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Die neue Einschulungsuntersuchu ng (ESU) Änderungen und Chancen Fachforum Sprachstandsdiagnostik in Kindertagesstätten für Lehrerinnen und Lehrer an Fachschulen Samstag, 07.03.2009 in Stuttgart Dr. Barbara Unger, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

Die neue Einschulungsuntersuchung (ESU) Änderungen und Chancen Fachforum Sprachstandsdiagnostik in Kindertagesstätten für Lehrerinnen und Lehrer an Fachschulen

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Die neue Einschulungsuntersuchung (ESU)

Änderungen und ChancenFachforum Sprachstandsdiagnostik in Kindertagesstätten

für Lehrerinnen und Lehrer an FachschulenSamstag, 07.03.2009 in Stuttgart

Dr. Barbara Unger, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

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Zeittafel der neuen ESU • am 12. April 2005 Prüfauftrag durch den Ministerrat

• 2005 - 2007 Entwicklung der Neukonzeption, Umsetzung in 10 Stadt- und Landkreisen in der Modellphase mit begleitender Evaluation (1.400 Kinder)

• am 17. März 2008: der Ministerrat beschließt die landesweite Einführung der neuen ESU

• am 23. Juli 2008: der Ministerrat beschließt die Verknüpfung mit der Sprachstandsdiagnose

• am 05. November 2008: der Landtag verabschiedet das Artikelgesetz des KM zur Änderung des Schulgesetzes des Gesundheitsdienstgesetzes und der Meldeverordnung

• bis 20. Oktober 2008: 344 Mitarbeiter/-innen des ÖGD sind geschult

• im Dezember 2008: die neue ESU beginnt

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Änderung…

• der Schuluntersuchungsverordnung und

• der Einschulungsuntersuchungsrichtlinien

zur konkreten Umsetzung der neuen ESU

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Was hat sich geändert?

• Vorziehen der Untersuchung in das vorletzte Kindergartenjahr

• Durchführung in zwei Schritten

• Erweiterte Zielsetzung (Gesundheitsförderung und Prävention)

• Verknüpfung mit der Sprachstandsdiagnose

• Hinzunahme von

Impfausweis und Früherkennungsheft

Erzieherinnendokumentation

Elternfragebogen

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Ablauf

• Zwei Ziele:

– Prävention und Gesundheitsförderung

– Feststellung der Schulfähigkeit

• Zwei Schritte:

– Im vorletzten Kindergartenjahr (Schritt 1)

– Im letzten Kindergartenjahr (Schritt 2)

• Zwei Stufen:

– Basisuntersuchung (Screening) aller Kinder

– Weitere (ärztliche) Untersuchung nur bei Bedarf

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Im vorletzten Kindergartenjahr: Schritt 1 Wer macht was?

Die Eltern

erklären das Einverständnis

• für die Befragung der Erzieher/-innen

• für den Informationsaustausch mit Erzieher/-in und Lehrer/-in

und legen bereit:

• das Impfbuch

• das gelbe Früherkennungsheft

• den Elternfragebogen auf freiwilliger Basis

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Im vorletzten Kindergartenjahr: Schritt 1 Wer macht was?

Die Erzieher/-innen

füllen den Fragebogen zur kindlichen Entwicklung aus, wenn die Eltern einverstanden sind.

Der Fragebogen setzt sich zusammen aus:– Den validierten Grenzsteinen der Entwicklung– Fragen zur „Hyperaktivität“

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Im vorletzten Kindergartenjahr: Schritt 1 Wer macht was?

Die medizinische Assistentin des GA

führt bei allen Kindern eine Basisuntersuchung (Screening) durch:

• Sehen und Hören

• Körpergröße und –Gewicht

• Sprache

• Motorik

• Malentwicklung

• Mengenerfassung

• Verhalten

bespricht alle Ergebnisse mit der Ärztin/dem Arzt des GA

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Im vorletzten Kindergartenjahr: Schritt 1 Wer macht was?

Die Ärztin/der Arzt des GA

• bewertet bei allen Kindern die Untersuchungsergebnisse und Dokumente

• gibt jedem Kind einen Bericht und einen Elternratgeber

• entscheidet über weitere Untersuchungen

• führt weitere Untersuchungen befundorientiert durch

• führt bei im Sprachscreening auffälligen Kindern den SETK 3-5 durch

• berät die Eltern über Fördermaßnahmen

• bespricht die Untersuchungsergebnisse mit Erzieher/-in und Lehrer/-in

• untersucht alle Kinder ohne Besuch einer vorschulischen Einrichtung und bei

fehlenden Befunden

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Verknüpfung mit der Sprachstandsdiagnose des KM

Die Ärztin/der Arzt des GA

führt die verbindliche Sprachstandsdiagnose (zurzeit SETK 3-5)

im Auftrag des Kultusministeriums bei den Kindern durch,

die im Sprachscreening der Basisuntersuchung auffällig waren.

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Im letzten Kindergartenjahr: Schritt 2 Wer macht was?

Die Erzieher/-innen

aktualisieren den Fragebogen zur kindlichen Entwicklung, wenn die

Eltern einverstanden sind.

der Fragebogen setzt sich zusammen aus:

• den validierten Grenzsteinen der Entwicklung

• Fragen zur „Hyperaktivität“

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Im letzten Kindergartenjahr: Schritt 2 Wer macht was?

Die Kooperationslehrkräfte

empfehlen die schulärztliche Untersuchung bei den Kindern, deren

Schulfähigkeit gefährdet erscheint und die in Schritt 1 nicht auffällig

waren.

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Im letzten Kindergartenjahr: Schritt 2 Wer macht was?

Die Ärztin/der Arzt des GA

• wertet den Fragebogen für Erzieher und die Rückmeldung der Kooperationslehrkraft aus

• begutachtet bei allen Kindern aus schulärztlicher Sicht die Schulfähigkeit

• entscheidet über weitere Untersuchungen

• Führt weitere Untersuchungen befundorientiert durch bei

– Ausgewählten Kindern aus Schritt1

– Kindern mit erstmals ungünstiger Entwicklung im letzten Kindergartenjahr

– Kindern ohne Besuch einer vorschulischen Einrichtung

• berät die Eltern auf Wunsch oder bei Bedarf

• erstellt falls erforderlich einen Bericht für die Eltern, Schule, Kita, Kinder-/Hausarzt

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Förderempfehlungen des GA

• Empfehlung an die Eltern, ggf. einen medizinischen Abklärungs- oder

Behandlungsbedarf mit ihrem Haus- oder Kinderarzt/-ärztin zu besprechen

• Empfehlung für eine spezielle pädagogische Förderung bei Kindern, die einen

intensiven förderbedarf haben, der die Förderung im rahmen des Orientierungsplans

deutlich übersteigt.

• Empfehlung für eine pädagogische Förderung bei Kindern mit leichten

Entwicklungsbeeinträchtigungen, deren Förderung i. R. d. Orientierungsplans möglich

ist.

• Empfehlung für häusliche Förderung bei Kindern, die aufgrund einer

entsprechenden Beratung zu hause in einzelnen Entwicklungsdimensionen gefördert

werden können.

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Befundweitergabe

Die Weitergabe von Befunden und Förderempfehlungen an die

Leitung der vorschulischen Einrichtung mit Einverständnis des/der

Sorgeberechtigten

• zur Weitergabe an die fördernde Stelle

(meistens die Tageseinrichtung selbst) bzw.

• zur Erstellung eines individuellen Förderplans

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Chancen der neuen ESU

• Zeitgewinn zur Förderung von Kindern mit

Entwicklungsrisiken

• Optimierung der ESU durch Einführung von standardisierten

Verfahren mit laufender Qualitätssicherung und Evaluation

• Einbettung der ESU in die bildungspolitischen Entwicklungen

(Sprachstandsdiagnose, Schulreifes Kind, Orientierungsplan)

• Verbesserter Kinderschutz

• Frühzeitige Verzahnung von Kita, Schule und Gesundheitsamt

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