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Die neue BIVO Informatikerin EFZ/Informatiker EFZ Info für kant. OdA, Bahnhofbuffet Olten, 13. März 2014

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Die neue BIVO Informatikerin EFZ/Informatiker EFZ

Info für kant. OdA, Bahnhofbuffet Olten, 13. März 2014

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Die neue BIVO Informatiker/-in EFZ1. Umsetzung neue BIVO: die wichtigsten Aktivitäten2. Lehrbetriebe

- was ändert für die Betriebe (Bildungsplan, SIV/Semester)- Support-Betriebe, Generalisten-Betriebe - kann ein Betrieb alle FR ausbilden

3. Berufsfachschulen und üK-Zentren- was ändert- Modulüberarbeitung, weiteres Vorgehen

4. Qualifikationsverfahren- Leistungsbeurteilungen (Erstellung, Validierung)- Ausführungsbestimmungen zum QV

5. Umsetzungsdokumente (Lehrplan BFS, Ausbildungsprogramm üK, Leistungsbeurteilungen, Ausführungsbestimmungen)

6. Comp. Framework: Erstellung, Validierung, Nutzung Leistungsb7. Diverses, Fragen

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Jubiläum der Informatik-Grundbildung 1994 startete der erste Informatik-Lehrgang Seither ist das Berufsfeld um 50% auf 180’000 Personen

gewachsen Inzwischen sind 27’500 Informatiker/-in EFZ Rechtzeitig zum runden Geburtstag die neue Bivo in Kraft

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Hauptziele der Revision 2014 Die Hauptziele der Revision bestehen in der Erhaltung und

Förderung der Ausbildungsbereitschaft der Lehrbetriebe, Aktualisierung der Ausbildungsinhalte, Harmonisierung der Ausbildung in der ganzen Schweiz, Schärfung der Ausbildung der Fachrichtungen auf das jeweilige

Einsatzgebiet, Bereitstellung von Bildungsplänen je Fachrichtung mit einem

klaren und für alle gültigen Qualifikationsprofil und Leistungszielen, welche die Ausbildung in allen drei Lernorten transparent festhalten,

Schaffung von Grundlagen für die Betriebe für den Einsatz der Lernenden in betrieblicher Praxis,

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Hauptziele Revision 2014 (2) Verbesserung der Lernortkooperation zwischen den drei

Lernorten, Optimierung des Qualifikationsverfahrens und Harmonisierung

der aktuell sehr unterschiedlichen Umsetzung in den Kantonen Reduktion der Kosten des Qualifikationsverfahrens der Kantone

und Erhöhung der Ausbildungseffizienz in den Betrieben

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Hauptunterschiede BiVo 2004 zu BiVo 2014 Schule

Überbetriebliche Kurse Bisher: 30 – 64 Tage Neu: 35 Tage

Qualifikationsverfahren Bisher: jedes Modul = Teilprüfung Neu: jedes Modul Leistungsbeur-

teilung= Erfahrungsnote

65% der Lehrzeit im Betrieb

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1. Umsetzung BIVO: die wichtigsten Aktivitäten Fachrichtung auf dem Lehrvertrag festlegen Bestimmen der im Kanton geschulten Fachrichtungen Auswahl der Wahlpflichtmodule für BFS und üK Beratung der Supporter-Firmen

Was neu: Informatikpraktiker, Systemtechniker, Betriebsinformatiker Alternative für Repaircentren: Multimedia-Elektroniker

Beratung der Generalisten-Firmen Betriebsinformatiker ist sowohl Supporter, Systemtechniker und

Programmierer (Generalistische Bildung war eine Schulorganisation) Einsatzmöglichkeiten in allen Bereichen? Betriebsverbund?

Schärfung der Fachrichtung: betrieblicher Einsatz gemäss Bildungsplan

Wichtig: jeder Betrieb kann jede Fachrichtung ausbilden, wenn die Anforderungen gemäss BIVO erfüllt werden

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2. Änderungen für Lehrbetriebe Bildungsplan ist verbindlich und regelt die Ausbildung in allen

drei Lernorten Das Qualifikationsprofil bestimmt das minimale Ausbildungsziel Der Bildungsplan ist Grundlage für die Berufsbildner/-innen

betr. Ausbildung/Einsatz in betrieblicher Praxis Und für die Lernenden, sie orientieren sich an den Leistungs-

zielen und nehmen dazu in der semesterweisen Standortbestim-mung Bezug

Lerndokumentation/Bildungsbericht (Art 14/15 BIVO): Massnahmen sind Pflicht der Berufsbildner/-innen; Nicht-Erreichen der Ziele = Info Vertragsparteien & Massnahm.

Die Lernenden stehen im Durchschnitt 3 ¼ Tage dem Betrieb zur Verfügung (65% der Lehrzeit)

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Alle Leistungsziele ein Muss?

Müssen alle Leistungsziele des jeweiligen Bildungsplans abgedeckt werden?«im Prinzip ja»Wenn eine Firma eine/-n Informatik-Lehrabgänger/-in anstellt, soll sie sich darauf verlassen können, dass diese/-r das kann, was im Qualifikationsprofil aufgeführt ist. Zu dieser Kompetenz führt die Ausbildung in den drei Lernorten.

Ein Muss ist hingegen das Erreichen aller Kompetenzen des Qualifikationsprofils, das gleichzeitig Leitlinie für das QV ist

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Bildungsplan als Lernzielkontrolle

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Rechtsgrundlage Art. 14 Lerndokumentation 1 Die lernende Person führt während der Bildung in beruflicher

Praxis eine Lerndokumentation, in der sie laufend alle wesentlichen Arbeiten im Zusammenhang mit den zu erwerbenden Handlungskompetenzen festhält. Dabei nimmt sie eine Selbsteinschätzung vor, ob sie die Leistungsziele gemäss Bildungsplan erreicht hat.

2 Die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner kontrolliert und unterzeichnet die Lerndokumentation mindestens einmal pro Semester. Sie oder er bespricht sie mindestens einmal pro Semester mit der lernenden Person.

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Bildungsbericht – Massnahmen wenn nötig Art. 15 Bildungsbericht 1 Die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner hält am Ende jedes Semesters den

Bildungsstand der lernenden Person in einem Bildungsbericht fest. Sie oder er stützt sich dabei auf die Leistungen in der beruflichen Praxis und auf Rückmeldungen über die Leistungen in der Berufsfachschule und in den überbetrieblichen Kursen. Sie oder er bespricht den Bildungsbericht mindestens einmal pro Semester mit der lernenden Person.

2 Die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner und die lernende Person vereinbaren wenn nötig Massnahmen zum Erreichen der Bildungsziele und setzen dafür Fristen. Sie halten die getroffenen Entscheide und Massnahmen schriftlich fest.

3 Die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner überprüft die Wirkung der vereinbarten Massnahmen nach der gesetzten Frist und hält den Befund im Bildungsbericht fest.

4 Werden die Ziele der vereinbarten Massnahmen nicht erreicht oder ist der Ausbildungserfolg gefährdet, teilt die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner dies den Vertragsparteien und der kantonalen Behörde schriftlich mit.

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Führung der Lernenden richtig gemacht Führen die Berufsbildner/-innen der Betriebe, wie in Art. 14 und

15 vorgegeben… … gibt es keine Lernenden mehr, die keine 4 im Durchschnitt der

Module haben

Weil…. Das Leistungsziel von vornherein kommuniziert worden ist In den Semester-Standortbestimmungen spätestens über

ungenügende Modulabschlüsse geredet worden ist Und Massnahmen eingeleitet wurden Bis zum allfälligen Lehrjahr-Wiederholen Und wenn nichts fruchtet, bis zur Kündigung

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Support-Betriebe Aktive Beratung der Betriebe, falls nicht schon geschehen Versuchen, keine Lehrbetriebe zu verlieren Informatikpraktiker oder Systemtechniker empfehlen

Diskussion der Anschlusslösung für IP: Art. 2 Dauer und Beginn 1 Die berufliche Grundbildung dauert 4 Jahre. 2 Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen

Berufsattests Informatikpraktikerin oder Informatikpraktiker absolvieren die volle Dauer der beruflichen Grundbildung. Von bereits bestandenen Modulen werden sie dispensiert.

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Betriebsinformatiker – Teils Sys, Teils Appi Betriebsinformatiker/-innen haben Leistungsziele in beiden

Bereichen Es handelt sich NICHT um einen Support-Plus oder Sys-lightKönnen Betriebsinformatiker vorwiegend im technischen

Umfeld eingesetzt werden, ohne Programmierung? Betriebsinformatiker sind die Leute, die dafür sorgen, dass der

IT-Betrieb läuft. Sie haben einen technischen Teil (Systemtechnik light) und einen Programmierer-Teil (Applikationsentwickler light) – wichtige Kompetenzen für den Betrieb. Wenn es dann tief technisch wird (zB einen komplexen Server installieren mit vielen Abhängigkeiten), holen sie eine/n Informatiker/in der Fachrichtung Systemtechnik dazu. Die IPA findet in einem relevanten Ausschnitt aus den Tätigkeiten der Betriebsinformatik statt.

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3. Änderungen für BFS/ük

Bivo-Artikel 16 17

Abs. 1, Leistungsdokumentation Zeugnis Kompetenznachweis*

Abs. 2, Resultat der Leistungsbeurt.* 21/4/a 21/4/b

Abs. 3, Vergleich der Leistungsbeurt.* B&Q regelt B&Q regelt

* Jedes Modul wird mit einer validierten Leistungsbeurteilung abgeschlossen

*: ein Blatt mit einer Note

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Änderungen für Schulen/üK Lektionen und üK sind verbindlich geregelt (BIVO Art 9/10) Sowohl EGK- wie Informatiklektionen sind «obere Grenze» Die Ausbildungsinhalte sind zeitlich aufeinander abzustimmen,

die kant. OdA ist verantwortlich für die Organisation der Lernortekooperation

Die Module sind verbindlich festgehalten Wahlpflichtmodule werden von der kant. OdA bei der B&Q

beantragt Das Erreichen der Kompetenz der Module wird durch geregelte

Leistungsbeurteilungen und einheitliche Validierungskriterien geprüft

Der Modulinhalt, die Leistungsbeurteilungen und die Notengebung sind schweizweit einheitlich

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Vorgaben für Schulen und üK

Ziel: handlungskompetenzorientierter UnterrichtGeregelt in den beiden Umsetzungsdokumenten:

Für BFS: Lehrplan für die BFS Generelle Regelungen für die Schulen wie Handlungsorientierung im

Unterricht, Durchführung von Leistungsbeurteilungen, Lernortkooperation etc.

Für üK: Ausbildungsprogramm für die üK Analog wie für BFS, auf die üK-Anbieter ausgerichtet

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Informatikmittelschulen Gemeinsam Wahlmodule festgelegt – Hauptziel ist, gute

Grundlage für Applikationsentwickler/-innen Wer die im Praktikum beschäftigen wird, ist nicht bekannt –

entsprechend auf wirkliche Applikationsentwickler-Betriebe ausgerichtet

Im Sinne des gemeinsamen Marketings mit der Marke «IMS» ist es wichtig, von einem gleichen Produkt in allen Regionen zu reden

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Modulüberarbeitung, aktueller Stand neue Module (Ziel: bis 31.3. publiziert):

Modul 419: Ablösung der Module 118/225 Modul 426: Objektorientiert implementieren mit agilen Methoden Modul 437: Ablösung der Module 112/137 Modul 458: Ablösung der Module 157/158

Überarbeitung aller Module, die in min. 5 Kantonen gewählt wurden, die anderen bleiben im heutigen Zustand

Laufend publiziert http://www.ict-berufsbildung.ch/infobox-links/news/projekt-revision-bivobipla-informatiker-in/

Ende März werden alle kant. OdA nochmals aufgerufen, die Modulpläne aufgrund der neuen Module zu prüfen und allenfalls nochmals einzureichen (inkl. Semesterzuteilung)

Beachten, dass BFS/üK Vorbereiter für Betriebs-Einsatz sind

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Ausführungsbestimmungen zum QV

Grundlage: BIVO und Wegleitung IPA Im Dokument werden Details zur Abschlussprüfung geregelt (resp. zur Validierung)Die Regelungen sind verbindlich für alle KantoneZiel ist Harmonisierung des heute sehr unterschiedlichen QVStatus des Dokuments: Vor Verabschiedung durch B&Q, resp. Inkraftsetzung nat. OdAQV: Bestehensregelna. praktische Arbeit: 30 % (min. Note 4);b. erweiterte Grundkompetenzen: 20 %; c. Informatikkompetenzen: 30 % (min. Note 4); d. Allgemeinbildung: 20 %. Gesamtnote (min. Note 4)

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Vergleichbarkeit der Leistungsbeurteilungen

Ziele:Einheitliche Leistungsbeurteilungs-StandardsHandlungskompetenzorientierung durchsetzenReduktion des Aufwandes für die «Prüfungserstellung»Reduktion des PrüfungsaufwandesInterkantonale Zusammenarbeit

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Wiederholung von Leistungsbeurteilungen Heute uneinheitliche Regelung in den kant. Gesetzen:

Teilweise MUSS man wiederholen, wenn ungenügender KN Anderorts DARF MAN NICHT wiederholen…, nur Lehrjahr

Sicht der nat. OdA: Wiederholungen fördern Minimalismus: «schaue mal, kann ja

noch wiederholen» Keine Wiederholungen zulassen Aber Standortbestimmung ernst nehmen und Massnahmen

anordnen Es geht schlussendlich um die Berufstauglichkeit!

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Einstufung im nationalen Qualifikationsrahmen Teilnahme ICT-BB CH an Pilotprojekt SBFI Internationalisierung des Berufsfeldes überdurchschnittlich Entsprechend ist es wichtig, unsere Abschlüsse einzustufen Damit ausländische Chefs verstehen, welches Niveau unsere

Leute erreichen Einstufung für Informatikpraktiker, Informatiker, Mediamatiker,

Fachausweis, Diplom

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ICT Competence FrameworkEine Dienstleistung von ICT-Berufsbildung Schweiz

Zentrales Verfahren zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Leistungsbeurteilungen für die Module der Informatikkompetenzen

Bern, 12. März 2014 / Ae

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Ein innovatives System für eine starke Ausbildung

Informatik-module

Leistungs-Beurteilung

BetrieblicheBildungs-planung

Einsatz ab 01.08.2014

Weiter-entwicklung

e-Teaching

e-Testing

e-Workspace

ICT-CF

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Grundlage Qualifikationsbereich Informatikkompetenzen (BiVo 2014)Verordnung über die berufliche Grundbildung Informatiker/in EFZ vom 1. November 2013

Art. 16 und 17Die Berufsfachschulen und die Anbieter der überbetrieblichen Kurse dokumentieren die Leistungen der Lernenden in den Modulen der Informatikkompetenzen in Form je eines Kompetenznachweises.

Art. 24 Abs. 4 Bst. f sowie Art. 16 Abs. 3 und Art. 17 Abs. 3Die Kommission B&Q stellt die Vergleichbarkeit der Leistungsbeurteilungen in den Berufsfachschulen und in den überbetrieblichen Kursen sicher. Die dadurch entstehenden Kosten gelten als Kosten des Qualifikationsverfahrens und werden von den Kantonen getragen.

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Zwei Wege führen zum Ziel

Der Kanton XY beteiligt sich an einer zentral organisierten Lösung. ICT Competence Framework von ICT-Berufsbildung Schweiz

Der Kanton XY wählt eine eigenständige dezentrale Organisation. Einhaltung der Vorgaben der Kommission B&Q

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Verfahrensübersicht «zentral organisiert»Zentrales Verfahren zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Leistungsbeurteilungen für die Module der Informatikkompetenzen (gemäss BiVo Art. 24 Abs. 4. Bst. f)

ValidierungAuftrag Qualitätssicherung

Kantone

ICT-BBCH

Kom. B&Q

Valid-Teams

Autoren

Lernorte

ICT Competence Framework

Auftragserteilung Bezahlung

Auftragsannahme RechnungsstellungVorschüssig 1x p.a.

AuftragsausführungEinsatz:

Valid-Teams + Autoren

Validierung KNW’s

Erarbeitung KNW’s

OK

nein

Nutzung

freischalten

KNW’s

ja

Auftragscontrolling OK

ja

nein Auftragskündigung

BerichterstattungInhaltlich + finanziell

Berichtsauswertung

Erfahrungsbericht

Erfahrungsbericht

Erfahrungsbericht

Massnahmen

Massnahmen umsetzen

Massnahmen umsetzen

Zentrales Verfahren zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Leistungsbeurteilungen für die Module der Informatikkompetenzen (gemäss BiVo Art. 24 Abs. 4. Bst. f)

ValidierungAuftrag Qualitätssicherung

Kantone

ICT-BBCH

Kom. B&Q

Valid-Teams

Autoren

Lernorte

ICT Competence Framework

Auftragserteilung Bezahlung

Auftragsannahme RechnungsstellungVorschüssig 1x p.a.

AuftragsausführungEinsatz:

Valid-Teams + Autoren

Validierung KNW’s

Erarbeitung KNW’s

OK

nein

Nutzung

freischalten

KNW’s

ja

Auftragscontrolling OK

ja

nein Auftragskündigung

BerichterstattungInhaltlich + finanziell

Berichtsauswertung

Erfahrungsbericht

Erfahrungsbericht

Erfahrungsbericht

Massnahmen

Massnahmen umsetzen

Massnahmen umsetzen

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Auftragsverhältnis

Der Kanton X beauftragt ICT-Berufsbildung Schweiz die Validierung und Qualitätssicherung der Leistungsbeurteilungen der Berufsfachschulen und der Anbieter von überbetrieblichen Kursen im Rahmen des nationalen Systems «ICT Competence Framework» vorzunehmen. Der Kanton trägt anteilig die Vollkosten des Betriebs. Das System wird nicht Gewinn orientiert betrieben.

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Auftragscontrolling

ICT-Berufsbildung Schweiz erstattet an den Kanton X jährlich Bericht über die inhaltliche Auftragserfüllung und legt eine Jahresrechnung vor. Kanton X entscheidet jedes Jahr über Fortführung oder Auflösung des Vertrags.

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Leistungsinhalt

ICT-Berufsbildung Schweiz baut und betreibt ein System zur zentralen Verwaltung von Leistungsbeurteilungen (ICT Competence Framework).Die OdA organisiert und führt die Erstellung, Validierung, Speicherung und Veröffentlichung der Leistungsbeurteilungen. Dem Kanton X stehen drei Varianten offen, von der OdA-Dienstleistung profitieren zu können (s. weiter unten).

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Finanzierung

Investitionskosten / Fixe KostenICT-Berufsbildung Schweiz finanziert den Aufbau des «ICT Competence Framework». CHF 400’000.- Inbetriebnahme per 01.08.2014

Betriebskosten / Variable KostenDie beteiligten Kantone tragen die Kosten des laufenden Betriebs. Diese sind je nach gewählter Dienstleistungsvariante verschieden (s. weiter unten).

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Varianten und PreisbeispieleVariante «Full Service»(Erstellung, Validierung, Speicherung und Veröffentlichung der Leistungsbeurteilungen, Zugriff Schweiz weit)

CHF 15.- /LB /Lernender

Rechenbeispiel Kanton XParameter:

Total 100 Lernende in 4 Lehrjahren

Total 32 LB in 4 Lehrjahren durchschn. 8 LB /Jahr

/Lernender8 x CHF 15.- x 100 = CHF 12’000.- Jahresgebühroder 32 x CHF 15.- = CHF 480.- QV-Kosten/Lernender

Variante «Quality Service»(Validierung, Speicherung und Veröffentlichung der Leistungsbeurteilungen, Zugriff Schweiz weit)

CHF 10.- /LB /Lernender

Rechenbeispiel Kanton XParameter:

Total 100 Lernende in 4 Lehrjahren

Total 32 LB in 4 Lehrjahren durchschn. 8 LB /Jahr

/Lernender8 x CHF 10.- x 100 = CHF 8’000.- JahresgebührQV-Kosten/Lernender = 32 x CHF 10.- = CHF 320.- + eigene Erstellungskosten

Variante «System Service»für eigenständige Organis.(Speicherung der Leistungsbeurteilungen, Zugriff nur auf eigne LB)

CHF 3.-/LB /Lernender

Rechenbeispiel Kanton XParameter:

Total 100 Lernende in 4 Lehrjahren

Total 32 LB in 4 Lehrjahren durchschn. 8 LB /Jahr

/Lernender8 x CHF 3.- x 100 = CHF 2’400.- Jahresgebühr

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Verfahrensübersicht «eigenständig organisiert»

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Variantenvergleich

Zentrale OrganisationAufsicht durch Kommission B&QBezahlung Autoren durch ICT (bei «Full Service»)Bezahlung Validierung durch ICT (bei «Full Service» und «Quality Service») Qualität durch VergleicheZugriff auf nationalen Leistungsbeurteilungs-PoolProfitieren von SkaleneffektenWeitere Dienstleistungen möglich

E-Testing (in Vorbereitung) Lehrmittel (in Vorbereitung) Blended Learning (in Vorbereitung) ...

Eigenständige OrganisationVorgaben der Kommission B&Q Bezahlung Autoren durch KantonBezahlung Validierung durch KantonInterkantonale Vergleiche evtl. selber organisierenEigener Leistungsbeurteilungs-Pool

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Zusammenfassend Unabhängig vom gewählten Modell (national vs. kantonal)

müssen alle Leistungsbeurteilungen von einer von der Schule / vom üK-Anbieter unabhängigen Instanz validiert werden.

Die Kantone sind frei in der Wahl zwischen einer eigenen Validierungsstelle (Expertenkommission analog heute) der Beteiligung an eine nationalen Lösung (ICT-CF)

In beiden Fällen haben die Kantone die dadurch entstehenden Kosten als Kosten des QV zu tragen.

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Was haben Sie für Fragen?

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SBFI-Projekt Optimierung QV Berufl. Grundbildung Zentrale Anliegen: Die Kantone wünschen eine Vereinfachung der QV und damit

verbunden eine Reduktion der Anzahl Prüfungen (Notenpositionen)

Die OdA wünschen eine Vereinheitlichung der QV in den verschiedenen Kantonen

Aufwand und Nutzen der eingesetzten QV-Möglichkeiten und des gesamten QV sollten abgeglichen sein

Infos: http://www.sbfi.admin.ch/berufsbildung/01501/01503/index.html?lang=de

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Einführungsmassnahmen/Umsetzungsunterlagen

Termin Wer Was Status

31.10.2013 Kant OdA Bestimmen Wahlpflichtmodule Erl.

31.1.2014 A’gr Ausführungsbestimmungen QV mit Prüfung* Erl.

31.1.2014 A’gr Lehrplan für die Berufsfachschulen* Erl.

31.1.2014 A’gr Ausbildungsprogramm üK-Zentren* Erl.

31.1.2014 Nat OdA Vergl. Leistungsbeurteilungen * Erl.

4.2.2014 Nat. OdA Information Chefexperten & Berufsinspektoren Erl.

25.3.2014 B&Q Verabschiedung *Umsetzungsdokumente

1.4.2014 Nat OdA Inkraftsetzung *Umsetzungsdokumente

11.4.2014 AG Lehr. Abschluss Überarbeitung Module

30.6.2014 A’gr Erste gemeinsame Leistungsbeurteilungen

1.8.2014 Nat.OdA ICT-Competence Framework operativ (Modul-DB)

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Wieso keine Fachrichtung Support?

Jährlich 110-120 ganze Schweiz Aus der Vernehmlassung: Zu kleine Differenz zu Sys+Betr.inform Diskussion = es braucht Angebot für Realschüler/-innen Realität: der Anteil Real ist bei Supportern D-CH bei ca 20%, ZH

30% - demgegenüber 12% in Berufsmaturitätsschule Supporter = 3-j-verkürzt, wichtige Möglichkeit für IP Realität: jährlich kaum über 10 in ZH&BE auf diesem Weg Diskussion = es braucht Supporter für Arbeitsplatz ohne Server,

für Benutzerunterstützung Brauchen wir 2018 tatsächlich noch solche Leute?? Betriebe schauen auf Schulstufe und Noten, ausgerechnet die

Argumente für den schulischen Weg Lehre = praktischer Weg, Gewicht auf Berufsmotivation etc