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Die Pflegekammer Eine Riesenchance für die Pflegenden

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Die Pflegekammer

Eine Riesenchance für die Pflegenden

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Inhalt

• Was machen Pflegekammern• Was bringen Pflegekammern den Mitgliedern• Argumente von Kammergegnern• Vorgehensweise in Rheinland-Pfalz

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Welche Kammern gibt es?• Handwerkskammern• IHK• Arbeitnehmerkammern• Berufskammern• Rechtsanwaltskammern• Ärztekammern• Apothekerkammer• Psychotherapeutenkammer• Ingenieurkammern• Pflegekammern

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Was ist eine Pflege(kammer)?

• Berufskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes, die die Interessen der Gesellschaft stellvertretend für den Staat wahrnehmen, sie übernehmen staatliche Aufgaben

• Die verkammerten Berufsmitglieder verpflichten sich, ihre Aufgaben gewissenhaft und verantwortungsvoll zu erfüllen

• Aspekt der Selbstverwaltung, des Vertrauens und des gesellschaftlichen Nutzens spielen eine große Rolle

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Aufgabe von Pflegekammern (1)• Mitwirkung bei Aufgaben des öffentlichen Gesundheitswesens• Sicherstellung von Pflege nach neuen wissenschaftlichen

Erkenntnissen zum Schutz der Pflegebedürftigen• Eintreten für die Wahrung und das Ansehen des Berufsstandes• Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten der

Kammermitglieder• Regelung der Berufsausübung der Kammermitglieder (z.B.

Mindeststandards für den Einsatz von Pflegekräften aus fremden Kulturen)

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Aufgabe von Pflegekammern (2)• Schärfung des Berufsbildes (wichtige

Professionalisierungsfunktion)• Unterstützung der Qualitätssicherung• Regelung der Fort- und Weiterbildung• Abnahme von Prüfungen• Gutachter- und Beratungsfunktion– Öffentlichkeit– Gerichte– Regierung

• Schlichtungsfunktion

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Aufgabe von Pflegekammern (3)• Standesvertretung• Standesdisziplinierung• Fachliche und rechtliche Beratung der Mitglieder• Registrierung/Lizenzierung der Berufsangehörigen• Erstellung von Ordnungen

• Berufsordnung• Beitragsordnung

• Berufsethik

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Aufgabe von Pflegekammern (4)• Berufspolitische Funktion (Bündelung der

Interessen der Mitglieder)• Transparenz des Berufsgeschehens herstellen• Ansprechpartner für die Bevölkerung• Enge Zusammenarbeit mit den anderen

Selbstverwaltungsorganen im Gesundheitswesen• Wahrnehmung der beruflichen, (wirtschaftlichen

und sozialen) Belange der Berufsangehörigen

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Situation Bundesländer• Bayern (Pflegekammerinitiative durch

Gesundheitsminister; blockiert durch FDP)• Bremen (Pflegekammerinitiative abgelehnt)• Niedersachsen (Initiative der Opposition)• Sachsen (Initiative zur Berufsordnung)• Sachsen-Anhalt (Initiative

Gesundheitsfachberufekammer durch Sozialministerin)

• Saarland (?)• Schleswig-Holstein (Initiative durch die Regierung)

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Pflegekammern im Ausland• Dänemark• Großbritannien• Frankreich• Irland• Island• Italien• Norwegen• Neuseeland• Malta• Polen• Schweden• Slowakei• Spanien• Südafrika• Taiwan• Ungarn• USA• ........

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Warum braucht die Pflege eine Pflegekammer ?

• Eigenständige Regelung des gesamten Berufsbereichs

• Gemeinsame Gestaltung der pflegerischen Aufgaben- und Handlungsfelder

• Förderung des Images des Berufsstandes• Wertschätzung und Anerkennung der Bedeutung

von Pflegenden durch die Gesellschaft

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Warum braucht die Gesellschaft eine Pflegekammer ?

• Sicherstellung einer hochwertigen Dienstleistung „Pflege“• derzeit keine Mitwirkungspflichten und damit Gefahr des

Ausblendens der pflegebezogenen Expertise wenn es um Pflege geht (z.B. Berufsanerkennungsrichtlinie, Eckpunktepapier Pflegeausbildung, Pflegeneuordnungsgesetz)

• Zusammenhang zwischen • Image vs. Bereitschaft /Attraktivität • und Bedarfslage in der Zukunft• Herausforderung des sog. demografischen Wandels bzw. der

fortschreitenden gesellschaftlichen Alterung bzw. gesellschaftliche Veränderungen

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Beliebte Argumente der Kammergegner

• Kammer löst die Probleme der Pflege nicht• Kammern können keine Tarifverträge abschließen• Pflegefunktionäre wollen sich in der Kammer ein „trockenes“

Plätzchen schaffen• Trägerverbände oder Arbeitgeberverbände vertreten doch

schon die Interessen von Pflege• Pflege ist kein freier Beruf• Mitgliedsbeitrag sehr hoch• „Zwangsmitgliedschaft“

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Stand RLP• Initiative Ministerium zu einer

Gesundheitsfachberufekammer (08/2011)• Finanzierung / Vorfinanzierung

• Meinungsbildungsprozess im DPO/Berufsverbände• Gespräch im Ministerium (19.12.2011) (pflegeferne Berufsverbände

lehnen ab)• Info DPO-Vorsitzender (Ministerium wird Pflegekammer weiter

vorantreiben) (29.01.2012)• AG im DPO (Vorbereitung Satzung/Kampagne)• Juni 2012 (Erstes Treffen im Ministerium zur Vorbereitung der

Befragung der Pflegenden)

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Stand RLPGeplante weitere Vorgehensweise

• Ministerium informiert die Berufsangehörigen (neutrale Information)• DPO und Pflegeverbände werben für Kammereinrichtung• Befragung/Votum der zukünftigen Mitglieder (Februar/März 2013)• Änderung Heilberufsgesetz• Bildung eines Gründungsausschusses• Wahl eines vorläufigen Vorstandes• Erarbeitung endgültiger Satzungsentwurf• Identifikation/Registrierung der zukünftigen Mitglieder• Wahl von Delegierten• Wahl eines endgültigen Vorstands

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Stand RLPVorgehensweise der Befragung (1)

• Registrierung der Berufsangehörigen, die an der Befragung teilnehmen wollen (Dezember/Januar)

• vorgefertigtem Antrag, • Bestätigung des Arbeitgebers und • Examensurkunde

• per Post oder per Mail mit eingescanntem Anhang

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Stand RLPVorgehensweise der Befragung (2)

• Folgende Berufe sollen teilnehmen:• Gesundheits- und Krankenpfleger (oder ältere

Berufsbezeichnungen) • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (oder ältere

Berufsbezeichnungen) • Altenpfleger• Altenpflegehelfer• Krankenpflegehelfer• Auszubildende in den oben genannten Berufen

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Stand RLPVorgehensweise der Befragung (3)

• Alle Registrierten erhalten dann eine Bestätigung mit individueller Registrierungsnummer

• Eigentliche Befragung im Februar oder März 2013 • Es wird eine dichotome Frage (ja/nein oder dafür/dagegen)

gestellt. Beantwortung auf Papier oder über eine spezielle Internetseite möglich

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Pflegekräfte in Rheinland-Pfalz

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