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BERUFSFACHSCHULEN Die praktische Durchführung der Prüfung in der Altenpflege HANDREICHUNG STAATSINSTITUT FÜR SCHULQUALITÄT UND BILDUNGSFORSCHUNG MÜNCHEN Altenpflege

Die praktische Durchführung der Prüfung HANRECHUN · Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege Seite 2 Teil I Vorbemerkungen 1. Die Würde des Menschen als oberster Grundsatz

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Page 1: Die praktische Durchführung der Prüfung HANRECHUN · Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege Seite 2 Teil I Vorbemerkungen 1. Die Würde des Menschen als oberster Grundsatz

Altenpflege

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Die praktische Durchführungder Prüfung in der Altenpflege

Betriebswirtschaftslehre/RechnungswesenBetriebswirtschaftslehre/Rechnungswesenmit

CDHANDREICHUNG

STAATSINSTITUT FÜR SCHULQUALITÄTUND BILDUNGSFORSCHUNG

MÜNCHEN

Altenpflege

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STAATSINSTITUT FÜR SCHULQUALITÄT

UND BILDUNGSFORSCHUNG MÜNCHEN

Die Durchführung der praktischen Prüfung in

der Altenpflege

Eine Handreichung für alle an der Prüfung Beteiligten

München 2010

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Erarbeitet im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Leitung des Arbeitskreises und Redaktion: Astrid Gottbrecht, ISB Mitglieder des Arbeitskreises: Gabriele Ertl Regierung von Mittelfranken Lydia Füg Rummelsberger Dienste für Menschen gGmbH

Berufsfachschule für Altenpflegehilfe Rummelsberg

Karl Gerhart Staatliches Berufliches Schulzentrum Mühldorf am Inn Anita Götzer Stiftung katholisches Familien- und Altenpflegewerk

Berufsfachschule für Altenpflege, München

Lisa Hirdes Hilfe im Alter, Gemeinnützige GmbH der Inneren Mission München, Evangelische PflegeAkademie, München

Sr. Elfriede Retzer Schwesternschaft der Krankenfürsorge des Dritten Ordens, München Berufsfachschule für Gesundheits- und Krankenpflege

Sabine Schlegl Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz)

gGmbH, Berufsfachschule für Altenpflege, Neumarkt/Opf. Berater: Thomas Keller Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie

und Frauen, München Herausgeber: Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung

Anschrift: Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung Abteilung Berufliche Schulen Schellingstr. 155 80797 München Tel.: 089 2170-2216 Fax: 089 2170-2215 Internet: www.isb.bayern.de E-Mail: [email protected] Hinweis: Im Folgenden wird der besseren Lesbarkeit halber überwiegend die männliche Form verwendet.

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Inhaltsverzeichnis Seite Statt eines Vorwortes 1 Teil I Vorbemerkungen 2 1 Die Würde des Menschen als oberster Grundsatz 2 2 Zielsetzung 4 Teil II Empfehlungen für die Organisation und Durchführung 5 1 Spannungsfeld Menschenwürde – rechtliche Anforderungen 5 2 Durchführung der praktischen Prüfung in der Altenpflege 8 2.1 Die Festlegung der Prüfungsinhalte 9 2.2 Die Pflegeplanung in der praktischen Prüfung 9 2.3 Die praktische Umsetzung der Pflegeplanung 10 2.4 Die Reflexion der Pflegeplanung und deren Umsetzung 11 3 Formale Dokumentation des Prüfungsablaufs 11 Teil III Flussdiagramm und Kommentar 12 1 Durchführung und Auswertung der praktischen Prüfung in der Altenpflege 12 2 Kommentar zum Flussdiagramm 15 Teil IV Anlagen Anlage 1 Bewohnervorschläge Anlage 2 Einverständniserklärung Anlage 3 Bestätigung der Prüfungsfähigkeit des Schülers Anlage 4a Aufgaben der praktischen Prüfung Anlage 4b Niederschrift gemäß § 13 AltPflAPrV Anlage 5 Vorschlag 1 zur Protokollierung der Prüfung: Anlage 5a Verlaufsprotokoll der praktischen Durchführung Anlage 5b Beurteilungsbogen Anlage 6 Vorschlag 2 zur Protokollierung der Prüfung: Anlage 6a Verlaufsprotokoll der praktischen Durchführung Anlage 6b Beurteilungsbogen Anlage 6c Kriterienkatalog Anlage 6d Prüfungsergebnis Anlage 7 Alternativformulare: Anlage 7a Beurteilungsbogen Anlage 7b Bewertungsschema Reflexion Anlage 8 Informationsblatt für die Träger der praktischen Ausbildung

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Statt eines Vorwortes Beim Erstellen dieser Handreichung wurde deutlich, dass in unserer Sprache für die Person, mit der Pflege gestaltet wird, ein Begriff fehlt, der ein partizipierendes und emanzipatorisches Pflegeverständnis widerspiegelt. Gängige Begriffe, wie „Pflegebedürftiger“, „zu Pflegender“, „Patient“ und „Pflegeempfänger“ haben eine stark passive Färbung. Die Autorinnen und Autoren dieser Handreichung möchten daher darauf hinweisen, dass, auch wenn diese Begriffe verwendet werden, sie im Kontext einer modernen, professionellen Pflege gedacht sind. Der Begriff „Kunde“ unterstreicht die geschäftlichen Aspekte einer Beziehung und wird daher als Arbeitsbegriff nicht verwendet. Es wird aus diesem Grund überwiegend der Arbeitstitel „Bewohner“ gewählt in dem Bewusstsein, dass er für die ambulante Pflege nicht zutreffend ist. Im Teil IV dieser Handreichung (Anlagen) werden alternativ verschiedene Formulare vorgestellt, die selbstverständlich modifiziert werden können. Sie liegen deshalb zusätzlich als Word-Datei vor und können herunter geladen und verändert werden. Die Gewichtung der einzelnen Teilbereiche der praktischen Abschlussprüfung (Planung/Durchführung/Reflexion) kann ebenfalls von den Schulen entsprechend ihres Profils angepasst werden.

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Teil I Vorbemerkungen 1. Die Würde des Menschen als oberster Grundsatz Die Achtung der Menschenwürde ist in Artikel 1, Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes festgeschrieben: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ 1 Die Menschenwürde steht in der Verfassung deshalb an erster Stelle, weil sie als oberster Grundsatz jedem Menschen zukommt. Und zwar unabhängig von seinem körperlichen oder geistigen Zustand, insbesondere deshalb, weil „Pflege (…) die intimste Dienstleistung sowohl im physischen wie auch im emotionalen Sinn (ist), die ein Erwachsener von einem anderen Menschen annehmen kann.“ 2 Berufliches Handeln in der Pflege muss also zwingend von berufsethischen Werten geleitet sein. Daher stellt die Achtung und Wahrung dieser Werte auch ein wesentliches Charakteristikum für professionelle Pflege dar, wie der ICN-Ethikkodex für Pflegende unter anderem besagt: „Untrennbar von Pflege ist die Achtung der Menschenrechte, einschließlich des Rechtes auf Leben, auf Würde und auf respektvolle Behandlung“. 3 Auch das bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz vom 01.08.2008 macht in Art. 3, Absatz 2 deutlich: „Der Träger und die Leitung einer stationären Einrichtung haben sicherzustellen, dass 1. die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und

Bewohner vor Beeinträchtigungen geschützt werden, 2. die Selbstständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der

Bewohnerinnen und Bewohner gewahrt und gefördert werden“. Diese Grundsätze müssen besonders bei der praktischen Prüfung in der Altenpflege beachtet werden, die von der Spannung geprägt ist, ethischen Verpflichtungen innerhalb der Pflegebeziehung nachzukommen und gleichwohl den rechtlichen Anforderungen einer Prüfungssituation gerecht zu werden. Im Bezug auf die Zielgruppe der zu Pflegenden in der beruflichen Altenpflege ist im Besonderen darauf zu achten, dass Menschen Pflege in ihrem Privat-/Intimbereich erfahren und dass immer mehr Personen zunehmend aufgrund demenzieller Veränderungen nicht mehr in vollem Maße in der Lage sind, Situationen umfassend wahrzunehmen und Entscheidungen zu treffen, die ihren eigenen Interessen gerecht werden. Daher muss auf die Wahrung der Würde des Menschen in der Altenpflege ein besonderer Fokus pflegerischen Handelns gelegt werden. Das Pflegeverständnis orientiert sich an der Lebensqualität des Menschen. Wesentlich ist hier die Wahrnehmung des Individuums mit seinen ureigenen Bedürfnissen und seiner Selbstpflegekompetenz. __________________ 1 Entnommen aus: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1, Absatz 1. 2 Entnommen aus: Schröck, R.: „Forschung in der Krankenpflege: Methodologische Probleme“. In: PFLEGE (2/1988), S.87. 3 Entnommen aus: ICN Ethikkodex für Pflegende nach Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) 2005

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Ziel ist die Unterstützung und Stärkung der Selbstbestimmung des Einzelnen. Dieser Fokus ist von besonderer Bedeutung vor allem dann, wenn Altenpflege in Institutionen stattfindet. Die Übernahme der Anwaltschaft für den Schutz des Menschen vor Übergriffen auf seine Privat- und Intimsphäre stellt einen wesentlichen Aspekt professioneller Altenpflege dar. Und dies muss auch in Prüfungssituationen gewährleistet sein. Gemäß § 5, Abs. 4 der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – AltPflAPrV (Bundesrecht) ist die praktische Abschlussprüfung „1. in einer Einrichtung (…) in der die Schülerin oder der Schüler ausgebildet worden ist, oder 2. in der Wohnung einer pflegebedürftigen Person, die von einer Einrichtung (…) be treut wird, in welcher die Schülerin oder der Schüler ausgebildet worden ist“ 1 durchzuführen. In der Prüfung am Patienten kann gezeigt werden, wie in der Praxis würdevoll und wertschätzend mit dem Bewohner umgegangen wird. Eine kompetente, sachgerechte Pflege basiert auf der Interaktion zwischen dem Pfleger und dem Gepflegten. Die richtige Handhabung von Distanz und Nähe und die angemessene Reaktion auf Verhaltensweisen des Betreuten können in einer Prüfung vor Ort besser nachgewiesen werden. Sie ist also geeigneter, die Handlungskompetenz eines Schülers valide zu beurteilen als dies an der Altenpflegeschule im Rahmen einer simulierten Pflegesituation anhand eines Dummys möglich wäre. Die Erfahrungen weisen jedoch auch auf Probleme mit dieser Vorgehensweise hin. Zwar ist in § 12, Absatz 3, AltPflAPrV festgelegt, dass die Einbeziehung der pflegebedürftigen Person in die Prüfungssituation deren Einverständnis und die Zustimmung der Pflegedienstleitung voraussetzt. Besonders alte Menschen aber sind häufig aufgrund ihres Allgemeinzustandes (Multimorbidität und demenzielle Veränderungen) nicht mehr in der Lage, die Einwilligung zur praktischen Prüfung in ihrer vollen Konsequenz abzuschätzen. Dies kann zur Folge haben, dass sie nicht verstehen, was das umfangreiche Prüfungsgeschehen alles beinhaltet und welchem psychischen Druck auch sie selbst damit ausgesetzt sein können. Äußerungen wie „Und wie war ich? Hab´ ich alles richtig gemacht?“ nach einer Prüfung zeigen dies deutlich. Auch finden Pflegeinterventionen häufig in der sehr individuell wahrgenommenen Intimsphäre des Menschen statt. Die Anwesenheit fremder Personen ist deshalb oftmals nicht unproblematisch. Der Bewohner muss deshalb im Vorfeld unbedingt wiederholt darauf hingewiesen werden, dass er seine Einwilligung jederzeit zurücknehmen kann. Besonders schwierig ist es, wenn der zu pflegende Mensch die Entscheidung nicht selbst treffen kann. Dies sollte deshalb nur in absoluten Ausnahmefällen geschehen. Pflege ist also ein höchst persönliches Geschehen, das ein hohes Maß an Professionalität, Empathie, Kreativität und Respekt vor dem zu pflegenden Menschen erfordert. __________________ 1 vgl. § 5, Absatz 4 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – AltPflAPrV) vom 26. November 2002, zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 9 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBI S. 122)

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2. Zielsetzung Die vorliegende Handreichung richtet sich an die Mitglieder der Prüfungskommissionen an Berufsfachschulen für Altenpflege, insbesondere an die Lehrkräfte, die dem Fachausschuss für die praktische Prüfung angehören. Gleichermaßen dient die Handreichung als Orientierung für Praxisanleiter, Pflegedienstleitungen und Heimleitungen der Einrichtungen, in denen praktische Prüfungen durchgeführt werden sowie begleitenden Lehrkräften. Zielsetzungen der Handreichung sind

die Sensibilisierung für die Spannungsfelder einer praktischen Prüfung in den Einrichtungen der Altenpflege,

die Vermittlung von Sicherheit für die unterschiedlichen Akteure einer Prüfung, die Schaffung von Transparenz und Vergleichbarkeit von Prüfungsabläufen einer

handlungsorientierten Prüfung und deren Bewertung und vor allem der Schutz des Bewohners.

Die Handreichung liefert Materialien und Tipps auf der Grundlage pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse zur Erreichung dieser Ziele. Handlungskompetenz wird mittels adäquater Bewertungssysteme überprüft. Es wird vermieden, während des Prüfungsgeschehens „über den Bewohner bzw. Patienten hinweg“ zu pflegen bzw. ethische Regeln und Grundsätze zu übertreten. So kann eine qualifizierte Pflege innerhalb von Prüfungssituationen gelingen. Weil eine Prüfung in der tatsächlichen Lebenssituation eines Menschen niemals ein statisches Ereignis darstellt, werden Möglichkeiten aufgezeigt, die den Nutzern der Handreichung den Umgang mit Grenzsituationen erleichtern können. Hierfür werden rechtliche Grundlagen aufgeführt, aber auch exemplarisch Möglichkeiten beschrieben, die zur Problemlösung beitragen können. In diesem Zusammenhang wird besonders der Thematik des Prüfungsabbruchs Rechnung getragen.

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Teil II Empfehlungen für die Durchführung und Organisation der praktischen Prüfung

1. Spannungsfeld Menschenwürde – rechtliche Anforderungen Die Menschen, die an einer Prüfung beteiligt sind, haben unterschiedliche Interessen und erfüllen verschiedene Aufgaben. Der Schüler will beispielsweise eine erfolgreiche Prüfung ablegen, die Lehrkraft muss eine Bewertung nach objektiven Kriterien erstellen, die beratende Praxisanleitung vergleicht die Handlung vor dem Hintergrund des eigenen Wissens und ihrer Einschätzung der Situation. Vor allem aber hat der auf Pflege angewiesene Mensch einen Anspruch auf eine umfassende und individuelle Pflege und den Schutz seiner Intimsphäre und Würde. Beim Ausbalancieren dieser unterschiedlichen Interessen ist das Verhalten der prüfenden Lehrkräfte von besonderer Bedeutung. Neben einer gerechten Beurteilung der Prüfungsleistung besteht die Hauptaufgabe der Lehrkräfte darin, entspannend und unterstützend auf alle an der Prüfung Beteiligten einzuwirken. Dies bedeutet, dass sie im Rahmen ihrer Funktion zurückhaltend und beobachtend freundlich präsent sind. Die Bewertung sollte auf keinen Fall als Strenge und Distanz zum Geschehen spürbar werden. Diskretion und die Wahrung der Bewohnerinteressen haben zudem immer Vorrang. Im Verlauf der Pflegeintervention ist mit Sensibilität zu entscheiden, wo das Beurteilungsinteresse endet. So ist es etwa für die Gesamtbewertung unerheblich, dass die Lehrkräfte zum Beispiel bei der Intimpflege diskret den Raum verlassen oder im Rahmen der Prüfung darauf verzichtet wird und diese zu einem späteren Zeitpunkt verrichtet wird. Die Schülerinnen und Schüler sind entsprechend auf die Prüfung vorzubereiten. Sie müssen darin bestärkt werden, die Prüfungssituation in Verantwortung ausschließlich für den Bewohner und mit ihm zu gestalten. Kommen sie dieser Anforderung nicht nach, müssen sie auf die Konsequenzen bis hin zum Prüfungsabbruch hingewiesen werden. Um zudem die Gültigkeit der praktischen Prüfung sicherzustellen, müssen die zu bewertenden Merkmale präzise benannt werden. Die jeweils zu beurteilende Teilkompetenz muss durch genaue Abstufung der verschiedenen Ausprägungen erfasst sein. Die individuellen Pflegeprofile der Menschen können aber nur schwer miteinander verglichen werden. Deshalb sollte der Fokus auf die Gestaltung einer ganzheitlichen Pflegesituation gesetzt werden, die vor allem durch ein selbstorganisiertes, prozessbezogenes und problemlösendes Verhalten des Prüflings zum Ausdruck kommt. Eine derart komplexe bzw. ganzheitliche Pflegesituation beinhaltet mehr als eine additive Auflistung von einzelnen Maßnahmen. Vielmehr geht es darum, die Handlungskompetenz zu erfassen und zu bewerten. Eine grobe Vernachlässigung oder gar Verletzung geistiger und seelischer

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Bedürfnisse des Menschen ist als gefährliche Pflege einzustufen und führt daher unabdingbar zum Prüfungsabbruch. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der zu pflegende Mensch verbale oder nonverbale Signale von Angst, Irritation, Rückzug oder Überforderung zum Ausdruck bringt. Ein Prüfling, der die notwendige pflegeberufliche Handlungskompetenz aufweist und neben der Fachkompetenz insbesondere über Methoden-, Sozial- und Personalkompetenz verfügt, ist in der Lage, sein Handlungskonzept situationsbezogen umzustellen und Alternativen zu finden. Falls notwendig, wird er von seinem geplanten Handeln abweichen und die Pflegesituation mit Rücksichtnahme auf den Betreuten beenden. In diesem Zusammenhang sind unterschiedliche Situationen denkbar: Situation 1 Bereits zu Beginn oder nach kurzem Andauern der praktischen Durchführung erachtet der Prüfling einen Abbruch als notwendig.

Der Prüfling sollte in dieser speziellen Situation im Anschluss dem Prüfungskomitee in einem Fachgespräch seine gemachten Beobachtungen umfassend darstellen und beurteilen sowie die getroffene Entscheidung begründen; er reflektiert damit die abgebrochene Prüfungssituation umfassend.

Unmittelbar nach dem Abschluss wird ihm die Möglichkeit gegeben, sich einer neuen pflegerischen Aufgabe bei einem anderen Bewohner zuzuwenden. Es sollte ihm genügend Zeit zur Verfügung gestellt werden, sich persönlich auf die neue Situation einzustellen. Die Prüfer sollten dabei wohlwollend und beruhigend auf den Schüler eingehen.

Zu beachten ist dabei, dass der Zeitraum der Durchführung (90 Minuten) nicht überschritten wird.

Situation 2 Wird ein Abbruch aus Sicht des Prüflings in der zweiten Prüfungshälfte notwendig, kann wie folgt verfahren werden:

Der Prüfling sollte auch hier dem Prüfungskomitee in einem Fachgespräch seine gemachten Beobachtungen umfassend darstellen und beurteilen sowie die getroffene Entscheidung begründen; er reflektiert damit die abgebrochene Prüfungssituation umfassend.

Die Prüfung wird als stattgefunden dokumentiert und bewertet, über die Inhalte des fallbezogenen Fachgesprächs ist ein Protokoll anzufertigen.

Zu beachten ist auch hier, dass der der Zeitraum der Durchführung (90 Minuten) nicht überschritten wird.

Situation 3 Kann die praktische Prüfung am zweiten Tag nicht fortgesetzt werden, weil der zu Betreuende sich nicht mehr in der Einrichtung befindet (bspw. Verlegung ins Krankenhaus, verstorben) so kann wie folgt verfahren werden:

Dem Prüfling wird die Möglichkeit gegeben, sich einer neuen pflegerischen Aufgabe bei einem anderen Bewohner zuzuwenden. Es sollte ihm genügend Zeit zur Verfügung gestellt werden, sich persönlich auf die neue Situation einzustellen. Die Prüfer sollten dabei wohlwollend und beruhigend auf den Schüler eingehen.

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Zu beachten ist dabei, dass der Zeitraum der Durchführung (90 Minuten) nicht

überschritten wird. Situation 4 Ist der Prüfling nicht in der Lage, die verbalen und nonverbalen Äußerungen des Betreuten wahrzunehmen und stimmt er sein Handeln nicht darauf ab, so haben die Prüfer dafür Sorge zu tragen, dass die Pflegehandlungen am Betreuten beendet werden, auch wenn daraus keine unmittelbar körperliche Gefährdung resultieren würde. Die Prüfung muss als nicht bestanden bewertet werden. Der Vollständigkeit halber muss darauf hingewiesen werden, dass die körperliche Unversehrtheit gleichermaßen gewährleistet sein muss. Eine Gefährdung des Bewohners zum Beispiel durch das Hervorrufen vermeidbarer Schmerzen führt selbstverständlich ebenfalls zum Abbruch und Nichtbestehen der Prüfung.

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2. Durchführung der praktischen Prüfung in der Altenpflege In § 12 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ist der praktische Teil der Prüfung wie folgt festgelegt: __________________ 1 entnommen aus: Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – AltPflAPrV) vom 26. November 2002, zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 9 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBI S. 122)

„§ 12 Praktischer Teil der Prüfung

(1) Der praktische Teil der Prüfung besteht aus einer Aufgabe zur

umfassenden und geplanten Pflege einschließlich der Beratung, Betreuung und Begleitung eines alten Menschen. Er bezieht sich auf die Lernbereiche „Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege“ und „Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung“.

(2) Die Prüfungsaufgabe besteht aus der schriftlichen Ausarbeitung der

Pflegeplanung, aus der Durchführung der Pflege einschließlich Beratung, Betreuung und Begleitung eines alten Menschen und aus einer abschließenden Reflexion. Die Aufgabe soll in einem Zeitraum von höchstens zwei Werktagen vorbereitet, durchgeführt und abgenommen werden. Der Prüfungsteil der Durchführung der Pflege soll die Dauer von 90 Minuten nicht überschreiten. Die Schülerinnen und Schüler werden einzeln geprüft.

(3) Mindestens zwei Fachprüferinnen oder Fachprüfer nehmen die Prüfung ab und benoten die Leistung. Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses ist berechtigt, sich an der Prüfung zu beteiligen und selbst zu prüfen. Die Auswahl der Einrichtung gemäß § 5 Abs. 4 und der pflegebedürftigen Person erfolgt durch die Fachprüferinnen oder Fachprüfer. Die Einbeziehung der pflegebedürftigen Person in die Prüfungssituation setzt deren Einverständnis und die Zustimmung der Pflegedienstleitung voraus.

(4) Zur Abnahme und Benotung des praktischen Teils der Prüfung kann eine Praxisanleiterin oder ein Praxisanleiter (…) in beratender Funktion hinzugezogen werden.

(5) Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses bildet die Note für den praktischen Teil der Prüfung aus der Note der Fachprüferinnen oder Fachprüfer und der Vornote gemäß § 9 Abs. 1 und 2.“ 1

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2.1 Die Festlegung der Prüfungsinhalte Die Festlegung der Prüfungsinhalte orientiert sich zunächst an der prozessorientierten Gliederung der praktischen Prüfung, wie ihn die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in der Altenpflege vorsieht:

Pflegeplanung, Durchführung der Pflege und abschließende Reflexion.

Die konkrete Durchführung muss sensibel in die Lebenssituation des Bewohners eingeplant werden. Die Auswahl der Pflegeinterventionen muss sich an den Bedürfnissen des Bewohners orientieren; er soll den Tagesausschnitt, in dem die Prüfung abgehalten wird, in der gewohnten Weise erleben. Der Anspruch bezüglich der Aufgabenwahl besteht also nicht darin, attraktive Prüfungsinhalte zusammenzustellen, sondern orientiert sich an der möglichst genauen und sensiblen Einschätzung der Ausgangslage und den darin enthaltenen Interventionsmöglichkeiten. Mit entscheidend für eine praxisgerechte Prüfungssituation ist damit auch die realistische Einschätzung bezüglich der Belastbarkeit des Bewohners. Es sollen deshalb nur die Pflegemaßnahmen durchgeführt werden, die vorher schon in der Pflegeplanung als angemessen erachtet worden sind. Allerdings kann die Planung einer Prüfungssituation nur die wahrscheinliche Pflegesituation zugrunde legen. Die Realität zeigt, dass häufig eine Veränderung der Ausgangssituation einen völlig anderen Handlungsrahmen schafft. Der Prüfling muss dann die veränderte Situation erkennen und mit geeigneten Maßnahmen entsprechend kompensieren. 2.2 Die Pflegeplanung in der praktischen Prüfung Die Erstellung der Pflegeplanung muss auch in der praktischen Prüfung den Zweck erfüllen, der einer Pflegeplanung zugrunde liegt: Pflegeplanungen sind Arbeitsmaterialien zur strukturierten Durchführung der Pflege. Nach dem Pflegeprozessmodell sind darin alle Schritte so dargestellt, dass ein transparentes Bild über die Bedürfnisstruktur des Bewohners erkennbar wird. Das allgemeinste, aber wichtigste Qualitätskriterium einer Pflegeplanung liegt darin, ob eine Pflegekraft in die Lage versetzt wird, die Pflege aufgrund der dargestellten Information übernehmen zu können. In der Regel liegt der Pflegeplanung eine Anamnese, zum Beispiel nach M. Krohwinkel, zugrunde. Anschließend stellt der Prüfling die wichtigsten Ressourcen und Pflegeprobleme dar, entwickelt Zielformulierungen und leitet geeignete Pflegemaßnahmen ab. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (AltPflAPrV) lässt den Prüfungsumfang auf den Zeitraum von maximal zwei Tagen zu. Die Praxis der Durchführung zeigt, dass die Verteilung der Prüfungsteile auf zwei Tage zwar nicht zwingend, aber durchaus sinnvoll ist. Die Erstellung der Pflegeplanung findet, wie auch in der

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Realität der Pflege, separat und konzentriert in Betrachtung der Gesamtsituation am ersten Tag statt. Die Formulare zur Erstellung der Pflegeplanung können von der Schule entworfen werden. Originalformulare der Einrichtungen sind häufig sehr unterschiedlich gestaltet. Somit erschwert sich die Vergleichbarkeit der Planungsarbeiten. Lediglich Assessmentformulare können zusätzlich im Original zur Ergänzung als mit geltende Prüfungsunterlagen verwendet werden, um Einschätzungen vornehmen zu können (Beispiele: Sturzrisikoskala, Wundbeschreibung, Skalen zur Bewusstseinseinschätzung, Dekubitusrisiko u. a.). Die Pflegeplanung ist selbstständig vom Schüler unter Aufsicht eines Fachprüfers bzw. einer Fachprüferin zu erstellen. Als verfügbares Hilfsmittel dürfen Angaben über die medizinischen Diagnosen, die medikamentöse Therapie sowie Biografiedaten herangezogen werden. 2.3 Die praktische Umsetzung der Pflegeplanung In § 12 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (AltPflAPrV) ist die Berücksichtigung der Lernbereiche „Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege“ und „Unterstützung alter Menschen in der Lebensgestaltung“ festgelegt. Die Inhalte ergeben sich aus dem gesamten Leistungsspektrum der Pflege. Lebensgestaltung kann sehr gut integriert im Handlungsablauf umgesetzt werden. Als Beispiel einer derart situationsgebundenen Durchführung können aktivierende Interventionen, gemeinsames Ordnen der Lebensumgebung nach der Körperpflege, Vorbereiten des Raums für die Tagesaktivitäten, Begleitung und Einführung in die Tagesgemeinschaft und andere oft als „unscheinbar“ angesehene Aktivitäten eingeplant werden. Weitere Möglichkeiten stellen zum Beispiel das Gedächtnistraining oder die „10-Minuten-Aktivierung“ dar.

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2.4 Die Reflexion der Pflegeplanung und deren Umsetzung Professionelles Handeln erfordert die Fähigkeit, das eigene berufliche Handeln durch kritisches Hinterfragen reflektieren zu können. Die Reflexion ist damit ein zentrales Instrument zur Optimierung pflegerischer Handlungskompetenz. Sinnvolle Weiterentwicklung und positive Veränderung bzw. Optimierung basieren zwingend auf einer kritischen, konstruktiven Auseinandersetzung mit dem eigenen Handeln im Gesamtkontext. Durch eine Betrachtung auf der Metaebene können Stärken und Schwächen erkannt werden. Daher hat die Reflexion auch in der Prüfung einen hohen Stellenwert. In ihr wird das Prüfungsgeschehen von der Pflegeplanung bis zum Ende der praktischen Durchführung von dem Schüler selbst kritisch beleuchtet, erklärt und begründet. Der Schüler soll selbstständig und ohne Unterstützung der Fachprüfer den Prüfungsverlauf reflektieren. Es wird empfohlen, dem Schüler unmittelbar nach der praktischen Durchführung fünf Minuten Zeit zur Vorbereitung der Reflexion zu geben. Unter Aufsicht eines Prüfers können Notizen gemacht werden. Anschließend erfolgt eine etwa 10-minütige Reflexion. In dieser Zeit beurteilt der Schüler zunächst selbstständig die Pflegeplanung und deren Umsetzung. Die Fachprüfer sind aktive Zuhörer. Nur wenn am Ende die Ausführungen des Schülers unvollständig oder unklar waren, fragen die Fachprüfer nach. So wird es dem Schüler ermöglicht, selbstständig, zusammenhängend und umfassend seine Reflexionsgedanken mündlich auszuführen. 3. Formale Dokumentation des Prüfungsablaufs § 13 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (AltPflAPrV) regelt die Dokumentation der Prüfung: „Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der Gegen-stand, Ablauf und Ergebnisse der Prüfung und etwa vorkommende Unregelmäßigkeiten hervorgehen.“ 1 Ein mögliches Formular zur Erstellung dieser Niederschrift wird als Anlage 3 dieser Handreichung vorgestellt. Beide Fachprüfer führen außerdem ein engmaschiges Verlaufsprotokoll, das die Grundlage für die anschließende gemeinsame Beurteilung und Notenbildung der praktischen Prüfung darstellt. Vorschläge dazu werden in Anlage 5 und 6 gemacht. __________________ 1

entnommen aus: Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – AltPflAPrV) vom 26. November 2002, zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 9 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBI S. 122)

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Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege

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Teil III Flussdiagramme und Kommentar

1. Durchführung und Auswertung der praktischen Prüfung

in der Altenpflege

Prozess Unterlagen Zuständig-keit

Beginn der Prüfung

Schnittstellenmanagement • Zuständige Regierung (REG) • Schulleitung (SL) • Klassenleitung (KL) • Fachprüfer (FP) • Schüler (S) • Praxisanleiter (PA)

Arbeitsschritt 1 Durchführung der Prüfungseröffnungskonferenz

mit Festsetzung der Vornote

REG SL KL FP

Arbeitsschritt 2 Vorschlag der möglichen Bewohner durch die Praxisanleiter und Abklärung der vorläufigen

Einverständniserklärung (Übersicht zur Prüfungssituation, Einschätzung der

Prüfungsmöglichkeiten und erste Anfrage zur Zustimmung mit Bedenkzeit)

FP PA

Formblatt Anlage 1 Anlage 2

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Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege

Seite 13

Erster möglicher Prüfungstag: 02. Mai des Jahres

Prüfungstag 1

Arbeitsschritt 3 Bestätigung der Prüfungsfähigkeit durch den Schüler und Festlegung des Bewohners durch den Fachprüfer

nach Rücksprache mit der Praxisanleitung der Einrichtung

FP S

Arbeitsschritt 4 Erstellung der Pflegeplanung

(Aushändigung einer Kopie der erstellten Pflegeplanung an den Schüler)

S FP

Prüfungstag 2

Arbeitsschritt 5 Abklärung der gültigen Zustimmung des Bewohners

Dokumentation der Zustimmung

FP PA

Arbeitsschritt 6 Pflegeübergabe

S FP

PA (beratend)

Formblatt Anlage 4

Formblatt Anlage 2

Formblatt Anlage 5a o. 6a

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Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege

Seite 14

Arbeitsschritt 7 Durchführung der Pflege

S FP

PA (beratend)

Arbeitsschritt 8 Dokumentation der durchgeführten Pflegeintervention und mündlicher Übergabebericht an das Pflegeteam

S FP

PA (beratend)

Arbeitsschritt 9 Reflexion

S FP

PA (beratend)

Arbeitsschritt 10 Notenbildung durch die Fachprüfer

Abschließendes Gespräch mit dem Schüler und Bekanntgabe der Prüfungsnote

S FP

Ende der Prüfung

Formblatt Anlage 5a o. 6a

Formblatt Anlage 5a o. 6a

Formblatt Anlage 5a o. 6a

Formblatt Anlage 3

Anlage 5b oder 6b

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Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege

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2. Kommentar zum Flussdiagramm: „Durchführung und Auswertung der praktischen Prüfung in der Altenpflege“ Die praktische Prüfung beginnt mit der Festsetzung der Vornote unter dem Prüfungsvorsitz der jeweiligen Regierung bzw. deren Berufenen und endet als Prüfungsvorgang mit der Konferenz zur Festsetzung der Prüfungsnote. Arbeitsschritt 1 Festsetzung der Vornote Gemäß § 9 AltPflAPrV muss der Schüler die Vornote spätestens drei Werktage vor Beginn des ersten Prüfungsteils erfahren. Diese Vornote, ermittelt aus dem arithmetischen Mittel der drei Jahresnoten, geht schließlich zu 25% in die Gesamtnote der Praxis ein. Es ist gemäß §13 AltPflAPrV eine Niederschrift zu erstellen. Arbeitsschritt 2 Vorschlag der möglichen Bewohner durch die Einrichtung und Abklärung der vorläufigen Zustimmung Die Auswahl der möglichen Bewohner erfolgt in einem angemessenen zeitlichen Abstand zur praktischen Prüfung in Abwesenheit des Schülers. Die Praxisanleiter nehmen eine beratende Funktion ein, die endgültige Festlegung geschieht im Arbeitsschritt 3 durch die Fachprüfer. Eine schriftliche Kurzbeschreibung der möglichen Prüfungssituationen bei den ausgewählten Bewohnern schafft zusätzliche Sicherheit bezüglich der Auswahlkriterien. Im Vorfeld der Prüfung muss die Zustimmung der Bewohner, ggf. der Betreuer, eingeholt werden. Sie kann jederzeit zurückgenommen werden.

Erster möglicher Prüfungstag: 02. Mai des Jahres

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Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege

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Prüfungstag 1

Arbeitsschritt 3 Bestätigung der Prüfungsfähigkeit durch den Schüler und Festlegung des Bewohners durch den Fachprüfer Am ersten Tag der praktischen Prüfung erfährt der Schüler vom Fachprüfer nach Absprache mit der Praxisanleitung, welcher Bewohner für die Prüfung ausgewählt wurde. Der Schüler bestätigt schriftlich seine Prüfungsfähigkeit. Arbeitsschritt 4 Erstellung der Pflegeplanung Unter Aufsicht des Fachprüfers bearbeitet der Schüler innerhalb der festgelegten Zeit eine Pflegeplanung auf der Grundlage einer umfassenden Informationssammlung. Pflegeplanungen zu erstellen heißt, Informationen aus unterschiedlichen Quellen heranzuziehen, zu verstehen und in Aktionen umzusetzen. Dazu gehört auch die Kommunikation mit Pflegenden, Angehörigen und vor allem mit dem Bewohner. Zur Bearbeitung muss dem Schüler die Dokumentation, jedoch ohne Pflegeplanung, zur Verfügung gestellt werden. Notwendige Formblätter als Assessmentinstrumente können aus dem Originalbestand der Einrichtung hinzugefügt werden (Einschätzungen zu Dekubitus-, Sturzrisiko-, Bewusstseinsskalen u. a.). Eine Kopie der Pflegeplanung, die nach der Erstellung beim Schüler bleibt, ermöglicht die gedankliche Auseinandersetzung mit der Bewohnersituation. Die Originalplanung nehmen die Fachprüfer in Verwahrung.

Prüfungstag 2 Arbeitsschritt 5 Abklärung der gültigen Zustimmung des Bewohners Der Bewohner oder Betreuer erhält vor der Durchführung nochmals die Gelegenheit, seine ursprüngliche Zustimmung zu widerrufen. Die Zustimmung wird im Prüfungs-protokoll festgehalten. Der Schüler schätzt ein, ob die Prüfungsdurchführung ver-antwortet werden kann. Der Praxisanleiter beurteilt diese Entscheidung. Arbeitsschritt 6 Pflegeübergabe Zu Beginn des zweiten Prüfungstages erfolgt ein situatives Übergabegespräch. Dabei kann das Dokumentationssystem der Einrichtung bzw. die erarbeitete Pflegeplanung verwendet werden. Das Gespräch wird dialogisch geführt, ähnlich einer Pflegeübergabe.

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Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege

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Arbeitsschritt 7 Durchführung der Pflege (Zeitumfang 90 Minuten inkl. mündlicher Übergabe zu Beginn, Dokumentation, abschließender Übergabe an das Pflegeteam und Reflexion – Arbeitsschritte 6 bis 8) Die Durchführung der Pflege erfolgt in der Verantwortung des Schülers in Anwesenheit der Fachprüfer. Die Praxisanleitung kann eingebunden sein. Ggf. nimmt der Prüfungsvorsitzende an der Prüfung teil. In den von beiden Fachprüfern jeweils geführten Verlaufsprotokollen müssen alle Faktoren dokumentiert sein, die die Notenfindung eindeutig nachvollziehbar machen. Arbeitsschritt 8 Dokumentation der durchgeführten Pflegeintervention und mündlicher Übergabebericht Als abschließende Handlung dokumentiert der Schüler die Pflegeintervention im Dokumentationssystem der Einrichtung. Zuletzt erfolgt eine mündliche Informations-weitergabe an das Pflegeteam. Arbeitsschritt 9 Reflexion Der Schüler schließt das prozesshafte Prüfungsgeschehen mit einer differenzierten Reflexion ab. Die Inhalte der Reflexion sind im Verlaufsprotokoll zu dokumentieren. Arbeitsschritt 10 Notenbildung durch die Fachprüfer – Abschließendes Gespräch mit dem Schüler und Bekanntgabe der Note aus der praktischen Prüfung Anhand eines Beurteilungsbogens wird von den Fachprüfern die Note der praktischen Prüfung gebildet. Die Praxisanleitung kann beratend hinzugezogen werden. Der Schüler erfährt die Note der praktischen Prüfung sofort im Anschluss an die Prüfung, nicht aber die Prüfungsnote. Die Note aus der praktischen Prüfung wird abschließend in die Prüfungsniederschrift eingetragen. Die Festlegung der Prüfungsnote, bestehend aus Vornote und Note aus der praktischen Prüfung, ist dem Prüfungsvorsitzenden im Rahmen der Konferenz zur Festsetzung der Prüfungsnoten vorbehalten.

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Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege – Anlage 1 - Bewohnervorschläge

Bewohnervorschläge zur praktischen Abschlussprüfung von

_____________________________________________

(Name der Schülerin / des Schülers)

Vorschlag 1: Name:____________________ Alter:_____________ Pflegestufe:_________ Üblicher Zeitpunkt der Versorgung:_____________________________________

Aktuelle Lebenssituation:

Aktuelle Diagnosen:

Aktueller Pflege-/Beschäftigungsbedarf (inkl. möglicher/notwendiger Prophylaxen): Vorschlag 2: Name:____________________ Alter:_____________ Pflegestufe:_________ Üblicher Zeitpunkt der Versorgung:_____________________________________

Aktuelle Lebenssituation:

Aktuelle Diagnosen:

Aktueller Pflege-/Beschäftigungsbedarf (inkl. möglicher/notwendiger Prophylaxen):

1 von 2

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Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege – Anlage 1 - Bewohnervorschläge

Vorschlag 3 ff: Name:____________________ Alter:_____________ Pflegestufe:_________ Üblicher Zeitpunkt der Versorgung:_____________________________________

Aktuelle Lebenssituation:

Aktuelle Diagnosen:

Aktueller Pflege-/Beschäftigungsbedarf (inkl. möglicher/notwendiger Prophylaxen) Datum:_________________ Unterschrift:___________________________ Praxisanleitung / Stationsleitung

2 von 2

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Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege – Anlage 2 - Einverständniserklärung

Einverständniserklärung zur praktischen Abschlussprüfung von

_____________________________________________

(Name der Schülerin / des Schülers)

1a) Einverständniserklärung der Bewohnerin / des Bewohners Name: ______________________________________________________________ Anschrift: ______________________________________________________________ Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, am praktischen Teil der Prüfung als zu pflegende Person der/des oben genannten Schülerin/Schülers teilzunehmen. Ich bin darüber informiert, dass am Prüfungstag zwei Fachprüferinnen/Fachprüfer Frau und/oder Herr ___________________________________________________________________ und die zuständige Praxisanleitung Frau/Herr _______________________________ anwesend sein werden. Gegebenenfalls kann auch die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses teilnehmen. Ich bin einverstanden, dass zur Bewertung der Prüfungsleistung neben dem Prüfling die beteiligten Prüferinnen und Prüfer Einsicht in meine Pflegedokumentation nehmen können.

Diese Erklärung kann ich zu jeder Zeit mündlich oder schriftlich zurücknehmen.

Ich stehe nicht unter rechtlicher Betreuung. Datum:_________________ Unterschrift:______________________________ 2. Zustimmung der Heimleitung/Pflegedienstleitung

Mit nachfolgender Unterschrift erkläre ich meine Zustimmung, dass

Frau/Herr _________________________ in die Pflegesituation mit einbezogen wird.

Datum: _________________ Unterschrift:_________________________________

1 von 2

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Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege – Anlage 2 - Einverständniserklärung

Folgendes Formblatt ist zu verwenden, falls der Bewohner unter rechtlicher Betreuung im Sinne des §1896BGB steht:

Einverständniserklärung zur praktischen Abschlussprüfung von

_____________________________________________

(Name der Schülerin / des Schülers)

1b) Einverständniserklärung der Betreuerin / des Betreuers Name: ____________________________________________________

Anschrift: ____________________________________________________

Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Bewohnerin / der Bewohner

Frau/Herr _____________________, wohnhaft in ____________________________

am praktischen Teil der Prüfung als zu pflegende Person der/des oben genannten

Schülerin/Schülers teilnimmt.

Ich bin darüber informiert, dass am Prüfungstag zwei Fachprüferinnen/Fachprüfer

Frau und/oder Herr____________________________________________________

und die zuständige Praxisanleitung Frau/Herr _______________________________

anwesend sein werden. Gegebenenfalls kann auch die/der Vorsitzende des

Prüfungsausschusses teilnehmen. Ich bin einverstanden, dass zur Bewertung der

Prüfungsleistung neben dem Prüfling die beteiligten Prüferinnen und Prüfer Einsicht

in die Pflegedokumentation des Bewohners / der Bewohnerin nehmen können.

Diese Erklärung kann ich zu jeder Zeit mündlich oder schriftlich zurücknehmen.

Ich habe den Aufgabenkreis „Gesundheitsvorsorge“ inne und erkläre mit

nachfolgender Unterschrift mein Einverständnis. Datum:_________________ Unterschrift:______________________________

2. Zustimmung der Heimleitung/Pflegedienstleitung

Mit nachfolgender Unterschrift erkläre ich meine Zustimmung, dass

Frau/Herr _________________________ in die Pflegesituation mit einbezogen wird.

Datum: _________________ Unterschrift:_________________________________

2 von 2

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Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege – Anlage 3 - Prüfungsfähigkeit

Bestätigung der Prüfungsfähigkeit von

_____________________________________________

(Name der Schülerin / des Schülers)

(jeweils unmittelbar vor den Teilprüfungen vom Prüfling zu unterschreiben!) Hiermit bestätige ich, __________________________________, dass ich mich körperlich, geistig und seelisch in der Lage fühle, an den unten aufgeführten Teilen der staatlichen Altenpflegeprüfung teilzunehmen:

Praktischer Prüfungsteil 1. Tag: ________, den ____________ _______________________________________

Unterschrift 2. Tag: ________, den ____________ _______________________________________

Unterschrift 1. Schriftlicher Prüfungsteil

München, den _______________________ ________________________________

Unterschrift 2. Schriftlicher Prüfungsteil

München, den _______________________ ________________________________

Unterschrift 3. Schriftlicher Prüfungsteil

München, den _______________________ ________________________________

Unterschrift Mündlicher Prüfungsteil

_________, den _____________________ ________________________________

Unterschrift

1 von 1

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Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege – Anlage 4a - Niederschrift

Aufgaben der praktischen Prüfung lt. AltPflAPrV

Kürzel Pflegeempfänger: ______________________________ Alter: ____________ Pflegesituation / Diagnosen: ___________________________________________________________________

___________________________________________________________________

___________________________________________________________________

___________________________________________________________________

___________________________________________________________________

Durchgeführte Maßnahmen: ___________________________________________________________________

___________________________________________________________________

___________________________________________________________________

___________________________________________________________________

___________________________________________________________________

Note der praktischen Prüfung: _______________

Erstprüfer: ______________________________________________________ Name Datum Unterschrift Zweitprüfer: ______________________________________________________ Name Datum Unterschrift Praxisanleiter1: ______________________________________________________ Name Datum Unterschrift _________________ 1 vgl. § 12, Absatz 4 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – AltPflAPrV) vom 26. November 2002, zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 9 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBI S. 122): „Zur Abnahme und Benotung des praktischen Teils der Prüfung kann eine Praxisanleiterin oder ein Praxisanleiter (…) in beratender Funktion hinzugezogen werden.“

1 von 1

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Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege – Anlage 4b – Niederschrift

Niederschrift über die praktische Abschlussprüfung gemäß § 13 AltPflAPrV

von _____________________________________________

(Name der Schülerin / des Schülers)

1. Tag: Arbeitsplanung und Pflegeplanung am: _____________________________ von __________ bis __________ Uhr

2. Tag: Durchführung der Pflege am: _____________________________ von __________ bis __________ Uhr ggf. Unterbrechungen: _____________________________________________ Das Einverständnis des Bewohners/der Bewohnerin, ggf. seines gesetzlichen Betreuers bzw. seiner Betreuerin, wurde eingeholt. Einrichtung der praktischen Ausbildung: ___________________________________________________________________

___________________________________________________________________

___________________________________________________________________

___________________________________________________________________

___________________________________________________________________

1 von 1

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Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege – Anlage 5a - Verlaufsprotokoll

Zu Vorschlag 1

Verlaufsprotokoll zur praktischen Prüfung

1 von 3

Familienname:

Vorname:

Prüfungsort:

Datum:

Name des Prüfers / der Prüferin:

Zeit: Pflegeplanung Reflexion Durchführung

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Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege – Anlage 5a - Verlaufsprotokoll Kurzvorstellung (der zu versorgenden Person)

Bemerkungen/Einschätzung

Kurzbeschreibung (der Durchführungsinhalte)

Bemerkungen/Einschätzung

Ziele (der geplanten Maßnahmen)

Bemerkungen/Einschätzung

Vorbereitungen (eig. Person; Bewohner, Material; Raum)

Bemerkungen/Einschätzung

Durchführung (inkl. rückenschonendes Arb., Hygiene u. Kommunikation)

Bemerkungen/Einschätzung

2 von 3

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Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege – Anlage 5a - Verlaufsprotokoll Durchführung (inklusive rückenschonendes Arbeiten, Hygiene u. Kommunikation)

Bemerkung/Einschätzung

Nachbereitung (eig. Person; Bewohner; Material; Raum; Dokumentation)

Bemerkung/Einschätzung

Reflexion:

Besondere Anmerkungen:

3 von 3

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Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege – Anlage 5b - Beurteilungsbogen

Zu Vorschlag 1

Beurteilungsbogen zur praktischen Prüfung

Frau/Herr geb.:

Kurs/Klasse:

Prüfungstag: Zeitraum von bis

Bezeichnung und Anschrift der Einrichtung:

Tel.:

Name: Berufsbezeichnung:

Erster Prüfer

Zweiter Prüfer

Anleitende Fachkraft

schriftliche Ausarbeitung: (1-fach)

praktische Durchführung

inklusive Reflexion: (3-fach)

Note der praktischen Prüfung:

Anmerkungen der Fachprüfer:

__________________________________ ________________________________ Unterschrift 1. Fachprüfer

Ort, Datum __________________________________ Unterschrift 2. Fachprüfer

1 von 4

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Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege – Anlage 5b - Beurteilungsbogen

Kriterien zur Beurteilung: Die Zahl 7 bedeutet die höchste Stufe!

Insgesamt werden 41 Kriterien beurteilt;

469 Punkte können maximal erreicht werden Pflegerische Fachkenntnisse Punkte: 1. Fachtheoretisches Wissen 7 6 5 4 3 2 1 2. Umsetzung theoretischer Kenntnisse in die Praxis 7 6 5 4 3 2 1

Hygiene (zählt 2-fach, deshalb je Kriterium max. 14 P. möglich!)

3. Persönliche Hygiene und Erscheinungsbild 14 12 10 8 6 4 2 4. Arbeitshygiene 14 12 10 8 6 4 2 5. Ordnung im Arbeitsbereich 14 12 10 8 6 4 2

Umgang mit Medikamenten 6. Richten von Medikamenten 7 6 5 4 3 2 1 7. Überwachung der Medikamenteneinnahme 7 6 5 4 3 2 1 8. Kenntnisse zur Wirkungsweise von Medikamenten 7 6 5 4 3 2 1 Wahrnehmung und Beobachtung 9. Wahrnehmung von Veränderungen 7 6 5 4 3 2 1 10. Situationsgerechtes und folgerichtiges Handeln 7 6 5 4 3 2 1 11. Erkennen von Bedürfnissen 7 6 5 4 3 2 1

Arbeitsausführung (zählt 2-fach, deshalb je Kriterium max. 14 P. möglich!) LZ-LR-Gestaltung Pflege

12. Logische und zielorientierte Vorbereitung 14 12 10 8 6 4 2 14 12 10 8 6 4 2

13. Sichere und korrekte Durchführung 14 12 10 8 6 4 2 14 12 10 8 6 4 2 14. Nachbereitung 14 12 10 8 6 4 2 14 12 10 8 6 4 2 15. Einhalten der Zeitvorgabe 14 12 10 8 6 4 2 14 12 10 8 6 4 2 16. Prioritätensetzung/Zielorientierung 14 12 10 8 6 4 2 14 12 10 8 6 4 2 17. Wirtschaftliche Arbeitsweise 14 12 10 8 6 4 2 18. Rückenschonende Arbeitsweise 14 12 10 8 6 4 2 19. Aktivierung/Nutzen von BW/Klientenressourcen 14 12 10 8 6 4 2 20. Umsetzung des Pflegeablaufes 14 12 10 8 6 4 2

2 von 4

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Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege – Anlage 5b - Beurteilungsbogen

Dokumentation und Berichterstattung Punkte: 21. Mündliche Übergabe 7 6 5 4 3 2 1 22. Eintrag in die Bewohner-/Klienten-Dokumentation 7 6 5 4 3 2 1 23. Übergabe an das Pflegeteam 7 6 5 4 3 2 1 Anleitung und Beratung (zählt 2-fach, deshalb je Kriterium max. 14 P. möglich!)

24. Anleitung und Unterstützung des Bewohners/Klienten 14 12 10 8 6 4 2 25. Beratung des Bewohners/Klienten 14 12 10 8 6 4 2 Verhalten gegenüber den Bewohnern 26. Vermittlung von Sicherheit 7 6 5 4 3 2 1 27. Wahrung von Nähe und Distanz 7 6 5 4 3 2 1 28. Eingehen auf Bedürfnisse 7 6 5 4 3 2 1

Kommunikation 29. Ausdrucksfähigkeit 7 6 5 4 3 2 1 30. Klientenzentriertes Verhalten / aktives Zuhören 7 6 5 4 3 2 1 Verantwortungsbewusstsein 31. Erkennen der eigenen Grenzen 7 6 5 4 3 2 1 32. Rechtzeitiges Anfordern von Unterstützung 7 6 5 4 3 2 1 33. Umgang mit der Prüfungssituation 7 6 5 4 3 2 1 Reflexionsfähigkeit (zählt 2-fach, deshalb je Kriterium max. 14 P. möglich!)

34. Realistisches Erfassen des Prüfungsgeschehens 14 12 10 8 6 4 2 35. Beschreibung eigener Stärken im Prüfungsverlauf 14 12 10 8 6 4 2 36. Beschreibung eigener Schwächen im Prüfungsverlauf 14 12 10 8 6 4 2 37. Beschreiben und Begründen erforderlicher Abweichungen von der Pflegeplanung

14 12 10 8 6 4 2

38. Aufzeigen denkbarer Alternativen 14 12 10 8 6 4 2

Maximale Punktzahl . Punkte

Erreichte Punktzahl . Punkte

Note des praktischen Teils der Prüfung:

Wortbeurteilung (bitte ankreuzen!):

sehr gut eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung gut eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung befriedigend eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung ausreichend eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im ganzen den Anforderungen noch entspricht

mangelhaft eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass Grundkenntnisse noch vorhanden sind

ungenügend eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse lückenhaft sind

3 von 4

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Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege – Anlage 5b - Beurteilungsbogen

Punkte - Notenschlüssel

In vereinzelten Fällen kann es vorkommen, dass nicht alle Beurteilungskriterien bewertet werden können. In dieser Situation muss der Punkteschlüssel an die Anzahl der tatsächlich bewerteten Kriterien angepasst werden. Dazu wird die maximale Punktzahl reduziert, der Notenschlüssel wird angeglichen. Die nachfolgende Tabelle dient hierzu als Hilfsmittel. Zusätzlich muss beachtet werden, dass manche Kriterien doppelt gewichtet werden. Anzahl der nicht gewerteten Kriterien

(2-fach bewertete Kriterien doppelt abziehen!) Note

max. Punktzahl alle Kriterien wurden

bewertet -1 -2 -3

1 469 – 431 462 – 425 455 – 419 448 – 412 2 430 – 380 424 – 374 418 – 369 411 – 363 3 379 – 314 373 – 310 368 – 305 362 – 300 4 313 – 234 309 – 231 304 – 227 299 – 224 5 233 – 141 230 – 139 226 – 137 223 – 134 6 140 – 0 138 – 0 136 – 0 133 – 0

Anzahl der nicht gewerteten Kriterien Note -4 -5 -6 -7

1 441 – 406 434 – 399 427 – 393 420 – 386 2 405 – 357 398 – 352 392 – 346 385 – 340 3 356 – 295 351 – 291 345 – 286 339 – 281 4 294 – 221 290 – 217 285 – 214 280 – 210 5 220 – 132 216 – 130 213 – 128 209 – 126 6 131 – 0 129 – 0 127 – 0 125 – 0

Anzahl der nicht gewerteten Kriterien Note -8 -9 -10 -11

1 413 – 380 406 – 374 399 – 367 392 – 361 2 379 – 335 373 – 329 366 – 323 360 – 318 3 334 – 277 328 – 272 322 – 267 317 – 263 4 276 – 207 271 – 203 266 – 200 262 – 196 5 206 – 124 202 – 122 199 – 120 195 – 118 6 123 – 0 121 – 0 119 – 0 117 – 0

4 von 4

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Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege – Anlage 6a - Verlaufsprotokoll

Zu Vorschlag 2

Verlaufsprotokoll zur praktischen Prüfung

Schülerin/Schüler:

Datum und Uhrzeit:

Seite:

Prüfungs-situation

(= PS)

Prüfungsinhalte

Anmerkungen

1 von 1

Page 37: Die praktische Durchführung der Prüfung HANRECHUN · Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege Seite 2 Teil I Vorbemerkungen 1. Die Würde des Menschen als oberster Grundsatz

Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege – Anlage 6b - Beurteilungsbogen

Zu Vorschlag 2

Beurteilungsbogen zur praktischen Prüfung

Schülerin/Schüler:

Datum:

Notendokumentation

Kurzbeschreibung der Prüfungssituationen (= PS)

Fach

kom

pete

nz

Sozi

alko

mpe

tenz

Pers

onal

kom

pete

nz

Durchschnitt

PS 1

PS 2

PS 3

PS 4

PS 5

PS 6

PS 7

Mittelwert

Note der praktischen Prüfung:

1 von 1

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Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege – Anlage 6c - Kriterienkatalog

Zu Vorschlag 2

Kriterienkatalog zur praktischen Prüfung

Fachkompetenz

zum Beispiel:

bei der Pflegeplanung

Formale Qualität Durchgängigkeit der Information Fachlicher Ausdruck Ausarbeitung der einzelnen Planungsschritte Verwendung der Pflegeplanung im Arbeitsprozess

bei der Durchführung der Pflege

Korrekte Ermittlung von Daten und Messwerten Umsetzung bewohnerorientierter Interessen Situationsgerechte Anpassung der Pflegeintervention Sinnvolle Anordnung und Arbeitsplatzgestaltung Wirtschaftlich rationelle Arbeitsweise Korrekte persönliche Hygienemaßnahmen Beachtung arbeitsplatz- und handlungsbezogener Hygienebelange Berücksichtigung der Fähigkeiten und Belastbarkeit der Bewohner Anpassung von Art und Ausmaß der Hilfestellungen Aktivierung und Förderung zur Wiederherstellung von Fähigkeiten im Rahmen

der AEDL Reaktion auf Situationsveränderungen während der Durchführung Belastbarkeit und Konzentrationsfähigkeit Zeiteinteilung und Zeitbedarf bei den Pflegemaßnahmen Gestaltung des Arbeitsablaufs im Gesamtkontext Fachlich korrekte Durchführung der Pflegehandlungen Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einer Maßnahme zur Lebenszeitgestaltung

bei der Reflexion

Informationsqualität Aktive Gestaltung Vollständigkeit der Information Fachkompetenz im Gespräch

1 von 2

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Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege – Anlage 6c – Kriterienkatalog

Sozialkompetenz zum Beispiel:

Teamorientiertes Verhalten

Kooperativer und kommunikativer Umgang im Team Kooperation mit anderen Berufsgruppen im therapeutischen Team Personenorientiertes und situativ angepasstes Verhalten Vernetzung der Eigenhandlung mit dem Arbeitsbereich Qualität der Gesprächsführung Anleitung und Handlungsanweisungen an Teammitglieder

Bewohnerorientierter Umgang

Kontaktaufnahme zu den Bewohnern Handlungsinformationen im Pflegeverlauf Beratung und kommunikative Begleitung Aufgreifen und Umsetzen von verbalen und nonverbalen Signalen der

Bewohner Wirkung von Mimik, Ton und Haltung gegenüber den Bewohner Führungsqualität bei Beschäftigungsangeboten

Personalkompetenz zum Beispiel:

Selbstständiges und eigenverantwortliches Handeln

Differenzierte Betrachtung der Ausgangssituation Eigenständige Ableitung von Handlungsinitiativen Urteils- und Entscheidungsfähigkeit Eigeninitiative und angemessener Arbeitseinsatz Auswahl angemessener Interventionen Konsens mit dem Bewohner

Umsetzung persönlicher Situations- und Arbeitsstrategien

Einbringen persönlicher Werthaltungen Persönliche Präsenz Situationseinschätzung für Momente der Zurücknahme beim Bewohner Einschätzung der persönlichen Handlungsfähigkeit Fähigkeit zur Selbstkritik und Selbststärkung Verhalten bei Fremdkritik und Lernimpulsen zur Verbesserung

2 von 2

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Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege – Anlage 6d - Prüfungsergebnis

Zu Vorschlag 2

Prüfungsnote

Notenberechnung:

: 3 =

Summe der Jahresnoten

Vornote1

x 3 =

Note der praktischen Prüfung²

: 4 =

Summe

Prüfungsnote³

Bemerkungen: 1 Die Vornote ergibt sich aus dem Jahreszeugnis des 1. und 2. Ausbildungsjahres und der Jahresfortgangsnote des 3. Ausbildungsjahres (Mitteilung: spätestens 3 Tage vor der Prüfung). 2 Die Teilnote ergibt sich aus der Bewertung der schriftlichen Ausarbeitung (Pflegeplanung), der praktische Durchführung und der Reflexion (Mitteilung: nach erfolgter praktischer Prüfung) 3 Gesamtnote der Praxis, sie wird vom vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses gebildet.

1 von 1

Besondere Vorkommnisse:

Unterschriften: Fachprüfer 1

Fachprüfer 2

Vorsitzende/r des Prüfungsausschusses

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Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege – Anlage 7a - Beurteilungsbogen

Anlage 7: Alternative Formulare

7a: Beurteilungsbogen zur praktischen Prüfung Teil 1: Pflegeprozessplanung Methoden- kompetenz Teilkompetenz: Die Schülerin, der Schüler …

Kriterien: Die Schülerin, der Schüler …

eine Note

Multiplika-tor

Teil-er- geb- nis

Vermerke

… erfasst pflegerelevante Fakten zur Pflegesituation

• erfasst individuelle Bedürfnisse. • ordnet Pflegeinformationen

sinnvoll den AEDL´s / ATL´s zu. • erfasst Anamnese vollständig:

strukturiert diese kurz, präzise, übersichtlich.

• verwendet Assessmentinstrumente.

1

… erkennt Pflegeprobleme, Ressourcen und Bedürfnisse (Pflegedia-gnosen)

• erfasst aktuelle und potentielle

Pflegeprobleme. • formuliert Pflegeprobleme kurz

und präzise aus Sicht des Pflegeempfängers.

• begründet das Pflegeproblem. • erfasst problemorientierte

Ressourcen. • formuliert Ressourcen kurz und

präzise aus Sicht des Pflegeempfängers.

1

… legt Pflegeziele fest

• beschreibt realistische und

erreichbare Ziele. • beschreibt problem- und

ressourcenorientierte Ziele. • formuliert Pflegeziele präzise,

positiv und verständlich. • formuliert Pflegeziele

überprüfbar und ggf. messbar.

1

… legt Pflege-maßnahmen fest

• beschreibt Pflegemaßnahmen

verständlich und präzise. • wählt geeignete Maßnahmen,

um das formulierte Ziel zu erreichen.

• plant Maßnahmen, die dem aktuellen Stand der Pflegewissenschaft entsprechen.

1

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1 von 6 Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege – Anlage 7a - Beurteilungsbogen

… erstellt den Pflegebericht in der patienten-/ klienteneigenen Dokumentation

• verwendet durchgängig

Pflegefachsprache. • berichtet objektiv. • beschreibt Pflegewirkung („Ist“-

Zustand, Veränderungen). • beschreibt Besonderheiten

(Akutsituationen, Wünsche). • vermerkt abgelehnte

Pflegemaßnahmen.

1

Fachkompetenz Teilkompetenz: Die Schülerin, der Schüler …

Kriterien: Die Schülerin, der Schüler …

Note Multiplika-tor

Teil-er- geb- nis

Vermerke

… evaluiert den Pflegeprozess

• überprüft und aktualisiert die

Pflegeplanung. • setzt angekündigte

Maßnahmen um.

1

Berechnung der Zwischennote

„Pflegeprozess“ (Summe Teilergebnis geteilt durch Summe Multiplikator)

Teilnote: Übertrag in Teil 2:

Teil 2: Pflegeinterventionen gestalten

Übertrag aus Teil 1

Pflegeprozess Note Multiplikator

3

Teil- er- geb- nis

Fachkompetenz Teilkompetenz: Die Schülerin, der Schüler …

Kriterien: Die Schülerin, der Schüler …

Note Multiplika-tor

Teil-er- geb- nis

Vermerke

… plant den konkreten Arbeits-ablauf

• plant den Arbeitsablauf zeitlich

und inhaltlich strukturiert unter Berücksichtigung vorgegebener Rahmenbedingungen.

1

… holt pflegerelevante Informationen ein und gibt diese weiter … gewährleistet einen lücken-losen Informationsfluss

• verschafft sich Überblick aus

der Dokumentation. • informiert das Prüfungs- und

Stationsteam über die aktuelle Situation des Pflegeempfän-gers und den Ablauf der Begleitsituation.

• berichtet umfassend und strukturiert.

• antwortet auf Rückfragen fachlich kompetent.

1

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Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege – Anlage 7a - Beurteilungsbogen … führt vorberei-tende Maßnahmen durch

• hält hygienischen Selbst- und

Fremdschutz ein. • begrüßt den Pflegeempfänger. • gibt verständliche Informationen

über Sinn, Zweck und Durchführung von Pflegemaßnahmen.

• holt das Einverständnis ein. • bereitet Bewohner/Patienten

entsprechend die geplanten Pflegemaßnahmen vor.

• passt das Raumangebot der Situation an.

• bereitet das Material vollständig, wirtschaftlich und hygienisch vor.

1

Fachkompetenz Teilkompetenz: Die Schülerin, der Schüler …

Kriterien: Die Schülerin, der Schüler …

Note Multiplika-tor

Teil-er- geb- nis

Vermerke

Wahrnehmung, Beobachtung, Handlung … nimmt Veränderungen wahr, beobachtet zielgerichtet, leitet die Handlung ab.

• schätzt Belastbarkeit richtig ein • nimmt die psychische

Verfassung / das Ruhebedürfnis des Pflegeempfängers wahr und passt Pflegeintervention entsprechend an.

• nimmt AZ und ggf. Veränderungen des körperlichen Zustandes wahr (z. B. Haut, Atmung) und reagiert entsprechend.

• nimmt gezielte Beobachtungen bei pflegetherapeutischen und ärztlich angeordneten Maßnahmen vor (z. B. Infusionen, Drainagen).

3

Hygiene … arbeitet entsprechend der Hygienerichtlinien.

• hält hygienischen Selbst-/

Fremdschutz ein. • geht sicher und sinnvoll mit

Sterilgut um.

3

Sicherheit … gewährleistet Sicherheit.

• gewährleistet die Sicherheit des

Pflegeempfängers. • gewährleistet die eigene

Sicherheit. • setzt medizinische Geräte

fachgerecht ein.

3

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Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege – Anlage 7a - Beurteilungsbogen

… führt Pflegemaßnahmen fachgerecht durch und unterstützt bei therapeutischen und diagnostischen Maßnahmen.

• führt Pflegehandlungen nach

den aktuellen, fachlichen Er-kenntnissen durch.

• beachtet die Privat- und Intimsphäre.

• baut Handlungsschritte strukturiert, zielgerichtet und logisch aufeinander auf.

• zeigt manuelle Geschicklichkeit. • bezieht den Pflegeempfänger

gemäß seiner Ressourcen aktivierend in die Pflege ein.

• verknüpft Pflegemaßnahmen, Pflegekonzepte, assistive und therapeutische Maßnahmen.

• nutzt fachgerecht Materialien.

3

Fachkompetenz Teilkompetenz: Die Schülerin, der Schüler …

Kriterien: Die Schülerin, der Schüler …

Note Multiplika-tor

Teil-er- geb- nis

Vermerke

… führt nachbereitende Maßnahmen durch.

• hält Arbeitsschutzmaßnahmen

ein. • fragt den Pflegeempfänger

nach seinem Befinden. • verabschiedet sich vom

Pflegeempfänger. • entsorgt das Material

entsprechend den Arbeitsschutzmaßnahmen und den hygienischen Richtlinien und räumt auf.

• führt vollständig und verständlich die schriftliche Dokumentation durch.

1

… erkennt Notfallsituationen und reagiert sinnvoll.

• reagiert flexibel und setzt

Prioritäten. • leitet bei Bedarf

lebenserhaltende Maßnahmen ein.

• reagiert angemessen auf nicht vorhersehbare Situationen.

3

… ermittelt den Bedarf an Unterstützung bei der Alltags-gestaltung und bietet entsprechende Aktivitäten an.

• plant und gestaltet biographie-

orientiert gemeinsam mit dem Pflegeempfänger Angebote zur Tagesgestaltung und/oder zur Unterhaltung.

• achtet auf eine entspannte Atmosphäre.

• gibt Impulse zur Tagesstrukturierung.

3

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Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege – Anlage 7a - Beurteilungsbogen Sozialkompetenz Teilkompetenz: Die Schülerin, der Schüler …

Kriterien: Die Schülerin, der Schüler …

Note Multiplika-tor

Teil-er- geb- nis

Vermerke

… gestaltet interaktive Pflegesituationen.

• nimmt Kontakt zum

Pflegeempfänger auf. • zeigt eine respektvolle,

wertschätzende Grundhaltung. • zeigt Interesse an anderen. • zeigt Wahrnehmungs- und

Einfühlungsvermögen. • erfasst Spannungen sowie das

Bedürfnis nach Zuwendung und reagiert entsprechend.

• zeigt Umgangsformen und Taktgefühl.

• orientiert sich bei der Gestaltung des Kontakts an den Bedürfnissen des zu Pflegenden.

• vermittelt Sicherheit.

3

… setzt Kommunikationsmodelle individuell ein.

• greift verbale und nonverbale

Signale auf und reagiert darauf angemessen.

• spricht in ganzen Sätzen, drückt sich verständlich aus.

• wendet Fachsprache richtig an. • setzt Fachsprache in

Umgangssprache um. • kommuniziert konstruktiv

innerhalb des therapeutischen Teams und vertritt dabei die Perspektive der beruflichen Pflege.

3

Methoden- kompetenz Teilkompetenz: Die Schülerin, der Schüler …

Kriterien: Die Schülerin, der Schüler …

Note Multiplika-tor

Teil-er- geb- nis

Vermerke

… erkennt Anleitungs- und Beratungsbedarf und führt entsprechende Maßnahmen durch.

• berücksichtigt Wahrnehmungs-

kanäle des Klienten. • setzt geeignete Medien ein. • strukturiert Informationen und

Handlungsschritte sinnvoll. • erkennt situativen und

generellen Beratungs- und Anleitungsbedarf.

• erfasst die Problemstellung des Klienten und formuliert gemeinsam mit ihm Lösungsansätze.

3

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Page 46: Die praktische Durchführung der Prüfung HANRECHUN · Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege Seite 2 Teil I Vorbemerkungen 1. Die Würde des Menschen als oberster Grundsatz

Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege – Anlage 7a - Beurteilungsbogen … setzt den geplanten Arbeits-ablauf sinnvoll um.

• setzt ein angemessenes

Verhältnis von Arbeitsaufwand und Zeit.

• erkennt die vordergründigen Probleme und geht darauf ein.

• behält den Überblick über den Arbeitsverlauf.

1

Teil 3: Reflexion Personal-kompetenz Teilkompetenz: Die Schülerin, der Schüler …

Kriterien: Die Schülerin, der Schüler …

Note Multiplika-tor

Teil-er- geb- nis

Vermerke

… reflektiert die Pflegehandlung und die Gesamtsituation.

• erkennt vordergründige

Probleme. • begründet den Ablauf der

Pflegehandlungen. • reflektiert und bewertet bei-

spielhaft. • nennt mögliche

Handlungsalternativen. • hinterfragt und begründet den

eigenen Standpunkt. • reflektiert eigene Stärken und

Schwächen.

2

Sum-me Multi-plikator

Sum-me Teil-ergeb-nis

Summe Teilergebnis geteilt durch Summe der Multiplikatoren ergibt die Note der praktischen Prüfung

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Page 47: Die praktische Durchführung der Prüfung HANRECHUN · Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege Seite 2 Teil I Vorbemerkungen 1. Die Würde des Menschen als oberster Grundsatz

Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege – Anlage 7b - Reflexion

7b: Bewertungsschema Reflexion

Bewertungsschema Reflexion zur praktischen Prüfung von

_____________________________________________

(Name der Schülerin / des Schülers)

Note Die Schülerin / der Schüler…

1 2 3 4 5 6 1

erfasst realistisch das Prüfungsgeschehen und verdeutlicht dies an konkreten Beispielen.

2 beschreibt erforderliche Abweichungen von der Pflegeplanung und begründet diese.

3

erklärt Schlüsselsituationen und aufgetretene Probleme.

4 beschreibt vollständig eigene Stärken im Prüfungsverlauf.

5 beschreibt vollständig eigene Schwächen im Prüfungsverlauf.

6 nennt Ursachen und beurteilt kritisch das eigene fehlerhafte Handeln.

7 formuliert Ziele zur Handlungsoptimierung.

8 formuliert und begründet Methoden / Lösungsschritte zur Handlungsoptimierung.

9 zeigt theoriegeleitet fachlich korrekte Alternativen auf und begründet diese.

Summe der Einzelnoten aus den Zeilen 1 bis 9: _____: 9 = Note _____ _____________________________ _______________________________________ Ort, Datum Unterschrift der Fachprüferin / des Fachprüfers

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Page 48: Die praktische Durchführung der Prüfung HANRECHUN · Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege Seite 2 Teil I Vorbemerkungen 1. Die Würde des Menschen als oberster Grundsatz

Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege – Anlage 8

Anlage 8:

Informationsblatt für die Träger der praktischen Ausbildung

evtl. Logo der Schule

Wichtige Informationen zur praktischen Abschlussprüfung

Die praktische Abschlussprüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil zusammen und erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei

aufeinander folgenden Tagen. Vorbereitung Die Station der/des Auszubildenden stellt der Schule bis zwei Wochen vor dem vereinbarten Prüfungstermin vertraulich drei Bewohner/Patienten/Klienten vor, bei denen jeweils umfassende Maßnahmen aus dem Bereich

der direkten Pflege (Grundpflege und Behandlungspflege) und

der Tagesstrukturierung (Beschäftigung) durchgeführt werden können. Diese drei Bewohner/Patienten/Klienten oder deren gesetzliche Vertreter müssen über die Prüfung informiert werden und ihre Einwilligung schriftlich erteilen. Diese Formulare müssen der Schule bei der Prüfung vorliegen. Die Pflegedienstleitung und/oder gegebenenfalls die Heimleitung müssen informiert werden und ihre Zustimmung geben. Durchführung Am ersten Tag der praktischen Abschlussprüfung erfährt die/der Auszubildende von Seiten der Schule (nach Absprache mit der Praxisanleitung bzw. Stationsleitung), welcher Bewohner/Patient/Klient für die Prüfung ausgewählt wurde. Unter Aufsicht einer Lehrkraft bearbeitet die/der Auszubildende folgende schriftliche Aufgaben:

Erstellung einer kurzen aber aussagekräftigen Biographie der Person Darlegung der aktuellen Lebenssituation Darstellung des aktuellen Gesundheitszustandes mit Diagnosen und

Medikation Einschätzung der derzeitigen Pflegebedürftigkeit anhand der ABEDLs Erstellung eines Pflegeplans (keines Handlungsablaufes der Maßnahmen!) für

den nächsten Tag

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Handreichung Praktische Prüfung Altenpflege – Anlage 8

Zur Bearbeitung muss der/dem Auszubildenden die Dokumentation – jedoch ohne Pflegeplanung – zur Verfügung gestellt werden. Am darauf folgenden zweiten Tag der praktischen Abschlussprüfung nehmen zwei Lehrkräfte der Schule die Prüfung ab. Die/der Auszubildende…

stellt die gewählte Person und den geplanten Verlauf kurz vor. führt die geplanten Maßnahmen fachgerecht durch. bereitet diese ordentlich nach und reflektiert über das Geschehene.

Die Praxisanleitung kann beim praktischen Teil der Prüfung anwesend sein. Nachbereitung Anhand eines Beurteilungsbogens wird von Seiten der anwesenden Lehrkräfte gleich im Anschluss an die Prüfung die Benotung vorgenommen. Die Praxisanleitung kann bei der Notenfindung eine beratende Funktion einnehmen. Die/der Auszubildende erfährt die Note im Anschluss.

Eine abschließende Bitte:

Um den Auszubildenden möglichst gute Rahmenbedingungen bieten zu können, sollten diese an den beiden Prüfungstagen nicht für den „normalen“

Dienst eingeplant werden. Sollten sich zu diesem „Ablaufplan“ noch Fragen oder Unklarheiten ergeben, so können Sie uns unter der Telefonnummer ____________________ erreichen.

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