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Muster - TAB Bayern 2013 Landkreis/ Stadt Seite 1 LANDESFEUERWEHRVERBAND BAYERN e.V. Die Technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB) der Feuerwehren Bayerns (TAB Bayern 2013) Empfohlen vom Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. Für Rückfragen wenden Sie sich an den Leiter des Fachbereiches 4 ihres Bezirksfeuerwehrverbandes oder direkt an [email protected] .

Die Technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen ...€¦ · Integrierten Leitstelle (ILS) sowie die Abwicklung im Betrieb mit Brandmeldeanlagen bei der empfangenen Stelle

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Muster - TAB Bayern 2013 Landkreis/ Stadt

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LANDESFEUERWEHRVERBAND BAYERN e.V.

Die Technischen Anschlussbedingungen

für Brandmeldeanlagen (TAB) der Feuerwehren Bayerns

(TAB Bayern 2013)

Empfohlen vom Landesfeuerwehrverband Bayern e.V.

Für Rückfragen wenden Sie sich an den Leiter des Fachbereiches 4 ihres Bezirksfeuerwehrverbandes oder direkt an [email protected] .

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Vorwort

Die Technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB) in Bayern, wurden auf der Grundlage der DIN 14 675 sowie der VDE 0833-2 erstellt. Sie sollen u.a. eine einheitliche Ausbildung zu diesem Thema in den Feuerwehren Bayerns ermöglichen. Auf Empfehlung des Fachbereiches 4 im Landesfeuerwehrverband Bayern, beschloss der Ver-bandsausschuss des LFV Bayern am 15. Februar 2003 einstimmig, die Technischen An-schlussbedingungen für Brandmeldeanlagen des Bezirksfeuerwehrverbandes Oberbayern (TAB 2000) als Empfehlung für alle Feuerwehren Bayerns herauszugeben. Die technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen präzisieren dabei nur die an-erkannten Regeln der Technik auf die Belange der Feuerwehren (Alarmorganisation) zu. Dabei wurden die aktuellen Bezeichnungen nach DIN 14 675 wie z.B. Handfeuermelder, Mel-dergruppe, Feuerwehr-Laufkarte und Feuerwehr-Schlüsseldepot verwendet. Es können aber auch weiterhin die bei den Feuerwehren seit jahrzehnten bekannten Bezeichnungen wie Druck-knopfmelder, Schleife, Schleifenplan oder Feuerwehr-Schlüsselkasten verwendet werden. Letztendlich handelt es sich hier um das Gleiche. Der Umfang, der durch die bei der Abnahme von Brandmeldeanlagen anwesenden Vertreter der Feuerwehren geprüft wird, legt jede Brandschutzdienststelle selbst fest. Dieser kann je nach Umfang der Brandmeldeanlage von einer vollständigen über stichprobenartiger Prüfung oder auch nur beim schriftlichen Nachweis liegen. Die Technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen sollen in Bayern den Rahmen für eine einheitliche TAB bilden. Die Begriffe „Landkreis/ Stadt“, sind mit dem Namen des Landkreises oder der Stadt, für den diese TAB gilt, zu ergänzen bzw. zu ersetzen. Die Technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB) werden von der Brandschutzdienststelle des Landkreises/der Stadt herausgegeben. Die Technischen Anschalterichtlinien (TAR) beschreiben die Technischen Empfangsmöglichkeiten in einer Integrierten Leitstelle (ILS) sowie die Abwicklung im Betrieb mit Brandmeldeanlagen bei der empfangenen Stelle (z.B. Wartung, Aufschaltung, Abmeldung). Die TAR werden vom Betreiber einer ILS herausgegeben. Begriff „Erstinformationsstelle“ = Erstinformation für die Feuerwehr bei abgesetzten Bedien- und Anzeigeelementen zur Alarmverfolgung für die Feuerwehr. Diese besteht mindestens aus einem FBF, FAT und den Feuerwehr-Laufkarten. Ggf. kann dort auch die Übertragungseinrich-tung vorgesehen werden.

Begriff „Brandschutzdienststelle“ = Die Brandschutzdienststelle ist in Bayern der Kreis- oder Stadtbrandrat in Verbindung mit der Kreisverwaltungsbehörde bzw. der Stadtverwaltung; bei Berufsfeuerwehren der Leiter der Berufsfeuerwehr.

Ausgabe: 01/2013; überarbeitet im Dezember 2012; Version 2.0

Herausgeber: Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. Autor: Bezirksfeuerwehrverband Oberbayern e.V.

Fachbereich 4, Jürgen Weiß

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Technische Anschlussbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen

Inhaltsverzeichnis 1. Konzessionär/ Aufschaltung/ILS Seite 4 2. Allgemeine Betriebsbedingungen Seite 4 3. Konzept und Ausführungsplanung Seite 6 4. Übertragungseinrichtung (ÜE) Seite 7 5. Beschilderung nach DIN 4066 Seite 7 6. Brandmelderzentrale (BMZ) Seite 7 7. Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) Seite 9 8. Feuerwehr-Anzeige-Tableau (FAT) Seite 9 9. Feuerwehr-Laufkarte Seite 10 10. Meldereinbau und Beschriftung Seite 11 11. Selbsttätige Löschanlagen Seite 14 12. Brandmelder-Tableau für Doppelböden und Zwischendecken Seite 15 13. Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) Seite 16 14. Instandhaltung von Brandmeldeanlagen Seite 17 15. Übergangsfristen Seite 18 16. Allgemeine Hinweise und Ansprechpartner Seite 18 Anhang: Ansprechpartner in den Brandschutzdienststellen/Gemeindeverzeichnis Merkblatt für die Abnahmevoraussetzungen Formloser Antrag für die Freigabe der Feuerwehr-Schließung Muster einer Errichterbestätigung Meldergruppenübersicht (Muster) Feuerwehr-Laufkarte (Muster)

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EINLEITUNG Die nachfolgend dargestellten Technischen Anschlussbedingungen für das Errichten und den Betrieb von Brandmeldeanlagen, sind Grundlage für eine einheitliche Alarmor-ganisation der Feuerwehren im Landkreis/der Stadt. Sie orientieren sich an der DIN 14 675 sowie der DIN VDE 0833-2, wobei verschiedene Punkte präzisiert worden sind. Sie sind damit auch Grundlage für eine einheitliche Ausbildung in den Feuerwehren.

1. KONZESSIONÄR/AUFSCHALTUNG/ILS

Der formlose Antrag zur Anschaltung einer Übertragungseinrichtung (ÜE) bei der zu-ständigen ILS ist vom Konzessionär rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vor dem geplan-ten Aufschalttermin) an den Betreiber der ILS schriftlich zu stellen. Die Erreichbarkeit kann der Anlage XXXX entnommen werden.

Der Termin zur Überprüfung/ Aufschaltung der Brandmeldeanlage kann bei der zustän-digen ILS erst nach einer Vorbesichtigung erfolgen und muss mindestens zwei Wochen vorher bekannt sein. Dieser ist mit der Brandschutzdienststelle im Landratsamt/ der Stadt und dem Konzessionär rechtzeitig abzusprechen.

2. ALLGEMEINE BETRIEBSBEDINGUNGEN

Brandmeldeanlagen müssen den jeweils gültigen, einschlägigen Bestimmungen und An-forderungen entsprechen. Insbesondere sind dies:

• VDE 0800: Bestimmungen für Fernmeldeanlagen*

• DIN 57833, VDE 0833: Gefahrenmeldeanlagen*

Teil 1 Allgemeine Festlegungen Teil 2 Festlegungen für Brandmeldeanlagen (BMA) Teil 4 Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall

• DIN EN 54: Brandmeldeanlagen (Europanorm)*

• DIN 14675: Brandmeldeanlagen; Aufbau*

• DIN 14661: Feuerwehr-Bedienfeld (FBF)*

• DIN 14662: Feuerwehr-Anzeige-Tableau (FAT)*

• DIN 4066: Hinweisschilder für die Feuerwehr*

• DIN 33 404-3: Gefahrensignale für Arbeitsstätten*

• VdS-Richtlinie 2095: Planung und Einbau von Brandmeldeanlagen*

• VdS-Richtlinie 2105: Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD)* • VdS-Richtlinie 2350: Schlüsseldepots (SD); Planung, Einbau und Instandhaltung

• Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen*

* in der jeweils gültigen Fassung

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2.1 Brandmeldeanlagen müssen durch eine ausreichende Instandhaltung betriebssicher

gehalten werden. Entsprechende schriftliche Bestätigungen (Wartungsvertrag, Errichterbestätigung der BMZ und des Leitungsnetzes nach DIN 14675 und VDE 0833) müssen spätestens bei der Aufschaltung bzw. nach einer wesentlichen Änderung der BMA der Brandschutzdienststelle im Landratsamt/der Stadt vorgelegt werden. Auf diesbezügliche Auflagen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist zu achten (z.B. Prüfung nach der Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung (SPrüfV)).

Die Überprüfung der Brandmeldeanlage erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter der Brandschutzdienststelle des Landratsamtes/der Stadt.

2.2 Brandmeldeanlagen mit Anschluss an das öffentliche Brandmeldenetz setzen sich

grundsätzlich aus folgenden Geräten bzw. Einrichtungen zusammen:

• Übertragungseinrichtung (ÜE) • Brandmelderzentrale (BMZ) mit Notstromversorgung • Meldergruppen-Anzeige oder Feuerwehr-Anzeige-Tableau (FAT) • Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) • Brandmeldern bzw. Löschanlagen • Feuerwehr-Laufkarten • Beschilderung nach DIN 4066 • Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD)

2.3 Änderungen oder Erweiterungen privater Brandmeldeanlagen müssen vor Ausführung

der Brandschutzdienststelle im Landratsamt/der Stadt gemeldet werden. Die Ausfüh-rungsplanung muss der Brandschutzdienststelle im Landratsamt/der Stadt zur Beurtei-lung und Freigabe im Rahmen eines Plangesprächs vorgelegt werden. Nach Abschluss der Arbeiten ist eine erneute Überprüfung erforderlich.

2.4 Auf Verlangen ist der Betreiber einer privaten Brandmeldeanlage verpflichtet, auf seine

Kosten alle Änderungen vornehmen zu lassen, die zur Verhinderung von Störungen und im Interesse der zuverlässigen Funktionssicherheit, Bedienbarkeit und Technik sowie im Interesse der notwendigen Einheitlichkeit der Brandmeldeanlagen erforderlich sind. Nach Art. 28 BayFwG besteht die Möglichkeit (mit entsprechender Satzung) für Fehl-oder Falschalarme durch Brandmeldeanlagen angefallene Einsatzkosten in Rechnung zu stellen.

2.5 Wenn sich während des Betriebes wiederholt Unregelmäßigkeiten oder Störungen an

der Brandmeldeanlage zeigen, die zu vermeidbaren Fehlalarmierungen führen, behält sich das Landratsamt/die Stadt die Abschaltung der Übertragungseinrichtung bei ggf. gleichzeitiger Nutzungsuntersagung vor. Die Wiederaufschaltung der Übertragungseinrichtung kann von Funktionsprüfungen einzelner Melder, einer Überprüfung der gesamten Anlage nach SPrüfV bzw. der unver-züglichen Durchführung notwendiger Änderungen abhängig gemacht werden.

2.6 Bei Störungen und Revisionsarbeiten an Brandmeldeanlagen sind die nichtautomati-

schen Brandmelder mittels Sperrschilder „Außer Betrieb“ zu setzen. Das hauseigene Personal ist zu unterrichten, dass in diesem Falle die Alarmierung der Feuerwehr über das öffentliche Fernsprechnetz mit der Feuerwehr-Notrufnummer 112 erfolgen muss.

2.7 Der gewaltlose Zutritt im Alarmfall zu allen Brandmeldern bzw. mit selbsttätigen Lösch-

anlagen geschützten Räumen ist mit einem Feuerwehr-Schlüsseldepot sicherzustellen. Ist der Zugang nur über sog. Automatiktüren (elektrische Schiebetüren) möglich, so ist ein eigener Schlüsselschalter mit der Beschriftung „Feuerwehr-Schlüsselschalter“ (Schild nach DIN 4066, Größe 0) vorzusehen.

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Hierbei ist sicherzustellen, dass die Türe so lange geöffnet bleibt, bis der Kontakt des Schalters ein zweites Mal betätigt wird. Die Zugänglichkeit muss auch bei Stromausfall gewährleistet sein.

2.8 Spätestens bei der Abnahme sind vom Betreiber mindestens drei Ansprechpartner mit

Namen und Telefonnummer (beruflich und privat) zu benennen, die im Bedarfsfalle (z.B. bei Störung auch außerhalb der Betriebszeit) als verantwortliche Gesprächspartner der Feuerwehr zeitnah zur Verfügung stehen. Diese Personen müssen in die Bedienung der BMA eingewiesen und schlüsselberechtigt sowie entscheidungsberechtigt sein, um Meldergruppen außer Betrieb nehmen zu können. Änderungen sind der zuständigen Brandschutzdienststelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

3. KONZEPT UND AUSFÜHRUNGSPLANUNG 3.1 Die Brandmeldeanlage ist entsprechend den Vorgaben der Baugenehmigung (Brand-

schutznachweis) zu planen. Die Planung der Brandmeldeanlage ist in einem Plangespräch nach DIN 14 675 mit der Brandschutzdienststelle vor Ausführungsbeginn abzustimmen.

3.2 Hinweis für Brandmeldeanlagen nach § 16 GaStellV

Sofern im beauflagten Brandschutznachweis keine anderslautende Ausführung be-schrieben wurde, ist folgendes zu beachten:

Für Brandmeldeanlagen in Tiefgaragen wird nur eine flächendeckende Überwachung al-ler Stellplatzflächen mit auf Wärme reagierenden Meldersystemen gefordert. Bei Punktmeldern müssen Wärmedifferenzialmelder verwendet werden.

Durch den Fachplaner der Brandmeldeanlage ist zu gewährleisten, dass bei Doppel- und Dreifach-Parkanlagen, wenn notwendig (vgl. VDE 0833-2), auch die unteren Park-ebenen mit überwacht werden. Sind für die unteren Parkebenen Brandmelder erforder-lich, so ist für jede Ebene eine eigene Meldergruppe vorzusehen. In Absprache mit der Brandschutzdienststelle im Landratsamt/der Stadt sind für die unteren Parkebenen dann Parallelanzeigen nach DIN 14 623 anzubringen.

3.3 Brandfallsteuerung (Evakuierungsfahrt) für Aufzüge

Sofern im beauflagten Brandschutznachweis keine anderslautende Ausführung be-schrieben wurde, ist folgendes zu beachten:

Sind Aufzüge vorhanden, so müssen diese bei Feueralarm durch die Brandmeldeanlage so angesteuert werden, dass sie ohne Zwischenhalt in die Ebene mit einem direkten Ausgang ins Freie fahren und dort stehen bleiben, bis am Feuerwehr-Bedienfeld die Brandmeldeanlage durch die Feuerwehr wieder zurückgestellt wurde. Mit dem Taster „Brandfallsteuerung ab“ im FBF muss diese Funktion abgeschalten wer-den können. Im Wartebereich, vor dem Aufzug, ist an jeder Zusteigestelle ein Hinweisschild nach DIN 4066 mit der Aufschrift „Aufzug im Brandfall nicht benutzen“ anzubringen.

3.4 Akustischer Räumungsalarm

Sofern im beauflagten Brandschutznachweis keine anderslautende Ausführung be-schrieben wurde, ist folgendes zu beachten:

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Für jede bauaufsichtlich geforderte oder notwendige Brandmeldeanlage ist ein akusti-scher Räumungsalarm nach DIN 33 404-3 (vgl. DIN 14 675 und DIN VDE 0833) vorzu-sehen. Ggf. muss hierbei auch die DIN VDE 0833-4 beachtet werden.

Die Farbe der verwendeten Sirenen kann beliebig ausgeführt werden. Jede Sirene ist jedoch mit den Schriftzug „BRANDALARM“ lesbar zu kennzeichnen.

4. ÜBERTRAGUNGSEINRICHTUNG (ÜE) 4.1 Die Art der Übertragungseinrichtung ergibt sich aus den technischen Empfangsmöglich-

keiten in der ILS. 4.2 Die technische Anschaltung der Übertragungseinrichtung an die Brandmelderzentrale ist

mit dem Konzessionär im Landkreis/der Stadt (siehe Punkt 1) abzustimmen. 4.3 Das Zurückstellen der Übertragungseinrichtung darf ausschließlich über das Feuerwehr-

Bedienfeld erfolgen. Im Alarmfall darf dies nur durch die Feuerwehr erfolgen. 4.4 Sollen diese Einrichtungen in einem Schrank untergebracht werden, so ist der Schrank

mit einem Schloss des Typs DOM CL 1 oder einer Feuerwehrschließung zu versehen. An der Schranktür ist ein Schild „BMZ“ nach DIN 4066, Größe 0 anzubringen.

4.5 Baulich bedingte Abweichungen von Punkt 4.4 müssen vor Baubeginn mit der Brand-

schutzdienststelle im Landratsamt/der Stadt abgesprochen werden. 5. BESCHILDERUNG NACH DIN 4066 5.1 Der Weg von der Anfahrtsstelle der Feuerwehr bis zur Brandmelderzentrale und ggf.

weiter zur Sprinklerzentrale ist fortlaufend mit Schildern nach DIN 4066 mit der Auf-schrift „BMZ“ bzw. „SPZ“ im Bedarfsfall mit rechts- oder linksweisendem Richtungspfeil zu kennzeichnen. Die Größe und der Anbringungsort der Schilder sind mit der Brand-schutzdienststelle im Landratsamt/der Stadt bei der Vorabnahme festzulegen. Das erste straßenseitige BMZ-Schild (Größe 3) ist grundsätzlich mit der Alarmadresse (entspricht Objektanschrift) zu versehen. Dabei ist die Anfahrt aus verschiedenen Rich-tungen zu berücksichtigen.

5.2 Schildergrößen für Schilder nach DIN 4066:

Größe 0 = 74 x 210 mm Größe 2 = 148 x 420 mm Größe 1= 105 x 297 mm Größe 3 = 210 x 594 mm

6. BRANDMELDERZENTRALE 6.1 Die an die ILS aufgeschalteten Übertragungseinrichtungen sind als bauliche Einheit

zusammen mit der angeschalteten Brandmelderzentrale sowie dem Feuerwehr-Bedienfeld in einem leicht auffindbaren und für die Feuerwehr jederzeit zugänglichen und ausreichend beleuchteten sowie trockenen Raum beim Zugang für die Feuerwehr, in der Regel im Erdgeschoss, unterzubringen.

Wird die Brandmelderzentrale nicht an der Feuerwehranfahrt angebracht, kann im Ein-vernehmen mit der Brandschutzdienststelle im Landratsamt/der Stadt zu der dann hier-zu erforderlichen Erstinformationsstelle (z.B. mindestens FBF, FAT incl. Feuerwehr-Laufkarten) auch die Übertragungseinrichtung zugeordnet werden.

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6.2 Bedienteile und optische Anzeigen der Brandmelderzentrale sind nicht tiefer als 500 mm

und nicht höher als 1800 mm - bei Wandschränken zwischen 800 mm und 1.800 mm - über der Standfläche des Betätigenden anzuordnen.

6.3 Sind mehrere Brandmelderzentralen an gleicher Stelle vorhanden, muss jede Zentrale

direkt die Übertragungseinrichtung auslösen. Eine gegenseitige Beeinflussung ist aus-zuschließen.

Eine stufenweise Aufschaltung mehrerer Brandmelderzentralen an gleichen oder ver-schiedenen Standorten als sog. Unterzentralen ist aus einsatztaktischen Gründen nicht zulässig.

6.4 Ist eine Brandmelderzentrale personell nicht ständig überwacht sind insbesondere die

DIN VDE 0833 Teil 1 und 2 zu beachten. 6.5 Die ausgelöste Meldergruppe muss entweder an der Brandmelderzentrale mittels einer

Meldergruppen-Anzeige mit roten Meldergruppenlampen (Leuchtdioden) oder mittels ei-nes angeschlossenen Feuerwehr-Anzeige-Tableaus angezeigt werden. Dabei muss der Text für die Beschriftung der Meldergruppenlampen (LED) oder der Text im Feuerwehr-Anzeige-Tableau immer so lauten, dass die Meldergruppennummer, die Meldernummer und die Art der Brandmelder sowie der jeweilige Gebäudeteil enthalten sind. z.B.

Meldergruppe 1 Meldergruppe 5 Meldergruppe 10 Sprinklergruppe 1 3 HF-Melder 8 autom. Melder Tiefgarage Treppe Süd Lager II

2.UG EG bis 2.OG 2.OG Eine Wiederholung der Meldergruppennummer ist unzulässig.

Grundsätzlich sind die Meldergruppen zuerst mit Sprinklergruppen bzw. Löschanlagen, darauffolgend mit Handfeuermeldern und zum Abschluss mit automatischen Brandmel-dern in Blockbildung zusammenzufassen. Technische oder interne Alarme sind hinter den automatischen Brandmeldern anzuordnen.

Wird eine Gefahrenmelderzentrale mit mehreren Gefahrenmeldungen beschaltet (Brandmeldung, Einbruchmeldung, Aufzugsalarm usw.), ist eine Vermischung von Brandmeldergruppen mit übrigen Gefahrenmeldergruppen unzulässig. Eine differenzier-te Blockbildung muss hier sichergestellt sein.

6.6 Ist die eigentliche Brandmelderzentrale räumlich von der Bedieneinheit für die Feuer-

wehr getrennt (wie z.B. Erstinformationsstelle im EG, Brandmelderzentrale aber im Elektroraum/ UG), dann ist eine eigene Feuerwehr-Laufkarte mit dem Weg von der Erst-informationsstelle für die Feuerwehr bis zum Einbauort der Brandmelderzentrale zu er-stellen. Diese Feuerwehr-Laufkarte ist mit einem grün/schwarzen Planreiter (Hinter-grund grün/Schrift schwarz) mit der Aufschrift „BMZ-Standort“ zu kennzeichnen. Die Bedieneinheit für die Feuerwehr besteht mindestens aus dem Feuerwehr-Bedienfeld, der Meldergruppen-Anzeige oder dem Feuerwehr-Anzeige-Tableau, den Feuerwehr-Laufkarten und ggf. der Übertragungseinrichtung.

6.7 Rechnergesteuerte Brandmelderzentralen sind mit einer Meldergruppen-Anzeige (pro

Meldergruppe eine rote Lampe oder Leuchtdiode) zu ergänzen.

Von dieser Forderung kann von der Brandschutzdienststelle im Landratsamt/der Stadt nur bei Vorhandensein gleichwertiger Informationsmittel (FAT) abgewichen werden.

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6.8 In begründeten Ausnahmefällen ist zum besseren Auffinden der Brandmelderzentrale

eine rote Blitz-/Rundumkennleuchte in Absprache mit der Brandschutzdienststelle im Landratsamt/der Stadt anzubringen.

7. FEUERWEHR-BEDIENFELD (FBF) 7.1 Das Feuerwehr-Bedienfeld muss in Absprache mit der Brandschutzdienststelle im Land-

ratsamt/der Stadt

• im selben Raum in unmittelbarer Nähe der Brandmelderzentrale oder • an der Erstinformationsstelle • in einer Höhe von 1600 mm (+/- 200 mm)

angebracht und einsehbar sein (gemessen zwischen Fußboden und Mitte Bedienfeld), wobei die Bedienteile der BMZ und des FBF ohne Standortänderung des Bedienenden einsehbar, gut bedienbar und frei zugänglich sein müssen.

7.2 Für das Feuerwehr-Bedienfeld ist ein Halbzylinder mit der Feuerwehr-Schließung des

Landkreises/der Stadt vorzusehen. Der Antrag für die Feuerwehrschließung und die An-sprechpartner sind in den Anlagen aufgeführt.

7.3 Beim Drücken der Taste ÜE-prüfen (Feld 8) muss die ÜE auslösen und darf erst beim

Loslassen der Taste wieder „scharf“ werden. Das Feuerwehr-Schlüsseldepot muss da-bei öffnen.

7.4 Durch den Taster „Brandfallsteuerung ab“ darf die Anschaltung der Brandmelderzentra-

le an die Übertragungseinrichtung sowie von stationären Löschanlagen in keinem Fall unterbrochen werden.

8. FEUERWEHR-ANZEIGE-TABLEAU (FAT)

Das Feuerwehr-Anzeige-Tableau (FAT) kann verwendet werden, wenn u.a. der Standort der Brandmelderzentrale aufgrund der Größe der gesamten Brandmeldeanlage nicht am Standort der Bedieneinheit für die Feuerwehr sein kann.

Die Erstinformationsstelle für die Feuerwehr besteht dabei mindestens aus,

1. dem Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) nach DIN 14 661, 2. den Feuerwehr-Laufkarten gemäß den Technischen Anschlussbedingungen für

Brandmeldeanlagen (TAB) im Landkreis/der Stadt und 3. einer Meldergruppen-Anzeige (z.B. Leuchtdioden rot/gelb oder einem Feuerwehr-

Anzeige-Tableau (FAT) nach DIN 14 662

Außerdem kann das FAT auch verwendet werden, wenn aufgrund einer größeren An-zahl von Meldergruppen (in der Regel über 100) eine Meldergruppen-Anzeige mit Leuchtdioden wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.

Beschreibung des Feuerwehr-Anzeige-Tableaus (FAT):

Mit Hilfe einer Software, wird zweizeilig (a‘ 20 Zeichen) die ausgelöste Meldergruppe beschrieben z.B.

Meldergruppennummer/ Meldernummer/ Melderart

0 0 1 2 0 / 0 1 H F - M e l d e r T r e p p e , B T B , E G - 4 . O G

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8.1.1 Das Feuerwehr-Anzeige-Tableau (FAT) kann einzeln aber auch zusammen mit dem

Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) untergebracht sein. In jedem Fall ist ein Halbzylinder der Feuerwehr-Schließung des Landkreises/der Stadt vorzusehen. Der Antrag für die Feu-erwehrschließung und die Ansprechpartner sind in den Anlagen aufgeführt.

Als Abkürzungen für die Melderart sind folgende Kürzel zu verwenden: Sprinkleranlagen/ Löschanlagen = Sprinkler/ Löschanlag; Handfeuermelder = HF-Melder; automatischer Melder = aut. Melder

9. FEUERWEHR-LAUFKARTEN

Feuerwehr-Laufkarten dienen den Einsatzkräften zum raschen und sicheren Auffinden der Auslösestelle. Sie geben in übersichtlicher Darstellung die im Objekt innerhalb ver-schiedener Meldergruppen angeordneten Melder sowie die Anmarschwege dorthin an.

9.1 Für jede Meldergruppe ist eine Feuerwehr-Laufkarte (Lage- und Grundrissplan) gut

sichtbar und stets griffbereit an der Brandmelderzentrale oder Erstinformationsstelle zu hinterlegen.

Die Feuerwehr-Laufkarten sind in formstabiler Folie oder mit Kartonverstärkung in ge-schützter Folie (laminiert) unterzubringen und mit nummerierten Planreitern (bleibend befestigt) in entsprechender Farbgebung zu kennzeichnen.

• Sprinkler-/Löschanlagen - blau - • Handfeuermelder - rot - • automatische Melder - gelb - • technische oder interne Alarme - grün -

Siehe auch Anhang Feuerwehr-Laufkarte und Symbole. 9.2 Für Eintragungen in die Feuerwehr-Laufkarte, die grundsätzlich im Format DIN A 3

auszuführen sind, sind die von der Brandschutzdienststelle im Landratsamt/der Stadt vorgegebenen Symbole zu verwenden (siehe Anhang Symbole).

Die Feuerwehr-Laufkarten müssen so aufgebaut sein, dass die seitenrichtig angrenzen-de Verkehrsfläche für die Anfahrt (Alarmadresse) am unteren Rand des Planes darge-stellt ist.

9.3 Die Feuerwehr-Laufkarte ist grundsätzlich zweiseitig auszuführen, wobei die Vorder-

seite die Gesamtübersicht mit den Standorten von Brandmelderzentrale, Übertragungs-einrichtung, Feuerwehr-Schlüsseldepot und ggf. Sprinklerzentrale zeigt, die Rückseite die Detailansicht der betreffenden Meldergruppe, die als Grundrissplan auszubilden ist. Der Weg zur ausgelösten Meldergruppe ist vom Standort der Erstinformation (BMZ) aus eindeutig durch grüne Linien (Wegführung) und bei Zugängen mit Richtungspfeilen zu kennzeichnen.

Jede Feuerwehr-Laufkarte ist oben links grundsätzlich mindestens vierzeilig zu beschrif-ten. z.B.

Meldergruppe 1 Meldergruppe 5 Meldergruppe 10 Meldergruppe 20 Sprinklergruppe 1 4 HF-Melder 6 autom. Melder 3 autom. Melder Garage Treppe Süd Lager II Zwischendecke

1. UG EG bis 3.OG 2.OG Flur 3.OG

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Meldergruppe 22 Meldergruppe 24 Meldergruppe 26 Meldergruppe 28 1 autom. Melder 1 autom. Melder 1 autom. Melder 1 autom. Melder Doppelboden Sensorkabel Rauchansaugsystem Wärmefühlerrohr EDV-Raum Tiefgarage Studio Tiefgarage 1.OG 1.UG EG 1.UG (Ebene 00)

Hiervon abweichende objektübliche Bezeichnungen wie z.B. Flur, Etage oder Basement, sind in Klammern neben den üblichen Geschossangaben zu vermerken. Dabei müssen diese mit den vor Ort angebrachten Bezeichnungen für Treppenräume oder Geschoß-bezeichnungen übereinstimmen. Die bei rechner- bzw. prozessorgesteuerten Brandmeldeanlagen angebotenen Feuer-wehr-Laufkartenausdrucke entsprechen noch nicht in allen Punkten den Vorgaben der Brandschutzdienststelle im Landratsamt/der Stadt. Die Ausführung und Gestaltung der Feuerwehr-Laufkarte ist deshalb stets vor dem Er-stellen mit der Brandschutzdienststelle im Landratsamt/der Stadt abzustimmen.

9.4 Feuerwehr-Laufkarten sind keine Feuerwehr(einsatz)pläne! 9.5 Die Feuerwehr-Laufkarten sind in einem Feuerwehr-Laufkartenkasten mit DOM CL 1

Schloss (Feuerwehrschließung) oder in einer Feuerwehr-Laufkartentasche (in abge-schlossenen Räumen oder Schränken) neben der Erstinformationsstelle für die Feuer-wehr zu hinterlegen. Der Hinterlegungsort muss mit einem Schild mit der Aufschrift „Feuerwehr-Laufkarten“ (Schild nach DIN 4066) versehen sein.

9.6 Die Lage des Gebäudes zur Anfahrtstrasse entscheidet über die Darstellung im Hoch-

oder Querformat (in jedem Fall im Format DIN A 3, zweiseitig). Diese ist aber unabhän-gig von der Lagerung der Feuerwehr-Laufkarte im Feuerwehr-Laufkartenkasten/ -tasche.

9.7 Muster für Feuerwehr-Laufkarten befinden sich im Anhang dieser TAB. 10. MELDEREINBAU UND BESCHRIFTUNG 10.1 Handfeuermelder

Handfeuermelder (HF-Melder) sind grundsätzlich in einer Höhe (bis Mitte Handfeuer-melder gemessen) von 1400 mm über dem Fertigfußboden anzuordnen. In Ausnahme-fällen kann von diesem Maß +/- 200 mm abgewichen werden. Dieses Einbaumaß gilt auch bei der Unterbringung von Handfeuermeldern in Wandhydrantenschränken oder in Einbauschränken für Feuerlöscher. Die HF-Melder sind nicht auf der Tür des Wandhydrantenschrankes, sondern auf einem festen unbeweglichen Untergrund zu befestigen. Die rote Meldervorderseite muss min-destens mit der Aufschrift „Feuerwehr“ voll sichtbar bleiben. Die Meldertür muss hierbei mindestens noch im rechten Winkel zu öffnen sein.

Die HF-Melder sind mit Meldergruppen- und Meldernummern zu beschriften (z.B. 4/1, 4/2). Diese Beschriftung ist auf dem Bedienschild hinter der Glasscheibe rechts unter-halb der oberen Beschriftung (Farbe weiß/ schwarz; Schrifthöhe 8 mm) anzubringen.

An der Brandmelderzentrale sind mindestens 10 Ersatzgläser und für jeden HF-Melder ein Sperrschild „Außer Betrieb“ vorzuhalten.

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10.2 Zusammenschaltung von Handfeuermeldern

In Treppenräumen sind die einzelnen HF-Melder jeweils vom UG aufwärts zusammen-zuschalten. Ist mehr als ein Untergeschoss vorhanden, sind die Handfeuermelder vom EG nach un-ten bzw. vom EG nach oben zusammenzuschalten. Werden die Melder in waagerechten Ebenen zusammengeschaltet, sind die einzelnen Meldergruppen auf Brandabschnitte zu beschränken. Grundsätzlich sind maximal fünf Handfeuermelder pro Meldergruppe zulässig.

10.2.1 Rote Meldergehäuse mit mindestens der Aufschrift „Feuerwehr“ dürfen nur dann ver-wendet werden, wenn bei Betätigung dieses Melders unmittelbar die Feuerwehr ver-ständigt wird. Eine Kombination des Symbols „brennendes Haus“ (vgl. DIN EN 54-11) und der Aufschrift „FEUERWEHR“ ist zulässig. Für hausinterne Alarmmeldungen sind blaue Meldergehäuse mit der Aufschrift „Hausalarm“ zu verwenden. Steuertaster wie z.B.:

• Handauslösung für Inergen-/CO² - Löschanlagen, • Austaster für Stromversorgungen (z.B. PV-Anlagen), • Austaster für Lüftungsanlagen • Öffnungsmöglichkeiten für RWA-Anlagen usw. sind in gelber Farbe (vgl. RAL 1004) auszuführen und im Klartext (z.B. Rauchabzug) zu beschriften.

10.3 Automatische Brandmelder

Automatische Brandmelder sind mit Meldergruppen- und Meldernummern zu beschriften (z.B. 10/1, 10/2, 10/3). Die Größe dieser Melderbeschriftung ist der jeweiligen Raum-höhe (siehe Tabelle 1) sowie Deckengestaltung anzupassen und muss ohne Hilfsmittel leicht und sicher abgelesen werden können. Grundsätzlich sind diese gelb/schwarz (Hintergrund gelb/Schrift schwarz) zu beschriften.

Raumhöhe Schildergröße Zifferngröße bis 4 m mind. 60 x 20 mm mind. 14 mm bis 6 m mind. 80 x 25 mm mind. 16 mm bis 8 m mind. 100 x 30 mm mind. 20 mm bis 12 m mind. 150 x 50 mm mind. 30 mm über 12 m Sondergröße nach Vereinbarung Sondergröße nach Vereinbarung Tabelle 1

Alle automatischen Brandmelder sind so anzubringen, dass die optische Anzeige und Beschriftung vom Raumzugang aus zu sehen sind.

10.3.1 Die Standorte von nicht sichtbar installierten automatischen Brandmeldern, z.B. in • Doppelböden „DB“ oder

• Lüftungskanälen „LK“, sind mit gelben Punkten (50 - 100 mm Durchmesser) fest und dauerhaft zu markieren. Bei Brandmeldern in Doppelböden ist der Melder so zu montieren, dass durch Umklap-pen des Brandmelders die Funktionsanzeige sichtbar wird.

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Bodenplatten, unter denen Brandmelder angebracht sind, dürfen grundsätzlich weder verschraubt noch mit Einrichtungsgegenständen verstellt sein. Sie müssen mit einem Saug-/Krallenheber abgehoben werden können und mit einer Kette, einem Seil o. ä. dauerhaft gegen Vertauschen gesichert sein. Ist in Elektroräumen nach VDE-Richtlinien ein verschrauben der Bodenplatten erforderlich, so ist für die Feuerwehr ein entspre-chendes Werkzeug vor Ort vorzuhalten.

Bei eingeschränkter Sichtbarkeit von automatischen Brandmeldern durch Einbauten ist der Melderstandort z.B. durch abgehängte Schilder zu kennzeichnen. In jedem Fall ist die Bezeichnung, wie z.B. Zwischendecke, in den Feuerwehr-Laufkartenkopf aufzuneh-men. Jeder nicht sichtbare Brandmelder in Zwischendecken „ZD“ muss leicht und ohne Hilfs-mittel über Revisionsklappen zugänglich sein. Die tatsächliche Ausführung (Größe und Lage) ist in jedem Fall mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Diese Revisions-klappen müssen aber mindestens ein Maß von 400 x 400 mm aufweisen. Die Revisi-onsklappe ist gegen Herabfallen und Vertauschen (z.B. mit einer Kette) zu sichern. Die herausnehmbare Revisionsklappe ist mit einem rechteckigen Schild mit der Aufschrift z.B. „ZD 20/1“ und der Brandmelder sind zu beschriften.

10.3.2 Alle in Doppelböden, Zwischendecken sowie in Lüftungskanälen verdeckt eingebauten

Melder müssen auf einem Brandmelder-Tableau (siehe auch Punkt 12) dargestellt wer-den. Dieses Tableau ist unmittelbar vor dem Feuerwehrzugang zum betreffenden Schutzbereich seitenrichtig anzubringen. Bei bis zu drei nicht sichtbaren Meldern in einem Raum vom maximal 75 m² ist ein ver-einfachtes Tableau möglich.

Die Brandschutzdienststelle behält sich vor, im Einzelfall aus einsatztaktischen Gründen die Zahl der Melder je Meldergruppe zu beschränken. Im Hinblick auf die notwendige Übersichtlichkeit der Melderbestückung und der Schnellinformation kann ggf. die An-bringung von Einzelanzeigen gefordert werden.

10.3.3 Die zum Anheben von Bodenplatten erforderlichen Saug-/Krallenheber sind unmittelbar

beim Tableau zu hinterlegen, gegen unberechtigtes Entnehmen mit einer absperrbaren Vorrichtung zu sichern (DOM CL 1 Schloss/Feuerwehr-Schließung) und mit einem Hin-weisschild nach DIN 4066 mit der Aufschrift „Nur für Feuerwehr“ zu beschriften. Ebenso ist an geeigneter Stelle (wird in Absprache mit der Brandschutzdienstelle im Landratsamt/der Stadt festgelegt) eine Bockleiter zur Überprüfung von ausgelösten Meldern in der Zwischendecke bereitzuhalten, die gegen unberechtigtes Entnehmen mit einer absperrbaren Vorrichtung gesichert (z.B. DOM CL 1 Schloss/Feuerwehr-Schließung) und mit einem Hinweisschild nach DIN 4066 mit der Aufschrift „Nur für Feuerwehr“ zu versehen ist. Der Standort ist ggf. auch in der Feuerwehr-Laufkarte dar-zustellen.

10.4 Zusammenschaltung von automatischen Brandmeldern

Innerhalb von Brandabschnitten sind automatische Brandmelder grundsätzlich Ge-schossweise zusammenzufassen. Doppelboden-, Zwischendecken- und Lüftungskanalmelder sind jeweils auf getrennte eigene Bereiche je Meldergruppe zu schalten.

Bei Zusammenschaltung dürfen grundsätzlich nicht überschritten werden:

• Die Zahl von 32 automatischen Brandmeldern je Meldergruppe, wenn diese Melder-gruppe innerhalb eines Raumes verläuft und dieser vom Zugang her sofort überschau-bar ist.

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• Die Zahl von 10 automatischen Brandmeldern je Meldergruppe, wenn diese Melder in mehreren, jedoch zusammenhängenden Räumen verlegt sind.

Werden automatische Brandmelder in einer Meldergruppe (maximal 10) in einem Flur bzw. Gebäudeabschnitt auf mehr als fünf zusammenhängende Räume verteilt, sind an den Zugangstüren zu jedem dieser Räume Einzelanzeigen nach DIN 14 623 erforder-lich, wenn diese Räume nur von einem Flur/Gang aus zu betreten sind.

10.4.1 Innerhalb einer Meldergruppe ist die Kombination von automatischen Brandmeldern und

Handfeuermeldern unzulässig.

Bei Meldergruppen, in denen nur automatische Brandmelder angeschaltet sind, ist eine Kombination von Meldern mit unterschiedlichen physikalischen Ansprechwellen (z.B. Rauchmelder, Flammenmelder, Wärmemelder, Mehrkriterienmelder) zulässig.

10.5 Werden automatische Brandmelder im Bereich von automatischen Objekt- bzw. Raum-

schutzmeldern ausschließlich als „Steuermelder“ verwendet (z.B. Rauchabschluss-, Inergen-, CO2-Steuerung), sind diese funktionsbezogen (grün/schwarz) zu kennzeich-nen (z.B. Rauchabschluss-, Inergen-, CO2-Steuerung). Diese Brandmelder dürfen die Übertragungseinrichtung nicht auslösen.

10.6 Automatische Brandmelder, bei deren Standorten betriebsmäßig Täuschungskriterien

erzeugt werden, müssen durch geeignete technische Maßnahmen, wie z.B. Zweimelder-, Zweigruppenabhängigkeit oder Einbau anderer geeigneter Melder, den örtlichen Ge-gebenheiten angepasst werden. Andernfalls darf die Übertragungseinrichtung nicht aus-lösen.

10.7 Einsatztaktische Gründe erfordern es, die Meldergruppenaufteilung von der Brand-

schutzdienststelle im Landratsamt/der Stadt genehmigen zu lassen, da sonst keine Auf-schaltung der Brandmeldeanlage oder einer Erweiterung dieser erfolgen kann.

11. SELBSTTÄTIGE LÖSCHANLAGEN 11.1 Bei selbsttätigen Löschanlagen (z.B. Sprinkleranlagen) ist für jeden Löschbereich eine

eigene Meldergruppe vorzusehen. Bei Sprinkleranlagen ist darauf zu achten, dass die Sprinklergruppennummer der Mel-dergruppennummer entspricht (Sprinklergruppe 1 = Meldergruppe 1).

11.2 Die Übertragungseinrichtung wird bei Löschanlagen über einen Druckschalter oder einer

VdS-zugelassenen Schnittstelle (spricht beim Ausströmen des Löschmittels an), der an einer Meldergruppe der Objekt-Brandmelderzentrale angeschaltet ist, ausgelöst.

11.3 Bei Sprinkleranlagen mit ausgedehnten Wirkbereichen von Sprinklergruppen über ein

Geschoss hinaus, kann der Einbau von sog. Strömungswächtern notwendig werden. Diese Strömungswächter sind pro Geschoss einzeln auf einem Anzeigetableau darzu-stellen und im ausgelösten Zustand jeweils durch eine optische Anzeige (rot, z.B. nach DIN 14 623) zu signalisieren sowie mit je einer eigenen Feuerwehr-Laufkarte darzustel-len.

Beim Einbau von Strömungswächtern ist anzustreben, dass alle Sprinklerauslöseleitun-gen damit überwacht werden und innerhalb einer Anlage jede Sprinklerauslösung auch mittels Strömungswächter angezeigt wird.

Strömungswächter dürfen keine Meldergruppen auslösen!

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11.4 Sprinklergruppenventile bzw. Löschbereiche von stationären Löschanlagen sind wie

folgt zu beschriften:

Meldergruppennummer, Sprinklergruppennummer bzw. Löschbereichnummer und Wirkbereich bzw. Schutzbereich z.B.

Meldergruppe 1 Meldergruppe 2 Sprinklergruppe 1 CO-Löschbereich

Garage EDV-Raum 1.UG 1.OG

11.5 Der ausgelöste Zustand einer selbsttätigen Löschanlage ist im Feuerwehr-Bedienfeld

auf dem dafür vorgesehenen Feld 3 (Löschanlage ausgelöst) optisch anzuzeigen. 11.6 Der Absperrschieber ist mit dem gleichen Text wie im Feuerwehr-Laufkartenkopf zu

versehen. Zusätzlich ist am Absperrschieber ein Schild nach DIN 4066, Größe 2 mit der Aufschrift „Achtung ! Sprinkleranlage bei der Feuerwehr aufgeschaltet!“ in Augenhöhe Anzubringen, um Fehlalarme bei der Sprinklerprobe zu verhindern.

12. BRANDMELDER-TABLEAU FÜR DOPPELBÖDEN/ ZWISCHENDECKEN Ein Brandmelder-Tableau ist in der Regel nur dann erforderlich, wenn in einem oder mehreren zusammenhängenden Räumen (z.B. EDV-Anlagen), in Doppelböden „DB“ oder Zwischendecken „ZD“ automatische Brandmelder nicht sichtbar eingebaut sind.

Es stellt den vereinfachten Grundriss des Bereiches dar, in dem sich die automatischen Brandmeldeeinrichtungen im Doppelboden oder in den Zwischendecken befinden.

12.1 Das Brandmelder-Tableau ist vor dem Zugang in den dargestellten bzw. überwachten

Bereich (lagerichtig; mit eigenem Standort) in einer Höhe von mindestens 1.200 mm und höchstens 1.800 mm über der Oberkante des Fußbodens zu installieren.

Es ist mit dem Schriftzug „Brandmelder-Tableau“ mit mind. 12 mm großen Buchstaben an der oberen Seite zu beschriften.

Die Anbringungsorte der Melder sind auf dem Brandmelder-Tableau mit je einer opti-schen Anzeige (rote Meldergruppenlampe/ Leuchtdiode) zu signalisieren. Diese Anzeigen sind mit Meldergruppen- und Meldernummern sowie dem Anbringungs-ort zu beschriften z.B.

- ZD 10/4 - DB 18/2

Für die Funktionsprüfung der Lampen/LED ist eine Prüftaste mit der Aufschrift „Test“ vorzusehen. Ebenfalls ist ein akustisches Alarmsignal, z.B. Summer, vorzusehen und mit einer Rückstell-Taste „Summer aus“ auszustatten.

12.2 Die Notwendigkeit und die Ausführung des Brandmelder-Tableaus ist vorher mit der

Brandschutzdienststelle im Landratsamt/der Stadt abzustimmen.

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13. FEUERWEHR-SCHLÜSSELDEPOT (FSD)

Um für die Feuerwehr im Alarmfall einen gewaltlosen Zugang sicherzustellen, ist ein Feuerwehr-Schlüsseldepot am Zugang anzubringen. Vor dem Einbau sollte zwischen dem Betreiber der Brandmeldeanlage und den dafür zuständigen Sachversicherern geklärt werden, ob ein:

- FSD Typ 1 (ohne VdS-Zulassung) oder ein

- FSD Typ 3 (mit VdS-Zulassung) eingebaut werden soll.

Um die einwandfreie Funktion des FSD sicherzustellen, sind die Einbauhinweise der FSD-Hersteller sowie die im Folgenden aufgeführten Punkte zu beachten.

13.1 FSD Typ 1 (ohne VdS-Zulassung) 13.1.1 Der FSD muss an der Außenfassade unter Putz oder entsprechend mechanisch gesi-

chert in einer Höhe von mindestens 800 mm (Unterkante) und höchsten 1400 mm (Oberkante), gemessen über der Standfläche, unmittelbar neben dem Zugang für die Feuerwehr angebracht werden.

Der FSD-Standort ist stets vor dem Einbau mit der Brandschutzdienststelle im Land-ratsamt/der Stadt festzulegen. Eine besondere farbliche Kennzeichnung oder Beschilde-rung des FSD ist nicht erforderlich.

13.1.2 Der ÜE-Auslösekontakt des FSD 1 ist an eine eigene (letztmögliche) Meldergruppe der

Brandmelderzentrale zu schalten. Der FSD darf bei elektrischer Verriegelung ausschließlich nur bei ausgelöster ÜE von der Feuerwehr zu öffnen sein.

13.1.3 Eine elektrische Verriegelung wird bei Brandmeldeanlagen in reinen Tiefgaragen (§ 16 GaStellV) von der Brandschutzdienststelle nicht gefordert, ist aber zulässig.

13.2 FSD Typ 3 (mit VdS-Zulassung)

Unmittelbar über dem FSD ist eine Unterputz-Informationsleuchte in einer Größe von mindestens 150 x 65 mm anzubringen. Diese Informationsleuchte wird von der Stromversorgung der Brandmeldeanlage betrie-ben und ist prinzipgemäß der Signalanzeige „Übertragungseinrichtung ausgelöst“ an der Brandmelderzentrale parallel zu schalten. Das heißt, dass die Leuchte (Spannung 12 und 24 V oder 24 und 36 Volt) nur einge-schaltet sein darf, wenn die ÜE tatsächlich ausgelöst ist. Der FSD darf auch hier ausschließlich nur bei ausgelöster ÜE von der Feuerwehr zu öffnen sein. Die Leuchte darf erst wieder ausgehen, wenn die BMA zurückgestellt, der General-schlüssel hinterlegt und die äußere Klappe des FSD verriegelt ist.

Die unter Nr. 13.1.1 beschriebenen grundsätzlichen Anforderungen gelten für den FSD 3 sinngemäß.

Eine eigene Meldergruppe ist hier jedoch nicht erforderlich.

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13.3 Aufgrund einsatztaktischer Gesichtspunkte können maximal drei Schlüssel, jedoch vor-

zugsweise ein Haupt- bzw. Generalschlüssel, in den dafür vorzusehenden Halbzylinder im Schlüsseldepot hinterlegt werden.

Dieser Halbzylinder muss aus der Objektschließanlage sein und ist spätestens bei der Inbetriebnahme der Brandmeldeanlage vom Betreiber bereitzustellen.

Muss mehr als ein Objektschlüssel im Feuerwehr-Schlüsseldepot vorgehalten werden, sind die Schlüssel mit einem eindeutig beschriebenen Schlüsselanhänger oder die je-weils zugehörigen Schlösser farblich zu kennzeichnen. Die Schlüssel sind untrennbar verbunden (z.B. an einem verschweißten Schlüsselring oder mit einer Schlüsselplombe) zusammenzufassen oder in getrennt überwachten Halbzylindern im FSD bereitzustellen. Bei dem Vorhandensein einer Sprinkleranlage sind aus einsatztaktischen Gründen min-destens zwei getrennt überwachte Schlüssel im FSD vorzuhalten. Ist das Gebäude mit einer Alarmanlage mit eigener Schließung gesichert, ist der zuge-hörige Schlüssel gelb zu kennzeichnen.

Anmerkung: Dem Einbruchdiebstahlversicherer ist die Hinterlegung des Objektschlüs-sels im FSD anzuzeigen. Bei elektronischen Schließsystemen (z.B. Karten oder Trans-ponder) ist eine schriftliche Bestätigung des Einbruchdiebstahlversicherers/ Gebäude-versicherers über die ordnungsgemäße (VdS) Hinterlegung im FSD vorzulegen.

13.4 Es ist nicht zulässig, dass bei Sabotage- bzw. Einbruchalarm die ÜE ausgelöst wird. 13.5 In begründeten Ausnahmefällen kann es außerdem noch erforderlich sein, dass ein

VdS-zugelassenes Freischaltelement (FSE) angebracht werden muss. 14. INSTANDHALTUNG VON BRANDMELDEANLAGEN 14.1 Brandmeldeanlagen müssen im Hinblick auf die ständige Funktionsbereitschaft (VDE

0833) regelmäßig instandgehalten werden. Als Nachweis werden Instandhaltungsverträge mit einer Fachfirma oder Instandhaltung durch eigenes geschultes und eingewiesenes Personal des Betreibers z.B. durch einen Betriebselektriker, der die Schulung beim Brandmelderzentralen-Hersteller nachzuwei-sen hat, anerkannt. Ein Betriebsbuch ist an der Brandmelderzentrale oder Erstinformati-onsstelle zu hinterlegen.

14.2 Es ist sicherzustellen, dass eine Störungsbeseitigung rund um die Uhr und spätestens

innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden der Störung durch die Wartungsfirma der Brandmeldeanlage durchgeführt werden kann (siehe auch VDE 0833 Teil 2, Punkt 9.1). Erforderliche Ersatzmaßnahmen sind vom Betreiber der BMA selbstständig und in eigener Verantwortung vorzusehen.

14.3 Sollte ein Wartungsvertrag vom Betreiber gekündigt werden oder notwendige techni-

sche Änderungen wie z.B. regelmäßiger Austausch von automatischen Brandmeldern vom Betreiber, nicht veranlasst werden, ist dies der Brandschutzdienststelle im Land-ratsamt/der Stadt unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

14.4 Bei Probealarmen ist grundsätzlich vorher die alarmauslösende Stelle für die Feuerwehr

(Telefonnummer siehe Meldergruppenübersicht) zu informieren, um Fehlalarmierungen vorzubeugen.

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15. ÜBERGANGSFRISTEN 15.1 Diese Technischen Anschlussbedingungen gelten mit Wirkung vom XX.XX.2013. Alle

ab diesem Zeitpunkt noch nicht von der Brandschutzdienststelle im Landratsamt/der Stadt freigegebenen Ausführungsplanungen von Brandmeldeanlagen, müssen ab diesem Zeit-punkt dieser TAB entsprechen.

Für bis zur Einführung dieser TAB bereits vorhandene BMA gilt Bestandsschutz, sofern sie der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültigen TAB entsprochen haben.

16. ALLGEMEINE HINWEISE 16.1 Technische Änderungen bzw. Neuerungen, die von diesen Anschlußbedingungen ab-

weichen, sind grundsätzlich mit der Brandschutzdienststelle im Landratsamt/der Stadt abzustimmen und diesem ggf. zur Genehmigung vorzulegen.

Eine Ausfertigung der TAB des Landkreises/der Stadt ist gegen eine Schutzgebühr von ????? € (plus Porto) bei der Brandschutzdienststelle im Landratsamt/der Stadt erhält-lich.

16.2 Für Auskünfte und etwaige Rückfragen steht Ihnen die Brandschutzdienststelle im

Landratsamt/der Stadt jederzeit zur Verfügung. Landratsamt/Stadt Telefon: XXX Sachgebiet XXX Telefax: XXX Straße E-Mail Adressen: PLZ Ort XXX XXX Bemerkungen:

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Ansprechpartner in den Brandschutzdienststellen/Gemeindeverzeichnis

im Zuständigkeitsbereich der ILS ???? Integrierte Leitstelle ????, Ansprechpartner, Erreichbarkeit Landkreis ???? Brandschutzdienststelle Name Straße PLZ, Ort Telefon: Telefax: Email:

Zugehörige Gemeinden und Städte A-Dorf B-Dorf Musterstadt usw.

Landkreis ???? Brandschutzdienststelle Name Straße PLZ, Ort Telefon: Telefax: Email:

Zugehörige Gemeinden und Städte A-Dorf B-Dorf Musterstadt usw.

Landkreis ???? Brandschutzdienststelle Name Straße PLZ, Ort Telefon: Telefax: Email:

Zugehörige Gemeinden und Städte A-Dorf B-Dorf Musterstadt usw.

Stadt ???? Brandschutzdienststelle Name Straße PLZ, Ort Telefon: Telefax: Email:

Zugehörige Ortsteile/Stadtteile W-Dorf F-Dorf usw.

Konzessionär 1 Firma ? Ansprechpartner Erreichbarkeit

Konzessionär 2 Firma ? Ansprechpartner Erreichbarkeit

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Merkblatt

der zur Überprüfung/Aufschaltung einer Brandmeldeanlage vorliegenden Voraussetzungen im Landkreis/ der Stadt

Kunde: __________________________________ Objektanschrift: __________________________________________________________ Folgende Voraussetzungen müssen spätestens am Tag der geplanten Überprüfung/ Auf-schaltung einer Brandmeldeanlage an die ILS erfüllt sein:

Eine Errichterbestätigung, aus der die DIN und VDE gerechte Errichtung der Brandmeldean-lage hervorgeht, muss vorgelegt werden.

Eine Errichterbestätigung über das nach den derzeit gültigen VDE-Vorschriften verlegte Lei-tungsnetz der Brandmeldeanlage muss vorgelegt werden.

Ein rechtsgültiger Wartungsvertrag (Umfang nach VDE 0833) über die Brandmeldeanlage und erforderlichenfalls über die eigene akustische Alarmierungsanlage muss vorgelegt werden.

Eine Bestätigung über die vorhandene Störungsweiterleitung (Störung BMZ nach VDE 0833) muss vorgelegt werden.

Der/die Generalschlüssel (mit Schlüsselanhänger und Schlüsselring) für das Gebäude zur Hinterlegung im Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD 1) bzw. der Generalschlüssel (mit Schlüssel-anhänger und Schlüsselring) sowie der im Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD 3) einzubauende Profilhalbzylinder (Länge 30 - 45 mm) muss vorhanden sein.

Die Schließzylinder für das Feuerwehr-Bedienfeld und das Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD 1 oder FSD 3) müssen bestellt worden sein. Die Freigabe der Feuerwehr-Schließung des Landkreises/der Stadt ist formlos bei der Brandschutzdienstelle im Landratsamt/der Stadt (Fax: XXX) zu beantragen.

Eine Meldergruppenübersicht aus der die Meldergruppennummer, der Raum, das Ge-schoss, die Melderanzahl sowie die Gesamtanzahl der Meldergruppen und Melder hervor ge-hen, ist an oder neben der Brandmelderzentrale/Erstinformationsstelle anzubringen.

Es müssen alle Feuerwehr-Laufkarten im Format DIN A 3 entsprechend den Technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen im Landkreis/der Stadt vorhanden sein. Der Feuerwehr-Laufkartenkasten oder die Feuerwehr-Laufkartentasche muss mit der Aufschrift „Feuerwehr-Laufkarten“ (Schild nach DIN 4066) versehen sein.

Es müssen Schilder mit der Aufschrift „Außer Betrieb“ sowie 10 Ersatzscheiben für die Handfeuermelder an der Brandmelderzentrale hinterlegt sein.

Im Feuerwehr-Laufkartenkasten bzw. in der Feuerwehr-Laufkartentasche muss eine Kurz-beschreibung (DIN A 4) über das Ab- bzw. Einschalten einer Meldergruppe vorhanden sein.

Im Feuerwehr-Bedienfeld muss ein Schlüssel bzw. der Benutzercode zur Bedienung der Brandmelderzentrale für die Feuerwehr hinterlegt sein. Der Termin zur Überprüfung/Aufschaltung einer Brandmeldeanlage kann erst nach einer Vor-besichtigung erfolgen und muss mindestens zwei Wochen vorher bekannt sein.

Rückfragen nimmt die Brandschutzdienststelle im Landratsamt/der Stadt unter der Telefonnummer XXX entgegen.

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Muster - TAB Bayern 2013 Landkreis/ Stadt

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Anlage zur TAB Muster für Antrag auf Freigabe der Fw - Schließung

Landratsamt/ Stadt Sachgebiet XXX Straße PLZ Ort per Fax an: XXX Antrag auf Freigabe der Feuerwehr-Schließung des Landkreises/der Stadt Hiermit beantragen wir die Freigabe für die Feuerwehr-Schließung des Landkreises/der Stadt für das/ den Feuerwehr-Bedienfeld/-Anzeige-Tableau ___ Stück Feuerwehr-Schlüsseldepot 1 ___ Stück ggf. Feuerwehr-Schlüsselrohr ___ Stück ggf. Freischaltelement (FSE) ___ Stück Feuerwehr-Schlüsseldepot 3 (VdS) ___ Stück ggf. Schlüssel für die Feuerwehr ___ Stück für das Objekt: __________________________________________________

Name

__________________________________________________ Straße, Hausnummer

__________________________________________________ PLZ, Ort

__________________________________________________ Bauantragsnummer

Ort: __________________________ Datum: ____________ Unterschrift / Firmenstempel

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Landkreis/ Stadt Muster – TAB Bayern 2013131313

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Anlage zur TAB Muster einer Errichterbestätigung

Landratsamt/ Stadt Sachgebiet XXX Straße PLZ Ort

Errichterbestätigung für Brandmeldeanlagen KUNDE: ____________________________________________________________ Objektanschrift: ______________________________________________________ BMZ-TYP: ______________________ Umfang der Brandmeldeanlage: __ Sprinkleranlage __ Sprinkler-Gruppen __ Löschanlage (z.B. CO2, Inergen) __ Löschbereichen __ Handfeuermelder-Meldergruppen mit __ Handfeuermeldern __ Autom. Meldergruppen mit __ Autom. Meldern __ Feuerwehr-Schlüsseldepot Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass die von uns beim o.g. Kunden in Betrieb genommene Brandmeldeanlage den einschlägigen VDE - Bestimmungen 0833 - Teil 1 und 2 (ggf. Teil 4), den Anforderungen der DIN 14 675 und DIN 14 661, ggf. der DIN 14 662, der EN 54, der DIN 33 404-3 sowie den Technischen Anschlussbestimmungen für die Errichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen des Landkreises/der Stadt entspricht. Entsprechend dieser Richtlinien wurden von uns, ___ die Apparatur (BMZ), ___ das Leitungsnetz, ___ das Leitungsnetz (Bestand), entspricht nicht der VDE, ordnungsgemäß montiert. Ein Instandhaltungsvertrag ist ___ abgeschlossen (Kopie liegt bei), ___ wird nachgereicht, ___ noch nicht abgeschlossen. Ort: __________________ Datum: ____________ Unterschrift / Firmenstempel

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Muster einer Meldergruppenübersicht für den Landkreis/die Stadt

PRIVATE FEUERMELDEANLAGE

Betreiber der Anlage: Fa. Mustermann, Huberstraße 5, 85555 Balsen

FEUERWEHR

112 Wartungsfirma: Fa. Becher, Mannstraße 5, 89999 Bergen - Telefon: 089/ 67 67 67, Notdienst: 0171/778 778 77

Meldergruppenübersicht

Melder-gruppe

Geschoss Raum Lösch -anlage

HF-Melder autom. Melder

Bemerkung

1 2.UG Tiefgarage 1 Sprinkler

2 1.UG Lager 1 CO-Löschanl.

3 Reserve

4 1.UG Flur 2

5 1.UG-2.UG Treppe 2

6 EG-3.OG Treppe 4

7 EG Flur 2

8 1.OG Flur 3

9 EG Lager 2

10 1.UG Lager 1

11 1.UG Notausgang 1

12 Reserve

13 Reserve

14 Reserve

15 2.UG Lagerraum 4

16 1.UG Hausmeisterraum 2

17 EG Eingangshalle 6

18 1.OG Empfang 2

19

20

21

22

Gesamt 2 17 14

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Feuerwehr-Laufkartenmuster