpkrueckcom

Seite 57

Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

Seite 58

Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

Seite 59

IV-Revision 6a

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (1)

Art 71 ATSG

Der vorleistungspflichtige Versicherungstraumlger erbringt die Leistungen

nach den fuumlr ihn geltenden Bestimmungen Wird der Fall von einem

anderen Traumlger uumlbernommen so hat dieser die Vorleistungen im Rahmen

seiner Leistungspflicht zuruumlckzuerstatten

Verrechnung wird nicht im ATSG geregelt ndash sie ergibt sich aus

einzelgesetzlichen Bestimmungen

Bei definitiver Bestimmung der Leistungspflicht wird eine

Ruumlckabwicklung vorgenommen

Mittels Formular laquoMeldeverfahren Verrechnungsantrag ALV-IV-

MV-UV-BVraquo wird das Verfahren standardisiert

Seite 49

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

Seite 51

Vorleistungspflicht

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 52

Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

Seite 53

(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

Entwicklungen

Entwicklungen in der Rechtsprechung (2)

BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

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Entwicklungen

Agenda

1 Uumlber PKRuumlck und uumlber mich

2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

6 Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

7 Diskussion ndash offene Fragen

Seite 55

Diskussion ndash offene Fragen

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Die Verjaumlhrung

Rentner deklariert rentenberechtigte Kinder nicht

VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

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Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

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IV-Revision 6a

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (2)

Ruumlckforderungen der Arbeitslosenversicherung

ndash Vorschussleistungen der ALV koumlnnen mit faumllligen Leistungen

der beruflichen Vorsorge fuumlr den gleichen Zeitraum verrechnet

werden (Art 94 AVIG Folge AVIG Revision 2003)

ndash Keine Zustimmung der versicherten Person notwendig

Seite 50

Unter Vorleistungen versteht man dass die versicherte Person

Arbeitslosenentschaumldigung bezogen hat und spaumlter fuumlr denselben Zeitraum Renten der

IV oder der beruflichen Vorsorge erhalten hat Dies kann beispielsweise ein

Versicherter sein der bis zum Entscheid der IV als vermittlungsfaumlhig gilt

(Ruumlckforderungen von Ergaumlnzungsleistungen muumlssen sich auf eine schriftliche Abtretung oder eine gesetzliche Bestimmung stuumltzen)

Vorleistungspflicht

Ruumlckerstattung von Vorleistungen (3)

Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

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Agenda

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2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

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Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

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(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

OHNE IV-Kinderrenten

moumlglich Ja falls

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BGE 8C_3022011 vom 20092011

Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

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2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

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VE richtet keine Kinderrenten aus

VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

Berufung auf Verjaumlhrung unzulaumlssig

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Verjaumlhrung

IV-Revision 6a - Ablauf

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Verrechnungsbeispiel von Ruumlckforderungen der ALV mit

Nachzahlungen der IV und BVG

ndash Die Kasse stellt das Meldeverfahren Verrechnungsantrag an

die zustaumlndige IV-Stelle (gemaumlss IV-Vorbescheid) zu

ndash Die IV-Stelle gibt die zustaumlndige BVG-Verrechnungsstelle der

Kasse bekannt

ndash Die Kasse stellt die Ruumlckforderungsverfuumlgung mit genauem

Betrag aus

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2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

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Entwicklungen in der Rechtsprechung (1)

Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

Kinderrente

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(BVG) IV-Rente

(BVG) IV-Kinderrenten

(Plan) IV-Rente (Plan) IV-Rente

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Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

hellip dass eine leichte depressive Episode keine Komorbiditaumlt von

erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

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2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

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IV-Revision 6a - Ablauf

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2 Grundlage der beruflichen Vorsorge

3 Die Leistungen der 2 Saumlule

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Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

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Was die Frage nach dem invalidisierenden Gesundheitsschaden

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Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

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erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

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3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

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VE beruft sich auf Verjaumlhrung (fuumlr Anspruumlche aumllter als 5 J)

Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

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Verjaumlhrung

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Einige zentrale Gerichtsentscheide betreffen das Verhaumlltnis zwischen

obligatorischer und umhuumlllender weitergehender beruflicher Vorsorge

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betrifft hat das Bundesgericht - bezogen auf die somatoforme

Schmerzstoumlrung ndash festgelegthellip

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erheblicher Schwere und Auspraumlgung darstellt

Das Burnout entspricht keiner Erkrankung im Sinne der anerkannten

internationalen Klassifikationssysteme es stellt deshalb keinen

rechtserheblichen Gesundheitsschaden dar

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3 Die Leistungen der 2 Saumlule

4 Leistungsfallmanagement und Koordination

5 Die Vorleistungspflicht

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Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

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Was entscheidet das BGer

Berufung auf Verjaumlhrung zulaumlssig

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Verjaumlhrung

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VE erhaumllt Verfuumlgung der IV darin sind Kinder erwaumlhnt

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